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Absurde Steuerverschwendung: Regierung lässt zwei Milliarden Masken vernichten – und Spahn steht immer noch nicht vor Gericht

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Vorschau ansehen Der Maskenwahn ist sechs Jahre her, doch die Nachwehen dieser kranken Zeit wirken bis heute nach: Noch im Juni 2026 lässt das Bundesgesundheitsministerium unter Ministerin Nina Warken (CDU) über 2000 Tonnen Masken-Material aus einem Lager in Ulm vernichten. Der geschätzte Wert der Masken allein liegt bei rund 250 Millionen Euro, die Vernichtung selbst kostet weitere […]
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Prof. Stefan Homburg: „Das Wichtigste ist, dass dieser Pandemiemythos nicht in die Schulbücher einsickert.“

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veröffentlicht am 03.06.2026; Autorin: Elisabeth Maria Im Rahmen der Interviewreihe „geimpft, geschädigt, geleugnet“ zieht der Finanzwissenschaftler und prominente Corona-Kritiker Prof. Stefan Homburg im Gespräch mit Johannes Clasen Bilanz über die Pandemiepolitik. Er spricht über den Verlust rechtsstaatlicher Verfahren, die manipulative Nutzung von PCR-Daten, die Rolle der RKI-Protokolle und der friedlichen Protestbewegungen, die Folgen für Kinder […]

Der Beitrag Prof. Stefan Homburg: „Das Wichtigste ist, dass dieser Pandemiemythos nicht in die Schulbücher einsickert.“ erschien zuerst auf MWGFD.

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Kennedy Jr.: Retter für verfolgte Mutärzte? | Von Claudia Töpper

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Kennedy Jr.: Retter für verfolgte Mutärzte? | Von Claudia Töpper
Tagesdosis 202600526 apolut
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Kennedy Jr.: Retter für verfolgte Mutärzte? | Von Claudia Töpper

Ein Kommentar von Claudia Töpper.

Prof. Stefan Hockertz, Toxikologe und Immunologe sprach am Samstag, den 23. Mai 2026 in einem Interview mit dem Chefredakteur der österreichischen Nachrichtenplattform AUF1, Stefan Magnet darüber, dass sich der US-Gesundheitsminister, Robert F. Kennedy Jr. in die juristische Verfolgung der deutschen Ärzte einmischt, die ihre Patienten vor der Regierung während der Plandemie schützten. (1) Hierbei wird eine Briefkorrespondenz zwischen Kennedy Jr. und der aktuellen deutschen Gesundheitsministerin, Nina Warken thematisiert, welche bereits im Januar 2026 stattfand, jedoch weitestgehend unbemerkt blieb.

Wörtlich erklärte Hockertz:

„Christian Ösch [Präsident von „Schweizerischer Verein WIR“] und ich [haben uns dazu] entschlossen, zunächst auf einen Brief, den ich an Robert Malone geschrieben habe, den ich aus früheren Zeiten sehr gut kenne, letztendlich drei Briefe zu verfassen. […] Einen an Robert F. Kennedy [Jr.] – direkt an das Ministerium, einen an Trump - man hat uns belächelt, […] dass wir direkt an Donald Trump [dem US-Präsidenten] einen Brief verfasst haben und abgeschickt haben und natürlich an den Bundesrat der Schweiz, weil wir gesagt haben, wir nehmen die natürlich mit ins Boot. [Der] Inhalt der Briefe war immer zweigeteilt. […] Ein Thema war das Spiez und die Zustände in dem Labor dort. [Sprich] -Gain of Function-Forschung dort auf der Ebene der Schweiz. Das andere Thema war drangehängt, quasi an meinen Brief an Malone, den haben wir einfach sozusagen dem Robert Kennedy und auch dem Trump mit angehängt, [in dem es um] meine Situation [geht], die dazu geführt hat, dass ich in Deutschland komplett arretiert [festgelegt] bin. Das ist alles bekannt, dass muss ich nicht noch mal ausführen:

Hausdurchsuchung, komplette Arretierung des Vermögens und nach fünf Jahren bis heute kein Verfahren. Das heißt also, keine Möglichkeit mich zu rechtfertigen oder auch Recht zu bekommen."

Kennedy Jr. schreibt Brief an Warken

Weiter führt er aus: „Diese Fakten haben wir geschickt und ja, diese Briefe sind tatsächlich sowohl bei Kennedy [Jr.] als auch bei Trump auf dem Schreibtisch gelandet. Das war erstaunlich aber wir haben einen deutlichen Hinweis. Denn Robert Kennedy [Jr.] hat daraufhin einen Brief an die deutsche Gesundheitsministerin geschrieben, Nina Warken. Das ist die Nachfolgerin von Jens Spahn und Karl Lauterbach, also das ist ja schon eine tolle Abfolge.

Nina Warken, bislang völlig unbekannt, hat tatsächlich einen Brief von Robert Kennedy [Jr.] bekommen, in dem Robert Kennedy [Jr.] schreibt, dass „[die] Zustände in der Verfolgung der Coronakritiker, Ärzte, Wissenschaftler, Mediziner […] in einer inakzeptablen juristischen Situation stattfinden.“ Er spricht vom „heiligen Verhältnis zwischen Arzt und Patient“, er spricht davon, „dass es nicht möglich sein darf und kann, in einer Demokratie, die die Bundesrepublik Deutschland ja vorgibt zu sein, dass hier Menschen in dieser Art verfolgt werden“. Also ein starker Vorwurf, als ausländischer Diplomat, mir ist es jetzt ganz wichtig, weil ich darauf gleich Bezug nehme, und Frau Warken hat es sich nicht nehmen lassen, zu antworten."

Hockertz erklärt weiter: „Und zwar hat sie nicht geantwortet, wie ich es eigentlich erwartet hätte, denn im klassischen diplomatischen Umfeld hätte sie folgendes antworten müssen:

„Sehr geehrter Herr Minister Kennedy, ich danke Ihnen für Ihre Hinweise. Ich weise Sie daraufhin, dass es eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland ist. Mit freundlichen Grüßen, Warken.“

Macht sie aber nicht. Wir können gern darüber spekulieren, warum sie es nicht gemacht hat, denn ich denke mir, Herr Kennedy hätte dann gesagt, das sind meine inneren Angelegenheiten, liebe Frau Warken, um das mal klar zu stellen.

Nein, was macht sie? Das hat mich im Grunde gefreut, obwohl es eine wahnsinnige Frechheit ist. Sie schreibt zurück, fast wortwörtlich. „Bei uns in Deutschland gibt es sowas nicht.“ Da gibt es keine Verfolgung von Ärzten, da gibt es keine Verfolgung von Wissenschaftlern aufgrund dieser Coronakritik. Wie eine kleine Gymnasiastin, die vom Schulleiter zur Rede gestellt wird und einfach leugnet.“

Damals habe sie es zudem vermieden, in ihrem Brief an Kennedy Jr. auf die Souveränität Deutschlands hinzuweisen und zu betonen, wessen innere Angelegenheiten dies wohl sind, fügte Magnet noch hinzu.

Kündigt Kennedy Jr. Kontrollen der Gerichte an?

Hockertz erklärt weiter: „Kennedy hat daraufhin Christian Ösch und mich angesprochen und gesagt, das ist nun eine klare Aussage einer Ministerin, einer Amtsträgerin der deutschen Bundesregierung, dies möchten wir jetzt mal verifizieren.“ Und fügt hinzu, dass Kennedy Jr. zudem gesagt hat:

„dann macht doch mal eine Aufstellung der wirklich akuten nachweisbaren Fälle.“

Diese hat Christian Ösch gemeinsam mit dem Verein Mwdfg und dem Datenanalyst, Tom Lausen (Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V.) erstellt.(2) Auf der nun entwickelten öffentlich zugänglichen Plattform wird kurz und knapp sehr professionell aufgezeigt, was der Verfolgungsweg ist und was es mit den Menschen gemacht hat, die lange Zeit verfolgt, verhaftet und enteignet wurden. Viele haben ihre Existenz verloren, psychische Probleme und auch Privat Konsequenzen erleiden müssen. Dies ist mehr als nur eine Verfolgung, so Hockertz, dies ist eine Hinrichtung von Menschen im Rahmen von Weißer Folter.

Er fügt im Interview hinzu: „Das ist, was Kennedy sehen wollte, damit er nun, [da] er die Unterlagen hat, die deutsche Regierung im Rahmen ihrer inneren Angelegenheiten daraufhin weisen [kann], dass da doch eine Menge Verfolgung stattfindet.“

Nachdem Kennedy Jr. diese Liste begutachtet hat, folgte die persönliche Einladung in die USA, welche eine kleine Gruppe um Christian Ösch nun in einigen Wochen wahrnehmen wird, um den Sachverhalt persönlich mit Kennedy Jr. zu besprechen. Dies kündigte Ösch in eben diesem Interview an. (3) Hierbei liegt die Hoffnung darauf, auch das US-Justizministerium für juristische Verfolgungen der deutschen Ärzte zu sensibilisieren und ebenfalls mit ins Boot zu holen, so Ösch.

Kommentar

Sollte das US-Justizministerium tatsächlich an den Verfolgungen der deutschen Ärzte interessiert sein, wäre der logische Schritt, Prozessbeobachter nach Deutschland zu entsenden. Und dann?

Herr Hockertz wünscht sich dadurch eine Änderung der deutschen Justiz. Er erklärt, dass wir kein dreigeteiltes Rechtssystem mehr in Deutschland haben. „Auf der einen Seite wird ein Polizist von einem Migranten mit 15 Schüssen ermordet, der zuvor eine Tankstelle ausgeraubt hat und dieser wird nicht wegen Mordes angeklagt. Auf der anderen Seite haben wir in Deutschland Ärzte und Rechtsanwälte, wie z. B. die Ärztin, Dr. Bianca Witzschel, den Arzt, Heinrich Habig und den Rechtsanwalt, Reiner Füllmich, die wirklich keine Kapitalverbrechen begangen haben, aus ihrem Gewissen heraus gehandelt haben und die gehen für Monate, für Jahre ins Gefängnis.“

Tatsächlich sitzt Dr. Bianca Witzschel bis heute im Gefängnis. Der Arzt, Heinrich Habig wurde erst kürzlich aus der Haft entlassen. Er wurde zu 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die Ärztin, Perin Dinekli muss sich noch vor Gericht wegen der Ausstellung unrichtiger Maskenbefreiungsatteste verantworten und Dr. Carola Javid-Kistel hat nach mehrfachen Hausdurchsuchungen in ihrer Praxis und in ihrem Eigenheim Deutschland verlassen. Nach einem Gerichtsverfahren und dem Verlust ihrer Approbation lebt sie nun im Exil. Auch bei dem Arzt, Rolf Kron wurde eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Das Berufsrechtliche Verfahren gegen ihn ist noch offen. Aus diesem Grund ist er seit Jahren berufsunfähig. Dies sind nur einige Fälle. Es sind noch weit mehr Ärzte, die sich während der Coronaplandemie schützend vor ihre Patienten gestellt haben, von der Verfolgung durch den Staat betroffen.

Hockertz führt das Unrecht, diese Ungleichheit im Justizsystem auf die Frage der nicht vorhandenen Souveränität Deutschlands zurück. In diesem Zusammenhang stellt er auch folgende Frage: „Wer hat denn 1989 erlaubt, dass sich beide Länder wieder vereinen durften? Die Siegermächte aus dem 2+4 Vertrag, denn diese mussten es erlauben.“ Das heißt, dass die Menschen in Deutschland nie Souverän waren, weil sie nicht mal alleine entscheiden durften wie, wann und ob sie sich wieder vereinen. Es kommt noch hinzu, dass die Menschen in Deutschland nicht mal ihr eigenes Grundgesetz verfasst haben. Das heißt, die Menschen in Deutschland haben weder ihre eigene politische Existenz noch die Regeln, nach denen sie leben, selbst entschieden.

Was ist die Konsequenz daraus?

