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Brüssel hofft, Budapest rechnet: Peter Magyar und das Spiel mit Europa

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Peter Magyar wird in Brüssel und Berlin gerade als Anti-Orbán verkauft, obwohl er politisch aus genau jenem Machtmilieu stammt, das er heute kritisiert. Wer in …

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Kubicki übernimmt das sinkende Schiff | Von Paul Clemente

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Kubicki übernimmt das sinkende Schiff | Von Paul Clemente
Apolut 20260601 TD Montag
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Kubicki übernimmt das sinkende Schiff | Von Paul Clemente

Herrschaft der Einfallslosen: Die FDP wählt Parteivorsitzenden

Ein Kommentar von Paul Clemente.

Die FDP hat ihren Partei-Vorsitzenden gewählt. Interessiert das überhaupt noch jemanden? Ja, denn der frisch Gewählte soll die Partei aus der wohlverdienten Krise lotsen. Einer Krise, die vor einem Vierteljahrhundert begann. Da verwandelte sich Chamäleon-Partei, die mal mit der CDU, mal mit der SPD regierte, zur dumpfen Vertreterin der Upper Class: Wahlslogan:

„Mehr Brutto vom Netto“,

sprich: Steuersenkung. Das war’s auch schon.

Obwohl, nicht ganz: Die FDP stehe zwar für freien Markt, aber ebenso für Bürgerrechte. Ein Anspruch, der beim Realitäts-Test völlig versagte. Zu gering war ihr Widerstand gegen freiheitsfeindliche Exzesse der Ampel-Regierung. Wo blieb der Freiheitseifer der Liberalen, als Lauterbach oder Haldenwang die Grundrechte attackierten?

Also: Wozu noch die FDP?

Darauf wissen auch die Wähler keine Antwort mehr: Bei der letzten Bundestagswahl plus den Landtagswahlen von Baden-Würtemberg und Rheinland-Pfalz kenterte die gelbe Titanic an der Fünf-Prozent-Hürde. Parteichef Christian Dürr tat ausnahmsweise das Richtige: Er reichte den Rücktritt ein. Postwendend bot sich FDP-Urgestein Wolfgang Kubicki als Nachfolger an. Für den 74jährigen Rechtsanwalt und Volkswirt dürfte die FDP-Rettung von existenzieller Bedeutung sein. Hat er ihr doch das Gros seiner Lebenszeit geopfert. Wer möchte schon erleben, wie das eigene Schiff in den Orkus fährt?

Am Samstag erschien die Wahl von Kubicki als pure Formalität. Plötzlich stürmte eine Konkurrentin in die Arena. Der Liebling aller FDP-Gegner: Marie-Agnes Strack-Zimmermann. Bis zu diesem Moment hatte sie ihre Kandidatur geheim gehalten. Ganz auf Überrumpelung gesetzt. Für diesen Coup hatte die EU-Abgeordnete die Unterschriften von 33 Delegierten gesammelt und damit die Anforderungen für eine Spontan-Kandidatur erfüllt.

Als sie die Bühne betrat, ertönte ein Akustik-Mix aus Applaus und Buh-Rufen. Natürlich beteuerte auch Strack-Zimmermann: Mit ihrer Kandidatur wolle sie ein Zeichen setzen. Schließlich habe Kubicki nicht gerade „Aufbruchstimmung“ erzeugt. Die aber sei zur Partei-Rettung unabdingbar. Besonders erheiternd wirkte Strack-Zimmermanns Selbstdarstellung als Hüterin der Meinungsfreiheit. Gehört sie doch neben Bundeskanzler Friedrich Merz und Ex-Energieminister Robert Habeck zu den Sensiblen, die Verbal-Attacken als „Majestätsbeleidigung“ deuten und polizeilich verfolgen lassen.

Unter ihrem Zepter, so versprach die EU-Abgeordnete, werde die gelbe Loserpartei sich „zu einem Bollwerk in der Mitte“ etablieren - „gegen den Verdruss, gegen rechte und linke Populisten“. Als No go wies sie einen Schulterschluss mit der AfD zurück. Damit könne die FDP zwar „Applaus und das Schulterklopfen von reaktionären Stammtischen“ gewinnen, aber keine Wahl. Strack-Zimmermann versprach: Sie werde genau verfolgen, wohin die Partei sich bewege.

Was dann geschah, dürfte Strack-Zimmermann selbst überrascht haben. Sie gewann immerhin 40 Prozent der Delegiertenstimmen. Kubicki dagegen 59,27 Prozent. Damit hat er zwar die Krone erworben, aber wie knapp! Beinah die Hälfte der FDP-Delegierten scheinen keine Hoffnung auf ihn zu setzen. Nach Bekanntgabe des Gewinners beteuerte Strack-Zimmermann laut dpa:

„Ich reiche Wolfgang Kubicki ausdrücklich die Hand für eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit. Es geht jetzt nicht um Personen, sondern darum, die FDP gemeinsam wieder stark zu machen.“

Kubickis Gegenliebe hielt sich in Grenzen. Auf die Frage der ARD, inwieweit er den Strack- Zimmermann-Fans entgegenkäme, lautet seine Antwort: „Gar nicht". Seine Aufgabe bestehe nicht darin, irgendjemanden zu gewinnen, sondern dazu beizutragen, dass die Freien Demokraten von den Wählerinnen und Wählern wieder ernst genommen werden.

"Es ist völlig egal, wie wir uns da selbst empfinden, ob wir lustig oder traurig sind.“

Via Bild-Zeitung setzte Kubicki noch eins drauf:

„Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent. Und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“

Wenn sie die FDP in die Bedeutungslosigkeit führen wolle, dann müsse sie genauso weitermachen. Trotzdem widersprach auch Kubicki der Hoffnung mancher AfD-Anhänger auf eine Koalition mit den Gelben. Immerhin hatte er einen Abriss der Brandmauer gefordert. Anstelle eines Popanzes solle eine „inhaltliche Auseinandersetzung“ stehen. Außerdem zeigte Kubicki sich offen dafür, parlamentarische Mehrheiten für FDP-Anträge notfalls auch mit Stimmen der AfD durchzuboxen. Sogar prophylaktische Gesetzesänderung für den Fall eines AfD-Wahlsiegs fand bei Kubicki keine Unterstützung. Dennoch betonte er in seiner Dankessrede: 

„Es wird mit Liberalen nie eine Zusammenarbeit mit dieser AfD geben. Niemals. Und das muss ich gar nicht inhaltlich weiter begründen, außer mit der Tatsache, dass wir die Vertreter der individuellen Freiheit sind, während die AfD auf die glorreiche Idee gekommen ist, dass die Freiheit sich in der Volksgemeinschaft auflösen soll. Weder Volksgemeinschaft noch Kollektiv sind für uns der Maßstab, sondern jede einzelne Person mit ihren Rechten und Pflichten.“

Was Kubicki vergisst: Die AfD tarnt sich zwar als kollektivistisch, vertritt aber radikalen Wirtschaftsliberalismus – genau wie die FDP. Der aber erlaubt nur Gutverdienern ein Leben in Freiheit.

Aber selbst Kubickis gemäßigte Gegnerschaft ist für den Vize-Parteivorsitzenden Henning Höne inakzeptabel. Der 39j-ährige FDP-Politiker, am Samstag ebenfalls in sein Amt gewählt, stellte klar:

„Ich will keinerlei Zusammenarbeit mit der AfD. Ich will auch keine Normalisierung der AfD.“

Aber die „Feinde der Freiheit“ finde man nicht nur bei „Linken“ und „Rechten“. Nein, auch eine „bequeme Mitte“ berge solche Gestalten. – An dieser Stelle ist eine Frage fällig: Worin soll die Mitte „bequem“ sein? Die hat nämlich berechtigte Absturzängste. Anstatt ihre Sorgen ernst zu nehmen, denunziert Höne sie als Reaktionäre, „die Angst vor Veränderungen haben und die verliebt sind in den Status quo“. Und was für eine „Freiheits“-Politik bietet der Vize-Vorsitzende? Nun, die Senkung von Steuern beispielsweise...

Bei so viel Einfallsreichtum ist eine Reanimierung der Gelben mehr als unwahrscheinlich. Fast zeitgleich zum FDP-Wahlzirkus verkündete das Meinungsforschungsinstitut INSA im Auftrag der Bild-Zeitung: Nur drei Prozent der Wähler würden der FDP noch die Zweitstimme geben. Ein Prozentpunkt weniger als in der Vorwoche. Eine wohlverdiente Quittung.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Bild: Berlin, Deutschland, 18. November 2021. Wolfgang Kubicki ist deutscher Ökonom, Anwalt und Politiker. Er ist Mitglied der FDP.

Bildquelle: Juergen Nowak / Shutterstock

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Jimmy C. Gerum: GEZ-Revolution, Recht auf Frieden & Leuchtturm ARD

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Vorschau ansehen Jimmy C. Gerum: GEZ-Revolution, Recht auf Frieden & Leuchtturm ARD

Jimmy C. Gerum war lange als Regisseur und Filmemacher aktiv. Aktuell steckt er viel Energie in eine neue Massenbewegung, die den Rundfunk völlig umgestalten möchte. In diesem Gespräch mit Kayvan Soufi-Siavash geht es um einen positiven Blick in die Zukunft und die Möglichkeit von wahrem Frieden.

Diese Folge ist Teil der mehrteiligen Serie "Endlich Frieden - Der Podcast". Die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe erfolgt immer zum Ende der Woche. Du willst mehr zum Buch "Endlich Frieden" wissen? Werde jetzt auch Teil der Leserschaft und ein mutiger Friedensstifter, denn ohne Frieden ist alles Nichts!

