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Booster-Industrie marschiert weiter – und wieder neue mRNA-Spritzen ohne Wirksamkeitsstudien

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Das Karussell der Impf-Industrie dreht sich munter weiter. Am 28. Mai 2026 hat das FDA-Beratungsgremium VRBPAC mit 8:0 Stimmen (eine Enthaltung) beschlossen, dass die Herbst-Booster 2026 auf die neue XFG-Variante („Stratus“) abgestimmt werden sollen. Keine randomisierten kontrollierten Studien (RCTs) zur Wirksamkeit, keine Sicherheitsvergleiche – kein Problem für die Behörde und die Hersteller Pfizer, Moderna und [...]

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(Auszug von RSS-Feed)

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Druck in der Gastronomie war zu groß: Impfung zerstörte seinen Lebenstraum

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Die Gastronomie hatte in den Corona-Jahren massiv zu kämpfen. Georgios Tziaras‘ Lebenstraum waren die Übernahme des elterlichen Restaurants und ein Michelin-Stern – daher ließ er sich wegen des massiven Drucks gegen seine Überzeugung impfen. Zweimal ging es gut, auf den dritten Stich folgte der Kollaps. Georgios kämpft aber weiter. Gegenüber Johannes Clasen vom MWGFD schildert er seine Geschichte.

Der folgende Artikel von Elisabeth Maria erschien zuerst beim MWGFD:

Johannes Clasen im Gespräch mit dem griechischen Gastwirt Georgios Tziaras – eine Geschichte über einen Traum, der kurz vor seiner Erfüllung zerbrach, und über einen Mann, der trotz schwerer Krankheit weiterkämpft.

Ein Leben für die Küche – und ein Traum vom Stern

Georgios Tziaras stand sein ganzes Leben lang in der Küche. In Kiel geboren, in Deutschland aufgewachsen, lebt er seit 1988 in Bingen am Rhein. Gemeinsam mit seinen Eltern und seiner Frau führt er ein griechisches Restaurant – ein Familienbetrieb, in dem er nicht nur mitarbeitet, sondern seine Leidenschaft gefunden hat.

Er ist gelernter Koch, hat sich im eigenen Restaurant zum Spitzenkoch entwickelt. Der nächste Schritt war längst geplant: die Übernahme des elterlichen Betriebs, der Meistertitel, der große Durchbruch.

„So war der Plan.“

Alles deutete darauf hin, dass dieser Plan aufgehen würde. Das Restaurant war auf dem Weg nach oben, die Anerkennung wuchs – sogar ein Michelin-Stern stand in greifbarer Nähe. Heute ist davon nur noch ein schmerzhafter Gedanke geblieben.

Der Moment, der alles veränderte

Die Entscheidung zur Impfung fiel nicht aus Überzeugung, sondern aus Druck.

„Um die Wahrheit zu sagen, […] wir waren mehr oder weniger damals in der Gastronomie gezwungen.“

Er erinnert sich an eine bedrückende Situation, an den massiven Druck seitens eines Behördenmitarbeiters, der ihn im Restaurant aufsuchte:

„Geh und lass dich impfen, sonst […] . […] Das war das, was der gesagt hat.“

Georgios selbst hatte keine Angst vor Corona und wollte sich daher eigentlich nicht impfen lassen.

„Aber der Zwang war so groß, dass es keine andere Möglichkeit gab.“

Nach den ersten beiden Impfungen arbeitete er weiter, erkrankte dann an Corona. Doch er erholte sich komplett und konnte wieder

„gut arbeiten. […] Ich war wieder am Start gewesen, um Gas zu geben.“

Dann kam die dritte Impfung. Eigentlich wollte er sich beim Hausarzt nur ein Rezept für Blutdruckmedikamente holen, doch der Arzt empfahl trotz Georgios‘ Bedenken dringend den Booster. Er wolle ihm das Leben retten, so die Aussage des Mediziners, da er doch vor über 20 Jahren eine Herzmuskelentzündung gehabt habe.

Wenige Minuten nach der Impfung brach Georgios zusammen:

„Keine Viertelstunde später […] bin ich im Betrieb zusammengeklappt. […] In der Küche zusammengeklappt vor meinen ganzen Arbeitskollegen.“

Ein Moment, der sein ganzes Leben verändern sollte.

