
Deutschland darf Asylbewerbern, die sich illegal im Land aufhalten, nicht die Leistungen kürzen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Für Berlin dürfte das juristischen Änderungsbedarf bedeuten.
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Anstatt den Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen tatsächlich zu helfen, sorgt der Transgender-Wahn vielmehr für eine Verschlimmerung der Lage. Die „Geschlechtsangleichungen“ haben laut einer finnischen Studie faktisch nur negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit der Betroffenen.
Früher dachte man, man könne beispielsweise schwule Männer mit einer Konversionstherapie zur Heterosexualität „umprogrammieren“. Mit der Folge, dass viele Betroffene unter massiven psychischen Schäden und Depressionen litten und die Selbstmordrate in die Höhe schoss. Dass eine solche sexuelle Orientierung eine biologische, eine genetische Ursache haben dürfte, wurde dabei geflissentlich ignoriert. Zum Schaden jener Menschen, die solchen „Therapien“ unterzogen wurden. Doch während man dort mittlerweile die Notbremse gezogen hat, verlagerte sich die Aufmerksamkeit auf Kinder und Jugendliche, die unter Geschlechtsverwirrtheit zu leiden scheinen.
Die Menschheit ist nicht homogen und auch bei den beiden Geschlechtern gibt es innerhalb derselben große Unterschiede. Manche Männer und manche Frauen sind eben mehr oder weniger maskulin bzw. feminin geprägt. Es gibt eben auch Jungs mit einer femininen Schlagseite, sowie Mädchen, die doch sehr maskulin wirken. Dies dazu zu benutzen, den Kindern und Jugendlichen suggerieren zu wollen, sie befänden sich „im falschen Körper“ und müssten sich einer hormonellen oder gar chirurgischen „Geschlechtsangleichung“ unterziehen, sorgt schlussendlich nur für mehr Schaden als Nutzen.
Die unter dem Titel „Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996–2019: A Register Study.“ im Fachjournal Acta Paediatrica veröffentlichte Studie mit umfassenden Daten aus Finnland, belegt die gravierenden negativen Auswirkungen solcher „Gender Dysphoria“-Behandlungen von Heranwachsenden. Dabei haben die Forscher auf die anonymisierten Daten der finnischen Sozialversicherung zugegriffen und diese ausgewertet. Mit einem Ergebnis, das erschüttert.
Demnach haben im Zeitraum von 1996 bis 2019 insgesamt 2.083 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 22 Jahren (von da an gilt man laut den Forschern medizinisch nicht mehr als Heranwachsender) wegen „Geschlechtsdysphorie“ ärztliche Behandlung in Anspruch genommen – und wurden dabei medikamentös oder gar chirurgisch „therapiert“. Darunter waren 481 Jungs und 1.602 Mädels. Ein stark verschobenes Geschlechterverhältnis übrigens, das sich auch in anderen Ländern deutlich abzeichnet.
Die Forscher „matchten“ diesen Adoleszenten dabei jeweils vier Personen aus der Bevölkerung zu, die sich in Alter, Geschlecht und sozialem Status glichen. Damit sollte eine Untersuchung darüber möglich werden, inwieweit sich diese jungen Menschen mit gestörter Geschlechtsidentität vom Rest der Bevölkerung unterscheiden. Eine saubere wissenschaftliche Datenlage also, auf der man aufbauen kann. Und die Ergebnisse der Vergleichsdaten haben es in sich.
Denn die finnischen Forscher fanden bei einem Vergleich der Zeiträume 1996 bis 2010 und 2011 bis 2019 heraus, dass ein immer größer werdender Anteil der behandelten Heranwachsenden vor dem Auftauchen in einer „Geschlechtsklinik“ bereits in psychiatrischer Behandlung war. So waren es im früheren Zeitraum noch 23,7 Prozent, im späteren Zeitraum jedoch 47,9 Prozent. Das heißt (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es bei der Kontrollgruppe kaum Veränderungen gab), dass man seitens der Psychologen damit anfing, immer mehr psychische Störungen mit dem „Geschlecht“ in Verbindung zu bringen – und die Betroffenen dann eben entsprechend solchen umstrittenen Behandlungsmethoden zuzuführen.
Mehr noch zeigen die Studiendaten, dass sich die psychische Lage der betroffenen Heranwachsenden nicht etwa durch Hormontherapien oder gar chirurgische Eingriffe verbessert hätte – ganz im Gegenteil. Das Risiko, (weitere) psychiatrische Hilfe zu benötigen, stieg bei Hormonbehandlungen beinahe um das Fünffache, bei chirurgischen Eingriffen sogar um mehr als das Sechsfache. Ein einträgliches Geschäft für die involvierten Ärzte und Psychiater, könnte man sagen. Umso wichtiger ist die abschließende Bewertung der Studienautoren:
Nach Bereinigung um bereits vorhandene psychiatrische Erkrankungen wiesen die geschlechtsangepassten Jugendlichen zwei Jahre oder mehr nach dem Indexdatum im Vergleich zu den männlichen Kontrollpersonen einen 5- bis 6-fach erhöhten Bedarf an fachärztlicher psychiatrischer Behandlung auf und im Vergleich zu den weiblichen Kontrollpersonen ein 3- bis 4-fach erhöhtes Risiko, unabhängig von der gewünschten Veränderungsrichtung und dem GR [Gender Reassignment]-Status. Dies stützt nicht die vermutete Verbesserung der psychischen Gesundheit nach einer während der Entwicklungsjahre eingeleiteten medizinischen Geschlechtsangleichung, und angesichts der vorliegenden Ergebnisse scheinen schwere psychiatrische Störungen nicht in erster Linie auf die Geschlechtsdysphorie zurückzuführen zu sein. Psychiatrische Störungen erfordern eine angemessene Behandlung, unabhängig von der Geschlechtsidentität eines jungen Menschen.