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Jimmy C. Gerum: GEZ-Revolution, Recht auf Frieden & Leuchtturm ARDWirTube-Shop
Jimmy C. Gerum: GEZ-Revolution, Recht auf Frieden & Leuchtturm ARD

"STELL DIR VOR, ES IST KRIEG UND KEINER GEHT HIN." Diese Worte sind aktueller denn je. In einer Zeit, die durch mächtige Kräfte voll und ganz auf Krieg programmiert wurden, entstand die einzigartige Idee, das wahrscheinlich größte Friedensbuch unserer Zeit entstehen zu lassen. Erstmalig beziehen einhundert bekannte Persönlichkeiten mutig und engagiert Stellung im Namen des Friedens. Mit dabei sind Dr. Eugen Drewermann, Prof. Dr. Sucharit Bhakdi, Dr. Daniele Ganser, Dr. Markus Krall, Prof. Dr. Max Otte, Philip Hopf, Kayvan Soufi-Siavash, Marc Friedrich, Dr. Michael Nehls, Dr. Ulrike Guérot, Thomas Berthold, Gerald Hüther, Ruediger Dahlke, Lisa Fitz, Marco Rima, Tom Lausen, Andreas Popp, Matthias Langwasser, Milena Preradovic, Nirit Sommerfeld, Gaby Weber, Dr. Hans-Joachim Maaz, Dirk Pohlmann, Dr. Jonas Tögel, Walter van Rossum, Gabi Decker, Prof. Michael Meyen, Nikolai Binner, Dr. Alexander Christ, Jürgen Fliege, Armin Risi, Flavio von Witzleben, Uwe Steimle, Tom-Oliver Regenauer sowie viele weitere mutige Autoren.

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Die Macht der Narrative: Wie Daniele Ganser Krieg, Medien und Angst als Herrschaftssystem beschreibt

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Daniele Ganser zeichnet das Bild einer Welt, in der nicht nur Kriege geführt werden, sondern auch Deutungen, Bilder und öffentliche Wahrheiten umkämpft sind. Vom 11. …

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300.000 neue Pässe – und die SPD feiert den Kontrollverlust

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Mehr als 300.000 Einbürgerungen in einem Jahr sind kein Randphänomen mehr, sondern ein politisches Signal. Während die SPD darin einen Erfolg für „uns alle“ sieht, …

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Die großen Lügen (Teil 16): Corona XV – Aushebelung des Grundgesetzes | Von Uwe Froschauer

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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Der Rechtsstaat war in der Corona-Zeit nicht mehr gegeben. Er war außer Kraft gesetzt, das Grundgesetz versagte. Die Verfassung war teilweise nur noch bedrucktes Papier. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit seine Schutzfunktion für die Bevölkerung in Deutschland nicht erfüllt. Das ist das Ergebnis einer wachsenden Zahl juristischer Analysen.

Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass rechtsstaatliche Maßstäbe während der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden und forderte eine umfassende Aufarbeitung. Wenn ein ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident solche Worte wählt, dann ist klar: Hier geht es nicht um Detailkritik, sondern um Grundsätzliches.

Das Grundgesetz – Schutzschild oder Fassade?

Das Grundgesetz ist ein Schutzmechanismus. Es soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht den Staat vor dem Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte. Sie sind dazu da, staatliche Macht zu begrenzen. Diese Logik wurde in der Corona-Zeit in ihr Gegenteil verkehrt. Grundrechte galten nicht mehr als unverrückbare Grenzen staatlichen Handelns, sondern als temporäre Privilegien, die je nach politischer Lage gewährt oder entzogen werden konnten. Das ist kein kleiner Unterschied, sondern ein Systembruch, ein Bruch mit jedem demokratischen Verständnis.

Der „Verfassungsblog“ sprach in diesem Zusammenhang vom möglichen „Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien“. Der Verfassungsblog ist eine renommierte Online-Plattform für Verfassungsrecht, auf der Professoren, Richter, Wissenschaftler und Juristen publizieren. Es handelt sich um einen zentralen Ort der rechtswissenschaftlichen Debatte im deutschsprachigen Raum – eine Instanz, die man nicht einfach als „abweichende Meinung“ abtun kann. In einem Beitrag mit dem Titel „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“, veröffentlicht im Jahr 2020, wurde eine Entwicklung beschrieben, die weit über einzelne Maßnahmen hinausgeht.

Der Verfassungsblog stellte fest, dass sich nicht nur konkrete Eingriffe häuften, sondern dass sich das Denken über Grundrechte selbst verschoben hat. Was bedeutet das im Klartext?

Bis dahin galt im deutschen Verfassungsrecht ein klarer Grundsatz: Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat. Der Staat muss Eingriffe rechtfertigen – nicht der Bürger seine Freiheit. Dieses Verhältnis begann sich in der Corona-Zeit umzukehren. Die Freiheit wurde nicht mehr als Ausgangspunkt betrachtet, sondern als etwas, das unter Vorbehalt steht. Nicht mehr der Staat musste jeden Eingriff strikt begründen – sondern der Bürger musste implizit rechtfertigen, warum er seine Rechte überhaupt wahrnehmen will. In meinen Augen sind das Kennzeichen einer Diktatur. Der Verfassungsblog beschreibt diesen Wandel als Erosion klassischer grundrechtlicher Denkkategorien. Das ist eine juristisch äußerst gewichtige Aussage. Denn „Denkkategorien“ sind keine Nebensache. Sie sind das Fundament, auf dem jede verfassungsrechtliche Bewertung aufbaut. Wenn sich diese Kategorien verschieben, dann verschiebt sich der gesamte Rechtsrahmen.

Konkret bedeutet das:

  • Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wurde zunehmend ausgehebelt
  • Pauschale Maßnahmen traten an die Stelle individueller Abwägungen
  • Freiheitsrechte wurden nicht mehr als Grenze staatlichen Handelns verstanden, sondern als Variable innerhalb politischer Steuerung

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz war nur noch eine Hülle – seine Schutzlogik wurde aufgeweicht.

Wenn eine etablierte juristische Plattform wie der Verfassungsblog feststellt, dass nicht nur einzelne Maßnahmen, sondern die gesamte Denkweise über Grundrechte ins Rutschen geraten ist, dann kann man nicht mehr von Einzelfehlern sprechen, dann geht es um einen strukturellen Wandel. Nicht nur das Grundgesetz wurde unter Druck gesetzt – sondern das Verständnis dessen, was es überhaupt bedeutet.

Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen wurde angetastet

… auch wenn es im Grundgesetz heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

So steht es im Grundgesetz. Ein absoluter Satz, ohne Einschränkung, ohne Fußnote, ohne Ausnahmezustand. In der Praxis zeigte sich ein anderes Bild. Bei Demonstrationen – in denen Bürger ihre Grundrechte wahrnehmen – kam es wiederholt zu Szenen, die dieses Prinzip mehr als in Frage stellten. Menschen wurden zu Boden gerissen, teilweise auch ältere Teilnehmer, Maßnahmen wurden mit einer unverhältnismäßigen Härte durchgesetzt.

Ich erinnere mich noch an mehrere Bilder in Videoaufnahmen, die ich nicht mehr aus dem Kopf bekomme: Ein älterer Bürger steht auf der Straße, hält das Grundgesetz sichtbar in der Hand – das Symbol der freiheitlichen Ordnung Deutschlands – und wird von staatlichen Ordnungskräften niedergerungen. Für mich haben diese Bilder – die selbstverständlich in den Mainstreammedien, den Propagandaorganen der Regierung nicht gebracht wurden – symbolische Kraft: Das Grundgesetz existierte zwar auf dem Papier, aber in dem Moment, in dem man sich darauf berief, bot es keinen wirksamen Schutz mehr. Das Ende der Demokratie.

Das ist die eigentliche Zäsur. Denn ein Grundrecht entfaltet seine Bedeutung nicht auf dem Papier, sondern in der konkreten Situation. Wenn ein Bürger sich auf seine Rechte beruft, und dafür mit staatlicher Gewalt konfrontiert wird, dann stellt sich die fundamentale Frage: Gilt dieses Grundrecht überhaupt noch als Abwehrrecht gegen den Staat? In der Corona-Zeit wurde der Staat übergriffig, und das nicht nur einmal. Die Übergriffigkeit wurde zur Dauerhaltung des Staates.

Das Grundgesetz war nur noch ein theoretisches Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Der Staat hat in der Krise nicht nur eingegriffen, er hat den Bürgern – sozusagen mit dem Gummiknüppel in der Hand – signalisiert, dass ihre Rechte nicht mehr „grund“sätzlich, sondern nur noch situativ verfügbar sind, je nachdem, ob man sich den Repressionen des Staates fügte oder nicht. Diktatur.

Das ist mit dem absoluten Anspruch des Artikels 1 nicht vereinbar, denn „unantastbar“ bedeutet nicht „solange es politisch opportun ist“.

Ebenfalls unvereinbar mit Artikel 1 GG ist, dass Menschen in „geimpft“ und „ungeimpft“ oder in „solidarisch“ – was fälschlicherweise gleichgesetzt wurde mit verantwortungsvoll – und „unsolidarisch“ – was als verantwortungslos verstanden und auch so kommuniziert wurde, kategorisiert wurden. Das war keine beiläufige, eigendynamische gesellschaftliche Entwicklung, sondern eine politisch gesteuerte, medial verstärkte und juristisch durchgewunkene, zutiefst antidemokratische Vorgehensweise. Mit dieser Einteilung gingen konkrete Konsequenzen einher: Ausschluss vom öffentlichen Leben, Zugangsbeschränkungen zu Restaurants, Kultur, Reisen (2G, 3G), berufliche Nachteile bis hin zum faktischen Ausschluss aus bestimmten Tätigkeiten (z.B. verfassungswidrige einrichtungsbezogene Impfpflicht). Das Entscheidende dabei ist nicht die Maßnahme im Detail, sondern das dahinterstehende Prinzip. Nicht mehr das Individuum mit seinen Rechten stand im Mittelpunkt, sondern seine Einordnung in eine politisch definierte Kategorie.

Der Jurist und Autor Wolfgang Bittner veröffentlichte 2021 auf der Plattform Manova seinen Beitrag „Ausgerupfte Grundrechte“. In diesem Artikel beschreibt er diese Entwicklung als eine Form der Entkernung des Grundrechtsschutzes. Seine These: Der Staat hat den Bürger zunehmend nicht mehr als Träger unveräußerlicher Rechte behandelt, sondern als Objekt politischer Steuerung. Das ist eine fundamentale Verschiebung, denn Artikel 1 GG schützt nicht Gruppen, sondern den einzelnen Menschen vor einem übergriffigen Staat – unabhängig von Verhalten, Meinung oder Status.

