Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.
Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.
Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.
Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.
Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.
Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“
Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“
Die Bauern sterben. Nicht nur, weil ihre Höfe dem sogenannten Strukturwandel zum Opfer fallen, nicht nur, weil sie Opfer ihres Umgangs mit Pestiziden werden, Krebs bekommen oder Parkinson; auch weil sie ganz persönlich nicht mehr weiterwissen und können.
Der Beitrag Der Bauer und der Tod erschien zuerst auf .
Jetzt wurde das Konto von Hüseyin Doğrus Mutter eingefroren – „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn“, wie die Bank laut dem sanktionierten deutschen Journalisten mitteilt. Diese neueste Eskalation in dem bereits skandalösen Fall macht deutlich, wie wichtig die aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru und seiner Familie ist. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der von der EU sanktionierte deutsche Journalist Hüseyin Doğru hat am Mittwoch auf X mitgeteilt, dass nun auch das Konto seiner Mutter gesperrt worden sei. Grundlage sei ein Schreiben der Bank Comdirect, das Doğru öffentlich machte. Darin heißt es, die Gelder auf den Konten seiner Mutter seien „aufgrund eines bestehenden Kontrollverhältnisses über die Gelder durch Ihren Sohn, Herrn Hüseyin Doğru, eingefroren“. Verfügungen über das Konto und das Wertpapierdepot seien nur noch möglich, wenn die Deutsche Bundesbank im Einzelfall eine Freigabe erteile, wie die Berliner Zeitung berichtet.
„Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren“
Bereits im März war das Konto von Doğrus Ehefrau zeitweise gesperrt worden. Damals begründete die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) die Maßnahme mit dem Vorwurf der Sanktionsumgehung. Das Verwaltungsgericht Köln habe diese Sperrung kürzlich mit Verweis auf „ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ der von der ZfS verhängten Maßnahmen aufgehoben, schreibt die Berliner Zeitung unter Berufung auf Doğru. Doğru hat nun auf X das aktuelle Schreiben seiner Bank veröffentlicht und folgendermaßen kommentiert:
„Die kollektive Bestrafung meiner Familie durch Deutschland geht weiter. Nun haben sie das Bankkonto meiner Mutter, einer Rentnerin, gesperrt und behaupten, ich hätte irgendwie auch die ‚Kontrolle‘ darüber. Sie hat keinen Zugriff mehr auf ihre Ersparnisse – obwohl sie von keiner deutschen Behörde eine offizielle Mitteilung erhalten hat. Keine Anklage, kein ordentliches Verfahren.“
Aktuelle Kampagne zur Unterstützung von Doğru
Die NachDenkSeiten sind in zahlreichen Artikeln auf den Fall Doğru eingegangen, eine Auswahl finden Sie unter diesem Text. Kürzlich gab es eine Anhörung zu dem Fall im Europäischen Parlament. Und in einem bereits im Oktober 2025 erstellten Rechtsgutachten kritisieren prominente Juristinnen das gesamte Konstrukt der EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen scharf.
Über eine aktuelle Kampagne gegen die EU-Sanktionen und zur Unterstützung von Doğru hat Maike Gosch kürzlich in diesem Artikel berichtet. Auf der Webseite free-dogru.com finden sich weitere Informationen über die Möglichkeiten, sich mit Doğru solidarisch zu zeigen.
Die EU-Sanktionen sind ein Skandal, dieses Urteil bezieht sich auch auf weitere Fälle sanktionierter Personen wie unter anderem Jacques Baud. Die neueste Eskalation gegen die Mutter von Hüseyin Doğru unterstreicht noch einmal, wie wichtig die oben beschriebene aktuelle Kampagne zu dessen Unterstützung ist.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Doğru
Um das unternehmerische Überleben zu sichern, opfert Bosch quasi den Heimatmarkt Deutschland. 22.000 Jobs werden in der Mobilitätssparte abgebaut. Im Gegenzug fokussiert man sich auf die Produktion in China. Die grüne Politik wirkt – doch nicht gerade positiv für den deutschen Arbeitsmarkt.
Deutschland wirtschaftet ab. Dank des „European Green Deals“, der von der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) vorangetrieben wird, sowie der seit Jahren durchgedrückten „grünen“ Energie-, Mobilitäts- und Wirtschaftspolitik, erodiert vor allem die industrielle Basis des Landes. Immer mehr Industriearbeitsplätze fallen weg (Report24 berichtete) und kürzlich verkündete auch das Traditionsunternehmen Bosch einen massiven Stellenabbau.
Der Heimatmarkt spielt gerade für das Autogeschäft des Konzerns mittlerweile nur noch eine untergeordnete Rolle. 22.000 Arbeitsplätze sollen in dieser Sparte wegfallen. Der Grund dafür sind schwache Zahlen, hohe Rückstellungen und vor allem die politisch durchgedrückte „Verkehrswende“. Also wird der Konzern umgebaut – und die Volksrepublik China ist der große Gewinner dieser Entwicklungen. Denn dort gibt es noch Kunden, neue Serienmodelle und neue Technikplattformen.
