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Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

(Auszug von RSS-Feed)

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Post vom Staat: Die Wahrheit zu benennen ist in Österreich jetzt offiziell Verhetzung

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Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd. Das erfährt unser Autor Chris Veber aktuell am eigenen Leib – erneut. Ihm wird vorgeworfen, dass ein von ihm veröffentlichter Facebook-Beitrag den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfülle. Er hatte die Belastung des Gesundheitssystems durch die illegale Massenmigration angeprangert. Entsprechende Zahlen sind belegbar. Ist es nun offiziell Verhetzung, Fakten vorzubringen und die Gegebenheiten zu kritisieren?

Chris Veber berichtet über die Anschuldigungen:

Ich habe wieder einmal Post vom österreichischen Staat bekommen. Laut der Polizeiinspektorin Anna-Lena Stern habe ich den Tatbestand der Verhetzung erfüllt. Wobei Frau Stern hier Ankläger, Ermittler und Richter in einer Person ist, indem sie nicht die Möglichkeitsform wählt, sondern gleich ihr Urteil abgibt. Noch vor dem Ende der Ermittlungen. Aber so läuft das heutzutage in UnsererDemokratie™, wenn man etwas sagt, was der Regierung nicht passt.

Aber der Reihe nach, hier die offiziellen Anschuldigungen der Frau Inspektorin Anna-Lena Stern:

Der österreichische Staatsangehörige Franz Christian Veber wird beschuldigt, am 16.03.2026 um 09:53 Uhr über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlicht zu haben, der den Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) erfüllt.

Konkret habe VEBER in diesem Beitrag eine Personengruppe herabgesetzt, verächtlich gemacht und pauschal für gesellschaftliche Probleme verantwortlich gemacht.

Der Beitrag wurde über die Anti-Hassposting-App „BanHate“ anonym gemeldet und an die NS-Meldestelle weitergeleitet. Anschließend erfolgte die Zuständigkeit der PI Innsbruck Saggen.

Im Zuge der Ermittlungen wurde festgestellt, dass der Beschuldigte über sein Facebook-Profil einen öffentlichen Beitrag veröffentlichte, welcher sich gegen Asylwerber und Menschen mit Migrationshintergrund gerichtet habe und diese Personengruppe pauschal herabgesetzt wurde.

Der veröffentlichte Beitrag:

Die Krankenkassen sind pleite. Die Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion sind nicht mehr wegzuleugnen. Also wird bei den Leistungen für alle gespart, die Kosten steigen. Wobei, „für alle“ triffts nicht genau. Für alle autochthonen Beitragszahler wäre treffender. Bei der Gruppe der Neuhierwohnenden, die noch keinen Cent eingezahlt haben, wird natürlich nicht gespart. Unsere Grenzen und Geldbeutel bleiben eisern offen für die Asylinvasoren aus aller Welt.

Zusätzlich wurde dem Beitrag ein Bild mehrerer dunkelhäutiger Personen hinzugefügt.

Durch die Wortwahl „Asylinvasion“, „Asylinvasoren“ sowie die pauschale Darstellung von Asylwerbern als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe wird diese Gruppe in einer die Menschenwürde verletzenden Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Beschuldigte Franz Christian Veber bereits im Jahr 2024 aufgrund eines Facebook-Postings (Verhetzung), erstellt mit demselben Facebook-Account, an die Staatsanwaltschaft Innsbruck zur Anzeige gebracht wurde. Das Verfahren wurde damals eingestellt.

Ich weiß nicht, wie Sie, geehrte Leser und Leserinnen, das sehen, aber in meinen Augen hat Frau Stern das Urteil, das dem Gericht obliegen sollte, schon vorweggenommen (fett gedruckte Formulierungen). Ich habe den Tatbestand der Verhetzung erfüllt und die Asylanten in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise verächtlich gemacht. Punkt. Keine Möglichkeit. Fakt. Wenn das Schule macht, können wir uns den Rechtsstaat eigentlich sparen. Es reicht eine anonyme Anzeige per App und der Schuldspruch folgt automatisch durch die Behörden der Regierung.

Gehen wir den Sachverhalt der Reihe nach durch, der in fast schon klischeehafter Weise alle Befürchtungen über den Zustand UnsererDemokratie™ erfüllt.

Das fängt an mit der App, über die die anonyme Anzeige erfolgte. Die „BanHate-App“ zum Melden von „Hasspostings“ wurde im April 2017 von der Antidiskriminierungsstelle Steiermark in Kooperation mit der Grazer Kreativagentur Golddiggers e.U. entwickelt. Den Namen Golddiggers finde ich in diesem Zusammenhang besonders passend. Die App wurde im Rahmen der Arbeit der Antidiskriminierungsstelle realisiert und primär über Landes- und kommunale Förderungen finanziert. Also aus Steuergeldern. Der laufende Betrieb, die Auswertung der Meldungen und die Weiterentwicklung sind Teil des Budgets der Antidiskriminierungsstelle. Die App wird im Rahmen des neuen Bundesprojekts „Fight Hate“ weiterbetrieben.

