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Reise zum Westbalkangipfel Merz will den gesamten Westbalkan in die EU holen

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Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): Zwei Staaten des Westbalkans sind bereits Mitglieder der EU. Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

Seit 13 Jahren hat die EU kein neues Mitglied mehr aufgenommen. Bundeskanzler Merz hält das für ein Versäumnis und wirbt nun für eine schnelle Erweiterung Richtung Westbalkan – dessen Staaten Milliarden erhalten haben.

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Berliner Senat auf CSD Hauptstadt der Schwachsinnigen

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Kai Wegner: Mehr Regenbogen geht einfach nicht. Foto: picture alliance/dpa | Soeren Stache. Hauptstadt der Schwachsinnigen.

Verfall und Niedergang vollziehen sich in Berlin in einem atemberaubenden Tempo. Statt arm, aber sexy ist es jetzt arm und elendig. Dass der Senat unter CDU-Person Kai Wegner trotzdem Hunderttausende Euro für einen CSD-Wagen ausgibt, kann nur einen Grund haben. Ein Kommentar von Henning Hoffgaard.

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Linke „Bürgerrechtsgruppe“ erstattete KKK-Mitgliedern Kosten für Kreuzverbrennungen

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In den USA flossen mehrere Millionen Dollar von einer linken „Bürgerrechtsorganisation“ an den Ku-Klux-Klan und auch an andere Neonazigruppen. Ziel war es offensichtlich, die rassistische Organisation weiter wachsen zu lassen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Aussteigewillige wurden sogar dafür bezahlt, weiter Mitglied zu bleiben.

Wie Report24 bereits im April berichtete, wurde gegen die linke „Bürgerrechtsorganisation“ Southern Poverty Law Center (SPLC) wegen Betrugs, Geldwäsche und systematischer Täuschung von Spendern ermittelt und Anklage erhoben. Nun wurde laut der New York Post im US-Bundesstaat Alabama eine ergänzende Anklageschrift eingereicht. Darin werden die Fälle mehrerer Informanten aus dem Ku-Klux-Klan (KKK) geschildert, die mit Geldern bezahlt wurden, welche das SPLC von Spendern unter dem Vorwand eingesammelt hatte, „Hass und Ungerechtigkeit aufzudecken“ sowie um „Diskriminierung zu bekämpfen“.

Zwei Klan-Mitglieder, die in der Anklageschrift lediglich als F-31 und F-32 bezeichnet werden, wandten sich demnach im Jahr 2010 aus Angst um ihre Sicherheit an das SPLC und wollten den Ku-Klux-Klan verlassen. Anstatt ihnen beim Ausstieg zu helfen, sollen sie laut Staatsanwaltschaft über eine Scheinfirma namens „Rare Books Warehouse“ monatlich 1.200 Dollar plus Spesen erhalten haben, damit sie im Klan blieben. Doch das ist noch nicht alles: So wurde ein Teil des Geldes laut der Anklage dazu verwendet, neue Mitglieder für die rassistische Organisation anzuwerben und die berüchtigten weißen Klan-Kapuzengewänder herzustellen.

Mehr noch wurden von der SPLC auch sämtliche Kosten für die Kreuzverbrennungsveranstaltungen erstattet – Holz und Brennstoff inklusive. Hinzu kommen Gelder zur Begleichung von Kosten für Versammlungen, die Gründung neuer Ortsgruppen, die Veröffentlichung rassistischer Propagandamaterialien sowie anderer extremistischer Literatur. Dies alles soll bereits seit den 1980er-Jahren dazu gedient haben, solche Gruppen zu infiltrieren. Nach Angaben der Bundesbehörden nutzte die Organisation dabei gezielt fiktive Unternehmen, um vor ihren Spendern zu verschleiern, dass zwischen 2014 und 2023 insgesamt 4,1 Millionen Dollar an sogenannte „Feldquellen“ gezahlt wurden.

Darunter befinden sich auch ein „Imperial Wizard“ des KKK, sowie ein Leiter einer Chatgruppe, die die rechte Demonstration „Unite the Right“ im Jahr 2017 in Charlottesville im US-Bundesstaat Virginia geleitet hatte. Eine weitere Quelle – die sich angeblich in einer romantischen Beziehung mit einem SPLC-Mitarbeiter befand – erhielt 1,2 Millionen Dollar für Aktivitäten, darunter den Diebstahl von 25 Kisten mit Dokumenten der neonazistischen Organisation National Alliance. Im selben Zeitraum, in dem die Informanten mit gewaschenem Geld bezahlt worden sein sollen, stiegen die Einnahmen des SPLC laut Staatsanwaltschaft um 233 Prozent – von 38,7 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf 129,1 Millionen Dollar im Jahr 2023. Auch das Nettovermögen der Organisation wuchs in diesem Zeitraum erheblich: von mehr als 238 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf über 786 Millionen Dollar im Jahr 2023.

Zwar behaupten die Anwälte, die gesammelten Informationen durch diese Informanten hätten auch zu Verurteilungen von „gewalttätigen Extremisten“ geführt – doch eigentlich ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, solche Informanten zu gewinnen oder Undercover-Polizisten zu platzieren. Mehr noch hat die finanzielle Unterstützung den Ku-Klux-Klan auch noch stärker gemacht, anstatt ihn zu schwächen. Und das alles nur, um noch mehr Spendengelder im „Kampf gegen rechts“ zu kassieren und diesen in der Öffentlichkeit rechtfertigen zu können.

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Wohin damit? Deutschland lagert immer noch 7,6 Millionen Corona-Impfdosen

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Die Impfstoffvorräte im zentralen Lager des Bundes quellen immer noch über: 7,6 Millionen Dosen des BioNTech / Pfizer-Präparats Comirnaty LP.8.1 liegen dort laut Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums. Damit verschlingen sie weiterhin öffentliche Mittel.

Für die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum ist das volle Lager „nicht nur ein logistisches Problem, sondern ein politisches Symbol für Verschwendung, Intransparenz und mangelnde Aufarbeitung.“ Laut Gesundheitsministerium sei die Erfüllung laufender Verträge zwar abgeschlossen, doch wer sich angesichts der geringen Nachfrage die Millionen überschüssigen Dosen spritzen lassen soll, bleibt offen. Die Mär der Impfung als ultimativem Heilsbringer ist hinlänglich widerlegt.

Millionenkosten auch für Pandemiebereitschaftsverträge

Mangelnde Aufarbeitung ist allerdings ein interessantes Stichwort: Auffällig ist, dass laut Deutscher Apotheker Zeitung bei den Grünen bereits um die sogenannten Bereitschaftsverträge für immer neue Pandemien gebangt wird. Die Bundesregierung hat Verträge mit drei in Deutschland ansässigen Firmen, die im Fall einer neuen „Krise“ den Abruf vorgehaltener Produktionskapazitäten für Impfstoffe sichern: BioNTech, IDT Biologika und Wacker/Corden Pharma. BioNTech will seine deutschen Produktionsstätten allerdings schließen, was für die Grünen-Haushaltspolitikerin Paula Piechotta die Frage aufwirft, ob man das Unternehmen über das Einfordern der Verträge nicht zum Erhalt deutscher Produktionsstätten zwingen könnte.

Dies gelte auch, wenn die Versuchung groß sei, angesichts der Haushaltslage dafür vorgesehene Millionen einfach einzusparen, wird Piechotta zitiert. Im Etat 2026 sind demnach für die Finanzierung von sogenannten Pandemiebereitschaftsverträgen insgesamt 336 Millionen Euro veranschlagt. Für 2027 sind es rund 175 Millionen Euro. Zwischen 2027 und 2029 laufen die Verträge aus.