Der operative Gewinn zeigt, dass Bosch im eigentlichen Tagesgeschäft zwar noch Geld verdient – doch unter dem Strich schreibt der Konzern erstmals seit 2009 rote Zahlen. Der Grund dafür sind Milliardenbelastungen durch den Umbau des Unternehmens. Allein 2,7 Milliarden Euro Rückstellungen für Stellenabbau und Restrukturierung drücken das Konzernergebnis auf minus 400 Millionen Euro. Besonders erschreckend ist dabei der Absturz des operativen Gewinns: von 4,8 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf nur noch 1,8 Milliarden Euro 2025. Von jedem Euro Umsatz bleiben gerade einmal zwei Cent übrig. Angestrebt werden eigentlich sieben Prozent Gewinnmarge.
Noch kritischer wirkt der eingebrochene Cashflow von nur noch 300 Millionen Euro – gerade einmal ein Drittel des Vorjahreswertes. Denn während Gewinne bilanziell beeinflusst werden können, zeigt der Cashflow, wie viel echtes Geld tatsächlich hereinkommt. Bosch wird dabei immer stärker vom China-Geschäft abhängig. Mehr als die Hälfte des 15-Milliarden-Euro-Umsatzes im Bereich Mobility stammt dort bereits von chinesischen Herstellern.
Bosch, welches früher ein gutes Geschäft mit Technik für Verbrennungsmotoren – wie Einspritzsystemen, Sensoren und Steuergeräten – machte, leidet unter dem politisch angeordneten Elektrifizierungswahn in Europa. Stromer brauchen nämlich weniger mechanische Teile. Zwar überlegte man sich, in das Geschäft mit Batteriezellen einzusteigen – doch das finanzielle Risiko war zu hoch. Eine Investition von rund 20 Milliarden Euro für ein Geschäft, in dem man mit der chinesischen Massenproduktion in den Wettbewerb treten müsste? Das war zu riskant – und die Northvolt-Pleite gibt Bosch dabei recht. Man hatte aus der vorherigen Solarpleite gelernt.
Bosch ist nur ein weiteres Beispiel dafür, wie Deutschland in Sachen Industrie immer mehr an Boden und an Substanz verliert. Moralische und ethische Überheblichkeit sind keine Instrumente zur Standortsicherung und zur Zukunftsvorbereitung. Wir befinden uns in einem globalen Wettbewerb und legen uns dabei auch noch vorsätzlich und mit voller Absicht Steine in den Weg.
Am 8. Mai hatten wir Sie dazu aufgerufen, uns Ihre Kriegs- und Nachkriegserinnerungen (und die Ihrer Eltern) zu schicken. Sie haben für uns Schubladen geleert, auf Dachböden und in Kellern gesucht, handschriftliche Aufzeichnungen abgetippt, noch lebende Zeitzeugen per WhatsApp befragt, eigene Erinnerungen hervorgeholt – und täglich erreichen uns immer noch viele Mails mit den Ergebnissen. Wir hätten nicht gedacht, dass dieser Aufruf auf eine so große Resonanz treffen würde. Vielen Dank noch einmal von uns allen in der Redaktion für Ihre vielen bewegenden Zuschriften! Die Reihe wird noch eine Weile fortgesetzt – in der Regel wird immer um 15:00 Uhr eine neue Folge erscheinen, da wir so viel gutes „Material“ erhalten haben. Ich habe, mit der Unterstützung meines Kollegen Christian Reimann, die Einsendungen gesichtet, sie dann ausgewählt und für die Veröffentlichung bei uns editiert. Eine Reaktion von Maike Gosch.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Beim Lesen der vielen Berichte, Fragmente, Erinnerungen begibt man sich auf eine Zeitreise in ein sehr dunkles Kapitel der deutschen Geschichte. Der stickige Geruch der Keller, in die sich die Menschen zum Schutz vor Bomben zurückzogen, steigt in die Nase, ebenso wie der Geruch von gekochtem Rübenkraut als einzigem Essen im Hungerwinter oder der beißende Geruch der brennenden Gebäude.
Es sind viele Geschichten von Mut, von unglaublicher Tapferkeit, von Schmerz und Verlust, aber auch von Liebe, von Familie, von Überlebenswillen und der Kraft, weiterzumachen. Viele Erinnerungen schildern auch eine ganz andere, ein Kindersicht: Sie haben die Trümmerberge oft als Abenteuerspielplätze erlebt und – zum Glück – das ganze Ausmaß des Schmerzes und der Trauer der Eltern nicht begriffen.
Berührend sind auch die Berichte der jungen Männer, oft fast noch Kinder, aus den letzten Kriegsmonaten, die noch in das Geschehen hineingezogen oder -gezwungen wurden und sich irgendwie durchschlugen und überlebten. Man kann sich das aus heutiger Sicht einfach nicht vorstellen, was es für 15-, 16- oder 17-Jährige bedeutet hat, in einen Krieg zu ziehen.
