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Wenn selbst „Alpenbarbie“ Angst hat: Österreichs Sicherheitsdebatte in der Komfortkrise

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Melissa Naschenweng hat etwas getan, das im schnell polierten Promi-Betrieb fast schon als kleine Revolution durchgeht: Sie hat nicht gesungen, posiert oder gelächelt, sondern gesagt, …

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EUDI-Wallet: Die digitale Brieftasche als freundlich verpackter Kontrollgriff

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Ausweis, Führerschein, Bankdaten, Reiseinfos, Signaturen – alles schön bequem im Smartphone. Die EUDI-Wallet verkauft sich als Fortschritt. In Wahrheit ist sie vor allem der nächste …

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Klima-Apokalypse abgesagt? | Von Paul Clemente

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Wissenschaftler canceln das Worst-Case-Szenario

Ein Meinungsbeitrag von Paul Clemente.

Politische Entscheidungen brauchen ein Fundament, einen Mythos, der beim Gros der Bürger Akzeptanz findet. Das war und ist in vielen Kulturen die Religion. Herrscher berufen sich gerne auf die Worte Gottes oder mehrerer Götter. Auch im Westen ist das keineswegs Vergangenheit: So weiß sich US-Präsident Donald Trump durch christliche Apokalyptiker zu legitimieren: Trump als Katechon, dessen Bombardement den Antichristen ausbremst.

Europa hingegen hatte sich spätestens im 20. Jahrhundert vom religiösen Überbau verabschiedet. Die Nationalsozialisten errichteten auf Evolutions- und Vererbungslehren ihren Rassenwahn. Auch der Marxismus versprach seinen Anhängern eine unfehlbare Geisteswissenschaft. Beide Ideologien führten zum Massenmord.

Auch im 21. Jahrhundert errichteten Machthaber ihre Diktatur auf ideologisierte Wissenschaft. Auf die Panikmache einiger Virologen beispielsweise. Gemeinsam errichteten sie ein Wahrheits-Monopol. Wer sich den gewünschten Narrativen unterwarf, wurde gedruckt und gesendet. Kritiker hingegen erfuhren radikale Ausgrenzung. Inzwischen haben die Files des Robert Koch-Instituts ergeben: Forscher ließen sich kaufen. Lieferten die Munition für den Kampf gegen Freiheitsrechte.

Auch die Klimapolitik gehört hierher. Zahlreiche Forscher assistierten der Ampel bei der Energiewende. Die Rettung der Erde sollte Preis-Explosion im Energiesektor als „alternativlos“ legitimieren: Was bedeuten der Verlust von Arbeitsplätzen oder sozialer Standards, wenn es ums Überleben des Planeten geht? Ex-Energieminister Robert Habeck wollte den Begriff „Wohlstand“ neu definieren, weg von materiellen Gütern. Wie im Fall der Corona-Pandemie wurden Skeptiker als irrational beschimpft, zu Feinden der Wissenschaft erklärt.

Inzwischen hat der Klima-Hype an Sexyness verloren. Keine Friday for Future-Kids, keine festgeklebten Aktivisten auf der Autobahn. Selbst Klima-Ikonen wie Luisa Neubauer oder Greta Thunberg suchen neue Themen. Passend dazu: Das Potsdam Institute for Climate Inpact Research hat kürzlich ein beliebtes Worst-Case-Scenario für das Jahr 2100 abgeschossen. Eine Klima-Dystopie namens RCP8.5, erstellt von International Institute for Applied Systems Analysis und dem National Center for Atmospheric Research (NCAR). Die Ausgangsfrage des Grusel-Szenarios lautet: Was passiert, wenn das Erdklima bis 2100 um fünf Grad ansteigt? Zum einen läge der Meeresspiegel um 100 Zentimeter höher. Klar, irgendwo muss das geschmolzene Eis ja hin. Außerdem wären extreme Hitzeperioden, wie sie heute nur alle 50 Jahre vorkommen, einmal pro Jahr fällig.

Resultat: Furchtbare Dürren. Feuchte Hitze mache tropische und subtropische Regionen für Menschen unbewohnbar. Auch im Meer gehe es ungemütlich zu: Die Senkung des pH-Werts im Meer schädige Korallenriffe und kalkbildende Meeresorganismen. Vom massiven Artensterben ganz zu schweigen. Kurzum: In 74 Jahren erinnert die Erde an den Wüstenplaneten des Science-Fiction-Klassikers „Dune“.

Die Drehbuchautoren für die RCP8.5 -Dystopie waren allerdings Computer. Die hatten den 2011er-Stand im „Weiter-so-wie-bisher“-Trend hochgerechnet. Aber schon vor sechs Jahren zweifelten die Klimaforscher Zeke Hausfather und Glen P. Peters am pädagogischen Nutzen dieser Dystopie. Stattdessen forderten sie:

Wissenschaftler und Politiker „müssen aufhören, das Worst-Case-Szenario als das wahrscheinlichste darzustellen.“ Solche Extrem-Szenarien könnten „zu Defätismus führen, da das Problem als außer Kontrolle geraten und unlösbar wahrgenommen wird.“ Außerdem: Um die RCP8.5-Dystopie zu erreichen, „wäre eine Verfünffachung des Kohleverbrauchs bis zum Ende des Jahrhunderts nötig.“ Eine Menge, die „manche Schätzungen der förderbaren Kohlereserven“ überträfe. Mit anderen Worten: Selbst wenn der Mensch sich Mühe gäbe: Die totale Pasteurisierung des Planeten schafft er nicht.

Dennoch galt das RCP8.5-Szenario lange als das wahrscheinlichste. Und wie reagieren Mainstream-Journalisten auf dessen Entsorgung? Ganz einfach: Dass man diese Dystopie nach 15 Jahren entschärft, ist ein Erfolg der Klimapolitik. Dank unermüdlicher Mahnungen hätten Regierungen das Klima-Problem aufgegriffen und erfolgreich bekämpft.

So verkauft die „Süddeutsche Zeitung“ die Verwerfung des Worst-Case-Spektakels als „Erfolgsgeschichte“ grüner Klimapolitik: Der Sender SWR stellt hingegen klar: „Szenarien wie RCP8.5 sind keine Prognosen, sondern wissenschaftliche ,Wenn-Dann’- Modelle, um mögliche Risiken und Entwicklungen vergleichbar zu machen.“

Um SWR-Hörer im richtigen Umgang mit Klima-Dystopien zu unterrichten, holte man Caudia Reiser ans Mikrophon. Als Gründungsmitglied des ARD-Klimakompetenzzentrums wiederholte sie sinngemäß: Das RCP8.5-Szenario wurde hinfällig, weil Politiker und Bürger sich gebessert haben. Schließlich hänge die Klimaentwicklung davon ab, wie „wir“ uns verhalten. Die Hochrechnung stamme ja aus den 2010ern, als Umweltsäue noch freie Fahrt genossen.

Außerdem habe sich der Krieg gegen den Iran als hilfreich erwiesen. Nein, nicht wegen klimafreundlicher Bombardierung, sondern wegen des daraus resultierenden Anstiegs des Ölpreises. Der wiederum kurbelte den Verkauf von E-Autos an. – Tja, man sollte Trump unbedingt mit dem „Grünen Nobelpreis“ auszeichnen. Nach seiner Selbstverleihung des Friedensnobelpreises wäre das eine angemessene Geste.

Vor allem aber, so warnt Reiser im SWR-Podcast, solle niemand sich auf biologisch angebauten Lorbeer-Blättern ausruhen. Zwar sind in 74 Jahren keine 5 Grad plus mehr zu erwarten, aber: 2 oder gar 3.5 Grad wären ebenfalls zu viel. Nein, nur bei einem Anstieg um 1,5 Grad ließen die Auswirkungen bewältigen. Und schon ist das Panik-Narrativ wieder restauriert.