Auch die Lagerung verschlingt weiterhin Steuergeld

Angesichts der verheerenden Fehler der Corona-Jahre mutet das wie ein Hohn an. Die Folgen sind bis heute zu spüren – wirtschaftlich, gesellschaftlich, bei vielen Menschen auch gesundheitlich. „Die Bürger mussten jahrelang erleben, wie unter massivem politischem und gesellschaftlichem Druck für eine sogenannte Impfung geworben wurde, deren langfristige Folgen und Nebenwirkungen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet sind. Gleichzeitig wurden enorme Mengen Impfstoff bestellt, bezahlt, gelagert und am Ende teilweise vernichtet. Bezahlt hat das alles der Steuerzahler“, kritisiert AfD-Bundestagsabgeordnete Baum.

Besonders bitter ist laut Baum: „Die Kosten laufen weiter. Lagerung, Verwaltung, Vertragsabwicklung und mögliche Vernichtung dieser Impfdosen verschlingen weitere öffentliche Mittel. Während Rentner Flaschen sammeln, Familien kaum noch wissen, wie sie Strom, Heizung und Lebensmittel bezahlen sollen, und mittelständische Betriebe unter Abgabenlast und Bürokratie ächzen, verbrennt die Bundesregierung weiter Geld für eine gescheiterte Impfstoffpolitik.“

Baum bekräftigt die Forderungen der AfD nach einer schonungslosen Aufarbeitung: „Die Corona-Politik war geprägt von Zwang, Ausgrenzung, Panikmache und Steuergeldverschwendung. Genau das muss endlich parlamentarisch aufgearbeitet werden. Wir brauchen keine weiteren Verschleierungsmanöver, sondern Transparenz, Verantwortung und Konsequenzen.“

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Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben

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Vorschau ansehen In seinem aktuellen Bericht rügt der Bundesrechnungshof die Deutsche Rentenversicherung Bund und kritisiert mangelnde Transparenz, nicht nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise sowie fehlende Belege.
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Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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Bei „Lügenfritz“ hört die Meinungsfreiheit auf

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Wie weit geht die Meinungsfreiheit in Deutschland? Wir wissen jetzt: Bei „Lügenfritz“ hört sie auf. Das sieht so zumindest das Amtsgericht Öhring. 30 Tagessätze hat das Amtsgericht zur Bestrafung erlassen. Laut Staatsanwaltschaft sei die Äußerung dazu geeignet, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren“, berichtet der Tagesspiegel. Halten wir fest: Die Demokratie wird gerade erwürgt. Politiker, die das Land kriegstüchtig machen wollen, die Milliarden an Summen der Ukraine zukommen lassen, deren Politik dem Land einen schweren Schaden zufügt, zeigen sich als Mimosen, wenn das Volk den Mund aufmacht. Nicht nur zahlreiche Journalisten legen einen Schutzmantel um die Politik – auch Teile der Justiz sind mit dabei. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was darf man in Deutschland noch frei sagen? Dass alleine diese Frage gestellt werden muss, zeigt: Der Geist der freien Meinungsäußerung ist in der Bundesrepublik unter Druck wie nie zuvor. Öffentliche Ausgrenzungen, Meldeportale, Ermittlungen, ja selbst Hausdurchsuchungen wegen möglicherweise beleidigender Kommentare auf sozialen Medien sind zur Realität geworden. Wie war das noch mit der Unverletzlichkeit der Wohnung?

Die Justiz schießt mit Kanonen auf Spatzen – weil die Politik das so will. Da stehen Politiker, die Verantwortung für 84 Millionen Deutsche tragen, die die Geschicke eines ganzes Landes lenken – verdammt noch mal, diese Leute müssen sich jeder Kritik aussetzen. Wenn sie das nicht können, nicht wollen oder zartbesaitet sind, dann sollen sie eben runter von der politischen Bühne.

Die Staatsanwaltschaft spricht ernsthaft im Zusammenhang mit dem Begriff „Lügenfritz“ von einem „Opfer“. Opfer – das sind längst Land und Gesellschaft. Und die Täter sind Politiker. Die Energiepolitik kastriert das Land regelrecht. Die Aufrüstungspolitik ist der reine Wahnsinn. Die Konfrontationspolitik gegenüber Russland lässt eine immer realer werdende Kriegsgefahr entstehen. Und dann gibt es da Staatsanwaltschaften, die davon reden, dass „ein Vertrauen in die Integrität“ eines Politikers „erschüttert“ werden könne, wenn er als „Lügenfritz“ bezeichnet werde.

Intellektuell steht diese „Begründung“ der einfach gestrickten Formulierung „Lügenfritz“ in nichts nach. Integrität zu erschüttern – gehört dieser „Ansatz“ nicht etwa zum Grundinstrumentarium bei der Bekämpfung von politischen Gegnern? Versuchen Politiker nicht ständig gegenüber anderen Politikern deren Integrität zu erschüttern? Hat die Staatsanwaltschaft einmal den Reden eines gewissen Franz Josef Strauß zugehört? Und überhaupt: Gehört das Aussprechen von Halbwahrheiten, von verdeckten und offenen Lügen etwa nicht zum politischen Tagesgeschäft?

Bei allen diesen Verfahren, die gerade nicht für, sondern gegen die Meinungsfreiheit geführt werden, mag es im Einzelfall berechtigte Gründe für Ermittlungen geben, aber: Das Kernproblem wird dabei verkannt. Im Hinblick auf die Demokratie sind gefühlte oder tatsächliche Beleidigungen gegen Politiker eine Nebensächlichkeit. Das Problem ist, dass allein bereits der Verdacht, jede Äußerung müsse auf die Goldwaage gelegt werden, sowohl die Demokratie als auch die Institutionen, die diesen Verdacht durch ihr Verhalten untermauern, schwer erschüttern.

In einem Land, in dem die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgrund einer möglichen Beleidigung nicht mehr besteht, ist die Demokratie aus den Fugen gehoben. In einem Land, in dem Computer – gegebenenfalls mit intimsten Daten, Fotos usw. – beschlagnahmt werden, weil ein Bürger vielleicht am Abend in einer Weinlaune ein falsches Wort bei Facebook geschrieben hat, ist jedes Maß und Ziel verlorengegangen.

Im Allgemeinen: Wenn die Justiz sich vor die Politik und nicht mehr vor das Recht und die Demokratie stellt, dann brennt die Demokratie lichterloh.

Titelbild: Heide Pinkall / Shutterstock

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Nach Recherche über Vergangenheit Staatssekretär Hundt bekommt für seinen Abgang Zehntausende Euro

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Das Rotes Rathaus steht am Alexanderplatz in Mitte.

Matthias Hundt war nur 69 Tage Berliner Digitalstaatssekretär. Nach seiner Entlassung bekommt er nun dennoch sechs Monate Übergangsgeld – bezahlt aus der Staatskasse.

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Urteil im Fall Luise (†12): Täterinnen müssen Familie 144.400 Euro zahlen

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Mehr als drei Jahre nach dem brutalen Mord an der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz am 28. Mai 2026 ein wegweisendes Zivilurteil gesprochen. Die beiden Täterinnen müssen der Familie des Opfers insgesamt 144.400 Euro zahlen. Aufgrund ihres Alters waren die Täterinnen strafunmündig – um zumindest irgendeine Art von Strafe zu erwirken, klagten die Angehörigen des Mädchens nach dem Zivilrecht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Im März 2023 hatten zwei damals 12 und 13 Jahre alte Mitschülerinnen die zwölfjährige Luise unter einem Vorwand in einen einsamen Waldweg im Grenzgebiet zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelockt. Dort wollten sie das arglose Mädchen zunächst mit einem Plastikbeutel ersticken. Als Luise sich zur Wehr setzte, griffen die Täterinnen zum Messer und stachen 74 Mal auf sie ein. Die 12-Jährige starb an Blutverlust und einem Lungenkollaps.