Ein Körper, der nicht mehr funktioniert

Was folgte, ist ein körperlicher Zusammenbruch: tagelanges hohes Fieber, Herzrasen, Blutdruckentgleisungen, Schmerzen, völlige Erschöpfung. Bis heute leidet er an chronischer Fatigue, ME/CFS, mitteldepressiven Störungen, einem stark angegriffenen zentralen Nervensystem.

Aus einem leistungsstarken Spitzenkoch wurde ein Mensch, der seinen Alltag bis heute kaum noch bewältigen kann.

„Es besteht keine Kraft, es besteht keine Möglichkeit […] kleine Aufgaben zu erledigen.“

Selbst Gespräche wie dieses sind für ihn eine große Belastung, sodass er danach

„einfach nur bettlägerig liegt.“

Ein Versuch, in die Küche zurückzukehren, scheiterte nach wenigen Minuten:

„Nach 20 Minuten nicht mal, hat alles nachgelassen.“

Er litt an Schwindel und Übelkeit,

„man ist wie am Zusammenbruch, man hält sich nur fest an den Küchenablagen, anstatt dazustehen und seine Arbeit machen zu können.“

In diesen Situationen bleibt ihm nur noch der Rückzug:

„Das ist dann der Punkt […] wo ich dann die Flucht ins Bett suche.“

Sein größter Wunsch ist einfach – und gleichzeitig unerreichbar geworden: wieder im eigenen Restaurant zu arbeiten.

„Es besteht keine Möglichkeit, leider.“

Wenn selbst Schlaf keine Erholung mehr bringt

Die Krankheit nimmt ihm nicht nur die Arbeit, sondern auch jede Regeneration.

„Man ruht sich nicht aus bei dieser Krankheit, das ist die Wahrheit.“

Selbst nach stundenlangem Schlaf bleibt die Erschöpfung:

„Der Körper schläft in Wirklichkeit nicht, weil […] einer der Nerven der zentralen Nervensysteme, in diesem Fall der Sympathikus, […] der ist ja gestört […] und der ist dann nur auf […] Flucht eingestellt oder […] Kampf.“

Erholung sei für ihn daher nicht möglich.

Ein normales Leben kann Georgios nicht mehr führen. Jeder Tag ist begrenzt auf wenige Stunden Energie – wenn überhaupt.

„Es ist, […] als ob alle Wege gesperrt sind.“

Abhängigkeit statt Selbstständigkeit

Besonders schwer wiegt für ihn der Verlust seiner Selbstständigkeit.

Die Bürokratie, die Anträge, die medizinischen Unterlagen, der „juristische Weg“ – all das kann er nicht mehr allein bewältigen und ist auf die Hilfe seiner Eltern und seiner Frau angewiesen. Ohne seine Familie

„hätte ich das vielleicht alleine erst gar nicht geschafft.“

Die Menge an Dokumenten überfordert ihn. Gleichzeitig wächst seine Angst um die Zukunft.

Der Kampf um die richtige Codierung

Zu der körperlichen Belastung kommt ein weiterer Kampf – der um Anerkennung als Impfgeschädigter. Georgios ist überzeugt, an Post-Vac zu leiden. Doch in den Reha-Berichten wird in den ICD-Codierungen immer wieder etwas anderes festgehalten: Post-Covid.

„Diesen Krieg mach ich leider mit durch und der tut mich auch sehr sehr beanspruchen.“

Er fühlt sich seitens der Ärzte nicht gehört, nicht ernst genommen:

„Die kommen mir vor, als versuchen sie den ganzen Fall zu verschleiern und mir nicht die ICD 12.9 Nummer rauszugeben, […] dass da nach der Impfung […] es […] passiert ist.“

Auch sein Hausarzt äußert sich nicht:

„Er will am liebsten schweigen darüber.“

Doch Georgios kämpft weiter – um die Wahrheit in seinen Unterlagen:

„Ich kämpfe um eine Anerkennung, um die Wahrheit, in diesem Dokumentenchaos.“

Denn für ihn ist klar:

„Die Wahrheit ist in diesem Fall: Jawohl, Post Vac und nein, kein Post Covid.“

Zwischen Hoffnung und Verzweiflung

Reha-Maßnahmen, die ihm verordnet wurden, haben nicht geholfen – im Gegenteil. Die zweite Reha verschlechterte seinen Zustand sogar, da sie ihn körperlich überforderte:

„Ich glaub, ich bin hier falsch“,

war sein Eindruck, als er die Liste der zu absolvierenden Anwendungen sah. Auch Medikamente haben ihm nicht geholfen:

„Gar nichts. […] Nichts hilft.“

Was bleibt, ist ein langer, unsicherer Weg – medizinisch und juristisch.