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Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Symbol für Klimakrise: Erdkugel mit Schädelknochen umgeben
Bildquelle: MeshCube / shutterstock

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Die Gefahr einer faktischen mod-RNA-Impfpflicht im Schatten des Masernschutzgesetzes

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veröffentlicht am 21.05.2026; Autor: Prof. Harald Walach Ich habe in einem meiner letzten Blogs (https://harald-walach.de/2026/04/30/wehret-den-anfaengen-impfzwang-verhindern-masernschutzgesetz-abschaffen/#more-5650) auf unsere Masernpetition an den Petitionsausschuss des Bundestages hingewiesen. Mittlerweile ist das Quorum von 30.000 Unterschriften erreicht und damit kommt die Petition vor den Petitionsausschuss, der darüber entscheidet, ob der Inhalt vom Bundestag diskutiert werden soll. Ich danke allen, die […]

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser
Tagesdosis 20260520 apolut
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EU: Putsch ohne Widerstand | Von Tilo Gräser

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes entmachtet die EU-Mitgliedsstaaten

Ein Kommentar von Tilo Gräser.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. April dieses Jahres ein Urteil gefällt, das sich gegen die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten richtet. Es entmachtet sie hinsichtlich ihrer nationalen Gesetzgebung, wie Kritiker warnen. Einige sprechen von einer „klaren Ansage“ an die Mitgliedsstaaten, andere sogar von einem „heimlichen Putsch“. In Fachkommentaren wurde seitdem mehrfach auf die Konsequenzen hingewiesen. Doch in der allgemeinen Öffentlichkeit wird darüber kaum diskutiert – obwohl es alle angeht.

Am 21. April hatte der EuGH in Luxemburg einer Klage der EU-Kommission, des EU-Parlaments sowie von 16 Mitgliedsstaaten gegen das Mitgliedsland Ungarn stattgegeben. Anlass war das ungarische Gesetz „über ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und zum Schutz von Kindern“ von 2021. Das verbietet für Minderjährige den Zugang zu medialen LGBTQ+-Inhalten, insbesondere im audiovisuellen Bereich oder in der Werbung. Die Europäische Kommission hatte dagegen beim Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Ungarn eingereicht. Der EuGH hat nun laut Pressemitteilung geurteilt, Ungarn habe „in mehrfacher Hinsicht gegen das Unionsrecht verstoßen“: „gegen das Primärrecht und das abgeleitete Recht im Bereich der Dienstleistungen im Binnenmarkt, die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 2 EUV sowie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“.

Demnach verstößt das ungarische Gesetz „gegen die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen und in Anspruch zu nehmen“, also Werbung zu machen und zu konsumieren. Es soll zudem einen „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in mehrere durch die Europäische Menschenrechts-Charta geschützte Grundrechte darstellen. Dazu wird das Verbot der Diskriminierung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung, die Achtung des Privat- und Familienlebens sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit gezählt. Ungarn habe mit dem Gesetz „eine Gruppe von Personen, die fester Bestandteil einer durch Pluralismus gekennzeichneten Gesellschaft sind, allein wegen ihrer sexuellen Identität oder ihrer sexuellen Ausrichtung als eine Gefahr für die Gesellschaft behandelt“, so der Gerichtshof. Dem folgt, was in kritischen Kommentaren als besonders schwerwiegend angesehen wird:

„Drittens stellt der Gerichtshof erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Art. 2 EUV fest, in dem die Werte niedergelegt sind, auf die sich die Union gründet und die allen Mitgliedstaaten gemeinsam sind. Die Aspekte des [ungarischen] Änderungsgesetzes, die sich gegen Inhalte richten, die Abweichungen von der dem Geschlecht bei der Geburt entsprechenden persönlichen Identität, Geschlechtsumwandlungen oder Homosexualität vermitteln oder darstellen, stellen nämlich ein koordiniertes Bündel diskriminierender Maßnahmen dar, die in offenkundiger und besonders schwerwiegender Weise die Rechte nicht-cisgeschlechtlicher Personen, einschließlich transgeschlechtlicher Personen, und nicht-heterosexueller Personen sowie die Werte der Achtung der Menschenwürde, der Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören, verletzen.“

Das wirkt mit Blick auf die sonstige Ignoranz gegenüber Menschenrechtsverstößen durch die EU-Politik, zum Beispiel die lebensbedrohenden Sanktionen gegen Publizisten wie Hüseyin Doğru und Jacques Baud, geradezu absurd. Das ungarische Gesetz stehe „im Widerspruch zur Identität der Union als gemeinsamer Rechtsordnung in einer Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet“, heißt es weiter vom EuGH. Ungarn könne sich „nicht mit Erfolg auf seine nationale Identität berufen, um die Verabschiedung eines Gesetzes zu rechtfertigen, das die oben angeführten Werte missachtet“. Zudem verstoße es gegen den Datenschutz, weil der „Zugang zu den im Strafregister gespeicherten Informationen über Personen, die eine Kinder verletzende Straftat gegen die sexuelle Freiheit oder die Sexualmoral begangen haben“, erweitert wurde.

„Heimlicher Putsch“

Ungarn, nun mit neuer Regierung, muss dem Urteil „unverzüglich“ nachkommen und das Gesetz zurücknehmen. Geschieht das aus Sicht der EU-Kommission nicht, kann sie erneut klagen und finanzielle Sanktionen gegen Budapest beantragen. Falls Budapest aber Brüssel nicht mitteilt, wie es das Urteil umsetzt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission „bereits mit dem ersten Urteil Sanktionen verhängen“.

In Berichten zu dem Urteil vom 21. April wird unter anderem hervorgehoben, dass damit erstmals ein eigenständiger Verstoß gegen Artikel 2 des EU-Vertrages festgestellt wird. „In dieser Norm sind die gemeinsamen Werte niedergelegt, auf die sich die EU gründet und die allen Mitgliedstaaten gemein sind“, erklärte dazu das Online-Fachmagazin Legal Tribune Online. Die EU-Kommission hat erwartungsgemäß das Urteil begrüßt – und hat damit eine weitere Handhabe, um die neue Regierung in Budapest auf Kurs zu bringen.

Der EU-Parlamentarier Marc Jongen von der AfD sprach dagegen in einem kürzlich veröffentlichten Video-Kommentar von einem „heimlichen Putsch“ der EuGH-Richter in Luxemburg. Mit deren Urteil sei es „keine düstere Science-Fiction, sondern potenziell Realität“, dass die EU ab sofort über jedes deutsche Gesetz entscheide. Damit könne die EU-Kommission gegen jedes Gesetz in Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Der EuGH lege die Werte als „Gummibegriffe“ allein letztgültig und ohne jede Kontrolle aus.

Jongen verwies auf den Augsburger Rechtswissenschaftler Franz Josef Lindner. Der hatte am 10. Mai in einem Beitrag auf der Plattform X das EuGH-Urteil als „EU-Revolution von oben“ bezeichnet. Er warnte:

„Die EU-Kommission kann künftig im Hinblick auf jeden (!) Politikbereich Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beim EuGH mit der Begründung einleiten, der Mitgliedstaat verstosse gegen einen der in Art. 2 EUV genannten allgemeinen Werte (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskrimnierung etc.). Der EuGH legt diese unbestimmten Begriffe dann in eigener, alleiniger und vor allem letzter (!) und nicht mehr überprüfbarer Zuständigkeit aus.“

EU-Kommission und EuGH würden damit die gesamte mitgliedstaatliche Rechtsordnung überprüfen und grundsätzlich jedes Gesetz zu Fall bringen können. Jede einzelne Norm des deutschen Rechts könnte laut Lindner im Zusammenwirken von Kommission und EuGH gekippt werden: das Sozialrecht, das Arbeitsrecht, das Schul- und Bildungsrecht, sogar das Verfassungsrecht steht zur Überprüfung durch den EuGH anhand des Artikels 2 des EU-Vertrages. Das sei „ein Quantensprung in Richtung eines europäischen Staates, eines europäischen Richterstaates“. Der Rechtswissenschaftler wundert sich, dass darüber keine grundsätzliche Diskussion in Deutschland geführt wird. „Das ist nichts anderes als die kalte Übernahme Deutschlands durch einen europäischen Richterstaat“, kommentierte AfD-Politiker Jongen den Vorgang. „Unsere Souveränität wird zur Makulatur, unser Grundgesetz zur Verhandlungsmasse“, fügte er hinzu.