Wie ein roter (blutroter) Faden zieht sich der Verlust von Vätern, Großvätern, Brüdern, Ehemännern, Cousins und Onkeln durch fast alle Geschichten. Jede Familie hatte so viele Tote zu beklagen, in die Familien wurden Lücken gerissen und insbesondere die Männer fehlten. Es war zu großen Teilen eine fast „vaterlose“ Generation, die in der Nachkriegszeit aufwuchs. Und selbst die, deren Väter nicht gefallen oder auf andere Art gestorben waren, sahen sie erst Jahre später wieder, nach der Kriegsgefangenschaft, und dann oft an Leib und Seele schwer verletzt.
Ein weiteres schreckliches Dauermotiv der Geschichten ist die Zerstörung der Städte, des bekannten Umfelds, der Gebäude, der Geschichte, der Struktur, des Halts. Der Bombenterror gegen Zivilisten und danach das Leben in Ruinen, in halbzerstörten Städten.
Ebenso schwer wogen der Verlust von Heimat, das Erlebnis von „Flucht und Vertreibung“, was ja ein geflügeltes Wort wurde in der Nachkriegszeit. Wie schwer das wog – physisch, aber auch seelisch. Die Strapazen, die Gräuel der Flucht, aber auch die Nachwirkungen, nach dem Ankommen als meist nicht willkommene Flüchtlinge, nur mit dem Wenigen, was sich am Körper oder auf einem kleinen Wagen transportieren ließ. Als „Habenichtse“ ankommen. Aber auch der Verlust von Gebäuden, Dörfern, Landschaften, des bekannten Dialekts, des Gefühls von Verwurzelung an einem Ort, von Gemeinschaften und Großfamilien, sozialen Zusammenhängen.
Das alles wurde irgendwie ertragen, unter Hunger, in zerbombten Städten – und weitergemacht, nach vorne geschaut. Geld verdient, Familien gegründet, Kinder großgezogen. Wir „Nachgeborenen“ werden uns wahrscheinlich nie wirklich vorstellen können, was für ein ungeheurer Kraftakt das gewesen sein muss.
Ermutigend dagegen die Geschichten von Tapferkeit, von Solidarität und Zivilcourage, sei es beim Verstecken von Deserteuren, der Unterstützung jüdischer Mitbürger oder anderen guten Taten.
Immer wieder kam auch das Schweigen in den Familien über diese Erlebnisse zur Sprache. Es wurde in vielen Familien kaum oder gar nicht darüber gesprochen. Obwohl es so einschneidende und schreckliche Erlebnisse waren, dass die Eltern oder Großeltern ihr Leben lang darunter litten und der Schmerz und die Traumata, auch wenn über sie nicht gesprochen wurde, das Familienleben und die Beziehungen noch über Jahrzehnte belasteten. Vielleicht kann diese Aktion einen kleinen Beitrag dazu leisten, dieses Schweigen zu brechen, aufzuweichen, aufzulösen. Denn so schrecklich die Geschichten auch sind, so heilsam kann ihr Erzählen sein.
Und das Zuhören. Immer wieder haben Sie wiederholt, dass Sie eine Lehre aus diesen Erlebnissen, den eigenen und denen Ihrer Eltern, gezogen haben: Nie wieder Krieg! Das ist auch für viele von uns Jüngeren eine starke und klare Überzeugung. Aber sie hat ein ganz anderes Gewicht, wenn sie von unseren „Älteren“ kommt, die genau wissen, wovon sie sprechen.
Es sind Geschichten aus einer Welt, die zeitlich gar nicht so weit von uns entfernt ist, nicht mal ein Menschenleben lang, aber wie aus einer anderen Zeit zu kommen scheinen. Um so wichtiger, dass diese vielen Zeitzeugenberichte, wie Elemente einer Collage, sie noch einmal nah an uns spätere Generationen heranholen und in die heutige Zeit bringen, wo eine Kriegsbeteiligung Deutschlands wieder in die Nähe des Möglichen zu rücken droht.
Es ist bezeichnend für unsere Zeit, dass wir so viel Wissen – oder zumindest den Zugang dazu – haben wie vielleicht noch nie in der Geschichte der Menschheit, aber nicht annähernd in gleichem Maße Zugang zu Weisheit. Die Weisheit eines langen Lebens, Weisheit, die sich aus Erlebnissen und Erfahrungen speist. Diese haben Sie mit uns geteilt, und dafür danken wir Ihnen sehr!
Titelbild: ChatGPT, mit künstlicher Intelligenz erstellt
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (1)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (2)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (3)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (4)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (5)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (6)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (7)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (8)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (9)
Leserbeiträge „Erinnerungen gegen den Krieg“ – Aufruf zum 8. Mai (10)

Neue Aktion im Kampf gegen die Opposition: Die CDU verschickt an alle AfD-Abgeordneten vorformulierte Schreiben, mit denen diese den Austritt aus ihrer Partei erklären sollen. Die AfD nennt das „absolute Hilflosigkeit“.