Die Menschen in Deutschland haben entweder das Gefühl, sie hätten nirgends etwas tatsächlich zu sagen oder sie haben tatsächlich nichts zu sagen und erhoffen sich nun wiederum Hilfe von Außen, um die Missstände wieder zurecht zu biegen. Doch, ist es der richtige Weg, sich ausgerechnet an eines der Länder zu wenden, die den deutschen Menschen die Souveränität genommen haben und so praktisch jegliche Möglichkeit, dass deren Stimme gehört wird? Jede Möglichkeit, dass es ausreicht stopp oder nein zu sagen, um Leid und Folter zu beenden? Denn auch Weiße Folter ist Folter, nur wird sie nicht mit Mitteln betrieben, die körperlich sichtbar für einen anderen wären. Sie wird durch psychische Folter betrieben, in Form von Erniedrigung und Schlafentzug. Sie wird betrieben, in dem die Menschen durch psychologische Mittel wahnsinnig gemacht werden oder die Menschen solange ignoriert werden, bis sie nichts mehr sagen, bis sie sich nicht mehr wehren. Alle diese Mittel sind für Außenstehende kaum sichtbar. Deshalb kommt ihnen selten jemand zu Hilfe.

Betrachtet man die Mittel der weißen Folter ganz genau, wird klar, dass sie nicht nur bei den Gefangenen der Coronakritiker im Gefängnis angewendet werden, sondern es wird klar, dass die Mittel der weißen Folter bei jedem Menschen, der in Deutschland geboren wurde, eingesetzt werden. Zwei klassische Beispiele: der Schuldkult, der den Deutschen bereits in sehr jungem Alter eingetrichtert wird, damit sie ja kein Selbstwertgefühl oder Selbstbewusstsein erlangen, sonst könnten sie sich ja wehren und würden nicht tatenlos dem Untergang Deutschlands zusehen.

Nein, stattdessen bejahen manche armen verwirrten ihren eigenen Untergang auch noch ohne zu realisieren, dass es ihr eigener Untergang ist. Das zweite Beispiel ist die Verwaltung. Sie wurde dazu erschaffen, die Menschen, die sich weigern, jeden Blödsinn mitzumachen, so lange mit sinnlosen Antworten oder sinnlosen Pflichten zu gängeln, bis diese vor Erschöpfung einknicken und doch die sinnlose Strafe oder sinnlose Überprüfung oder den sinnlosen Brief ein viertes Mal zuschicken, obwohl die Antwort auf die Frage doch bereits im System zu finden ist, da das Amt ja bereits vor Monaten darauf reagiert hat. Diese oder ähnliche Erfahrungen haben bestimmt schon viele gemacht und manchmal schon an ihrem Verstand gezweifelt. Es soll die Menschen mit sinnlosen Aufgaben beschäftigen und auch das gehört zur weißen Folter.

Betrachtet man Deutschland also aus der Vogelperspektive bzw. von Außen, stellt man fest, dass alle Deutschen in einem Gefängnis leben und Freiheit, Meinungsfreiheit, das Recht auf Unversehrtheit sowie das Mitspracherecht nur eine Illusion sind, die von 4 Siegermächten erfunden wurden, um uns ruhig zu halten. Doch, bezieht man sich im Ernstfall auf dieses Blatt Papier auf dem diese Rechte geschrieben stehen, sind diese nicht das Blatt Papier wert auf dem sie geschrieben stehen. Sie existieren nicht.

 Quellen und Anmerkungen

(1) https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/corona-verfolgung-von-mut-aerzten-schickt-kennedy-prozessbeobachter-nach-deutschland

(2) https://www.mwgfd.org/; https://www.mwgfd.org/2026/01/aerzte-und-weitere-betroffene-widersprechen-warken/

(3) https://auf1.tv/stefan-magnet-auf1/corona-verfolgung-von-mut-aerzten-schickt-kennedy-prozessbeobachter-nach-deutschland

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Dank an die Autorin für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Robert F. Kennedy, Jr.

Bildquelle: lev radin / shutterstock

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Die großen Lügen (Teil 16): Corona XV – Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer

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Vorschau ansehen Die großen Lügen (Teil 16): Corona XV – Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer

Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war außer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion für die Bevölkerung in Deutschland nicht erfüllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.

Das Grundgesetz – Schutzschild oder Fassade?

Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht den Staat vor dem Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverrückbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als temporäre Privilegien, die je nach politischer Lage gewährt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verständnis.

Der „Verfassungsblog“ sprach in diesem Zusammenhang vom möglichen „Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien“. Der Verfassungsblog ist eine renommierte Online-Plattform für Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum – eine Instanz, die man nicht einfach als „abweichende Meinung“ abtun kann. In einem Beitrag mit dem Titel „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“, veröffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgeht.

Der Verfassungsblog stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe häuften, sondern dass sich das Denken über Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?

Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der Verfassungsblog beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch äußerst gewichtige Aussage. Denn „Denkkategorien“ sind keine Nebensache. Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.

Konkret bedeutet das:

  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde zunehmend ausgehebelt
  • Pauschale Maßnahmen traten an die Stelle individueller Abwägungen
  • Freiheitsrechte wurden nicht mehr als Grenze staatlichen Handelns verstanden, sondern als Variable innerhalb politischer Steuerung

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine Hülle – seine Schutzlogik wurde aufgeweicht.

Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der Verfassungsblog feststellt, dass nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die gesamte Denkweise über Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen, dann geht es um einen strukturellen Wandel. Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt – sondern das Verständnis dessen, was es überhaupt bedeutet.

Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen wurde angetastet

… auch wenn es im Grundgesetz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

So steht es im Grundgesetz. Ein absoluter Satz, ohne Einschränkung, ohne Fußnote, ohne Ausnahmezustand. In der Praxis zeigte sich ein anderes Bild. Bei Demonstrationen – in denen Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen – kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch ältere Teilnehmer, Maßnahmen wurden mit einer unverhältnismäßigen Härte durchgesetzt.

Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein älterer Bürger steht auf der Straße, hält das Grundgesetz sichtbar in der Hand – das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands – und wird von staatlichen Ordnungskräften niedergerungen. Für mich haben diese Bilder – die selbstverständlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden – symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr. Das Ende der Demokratie.

Das ist die eigentliche Zäsur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein Bürger sich auf seine Rechte beruft, und dafür mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht überhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat übergriffig, und das nicht nur einmal. Die Übergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates.

Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den Bürgern – sozusagen mit dem Gummiknüppel in der Hand – signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr „grund“sätzlich, sondern nur noch situativ verfügbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates fügte oder nicht. Diktatur.

Das ist mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 nicht vereinbar, denn „unantastbar“ bedeutet nicht „solange es politisch opportun ist“.

Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 GG ist, dass Menschen in „geimpft“ und „ungeimpft“ oder in „solidarisch“ – was fälschlicherweise gleichgesetzt wurde mit verantwortungsvoll – und „unsolidarisch“ – was als verantwortungslos verstanden und auch so kommuniziert wurde, kategorisiert wurden. Das war keine beiläufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verstärkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom öffentlichen Leben, Zugangsbeschränkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (2G, 3G), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten Tätigkeiten (z.B. verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Das Entscheidende dabei ist nicht die Maßnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.

Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner veröffentlichte 2021 auf der Plattform Manova seinen Beitrag „Ausgerupfte Grundrechte“. In diesem Artikel beschreibt er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den Bürger zunehmend nicht mehr als Träger unveräußerlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung, denn Artikel 1 GG schützt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem übergriffigen Staat – unabhängig von Verhalten, Meinung oder Status.

Der Begriff „Würde“ ist nicht an eine Bedingung geknüpft, er ist nicht abhängig von „Solidarität“ und „Konformität“. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln – nicht aufgrund konkreter individueller Gefährdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) haben diese Frage bejaht, und damit den Artikel 1 GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abwägbares Prinzip. Schande über diese Rechtsbeuger! Sie haben aus einem Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht.

Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur,
sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet, in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch völlig unbegründeter Hass in der Bevölkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute Gesetze gegen Hass und Hetze. Was für eine Scharade! Das Imperium der Lügen ist in Höchstform – aber nicht mehr lange, denke ich. Letztendlich wird sich so etwas wie Wahrheit durchsetzen.

Die in Artikel 1 formulierte Würde des Menschen schützt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich begünstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat – direkt oder indirekt – Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Schutz des Artikels 1 noch wirksam ist. Wenn die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verständnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen. Diktatur.

Artikel 2 GG – Körperliche Unversehrtheit unter Druck und indirektem Zwang

Artikel 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Grundrecht, das zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes gehört. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Maßnahme ist auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben, der Staat war übergriffig. Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragwürdige, im Nachhinein nicht haltbare Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.

Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einführung indirekter Impfpflichten – über 2G-Regelungen, Zugangsbeschränkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck – hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht – darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen – faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Und das war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht, und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage für eine juristische Verfolgung sein kann.

Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tatsächlichen Umstände faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beiträgen der NachDenkSeiten aufgegriffen – etwa in dem Artikel „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (erschienen 2020). Dort wird die zentrale Kritik formuliert:

Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschränkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden – und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Prüfung umgangen.

Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen – Pflegekräfte, medizinisches Personal – standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Impfen lassen – oder den Beruf nicht mehr ausüben. Formal war auch hier alles „freiwillig“. Niemand wurde physisch gezwungen. Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Maßnahme berührt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff ist eine höchstpersönliche. Sie gehört zum Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit. Wenn diese Entscheidung unter massiven äußeren Druck gestellt wird – etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz –, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und kämpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.

Medizinische Eingriffe sind selbstverständlich niemals risikofrei. Bei den Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in großer Zahl auf, wie bei keinem Impfstoff zuvor. Für die verfassungsrechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur entscheidend, wie groß ein Risiko ist, sondern generell, dass ein Risiko besteht. Artikel 2 schützt vor Eingriffen in die körperliche Integrität – unabhängig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen, und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Maßnahmen etabliert, die faktisch dazu führen, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen müssen, dann trägt er dafür die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind.

Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr Söder, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit – oder haben Sie keines? – und stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss.

Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt

Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine Möglichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit über weite Strecken massiv eingeschränkt.

Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst, oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchführung faktisch unmöglich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel. Aber die Notwendigkeit hierfür war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Maßnahmen waren unverhältnismäßig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall prüfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdrücken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.

Der Verfassungsblog hat die Entwicklung während der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grundsätzlich kritisiert. In Beiträgen wie „Freiheitsrechte ade?“ (April 2020) und „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“ (2020) wurde deutlich gemacht, dass sich das Verständnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.

Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf die grundsätzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte – und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG – zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zurückzustellen. In weiteren Beiträgen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Gleiches Recht – beziehungsweise Unrecht – galt aber nicht für alle. Während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen häufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden – Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen – zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die Black-Lives-Matter-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgelöst durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen Städten – darunter München und Berlin – Tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erzählte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskräfte auch nicht darauf pochten. Bei den großen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.

Unabhängig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleich – oder wird es abhängig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen großzügig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abhängend. Grundrechte sind keine Belohnung für erwünschtes Verhalten, sie gelten auch – und gerade – für unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willkür des Staates waren während der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt.

Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem Bürger sichtbar widersprechen können. Wenn dieses Mittel eingeschränkt wird – pauschal, langfristig und teilweise selektiv –, dann verliert die Demokratie einen großen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.

Artikel 12 GG – Die Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen

Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG – die körperliche Unversehrtheit – dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verknüpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung über den eigenen Körper zur Voraussetzung für die berufliche Existenz wird, verlässt der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zunächst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, gehört untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter ausüben zu dürfen.

Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekräfte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsfähigkeit wird an die körperliche (Un-)Versehrtheit gekoppelt.

Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. Während der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschränkt oder zerstört, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern flächendeckend. War das verhältnismäßig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen?

Kritische Stimmen – unter anderem auf den NachDenkSeiten – haben diesen Punkt früh thematisiert. In bereits erwähnten Beiträgen wie „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (2020) wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat.

In meinem 2022 erschienenen Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ habe ich die rechtliche Problematik in Coronazeiten umfänglich angeprangert.

Wer schützt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Maßnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.

Maßnahmen wurden verlängert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war – und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden.

Notwendige Differenzierungen – etwa nach regionaler Lage, tatsächlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko – blieben häufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgfältig hätte abgewogen werden müssen, wurde stattdessen pauschal eingeschränkt.

Aus meiner Sicht hätten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grundsätzlich gar nicht beschlossen werden dürfen, da bereits in einem sehr frühen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gefährdung darstellte und in der Coronaplandemie primär einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.

Existenzen – über Jahre aufgebaut – wurden in wenigen Monaten zerstört. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht überstehen. Rücklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten – und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche Fälle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Lebenswerke, das sind Millionen von Einzelschicksalen. Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen können, entsetzt mich. Ich könnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir stückweise der Glauben an die Menschheit verloren.