Der Begriff „Würde“ ist nicht an eine Bedingung geknüpft, er ist nicht abhängig von „Solidarität“ und „Konformität“. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Menschen unterschiedlich behandeln – nicht aufgrund konkreter individueller Gefährdung, sondern aufgrund abstrakter, politisch definierter Kategorien? Die meisten Politiker des Altparteienkartells (CDU, CSU, FDP, SPD, Grüne) haben diese Frage bejaht, und damit den Artikel 1 GG nicht mehr als absolute Grenze verstanden, sondern als abwägbares Prinzip. Schande über diese Rechtsbeuger! Sie haben aus einem Abwehrrecht ein Steuerungsinstrument gemacht.

Die praktische Folge dieser Kategorisierung war nicht nur rechtlicher Natur,
sondern hatte auch soziale Auswirkungen. Menschen wurden öffentlich abgewertet, moralisch eingeordnet, in eine Rolle gedrängt, die sie aus der Gemeinschaft herauslöste. Andersdenkende und Kritiker dieser Vorgehensweise wurden diffamiert, diskreditiert, etikettiert und teilweise politisch verfolgt. Gegen diese Ausgegrenzten wurde gehetzt und ein moralisch völlig unbegründeter Hass in der Bevölkerung systematisch aufgebaut, weil diese Hetze und dieser Hass halfen, die antidemokratische, elitengesteuerte Agenda durchzusetzen. Und genau diese Leute erlassen heute Gesetze gegen Hass und Hetze. Was für eine Scharade! Das Imperium der Lügen ist in Höchstform – aber nicht mehr lange, denke ich. Letztendlich wird sich so etwas wie Wahrheit durchsetzen.

Die in Artikel 1 formulierte Würde des Menschen schützt nicht nur vor physischer Gewalt, sondern auch vor staatlich begünstigter, sozialer Entwertung. Wenn der Staat – direkt oder indirekt – Rahmenbedingungen schafft, in denen Menschen systematisch ausgegrenzt werden, dann stellt sich die Frage, ob der Schutz des Artikels 1 noch wirksam ist. Wenn die Würde des Menschen nicht mehr unantastbar, sondern verhandelbar ist, hat Artikel 1 seine Wirkung verloren, und jedes demokratische Verständnis wird begraben. Und das ist in der Corona-Zeit geschehen. Diktatur.

Artikel 2 GG – Körperliche Unversehrtheit unter Druck und indirektem Zwang

Artikel 2 schützt Leben und körperliche Unversehrtheit. Ein Grundrecht, das zu den zentralen Schutzgarantien des Grundgesetzes gehört. Kein Eingriff darf ohne zwingenden Grund erfolgen. Es gab in der Corona-Zeit keinen zwingenden medizinischen Grund, nur einen politisch motivierten. Jede Maßnahme ist auf deren Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit war nicht gegeben, der Staat war übergriffig. Es soll keine staatliche Einflussnahme ohne klare rechtliche Grundlage erfolgen. Die rechtliche Grundlage war nicht gegeben, sondern lediglich eine fragwürdige, im Nachhinein nicht haltbare Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die das Grundgesetz aushebelte.

Die verfassungsrechtliche Leitlinie wurde gebrochen. Die Einführung indirekter Impfpflichten – über 2G-Regelungen, Zugangsbeschränkungen, berufliche Konsequenzen und massiven gesellschaftlichen Druck – hat ein Klima geschaffen, in dem die freie Entscheidung vieler Menschen faktisch zur Fiktion wurde. Formal gab es keine allgemeine Impfpflicht – darauf berufen sich die feigen damaligen Entscheider, die aktuell ihren Kopf aus der Schlinge ziehen wollen – faktisch entstand aber ein erheblicher Anpassungsdruck, der den Begriff Impferpressung nahelegt.

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder betont, dass nicht nur unmittelbare, sondern auch mittelbare Eingriffe in Grundrechte rechtlich relevant sind. Und das war in der Corona-Zeit gegeben. Dessen sind sich die damaligen Entscheider bewusst, und wollen sich aus diesem Grund auch lediglich einer Enquete-Kommission stellen, die keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht, und nicht einer Untersuchungskommission, welche die Grundlage für eine juristische Verfolgung sein kann.

Der Staat kann sich nicht hinter formaler Freiwilligkeit verstecken, wenn die tatsächlichen Umstände faktisch Zwang erzeugen. Diese Problematik wurde auch in kritischen Beiträgen der NachDenkSeiten aufgegriffen – etwa in dem Artikel „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (erschienen 2020). Dort wird die zentrale Kritik formuliert:

Der Staat hat einen Rahmen geschaffen, in dem Grundrechte nicht offen eingeschränkt, sondern indirekt unter Druck gesetzt wurden – und damit die eigentliche verfassungsrechtliche Prüfung umgangen.

Besonders deutlich wird dieses Problem bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Beschäftigte im Gesundheitswesen – Pflegekräfte, medizinisches Personal – standen vor einer folgenschweren Entscheidung: Impfen lassen – oder den Beruf nicht mehr ausüben. Formal war auch hier alles „freiwillig“. Niemand wurde physisch gezwungen. Aber wer seine Existenz sichern wollte, hatte faktisch keine Wahl. Diese Maßnahme berührt den Kern von Artikel 2 GG, denn die Entscheidung über einen medizinischen Eingriff ist eine höchstpersönliche. Sie gehört zum Schutzbereich der körperlichen Unversehrtheit. Wenn diese Entscheidung unter massiven äußeren Druck gestellt wird – etwa durch den drohenden Verlust der beruflichen Existenz –, ist das in meinen Augen nicht mehr Freiwilligkeit, sondern Zwang: eine Impferpressung! Einige meiner Bekannten haben ihren Beruf im Gesundheitswesen aufgegeben, andere haben sich gegen ihren Willen impfen lassen und kämpfen zum Teil mit den massiven Nebenwirkungen.

Medizinische Eingriffe sind selbstverständlich niemals risikofrei. Bei den Corona-Impfstoffen traten jedoch massive Nebenwirkungen in großer Zahl auf, wie bei keinem Impfstoff zuvor. Für die verfassungsrechtliche Bewertung ist jedoch nicht nur entscheidend, wie groß ein Risiko ist, sondern generell, dass ein Risiko besteht. Artikel 2 schützt vor Eingriffen in die körperliche Integrität – unabhängig davon, ob diese Eingriffe politisch gewollt oder medizinisch empfohlen sind. Im Klartext: Wenn ich mich nicht impfen lassen will, kann mich keiner dazu zwingen, und hat mich auch niemand dazu zu erpressen, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und Konsorten! Wenn der Staat Maßnahmen etabliert, die faktisch dazu führen, dass Menschen sich einem medizinischen Eingriff unterziehen müssen, dann trägt er dafür die Verantwortung: Er muss sicherstellen, dass diese Eingriffe nicht nur medizinisch vertretbar, sondern auch verfassungsrechtlich sauber legitimiert sind.

Bringen Sie Ihr Gewissen ins Reine, Herr Söder, Frau Merkel, Herr Spahn, Herr Lauterbach und andere Entscheider der Corona-Zeit – oder haben Sie keines? – und stellen Sie sich einem Untersuchungsausschuss.

Artikel 8 GG – Versammlungsfreiheit unter Vorbehalt

Die Versammlungsfreiheit ist kein Luxusrecht, sondern Kernbestandteil jeder funktionierenden Demokratie. Wer sich nicht versammeln darf, dem wird eine Möglichkeit genommen, seine Meinung wirksam zu zeigen und zu artikulieren, und wer seine Meinung nicht artikulieren kann, lebt nicht mehr in einer offenen, demokratischen Gesellschaft. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit wurde in der Corona-Zeit über weite Strecken massiv eingeschränkt.

Demonstrationen wurden verboten, aufgelöst, oder mit Auflagen versehen, die ihre Durchführung faktisch unmöglich machten. Gesundheitsschutz ist zweifellos ein legitimes Ziel. Aber die Notwendigkeit hierfür war in der Corona-Zeit definitiv nicht gegeben. Die staatlichen Maßnahmen waren unverhältnismäßig, und das wissentlich und willentlich, wie die RKI-Protokolle beweisen. Der Staat muss differenzieren und muss im Einzelfall prüfen. Er darf nicht pauschal Grundrechte unterdrücken. Doch das ist in dieser diktatorischen Zeit vielfach geschehen.

Der Verfassungsblog hat die Entwicklung während der Pandemie nicht nur punktuell, sondern grundsätzlich kritisiert. In Beiträgen wie „Freiheitsrechte ade?“ (April 2020) und „Vom Niedergang grundrechtlicher Denkkategorien in der Corona-Pandemie“ (2020) wurde deutlich gemacht, dass sich das Verständnis von Grundrechten insgesamt verschoben hat.

Diese Kritik zielte nicht nur auf einzelne Maßnahmen, sondern auf die grundsätzliche Bereitschaft, Freiheitsrechte – und damit auch die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 GG – zugunsten staatlicher Steuerungsinteressen zurückzustellen. In weiteren Beiträgen wurde zudem betont, dass gerade die Versammlungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden darf, sondern eine konkrete Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Gleiches Recht – beziehungsweise Unrecht – galt aber nicht für alle. Während Demonstrationen gegen Corona-Maßnahmen häufig mit strengen Auflagen belegt oder untersagt wurden – Abstandsregeln, Maskenpflicht, Teilnehmerbegrenzungen – zeigte sich bei anderen Versammlungen ein deutlich anderes Bild. Ein prominentes Beispiel sind die Black-Lives-Matter-Demonstrationen im Jahr 2020, ausgelöst durch den Tod von George Floyd in den USA. Hier versammelten sich auch in deutschen Städten – darunter München und Berlin – Tausende Menschen. Meine daran teilnehmende Tochter erzählte mir, dass weder Abstandsregeln, Maskenzwang und so weiter eingehalten wurden, und die Ordnungskräfte auch nicht darauf pochten. Bei den großen Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, an denen auch ich mich mehrmals beteiligte, schauten die Polizisten sehr wohl auf die Einhaltung der Regeln.

Unabhängig davon, wie man diese Demonstrationen politisch bewertet, stellt sich hier die verfassungsrechtliche Frage: Gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleich – oder wird es abhängig vom Inhalt der Versammlung unterschiedlich behandelt? Wenn identische Regeln unterschiedlich angewendet werden, dann ist das kein Verwaltungsdetail, sondern ein Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Wenn der Staat bei bestimmten Demonstrationen streng durchgreift, und bei anderen großzügig wegschaut, gilt dieses Grundrecht des Artikels 8 nicht mehr neutral, sondern vom politischen Kontext abhängend. Grundrechte sind keine Belohnung für erwünschtes Verhalten, sie gelten auch – und gerade – für unbequeme Meinungen. Ansonsten: Rechtsstaat Ade, Frau Faeser und Konsorten! Der Willkür des Staates waren während der Coronadiktatur keine Grenzen gesetzt.

