26. Februar 2026 um 09:35
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Öffentliche Bau- und Dienstleistungsaufträge sollen künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen bieten. Ausnahmen sind „verteidigungs- oder sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge“ sowie Lieferaufträge.
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