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Politische Gewalt in Deutschland am Höchststand: Zwei Drittel der Angriffe treffen die AfD

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Aus den Bundesländern werden immer mehr Straftaten aus den Bereichen Extremismus, Hass und politische Gewalt gemeldet. Ein genauer Blick auf die veröffentlichten Daten zeigt jedoch ein deutlich komplexeres Bild. Besonders auffällig ist dabei die Verteilung politischer Gewalttaten, deren Hauptopfer ausgerechnet jene Partei ist, die von ihren Gegnern regelmäßig als Gefahr für die Demokratie dargestellt wird. Nicht diskutiert wird außerdem der Wildwuchs an linken Meldestellen.

Das Springer-Blatt „Welt“ vermeldet „einen neuen Höchststand bei Extremismus, Hass und politischer Gewalt“ in Deutschland. Im Jahr 2025 habe es mindestens 85.000 politisch motivierte Straftaten gegeben und damit mehr als noch im Vorjahr. Innerhalb eines Jahrzehnts habe sich die Zahl solcher Delikte demnach mehr als verdoppelt. Allerdings, wie so oft beim medialen Mainstream üblich, wird keine ernsthafte Ursachenanalyse betrieben. Vielmehr bleibt es bei diffusen Erklärungen und auch der Verbreitung bestimmter Narrative, die wenig mit der Realität gemein haben.

So heißt es simplifizierend, dass Ermittler dies auf den „polarisierten Bundestagswahlkampf“ und auch den Nahost-Konflikt zurückzuführen sei. Nun, man könnte auch sagen, dass der Politikerbeleidigungsparagraf (§188), den vor allem die Politiker der Systemparteien ausgiebig ausschöpfen, mit dazu beigetragen hat – sehr lesenswert zu diesem Thema ist übrigens dieser Artikel hier bei Tichys Einblick. Und was den Nahost-Konflikt anbelangt, vergisst man auch geflissentlich auf die unheilige Israel- und Judenhasser-Allianz von Linksextremisten und Islamisten zu verweisen.

Ein anderer, sehr relativierender Satz lautet: „Auch ein verändertes Anzeigeverhalten dürfte eine Rolle spielen“. Kein Hinweis auf die vielen „Meldestellen“ im Internet, mit denen das Denunziantentum geradezu gefördert wird – und hauptsächlich jene Meldungen verfolgen, die den vorherrschenden Narrativen dienen. Das heißt: angebliche „rechte Hetze“ und eben auch die Majestätsbeleidigungen von einfachen Bürgern gegen führende Politiker in Deutschland.

Doch auch an anderer Stelle gab es eine Zunahme: nämlich bei der Gewaltbereitschaft. Demnach ist die Zahl politisch motivierter Gewalttaten um 1,2 Prozent von 4.107 auf 4.156 Delikte gestiegen – ein geringer Anstieg, wenn man bedenkt, dass es weiter oben im Welt-Artikel noch hieß, der „polarisierte Bundestagswahlkampf“ habe solche Entwicklungen gefördert. Da hätte man eigentlich einen deutlich stärkeren Anstieg erwarten müssen. Zu diesen Delikten gehören übrigens Körperverletzung, Brand- und Sprengstoffdelikte, sowie Landfriedensbruch.

Doch während die Politiker von CDU und SPD in dem Welt-Artikel vor „verfassungsfeindlichen Bestrebungen“, „Verfassungsfeinden“ und einer „wachsenden Bereitschaft, politische Auseinandersetzungen nicht mehr mit Argumenten, sondern mit Einschüchterung, Hass und Gewalt auszutragen“ warnen, treffen diese Gewalttaten vor allem eine Partei: die Alternative für Deutschland (AfD). Also gerade jene Partei, die das absolute Hassobjekt des regierenden Parteienkartells ist.

Demnach wurden insgesamt 121 gewalttätige, politisch motivierte Angriffe auf AfD-Funktionäre und Parteimitglieder registriert, während die Vertreter aller (!) anderen Parteien zusammen „lediglich“ 62 Gewalttaten erleben mussten. Auch wenn generell jeder gewalttätige Übergriff abzulehnen ist, zeigt sich doch eine enorme Schieflage. Rund zwei Drittel aller solcher Übergriffe betreffen die AfD. Und dann sollen ausgerechnet die AfD-Anhänger staatsfeindlich sein?

Interessant ist die Aufschlüsselung der politisch motivierten Gewaltdelikte nach Kategorien. So stieg die Zahl der von Linksextremisten verübten Gewaltdelikte um 42,6 Prozent von 762 auf 1.087 Fälle an. Bei jenen Gewaltdelikten, die dem rechtsextremen Bereich zugeordnet werden, gab es ein Plus von 7,4 Prozent – und zwar von 1.488 (echt jetzt?) Fällen im Jahr 2024, auf 1.598 Fälle im Jahr 2025. Im Sektor „Ausländische Ideologie“ gab es ein Minus von 27,8 Prozent (von 975 auf 704 Fälle), bei der „religiösen Ideologie“ ein Plus von 12,6 Prozent (von 87 auf 98 Fälle). Bei den restlichen („Sonstige Zuordnung“) waren es mit 669 Fällen um 15,8 Prozent weniger als im Jahr zuvor, wo noch 795 solcher Delikte verzeichnet wurden.

Aber auch im weiteren Deliktespektrum (also ganz generell), wird ganz unkritisch behauptet, rund die Hälfte der Straftaten (darunter Hakenkreuzschmiereien oder das Verwenden verbotener Symbole) kämen von rechts. Dass auch Linksextremisten oder Moslems mit solchen Schmierereien oder antisemitischen „Juden raus“-Graffitis solche Straftaten begehen können, ist den Verantwortlichen dabei egal. Hauptsache, man erhält statistische Munition für den „Kampf gegen Rechts“. Und erwartungsgemäß darf in dem Welt-Artikel auch von Unions-Fraktionsvize Günter Krings der Ruf nach mehr Zensur in den Sozialen Medien aufgerufen werden.

Am Ende zeigt es sich, dass es zwar durchaus ein Problem mit der politisch motivierten Gewalt gibt, doch die Statistiken insgesamt vor allem wegen diffuser Propaganda- und Meinungsdelikte aufgeblasen werden. Mehr noch wird dadurch auch deutlich, dass es hierbei vielmehr um politische Ziele – nämlich vor allem um den „Kampf gegen Rechts“ – geht, sowie um die ganz allgemeine Beschneidung der Rede- und Meinungsfreiheit im Land. So ungustiös diese Meinungen und Ansichten auch sein mögen. Doch dafür gibt es den offenen Diskurs und die Möglichkeit einer sachlichen Auseinandersetzung, ohne deshalb die Exekutive und die Judikative bemühen zu müssen, welche schon zur Genüge mit echten Kriminellen zu kämpfen haben.

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Gemeinsamer Appell Staatsanwälte wehren sich gegen „politische Einflussnahme“

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Justitia, hier am Gerechtigkeitsbrunnen in Frankfurt am Main, solle in Deutschland unparteiisch sein, fordern die Generalstaatsanwälte.