Begründete Kritik

Jongen fordert, die Kompetenzen des EuGH müssten „radikal beschnitten“ werden. Zudem müsse nationale Souveränität „endlich wieder Vorrang haben“. Seine deutliche Kritik an dem Urteil und dessen Folgen werden durch Aussagen von Rechtswissenschaftlern gestützt. Der EuGH sichere sich mit dem Urteil vom 21. April „eine neue große Machtfülle“. Das stellt die Wiener Rechtsprofessorin Monika Polzin in einem online veröffentlichten Fachbeitrag vom 7. Mai fest. Sie sieht eine „neue Wertejudikatur“ und eine „Selbstermächtigung“ des EU-Gerichtshofes. „Judikatur“ erinnert passenderweise durchaus an „Diktatur“. Es bedeutet aber nichts weiter als Rechtsprechung beziehungsweise richterliche Praxis.

Polzin meint, dass der EuGH den Artikel 2 des EU-Vertrages mit einem „groben und inhaltlich unklaren Prüfungsmaßstab“ auslegt. Deutlich werde, „dass sich der EuGH das Recht vorbehält, auch Kompetenzbereiche der Mitgliedstaaten zu prüfen, die nicht vom Anwendungsbereich des Unionsrechts umfasst sind“. Er könne im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahren prüfen, ob ein Mitgliedstaat „gegen die in Art. 2 EUV geregelten, vagen und unbestimmten Werte verstoßen hat“.

„Die finale Inhaltsbestimmung obliegt dem EuGH, der von einem autonomen und zentralistischen Werteverständnis ausgeht. Selbst im Rahmen des Art. 4 Abs. 2 EUV sind keine unterschiedlichen Auslegungen dieser Werte möglich.“

Die Rechtsprofessorin sieht einen „fundamentalen Machtzuwachs“ des Gerichtshofes. Diese umfassende Machtfülle werde nicht begrenzt und bleibe „wenig greifbar“, stellt sie fest. Die Selbstermächtigung des EuGH stelle nach der Rechtsprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichtes „einen offensichtlichen und strukturell bedeutsamen Kompetenzverstoß“ dar. Die neue Machtfülle des EuGH führe zu einer „fundamentalen Machtverschiebung“. Damit werde der „Grundstein für eine supranationale Juristokratie zulasten des demokratischen Prozesses in den Mitgliedstaaten“ gelegt. Polzin warnt ebenfalls:

„Die neu etablierte, umfassende Verfassungsaufsicht über die Mitgliedstaaten geht weit über eine Kontrolle nationaler Verfassungsgerichte selbst im Rahmen von Ewigkeitsklauseln hinaus, da diese auf den Schutz eines demokratischen und rechtsstaatlichen Minimums gerichtet sind.“

Sie fordert dazu auf, der Rechtsprechung des EuGH „klar und eindeutig zu widersprechen“, damit dieser sie wieder zurücknimmt und nicht weiter ausbaut.

Massives Demokratiedefizit

Solcher Widerspruch kommt vom Politikwissenschaftler Martin Höppner vom Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung. In einem Gastbeitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), online am 29. April veröffentlicht, machte er klar:

„Im neuen EuGH-Urteil Kommission/Ungarn geht es nur oberflächlich um LGBTQ-Rechte. Das skandalöse ungarische Kinderschutzgesetz hätte sich als unionsrechtswidrig qualifizieren lassen, ohne Artikel 2 EUV auch nur zu erwähnen. Unter der Oberfläche verbirgt sich eine Tiefengrammatik, in der die Machtverhältnisse in der Europäischen Union verhandelt werden.“

Er sieht im Urteil aus Luxemburg einen „Wendepunkt im EU-Recht“. Auch Höppner stellt fest, der EuGH nehme eine „neue Deutung der in Artikel 2 des EU-Vertrags (EUV) aufgelisteten Unionswerte vor und weitet damit seinen eigenen Zuständigkeitsbereich aus“. Bisher habe der Gerichtshof keine Rolle gespielt, wenn es nach Artikel 7 des EUV um die Einhaltung der EU-Werte ging. Die nun deutlich gewordene Veränderung habe sich schrittweise vollzogen. Der Einflussbereich des EuGH auf die Justizordnungen der Mitgliedsstaaten sei zunehmend ausgebaut worden. Nun seien „Unionswerte in isolierter Betrachtung Maßstäbe, an denen sich die Mitgliedstaaten messen lassen müssen“.

Höppner vermutet, dass es sich bei dem Urteil vom 21. April lediglich um „eine Durchgangsstation“ handelt. Das Endergebnis der Entwicklung könne „eine umfassende, die bisherige Kompetenzaufteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten auf den Kopf stellende Werteaufsicht der EU über mitgliedstaatliche Institutionen, Gesetze und Praktiken“ sein. Der Wissenschaftler warnt, dass damit das Demokratiedefizit in der EU vertieft wird. Wenn der Gerichtshof über die Bedeutung der „vagen und interpretationsoffenen“ Werte entscheide, entstehe „das Gegenteil von Rechtssicherheit“. Er bestätigt die Warnung des AfD-Politikers Jongen, dass mit Urteilen wie dem vom 21. April die demokratische Kontrolle des Geschehens in der EU – soweit sie denn überhaupt vorhanden ist – beschädigt wird. Die Entscheidungsmacht in der EU werde auf diese Weise zentralisiert. Und das, ohne dass die Mitgliedsstaaten diesen nationalen Kompetenzverlust vereinbart haben.

„Klare Ansage“

Das Urteil des EuGH gegen Ungarn ist eine „klare Ansage“ an die EU-Mitgliedsstaaten. So sieht es auch der Rechtswissenschaftler Luke Dimitrios Spieker vom Heidelberger Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Das Urteil könne „die Kontrolle mitgliedstaatlichen Handelns deutlich ausweiten“, erklärte er in einem Online-Beitrag vom 21. April auf der Webseite des Institutes. Er hält es zwar für „sehr unwahrscheinlich“, dass die EU nun Details der Rechtsordnungen ihrer Mitgliedsstaaten flächendeckend auf den Prüfstand stellt. Aber er stellt fest:

„Mitgliedstaaten dürfen künftig bei der Ausgestaltung ihrer nationalen Verfassungen und Gesetze bestimmte ‚rote Linien‘ nicht überschreiten. Zwar schreibt die EU kein exaktes Gesellschaftsmodell vor – sie gebietet aber eine Gesellschaft, die sich durch Pluralismus auszeichnet.“

Also entscheiden die Herrschenden in der EU, undemokratisch in ihre Ämter gekommen, am Ende darüber, wie die Mitgliedsländer ihre Gesellschaftsordnungen gestalten. Wer sich dem widersetzt, bekommt die selbst zugeschriebene Machtfülle der EU-Kommission und ihrer juristischen Helfershelfer zu spüren. Spieker meint, die Auslegung der „EU-Werte“ durch den EuGH dürfte aber „erhebliche Breitenwirkung“ entfalten. Ein solches Urteil „warnt damit alle Mitgliedstaaten davor, dass die systematische Ausgrenzung von Minderheiten – egal ob LGBTI+, Migranten oder andere – oder der systematische Abbau der Demokratie künftig direkt zum Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH werden können“.