Demonstrationen sind das Korrektiv einer Demokratie. Sie sind das Mittel, mit dem Bürger sichtbar widersprechen können. Wenn dieses Mittel eingeschränkt wird – pauschal, langfristig und teilweise selektiv –, dann verliert die Demokratie einen großen Teil ihrer Substanz. Wer nicht mehr demonstrieren darf, kann auch nicht mehr wirksam widersprechen.

Artikel 12 GG – Die Zerstörung wirtschaftlicher Existenzen

Besonders deutlich wird der zuvor beschriebene Eingriff in Artikel 2 GG – die körperliche Unversehrtheit – dort, wo er mit existenziellen Konsequenzen verknüpft wurde. In dem Moment, in dem die Entscheidung über den eigenen Körper zur Voraussetzung für die berufliche Existenz wird, verlässt der Eingriff den rein gesundheitlichen Bereich und greift unmittelbar in ein weiteres Grundrecht ein: die Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG. Was zunächst wie zwei getrennte Problembereiche wirkt, gehört untrennbar zusammen. Ein medizinischer Eingriff wird nicht direkt erzwungen, aber indirekt zur Bedingung gemacht, um den eigenen Beruf weiter ausüben zu dürfen.

Im Gesundheitswesen zeigte sich das besonders deutlich. Pflegekräfte, medizinisches Personal, Beschäftigte in Arztpraxen und dergleichen mussten sich entscheiden, ob sie sich impfen lassen, oder ihren Beruf verlieren. Die Erwerbsfähigkeit wird an die körperliche (Un-)Versehrtheit gekoppelt.

Artikel 12 GG wurde in der Corona-Zeit nicht nur im Zusammenhang mit Impfentscheidungen massiv verletzt, sondern in seiner vollen Breite. Während der Pandemie wurden ganze Branchen lahm bzw. stillgelegt wie Gastronomie, Kulturbetriebe oder der Einzelhandel. Millionen Existenzen wurden per Verordnung eingeschränkt oder zerstört, nicht im Einzelfall, nicht differenziert, sondern flächendeckend. War das verhältnismäßig? War es notwendig, geeignet und angemessen, ganze Wirtschaftszweige pauschal stillzulegen?

Kritische Stimmen – unter anderem auf den NachDenkSeiten – haben diesen Punkt früh thematisiert. In bereits erwähnten Beiträgen wie „Corona-Maßnahmen: Zu viele Richter verstehen sich schon fast als Teil der Regierung“ (2020) wird unter anderem die Frage aufgeworfen, ob die Kontrolle staatlicher Eingriffe ausreichend stattgefunden hat.

In meinem 2022 erschienenen Buch „1 x 1 = 3 – oder jedes andere gewünschte Ergebnis“ habe ich die rechtliche Problematik in Coronazeiten umfänglich angeprangert.

Wer schützt eigentlich die Berufsfreiheit, wenn staatliche Maßnahmen die Existenzen von Millionen Menschen betreffen? Die Kritik richtet sich dabei nicht nur gegen einzelne Entscheidungen, sondern gegen ein wiederkehrendes Muster.

Maßnahmen wurden verlängert, obwohl ihre Wirksamkeit nicht eindeutig belegt war – und obwohl sie laut den RKI-Protokollen intern durchaus kontrovers diskutiert wurden.

Notwendige Differenzierungen – etwa nach regionaler Lage, tatsächlichem Infektionsgeschehen oder konkretem Risiko – blieben häufig aus. Ein Grundrecht, das eigentlich im Einzelfall sorgfältig hätte abgewogen werden müssen, wurde stattdessen pauschal eingeschränkt.

Aus meiner Sicht hätten derartige Eingriffe in die Berufsfreiheit grundsätzlich gar nicht beschlossen werden dürfen, da bereits in einem sehr frühen Stadium erkennbar gewesen ist, dass das Coronavirus keine besondere Gefährdung darstellte und in der Coronaplandemie primär einer politischen und nicht einer gesundheitlichen Agenda gefolgt wurde.

Existenzen – über Jahre aufgebaut – wurden in wenigen Monaten zerstört. In der Gastronomie wurde das besonders sichtbar. Viele Betriebe konnten die wiederholten Lockdowns nicht überstehen. Rücklagen wurden aufgebraucht, Kredite aufgenommen, Hoffnungen aufrechterhalten – und am Ende stand dennoch das Aus. Ich selbst kenne zahlreiche Fälle von Menschen aus der Gastronomie, die in dieser Zeit ihre wirtschaftliche Grundlage verloren haben. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Lebenswerke, das sind Millionen von Einzelschicksalen. Dass die Entscheider seinerzeit heute noch ruhig schlafen können, entsetzt mich. Ich könnte es bei einem derartigen Fehlverhalten nicht mehr. Da geht bei mir stückweise der Glauben an die Menschheit verloren.

Artikel 12 GG schützt nicht nur die Freiheit, einen Beruf zu wählen. Er schützt auch die Möglichkeit, ihn tatsächlich auszuüben. Wenn diese Möglichkeit über Monate oder Jahre entzogen wird, dann ist das kein „Eingriff“ mehr im klassischen Sinne, sondern eine willkürliche Zerstörung von Existenzen. Nicht die Arbeit der betroffenen Bevölkerung hätte man suspendieren sollen, sondern die Träger dieser unverantwortlichen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen und menschenverachtenden Entscheidungen.

Die Eingriffe in Artikel 12 GG waren kein Nebeneffekt. Sie waren ein zentraler Bestandteil der Plandemiepolitik. Die Freiheit, einen Beruf auszuüben, stand unter dem Vorbehalt und der Willkür staatlicher Maßnahmen.

Artikel 20 GG – Der Aufstieg des Verordnungsstaates

Ein zentraler Punkt in diesem Zusammenhang ist die nicht verfassungskonforme Verschiebung von Macht. Das Parlament – eigentlich das Herz der Demokratie – trat in den Hintergrund und die Exekutive – Regierung und Verwaltung – übernahm das Ruder. Regiert wurde per Verordnung. Was als kurzfristige Reaktion auf eine Krise begann, entwickelte sich über Monate zu einem strukturellen Muster: Entscheidungen von erheblicher Tragweite wurden nicht mehr primär im parlamentarischen Verfahren getroffen, sondern im Wege exekutiver Regelungen umgesetzt.

Der Beitrag „Verfassungswidrige Rechtspraxis“ auf Manova (erschienen 2021) beschreibt diese Entwicklung als problematische Ausweitung exekutiver Macht auf Grundlage von Artikel 80 GG.

Artikel 20 GG legt die Grundstruktur des Staates fest – Demokratie, Gewaltenteilung, Bindung der Staatsgewalt an Recht und Gesetz. Wenn aber wesentliche Entscheidungen nicht mehr im Parlament getroffen werden, sondern durch Verordnungen der Regierung, dann gerät genau dieses Gefüge verfassungsrechtlich ins Wanken.

Deutlich wurde diese Entwicklung im Rahmen der sogenannten Ministerpräsidentenkonferenzen. Dort trafen sich die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über Maßnahmen zu entscheiden, die anschließend bundesweit oder landesweit umgesetzt wurden. Formal handelte es sich dabei um ein politisches Abstimmungsgremium, und nicht um ein verfassungsrechtlich normiertes Entscheidungsorgan. Diese Konferenzen trafen faktisch Entscheidungen von erheblicher Tragweite – für Millionen Bürger, für ganze Wirtschaftszweige, für grundlegende Freiheitsrechte. Die eigentliche gesetzgeberische Legitimation erfolgte häufig erst nachgelagert oder in Form von Verordnungen oder gar nicht.

Ein Gremium ohne direkte gesetzgeberische Funktion entwickelte also eine faktische Steuerungswirkung für staatliches Handeln. Der Willkür war Tür und Tor geöffnet. Wo bleibt bei einem solchen Verfahren die demokratische Kontrolle? Wo bleibt die öffentliche parlamentarische Debatte? Wo bleibt die transparente Abwägung, die gerade bei Grundrechtseingriffen zwingend erforderlich ist? Klar, die damaligen Entscheider argumentieren heute, dass die Entscheidungen schnell getroffen werden mussten. Das wäre eventuell einsehbar gewesen, wenn es eine unmittelbare Gefahr gegeben hätte. Hat es aber nicht, und die meisten Entscheidungsträger wussten das.

Hans-Jürgen Papier betonte im Rahmen einer Veranstaltung (18. September 2023),
dass rechtsstaatliche Maßstäbe in der Pandemie „nicht immer hinreichend beachtet“ wurden. Diese zurückhaltende Formulierung hatte jedoch eine schwerwiegende Bedeutung, denn der Rechtsstaat lebt nicht nur von Ergebnissen, sondern vor allem von Verfahren mit Merkmalen wie klare Zuständigkeiten, transparente Entscheidungsprozesse, parlamentarische Kontrolle und gerichtliche Überprüfbarkeit. Wenn solche Elemente geschwächt werden, verschiebt sich das Machtgefüge. Diese wissentliche und willentliche Verschiebung war während der angeblichen Pandemie zu beobachten. Es regierte ein diktatorischer Unrechtsstaat mit zunehmender Dominanz der Exekutive.

Zu dieser Verschiebung tritt ein weiterer Aspekt, der für das Vertrauen in den Rechtsstaat von zentraler Bedeutung ist: die Rolle der Judikative. Die Gewaltenteilung – die in Deutschland aufgrund der Unterstellung der Staatsanwaltschaft unter das Justizministerium ohnehin nicht richtig vollzogen ist – lebt davon, dass die Gerichte – deren Richter ernannt oder vom Parlament gewählt werden – staatliches Handeln unabhängig überprüfen. Sie sollen das Korrektiv sein. Sie sind die letzte Instanz, wenn Grundrechte unter Druck geraten. Kritisch wird es, wenn der Eindruck entsteht, dass diese Kontrolle nicht mit der gebotenen Distanz erfolgt. In diesem Zusammenhang sorgte ein Vorgang für besondere Aufmerksamkeit.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und ehemalige CDU-Abgeordnete (!), Stephan Harbarth, traf sich im Juni 2021 – also zu einem Zeitpunkt, als bereits mehrere Verfahren zu Corona-Maßnahmen beim Gericht anhängig waren – zu einem Abendessen mit der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU!). Zu diesem Zeitpunkt standen zentrale verfassungsrechtliche Fragen im Raum, unter anderem zur sogenannten Bundesnotbremse, über die das Gericht kurze Zeit danach entscheiden sollte.