Weil die Täterinnen zur Tatzeit strafunmündig waren, konnte es keinen Strafprozess geben. Luises Eltern und ihre Schwester klagten daher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Landgericht Koblenz stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täterinnen die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaßen und die Tat „heimtückisch und aus niederen Beweggründen“ begangen hätten.

Am Donnerstag hat das Landgericht Koblenz entschieden, dass die Täterinnen den Eltern und der Schwester insgesamt 144.400 Euro zahlen müssen. Diese Summe setzt sich aus Schmerzensgeld, Anwalts- und Beerdigungskosten zusammen.

Von den 125.000 Euro Schmerzensgeld erhalten die Eltern zusammen 55.000 Euro – Luises Mutter 30.000 und ihr Vater 25.000 Euro – und ihre Schwester 30.000 Euro. An Beerdigungs- und Anwaltskosten sprach das Gericht der Familie rund 20.000 Euro zu. Da das Gericht davon ausgeht, dass Luise vor ihrem Tod sehr gelitten hat, wurde ihr selbst eine Entschädigung von 40.000 Euro zugesprochen – dieses Geld steht den Eltern als Erben zu.

Dazu kommen noch Folgekosten in der Zukunft, beispielsweise für psychiatrische Behandlungen. „Da der traumatische Verlust bei den Klägern anhaltende Gesundheitsschäden hervorgerufen hat, haben die Beklagten darüber hinaus auch für entstandene und künftig noch entstehende materielle Schäden der Kläger einzustehen“, entschied das Gericht. Damit könnten auf die Täterinnen noch deutlich höhere Forderungen zukommen.

Zusätzlich müssen sie 15.300 Euro Schadensersatz für die Beerdigungskosten zahlen und weitere 4.400 Euro für den Anwalt der Familie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall gilt als juristisches Novum. In Deutschland haften Minderjährige ab sieben Jahren zivilrechtlich, wenn sie das Unrecht ihrer Handlung erkennen konnten (§ 828 BGB). Das Gericht bejahte diese Voraussetzung klar.

Die Zahlungspflicht trifft die beiden Täterinnen selbst – nicht automatisch deren Eltern. Die Summe wird fällig, sobald die Verurteilten über entsprechendes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Die Familie von Luise hatte mit der Klage bewusst ein Zeichen setzen wollen: Auch bei strafunmündigen Tätern darf eine solche Tat nicht folgenlos bleiben. Das Urteil ist ein kleines Zeichen der Genugtuung – die Täterinnen kommen zumindest nicht komplett ungeschoren davon. Auch wenn sie strafrechtlich nicht belangt werden konnten, haften sie zivilrechtlich, und das lebenslang. Jedoch kann kein Euro der Welt einer Mutter, einem Vater oder einer Schwester die Tochter bzw. Schwester zurückbringen. Es lindert nicht den Schmerz und die lebenslange Trauer und das Loch, das durch diese Tat in die Familie gerissen wurde.

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„Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld“ Klagen vor Sozialgerichten steigen rasant an

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Lutz Ottenberg, Mitarbeiter des Berliner Sozialgerichts, nimmt am 14.01.2014 in der Posteingangsstelle des Sozialgericht in Berlin Akten entgegen. Das Sozialgericht informierte auf einer Pressekonferenz über die Bilanz der Hartz-IV-Klagen aus dem Jahr 2013. Foto: Stephanie Pilick/dpa

Mehr als 300.000 Verfahren vor Sozialgerichten gab es 2025 – ein Höchststand seit 2021. Als Hauptgründe dafür gelten Konflikte ums Bürgergeld und Leistungen aus der Sozialversicherung. Fachleute beobachten das mit Sorge.

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Wirtschaftskrise Nahles’ Bundesagentur für Arbeit steht vor riesigem Milliarden-Loch

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Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit. Foto: IMAGO / Sven Simon

Immer mehr Arbeitslose: Bis zu acht Milliarden Euro fehlen der Bundesagentur für Arbeit von Andrea Nahles allein für dieses Jahr. Nun stehen weitere Zuschüsse aus dem Haushalt und Einschnitte beim Arbeitslosengeld im Raum.

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Die Kriminalitätsrate in den USA erlebt aktuell einen drastischen Rückgang

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Neue Daten aus 67 der größten US-Polizeibehörden zeigen, dass die Gewaltkriminalität flächendeckend und in allen größeren Regionen deutlich sinkt. Dieser positive Trend setzt die rückläufige Entwicklung fort, die nach dem Höchststand während der COVID-19-Pandemie begann. Böse Zungen behaupten, es liege an den wegen so vielen Kriegen drastisch gestiegenen Munitionspreisen, aber das ist natürlich nur Zynismus. [...]

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Digitaler Euro: Die EZB nennt den Zeitplan für das staatliche Wallet-Geld

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Vorschau ansehen Die EZB spricht offen über Pilottransaktionen ab Mitte 2027 und eine mögliche Ausgabe 2029. Parallel baut die Bundesregierung die EUDI-Wallet auf. Bargeld bekommt digitale Konkurrenz aus staatlicher Hand.
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Argentinien: Ein Paradies für Geldwäscher

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Javier Milei hat beste Chancen, in Sachen Geldwäsche einen neuen Rekord aufzustellen. Die offiziellen Institutionen wie der Internationale Währungsfond (IWF) und die Europäische Kommission schweigen, die private Bankenwelt nimmt weniger Rücksicht und hat das Land auf ihre Sanktionsliste gesetzt, heimlich.

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Statistisches Bundeamt Der deutsche Sozialstaat kostet jetzt 751 Milliarden Euro

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Sozial. Bürgergeldempfänger profitieren von Steigerungen deutlich mehr als Beschäftigte.

Deutschland zahlt immer mehr Geld zur Absicherung sozialer Risiken. Besonders stark steigen Arbeitslosengeld I, Pflegegeld und Sozialhilfe. Doch es gibt auch eine Sozialleistung, da sinken die Ausgaben leicht.

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Das NGO Kartell: 7,7 Milliarden Steuergeld für linke Ideologie

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Während Österreichs unfähige Ömpel-Regierung bei Pensionen, Schulen und Krankenhäusern der Bevölkerung den Gürtel enger zieht, gibt’s über 7,7 Milliarden Euro Steuergeld für ein undurchsichtiges Netzwerk von NGOs. Sofern diese NGOs links, grün oder islamisch sind.

Kommentar von Chris Veber

Im Mai 2026 legte die FPÖ-Fraktion im Nationalrat ihren 141-seitigen Abschlussbericht zum „kleinen Untersuchungsausschuss“ vor, „Enthüllt. Das NGO-System auf Staatskosten“. Das Dokument finden Sie hier.

Darin analysieren die Abgeordneten Paul Hammerl, Harald Thau und Ricarda Berger sämtliche Zahlungen der Bundesministerien an Vereine, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs im Zeitraum von Oktober 2019 bis September 2025. Das Ergebnis ist für den Steuerzahler ernüchternd, mehr als 7,7 Milliarden Euro – also über eine Milliarde pro Jahr – flossen in ein System, das die FPÖ als „intransparent, zersplittert und politisch geprägt“ beschreibt. Die Regierungsparteien haben jede Information jahrelang blockiert, Daten zurückgehalten und Minister haben sich vor Befragungen gedrückt. Statt Kontrolle bei der Ausschüttung von Steuergeldern gibt es Mehrfachförderungen ohne Abstimmung zwischen den Ressorts, keine nachweisbaren Erfolge und vor allem keine Rücksicht auf die Probleme der ausgequetschten Steuerzahler.