Dieser Beitrag Mit vorformulierten Schreiben CDU will AfD-Abgeordnete zum Parteiaustritt bewegen wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.
„Russenhass – wie sich die Aggressionen und die dahintersteckenden Gedanken gleichen“ – unter dieser Überschrift wurde von den NachDenkSeiten gestern das angebliche Deckblatt eines Dokuments von 1936 wiedergegeben. Wir sind von einigen Leserinnen und Lesern darauf aufmerksam gemacht worden, dass dieses Dokument nicht echt sein kann – schon allein deshalb, weil dort das Wort „dass“ mit zwei s und nicht mit ß geschrieben wird. Bitte entschuldigen Sie den Fehler. Zugleich möchte ich mich bei jenen Leserinnen und Lesern bedanken, die darauf hingewiesen haben, dass mit dem Text etwas nicht stimmen kann. Albrecht Müller.
Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.
Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.
Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.
BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:
„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“
Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:
„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.
Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“
Der Aufruf fordert konkret
Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:
Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.
Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:
Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“
Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten
Knall auf Fall wurde die Technische Universität in Berlin verrammelt, wegen baulicher Mängel. Bis auf Weiteres müssen alle draußen bleiben. Einsturzgefahr? Ach was! Vielmehr droht der Einfall von Profitinteressen. Der fast schon abgewählte Senat will eine Gesellschaft gründen, um Bau, Sanierung und Gebäudemanagement der Hochschulen zu zentralisieren. Die Blaupause dazu stammt von Neoliberalen, die den Staat zur Beute machen wollen. Eine „Katastrophe“ kommt da gerade recht. Von Ralf Wurzbacher.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Es gibt Zufälle, die gibt’s gar nicht. Seit einer Woche ist die Technische Universität (TU) in Berlin dicht. Nicht die ganze Uni, nur das Hauptgebäude an der Straße des 17. Juni. Wegen nasser Wände und Wasserschäden, die auch die Stromversorgung und den Brandschutz beeinträchtigen könnten, wie es heißt. Derlei ist weiß Gott nichts Neues, geschweige denn eine Seltenheit. Am Dienstag schrieb die Berliner Morgenpost, „Studenten spielen seit Jahren Wasserschaden-Bingo“. Tatsächlich führen sie auf Instagram schon sehr lange (Bilder)Buch darüber, was alles an der TU im Argen liegt: „überflutete Flure“, „eindringendes Regenwasser“, „feuchte Stellen an Decken und Wänden“. Die Zeitung zitierte einen jungen Mann: „Die Gebäude fallen schon auseinander, seit ich angefangen habe, zu studieren.“
Allerdings hat das bisher niemanden so recht interessiert, außer die direkt Leidtragenden, also Lernende, Lehrende und das Verwaltungspersonal. Aber plötzlich ist alles anders. Am vergangenen Freitag inspizierte ein Trupp aus Bauaufsehern und der Feuerwehr das TU-Zentralhaus und machte hinterher kurzen Prozess. Alles zu, alle raus! „Das Gebäude darf bis auf Weiteres nicht mehr betreten werden“, informierte stante pede die Unileitung. Das sei „mitten im Semester eine mittlere Katastrophe“, konstatierte Springers Welt und hat recht. Hunderte Lehrveranstaltungen müssen auf unbestimmte Zeit umquartiert oder durch Onlineangebote ersetzt werden. Und etliche Tausende von insgesamt 35.000 TU-Studierenden sowie haufenweise Beschäftigte müssen das Weite suchen.
„Etwas vernachlässigt“
Das Ereignis lieferte tagelang Bilder einer Großevakuierung, wobei eher im Schneckentempo. Eingelassen wurde unter der Woche jeweils bloß eine begrenzte Zahl von Menschen, die dafür im Internet sogenannte Zeitslots buchen mussten. „Flüchtlinge“ mit Kartons, Klappboxen und IKEA-Taschen voller Bücher, technischer Geräte und Zimmerpflanzen taugen als tolles Kameramotiv und verstärken ungemein den Eindruck von Gefahr im Verzug. Puh, das Gebäude muss ja arg gelitten haben in seinem 60-jährigen Dasein. Und wenn sich auch nur zehn Mann zu viel in ihm tummeln, geht das Ding glatt zu Boden. Ganz bestimmt haben die Verantwortlichen nicht überreagiert. Zumal die aktuell Oberverantwortliche, Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD), mit der Wahrheit auch nicht hinterm Berg hält. Gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) bemerkte sie: „Aber der Bestand wurde etwas vernachlässigt, das kann man schon sagen.“
Nun ja. Im Vorjahr hatte eine Bestandsaufnahme ergeben, dass von den 102 über die Stadt verteilten TU-Gebäuden vier in gutem Zustand sind. 96 Prozent müssen kurz- oder mittelfristig instand gesetzt werden. An der Humboldt-Universität (HU) sind es 94 Prozent, an der Freien Universität (FU) etwa zwei Drittel. Jahrzehntelang haben die politisch Verantwortlichen zugesehen, wie die Bausubstanz verrottet, und zugleich immer neue „Spardiktate“ zugunsten von Unternehmern, Spitzenverdienern und Superreichen durchgesetzt. Aber es wurde nicht nur gegeizt. Da ist auch diese „Exzellenzinitiative“, die seit sieben Jahren „Exzellenzstrategie“ heißt. Mit dem Bund-Länder-Programm werden turnusmäßig „Leuchttürme“ der Wissenschaft mit Fördermillionen bedacht, die die gewöhnliche Hochschullandschaft mit „Spitzenforschung“ überstrahlen. Seit 2019 gehören die TU, die FU und die HU dem elitären Kreis an, unter dem Dach der „Berlin University Alliance“. Was bei der Ehrung unterging: Der Leuchtturm hat einen Dachschaden.