Auch wenn ich keine unzulässige Einflussnahme ausdrücklich unterstelle, wirft der Zeitpunkt zumindest Fragen auf. Wenn ein Gericht über Maßnahmen entscheiden muss, die von eben jener Regierung verantwortet werden, mit der gleichzeitig informelle Treffen stattfinden, dann sind diese Fragen nicht ganz unberechtigt, oder?

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt von Kontrolle, und die Justiz ist dazu da, staatliches Handeln zu überprüfen. Hier setzt meine Kritik an, die auch unter anderem auf den NachDenkSeiten formuliert wurde: Viele Gerichte haben Maßnahmen bestätigt, statt sie kritisch zu hinterfragen. Die erwartete starke, sichtbare, konsequente Korrektur staatlicher Eingriffe blieb weitgehend aus. Wenn alle Gewalten – Exekutive, Legislative und Teile der Judikative – in die gleiche Richtung laufen, dann fehlt das Korrektiv. Das war während der Coronaplandemie der Fall.

Die abnorme Entwicklung rund um Artikel 20 GG in der Corona-Zeit zeigt kein isoliertes Problem. Sie zeigt ein Muster: Die Verschiebung von Entscheidungsprozessen, die Konzentration von Macht und die Schwächung parlamentarischer Kontrolle. Ein Rechtsstaat wird nicht erst dann beschädigt, wenn Gesetze offen gebrochen werden, er wird bereits dann geschwächt, wenn seine Verfahren ausgehöhlt werden.

Deshalb möchte ich Ihnen werte Leserinnen und Leser, Artikel 20 Absatz 4 GG nochmals näherbringen, der daran erinnert, dass Bürger das Recht – und meines Erachtens fast schon die Pflicht – haben, sich gegen Bestrebungen zu wehren, die geeignet sind, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen.

Artikel 19 GG – Wenn Grundrechte ihren Kern verlieren

Artikel 19 Absatz 2 GG ist eine stille, aber in diesem Zusammenhang wichtige Norm:

„In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

Das bedeutet: Man darf Grundrechte einschränken, aber nicht entleeren – was jedoch in der Corona-Zeit in großem Umfang passierte. Wenn Versammlungen dauerhaft eingeschränkt werden (Artikel 8 GG), wenn Berufsausübung flächendeckend unmöglich wird (Artikel 12 GG), wenn gesellschaftliche Teilhabe an Bedingungen geknüpft wird, die mittelbar in die körperliche Selbstbestimmung eingreifen (Artikel 2 GG), dann stellt sich doch die Frage:

Was bleibt vom Grundrecht noch übrig?

Ein Recht, das nur unter Vorbehalt gilt, ist kein Recht mehr – sondern ein Instrument. Artikel 19 schützt nicht ein einzelnes Grundrecht, sondern die Substanz aller Grundrechte. Wenn diese Substanz verloren geht, verlieren auch die einzelnen Freiheitsrechte ihre Schutzwirkung.

Fazit

Die Corona-Zeit war ein Stresstest für den Rechtsstaat, den er nicht bestanden hat. Dieser Test hat Schwächen offengelegt, die man nicht ignorieren darf. Viele derjenigen, die heute gerne die Worte „Unsere Demokratie“ benutzen, haben in der Coronazeit eben diese mit Füßen getreten. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt – und das pauschal, langandauernd, in großen Strecken unbegründet, menschenfeindlich und begleitet von einer Verschiebung staatlicher Machtstrukturen hin zu einer Diktatur. Das Grundgesetz hat in dieser Zeit nicht als wirksamer Schutz gegen staatliche Eingriffe funktioniert. Wer im Grundgesetz Schutz suchte, stand allein im Regen.

Ein Staat, der seine Grundrechte in der Krise relativiert, schafft einen Präzedenzfall. Und Präzedenzfälle verschwinden nicht. Sie bleiben.

Eine seriöse Aufarbeitung der Corona-Geschehnisse im Rahmen eines Untersuchungsausschusses – und nicht mit dem Papiertiger Enquete-Kommission –, eventuell gefolgt von juristischen Konsequenzen ist für das historische Bewusstsein der Gesellschaft ein Muss, damit so etwas nie, nie wieder… Aber wen interessiert das schon ... wenn ich mir beispielsweise die erneut erstarkte „Kriegstüchtigkeit“ so ansehe?

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Anmerkungen und Quellen

Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und „Reise zum höheren Selbst“ (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Als Basis für diese Bücher werden bestehende, diesbezügliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten – oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden Bücher veröffentlichen könnte, wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Lupe über Schriftzug "Grundgesetz"
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(Auszug von RSS-Feed)

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!
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Im Gespräch: Julia Neigel und Ralf Ludwig | Massiver Justizskandal in Sachsen!

Sie glauben an den Rechtsstaat? Sie glauben an die freiheitlich demokratische Grundordnung? Sie glauben, dass Sie vor Gericht Gehör finden, wenn Sie gegen Staatsbedienstete klagen, die gegen Recht und Verfassung verstoßen? Alles nur noch Illusion!

Julia Neigel war im Jahr 2022 als Musikerin während einer Tournee durch den Freistaat Sachsen direkt von einer plötzlich eingeführten 2G-Verordnung betroffen. Dies führte zu einer drastischen finanziellen Belastung. Der Staat greift in die Ausführung einer Kunstschaffenden ein und verstößt dabei massiv gegen Rechtsnormen. Nach dem derzeitigen Sachstand war die Notverordnung des Freistaats Sachsen sehr wahrscheinlich rechtsungültig und rechtswidrig.

Man sollte meinen, dass Gerichte diesen Fall sachlich aufarbeiten wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Ein Eilverfahren wurde mit fadenscheinigen Gründen gegen Frau Neigel entschieden. Das Verfahren geht in die nächste Instanz.

Auch am OVG Bautzen musste Frau Neigel nach eigener Aussage miterleben, wie Recht gedehnt und gebeugt wird. Warum wurde ihr erst später klar. Richter, die von sich selbst denken, dass sie nicht befangen sind. Wohingegen die Interessenkonflikte klar auf der Hand liegen. Ganz oben auf der Liste: Verbindungen von Politik in die Juristerei. Ein Richter, der vorher als Bediensteter im Staatsministerium eben jene 2G-Verordnung mitgeschrieben hat, verkündet als am Verfahren beteiligter Pressesprecher des Gerichts nunmehr einseitig parteiisch gegen Julia Neigel Unwahrheiten an die Presse. Dies musste später korrigiert werden.

Die Ablehnung von Beweisanträgen, Ablehnung des Gehörs von wichtigen Sachverständigen, fehlende Würdigung von Verfassungsgerichtsurteilen, trotz mehrfacher Aufforderung dazu, kennzeichnen das Verfahren.

Dem Zuschauer entsteht der Eindruck von Winkeladvokatentricks und ein Gebaren der Justiz, das an den "Sachsensumpf" der 1990er Jahre erinnert.

Und als Krönung des Falles existierte ein Urteil bevor überhaupt eine Verhandlung stattgefunden hat, bevor es zu einer Beweisaufnahme kam, bevor irgendein Satz in einer Hauptverhandlung gesprochen wurde. Entdeckt wurde dieses Urteil nur durch Zufall von einem der Anwälte von Julia Neigel, weil es durch Unachtsamkeit des Gerichts der Papierakte des Verfahrens versehentlich beigefügt wurde. In diesem faktischen Urteilsentwurf wird die Klage von der Musikerin Neigel abgewiesen. Auch wenn ein Gerichtspressesprecher in öffentlichen Verlautbarungen die Beweiskraft des Entwurfs zu entwerten versucht, ist seine Bedeutung für das Verfahren evident. Über 60% des Wortlautes dieses Urteilsentwurfes aus dem Jahr 2023 stehen Wort für Wort im endgültigen Urteil des Jahres 2026, inklusive der Klageabweisung! Nur gut, dass Neigels Rechtsvertretung den Urteilsentwurf sofort haben notariell beglaubigen lassen, so dass dessen frühzeitige Existenz vom Gericht nicht mehr abgestritten werden kann.

Der ganze Fall mündete nun in eine umfangreiche Strafanzeige gegen mehrere Vertreter der Sächsischen Justiz.

Julia Neigel und ihr Rechtsanwalt Ralf Ludwig wurden interviewt von Markus Fiedler.

Unterlagen zum Fall können Sie hier herunterladen: https://julianeigel.com/kulturlockdown/

(Auszug von RSS-Feed)

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Spotlight: Paul Brandenburg über den aktuellen Faschismus in Deutschland

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Ausschnitt aus dem Interview mit Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates – Hier in voller Länge zu sehen: https://apolut.net/im-gespraech-paul-brandenburg-3/

Dr. med. Paul Brandenburg wird von der deutschen Justiz verfolgt. Brandenburg ist neben zahlreichen Kollegen Corona-Kritiker der ersten Stunde. Er prangert die Verbrechen der politisch Verantwortlichen und ihrer Helfershelfer gnadenlos an: vom Masken- und Injektionszwang mit Experimental-Impfstoffen, Lockdowns, Ausnahmezuständen, Toten und Geschädigten. Zudem betreibt Brandenburg einen eigenen Kanal und engagiert sich leidenschaftlich gegen die Verantwortlichen der herrschenden Zustände. Er adressiert die Verbrechen der politischen „Führer“, ihrer opportunistischen Hilfskräfte sowie der angeschlossenen medialen Entourage, wirft ihnen persönliche Täter- oder Mittäterschaft vor und nimmt bei seiner Kritik kein Blatt vor den Mund. An den Pranger gestellte Täter reagieren darauf sehr empfindlich.