Die Antidiskriminierungsstelle Steiermark wurde vom Land Steiermark und der Stadt Graz gegründet und ist eng mit dem Verein „Helping Hands Graz“ verbunden. Sie wurde hauptsächlich durch Landesförderungen des Landes Steiermark (eine Quelle spricht von einer Jahresförderung von ca. 290.000 €) und der Stadt Graz finanziert. Im Januar 2026 erhielt sie eine Bundesförderung von ca. 490.000 € durch das Sozialministerium für das Projekt „Fight Hate“, welches über den Verein „Helping Hands Graz“ eingereicht wurde und für das u.a. mit den RosaLila PantherInnen kooperiert wird (manche Namen mag man gar nicht glauben).

Hier wird die linkswoke „Zivilgesellschaft“ mit Unmengen an Steuergeld überschüttet, um gegen unliebsame, „rechte“ Bürger unter dem Deckmantel des Kampfes gegen „Hass und Hetze“ vorzugehen. Da gibt’s dann auch keinen Sparzwang, wenn die RosaLila PantherInnen nach Geld rufen.

Ist die Benennung der Wahrheit ein Verbrechen?

Soweit also zu den Hintergründen der anonymen Anzeige, widmen wir uns meiner Aussage.

„Die Krankenkassen sind pleite.“ Das entspricht den Aussagen der Krankenkassenfunktionäre und unserer Regierung, die damit die Leistungskürzungen rechtfertigt. Das Defizit wird öffentlich ausgewiesen. Die Aussage entspricht zu 100 % der Realität.

„Das liegt an den Folgen von Plandemiemaßnahmen und Asylinvasion“. Die Plandemie hat Österreich laut ÖVP-naher Agenda Austria in etwa 175 Milliarden Euro gekostet. Allein die nutzlosen Tests verschlangen fünf Milliarden. Die Folgen von Long-Vax (im Regierungssprech Long-Covid) belasten die Kassen bis heute. Die Plandemiemaßnahmen haben also zur Schieflage der Kassen maßgeblich beigetragen. Korrekt.

Kommen wir zu den „Asylinvasoren“. Eine Einwanderung vornehmlich junger, kulturfremder Männer im kriegstauglichen Alter gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung ist eine Invasion. Da gibt es nichts zu beschönigen. Diese jungen Männer lehnen laut einer aktuellen Studie der Stadt Wien auch zu großen Teilen unsere Gesetze und Gesellschaft ab und sind in allen Statistiken zu Gewalt gegen Leib und Leben sowie zur sexuellen Selbstbestimmung weit überrepräsentiert. Sie üben überdurchschnittlich oft Gewalt gegen die Aufnahmebevölkerung aus. Die Bezeichnung Invasoren ist also eine etwas polemische, zugespitzte Wortwahl, aber sie gibt ebenfalls nur die Realität wieder. Nebenbei hätte keiner der Invasoren laut Genfer Flüchtlingskonvention oder Dublin-Regelung ein Anrecht auf Asyl in Österreich. Sie sind allesamt unrechtmäßig im Land. Die Bezeichnung „Asylinvasor“ ist also Geschmackssache, aber sicher keine tatsachenferne „Verhetzung“.

Jetzt der Punkt „Asylwerber als finanzielle Belastung und bevorrechtigte Personengruppe“, die maßgeblich zur Pleite der Krankenkassen beiträgt. Auch wenn die Regierung die wahren Kosten der Asylinvasion krampfhaft verbergen will, gibt es aus skandinavischen Ländern Studien, die die langfristigen Kosten eines Asylanten aus dem islamischen, arabisch-afrikanischen Raum mit bis zu 950.000 Euro beziffern. Ich habe dazu mehrere Artikel geschrieben, aber für Frau Stern habe ich einen Artikel aus dem European herausgesucht, der diese Angaben bestätigt. Dem European wird sie hoffentlich nicht auch Verhetzung vorwerfen. Für Österreich ergibt das für die Asylmigration seit dem Jahr 2015 eine Belastung von 20 Milliarden Euro jährlich. Sehr konservativ geschätzt. 100 Milliarden pro Legislaturperiode. Das kann man dann schon als „finanzielle Belastung“ sehen, finde ich.

Im Jahr 2024 waren laut der Statistik Austria 53,4 % der Mindestsicherungs- und Sozialhilfebezieher Drittstaatsangehörige, also weder Österreicher noch EU-Bürger. In Wien sogar 58,1 %. Unter diesen Drittstaatsangehörigen stellen die Asylinvasoren die größte Gruppe dar. Laut Integrationsfonds stellen Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte ca. 71 % der Nicht-Österreicher unter den Beziehern. In etwa 78 % der Syrer in Wien beziehen Mindestsicherung, so wie die Syrer, die mit Abstand größte Gruppe unter den ausländischen Beziehern sind, gefolgt von den Afghanen. Ein Großteil lebt in Wien, das den mit Abstand höchsten Anteil an „Schutzberechtigten“ aufweist. Die Asylinvasoren tragen also mitnichten zum Sozialsystem bei, sondern belasten es in hohem Maße. So wie sie die Krankenkassen in hohem Maße belasten, denn sie beziehen Leistungen, ohne Beiträge einzuzahlen. Auch hier: Meine Wortmeldung ist zu 100 % korrekt.