Unabhängigkeit von Bundes- und Landesregierungen fordern die Generalstaatsanwälte. Es dürfte nicht sein, dass die Politik in Rechtssachen eingreifen könne. Das unbegrenzte Weisungsrecht gehöre abgeschafft.

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Die Eheformel: Wie die Partnerschaft das Krebsrisiko beeinflusst

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Vorschau ansehen Wer nie verheiratet war, hat ein deutlich höheres Krebsrisiko, zeigt eine neue Studie. Die Erkrankungsrate liegt bei unverheirateten Männern um 68 Prozent und bei Frauen um 85 Prozent höher als bei Ehepartnern.
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Der große BAföG-Bluff. Nicht sexy, nicht lustig und garantiert nichts wert 

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Nun sieht auch Raumfahrtministerin Bär keine Chance mehr auf eine zügige Reform der Bundesausbildungsförderung. Dafür wäre weder eine Mehrheit in Sicht noch Geld da, zumal Studierende in Deutschland ohnehin privilegiert seien. Kritiker sind empört und die SPD fühlt sich verschaukelt. Für einen Koalitionsbruch reicht das aber trotzdem nicht. Versprochen! Von Ralf Wurzbacher.

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Jetzt hängt der Haussegen so richtig schief. „Wenn die #Bafög-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt, dann gehen wir!“, verbreitete die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner am Montagmorgen auf ihrer Instagram-Seite. Das sollte wohl bedeuten: Genug der Demütigungen, die Sozialdemokraten machen Schluss, falls die Union auch noch das allerletzte Versprechen aus dem Koalitionsvertrag kassiert.

Der Vorgang zeigt: Es kriselt gewaltig zwischen den Regierungspartnern. Erzürnt hatte Wagner ein Vorstoß von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär vom vergangenen Wochenende. Dabei hatte sie der einst fest eingeplanten „großen Novelle“ des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) so etwas wie den finalen Todesstoß versetzt. „Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die BAföG-Reform, und wir sind auch im Zeitplan“, ließ sich die CSU-Politikerin von den Zeitungen der Funke Mediengruppe zitieren.

„Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird.“

Deshalb, so ihr Schluss, erwarte sie keinen schnellen Vollzug des Projekts.

Geht gefälligst jobben!

Dessen Beerdigung erfolgte nach davor schon langer Leidenszeit. Wie die NachDenkSeiten vor einer Woche im Beitrag „Bla, bla, bla. Von Bildung quatschen, aber viel lieber Kampfpanzer kaufen …“ berichteten, hatte davor schon CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) proklamiert, „staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG werden wir absehbar nicht erhöhen können“. Das war Teil eins der Begräbniszeremonie. Teil zwei folgte mit der Nichtbehandlung des fraglichen Gesetzentwurfs in der Bundeskabinettssitzung am 27. Juni – entgegen der Planung, wie die SPD-Fraktion nachher klarstellte.

Für den dritten Akt trat Bär nun höchstpersönlich in die Kanzel. Und kanzelte neben den SPD-Genossen auch noch all diejenigen ab, die einen BAföG-Aufschlag zwar bitter nötig hätten, aber absehbar nicht bekommen werden. Die Studierenden sollten gefälligst jobben gehen, befand die Ministerin. Das sei „kein Drama“, viele sammelten dabei „sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“. Im Übrigen sei ihre Situation sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren und der Staat ermöglicht vielen jungen Leuten überhaupt erst ein Studium.“

Das ist harter Tobak. In Deutschland leben weit über 30 Prozent aller Hochschüler in Armut. Unter denen im BAföG-Bezug sind es noch deutlich mehr. Über zwei Drittel gehen nebenher arbeiten, um über die Runden zu kommen. Vor allem die horrenden Mieten und die stark gestiegenen Lebensmittelpreise treiben immer mehr junge Menschen in Existenznöte. Den letzten Aufschlag beim BAföG, wovon ohnehin nur wenige der rund 2,9 Millionen Hochschüler profitieren, gab es im Herbst 2024. Wie gewohnt hielt die bewilligte Zugabe nicht mit der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung mit.

Faule Ministerin

Bärs Äußerungen lösten prompt wütende Reaktionen bei Studierendenvertretern, Gewerkschaften und der Opposition aus. Zum Beispiel erklärte Nicole Gohlke von der Bundestagsfraktion Die Linke: „Dorothee Bär verhöhnt die Lebensrealität von hunderttausenden Studierenden.“ Die CSU-Frau wiederhole „saudumme Klischees“ vom faulen Studenten, beklagte Juso-Chef Philipp Türmer, und der studentische Dachverband fzs konterte: „Wir werden uns der faulen Austeritätspolitik dieser Regierung und insbesondere der Union entgegenstellen.“ Studierende versuchten, sich irgendwie durch Prüfungsdruck, Fristen, Nebenjobs und private Verpflichtungen zu schlagen, „und die Ministerin, die das BAföG ‚wieder sexy‘ machen wollte, arbeitet einfach nicht“.

Zur Erinnerung: Vor rund sieben Monate hatte Bär BAföG ein „Galgenmännchenwort“ genannt, das „nicht total sexy“ klinge. Deshalb müsse ein neuer Name her, vielleicht in Richtung „Stipendiensystem“, um die Sozialleistung aus der Wahrnehmungsecke des Altmodischen zu holen. Sagen wollte sie damit wohl, dass das System attraktiver werden müsse, damit mehr Studierende und Schüler ihr Anrecht auf eine Förderung einlösen. Das tut von den Anspruchsberechtigten nur noch eine Minderheit, während nicht einmal mehr zwölf Prozent aller Studierenden von der staatlichen Hilfe profitieren. Allerdings beschlich einen schon damals das Gefühl, Bär gehe es weniger um die Sache als um Symbolpolitik und flotte Sprüche.

Zeitfenster zu

Daraus ist längst Gewissheit geworden. Monatelang hatte sie mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil um die Finanzierung der Pläne gestritten. Der SPD-Kassenwart wollte, dass das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Kosten aus dem eigenen Etat bestreitet. Die Forschungsministerin nahm dagegen Klingbeil in die Pflicht, damit ihr mehr Geld für ihre Hightechagenda bleibt: für Flugtaxis, Fusionsreaktoren, Hyperloops und Reisen zum Mond. Das endlose Herumgeeiere nährte irgendwann den Verdacht, es könnte bei all dem nur darum gehen, Zeit zu gewinnen mit dem eigentlichen Ziel, das Projekt im Sande verlaufen zu lassen. Selbst nachdem die Streithähne vor einem Monat „endlich“ eine „Einigung“ erzielt hatten, landete Bärs Gesetzesvorlage trotzdem nicht auf dem Kabinettstisch, derweil das Zeitfenster für einen geregelten Gesetzgebungsprozess immer enger wurde.