Die Wissenschaftler üben sich zwar in vornehmer Zurückhaltung (vielleicht, um sich nicht zu angreifbar zu machen), doch in verklausulierter Wissenschaftssprache fällen sie ein vernichtendes Urteil über die gängige Praxis gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen. Denn die Psychiater reden diesen jungen Menschen ein Geschlechtsproblem ein, das so in dieser Form eigentlich gar nicht existiert, lassen diese dann hormonell oder sogar chirurgisch behandeln, verschlimmern die psychischen Probleme damit nur, um dann quasi Dauerpatienten zu haben. Der hippokratische Eid, den Patienten nicht zu schaden, scheint hierbei jedenfalls für die beteiligten Ärzte keine sonderlich große Rolle zu spielen.
Eigentlich haben die meisten KI-Chatbots ohnehin schon den Ruf, recht linkslastig zu sein. Doch das reicht den „Omas gegen Rechts“ nicht. Der linkslinke Propaganda-Chatbot „Klara Klartext“ soll bei der „Einordnung“ politischer Aussagen, des AfD-Programms und dergleichen „helfen“.
Was wären die Genossen hinter dem Eisernen Vorhang damals doch froh gewesen, hätten sie die heutigen technologischen Möglichkeiten gehabt, um ihre kollektivistische Propaganda zu verbreiten. Beispielsweise über einen eigens trainierten Chatbot, der brav die eigenen ideologischen Narrative und Dogmen verbreitet. Nun, die linksextremistische Vereinigung „Omas gegen Rechts„, genauer gesagt deren Hürther Ortsgruppe, hat nun genau so einen KI-Chatbot eingerichtet.
Dieser trägt den Namen „Klara Klartext“ und soll demnach den Nutzern unter anderem dabei helfen, „politische Aussagen einzuordnen“, sowie „Parolen zu kontern“ und (wohl auf linke Lehrer zugeschnitten) sogar diverses „Unterrichtsmaterial zu entwickeln“. Das nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in Fremdsprachen wie Türkisch, Russisch, Arabisch und Paschtu. Doch bislang scheint dieser Chatbot noch nicht zu funktionieren, denn ein Testversuch produzierte lediglich Fehlermeldungen.
Technologisch basiert dieser Chatbot dabei auf der KI von OpenAI (ChatGPT), wobei über einen „Agenten“ mit Hilfe von spezifischen Prompts („Deine Aufgabe ist es, Nachrichtenartikel klar, objektiv und mit Blick auf demokratische Werte zu interpretieren“, „Zeige auf, wo mögliche Desinformation, rechte Narrative oder Spaltungsversuche vorkommen könnten“ oder „Schlage Wege zur Überprüfung vor – z. B. durch seriöse Medien, Faktenchecks oder wissenschaftliche Quellen.“) klare Anweisungen zur Suche nach Informationen und zur Auslieferung der erwünschten Ergebnisse gegeben werden.
Die Resultate solcher Prompts bei bestimmten Beispiel-Fragestellungen hat das Portal „Nius“ veröffentlicht. Es zeigt sich dabei, dass die Prompt-Vorgaben klar linke, bzw. links-woke Antworten hervorbringt. Ausgewogenheit ist unerwünscht, genauso wie eine tatsächliche kritische Auseinandersetzung mit Fakten. Kein Wunder also, dass ein ohnehin schon eher linksliberaler Chatbot wie ChatGPT über einen Agenten und „passende“ Prompts noch stärker auf linke Narrative getrimmt wird, um die Nutzer zu beeinflussen.
Das Gute daran ist: Es wird ohnehin kaum jemand diesen Chatbot benutzen. Allerdings, und das ist durchaus problematisch, könnten linke Lehrer damit tatsächlich Unterrichtsmaterial für ihre Schüler erstellen. Eine linke, KI-gestützte Indoktrinierung statt neutraler und faktenbasierter Bildung also, welche mit solchen Materialien vermittelt werden soll.

Die „Hammerbande“-Frontfrau Lina E. kommt vorzeitig aus dem Gefängnis. Das Gericht begründet das mit einer „günstigen Prognose“ für ihr Leben in Freiheit. Die Gewalttäterin will nun ihre Wahlheimat Leipzig verlassen.
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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?
Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.
Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.
(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)
Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.
Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.
Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.
In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.
Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.
Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.
Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.
Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.
Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.
Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.
Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.
Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.
Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.
Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.
Was sich da am Montag, dem 11. Mai 2026, in der philippinischen Hauptstadt Manila vor einer verdutzten Öffentlichkeit – zumal live im TV übertragen – zutrug, bot Stoff für eine Mixtur aus stupendem Politzirkus und einer Gaunerei miesester Sorte. Mit dem – nein: besser – einem vorläufigen Resultat: Die oberste Kammer des philippinischen Kongresses, der Senat, verwandelte sich binnen weniger Stunden in einen Hort von kriminellen Halunken und bigotten Schurken. Eine ziemlich unheilige Pfingstposse in (vorläufig) sechs Akten von Rainer Werning.
Bizarres Bühnenbild
Worum ging es? Als am späten Nachmittag jenes 11. Mai im philippinischen Repräsentantenhaus der Hammer fiel, war das Endergebnis historisch: 257 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Nicht nur wurde die amtierende Vizepräsidentin Sara Duterte, die Tochter von Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte (2016 – 2022), zum zweiten Mal im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens (impeachment) angeklagt. Allein die schiere Anzahl der Ja-Stimmen – weit mehr als die 215 bei dem gescheiterten Amtsenthebungsversuch von 2025 – stellte einen Rekord dar: die höchste Zahl an Ja-Stimmen bei einer Amtsenthebung in der Geschichte der Philippinen.
