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Todesstrafe verhängt! Das blüht Gruppenvergewaltigern in Pakistan

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In Pakistan wurden zwei Männer zum Tode verurteilt: Sie hatten eine pakistanisch-französische Frau vor den Augen ihrer Kinder brutal vergewaltigt, nachdem sie mit dem Auto auf einer Autobahn liegen geblieben war. In Pakistan steht darauf der Tod durch Hängen.

Ursprünglich wurde das Urteil schon im Jahr 2021 verhängt: Die beiden Männer Abid Malhi und Shafqat Ali wurden wegen Gruppenvergewaltigung, Entführung, Raub und Terrorismusdelikten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. In Pakistan ist die Hinrichtungsmethode der Tod durch den Strick.

Beide Männer legten damals Berufung ein. Wie aktuell die Daily Mail berichtet, wurde die Berufung aber am Mittwoch von zwei Richtern zurückgewiesen.

Die Vergewaltigung ereignete sich am 9. September 2020. Das Opfer war mit ihren drei Kindern im Auto unterwegs, als ihr der Sprit ausging. Sie blieb auf der Autobahn außerhalb von Lahore liegen, verriegelte die Türen und wartete auf Hilfe, die sie telefonisch gerufen hatte.

Diese kam jedoch zu spät. Malhi und Ali schlugen eine Scheibe des Autos ein, zerrten die Frau nach draußen und vergewaltigten sie vor den Augen ihrer Kinder mit vorgehaltener Waffe. Sie stahlen obendrein Geld, Schmuck und Bankkarten, bevor sie die Flucht ergriffen.

Die Frau konnte die Täter trotz ihres Traumas beschreiben. Sie wurden über Mobilfunkdaten ausfindig gemacht und mehrere Tage nach der Attacke verhaftet. DNA-Proben vom Tatort stimmten mit denen der Männer überein und das Opfer identifizierte die beiden. Zumindest Ali war den Berichten nach geständig.

Frau sollte laut Polizist selbst schuld sein: Empörte Proteste

Der Fall sorgte für erhebliche mediale Aufmerksamkeit und verursachte wütende Proteste in ganz Pakistan, nachdem ein Polizist öffentlich eine Mitschuld des Opfers implizierte: Er prangerte nach der Tat in TV-Auftritten an, dass die Frau eine stärker befahrene Straße hätte wählen müssen. Außerdem kritisierte er, dass das Opfer, das eigentlich in Frankreich lebte, Pakistan wohl fälschlicherweise für ähnlich sicher wie Frankreich gehalten hätte. Tatsächlich leben Frauen in Pakistan gefährlich – die Daily Mail weist darauf hin, dass pakistanische Frauen sexuelle Übergriffe aber häufig nicht anzeigen würden. In einer Gesellschaft, in der viele Vergewaltiger ungeschoren davonkommen (was angesichts der Einstellungen, die der Polizist nach der Gruppenvergewaltigung der Mutter offenbarte, nicht verwundert), wäre das oft auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Bei vielen Pakistanis verfing dieses „Victim Blaming“ durch den Polizisten aber nicht: Es kam zu empörten Protesten. Was zu denken geben darf, denn im modernsten und besten Deutschland aller Zeiten geht niemand für die Opfer von Gruppenvergewaltigungen auf die Straße. Höchstens treffen sich ein paar NGO-Mitarbeiter und Linke in Berlin, um auf politischen Zuruf für Zensur und Verbote in den sozialen Netzen zu demonstrieren (Stichwort „digitale Vergewaltigung“).

Die Wut der Europäer brodelt

Auf Plattformen wie X sorgt das Urteil für emotionale Reaktionen. Während viele Menschen im Westen der Todesstrafe stark ablehnend gegenüberstehen und gerade der Tod durch den Strick als mittelalterlich und unmenschlich wahrgenommen wird, werden in Fällen brutalster Übergriffe wie Gruppenvergewaltigungen doch Forderungen nach härteren und mitunter drakonischen Strafen laut. Der Zorn kocht hier auch und gerade angesichts der mehrheitlich pakistanischen Grooming bzw. Rape Gangs im Vereinigten Königreich hoch.

Mehrere Kommentatoren ziehen online Vergleiche und posten Sprüche wie „Pass auf, Keir Starmer – so sollte man mit Vergewaltigern umgehen“. Viele User prangern an, dass solche Täter in europäischen Ländern kaum oder keine Strafen befürchten müssten und zur Belohnung für ihre Verbrechen noch vom Steuerzahler alimentiert werden müssten.

„Wenn das in Großbritannien passieren würde, würde Starmer ihnen kostenlose Häuser schenken! Dieses Land ist erbärmlich!“

Solche Kommentare sollten Regierungen nachdenklich stimmen, denn Wut und Verrohung sind eine direkte Folge einer Politik, die Täter schützt und die Sicherheit der eigenen Bürger an letzte Stelle stellt. Unvergessen ist der Fall aus Deutschland, wo eine Frau länger in Haft musste als mehrere Männer, die gemeinschaftlich eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark vergewaltigt hatten. Das so viel schlimmere Verbrechen der Frau? Ein Wutkommentar gegen die Täter (Report24 berichtete).

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Buchvorstellung von Frank Urbaniok Ausländerkriminalität: „In dem Bereich wird getrickst, bis der Arzt kommt“

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Frank Urbaniok stellt sein Buch in der Bibliothek des Konservatismus vor: Dutzende Verlage wollten sein Buch über Ausländerkriminalität nicht veröffentlichen. Foto: BdK

Ausländer sind deutlich häufiger kriminell. Doch was ist der Grund dafür und wie kann sich Deutschland dagegen wehren? Der Psychiater Frank Urbaniok bietet mit exklusiven Zahlen in der Bibliothek des Konservatismus einen Überblick.

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Roma Pride: Juden sind unerwünscht

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Wie verquer die politischen Ansichten im LGBTQ-Milieu sind, zeigen die jüngsten Ankündigungen der Organisatoren der „Roma Pride“-Parade. Jüdische Gruppen, die sich nicht vom angeblichen „Völkermord in Gaza“ distanzieren, dürfen nicht an der Regenbogenparade teilnehmen.

Wenn es ein Land im Nahen Osten gibt, in dem sich Angehörige der LGBTQ-Gruppen frei bewegen können, ohne Angst vor Verfolgung und Bestrafung zu haben, dann ist dies Israel. Doch anstatt das zu würdigen, stellen sich die Organisatoren der „Roma Pride“-Parade deutlich auf die Seite der Gaza-Moslems, die ihresgleichen wohl am liebsten töten würden.

Zwar gilt im Strafrecht des Gazastreifens eigentlich ein altes Gesetz aus der britischen Mandatszeit (Criminal Code Ordinance von 1936), wonach auf gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zwischen Männern bis zu 10 Jahre Haft vorgesehen sind, doch in der Praxis gilt dort unter der Hamas die Scharia – und damit die Todesstrafe. Doch den Organisatoren der Regenbogenparade in der italienischen Hauptstadt ist dies egal.

In einer Erklärung auf ihrem offiziellen Facebook-Kanal teilt Roma Pride mit: „Die Teilnahme mit einem Festwagen bei der Roma Pride setzt – völlig unabhängig von der sexuellen Orientierung, Identität, Religion, ethnischen Zugehörigkeit oder Nationalität der Personen an Bord – eine klare und unmissverständliche Verurteilung des vom israelischen Staat verübten Völkermords voraus.“ Zwar unterscheide man sehr wohl zwischen der israelischen Regierung und der jüdischen Gemeinschaft, allerdings werfen die Organisatoren der jüdischen LGBTQ-Gruppe Keshet Italia vor, sich nicht von der Militäraktion der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen zu distanzieren. Deshalb dürfe man am 20. Juni bei der Parade nicht mit einem eigenen Wagen mitmachen.

