Stellen Sie sich vor, Sie dürften sich selbst Geld auszahlen — und das völlig legal. Nicht durch Arbeit, nicht durch Ersparnisse, nicht durch einen Kredit, den Sie irgendwann zurückzahlen müssen. Einfach so, per Tastendruck. Genau das tun Geschäftsbanken jeden Tag. Und kaum jemand spricht darüber. Der Bürger, der jeden Monat sein Gehalt auf sein Konto [...]
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Deutschland und die EU sind in vielerlei Hinsicht vom Ausland abhängig – auch, was Überwachungssysteme und IT-Lösungen betrifft. In der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion räumt die Bundesregierung selbst potenzielle Sicherheitsrisiken in diesem Bereich ein.
„Die Bundesregierung sieht grundsätzlich Risiken durch unberechtigte Zugriffe beim Einsatz cloudbasierter Kommunikations- und Kollaborationsdiensten aus Drittstaaten“: Das konstatiert die Bundesregierung in der Anfragebeantwortung wörtlich.
Zuvor hatte man angegeben, dass für die durch die Bundespolizei in eigener Zuständigkeit betriebenen öffentlichen Videoüberwachungssysteme teilweise externe Dienstleister Betriebs- und Speicherungsaufgaben übernehmen. Die Verantwortung für die Sicherheit liege bei den jeweiligen Behörden (in diesem Fall also der Bundespolizei), die die Technologien einsetze. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mache zur Reduktion von Risiken hinsichtlich der digitalen Souveränität aber spezielle Vorgaben.
Die AfD wollte zudem wissen, inwieweit öffentliche Überwachungs- und sicherheitsrelevante Systeme in Bund, Land und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung zentral oder dezentral betrieben werden. Brisant: Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Zugriffe ausländischer Behörden auf in Deutschland genutzte IT- und Cloud-Infrastrukturen sollen „soweit wie möglich“ durch Nutzung des Frameworks „Criteria enabling Cloud Computing Autonomy“ (C3A) ausgeschlossen werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Sascha Lensing betrachtet die Antwort der Bundesregierung kritisch: Besonders brisant sei, „dass die Bundesregierung ausdrücklich einräumt, Risiken durch mögliche Zugriffe ausländischer Behörden auf in Deutschland genutzte Cloud- und IT-Infrastrukturen nicht vollständig ausschließen zu können. Trotzdem werden entsprechende Systeme weiterhin in erheblichem Umfang genutzt.“
Bezüglich des Einsatzes umstrittener Pegasus-Spyware durch deutsche Sicherheitsbehörden und des Risikos unbemerkter Datenabschöpfung berief sich die Bundesregierung auf notwendige Geheimhaltung – dem Bekanntwerden von Informationen in diesem Bereich stünden überwiegende Belange des Staatswohls entgegen. Außerdem muss nach Ansicht der Bundesregierung geheim bleiben, welche technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um Endgeräte von Mitgliedern der Bundesregierung gegen Überwachungs- und Ausspähmaßnahmen zu schützen, wie oft diesbezüglich Prüfungen stattfinden und welche forensischen Fähigkeiten die Bundesregierung hat, um Kompromittierungen festzustellen.
AfD-Politiker Lensing schlussfolgert:
Die Bundesregierung bestätigt selbst erhebliche Risiken für die digitale Infrastruktur Deutschlands. Gleichzeitig fehlt offenbar eine vollständige Übersicht über kritische Überwachungs- und IT-Strukturen im öffentlichen Bereich. Das ist sicherheitspolitisch hochproblematisch. Besonders kritisch ist die weitgehende Auskunftsverweigerung der Bundesregierung beim Themenkomplex ausländischer Überwachungssoftware und möglicher Sicherheitsrisiken durch externe Technologien. Selbst gegenüber dem Deutschen Bundestag verweigert die Bundesregierung zentrale Informationen mit Verweis auf Staatswohl und Geheimschutz. Wenn der Staat immer stärker auf digitale Überwachungs-, Cloud- und Kommunikationssysteme setzt, dann braucht es zugleich maximale Sicherheitsstandards und eine wirksame parlamentarische Kontrolle.
