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Keine 180-Grad-Wende: Magyar knüpft an Orbáns Migrationskurs an

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Vorschau ansehen Ungarns neuer Premierminister Péter Magyar signalisiert in zentralen Fragen Kontinuität zur Politik seines Vorgängers Viktor Orbán. In einem Interview verteidigt er den strikten Kurs gegen irreguläre Migration, lehnt die Zahlung von EU-Strafgeldern ab und spricht sich gegen politische „Brandmauern“ aus.
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

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Vorschau ansehen Es war ein filmreifer Einbruchs-Coup mit hoher Millionen-Beute. Geschädigte Kunden verklagen jetzt die Gelsenkirchener Sparkasse. Der juristische Kampf ums Geld dürfte Jahre dauern.
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Beerdigt das „Lügenfritz“-Urteil demnächst den „Majestätsbeleidigungsparagrafen“?

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Vorschau ansehen Warum ist „Lügenfritz“ als Bezeichnung für den Kanzler strafbar, „Lügen-Kasper“ oder „Pinocchio“ aber nicht? Die Aufregung um ein Urteil aus Öhringen offenbart grundsätzliche juristische Unschärfen bei mutmaßlichen Meinungsdelikten. Das könnte letztlich dazu beitragen, Politikerbeleidigung als eigenen Straftatbestand wieder zu kippen.
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Pflegekinder jahrelang misshandelt - mehrjährige Haftstrafe

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Vorschau ansehen Vier Geschwister werden in einer Wohngruppe untergebracht. Sie sollen in einem familienähnlichen Umfeld behütet aufwachsen. Doch was sie Jahre später zu Protokoll geben, macht fassungslos.
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4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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Weitreichendes EuGH-Urteil: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

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Vorschau ansehen Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
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EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

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Vorschau ansehen Bett, Brot und Seife aber keine Kleidung, Haushaltsartikel und Geld für den Alltag? Der EU-Gerichtshof erteilt den deutschen Regelungen zu Leistungskürzungen für bestimmte Asylbewerber eine Absage.
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„Angemessener Lebensstandard“ als Richtschnur Europäischer Gerichtshof verbietet Deutschland Kürzungen von Asylleistungen

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Das Bild zeigt Asylmigranten auf Lampedusa. Deutschland darf laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgelehnten Asylbewerbern nicht die Leistungen kürzen.

Deutschland darf Asylbewerbern, die sich illegal im Land aufhalten, nicht die Leistungen kürzen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Für Berlin dürfte das juristischen Änderungsbedarf bedeuten.

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Grüne Energie, dreckige Entsorgung: Windrad-Schrott-Skandal endet vor Gericht

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Ein Windkraft-Entsorgungspionier, der wegen der illegalen Entsorgung ausgedienter Rotorblätter in Untersuchungshaft gesteckt wurde, muss sich in wenigen Tagen vor Gericht verantworten. Anstatt den Windrad-Schrott ordentlich zu entsorgen, ließ er diesen nämlich – vom Steuerzahler subventioniert – illegal im Ausland verklappen.

Die fachgerechte Entsorgung von Windrad-Schrott ist nicht billig. Schon jetzt sind es jährlich etwa 20.000 Tonnen, die von abgebauten Anlagen anfallen. Dank des von der Politik vorangetriebenen Windkraft-Booms dürften es in wenigen Jahren bereits um die 50.000 Tonnen pro Jahr sein. Eine Entsorgung solcher ausgedienter Anlagen kostet bis zu 350.000 Euro. Geld, das sich ein einst gepriesener Recycling-Spezialist für Windrad-Schrott, Michael Roth, den Vorwürfen nach womöglich sparen wollte.

Wie Report24 bereits berichtete, flog die illegale Verklappung der ausgedienten Rotorblätter in der tschechischen Wildnis auf und sorgte für eine Festnahme des Unternehmers. Laut einem Bericht der „Welt“ soll der Gerichtsprozess gegen ihn am 11. Juni vor dem Oberlandesgericht Weiden in der Oberpfalz beginnen. Mitangeklagt ist auch einer seiner Mitarbeiter, der jedoch derzeit auf freiem Fuß ist.