Höchste Eisenbahn
Aber jetzt ist endlich Schluss mit Verwahrlosung. Die Politik kümmert sich. Und dabei hilft ziemlich treffsicher der „Zufall“ mit. Vor gerade einmal vier Wochen hat der Hauptstadtsenat die Gründung einer Hochschulbaugesellschaft (BHG) beschlossen. Die soll künftig als Hauptquartier für Bau, Sanierung, Instandhaltung und Gebäudemanagement fungieren und bis 2045 viele Milliarden Euro extra für die Wiederertüchtigung der elf staatlichen Berliner Hochschulen mobilisieren. Die Pläne dazu liegen schon seit über einem Jahr vor. Nur geht es jetzt eben in die heiße Phase der Umsetzung, obendrein drängt die Zeit ungemein. Bald ist Sommerpause, noch dazu wird am 20. September neu gewählt in Berlin, und den Senatsparteien CDU und SPD droht eine herbe Schlappe. Für eine Große Koalition wird es danach definitiv nicht reichen, eher für eine Wiederkehr von Rot-Rot-Grün. Aber in dieser Konstellation wird es absehbar nichts werden mit der Hochschulbaugesellschaft. Nicht nur, weil das Projekt bei Hochschulrektoren und Gewerkschaften auf heftigen Widerstand stößt – auch die Linkspartei will nicht mitziehen.
Auf Carl Waßmuth, Sprecher der Initiative „Gemeingut in BürgerInnenhand“ (GiB), wirkt die Aufregung um die TU deshalb „wie bestellt“. Den NachDenkSeiten sagte er am Mittwoch: „In Berlin wird gerade die deutschlandweit größte Privatisierung im Hochschulbereich vorbereitet. Die Schließung des Hauptgebäudes gehört zum Polittheater dazu, mit dem von den eigentlichen Interessen abgelenkt werden soll.“ Aber wieso Privatisierung? Der Aktivist vergleicht die Unternehmung mit der „Berliner Schulbauoffensive“ (BSO). Durch Einspannung der städtischen, aber privatrechtlich verfassten Wohnungsgesellschaft Howoge verzögern sich Neubau und Sanierung der Lehranstalten um Jahre, während sich die ursprünglich veranschlagten Kosten zu vervielfachen drohen. „Das freut Banken und Bauindustrielle, während es im Klassenzimmer noch lange von der Decke tropft und der Steuerzahler die Zeche zahlt“, so Waßmuth. „Dasselbe Szenario soll sich jetzt mit den Hochschulen wiederholen.“
„Vorbild“ Schulbauoffensive
Ähnlichkeiten gibt es tatsächlich viele. Nur dass man zunächst eine ganz neue Gesellschaft auf die Beine stellen will, verfasst als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Was nach viel Staat klingt, wird aber viel Privat enthalten. Die BHG wäre selbst kein Bauherr, sondern Vermittler von Aufträgen an Firmen, die Neubau und Sanierungen erledigen und dafür Kredite am freien Kapitalmarkt aufnehmen sollen. „Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Anstalt Dritter bedienen“, heißt es im Referentenentwurf von Ministerin Czyborra. „Als Dritte kommen Bauunternehmen, Architektur- und Ingenieurbüros sowie Gebäudetechnikunternehmen in Betracht.“ Nicht die Rede ist dagegen von Banken und anderen Akteuren der Finanzwirtschaft, die an dem Modell reichlich mitverdienen werden, sprich an Zinsen und Zinseszinsen.
Gerade die „Schulbauoffensive“ hat hier Maßstäbe gesetzt. In ihrem Rahmen teilen sich die Berliner Bezirke und die Howoge die Neubau- und Sanierungsprojekte auf. Die Bezirke haben den Großteil ihrer Aufgaben in kurzer Zeit abgearbeitet und pro Schulplatz weniger als 40.000 Euro aufgewendet. Die Howoge hat bis dato nicht einmal zehn Projekte realisiert, braucht bis zum Vollzug mindestens noch fünf Jahre und verpulvert im Schnitt pro Schulplatz weit über 200.000 Euro. Wer alles verdient da wohl mit? Schon deshalb sollte man den Zahlenspielen zum angekündigten Hochschulbauwumms nicht trauen. Laut Senatsmitteilung sollen mit der neuen Finanzierungstruktur von „2032 bis 2046 jährlich zwischen rund 220,3 und 298,6 Millionen Euro investiert werden“. Das wären 3,3 bis 4,5 Milliarden Euro. Die BSO war 2016 mit der Ansage 5,5 Milliarden Euro gestartet. Inzwischen werden mindestens 15 Milliarden veranschlagt. Die BHG könnte bei anhaltender Preisentwicklung und der langen Laufzeit in ähnliche Sphären vordringen, eher noch viel weiter.