Die Bundesregierung selbst wies übrigens in ihrer Beantwortung auf den „Faktor Mensch“ hin. Kürzlich erst wurde publik, dass mehrere Politikerinnen auf einen bekannten Phishing-Trick in der App Signal hereingefallen sind (Report24 berichtete). Schon das wirkte wenig vertrauenerweckend. Abhängigkeiten bei der digitalen Infrastruktur stellen weitere Einfallstore für Eindringlinge dar, durch die sensibelste Informationen entwendet werden können. Lensings Fazit:
Die Antwort der Bundesregierung zeigt vor allem eines: Deutschland verfügt bislang offenbar weder über ein vollständiges nationales Lagebild sicherheitsrelevanter digitaler Infrastruktur noch über digitale Souveränität gegenüber ausländischen Technologieanbietern. Ein moderner Staat darf sich bei kritischer Sicherheits- und Verwaltungsinfrastruktur nicht in strategische Abhängigkeiten begeben. Deutschland braucht mehr technologische Eigenständigkeit und endlich eine konsequente Sicherheitsstrategie für kritische digitale Systeme.
Wer heute als Privatperson oder Kleinunternehmer zur Bank geht und 3.000 Euro in bar abheben möchte, erlebt etwas Merkwürdiges: Er wird gefragt, wofür er das Geld braucht. Nicht aus Fürsorge — sondern weil es das Gesetz so vorschreibt. Geldwäscheprävention heißt das Zauberwort, das zum Universalwerkzeug der Finanzkontrolle geworden ist. Der Handwerker, der seinem Subunternehmer bar [...]
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Die Europäische Union forciert mit der EUDI-Wallet ein zentrales System, das künftig Ausweise, Gesundheits- und Bankdaten aller Bürger in einer digitalen Brieftasche bündelt. Parallel dazu treiben Brüssel und die Europäische Zentralbank neue Bargeldobergrenzen sowie den digitalen Euro voran. Führende IT-Sicherheitsexperten und Datenschützer warnen nun vor den eklatanten Sicherheitsmängeln dieser enormen Überwachungsinfrastruktur.
Getarnt als bequemer Digitalisierungsschritt schafft die EU derzeit die technische Grundlage für ein gigantisches Kontrollnetz. Die 2024 beschlossene eIDAS-2.0-Verordnung zwingt alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgern bis Ende 2026 eine sogenannte European Digital Identity Wallet (EUDI) „anzubieten“ (oder besser: aufzudrücken). In Deutschland soll das System am 2. Januar 2027 starten. Offiziell spricht man von Freiwilligkeit, doch die EU-Kommission verfolgt ein klares Ziel: Bis 2030 sollen 80 Prozent aller EU-Bürger das System aktiv nutzen.
Die Wallet bündelt Personalausweis, Führerschein, Bildungsnachweise, Krankenkassenkarte und Bankkonto-Authentifizierungen in einer einzigen Anwendung. Doch wer Zugriff auf diese App hat, besitzt den digitalen Generalschlüssel zum Leben der Bürger. Das macht die EUDI-Wallet zu einem extrem attraktiven Ziel für Hacker und Geheimdienste. Wie fragil die Konstruktion ist, entlarvte sich im April: Einen Tag nachdem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Wallet für ihre weltweiten Spitzenstandards beim Datenschutz lobte, knackte ein britischer IT-Spezialist das System und fand vertrauliche Daten offen auf dem Gerät vor.
Die Kritik aus Fachkreisen ist mittlerweile vernichtend. Auf dem jüngsten 38. Kongress des Chaos Computer Clubs (38C3) zerpflückten Experten die Referenzarchitektur (ARF) der EU-Kommission faktisch in der Luft. Thomas Lohninger von der Grundrechts-Organisation Epicenter.works und die Kryptografie-Professorin Anja Lehmann vom Hasso-Plattner-Institut legten offen, dass der gesamte Zertifizierungsprozess der Wallet grundlegend fehlerhaft ist. Der Konstruktionsfehler: Jene EU-Mitgliedstaaten, die die Wallets herausgeben, dürfen deren Sicherheit auch gleich selbst evaluieren und zertifizieren.
Zudem fehlen zum Start zwingend notwendige Datenschutzmechanismen wie sogenannte Zero-Knowledge-Proofs (ZKPs). Diese kryptografischen Verfahren würden es erlauben, nur minimale Daten weiterzugeben – etwa dem Verkäufer bloß die Volljährigkeit zu bestätigen, anstatt das genaue Geburtsdatum offenzulegen. Stattdessen setzt die EU auf klassische digitale Signaturen, was Tracking und das massenhafte Abgreifen von Nutzerdaten durch staatliche Stellen und Dritte ermöglicht.
Die EUDI-Wallet ist dabei nur ein Baustein einer breiteren Agenda. Flankierend zieht die EU die Schlinge um das Bargeld enger. Ab dem 1. Juli 2027 gilt ein EU-weites Barzahlungsverbot über 10.000 Euro bei gewerblichen Geschäften. Schon ab 3.000 Euro müssen Händler ihre Kunden vollständig durchleuchten und Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Staatsangehörigkeit dokumentieren. Bei Verstößen drohen drakonische Strafen von mindestens 40 Prozent der Transaktionssumme. Der Generalverdacht wird zur neuen Normalität.