Laut der Anklage wurden Rotorblätter illegal auf einer Halde am Ortsrand der tschechischen Gemeinde Jirikov abgeladen – und die Bürgermeisterin war es, die sich mit ihrem Auto dem letzten Transport von Roths Firma in den Weg stellte und so faktisch den Stein ins Rollen brachte. Auch wirft ihm die Anklage vor, giftige Batterieabfälle illegal nach Tschechien und Polen gebracht zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt ist die angeblich vorsätzliche Gesundheitsgefährdung und -schädigung seiner Mitarbeiter. Er habe es unterlassen, eine Anlage zur Trennung von Batteriebestandteilen abzuschalten, obwohl es zur Kontamination und zur Verletzung von Mitarbeitern kam.

Mehr noch schienen vor allem lediglich öffentliche Gelder dazu beigetragen haben, dass Roths Unternehmen überhaupt überleben konnte. Kurz vor der Eröffnung des Konkursverfahrens seien zudem noch Subventionen geflossen. Denn aufgrund des politisch erwünschten Ausbaus von Windkraftwerken ist der Bedarf an Unternehmen, die sich um die abgewirtschafteten Windkraftwerke kümmern, durchaus groß. Doch wo ein permanenter Geldfluss aus Regierungskassen winkt, könnte die Versuchung groß sein, die Gewinnmargen durch die illegale Verklappung im Ausland in die Höhe zu treiben. Michael Roth muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Urteil bleibt abzuwarten.

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Gutachten im Fall Fabian: Landgericht lässt Öffentlichkeit zu

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Vorschau ansehen Im Mordprozess um das Verbrechen an dem achtjährigen Fabian wird das rechtsmedizinische Gutachten vorgestellt. Und das auf Entscheidung des Gerichtes in öffentlicher Sitzung.
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

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Vorschau ansehen Der hessische Verfassungsschutz darf die AfD im Land weiter als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies eine Klage des Landesverbands ab.
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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

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Vorschau ansehen Der BGH hält die Rückkehrpflicht für Mietwagen für rechtmäßig. Uber und andere Fahrdienst-Anbieter müssen sich daher weiter an die umstrittene Regelung halten.
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Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

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Vorschau ansehen Sechs Wochen nach Prozessauftakt sind im Fall Fabian schon zahlreiche Zeugen gehört und Indizien beleuchtet worden. Nun wurden Spuren am Tatort ausgewertet. Die Angeklagte schweigt bislang.
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Entscheidung vor Gericht Verfassungsschutz Niedersachsen darf die AfD hochstufen

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Das Bild zeigt das Logo der AfD-Niedersachsen.

Die AfD-Niedersachsen darf vom Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtspartei kündigt Gegenmaßnahmen an.

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Mahmoud M. Islamistischer Attentäter von Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt

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Das Bild zeigt den Attentäter von Bielefeld, den Syrer Mahmoud M.

Im Mai 2025 wird eine fröhliche Fußball-Feier in Bielefeld zum Albtraum: Der Syrer Mahmoud M. sticht wahllos auf Menschen ein, verletzt vier lebensgefährlich. Jetzt muss der Islamist lebenslang in Haft.

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„Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld“ Klagen vor Sozialgerichten steigen rasant an

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Lutz Ottenberg, Mitarbeiter des Berliner Sozialgerichts, nimmt am 14.01.2014 in der Posteingangsstelle des Sozialgericht in Berlin Akten entgegen. Das Sozialgericht informierte auf einer Pressekonferenz über die Bilanz der Hartz-IV-Klagen aus dem Jahr 2013. Foto: Stephanie Pilick/dpa

Mehr als 300.000 Verfahren vor Sozialgerichten gab es 2025 – ein Höchststand seit 2021. Als Hauptgründe dafür gelten Konflikte ums Bürgergeld und Leistungen aus der Sozialversicherung. Fachleute beobachten das mit Sorge.

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Österreich Beran A. wollte tausende Taylor-Swift-Fans töten: 15 Jahre Haft

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Zeigte sich vor Gericht geständig: Beran A.. Foto: picture alliance / APA-Images / APA / ROLAND SCHLAGER | ROLAND SCHLAGER

Beran A. will ein Taylor-Swift-Konzert in Wien zum Terrorziel machen und so viele Fans des Superstars töten, wie möglich. Vor Gericht wird deutlich: Der 21jährige ist Teil eines größeren IS-Netzwerks.