Keshet Italia reagierte laut der Zeitung „Jüdische Allgemeine“ scharf auf den Ausschluss. In einer Erklärung wirft die Organisation der Roma Pride vor, „ihr wahres Gesicht gezeigt“ zu haben. Der einzige Grund für die Ausladung sei ihre jüdische Identität. Bereits im vergangenen Jahr habe es während der Parade offen antisemitische Vorfälle gegeben, die von den Organisatoren weder verurteilt noch thematisiert worden seien. Das damalige Schweigen sei nun, so Keshet Italia, zu aktiver Mitschuld geworden. Zudem habe man immer betont, Mitgefühl für das Leid der palästinensischen Bevölkerung zu haben – doch das reicht den Organisatoren nicht.

Die LGBTQ-Bewegung hat sich dank der links-woken Indoktrinierung in der Vergangenheit immer auf die Seite der Hamas-Terroristen gestellt und Israel desavouiert. Etwas, das weltweit auf Unverständnis gestoßen ist, weil die Moslems nicht gerade als verständnisvoll gelten, wenn es um die Buchstabenmenschen geht. Anders als in Israel oder in den meisten westlich geprägten Ländern, wo man das Privatleben anderer Menschen weitestgehend respektiert.

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Italien: Fünf Afrikaner gruppenvergewaltigten Touristin drei Tage lang

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Für eine 32-jährige Kolumbianerin wurde ein Italienurlaub zum absoluten Horrorerlebnis. Sie wurde entführt und von fünf Afrikanern ganze drei Tage lang unter Drogen gesetzt, mit dem Tode bedroht und gruppenvergewaltigt. Ein effizienter Grenzschutz und eine vernünftige Migrationspolitik hätten dies verhindert.

Das naive Vertrauen wurde einer 32-jährigen Kolumbianerin in der italienischen Hauptstadt Rom zum Verhängnis. Ein Afrikaner bot der Touristin demnach Cannabis an, woraufhin sie ihm folgte und dann zu einem Lieferwagen führte. Dort wurde sie dann von einem anderen Mann entführt, und zu einem Gebäude am östlichen Stadtrand Roms gebracht. In diesem hielten sich den Behördenangaben zufolge mindestens 22 illegale Zuwanderer auf.

Dort wurde die Frau ganze drei Tage lang unter Drogen gesetzt, mit dem Tode bedroht und dabei mehrfach von insgesamt fünf Männern vergewaltigt. Glücklicherweise gelang ihr die Flucht aus dem Gebäude, und sie wurde schlussendlich halbnackt auf einem Gehweg liegend von einem italienischen Autofahrer entdeckt. Dieser brachte sie daraufhin ins Krankenhaus. Die Ärzte entdeckten die Anzeichen einer Vergewaltigung und informierten die Polizei, welche daraufhin eine groß angelegte Fahndung einleitete.

Innerhalb weniger Tage konnten die Carabinieri die Täter aufspüren und festnehmen. Bei ihnen handelte es sich demnach um zwei Gambier im Alter von 29 und 38 Jahren, einen 43-jährigen Mann aus Mali und um zwei Nigerianer im Alter von 29 und 39 Jahren. Männer in einem Alter also, die man schwerlich in die Kategorie „junge Männer“ stecken kann, die oftmals als Ausrede für die deutlich höheren Kriminalitätsraten unter afrikanischen, nahöstlichen und südasiatischen Migranten herhalten muss.

Weiters konnten die Beamten auch den Mann festnehmen, welcher die Touristin vom Restaurant weglockte, sowie den Fahrer des Vans und den Besitzer des Gebäudes, der die illegalen Migranten offensichtlich einfach dort wohnen ließ. Die Einwanderungsabteilung des Polizeipräsidiums und die Kriminalpolizei, welche die Razzia in dem Gebäude gemeinsam durchführten, fanden dabei insgesamt 22 illegale Migranten. Gegen elf von ihnen wurde die Abschiebung angeordnet, woraufhin man sie in Abschiebezentren brachte.

Dieser brutale Übergriff hätte verhindert werden können, wenn die Europäische Union den Schutz der Außengrenzen ernst nehmen würde. Denn während Touristen, wie die 32-jährige Kolumbianerin, für ihr Schengen-Visum Unmengen an Auflagen erfüllen müssen, reisen die illegalen Migranten einfach so ein. Oftmals ohne überhaupt irgendwelche Ausweispapiere zu haben.

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Thüringen Syrer sitzt nach Vergewaltigung auf Maibaumfest in U-Haft

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Die Polizei in Thüringen ermittelt wegen einer Vergewaltigung gegen tatverdächtige Ausländer, darunter Syrer und Iraker (Symbolbild).

Auf einem Maibaumfest in Thüringen wird eine junge Frau in einem Hinterhof gefunden, die von einem Syrer und Irakern vergewaltigt worden sein soll. Nur einer der Tatverdächtigen kommt in Untersuchungshaft.

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Nürnberg, Innsbruck, Wien: Rape Gangs sind längst in Europa angekommen

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In England sind die Grooming Gangs seit über zwei Jahrzehnten ein bekanntes, wenn auch von den Systemmedien verschwiegenes, Phänomen. Dank der Asylmigration haben sie nun auch Kontinentaleuropa erreicht. Fälle in Nürnberg, Innsbruck und Wien offenbaren ein Muster des Missbrauchs junger und jüngster Mädchen.

England hätte uns ein warnendes Beispiel sein müssen. Gruppen meist pakistanischer Migranten muslimischen Glaubens machten sich systematisch an vulnerable britische Mädchen heran. Sie lockten die Opfer mit Geschenken, gespielter Zuneigung und dem Versprechen einer Beziehung an, machten sie dann mit Alkohol und harten Drogen abhängig und zwangen sie anschließend zur Prostitution oder zu Gruppenvergewaltigungen. Die Täter betrachteten die einheimischen Mädchen als minderwertigen Abfall, dem man alles antun darf. Überlebende berichten von Fällen, in denen Mädchen die Zunge auf einen Tisch genagelt wurde, bevor die gesamte Gruppe über sie herfiel. Die Behörden und Sozialdienste schwiegen, weil sie Rassismusvorwürfe fürchteten. Der unabhängige Jay-Report bezifferte allein in Rotherham die Zahl der Opfer mit über 1.400 Mädchen. Ähnliche Netzwerke kamen in Rochdale, Telford und Oxford ans Licht. Das Muster war immer dasselbe: die gezielte Auswahl schutzloser, einheimischer Mädchen, Drogen als Kontrollinstrument und die kulturell-religiös motivierte Verachtung gegenüber westlichen Frauen und Kindern.

Dieses Schema zeigt sich nun auch in Nürnberg. Die Bayerische Polizei ermittelt seit Mitte Mai 2026 gegen mindestens zehn junge Männer, überwiegend mit syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft, alle aus muslimischen Ländern. Sie operieren im Umfeld des Nelson-Mandela-Platzes und des Hauptbahnhofs. Dort locken sie minderjährige Mädchen aus prekären Familienverhältnissen mit Kleidung, Kosmetik und scheinbarer Zuneigung an. Sobald die Mädchen drogenabhängig sind, fordern die Täter Sex und Prostitution als Gegenleistung für die Drogen. Die Polizei geht von systematischen sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus und hat eigens die Ermittlungskommission „EKO Kajal“ gegründet. Ein 23-jähriger Syrer sitzt bereits in Untersuchungshaft, weitere Haftbefehle wurden erlassen.

Das ist das britische Grooming-Modell in der deutschen Variante. Die Täter gehen identisch vor, geben kleine Geschenke, täuschen Liebe vor, machen die Mädchen drogenabhängig und beuten sie anschließend sexuell aus. Auch die kulturelle Dimension, die Sicht auf nicht-muslimische Mädchen als verfügbar und minderwertig, wiederholt sich. Politische Korrektheit und die Angst vor „Stigmatisierung“ haben auch hier eine frühere Intervention verhindert, die Szene war schon länger bekannt. Auch in deutschen Jugendzentren kommt es seit Jahren zu Vergewaltigungen junger Mädchen, hier wurde ebenfalls seitens der Einrichtungsleitungen und Behörden wiederholt weggeschaut, um „Islamophobie“ und eine „Diskriminierung“ der Täter zu vermeiden.