Nach Brandenburg wächst die politische Kaste auf nationaler wie transnationaler Ebene zu einem kriminellen Syndikat zusammen. Für immer mehr Menschen wird offensichtlich, dass Demokratie, Rechtsstaat, Völkerrecht, der innere und äußere Frieden im Sumpf der herrschenden Politik versinken und die politische Klasse ihre Feinde mit wahrem Furor verfolgt. Zu diesem Zweck bringt sie, wie in vergangen geglaubten Zeiten, eine Staatsschutz-Justiz in Stellung, um ihre Feinde zu vernichten.

Das transnationale Syndikat hätte sich von allen rechtlichen Hemmungen befreit, den Staat gekapert und an die Stelle des Souveräns gesetzt. Auf seinem Weg in den totalitären Abgrund bediene sich das Syndikat jeder Lüge, jedes Verbrechens und setzt Raub, Plünderung, Repression, politischen Mord, Völkermord und Krieg zum Selbsterhalt ein.

Brandenburg spricht mit Ullrich Mies über die gegen ihn eingeleiteten Verfahren und seine weiteren Pläne.

(Auszug von RSS-Feed)

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Israel: Opfer oder Brandstifter? | Von Uwe Froschauer

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Ein Meinungsbeitrag von Uwe Froschauer.

Zwischen ethischem Anspruch und realisierter Vorgehensweise Israels klafft ein tiefer Abgrund. Israel beruft sich auf Selbstverteidigung, auf westliche Werte, auf Moral – doch die Praxis spricht eine andere Sprache, die diese Werte mehr als nur infrage stellt.

Der damalige Verteidigungsminister Yoav Gallant verkündete kurz nach Kriegsbeginn in Gaza, man kämpfe gegen „human animals“ und werde „entsprechend handeln“. Andere Regierungsvertreter sprachen davon, Gaza vollständig zu zerstören oder es gebe „keine Unbeteiligten“.

Das ist mehr als Kriegsrhetorik, es ist eine Entmenschlichung, eine Dämonisierung des Gegners. Der Internationale Strafgerichtshof zog diese sich selbsterhöhende, arrogante und menschenverachtende Denk- und Kommunikationsweise als Indiz für schwerste Verbrechen heran.

Wenn Menschen zu „Tieren“ erklärt werden, wird Gewalt leichter legitimierbar. Wenn von „totaler Zerstörung“ die Rede ist, verschwimmt die Grenze zwischen militärischem Ziel und kollektiver Bestrafung. Wenn politische Entscheidungen religiös oder moralisch überhöht werden, entsteht ein gefährliches Selbstbild, die das eigene Handeln als gerecht – unabhängig von seinen Folgen – darstellt.

Wie weit dieses Selbstbild inzwischen reicht, zeigt auch die jüngste diplomatische Eskalation Israels mit Spanien. Nachdem die spanische Regierung Israels Vorgehen scharf kritisiert hatte, reagierte Benjamin Netanjahu am 10. April 2026 mit ungewöhnlicher Schärfe. Spanien habe Israels Soldaten „verleumdet“, erklärte er – Soldaten der „moralischsten Armee der Welt“. Selten so gelacht! Israel entzog Spanien die Beteiligung an einem Koordinierungszentrum für Gaza und reagierte damit direkt auf die kritische Haltung der spanischen Regierung. Jerusalem warf Madrid eine einseitige, gegen Israel gerichtete Position vor und stellte die Zusammenarbeit infrage.

Weiter so, Pedro Sánchez und Spanien! Couragierte Staatenführer wie Sie gibt es viel zu wenig in der EU.

Die Botschaft ist eindeutig: Kritik wird vom israelischen Regime nicht als legitimer Bestandteil internationaler Politik gesehen, sondern als Parteinahme gegen Israel – mit konkreten politischen Konsequenzen. Was für eine Arroganz! Wer das eigene militärische Handeln als moralisch überlegen darstellt und jede Kritik daran delegitimiert, legt eine Haltung zutage, die sich selbst über das Recht und jedes Maß stellt.

In meinen Augen handelt es sich bei Israels Verhalten längst nicht mehr um legitime Selbstverteidigung, sondern um eine Form von Politik, die die Grundlagen von Recht und Menschlichkeit untergräbt.

Gaza

Der Krieg im Gazastreifen war und ist mehr als eine militärische Auseinandersetzung. Er ist zu einem moralischen und politischen Prüfstein geworden – für Israel, für den „Wertewesten“ und für das internationale Rechtssystem. Was als Reaktion auf die brutalen Angriffe der Hamas im Oktober 2023 begann – bei denen rund 1.200 Menschen in Israel getötet wurden – hat sich zu einer Eskalation entwickelt, deren Ausmaß mehr als in Frage zu stellen ist.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Nach Angaben von Organisationen der UN sind bis Anfang 2026 über 70.000 Menschen im Gazastreifen ums Leben gekommen, darunter ein sehr hoher Anteil an Zivilisten. UNICEF geht davon aus, dass mindestens 20.000 Kinder unter den Opfern sind. Gleichzeitig wurden auf israelischer Seite bei den Hamas-Angriffen etwa 1.200 Menschen getötet, hinzu kommen mehrere hundert gefallene Soldaten im weiteren Kriegsverlauf. Diese Zahlen stammen aus sehr vorsichtigen Schätzungen. Die tatsächlichen Zahlen auf palästinensischer Seite dürften noch wesentlich höher ausfallen.

Diese Zahlen zeigen eine Relation, die das Verhältnis der Todesopfer in einer Größenordnung von etwa 1 zu 30 oder darüber sehen, und spiegeln auch die Verhältnisse vergangener israelischer Militäroperationen wider. Diese Diskrepanz wirft grundlegende Fragen nach der Verhältnismäßigkeit israelischer Militäroperationen auf. Das Völkerrecht misst militärisches Handeln nicht allein an der Legitimität eines Ziels, sondern auch an der Art und Weise, wie es verfolgt wird. Die Legitimität des Handelns Israels scheint nach dem Überfall der Hamas am 7.Oktober gegeben zu sein, auch wenn es auffällig ist, dass der sicherheitspolitisch wohl am besten aufgestellte westliche Staat erst eine halbe Stunde später darauf reagiert hat. Wenn an der Grenze zu Gaza ein Hund entlang des Grenzzauns auf palästinensischer Seite herumstreunt, wissen das die Sicherheitskräfte Israels innerhalb von wenigen Sekunden.

Die humanitäre Lage in Gaza ist nach wie vor verheerend – weil der Krieg noch nicht abgeschlossen ist – wie Donald Trump behauptet, der ja auch schon neun Mal den Krieg im Iran gewonnen hat –, sondern faktisch weitergeht. Große Teile der Infrastruktur sind zerstört, Krankenhäuser arbeiten unter extremen Bedingungen oder gar nicht mehr, und ein erheblicher Teil der Bevölkerung ist auf der Flucht. Die UN spricht von einer Katastrophe historischen Ausmaßes.

Zwar ist immer wieder von Waffenruhen die Rede, doch die Realität vor Ort zeichnet ein anderes Bild: Diese Feuerpausen sind brüchig, von gegenseitigem Misstrauen geprägt und werden regelmäßig durch neue Angriffe unterlaufen. Selbst in jüngster Zeit kam es weiterhin zu israelischen Luftschlägen im Gazastreifen – und zwar trotz bestehender Waffenruhe. Am 5. April 2026 wurden im Norden Gazas bei israelischem Beschuss mindestens vier Menschen getötet, wie örtliche Gesundheitsbehörden berichteten. Am 6. April 2026 folgte ein besonders schwerer Angriff: Bei einem Luftschlag nahe einer Schule im zentralen Gazastreifen, in der sich Vertriebene aufhielten, wurden mindestens zehn Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Nur zwei Tage später, am 8. April 2026, kam es erneut zu tödlichen Angriffen. Dabei wurden mindestens vier Menschen getötet, darunter auch ein Journalist, der von einer Drohne getroffen wurde. Am 9. April 2026 setzte sich die Gewalt fort: Bei weiteren Angriffen und Schusswechseln wurden mindestens vier Palästinenser getötet, unter ihnen ein Schulkind. Allein das Leben dieses unschuldigen Schulkinds, Herr Netanjahu, wiegt in meinen Augen mehr als Ihr verwerfliches, blutbeflecktes Leben.

Die Ereignisse der darauffolgenden Tage zeigen, dass von einem echten Waffenstillstand keine Rede sein kann. Am 11. April 2026 wurden bei israelischen Angriffen im zentralen und südlichen Gazastreifen mindestens sieben Palästinenser getötet, darunter Zivilisten, die sich in dicht besiedelten Gebieten und in der Nähe von Unterkünften aufhielten. Zwei Tage später, am 13. April 2026, trafen weitere Luftschläge erneut zivile Bereiche – unter anderem nahe einer Schule und eines Cafés. Mindestens vier Menschen wurden getötet, während gleichzeitig über eine Waffenruhe verhandelt wurde. Am 14. April 2026 eskalierte die Lage weiter: Bei mehreren Angriffen wurden mindestens elf Menschen getötet, darunter Kinder. Ein Luftschlag traf ein Fahrzeug, ein anderer ein Gebiet nahe eines Cafés in einem Flüchtlingslager. Und so geht es Tag für Tag weiter.

Das sind keine „Einzelfälle“. Nach Angaben von UN-Stellen wurden allein seit Anfang April 2026 mindestens 32 Palästinenser getötet. Angriffe, Beschuss und Tötungen finden faktisch täglich statt. Wann hört ihr Israelis endlich auf mit dem Morden?

Während politisch von Waffenruhe gesprochen wird, sterben weiter Menschen. Während diplomatisch verhandelt wird, fallen weiter Bomben. Während von „gezielten Schlägen“ die Rede ist, trifft es weiterhin Zivilisten – Kinder, Journalisten, Helfer. Und Netanjahu spricht von der „moralischsten Armee der Welt“. Ich spreche von einer Terrororganisation.

Diese Abfolge innerhalb weniger Tage zeigt deutlich: Von einem stabilen Waffenstillstand kann keine Rede sein. Es handelt sich um eine Situation, in der die Gewalt zwar phasenweise reduziert wird, tatsächlich aber kontinuierlich weitergeht – mit anhaltend tödlichen Folgen für die Zivilbevölkerung. Schande über das israelische Regime!

Internationale Organisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch werfen Israel richtigerweise vor, mit seinem militärischen Vorgehen gegen das Völkerrecht zu verstoßen – durch unverhältnismäßige Angriffe oder Maßnahmen, die als kollektive Bestrafung zu interpretieren sind.