Artikel 12 GG schützt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu wählen. Er schützt auch die Möglichkeit, ihn tatsächlich auszuüben. Wenn diese Möglichkeit über Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein „Eingriff“ mehr im klassischen Sinne, sondern eine willkürliche Zerstörung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bevölkerung hätte man suspendieren sollen, sondern die Träger dieser unverantwortlichen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen.

Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, stand unter dem Vorbehalt und der Willkür staatlicher Maßnahmen.

Artikel 20 GG – Der Aufstieg des Verordnungsstaates

Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament – eigentlich das Herz der Demokratie – trat in den Hintergrund und die Exekutive – Regierung und Verwaltung – übernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich über Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt.

Der Beitrag „Verfassungswidrige Rechtspraxis“ auf Manova (erschienen 2021) beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG.

Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest – Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann gerät genau dieses Gefüge verfassungsrechtlich ins Wanken.

Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenzen. Dort trafen sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über Maßnahmen zu entscheiden, die anschließend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite – für Millionen Bürger, für ganze Wirtschaftszweige, für grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte häufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen oder gar nicht.

Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung für staatliches Handeln. Der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die öffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abwägung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das wäre eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben hätte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungsträger wussten das.

Hans-Jürgen Papier betonte im Rahmen einer Veranstaltung (18. September 2023),
dass rechtsstaatliche Maßstäbe in der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden. Diese zurückhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfbarkeit. Wenn solche Elemente geschwächt werden, verschiebt sich das Machtgefüge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war während der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.

Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der für das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung – die in Deutschland aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium ohnehin nicht richtig vollzogen ist – lebt davon, dass die Gerichte – deren Richter ernannt oder vom Parlament gewählt werden – staatliches Handeln unabhängig überprüfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang für besondere Aufmerksamkeit.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ehemalige CDU-Abgeordnete (!), Stephan Harbarth, traf sich im Juni 2021 – also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Maßnahmen beim Gericht anhängig waren – zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU!). Zu diesem Zeitpunkt standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten Bundesnotbremse, über die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte.

Auch wenn ich keine unzulässige Einflussnahme ausdrücklich unterstelle, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht über Maßnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind diese Fragen nicht ganz unberechtigt, oder?

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu überprüfen. Hier setzt meine Kritik an, die auch unter anderem auf den NachDenkSeiten formuliert wurde: Viele Gerichte haben Maßnahmen bestätigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten – Exekutive, Legislative und Teile der Judikative – in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war während der Coronaplandemie der Fall.

Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schwächung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschwächt, wenn seine Verfahren ausgehöhlt werden.

Deshalb möchte ich Ihnen werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals näherbringen, der daran erinnert, dass Bürger das Recht – und meines Erachtens fast schon die Pflicht – haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Artikel 19 GG – Wenn Grundrechte ihren Kern verlieren

Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm:

„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren – was jedoch in der Corona-Zeit in großem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschränkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsausübung flächendeckend unmöglich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen geknüpft wird, die mittelbar in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:

Was bleibt vom Grundrecht noch übrig?

Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr – sondern ein Instrument. Artikel 19 schützt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.

Fazit

Die Corona-Zeit war ein Stresstest für den Rechtsstaat, den er nicht bestanden hat. Dieser Test hat Schwächen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte „Unsere Demokratie“ benutzen, haben in der Coronazeit eben diese mit Füßen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt – und das pauschal, langandauernd, in großen Strecken unbegründet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen.

Ein Staat, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Präzedenzfall. Und Präzedenzfälle verschwinden nicht. Sie bleiben.

Eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – und nicht mit dem Papiertiger Enquete-Kommission –, eventuell gefolgt von juristischen Konsequenzen ist für das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas nie, nie wieder… Aber wen interessiert das schon ... wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte „Kriegstüchtigkeit“ so ansehe?

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Anmerkungen und Quellen

Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und „Reise zum höheren Selbst“ (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Als Basis für diese Bücher werden bestehende, diesbezügliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten – oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden Bücher veröffentlichen könnte, wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Lupe über Schriftzug "Grundgesetz"
Bildquelle: DesignRage / shutterstock

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Georgios Tziaras: Ich habe den Kampf noch nicht aufgegeben.

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veröffentlicht am 19.05.2026; Autorin: Elisabeth Maria Johannes Clasen im Gespräch mit dem griechischen Gastwirt Georgios Tziaras – eine Geschichte über einen Traum, der kurz vor seiner Erfüllung zerbrach, und über einen Mann, der trotz schwerer Krankheit weiterkämpft. Ein Leben für die Küche – und ein Traum vom Stern Georgios Tziaras stand sein ganzes Leben lang […]

Der Beitrag Georgios Tziaras: Ich habe den Kampf noch nicht aufgegeben. erschien zuerst auf MWGFD.

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Hantavirus – Beginn der Volksverarschung 2.0? | Von Uwe Froschauer

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Hantavirus – Beginn der Volksverarschung 2.0? | Von Uwe Froschauer
Apolut 20260518 SP Montag
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Hantavirus – Beginn der Volksverarschung 2.0? | Von Uwe Froschauer

Ein Standpunkt von Uwe Froschauer.

Geht es schon wieder los?

Nein, nicht mit den Hantaviren und ihrer eventuellen Gefährlichkeit, sondern mit dem, was das Imperium der Lügen eventuell daraus macht – mit Alarm, Schlagzeilen, Expertenrunden und der Frage, ob aus Unsicherheit erneut Gewissheit gemacht wird, und die Wahrheit wieder einmal zur Lüge diffamiert und die Lüge zur Wahrheit erhoben wird. Das Misstrauen nach dem Coronabetrug sitzt hoffentlich noch tief in den Gliedern der Bevölkerung. Werden Risiken der Hantaviren objektiv erklärt, oder wieder Erzählungen gebaut, die die Angst wesentlich größer machen als die Datenlage rechtfertigt?

Bisher ist ja noch nicht viel passiert, und Politiker, Medien und Wissenschaftler sowie die institutionellen Hauptakteure wie WHO und RKI haben den vermeintlichen Teufel noch nicht an die Wand gemalt. Noch nicht. Sollte dieses Szenario jedoch eintreten, sollten Sie genau hinsehen, wer was wie sagt.

Lasst euch gesetztenfalls dieses Mal nicht triggern, lasst euch nichts von angeblichen Experten erzählen, werdet hellhörig, wenn andere Meinungen abgeschmettert werden, lasst euch in eurer persönlichen Freiheit nicht begrenzen, wenn es aus eurer Sicht nicht erforderlich ist. Das Volk ist der Souverän und nicht seine gewählten Vertreter!

Hantaviren

Die Existenz von Viren ist ohnedies nicht zu 100 Prozent bewiesen, auch wenn einiges für ihr Vorhandensein spricht. Viren wurden angeblich isoliert, genetisch sequenziert, in Zellkulturen vermehrt und strukturell analysiert. Was man diskutieren sollte, sind einzelne Nachweismethoden, Diagnostik, politische Bewertungen oder konkrete Krankheitszuschreibungen. Weder die Existenz noch die Nicht-Existenz von Viren ist nach meinem Wissensstand eindeutig nachgewiesen. Nachfolgend gehe ich von ihrem Vorhandensein aus.

Hantaviren sind wie auch Coronaviren keine neue Erscheinung und auch kein bislang unbekannter Erreger. Es handelt sich um eine Gruppe von Viren, die vor allem über Nagetiere auf den Menschen übertragen werden – meist durch Kontakt mit deren Urin, Kot oder Speichel beziehungsweise über eingeatmete, belastete Partikel. Damit gehören Hantaviren zu den sogenannten Zoonosen, also Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übergehen können.

Die Infektion beginnt häufig mit unspezifischen Symptomen wie Fieber, starken Kopf- und Gliederschmerzen oder allgemeinem Krankheitsgefühl. Je nach Virustyp können schwere Verläufe folgen, bei denen entweder die Nieren oder die Lunge betroffen sind. Die meisten bekannten Hantavirus-Arten gelten nicht als leicht von Mensch zu Mensch übertragbar. Eine Ausnahme bildet jedoch das Andes-Virus, das in Südamerika vorkommt und bei engem Kontakt zwischen Menschen weitergegeben werden kann.

Dieser Virustyp steht nun im Mittelpunkt aktueller Berichte rund um einen Ausbruch auf dem Expeditionsschiff MV Hondius. Mehrere Infektionen und Todesfälle haben internationale Gesundheitsbehörden auf den Plan gerufen. Bisher stehen drei Todesfälle im Zusammenhang mit dem Ausbruch: eine deutsche Passagierin und ein älteres Ehepaar aus den Niederlanden. Der Mann verstarb bereits am 11. April auf dem Schiff, seine Ehefrau etwa zwei Wochen danach. Gleichzeitig betonen Behörden und Fachinstitutionen bislang, dass sich die Situation nicht mit der Dynamik früherer globaler Pandemieereignisse vergleichen lasse.

Hoffen wir mal, dass das auch so bleibt, zumal es bei der angeblichen Corona-Pandemie ebenso anfing und der Coronabetrug erst nach und nach aufgebauscht wurde.

Kreuzfahrtschiff MV Hondius

Der Ausbruch des Andes-Hantavirus auf dem Expeditionsschiff MV Hondius im Frühjahr 2026 beschäftigt inzwischen Gesundheitsbehörden in mehreren Ländern. Nachdem sich Passagiere infiziert hatten und Todesfälle bekannt wurden, begann eine internationale Suche nach Kontaktpersonen. Denn anders als die meisten bekannten Hantaviren kann der Andes-Stamm unter bestimmten Bedingungen offenbar auch zwischen Menschen übertragen werden – meist bei engem und längerem Kontakt.

Passagiere des Schiffs reisten nach Ende der Expedition in unterschiedliche Länder weiter. Dadurch entstand ein grenzüberschreitender Fall für Gesundheitsämter und Infektionsmediziner: Wer saß neben wem? Wer hatte engen Kontakt? Wer zeigt Symptome? Kontaktpersonen werden teils überwacht oder vorsorglich isoliert.

Gleichzeitig betonen internationale Gesundheitsbehörden, dass die aktuelle Lage nicht mit der Dynamik früherer globaler Pandemieereignisse gleichgesetzt werde. Die bekannten Infektionen seien bislang auf einen klar eingrenzbaren Zusammenhang konzentriert.

Schauen wir mal.

Die zehn gemeldeten – davon acht laborbestätigten – Fälle sorgen für Aufmerksamkeit, da Hantaviren nicht gerade im Mittelpunkt öffentlicher Debatten stehen, und weil mit dem Andes-Virus jener Stamm betroffen ist, der bei Experten seit Jahren wegen seiner möglichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung beobachtet wird.

Im Klartext: Mehrere Infektionen, Todesfälle und internationale Kontaktverfolgung – aber bisher keine Einschätzung, dass daraus automatisch ein großflächiges Ausbruchsgeschehen entsteht.

Die letzten Worte klingen doch erst einmal vielversprechend, und trotzdem beschleicht mich ein unangenehmes Gefühl, nicht etwa wegen der eventuellen Gefährlichkeit dieses Virus und seiner möglichen Verbreitung, sondern vielmehr wegen dem, was die eliteinstruierten Politiker und ihre medialen und wissenschaftlichen Handlanger möglicherweise aus diesem Erreger machen. Das Coronavirus war nachweislich nicht gefährlicher als das Grippevirus, das zum Teil auch zum Coronavirus umetikettiert wurde. Sie wissen, was die eliteinstruierten Politiker und ihre medialen und wissenschaftlichen Unterstützer daraus gemacht haben: ein Jahrhundertverbrechen!

München Klinik Schwabing

In München existiert eine Einrichtung, die für Fälle vorbereitet ist, die möglichst nie eintreten sollen: die Sonderisolierstation der München Klinik Schwabing. Die Einheit wurde für Patienten mit hochgefährlichen oder besonders ansteckenden Infektionskrankheiten aufgebaut – also für Szenarien, bei denen normale Krankenhausabläufe nicht ausreichen.

