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„Immunisierung“ gegen Falschinformationen – Google mischt sich in Wahlen ein

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In einer funktionierenden Demokratie sollte eigentlich eine Informationsfreiheit herrschen. Doch mittlerweile dominiert das Prinzip der Informationskontrolle. Jedoch nicht nur Regierungen verfolgen dieses Ziel, sondern ganz offensichtlich auch Big Tech.

Lange Zeit galt in den westlichen Demokratien das Prinzip, wonach man den Bürgern eine relativ umfangreiche Meinungsfreiheit zugestand, die nur durch wenige begrenzende Gesetze (z.B. zum Schutz vor Verächtlichmachung, Beleidigung und dergleichen) eingeschränkt wurde. Wer Falschnachrichten – also offensichtliche Lügen – verbreitete, musste sich entsprechend verantworten. Es war das System des sogenannten „Debunking“. Man wurde für solche Falschnachrichten oder gezielte Desinformation getadelt und gegebenenfalls auch juristisch belangt.

Mittlerweile jedoch gewinnt das Prinzip des sogenannten „Prebunking“ an Popularität. Dabei handelt es sich um eine Idee, die Menschen bereits vorab gegen bestimmte nicht erwünschte Narrative und Behauptungen quasi zu „immunisieren“. Man könnte dies auch eine gezielte Indoktrination nennen. Dies soll laut einem aktuellen Whitepaper zur Bekämpfung von „Desinformationen“ im Vorfeld von Wahlen des European Media and Information Fund (EMIF) durchgeführt werden, welches auch die deutsche Nachrichtenagentur dpa verbreitet.

Diese Institution ist jedoch keineswegs unabhängig oder neutral, sondern Teil eines „Faktenchecker“-Netzwerks ganz im Dienste des herrschenden Systems – und erhielt zudem von Google eine Anschubfinanzierung von 25 Millionen Euro. Mehr noch hat sich diese Organisation ganz offen der Bekämpfung von angeblicher „Desinformation“ verschrieben – wobei sich die Definitionen darüber, was als solche gelten soll und was nicht, von Leuten mit ganz bestimmten Vorstellungen dazu vorgegeben wird.

Derselbe Konzern also, der über die im Westen dominierende Suchmaschine und das größte Videoportal (YouTube) verfügt, sowie mit dessen eigenen Ranking-Algorithmen über die Sichtbarkeit von Webseiten und anderen Webinhalten bestimmt, beteiligt sich nun also auch an Projekten, welche zunehmend proaktiv die Meinungen und Ansichten der Bürger lenken wollen. Das Ziel lautet: Umfassende Informationskontrolle. Eigentlich würde man solche Maßnahmen eher in autoritären Staaten vermuten, doch nun wird dies auch in den sogenannten „liberalen, westlichen Demokratien“ immer stärker umgesetzt.

Künftig sollen nicht nur reaktive „Faktenchecks“ über den angeblichen Wahrheitsgehalt von konkreten Informationen, Behauptungen und Meldungen urteilen, sondern die Menschen bereits vorab ganz gezielt darauf „vorbereitet“ werden, ganz bestimmte Argumente, Zweifel oder Narrative als potentiell „problematisch“ wahrzunehmen. Darunter laut dem Whitepaper unter anderem in Bezug auf Wahlen die Zweifel an Briefwahlen, jegliche Diskussionen über Wahlpannen, die Kritik an Umfragen oder auch Behauptungen über Wahlmanipulationen. Dies wird von den EMIF-Leuten als „typische Desinformationsmuster“ bezeichnet.

Damit werden jedoch fundamentale Grundprinzipien der Demokratie verletzt. Wie kann es nämlich sein, dass man den Bürgern kritische Fragen zu den Wahlabläufen, den Auszählungen, den Umfrageergebnissen, oder auch den Parteien und Kandidaten quasi untersagen will? Jedes System ist fehlerhaft, doch irgendwelche potentiellen Probleme und Missstände anzusprechen soll nun problematisch sein? Damit degradiert man das Wahlvolk zum bloßen Stimmvieh, das zwar seine Stimme (möglichst im Sinne des Establishments) abgeben soll, jedoch keine kritischen Fragen mehr stellen darf. Nicht die Demokratie selbst soll dabei geschützt werden, sondern die vorherrschenden Narrative.