Israel verweist hingegen darauf, dass die Hamas gezielt aus dicht besiedelten Gebieten operiert und Zivilisten als Schutzschilde nutzt, was zu einem Teil vermutlich auch stimmt. Doch es entbindet nicht von der Verpflichtung, zivile Opfer so weit wie möglich zu vermeiden. Und das werfe ich der israelischen Führung vor: Es geht nicht nur um das „Ob“ der Selbstverteidigung, sondern auch um das „Wie“. Und diese Unverhältnismäßigkeit macht Israel für mich zu einem Schurken- und Terrorstaat und die israelische Regierung zu Kriegsverbrechern.

Gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den damaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant wurden beim International Criminal Court (Internationaler Strafgerichtshof) Haftbefehle wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beantragt. Der Chefankläger des Den Haager Tribunals begründete diesen Schritt mit dem Verdacht, dass unter anderem der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe sowie Angriffe mit schwerwiegenden zivilen Folgen Teil der militärischen Strategie gewesen sein könnten. Damit steht der begründete Vorwurf im Raum, dass das israelische militärische Handeln gezielt gegen grundlegende Prinzipien des humanitären Völkerrechts verstoßen haben könnte – und meines Erachtens zweifellos auch hat.

Diese seit längerem erlassenen Haftbefehle wiegen schwer, da mit ihnen eine Schwelle überschritten wurde: Die militärische Vorgehensweise Israels wird nicht mehr nur politisch kritisiert, sondern als potenziell strafbares Handeln auf höchster internationaler Ebene bewertet.

Parallel dazu hat der Internationale Strafgerichtshof auch Haftbefehle gegen führende Vertreter der Hamas erlassen, darunter Yahya Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Haniyeh. Ihnen werden unter anderem Mord, Geiselnahme und schwerste Gewaltverbrechen gegen Zivilisten zur Last gelegt. Gut so.

Dass eine nichtstaatliche Organisation wie die Hamas wegen Terrorakten verfolgt wird, überrascht kaum. Dass jedoch gleichzeitig die Führung eines international anerkannten Staates – warum das immer noch so ist, wird immer fraglicher – mit Haftbefehlen konfrontiert ist, der sich selbst als demokratisch und rechtsstaatlich versteht – an dieser Stelle darf selbstverständlich gelacht werden –, markiert einen historischen Einschnitt.

Für die internationale Gemeinschaft hat das konkrete Konsequenzen. Staaten, die dem Internationalen Strafgerichtshof angehören, sind verpflichtet, Netanjahu und andere Beschuldigte bei einer Einreise festzunehmen, was aber Bellizisten wie King Donald – der wahrscheinlich zu Gott aufsteigen möchte und neuerdings auch den pazifistischen Papst Leo scharf kritisiert – kaum interessiert.

Dass ein amtierender Regierungschef wie Benjamin Netanjahu in diese Lage gerät, ist ein außergewöhnlicher Vorgang – und ein deutliches Signal dafür, wie gravierend die erhobenen Vorwürfe sind. Hätten wir eine gerechte Welt, würde Netanjahu längst hinter Schloss und Riegel sitzen.

Vor dem Hintergrund der massiven Opferzahlen in Gaza und der offensichtlichen militärischen Überlegenheit Israels ist dieser Schritt eine verspätete juristische Reaktion auf eine Eskalation, deren Ausmaß sich längst nicht mehr allein mit dem Begriff der Selbstverteidigung erklären lässt.

Der israelische Angriff auf den Iran ist ohnedies völkerrechtswidrig und die Ermordung von Zivilisten im Libanon ist ein Kriegsverbrechen. Israel überschreitet hier – mit Unterstützung der USA – Grenzen, die das Völkerrecht unmissverständlich zieht. Werden diese Überschreitungen nicht geahndet, ist das Völkerrecht keinen Pfifferling mehr wert.

Iran und Libanon

Geopolitisch spitzt sich die Lage zu. Im Norden Israels beziehungsweise im Süden des Libanon kommt es zu Gefechten mit der Hisbollah, während die Spannungen mit dem Iran weiter eskalieren. Im Libanon sind bereits viele zivile Opfer zu beklagen. Israel argumentiert, es stehe einer existenziellen Bedrohung gegenüber. Ich sehe insbesondere eine Strategie, die militärische Dominanz über politische Lösungen zum Beispiel in Gaza stellt, und dadurch – mit Hilfe der USA – immer wieder neue Konflikte erzeugt. Mit „politischer Lösung“ ist unter anderem die Zweistaatenlösung gemeint – also ein lebensfähiger palästinensischer Staat neben Israel. Diese von der internationalen Gemeinschaft präferierte Perspektive hat Netanjahu über Jahre bekämpft. Seine Regierung ließ Qatar-Gelder nach Gaza fließen, was offiziell der Stabilisierung dienen sollte, faktisch aber die Hamas stärkte, die Palästinenser spaltete und eine politische Lösung nach wie vor erschwert.

Was Israel im Libanon mit vielen zivilen Opfern veranstaltet, sehe ich – wie in Gaza – als schweres Kriegsverbrechen an. Im Süden des Libanon wurden Ende März 2026 mehrere UN-Soldaten der UNIFIL-Mission (Blauhelme) getötet – nach ersten UN-Ermittlungen wurde mindestens einer der UN-Soldaten durch ein israelisches Panzergeschoss getötet, während zwei weitere bei einer Explosion ums Leben kamen, die eher auf einen Sprengsatz der Hisbollah zurückzuführen ist. Der Vorfall löste international scharfe Reaktionen aus: Mehrere Staaten verurteilten die Angriffe und forderten Konsequenzen. Dass selbst UN-Blauhelme – neutrale Kräfte – in diesem Konflikt zu Opfern werden, zeigt, wie sehr grundlegende Regeln des Kriegs missachtet werden.

Internationale Sichtweisen

Die internationale Unterstützung beginnt zu bröckeln. Staaten wie Spanien gehen meines Erachtens richtigerweise auf Distanz. Die deutsche Bundesregierung dagegen hält an der sogenannten Staatsräson fest – der politischen Verpflichtung, Israels Sicherheit zur eigenen Angelegenheit zu machen. Unter Bundeskanzler Friedrich Merz wird diese Linie klar vertreten. Ich sehe das anders: Wer ein Unrechtsregime unterstützt, das unter anderem den Tod von mehr als 20.000 Kindern in Gaza indirekt unterstützt, macht sich selbst mitschuldig an solchen Gräueltaten.

Deutschland versteht sich als Verfechter von Menschenrechten und internationalem Recht, vermeidet jedoch eine entsprechend klare Kritik an Israel, selbst angesichts der massiven Zerstörung und der hohen Opferzahlen in Gaza. Während Verstöße gegen das Völkerrecht in anderen Regionen wie der Ukraine scharf verurteilt werden, bleibt der Ton gegenüber Israel deutlich vorsichtiger. Gesinnungsethische Doppelmoral!

Die USA stehen weiterhin an der Seite Israels, versuchen jedoch gleichzeitig, eine weitere Eskalation im Iran zu verhindern, auch wenn Trump in seiner Kriegsrhetorik fast täglich zwischen extremer militärischer Härte gegen den Iran und versöhnlichen Gesten wechselt. Je länger der Krieg dauert und je stärker die Zahl der Opfer ansteigt, desto schwieriger wird es für die USA, diese Position politisch zu halten. Donald Trump merkt, dass er sich mit dem Angriffskrieg gegen den Iran, in den er sich von Benjamin Netanjahu hineinziehen ließ, ein Eigentor geschossen hat, dessen Auswirkungen sich in den Zwischenwahlen in den USA – den Midterms – am 3. November 2026 zeigen werden. Dieser wichtige Stimmungstest wird für US-Präsident Donald Trump nach meiner Einschätzung nicht gut ausfallen.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang die Position des Vatikans. In seiner Osterbotschaft stellte Papst Leo XIV. den Krieg grundsätzlich infrage, nicht nur die konkreten Ereignisse, sondern als Ausdruck einer globalen Entwicklung, in der Gewalt zunehmend als legitimes Mittel der Politik dargestellt und als solches genutzt wird. Er sprach von einer dramatischen humanitären Lage, forderte ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und stellte den Schutz der Zivilbevölkerung in den Mittelpunkt. Dabei richtete sich seine Kritik nicht ausschließlich auf den Gazastreifen. Der Papst verurteilte die Eskalation von Kriegen insgesamt, ausdrücklich auch die wachsenden Spannungen im Konflikt mit dem Iran. Seine Botschaft zielte damit auf die gesamte Dynamik der Gewalt im Nahen Osten – auf eine Politik, die zunehmend auf Konfrontation statt auf Ausgleich setzt.

Die Stoßrichtung seiner Worte war klar. Während er global argumentierte, lag der moralische Schwerpunkt seiner Kritik auf der konkreten Realität in Gaza: auf der massiven Zerstörung, auf dem Leid der Zivilbevölkerung und auf eine ethisch nicht mehr zu verantwortende Kriegsführung. Indirekt richtete sich seine Kritik an die Hauptakteure Israel und an dessen wichtigsten Verbündeten, die USA.

Wenn das Oberhaupt der katholischen Kirche in dieser Deutlichkeit Position bezieht, ist es ein unüberhörbares Signal an die Bellizisten dieser Welt, mit ihren menschenvernichtenden Handlungsweisen aufzuhören. Die Kritik des Papstes und anderer Klardenker hat eine moralische Dimension erreicht, die sich nicht mehr einfach relativieren lässt, wie das unverantwortliche Bellizisten gerne tun.

Donald Trump griff den Papst wegen seiner kritischen Worte öffentlich an und stellte dessen Autorität infrage – sinngemäß mit der Bemerkung, ohne ihn im Weißen Haus würde dieser nicht an der Spitze des Vatikans stehen. Eine miese Reaktion, Herr Trump, typisch für Menschen wie Sie, denen ihre ethische Kleinheit ins Gesicht geschrieben steht. Es geht Ihnen nicht mehr um eine inhaltliche Auseinandersetzung, sondern um den Versuch, moralische Kritik zu diskreditieren. Ich verstehe Ihre Reaktion auch als einen Versuch eines in die Enge getriebenen Menschen, der mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln versucht, sich aus dieser misslichen Situation zu befreien.