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Neue Parteisatzung 130 Grüne ziehen gegen eigene Partei vor Gericht

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Parteimitglieder halten Stimmkarten bei einer Abstimmung der Grünen in die Luft. Gegen eine geplante Parteireform laufen viele Mitglieder Sturm. Foto: picture alliance/dpa | Annette Riedl

Die Grünen-Spitze will ihre Satzung reformieren. Doch mehr als 130 Mitglieder ziehen dagegen vor Gericht und warnen vor dem Ende der Basisdemokratie.

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Rechtsstreit gewonnen AfD erzwingt Wahlwiederholung zum Saarbrücker Stadtrat

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Weil am Rhein, Germany - March 08, 2026: Landtagswahl Baden - Wuerttemberg, State Election, Wahlzettel, Wahlschein, Ballot Paper, Wahl, Politik, Politiker, Politicians, Landtag. Die AfD hat in Saarbrücken eine Wahlwiederholung erstritten.

Die AfD wurde 2024 wegen eines Fehlers bei den Wahllisten nicht zur Stadtratswahl in Saarbrücken zugelassen. Ein Parteimitglied klagte gegen die Entscheidung – und bekam jetzt recht. Die Wahl muss nun wiederholt werden.

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„Hammerbande“-Gewalttäterin Linksterroristin Lina E. kommt vorzeitig aus der Haft

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Die Angeklagte Lina E. steht bei der Fortsetzung des Prozesses im Oberlandesgericht (OLG) Dresden im Verhandlungssaal und hält einen Aktenordner vor ihr Gesicht. Das Oberlandesgericht hat die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts gehörte sie einer Gruppe an, die Überfälle auf Mitglieder der rechten Szene begangen hat. (Recrop)

Die „Hammerbande“-Frontfrau Lina E. kommt vorzeitig aus dem Gefängnis. Das Gericht begründet das mit einer „günstigen Prognose“ für ihr Leben in Freiheit. Die Gewalttäterin will nun ihre Wahlheimat Leipzig verlassen.

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Mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette muss wegen schweren Raubes ins Gefängnis

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Die mutmaßliche RAF-Terroristin Daniela Klette: Ihre Komplizen werden noch gesucht. Foto: picture alliance/dpa/dpa-pool | Sina Schuldt

Die Verteidigung fordert lediglich eine Bewährungsstrafe, aber wegen schwerer Raubüberfälle und Erpressungen wird die mutmaßliche RAF-Terroristin Klette zu einer Haftstrafe verurteilt. Ihre Unterstützer nehmen die Richterin ins Visier.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Ein ominöser Montag in Manila oder Letzte Zufluchtsstätte Senat

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Was sich da am Montag, dem 11. Mai 2026, in der philippinischen Hauptstadt Manila vor einer verdutzten Öffentlichkeit – zumal live im TV übertragen – zutrug, bot Stoff für eine Mixtur aus stupendem Politzirkus und einer Gaunerei miesester Sorte. Mit dem – nein: besser – einem vorläufigen Resultat: Die oberste Kammer des philippinischen Kongresses, der Senat, verwandelte sich binnen weniger Stunden in einen Hort von kriminellen Halunken und bigotten Schurken. Eine ziemlich unheilige Pfingstposse in (vorläufig) sechs Akten von Rainer Werning.

Bizarres Bühnenbild

Worum ging es? Als am späten Nachmittag jenes 11. Mai im philippinischen Repräsentantenhaus der Hammer fiel, war das Endergebnis historisch: 257 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Nicht nur wurde die amtierende Vizepräsidentin Sara Duterte, die Tochter von Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte (2016 – 2022), zum zweiten Mal im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens (impeachment) angeklagt. Allein die schiere Anzahl der Ja-Stimmen – weit mehr als die 215 bei dem gescheiterten Amtsenthebungsversuch von 2025 – stellte einen Rekord dar: die höchste Zahl an Ja-Stimmen bei einer Amtsenthebung in der Geschichte der Philippinen.

