NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Brüsseler Parteienaufsicht Wie eine EU-Behörde die rechte ESN-Partei schikaniert

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

France, Strasbourg, 10-09-2024. Member of the European Parliament Rene Aust in the meeting of European Parliament Plenary session Council and Commission statements Presentation of the program of activities of the Hungarian Presidency in European Parliament. France, Strasbourg, 10-09-2024. Membre du Parlement europeen Rene Aust a la reunion de la session pleniere du Parlement europeen Declarations du Conseil et de la Commission Presentation du programme activites de la presidence hongroise au Parlement europeen. ESN-Fraktionsvorsitzender im Europäischen Parlament, René Aust (AfD): Aus einer europäischen Partei soll eine Aufsichts- und Disziplinierungsinstanz werden. Foto: picture alliance / Hans Lucas | POOL UNION EUROPEENNE / AGENCE HANS LUCAS

Brüssel prüft, ob eine europäische Rechtspartei die Grundwerte der EU verletzt. Betroffen ist ausgerechnet die ESN-Partei, der auch die AfD angehört.

Dieser Beitrag JF-Plus Icon PremiumBrüsseler Parteienaufsicht Wie eine EU-Behörde die rechte ESN-Partei schikaniert wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Geheime EU-Impfstoffverträge: EuGH-Generalanwaltschaft widerspricht EU-Kommission

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Neuer Rückschlag für Ursula von der Leyens Kommission: Eine EuGH-Generalanwaltschaft empfiehlt, Klagen auf mehr Transparenz bei den Corona-Impfstoffverträgen stattzugeben.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Merz: Heutige Reformen „viel schwieriger, als ein Land nach Krieg wieder aufzubauen“

veröffentlicht.
Vorschau ansehen In Berlin fand der Tag des Familienunternehmens statt. Dessen Vorstand kritisiert unter anderem hohe Kosten, langwierige Genehmigungsverfahren sowie übermäßige Bürokratie in Deutschland. Der Kanzler verteidigt seinen Kurs und fordert zusätzliches Engagement von den Unternehmern, in die Öffentlichkeit zu gehen.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Oberbürgermeister als „Faschingsprinz“ bezeichnet: Frau zu 90 Tagessätzen verurteilt

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Weil eine Frau den ehemaligen Oberbürgermeister von Aschaffenburg „Faschingsprinz“ und „Opferbürgermeister“ nannte, verurteilte das Amtsgericht im unterfränkischen Aschaffenburg sie zu 90 Tagessätzen. Der Vorfall ereignete sich bereits 2022/2023.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ TKP

Polnischer Investigativjournalist drei Monate in U-Haft – weil er Tusk-Vertrauten zu genau unter die Lupe nahm

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Überall dort, wo EU-konforme Politiker an der Macht sind, zeigt sich das gleiche Bild: Ein unabhängiger Investigativjournalist sitzt seit Wochen ohne richtiges Verfahren in Untersuchungshaft – nur weil er die Verbindungen und Machenschaften eines engen Tusk-Verbündeten beleuchtet hat. Leszek Kraskowski, ein preisgekrönter Journalist mit über 20 Jahren Erfahrung, der Korruption und Machtmissbrauch bei allen Regierungen [...]

Der Beitrag Polnischer Investigativjournalist drei Monate in U-Haft – weil er Tusk-Vertrauten zu genau unter die Lupe nahm erschien zuerst unter tkp.at.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Bundestag Jugend im Parlament: Jetzt erhebt auch die AfD schwere Vorwürfe

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Beim Planspiel des Bundestags kommt es zu Wirbel um die AfD. Foto: IMAGO / HMB-Media

Eskalation beim Planspiel „Jugend im Parlament“: Erst zeigt ein von der AfD nominierter Jugendlicher ein angebliches „White-Power“-Zeichen, nun erhebt die Fraktion ihrerseits heftige Vorwürfe.