Auch in Innsbruck zeigt sich das gleiche Muster. Innerhalb weniger Wochen starben im Frühjahr 2026 mehrere Mädchen im Alter von 13, 14 und 16 Jahren an Drogenüberdosen. Die Drogenberatungsstelle Z6 verzeichnet seit 2020 einen dramatischen Anstieg des intravenösen Konsums bei Minderjährigen, fast ausschließlich bei Mädchen. Die Opfer stammen häufig aus schwierigen Verhältnissen. Ältere Männer aus der Drogenszene nutzen die entstehende Abhängigkeit gezielt aus, um Sex zu erzwingen. Die Behörden reagieren nun mit zusätzlichen Betreuungsplätzen, doch das zugrunde liegende Problem bleibt unangetastet.

Auch der Fall Leonie aus Wien im Jahr 2021 zeigt eine idente Vorgehensweise. Drei afghanische Asylwerber lockten die 13-Jährige in eine Wohnung, setzten sie unter Drogen und vergewaltigten sie. Als das Mädchen starb, legten sie ihren Körper in einem Teppich auf einem Grünstreifen wie Müll ab. Für die Afghanen war Leonie nichts wert.

Die Gemeinsamkeiten in all diesen Fällen zu übersehen, schafft nur eine stramm linkswoke Politik. In allen Fällen handelt es sich um junge einheimische Mädchen aus vulnerablen Milieus, die mit Drogen abhängig gemacht und anschließend vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen werden. Die bekannt gewordenen Täter stammen aus muslimischen Herkunftsländern, in denen westliche Mädchen vielfach als minderwertig und jederzeit sexuell verfügbar gelten. Die Behörden reagieren meistens erst, wenn die Opferzahlen und Todesfälle nicht mehr zu ignorieren sind. Die Asylmigration seit 2015 hat diese Tätergruppen importiert und ihnen durch „political correctness“ den Nährboden bereitet. Die politische und mediale Zurückhaltung aus Angst vor Rassismus- und Islamophobievorwürfen hat das Problem jahrelang vertuscht, verschwiegen und damit vergrößert, exakt wie in England. Damit hat die Politik unsere Kinder den asylantischen Tätern zum Fraß vorgeworfen.

Die Grooming-Gangs sind nicht länger ein fernes britisches Phänomen. Sie sind in Deutschland und Österreich angekommen und fordern einen hohen Preis an zerstörten Kindheiten und toten Mädchen. Solange die Politik an der Massenzuwanderung festhält und alle kulturell-religiösen Realitäten ausblendet, wird das Vergewaltigen und Sterben weiter gehen. Die Vorkommnisse in Nürnberg, Innsbruck und Wien lassen keinen Zweifel. Der britische Albtraum hat Kontinentaleuropa erreicht. Die Grooming-Gangs sind unter uns.

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Ohrfeige für Berlin: Trump verlegt nun 5.000 US-Soldaten aus Deutschland nach Polen

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US-Präsident Donald Trump zieht 5.000 amerikanische Soldaten aus der Bundesrepublik ab und stationiert sie stattdessen im benachbarten Polen. Der Schritt erfolgt als direkte Reaktion auf die Kritik der Berliner Regierung am amerikanisch-israelischen Kurs sowie auf den Wahlsieg des von Trump unterstützten polnischen Präsidenten Karol Nawrocki. Während Washington seine loyalen Bündnispartner im Osten militärisch belohnt, wird Deutschland sicherheitspolitisch degradiert.

Kürzlich erst sorgte die vorläufige Absage der geplanten Stationierung von rund 4.000 Soldaten der 2. Panzerbrigade der berühmten 1. Kavalleriedivision der US-Army nach Polen für Unmut in Warschau. Immerhin präsentiert man sich seit vielen Jahren als treuester Verbündeter Washingtons in Europa und als osteuropäischer Frontstaat gegen Russland. Report24 berichtete. Doch US-Präsident Donald Trump, welcher die US-Truppenpräsenz in Europa generell reduzieren will, nutzt das US-Militär nun als politisches Mittel.

Auf seiner Plattform Truth Social verkündete Trump am Donnerstagabend den massiven Ausbau der militärischen Kooperation mit Warschau. Er verwies dabei explizit auf seine guten Beziehungen zu Nawrocki. Von einem tatsächlichen Truppenabbau der Amerikaner in Europa kann man in diesem Fall (noch) nicht sprechen. Die US-Streitkräfte werden lediglich umgruppiert. Und zwar aus Deutschland ins östliche Nachbarland. Damit zeigt der US-Präsident der deutschen Bundesregierung, wie unzufrieden er mit deren geopolitischer Haltung ist.

Das Weiße Haus hatte nämlich wochenlang mit einer historischen Truppenreduzierung in der Bundesrepublik gedroht. Auslöser war die anhaltende Einmischung und Kritik Berliner Regierungsvertreter am Krieg der USA und Israels gegen den Iran. Doch anstatt eines direkten Truppenabzugs gibt es jetzt eine Umverlagerung ein paar hundert Kilometer nach Osten. Trumps Art, zu zeigen, dass er treue Gefolgschaft durchaus belohnt.

Zuvor hatte es innerhalb der US-Militärführung wegen der Berichte, wonach die eigentlich geplante Entsendung von 4.000 Soldaten nach Polen pausiert oder gar gestoppt worden sei, Unruhe gegeben. Pentagon-Kommandeure zeigten sich frustriert und von der plötzlichen Wendung überrascht. Der ehemalige Befehlshaber der US-Armee in Europa, Ben Hodges, mischte sich öffentlich in die Debatte ein. Er monierte, dass ein wichtiges Instrument zur Abschreckung plötzlich fehle, obwohl die Polen als Verbündete stets ihre Pflichten erfüllten und Trump nie kritisierten. Mit dem neuen Marschbefehl für die 5.000 zusätzlichen Soldaten wischt der US-Präsident die Bedenken seiner Militärs vom Tisch.

Donald Trump bleibt damit seiner Linie, vor allem auf Symbolpolitik zu setzen, weiterhin treu. Zuckerbrot für treue Alliierte, die Peitsche für alle anderen. Die Spielregeln sind einfach. Doch die Transatlantiker in Brüssel und Berlin, die lieber eine Kamala Harris im Weißen Haus sitzen sehen hätten, gehen lieber auf Konfrontationskurs. Eines der Ergebnisse dieser Entscheidungen sehen wir nun in der Truppenverlegung.

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Skandal-Urteil: Richter lobt jugendliche Vergewaltiger, Täter bleiben frei

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Drei Jugendliche, die in England zwei junge Mädchen brutal vergewaltigt haben, haben das Gericht ohne Haftstrafe verlassen. Statt eine harte Strafe zu verhängen, lobte der zuständige Richter die Täter sogar noch für ihr Verhalten während des Prozesses. Während die Peiniger in die Freiheit entlassen wurden, erklärte eines der schwer traumatisierten Opfer vor Gericht, dass es nur noch sterben wolle.

Ein britischer Gerichtssaal in Southampton wurde zum Schauplatz einer bizarren Täterschutz-Inszenierung, als Richter Nicholas Rowland das Urteil über drei jugendliche Vergewaltiger sprach. Die Täter, heute 14 und 15 Jahre alt, hatten zwei Mädchen in stundenlangen Martyrien missbraucht. Angesichts der strengen britischen Anonymitäts- und Jugendschutzgesetze ist nicht bekannt, ob es sich hierbei um Täter mit Migrationshintergrund handelte. Anstatt mit der vollen Härte durchzugreifen, zeigte sich der Richter überaus milde und erklärte an die Angeklagten gewandt: „Keiner von euch muss heute ins Gefängnis.“

Zwei Mütter der Täter brachen daraufhin in Tränen aus. Der Richter lieferte daraufhin eine höchst fragwürdige Begründung für sein extrem mildes Urteil. Er bescheinigte den jugendlichen Straftätern nicht nur eine niedrige Intelligenz und eine Anfälligkeit für Gruppenzwang, sondern auch ein „eingeschränktes Verständnis von Zustimmung“. Rowland erklärte weiter: „Ich halte euch für sehr jung und keiner von euch war zuvor in große Schwierigkeiten verwickelt.“ Zudem belobigte er die Vergewaltiger mit den Worten: „Ihr habt die während des gesamten Verfahrens verhängten Auflagen alle sehr gut gemeistert.“

Eine richterliche Nachsicht, die angesichts der Taten der Jugendlichen auf wenig Verständnis stößt. Im ersten Fall wurde ein 15-jähriges Mädchen in einer Unterführung von zwei der Jungen zu sexuellen Handlungen genötigt. Aus reiner Todesangst davor, in einen nahen Fluss geworfen zu werden, leistete das Opfer keinen Widerstand. Während des gesamten 90-minütigen Übergriffs saß das Mädchen weinend und starr vor Angst da, während die Angreifer sie filmten, sie auslachten und sich amüsierten. Zynisch fragte einer der Täter hinterher: „Warum siehst du so traurig aus?“ und kaufte ihr ein Getränk zur „Aufmunterung“. Die Aufnahmen des Missbrauchs wurden später verschickt, das Mädchen wurde in Nachrichten als Schlampe beschimpft.