Im Zusammenhang mit dem aktuellen Hantavirus-Ausbruch wurden in Schwabing zwei Kontaktpersonen aufgenommen beziehungsweise überwacht. Nach Angaben der Behörden zeigten sie zunächst keine Symptome. Die eigentliche Hochsicherheitsstation musste deshalb nicht aktiviert werden. Untergebracht wurden die Betroffenen in speziell abgeschirmten Zimmern mit Sicherheitsmaßnahmen wie Schleusen- und Unterdrucksystemen.

Haben Sie nicht auch gerade ein Déjà-vu-Erlebnis?
Wieder München. Wieder Schwabing. Wieder Isolierzimmer, Kontaktpersonen und vorsorgliche Überwachung. Erinnerungen werden wach an Januar 2020: Damals wurde in Stockdorf bei Starnberg der erste Corona-Fall Deutschlands bekannt – ein Webasto-Mitarbeiter, der sich bei einer Kollegin aus China angesteckt hatte. Er verbrachte 19 Tage auf der Isolierstation in Schwabing, obwohl seine Symptome mild waren. Nach der Entlassung beschrieb er seinen Zustand als gut und erzählte später, er habe sich zunächst eine Pizza bestellt. Jahre später sagte er rückblickend, er habe sich zeitweise wie ein „deutsches Versuchskaninchen“ gefühlt.

Die Sonderisolierstation in Schwabing selbst arbeitet unter deutlich strengeren Bedingungen: speziell geschultes Personal, Schutzanzüge, kontrollierte Luftführung und Abläufe, die verhindern sollen, dass potenzielle Erreger nach außen gelangen.

Wie oft wurden in Coronazeiten in den sich prostituierenden Massenmedien Menschen in Schutzanzügen gezeigt, um ordentlich Angst bei der teils überforderten Bevölkerung zu schüren? Erinnern Sie sich noch? Warten wir es einmal ab, ob und wann im Zusammenhang mit dem Hantavirus-Narrativ vermehrt medizinisches Personal in gespenstischen weißen Schutzanzügen gezeigt wird. Manipulation durch Angsterzeugung lebt von der Wiederholung.
Noch ist ja nichts passiert.
Vielleicht zeigen sie dann auch wieder so etwas wie die gefakten Bilder von Särgen in Turnhallen, die in der Coronazeit die massenhaften Toten in Bergamo 2020 darstellen sollten, tatsächlich aber die Särge ertrunkener Flüchtlinge 2013 in Lampedusa abbildeten.

Nachfolgendes Foto illustriert eindrucksvoll die „gelungene“ Manipulation durch Gefühle. Das angeblich in einer Turnhalle in Bergamo aufgenommene Foto mit mutmaßlichen Corona-Toten ging um die ganze Welt, und löste gezielt Angst aus mit den bekannten, verheerenden weltweiten Folgen. So schauts in Italien aus", hieß es in einem Post vom 18. März 2020. . In Wirklichkeit war es ein Foto aus dem Jahre 2013 von auf der Flucht aus Afrika Ertrunkenen, aufgenommen von einem Fotografen der französischen Nachrichtenagentur AFP auf der italienischen Insel Lampedusa. Die Bilddatenbank Getty Images gab an, das Foto zeige die Särge von Menschen, die auf der Flucht bei einem Schiffsunglück im Mittelmeer ums Leben gekommen sind. (Foto im Anhang) Das Foto stand in keinem Zusammenhang mit dem vermeintlich tödlichen Coronavirus.

Parallelen der WHO-Kommunikation heute und zu Beginn der Coronaplandemie

Die WHO bewertet den Vorfall mit dem Hantavirius bisher nicht als Beginn einer neuen Pandemie, mit der Begründung, es handle sich um ein anderes Virus mit anderer Übertragungsdynamik, und der Ausbruch sei bislang auf einen begrenzten Kontext konzentriert. So weit so gut.

Dennoch: "Nachtigall, ick hör dir trapsen" wie es im Berliner Jargon heißt. Nicht, dass ich den Entscheidern unterstellen möchte, ein Corona 2.0 aufblähen zu wollen, aber: „Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht, und wenn er auch die Wahrheit spricht.“ Und in der Coronazeit haben die Verantwortlichen gelogen, dass sich die Balken biegen.

Der Vertrauensverlust nach diesen massiven Unwahrheiten ist in der Öffentlichkeit hoffentlich so groß, dass sich die Menschen nicht ein zweites Mal ins Boxhorn jagen lassen. Die Unwahrheiten und die fehlende Seriosität der damaligen Entscheidungsträger sind durch die RKI-Protokolle, welche die willentliche und wissentliche Coronalüge dokumentieren, ans Licht gebracht worden. Lügen haben eben doch kurze Beine, und die Wahrheit kam früher ans Licht, als es den machtbesessenen Coronadiktatoren lieb war. In der Coronazeit merkte so ziemlich jeder, der die Fähigkeit genau hinzuschauen noch nicht verlernt hat und selbst denkt, dass die „Coronapandemie“ eine Scharade war.

„Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.“
Alexander von Humboldt

Das Problem mit der Lüge ist eben, dass eine Lüge viele weitere Lügen braucht, um bestehen zu bleiben. Irgendwann kippt dieses Lügengebäude, und sollte eigentlich zu einer gerechten Bestrafung der Lügner führen, was aber in Deutschland mit der Lachnummer „Enquete-Kommission“ noch außer Reichweite scheint.

In meinen Augen war die Coronaplandemie ein Jahrhundertverbrechen. Bertolt Brecht wird folgendes Zitat zugeschrieben:

 „Wer die Wahrheit nicht kennt, ist nur ein Dummkopf. Wer sie kennt und Lüge nennt, ist ein Verbrecher.“

Dito. Und das sind die Protagonisten in der Coronazeit für mich, Verbrecher, die einer gerechten Strafe für das immense von ihnen angerichtete Leid zugeführt werden müssten, wenn wir von einem Rechtsstaat und einer Demokratie in Deutschland reden wollen.
Kommt es nur mir so vor, dass ausgerechnet diejenigen, die in der Coronazeit Mist gebaut haben, heute das Wort „Unsere Demokratie“ besonders häufig in den Mund nehmen? Nun gut, es schwimmt halt immer das Gleiche oben.

Nun zur WHO-Kommunikation von Anfang Januar 2020 bis zu den ersten Lockdowns:

31. Dezember 2019 / 4.–5. Januar 2020:
Die WHO wurde über eine Häufung von Lungenentzündungen unbekannter Ursache in Wuhan informiert. Am 5. Januar meldete sie offiziell 44 Fälle, davon 11 schwer krank, 33 stabil. Noch war die Ursache unbekannt. Die WHO sprach zu diesem Zeitpunkt von „pneumonia of unknown etiology“, also Lungenentzündung unbekannter Ursache.

12.–14. Januar 2020:
Die WHO übernahm die damalige Darstellung der chinesischen Behörden: Es gebe „no clear evidence“, also keinen klaren Beleg, dass sich das Virus leicht von Mensch zu Mensch übertrage. Gleichzeitig schrieb die WHO, weitere Untersuchungen seien nötig, um Mensch-zu-Mensch-Übertragung, Übertragungswege und unerkannte milde Fälle zu klären.

22.–23. Januar 2020:
Nach einer WHO-Mission in Wuhan wurde laut späterer WHO-Darstellung berichtet, die Hinweise sprächen inzwischen für Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Der Notfallausschuss war zunächst uneins, ob schon eine internationale Gesundheitsnotlage ausgerufen werden sollte.

30. Januar 2020:
Die WHO erklärte den Ausbruch zur Public Health Emergency of International Concern – also zur internationalen Gesundheitsnotlage. Zugleich hieß es noch, es sei möglich, die Ausbreitung zu unterbrechen, wenn Länder früh erkennen, isolieren, behandeln, Kontakte verfolgen und dem Risiko angemessene soziale Distanzierungsmaßnahmen einsetzen.

20.–27. Februar 2020:
Die WHO-Kommunikation wurde deutlich schärfer. Am 20. Februar nannte der Chef dieses Saftladens, Ghebreyesus Tedros, die sinkenden Fallzahlen in China ermutigend, sagte aber: „this is no time for complacency“ – kein Zeitpunkt für Selbstzufriedenheit. Am 26. Februar sagte er ausdrücklich, man spiele die Lage nicht herunter, das Virus habe Pandemiepotenzial. Am 27. Februar folgte: Das Virus sei keine Influenza, könne aber mit den richtigen Maßnahmen eingedämmt werden.

11. März 2020:
Die WHO charakterisierte COVID-19 als Pandemie. Tedros nannte damals über 118.000 Fälle in 114 Ländern und 4.291 Todesfälle. Gleichzeitig sagte er: Die Bezeichnung „Pandemie“ ändere weder die WHO-Einschätzung noch die Empfehlungen, sie beschreibe lediglich die Lage.

13. März 2020:
Die WHO erklärte Europa zum damaligen Epizentrum der Pandemie. Genannt wurden über 132.000 gemeldete Fälle aus 123 Ländern und Territorien sowie 5.000 Todesfälle.

Zusammenfassend in kurzen Worten:

Die WHO begann Anfang Januar mit einer vorsichtigen Lagebeschreibung: unbekannte Lungenentzündung, begrenzte Daten, zunächst kein klarer Beleg für leichte Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Ab Mitte/Ende Januar verschob sich die Kommunikation: Mensch-zu-Mensch-Übertragung wurde wahrscheinlicher, am 30. Januar folgte die internationale Gesundheitsnotlage. Ende Februar sprach die WHO offen von Pandemiepotenzial. Am 11. März wurde COVID-19 als Pandemie charakterisiert.

2020 war ein Jahr mit moderater Sterblichkeit, was nicht gerade für eine Pandemie spricht. Die Übersterblichkeit nahm erst mit dem Verabreichen der Impfstoffe ab 2021 enorme Fahrt auf. Was soll auch großartig passieren bei einem Virus mit der Gefährlichkeit einer normalen Grippe?
Die Frage ist, ob die Kommunikation der WHO vor den ersten Lockdowns nur Show für das Volk war, oder ob ernsthafte Überlegungen und Abwägungen dahinterstanden. Ich tendiere zu Ersterem.

Nachfolgend im telegrammartigen Stil die Aussagen der WHO im Zusammenhang mit der Impfung:

Januar 2021

Laut WHO sind die Impfstoffe „sicher und wirksam“ bzw. „hochwirksam und sicher“. Der Schutz besonders für Risikogruppen wird hervorgehoben.

Februar 2021

„Impfstoffe allein werden diese Pandemie nicht kontrollieren.“

Frühjahr 2021

Die WHO verweist auf hohe Wirksamkeit der ersten Impfstoffe gegen symptomatische Erkrankung. Große Erwartungen werden an die Eindämmung schwerer Verläufe geknüpft.

Verlauf 2021

Die WHO-Kommunikation verschiebt den Schwerpunkt: weniger Fokus auf Verhinderung jeder Infektion, dafür stärkerer Fokus auf Schutz vor schweren Verläufen und Tod.

Ende 2021

Die WHO ist zunächst zurückhaltend bei breiten Boosterkampagnen. Die WHO fordert eine globale Impfstoffverteilung.

2022

Die WHO unterstützt Auffrischungsimpfungen für Risikogruppen:

„Breiter Zugang zu Booster-Impfungen sind dringend notwendig.“

Begründung: Der Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod bleibe hoch.

Das Ganze nochmals kurz zusammengefasst:

  • Anfang 2021: „sicher und wirksam“
  • 2021: „Impfstoffe allein reichen nicht“ -
  • später: Schwerpunkt auf Schutz vor schweren Verläufen
  • 2022: Booster für Risikogruppen.

Ähnlich wurde die angebliche Pandemie auch vom RKI kommuniziert.

Sie werden sich vielleicht fragen, warum ich Ihnen diesen Kommunikationsverlauf der WHO vor und nach der Corona-Impfung aufgezeigt habe. Weil auch der Coronabetrug harmlos anfing und sich zu einem Monster entwickelte. Ich möchte nicht unterstellen, dass sich diese Plandemie beim Hantavirus wiederholen wird, sondern dazu beitragen, dass Menschen hellhöriger und sensibler im Umgang mit uns präsentierten Informationen werden.

Corona war eine große Lüge und zugleich das größte soziale Feldexperiment aller Zeiten. Die Menschen wurden als „Versuchskaninchen“ benutzt, wie es Olaf Scholz vor seiner Wahl zum Bundeskanzler durchaus treffend ausdrückte.