Dieser Beitrag Bundestag Jugend im Parlament: Jetzt erhebt auch die AfD schwere Vorwürfe wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ TKP

Der letzte Brief von Michael Fritsch

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Auf Telegram kursiert ein Brief, der von Johannes Heyder in dem inzwischen archivierten Kanal der Unterstützer von Michael Fritsch veröffentlicht wurde. Er ist ein Zeugnis dafür, was "Rechtsstaat" in Deutschland heute noch bedeutet. Wer Michael Fritsch nicht kennt: der Ex-Schutzmann mit Herz und Hirn gilt als einer der "Reichsbürger" und Mitglied der sogenannten "Rollator-Gang", die [...]

Der Beitrag Der letzte Brief von Michael Fritsch erschien zuerst unter tkp.at.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Überfall, Schüsse, Todesdrohung: Afghane wollte 800.000 Euro von Anwalt erpressen

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Mehrere maskierte Täter dringen in die Räume eines Berliner Geschäftsmanns ein, schlagen ihn brutal zusammen und rauben eine teure Uhr. Wenige Wochen danach hagelt es Schüsse auf sein Wohnhaus und später auf ein Auto von Angehörigen – eine klare Warnung. Dann folgt die Forderung: 800.000 Euro, sonst drohe der Tod. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 21-jährigen Afghanen erhoben.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen 21-jährigen Afghanen erhoben. Ihm werden Raub, versuchte räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Das Opfer: ein 45-jähriger Geschäftsmann – nach B.Z.-Informationen soll es sich um einen Rechtsanwalt handeln.

Am 31. Oktober 2025 drangen der beschuldigte Afghane und drei unbekannte Mittäter, mit Sturmhauben maskiert, in die Geschäftsräume des Unternehmens ein. Sie fixierten einen Mitarbeiter am Boden und stürmten das Büro des Anwalts. Einer der Komplizen schlug den 45-Jährigen brutal ins Gesicht und brach ihm Joch- und Nasenbein. Dabei raubte er eine hochwertige Armbanduhr im Wert von rund 80.000 Euro. Weitere Mitarbeiter, die zu Hilfe eilten, wurden ebenfalls angegangen und bedroht. Die Täter flüchteten anschließend.

Nach dem Raubüberfall soll der 21-Jährige mit weiteren Mittätern beschlossen haben, den Anwalt zu erpressen. In der Nacht zum 25. November 2025 soll daher das Wohnhaus des Anwalts beschossen worden sein: Mindestens 12 Projektile sollen die Fassade getroffen haben. Auch das Nachbarhaus wurde getroffen. Am 14. Dezember 2025 sollen die Täter zudem auf ein Auto von Angehörigen des Anwalts geschossen haben. In beiden Fällen wurde niemand verletzt.

Nach dem Überfall sollen der Beschuldigte und seine Mittäter den Anwalt per Telefon und Messenger-Dienst wiederholt kontaktiert und 800.000 Euro gefordert haben. Sie drohten dem 45-Jährigen mit dem Tod und verwiesen auf die Schüsse auf sein Haus und das Auto als Beweis ihrer Entschlossenheit.

Die Ermittlungsgruppe „Telum“ (zuständig für Waffendelikte und organisierte Kriminalität) der Staatsanwaltschaft Berlin übernahm den Fall. Am 7. Januar 2026 wurde der 21-Jährige aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft erwirkten Haftbefehls festgenommen. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Gegen ihn wurde nun Anklage erhoben. Die Suche nach den übrigen Mittätern läuft weiter.

Berlin kämpft mit einer Schussserie auf Gewerbe, Anwaltskanzleien und Wohnhäuser. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei-Sondereinheit „Ferrum“ ermitteln in zahlreichen Fällen, oft mit Verdacht auf Schutzgelderpressung oder organisierte Kriminalität. Ob dieser Fall auch darunterfällt, bleibt abzuwarten.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Politisch motivierte Kriminalität Linksextreme Gewalttaten explodieren

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU): weiß, dass Linksextreme Gewalttaten auf dem Vormarsch sind. Foto: picture alliance / ABBfoto | Frederik Kern

Die Zahl linksextremer Gewaltdelikte steigt rasant. Dennoch beschwört Innenminister Dobrindt weiter den Rechtsextremismus, von dem die größte Gefahr ausgehe. Wird das von der Statistik gedeckt?