Jetzt ist das Fenster praktisch zugeschlagen. Passiert Bärs Vorlage für eine 30. BAföG-Novelle nicht vor der Sommerpause, also bis zum 10. Juli, den Bundestag und den Bundesrat, kann das Gesetz nahezu unmöglich im Herbst in Kraft treten. Damit fiele mindestens die erste Stufe der Reform aus, sprich die Anhebung der BAföG-Wohnpauschale für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende von 380 auf 440 Euro. Dabei wäre das nur eine unzureichende Erleichterung. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kostet heute im bundesweiten Schnitt 512 Euro, vielerorts deutlich mehr.

Noch geringer erscheinen die Chancen auf eine schrittweise Gleichstellung des BAföG-Grundbedarfs mit dem Bürgergeld – demnächst Grundsicherungsgeld. Ursprünglich geplant war, die Umstellung bis 2029 zu vollziehen. Allerdings würde das Geld kosten, sogar viel Geld, sollten dadurch signifikant mehr junge Menschen auf die Idee kommen, die staatliche Unterstützung zu beanspruchen. Die im Zusammenhang mit der inzwischen wieder obsoleten „Einigung“ genannten Beträge wären dafür viel zu knapp bemessen. Aber die wenigen Mittel will sich Bär ja nun ganz sparen. Begründung: „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht.“

Unter Finanzierungsvorbehalt

Das Versprechen beziehungsweise die schon gängige Praxis, Fantastilliarden Euro in die deutsche Rüstungsindustrie zu pumpen, blendete sie dabei wohl aus. Wobei ihr Schweigen „nachvollziehbar“ erscheint – zu viel reinen Wein vertragen die Menschen im Land nicht. Kürzen beim Sozialen und Klotzen für die „Kriegsertüchtigung“ sind zwar zwei Seiten einer Medaille, aber die Bürger sollen nur die eine Seite sehen und spüren. Weshalb sich inzwischen auch der Bundeskanzler in die Debatte ums BAföG eingeschaltet hat. Seinen Sprecher Stefan Kornelius ließ Friedrich Merz (CDU) am Montag ausrichten, alle Vereinbarungen im Koalitionsvertrag stünden „unter Finanzierungsvorbehalt“.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Raumfahrtministerin bereits ihren nächsten Offenbarungseid geleistet. Offenbar wegen der heftigen Kritik seitens der SPD-Fraktion, die „geschlossen für die Umsetzung der vereinbarten BAföG-Reform zum Wohle der Fachkräfte von Morgen steht“, verkündete ihr Ressort auf der Plattform X, man arbeite daran, „dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet wird und zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann“. Allerdings tagt der Bundestag erst wieder im September, womit ein finaler Beschluss durchs Parlament und den Bundesrat nicht vor Ende Oktober zu schaffen wäre. Dann aber haben das neue Schuljahr (Schüler-BAföG) und das Wintersemester bereits begonnen.

Treu bis zum Tod

Denkbar wäre allenfalls, die Neuregelungen rückwirkend in Kraft zu setzen. Das würde jedoch den ohnedies massiv überlasteten BAföG-Ämtern einen Berg an Mehrarbeit bescheren und zu noch größeren Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheide führen. Dabei sollte es ja gerade ein Ziel der Novelle sein, die Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die NachDenkSeiten wollten vom BMFTR wissen, wie man mit diesem Widerspruch umgeht. Als Antwort gab es eine riesige Sprechblase:

„Im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wird – wie die Ministerin gesagt hat – mit Nachdruck daran gearbeitet, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett beraten werden wird. Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein großes Anliegen. Wir nehmen die Sorgen von Studentinnen und Studenten sowie Auszubildenden ernst, das hat auch die Bundesministerin immer wieder betont. (…) Zu der BAföG-Reform finden intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt.“

An anderer Stelle ließ sich ein Sprecher Bärs damit wiedergeben, dass nicht einmal klar sei, ob das Reformpaket am Ende auch die anvisierte Erhöhung der Leistungen enthalten werde. Das wäre natürlich sehr elegant und ein Novum in der BRD-Geschichte: eine „große“ BAföG-Reform ohne geldwerten Vorteil.

Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geht sowieso davon aus, dass die Ministerin die Öffentlichkeit einmal mehr nur hinhalten will, wie er gegenüber den NachDenkSeiten beschied. Auch um den Laden, sprich die Koalition, irgendwie zusammenzuhalten. Darüber sollte man sich keine Sorgen machen. Besagter Instagram-Beitrag durch SPD-Frau Wagner war am Montagnachmittag schon wieder gelöscht und ist im Internet nur noch durch diverse Screenshots überliefert. Da hat sie wohl übers Ziel hinausgeschossen. „Dann gehen wir!“? Ach was, die SPD bleibt treu und verlässlich, bis unter die Fünf-Prozent-Hürde …

Titelbild: Kristina Nencheva/shutterstock.com

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Christine Cottons Vermächtnis: Eine biostatistische Abrechnung mit dem Pfizer-Impfstoff

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Als Christine Cotton im Dezember 2020 begann, sich in die klinischen Studiendaten des Pfizer-Impfstoffs einzuarbeiten, war sie noch eine unbekannte Biostatistikerin aus Frankreich. Viereinhalb Jahre später, am 2. Juni 2026, beendete sie ihr Leben — gebrochen von unerklärlichen Schmerzen und einem Medizinsystem, das ihr nicht helfen konnte oder wollte. Dazwischen liegt eine der gründlichsten und [...]

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Bas fordert Rentensystem für alle: Beamtenprivilegien auf dem Prüfstand

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Vorschau ansehen Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat sich bei einem Auftritt in Düsseldorf erneut für ein einheitliches Rentensystem ausgesprochen. Die SPD-Politikerin stellte bestehende Sonderregelungen für Beamte und bestimmte Berufsgruppen infrage, sprach über die Zukunft der gesetzlichen Rente und berichtete zugleich von persönlichen Anfeindungen und Hassnachrichten.
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Vier Berliner Przewalski-Pferde reisen in die Steppe

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Vorschau ansehen Erneut sollen vier Przewalski-Pferde aus dem Berliner Tierpark in der kasachischen Steppe ausgewildert werden. Die Aktion ist Teil eines internationalen Programms zur Wiederansiedelung der Art im historischen Verbreitungsgebiet.
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Ostdeutsches Wirtschaftsforum Merz moniert: „Unser Staat war in den letzten Jahren nicht gut genug“

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht auf dem Ostdeutschen Wirtschaftsforum, das unter dem Motto «Eine neue (Un) Ordnung» zu Umbrüchen und der Resilienz der Wirtschaft, stattfindet. Vom 31. Mai bis 2. Juni 2026 befasst sich das OWF26 mit den tiefgreifenden geopolitischen, wirtschaftlichen und technologischen Umbrüchen unserer Zeit.

Bundeskanzler Merz übt sich beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum in Selbstkritik. Der Staat habe zuletzt nicht gut funktioniert, gleichzeitig sei der Standort Deutschland zu teuer. Zugleich fordert er mehr Zuversicht.