Rechtswissenschaftler Höppner bezeichnete in der FAZ das Demokratiedefizit der neuen EU-Rechtsprechung als „paradox“. Die dadurch bedrohte Demokratie sei doch eigentlich gerade einer jener Werte“, die durchgesetzt werden solle. Höppner stellte fest, außerhalb der akademischen Fachdiskurse sei die Aufmerksamkeit für das Problem gering. Das sei „angesichts der Komplexität der Materie verständlich, demokratiepolitisch aber gefährlich“. Allerdings geht seine berechtigte Kritik wie die anderer von einem Irrtum aus: Die EU habe etwas mit Demokratie zu tun, nur weil sie diese als einen ihrer Werte bezeichnet.

„Die EU ist eine demokratiefreie Herrschaftsarchitektur“, hatte der Politikwissenschaftler Andreas Wehr bereits vor Jahren festgestellt. In dem 2017 erschienenen Sammelband „Fassadendemokratie und Tiefer Staat. Auf dem Weg in ein autoritäres Zeitalter“ schrieb er in seinem Beitrag über die EU: „Hervorgegangen aus einer Wirtschaftsgemeinschaft, die die Schaffung einer Zollunion und eines unbegrenzten Binnenmarktes als Ziele hatte, ist sie längst zu einem Gebilde mutiert, das sich anmaßt, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens der Mitgliedsländer zu regulieren.“ Diese Entwicklung wird fortgesetzt – mit allen Mitteln und bei kaum vorhandenem Widerstand, wie das EuGH-Urteil vom 21. April zeigt. Es steht für etwas, was der ehemalige EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker noch als luxemburgischer Premierminister schon 1999 beschrieb:

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Urteilsspruch des EU-Gerichtshofs
Bildquelle: Daniel Tadevosyan / shutterstock

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WENN DER WIND SICH DREHT | Teaser #1 – König der Lüfte

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Vorschau ansehen WENN DER WIND SICH DREHT | Teaser #1 – König der Lüfte

Aus dem Klappentext:

http://wennderwindsichdreht.film

500+ Menschen haben diese Doku möglich gemacht. Jetzt siehst du eine erste Vorschau, was dich erwartet

Naturschützer warnen. Die Räder drehen sich weiter. Und irgendwo dazwischen verlieren Menschen ihre Heimat.
WENN DER WIND SICH DREHT – der Doku Film zur bundesweiten Mediendokumenation der deutschen Bürgerinitiativen.

Mehr zum Film:
http://wennderwindsichdreht.film

Mit Richard, dem weißen Wolf, von http://www.t.me/folgedempfad und Andreas von http://www.waldbürger-initiative.de

Unterstütze unsere Arbeit, damit erinnernde Bilder entstehen können.

IN DIE GENE Stream auf Cosmic Cine TV:
https://www.cosmic-cine.tv/indiegene

Produziert im Studio IN DIE GENE
http://www.indiegene.studio

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Dieser Beitrag wurde am 16.5.2026 auf dem YouTube-Kanal von "IN DIE GENE und Richard der weiße Wolf" veröffentlicht.

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Bildquelle: IN DIE GENE und Richard der weiße Wolf

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Tollwütige Faktenfüchse

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veröffentlicht am 12.05.2026; Autor: Prof. Harald Walach Die Presse ist immer weniger die „Vierte Kraft im Staat“ und immer mehr Hofberichterstatterin und wird damit zur Demokratiebestatterin Ich habe in vielen meiner Blogs zur Corona-Zeit immer wieder gefragt: Wo bleiben die investigativen Journalisten? Wo ist die kritische Presse? Bis auf wenige Ausnahmen habe ich wenig kritische Berichterstattung über […]

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Am Set: Windkraft-Doku – Jetzt erst recht!

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Am Set: Windkraft-Doku – Jetzt erst recht!
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Am Set: Windkraft-Doku – Jetzt erst recht!

Erneut treffen wir uns mit Richard Otto und Andreas Schuster, um über den Fortgang ihrer Windkraft-Doku zu berichten.

Die beiden sind mit ihrem Team in den vergangenen Monaten durch ganz Deutschland gereist, um Bürgerinitiativen zum Thema Windkraft zu befragen. Die kritische Mediendokumentation entsteht ehrenamtlich und durch Spendengelder.

Welche Hürden die Gruppe dabei zu nehmen hatte, wie sie auf kritische Fragen reagieren und was ihnen aufgrund unseres letzten gemeinsamen Interviews geschah, erfahrt ihr in dieser Folge von „Am Set“.

Da das Team ehrenamtlich arbeitet, benötigt es zur Fertigstellung der großen Windkraft-Doku Unterstützung aus der Bevölkerung. Helfen Sie gern mit Ihrer Spende: https://www.gofundme.com/f/deutschland-und-windkraft-eine-mediendokumentation-2uuzx

Hier der Link zum ersten Interview mit Richard Otto und Andreas Schuster. Am Set: Windkraft – Lösung oder zu viel des Guten? https://apolut.net/am-set-windkraft-loesung-oder-zu-viel-des-guten/

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Wehret den Anfängen – Impfzwang verhindern,Masernschutzgesetz abschaffen

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veröffentlicht am 05.05.2026; Autor: Prof. Harald Walach Die Bundestagspetition zur Revision des Masernschutzgesetzes ist online und kann nun gezeichnet werden Wer in den vergangenen Jahren nicht geschlafen hat, hat bemerkt: Die Zeichen stehen auf Zwang und staatliche Bevormundung. Überall. Aber vor allem im Gesundheitswesen. Die SARS-CoV-2-Pandemie war ein großer Trichter, der die Menschen mehrheitlich in […]

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Der goldene Käfig | Von Hans-Jörg Müllenmeister

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Der goldene Käfig | Von Hans-Jörg Müllenmeister
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Der goldene Käfig | Von Hans-Jörg Müllenmeister

Menschliche Architekturen der Angst – und der Nautilus als Gegenentwurf

Ein Beitrag von Hans-Jörg Müllenmeister.

Wir leben in einer Zeit, in der die Natur uns zeigt, wie man wächst – und der Mensch zeigt, wie man sich vergräbt. Während ein uraltes Meerestier seine Spirale öffnet, um weiterzuleben, betonieren sich manche Zeitgenossen in unterirdische Paläste ein, um das Leben zu überdauern. Zwischen dem Nautilus und dem Bunker liegt die ganze Tragikomödie unserer Zivilisation: 

Hier organisches Vertrauen – dort technokratische Paranoia. 
Im bangen Zeitalter vertraut der Mensch auf Betonmischer, der Nautilus vertraut still der Welt. 

Die Natur baut Spiralen. Der Mensch baut Bunker. 

Beide Formen erzählen etwas über ihr Weltbild: Die Spirale öffnet sich, indem sie wächst. Der Bunker schließt sich, indem er erstarrt. Zwischen diesen beiden Bauwerken – der des Lebens und der der Angst – entscheidet sich, wie wir in Zukunft auf dieser Erde wohnen wollen. 

Das Zittern im Gewebe der Welt

Am Anfang stehen keine Mauern. Am Anfang steht ein Zittern. Ein kaum hörbares Beben, das durch das Gewebe des Lebens läuft – durch Tiere, Wälder, Städte, Gesellschaften. Die Tiere spüren es als Teil ihres Daseins, ein uraltes Echo der Evolution. Der Mensch aber spürt es als Störung seines Anspruchs auf Unverletzbarkeit.

