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Gestern — 05. Juni 2026Trash

Aktivsten setzen auf neue Aktionsformen – Polizei auf Schusswaffen

05. Juni 2026 um 12:28

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Am vergangenen Freitag haben zwei Aktivsten der Gruppe „Peacefully against Genocide“ (PaG) morgens versucht, den Eingang zu einem Werksgelände des deutschen Rüstungsherstellers Rheinmetall in Berlin mit einem Fahrzeug zu blockieren. Daraufhin wurden sie von Polizisten mit Schusswaffen gestoppt, aus dem Fahrzeug gezwungen und aufgefordert, sich mit dem Gesicht zum Auto zu stellen und die Hände auf das Fahrzeug zu legen.

Die Tageszeitung „junge Welt“ berichtete mit als erste über das Geschehen. Ihr sei ein etwa fünfminütiges Video zugespielt worden, von dem sie eine 25 Sekunden lange Frequenz auf die Onlineplattform X stellte. Darauf ist zu sehen, wie mehrere Beamte das Fahrzeug umstellen und dabei mit ihren Pistolen auf die Insassen zielen. Ein Polizist, der ebenfalls auf die Fahrerkabine zielt, läuft auf die Tür den Autos zu, öffnet sie und schreit die Insassen an: „Raus!“Ein Mann und eine Frau mit Kufiya, beide offensichtlich unbewaffnet, kommen verunsichert mit erhobenen Händen heraus. Kurz darauf wird aus dem Off gerufen, jemand filme das Ganze. Daraufhin eilt ein weiterer Polizist auf die Kamera zu. Der Filmende gibt sich als „Presse“ zu erkennen. Die Antwort des Polizisten: „Ran da! Ran da! Erstmal ran da!“ Und zwingt den Journalisten in Richtung Fahrzeug, woraufhin die Aufnahme endet. In einer Erklärung kommentierte PaG, der deutsche Staat sei „bereit, diese Waffenfabrik mit Waffen zu beschützen“.

Rheinmetall ist einer der größten und traditionsreichsten Waffenhersteller Deutschlands. Er hat schon Kriegsgerät für die Welteroberungskriege des deutschen Kaiserreich und der Nazis produziert und dabei Milliardengeschäfte gemacht. In den letzten Jahren geriet der Konzern vor allem für seine Waffenlieferungen an Saudi-Arabien und Israel in Kritik. Außerdem profitiert er von dem massiven Aufrüstungskurs der BRD seit der sogenannten „Zeitenwende“. Einen Exportstopp an Riad während des genozidalen Jemen-Krieges umging das Unternehmen, indem es seine Bomben für das Königreich nicht mehr in Deutschland, sondern in Italien herstellte. Seine Ausrüstung der israelischen Armee für den Völkermord in Gaza dagegen laufen mit offizieller Rückendeckung der Bundesregierung.

Während die Repression gegen die Palästina-Solidaritätsbewegung nach wie vor anhält – wofür das Auftreten der Polizisten vor Rheinmetall nur das jüngste, krasse Zeugnis ist –, nimmt der Widerstand zunehmend neue Formen an. Seit Inkrafttreten des von Israel vielfach gebrochenen Waffenstillstands in Gaza gehen die Zahl der Demonstrationen und der Teilnehmer daran sichtlich zurück. Dafür kommt es vermehrt zu direkten und symbolischen Aktionen. Im September 2025 drangen fünf Aktivisten in ein Werk des israelischen Rüstungsunternehmens Elbit Systems bei Ulm ein und verübten dort öffentlichkeitswirksam Sabotage nach dem Vorbild von Palestine Action aus Britannien. Gegen die „Ulm 5“ läuft derzeit ein skandalöser und von Rechtsbeugungen geprägter Gerichtsprozess in Stuttgart-Stammheim.

Der Blockadeversuch von PaG gegen Rheinmetall war ebenfalls ein Versuch direkter Aktion, wenn auch ohne „Sachbeschädigung“. Parallel fand eine erfolgreiche Blockade gegen den deutschen Panzer-Hersteller KNDS in Mülheim an der Ruhr statt: 200 Menschen führten eine Sitzblockade vor dem Eingang des Unternehmens durch. Außerdem wurden Farbbeuteln an die Fassade geworfen und Palästina-Fahnen aufgehängt. Die Blockade fand im Rahmen dreitägiger Aktionstage der Umweltbewegung Ende Gelände statt. Dabei solidarisierten sich die Aktivisten lautstark mit den Ulm 5 und begründeten die Aktion mit der Kooperation von KNDS mit Elbit Systems.

Auch die BDS-Bewegung nimmt in Deutschland an Fahrt auf. Die friedliche Kampagne wird in der Bundesrepublik seit Jahren als „antisemitisch“ diffamiert und böswillig in die Tradition des Juden-Bokyotts der Nazis in den 1930er Jahren gestellt. Davon lassen sich aber immer weniger Menschen beeindrucken. An verschiedenen Unis laufen derzeit Kampagnen von Studierenden, die fordern, dass ihre Hochschulen ihre jeweiligen Verbindungen nach Israel einstellen. Am 19. Juni beispielsweise stimmte die Vollversammlung der Studierenden der Universität Leipzig für den akademischen Boykott Israels.