In diese Auseinandersetzung mischte sich auch der US-Vizepräsident J. D. Vance ein. Er kritisierte die Stellungnahmen des Papstes und machte sinngemäß deutlich, dieser solle sich um moralische Fragen kümmern – nicht um die Außenpolitik der USA. Doch darin liegt die Ironie dieser Debatte. Denn worum geht es hier, wenn nicht um Moral? Wenn ein Krieg geführt wird, wenn zehntausende Zivilisten sterben, wenn ganze Landstriche zerstört werden – dann ist das keine rein geopolitische oder strategische Frage mehr, sondern eine zutiefst moralische. Indem der Papst Gewalt, Eskalation und das Leid der Zivilbevölkerung kritisiert, tut er genau das, was von ihm erwartet wird: Er bewertet politisches Handeln aus einer moralischen Perspektive.

Die eigentliche Frage ist daher nicht, warum er sich äußert – sondern warum politische, unmoralisch agierende Entscheidungsträger versuchen, diese moralische Dimension auszublenden. Wenn Kriege geführt werden, die ganze Landstriche verwüsten und tausende Zivilisten töten, dann geht es nicht nur um Interessen, Macht oder Sicherheit. Dann geht es um die grundlegende ethische Frage: Was ist richtig – und was ist falsch? Mit den Worten, der Papst solle sich um die moralischen Aspekte dieser Welt kümmern, hat sich Vance ein Eigentor geschossen. Schön, dass die italienische Ministerpräsidentin Georgia Meloni sich hinter den Papst stellt, und Trump relativ scharf kritisiert. Diese Courage hat unser Bundeskanzler leider nicht!

Ein grundlegender Widerspruch westlicher Denk- und Verhaltensweisen wird sichtbar: Während Deutschland unter Bundeskanzler Friedrich Merz unbeirrt an der Staatsräson festhält und die USA ihre Unterstützung für Israel aufrechterhalten, formuliert der Vatikan eine Kritik, die diese politische Linie infrage stellt – nicht aus geopolitischem Kalkül, sondern aus einem universellen moralischen Anspruch heraus.

Wenn selbst eine Institution wie der Vatikan, die traditionell zur Zurückhaltung neigt, den Kurs der Eskalation so deutlich kritisiert, dann stellt sich unweigerlich die Frage, ob die vielbeschworenen Werte des Westens noch das sind, was sie vorgeben zu sein, oder ob sie dort enden, wo politische Interessen beginnen. Wer Israel weiterhin in seiner bellizistischen, menschenfeindlichen und arroganten Verhaltensweise unterstützt, hat den Pfad der Ethik, den Pfad des „guten“ und verantwortungsvollen Handelns verlassen, und den Pfad des verantwortungslosen Kriegers beschritten.

Fazit

Westliche Mainstreammedien äußern lediglich verhaltene Kritik an der definitiv unverhältnismäßigen Vorgehensweise Israels. Alternative Plattformen und deren Autoren – wie ich – formulieren deutlich schärfere Anklagen gegen Israel und den „Wertewesten“. Sie sprechen offen von systematischer Gewalt und unübersehbaren geopolitischen Interessen Israels und der USA. Die massive Dimension der Zerstörung und die Relation der Opferzahlen beispielsweise auf palästinensischer und israelischer Seite lassen sich nicht einfach wegdiskutieren. Wer die Entwicklung nüchtern betrachtet, muss sich die Frage stellen, ob hier noch von verhältnismäßiger Selbstverteidigung gesprochen werden kann. Die militärische Antwort Israels – und der USA – hat längst eine Dynamik und Dimension angenommen, die über die angebliche Selbstverteidigung Israels weit hinausgehen.

Der Gaza-Krieg ist mehr als nur ein regionaler Konflikt. Er ist ein Testfall für das internationale Recht und seine Durchsetzung. Wenn Regeln nur selektiv gelten oder politisch relativiert werden, verlieren sie ihre Bindungskraft. Wenn sich die Macht des Stärkeren etabliert, hat der Mensch seit der Steinzeit nichts dazugelernt. Der Westen „bombt“ nicht etwa den Iran dahin zurück, wie sich geistig Überforderte manchmal auszudrücken pflegen, sondern sich selbst.

Die Verfahren vor dem International Criminal Court sind juristisch relevant, bringen aber nichts bei einer Politik des Rechts des Stärkeren. Überhebliche und narzisstische Menschen wie Benjamin Netanjahu und Donald Trump pfeifen auf diese internationale Institution.

Sicherheit lässt sich nicht allein militärisch erzwingen. Wenn Gewalt in einem Ausmaß angewendet wird, das neue Gewalt hervorbringt, entsteht ein Kreislauf, der sich selbst verstärkt. Ein Staat, der sich auf dem Leid und Blut anderer seine Existenz aufbaut und vergrößert, ist in meinen Augen ein Schurkenstaat. Israel zählt zu diesen Staaten.

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Anmerkungen und Quellen

Zwei Bücher „Die großen Lügen“ (Themen: Corona, Ukraine, Klima, Sicherheit; Genre politisches Sachbuch) und „Reise zum höheren Selbst“ (Genre Ratgeber) nehme ich gerade in Angriff und sollen demnächst veröffentlicht werden. Als Basis für diese Bücher werden bestehende, diesbezügliche Artikel von mir herangezogen. Wenn Sie in einem dem Genre entsprechenden Verlag arbeiten – oder eine entsprechende Person in einem infrage kommenden Verlag kennen, der eines meiner beiden Bücher veröffentlichen könnte, wäre ich Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar.

Ende März und Anfang April 2025 wurden meine beiden Bücher
Die Friedensuntüchtigen“ und „Im Taumel des Niedergangs“ veröffentlicht. Ende September 2024 erschien das Buch „Gefährliche Nullen – Kriegstreiber und Elitenvertreter“.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Israelischer Soldat steht neben israelischer Flagge auf einem Panzer
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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates
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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

Dr. med. Paul Brandenburg wird von der deutschen Justiz verfolgt. Brandenburg ist neben zahlreichen Kollegen Corona-Kritiker der ersten Stunde. Er prangert die Verbrechen der politisch Verantwortlichen und ihrer Helfershelfer gnadenlos an: vom Masken- und Injektionszwang mit Experimental-Impfstoffen, Lockdowns, Ausnahmezuständen, Toten und Geschädigten. Zudem betreibt Brandenburg einen eigenen Kanal und engagiert sich leidenschaftlich gegen die Verantwortlichen der herrschenden Zustände. Er adressiert die Verbrechen der politischen „Führer“, ihrer opportunistischen Hilfskräfte sowie der angeschlossenen medialen Entourage, wirft ihnen persönliche Täter- oder Mittäterschaft vor und nimmt bei seiner Kritik kein Blatt vor den Mund. An den Pranger gestellte Täter reagieren darauf sehr empfindlich.

Nach Brandenburg wächst die politische Kaste auf nationaler wie transnationaler Ebene zu einem kriminellen Syndikat zusammen. Für immer mehr Menschen wird offensichtlich, dass Demokratie, Rechtsstaat, Völkerrecht, der innere und äußere Frieden im Sumpf der herrschenden Politik versinken und die politische Klasse ihre Feinde mit wahrem Furor verfolgt. Zu diesem Zweck bringt sie, wie in vergangen geglaubten Zeiten, eine Staatsschutz-Justiz in Stellung, um ihre Feinde zu vernichten.

Das transnationale Syndikat hätte sich von allen rechtlichen Hemmungen befreit, den Staat gekapert und an die Stelle des Souveräns gesetzt. Auf seinem Weg in den totalitären Abgrund bediene sich das Syndikat jeder Lüge, jedes Verbrechens und setzt Raub, Plünderung, Repression, politischen Mord, Völkermord und Krieg zum Selbsterhalt ein.

Brandenburg spricht mit Ullrich Mies über die gegen ihn eingeleiteten Verfahren und seine weiteren Pläne.

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Uncut #66: Heute mit Jens Fischer Rodrian | Frieden ist für Israel keine Option

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Uncut #66: Heute mit Jens Fischer Rodrian | Frieden ist für Israel keine Option
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Uncut #66: Heute mit Jens Fischer Rodrian | Frieden ist für Israel keine Option

„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.“

Mit diesem Credo ist das wöchentliche apolut-Format UNCUT im wesentlichen auf den Punkt gebracht.

Die apolut-Redaktion stellt einmal die Woche einem bekannten Influencer – diese Woche Jens Fischer Rodrian – eine Handvoll Fragen, die in der öffentlichen Debatte aktuell die Top-Themen markieren. Dann erhalten wir dazu völlig subjektive Antworten und stellen diese online. That’s it.

Im Anschluss setzten wir auf eine lebhafte Diskussion bei den Konsumenten des Formates, denn die von uns veröffentlichten Antworten entsprechen in der Regel nicht dem aktuellen Mainstream-Narrativ, noch geben sie vor, DIE Wahrheit zu sein.

Sie geben jede Woche die subjektive Meinung des Befragten zum besten. Und damit das Meinungsspektrum möglichst breit bleibt, wechseln jede Woche die Befragten.

Wir wünschen gute Unterhaltung und spannende Diskussionen an den Stammtischen und in den Foren!

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Der finnische Präsident äußert sich überraschend ehrlich zu den Motiven der westlichen Außenpolitik

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Vorschau ansehen Der Westen hat sich immer als der Hort des Guten bezeichnet und seine Kriege sollten der Welt Wohlstand und Demokratie bringen, was in den letzten Jahrzehnten allerdings nirgendwo funktioniert hat. Und damit die Menschen im Westen nicht bemerken, wie der Westen mit seinen Kriegen jede Art von Völkerrecht bricht, wurde den Menschen eingeredet, es gäbe […]
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Die Anatomie eines geplanten Krieges: Wie Washington und Tel Aviv den Iran ins Visier nahmen

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Ein Angriffskrieg ohne Legitimation, orchestriert von einer Allianz aus geopolitischen Interessen und ideologischer Verblendung, droht den Nahen Osten in einen Flächenbrand zu verwandeln. Die Eskalation …

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Euroclear unter Druck: Deutschlands riskantester Plan seit der Eurokrise

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Berlin und Brüssel zünden die nächste Eskalationsstufe und tun so, als sei die Plünderung russischer Staatsgelder ein harmloser Verwaltungsakt. In Wahrheit riskieren Merz und von …

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