Dazu wurde quasi eine geschlossene Informationsarchitektur errichtet, in der die Algorithmen der Suchmaschine entscheiden, was die Menschen zu finden haben, die „Faktenchecker“ über den angeblichen Wahrheitsgehalt entscheiden, solche Prebunking-Projekte wie jenes von EMIF festlegen was als „verdächtig“ gilt und natürlich die Social-Media-Portale darüber bestimmen, was überhaupt verbreitet werden darf. Denn ungeachtet dessen, dass es durchaus Desinformation und Falschmeldungen gibt, bleiben wichtige Fragen offen: Wer stellt die Definition darüber auf und wer kontrolliert denn eigentlich die Kontrolleure? Und mehr noch: Warum mischt sich Google überhaupt in die Wahlprozesse ein?

(Auszug von RSS-Feed)

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Umstrittenes Urteil in Belgien: Van Langenhove auch wegen Migrationsfakten verurteilt

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In Belgien wurde der frühere Abgeordnete des Vlaams Belang, Dries Van Langenhove, verurteilt, weil er in einem Vortrag wissenschaftlich belegte Fakten zur illegalen Massenmigration präsentierte. Der Richter bestätigte ausdrücklich, dass die Aussagen auf Statistiken und Studien beruhen und verurteilte ihn trotzdem. Der vorgebliche Kampf gegen „Hass und Hetze“ dient in Europa meist nur dem Kampf gegen die Wahrheit.

Von Chris Veber

Am 26. Mai 2026 sprach ein belgisches Gericht, die Korrektionale Rechtbank Leuven, Dries Van Langenhove schuldig. Der 33-jährige Gründer der nationalistischen Studentenvereinigung Schild & Vrienden und ehemalige Vlaams-Belang-Abgeordnete hatte am 28. Februar 2024 an der KU Leuven einen Vortrag gehalten. Eingeladen von der Nationalistischen Studentenvereniging Leuven
(NSVI) referierte er in einer schonungslosen Analyse über die Folgen der illegalen Massenmigration. Die steigende Kriminalität, sinkende Bildungsstandards, Wohnungsnot und überlastete Sozialsysteme. Er stützte sich ausschließlich auf offizielle Statistiken und wissenschaftliche Quellen zu Unterschieden verschiedener Bevölkerungsgruppen bei Kriminalitätsraten, schulischen Leistungen und beruflichen Erfolgen. Er brachte nur Fakten, er sprach nur die Wahrheit aus. Übrigens ist Nationalismus in der EU noch nicht strafbar, sondern im Falle der Ukraine sogar EU-Staatsdoktrin.

Das Gericht verhängte dennoch eine Geldstrafe von 4.000 Euro. Einer Haftstrafe entging Van Langehove wohl nur dank einer rechtlichen Besonderheit im Zusammenhang mit einer früheren Verurteilung. Das Urteil ist eine Selbstoffenbarung der durchpolitisierten Justiz. Der Richter schrieb wörtlich: „Van Langenhove wird nicht wegen der Verbreitung falscher Informationen angeklagt. Er wird angeklagt, Fakten auf eine Weise darzustellen, die Hass gegen Personen aufgrund eines oder mehrerer der geschützten Kriterien im Anti-Rassismus-Gesetz schürt.“

(Anmerkung: Wenn die Universität Gent weiße Professoren „dekolonisieren“, also durch bunte Menschen ersetzen will, ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Wenn an der Universität van Vlaanderen die Anwesenheit weißer Männer im Parlament als potentiell undemokratisch anprangert wird, dann ist das natürlich kein Verstoß gegen die Anti-Rassismus-Gesetze. Gegen Weiße im Allgemeinen und gegen weiße Männer im Besonderen darf jederzeit nach Lust und Laune vom Leder gezogen werden. Auch wenn sie die Menschen sind, die das Land wirtschaftlich tragen und den Sozialstaat für die Migranten finanzieren.)