Zeitgleich rückt der digitale Euro in die Startlöcher. Die Europäische Zentralbank schloss 2025 ihre Vorbereitungsphase ab, der EU-Rechtsrahmen folgt 2026, und 2029 soll die Ausgabe beginnen. Zwar beteuert die EZB, der digitale Euro werde das Bargeld nur ergänzen. Faktisch läuft die systematische Verdrängung des analogen Geldes jedoch längst auf Hochtouren.
Die Infrastruktur für Bargeld wird massiv zurückgebaut. Ende 2024 gab es in Deutschland nur noch rund 17.870 Bankfilialen – ein drastischer Absturz im Vergleich zu den über 36.000 Instituten im Jahr 2013. Auch die Neuprägung von Euro-Münzen wird systematisch gedrosselt: Für 2025 genehmigte die EZB nur noch ein Volumen von 2,17 Milliarden Euro, ein erneuter Rückgang gegenüber den Vorjahren. Wenn das Bargeld aus dem Alltag physisch verschwindet, droht der Zwang zum digitalen Zentralbanksystem. Alternativen bleiben dem gläsernen Bürger dann keine mehr.
Vermeintlich unabhängige Nichtregierungsorganisationen beobachten in Echtzeit, was online gesagt und veröffentlicht wird. Offiziell geht es darum, Desinformation einzudämmen – doch Kritiker sehen darin wachsenden Einfluss auf öffentliche Debatten.
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Wie sich Tech-Konzerne durch Datenmacht und digitale Infrastruktur zu unseren Herren aufschwingen: Manche Akteure möchten Politik entweder durch Technologie überflüssig machen oder ihren politischen Kern auf Verwaltung und Optimierung reduzieren. Beides zerstört den Rechtsstaat. Eine kommentierende Schlussbetrachtung von Detlef Koch.
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Die anderen Teile der Serie finden Sie unter folgenden Links:
„Technofeudalismus” – das Weltbild: Freiheit, Mensch und Macht (Serie, Teil 1)
„Technofeudalismus“ – die Infrastruktur der Macht: Wie Lobbys Politik strukturieren (Serie, Teil 4)
„Technofeudalismus“ – Flucht aus der Demokratie (Serie, Teil 5)
Demokratische Ordnungen sterben selten an einem einzigen Fehler. Sie verlieren zuerst die Voraussetzung, um überhaupt funktionieren zu können. Der öffentliche Raum wird unmerklich zur Plattform, Infrastruktur zur privaten Geldquelle, der Staat zum Datenkunden, Recht zur Ressource für hochmobile „Eliten“ und Innovation zur Sprache, in der demokratischer Widerspruch als Rückständigkeit erscheint. Die formale Hülle bleibt sichtbar: Parlamente tagen, Gerichte urteilen, Parteien streiten, Wahlen finden statt. Aber immer mehr Bedingungen demokratischer Selbstbestimmung wandern in Räume ab, die weder öffentlich Gehör finden noch öffentlich ausreichend kontrolliert werden.[1]
Techno-Feudalismus beschreibt eine Gegenwart, in der Zugang zu den verborgenen Schalthebeln der Macht wichtiger wird als Großgrundbesitz im historischen Sinn, Infrastruktur wird wichtiger als Fabrikbesitz, Daten werden wichtiger als bloße Marktposition und die Wahl des Rechtsraumes wird wichtiger als territoriale Bindung an ein Territorium.