Denn die Asylwerber, Asylanten und subsidiär Schutzberechtigten werden allesamt von der ÖGK rundum versorgt. Asylwerber im Verfahren werden über die Grundversorgung der Länder mit vollem Sachleistungsanspruch bei der ÖGK krankenversichert. Sie genießen in der Regel Rezeptgebührenbefreiung und eine Befreiung von Selbstbehalten (z. B. bei Heilbehelfen, Hilfsmitteln, Krankentransporten). Die Kosten trägt die öffentliche Hand, also der österreichische Steuerzahler. Dem jetzt die Leistungen gekürzt werden und der höhere Selbstbehalte hinnehmen muss. Anerkannte Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte werden bei Bezug von Mindestsicherung oder Sozialhilfe als „hilfsbedürftig“ eingestuft und in die gesetzliche Krankenversicherung über die „Krankenhilfe“ der Sozialhilfe mit einbezogen. Ohne eigenes Einkommen zahlen weder Asylwerber noch anerkannte Schutzberechtigte in der Regel eigene Beiträge in die Krankenkasse ein. Sie sind weitgehend von Selbstbehalten befreit oder diese werden übernommen. Die Versorgung läuft über die gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK), finanziert über das Sozialsystem.

Die überwiegende Mehrheit der Asylinvasoren belastet das System, ohne dazu beizutragen. Bei ihnen werden auch keine Selbstbehalte erhöht, weil sie keine Selbstbehalte haben. Sie sind also nicht nur eine Belastung für die ÖGK und den Sozialstaat, sondern sind auch gegenüber den Beitragszahlern privilegiert. Mein Facebook-Posting entspricht auch in diesem Punkt zu 100 % der Realität.

Auch das Bild mit den dunkelhäutigen Personen entspricht der Wahrheit: Als Asylanten kommen eben keine Japaner oder Schweden zu uns, sondern Araber und Afrikaner.

Wir sehen also, ich habe nicht „verhetzt“ oder „herabgesetzt“, ich habe nur die Realität beschrieben. Bleibt die große Frage, ob in UnsererDemokratie™ das Benennen der Wahrheit ein Verbrechen ist. Das werden wir vor Gericht herausfinden. Denn ich werde dieses Verfahren natürlich bis zum Schluss durchprozessieren. Wenn wir es zulassen, dass die Wahrheit in Österreich kriminalisiert wird, dann ist unsere Demokratie am Ende. Dann ist unsere Freiheit tot.

Auch darum ersuche ich Sie, geschätzte Leser und Leserinnen, um finanzielle Unterstützung in diesem Verfahren. Ich gehe auch vor Gericht, damit Sie nicht vor Gericht gezerrt werden können, wenn Sie sich regierungskritisch äußern. Damit unsere Kinder in Freiheit leben können. Ich weiß, klingt sehr pathetisch, aber die Lage verlangt nach Pathetik.

Wenn Sie mich unterstützen wollen, bitte tun Sie dies mit dem Verwendungszweck „Schenkung“ unter folgender Bankverbindung oder über Paypal:

Ich danke Ihnen in meinem Namen und im Namen der Freiheit.

Eine kleine Anmerkung noch, geehrte österreichische Verfolgungsbehörden. Im Jahr 2024 wurde ich nicht wegen „Verhetzung“ angeklagt, sondern wegen des Verstoßes gegen das NS‑Verbotsgesetz. Ich hatte gepostet:

„Liebe Linksfaschisten, was habt Ihr eigentlich gegen Adolf Hitler? Er war Sozialist. Vegetarier. Hat das Kollektiv über das Individuum gestellt. War besessen vom gesunden Volkskörper. Hat Andersdenkende ausgeschaltet. Und wenn Ihr Euch ehrlich macht, Juden mögt Ihr ja auch nicht. Also, wo ist Euer Problem mit Nazis? Ihr seid ja selbst welche.“

Das erfüllt laut der Innsbrucker Staatsanwaltschaft, die die Durchsuchung meiner Wohnung und die Sicherstellung meiner Geräte anordnete, den Tatbestand der Verharmlosung des Nationalsozialismus und erweckt den Eindruck, „als würde der Verfasser dieses Postings eine der nationalsozialistischen Ideologie wohlgesonnen, positive Grundhaltung vertreten“. Möge sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden. Die Staatsanwaltschaft hat dann übrigens vor dem Prozess gekniffen und musste nach ein paar Monaten meine Geräte wieder rausrücken, ohne Verurteilung natürlich. Auch dank meines exzellenten Anwalts, der die Absurdität der Anklage wunderschön herausgearbeitet hat. 

(Auszug von RSS-Feed)
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