Das zweite Opfer, ein 14-jähriges Mädchen, wurde auf einem Feld vergewaltigt. Vor Gericht wurde dargelegt, dass einer der Täter sie mit einem Messer bedrohte und zwang, ihr Handy in einem Geschäft zurückzulassen. Auch diese Tat wurde auf Video festgehalten. Die Aufnahmen zeigten das Mädchen regungslos, mit dem Gesicht in den Händen verborgen, während es missbraucht wurde. Forensische Untersuchungen zeigten später, dass ihre Kleidung mit einem scharfen Gegenstand zerschnitten worden war.

Die beiden Mädchen, die von den Jugendlichen missbraucht wurden, leiden jedoch extrem. Das ältere Opfer verlas vor Gericht ein Gedicht und schilderte ihre psychische Not mit den Worten: „Alles, was ich tun möchte, ist sterben, ich habe keine Angst mehr davor, wenn das passiert.“ Das zweite Mädchen erklärte: „Es gibt Tage, an denen ich mich emotional taub und von meinen Mitmenschen losgelöst fühle.“ Doch das seelische Leid dieser beiden Mädchen spielte für den Richter offensichtlich keine Rolle. Die 15-jährigen Haupttäter erhielten lediglich dreijährige Jugendrehabilitationsmaßnahmen. Der jüngste Komplize kam mit einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren davon. Alle drei erhielten zusätzlich ein zehnjähriges Kontaktverbot zu ihren Opfern. Doch in einer kleinen Ortschaft wie Fordingbridge mit gerade einmal knapp über 6.000 Einwohnern, dürfte es schwierig sein, sich aus dem Weg zu gehen.

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
(Auszug von RSS-Feed)

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NATO-Dämmerung?

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Der US-Präsident Donald Trump erklärte jüngst einen Teilabzug von US-Militärs von deutschem Boden. Auch soll die ursprünglich für 2026 geplante Stationierung von diversen Mittelstreckenwaffensystemen vom Tisch sein. Ob es sich bei der Streichliste „lediglich“ um die Tomahawk-Marschflugkörper oder auch die SM-6-Raketen und die Dark-Eagle-Hyperschallwaffen mit Mittelstreckenreichweite handelt, ist noch unklar. Aber die Nichtstationierung aller drei Waffensysteme wäre zu begrüßen. Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk spricht angesichts des Allgemeinzustandes des Militärbündnisses vom „fortschreitendem Zerfall der NATO“. Befindet sich die NATO tatsächlich in der Dämmerung, in der Auflösung? Hierzu ein paar Gedanken. Von Alexander Neu.

Bereits in seiner ersten Amtszeit äußerte sich Donald Trump kritisch zum Sinn der NATO. Mit der Amtsübernahme Joe Bidens 2021 war das Thema dann wieder vom Tisch. Mit der erneuten Amtsübernahme Donald Trumps ab Januar 2025 erneuerte er die Sinnfrage zur NATO. In diesem Beitrag sollen der derzeitige Zustand und die mögliche Zukunft des Militärbündnisses analysiert werden.

Gründung der NATO

Die NATO wurde im Jahre 1949 federführend seitens der USA gegründet. Sie ist ein Produkt des Ost-West-Konflikts. Das militärische Gegenmodell, der Warschauer Vertrag, wurde erst später, im Jahre 1955, gegründet. Sowohl die USA als auch die UdSSR waren die jeweiligen unumstrittenen Führungsmächte in ihren Militärbündnissen. Beide hielten ihre jeweiligen europäischen Verbündeten unter Kontrolle, wenn erforderlich auch mit militärischer Intervention (Breschnew-Doktrin und GLADIO-Geheimarmee, die eben nicht nur ein Untergrundnetzwerk gegen eine potentielle sowjetische Invasion darstellte, sondern auch in die innenpolitischen Machtverhältnisse der NATO-Partner eingriff). Der Fokus des Ost-West-Konflikts war Europa, war das geteilte Deutschland und war das geteilte Berlin. Das Wohl und Wehe der gesamten Welt hing von der durchaus volatilen Stabilität und der sie bedingenden gegenseitigen nuklearen Abschreckung ab.

Am Ende der Entspannungspolitik Gorbatschows implodierte der sozialistische Block, die Warschauer Vertragsorganisation wurde 1991 und die UdSSR selbst wurde am Ende desselben Jahres als föderaler Staat aufgelöst.

NATO in der Sinnkrise

So sehr Europa und die Menschen in Europa sich über das Ende des Kalten Krieges und den Aufbruch in eine neue, friedliche Zeit freuten, so sehr verzweifelten westliche Sicherheitspolitiker, NATO-Mitarbeiter, Offiziere und auch so mancher transatlantisch geprägte Journalist und die Rüstungsindustrie über diesen neuen Zustand. Warum? Ihr tradiertes Feindbild, die UdSSR, der Kommunismus, war ihnen abhandengekommen. Alles war seit Jahrzehnten klar geregelt: Im Osten sitzt der Feind, im Westen wird die Freiheit verteidigt. All die massiven Militärausgaben in Ost und West wurden mit der Gefahr des gegnerischen Blocks gegenüber den eigenen Gesellschaften begründet. Und nun spielte eine Seite nicht mehr mit – Moskau.

Im Rahmen meiner politikwissenschaftlichen Ausbildung und ersten beruflichen Tätigkeiten in Bonn besuchte ich auch die NATO in Brüssel, besuchte Kasernen, führte Gespräche mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die im Auswärtigen oder Verteidigungsausschuss saßen. Unter der Oberfläche der Freude über den Sieg im Kalten Krieg schwelte die Furcht vor der Zukunft ohne Feind: Der „NATO ist der Feind abhandengekommen“ oder „wir haben uns zu Tode gesiegt“, waren oft zu hörende Redewendungen bei diesen Besuchen und Gesprächen.

„Und, was nun?“ Eine ernsthafte Sinnkrise erfasste die Militärs, die Außen- und Sicherheitspolitiker. Eine Auflösung der NATO? Aber sie hatte doch gerade den Kalten Krieg gewonnen. Und „never change a winning team“. Wie konnte, wie sollte man der eigenen Öffentlichkeit gegenüber die Fortexistenz dieser militärischen Organisation, diesem laut eigenem Statut Verteidigungsbündnis, weiter rechtfertigen, wo doch der Feind, gegen den man sich verteidigen können musste, nicht mehr da war? Der erste Generalsekretär der NATO, Lord Ismay, erklärte den Sinn der NATO:

„Die Sowjetunion draußen halten, die Amerikaner drin halten (in Europa) und die Deutschen unten halten.“

Tatsächlich war die NATO für die USA immer auch mehr als nur ein Verteidigungsbündnis. Es war die institutionalisierte Machtprojektion über West-Europa und darüber hinaus. Das europäisch-US-amerikanische Verhältnis wurden neben den nationalen bilateralen Verbindungen auch und vor allem über die NATO abgesichert. Über die NATO vermochten es die USA, eine zu große europäisch-russische bzw. deutsch-russische Annäherung zu verhindern. Immer dann wurde das Argument eingebracht, eine Annäherung spalte die NATO.