Für den Sinneswandel so vieler Abgeordneten dürfte letztlich das Gewicht von Beweisen ausschlaggebend gewesen sein, die im Justizausschuss gegen Duterte vorgelegt wurden und allesamt unwidersprochen blieben, da die Vizepräsidentin und ihr Anwaltsteam sich weigerten, an dem Verfahren überhaupt teilzunehmen. Der Justizausschuss kam aufgrund der Beweislage und Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass sich Frau Duterte vier Amtsenthebungsgründen gegenübersieht: Ihr wird vorgeworfen, geheime, ihrem Amt zugewiesene Gelder missbraucht, Beamte bestochen, Beschaffungsrichtlinien umgangen, unerklärlichen Reichtum angehäuft und geplant zu haben, den amtierenden Präsidenten Ferdinand „Bongbong“ Marcos Jr., die First Lady Liza Araneta-Marcos und den ehemaligen Sprecher des Repräsentantenhauses, Martin Romualdez, ermorden zu lassen, falls sie selbst getötet würde. Daraufhin wurde der 24-köpfige Senat in Kenntnis gesetzt und ihm die entsprechenden Dokumente ausgehändigt, damit die Senatoren – nunmehr als Richter des Impeachment-Verfahrens – schnellstmöglich zu einem Urteilsspruch kommen, mit dem über das Schicksal der Vizepräsidentin endgültig entschieden wird.
Erster Akt
Der Senat war an jenem Montagabend allerdings ein anderer als noch am Morgen desselben 11. Mai. Da sind zunächst die amtierenden Senatoren, die in den im letzten Jahr aufgedeckten größten Hochwasserschutzskandal in der Geschichte der Philippinen verwickelt sind. Es handelt sich um Senator Joel Villanueva, Senator Francis Escudero und Senator Jinggoy Estrada. Dann gibt es die Geschwister-Senatoren Mark und Camille Villar, gegen die das Justizministerium wegen Marktmanipulation ermittelt, da es um eine massive Überbewertung von Grundstücken im Wert von 1,33 Billionen Peso (umgerechnet 18,524 Milliarden Euro!) geht, die einer der Immobilienfirmen ihrer Familie gehören. Hinzu kommt Senatorin Loren Legarda, deren Sohn, der Abgeordnete der südlich von Manila gelegenen Provinz Batangas, Leandro Leviste, wegen der Nichteinhaltung seiner Solarenergie-Verpflichtungen gegenüber der Regierung mit einer Geldstrafe von 24 Milliarden Peso und der Kündigung von Verträgen durch das Energieministerium rechnen muss.
Diese Senatoren, gegen die (entweder gegen sie selbst oder gegen ihre Angehörigen) zivil- oder strafrechtliche Ermittlungen der Marcos-Regierung laufen, verbündeten sich im Laufe des 11. Mai just mit jenen Senatoren, die ohnehin als enge Duterte-Anhänger gelten, um durch einen Putsch den mit der Regierungspartei liierten Senatspräsidenten Vicente „Tito“ Sotto III. zu stürzen. Der Senat ist nunmehr unter der neuen Führung von Alan Peter Cayetano zu einem sicheren Hort für alle namhaften Politiker geworden, die tief im Morast von Skandalen, Bestechungsmanövern und Korruption stecken. Hauptprofiteur dieses Spektakels: Vizepräsidentin Sara Duterte samt ihrer politischen Klientel.
Zweiter Akt
Und dann ist da ein Senator namens Ronald „Bato” Dela Rosa. Der korpulente Kahlkopf diente dem Vater der Vizepräsidentin als erster Chef der Philippinischen Nationalpolizei (PNP) und war in dieser Funktion mitverantwortlich für den verheerenden „Antidrogenfeldzug“ von Rodrigo R. Duterte, der laut nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen bis zu 30.000 Menschen das Leben kostete. Für diese Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sitzt der Ex-Präsident seit bereits gut einem Jahr in Haft im niederländischen Scheveningen, wo der Den Haager Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Bälde das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.
Dela Rosa hatte sich monatelang versteckt und Senatssitzungen geschwänzt (bei fortgesetzt vollen Bezügen), nachdem die Nachricht eines ebenfalls vom IStGH gegen ihn ausgestellten Haftbefehls erstmalig Ende 2025 durchgesickert war. Ausgerechnet den 11. Mai wählte er für seine Rückkehr – nicht etwa, um sich seinen Anklägern zu stellen, sondern um eine Stimme abzugeben, die entscheidend dafür war, dass Senatspräsident Sotto III. abgewählt und somit die Führung der Kammer an Alan Peter Cayetano übertragen wurde. Cayetano ist ein hartgesottener Fan der Familie Duterte und ward unter anderem Außenminister des Ex-Präsidenten.
Beide – Cayetano und Dela Rosa – sind dafür bekannt, dass sie Menschenrechte ebenso „schätzen“ wie ihr früherer Boss. Gegenüber dem Fernsehsender Al Jazeera bestritt Außenminister Cayetano rundweg, dass Menschen im mörderischen „Antidrogenfeldzug“ buchstäblich hingerichtet wurden. Nein, so Cayetano am 6. Oktober 2017 gegenüber dem Interviewer Hasan Mehdi, wenn darin Menschen ums Leben kamen, handelte es sich durchweg um Kriminelle, die als erste von einer Schusswaffe gegen staatliche „Sicherheits“kräfte Gebrauch gemacht hätten. Und Dela Rosa kommentierte kurz „shit happens“, wenn wieder einmal ein Kleinkind „ein Kollateralschaden des Krieges gegen die Drogen“ wurde!