Für den Sinneswandel so vieler Abgeordneten dürfte letztlich das Gewicht von Beweisen ausschlaggebend gewesen sein, die im Justizausschuss gegen Duterte vorgelegt wurden und allesamt unwidersprochen blieben, da die Vizepräsidentin und ihr Anwaltsteam sich weigerten, an dem Verfahren überhaupt teilzunehmen. Der Justizausschuss kam aufgrund der Beweislage und Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass sich Frau Duterte vier Amtsenthebungsgründen gegenübersieht: Ihr wird vorgeworfen, geheime, ihrem Amt zugewiesene Gelder missbraucht, Beamte bestochen, Beschaffungsrichtlinien umgangen, unerklärlichen Reichtum angehäuft und geplant zu haben, den amtierenden Präsidenten Ferdinand „Bongbong“ Marcos Jr., die First Lady Liza Araneta-Marcos und den ehemaligen Sprecher des Repräsentantenhauses, Martin Romualdez, ermorden zu lassen, falls sie selbst getötet würde. Daraufhin wurde der 24-köpfige Senat in Kenntnis gesetzt und ihm die entsprechenden Dokumente ausgehändigt, damit die Senatoren – nunmehr als Richter des Impeachment-Verfahrens – schnellstmöglich zu einem Urteilsspruch kommen, mit dem über das Schicksal der Vizepräsidentin endgültig entschieden wird.

Erster Akt

Der Senat war an jenem Montagabend allerdings ein anderer als noch am Morgen desselben 11. Mai. Da sind zunächst die amtierenden Senatoren, die in den im letzten Jahr aufgedeckten größten Hochwasserschutzskandal in der Geschichte der Philippinen verwickelt sind. Es handelt sich um Senator Joel Villanueva, Senator Francis Escudero und Senator Jinggoy Estrada. Dann gibt es die Geschwister-Senatoren Mark und Camille Villar, gegen die das Justizministerium wegen Marktmanipulation ermittelt, da es um eine massive Überbewertung von Grundstücken im Wert von 1,33 Billionen Peso (umgerechnet 18,524 Milliarden Euro!) geht, die einer der Immobilienfirmen ihrer Familie gehören. Hinzu kommt Senatorin Loren Legarda, deren Sohn, der Abgeordnete der südlich von Manila gelegenen Provinz Batangas, Leandro Leviste, wegen der Nichteinhaltung seiner Solarenergie-Verpflichtungen gegenüber der Regierung mit einer Geldstrafe von 24 Milliarden Peso und der Kündigung von Verträgen durch das Energieministerium rechnen muss.

Diese Senatoren, gegen die (entweder gegen sie selbst oder gegen ihre Angehörigen) zivil- oder strafrechtliche Ermittlungen der Marcos-Regierung laufen, verbündeten sich im Laufe des 11. Mai just mit jenen Senatoren, die ohnehin als enge Duterte-Anhänger gelten, um durch einen Putsch den mit der Regierungspartei liierten Senatspräsidenten Vicente „Tito“ Sotto III. zu stürzen. Der Senat ist nunmehr unter der neuen Führung von Alan Peter Cayetano zu einem sicheren Hort für alle namhaften Politiker geworden, die tief im Morast von Skandalen, Bestechungsmanövern und Korruption stecken. Hauptprofiteur dieses Spektakels: Vizepräsidentin Sara Duterte samt ihrer politischen Klientel.

Zweiter Akt

Und dann ist da ein Senator namens Ronald „Bato” Dela Rosa. Der korpulente Kahlkopf diente dem Vater der Vizepräsidentin als erster Chef der Philippinischen Nationalpolizei (PNP) und war in dieser Funktion mitverantwortlich für den verheerenden „Antidrogenfeldzug“ von Rodrigo R. Duterte, der laut nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen bis zu 30.000 Menschen das Leben kostete. Für diese Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sitzt der Ex-Präsident seit bereits gut einem Jahr in Haft im niederländischen Scheveningen, wo der Den Haager Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Bälde das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Dela Rosa hatte sich monatelang versteckt und Senatssitzungen geschwänzt (bei fortgesetzt vollen Bezügen), nachdem die Nachricht eines ebenfalls vom IStGH gegen ihn ausgestellten Haftbefehls erstmalig Ende 2025 durchgesickert war. Ausgerechnet den 11. Mai wählte er für seine Rückkehr – nicht etwa, um sich seinen Anklägern zu stellen, sondern um eine Stimme abzugeben, die entscheidend dafür war, dass Senatspräsident Sotto III. abgewählt und somit die Führung der Kammer an Alan Peter Cayetano übertragen wurde. Cayetano ist ein hartgesottener Fan der Familie Duterte und ward unter anderem Außenminister des Ex-Präsidenten.