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„Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld“ Klagen vor Sozialgerichten steigen rasant an

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Lutz Ottenberg, Mitarbeiter des Berliner Sozialgerichts, nimmt am 14.01.2014 in der Posteingangsstelle des Sozialgericht in Berlin Akten entgegen. Das Sozialgericht informierte auf einer Pressekonferenz über die Bilanz der Hartz-IV-Klagen aus dem Jahr 2013. Foto: Stephanie Pilick/dpa

Mehr als 300.000 Verfahren vor Sozialgerichten gab es 2025 – ein Höchststand seit 2021. Als Hauptgründe dafür gelten Konflikte ums Bürgergeld und Leistungen aus der Sozialversicherung. Fachleute beobachten das mit Sorge.

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Vergessene Heilmittel gegen Atemwegs- und Nebenhöhlenentzündungen – DMSO & Co.

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Seit Jahrzehnten wird den Menschen erzählt, virale Atemwegserkrankungen seien kaum behandelbar und nur durch Impfungen zu verhindern. Dabei gibt es seit langem einfache, breit wirksame Ansätze, die genau dort ansetzen, wo die Infektion meist beginnt: in den oberen Atemwegen und den Nebenhöhlen. Die konventionelle Medizin versagt hier regelmäßig – mit der Folge chronischer Leiden bei [...]

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Hantavirus-Panikmache: WHO-„Experten“ fordern wieder einmal mehr Zensur

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Wie so oft werden angebliche Fehl- und Desinformationen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „existentielle Bedrohung für die öffentliche Gesundheit“ bezeichnet, selbst wenn es sich dabei um wissenschaftliche Fakten handelt. Nach Corona, den Affenpocken und der Vogelgrippe geht es nun um das Hantavirus. Die altbekannte Lösung der Globalisten lautet: mehr Kontrolle über die Narrative und mehr Zensur.

Die Weltgesundheitsorganisation ist mittlerweile bekannt dafür, andere Ansichten als die eigenen als Fehlinformation, Fake News oder auch als Desinformation zu bezeichnen. Die Corona-Zeit war ein Paradebeispiel dafür, wie echte wissenschaftliche Fakten verteufelt und zensiert wurden, nur weil sie diametral den politisch gewünschten Narrativen und Dogmen widersprachen. Ein schmutziges Spiel, das sich auch in Bezug auf andere „Gesundheitsbedrohungen“ wie die Affenpocken, die Vogelgrippe und nun neben Ebola, auch beim Hantavirus offensichtlich nicht geändert hat.

Deutlich wird dies unter anderem in einem aktuellen Artikel bei „Health Policy Watch“ (HPW), einer (wie die WHO) in der Schweiz ansässigen Non-Profit-Organisation mit engen Beziehungen zur WHO, der UNO und diversen globalistischen Organisationen. Dort beschäftigt man sich damit, wie man das „Desinformations-Virus“ bekämpfen kann, welches die Gesundheit und die Demokratie untergrabe.

Darin wird unter anderem behauptet, der jüngste Hantavirus-Ausbruch habe (ähnlich wie schon zu Corona-Zeiten) umgehend eine Desinformationswelle ausgelöst. Es seien Behauptungen aufgestellt worden, wonach das Virus „fake“ und „absichtlich manipuliert“ worden sei, sowie dass eine Erkrankung mit Ivermectin geheilt werden könne. Solche Desinformationen würden – wie beim Ebola-Ausbruch im Kongo, wo deshalb Zelte für Ebola-Patienten in Brand gesteckt worden seien – für große Probleme sorgen.

Doch das eigentliche Problem sind nicht irgendwelche Einzelpersonen oder Gruppierungen, die tatsächlich irgendwelchen Unsinn verbreiten. Vielmehr sind die Weltgesundheitsorganisation, die Gesundheitsbehörden der einzelnen Länder und viele nationale Regierungen das Hauptproblem. Denn es waren nicht die kritischen, freien Medien, die beispielsweise behauptet haben, dass die mRNA-Genspritzen „sicher und effektiv“ seien, und „sowohl Infektionen als auch die Verbreitung des Virus verhindern“ würden – obwohl man längst schon wusste, dass dies einfach nicht stimmt. Nein, es waren die WHO, die Gesundheitsbehörden und die nationalen Regierungen, welche die Wahrheit als „Fake News“ und als „Desinformation“ bezeichneten und zensieren ließen, obwohl sie wussten, dass sie diejenigen waren, die die Öffentlichkeit weiter belogen.

Die Lösung für die daraus entstandene „Vertrauenskrise“ liegt laut den WHO-„Gesundheitsexperten“ jedoch nicht etwa in einer Transparenzoffensive und einer tatsächlichen Fürsorge hinsichtlich der Gesundheit der Menschen, sondern – na, wer hätte das gedacht? – in mehr Zensur. Die Big-Tech-Plattformen müssten stärker in Rechenschaft gezogen werden, so die Forderung von Helen Clark, der Vorsitzenden der von Bill Gates großzügig finanzierten Impfstoffplattform Gavi, die in dem HPW-Artikel zitiert wird. Das heißt: mehr Zensur von freien Medien und kritischen Stimmen, sowie mehr Propaganda von WHO und Big Pharma für die Menschen.

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Tochter jahrelang vergewaltigt: Österreicher in Thailand zu 1.673 Jahren Haft verurteilt

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Ein schon wegen ähnlicher Delikte vorbestrafter österreichischer Staatsbürger wurde in Thailand wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und der Zuhälterei seiner Tochter zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt. Unfassbar ist, dass ihm ein österreichisches Familiengericht nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach!

Ein 54-jähriger Österreicher wurde von einem thailändischen Gericht zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt, weil er seine eigene Tochter seit ihrem achten Lebensjahr über Jahre hinweg vergewaltigt hat. Er zog das Mädchen nach der Trennung von seiner Freundin alleine auf und übergab sie sogar zweimal an einen befreundeten Fotografen, welcher sie ebenfalls missbrauchte und auch noch Bilder machte.

Das kleine Mädchen erduldete diese sexuellen Übergriffe, weil ihr Vater sie emotional erpresste, und drohte, sie im Stich zu lassen. Aufgeflogen ist der Fall vor etwa viereinhalb Jahren, nachdem eine internationale Hilfsgruppe auf die Chatgruppe des Mannes aufmerksam machte, in der dieser die Missbrauchs- und Nacktfotos seiner Tochter verteilte. Nun, nach einem langwierigen Gerichtsprozess, ist das Urteil gefallen.

Die hohe Haftstrafe kommt deshalb zustande, weil in Thailand jede einzelne Straftat gesondert gewertet wird. Das jahrelange Martyrium seiner kleinen Tochter alleine bei den Vergewaltigungen resultiert in 134 Straftaten, deren Strafmaße addiert wurden. Hinzu kommen die Straftaten Menschenhandel, unsittliches Verbrechen, sowie Verbrechen gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Allerdings sieht das thailändische Recht eine maximale Haftstrafe von 50 Jahren (im Falle solcher Straftaten ohne Möglichkeit auf vorzeitige Haftentlassung) vor.

Damit wird er aufgrund seines Alters mit Sicherheit im Thai-Knast sterben. Die Gefängnisse in dem südostasiatischen Land sind übrigens völlig überbelegt und auch dort stehen Kinderschänder in der sozialen Hierarchie ganz unten. Von den unzureichenden hygienischen Zuständen ganz abgesehen, werden die restlichen Lebensjahre dieses Mannes wohl die schlimmsten seiner kläglichen Existenz sein. Auch wenn dies das erlittene Leid seiner Tochter lange nicht wieder gut machen kann, dürften diese Umstände dem mittlerweile jugendlichen Mädchen zumindest ein klein wenig Genugtuung verschaffen.