Und trotzdem: Georgios gibt nicht auf. Er will, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Dafür kämpft er mit all der Kraft, die ihm noch geblieben ist.

Ein Traum, der geblieben ist

Das Restaurant läuft weiter – getragen von seiner Familie. Die Gäste wissen, was passiert ist.

„Ja, die wissen es alle.“

Und irgendwo ist er noch da, sein Traum vom Michelin-Stern. Das ist sein Ziel. Doch gleichzeitig beschreibt er, was er verloren hat: Denn er spürt, dass ihm der Boden „unter den Füßen weggeschmettert“ wird. Denn Hilfe sieht er „von nirgendwoher.“

„Ich habe den Kampf noch nicht aufgegeben“

Trotz allem hält sich Georgios an etwas fest: Hoffnung und den Halt seiner Familie. Mitfühlend denkt er an andere Betroffene, an Menschen ohne familiäre Unterstützung. An diejenigen, die aufgeben. Er hat Kontakt zu vielen anderen Geschädigten. Es sei wichtig, da

„Zusammenhalt zu finden, dass sie den Kampf nicht aufgeben.“

Denn der Weg als Impfgeschädigter ist hart und schwierig.

Für sich selbst formuliert er klar:

„Ich habe den Kampf noch nicht aufgegeben.“

Ein Satz, der alles sagt, was ihm geblieben ist. Möge er seinen Kampf gewinnen.

(Auszug von RSS-Feed)

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Staatshaftung bei Impfschäden: Landesregierung NRW sucht Impfärzte

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Mit einem BGH-Urteil wurden Corona-Impfärzte praktisch zu Beamten erhoben, die im Auftrag des Staats handelten. Damit haftet der Staat aber auch für Fehler bei der Impfung – etwa eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung. Das bringt Probleme mit sich, wie aktuell Rechtsprofessor Martin Schwab erörtert. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat bereits einen Aufruf publiziert, in dem Impfärzte zur Mitwirkung aufgefordert werden.

Nachfolgend lesen Sie den Beitrag von Prof. Dr. Martin Schwab (via Facebook):

Liebe Community,

im Westfälischen Ärzteblatt, Ausgabe 4/2026, ist auf Seite 15 ein Aufruf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen an Ärzte abgedruckt, die in dem Zeitraum, in dem die COVID-Injektion offiziell empfohlen war, ihren Patienten eben diese Injektion verabreicht hatten. Die Ärzte sollen an der Abwehr von Schadensersatzansprüchen mitwirken, die von Impfgeschädigten gegenüber dem Land NRW geltend gemacht werden.

Wir erinnern uns: Mit Urteil vom 9.10.2025 – III ZR 180/24 hatte der BGH alle Ärzte, die an der COVID-Impfkampagne mitgewirkt haben, für eben diesen Zeitraum zu Beamten im haftungsrechtlichen Sinne erklärt. Wichtige Konsequenz: Wenn ein solcher Arzt seinen Patienten vor Verabreichung der Corona-Spritze nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat, haftet nicht etwa der Arzt selbst, sondern die sog. Anstellungskörperschaft, also der Staat (Art. 34 Satz 1 GG, § 839 BGB). Man kann nun darüber räsonieren, ob hier wirklich die einzelnen Bundesländer als Anstellungskörperschaft anzusehen sind oder ob diese Rolle nicht eher dem Bund zufällt. Die Landesregierung NRW trägt sich aber offenbar mit der Sorge, dass die Gerichte im Land NRW den geeigneten Haftungsadressaten erblicken könnte.