Dritter Akt
Am Abend des 11. Mai bestätigte der Internationale Strafgerichtshof offiziell, dass er einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Polizeichef Dela Rosa ausgestellt hatte. Der Haftbefehl war seit November letzten Jahres geheim gehalten worden. Nun war er öffentlich. Das Gericht sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Dela Rosa im Zusammenhang mit den Tötungen während des Drogenkriegs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Er ist nunmehr der (nach Ex-Präsident Duterte) zweite philippinische Amtsträger, gegen den ein bestätigter Haftbefehl des IStGH vorliegt.
Was auf die Enttarnung von Dela Rosa folgte, war ein bühnenreifes Spektakel mit unbeabsichtigten Momenten, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten waren.
Vierter Akt
Der frühere Polizeichef, der sich stets im Schatten seines Gönners und Schutzherrn Duterte als knallharter Macho geriert hatte, widersetzte sich angerückten Agenten des National Bureau of Investigation (NBI), die den Haftbefehl vollstrecken wollten. Er habe, so Dela Rosa später, sich losreißen können und sich dabei an einem Finger verletzt. Danach sah man Dela Rosa durch die Korridore des Senats rennen, wo er mehrfach strauchelte, als er Treppen hinaufstieg. Doch anstatt verhaftet zu werden, wurde er just von den Kollegen, denen er zur Macht verholfen hatte, in „Schutzgewahrsam“ des Senats genommen.
Die NBI-Agenten, die versuchten, den Haftbefehl zu vollstrecken, wurden wegen Missachtung des Senats angeklagt. Dela Rosa wurde der Vorsitz des Senatsausschusses für Drogen und öffentliche Ordnung übertragen – just jenes Ausschusses, dessen Mandat genau die Art von Polizeiverhalten abdeckt, über die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Aus seinem Büro im Senat, wo sich der Gesuchte zwischenzeitlich verschanzt hatte, rief er über Facebook die Bevölkerung auf, sich zu mobilisieren und seine Auslieferung an den IStGH zu verhindern:
„Ich appelliere an Sie, ich hoffe, Sie können mir helfen. Lassen Sie nicht zu, dass ein weiterer Filipino nach Den Haag gebracht wird.”
Berichten zufolge soll sich Dela Rosa auch mit dieser Bitte direkt an Präsident Marcos Jr. gewandt haben.
Fünfter Akt
Apropos „Schutzgewahrsam“ des Senats. Dazu äußerte sich der versierte Jurist und Menschenrechtsanwalt Joel Ruiz Butuyan in seiner am 14. Mai im Philippine Daily Inquirer publizierten Kolumne wie folgt:
„Es gibt absolut keine Bestimmung in unserer Verfassung oder in einem unserer Gesetze, die dem Senat die Befugnis einräumt, eine ‚Schutzhaft‘ anzuordnen, die seine Festnahme selbst innerhalb des Senats verhindern kann. Tatsächlich ist das Argument, auf das sich die Verbündeten von Dela Rosa berufen, verworren. Sie behaupten, dass der IStGH nicht mehr für die Verhaftung von Dela Rosa zuständig sei, da die Philippinen bereits aus dem IStGH ausgetreten seien. Und doch berufen sie sich auf das IStGH-Statut selbst (insbesondere Artikel 59 des Römischen Statuts), das ihrer Meinung nach die Anrufung eines lokalen Gerichts als Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH vorschreibt.“
Und Butuyan fährt fort:
„Es besteht keine Notwendigkeit, bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ein lokales Gericht anzurufen, da wir über ein innerstaatliches Gesetz verfügen, den Republic Act Nr. 9851, der den philippinischen Behörden das Ermessen einräumt, ‚eine beschuldigte Person auf den Philippinen an das zuständige internationale Gericht zu überstellen‘, wenn dieses ‚internationale Gericht bereits die Ermittlungen durchführt oder die Strafverfolgung eines solchen Verbrechens übernimmt‘. Auch der IStGH selbst hat bereits entschieden, dass die Anrufung eines lokalen Gerichts keine zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ist (…).“
Das Fazit des Juristen:
„Der Haftbefehl des IStGH wirft Dela Rosa mindestens 32 Morde zwischen Juli 2016 und April 2018 vor, einem Zeitraum, in dem die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren. Wie unser Oberster Gerichtshof rechtskräftig bestätigt hat, behält der IStGH die Zuständigkeit für Handlungen, die Dela Rosa begangen hat, während die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren.“ (Anm. RW: Die während der Amtszeit von Präsident Duterte erklärte Terminierung des Römischen Statuts und damit der Austritt aus dem IStGH wurde erst am 17. März 2019 rechtskräftig.)