Bezeichnend ist, dass der Mann – wohl aus Vorarlberg stammend – bereits zuvor zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte abgesessen hat. Doch es war ausgerechnet ein österreichisches Familiengericht, welches ihm trotz dieser expliziten Vorstrafen nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach. Mit den legalen Sorgerechtspapieren in der Hand packte er seine Koffer und wanderte mit der damals noch im Volksschulalter (ca. 8 Jahre) befindlichen Tochter nach Thailand aus, um sich im dortigen Nordosten (Isan) in der Provinz Nakhon Ratchasima niederzulassen. Fernab der österreichischen Behörden begann er dann umgehend, seine Tochter erneut jahrelang zu missbrauchen.

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FalseFlag oder technisches Versagen?

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Mindestens eine russische Drohne soll in einer Stadt in Rumänien eingeschlagen sein. Wir erklären die Vorgeschichte und die Frage, was nun passieren könnte. Die Ukraine hatte im Schwarzen Meer ein russisches Frachtschiff mit Drohnen angegegriffen und beschädigt. Fast unmittelbar danach begann Russland Schiffe innerhalb der ukrainischen Hoheitsgewässer in der Nähe von Odessa anzugreifen, ebenso die [...]

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Migrationsmagnet Sozialstaat: Ausgaben explodieren auf 751 Milliarden Euro

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Die Zuwanderung nach Deutschland belastet den Sozialstaat weiterhin enorm – ebenso wie der schwächelnde Arbeitsmarkt. Die Kosten steigen, während immer weniger Nettosteuerzahler den Laden am Laufen halten sollen. Geht dies so weiter, steigen die Kosten bereits in fünf Jahren auf über eine Billion Euro.

Die Kosten für den deutschen Sozialstaat wachsen ungebremst weiter. Im vergangenen Jahr verfeuerte der Staat gewaltige 751,2 Milliarden Euro für Renten, Arbeitslosengeld und Pflege, was einem kräftigen Plus von 5,9 Prozent entspricht. Die Statistiker aus Wiesbaden räumen dabei ungewohnt offen ein, dass neben den Folgen des kränkelnden Arbeitsmarktes vor allem die anhaltende Zuwanderung diese Wohlfahrtskosten massiv nach oben treibt. Bereits in wenigen Jahren dürfte – bei einer ähnlichen Entwicklung wie derzeit – sogar die Marke von einer Billion Euro überschritten werden.

Seit dem Jahr 1991 lag der langjährige Durchschnitt beim jährlichen Zuwachs dieser Zahlungen bei moderaten 3,4 Prozent. Von einer echten Maßhaltung ist die aktuelle Politik jedoch meilenweit entfernt, auch wenn man nun versucht, den Anstieg von 5,9 Prozent als Erfolg zu verkaufen, weil die Zuwächse in den Vorjahren mit 7,4 Prozent für 2024 und 6,9 Prozent für 2023 noch verheerender ausfielen. Das Geld der hart arbeitenden Bürger fließt in unzählige staatliche Kanäle, zu denen neben der Grundsicherung auch Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld und Jugendhilfe gehören.

Die anhaltende wirtschaftliche Talfahrt des Landes hinterlässt den Daten zufolge tiefe Spuren in den Kassen. Der rasante Anstieg der Arbeitslosigkeit bescherte dem Arbeitslosengeld I einen massiven Kostensprung von 19,1 Prozent auf nunmehr 28,2 Milliarden Euro. Ein ähnlich düsteres Bild verzeichnet der Bereich der Sozialhilfe, dessen Ausgaben um 7,8 Prozent auf 44,4 Milliarden Euro kletterten. Den marginalen Rückgang beim umstrittenen Bürgergeld um 1,5 Prozent auf 29,4 Milliarden Euro dürften Regierungsvertreter gerne in den Fokus rücken, doch im Gesamtbild der fiskalischen Belastung fällt diese winzige Einsparung überhaupt nicht ins Gewicht.

Jenseits der Arbeitsmarktkrise belasten die Versorgungssysteme den Bundeshaushalt extrem. Allein die Deutsche Rentenversicherung verschlang 417,9 Milliarden Euro und lieferte damit ebenfalls jenes Plus von 5,9 Prozent. Auch für die Staatsdiener öffnet der Fiskus bereitwillig die Taschen, denn die öffentlichen Pensionen kletterten um 5,1 Prozent auf 95 Milliarden Euro. Im Gesundheitssektor verteilte das System ebenso mit vollen Händen um. Die Ausgaben für das Krankengeld stiegen um fünf Prozent auf 22,3 Milliarden Euro, während die Kosten für das Pflegegeld sogar um drastische 13,1 Prozent auf insgesamt 31,9 Milliarden Euro in die Höhe schossen.

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Ukraine huldigt Nazi-Kollaborateur – EU finanziert einen rechtsradikalen Kult

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Der ukrainische Nazi-Kollaborateur Andrij Melnyk wurde gerade in der Ukraine neu beigesetzt – mit großem, offiziellem Tamtam: Präsident Selenskyj und weitere hohe ukrainische Funktionäre huldigten ihm in inakzeptabler Offenheit. Eigentlich müsste sich umgehend der deutsche „Kampf gegen Rechts“ empören, doch das Gegenteil geschieht: Außenminister Wadephul fordert zusätzliche Milliarden für diese Regierung. Kann man die politische Doppelmoral eigentlich noch steigern? Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die Ukraine hat die sterblichen Überreste des Nazi-Kollaborateurs Andrij Melnyk vergangene Woche in Luxemburg exhumiert und anschließend in die Ukraine überführt, wie Medien berichten. Melnyk wurde am Sonntag bei Kiew erneut beigesetzt. An der Trauerfeier nahmen auch Präsident Selenskyj sowie weitere hohe ukrainische Vertreter teil.

Der Vorgang ist ein Skandal bzw. er wirft erneut ein Licht auf einen längst bekannten, aber weitgehend totgeschwiegenen Skandal: dass Teile der von Deutschland massiv unterstützten Regierung in Kiew ganz offen einen rechtsradikalen Kult pflegen. Sevim Dagdelen hat dazu gerade auf Facebook geschrieben:

Während Bundeskanzler Merz Milliarden deutscher Steuergelder in die korrupte Ukraine transferiert und Kiew militärischen Beistand der EU in Aussicht stellt, holt das Selenskyj-Regime die sterblichen Überreste des Nazi-Kollaborateurs Andrij Melnyk samt Ehefrau heim. (…) ‚Nach Jahrzehnten in der Fremde kehrten sie nun auf ihren heimatlichen Boden zurück. Und heute werden sie empfangen von der ukrainischen Flagge und der Nationalhymne, vom ukrainischen Militär, von ukrainischen Kindern und vom gesamten ukrainischen Volk’, jubiliert das ukrainische Präsidialamt über den SS-Helfer.“

Dagdelen zeichnet auch Melnyks Wirken nach. Demnach war er ab 1938 Vorsitzender der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN). Während des Zweiten Weltkriegs spaltete sich die OUN 1940 in eine von Andrij Melnyk geführte Organisation – genannt „Melnykisten“ (OUN-M) – und die „Banderisten“ (OUN-B) unter Führung von Stepan Bandera. OUN-B-Angehörige zogen in den Bataillonen „Nachtigall“ und „Roland“ aufseiten der deutschen Wehrmacht in den Krieg gegen die Sowjetunion. OUN-M-Mitglieder stellten Freiwillige für die Waffen-SS-Division „Galizien“. Sie wurden laut Dagdelen auch gezielt zur Partisanenbekämpfung und bei der Vernichtung jüdischer Gemeinden eingesetzt.