Beide – Cayetano und Dela Rosa – sind dafür bekannt, dass sie Menschenrechte ebenso „schätzen“ wie ihr früherer Boss. Gegenüber dem Fernsehsender Al Jazeera bestritt Außenminister Cayetano rundweg, dass Menschen im mörderischen „Antidrogenfeldzug“ buchstäblich hingerichtet wurden. Nein, so Cayetano am 6. Oktober 2017 gegenüber dem Interviewer Hasan Mehdi, wenn darin Menschen ums Leben kamen, handelte es sich durchweg um Kriminelle, die als erste von einer Schusswaffe gegen staatliche „Sicherheits“kräfte Gebrauch gemacht hätten. Und Dela Rosa kommentierte kurz „shit happens“, wenn wieder einmal ein Kleinkind „ein Kollateralschaden des Krieges gegen die Drogen“ wurde!

Dritter Akt

Am Abend des 11. Mai bestätigte der Internationale Strafgerichtshof offiziell, dass er einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Polizeichef Dela Rosa ausgestellt hatte. Der Haftbefehl war seit November letzten Jahres geheim gehalten worden. Nun war er öffentlich. Das Gericht sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Dela Rosa im Zusammenhang mit den Tötungen während des Drogenkriegs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Er ist nunmehr der (nach Ex-Präsident Duterte) zweite philippinische Amtsträger, gegen den ein bestätigter Haftbefehl des IStGH vorliegt.

Was auf die Enttarnung von Dela Rosa folgte, war ein bühnenreifes Spektakel mit unbeabsichtigten Momenten, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten waren.

Vierter Akt

Der frühere Polizeichef, der sich stets im Schatten seines Gönners und Schutzherrn Duterte als knallharter Macho geriert hatte, widersetzte sich angerückten Agenten des National Bureau of Investigation (NBI), die den Haftbefehl vollstrecken wollten. Er habe, so Dela Rosa später, sich losreißen können und sich dabei an einem Finger verletzt. Danach sah man Dela Rosa durch die Korridore des Senats rennen, wo er mehrfach strauchelte, als er Treppen hinaufstieg. Doch anstatt verhaftet zu werden, wurde er just von den Kollegen, denen er zur Macht verholfen hatte, in „Schutzgewahrsam“ des Senats genommen.

Die NBI-Agenten, die versuchten, den Haftbefehl zu vollstrecken, wurden wegen Missachtung des Senats angeklagt. Dela Rosa wurde der Vorsitz des Senatsausschusses für Drogen und öffentliche Ordnung übertragen – just jenes Ausschusses, dessen Mandat genau die Art von Polizeiverhalten abdeckt, über die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Aus seinem Büro im Senat, wo sich der Gesuchte zwischenzeitlich verschanzt hatte, rief er über Facebook die Bevölkerung auf, sich zu mobilisieren und seine Auslieferung an den IStGH zu verhindern:

„Ich appelliere an Sie, ich hoffe, Sie können mir helfen. Lassen Sie nicht zu, dass ein weiterer Filipino nach Den Haag gebracht wird.”

Berichten zufolge soll sich Dela Rosa auch mit dieser Bitte direkt an Präsident Marcos Jr. gewandt haben.

Fünfter Akt

Apropos „Schutzgewahrsam“ des Senats. Dazu äußerte sich der versierte Jurist und Menschenrechtsanwalt Joel Ruiz Butuyan in seiner am 14. Mai im Philippine Daily Inquirer publizierten Kolumne wie folgt:

„Es gibt absolut keine Bestimmung in unserer Verfassung oder in einem unserer Gesetze, die dem Senat die Befugnis einräumt, eine ‚Schutzhaft‘ anzuordnen, die seine Festnahme selbst innerhalb des Senats verhindern kann. Tatsächlich ist das Argument, auf das sich die Verbündeten von Dela Rosa berufen, verworren. Sie behaupten, dass der IStGH nicht mehr für die Verhaftung von Dela Rosa zuständig sei, da die Philippinen bereits aus dem IStGH ausgetreten seien. Und doch berufen sie sich auf das IStGH-Statut selbst (insbesondere Artikel 59 des Römischen Statuts), das ihrer Meinung nach die Anrufung eines lokalen Gerichts als Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH vorschreibt.“

Und Butuyan fährt fort:

„Es besteht keine Notwendigkeit, bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ein lokales Gericht anzurufen, da wir über ein innerstaatliches Gesetz verfügen, den Republic Act Nr. 9851, der den philippinischen Behörden das Ermessen einräumt, ‚eine beschuldigte Person auf den Philippinen an das zuständige internationale Gericht zu überstellen‘, wenn dieses ‚internationale Gericht bereits die Ermittlungen durchführt oder die Strafverfolgung eines solchen Verbrechens übernimmt‘. Auch der IStGH selbst hat bereits entschieden, dass die Anrufung eines lokalen Gerichts keine zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ist (…).“