„Für die Familien der Opfer des Drogenkriegs brachte der Montag eine seltsame Mischung aus Hoffnung und Herzschmerz mit sich. Hoffnung, weil das Gericht weiterhin nach Gerechtigkeit strebt – die Rechenschaftspflicht endet nicht bei dem Mann an der Spitze. Herzschmerz, weil die Institution, die eigentlich das Gesetz durchsetzen sollte, den Nachmittag damit verbrachte, einen der Männer, hinter denen das Gesetz her ist, schützend zu umarmen“,
schrieb der Menschenrechtsaktivist und Publizist Carlos Conde am 12. Mai. Nüchtern konstatiert er:
„Manche Institutionen versagen langsam. Der philippinische Senat entschied sich am 11. Mai 2026 dafür, vor aller Augen zu versagen – lautstark, dreist und vor laufenden Kameras. Was als Nächstes geschieht, wird alles darüber aussagen, ob dieses Land noch daran glaubt, dass Gerechtigkeit etwas bedeutet. Der Senat hat bereits gezeigt, wo er steht.“
Die Kolumnistin Iris Gonzales schrieb am 14. Mai im Philippine Star:
„Der Coup am Montag sollte Vizepräsidentin Sara Duterte schützen, die nun den Rekord hält, zweimal angeklagt worden zu sein. Und doch kann man in unserer Senats-Bananenrepublik wohl mit Sicherheit sagen, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen sie bereits vorbei ist, bevor es überhaupt begonnen hat. (…) Laut Quellen gehörte es zu den Plänen des Pro-Duterte-Lagers, den Senat daran zu hindern, als Amtsenthebungsgericht zu tagen. Offensichtlich wurde das Marcos-Lager ausgenutzt, und zwar sehr geschickt. Das ist letztlich das Ergebnis, wenn ein Präsident sein gesamtes politisches Kapital verloren hat. Kurz gesagt: Er ist zu einer Lame Duck (lahmen Ente – RW) geworden. Und nach dem zu urteilen, wie sich die Dinge im Senat entwickelt haben, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Marcos Jr. seine Amtszeit (bis Ende Juni 2028 – RW) zu Ende bringen kann. Wie der Vater, so der Sohn? Wird sich die Geschichte wiederholen?“
Sechster (und vorläufig letzter) Akt
Am Mittwochabend, dem 13. Mai, hallten plötzlich Schüsse im Senatsgebäude, wo sich Dela Rosa in seinem Büro noch immer verschanzt hielt – protegiert von seinen engsten Pro-Duterte-Kumpanen. Ein sichtlich genervter und vor Wut schnaubender Cayetano erschien wenig später vor einem Pulk von Reportern und Fotojournalisten, um zu verkünden, der Senat sei unter Beschuss geraten und angegriffen worden. Zu dem Zeitpunkt wusste niemand Genaueres über die Schießerei, bis sich herausstellte, dass darin der Ordnungsbeauftragte des Senats, der pensionierte Generalmajor der Polizei Mao Aplasca und Kumpel Dela Rosas aus gemeinsamen Tagen an der Philippinischen Militärakademie, involviert war. Auf jeden Fall ward ab den frühen Morgenstunden des 14. Mai kein Ronald „Bato“ Dela Rosa mehr im Senatsgebäude auffindbar; seitdem ist er flüchtig. Hartnäckig halten sich die Gerüchte, dass der neue Senatspräsident Cayetano nicht nur Dela Rosa vor seinem plötzlichen Auftauchen lange versteckt gehalten, sondern ihm nunmehr auch noch auf direkte oder indirekte Weise zur Flucht verholfen hatte.
Ana Marie Pamintuan, Chefredakteurin des Philippine Star, schrieb am 15. Mai verbittert:
„Dieses widerwärtige Spektakel im Senat, inklusive Gewehrschüsse, die offensichtlich als Ablenkungsmanöver dienten, wäre zum Lachen, wenn wir nicht die hässlichen Folgen dieses Witzes zu spüren bekämen. Zu viele Mitglieder sowohl des Senats als auch des Repräsentantenhauses haben sich über das Gesetz gestellt, sich mit Privilegien umgeben, die nur durch ihre eigene Vorstellungskraft begrenzt sind, und plündern systematisch und ungestraft die Staatskasse. Gewöhnliche Menschen fragen sich gegenseitig: Wollen Sie, dass Ihre Kinder und Enkelkinder in einem solchen Land aufwachsen? Gefällt den jüngeren Generationen, was um sie herum geschieht? Sind sie stolz darauf, Filipinos zu sein? Der Senat ist zu einer nationalen Schande geworden.“
Epilog oder Tiefverwurzelte feudale Gesinnung
Am 4. Juli zelebriert die Republik der Philippinen den 80. Jahrestag ihres Bestehens – nach Jahrhunderten als zunächst spanische und sodann US-amerikanische Kolonie. Ein Ausdruck des spanischen Erbes, das der philippinischen Bourgeoisie beziehungsweise ihren politischen Repräsentanten – im Volksmund kurz „trapos“, traditionelle Politiker, genannt, was im Spanischen „Schmierlappen“ bedeutet – zutiefst zu eigen ist, ist die kastilische Grandezza, mit der Wohlstand und Reichtum ostentativ zur Schau gestellt werden. Hinzu gesellt sich ein vorwiegend römisch-katholisches Vermächtnis, das sich allerdings häufig weniger als frommer Glaube denn als bigotte Darbietung entpuppt. Die Welt der „trapos“ ist ein hermetisch abgeriegelter Kosmos, der – den Volksmassen entrückt – ein magisches Dreieck aus Amnesie, Amnestie und Impunity (Straffreiheit) bildet, in dem sich die in Gestus und Habitus feudal gesinnte Elite des Landes – zusammengesetzt aus (den weltweit dichtesten) Familiendynastien, politischen Clans und geschmeidigen klientelistischen Netzwerken – wohlig eingenistet hat. Auf Kosten der Masse der Filipinos, die mit grassierender Armut, hoher Inflation, Landhunger, Marginalisierung und staatlicher Repression konfrontiert bleiben.
Anmerkung
Als Quellen für diesen Beitrag dienten diverse Ausgaben der philippinischen Tageszeitungen Philippine Daily Inquirer, Philippine Star, Manila Standard in der Woche vom 12. bis zum 18. Mai, das Online-Magazin Rappler sowie Blogbeiträge landesweit bekannter Publizisten wie Eirene Aguila, Gigo Alampay, Carlos Conde, Jose Edmund Guillen und Inday Espina-Varona.
Ausführlich zum Clinch zwischen den verbittert verfeindeten politischen Lagern der Marcoses und Dutertes siehe: Rainer Werning/Jörg Schwieger (Hrsg.): Von Marcos zu Marcos: Die Philippinen seit 1965. Wien 2025: Promedia Verlag
Titelbild: em_concepts/shuttestock.com
Europa wird aktuell von einer massiven Welle an hochgradig ansteckenden Geschlechtskrankheiten erfasst. Neue Zahlen europäischer Behörden offenbaren eine rasante Zunahme von Tripper und Syphilis, wobei Spanien zum Zentrum des Ausbruchs mutiert ist. Vor allem die stark gestiegenen Fälle der direkt übertragenen Säuglings-Syphilis geben Grund zur Sorge.