Während die Köcherfliegenlarve Sandkörner sammelt und der Vogel sein Nest baut aus dem, was die Natur ihm reicht, beginnt der Mensch, seine Angst zu materialisieren. Er gießt sie in Wände, versieht sie mit Türen, Fluchtwegen, Notstromaggregaten. So wird aus einem Gefühl ein Gebäude – der bewohnbare „Angstbunker“. 

Die Natur – Schutz als Teil des Kreislaufs

Im Tierreich ist Schutz kein Monument, sondern ein Dialog. 
Die Köcherfliegenlarve baut ein wanderndes Haus, das sie der Natur entnimmt und ihr später zurückgibt. 
Der Vogel webt ein Nest, das im Wind schwingt, ohne den Wald zu verletzen. 
Der Biber errichtet Burgen und Dämme, die neue Lebensräume schaffen. 
Die Schildkröte trägt ihren Schutz als organischen Teil ihres Körpers – kein Bollwerk, sondern ein Mitbewohner ihres Lebens.

In der Natur ist Angst kein Feind. Sie ist ein stiller Lehrmeister, der schützt, ohne zu herrschen. 

Der Mensch – Vom Höhlenfeuer zum Beton

Mit dem Menschen beginnt die Angst, leibhaftige Architektur zu werden: Die Höhle der Steinzeit bot Schutz vor Kälte, Tieren, Dunkelheit. Die Burg des Mittelalters schützte vor Feinden – und demonstrierte Macht. Der Bunker des 20. und 21. Jahrhunderts schützt vor dem Menschen selbst.

Und heute? Prepper-Paläste, abgeleitet von ‚to be prepared’, versprechen Sicherheit vor einer Welt, die man selbst aus dem Gleichgewicht gebracht hat. Jede Epoche baut dicker, tiefer, teurer.

Jede Generation hält die vorherige für naiv. Und im Zentrum steht stets derselbe egoistische Gedanke: 

Wir überleben. Die anderen nicht. 

Die Auserwählten – Privilegien aus Beton

Jüngst erreichten mich Berichte aus dem Outback der menschenunwürdigen Staaten: Betuchte Prepper kaufen Schutzbunker wie andere Leute Ferienhäuser. Hersteller kommen mit der Produktion nicht mehr hinterher. Diese neuen Schutzräume sind keine Zufluchten mehr, sondern Statussymbole der Angst: unterirdische Luxusresidenzen, private Atomschutzbunker, Silos mit Weinkellern, Kinos, medizinischen Stationen – und natürlich Räumen für die heiligen Reliquien der Wohlhabenden: Waffensammlungen und Luxusuhren unter Glasvitrinen. Eine fiktive Angstabwehr, gemessen in bangen Zeitquanten und absurd genutzten Quadratmetern.

Während Tiere ihre Schutzbauten in den Kreislauf des Lebens einfügen, reißt der Mensch Schneisen in Wälder, versiegelt Böden, verbraucht Ressourcen – nur um sich vor den Folgen seines eigenen Handelns zu verstecken. Die Tiere schützen das Leben. Die Selbstauserwählten schützen nur sich selbst. 

Einschub: Die Spirale des Vertrauens – für Mathe‑Fans und Naturliebhaber

Die Schale des Nautilus ist ein mitwachsendes Haus, ein organisches Logbuch des Lebens. Sie besitzt eine bemerkenswerte Eigenschaft: 
Der Winkel seiner logarithmischen Spirale bleibt überall gleich. Seine Form ist selbstähnlich – sie sieht in jedem Maßstab gleich aus. Die Natur nutzt diese Form, weil sie kontinuierliches Wachstum erlaubt, ohne dass die Gestalt je gebrochen wird.

Der Nautilus muss seine Schale nicht umbauen. Er fügt einfach neue Kammern hinzu – und die Gesamtform bleibt harmonisch, als folge sie einem stillen, uralten Gesetz.

Die logarithmische Spirale ist ein evolutionärer Geniestreich: gleichmäßige Kraftverteilung, proportional wachsende Kammern, strömungsgünstige Form.

Und all das geschieht ohne Architekt, ohne Ingenieur, ohne Mathematiker. Ein schlichtes Wachstumsprogramm genügt – Wachstum ohne Bruch, Form ohne Zwang, Ordnung ohne Herrschaft.

Die Spirale des Nautilus ist nicht nur mathematisch elegant – sie ist ein Versprechen:

„Ich werde größer, aber ich bleibe verbunden.“ 

Der Bunker – Architektur der Angst

Der Bunker ist kein Wohnraum, sondern ein Misstrauensraum. 
Er wächst nicht – er wird vergraben. Er schützt nicht – er isoliert. Er ist keine Spirale – er ist ein Endpunkt. 

Natur vs. technokratische Paranoia

Der Nautilus steht als pars pro toto für eine offene Welt: durchlässig für Wasser, eingebettet in ein Ökosystem, stabil ohne hermetisch zu sein. Das ermöglicht Koexistenz, nicht Abschottung. Während der Nautilus seine Schale erweitert, um sich weiter in die Welt zu öffnen, bauen angstbesessene Menschen Bollwerke, die sie von der Welt abtrennen.

Die Natur kennt Schutz, aber keinen Argwohn. Sie kennt Rückzug, aber keinen totalen Abbruch. Sie kennt Sicherheit, aber keine Festungsmentalität. Der Nautilus vertraut auf evolutionäre Anpassung, auf Einbetten ins Ökosystem, auf organisches Wachstum.

Der „Bunkerknecht“ vertraut auf Beton, Waffen, Isolation – und die Illusion, dass er sich allein retten könne. Je mehr Macht und Geld manche Menschen anhäufen, desto kleiner wird ihr Vertrauen in die Welt – und desto enger wird ihr Schutzraum. 

Diagnose unserer Zeit

Während der Nautilus seine Kammern erweitert, um weiterzuleben, bauen Angstgetriebene, um nur noch zu überdauern, wie bei der absonderlichen kryotechnischen Einbalsamierung. 

Hier ein Geschöpf, das im Rhythmus des Lebens wächst, dort Menschen, die im Rhythmus ihrer Furcht sich verbarrikadieren.

Der Nautilus ist ein Wesen, das wächst. 
Der Bunker ist ein Objekt, das erstarrt. 
Der eine ist ein Symbol für Vertrauen. 
Der andere ein Symbol für Misstrauen.

Das ist nicht nur Kritik an einer Mode der Superreichen – es ist eine Diagnose unserer Zivilisation. 

Architekt des Lebens – Architekt der Angst

Die Natur hat mit dem Nautilus ein stilles Meisterwerk geschaffen: eine Spirale, die sich öffnet, indem sie wächst. Jede neue Kammer ist ein Schritt nach vorn, ein Zugewinn an Raum, an Welt, an Möglichkeit. Der Nautilus baut nicht gegen die Welt, sondern in sie hinein.

Ganz anders die neuen Paläste der Furcht: tief vergraben, hermetisch, autark – gebaut aus der Überzeugung, dass die Welt unrettbar verloren sei. Diese Architektur kennt kein Wachstum, nur Rückzug, kein Vertrauen, nur Vorsorge, kein Dialog, nur Abschottung. 

Schlussakkord – Die letzte Illusion

Und so stehen sie da, die Kathedralen der Angst, die unterirdischen Paläste der Auserwählten. Geschaffen aus Beton, Stahl und Selbstüberschätzung. Doch sie haben einen blinden Fleck:

Kein Bunker ist tief genug, um vor den Konsequenzen der eigenen Verantwortungslosigkeit zu fliehen. Denn die Natur lässt sich nicht aussperren. Sie ist kein Feind, den man hinter Türen aus Titan halten kann. Sie ist der einzige Schutzraum, den wir alle teilen.