Fazit:

Ob der aktuelle Hantavirus-Fall ein begrenztes Infektionsereignis bleibt oder mehr daraus wird beziehungsweise gemacht wird, kann heute niemand seriös vorhersagen. Was es braucht, ist einen kühlen Kopf zu bewahren, um sich nicht wieder hinters Licht führen zu lassen. Nicht jede Schlagzeile ist Erkenntnis, nicht jede Modellrechnung ist Realität, nicht jede Expertenmeinung ist richtig oder gar „Goldstandard“, und nicht jede von Experten benutzte Kennzahl misst das, was sie zu messen vorgibt.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben viele Menschen hoffentlich sensibler gemacht gegenüber Medien, Politik, Behörden und wissenschaftlicher Kommunikation. Dieses Misstrauen sollte nicht zu blindem Zynismus führen. Aber ebenso wenig sollten Aussagen ungeprüft übernommen werden.

Wer informiert bleiben will, sollte unter anderem folgende Fragen stellen:

  • Was wird gemessen?
  • Wer misst?
  • Wie wird gemessen?
  • Was sagen die Zahlen tatsächlich aus – und was nicht?
  • Wer bewertet sie?
  • Welche Interessen, Unsicherheiten oder Gegenpositionen gibt es?

Kritisches Denken beginnt spätestens dort, wo uns Maßnahmen und Entscheidungen als alternativlos vorgesetzt werden. Nichts ist alternativlos, Frau Merkel! Zweifel ist nicht das Gegenteil von Wissen, sondern erweitert es. Dissens ist die Essenz der Demokratie und der Wissenschaft. Dort, wo Meinungspluralismus keinen Platz mehr hat, gewinnen autokratische Strukturen an Raum – und ihnen muss entschieden die rote Karte gezeigt werden.

Vor allem aber: Angst war noch nie ein guter Ratgeber wie es so schön heißt. Weder Verharmlosung noch Panik ersetzen nüchterne Betrachtung. Eine aufgeklärte Gesellschaft braucht keine Dauerpanik, sondern Menschen, die vergleichen, hinterfragen, Quellen prüfen und selbst denken.

„Sapere aude! Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“
Immanuel Kant

Quellen und Anmerkungen

Hantavirus – Beginn der Volksverarschung 2.0? | Von Uwe Froschauer
Das Foto stand in keinem Zusammenhang mit dem vermeintlich tödlichen Coronavirus.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Hantavirus 3d zeigt medizinische Illustration mit Virusoberflächen.
Bildquelle: joshimerbin / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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Buchrezension: „Corona war erst der Anfang“ | Von Franka Haase

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Buchrezension: „Corona war erst der Anfang“ | Von Franka Haase

Steht der nächste Virusausbruch bereits bevor? Felix Feistel geht in seinem neuen Buch dem Geschäftsmodell Pandemie nach und beschreibt, weshalb sich Zoonosen dafür besonders eignen.

Eine Rezension von Franka Haase.

Vier Jahre nachdem der Deutsche Bundestag gegen die allgemeine Corona-Impfpflicht gestimmt hatte, veröffentlicht der Journalist Felix Feistel sein erstes Sachbuch «Corona - Next Level: Wie die nächste Pandemie vorbereitet wird».

Corona – vorbei und vergessen? Viele Menschen möchten über diese Zeit am liebsten nicht mehr sprechen. Andere hingegen meinen, dass diese Zeit bis heute nicht wirklich aufgearbeitet wurde – und sich die politischen Entgleisungen jederzeit wiederholen könnten. In seinem Buch beschreibt Feistel ein mögliches Szenario einer erneut ausgerufenen Pandemie: eine vermeintliche Zoonose, eine Seuche, die sich vom Tier auf den Menschen überträgt.

Auf 120 Seiten spannt er den Bogen von der Corona-Krise über die Tiermedizin, Pharmaindustrie und Politik bis hin zu der Agrarwirtschaft und der Finanzmacht. All diese Bereiche sind eng miteinander verwoben, argumentiert er. Zusammengeführt werden sie im Konzept «One Health», das von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch von der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) propagiert wird. Angesichts dieses weit gefächerten Themenfeldes fasst Feistel viele Einzelaspekte aus der Corona-Zeit bewusst knapp zusammen, liefert einen groben Überblick und ergänzt an einigen Stellen. Ausführlicher widmet er sich hingegen jenen Bereichen, die bislang weniger Beachtung fanden – insbesondere den Zuständen in der Tiermedizin.

Die Corona-Politik wurde bereits im Stall erprobt

Die Corona-Maßnahmen reihen sich in eine Praxis ein, die in der Tiermedizin längst gang und gäbe ist: behördlich angeordnete Tests – meist PCR-Tests – der Versuch, potentielle Seuchenerreger auszurotten, sowie drastische Massnahmen bei blossem Krankheitsverdacht. Immer wieder werden ganze Betriebe «biosicher» von der Außenwelt abgeriegelt, bis hin zur Desinfektion von Autoreifen. Grundlage solcher Massnahmen sind oft verordnete Tests. Auch hier spielt der PCR-Test eine wichtige Rolle. In den vergangenen Jahren ist man zunehmend dazu übergegangen, nicht mehr primär die Tiere selbst zu testen, sondern deren Umwelt – etwa Wände, Einstreu oder Futtertröge. Gleichzeitig fehlt es auch an weiterführenden Diagnosen, die alternative Ursachen wie Vergiftungen oder andere Erkrankungen ausschließen.

Das Konzept bezieht auch Wildtiere mit ein. Ebenso wie Nutztiere gelten sie als potenzielle Träger gefährlicher Viren. Erkranken Tiere an einer Virusinfektion, werden sie isoliert. Erst wenn über mehrere Monate kein neuer Krankheitsfall mehr registriert wird, heben die Behörden die Maßnahmen auf. Bei Wildtieren geschieht dies etwa durch eingezäunte Waldflächen, in denen die infizierten Tiere leben. Nutztiere hingegen werden meist umgebracht, ohne eine natürliche Heilung und Immunisierung abzuwarten.

All dies ist Teil des One-Health-Ansatzes, erfährt der Leser. Öffentlich wird dieses Konzept als ganzheitlicher Ansatz präsentiert, der Mensch, Tier und Umwelt als untrennbare Einheit begreift und deren gemeinsames Wohl in den Mittelpunkt stellt. In der Realität, so die Einschätzung von Feistel, handelt es sich um reines Marketing. Der Ansatz beschert vor allem der Pharmaindustrie neue Absatzmärkte und liefert zugleich einen weiteren Vorwand dafür, um die Überwachung der Bevölkerung weiter auszubauen.

Mehr Überwachung, wenig Gewissheit

Regierungen und Organisationen, wie die WHO, investieren Millionensummen in Programme, die Krankheitssverläufe überwachen – also wie Erreger sich ausbreiten und entwickeln. Zur Diagnose kommt dabei der eingangs erwähnte PCR-Test zum Einsatz. Dieses während der Corona-Zeit prominent gewordene Testverfahren sagt jedoch nur wenig darüber aus, ob jemand tatsächlich infiziert ist. Das gesamte Überwachungssystem basiert auf einem unzuverlässigen Test. Feistel geht in seinem Buch auf einzelne Akteure dieser Krankheits-Überwachungsarchitektur ein und zeigt auf, wie eng sie miteinander verflochten sind.

Selbst die vielbeschworene Gefahr durch Zoonosen betrachtet er kritisch. Er zeichnet deren historische Ursprünge nach und beleuchtet Beispiele aus der Vergangenheit, darunter die Vogelgrippe und die Spanische Grippe. Seine Erklärungen klingen plausibel, eignen sich jedoch kaum dazu, eine permanente Panik vor übertragbaren Tierseuchen zu rechtfertigen.

Wie Oligarchen sich Agrarflächen unter den Nagel reißen

In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben Multimilliardäre und Großinvestoren den Wert von Agrarnutzflächen für sich entdeckt. So bezifferte die Weltbank den globalen Markt der Nahrungsmittelversorgung auf rund acht Billionen US-Dollar. Seitdem verdrängen in vielen Teilen der Welt Großkonzerne und Investoren kleine und mittelständische Landwirtschaftsbetriebe. Das erworbene Land bewirtschaften anschliessend die lokalen Unternehmen im Auftrag der entsprechenden Eigentümer. Viele Bauern verlieren dadurch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit und geraten gleichzeitig zunehmend in Abhängigkeit von den Vorgaben ihrer Auftraggeber.

Je nach Region kommen dabei unterschiedliche Mechanismen zum Einsatz, führt Feistel aus. In den westlichen Industrieländern erschwert die Politik den Bauern das wirtschaftliche Überleben durch stetig wachsende Vorschriften. Dazu zählen die strengen Seuchenschutzauflagen, die Viehhalter schnell in den Ruin treiben können. In anderen Teilen der Welt, etwa in Indien, geraten Bauern durch patentiertes Saatgut sowie die dafür benötigten Dünger und Pestizide in eine Schuldenspirale; vorgeblich geschieht dies zum Schutz der Versorgungssicherheit, der Gesundheit oder des Klimas.

Neu sind diese Praktiken allerdings nicht. Gerade für Indien beschrieb die indische Wissenschaftstheoretikerin und Agraraktivistin Vandana Shiva solche Entwicklungen bereits vor Jahrzehnten. Auch Feistel greift in seinen Ausführungen auf sie zurück. Die damit verbundene Umwälzung der Agrarwirtschaft bezeichnet er treffend als «Philanthrofeudalismus».

Zum Buch

Die Bücher der «Wissen Kompakt»-Reihe des Hintergrund-Verlags zeichnen sich durch akribische Recherche, eine prägnante Themenbehandlung und ihre kompakte Form aus. Das Büchlein von Felix Feistel fügt sich nahtlos in diese Reihe ein. Es besticht mit einer Fülle von Informationen – lesbar aufbereitet, mit zahlreichen Quellen und Verweisen. Neue Details und Perspektiven ergänzen viele Argumente, die Lesern, die sich bereits intensiver mit dem Corona-Komplex beschäftigt haben, bekannt vorkommen dürften. Einzelne Aspekten seiner Analyse veröffentlichte Feistel zuvor bereits in Zeitschriftsartikeln, unter anderem bei «Manova».

Das Büchlein richtet sich vor allem an Leser, welche die politischen Geschehnisse bereits seit längerer Zeit kritisch verfolgen. Wer sich erst seit Kurzem mit diesen Themen beschäftigt, muss stellenweise den Mut aufbringen weiterzulesen – denn Feistel spricht geradeheraus. Aus seiner Sicht war die Corona-Krise inszeniert, auch den Impfungen begegnet er mit großer Skepsis. Allerdings belässt er es nicht bei schlichten Behauptungen. Seine Thesen untermauert er jeweils in den folgenden Absätzen mit Quellen, Verweisen und Argumenten. Dadurch eignet sich «Corona – Next Level» sowohl als kompaktes Übersichtswerk zu den behandelten Themen als auch als Ausgangspunkt für weiterführende Diskussionen.

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Hier der Link zum Interview mit Felix Feistel: Im Gespräch: Felix Feistel | "Corona – Next Level": https://apolut.net/im-gespraech-felix-feistel/

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Buchrezension: „Corona war erst der Anfang“ | Von Franka Haase

Dieser Beitrag erschien zuerst am 15. Mai 2026 bei Straumedia.ch.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Wissenschafts-Team in Seuchenschutzkleidung
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Stalin 2.0: Querdenker in die Klapse | Von Paul Clemente

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Stalin 2.0: Querdenker in die Klapse | Von Paul Clemente
Apolut 20260511 TD Montag
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Stalin 2.0: Querdenker in die Klapse | Von Paul Clemente

Ein Kommentar von Paul Clemente.

Politische Gegner in die Psychiatrie abschieben, das heißt: Wer unsere großartige Politik ablehnt, ja, der kann doch nur verrückt sein. Und Verrückte muss man einsperren. Zu ihrem eigenen Besten. – Wobei „verrückte“ Gegner nicht nur eingekerkert, sondern netterweise auch behandelt werden. Man muss doch helfen, so wie in Orwells „1984“. Vor allem unter Stalin litten auffallend viele Oppositionelle an „schleichender Schizophrenie“.