Beginnen wir mit jenen Organisationen, die unter dem Deckmantel von „Demokratie“ und „Integration“ linke und islamische Agenden vorantreiben. Für den „Kampf gegen Rechts“ (also den Kampf gegen die Opposition) erhalten Gruppen wie „ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit“ über 2,7 Millionen Euro Subventionen plus weitere Zahlungen aus Verträgen. Als Gegenleistung reichte die Organisation bei der EU-Kommission Klage gegen Österreich ein, wegen familiennachzugsbeschränkender Maßnahmen für Asylanten.

Noch mehr bekam die Asylkoordination Österreich: 13,6 Millionen Euro. Beide Vereine positionieren sich gegen jede Einschränkung der Asylpolitik und betreiben linksgrüne politische Arbeit mit Steuergeld. Sie arbeiten aktiv an der Flutung Österreichs mit Asylanten, zwangsfinanziert vom österreichischen Steuerzahler. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) hingegen kassiert Millionenbeträge für seine „Extremismusberichte“, die dann bewusst alle „rechten“ (oppositionellen) Meinungen diffamieren.

Die „LEFÖ – Beratung, Bildung und Begleitung für Migrantinnen“ erhielt über 3,17 Millionen Euro Subventionen plus fast acht Millionen aus dem Innen- und Europaministerium. Der Verein arbeitet explizit „feministisch-antirassistisch“ und organisiert linke politische Aktionen wie „feministische Streiks“. Peregrina, ein Zentrum für immigrantische Frauen, bekam fast 2,8 Millionen Euro. Darunter auch Geld für Klimaschutz-Workshops mit Migrantinnen. Denn wie wir alle wissen, in Afrika und in Arabien ist es bitterkalt, da müssen die immigrantischen Frauen mit Steuergeld auf das heiße österreichische Klima vorbereitet werden.

Die Diakonie Flüchtlingsdienst kassierte allein aus einem Ressort fast 5,8 Millionen Euro für Rechtsberatung in Asylverfahren und kritisiert dafür öffentlich mögliche Grenzschutzmaßnahmen. Der Steuerzahler wird gezwungen, die Asylanten zu finanzieren, die gegen ihre Abschiebung aus Österreich Einspruch erheben. Bezahlt wurde auch „maiz – Autonomes Zentrum von & für Migrantinnen“, das sich explizit gegen eine „weiße, westeuropäische, patriarchale, (post-)kolonialistische“ Gesellschaft positioniert. Also gegen die autochthonen Österreicher. Die FPÖ nennt das eine „Asylindustrie“, die von der Förderung der Asylinvasion lebt und bei uns Parallelgesellschaften einzementiert.

Im Klimabereich finanziert der Staat unter anderem die Reisen von linksgrünen Jugenddelegationen zu UN-Konferenzen. CliMates Austria erhielt über 350.000 Euro für Reisen – inklusive klimaschädlicher Flugtickets (pfui!). Klimabündnis-Organisationen erhielten hunderttausende Euro, bezahlt wird für Projekte wie „Klimaschutz im Alltag“ für Migrantinnen oder die „Europäische Klimawanderung“.

Dann gibt’s da natürlich noch die unvermeidlichen Diversitäts- und Gender-Organisationen. 23.000 Euro gingen an das „Porn Film Festival Vienna“ mit „Queer Porn Shorts“. QWIEN, ein queeres Kulturzentrum, bekam über 50.000 Euro für „queere Bezirksspaziergänge“. Feministische Autorinnen erhielten 269.000 Euro für eine „Anti-Muttertagslesung“, die „Mutterschaft dekonstruiert“.

Genderpädagogik-Vereine wie EfEU kassierten 115.000 Euro für „gendersensible Pädagogik“ und LGBTIAQ*-Materialien an den Schulen, also für die queere Indoktrinierung von Kindern. Gehirnwäsche auf Kosten der Steuerzahler. Es gibt Steuergeld für feministische Theaterkollektive, den „Diversity Ball“, inklusiven Sport für sahrauische Geflüchtete, Gewaltprävention im Kongo und internationale Gender-Projekte in Kolumbien, Kenia und dem Libanon. Speziell die Genderprojekte im von der islamischen Hisbollah terrorisierten Libanon, der seit seiner Islamisierung im Bürgerkrieg versinkt, stell ich mir spannend vor.

Apropos Islam, der Staat Österreich fördert natürlich auch islamische Organisationen. Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) erhielt knapp 500.000 Euro für Wintercamps, in denen „Spirituelles“ (ich nenns islamische Propaganda) vermittelt wird. Die Muslimischen Pfadfinder bekamen über 500.000 Euro aus dem Sportbudget für „Snowdays“, bei denen – nona – ebenfalls die islamischen Werte im Vordergrund stehen.

Die FPÖ nennt das steuerfinanzierte NGO-Kartell ein „perfekt geschmiertes Netzwerk der Gehirnwäsche“. Das System ist reformunwillig, parteipolitisch gesteuert und dient der linken Meinungsindustrie, der linken Propagandaarbeit. In diesen NGOs sitzen die Absolventen der queeren, postkolonialen Genderstudys und kämpfen gegen alle nicht Linkswokegrünen. Diese NGOs sind ein maßgeblicher Treiber der Asylinvasion, sie indoktrinieren unsere Kinder, sie verbreiten Klimapanik. Konsequenterweise fordern die Freiheitlichen einen radikalen Neustart des NGO-Systems. Ich würde sogar noch weiter gehen und für die Streichung aller Gelder der öffentlichen Hand für Nicht-Regierungsorganisationen plädieren. Feuerwehr und Rettung können weiter finanziert werden, der Rest soll sich bitte nach privaten Geldgebern umsehen. Wie es die Aufgabe echter NGOs wäre.

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Neue Migrationswelle Nach Leistungskürzung: Polens Ukrainer ziehen weiter nach Deutschland

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Grenzkontrolle in Küstrin-Kietz: Aktuell kommen viele Ukrainer aus Polen zu uns, weil das Nachbarland die Sozialleistungen kürzt.

Polen kürzt die Sozialleistungen für die 960.000 ukrainischen Flüchtlinge. Jetzt machen sich viele weiter auf den Weg nach Deutschland, um vom Sozialsystem zu profitieren. Die Sicherheitsbehörden fürchten, dass es noch mehr werden.

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Deutschlandticket statt Bargeld? Neuer Streit zwischen Union und SPD ums Bürgergeld

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Das deutsche Bürgergeld ist so hoch wie keine andere Sozialleistung weltweit.

Statt Geld für die Mobilität schlagen Unions-Politiker eine Sachleistung für Bürgergeldempfänger vor: das Deutschlandticket. Die SPD ist empört: Das würde diese entmündigen.

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Bürgergeld-Zuschüsse: Ausländer kassieren doppelt so viel wie Deutsche

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Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit offenbaren eine massive Unwucht bei kommunalen Sonderzahlungen im Rahmen des Bürgergeldes. Während deutsche Staatsbürger nur einen Bruchteil der Hilfen für Möbel oder Haushaltsgeräte erhalten, fließen mehr als 67 Prozent dieser Mittel an Migranten. AfD-Politiker kritisieren diese Verteilung scharf und fordern eine Priorisierung von Einheimischen.

Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit liefert den detaillierten Hintergrund zur grundlegenden Verteilung der Sozialleistungen. Von den bundesweit insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfängern sind aktuell knapp 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, was einem Anteil von fast 53 Prozent entspricht. Demgegenüber stehen rund 2,6 Millionen Ausländer, die etwa 47 Prozent der Leistungsbeziehenden ausmachen. Unter den ausländischen Empfängern stellen ukrainische Kriegsflüchtlinge mit gut 650.000 Personen die mit Abstand größte Gruppe dar, gefolgt von Syrern und Afghanen.

Der Fokus auf die sogenannten „sonstigen kommunalen Leistungen“ offenbart jedoch ein völlig anderes Verhältnis als die allgemeine Bezieherquote. Bei diesen Zahlungen, die für Wohnungserstausstattungen oder Haushaltsgeräte bewilligt werden, fließen zwei von drei Euro an Nicht-Deutsche, wie Nius berichtet. Der Auswertung zufolge wurden von den rund 225 Millionen Euro im Jahr 2025 bundesweit 151,6 Millionen Euro an Ausländer ausgezahlt. Deutsche Staatsbürger erhielten im selben Zeitraum lediglich 73,7 Millionen Euro aus diesem Topf der Sonderbedarfe.

Auf regionaler Ebene zeigen sich in einigen Ländern noch extremere Ausschläge. Im Freistaat Bayern gingen von den rund 21,3 Millionen Euro für Sonderleistungen sogar volle 75 Prozent an Ausländer, während nur ein Viertel der Gelder bei Deutschen ankam. Einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2025 zufolge, die auf eine parlamentarische Anfrage der bayerischen AfD-Landtagsfraktion zurückgeht, haben in Bayern knapp 55 Prozent der Bürgergeld-Empfänger keinen deutschen Pass.

Das Ungleichgewicht sorgt für politischen Zündstoff. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl prangert laut Nius den Umgang mit Steuergeldern an und spricht von einer himmelschreienden Ungerechtigkeit gegenüber der arbeitenden Bevölkerung. Nach Ansicht des Politikers müssen hart arbeitende Bürger ihre Einrichtung nach Abzug von Steuern und Abgaben mühsam selbst finanzieren, während Zuwanderer diese Dinge ohne jemals auch nur einen Cent in das System eingezahlt zu haben auf Staatskosten geschenkt bekommen. Vor diesem Hintergrund fordert die Partei eine dringende Überprüfung der Leistungsansprüche im aktuellen System.

Die Deutschen müssen über ihre Steuern und Sozialbeiträge jedes Jahr zig Milliarden Euro für die Zuwanderung ins Sozialsystem bereitstellen. Dies führt nicht nur zu weniger Netto vom Brutto, sondern auch allgemein zur Steigerung der Lohnnebenkosten. Denn irgendwer muss ja für das „Sozialamt der Welt“ geradestehen – und das sind nun einmal jene Menschen, die jeden Tag aufstehen und zur Arbeit gehen.

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Geht es wirklich immer nur um Geld?

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Geld ist gedruckte Freiheit
Was würden Sie denn machen, als Finanzminister der SPD?

von Egon W. Kreutzer

Wirtschaft am Freitag – Kapitel 6

Diese Frage ist nicht aus ethischer oder moralischer Sicht gestellt. Da ließe sie sich leicht mit nein beantworten. Es gibt vieles, was wichtiger und wertvoller ist als Geld. Sich hin und wieder auch daran zu erinnern, ist gut und wichtig.

Hier geht es allerdings um Wirtschaft – und es sieht so aus, als sei es das Ziel allen Wirtschaftens, mehr Geld einzunehmen als auszugeben, bzw. als einzusetzen, um es als Gewinn getrost nach Hause tragen zu können.

Dabei kennt doch inzwischen alle Welt den Spruch der Cree-Indianer, der in die Weisheit mündet, dass man Geld nicht essen kann.

Man kann diese Weisheit für naiv halten und ihr entgegensetzen, dass man sich ohne Geld nichts kaufen – also erst recht nichts essen kann. Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass es durchaus Situationen gibt, in denen man auch mit sehr viel Geld nichts kaufen kann.

Stellen Sie sich einfach vor, sie haben auf einer kleinen Nebenstraße, mitten in den italienischen Alpen auf 2.000 Meter Höhe eine Panne. Es wird bald dunkel. Das Handy hat keinen Empfang. Wie lange warten Sie darauf, dass ein Auto vorbeikommt und Hilfe leistet? Was helfen Ihnen die 5.000 Euro die Sie mit sich führen? Natürlich steigen sie aus und versuchen zu Fuß die nächste Ortschaft zu erreichen. Sind ja nur zwei Kilometer. Nach fast einer Stunde stellen Sie fest: Es sind nur drei Häuser. Alles dunkel. Alles still. Sie klopfen an die Türen. Sie rufen Hallo. Es bleibt still. Dann schleppen Sie sich zurück zum Auto, klappen den Liegesitz um, verriegeln die Türen und versuchen, hungrig und durstig Schlaf zu finden.

Das Beispiel muss nicht weiter ausgeschmückt werden. Halten wir einfach fest: Wenn niemand etwas anbietet, ist Geld wertlos.Diese Erkenntnis erscheint trivial. Die umständliche Hinführung mit der Schauergeschichte erscheint überflüssig. Doch im Hintergrund lauert die eigentliche Frage: Was bringt einen vernunftbegabten Menschen dazu, einem anderen Menschen, einem Fremden noch dazu, etwas aus seinem Besitz zu geben, wenn er als Gegenleistung doch nur eine kleine Menge – meist sogar schmutziges – Altpapier bekommt?

Weil es sich beim Altpapier um Banknoten handelt, die schließlich einen Wert haben?

Das ist unbefriedigend. Dieser Wert lässt sich nämlich überhaupt nicht bestimmen. Bestenfalls für kurze Zeit so ungefähr. Sind fünf Euro drei Liter Diesel wert, oder doch nur zwei? Wieviel Diesel wird man in 12 Monaten für fünf Euro erhalten? Zwei? Einen? Einen Halben? Oder gar nichts, weil der Tank der Tankstelle leer ist? Man muss nicht mit Diesel rechnen. Kartoffeln, Zigaretten, Schuhe, Bücher, Silber – überall das Gleiche. Es sind zwar die Preise, die sich ändern, aber die Änderung kommt meistens und hauptsächlich daher, dass der Wert des Geldes schwankt und auf längere Sicht betrachtet stetig abnimmt.

Die Inflation.

Man könnte Inflation mit Aufgeblähtheit übersetzen. Was aufgebläht ist, ist die Liquidität, also jene Teile des Geldes, die unmittelbar zum Bezahlen verwendet werden können. In der Masse handelt es sich dabei um Guthaben auf Giro-Konten, deren Auszahlung von der Bank sofort verlangt werden kann. Die Banker sprechen von „sofortiger Fälligkeit“.  Der weitaus kleinere Teil der Liquidität liegt in Form von Bargeld vor.

Was bedeutet diese Aufgeblähtheit, wie kommt sie zustande?

Echte Inflation bedeutet,  dass mehr Liquidität am Markt vorhanden ist als gebraucht wird, um das Angebot an Waren und Dienstleistungen zu kaufen.

Wir müssen etwas genauer hinsehen, um das wirklich zu verstehen. Die wesentlichen Geldbewegung vollziehen sich in Deutschland an jedem Monatswechsel. Am letzten Tag des zu Ende gehenden Monats werden Löhne und Gehälter, Renten, die Grundsicherung, und vieles mehr überwiesen. Am ersten Tag des Folgemonats werden Miete, Versicherungsbeiträge und vieles mehr von den Konten der Konsumenten wieder abgebucht. Der Rest ist für den „freien“ Konsum verfügbar. Daraus werden nun einen Monat lang sämtliche Lebenshaltungskosten bestritten. Das Geld fließt auf diesem Wege zurück auf die Konten des Handels und weiter auf die Konten der Industrie, die davon dann am nächsten Monatsende wieder Löhne und Gehälter zahlen, Lohnsteuer und Sozialversicherungbeiträge abführen und ihrer sonstigen Kosten decken.