Das Fazit des Juristen:

„Der Haftbefehl des IStGH wirft Dela Rosa mindestens 32 Morde zwischen Juli 2016 und April 2018 vor, einem Zeitraum, in dem die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren. Wie unser Oberster Gerichtshof rechtskräftig bestätigt hat, behält der IStGH die Zuständigkeit für Handlungen, die Dela Rosa begangen hat, während die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren.“ (Anm. RW: Die während der Amtszeit von Präsident Duterte erklärte Terminierung des Römischen Statuts und damit der Austritt aus dem IStGH wurde erst am 17. März 2019 rechtskräftig.)

„Für die Familien der Opfer des Drogenkriegs brachte der Montag eine seltsame Mischung aus Hoffnung und Herzschmerz mit sich. Hoffnung, weil das Gericht weiterhin nach Gerechtigkeit strebt – die Rechenschaftspflicht endet nicht bei dem Mann an der Spitze. Herzschmerz, weil die Institution, die eigentlich das Gesetz durchsetzen sollte, den Nachmittag damit verbrachte, einen der Männer, hinter denen das Gesetz her ist, schützend zu umarmen“,

schrieb der Menschenrechtsaktivist und Publizist Carlos Conde am 12. Mai. Nüchtern konstatiert er:

„Manche Institutionen versagen langsam. Der philippinische Senat entschied sich am 11. Mai 2026 dafür, vor aller Augen zu versagen – lautstark, dreist und vor laufenden Kameras. Was als Nächstes geschieht, wird alles darüber aussagen, ob dieses Land noch daran glaubt, dass Gerechtigkeit etwas bedeutet. Der Senat hat bereits gezeigt, wo er steht.“

Die Kolumnistin Iris Gonzales schrieb am 14. Mai im Philippine Star:

„Der Coup am Montag sollte Vizepräsidentin Sara Duterte schützen, die nun den Rekord hält, zweimal angeklagt worden zu sein. Und doch kann man in unserer Senats-Bananenrepublik wohl mit Sicherheit sagen, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen sie bereits vorbei ist, bevor es überhaupt begonnen hat. (…) Laut Quellen gehörte es zu den Plänen des Pro-Duterte-Lagers, den Senat daran zu hindern, als Amtsenthebungsgericht zu tagen. Offensichtlich wurde das Marcos-Lager ausgenutzt, und zwar sehr geschickt. Das ist letztlich das Ergebnis, wenn ein Präsident sein gesamtes politisches Kapital verloren hat. Kurz gesagt: Er ist zu einer Lame Duck (lahmen Ente – RW) geworden. Und nach dem zu urteilen, wie sich die Dinge im Senat entwickelt haben, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Marcos Jr. seine Amtszeit (bis Ende Juni 2028 – RW) zu Ende bringen kann. Wie der Vater, so der Sohn? Wird sich die Geschichte wiederholen?“

Sechster (und vorläufig letzter) Akt

Am Mittwochabend, dem 13. Mai, hallten plötzlich Schüsse im Senatsgebäude, wo sich Dela Rosa in seinem Büro noch immer verschanzt hielt – protegiert von seinen engsten Pro-Duterte-Kumpanen. Ein sichtlich genervter und vor Wut schnaubender Cayetano erschien wenig später vor einem Pulk von Reportern und Fotojournalisten, um zu verkünden, der Senat sei unter Beschuss geraten und angegriffen worden. Zu dem Zeitpunkt wusste niemand Genaueres über die Schießerei, bis sich herausstellte, dass darin der Ordnungsbeauftragte des Senats, der pensionierte Generalmajor der Polizei Mao Aplasca und Kumpel Dela Rosas aus gemeinsamen Tagen an der Philippinischen Militärakademie, involviert war. Auf jeden Fall ward ab den frühen Morgenstunden des 14. Mai kein Ronald „Bato“ Dela Rosa mehr im Senatsgebäude auffindbar; seitdem ist er flüchtig. Hartnäckig halten sich die Gerüchte, dass der neue Senatspräsident Cayetano nicht nur Dela Rosa vor seinem plötzlichen Auftauchen lange versteckt gehalten, sondern ihm nunmehr auch noch auf direkte oder indirekte Weise zur Flucht verholfen hatte.