Geschieht dies, so steht das Land NRW in Haftpflichtprozessen von COVID-Impfgeschädigten vor der Herausforderung, auf die Behauptung eines Impfschadensklägers, er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, zu erwidern. Das Land NRW wird sich in einer solchen Situation nicht damit herausreden können, man habe im Landesgesundheitsministerium keinen Einblick gehabt, was sich in Arztpraxen und Impfzentren im Einzelnen abgespielt habe – eine solche sog. Erklärung mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) werden die Gerichte dem Land NRW nicht abkaufen. Wenn das Land NRW der Behauptung des Klägers, er sei nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden, nichts entgegensetzt, wird es so behandelt, als habe es den Aufklärungsfehler zugestanden (§ 138 Abs. 3 ZPO). Und mehr noch: Sollten die Gerichte die aus dem Arzthaftungsrecht bekannten Standards auch für die Haftpflichtprozesse von COVID-Impfgeschädigten übernehmen, muss das Land NRW darlegen und beweisen, dass der Kläger ordnungsgemäß aufgeklärt wurde (siehe § 630h Abs. 2 BGB sowie die schon vor Inkrafttreten dieser Vorschrift etablierte Rechtsprechung).

Dem Land NRW bleibt also gar nichts anderes übrig, als die COVID-Impfärzte um Unterstützung zu bitten, wenn es auf Klagen von Impfgeschädigten erwidern muss; denn jene Ärzte sind die einzigen, die darüber Auskunft geben können, ob und wie sie die Impflinge aufgeklärt haben. Der Text des Appells, der im Westfälischen Ärzteblatt abgedruckt ist, enthält durch die Blume die folgende Ansage: Liebe Ärzte, wenn ihr uns helft, lassen wir euch in Ruhe, auch wenn ihr Fehler gemacht haben solltet. Wenn ihr aber mauert und wir deshalb den Prozess verlieren, nehmen wir euch in Regress (Art. 34 Satz 2 GG, § 48 Beamtenstatusgesetz NRW).

Ärzte, die die COVID-Injektionen verabreicht haben, werden dem Land NRW indes nur dann wirkungsvoll helfen können, Schadensersatzforderungen abzuwehren, wenn sie bei der Aufklärung der zu impfenden Patienten alles richtig gemacht haben. Hier tun sich etliche Fehlerquellen auf (hier nur ein paar Beispiele; siehe zum Pflichtenprogramm der COVID-Impfärzte auch Gebauer/Gierhake NJW 2023, 2231):

1. Wurde überhaupt ein individuelles Aufklärungsgespräch geführt? Gab es vor der Injektion eine individuelle Anamnese? Vor allem in den Impfzentren, in denen Berichten zufolge 120 Impflinge pro Stunde die Spritze erhalten haben sollen, erscheint dies schwer vorstellbar. Die Zweifel wachsen, wenn man hinzunimmt, dass bereits sehr früh angestrebt wurde, bundesweit mehrere Millionen Impfdosen pro Woche zu verabreichen, und dass bereits Ende April allein die niedergelassenen Ärzte mehr als 5,4 Mio. Impfdosen verabreicht hatten. Die Befürchtung liegt nahe, dass hier dem Ziel „Impftempoʺ der Vorrang eingeräumt wurde vor dem Ziel, eine informierte Zustimmung des jeweiligen Impflings einzuholen.

2. Wurde über mögliche Alternativen zur Impfung aufgeklärt? Zweifel kommen auf, wenn man erfährt, dass ein Arzt, der in einem Berliner Impfzentrum eingesetzt worden war, dort nicht mehr erwünscht war, als ruchbar wurde, dass er die Impfaufklärung auf eben diese Frage erstreckte.

3. Wurde bei der Aufklärung offengelegt, dass die COVID-Injektionen – jedenfalls bis Oktober 2022 – nur bedingt zugelassen waren und daher keine erschöpfenden Daten zu Sicherheit und Wirksamkeit vorliegen? (Genau genommen liegen derartige Daten bis heute nicht vor, aber das steht auf einem anderen Blatt).

4. Wurde seitens der Impfärzte die COVID-Injektion mit dem Argument empfohlen, durch sie schütze man auch andere – obwohl sich bereits aus den öffentlich zugänglichen Berichten der Humanarzneimittelkommission der EMA ergibt, dass ein solcher Transmissionsschutz niemals Gegenstand der klinischen Studien war?

5. Wurde offengelegt, dass es sich bei der Wirkungsweise der COVID-Injektionen um eine Neulandmethode handelt, also um einen so noch nie dagewesenen Wirkmechanismus?