Feudalismus heißt:
Wenn Öffentlichkeit zur Plattform wird
Öffentlichkeit ist nicht bloß ein Medienraum. Sie ist die sozial organisierte Voraussetzung, unter der Bürgerinnen und Bürger sich als politische Subjekte begegnen können. Bei Habermas ist Öffentlichkeit deshalb eng mit politischer Willensbildung, öffentlicher Meinung, Kritik und demokratischer Legitimation verbunden. Sein „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ behandelt nicht zufällig die politische Funktion öffentlicher Sphäre, die Transformation öffentlicher Meinung und die Verschiebung durch Massenmedien und Werbung.[3]
Unter den Bedingungen technologischer Plattformen verändert sich nicht nur, wer spricht. Es verändert sich, was sichtbar wird, wie Reichweite entsteht, wer auffindbar bleibt, welche Begriffe zirkulieren, welche Gruppen mobilisierbar werden und welche Konflikte im Lärm verschwinden. Suchmaschinen, soziale Netzwerke, App-Stores, Cloud-Dienste, Zahlungswege, Marktplätze und Werbesysteme sind deshalb keine bloßen Dienste neben der Demokratie. Sie sind die Zugangsordnungen innerhalb der Demokratie.[4]
Nicht jede Entscheidung technologischer Plattformen ist sofort politisch motiviert, und trotzdem lässt sich nicht leugnen, dass private Infrastrukturen politische Folgen haben, selbst wenn sie ganz unschuldig als Produktdesign, Geschäftsbedingung, Ranking, Moderation, Werbeoptimierung oder Sicherheitsstandard erscheinen. Plattformunternehmen entscheiden nie neutral über Durchleitung. Sie strukturieren vielmehr Aufmerksamkeit, Auffindbarkeit, Teilnahmebedingungen und Erlösmodelle. In der Plattformökonomie werden Märkte zu digitalen Privaträumen, in denen Gatekeeper über APIs, Review-Verfahren, Rankings, Zahlungssysteme und Sichtbarkeit bestimmen.[5]
So verliert unsere Demokratie ihre Öffentlichkeit, ohne dass Zensur im klassischen Sinn stattfindet. Es reicht schon, wenn öffentliche Sichtbarkeit von privaten Infrastrukturen abhängt. Es reicht schon, wenn der Zugang zu Reichweite von Geschäftsmodellen bestimmt wird, die Aufmerksamkeit kapitalistisch verwerten. Es reicht, wenn politische Kommunikation in Räumen stattfindet, deren Regeln niemand gewählt hat und deren Logik nicht öffentlich begründet werden muss. Dann bleibt Rede formal frei, aber ihre gesellschaftliche Wirksamkeit wird privat vorsortiert.[6]
Das betrifft nicht nur Kommunikation. Kritische Infrastruktur hebelt immer dann die Demokratie aus, wenn die Cloud, Identitätsdienste, Datenanalyse, Sicherheitssoftware, biometrische Systeme, Lagebilder, Schnittstellen und Risikobewertungen von wenigen privaten oder hybriden Infrastrukturen abhängen. So verschiebt sich langsam die operative Grundlage staatlicher Gewalt. Der Staat wird nicht einfach von Konzernen „übernommen“. Der Staat entmachtet sich selbst, indem er zentrale Funktionen zunehmend über technische Ökosysteme und deren Standards organisieren lässt. Das Ganze funktioniert über Datenmodelle und Abhängigkeiten, die politisch kaum noch zu kontrollieren sind, da nicht demokratisch gewählte Volksvertreter darüber entscheiden, sondern Konzerne. In der Analyse des Plattform-Staats wird dieser Wandel als Bewegung von punktueller Reaktion zu permanenter Verknüpfung, Vorprüfung und Priorisierung beschrieben.[7]
Oligarchie ohne Geheimbund
Oligarchen treffen sich nicht im geheimen Hinterzimmer. Ihre Unternehmen, Konzerne und Plattformen bilden eine Struktur, in der sich Daten, Kapital, Rechenleistung, Cloud-Infrastruktur, Patente, Talente, Plattformreichweite, Lobbyzugang und juristische Gestaltungsmacht gegenseitig verstärken.[8]
Nicht einzelne Tech-Unternehmer sind die „Dämonen“ der Gegenwart, sondern die Machtarchitektur ihrer Institutionen, in der wenige Akteure früher, genauer und dauerhafter auf Märkte, Standards, politische Verfahren und öffentliche Wahrnehmung einwirken können als andere. Venture Capital finanziert in Plattformmärkten in den seltensten Fällen Vielfalt. Venture Capital finanziert Skalierung, Netzwerkeffekte und Dominanz, weil die Rendite in der beherrschenden Stellung liegt. Die Plattformanalyse zeigt diese Logik als ökonomischen Ausscheidungsprozess, in dem Risikokapital lange Verluste akzeptiert, solange monopolartige Positionen erreichbar erscheinen.[9]
Künstliche Intelligenz (KI) verschärft diesen Prozess noch. Große Modelle entstehen nicht aus reiner Genialität. Sie brauchen Daten, Rechenkapazität, Cloud-Zugang, Energie, Kapital, Spezialwissen und Marktzugänge. Wer diese Voraussetzungen kontrolliert, kontrolliert weit mehr als ein Produkt – er kontrolliert die Bedingungen, unter denen künftige Innovationen stattfinden. Damit verschiebt sich der Wettbewerb selbst. Kleinere Teilnehmer können noch so gute, vielleicht sogar demokratiestärkende Ideen haben, aber wenn es den dominanten Tech-Akteuren nicht gefällt, zwingen Infrastruktur, Preise, Zugänge und technische Standards jeden in die Knie.[10]