(Auszug von RSS-Feed)
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Vereinsverbot in Vorbereitung?

22. Mai 2026 um 15:53

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Der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e. V. (JS) darf vom deutschen Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ (VS) vorerst weiter als „extremistisch“ eingestuft werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Köln am vergangenen Mittwoch entschieden.

Der Verein versteht sich selbst als antizionistisch und gehört zu den prominentesten jüdischen Stimmen in Deutschland, die sich für die Rechte der Palästinenser einsetzen. Er benennt das, was seit über 100 Jahren in Palästina vor sich geht, als Siedlerkolonialismus, Apartheid und ethnische Säuberung. Seine Mitglieder treten öffentlich auf Demonstrationen und als Referenten auf und unterstützen Initiativen wie die weltweite BDS-Bewegung – BDS steht für Boykott, Sanktionen und Desinvestition –, das bundesweite Kufiya-Netzwerk und die Kampagne „Kufiyas in Buchenwald“.

Während die JS von den bürgerlichen Medien eine Mischung aus systematischer Ignoranz und Diffamierung als „selbsthassende Juden“ erfuhr, geriet sie im Zuge der Verschärfung der anti-palästinensischen Repressionen in der BRD nach dem 7. Oktober 2023 verstärkt ins Visier der Behörden. So wurden etwa ihre Mitglieder Iris Hefets und Udi Raz in Berlin immer wieder von der Polizei während Protestaktionen verhaftet. 2024 wurde die Jüdische Stimme im sogenannten „Verfassungsschutzbericht“ erstmals als „extremistisch“ benannt. Wie im Fall des palästinensischen Gefangenensolidaritätsnetzwerks Samidoun und bei der Gruppe Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) wirft die Behörde der JS vor, sie verstoße gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ und verbreite „israelfeindliche Propaganda“. Anders als bei Samidoun und PSDU geht es im Fall der Jüdischen Stimme zwar (noch) nicht um ein Vereinsverbot, aber ihre Einstufung als „extremistisch“ kann genau das vorbereiten. Akut steht zudem die Gemeinnützigkeit des eingetragenen Vereins infrage.

Daher klagte die JS sowohl gegen diese Einstufung als auch gegen die Nennung im „Verfassungsschutzbericht“ 2024. Das Verwaltungsgericht Berlin – das hier zuständig ist, weil der Bericht vom Bundesinnenministerium herausgegeben wird – entschied Ende April, die Nennung in der öffentlichen Verlautbarung des Geheimdienstes ist nicht zulässig, da die vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um den Vorwurf zu untermauern. Gegenteilig urteilte nun das VG Köln. Da der VS in Köln sitzt, war das dortige Gericht mit dem Fall betraut worden. Die Richter folgten der Argumentation der Schlapphüte sogar so weit, dass sie Beiträge von JS-Mitgliedern, die die Darstellung des Aufstands vom 7. Oktober als „antisemitischen Terroranschlag“ infrage stellten, als quasi-Unterstützung der Hamas darstellten. So heißt es in dem Urteil: „Das Gericht sieht hinreichend verdichtete Anhaltspunkte dafür, dass der Antragsteller kontinuierlich gegen den Staat Israel hetzt und damit mittelbar zur völkerverständigungswidrigen Tätigkeit der Hamas beiträgt“. Diese Unterstellung erinnert stark an den für das PSDU-Verbot erfundenen Terminus der „geistigen Unterstützung“ der Hamas.

Wieland Hoban von der JS kommentierte gegenüber UZ, das Kölner Urteil „sagt etwas aus über die Willkür und die Widersprüche der sogenannten Staatsräson, wo Instagram-Posts zu Unterstützungshandlungen für bewaffneten Widerstand stilisiert werden – als würden wir die Hamas steuern. Es zeigt leider sehr deutlich, dass auch juristische Erfolge kein Beweis für einen ordentlich funktionierenden Rechtsstaat sind, und dass die AfD hierzulande salonfähiger ist als die Jüdische Stimme.“

In der Tat bleibt die Lage widersprüchlich: Der „Verfassungsschutz“ darf die Jüdische Stimme derzeit zwar als „extremistisch“ bewerten, sie aber vorerst nicht entsprechend im „Verfassungsschutzbericht“ 2024 aufführen. Da es sich in beiden Fällen um Eilverfahren handelt, stehen die endgültigen Urteile noch aus. Zudem wird der „Verfassungsschutzbericht“ 2025 für Juni erwartet. Angesichts des Kölner Urteils muss davon ausgegangen werden, dass die Jüdische Stimme in diesem erneut aufgeführt sein wird.

(Auszug von RSS-Feed)
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