Dieser Beitrag Politisch motivierte Kriminalität Linksextreme Gewalttaten explodieren wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Niedersachsen „Würde der NS-Opfer verletzt“: Gedenkstätte kritisiert AfD-Parteitag

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die KZ-Gedenkstätte in Moringen, fotografiert am 09.03.2017 in Moringen (Niedersachsen). Die Ausstellung zur Geschichte der Moringer Konzentrationslager wurde modernisiert. Zudem wurde der Eingangsbereich der ehemaligen Kommandantur des KZ Moringen umgestaltet.(zu dpa "KZ-Gedenkstätte Moringen präsentiert sich in neuer Form" vom 10.03.2017) Foto: Holger Hollemann/dpa ++

Weil ein AfD-Parteitag in einer öffentlichen Halle angeblich zu nahe an einer KZ-Gedenkstätte stattfindet, fliegen in Moringen jetzt die Fetzen. Die staatlich geförderte Institution erhebt heftige Vorwürfe gegen die Partei. Auch die „Omas gegen Rechts“ schalten sich ein.

Dieser Beitrag Niedersachsen „Würde der NS-Opfer verletzt“: Gedenkstätte kritisiert AfD-Parteitag wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Strafe für „Lügenfritz“: Rechtsanwältin stellt Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die Causa „Lügenfritz“ sorgt weiterhin für Kopfschütteln – auch und gerade unter Juristen. Die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt: Sie verortet im Verfahren und dem Strafbefehl gegen den Facebook-Nutzer eine Verfolgung Unschuldiger sowie Rechtsbeugung.

Schon nachdem die Strafe von 30 Tagessätzen gegen den Kommentator auf Facebook publik wurde, äußerten Juristen scharfe Kritik und verwiesen auf die Meinungsfreiheit (Report24 berichtete). Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Kanzlei Haintz.Legal hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 1 StGB und wegen des Verdachts der Rechtsbeugung nach § 339 StGB gestellt. Das zugehörige Schreiben publizierte sie am 5. Juni auf X.

Dannenmaier nimmt darin Bezug auf die Begründung der Strafverfolgung des Facebook-Users, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte: Die Äußerung sei laut Staatsanwaltschaft angeblich „geeignet, das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Dannenmaier lässt diese Argumentation nicht stehen:

Damit unternimmt die Staatsanwaltschaft den Versuch, aus § 188 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt zu kreieren. § 188 StGB ist aber kein abstraktes Gefährdungsdelikt, wie z.B. § 130 StGB. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft erweckt den Eindruck, dass sie die Tatbestandsvoraussetzung der Eignung zur Friedensstörung des § 130 StGB auf § 188 SIGB übertragen möchte und dies auch getan hat. Das ist jedoch völlig abwegig. Eine solche Eignung ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 188 StGB. Im Rahmen des § 188 StGB muss die Äußerung lediglich geeignet sein, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren.

Die Äußerung sei dazu laut Dannenmaier „sicherlich nicht geeignet“: „Wenn der Bundeskanzler derart lügt, wie es Merz getan hat, muss er sich diese Äußerung auch gefallen lassen“, konstatiert sie. Er selbst habe auch keinen Strafantrag gestellt, sondern die Staatsanwaltschaft habe „in ihrem Verfolgungseifer“ eine Strafbarkeit nach § 188 StGB angenommen und einen Strafbefehl diesbezüglich beantragt, so die Rechtsanwältin.