Demokratie unter Plattformbedingungen ist deshalb nur noch die Hülle der Demokratie: Bürgerinnen und Bürger stimmen zwar formal gleich ab, begegnen politischen Informationen aber fast nur noch in privat kuratierten und datenökonomisch optimierten Räumen. Politische Willensbildung wird nicht abgeschafft. Sie wird durch Ranking, Targeting, Empfehlungslogiken, Moderationsregeln, Werbemärkte, Datenanalysen und algorithmische Sichtbarkeit im Interesse mächtiger Akteure vorstrukturiert. Diese manipulative Technik der Beeinflussung sieht längst nicht mehr wie plumpe Propaganda aus, sondern erscheint uns im Tarnkleid personalisierter Relevanz. Der Bürger nimmt das dann auch noch als ein Serviceangebot war und nicht als das, was es ist – eine Entmündigung.[11]
Die schmerzhafte Erkenntnis lautet: Wer Infrastruktur besitzt, muss nicht jeden Inhalt diktieren. Es genügt, die Architektur zu besitzen, in der Inhalte Reichweite und Preise die gewünschte Aufmerksamkeit und Anschlussfähigkeit erhalten.[12]
Rechtsstaatlichkeit in der Black Box
Der Rechtsstaat beruht auf Verlässlichkeit. Zuständigkeiten müssen klar umrissen, Entscheidungen begründet, überprüfbar und anfechtbar sein. Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet nicht nur, dass alle denselben Paragrafen unterliegen. Sie bedeutet, dass Betroffene verstehen können, warum ihnen eine Leistung verweigert, ein Risiko zugeschrieben, ein Antrag verzögert, eine Kontrolle auferlegt oder ein Zugang versperrt wird.[13]
Black-Box-Bedingungen entstehen, wenn staatliche Entscheidungen durch Modelle, Datenhaushalte, Scores, Risikoklassen, Matching-Systeme oder proprietäre (herstellerspezifische) Software vorbereitet werden, deren Funktionsweise für Betroffene, Gerichte, Parlamente oder selbst Behörden nur begrenzt durchschaubar ist. Das Problem ist nicht nur allein der Datenschutz. Entscheidend sind Macht, Anfechtbarkeit und demokratische Kontrolle.[14]
Der Sozialstaat wird unter solchen Bedingungen zum Datenextraktionsfeld für persönliche Daten. Bürgerinnen und Bürger erscheinen in Bereichen wie Arbeit, Gesundheit, Migration, Sicherheit und Sozialleistungen zunehmend als Datensubjekte. Hilfe, Anspruch und Kontrolle rücken technisch enger zusammen. Je mehr Register, Plattformen und Schnittstellen verbunden werden, desto größer wird die Versuchung, Abweichung als Risiko, Bedürftigkeit als Verdachtsmoment und Komplexität als Optimierungsproblem zu behandeln.[15]
Auch Sicherheitspolitik verändert ihren Charakter. Sicherheitsbedarf erzeugt Märkte für Überwachung, Analyse, Grenzschutztechnik, Identitätsmanagement, Predictive-Systeme und Cloud-Lösungen. Das ist nicht per se illegitim; Staaten brauchen Sicherheitsfähigkeit. Aber wenn Sicherheitsarchitektur zum Geschäftsmodell wird, entstehen falsche Anreize. Überall werden dann Risiken gesehen und Befugnisse permanent ausgeweitet. Technische Abhängigkeit von solchen Systemen wird dann schnell als Sachzwang argumentiert. Die bisherigen Gegenmittel sind Transparenz, Folgenabschätzungen, Audits, unabhängige Aufsicht, Anhörungsrechte und Beschaffungsbedingungen.[16]
Ein Rechtsstaat, der seine Entscheidungen nicht mehr verständlich begründen kann, verliert nicht sofort seine Legalität, aber er verliert demokratische Glaubwürdigkeit, denn Rechtsstaatlichkeit ist mehr als korrekte Zuständigkeit. Sie ist die öffentlich und demokratisch verhandelte Zumutbarkeit staatlicher Macht. Wo die Begründungen staatlichen Handelns in Modellen, Geschäftsgeheimnissen oder technischen Standards verschwindet, entsteht eine gefährliche Blackbox. Der Staat handelt weiter, aber die Bürgerinnen und Bürger können seine Handlung weder nachvollziehen noch prüfen.[17]
Innovation als Entpolitisierung
Innovation ist nicht das Problem. Eine demokratische Gesellschaft braucht technische Erneuerung, leistungsfähige Verwaltung, bessere Medizin, sichere Kommunikation, nachhaltige Infrastruktur und neue Werkzeuge. Problematisch wird Innovation erst, wenn sie zum Legitimationsersatz wird. Dann gilt:
Die Frage muss doch wohl lauten: Wer entscheidet, nach welchen Maßstäben, mit welchen Rechten der Betroffenen und mit welcher Rechenschaft? Wunsch nach Innovation darf sich nicht hinter Begriffen wie Skalierung, Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Disruption, Smartness oder reibungslose Nutzererfahrung verstecken.