30 Prozent weniger Platz
Zumindest hinsichtlich der Anlaufzeit (sechs Jahre) offenbaren die Macher diesmal Realitätssinn. Die BSO kam ewig nicht in die Gänge, weil mit Einbezug der Howoge zunächst ein riesiges Konstrukt zu erschaffen war. Geschlagene fünf Jahre brachte man allein damit zu, die fraglichen Schulen in Gestalt von 120 Verträgen juristisch auf die GmbH zu übertragen. Nur damit verdienten sich Berater und Anwälte schon eine goldene Nase. Im Fall der Hochschulen wird das fraglos noch getoppt. Auch hierbei soll der gesamte Gebäudebestand samt Grundstücken – mehrere Hundert Objekte – Eigentum der BHG werden. Die Unis verlören damit jede Handhabe in puncto Gebäudemanagement und müssten als Mieter Mietzahlungen an die neue Dachgesellschaft abführen. Außerdem soll ihr gesamtes Personal, neben Angestellten auch die Beamten, in die BHG überwechseln.
Und schließlich wollen CDU und SPD anfangs zehn Prozent und mittelfristig bis zu 30 Prozent der Flächen reduzieren, auf dem Wege von Synergien, Zusammenlegung, E-Learning und Homeoffice, wie es Czyborra vorschwebt. „In Einzelfällen“ gehörten auch „Grundstücksgeschäfte“ zu den Aufgaben der Gesellschaft, erfährt man in ihrer Vorlage. „Die HBG wird wohl eine ganz große Nummer im Immobilienbusiness beim Vermarkten und Verkaufen von Hochschulliegenschaften“, ahnt GiB-Sprecher Waßmuth. Er fürchtet Schlimmes:
„Statt schnell Gebäude zu sanieren, wird eine Struktur geschaffen, die dem Ausverkauf dient. Die fünf größten Baufirmen Europas sollen Zugriff auf Gelder bekommen, die heute noch der Hochschulbildung gewidmet werden. Banken bekommen die Hälfte vom Kuchen ab – über Zinsen für die Umgehung der Schuldenbremse, aus Steuergeld bezahlt. Es wird ein gewaltiger Raubzug.“
Es ginge auch anders. Bekanntlich hat die Bundesregierung ein „Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) im Umfang von 500 Milliarden Euro aufs Gleis gesetzt, das eigentlich für Fälle wie der von Berlin wie maßgeschneidert erscheint. Der Bund nimmt Geld auf, durch Ausgabe von Bundesanleihen zu vergleichsweise günstigen Konditionen, und bringt damit marode Schulen, Hochschulen, Schienen, Brücken und Straßen in Schuss. So die Theorie. Nun die Praxis: Jüngst haben Bund und Länder ein „Programm zur Modernisierung und Sanierung“ von Kitas und Wissenschaftseinrichtungen klargemacht, versehen mit dem Attribut „umfangreich“. Das Volumen: Vier Milliarden Euro, gestreckt über vier Jahre, wobei bestenfalls die Hälfte bei den Hochschulen landen wird. Und der Bedarf? Allein für die Berliner Unis ist ein Sanierungsstau von schätzungsweise 8,4 Milliarden Euro aufgelaufen. Für alle Hochschulen in Deutschland sind es gemäß einer Hochrechnung der Hamburger Finanzbehörde 141 Milliarden Euro.
Daseinsvorsorge unterm Hammer
Warum dann so knausrig? Ganz einfach. Bei Modellen der Sorte BSO, HBG oder ÖPP (öffentlich-private Partnerschaften) können „Dritte“ sehr viel üppiger profitieren. Die AöR übe ihre Aufgaben „unter Berücksichtigung der Interessen der Hochschulen“ aus, formuliert der Senatsentwurf zur Gründung der Hochschulbaugesellschaft. „Das bedeutet, dass auch andere Interessen berücksichtigt werden“, befand Waßmuth – und verwies auf die „Pionierarbeit“ der sogenannten Fratzscher-Kommission, benannt nach dem Präsidenten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte den Zirkel aus marktliberalen Ökonomen und Vertretern der Finanzbranche 2014 mit der Aufgabe betraut, hochprofitable Anlagemöglichkeiten für von Niedrigzinsen gebeutelte Banken und Versicherungen „zur Stärkung von Investitionen in Deutschland“ zu erschließen.