Die aktuellen Daten des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) zeichnen ein düsteres Bild der gesundheitlichen Verhältnisse auf dem Kontinent. Seit dem Jahr 2015 sind die gemeldeten Tripper-Fälle um statte 303 Prozent auf über 106.000 Infektionen nach oben geschossen. Gleichzeitig haben sich die Syphilis-Zahlen im selben Zeitraum mehr als verdoppelt und durchbrachen die Marke von 45.000 registrierten Fällen. Den absoluten Negativrekord hält dabei Spanien, wo allein im Jahr 2024 mehr als 37.000 Tripper-Infektionen und 11.500 Syphilis-Fälle in den Statistiken der Krankenhäuser landeten.
Besonders schrecklich ist die Entwicklung bei der angeborenen Syphilis. Hierbei wird der Erreger direkt im Mutterleib auf das ungeborene Kind übertragen. Zwischen 2023 und 2024 hat sich diese erschreckende Zahl in den erfassten europäischen Staaten annähernd verdoppelt. Die Behörden machen vor allem größere Lücken bei den Testkapazitäten und den Verzicht auf den Gebrauch von Kondomen für den massiven Anstieg verantwortlich. Laut Bruno Ciancio, einem Vertreter des ECDC, drohen bei einer Infektion gravierende Spätfolgen. Bleibt die Krankheit unbehandelt, führt sie zu chronischen Schmerzen, Unfruchtbarkeit sowie irreparablen Schäden am Herz- und Nervensystem.
Während homosexuelle Männer nach wie vor als die am stärksten betroffene Gruppe in den Statistiken auftauchen, verzeichnen die Behörden nun auch bei heterosexuellen Frauen im gebärfähigen Alter einen rasanten Anstieg. Die Dramatik der Lage zeigt sich am Beispiel Großbritanniens, wo die Regierung im Jahr 2023 eine Rekordzahl von 85.000 Infektionen verbuchte. Als Reaktion darauf starteten die Briten im Jahr 2025 ein weltweit erstes Impfprogramm mit dem Präparat Bexsero des Pharmakonzerns GSK. Doch dieses Vakzin wurde für Meningokokken der Gruppe B entwickelt. Diese Erreger sind mit jenen von Gonorrhoe zwar biologisch verwandt, doch die Schutzwirkung in Sachen Tripper ist gering.
Deutliche Warnsignale des Körpers wie Schmerzen, eitriger Ausfluss, Haarausfall oder offene Geschwüre an den Genitalien werden von Infizierten oft zu lange ignoriert, obwohl der Einsatz von gängigen Antibiotika und der Gebrauch von Kondomen die Übertragungsketten rasch durchbrechen könnte. Allerdings sorgen mittlerweile auch Antibiotika-resistente Erreger für Probleme. Inzwischen setzen Forscher jedoch auf eine bestimmte chemische Verbindung, die bei den gefährlichen Bakterien einen Selbstzerstörungsmechanismus auslösen soll.
Die Weltgeschichte hätte in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts möglicherweise einen ganz anderen Verlauf genommen, wenn der US-Politiker Henry Wallace Nachfolger von Präsident Franklin Delano Roosevelt geworden wäre.
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Ein politisches Erdbeben erschüttert die Türkei. Nachdem ein Gericht in Ankara per Beschluss den Chef der stärksten Oppositionspartei aus dem Amt geworfen hat, reagieren die Märkte nervös. Die umstrittene Entscheidung löste an der Börse in Istanbul umgehend einen Absturz aus. Auch die Türkische Lira steht massiv unter Druck.
Die Absetzung von Özgur Özel als CHP-Vorsitzenden durch ein Berufungsgericht ist ein weiterer Tiefpunkt des islamistischen Erdogan-Regimes im Umgang mit unliebsamen politischen Gegnern. Mit dem Urteil wurde der Parteitag der als kemalistisch-sozialdemokratisch geltenden Republikanischen Volkspartei (CHP) aus dem Jahr 2023 für nichtig erklärt. Dies hat zur Folge, dass der einst glücklose Erdogan-Herausforderer Kemal Kilicdaroglu wieder in sein altes Amt als Parteichef eingesetzt wird. Sämtliche Beschlüsse der Partei aus den vergangenen zwei Jahren sind damit von heute auf morgen nichtig.
Das juristische Manöver des islamistisch-autokratischen AKP-Regimes entbehrt nicht einer gewissen politischen Perfidie, da es den Zusammenhalt der zersplitterten Opposition schwächt und die Bestrebungen unterläuft, den seit März 2025 inhaftierten Oberbürgermeister Istanbuls, Ekrem Imamoglu, freizubekommen. Imamoglu galt vielen als der aussichtsreichste Präsidentschaftskandidat für die Wahlen im Jahr 2028, könnte nun jedoch durch die politisierte Justiz komplett kaltgestellt und vom Wahlzettel gestrichen werden. Auch gegen den populären oppositionellen Bürgermeister von Ankara, Mansur Yavas, laufen bereits Ermittlungen wegen angeblicher Veruntreuung staatlicher Mittel, während ohnehin Hunderte weitere CHP-Politiker in den letzten Monaten verhaftet wurden.