Der Wunsch mancher Akteure möchte Politik entweder durch Technologie überflüssig machen oder ihren politischen Kern auf Verwaltung und Optimierung reduzieren. Beides zerstört den Rechtsstaat. Entpolitisierung bedeutet also nicht, dass Politik verschwindet. Sie bedeutet, dass politische Entscheidungen als technische Notwendigkeiten erscheinen:
Gerade deshalb ist die Sprache der Innovation so ambivalent. Sie kann demokratisch legitimiert Befreiung ermöglichen. Sie kann aber auch Herrschaft unsichtbar machen. Eine demokratische Ordnung darf Technik nicht verhindern, nur weil sie neu ist. Aber sie darf neue Technik auch nicht übernehmen, nur weil sie effizient erscheint. Sobald Technik öffentliche Ordnung prägt, muss sie öffentlich begründet, rechtlich gebunden und demokratisch kontrollierbar sein.[18]
Der selektive Staat
Der Staat verschwindet nicht – auch nicht unter der Herrschaft der Tech-Eliten. Er wird selektiv. Stark bleibt er dort, wo Eigentum, Verträge, Sicherheit, Grenzschutzregime und Durchsetzung betroffen sind. Schwächer oder abhängiger wird er dort, wo soziale Rechte, Transparenz, ökologische Grenzen, demokratische Kontrolle und öffentliche Rechenschaft durchgesetzt werden müssten.[19]
Private Vermögensmacht nutzt Eigentums-, Vertrags-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Sicherungsrechte, während staatliche Durchsetzung im Hintergrund bleibt. Das ist dann der selektive Staat, in welchem Kapital mobil sein kann, Menschen aber gebunden bleiben.[20]
Hier liegt die feudalistische Struktur der Gegenwart: nicht Leibeigenschaft, sondern asymmetrischer Zugang; nicht Herrschaft durch Grundbesitz, sondern Infrastrukturherrschaft; nicht Standesrecht, sondern selektive Rechtsmacht. Die Demokratie bleibt als Verfahren sichtbar, aber ihre materiellen Voraussetzungen werden privatisiert, verdatet, verrechtlicht, ausgelagert oder in technische Systeme eingeschrieben.
Demokratie heißt Herrschaft vergesellschaften
Demokratie ist mehr als Wahlrecht. Das Wahlrecht ist unverzichtbar, aber es ist die Ultima Ratio einer demokratischen Gesellschaft, nicht ihre ganze Substanz. Demokratie bedeutet Vergesellschaftung von Herrschaft. Sie verlangt öffentliche Räume, kontrollierbare Infrastruktur, transparente Verwaltung, einklagbare Rechte, soziale Teilhabe, Steuerfähigkeit, ökologische Verantwortung und reale Alternativen.
Wer demokratische Ordnung verteidigen will, muss die Herrschaft über zentrale Infrastrukturen begrenzen, wenn sie sich in den Händen weniger überreicher Tech-Eliten, Plattformkonzerne, Sicherheitsanbieter oder Finanzakteure konzentriert. Öffentliche Kontrolle ist keine Innovationsfeindschaft. Sie ist die Bedingung dafür, dass Innovation nicht zur privaten Verfassung gesellschaftlicher Wirklichkeit wird.
Die Demokratie der Zukunft wird nicht daran gemessen, ob sie modern genug ist, jede neue Infrastruktur zu übernehmen. Sie wird daran gemessen, ob sie stark genug bleibt, jede Infrastruktur dem Recht, der Öffentlichkeit und dem Gemeinwohl zu unterwerfen.
Titelbild: Lightspring / Shutterstock
[«1] Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“
[«2] Sassen, Saskia 2003: „Globalization or Denationalization?“, Review of International Political Economy
[«3] Habermas, Jürgen 1991: The Structural Transformation of the Public Sphere. Cambridge, MA: MIT Press
[«4] van Dijck, José / Poell, Thomas / de Waal, Martijn 2018: The Platform Society. Oxford: Oxford University Press
[«5] Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/1925 of the European Parliament and of the Council of 14 September 2022 on contestable and fair markets in the digital sector and amending Directives (EU) 2019/1937 and (EU) 2020/1828 (Digital Markets Act), Art. 2(2), 3(1), 5(4)–(7);
Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065 of the European Parliament and of the Council of 19 October 2022 on a Single Market For Digital Services and amending Directive 2000/31/EC (Digital Services Act), Art. 34(2)(a)–(e).