Am Ende stand die Idee einer zentralen Autobahngesellschaft, die den Ausverkauf von Deutschlands Straßennetz auf Kosten der Steuerzahler unter Umgehung von Schuldenbremse und EU-Stabilitätskriterien vollziehen soll. Die „Autobahn GmbH des Bundes“ gibt es seit inzwischen fünf Jahren und ÖPPs sind ihr bevorzugtes Mittel der Wahl, wenn es um den Fernstraßenbau geht. Wie programmiert laufen die Kosten dabei stets aus dem Ruder. Aber die von Beratungsgesellschaften wie PricewaterhouseCoopers (PwC) oder KPMG ausgeheckten Strategien lassen sich auch auf andere Bereiche anwenden – Schulen, Hochschulen, die öffentliche Verwaltung –, die nach jahrzehntelanger Kürzungspolitik so geschwächt sind, dass sie dringend „Hilfe“ brauchen. Zwecks Lösung wird dann flugs ein sogenannter Intermediär in Stellung gebracht, ein Vermittler, immer in staatlichem Gewand zwar – ob als AG, GmbH oder AöR –, aber gelenkt und getrieben von privatwirtschaftlichen Profitinteressen.
Protest am Montag
Nun also sind Berlin und seine Hochschulen ins Visier der Absahner geraten. Die akuten Baustellen wie kaputte Klos, schimmelbefallene Lehrsäle, defekte Heizungen scheren sie nicht. Sie kalkulieren langfristig, vor 2032 muss nichts passieren, weil dann ja erst die Verträge fix sind und der Reibach losgehen kann. Aber einen Dachschaden für die Galerie, den hat es schon gebraucht. Damit die Öffentlichkeit endlich kapiert, wie ernst die Lage ist, und eine längst diskreditierte Landesregierung rasch noch Nägel mit Köpfen macht.
Immerhin: Für kommenden Montag um 9 Uhr haben die Gewerkschaften Ver.di und GEW sowie die Landeskonferenz der Rektoren zu einer Demonstration vor dem Berliner Abgeordnetenhaus aufgerufen. Drinnen will zeitgleich der Wissenschaftsausschuss über die Senatspläne beraten.
„Der Senat versucht, die Hochschulbaugesellschaft gegen die Interessen der Hochschulen, der Beschäftigten und der Studierenden durchzudrücken“, beklagt die GEW in ihrem Aufruf. „Statt die Hochschulen zu stärken, drohen Arbeitsplatzabbau, Tarifflucht und Outsourcing.“ Für die Initiatoren kann das nur eines heißen: „Dieses Gesetz gehört zurückgezogen.“
Titelbild: Mo Photography Berlin / shutterstock.com
Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.
Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.
Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.
Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.
Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage
Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.
Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.
Die Fragen an die Adressaten lauteten:
Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.
Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden
Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.
In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.
Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.
Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:
„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“
In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:
„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“
Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.
Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.
Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).
Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.
Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme
Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören
Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:
„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“
In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:
„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“
Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.
Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.
Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.
Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation
Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:
„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“
In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.
Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.
In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.
Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.
Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.
Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,
Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.
Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.
Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.
Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:
„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“
Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.
Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.
Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt
Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.
Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.
Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.
Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.
Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.
Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.
Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.
Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.
Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?
In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:
„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“
Schlussbemerkung
Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.
Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.
Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru
Weite Teile der politischen Landschaft Österreich waren eng mit René Benko verbandelt. Nun fanden auch Hausdurchsuchungen bei Ex-Kanzler Alfred Gusenbauer statt. Über einen Imageschaden für die Republik, der kaum noch zu retten ist.
Der Beitrag Austrian Corruption: Wie der Benko-Sumpf immer tiefer wird erschien zuerst auf .
Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.
Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.
Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.
Von Konrad Adenauer lernen
Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.
Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.
Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.
Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.
Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.
Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.
Wohngeld als Vermietersubvention
Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.
Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.
Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.
Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.
Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com
Teilen Sie Ihre Kriegserinnerungen mit uns und unseren Lesern.
Zum Gedenktag des 8. Mai rufen wir unsere Leserinnen und Leser dazu auf, kurze Schlaglichter und Eindrücke ihrer eigenen Erinnerungen an die Schrecken des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzuschreiben und einzusenden. Die Redaktion.