Die Begründung des Richters räumte ein, dass wohl alles wahr sein könne. Aber die Präsentation von Fakten reiche für eine Verurteilung nach dem belgischen Anti-Rassismus-Gesetz aus. Dieses Gesetz bestraft nicht die Verbreitung von Lügen zum Zwecke der Propaganda, sondern die „Schaffung einer feindseligen Atmosphäre“ oder einer „Haltung der Intoleranz“. Ein Gummiparagraph par excellence, der gegen alle Menschen angewendet werden kann, die unliebsame Wahrheiten aussprechen. Van Langenhove selbst betonte sogar, sein Feind seien nicht die Migranten, sondern die politischen Akteure, die die Massenmigration orchestrieren. Dem Gericht war das egal, die Benennung gesellschaftlicher Probleme im Zusammenhang mit der Massenmigration genügte für eine Verurteilung.

Die Leuvener Entscheidung ist Teil eines EU-weiten Musters. In immer mehr Ländern reicht es aus, statistisch belegte Zusammenhänge zwischen Massenmigration und Kriminalität oder sozialen Problemen öffentlich zu benennen, um als „Hetzer“ zu gelten. Das Regime lässt die letzten Masken fallen. Der Kampf gegen „Hass“ ist zum Instrument geworden, um unliebsame Wahrheiten zu unterdrücken. Die EU-Kommission will den von der UN vorgeschlagenen Bevölkerungsaustausch („replacement migration“) gegen alle Widerstände durchdrücken. Frau von der Leyen will ja im Rahmen des Erasmus Programms mit bis zu 42 Milliarden Euro Steuergeld nochmals bis zu sieben Millionen junge Moslems aus dem arabisch-afrikanischen Raum nach Europa holen.

In den USA wäre Dries Van Langenhoves Vortrag unter dem Ersten Verfassungszusatz als legitime Ausübung der Meinungsfreiheit geschützt. In Europa hingegen reicht die ungeschminkte Darstellung von Realitäten, die alle offiziellen Statistiken längst belegen, für eine Verurteilung. Wer die Wahrheit ausspricht, braucht ein schnelles Pferd. Nur wer schweigt, bleibt unbehelligt vom starken Staat. Das ist keine Demokratie. Das ist die Einführung des Wahrheits- und Meinungsmonopols der selbsternannten Eliten durch die Justiz.

Van Langenhove kündigte Berufung an, aber sein Urteil ist ein Präzedenzfall. Die Präsentation von Fakten zur Migration ist in der EU ein potenzielles Hassverbrechen. Die letzten Reste der Meinungsfreiheit in Europa erodieren vor unser aller Augen. Die Masken sind gefallen und die Wahrheit ist nun offiziell verdächtig. Natürlich nur zum Schutze UnsererDemokratie™ und UnsererWerte™.

Nachtrag der Redaktion:

Van Langenhove wurde in Belgien bereits 2024 wegen Verstößen gegen Antirassismus- und Negationismus-Gesetze sowie Waffenrechtsverstößen verurteilt. Der Fall beruhte auf geheimen Chatgruppen, in denen laut VRT-Recherche und Gericht rassistische, antisemitische, gewaltverherrlichende und Holocaust-verharmlosende Inhalte geteilt wurden. Konkret genannt wurden unter anderem antisemitische Inhalte, Nazi-Bezüge, Holocaust-Leugnung bzw. „negationistische“ Inhalte sowie rassistische Hetze. Das Gericht sprach 2024 von „racist, hateful, Nazi and negationist speech“.

Das Gericht sah ihn als Verantwortlichen bzw. Mittäter, weil solche Inhalte in den von ihm kontrollierten S&V-Räumen zirkulierten. Columbia fasst den Gerichtsstand so zusammen: Er wurde als Gruppenleiter für Holocaust-Leugnungsinhalte mitverantwortlich gemacht, weil er deren Verbreitung in den virtuellen Räumen zuließ, die er kontrollierte. Zum Holocaust-Komplex ging es um „negationistische“ Inhalte, also Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Billigung des Holocaust. Öffentlich klar belegt ist nicht, dass jede Holocaust-leugnende Einzeläußerung von ihm selbst formuliert wurde.

(Auszug von RSS-Feed)
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