[«6] Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065, Erwägungsgründe 82, 95, Art. 27, 34(1)(b)–(d), 34(2)(a)–(e), 35(1)(a)–(e); Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“, Theory, Culture & Society, 39(4), S. 145-171.
[«7] Cristofari, Gianmarco / Gerbaudo, Paolo 2025: „Towards an empowered ‘Platform State’?
[«8] Competition and Markets Authority 2024: AI Foundation Models: Update paper, 11 April 2024
Pistor, Katharina 2022: „Legal coding beyond capital?“, European Law Open, online veröffentlicht am 10. August 2022
[«9] Langley, Paul / Leyshon, Andrew 2017: „Platform capitalism: The intermediation and capitalization of digital economic circulation“
[«10] Competition and Markets Authority 2024: AI Foundation Models: Update paper, 11 April 2024
[«11] Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065, Erwägungsgründe 82, 95, Art. 34(1)(b)–(d), 34(2)(a)–(e)
[«12] Staab, Philipp / Thiel, Thorsten 2022: „Social Media and the Digital Structural Transformation of the Public Sphere“
[«13] Rechtsakt 2016: Regulation (EU) 2016/679 of the European Parliament and of the Council of 27 April 2016 on the protection of natural persons with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data (General Data Protection Regulation), Art. 13(2)(f), 15(1)(h), 22(1)–(3); Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689 of the European Parliament and of the Council of 13 June 2024 laying down harmonised rules on artificial intelligence (Artificial Intelligence Act), Art. 13(1)–(3), 14(1)–(4).
[«14] Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689, Art. 11, 12, 13(1)–(3), 14(1)–(4), 15; Rechtsakt 2016: Regulation (EU) 2016/679, Art. 22(1)–(3).
[«15] Alston, Philip 2019: Extreme poverty and human rights, UN General Assembly, A/74/493, 11 October 2019
[«16] UN Human Rights Council, Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression 2019: Surveillance and human rights, A/HRC/41/35, 28 May 2019, S. 3–7, 14–20; OHCHR 2019: Report on the adverse effect of the surveillance industry on freedom of expression, Symbol A/HRC/41/35; Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689, Art. 14, 27, 49, Annex III Nr. 1, 5, 6, 7.
[«17] Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“
[«18] Rechtsakt 2024: Regulation (EU) 2024/1689, Art. 13, 14, 27; Rechtsakt 2022: Regulation (EU) 2022/2065, Art. 34, 35; Habermas, Jürgen 2022: „Reflections and Hypotheses on a Further Structural Transformation of the Political Public Sphere“, Theory, Culture & Society, 39(4), S. 145-171.
[«19] Sassen, Saskia 2003: „Globalization or Denationalization?“, Review of International Political Economy
[«20] ebenda
Vermeintlich unabhängige Nichtregierungsorganisationen überwachen in Echtzeit alles, was online geschrieben, gesagt oder veröffentlicht wird. Das Ziel: Die Verbreitung von Desinformation verhindern und opportune Wahrheiten vervielfältigen.
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In einer aktuellen Kampagne praktiziert die EU die Flucht nach vorne: Inakzeptable Sanktionen gegen Publizisten, ein fragwürdiger „Digital Services Act“ und so weiter halten die EU nicht davon ab, sich auf aktuellen Plakaten als Kämpferin ausgerechnet für die Meinungsfreiheit zu feiern. Es ist ein Versuch der dreisten Überrumpelung und eine Machtdemonstration. Ein Kommentar von Tobias Riegel.
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Ein Motto der PR-Manager der EU scheint zu lauten: „Dreistigkeit siegt“. So zumindest wirkt eine aktuelle EU-Kampagne, bei der Plakate etwa mit Motiven zur freien Presse oder allgemein zur Meinungsfreiheit auch in deutschen Städten präsentiert werden.
Das ist ausgerechnet in Zeiten, in denen EU-Institutionen für potenziell zensierend wirkende Instrumente wie dem Digital Services Act und für inakzeptable Sanktionen gegen unbequeme Publizisten scharf kritisiert werden, gewagt – um es vorsichtig auszudrücken.
Das Titelfoto zeigt eines der Plakate, auf denen sich die EU für ihren angeblichen Kampf für eine „freie Presse“ rühmt. Und im Vordergrund sieht man den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru, der aktuell durch EU-Sanktionen schwer drangsaliert wird, weil er eine aus Sicht der EU-Gralshüter „falsche“ Meinung vertreten hat. Diese Kombination macht den verlogenen Zynismus der EU-Kampagne deutlich und bescheinigt ihr zusätzlich den Charakter einer verzweifelten Vorwärtsverteidigung.