Deren Psychiatrisierung war eine Erbschaft der Zaren-Regime. Allerdings trieb die KPDSU diese „Hilfeleistung“ zur Perfektion. Bis in die Sechzigerjahre erhielten Millionen Regimegegner eine erlesene Therapie: hochdosierte Psychopharmaka. Die stellten ruhig, die brachen den Willen. Freilich wurden die geschlossenen Psychiatrien vom KGB überwacht. Qualitätskontrolle. Muss sein.

Diese Strategie hat auch im 21. Jahrhundert ihre Fans. Tatsächlich stand sie im April 2020 vor einer Reanimierung. Gleich zu Beginn der Pandemie. Schließlich galt: Wer alternativlose Maßnahmen von Merkel, Drosten und Lauterbach verwarf, musste der nicht vor sich selbst geschützt werden? Im August 2020 servierte Hirnforscher und Neurobiologe Gerhard Roth eine „wissenschaftliche“ Rechtfertigung für die Einweisung unbelehrbarer Querdenker.

Im epd-Interview unterteilte Roth die Bürger in drei Typen. Zum einen die folgsame Mehrheit:

„Die meisten Menschen sind leicht bei der Stange zu halten, 80 Prozent brauchen da gelegentlich nur eine kurze Auffrischung.“

Dem gegenüber stehen 20 Prozent Skeptiker: Einmal „die Überängstlichen, das sind vielleicht zehn Prozent“, aber „die schaden der Sache ja nicht.“ Nein, wirklich gefährlich sind laut Roth die übrigen 10 Prozent, die Sensations-Junkies, die „Erlebnishungrigen“. Die hätten die Corona-Krise als Event (miss)verstanden und seien jetzt gelangweilt.

Besonders die „Abgestumpften“ suchten im Verweigern den totalen Kick. Da hilft kein kritisches Argumentieren mehr. Diese Ego-Monster ignorierten jede Gefahr, interessierten sich ausschließlich für den eigenen Thrill. O-Ton Roth:

„Ganz einfach gesagt: Reine Appelle an Verstand und Einsicht haben überhaupt keine Wirkung. Das ist eine hirnphysiologische Tatsache.“ Und die „muss man eventuell einsperren, bei aller humanistischen Gesinnung.“

Kurzfassung: Der Querdenker als Kamikaze-Junkie, der wegen einer „hirnphysiologischen Tatsache“ alle Lockdown-Propaganda verwirft – so einer muss hinter Gitter. Aber schon vier Monate vor Roths Einlassung gab es psychiatrische Vorstöße gegen Lockdown-Hater. So berichtete die Tagesschau im April 2020 über die Heidelberger Anwältin Beate Bahner, die wegen Einschnitten in den Bürgerrechten aktiven Widerstand wagte: So stellte sie einen Eilantrag zur Aufhebung aller Corona-Maßnahmen in sämtlichen Bundesländern. Außerdem rief Bahner auf ihrer Homepage das Ende des Shutdowns aus. Eigenmächtig natürlich. Bald darauf wurde sie von Polizeibeamten in eine psychiatrische Klinik gebracht. Begründung: Sie habe Passanten angesprochen, sich als Verfolgte ausgegeben und Polizisten physisch attackiert. Das war am 12. April 2020.

Vier Tage zuvor erhielt das Sächsische Krankenhaus, eine Psychiatrie in Arnsdorf, einen Auftrag vom sächsischen Sozialministerium. Die Reporterin Claudia Jaworski hat das interne Dokument kürzlich ausgegraben. Seine Authentizität wurde vom Adressaten, der Arnsdorfer Psychiatrie, bestätigt. Der Erlass vom 08.04.2020 nachmittags erhält Anweisungen vom Sozialministerium Sachsens, dem auch das Gesundheitsministerium angehört. Die Psychiatrische Station solle sechs Plätze für nicht-medizinische Quarantäne-Verweigerer bereitstellen.

Allerdings nicht, um hemmungsloses „Spreaden“ zu unterbinden. Nein, im „Verfahrensgang für den Ärztlichen Dienst 1“ heißt es:

„Eine körperliche (allgemein-medizinisch und neurologisch) und psychopathologische Untersuchung ist durchzuführen.“

Okay, die „medizinische Untersuchung“ ließe sich als Standard oder Corona-Test deuten. Aber die „psychopathologische Untersuchung“ zeigt, dass man „unbelehrbare“ Totalverweigerer tatsächlich einer psychischen Erkrankung verdächtigte, oder? 

Weiterhin heißt es:

„Sofern sich im Verlauf ein psychiatrisches Syndrom entwickelt (...) erfolgt eine Verlegung auf den Infektionsbereich B 11. Die Personen werden ab diesem Moment als akutpsychiatrische Patienten geführt und nach den geltenden Standards behandelt.“

- Das heißt doch: Wenn ein „unbelehrbarer“ Quarantäne-Verweigerer einen Koller bekommt, ist er auf die Station für akutpsychiatrische Patienten abzuschieben. Kurzum: Der Neurobiologe Gerhard Roth hat mit seiner Psychopathologisierung überzeugter Querdenker lediglich nachgeplappert, womit Sachsens Gesundheitsministerium bereits das Wegsperren von Querdenkern begründet hat.

Besagter Internierungs-Auftrag wird derzeit vom Corona-Untersuchungsausschuss geprüft. In einer Stellungnahme gegenüber Nius“ erklärte die Arnberger Psychiatrie, das geleakte Dokument sei lediglich der „Entwurf einer internen Verfahrensanweisung“. Basierend auf einem Erlass, der bereits am 11. April 2020 wieder aufgehoben wurde. So dass die Anweisung „nie Gültigkeit erlangte“. –

Da haben einige ja nochmal Glück gehabt. Wie bei der Impfpflicht. Auch die fand keine Durchsetzung. Beide zeigen jedoch, wozu Machthaber greifen, wenn die Bevölkerung bockt: Gerne auch mal in die Mottenkiste vergangener Diktaturen.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Hintere Ansicht von Frau Patientin

Bildquelle: Ground Picture / Shutterstock

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Spotlight: Julia Neigel und Ralf Ludwig über die nicht in Kraft getretene Lockdown-Verordnung

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Ausschnitt aus dem Interview mit Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen! – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-julia-neigel-und-ralf-ludwig/

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

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Sachstand der Corona-Aufarbeitung in Deutschland

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veröffentlicht am 09.05.2026 von Team Redaktion Am 19. April 2026 veranstaltete die MWGFD in Landshut eine Vortragsveranstaltung mit anschließender Diskussionsrunde zum Thema „Sachstand der Corona-Aufarbeitung in Deutschland“. Ein Einspielervideo mit Originalzitaten und Ausschnitten aus authentischen Beiträgen setzte einen ersten Impuls und eröffnete die Veranstaltung. Unter der Moderation der freien Journalistin Claudia Jaworski, die mit einem […]

Der Beitrag Sachstand der Corona-Aufarbeitung in Deutschland erschien zuerst auf MWGFD.

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Sabine Mertens und Katja Lohrum: Man ist nur auf sich selbst gestellt

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veröffentlicht am 05.05.2026; Autorin: Elisabeth Maria Johannes Clasen im Gespräch mit Sabine Mertens und Katja Lohrum – zwei Frauen, die durch ein ähnliches Schicksal, das ihr Leben unwiderruflich verändert hat, verbunden sind. Im Rahmen der Reihe „geimpft, geschädigt, geleugnet“ sprechen sie über Verlust, Verzweiflung, einen täglichen Kampf und das Gefühl, mit all dem allein gelassen […]

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Verlag cancelt Noam Chomsky | Von Paul Clemente

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Verlag cancelt Noam Chomsky | Von Paul Clemente
Apolut 20260504 TD Montag
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Verlag cancelt Noam Chomsky | Von Paul Clemente

Wegen Epstein-Files

Ein Kommentar von Paul Clemente.

Wer sich mit Machtkritik beschäftigt, ob als Aktivist oder als Forschender, kommt an Noam Chomsky kaum vorbei. Jahrzehntelang sezierte der Linguistik-Professor die Sprache der Machthaber, machte deutlich, wie Sprache als Instrument von Propaganda und Manipulation funktioniert.

Vor allem begriff er: Auch in demokratischen Staaten ist Berichterstattung keineswegs neutral, sondern Propaganda. Die „stellt Zustimmung her“, durch das Filtern von Informationen. Zweck des Ganzen: Die Interessen der Eliten zu fördern.

Es war die Aktivistin Amy Goodman, die aus Chomskys Analysen eine wirkmächtige Konsequenz zog: Den Propaganda-Müll des Mainstreams zu zerlegen? Das reicht nicht aus. Es müssen neue, alternative Medien entstehen, die nicht nur Kritik üben, sondern auch neue Perspektiven eröffnen.

Lange vor Etablierung des Internets versuchte Goodman die Etablierung einer Gegen-Öffentlichkeit in den Bereichen TV und analogen Zeitungen. Eine Medienarbeit, die auf Chomskys Theorien aufbaute, mit dem sie längere Interviews geführt hatte. Kurzum, Chomskys Arbeit ist für jedes oppositionelle News-Portal bedeutsam. Egal, welche politische Richtung es vertritt.

Dann kam die erste Enttäuschung: Wir schreiben das Jahr 2020, auf globaler Ebene entsteht eine Lockdown-Diktatur. Vielleicht hoffte mancher, dass Chomsky den Propaganda-Müll von Politik und konformistischen Forschern entsorgen würde. Aber es kam anders. Der 92-jährige vertrat die Seite der Unterdrücker. Zwar beschrieb er die Pandemie als „weiteres kolossales Versagen der neoliberalen Version des Kapitalismus“, gleichzeitig warb er jedoch für „Social Distancing“: Die Ungeimpften sollten bitte Zuhause bleiben. Wie sie ans Essen kommen? Ist deren Problem.

Das Polit-Magazin Cicero konstatierte, dass

„die Krise offenbar auch einstige Lichtgestalten der Gesellschaftskritik dazu zwingt, ihre früheren Überzeugungen über den Haufen zu werfen.“

Tatsächlich befand Chomsky sich in guter Gesellschaft. Man erinnere nur an Slavoj Zizek, Peter Sloterdijk, Judith Butler und Jürgen Habermas. Deren Verrat erfuhr natürlich keine Skandalisierung. Nein, Mainstream-Medien und Zero Covid-Zombies waren happy über den unerwarteten Support.

Dann kam die Publikation der Epstein-Files: Die dokumentieren den persönlichen Mailkontakt mit dem Linguistik-Professor und seiner Frau Valéria. Neben gemeinsamen Abendessen soll Epstein bei der Klärung eines Finanzproblems in Bezug auf Chomskys Kinder geholfen haben. Last but not least: Zwei Fotos. Eins zeigt den Sprachwissenschaftler mit Epstein in dessen Privatflugzeug. Auf dem zweiten betreibt er Konversation mit Steve Bannon.

In einer E-Mail bittet Epstein den Sprachwissenschaftler um Rat: Wie solle er mit den medialen Anschuldigungen wegen angeblichen Mädchenhandels umgehen? Sich verteidigen oder ignorieren? Chomsky beklagte daraufhin „die schreckliche Art", wie Epstein behandelt werde, und die „Hysterie, die sich über den Missbrauch von Frauen entwickelt hat". Der Sprachforscher riet dem Financier zur Ignorierung.

Damit war für den linken Unrast Verlag die Sache klar. Der 97-jährige muss aus dem Sortiment verschwinden.Vier Chomsky-Bücher hatte der Verlag im Sortiment. Offen bekennt er auf seiner Website: Die

„Nähe Noam Chomskys zu Jeffrey Epstein. In den letzten Monaten wurden weitere Dokumente aus den sogenannten Epstein-Files veröffentlicht, aus denen u. a. hervorgeht, in welch engem Kontakt Noam Chomsky zu Epstein stand – auch Jahre nach dessen Verurteilung wegen der Anstiftung zur Prostitution einer Minderjährigen.“

Natürlich überließ der Verleger es nicht den Kunden, ob sie Chomskys Bücher weiterhin lesen wollen oder nicht. Wo käme man da hin? Jetzt ist „Haltung“ angesagt:

„Als linker Verlag, der sich für eine gerechte Welt und gegen Frauenhass und patriarchale Gewalt einsetzt, ist Chomsky für uns als Autor nicht mehr tragbar.“ Man wolle „Täter und ihre Unterstützer*innen weder schützen, noch ihnen eine Plattform oder ein Einkommen bieten.“

Anfang März 2026 wurde das Urteil vollstreckt und die Chomsky-Bücher waren aus dem Sortiment genommen.