Die USA waren und blieben auch über das Ende des Kalten Krieges hinaus die absolut bestimmende Macht in der NATO und via NATO in Europa. Sie vermochten es, sicherheitspolitische Konzeptionen, die ohne oder neben der NATO, wie beispielsweise die „Charta von Paris“, im Debattenraum aufkamen, rasch wieder zu marginalisieren Alleine die Frage nach dem Sinn der NATO wurde quasi als Blasphemie abgetan.

Wie aber gelang es, der steuerzahlenden Öffentlichkeit den fortexistierenden Sinn der NATO beizubringen?

Erstens, der Krieg in Jugoslawien. Dieser auf den ersten Blick „nur Bürgerkrieg“ wurde auch von außen, auch von NATO-Mitgliedsstaaten angeheizt und der inner-jugoslawische Separatismus und Chauvinismus, euphemistisch als Drang nach „Freiheit“ und „Demokratie“ diplomatisch (Slowenien und Kroatien) und auch militärisch (Bosnien und Herzegowina sowie die serbische Provinz Kosovo) abgestützt. Die „Out-of-area-Einsätze“, die militärischen Einsätze der NATO jenseits des Bündnisgebietes, waren als neuer Sinnstifter gefunden worden. So formulierte bereits 1993 der US-Senator R. Lugar, „NATO: Out of Area or Out of Business“.

Und zweitens, die NATO-Osterweiterung. Wenn die ehemaligen Mitgliedsstaaten der untergegangenen Warschauer Vertragsorganisation nun reihenweise der NATO beitreten wollten, so war das doch ein erstklassiges Argument für die Sinnhaftigkeit des Militärbündnisses. Wer löst denn schon ein Team auf, dem doch alle beitreten wollen? Allerdings gehört zur Wahrheit eben auch, dass einige Staaten (so beispielsweise Montenegro und Makedonien) bzw. ihre Gesellschaften wollen mussten, also dem Wollen entsprechend nachgeholfen wurde, um die störrische Bevölkerung, nachdem die Entscheidungseliten bereits auf NATO-Kurs waren, auch auf diesen Kurs zu bringen. Hierzu wurden Informations- und PR-Büros in den Ländern etabliert. Die faktische Losung war: Euro-atlantische Integration in der Reihenfolge, erst NATO-, dann EU-Mitgliedschaft.

Jedenfalls vermochten es die NATO-Befürworter in der NATO-Bürokratie sowie in Politik und Massenmedien der nationalen Mitgliedsstaaten sehr erfolgreich, der Öffentlichkeit eine Alternativlosigkeit zur NATO zu suggerieren.

Dann kam Donald Trump

Alles lief weitgehend gut: Das transatlantische Verhältnis lief hervorragend. Die EU wurde immer näher an die NATO herangeführt, die globale Dominanzpolitik der USA brachte auch den europäischen Verbündeten erheblich Vorteile. US-Basen in Europa dienten eben nicht nur zur Verteidigung des NATO-Gebietes, sondern auch der US-Machtprojektion in den asiatischen und afrikanischen Raum.

Hin und wieder gab es etwas Knatsch, weil die europäischen Mitgliedsstaaten in den Augen der USA zu wenig für ihr Militär an Steuergeldern ausgaben. Es wurde mehr „burden sharing“ (Lastenteilung) auch unter dem damaligen US-Präsidenten Obama gefordert, wie uns die Kanzlerin Merkel in einer Sitzung des Verteidigungsausschusses seinerzeit zustimmend erklärte. Aber ansonsten war die transatlantische Welt mit sich im Reinen.

Dann kam Donald Trump. Er stellte den Mehrwert des Bündnisses infrage, phantasierte von horrenden Zahlungen, die die USA leisteten, und betrachtete die Europäer als finanzielle Trittbrettfahrer. Dass die USA die NATO nicht nur als Heilsarmee für die Sicherheit ihrer Mitglieder betrachtete und so handelte, sondern tatsächlich auch als institutionelles Vehikel für die militärische Machtprojektion (mindestens im Sinne der Nutzung von US-Basen in Europa, aber auch in Form von NATO-Kampfeinsätzen unter US-Führung), sieht Donald Trump offensichtlich nicht.

Der Druck der Trump-Administration nach mehr Militärausgaben für die NATO war sehr erfolgreich. Auf dem NATO-Gipfel 2024 wurden dann tatsächlich die 5 Prozent BIP-Ausgaben beschlossen. „Daddy“ hat, so der NATO-Generalsekretär Mark Rutte, erfolgreich Druck ausgeübt. Nur Spanien verweigert sich dem Schritt der durch die politischen Entscheidungseliten billigend inkauf genommene Verarmung seiner Bevölkerung als Austausch für einen hochmilitarisierten Staat.

Bis dahin konnten die Entscheidungseliten in Europa der schlaftrunkenen Bevölkerung die 5 Prozent BIP-Militärausgaben noch verkaufen, zumal diese Zielsetzung nicht unmittelbar, sondern dosiert stattfindet. Als Donald Trump jedoch anfing, Grönland annektieren und somit einen NATO-Mitgliedsstaat amputieren zu wollen, ging er dann doch zu weit. Andere, Nicht-NATO-Staaten, zu überfallen, deren Territorien abzuschnüren, den Staatspräsident zu entführen oder auch massiv zu bombardieren, war ja noch irgendwie okay, wenn nicht sogar angemessen. Und völkerrechtliche Einordnungen von US-Kriegen sind ohnehin zu komplex, weswegen man sie besser direkt unterlässt. Aber dass Donald Trump an seine Verbündeten Hand anzulegen gedenkt, geht ja dann doch etwas zu weit. Diese Ambitionen konnten die Europäer auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos Anfang 2026 dem Daddy Donald noch ausreden, zumindest temporär.

Als Donald Trump dann den Iran in engster Abstimmung mit Israel militärisch überfiel, bekam der eine oder andere Staats- oder Ministerpräsident oder Außenminister dann doch noch völkerrechtliche Bauchschmerzen, mit Ausnahme des deutschen Kanzlers und seines Außenministers. Wie will man der Weltöffentlichkeit denn erklären, dass die russische Invasion in der Ukraine „unprovoked“ und „völkerrechtswidrig“ sei, wenn die USA ebenfalls unprovoked und völkerrechtswidrig den Iran militärisch angreift – und das noch während laufender Verhandlungen? Als Donald Trumps Angriffskrieg im Ergebnis dazu führte, dass die bis dahin freie Straße von Hormus vom Iran erfolgreich blockiert wird, und Donald Trump seine NATO-Verbündeten zur militärischen Unterstützung aufforderte, kamen die europäischen Staats- und Regierungschefs so richtig ins Schwitzen – mit Ausnahme von Spaniens Ministerpräsident, der unzweideutig den Krieg als völkerrechtswidrig einstufte, den USA den spanischen Luftraum verschloss und erst recht nicht den USA für das Desaster am Persischen Golf zu Hilfe eilen will. Donald Trump wütet über seine NATO-Verbündeten, die ihn, als die USA sie benötigten, schlichtweg im Stich gelassen hätten. Als Trostpflaster erklärten einige europäische NATO-Staaten, in der Nachkriegsphase eigene Marine-Einheiten in die Region zu entsenden, um die Straße von Hormus zu sichern. Die Frage, ob der Iran das akzeptieren wird, sollte der das wichtigste Druckmittel in der Hand behalten können, wird sich unsere Entscheidungselite und ihre Berater sicherlich ganz seriös gestellt haben.

NATO-Austritt, NATO-Rauswurf, NATO-Blockade, keine NATO-Sicherheitsgarantien

Donald Trump jedenfalls mag den Sinn in der NATO noch weniger verstehen als vor seinem „Hilferuf“. Er fordert den Austritt der USA aus dem Bündnis, die Rechenschaftziehung der Verbündeten, den Rauswurf Spaniens aus dem Militärbündnis und kokettiert mit der Bündnisverpflichtung Artikel 5 des NATO-Statuts.