Die Ukraine hat noch viel vor in Sachen Geschichtsklitterung: Der Nazi-Kollaborateur Melnyk solle in den neu geschaffenen „Pantheon bedeutender Ukrainer“ einrücken. Die ukrainischen diplomatischen Vertretungen hätten bereits weitere 98 Begräbnisstätten von „bedeutenden Ukrainern“ in 21 Ländern identifiziert, die für weitere Überführungen infrage kämen.

„Eine größere Demütigung für Juden ist kaum vorstellbar“

Die israelische Regierung hat die Ehrung von Melnyk kritisiert. Und die ukrainische Historikerin Marta Havryshko von der Nationalen Iwan-Franko-Universität in Lwiw/Ukraine ist entsetzt über den offenen Nazi-Kult in ihrer Regierung. Die NachDenkSeiten hatten vergangenen Mai ein Interview mit Havryshko zu einigen sehr bedenklichen innenpolitischen Tendenzen in der Ukraine veröffentlicht. Auf X hat Havryshko aktuell zur Umbettung von Melnyk geschrieben:

Heute schäme ich mich zutiefst – als ukrainisch-jüdische Wissenschaftlerin, die sich mit dem Holocaust beschäftigt. Ich hätte mir nie vorstellen können, dass in meinem Land – dem Land, in dem die Nazis 1,5 Millionen Juden ermordeten, dem Land von Babyn Jar, dem Symbol des Holocaust in der Sowjetunion, einem Land, das behauptet, für ‚Freiheit und Demokratie‘ zu kämpfen – ein Nazi-Kollaborateur und OUN-Führer wie Andriy Melnyk mit allen staatlichen Ehren beigesetzt werden würde.

Männer unter Melnyks Führung dienten in der Hilfspolizei der Nazis. Sie jagten Juden, die sich auf Dachböden, in Kellern, Wäldern und Scheunen versteckten, verzweifelt bemüht, den Holocaust zu überleben. Sie bewachten Ghettos und Lager. Sie trieben Juden zu Hinrichtungsstätten. Und sie nahmen an den Erschießungen an der Seite der Deutschen teil. Im Frühjahr 1943 war der Holocaust in der Ukraine fast vollendet. Die jüdischen Nachbarn waren verschwunden – ermordet vor den Augen und oft mit Hilfe von Melnyks Anhängern. Und genau zu diesem Zeitpunkt unterstützte Melnyk die Gründung der Waffen-SS-Division ‚Galizien’, deren Mitglieder Adolf Hitler einen Eid schworen.

Und heute kniet der Präsident meines Landes – ein Mann, dessen eigene Verwandte von den Nazis ermordet wurden – vor dem Sarg dieses Nazi-Kollaborateurs nieder. Eine größere Demütigung für Juden ist kaum vorstellbar. Es ist eine Demütigung für alle, die einst glaubten, dass „Nie wieder“ in der heutigen Ukraine etwas bedeute – einem Land, in dem militanter ethnischer Nationalismus zunehmend die Erinnerungspolitik und die nationale Identität bestimmt.“

Hier der „Kampf gegen Rechts“ – dort Unterstützung für Nazi-Kult

Der rechtsradikale Charakter von Teilen des ukrainischen Staatsapparats ist nicht neu. Er hatte sich bereits in den rechtsradikalen Tendenzen bei den Maidan-Protesten angekündigt und sich immer wieder ganz offen gezeigt, unter vielem anderen in der Person des zeitweiligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, der ebenfalls Melnyk heißt, oder bei dem offen rechtsradikalen Asow-Regiment.

Die Tatsache, dass viele deutsche Politiker einerseits permanent Phrasen zum „Kampf gegen Rechts“ in Deutschland von sich geben und andererseits zum rechtsradikalen Kult in Teilen des ukrainischen Staatsapparats schweigen, ist eine kaum zu steigernde Heuchelei. Dazu passt auch diese Episode aus der Bundespressekonferenz von 2023: Bundesregierung „ausdrücklich“ dagegen, die ukrainische OUN-B und Bandera als „antisemitisch“ zu bezeichnen.

Auf den Skandal, dass Deutschland und die EU offen rechtsradikale und zusätzlich unter dem Verdacht des Staatsterrorismus gegen Deutschland stehende ukrainische Politiker weiterhin mit Milliarden Euro unterstützen wollen, sind wir kürzlich bereits im Artikel „Nord-Stream-Anschlag und Milliarden-Kredit für die Ukraine: Diese Kombination ist zutiefst empörend“ eingegangen. Außenminister Wadephul hat jetzt diesbezüglich nicht etwa eingelenkt, sondern fordert aktuell noch einmal (zusätzlich!) 90 Milliarden für das Land und Kanzler Merz hat kürzlich gar eine indirekte Beistandspflicht für die Ukraine ins Spiel gebracht.

Dass man mit der Einordnung hoher ukrainischer Politiker als rechtsradikal nicht behauptet, alle russischen Kriegshandlungen seien dadurch gerechtfertigt, oder alle westukrainischen Bürger seinen Nazi-Sympathisanten, das ist selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich sollte aber sein, dass Deutschland und die EU umgehend die Unterstützung für die offenen Nazi-Sympathisanten in der ukrainischen Staatsführung beenden müssen.

Titelbild: Juergen Nowak / Shutterstock

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Wer ist Leidtragender der hohen Rüstungsausgaben in Deutschland?

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Wir haben mal KI zu Rate gezogen, die Antwort ist eindeutig: Die unmittelbaren Leidtragenden der drastisch steigenden Rüstungsausgaben sind gesellschaftliche Kernbereiche wie Soziales, Bildung und Infrastruktur sowie künftige Generationen.

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Dänemarks Kriminalstatistik enthüllt die Folgen importierter Gewaltbereitschaft

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In skandinavischen Ländern erheben die Behörden Kriminalitätsdaten nach Herkunftsland und veröffentlichen sie für jedermann einsehbar. Was unsere Regierung meist nicht einmal wissen will, liegt in Dänemark offen auf dem Tisch. Die Datenbank STRAFNA4 der dänischen Statistikbehörde liefert präzise Zahlen zu Verurteilungen bei Sexualverbrechen, Körperverletzungen und Morden. Migranten aus bestimmten Ländern der Dritten Welt sind bei diesen schweren Delikten massiv überrepräsentiert, oft um ein Vielfaches im Vergleich zu ihrer Bevölkerungsgröße in Dänemark.