Ganz ohne planwirtschaftliche Vorgaben gelingt es über millionenfache Einzelentscheidungen der Wirtschaft die monatlich in den Markt gelangende Kaufkraft der Konsumenten immer wieder aufzusaugen und in einem steten Kreislauf zu halten. Würde sonst nichts geschehen, es käme kaum zu einer inflationären Situation. Ungefähr ein Zwölftel der Jahresumsätze werden monatlich umgewälzt. Dass dabei manche Unternehmen Vorteile ergattern und andere untergehen müssen, geht in der gigantischen Zahl von Transaktionen einfach unter.

Inflation entsteht dann, wenn mehr Liquidität in den Markt kommt. Es kann zum Beispiel sein, dass ein neuer Trend auftaucht. Nehmen wir zum Beispiel die KI. Alle Investoren wollen dabei sein, wenn riesige Rechenzentren auf die grüne Wiese gestellt werden, wenn Software-Unternehmen mit ihren KI-Anwendungen das dicke Geld verdienen, wenn eines Tages auch die bislang kostenlosen Angebote für den Privatkunden kostenpflichtig werden, weil KI-Nutzung einfach ein Muss geworden ist.

Da werden Geldvermögen, die in Aktien und anderen Wertpapieren, in langfristigen Bankeinlagen geparkt waren auf einen Schlag von sehr vielen Akteuren in Liquidität umgewandelt. Außerdem werfen die Banken Zig-Milliarden neuer Kredite in den Markt, weil sie natürlich an diesem Boom auch mitverdienen wollen. Um das alles zu realisieren, braucht es Menschen, die von der Planung bis zum Eröffnungstermin jede Menge hochbezahlter Arbeit leisten. Es gibt eine Einstellungswelle, auch für echte ausländische Fachkräfte, die ins Land geholt werden – und alle erhalten an jedem Monatsletzten ihr Gehalt – aber es ist noch lange nichts produziert worden, es gibt noch lange keine Umsätze. Das viele Geld, das zusätzlich in den Taschen der zusätzlich Beschäftigten landet, trifft auf einen Markt, der auch ohne ihre Kaufkraft geräumt worden wäre. Der Handel spürt das, und jedes Handelsunternehmen stellt fest, dass mehr verkauft werden könnte, wenn denn die Ware verfügbar wäre. Was folgt sind breit gestreute Preiserhöhungen und steigende Gewinne. Der alte Spruch: „Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis“ beweist sich wieder einmal selbst.

Es muss nicht die KI sein. Es funktioniert genauso gut, wenn nicht noch besser, wenn der Staat plötzlich beschließt, hunderte Milliarden in die Rüstung zu stecken – und dies auch noch in Zusammenarbeit mit inländischen Rüstungsunternehmen. Ein Rüstungsunternehmen wird nämlich so gut wie nie etwas herstellen, was sich Otto Normalverbraucher ins Wohnzimmer stellen könnte. Von daher sind Steigerungen bei den Rüstungsausgaben immer und dauerhaft inflationsfördernd.

Ist die Inflation erst einmal in Schwung gekommen, erhält sie sich beinahe von selbst am Leben. Alle, die mit neuen Jobs nicht selbst vom Aufschwung profitieren, erleben die inflationären Preissteigerungen nämlich sehr direkt als Wohlstandsverlust und fordern Lohnerhöhungen, höhere Renten, höhere Grundsicherung, höheres Kindergeld, usw. Dies wiederum bleibt nicht ohne Rückwirkung auf die Kosten der Unternehmen, die sich gezwungen, oder zumindest veranlasst, bzw. berechtigt sehen, ihre Preise erneut zu erhöhen. Damit ist die berüchtigte „Lohn-Preis-Spirale“ in Gang gekommen und nur mit ziemlich radikalen und schmerzhaften Methoden wieder zu bremsen.

Im nächsten Kapitel geht es um das glatte Gegenteil.

Die wichtigen Stichworte:

Geldwert

Der Wert des Geldes ist nie exakt zu bestimmen. Zum einen fehlt die stabile Messgröße. Weder der Liter Diesel, noch die Feinunze Gold geben an, wieviel 100 Euro wert sind. Selbst wenn im Augenblick der Liter Diesel an allen Tankstellen 2,00 Euro kosten würde – morgen wird es anders sein, in einem Jahr ganz anders. Geld hat also exakt den Wert, den in einer konkreten Situation Verkäufer und Käufer für angemessen halten.

Inflation

Echte Inflation ist die Folge eines Überangebotes an Liquidität gegen über dem Angebot an Gütern, Waren und Dienstleistungen. Aus solchen Situationen heraus steigen die Preise, und das bedeutet, das Geld verliert an Wert. Dieser Wertverlust trifft aber nicht nur die Liquidität, sondern auch die ruhenden Geldvermögen in Form von längerfristigen Bankeinlagen. Es handelt sich um eine stille Enteignung. Wertpapiere reagieren auf die Inflation  in der Regel ebenfalls mit Preisanpassungen.

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Geld aus dem Nichts: Wie Banken die größte Umverteilungsmaschine der Geschichte betreiben

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Stellen Sie sich vor, Sie dürften sich selbst Geld auszahlen — und das völlig legal. Nicht durch Arbeit, nicht durch Ersparnisse, nicht durch einen Kredit, den Sie irgendwann zurückzahlen müssen. Einfach so, per Tastendruck. Genau das tun Geschäftsbanken jeden Tag. Und kaum jemand spricht darüber. Der Bürger, der jeden Monat sein Gehalt auf sein Konto [...]

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Zweierlei Maß: Wie das Finanzsystem Kleine kontrolliert und Große bevorzugt

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Wer heute als Privatperson oder Kleinunternehmer zur Bank geht und 3.000 Euro in bar abheben möchte, erlebt etwas Merkwürdiges: Er wird gefragt, wofür er das Geld braucht. Nicht aus Fürsorge — sondern weil es das Gesetz so vorschreibt. Geldwäscheprävention heißt das Zauberwort, das zum Universalwerkzeug der Finanzkontrolle geworden ist. Der Handwerker, der seinem Subunternehmer bar [...]

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EUDI-Wallet und Bargeld-Aus: Der gläserne Bürger kommt

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Die Europäische Union forciert mit der EUDI-Wallet ein zentrales System, das künftig Ausweise, Gesundheits- und Bankdaten aller Bürger in einer digitalen Brieftasche bündelt. Parallel dazu treiben Brüssel und die Europäische Zentralbank neue Bargeldobergrenzen sowie den digitalen Euro voran. Führende IT-Sicherheitsexperten und Datenschützer warnen nun vor den eklatanten Sicherheitsmängeln dieser enormen Überwachungsinfrastruktur.

Getarnt als bequemer Digitalisierungsschritt schafft die EU derzeit die technische Grundlage für ein gigantisches Kontrollnetz. Die 2024 beschlossene eIDAS-2.0-Verordnung zwingt alle EU-Mitgliedstaaten, ihren Bürgern bis Ende 2026 eine sogenannte European Digital Identity Wallet (EUDI) „anzubieten“ (oder besser: aufzudrücken). In Deutschland soll das System am 2. Januar 2027 starten. Offiziell spricht man von Freiwilligkeit, doch die EU-Kommission verfolgt ein klares Ziel: Bis 2030 sollen 80 Prozent aller EU-Bürger das System aktiv nutzen.