Ana Marie Pamintuan, Chefredakteurin des Philippine Star, schrieb am 15. Mai verbittert:

„Dieses widerwärtige Spektakel im Senat, inklusive Gewehrschüsse, die offensichtlich als Ablenkungsmanöver dienten, wäre zum Lachen, wenn wir nicht die hässlichen Folgen dieses Witzes zu spüren bekämen. Zu viele Mitglieder sowohl des Senats als auch des Repräsentantenhauses haben sich über das Gesetz gestellt, sich mit Privilegien umgeben, die nur durch ihre eigene Vorstellungskraft begrenzt sind, und plündern systematisch und ungestraft die Staatskasse. Gewöhnliche Menschen fragen sich gegenseitig: Wollen Sie, dass Ihre Kinder und Enkelkinder in einem solchen Land aufwachsen? Gefällt den jüngeren Generationen, was um sie herum geschieht? Sind sie stolz darauf, Filipinos zu sein? Der Senat ist zu einer nationalen Schande geworden.“

Epilog oder Tiefverwurzelte feudale Gesinnung

Am 4. Juli zelebriert die Republik der Philippinen den 80. Jahrestag ihres Bestehens – nach Jahrhunderten als zunächst spanische und sodann US-amerikanische Kolonie. Ein Ausdruck des spanischen Erbes, das der philippinischen Bourgeoisie beziehungsweise ihren politischen Repräsentanten – im Volksmund kurz „trapos“, traditionelle Politiker, genannt, was im Spanischen „Schmierlappen“ bedeutet – zutiefst zu eigen ist, ist die kastilische Grandezza, mit der Wohlstand und Reichtum ostentativ zur Schau gestellt werden. Hinzu gesellt sich ein vorwiegend römisch-katholisches Vermächtnis, das sich allerdings häufig weniger als frommer Glaube denn als bigotte Darbietung entpuppt. Die Welt der „trapos“ ist ein hermetisch abgeriegelter Kosmos, der – den Volksmassen entrückt – ein magisches Dreieck aus Amnesie, Amnestie und Impunity (Straffreiheit) bildet, in dem sich die in Gestus und Habitus feudal gesinnte Elite des Landes – zusammengesetzt aus (den weltweit dichtesten) Familiendynastien, politischen Clans und geschmeidigen klientelistischen Netzwerken – wohlig eingenistet hat. Auf Kosten der Masse der Filipinos, die mit grassierender Armut, hoher Inflation, Landhunger, Marginalisierung und staatlicher Repression konfrontiert bleiben.

Anmerkung

Als Quellen für diesen Beitrag dienten diverse Ausgaben der philippinischen Tageszeitungen Philippine Daily Inquirer, Philippine Star, Manila Standard in der Woche vom 12. bis zum 18. Mai, das Online-Magazin Rappler sowie Blogbeiträge landesweit bekannter Publizisten wie Eirene Aguila, Gigo Alampay, Carlos Conde, Jose Edmund Guillen und Inday Espina-Varona.

Ausführlich zum Clinch zwischen den verbittert verfeindeten politischen Lagern der Marcoses und Dutertes siehe: Rainer Werning/Jörg Schwieger (Hrsg.): Von Marcos zu Marcos: Die Philippinen seit 1965. Wien 2025: Promedia Verlag

Titelbild: em_concepts/shuttestock.com

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Erdogans Justiz-Coup: Gericht setzt Oppositionschef ab, Börse crasht

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Ein politisches Erdbeben erschüttert die Türkei. Nachdem ein Gericht in Ankara per Beschluss den Chef der stärksten Oppositionspartei aus dem Amt geworfen hat, reagieren die Märkte nervös. Die umstrittene Entscheidung löste an der Börse in Istanbul umgehend einen Absturz aus. Auch die Türkische Lira steht massiv unter Druck.

Die Absetzung von Özgur Özel als CHP-Vorsitzenden durch ein Berufungsgericht ist ein weiterer Tiefpunkt des islamistischen Erdogan-Regimes im Umgang mit unliebsamen politischen Gegnern. Mit dem Urteil wurde der Parteitag der als kemalistisch-sozialdemokratisch geltenden Republikanischen Volkspartei (CHP) aus dem Jahr 2023 für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass der einst glücklose Erdogan-Herausforderer Kemal Kilicdaroglu wieder in sein altes Amt als Parteichef eingesetzt wird. Sämtliche Beschlüsse der Partei aus den vergangenen zwei Jahren sind damit von heute auf morgen nichtig.