Die Reaktion der Finanzmärkte auf diese juristische Entscheidung fiel erwartbar vernichtend aus. Der türkische Leitindex Borsa Istanbul 100 stürzte nach der Urteilsverkündung ab und verzeichnete Kursverluste von über sechs Prozent, was einen sofortigen automatischen Handelsstopp erzwang. Berichten zufolge wird die ohnehin schwer unter Druck stehende türkische Wirtschaft durch diese neuen politischen Verwerfungen weiter im Mark erschüttert. Bereits im Vorfeld hatte die Zentralbank als Reaktion auf die desaströsen Entwicklungen rund um die Folgen des Iran-Krieges drastische Maßnahmen ergreifen und praktisch alle US-Staatsanleihen sowie einen großen Teil der nationalen Goldreserven liquidieren müssen, um dem Verfall der Lira irgendwie entgegenzuwirken. Die Währungshüter kratzen sprichwörtlich den Boden des Fasses leer, zumal die Devisenreserven so rasant dahinschmelzen, wie schon lange nicht mehr. Besonders grotesk ist, dass Finanzminister Mehmet Simsek und Notenbankchef Fatih Karahan ausgerechnet in London um ausländisches Kapital bettelten, während in Ankara die internen politischen Konkurrenten per Gerichtsbeschluss beseitigt wurden.
Für die Türkische Lira und die Bonität der Türkei ist dieses politische Theater ein großes Problem. Die Prämien für staatliche Kreditausfallversicherungen stiegen unmittelbar nach der Bekanntgabe des Urteils sprunghaft an. Ein schmerzhafter weiterer Absturz der türkischen Lira gilt in Finanzkreisen mittlerweile als unausweichlich, da die permanenten staatlichen Interventionen am Devisenmarkt angesichts schwindender Reserven bald an ihr natürliches Ende stoßen werden. Regierungsvertreter versuchen derweil, das ganz offensichtlich politisch motivierte Gerichtsurteil als notwendige Stärkung des Rechtsstaates zu verkaufen. In Wirklichkeit jedoch schlittert das Land vielmehr tief in einen unberechenbaren autoritären Zustand.
Die Türkei wird dadurch jedoch auch für die NATO zu einem potentiellen Pulverfass. Nicht nur, dass das Erdogan-Regime seine eigenen neoosmanischen Ziele verfolgt, auch stellt sich für das transatlantische Bündnis die Frage, inwieweit man der islamistischen Führung in Ankara überhaupt noch trauen kann. Denn der türkische Staatschef wird seine Macht nicht kampflos abgeben und je größer die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden, desto wahrscheinlicher ist ein Volksaufstand gegen den „Sultan vom Bosporus“. Mehr noch könnte ein solcher ökonomischer Kollaps zu einem noch umfangreicheren Exodus aus der Türkei in Richtung Europa (vor allem nach Deutschland und Österreich, welche bereits große türkische bzw. kurdische Gemeinschaften haben) führen. Doch darauf sind die Europäer ganz gewiss nicht vorbereitet.
Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem: Diese Taktik spiegelte sich im bereits im Jänner veröffentlichten „Rechtsextremismusbericht“ des linken DÖW deutlich wider. Dr. Stefan Weber hatte prompt massive statistische Manipulationen und wissenschaftliches Fehlverhalten der Ersteller angeprangert, doch der Bericht wird weiter zur Verunglimpfung der laut Umfragen stärksten politischen Kraft in Österreich ins Feld geführt. FPÖ-Chef Herbert Kickl demontierte den Rechtsextremismus-Vorwurf gestern in einer gepfefferten Rede im Parlament.
Wir berichteten bereits über Hintergründe und „Qualität“ des DÖW-Rechtsextremismusberichts:
Nachfolgend sehen Sie die Rede von Herbert Kickl im Parlament:
In seiner Rede im Parlament zum sogenannten „Rechtsextremismusbericht“ rechnete FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann NAbg. Herbert Kickl mit den „selbsternannten Gralshütern der Demokratie“ ab: Bei den anderen Parteien versuche man, die Demokratie vor „ganz, ganz bösen Gestalten“ zu retten – der FPÖ. „Die Methoden, die Sie jetzt zur Anwendung gebracht haben, sind nichts anderes, als zu hetzen, zu spalten und selbst in autoritäre Denkmuster zu verfallen. Im sogenannten Parlament der DDR hätte das wahrscheinlich ganz gleich geklungen“, so Kickls Einordnung.
Den Rechtsextremismus-Vorwurf ließ er nicht auf sich sitzen. „Wir sind nicht rechtsextrem, sondern wir haben nur extrem oft recht. Das klingt so ähnlich, ist aber ganz etwas anderes.“ Derweil hätten die Systemparteien immer öfter unrecht. Ausreichend Beispiele finden sich in der Zuwanderungs-, Corona-, EU- oder Sicherheitspolitik. „Und weil Sie damit nicht umgehen können, weil Sie dem inhaltlich nichts entgegenzusetzen haben, müssen Sie eine andere Waffe zum Einsatz bringen“, so Kickl. Er sprach klar von „Framing“.
Politische Gegner zu verunglimpfen und zu kriminalisieren, sei nicht neu. Kickl erinnerte in diesem Kontext an Jörg Haiders Volksbegehren „Österreich zuerst“ aus dem Jahr 1993. Dessen „grundvernünftige, grundanständige, grundsolide, normale Forderungen“ wie ein Einwanderungsstopp oder ein effizienter Grenzschutz seien damals vom politischen Establishment als rechtsradikal diffamiert worden. „Hätten wir das alles umgesetzt, was da drinnensteht, anstatt dass Sie Jörg Haider und die Freiheitliche Partei bekämpft hätten, dann würde es in diesem Land jetzt besser ausschauen.“ Doch FPÖ-Gegner erfanden lieber den Begriff des „Ausländer-Raus-Volksbegehrens“. „Und mit dieser dreckigen Methode, ich sage es in dieser Deutlichkeit, arbeiten Sie bis zum heutigen Tag.“
Kickl wies darauf hin, dass der Begriff „Remigration“ nichts anderes als ein Synonym für eine konsequente Abschiebepolitik sei, wie sie für ein funktionierendes Asylsystem unerlässlich sei. Doch mit diesem Terminus werde nun dasselbe schmutzige Spiel gespielt. Er werde bewusst in die Nähe von Deportation und Nationalsozialismus gerückt, „um den Menschen Angst zu machen, um sie zu verunsichern und um ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen.“
Kickl verortet das wahre Problem nicht in der Remigration, sondern in der illegalen „Massenmigration der letzten zehn, zwanzig Jahre“. Das Motto der Systemparteien sei einfach: „Wird der Bürger unbequem, punziert man ihn als rechtsextrem.“ Allerdings treffe diese Keule nicht mehr, weil die Menschen wüssten, wer ihnen „die ganze Suppe eingebrockt hat“. Selbst gut integrierte Zuwanderer würden inzwischen die FPÖ wählen, weil sie kein Verständnis für eine Regierung und ein Land hätten, „das sich auf der Nase herumtanzen lässt, wo die eigenen Regeln nicht eingehalten werden“.