Die Wallet bündelt Personalausweis, Führerschein, Bildungsnachweise, Krankenkassenkarte und Bankkonto-Authentifizierungen in einer einzigen Anwendung. Doch wer Zugriff auf diese App hat, besitzt den digitalen Generalschlüssel zum Leben der Bürger. Das macht die EUDI-Wallet zu einem extrem attraktiven Ziel für Hacker und Geheimdienste. Wie fragil die Konstruktion ist, entlarvte sich im April: Einen Tag nachdem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Wallet für ihre weltweiten Spitzenstandards beim Datenschutz lobte, knackte ein britischer IT-Spezialist das System und fand vertrauliche Daten offen auf dem Gerät vor.

Die Kritik aus Fachkreisen ist mittlerweile vernichtend. Auf dem jüngsten 38. Kongress des Chaos Computer Clubs (38C3) zerpflückten Experten die Referenzarchitektur (ARF) der EU-Kommission faktisch in der Luft. Thomas Lohninger von der Grundrechts-Organisation Epicenter.works und die Kryptografie-Professorin Anja Lehmann vom Hasso-Plattner-Institut legten offen, dass der gesamte Zertifizierungsprozess der Wallet grundlegend fehlerhaft ist. Der Konstruktionsfehler: Jene EU-Mitgliedstaaten, die die Wallets herausgeben, dürfen deren Sicherheit auch gleich selbst evaluieren und zertifizieren.

Zudem fehlen zum Start zwingend notwendige Datenschutzmechanismen wie sogenannte Zero-Knowledge-Proofs (ZKPs). Diese kryptografischen Verfahren würden es erlauben, nur minimale Daten weiterzugeben – etwa dem Verkäufer bloß die Volljährigkeit zu bestätigen, anstatt das genaue Geburtsdatum offenzulegen. Stattdessen setzt die EU auf klassische digitale Signaturen, was Tracking und das massenhafte Abgreifen von Nutzerdaten durch staatliche Stellen und Dritte ermöglicht.

Die EUDI-Wallet ist dabei nur ein Baustein einer breiteren Agenda. Flankierend zieht die EU die Schlinge um das Bargeld enger. Ab dem 1. Juli 2027 gilt ein EU-weites Barzahlungsverbot über 10.000 Euro bei gewerblichen Geschäften. Schon ab 3.000 Euro müssen Händler ihre Kunden vollständig durchleuchten und Name, Geburtsdatum, Anschrift sowie Staatsangehörigkeit dokumentieren. Bei Verstößen drohen drakonische Strafen von mindestens 40 Prozent der Transaktionssumme. Der Generalverdacht wird zur neuen Normalität.

Zeitgleich rückt der digitale Euro in die Startlöcher. Die Europäische Zentralbank schloss 2025 ihre Vorbereitungsphase ab, der EU-Rechtsrahmen folgt 2026, und 2029 soll die Ausgabe beginnen. Zwar beteuert die EZB, der digitale Euro werde das Bargeld nur ergänzen. Faktisch läuft die systematische Verdrängung des analogen Geldes jedoch längst auf Hochtouren.

Die Infrastruktur für Bargeld wird massiv zurückgebaut. Ende 2024 gab es in Deutschland nur noch rund 17.870 Bankfilialen – ein drastischer Absturz im Vergleich zu den über 36.000 Instituten im Jahr 2013. Auch die Neuprägung von Euro-Münzen wird systematisch gedrosselt: Für 2025 genehmigte die EZB nur noch ein Volumen von 2,17 Milliarden Euro, ein erneuter Rückgang gegenüber den Vorjahren. Wenn das Bargeld aus dem Alltag physisch verschwindet, droht der Zwang zum digitalen Zentralbanksystem. Alternativen bleiben dem gläsernen Bürger dann keine mehr.

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Eine Welt-Redakteurin und die Neidhammel-Debatte: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller?

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Wie soll die Politik mit den angeblich zu hohen Bedarfsätzen für die Armen umgehen? Um 50 Prozent kürzen? Oder um 70, 80 Prozent? Ganz streichen? Sollen die Kinder den Kitt aus dem Fensterrahmen fressen? Sollen sie barfuß zur Schule gehen? Wie ist das mit der Menschenwürde? Nein, eine Redakteurin der Welt hat das nicht gefordert, sie schreibt nur unter der Überschrift: „Ich habe ausgerechnet, was ich mit Bürgergeld bekäme, und bin schockiert“ (Bezahlschranke). Da sind wir also wieder: Bei der Neidhammel-Debatte, die schon in der Zeit der Agenda 2010 schweren Schaden angerichtet hat. An dem Artikel von Fatina Keilani, der viel Zustimmung erfahren hat, stimmt es hinten und vorne nicht. Die Redakteurin möchte man an erster Stelle fragen: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Der ist doch voll, oder? Reicht das nicht aus? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist ein Sozialstaat. Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz verankert. Die Gründe sind bekannt. Auch arme Bürger sollten sozial gut aufgefangen werden, damit sie nicht wie in den 30er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts den Rattenfängern auf den Leim gehen. Wer wollte es bestreiten: Das war und ist ein vernünftiger Gedanke.

Doch gerade ist es wieder soweit. Eine Welt-Redakteurin stimmt den Klagegesang der Mittelschicht von der „sozialen Ungerechtigkeit“ an. Freilich prangert sie nicht die unverschämten, schier unfassbaren Ausgaben von politischer Seite an. Es geht um die Mitbürger, die ohnehin ganz unten stehen: die Armen. Wobei: Die Armen bekommen doch recht viel – so rechnet es Keilani zumindest vor. Sie nimmt das Beispiel einer vierköpfigen Familie, die „vom Amt“ lebt und stellt ihre finanzielle Situation entgegen. Und dann will sie sie sehen, die „soziale Ungerechtigkeit“. Denn: Wie kann es sein, dass jemand, der arbeitet, so viel hat wie jemand, der nicht arbeitet?

So vernünftig diese Frage im ersten Moment klingt: Die falsche Frage führt zu falschen Antworten. Die richtige Frage wäre: Warum verletzen hochrangige Politiker ihren Amtseid? Der besagt nämlich unter anderem, „dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden (…) werde.“

Diese Frage wäre zielführend, denn sie würde das Schlaglicht auf eine Politik werfen, die längst auch der Mittelschicht schwer zusetzt.

Doch auch Fragen an Keilani drängen sich auf, nämlich: Warum schauen Sie nicht auf Ihren eigenen Teller? Ist der nicht gefüllt? Reicht es denn nicht aus, dass der Kühlschrank voll ist, dass ein Dach über dem Kopf zur Verfügung steht und die Kinder gut versorgt sind?

Die Kritik von Keilani erweckt den Eindruck, die Politik würde den Regelbedarf für Bürgergeldbezieher mit der Gießkanne verteilen – aus einer Art Spendierlaune heraus. Richtig ist: Bundestag, Bundesarbeitsministerium zusammen mit dem Statistischen Bundesamt setzen sich im Detail mit der Höhe der Beträge auseinander, die am Ende an die Bezieher von Sozialleistungen gezahlt werden. Sie sind nicht willkürlich. Es gibt ein gesetzlich normiertes Verfahren, das auf repräsentativen Daten basiert. Im Vordergrund steht das Prinzip des sozio-kulturellen Existenzminimums, sprich: Auch Familien, die Bürgergeld beziehen, sollen ein sozial würdiges Leben haben.