Das juristische Manöver des islamistisch-autokratischen AKP-Regimes entbehrt nicht einer gewissen politischen Perfidie, da es den Zusammenhalt der zersplitterten Opposition schwächt und die Bestrebungen unterläuft, den seit März 2025 inhaftierten Oberbürgermeister Istanbuls, Ekrem Imamoglu, freizubekommen. Imamoglu galt vielen als der aussichtsreichste Präsidentschaftskandidat für die Wahlen im Jahr 2028, könnte nun jedoch durch die politisierte Justiz komplett kaltgestellt und vom Wahlzettel gestrichen werden. Auch gegen den populären oppositionellen Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavas, laufen bereits Ermittlungen wegen angeblicher Veruntreuung staatlicher Mittel, während ohnehin Hunderte weitere CHP-Politiker in den letzten Monaten verhaftet wurden.

Die Reaktion der Finanzmärkte auf diese juristische Entscheidung fiel erwartbar vernichtend aus. Der türkische Leitindex Borsa Istanbul 100 stürzte nach der Urteilsverkündung ab und verzeichnete Kursverluste von über sechs Prozent, was einen sofortigen automatischen Handelsstopp erzwang. Berichten zufolge wird die ohnehin schwer unter Druck stehende türkische Wirtschaft durch diese neuen politischen Verwerfungen weiter im Mark erschüttert. Bereits im Vorfeld hatte die Zentralbank als Reaktion auf die desaströsen Entwicklungen rund um die Folgen des Iran-Krieges drastische Maßnahmen ergreifen und praktisch alle US-Staatsanleihen sowie einen großen Teil der nationalen Goldreserven liquidieren müssen, um dem Verfall der Lira irgendwie entgegenzuwirken. Die Währungshüter kratzen sprichwörtlich den Boden des Fasses leer, zumal die Devisenreserven so rasant dahinschmelzen, wie schon lange nicht mehr. Besonders grotesk ist, dass Finanzminister Mehmet Simsek und Notenbankchef Fatih Karahan ausgerechnet in London um ausländisches Kapital bettelten, während in Ankara die internen politischen Konkurrenten per Gerichtsbeschluss beseitigt wurden.

Für die Türkische Lira und die Bonität der Türkei ist dieses politische Theater ein großes Problem. Die Prämien für staatliche Kreditausfallversicherungen stiegen unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils sprunghaft an. Ein schmerzhafter weiterer Absturz der türkischen Lira gilt in Finanzkreisen mittlerweile als unausweichlich, da die permanenten staatlichen Interventionen am Devisenmarkt angesichts schwindender Reserven bald an ihr natürliches Ende stoßen werden. Regierungsvertreter versuchen derweil, das ganz offensichtlich politisch motivierte Gerichtsurteil als notwendige Stärkung des Rechtsstaates zu verkaufen. In Wirklichkeit jedoch schlittert das Land vielmehr tief in einen unberechenbaren autoritären Zustand.

Die Türkei wird dadurch jedoch auch für die NATO zu einem potentiellen Pulverfass. Nicht nur, dass das Erdogan-Regime seine eigenen neoosmanischen Ziele verfolgt, auch stellt sich für das transatlantische Bündnis die Frage, inwieweit man der islamistischen Führung in Ankara überhaupt noch trauen kann. Denn der türkische Staatschef wird seine Macht nicht kampflos abgeben und je größer die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden, desto wahrscheinlicher ist ein Volksaufstand gegen den „Sultan vom Bosporus“. Mehr noch könnte ein solcher ökonomischer Kollaps zu einem noch umfangreicheren Exodus aus der Türkei in Richtung Europa (vor allem nach Deutschland und Österreich, welche bereits große türkische bzw. kurdische Gemeinschaften haben) führen. Doch darauf sind die Europäer ganz gewiss nicht vorbereitet.

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Israels Smotrich reagiert auf Haftbefehl des IStGH mit der Ankündigung weiterer Kriegsverbrechen

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Der rechtsextreme Finanzminister kündigte an, auf einen Antrag auf Haftbefehl des ICC wegen seiner Zwangsvertreibung von Palästinensern mit der Anordnung der Räumung eines weiteren Dorfes im Westjordanland zu reagieren.

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