Auch in den USA ist die Verstoßung des – laut New York Times – wohl „bedeutendsten lebenden Intellektuellen der Gegenwart" bereits beschlossen. Ehemalige Wegbereiter wie Vijay Prashad kündigten die Freundschaft, präsentierten sich als abgrundtief Geschockte. Oder es fiel ihnen ein, dass sie von mancher politischen Position des Autors schon immer abgestoßen waren.

Diese öffentlich vollzogenen Riten der Selbstreinigung erinnern an den Fall Christian Ulmen. Als seine Ex-Frau Collien Fernandes den Schauspieler des digitalen Missbrauchs beschuldigte, kündigte der Autor Benjamin von Stuckrad-Barre ihm die Freundschaft. Aber nicht im Privatgespräch. Sondern vor Publikum. In Form eines offenen Briefes. Gemeinsamkeit beider Fälle: Die große Angst, als Sympathisant zu gelten. Motto: Ich bin geschockt, also moralisch gut.

Allerdings wäre – im Gegensatz zum Fall Christian Ulmen – eine vorherige Rücksprache mit Noam Chomsky kaum möglich gewesen. Ebenso wenig kann der attackierte Professor eine öffentliche Stellungnahme abgeben. Denn vor drei Jahren erlitt er einen Schlaganfall. Der zerstörte jede Art der Äußerung. Die Debatte um seine Person muss also ohne ihn stattfinden.

Zu den wenigen Verteidigern Chomskys zählt hierzulande das Online-Magazin Telepolis: Unter der Überschrift „Warum Linke bereit sind, Noam Chomsky in die Epstein-Hölle zu verbannen“ erklärt der Autor: Epstein sei Förderer des Massachusetts Institute of Technology (MIT) gewesen. Dort hätte Chomsky mit hochkarätigen Harvard-Professoren geforscht. Das führt zu der Frage: Wieso wurde Epsteins Förderung damals nicht skandalisiert, wenn dessen Prostitutionsgeschäft damals schon bekannt war?

Antwort: Weil Epstein damals, trotz Knast, noch kein Ausgegrenzter war. Und weil Chomsky jedem Menschen eine zweite Chance zubilligte. Außerdem: Weshalb werden Chomskys Kollegen aus Harvard nicht ebenso attackiert?

Und jetzt? Mit einer restlosen Klärung ist nicht zu rechnen. Ist das der Grund, warum gerade alternative Medien diesen Fall so auffallend beschweigen? Tatsächlich hat die Cancel Culture alle öffentliche Bewertungen brutal vereinfacht, auf zwei Pole reduziert. Entweder ist der Angeklagte unschuldig oder schuldig. Weiß oder Schwarz? Letzterem droht das Cancelling. Die zahllosen Zwischentöne, die Grauzone, die ungelösten Widersprüche: sind verschwunden. Weil die Gegenwart sie nicht mehr erträgt. Weil sie endlose Geduld verlangen, mehr Willen zur Erkenntnis und weniger Lust am Verurteilen.

Solche Debatten gab und gibt es. Ein Beispiel: War der Komponist Richard Wagner ein Vorläufer Hitlers? Darüber streiten Musik-, Literatur- und Medienwissenschaftler seit Jahrzehnten und kommen nur langsam voran. Schritt für Schritt. Und trotzdem werden, parallel dazu, Wagners Opern weiterhin aufgeführt.

Je konsequenter das Canceln, desto größer die Absurdität. Soll man etwa Aristoteles aus der Bibliothek entfernen, weil der antike Philosoph die Sklaverei für notwendig hielt? Oder gleich Karl Marx? Der wurde bekanntlich von Friedrich Engels gesponsert: Einem Fabrikanten, der sich auch an Kinderarbeit bereichert hat.

Oder ein Beispiel aus der Technik: Der Ingenieur Thomas Alva Edison perfektionierte die Glühbirne, erfand den Phonographen, die Tonaufzeichnung, das Kohlemikro fürs Telefon, Apparate zur Aufnahme und Wiedergabe bewegter Bilder – und den elektrischen Stuhl! Peng! Da haben wir’s. Wollen wir in dunkler Stille hausen, auf Kunstlicht und Tonaufnahme verzichten, weil deren Technik von der gleichen Person stammt, die ein Mordinstrument entwarf?

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Der renommierte Autor Noam Chomsky beantwortet Fragen des Journalisten bei seinem Besuch in der Türkei am 10. Oktober 2010 in Istanbul, Türkei

Bildquelle: 4.murat / Shutterstock

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Corona: Die Pandemie der Spalter | Von Roberto de Lapuente

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Corona: Die Pandemie der Spalter | Von Roberto de Lapuente
Apolut 20260427 SP Montag
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Corona: Die Pandemie der Spalter | Von Roberto de Lapuente

So mancher, der gegen Ungeimpfte gehetzt hat, erkrankt nun, Jahre später, selbst ernsthaft und erfährt von jenen, die er damals an den Pranger stellte, Hohn und Spott. Corona hat uns alle ein Stück unmenschlicher gemacht.

Ein Standpunkt von Roberto de Lapuente.

Es liegt in der Luft, auch wenn nicht jeder es ausspricht. Viele derjenigen, die sich in der Coronazeit maßnahmenkritisch organisierten und auch heute Teil einer alternativen Öffentlichkeit sind, denken sich ihren Teil, wenn sie davon hören, dass ein junger Mensch aus ihrem Umfeld oder sogar ein Prominenter an Krebs erkrankt. Es muss die Impfung sein, so die Vermutung vieler. Generell bereuen wohl die wenigsten, die auf die Impfung verzichtet haben, ihre Entscheidung. Bei manchen kommt eine gewisse Genugtuung hinzu, wenn auch diejenigen von schlimmen Diagnosen betroffen sind, die vor 4 oder 5 Jahren Ungeimpften das Schlimmste an den Hals gewünscht und noch dazu eine Impfpflicht gefordert haben. Man tut sich schwer damit, diesen Menschen das entgegenzubringen, was sie einem einst verweigerten: Fairness und Respekt. Diese Dynamik zeigt deutlich, dass sich die Auswirkungen des damaligen Ausnahmezustands bis in die Gegenwart ziehen. Es ist etwas kaputtgegangen in unserer Gesellschaft.

Neulich erreichte mich die Nachricht eines Freundes: Der Bürgermeister seiner kleinen Gemeinde sei gestorben — gerade einmal 57 Jahre alt wurde er. Der Mann habe sich während der dunklen Jahre virologischer Großmannssucht als ein Verfechter und strikter Freund der Maßnahmen erwiesen. Der war doch ganz sicher geimpft? Na aber ganz sicher! Wer, wenn nicht einer wie er? Aus der Nachricht meines Freundes, der mir dies sicherlich nicht mit böser Absicht mitteilte, drängt sich der Eindruck auf: Der verstorbene Bürgermeister hat mitgemacht, sich ein Serum verabreichen lassen — und nun starb er viel zu früh. Sowas kommt von sowas. Ist doch klar, oder?

Nein, das ist es nicht. Menschen starben zu allen Zeiten auch schon viel zu früh. Manche fielen wie aus dem Nichts um und waren tot. Andere bekamen schon in jungen Jahren eine ungünstige Krebsdiagnose. Oder man diagnostizierte eine andere schwere Krankheit. Bevor es Corona gab, starben Menschen in allen möglichen Altersphasen. Es war nie anders. Ich kann freilich nicht ausschließen, dass der Tod jenes Bürgermeisters etwas mit der Verabreichung von mRNA-Stoffen zu tun hat — verifizieren kann ich es ebenso wenig.

Hier böte es sich an, nicht zu forsch vorzugehen, denn Spekulation auf Kosten eines Toten (oder Kranken) ist nicht nur unhaltbar — sie ist pietätlos. Und überdies schrecklich selbstgerecht.

Zuletzt spottete die coronakritische Blase über einen Komiker, der öffentlich machte, aktuell gegen einen Tumor anzukämpfen. Grund des Spottes: Er hatte einst gegen Ungeimpfte Stimmung gemacht.

Schadenfreude — ein kleinkariertes Gefühl

Der Name des Mannes: Torsten Sträter. Er ist Comedian mit eigener Sendung in der ARD. Sie trägt schlicht seinen Namen. Dort talkt er mit Gästen und versucht, sein Publikum zum Lachen zu bringen. Sträter ist erfolgreich. Dies ist einigermaßen überraschend, denn sein Humor kennt lediglich seichte Tiefen — er setzt gerne künstliche Sprechpausen und philosophiert über Nonsens, in die Stille seiner Sprechunterbrechungen hineinhorchend, ob man ihm das als große Einordnung der Welt durchgehen lässt. Sträter ist das Gewächs eines Zeitgeistes, der sich dazu entschlossen hat, die lahme Durchschnittlichkeit zu einer Meisterleistung zu verklären. Den Zeitgeist hat der Mann dann auch tatsächlich aufgesogen, wie man in jenen Jahren sah, als der mündige Bürger wie nie zuvor in der Geschichte dieses Landes zu einem Mündelbürger degradiert wurde.

„Ich bin geimpft. Drei Mal. Und ich hab ne Nadel-Phobie, ihr Affen.“

So ließ er sich im November 2021 im Zuge einer Impfkampagne bei Twitter aus. Die Aussage spiegelt zunächst genau die Art von Humor, die Sträter bei seinen Auftritten zelebriert. Es scheint in irgendeinem humoristischen Kosmos witzig zu sein, wenn ein Mensch, der sich vor Spritzen fürchtet, dennoch mal mit einer Spritze „behandeln“ lässt, während es solche, die eine solche Angst vermutlich nicht kennen, davor zurückscheuen. Damals erntete er natürlich die Wut derer, die nicht mitzogen. Die „Affen“, die er anspricht, muss man im Kontext der damaligen Jahre sehen: Kritische Bürger wurden entmenschlicht, man verortete sie im Tierischen, verglich sie auch schon mal mit Ratten. Und weil Tiere an sich auch nichts dafürkönnen, konnte schon mal der lästige Blinddarm herhalten, um Impfunwillige zu etwas zu erklären, was ein Chirurg doch bitte aus dem Unterbauch herausschälen sollte. Sträters damaliges Statement wurde als Ausdruck seiner Systemkonformität begriffen. Doch seine Karriere konnte das nicht aufhalten — seine Sendung ist auf seinem Haussender weiterhin gesetzt.

Der Comedian äußerte einmal, dass er in seinem Leben bereits Erfahrungen mit Depressionen gemacht habe. Da er zuletzt alle seine Auftritte abgesagt hatte, wurde öffentlich gemunkelt, dass Sträter eine depressive Phase durchleide. Sträter stellte das schnell richtig: Es sei „dummerweise ein Tumor“.

Da er etliche Arzttermine habe, müsse er nun beruflich kürzertreten. Prompt reagierten jene, die damals „als Affen“ gemeint waren — die coronakritische Blase fiel in den Netzwerken über den Tumorerkrankten her, brachte seine schändliche Aussage aus dem November 2021 nochmal aufs Tapet. Was wollte man damit ausdrücken? Dass es Sträter recht geschähe und dass er sich dieses Schicksal verdient habe? Oder dass der Tumor ein Ergebnis der Impfung sei?

Ganz gleich, welche Absicht hinter den Reaktionen auf die Bekanntgabe der Erkrankung stand: Man spürte deutlich, wie sich da die Schadenfreude Bahn brach — und wie Hohn und Spott ausgegossen wurden. Oft kommentierten die User noch nicht mal gesondert; sie riefen einfach nochmal Sträters „Affen“-Aussage auf und blieben stumm. Auch das war eine Botschaft: Jetzt hast du es, Sträter, du Affe!

Leben nach dem Bruch

Die Zahlen der Krebserkrankungen stagnieren. Für die Jahre 2024 und 2025 gibt es nach wie vor keine abgeschlossenen Statistiken. Man schätzt jedoch für diese Jahre jeweils etwa 530.000 Diagnosen. Zwar häuften sich schon recht bald nach der Gabe des sogenannten Impfstoffes Krebserkrankungen, die oft schnell wieder abgeklungen sind — „Turbokrebs“ genannt. Es bleibt jedoch strittig, ob die Anzahl der Diagnosen seit dem Ende der Pandemie angestiegen ist oder nicht.

