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☐ ☆ ✇ Epoch Times

Ist Politikerbeleidigung bald keine eigene Straftat mehr?

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Vorschau ansehen Der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 im Strafgesetzbuch ist seit jeher umstritten. Nun startet die sächsische Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU) einen neuen Vorstoß, das gesellschaftliche Konfliktpotenzial zu entschärfen. Ihre Reformideen sollen Mitte Juni auf der Justizministerkonferenz besprochen werden.
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Die Unantastbaren

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Straßburg war mehr als eine Ordensverleihung – es war ein Symbol für die wachsende Entfremdung zwischen politischer Elite und Bevölkerung.

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UPA-Ehrung: Polen will Selenskyj höchsten Orden entziehen

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Kiew hat eine Militäreinheit nach der Nazi-Kollaborateurtruppe UPA umbenannt. In Warschau stößt dies aus historischen Gründen auf enormen Unmut. Denn diese Truppe beteiligte sich nicht nur an Judenmorden, sondern soll ebenso rund 100.000 polnische Zivilisten getötet haben.

Es ist weithin bekannt, dass die Post-Maidan-Ukraine mangels einer richtigen historischen Identität ein durchaus problematisches Verhältnis zur Zeit des Zweiten Weltkrieges hat. Nicht nur, dass das vormalige von ukrainischen Nationalisten und Neonazis durchsetzte „Freiwilligenbataillon“ Azow Teil der Nationalgarde wurde und immer noch NS-Symbolik verwendet – auch die Verehrung des NS-Kollaborateurs Stepan Bandera und das allgemein mangelnde historische Unrechtsbewusstsein stoßen immer wieder auf Kritik. Nun sorgt ein weiterer Affront für Unmut in Warschau.

Der polnische Präsident Karol Nawrocki hat nun die Regierung dazu aufgefordert, dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj den Orden des Weißen Adlers, die höchste staatliche Auszeichnung Polens, wieder abzuerkennen. Anlass ist die Entscheidung Kiews, eine Militäreinheit nach der Ukrainischen Aufstandsarmee (UPA) zu benennen – einer Organisation, die mit der Ermordung unzähliger Polen während des Zweiten Weltkrieges in Verbindung gebracht wird.

Polen macht die ukrainische NS-Kollaborateurstruppe UPA für die Tötung von rund 100.000 polnischen Zivilisten, überwiegend Frauen und Kinder, in Wolhynien und Ostgalizien, Gebieten der heutigen Westukraine (Polen musste die östlichen Gebiete später abtreten, erhielt dafür jedoch die deutschen Ostgebiete als territorialen Ausgleich), verantwortlich. Diese Verbrechen werden in Polen offiziell als Völkermord anerkannt.

Selenskyj billigte die Maßnahme am 27. Mai. Dabei verlieh er dem „Separaten Spezialoperationszentrum Nord“ der ukrainischen Spezialkräfte den Ehrentitel „Helden der UPA“. Die Entscheidung solle nach seinen Worten dazu dienen, „die historischen Traditionen der nationalen Armee wiederherzustellen“. Für die Polen muss dies ein ähnlich schlimmer Affront sein, wie wenn Deutschland eine Spezialtruppe nach einer SS-Einheit benennen würde.

Nawrocki erklärte, dass Selenskyj mit der Benennung einer ukrainischen Einheit nach den „Helden der UPA“ der russischen Propaganda „hervorragendes Material und reichlich Munition“ geliefert habe. „Ich stehe dieser Entscheidung sehr kritisch gegenüber“, sagte der konservative Präsident. Auch der polnische Ministerpräsident Donald Tusk erklärte, die Maßnahme verletze „unsere historische Sensibilität“ und sei „aus Sicht unserer Beziehungen besorgniserregend“. Gleichzeitig mahnte er beide Nationen, sich nicht in historischen Streitigkeiten zu verlieren.

„Wenn wir uns über die Vergangenheit streiten, wird jemand anderes die Zukunft gewinnen“, sagte Tusk. „Der Präsident der Ukraine sollte das endlich verstehen. Die Polen ebenfalls. Bevor es zu spät ist“, fügte er hinzu. Eine interessante Aussage, zumal Polen nach wie vor Unsummen an Kriegsreparationen von Deutschland einfordert, obwohl es nach Ende des Zweiten Weltkrieges den größten Teil Deutschlands östlich von Elbe und Neiße zugeschlagen bekam.