  1. Austritt aus der NATO

    Jedes NATO-Mitgliedsland kann auch aus der NATO wieder austreten. Artikel 13 des NATO-Statuts regelt das genaue Verfahren:

    Artikel 13

    Nach zwanzigjähriger Geltungsdauer des Vertrags kann jede Partei aus dem Vertrag ausscheiden, und zwar ein Jahr, nachdem sie der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung mitgeteilt hat; diese unterrichtet die Regierungen der anderen Parteien von der Hinterlegung jeder Kündigungsmitteilung.

    Zwar können die USA aus der NATO austreten – nicht aber Donald Trump. Denn die innenpolitische Dimension der USA sieht eine entscheidende Beteiligung des US-Kongresses hierfür vor. Und selbst Donald Trumps Republikanische Parteifreunde sehen einen NATO-Austritt bisweilen skeptisch.

  2. Rauswurf/Ausschluss aus der NATO

    Ein Ausschluss, also ein Rauswurf aus der NATO, ist formal nicht möglich, da es hierzu keine rechtliche Regelung im NATO-Statut gibt. Allerdings kann auf informellem Wege die Teilnahme der Vertreter eines unbotmäßigen Mitgliedsstaates an Sitzungen durch Ignorieren und sonstige zwischenmenschliche Verhaltensweisen schwer gemacht werden. Auch die Übernahme von NATO-Posten kann erschwert werden, sodass ein Staat zwar noch formal Mitglied ist, faktisch jedoch den Paria-Status verliehen bekommt und kaltgestellt wird.

  3. Politik des leeren Stuhls oder Blockade

    Donald Trump selbst könnte seinen Vertreter im NATO-Rat bei maßgeblichen Entscheidungen das Veto einlegen lassen und damit die NATO angesichts des Konsensprinzips handlungsunfähig machen. Auch könnte Donald Trump schlichtweg das Verfahren des damaligen französischen Staatschefs Charles de Gaulle kopieren, US-Vertreter nicht mehr in die NATO-Gremien zu entsenden, mithin die Politik des „leeren Stuhls“ zu praktizieren. In beiden Fällen würde die NATO ausgehöhlt – sie bliebe zwar formell-institutionell bestehen, operativ jedoch wäre sie tot.

  4. Artikel 5 NATO-Statut

    Immer wieder lässt Donald Trump durchblicken, dass das Schutzversprechen laut Artikel 5 für die USA nicht unbedingt gelten müsse. Abgesehen davon, dass man die USA sicherlich nicht zwingen kann, europäische Verbündete durch den Einsatz militärischer Mittel zu unterstützen bzw. zu schützen, gibt der besagte Artikel auch gar nicht die Notwendigkeit her, sondern nur die Möglichkeit der militärischen Unterstützung. Und da die europäischen NATO-Staaten nicht so recht die Straße von Hormus im Auftrag Donald Trumps befreien wollen, stellt sich nun die Frage, ob er den Artikel 5 nicht auch nur nicht-militärisch liest.

    „Artikel 5

    Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. (…)“

Europäische Rückversicherungen

Die europäischen NATO-Mitgliedsstaaten beginnen sich zu organisieren angesichts der Unberechenbarkeit Trumps. Es bedurfte wohl erst Donald Trump, damit unsere europäischen Transatlantiker in Politik und Medien über ihre Ideologie des „NATO oder Tod“ hinausgehend beginnen zu begreifen, dass die Auslagerung der Sicherheitsverantwortung von Europa an die USA keine gute Idee, keine nachhaltige Strategie sein kann. Meine Position war immer: Sicherheit von Europa für Europa.

Nur, da gibt es diverse Konzepte. Das schlechteste Konzept ist eine teileuropäische Sicherheitskonzeption, mithin der fortgesetzten geteilten Sicherheit gemäß dem sicherheitspolitischen Leitbild von Lissabon bis Kiew. Aber genau dieses Leitbild der geteilten Sicherheit Europas wird ausnahmslos von den Entscheidungseliten in West- und Teilen Osteuropas verfolgt. Dieses Leitbild setzt nicht mehr auf die USA, bleibt aber zugleich dem Antagonismus gegenüber Moskau verhaftet. Die Ukraine wird als unverhandelbarer Bestandteil dieses teileuropäischen Leitbildes verstanden. Der „Beitritt der Ukraine ,wäre ein strategisch wichtiger Schritt für die Sicherheit und mehr Wohlstand in Europa´“, zitiert die „Tagesschau“ Bundeskanzler Merz während des Besuchs Selenskyjs in Berlin Mitte April.

Die Rückversicherungsmaßnahmen der europäischen NATO-Mitgliedsstaaten umfassen damit sowohl multilaterale auch als bilaterale, letztere auch mit der Ukraine, Abkommen, die auch eine militärische Fähigkeit sicherstellen soll, falls die USA ihr Schutzversprechen tatsächlich nicht mehr militärisch bereit sein sollten einzuhalten. Hierzu zählen:

NATO-Dämmerung?

Die Ironie der Geschichte um das Schicksal der NATO ist: Nicht Moskau hat die NATO erodiert, sondern die NATO-Führungsmacht USA.

Die strategischen Interessen der USA liegen nicht erst seit Donald Trump nicht mehr prioritär in Europa. Obamas „Pivot to Asia“ – der Konkurrenzkampf gegen China – war das Aufbruchssignal. Donald Trump als Geschäftsmann wägt die finanziellen Kosten im Umgang mit seinen Schutzbefohlenen. Für ihn scheint die NATO nur ein unnötiger Kostenfaktor zu sein. Und da er nicht den Austritt der USA aus der NATO allein entscheiden kann, sondern die Zustimmung des US-Kongresses erforderlich wäre, wird Donald Trump mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Restamtszeit nutzen, die NATO zu einer leeren Hülle zu befördern.

Die jüngsten multilateralen und bilateralen Sicherheitsabkommen und Sicherheitspartnerschaften zwischen europäischen NATO-Staaten und auch mit der Ukraine werden nicht geschlossen, weil die europäischen Führungseliten jenseits öffentlicher Erklärungen tatsächlich noch davon überzeugt sind, dass eine 100-prozentige NATO-Absicherung durch die USA existiert. Im Gegenteil, diese Rückversicherungsmaßnahmen sagen mehr über den Zustand der NATO in ihrer womöglichen Dämmerungsphase aus als dutzende schönrednerische Statements des NATO-Generalsekretärs. Aber wer weiß: „Totgesagte leben länger“ …

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Gegen die Europäisierung der Kriegsvorbereitung

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Die vorläufige Absage der Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ist zu begrüßen, sollte aber nicht zu Illusionen führen. Vielmehr sind die Forderungen der Friedensbewegung nun auszudehnen: gegen die Militarisierung der EU inklusive EU-eigener offensivfähiger und atomar bestückbarer Mittelstreckensysteme. Von Bernhard Trautvetter.

Teile der Friedensbewegung betrachten Trumps Absage an die Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Deutschland als Erfolg, der die Chance einer neuen Einigung über Rüstungskontrolle bietet. Natürlich haben Friedenskräfte die Verantwortung, alle Anknüpfungspunkte für Kampagnen, die friedliche Entwicklungen stärken, aufzugreifen.

Aber es ist vor Illusionen über die Intrigen des militärisch-industriellen Komplexes zu warnen. Dabei ist erst einmal generell der 1961 scheidende US-Präsident Eisenhower zu zitieren, der in diesem Zusammenhang warnte:

[W]ir müssen uns davor hüten, dass der militärisch-industrielle Komplex unbefugt Einfluss ausübt, ob dies nun beabsichtigt oder unbeabsichtigt geschieht. Das Potential für den katastrophalen Anstieg unangebrachter Macht besteht und wird weiter bestehen.