Ein Kommentar von Chris Veber

Die Analyse der Verurteilungsdaten nach Herkunftsland offenbart, welche Gruppen sich als besonders gefährlich hervortun. An der Spitze stehen Migranten aus Somalia. Ihre Beteiligung an Vergewaltigungen und schweren Gewaltdelikten liegt beim 15- bis 20-fachen der einheimischen dänischen Rate. Ähnlich hoch fallen die Raten für Personen mit libanesischer oder gazanischer Herkunft aus, gefolgt von Gruppen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Weitere Länder mit starker Überrepräsentation sind Kuwait, Tunesien, Jordanien, Marokko und Eritrea. In allen diesen Fällen handelt es sich um Staaten mit überwiegend muslimischer Bevölkerung.

Die Überrepräsentation ergibt sich aus dem direkten Vergleich der Verurteilungszahlen mit dem jeweiligen Anteil an der dänischen Bevölkerung im relevanten Alter. Kleine Gruppen mit wenigen Zehntausend Personen erzeugen einen unverhältnismäßig großen Anteil an den registrierten Verbrechen. Die Datenbank erfasst dabei sowohl Einwanderer als auch deren Nachkommen (!) und erlaubt so einen langfristigen Blick auf die Entwicklung.

Jahrzehnte der Politik offener Grenzen und suizidaler Asylpraxis haben genau jene Bevölkerungsgruppen nach Europa geholt, die in ihren Herkunftsländern bereits durch hohe Gewaltbereitschaft auffallen. Als Konsequenz entwickeln nicht nur Städte in Dänemark und anderen skandinavischen Ländern zunehmend Merkmale jener Gesellschaften, aus denen die Zuwanderer stammen. Wer systematisch Menschen aus Syrien, Afghanistan oder Somalia aufnimmt, importiert nicht nur Personen, sondern auch die sozialen und kulturellen Prägungen, die in deren Heimatländern für Gewalt sorgen. Die naive Vorstellung, „Integration“ werde diese Muster automatisch auflösen, wird durch die Statistik widerlegt. Die Überrepräsentation bei Verbrechen hält über Generationen an (!) und betrifft besonders Sexualverbrechen und schwere Körperverletzungen.

Die zehn Gruppen mit der höchsten Überrepräsentation bei diesen Delikten stammen aus islamisch geprägten Ländern. Kulturelle und religiöse Faktoren, Clanstrukturen und die Herkunft aus Gesellschaften mit geringerem Respekt vor individueller Selbstbestimmung, Rechtsstaatlichkeit und Frauen bleiben offensichtlich nicht ohne Folgen. Wer in gewalttätigen Gesellschaften sozialisiert wird, ist häufiger gewalttätig. Und – wie die Statistik zeigt – bleibt dann auch gewalttätig.

Im direkten Gegensatz dazu fallen Migranten aus bestimmten anderen Ländern durch besonders niedrige Verbrechensraten auf. Gruppen aus Japan, Südkorea, den Niederlanden oder den Vereinigten Staaten liegen oft unter dem dänischen Durchschnitt. Diese Herkunftsländer stehen für stabile, hochvertrauensbasierte Gesellschaften mit funktionierenden Rechtsordnungen und geringer Gewaltbereitschaft. Sie stellen fast keine Gefahr für Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung der autochthonen Bevölkerung dar. Das sind die Menschen, deren Einwanderung wir fördern sollten.

Die skandinavische Praxis der transparenten Datenerhebung ermöglicht es, politische Entscheidungen an Fakten zu messen statt an ideologiegetriebenen Wunschbildern. Wer die Dritte Welt importiert, importiert auch deren Probleme, das zeigen die Zahlen aus Dänemark unmissverständlich. Der wird zur Dritten Welt. Die Folgen sind im Alltag der einheimischen Bevölkerung ebenso massiv wie negativ spürbar. Eine Politik, die diese Realität weiter ignoriert, riskiert, aus Europa genau das zu machen, wovor die Menschen aus der Dritten Welt (angeblich) geflohen sind. Einen Kontinent aus failed states, wo Gewalt und Armut herrschen.

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Sag‘s doch mal durch die Blume, Friedrich …

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Die Koalition ist bei den Wählern unten durch und der Bundeskanzler so unbeliebt wie noch kein BRD-Regierungschef vor ihm. Aber Merz hat die Lösung: Er muss einfach nur „besser erklären“, was er mit seiner Kahlschlagspolitik bezweckt. Dann kommt das Vertrauen der Menschen wie von selbst zurück. Ach was!? Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.

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„Soziales Kettensägenmassaker.“ Ein hässliches Wort. Verbreitet hat es das Magazin Cicero, das nicht im Ruf steht, die gesellschaftlichen Verhältnisse überwinden zu wollen. Ein „soziales Kettensägenmassaker“ stehe Deutschland bevor, mit „harten Einschnitten“ in allen Bereichen „bei der Rente“, „beim Elterngeld und beim Wohngeld“, befand vor zehn Tagen (hinter Bezahlschranke) Autor Mathias Brodkorb, Ex-Politiker und immerhin der SPD zugehörig. Man könnte die Liste weiterführen: Kürzungen bei den Krankenkassen, den Kliniken, den Leistungen für Familien, Kinder, Behinderte, Flüchtlinge, Erwerbslose. Über Jahrzehnte gewachsene sozialstaatliche Strukturen will die Bundesregierung mit einem so nie dagewesenen Großreinemachen einfach wegwischen.

Allen voran will das der Bundeskanzler, während sich die SPD beim Massakrieren noch ziert. Eigentlich kann man Friedrich Merz (CDU) fast dankbar dafür sein, dass er mit seinen Plänen und Zielen nicht hinterm Berg hält und in schöner Regelmäßigkeit Sätze wie diesen raushaut: „Wir können uns dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten.“ Oder: „Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich der Wohlstand unseres Landes, den wir heute haben, in Zukunft nicht erhalten.“ Da wissen die Menschen im Land, woran sie sind und wofür sie ihr Kreuzchen am Wahlsonntag gemacht oder nicht gemacht haben. Wobei immer mehr Bürgern eher Letzteres zu Bewusstsein gelangt.

Historischer Vertrauensverlust

Nach gut einem Jahr im Amt leidet Schwarz-Rot unter einem nachgerade historischen Vertrauensverlust. Zuletzt bewerteten je nach Umfrage zwischen zehn bis 15 Prozent die Arbeit der Koalition noch als „gut“, 69 bis 82 Prozent äußerten sich „unzufrieden“. Besonders desaströs sind die Zustimmungswerte für Merz. Kümmerliche 15 Prozent finden seine Arbeit aktuell in Ordnung, über 80 Prozent nicht. Tatsächlich schickt er sich damit an, der unbeliebteste Regierungschef seit BRD-Bestehen zu werden. Es gibt einen ziemlich naheliegenden Schluss, der sich daraus ziehen ließe: Die Leute haben begriffen, wofür die Regierung und speziell der Bundeskanzler stehen – sie selbst lehnen diesen Kurs aber in großer Mehrheit ab. Oder ganz banal ausgedrückt: Die Menschen wollen kein „soziales Kettensägenmassaker“.

