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Sippenhaftung ausgeweitet

03. Juni 2026 um 13:52

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Der Fall des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Dogru hat Ende Mai eine neue Eskalationsstufe erreicht. Parallel zum Start einer internationalen Solidaritätskampagne ist bekannt geworden, dass nun auch die Konten seiner pensionierten Mutter eingefroren sind. Zwischenzeitlich waren bereits die Konten seiner Ehefrau eingefroren worden. Nach Angaben Dogrus begründet die Comdirect-Bank die Sperrung damit, dass er ein „bestehendes Kontrollverhältnis“ über die Gelder seiner Mutter haben soll. Verfügungen über Konto und Depot sind demnach nur noch nach Freigabe durch die Deutsche Bundesbank möglich.

Die Strafmaßnahme begann rund eine Woche nach dem Start der internationalen Kampagne „#FreeDogru“, die die Aufhebung der EU-Sanktionen fordert. Die Solidaritätskampagne wurde zum ersten Jahrestag der Verhängung von EU-Sanktionen gegen Hüseyin Dogru am 20. Mai ins Leben gerufen. Prominente aus Politik, Journalismus, Kunst und Wissenschaft kritisieren die Sanktionen als Angriff auf Presse- und Meinungsfreiheit. Die Initiatoren fordern die Bundesregierung auf, sich für eine Aufhebung der Maßnahmen einzusetzen.

Der Aufruf erinnert daran, dass gegen Hüseyin Dogru bislang keine öffentlich nachvollziehbaren Beweise für die von der EU erhobenen Vorwürfe vorgelegt worden seien. Die Sanktionen hätten stattdessen zu weitreichenden Einschränkungen seiner beruflichen und privaten Existenz geführt. Dem Journalisten stehen derzeit auf Antrag lediglich 506 Euro im Monat zur Verfügung, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Geld- oder Sachspenden an ihn sind untersagt. Sie werden rechtlich als Sanktionsumgehung gewertet und können mit hohen Strafen belegt werden. Die EU-Sanktionen nehmen seine Ehefrau und die drei gemeinsamen kleinen Kinder in Sippenhaftung – und nun auch noch die Mutter des Journalisten.

Die EU hatte Dogru im vergangenen Jahr auf ihre Russland-Sanktionsliste gesetzt. Ihm wird unterstellt, mit seiner propalästinensischen journalistischen Arbeit „ethnische, politische und religiöse Zwietracht“ zu schüren und damit „destabilisierende Aktivitäten Russlands“ in Deutschland zu unterstützen. Öffentliche Belege für konkrete Verbindungen nach Moskau vor allem etwa finanzieller Art wurden bislang nicht vorgelegt. Dogru weist die Vorwürfe zurück.

BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht, die wie der „Linke“-Politiker und Jurist Gregor Gysi zu den Erst­unterzeichnern des internationalen Solidaritätsaufrufs gehört, kritisiert die Ausweitung der Sanktionen auf Familienangehörige scharf und spricht von einem „totalitären Wahnsinn“. Die gegen Dogru verhängten Maßnahmen hätten inzwischen eine Dimension erreicht, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht mehr vereinbar sei. Sie fordert die Aufhebung der finanziellen Restriktionen gegen Dogru und seine Familie.

Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen, Mitglied im BSW-Bundesvorstand, gehört zu den Initiatoren der Solidaritätskampagne. Gegenüber der Presse bezeichnete sie die EU-Sanktionen als „frontalen Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit“. Ein Journalist werde hier „nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet“. Über den von ihr geführten Verein „Für Rechtsstaatlichkeit e. V.“ werden Spenden gesammelt. Auf der Homepage rechtsstaatlichkeit.eu heißt es dazu: „Viele Sanktionen verletzen elementare rechtsstaatliche Prinzipien: Eigentumsrechte, Verhältnismäßigkeit, rechtliches Gehör und die Grundfreiheiten der EU selbst. Wir unterstützen daher Gutachten gegen diese Willkür. Unser Ziel: die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde.“

Mittlerweile kommt auch aus dem Bundestag erste Kritik. Die Fraktion „Die Linke“ thematisiert die Verfolgung von Hüseyin Dogru in ihrem parlamentarischen Antrag „Demokratie stärken – Meinungsfreiheit schützen“ und kritisiert darin die europäische Sanktionspolitik gegen sogenannte Desinformation ausdrücklich als Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit. So heißt es dort: „In der Praxis zeigt sich, dass die Maßnahmen genutzt werden, um die politische Linie der Regierenden durchzusetzen und andere Meinungen zu unterdrücken.“ Die Sanktionen gegen Dogru und den Schweizer Jacques Baud hätten „zur Folge, dass die Betroffenen nicht mehr am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können; ihre bürgerliche Existenz wird zerstört. Straftaten werden den Sanktionierten nicht vorgeworfen. Der Bundestag lehnt diese tiefen Eingriffe in Grundrechte ab – unabhängig davon, welche Meinungen die Betroffenen im Einzelnen verbreiten.“

Der „Linke“-Antrag fordert die Bundesregierung auf, „sich auf EU-Ebene für die Rücknahme des Beschlusses (GASP) 2024/2643 des Rates vom 8. Oktober 2024 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands einzusetzen, auf dessen Grundlage Sanktionen gegen ‚Desinformationsakteure‘ verhängt werden, sowie dafür, dass alle davon Betroffenen und insbesondere der deutsche Staatsbürger Hüseyin Dogru von Sanktionslisten gestrichen werden“.

