Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland im Rahmen des „Indymedia Linksunten-Komplexes“ als verfassungswidrig einstufte, hat nun das Landgericht Karlsruhe auch Hausdurchsuchungen gegen angebliche Betreiber als „rechtswidrig“ abgeurteilt. Ein Kommentar.
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