Dannenmaier betrachtet die Äußerung des Facebook-Users als von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Er habe sich in keiner Weise strafbar gemacht, zumal auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 188 StGB nicht vorliegen würden. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und sogar einen Strafbefehl beantragt, der den Berichten nach bereits rechtskräftig sein soll. Die Juristin äußert daher zusätzlich einen Verdacht auf Rechtsbeugung gegen den zuständigen Dezernenten.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Junge Freiheit

Die Herrschaft der Pinscher Eine bunt angemalte Oligarchie

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vor seinem Vize Lars Klingbeil (SPD): Symbolfiguren der neuen selbstgerechten Oligarchie. (Themenbild/Collage)

Der Staat als Beute im permanenten „Kampf gegen Rechts“: Dank Fehlern, die Deutschland nach der Wende beging, mutierte die Demokratie zu einer selbstzerstörerischen Oligarchie. Ein Essay von Thorsten Hinz.

Dieser Beitrag JF-Plus Icon PremiumDie Herrschaft der Pinscher Eine bunt angemalte Oligarchie wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Klara Klartext: „Omas gegen Rechts“ haben jetzt einen Propaganda-Chatbot

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Eigentlich haben die meisten KI-Chatbots ohnehin schon den Ruf, recht linkslastig zu sein. Doch das reicht den „Omas gegen Rechts“ nicht. Der linkslinke Propaganda-Chatbot „Klara Klartext“ soll bei der „Einordnung“ politischer Aussagen, des AfD-Programms und dergleichen „helfen“.

Was wären die Genossen hinter dem Eisernen Vorhang damals doch froh gewesen, hätten sie die heutigen technologischen Möglichkeiten gehabt, um ihre kollektivistische Propaganda zu verbreiten. Beispielsweise über einen eigens trainierten Chatbot, der brav die eigenen ideologischen Narrative und Dogmen verbreitet. Nun, die linksextremistische Vereinigung „Omas gegen Rechts„, genauer gesagt deren Hürther Ortsgruppe, hat nun genau so einen KI-Chatbot eingerichtet.

Dieser trägt den Namen „Klara Klartext“ und soll demnach den Nutzern unter anderem dabei helfen, „politische Aussagen einzuordnen“, sowie „Parolen zu kontern“ und (wohl auf linke Lehrer zugeschnitten) sogar diverses „Unterrichtsmaterial zu entwickeln“. Das nicht nur in deutscher Sprache, sondern auch in Fremdsprachen wie Türkisch, Russisch, Arabisch und Paschtu. Doch bislang scheint dieser Chatbot noch nicht zu funktionieren, denn ein Testversuch produzierte lediglich Fehlermeldungen.

Technologisch basiert dieser Chatbot dabei auf der KI von OpenAI (ChatGPT), wobei über einen „Agenten“ mit Hilfe von spezifischen Prompts („Deine Aufgabe ist es, Nachrichtenartikel klar, objektiv und mit Blick auf demokratische Werte zu interpretieren“, „Zeige auf, wo mögliche Desinformation, rechte Narrative oder Spaltungsversuche vorkommen könnten“ oder „Schlage Wege zur Überprüfung vor – z. B. durch seriöse Medien, Faktenchecks oder wissenschaftliche Quellen.“) klare Anweisungen zur Suche nach Informationen und zur Auslieferung der erwünschten Ergebnisse gegeben werden.

Die Resultate solcher Prompts bei bestimmten Beispiel-Fragestellungen hat das Portal „Nius“ veröffentlicht. Es zeigt sich dabei, dass die Prompt-Vorgaben klar linke, bzw. links-woke Antworten hervorbringt. Ausgewogenheit ist unerwünscht, genauso wie eine tatsächliche kritische Auseinandersetzung mit Fakten. Kein Wunder also, dass ein ohnehin schon eher linksliberaler Chatbot wie ChatGPT über einen Agenten und „passende“ Prompts noch stärker auf linke Narrative getrimmt wird, um die Nutzer zu beeinflussen.

Das Gute daran ist: Es wird ohnehin kaum jemand diesen Chatbot benutzen. Allerdings, und das ist durchaus problematisch, könnten linke Lehrer damit tatsächlich Unterrichtsmaterial für ihre Schüler erstellen. Eine linke, KI-gestützte Indoktrinierung statt neutraler und faktenbasierter Bildung also, welche mit solchen Materialien vermittelt werden soll.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









(Auszug von RSS-Feed)
❌