Doch selbst wenn das der Fall sein sollte, hätten wir es mit einer statistischen Größe zu tun, die rein gar nichts über den Einzelfall aussagt — anders gesagt: Heute auftretende Erkrankungen — ob bei Komikern oder wirklich lustigen Leuten ist dabei einerlei — lassen sich nicht statistisch erklären, sondern nur medizinisch. Ein Patient prüft ihm Regelfall nicht, ob die Statistik zu seiner Krankheit steigt oder stabil bleibt.

Was hätte jemand, der sich krankheitsbedingt vor dem Tod fürchtet, von so einer Maßnahme? Weiß er dann, dass sich auch noch andere vor dem Tod fürchten? Tun wir das nicht alle? Und übrigens: schon bevor man mRNA in Körper jagte, erkrankten Menschen hin und wieder. Oder — wie am Anfang dieses Artikels eingeleitet — sie starben überraschend. Das war nie anders. Das wird wohl immer so bleiben.

So an seine Situation heranzugehen, bringt einem Patienten im Regelfall wenig ein — er will geheilt werden.

Schuldfragen zu klären, Statistiken heranzuziehen: Das ist keine Therapie. Sich auf jemanden zu stürzen, weil er in seinem Vorleben einen bösen Fehler gemacht hat — sei’s drum, ob er ihn einsieht! —, seiner Schadenfreude Ausdruck zu verleihen, es dem Kranken zu gönnen, dass er krank ist: wie kleinkariert kann man eigentlich sein? Wie tief kann ein Mensch doch sinken!

Muss man Anteilnahme äußern? Natürlich nicht! Jeden Tag erkranken Menschen an Krebs, ohne dass man sich dazu genötigt fühlt, völlig betroffen durch seinen Alltag zu stolpern. Das ist Normalität. Unschön — sicher! Dramatisch — aber natürlich! Und dennoch Teil unserer menschlichen Existenz.

Jeden Moment kann uns das Schicksal ereilen. In jedem Augenblick ist unser Ende angelegt — von heute auf morgen kann sich alles durch eine böse Diagnose ändern. Schlimmer noch: von einer Sekunde auf die andere! Dies muss einen ja nicht dauerhaft traurig stimmen. Aber wenn uns dann jemand begegnet, dem das Schicksal nicht gut mitspielt, dann gehört es zur menschlichen Größe, sich in jemanden hineinfühlen zu können und — so wir ihn nicht sonderlich mögen — zu nicken und zu schweigen.

Sträter hätte damals auch schweigen sollen — natürlich! Er hat genau diese Fähigkeit sausen lassen, sich empathisch in die Lage von Menschen zu versetzen, die sich fürchteten — nicht vor der Nadel, wie er in seinem Statement kokett mitteilte, sondern vor den Konsequenzen und dem Ungewissen aufgrund mangelnder Studienlage.

Aber Gleiches mit Gleichen vergelten? Und dann erklären sie nebenher auch noch Krankheit zur Schuld, so wie es damals die schlimmsten Zero-Covid-Fanatiker während jener Jahre taten, als sie diejenigen, die an der grassierenden Grippe erkrankten, zu Gefährdern erklärten, die nur deshalb erkrankten, weil sie die Maßnahmen wohl nicht eingehalten hätten.

Das erinnert an das Mittelalter, als Erkrankungen als Bestrafung für ein sündhaftes Leben galten. Und nun händeln es die, die damals zu Schuldigen erklärt wurden, nicht so viel anders, wenn sie Sträter nahebringen wollen, dass sowas von sowas komme. Man sieht also, das Leben nach diesem Bruch, den man uns politisch verordnete, ist nicht einfach. Corona hat uns alle ein Stück unmenschlicher gemacht.

Mensch bleiben!

Ich kann freilich an dieser Stelle nur für mich sprechen, aber viele Leidensgenossen von damals — ungeimpft und widerwillig —, mit denen ich spreche, berichten mir von ganz ähnlichen Erfahrungen im Umgang mit Menschen, die sie neu — das heißt: erst nach Corona — kennengelernt haben. Eine bange Frage drängt sich nach einer Weile neuer Bekanntschaften nämlich auf: Wie war denn der neue Nachbar damals unterwegs? Hat er wohl mitgemacht? Findet er es heute noch richtig? Und dann die Gretchenfrage: Will man das alles eigentlich im Nachgang noch wissen? Denn nachdem man Antworten in Erfahrung gebracht hat, die einem nicht zusagen, stehen die Chancen nicht schlecht, dass man die zarten Beziehungsbande, die sich entwickelt haben mögen, dezent einschlafen lässt.

Bekanntschaften zu machen ist in der Zeit danach nicht schwieriger geworden — aber sie auszuhalten, wenn sich beider Vergangenheiten nicht gleichen, ist ungleich komplizierter als einst.

Natürlich kann jeder seine Kontakte sofort abbrechen, wenn einem nicht gefällt, was er über den anderen zur damaligen Zeit erfährt. Dann spricht man mit dem neuen Nachbarn eben kein Wort mehr — oder meidet den jüngst dazugekommenen Arbeitskollegen. Aber ich weiß nicht, ob man diesen Weg gesund übersteht. Denn schließlich verursacht er das leidige Gefühl der Bitterkeit.

Ein namhafter Politiker, der hier aber nicht namentlich erwähnt werden soll — seinen Namen kann man wirklich nicht mehr hören —, hat einmal festgehalten, dass wir uns alle viel zu verzeihen haben werden. Ihm stand es nicht zu, eine solche Aussage zu machen, denn wenn, dann hätte man ihm etwas verzeihen müssen. Wobei Verzeihen eine schöne und christliche Tugend ist, die zu gewähren jedoch für Verantwortliche zweitrangig sein sollte. Es müsste in einer besseren Welt bei denjenigen um Sühne gehen, um strafrechtliche Einordnung und — falls ein Machtmissbrauch nachgewiesen werden kann — um Strafe. Wie dem auch sei: jener Politiker lag nicht ganz falsch.

Verzeihen ist vielleicht ein zu starkes Wort. Aber manchmal braucht es Vergessen — und etwas Gelassenheit. Nicht wenn es darum geht, das strukturelle und systematische Versagen anzusprechen und die Erinnerung daran aufrechtzuerhalten. Aber im Umgang mit Menschen kann nur die Bereitschaft dazu, selbst nicht so unmenschlich zu werden wie jene, die man anprangert, das gesellschaftliche Klima entgiften. Wie oft warf man zuletzt den Grünen, den Woken und den Linken vor, sie würden im Glauben, zu den Guten zu gehören, jede Schweinerei gegen Andersdenkende mitmachen oder gar initiieren. Da gehe ich mit. Aber eines sollte man auf der Seite regierungskritischer Menschen nie vergessen: Dieses Modell vermeintlichen Gutseins sollte man nicht kopieren. Wer sich zu gut fühlt, verliert die Bodenhaftung. Und das führt unweigerlich ins eigene und ins gesellschaftliche Unglück.

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Roberto J. De Lapuente, Jahrgang 1978, ist gelernter Industriemechaniker und betrieb acht Jahre lang den Blog ad sinistram. Von 2017 bis 2024 war er Mitherausgeber des Blogs neulandrebellen. Er war Kolumnist beim Neuen Deutschland und schrieb regelmäßig für Makroskop. Seit 2022 ist er Redakteur bei Overton Magazin. De Lapuente hat eine erwachsene Tochter und wohnt in Frankfurt am Main.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 22. April 2026 auf manova.news.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: DÜSSELDORF, DEUTSCHLAND - 19. SEPTEMBER 2020: Menschen besuchen die Rheinuferpromenade in Düsseldorf. Weiße Kreise sind epidemische Einschränkungen für die Distanzierung während der Covid-19-Pandemie.

Bildquelle: Tupungato / shutterstock

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ABF Schweiz präsentiert Fakten zu Myokarditis

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veröffentlicht am 28.3.2026 von Team Redaktion Drei nachfolgend verlinkte Dokumente des Aktionbündnisses Freie Schweiz (ABF Schweiz) beleuchten aus unterschiedlichen Perspektiven die wissenschaftliche, politische und methodische Diskussion rund um modRNA-basierte Covid-19-Impfstoffe – insbesondere im Zusammenhang mit dem nachweislich erhöhten Risiko von Herzmuskelentzündungen (Myokarditis). Das umfassende Grundlagenpapier vom 26. März 2026 mit dem Titel Nachweis erbracht: modRNA-Impfungen […]

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Grit: „Plötzlich war sie tot.“

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veröffentlicht am 26.03.2026; Autorin: Elisabeth Maria Grit im Gespräch mit Johannes Clasen über die Coronazeit, ihre frühe Skepsis vor den Corona-Impfungen, den plötzlichen Tod ihrer 31-jährigen Tochter, zwei kleine Enkelkinder, die ohne ihre Mutter aufwachsen müssen und über offene Fragen, die bis heute bleiben. Kraft geben ihr die Treffen im Malchower Format, die ihr helfen, […]

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Tod nach schwerem Impfschaden

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veröffentlicht am 26.3.2026; Gastautorin: Kerstin Heusinger Mélanie Maupas (†37):Mélanie Maupas ist tot. 37 Jahre alt. Am Tag nach ihrem Tod hätte sie Geburtstag gefeiert. Seit ihrer zweiten Pfizer-Injektion 2021 litt sie an ALS – einer Krankheit, die ihr Leben sukzessive zerstörte und die sie direkt auf die Covid-Impfung zurückführte. Die Erkrankung wurde später durch die […]

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Pfarrer Thomas Dietz: „Die Kirchen selbst sind für die Impfung in die Propaganda gegangen.“

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veröffentlicht am 16.3.2026; Autorin: Elisabeth Maria Ruhestandspfarrer Thomas Dietz in einem berührenden Gespräch mit Johannes Clasen über eine Zeit, die ihn bis heute bewegt: über geschlossene Kirchen, ausgebliebene Debatten und die gesellschaftliche Spaltung durch die Impf- und Coronapolitik. Der evangelische Geistliche aus der Uckermark berichtet, warum er seine Kirche trotz Druck offen hielt und wie […]

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Gutachten zur Einseitigkeit der Corona-Berichterstattung in ARD und ZDF

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veröffentlicht am 16.03.2026; Autor: Prof. Werner Müller In einem Verwaltungsrechtsstreit wegen der Verweigerung der Zahlung von Rundfunkgebühren wurde dem Kläger eine Frist von drei bis vier Monaten eingeräumt, um das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Oktober 2025 (BVerwG 6 C 5.24) in seiner Argumentation angemessen zu berücksichtigten. Dort wurde im Leitsatz 3 festgestellt: „Der durch […]

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Hannah: „Für mich ist es so schlimm, dass mir nichts hilft.“

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veröffentlicht am 03.03.2026; Autorin: Elisabeth Maria Hannah war eine junge, leistungsorientierte und hochtrainierte Läuferin. Heute ist davon nichts mehr übrig, denn nach den Corona-Impfungen erkrankte sie schwer. Was mit geschwollenen Gelenken und Erschöpfung begann, entwickelte sich zu einer komplexen, chronischen Erkrankung. Es folgte eine jahrelange Odyssee durch Arztpraxen und Kliniken, zahllose Therapieversuche, invasive Behandlungen, Hoffnungen […]

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Das Corona-Museum

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veröffentlicht am 27.02.2027 von Team Redaktion Das Corona-Museum versteht sich als digitales Archiv außergewöhnlich belastender Jahre. Es sammelt Dokumente, Videos, Stimmen und Fundstücke, die das Lebensgefühl jener Jahre widerspiegeln. Die Ausstellungsstücke sind authentisch und wecken verdrängte und vergessene Emotionen. Der Betrachter wird zum Lachen, zum ungläubigen Staunen, auf jeden Fall zum Nachdenken angeregt. Vielleicht entstehen […]

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Wir betrachten unsere Aufgabe als Archivare

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veröffentlicht am 23.02.2026 von Team Redaktion Peter Bickel und Johannes Clasen im Gespräch mit Bernhard Lassahn im Kontrafunk In der Sendung „Unter Freunden“ spricht Bernhard Lassan mit Johannes Clasen und Peter Bickel über die Arbeit des Vereins MWGFD sowie über die gesellschaftlichen Folgen der Corona-Politik und insbesondere über Menschen, die durch die Impfung geschädigt wurden. […]

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