Vielleicht erzählen uns Tiere etwas, das wir wieder hören sollten:

Schutz wächst nicht in Beton, sondern in Beziehung. Sicherheit entsteht nicht durch Mauern, sondern durch Maß.
Die Tiere bauen im Maß des Lebens. 
Der Mensch baut im Maß seiner Furcht.

Und vielleicht liegt darin die dramatische Wahrheit unserer Zeit:

Nicht die Natur bedroht uns – sondern unser Tun, mit dem wir versuchen, uns zu retten. Bis hin zum isolierten Etappenziel, dem Mars.

Anmerkungen

Der goldene Käfig | Von Hans-Jörg Müllenmeister
So schützt sich die Natur: der Nautilus, das genial geschützte mitwachsende Perlboot

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung des Beitrags.

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Dieser Beitrag erschien zuerst am 17. April 2026 auf dem Blog AnderWeltOnline.com.

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Bild: Ein perfektes und erstaunliches Fibonacci-Muster in einer Nautilusschale

Bildquelle: kitsune05 / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates
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Im Gespräch: Paul Brandenburg | Kollaps des Rechtsstaates

Dr. med. Paul Brandenburg wird von der deutschen Justiz verfolgt. Brandenburg ist neben zahlreichen Kollegen Corona-Kritiker der ersten Stunde. Er prangert die Verbrechen der politisch Verantwortlichen und ihrer Helfershelfer gnadenlos an: vom Masken- und Injektionszwang mit Experimental-Impfstoffen, Lockdowns, Ausnahmezuständen, Toten und Geschädigten. Zudem betreibt Brandenburg einen eigenen Kanal und engagiert sich leidenschaftlich gegen die Verantwortlichen der herrschenden Zustände. Er adressiert die Verbrechen der politischen „Führer“, ihrer opportunistischen Hilfskräfte sowie der angeschlossenen medialen Entourage, wirft ihnen persönliche Täter- oder Mittäterschaft vor und nimmt bei seiner Kritik kein Blatt vor den Mund. An den Pranger gestellte Täter reagieren darauf sehr empfindlich.

Nach Brandenburg wächst die politische Kaste auf nationaler wie transnationaler Ebene zu einem kriminellen Syndikat zusammen. Für immer mehr Menschen wird offensichtlich, dass Demokratie, Rechtsstaat, Völkerrecht, der innere und äußere Frieden im Sumpf der herrschenden Politik versinken und die politische Klasse ihre Feinde mit wahrem Furor verfolgt. Zu diesem Zweck bringt sie, wie in vergangen geglaubten Zeiten, eine Staatsschutz-Justiz in Stellung, um ihre Feinde zu vernichten.

Das transnationale Syndikat hätte sich von allen rechtlichen Hemmungen befreit, den Staat gekapert und an die Stelle des Souveräns gesetzt. Auf seinem Weg in den totalitären Abgrund bediene sich das Syndikat jeder Lüge, jedes Verbrechens und setzt Raub, Plünderung, Repression, politischen Mord, Völkermord und Krieg zum Selbsterhalt ein.

Brandenburg spricht mit Ullrich Mies über die gegen ihn eingeleiteten Verfahren und seine weiteren Pläne.

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Ukrainische Flüchtlinge: Vom Asyl zur Armee? | Von Rainer Rupp

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Ukrainische Flüchtlinge: Vom Asyl zur Armee? | Von Rainer Rupp
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Ukrainische Flüchtlinge: Vom Asyl zur Armee? | Von Rainer Rupp

Selenskij will mehr Ukrainer als Kanonenfutter - Merz will liefern

Ein Kommentar von Rainer Rupp.

„To bleed the Russians“ war das öffentlich erklärte Ziel der US-Kriegstreiber und ihrer diensteifrigen westlichen EU/NATO Vasallen, nämlich „die Russen auszubluten“. Der einflussreiche US-Oberkriegstreiber und Trump-Freund, der republikanische Senator Lindsey Graham, hat den Krieg in der Ukraine immer wieder in öffentlichen Stellungsnahmen mit dem Argument verteidigt, dass er eine ausgezeichnete strategische Investition für die Vereinigten Staaten darstellt: Amerika liefert die Waffen und das Geld, die Ukraine liefert die Soldaten und führt die Kämpfe, Russland wird geschwächt, und „kein einziger amerikanischer Soldat stirbt“ dabei. Er hat diese Sichtweise nie verborgen und in mehrfachen Variationen davon wiederholt. Hier noch einige Beispiele:

"Mir gefällt der strukturelle Weg, auf dem wir uns hier befinden. Solange wir der Ukraine mit den benötigten Waffen und der wirtschaftlichen Unterstützung helfen, werden sie bis zum letzten Mann kämpfen."

Während eines Treffens mit Präsident Selenskyj im Mai 2023 in Kiew sagte Graham nachdem Selenskyj den USA für ihre Hilfe gedankt hatte:

„Das ist das beste Geld, das wir je ausgegeben haben. Die Russen sterben. … - Mit der Ukraine haben wir eine einzigartige Ressource… Dieses Land ist bereit, bis zum letzten Ukrainer zu kämpfen, und in der Zwischenzeit haben wir keinen einzigen amerikanischen Soldaten verloren, während viele Russen sterben."

Inzwischen, nach etwas mehr als 4 Jahren nach Beginn der russischen Spezialoperation in der Ukraine am 24. Februar 2022, gehen den Kriegsherren in Kiew nicht nur die Waffen aus, sondern auch das menschliche Kanonenfutter. Auch der Geldfluss aus dem Westen, der im Laufe der Jahre auf Hunderte von Milliarden Dollar und Euro angewachsen ist, ist seitdem sich Washington unter Trump zunehmend aus dem Ukraine Abenteuer verabschiedet hat, spärlicher geworden. Das braucht die Kriegsherren in Kiew jedoch nicht zu sorgen, denn bei den 90 Milliarden Euro, die Frau von der Leyen der Ukraine fürs laufende Jahr ohne detaillierten Verwendungsnachweis versprochen hat, besteht genügend Spielraum, um ein paar Prozent in die Privatschatullen der ukrainischen politischen und militärischen Kriegsgewinnler umzuleiten, die sich dann beim Kauf von privaten Villen in Italien oder Miami wieder materialisieren.

Nun aber scheint der Zeitpunkt näher zu kommen, an dem der „letzte Ukrainer“ für das große Ziel des Westens, nämlich Russland auszubluten, kämpfen und sterben wird. Denn US/EU/NATO haben mit ihrem Stellvertreter-Krieg nicht Russland ausgeblutet, sondern die Ukraine. Zwar ist die EU weiter bereit, Geld für Kiew zusammenzukratzen, aber für das Geld kann sie von den Amerikanern keine Waffen mehr kaufen, zumindest nicht die, welche die Ukraine am dringlichsten braucht, nämlich alle Formen von Flugabwehrwaffen. Ausgerechnet von diesen Waffen haben die USA infolge ihres jüngsten, unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen Iran die Hälfte ihrer Reserven verballert, um – meist vergeblich – iranische Vergeltungsraketen abzuwehren.

Natürlich kann die Ukraine von den 90 Milliarden Euro sich noch andere Waffen oder entsprechende Bauteile dafür beschaffen, aber jetzt kommt das Problem mit dem sprichwörtlich „letzten Ukrainer“. Denn ohne eine ausreichende Zahl technisch versierter Soldaten, können auch diese neuen Waffen nur begrenzt eingesetzt werden. Das würde den Sieg Russlands näherbringen und würde auch – Oh Schreck, Oh Schreck - die bisher reichlich sprudelnden Geldhähne aus der EU und zusätzlich aus Deutschland abdrehen. Das würde das Ende des bis in die Puppen korrupten Regimes in Kiew bedeuten, und sowie die endgültige strategische Niederlage der EU und Rest-NATO.