Jeder weiß: Das Leben ist teuer. Für soziale Teilhabe braucht es Geld. Gerade Kinder von arbeitslosen Eltern sollen nicht auf der Strecke bleiben. Daran kann auch niemand ernsthaft ein Interesse haben. Denn die Armut der einen Generation bedeutet am langen Ende oft genug die Armut der nächsten Generation.

All das sollte klar sein. Und gerade Journalisten sollten aus den schweren Fehlern der Agenda-Politik gelernt haben, wie eine Debatte um den Sozialstaat auf keinen Fall geführt werden darf – sofern sie denn um die Sache und nicht um Klassismus, Spaltung und Sozialneid geht.

Keilani hat durchaus einen Punkt: Die Lebenskosten in Deutschland sind extrem hoch. Das spürt zunehmend auch der solide Teil der Mittelschicht. Keilani schreibt, sie komme finanziell zurecht – aber nur deshalb, „weil ich keine Miete zahle“.

Das ist in der Tat alarmierend. So wie es alarmierend ist, dass sich die Politik bei dem schwersten Anschlag auf die Energieinfrastruktur seit dem Bestehen der Republik, Stichwort: Nordstream, in äußerster Zurückhaltung übt – obwohl die Folgen für die Energieverbraucher weitreichend sind. Alarmierend ist auch, dass Politiker eine Billion Euro auf Kosten der Steuerzahler für das Projekt „Kriegstüchtigkeit“ bereitstellen wollen. Alarmierend ist auch, dass Politiker die Ukraine mit rund 90 Milliarden unterstützen – von der CO2-Bepreisung und vielem Weiteren ganz zu schweigen.

Eine Politik der sozialen Schande trifft längst auch die Mitte. Die Problemlösung kann aber doch nicht an einer rückwärtsgewandten Debatte im Geiste der neoliberalen Agenda 2010 stehen. Genau darauf läuft aber der Artikel hinaus.

„Bei mir entsteht ein Gefühl massiver Ungerechtigkeit bei dem Gedanken, dass ich mit meinen Steuern die Sozialleistungen finanziere, dank denen andere Menschen ohne Existenzsorgen den ganzen Tag mit ihren Kindern verbringen können“, schreibt Keilani.

Leider sagt die Redakteurin kein Wort dazu, dass sie mit ihren Steuern auch den Schampus der Rüstungsindustrie mitfanziert. Und die Aussage, dass Menschen, die Sozialleistungen beziehen, keine Existenzsorgen haben, geht an der Realität vorbei. Dafür: Freie Fahrt für Voruteile.

Keilani ist Journalistin. Sie trägt mit ihrer Positionierung eine Verantwortung. Der Welt-Artikel wird dieser Verantwortung nicht gerecht. Eine komplexe Situation – reale Probleme des Sozialstaates, geringe Löhne, hohe Belastungen der arbeitenden Bevölkerung, Zuwanderung, unverantwortliche Ausgaben der Politik usw. – wird nicht angemessen erfasst. Stattdessen stimuliert der Beitrag die Neidhammelmentalität.

Anstatt sich mit den Bürgergeldempfängern zu solidarisieren und im Verbund die eigenen Anliegen „denen oben“ zu stecken, ist der publizistische Keil im Einsatz. Die Politik freut das. Prinzip: Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte. Denn für die Politik bedeutet der Artikel: Gegebenenfalls, wenn der publizistische Druck groß genug ist, darf sie die Armen kräftig durchschütteln, damit so mancher Angehörige der Mittelschicht befriedigt ist – und oben machen die Mandatsträger so weiter wie bisher, was wiederum die Mittelschicht noch mehr unter Druck setzen wird.

Meine Güte, wird das denn nie verstanden?!

Noch ein letzter Gedanke: Wenn Keilani so schlecht bei Springer verdient, dass sie sich im Prinzip keine Miete leisten kann, wäre eine Gehaltsverhandlung angebracht. Bei einem Big Boss, der sich die Teilnahme an der Bilderberg-Konferenz gönnt und dabei auf die Reichsten der Reichen trifft, sollte doch eine Verdopplung des Gehalts für Keilani und alle anderen Redakteure locker drin sein. Ich gönne es ihnen.

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Glaubens-Event auf Staatskosten

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Religiöse Groß-Events wie „Kirchentage“ werden aus Steuergeldern mit Millionen großzügig subventioniert - auch der anstehende Katholikentag in Würzburg. Warum eigentlich? Gibt es nicht das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche? 

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
(Auszug von RSS-Feed)

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Schafft das Wohngeld ab!

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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.

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Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.

Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.

Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.

Von Konrad Adenauer lernen

Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.

Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.

Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.

Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.

Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.

Wohngeld als Vermietersubvention

Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.

Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.

Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.

Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.

Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

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Verteidigungsministerium droht mit Bußgeld, weil jeder vierte 18-Jährige Wehrfragebogen ignoriert – Was kommt als Nächstes?

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„Mehr als jeder vierte junge Mann ignoriert Bundeswehrbrief“, lautet eine aktuelle Schlagzeile. Die Nachricht von der fehlenden Bereitschaft der 18-Jährigen, den Brief von „der Truppe“ in Sachen Musterung auszufüllen, machte am Donnerstag die Runde durch die Medien. Wie soll man darauf aus friedenspolitischer Sicht reagieren? Mit Freude darüber, dass 28 Prozent nicht mitmachen wollen? Oder mit Besorgnis, weil 72 Prozent den Brief ausgefüllt haben? Nun droht die Politik, die nächste Stufe zu zünden. Von Bußgeld ist die Rede. Wie soll das weitergehen? Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Die Bundeswehr schreibt 18-jährige Männer an und möchte, dass sie den neuen Wehrfragebogen ausfüllen. Begreifen alle, dass der neue Wehrdienst unter dem Vorzeichen Kriegstüchtigkeit stattfindet? Vielleicht muss man das Offensichtliche extra betonen: In dem Wort steckt der Begriff „Krieg“. Was die Gründe für die 28 Prozent sind, den Wehrfragebogen nicht an die Bundeswehr zurückgeschickt zu haben, ist unklar. Genauso ist unklar, warum die 72 Prozent auf den Brief der Bundeswehr geantwortet haben. Vielleicht spielt auch Angst eine Rolle.

Angst – darauf scheint nun die Politik zu setzen. Schon reden sie von einem Bußgeld. Das Verteidigungsministerium wolle nicht akzeptieren, dass der Brief ignoriert wird, heißt es in der ZEIT. Schließlich: Den Fragebogen auszufüllen, sei Pflicht. Und wer der Pflicht nicht nachkomme, dem droht das Ministerium nun mit Bußgeld.

Da sind wir wieder. Sie reden von „Pflicht“. Sie reden von „Bußgeld“. Da ist Zwang. Was kommt als Nächstes? Wie weit wird die Politik gehen, um an die 18-Jährigen ranzukommen? Wie weit wird sie in Friedenszeiten, wie weit in einem Krieg gehen?

Klar ist: Die Politik hält weiter an dem Großprojekt Kriegstüchtigkeit fest. Unaufhörlich reden Politiker von der angeblichen „Zeitenwende“, von der „Ostflanke“, von einem möglichen „Angriff durch Russland“.

Der Griff des Staates nach den jungen Männern ist ein Schritt in Richtung Kriegstüchtigkeit – ein wichtiger Schritt.

Das Verhalten der Bürger jetzt wird auch mit darüber entscheiden, wie es weitergeht. Wollen wirklich 72 Prozent der 18-jährigen Jungen samt ihrer Eltern die aktuelle Politik der Konfrontation und der Unverantwortlichkeit mittragen?

Titelbild: Bundeswehr/Torsten Kraatz

(Auszug von RSS-Feed)
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