Sein Nachfolger Kennedy drohte mit dem Krieg der USA mit der Atommacht Sowjetunion, sollten sowjetische Atomraketen unweit des Territoriums der USA auf Kuba stehenbleiben:

„Diese … Bereitstellung dieser offensiven Massenvernichtungswaffen bedeutet eine klare Bedrohung des Friedens und der Sicherheit des amerikanischen Kontinents. Weder die Vereinigten Staaten von Amerika noch die Gemeinschaft der Völker der Welt kann bewusste Irreführung und offensive Drohungen von Seiten irgendeiner Nation … dulden.“

Durch die auch nukleare Militarisierung Osteuropas durch die NATO, die sich in Richtung russische Westgrenze ausgedehnt hat, generieren die USA, die EU und die NATO eine umgekehrte Kubakrise, denn das, was Kennedy der Sowjetunion vorwarf, ist inzwischen die Politik des militärischen Westens, u.a. durch die Stationierung von atomwaffenfähigen Mittelstreckenarsenalen der USA, die als Abwehr tituliert, aber auch offensivfähig sind, die inzwischen in Polen und Rumänien stehen. Die Nuklearisierung der Ukraine ist auch schon längst ein Thema in der NATO. Sie spielte sicher auch eine Rolle in Russland in den Monaten vor der Großinvasion in die Ukraine.

Forderungen nach Aufbau einer „Europäischen Verteidigungsunion“

In diese Entwicklungen stößt Donald Trumps Entscheidung, die seit 2024 vorgesehene Stationierung von Mittelstreckenraketen in Deutschland abzusagen.

Sie steht einerseits im Zusammenhang damit, dass die USA sich in Richtung Pazifik auf einen Konflikt mit China einstellen, um das herum sie eine Vielzahl von Militärbasen haben. Wenn sie den Rücken von Europa her frei haben, dann steigt die Eskalationsgefahr im chinesischen Meer.

Der Deutschlandfunk-Reporter Klaus Renne berichtet, dass es eine Gruppe von 30 EU-Abgeordneten aus elf Ländern gibt, die das Spektrum von den Konservativen bis zu den Sozialdemokraten und Grünen umfasst, die den Aufbau einer Europäischen Verteidigungsunion fordern. Es gehe um alle „Fähigkeiten“, die die USA bisher inne hatten: Aufklärung, Luftbetankung von Bombern und anderen militärischen Jets, Cyber’abwehr‘, Transport. Letzteres wird auch den Transport von Kriegswaffen in sogenannte Einsatzgebiet betreffen.

Die Initiative geriert sich fortschrittlich, sie wendet sich gegen eine „oft nationalistische Haltung“ rechter Kräfte in Sachen der Verteidigung. Die Gruppe weist der Ukraine eine wichtige Rolle zu, die nach einem Abzug der USA aus Deutschland durch ihre Kriegserfahrung zentral werden kann. Ein solcher Abzug der USA aus Deutschland ist allerdings nicht zu erwarten, da die USA sich sicherlich nicht des landgestützten Flugzeugträgers Ramstein entledigen werden, von dem aus sie schon viele völkerrechtswidrige Angriffe und Kriege lanciert haben.

Im Kontext der Planung, die EU-europäische Militär-Autonomie schrittweise zu etablieren, spielen auch die Kontakte und weit gediehene Kooperationsbeziehungen zwischen europäischen und US-amerikanischen Rüstungskonzernen eine Rolle, etwa die von Rheinmetall mit dem weltgrößten Rüstungskonzern Lockheed Martin, der u.a. auch wesentliche Anteile an der US-Nuklearrüstung hat.

Die Forderung der Friedensbewegung gegen die US-Mittelstreckenraketen in Deutschland ist nun auszudehnen gegen die Militarisierung der EU inklusive offensivfähiger und atomar bestückbarer Mittelstreckensysteme.

Die Begriffe „Verteidigung“, „Schutzschirm“, „Sicherheitspolitik“ etc. sind hierbei Nebelkerzen, um die Bevölkerung so weitgehend hinters Licht zu führen, dass aus der von der NATO selbst „Heimatfront“ genannten Zivilbevölkerung kein Widerspruch gegen die Kriegsvorbereitung kommt.

Titelbild: LeStudio / Shutterstock

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„Pivot to Asia“ – Schwenk nach Asien

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Während in den Medien vor allem von einer persönlichen Strafaktion Trumps gegen Kanzler Merz die Rede ist, handelt es sich beim angekündigten Truppenabzug aus Deutschland um etwas viel Grundlegenderes: den seit Jahren laufenden strategischen Schwenk der USA nach Asien. Von Sevim Dağdelen.

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In der medialen Berichterstattung über den von US-Präsident Donald Trump angekündigten Abzug von 5.000 US-Soldaten aus Deutschland und das Einfrieren der Stationierungsplanungen für US-Raketen auf deutschem Boden war allzu oft das Argument zu hören, Trump wolle den deutschen Bundeskanzler Merz für seine unbotmäßigen Äußerungen zum Irankrieg bestrafen. Bei näherem Hinsehen erscheint dies jedoch allenfalls als Legende, die die wahren Gründe des Abzugs verdeckt.

Der langfristige „Pivot to Asia“

Die Abzugspläne ordnen sich in eine langfristige strategische Umorientierung der USA nach Asien ein, die wenig mit der Person Trump zu tun hat. Bereits 2011 unter dem demokratischen Präsidenten Obama vollzogen die USA den „Pivot to Asia“. In der Folge wurde der ökonomische Aufstieg Chinas als das zentrale strategische Problem für die USA wahrgenommen. Dieser Aufstieg sollte durch die Reaktivierung alter Verbündeter, eine gestärkte globale Rolle der NATO und neue Stationierungsplanungen von US-Truppen zumindest gebremst werden.

Unter der Präsidentschaft von Trump haben sich die Verstärkungen der US-Militärbasen an der zweiten Inselkette zur Eindämmung Chinas massiv beschleunigt. Aktuelle Planungen sehen eine Aufstockung der Zahl der US-Militärangehörigen und ihrer Familien um 300 Prozent auf 33.000 Personen vor. In den nächsten zehn Jahren ist ein weiterer Aufwuchs um 10.000 US-Soldaten geplant. Europa muss angesichts dieses massiven Aufbaus – trotz einer generellen Erhöhung der US-Truppenstärke im Ausland – seinen Beitrag leisten und US-Truppen substituieren, etwa durch eine deutsche Militärstrategie, die die Bundeswehr bis 2039 zur stärksten Armee Europas machen soll.

US-Festung Pazifik

Zusätzlich sollen US-Raketen auf der Insel Guam stationiert werden, sodass mittelfristig eine regelrechte US-Festung entsteht: Von dort aus wäre das chinesische Festland mit Mittelstreckenraketen erreichbar und gleichzeitig durch ein Abwehrraketensystem geschützt. Allein für das Haushaltsjahr 2026 sind eine Milliarde US-Dollar in militärische Bauprojekte auf Guam vorgesehen. Der Militärflugplatz wurde bereits für 200 Kampfjets und US-Bomber modernisiert.

Es geht aber nicht nur um Guam. Auch auf der Insel Tinian entsteht eines der bedeutendsten Projekte: Die USA investieren fast 800 Millionen US-Dollar, um das historische North Field – von dem im Zweiten Weltkrieg die Atombomber starteten – zu reaktivieren. Es soll als Ausweichstützpunkt für Guam dienen.

Auf weiteren Inseln der nördlichen Marianen wie Saipan und Rota werden alte US-Basen aus dem Zweiten Weltkrieg modernisiert. Im Rahmen der Pacific Deterrence Initiative (PDI) werden zudem Basen auf den Philippinen und in Palau (etwa auf der Insel Yap mit Investitionen von zwei Milliarden US-Dollar) für einen möglichen US-Krieg gegen China vorbereitet.

Arbeitsteilung in der NATO

Vor dem Hintergrund dieser massiven US-Militärinvestitionen im Pazifik ist eine Abwendung von Europa nur folgerichtig. Allerdings wird oft übersehen, dass es sich lediglich um einen Teilabzug handelt, der etwas mehr als ein Zehntel der in Deutschland stationierten US-Kräfte betrifft. Die Raketenstationierung soll nur aufgeschoben und teilweise durch den geplanten Verkauf von US-Tomahawk-Raketen an Deutschland substituiert werden – eine elegante Externalisierung der Kosten.