Die internationale Solidaritätskampagne für Hüseyin Dogru kann hier unterstützt werden: free-dogru.com

Veranstaltungshinweis: Die Wiederkehr der Zensur als Kriegsvorbereitung. Veranstaltung mit Manfred Sohn. 5. Juni, 19 Uhr, Café Commune, Reichenberger Straße 157, 10999 Berlin

(Auszug von RSS-Feed)

Klatsche für Kulturkämpfer

06. Mai 2026 um 12:15

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer im Eilverfahren untersagt, die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Gegenstand war eine entsprechende Äußerung des Beklagten in der Wochenzeitung „Die Zeit“. Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiberinnen, begründet das Gericht seine Entscheidung. Das Gericht rügt ausdrücklich eine fehlende Tatsachengrundlage – und erinnert den direkt beim Bundeskanzler angesiedelten Kulturstaatsminister an die Grenzen, denen amtliche Äußerungen unterliegen.

„Staatliche Stellen sollten sich bei öffentlichen Äußerungen besser an das halten, was sich auch belegen lässt – insbesondere dann, wenn sie anderen gleich verfassungsfeindliche Tendenzen attestieren“, fasst das digitale Fachportal Legal Tribune Online (LTO) den Gerichtsbeschluss zusammen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien habe „diese Grenzen der amtlichen Kommunikation überschritten“.

Ausgangspunkt des Streits ist die Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises 2025, bei dem es im März zu einem Eklat gekommen ist. Mit der Auszeichnung werden vom Bund jährlich rund 100 inhabergeführte Buchläden geehrt, verbunden mit Preisgeldern zwischen 7.000 bis 25.000 Euro. Obwohl eine unabhängige Jury die Preisträger bereits ausgewählt hatte, intervenierte Weimer im Januar diesen Jahres und strich drei Buchhandlungen – angeblich nach Hinweis des Inlandsgeheimdienstes – eigenmächtig von der Liste. Trotz Nachfragen hat der Kulturstaatsminister nicht aufklären wollen, welche Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz zu richten. In einem Interview mit der „Zeit“ verteidigte Weimer diesen Schritt im März damit, wenn der Staat Preise vergebe und Steuergelder einsetze, könne er das „nicht für politische Extremisten tun“.

Die betroffenen Buchhandlungen sahen sich durch Weimers Diktum öffentlich herabgesetzt. Sie forderten den Minister auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ohne Erfolg. Weimers Haus hielt die Äußerung des Chefs für „unproblematisch“, da es an einem konkreten Personenbezug fehle. Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin stellte dagegen fest, dass Weimers Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen aus Art. 2, Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1, Abs. 1 Grundgesetz (GG) verletzt. Für eine so schwerwiegende Bezeichnung wie „politische Extremisten“ fehlt laut Gericht die „belastbare Tatsachengrundlage“.

In einer ersten Stellungnahme bewerten die Rechtsanwälte der inkriminierten Buchhandlungen das Vorgehen aus dem Kanzleramt deutlich: „Herr Weimer hat meine Mandantinnen ohne jede faktische Grundlage rechtswidrig in der Öffentlichkeit diffamiert. Dies stellt eine grobe Verletzung seiner Amtspflichten dar“, so der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge. Der Kulturstaatsminister habe „seine schwerwiegenden Anschuldigungen nicht belegen können. Das Gericht hat festgestellt, dass es an einem Tatsachenkern fehlt und die Äußerung den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet. Nach Einschätzung des Gerichts ist die Mitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wonach ‚verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse‘ in Bezug auf die Buchhandlung vorlägen, nicht tragfähig. Aus ihr könne nicht die Schlussfolgerung gezogen werden, es handele sich um politische Extremisten.“ Weimer habe sich offensichtlich auf die knappe Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz verlassen, statt auch nur einmal nachzufragen. „Dies zeigt nochmal, dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist. Denn es führt dazu, dass Behörden blind Mitteilungen des Verfassungsschutzes als Grund für Maßnahmen nehmen, ohne dass diese überprüfbar sind oder die Betroffenen auch nur erfahren, dass etwas gegen sie vorliegt. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diese rechtswidrige Praxis einzustellen.“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin betrifft mittelbar auch die Buchhandlungen „Rote Straße“ in Göttingen und „Golden Shop“ in Bremen. Weimer werde aufgefordert, auch die Betreiber dieser Buchhandlungen nicht mehr als „politische Extremisten“ zu bezeichnen und „sich zukünftig an Fakten zu orientieren“, erklärt Rechtsanwalt Sven Adam das weitere Vorgehen.

David Schliesing, Medienpolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, fordert neben der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung eine öffentliche Entschuldigung bei den betroffenen Buchläden. Diese sei „längst überfällig“. Der Einsatz des Geheimdienstes, der unüberprüfbar politische Entscheidungen zur Kulturförderung legitimiere, „gefährdet die Freiheit von Kunst und Kultur grundlegend und muss künftig ausgeschlossen werden. Weimers Kulturkampf gegen unliebsame Buchläden mittels Geheimdiensteinmischung hat das Vertrauen der Kulturbranche endgültig zerstört. Sein Rücktritt bleibt überfällig.“

(Auszug von RSS-Feed)
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