Oberkriegsherr Selenskij und sein großer deutscher Mäzen, Kanzler Merz haben jedoch eine elegante Lösung gefunden, um diese verheerenden Aussichten eines russischen Sieges zu verhindern. Denn Sie haben einen gigantischen Pool von Hundert Tausenden jungen Männern im wehrfähigen Alter entdeckt, die z.B. in Deutschland mit großzügig bemessener Unterstützung auf Kosten der hiesigen Steuerzahler sich vor der heiligen Aufgabe drücken, unter Einsatz ihres erbärmlichen Lebens die europäischen Werte an der ukrainischen Front gegen die barbarischen Russen zu verteidigen.

Am Dienstag, den 14. April, zum Abschluss des Staatsbesuchs in Berlin von Wolodymyr Selenskij, hielt Kanzler Friedrich Merz mit dem Usurpator der ukrainischen Präsidentschaft eine gemeinsame Pressekonferenz ab. Der ehemalige Berufsschauspieler und Unterhaltungskünstler Selenskij, der sich nur noch illegal in Kiew an der Macht hält, hat dabei ein Thema angesprochen, das ihm ganz besonders am Herzen liegt. Er braucht nämlich – wie schon oben dargelegt - dringend mehr Kanonenfutter für die Front gegen Russland. Merz zeigte sich von diesem Ansinnen äußerst angetan, denn wenn Selenskij mit seinen Vorstellungen Erfolg hätte, dann würden demnächst bereits Zig-Tausende junger ukrainischer Männer aus Deutschland und anderen EU-Ländern zurück in die Ukraine und direkt an die Front in den fast sicheren Tod geschickt.

Ein solcher Schritt würde zwar den unabwendbaren Sieg Russlands nicht verhindern, aber alle, - egal ob in der Ukraine oder hierzulande – die an diesem Krieg bereits wirtschaftlich oder politisch verdient haben, würden einige Zeit länger davon profitieren. Demagogisch geschickt präsentierte Selenskij die geplante Erzwingung der Rückkehr der in Deutschland lebenden, wehrfähigen Ukrainer als eine „Frage der Fairness“.

Wörtlich sagte Selenskj sich an Friedrich Merz wendend:

„Was die jungen Menschen betrifft, die sich derzeit nicht in der Ukraine, sondern im Ausland befinden. Erstens gibt es verschiedene Gruppen junger Menschen. Ich stimme Ihnen zu, was diejenigen im wehrpflichtigen Alter betrifft, die die Ukraine verlassen haben. Sie sind vorübergehend gegangen, sind aber jahrelang geblieben. Viele von ihnen haben die Ukraine unter Verstoß gegen ukrainisches Recht verlassen. Die zuständigen Behörden beider Länder sollten dieses Problem angehen.“

Selenskyj betonte anschließend erneut, dass die Rückkehr von Männern im mobilisierbaren Alter in die Ukraine eine Frage der „Fairness“ und des „Rechts“ sei. Worauf Selenkij anspielte, ist für die Öffentlichkeit zu brutal schmerzlich, um Klartext zu sprechen, weshalb er den Kern seiner Aussage in wohlwollende Begriffe wie „Fairness“ und „Recht“ gekleidet hat.

Wovon er jedoch tatsächlich gesprochen hat, ist keine Frage von „Fairness“, sondern eine Frage des Völkerrechts, der Menschenrechte und einer ganzen Reihe von internationalen europäischen und deutschen Gesetzen. Das alles soll zurückstehen hinter dem von Selenskij demagogisch ins Spiel gebrachten Begriffs der „Fairness“. Aber anscheinend hat der fake ukrainische Präsident zumindest in Deutschland damit Erfolg gehabt. Denn statt eines Aufschreis der Entrüstung haben die selbsternannten deutschen „Qualitätsmedien“ zu den rechtlichen Konsequenzen von Selenskijs Forderungen geschwiegen.

Friedrich Merz, den böse Zungen bereits „Bundeskanzler der Ukraine“ nennen, weil er für dieses korrupte Land mehr Zeit und Geld hat als für die dringenden Probleme zu Hause, hat Selenskijs Vorhaben vollumfänglich unterstützt. Er hat nämlich in derselben Pressekonferenz bekundet, die jungen Ukrainer, die in Deutschland Schutz vor dem Krieg gefunden haben, zurück in die Ukraine an die Front gegen Russland zu schicken, was jedoch einen eklatanten Bruch deutscher und EU-Gesetze und internationaler juristischer Normen darstellen würde.

Wörtlich sagte Merz:

„Wir werden uns im Übrigen eng abstimmen, um ukrainischen Staatsbürgern, die bei uns Zuflucht gefunden haben, die Rückkehr in ihre Heimat zu erleichtern. Wir haben erneut deutlich gemacht, dass wir die Bemühungen der Ukraine, die Ausreisen ukrainischer Männer im wehrfähigen Alter zu reduzieren, unterstützen. Das ist unverzichtbar, um die Verteidigungsfähigkeit, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und den Wiederaufbau der Ukraine auch zu sichern. Wir brauchen hier schnelle, spürbare Fortschritte, auch dies im Interesse beider Seiten.“

Real hebt er Selenskijs Aussage hervor, dass die Ukraine im Moment nicht nur vor schwierigen wirtschaftlichen Herausforderungen steht, sondern das Militär auch ein massives Personal-Problem hat, das bisher von regierungstreuen Sendern in Deutschland bestritten wurde. Wenn es anders wäre, hätte Selenkij nicht in Berlin gestanden und solche Aussagen gemacht. An dieser Stelle sollte auch festgehalten werden, dass der „ukrainische Bundeskanzler Merz“ auch kein Wort über die zunehmend brutalen, gewaltsamen Zwangsrekrutierungen in der Ukraine verloren hat oder Selenski aufgefordert hätte, diese menschenverachtenden Vorgehensweisen unverzüglich einzustellen.

Aber selbst für den „ukrainischen Bundeskanzler Merz“ wird es nicht möglich sein, ohne massive Gesetzesverstöße den Wünschen Selenskijs nachzukommen. Denn die Ukrainer im wehrfähigen Alter, die derzeit in der EU leben, sind vom vorübergehenden Schutzstatus der Bundesrepublik Deutschland und von der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz abgedeckt. Das bedeutet, dass die Ukrainer in der EU das Recht haben zu bleiben, das Recht haben, hier zu arbeiten und das Recht haben, hier Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Aber noch wichtiger ist, dass dies für sie unabhängig vom Alter gilt, unabhängig von der Wehrpflicht, der Wehrtauglichkeit und allen möglichen anderen Kriterien.

Aber selbst, wenn die EU das irgendwie ändern würde, gibt es immer noch die Frage der grundlegenden Menschenrechte. Aber natürlich spricht Selenskij nicht über all das. Stattdessen basiert sein Argument auf „Fairness“. In einem Abnutzungskrieg gewinnt im Allgemeinen die Seite, die mehr Ressourcen hat. Und mit mehr Ressourcen sind nicht nur Geld gemeint, nicht nur mehr Produktionskapazitäten, mehr Rohstoffe und Energie, bessere Logistik usw., gemeint sind auch die menschlichen Ressourcen.

Je nach staatlichem System, werden diese menschlichen Ressourcen als die Wichtigsten betrachtet, die am besten behütet werden müssen, oder sie werden als rein biologische Verfügungsmasse der Generäle angesehen, die nach Belieben das Menschenmaterial als „Kanonenfutter“ einsetzen können. Letzteres wird z.B. selbst von ukrainischer Seite dem Oberbefehlshaber der ukrainischen Streitkräfte, General Sirskij vorgeworfen.