Genau darin besteht das politische Kunststück der USA, das sie in Europa vollbringen und das man auch als Arbeitsteilung in der NATO zur Durchsetzung von US-Interessen beschreiben kann: Um die Verbündeten zu weiteren Rüstungsanstrengungen gegen Russland zu zwingen, eignet sich der eigene Teilabzug hervorragend. Gleichzeitig wird die Dominanz in der NATO sogar noch verstärkt, indem die Ressourcen der Vasallen noch stärker auf die Durchsetzung strategischer US-Ziele ausgerichtet werden.

Von einer vielbeschworenen Krise der NATO kann daher keine Rede sein. Die deutsche Bundesregierung fordert im Grunde genau das, was die USA von ihr in Europa verlangt. Lediglich beim Krieg in Westasien gegen den Iran gibt es unterschiedliche Akzente. Die USA erwarten von Berlin eine stärkere Beteiligung am Krieg, die über die Bereitstellung der US-Nachschubbasen in Deutschland hinausgeht. Doch auch hier haben Bundeskanzler Merz und Verteidigungsminister Pistorius Verhandlungsbereitschaft signalisiert.

Das in den Medien häufig angeführte Argument, eine Aufrüstung Europas oder die „Stärkung des europäischen Pfeilers der NATO“ führe zu mehr Mitsprache der Europäer, erweist sich angesichts dieser Realität als reiner Rechtfertigungsmythos. Es ist zudem historisch falsch. Als die USA ihren Finanzierungsanteil an den gemeinsamen NATO-Ausgaben unter der ersten Trump-Administration 2019 auf rund 16 Prozent senkten, zahlen sie seit 2021 exakt denselben Betrag wie Deutschland – an der inneren Machtstruktur der NATO hat sich allerdings nichts geändert. Der SACEUR, der NATO-Oberbefehlshaber in Europa, bleibt stets ein US-General in Personalunion mit dem US-Oberkommando für Europa. Die Hegemonie der USA in der NATO ist militärisch fest institutionalisiert.

Die NATO ist damit Teil einer klassischen imperialistischen Struktur. Europas Rolle wird nicht stärker – es liefert sich den US-Interessen nur noch tiefer aus. Es gilt das Wort von Henry Kissinger:

„Es kann gefährlich sein, Amerikas Feind zu sein, aber Amerikas Freund zu sein, ist fatal.“

Titelbild: OnePixelStudio / Shutterstock

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Wer den Abzug US-amerikanischer Truppen beklagt, hat offensichtlich den Überblick verloren

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In unseren Medien erscheinen in diesen Tagen immer wieder Texte und Artikel von Autoren, die den potenziellen Abzug US-amerikanischer Truppen mit Kritik, ja sogar mit Wehklagen begleiten. Diese Kritik ist angesichts der Länge der Besatzungszeit – neutral ausgedrückt: der Präsenz alliierter Truppen – nicht zu verstehen. Übrigens auch nicht im Blick auf das Verhalten der anderen Alliierten des Zweiten Weltkriegs. Albrecht Müller.

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Die alliierten Truppen französischer und britischer Herkunft haben sich schon vor längerer Zeit aus Deutschland zurückgezogen – der Großteil der französischen Truppen verließ Deutschland schon 1966, ein kleiner Rest blieb noch bis 2014. – Der Abzug der britischen Truppen dauerte etwas länger. Der letzte Stützpunkt wurde 2020 aufgegeben. Allerdings sind britische Truppen im Rahmen von NATO-Einheiten noch im Lande. Das ist aber auch nicht annähernd vergleichbar mit der Präsenz der US-Streitkräfte beispielsweise in Ramstein, Büchel oder Grafenwöhr. – Die russischen Truppen haben sich vom Gebiet der früheren DDR – und aus anderen Staaten des ehemaligen Ostblocks – schon 1994 zurückgezogen. Ein interessanter Bericht dazu findet sich hier vom MDR.

Aber die US-amerikanischen Truppen sind noch hier, verteilt auf mehrere Regionen und Orte in Deutschland – vergleichsweise viele in Rheinland-Pfalz und in Bayern, aber auch in Stuttgart und im hessischen Wiesbaden. Sie sind nicht zuallererst hier bzw. am wenigsten hier, um uns gegen die Russen zu verteidigen, sie sind hier, weil sie Westdeutschland als eine Art US-amerikanischen Flugzeugträger außerhalb der USA betrachten und von hier aus andere Regionen in Europa, im Nahen und Mittleren Osten und in Afrika militärisch „betreuen“. Auch die Lenkung und der Einsatz von Drohnen läuft unter anderem über Ramstein.

Deutschland hat damit keine harmlose Funktion übernommen. Auch Nachschubbasen und Flugzeugträger sind beliebte Ziele von militärischen Angriffen bzw. Abwehrhandlungen. Wenn es zum Konflikt mit Russland käme, was wir nicht wünschen, dann wäre Deutschland eines der ersten und wichtigsten Ziele für russische Raketen und Bomben.

Weil wir die erwähnten US-amerikanischen Einrichtungen in Deutschland beherbergen, kommen wir übrigens auch in außenpolitische Schieflagen: Länder und Völker, die Ziel US-amerikanischer Militärschläge werden, die über Militärbasen in Deutschland laufen oder gesteuert werden, sind mit Recht nicht gut auf uns zu sprechen. Jeder Außenminister und Bundeskanzler, der die Interessen unseres Volkes wahrzunehmen vorgibt, müsste solche Belastungen unserer Beziehungen zu anderen Völkern zu vermeiden suchen.

Die Medien, die Journalistinnen und Journalisten, die den Abzug US-amerikanischer Truppen bedauern, haben offensichtlich den Überblick, ja den Verstand verloren. Anders kann man ihre immer wieder geäußerte Kritik am Abzug der US-amerikanischen Truppen nicht werten.

P. S.: Von Bürgerinnen und Bürgern, von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Gemeinden, die US-amerikanische Truppen beherbergen, kommt immer wieder der Einwand gegen den Abzug der Truppen, ihre Präsenz sei wegen der damit verbundenen Kaufkraft wirtschaftlich wichtig für ihre Gemeinden. Diese Argumente sind verständlich, aber sie sind nicht hinnehmbar. Außerdem haben andere Regionen, die bisher schon vom Abzug alliierter Gruppen betroffen waren, feststellen können, dass der Abzug auch Entlastungen bringt und die alliierte Kaufkraft sich durchaus ersetzen bzw. kompensieren lässt. Der Bund und die betroffenen Länder sollten in solchen Fällen helfen. Dazu noch eine persönliche Anmerkung: Viele Menschen in meiner Heimatstadt Heidelberg hätten sich nie vorstellen können, dass Heidelberg „überlebt“, wenn „amis go home“ Wirklichkeit wird.

Hier das Ergebnis eines Blicks in Google:

„Heidelberg war bis zum endgültigen Abzug im Jahr 2013 über Jahrzehnte ein zentraler Stützpunkt der US-Armee in Europa (Hauptquartier der US Army Europe – USAREUR). …

Hier sind die historischen Eckdaten zum Anteil der US-Truppen:

  • Höchstzeiten: Zeitweise lebten bis zu 20.000 Amerikaner (inklusive Familienangehörige) in Heidelberg, was zeitweise etwa 20 % der Stadtbevölkerung entsprach.
  • Vor dem Abzug (ca. 2005-2009): In der Stadt und der näheren Umgebung lebten ca. 16.100 US-Bürger, davon etwa 3.000 bis 4.000 Soldaten.
  • Struktur: Zu den stationierten Kräften gehörten das Hauptquartier der 7. US-Armee sowie NATO-Landstreitkräfte in den Campbell Barracks. [1, 2]

Aktueller Status:
Die US-Armee hat ihre Standorte in Heidelberg, darunter das Mark-Twain-Village und das Patrick-Henry-Village, bis 2013 komplett aufgegeben. Es sind keine aktiven US-Truppen mehr in Heidelberg stationiert. Die militärischen Flächen wurden einer zivilen Nutzung zugeführt.“

Was belegt werden sollte: Man kann auch ohne US-Truppen überleben, sogar gut überleben.

Titelbild: Aufmacher „Die Rheinpfalz“ vom 5.5.2026

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