Es ergeben sich im Groben zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Union und SPD machen einfach stur weiter wie bisher, sorgen für noch mehr Verdruss und laufen Gefahr, über kurz oder lang zu stürzen. Oder sie lassen von ihrer politischen Linie ab und das mit den sozialen Grausamkeiten einfach bleiben. Aber so einfach macht es sich Merz natürlich nicht. Er hat eine andere Lösung parat. Präsentiert hat er die beim jüngsten Katholikentag in Würzburg, wo er am vergangenen Freitag bei seiner Rede mit Buhrufen bedacht wurde. Dasselbe hatte er vor einer Woche beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erlebt. Auch da provozierte er mit seinem Gerede von „sozialer Kraftanstrengung“ und „tiefgreifenden Sozialreformen“ laute Unmutsbekundungen.

Mit Überbiss zum Bund

Unter diesem Eindruck beschied nun also der Kanzler in Würzburg: „Ich weiß, dass ich in meiner Kommunikation etwas verbessern muss.“ Er werde versuchen, dem Land und der Bevölkerung trotz großer Herausforderungen Optimismus zu geben, dass man es hinbekommen könne. Er müsse aber noch „mehr erklären“. Das ist es in Wahrheit, was den Menschen so zusetzt. Nicht die noch einmal größere Unsicherheit bei der Rente, die noch einmal höheren Zuzahlungen für Medikamente, die drohenden Rückschritte bei der Pflege oder die ständigen Mieterhöhungen. Ach was! Das alles lässt sich hinnehmen und verschmerzen, wenn der Kanzler nur richtig „kommuniziert“ und schlüssig „erklärt“, wozu das alles nötig ist. Etwa dafür, dass die Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee Europas“ aufsteigt oder Deutschlands Milliardäre noch einmal reicher werden können. Das leuchtet ein und mobilisiert Unterstützung.

Zum Beispiel wird dann gewiss auch der noch praktizierende Kieferorthopäde in Berlin Verständnis dafür aufbringen, dass er seinen Job demnächst an den Nagel hängen darf. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht in dem Bereich nämlich „Überversorgung“, will deshalb nur noch auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie setzen und nicht länger auf Zahnärzte, die ihre Kenntnisse über alternative Fortbildungsmöglichkeiten erworben haben. In der Hauptstadt könnten so auf einen Schlag 156 Praxen verschwinden, wie BILD berichtete, und in Nordrhein-Westfalen 200.000 bis 300.000 Kindern „kein Behandler und keine Behandlerin mehr zur Verfügung“ stehen, wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein warnt. Das jedoch wäre für Eltern und ihre Sprösslinge halb so wild, wenn der Kanzler nur die richtigen Worte dafür fände, dass ein Überbiss zwar nicht schön sein mag, aber erst ab neun Millimetern Probleme beim Kauen und Sprechen verursacht. Und außerdem: Die Bundeswehr stellt auch hässliche Entlein ein.

Wähler sind vergesslich

Es gehört schon sehr lange zu den gängigen Sprechblasen im Politgeschäft, einen „besseren Kommunikationsstil“ zu geloben, ohne auch nur einen Deut von der eingeschlagenen politischen Marschrichtung abzuweichen. Dabei ist dies selbst nur eine Kommunikationsstrategie: eine von PR-Profis entwickelte Methode, um schlechten Umfragewerten beizukommen. Und die ereilen die Regierenden in Bund und Ländern immer schneller. Wer glaubte, die Ampelkoalition hätte in puncto „Wähler verprellen“ bleibende Maßstäbe gesetzt, hat sich geirrt. Die Wucht der allgemeinen Enttäuschung ist mit der GroKo noch einmal deutlich größer geworden. Nach einem Jahr ist praktisch aller Kredit aufgebraucht.

Dabei zählt es zu den großen Wunderlichkeiten der Demokratie, dass sich unter diesen Bedingungen jedes Mal wieder neue Regierungen finden lassen, bei nahezu gleichbleibendem Farbenspiel. Eben noch waren die Grünen die Sündenböcke der vermaledeiten Ampel. Aber schon in drei Jahren könnten die verkappten Ökopazifisten rehabilitiert sein und erneut nach der Macht greifen. Selbst die FDP berappelt sich regelmäßig vom „Todesstoß“ und findet zurück auf die große Bühne. Nicht weil ihre Politikangebote überzeugen würden, sondern die Konkurrenz nach vier Jahren Elend mal wieder untendurch ist. Das alles ist tragisch und ein Ausdruck von Alternativlosigkeit und Apathie. Aber leider können sich Politiker auf nichts mehr verlassen als darauf, dass die Wähler vergesslich sind.

Einheitsbrei in Endlosschleife

Mit der erstarkten AfD gibt es faktisch noch weniger Alternativen, weil partout keine Partei sie ins Boot holen will. Immer mehr wählen sie, aber keiner bekommt sie, während der parteipolitische Einheitsbrei in stets neuer, alter Konstellation und in Endlosschleife wiederkehrt. Nicht minder eintönig ist das Programm der Etablierten. Es lautet „Deutschland wettbewerbsfähig machen“ und bedeutet Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung: länger arbeiten, Lohnausbeutung, Sozialkürzungen, weniger Rechte, mehr Repression. Mit den multiplen Krisen seit Corona hat sich die Gangart dabei noch einmal deutlich verschärft, was speziell der AfD riesigen Zulauf gebracht hat. Dabei dürften viele ihrer Anhänger nicht ahnen, dass die Partei so neoliberal tickt wie die FDP und den Sozialstaat nicht minder brutal schleifen will wie Merz und seine CDU.

Man darf gespannt sein, ob und wie der Kanzler seine Rhetorik ummodelt, um von seinen Absichten abzulenken. Bisher hat er mit seiner Diktion von Verzicht und Anstrengung durchaus aufklärend gewirkt. Die Menschen haben sehr wohl verstanden, was er will, sprich ihren Interessen zuwiderhandeln. Ob sie das auch verstehen, wenn Merz Verständigkeit vorschützt? Andererseits dürfte es gerade für ihn kein leichtes Unterfangen sein, sich und seine Sprache fürs Publikum weichzuspülen. Lektion eins, Friedrich! Sag mal „soziales Kettensägenmassaker“ durch die Blume?

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Sozialkahlschlag für Großmachtziele

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Das große Kapital wittert in der Krise die Gunst der Stunde. Deswegen machen sie umfangreicher denn je zu jeder Sozialversicherung umfangreiche Sparvorschläge. Der Staat wird aufgefordert, durch dirigistische Maßnahmen die Rahmenbedingungen für profitableres Wirtschaften zu schaffen.

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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Schafft das Wohngeld ab!

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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.

Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.

Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.

Von Konrad Adenauer lernen

Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.

Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.

Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.

Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.

Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.

Wohngeld als Vermietersubvention

Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.

Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.

Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.

Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.

Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

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