Nun ist die Diskussion um menschliche Ressourcen für das Militär eine unangenehme Realität, die weder Selenskij noch Merz noch irgendjemand in Brüssel gerne anspricht. Stattdessen ist es viel einfacher, dieses unangenehme Thema mit dem positiv empfundenen, aber irreführenden Begriff der „Fairness“ zu umrahmen. Deshalb sei hier nochmals Selenskijs Aussage in Berlin wiederholt:

„Unsere Streitkräfte würden sie, die Männer im wehrpflichtigen Alter, sicherlich gerne zurückhaben, weil es eine Frage der Fairness ist.“

Dem entgegen steht der „EU-Schutzstatus" (vorübergehender Schutz / Temporary Protection). Der Status gilt „EU-weit einheitlich“ in allen 27 Mitgliedstaaten (mit kleinen nationalen Umsetzungsunterschieden). Dänemark hatte ein „Opt-out“, führte aber ein vergleichbares nationales Regime ein. Zur Rechtsgrundlage siehe Fußnote (1) im Schriftartikel.

In der Schrift-Version finden Sie detaillierte Antworten auf die Fragen, welcher Ukrainer hat wie lange gesetzlich garantierte Ansprüche auf welche staatlichen Leistungen in Deutschland und der EU. Diese Details machen deutlich, dass sowohl Selenskij als auch Merz keine Ahnung haben, wovon sie sprechen, wenn Sie glauben, sie könnten mit einem simplen „Fairness-Argument“ die komplexe und umfassende Rechtsgrundlage des Schutz-Status‘ für ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter untergraben.

Anhang

Wer hat Anspruch?

Der Schutz gilt automatisch für folgende Personengruppen, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine lebten und geflohen sind:

Wichtig: Es gibt keine Altersgrenze und keine Ausnahme für wehrpflichtige Männer. Der Schutz gilt unabhängig von Geschlecht, Alter oder Wehrtauglichkeit. Auch Männer im mobilisierbaren Alter erhalten denselben Status und dieselben Rechte.

Welche Rechte gewährt der vorübergehende Schutz?

Der Status garantiert einheitliche Mindestrechte in der gesamten EU (unabhängig vom Aufnahmeland):

  • Aufenthaltsrecht: Rechtmäßiger Aufenthalt im gewählten EU-Land (und Reisefreiheit innerhalb des Schengen-Raums unter bestimmten Bedingungen).
  • Arbeitsrecht: Sofortiger Zugang zum Arbeitsmarkt (ohne Arbeitserlaubnis in den meisten Ländern).
  • Sozialleistungen: Zugang zu Sozialhilfe, Wohnraum und sozialer Unterstützung (auf dem Niveau der jeweiligen nationalen Regelungen für Schutzberechtigte).
  • Gesundheitsversorgung: Medizinische Versorgung (mindestens wie für eigene Staatsangehörige).
  • Bildung: Kostenloser Schulbesuch für Kinder und Zugang zu Bildungsangeboten für Erwachsene.
  • Familienzusammenführung: Erleichterte Regelungen für enge Familienangehörige.
  • Freizügigkeit: Möglichkeit, innerhalb der EU zu reisen oder sogar den Wohnsitz zu wechseln (mit Registrierung im neuen Land).

Zusätzlich dürfen Betroffene „ohne Verlust des Status“ vorübergehend in die Ukraine zurückkehren (z. B. für Besuche oder familiäre Gründe).

  • Dauer und aktuelle Verlängerungen (Stand April 2026)
  • Ursprünglich für ein Jahr (bis 4. März 2023).
  • Mehrmals verlängert: bis März 2024, März 2025, März 2026 und zuletzt bis 4. März 2027.
  • Die letzte Verlängerung wurde am 13. Juni 2025 vom Rat der EU einstimmig beschlossen (Durchführungsbeschluss 2025/1460). Die EU begründet dies mit dem anhaltenden Krieg und der Notwendigkeit, die Asylsysteme weiter zu entlasten.

Aktuelle Zahlen (Stand Februar/März 2026): Etwa 4,4 Millionen Menschen (überwiegend ukrainische Staatsangehörige) genießen diesen Schutz in der EU. Die meisten leben in Polen, Deutschland und Tschechien.

 Unterschied zu Asyl / internationalem Schutz

  • Vorübergehender Schutz ist kollektiv und befristet – keine individuelle Prüfung der Fluchtgründe.
  • Der Vorübergehender Schutz verdrängt kein Asylrecht: Wer möchte, kann parallel oder später Asyl beantragen (erhält dann ggf. stärkeren Schutz).
  • Nach Ende des vorübergehenden Schutzes (derzeit geplant für März 2027) müssen die EU-Staaten eine „koordinierte Übergangslösung“ finden: Entweder Rückkehr (bei sicherer Lage in der Ukraine), Übergang in andere Aufenthaltstitel (z. B. humanitäre Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Familiennachzug) oder – falls nötig – eine weitere Verlängerung.
  • Die EU diskutiert derzeit bereits „Phasing-out“-Strategien, um eine einheitliche Nachfolgeregelung zu schaffen. Eine plötzliche Beendigung ohne Übergang ist unwahrscheinlich.

Der Schutz-Status ist besonders wichtig im Kontext der Selenskij – „Fairness“-Aussage

Er gilt „unabhängig von Wehrpflicht oder Alter und gewährt Bleiberecht, Arbeitsrecht und Zugang zu Sozialleistungen. Zelensky argumentiert mit „Fairness“ gegenüber den in der Ukraine verbliebenen Männern. Aus Sicht des Völkerrechts und der Menschenrechte steht jedoch der vorübergehende Schutz als EU-Recht über subjektiven Fairness-Überlegungen eines Kriegstreibers. Eine Rückkehr der Männer in die Ukraine kann nicht erzwungen werden, solange der Schutz läuft – auch nicht für wehrpflichtige Männer.

Der Status läuft derzeit bis 4. März 2027 und wird voraussichtlich nicht abrupt enden.

Quellen und Anmerkungen

(1) - EU-Richtlinie 2001/55/EG (vom 20. Juli 2001): Legt Mindeststandards für den vorübergehenden Schutz bei Massenzustrom von Vertriebenen fest.

- Aktivierung für die Ukraine: Durch den **Durchführungsbeschluss des Rates (EU) 2022/382** vom 4. März 2022. Der Rat der EU stellte einstimmig fest, dass ein „Massenansturm von Vertriebenen“ vorliegt, der die normalen Asylsysteme überfordern würde.

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Dank an den Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

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Bild: Donbass, Ukraine, 16. August 2025 Ukrainische Soldaten trainieren in verschiedenen Kampftechniken.

Bildquelle: Jose HERNANDEZ Camera 51 / Shutterstock.com 

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Der NDR/WDR und die Masern-Impfpflicht

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veröffentlicht am 24.03.2026; Gastautor: Peter Bickel Der NDR und die Masern-Impfpflicht: Ein Lehrstück in selektivem Journalismus Am 26. Februar 2026 strahlte die ARD-Sendung Panorama den Beitrag „Masern: Wie Impfgegner die Impfpflicht sabotieren“ aus. Der Beitrag des Journalisten Timo Robben porträtiert Ärzte, die Impfbefreiungsatteste ausstellen oder Masernimpfungen nicht durchführen, als Teil eines Systems zur Umgehung der gesetzlichen Impfpflicht. Die Süddeutsche Zeitung griff […]

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Dobrindt will die Kinder auf den Krieg einschwören

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Unter dem Deckmantel der „Krisenvorsorge“ dringt die Kriegspropaganda nun bis ins Klassenzimmer vor. Die Jugend soll sich an den Gedanken gewöhnen, dass der Frieden vorbei …

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