Der polnische Vize-Außenminister Marcin Bosacki bestellte am 28. Mai den ukrainischen Botschafter Wassyl Bodnar ein, um offiziell gegen die Entscheidung zu protestieren. Er erklärte ihm, dass dieser Schritt für viele Polen – auch heute noch, nach mehr als achtzig Jahren seit Kriegsende – zutiefst schmerzhaft sei.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Brüsseler Inszenierung: EU-Orden für Merkel – Statisten als Applaudierer

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Das Brüsseler Establishment hat sich mit einer neuen Auszeichnung wieder einmal selbst gefeiert und unter anderem Angela Merkel den ersten Europäischen Verdienstorden verliehen. Während die Ex-Kanzlerin die Bühne ungeniert nutzte, um noch mehr Kontrolle über das Internet zu fordern, boykottierten die rechten Fraktionen die Veranstaltung aus Protest gegen Merkels Migrationspolitik. Um die leeren Ränge der Opposition zu vertuschen, setzte die Parlamentsführung kurzerhand bestellte Statisten auf die Sitze und degradierte die Zeremonie damit vollends zur politischen Inszenierung.

Pünktlich zum 75. Jahrestag der Schuman-Erklärung hat sich die Europäische Union im vergangenen Jahr einen neuen Orden ausgedacht, mit dem sich die politische Elite fortan gegenseitig für ihre Verdienste um die „europäische Integration“ (auf gut Deutsch die Errichtung eines EU-Superstaates) auszeichnen kann. Ein eigens eingerichtetes Komitee aus tief verwurzelten EU-Funktionären wie Roberta Metsola, Michel Barnier und José Manuel Barroso entschied dabei über die Vergabe der ersten Ehrungen, welche neben dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj (warum der überhaupt?) ausgerechnet Angela Merkel zuteilwurden.

Auch andere Weggefährten und Unterstützer der langjährigen Eurokratie wie der ehemalige EZB-Chef Jean-Claude Trichet, Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel oder die moldauische Präsidentin Maia Sandu durften sich in die Riege der Preisträger einreihen. Was der Öffentlichkeit als hehre Feier der europäischen Werte verkauft wurde, war am Ende eine geschlossene Gesellschaft, in der einflussreiche Akteure jene Personen hofieren, die den zentralistischen Ausbau der EU-Strukturen in der Vergangenheit am massivsten vorangetrieben haben.

Ihre Rede nutzte Angela Merkel bezeichnenderweise nicht für ein Plädoyer für bürgerliche Freiheiten, sondern für die offene Forderung nach einer stärkeren Bevormundung im digitalen Raum. Die ehemalige deutsche Regierungschefin rief die EU dazu auf, den Regulierungsdruck auf soziale Netzwerke und künstliche Intelligenz kontinuierlich zu erhöhen. Wer Informationen verbreite, müsse (ganz in DDR-Manier, das hat sie wohl als FDJ-Kader gelernt) schärfer kontrolliert werden, andernfalls seien die Grundlagen der Demokratie in Gefahr.

Entlarvend war dabei Merkels offenes Eingeständnis, dass bei derart weitreichenden Eingriffen in die Meinungsfreiheit der Bürger natürlich auch Fehler passieren könnten – ein Umstand, den sie lapidar als tolerierbar abstempelte. Dass eine Preisverleihung für angeblich demokratische Verdienste zur Bühne für Zensurforderungen und die Einschränkung von Meinungs- und Pressefreiheit umfunktioniert wurde, unterstreicht den äußerst fragwürdigen Freiheitsbegriff der Eurokraten.

Den endgültigen Beweis für die Absurdität dieser Veranstaltung lieferte der hastig vertuschte Boykott der konservativen und rechten Fraktionen. Abgeordnete der Fraktionen Patrioten für Europa, Europäische Konservative und Reformer sowie Europa der Souveränen Nationen machten Merkel auf Protestschildern als Hauptverantwortliche für die aktuellen europäischen Krisen aus und erinnerten an die drastischen Folgen der Grenzöffnung von 2015. Da die parlamentarische Rechte ihre Plätze als sichtbares Zeichen der Ablehnung bewusst unbesetzt ließ, drohte die Optik des feierlichen Konsenses zu zerbrechen.

Laut dokumentierten Berichten von Parlamentariern wie beispielsweise dem AfD-Abgeordneten Tomasz Froelich reagierte die Parlamentsführung auf diesen Affront mit purem Aktionismus: Auf die leeren Sitze der Opposition wurden eilends Parlamentsmitarbeiter delegiert. Diese herangekarrten Statisten hatten offenkundig die einzige Aufgabe, das Bild eines geschlossenen Plenums zu simulieren und der Ex-Kanzlerin braven Applaus zu spenden. Die Bürger sollen ja nicht glauben, es gäbe in Brüssel auch noch Dissidenten.

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