Vor Kurzem veröffentlichten wir hier den satirischen Bewerbungsbrief eines 91-jährigen Lesers als Reservist für die Bundeswehr, in dem er auch einige Kriegserinnerungen aus seiner Kindheit beschrieb:
„Bin selbst erst 91 und noch vergleichsweise fit und sicher auch noch zu gebrauchen. Habe auch eigene WK II Erfahrungen. Weiß, wie es aussieht, wenn in Berlin alles um einen herum brennt und man selbst das Glück hatte, wieder lebendig aus dem Luftschutz-Keller herausgekommen zu sein. Weiß auch, wie es ist, wenn man auf dem Schulweg im Straßengraben liegend von Kampffliegern beschossen wird. Weiß auch, wie es ist, ohne Vater aufzuwachsen, weil dieser nach tapferer Kriegsbeteiligung vom Oktober 1939 an durch einen Treffer der eigenen Artillerie im März 1945 dann doch noch auf dem „Felde der Ehre” verblieb. Weiß aus eigenem Erleben im Gegensatz zu Ihnen und euch, die ihr selber da nie hingehen werdet, noch viel mehr darüber, wie Krieg geht, einschließlich des Hungers und dem Elend danach.“
In den Leserbriefen und Kommentaren in den Sozialen Medien haben Sie, unsere Leser, dem Verfasser nicht nur viel Lob für den Text ausgesprochen, sondern teilweise auch eigene bedrückende Erinnerungen mit uns geteilt. Diese haben uns berührt und auf die folgende Idee gebracht:
Zum Gedenktag des 8. Mai rufen wir hiermit unsere Leserinnen und Leser dazu auf, kurze Schlaglichter und Eindrücke ihrer eigenen Erinnerungen an die Schrecken des Krieges und der unmittelbaren Nachkriegszeit aufzuschreiben. Dies können eigene Eindrücke und Erinnerungen sein oder auch Erinnerungen aus Erzählungen Ihrer Eltern, die Ihnen nahegegangen sind. Es müssen keine langen oder abgeschlossenen Texte sein, auch einzelne Szenen oder Fragmente, bestehend aus wenigen Sätzen, sind wertvoll und wichtig.
Bitte senden Sie Ihre kurzen Texte an [email protected] mit dem Betreff: „Aufruf zum 8. Mai“. Einsendeschluss ist der 22. Mai 2026.
Die besten Beiträge wollen wir dann in einer Sammlung auf den NachDenkSeiten veröffentlichen und so ein Zeichen der Erinnerung gegen den Krieg – auf den Deutschland und Europa aktuell wieder zusteuern – setzen.
In seinem Buch „Wir wollen ein Volk der guten Nachbarn sein“ schrieb unser Herausgeber Albrecht Müller:
„Nach meinem Eindruck äußern sich heute viele Zeitgenossen, Journalisten, Politiker, Bürgerinnen und Bürger über Krieg, über die Möglichkeit zum Krieg und die „Ertüchtigung“ zum Krieg, ohne dass sie wissen und sich vorstellen können, was Krieg bedeutet, welches Elend Krieg auslöst. „Kriegstüchtig werden“, „Russland ruinieren“ – wenn ich diese Worte höre, dann schrecke ich auf, weil ich mich noch daran erinnere, wie Krieg aussieht und was er Menschen antut.
Wenn ich nun dazu einiges erläutere und dokumentiere, dann nicht, um Panik zu verbreiten. Ich beschreibe die Folgen, das Leid der Menschen im Krieg, weil in manchen aktuellen Äußerungen sichtbar wird, dass das Wissen um die fürchterlichen Folgen von Kriegen nicht präsent ist. (…)
Meine Erinnerungen reichen bis in die letzten Jahre des Zweiten Weltkriegs zurück. Mein Heimatdorf liegt genau zwischen Mannheim und Heilbronn; Bruchsal und Pforzheim etwas weiter entfernt im Südwesten und Süden und Würzburg ungefähr 140 km im Nordosten. Den feuerroten Himmel über allen fünf brennenden Städten habe ich als 4-/5-/6-Jähriger nachts gesehen.
Sie brannten mehrmals nach Bombenangriffen der britischen und US-amerikanischen Luftwaffe. (…)
Die genannten Städte brannten lichterloh. Der Nachthimmel leuchtete rot. Tausende Menschen kamen in den Flammen um. Historisch bedeutsame Städte wie das barocke Mannheim und Heilbronn wurden zerstört.
Ein Krieg wirft lange Schatten…
Dass man in Deutschland „Kriegstüchtigkeit“ herbeireden will, finde ich vor diesem Hintergrund schlimm. Gerade wir Deutschen müssten es besser wissen, was ein Krieg aus Menschen macht.“
Titelbild: wikicommons
„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?
Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.
Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.
Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.
Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.
Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.
Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.
Was sind Ihre Schlüsse?
Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.
Was wäre dann gewesen?
Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.
Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.
Wie meinen Sie das?
Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.
Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.
Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?
Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.
Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.
Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.
Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?
Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.
Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.
Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.
Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?
Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.
Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.
Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.
Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?
Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.
Selbstmorde?
Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.
Was war nun das Problem?
Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.
Das war aber nicht so?
Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.
Was heißt das?
Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.
Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?
Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.
Und mit 2G …
… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.
Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.
Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.
Was heißt das konkret?
Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.
All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.
Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.
Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.
Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.
Mit welcher Begründung?
Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.
Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.
Stimmte das denn?
Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.
Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.
Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.
Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)
Verwurzelung will die AfD. Gefördert werden sollen nur noch Beiträge "zu deutscher Identitätsfindung“. Man will sich wohlfühlen, Fremdes oder Irritierendes sollen der Idylle der Tradition fernbleiben. Die nach Trumps Vorbild kulturell verordnete Langeweile könnte der Vorlauf zum Krieg sein.
Der Beitrag AfD-Kulturpolitik: „patriotische Wende auf allen Gebieten“, Bekämpfung der „Identitätsstörung“ erschien zuerst auf .