„Das kann man sich nicht ausdenken“
Der Journalist Norbert Häring hat die absurde Wirkung der EU-Plakate bereits vor einigen Tagen auf den Punkt gebracht:
„Ganz so als gäbe es keinen Digital Services Act, der befiehlt, ‚schädliche‘ Inhalte zu unterdrücken, keine Faktenchecker, die bestimmen dürfen, was wahr ist, keine Meldestellen und Hinweisgeber, keine Hausdurchsuchungen und mittelalterliche Sanktionen für missliebige Publizisten, inszeniert sich die EU mit einer Plakatkampagne als Verteidigerin der Meinungsfreiheit.“
Dogru selbst hat auf seinem X-Account das Titelfoto dieses Artikels veröffentlicht, zusammen mit der folgenden Botschaft:
„Das kann man sich nicht ausdenken. Es ist der Internationale Tag der Pressefreiheit, und vor meiner Haustür stehen diese Plakate: ‚Freie Presse. Schützt, was uns wichtig ist.’ Genau derselbe @eucouncil hat mich buchstäblich genau dafür sanktioniert. Das wird definitiv mein Kampagnen-Poster.“
Neben dem Fall Dogru ist auf all die weiteren durch die EU sanktionierten Einzelpersonen hinzuweisen. Und noch einmal muss betont werden, wie scharf der Kontrast zwischen den nun plakatierten Phrasen und vielen realen Handlungen der EU ist.
Prominent ist auch der Fall des sanktionierten Publizisten Jacques Baud, auf diesen Vorgang sind wir etwa im Artikel Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ eingegangen, ein bereits im Oktober 2025 erstelltes Rechtsgutachten kommt zu einem vernichtenden Ergebnis, was den rechtlichen Rahmen der EU-Sanktionen angeht.
Die NachDenkSeiten haben sich in zahlreichen Artikeln mit dem EU-Sanktionsregime, mit dem Digital Services Act und weiteren (direkt und indirekt) zensierend wirkenden Maßnahmen der EU befasst – bitte nutzen Sie unsere Suchfunktion.
All die schönen Phrasen zur Meinungsfreiheit …
Es gibt dieser Tage weitere Versuche, mit schönen, aber unzutreffenden Phrasen zur Meinungs- und Pressefreiheit zu punkten. So hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels vom 3. bis 10. Mai eine Woche der Meinungsfreiheit ausgerufen. Wie fragwürdig sich der Börsenverein in der antirussischen Propaganda positioniert, haben wir in den Artikeln „Russland ist der Feind“: Karl Schlögel erhält „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels oder Die Russen sind „Unrat“: Pamphlet erhält den „Friedenspreis“ des Buchhandels beschrieben.
Am 3. Mai war auch der Tag der Pressefreiheit – jener Tag, an dem die „Reporter ohne Grenzen“ regelmäßig ihre fragwürdige „Rangliste“ der Pressefreiheit veröffentlichen. Auf dieses jährliche Ritual mit dem Ranking, das potenziell selber zur Meinungsmache genutzt werden kann, sind wir im Artikel Der „Tag der Pressefreiheit“, die „Reporter Ohne Grenzen“ und die erschütternde Selbstsicht unserer Medien eingegangen (der Text ist von 2019, seitdem ist viel passiert).
Das Gegenteil von Meinungsfreiheit
Die Verantwortlichen der EU-Kampagne möchten mit ihren Plakaten nun mutmaßlich auch einen Effekt der geistigen Überrumpelung erreichen, indem einfach offensiv etwas behauptet wird, was ganz offensichtlich nicht mit der EU-Realität in Einklang zu bringen ist. Diese Offensichtlichkeit ist dabei nicht unbedingt hinderlich, sondern sie kann auch die Machtdemonstration verstärken, nach dem Motto: Seht her – wir lassen uns doch nicht von der Realität unsere Kampagnen diktieren!
Der von vielen EU-Publikationen genutzte Begriff der zu bekämpfenden Desinformation setzt übrigens eine Art „Wahrheitsministerium“ voraus, das festlegt, welche Meinungsäußerungen die „richtigen“ und darum die „erlaubten“ Meinungsäußerungen sind. Ein solcher „Kampf für Meinungsfreiheit“, der sich potenziell in Unterdrückung von „falschen“ Meinungen äußert, ist aber das Gegenteil von Meinungsfreiheit.
Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru
Verbotene Meinung, bestrafte Gesinnung: Zur Europäisierung des deutschen Zensurregimes
„Sippenhaft” für Familie des deutschen Journalisten Doğru: EU-Sanktions-Regime immer skandalöser
Die drohende „Herrschaft des Verdachts“: Der Digital Services Act der EU