6. Wurden bei der Impfaufklärung die Nebenwirkungen benannt, insbesondere jene, die in den Rote-Hand-Briefen der Hersteller dokumentiert waren? Auch wenn solche Nebenwirkungen angeblich sehr selten auftraten? Die Tatsache, dass eine Komplikation nach Einnahme eines Medikaments sehr selten auftritt, befreit den Arzt nicht von der Pflicht, über das entsprechende Risiko aufzuklären.

7. Wurde der jeweilige Impfling befragt, ob er sich unter Druck impfen lässt (etwa weil er den Verlust seines Jobs befürchtet)? Zweifel daran kommen auf, wenn man etwa liest, dass ein Arzt, der in seiner Praxis deshalb keine COVID-Injektionen verabreichte, weil er erkannt hatte, dass die Menschen die Injektion nicht freiwillig wünschten, sondern allein deshalb, weil sie Druck durch Gesellschaft und Arbeitgeber ausgesetzt waren und den Freiheitsbeschränkungen entrinnen wollten, seinen damaligen Lehrauftrag an der Uni Leipzig verlor – und anschließend in den Medien durch den Dreck gezogen wurde.

Sollten die Impfärzte hier eigene Versäumnisse eingestehen (müssen), werden sie möglicherweise gleichwohl von Regressforderungen verschont bleiben, solange sie nur mit dem Land NRW bei der Abwehr von Schadensersatzklagen kooperieren. Ihnen droht indes dann von anderer Seite Ungemach: Wenn sie im staatshaftungsrechtlichen Sinne Beamte sind, sind sie im strafrechtlichen Sinne Amtsträger. Konsequenz: Eine Impfung ohne ausreichende Aufklärung ist nicht nur einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), sondern Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB; siehe Gierhake MedR 2026, 428). Staatsanwälte, die davon Kenntnis erlangen und nicht einschreiten (und sei es auf ministerielle Weisung), machen sich ihrerseits wegen Strafvereitelung im Amt strafbar (§ 258a StGB).

Im Haftpflichtprozess eines Impfgeschädigten gegen das Land NRW kommen die Ärzte als Zeugen in Betracht und dürfen – sofern sie von ihrer Schweigepflicht entbunden werden – darüber aussagen, ob und wie sie den jeweiligen Kläger aufgeklärt haben. Für einen Anwalt, der einen solchen Prozess als Bevollmächtigter eines Impfgeschädigten führt, stellt sich die Frage, ob er seinem Mandanten raten sollte, den Impfarzt von der Schweigepflicht zu entbinden:

a) Dafür spricht, dass das Gericht andernfalls dem Impfschadenskläger vorwerfen wird, die Beweisführung des beklagten Landes NRW vereitelt zu haben, und daraus den Schluss ziehen könnte, die Aufklärung habe ordnungsgemäß stattgefunden. Eine Totalverweigerung erscheint daher nicht zielführend.

b) Bei der anwaltlichen Prozessführung sollte jedoch darauf gedrungen werden, dass die Dokumentation der Impfaufklärung vorgelegt wird. Die Entbindung des Impfarztes von der Schweigepflicht kann und sollte von der Vorlage einer solchen Dokumentation abhängig gemacht werden. In einem solchen Verhalten liegt schon deshalb keine treuwidrige Beweisvereitelung, weil das Gesetz selbst, wenn auch ausdrücklich nur für den privatärztlichen Behandlungsvertrag, die Dokumentation der ärztlichen Aufklärung ausdrücklich vorschreibt (§ 630f Abs. 2 BGB).

c) Der Anwalt des Impfschadensklägers sollte außerdem darauf dringen, dass ein Impfarzt auf sein Recht hingewiesen wird, nach § 384 Nr. 2 ZPO jegliche Angaben über die Impfaufklärung zu verweigern, weil er sich möglicherweise dem Risiko strafrechtlicher Verfolgung aussetzt.

Kann das Land NRW keine Dokumentation des Aufklärungsgesprächs vorlegen oder verweigert der Impfarzt das Zeugnis, besteht die Chance, dass das Gericht das Land NRW mit der Begründung zum Schadensersatz verurteilt, es habe die ordnungsgemäße Aufklärung nicht beweisen können.

(Auszug von RSS-Feed)
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