Der rechtsextreme Finanzminister kündigte an, auf einen Antrag auf Haftbefehl des ICC wegen seiner Zwangsvertreibung von Palästinensern mit der Anordnung der Räumung eines weiteren Dorfes im Westjordanland zu reagieren.
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In Andalusien haben die Sozialisten der PSOE ein beispielloses Wahldebakel erlebt und ihr landesweit schlechtestes Ergebnis eingefahren. Gleichzeitig verliert die konservative PP ihre absolute Mehrheit und ist für Mehrheiten künftig auf die patriotische Vox-Partei angewiesen. Das Resultat ist eine schallende Ohrfeige für den notorisch skandalgebeutelten Premier Pedro Sánchez und markiert einen endgültigen Rechtsruck im einstigen roten Stammland.
Die spanische sozialistische Arbeiterpartei (PSOE) hat in Andalusien – einer Region, die sie fast vier Jahrzehnte lang wie ein privates Lehen regierte – den absoluten Tiefpunkt erreicht. Zwar konnte die bürgerliche Partido Popular (PP) die Regionalwahl am 17. Mai 2026 für sich entscheiden, doch der amtierende Regierungschef Juan Manuel Moreno Bonilla büßte seine bisherige absolute Mehrheit ein. Er kommt nur noch auf 53 der 109 Sitze. Das sind zwei weniger als für eine Alleinregierung nötig, weshalb er sich nun auf die rechtskonservative Vox-Partei stützen muss, die er im Wahlkampf noch systematisch ausgegrenzt hatte.
Moreno baute seine gesamte Kampagne auf eine unaufgeregte Politik auf und versuchte krampfhaft, sich als handzahmer, EU-höriger Gemäßigter zu inszenieren. Er wollte unter allen Umständen verhindern, in die Kulturkämpfe Madrids hineingezogen zu werden, und warnte unablässig vor Koalitionsverhandlungen mit dem rechten Lager. Diese Feigheit vor dem Wählerwillen ist nun gescheitert. Denn die Rechtspartei, vor der das linke und zentristische Establishment unermüdlich warnte, hält nun den Schlüssel zur Macht in der Hand. Ein Gratis-Abonnement zur Rettung seiner Präsidentschaft wird Moreno von Vox jedenfalls nicht erhalten.
Für die PSOE war die Wahlnacht ein Desaster. Mit nur noch 28 Sitzen und mageren 22,7 Prozent stürzte die Partei in der Region – die sie zwischen 1982 und 2019 ununterbrochen regierte – auf einen neuen Negativrekord. Diese historische Niederlage reiht sich nahtlos in einen anhaltenden Abwärtstrend für Premierminister Pedro Sánchez ein, dessen linke Regierung in Madrid ebenfalls wankt.
Ungeachtet der fadenscheinigen Versuche der Parteispitze, das Debakel als rein regionales Phänomen abzutun, ist es de facto eine vernichtende Abrechnung mit Sánchez‘ Politikstil. Dessen Kabinett ist ohnehin stark beschädigt – nicht zuletzt durch Korruptionsuntersuchungen gegen sein engstes familiäres und politisches Umfeld, die das Land seit Monaten in Atem halten. Die katastrophale Stimmungslage für die Linken hatte sich im Vorfeld bereits deutlich in breitflächigen Marktdaten und Wahlprognosen abgezeichnet, die den totalen Absturz der PSOE vorhersahen.
Der unbestrittene strategische Sieger des Abends ist Vox. Die Partei steigerte sich entgegen der medialen Dauerhetze auf 15 Mandate (knapp 13,8 Prozent) und ist nun in sämtlichen acht andalusischen Provinzen (Almería, Cádiz, Córdoba, Granada, Huelva, Jaén, Málaga und Sevilla) fest verankert. Parteichef Santiago Abascal feierte das Resultat als großen Erfolg gegen alle Prognosen des Establishments. Spitzenkandidat Manuel Gavira betonte, die Bürger verlangten schlicht nach „nationaler Priorität und gesundem Menschenverstand“. Darunter fällt für Vox die selbstverständliche Bevorzugung von Inländern bei gemeinnützigem Wohnbau, Sozialhilfe und Kindergartenplätzen.
Währenddessen verliert sich der linke Rand in Grabenkämpfen: Die Linksextremen von Adelante Andalucía konnten zwar zulegen (acht Sitze), belegen damit aber vor allem, dass sich das linke Lager zunehmend in radikalere und unversöhnliche Nischen zersplittert. Andalusien liefert hier den Vorgeschmack auf die nationalen Parlamentswahlen 2027: Die Zeit der linken Dominanz ist vorbei, die sogenannte „gemäßigte“ Mitte ist zu schwach für einen Alleingang und die patriotische Alternative Vox hat sich als unverzichtbares Korrektiv endgültig in der spanischen Parteienlandschaft etabliert.