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Jared und Ivankas Geschäft in Albanien und die Entstehung privater Stadtstaaten

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Gegen Ende Mai und im Juni erreichte die „Albaniagate“-Affäre für den Trump/Kushner-Clan ihren Höhepunkt. Angeblich hatten Trumps Tochter Ivanka und sein Schwiegersohn Jared Kushner lediglich eine Insel in der Adria gekauft, auf der sie ein Luxusresort errichten wollten. Was könnte unumstrittener sein, oder? Nun, der Kauf von Jared und Ivanka betraf nicht nur die Insel [...]

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12. Juni: Trackerdaten zum Buckelwal | EU startet neues Asylsystem | Drohung mit Angriffen auf WM

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Wie Leyen das EU-Budget zur permanenten Entmachtung der Nationalstaaten umbaut

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Der "Mehrjährige Finanzrahmen". Hinter dem technokratischen Kauderwelsch des neuen EU-Haushalts verbirgt sich ein Putsch auf Raten — einer, der der Kommission noch mehr Macht verspricht, den Mitgliedstaaten noch weniger Einfluss lässt und Brüssel am Ende noch weniger rechenschaftspflichtig macht, als es heute schon ist. Der italienische investigative Journalist Thomas Fazi hat das Paket, das die [...]

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Regierungssprecher: „Ziel ist die volle Mitgliedschaft aller Westbalkanstaaten“

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Vorschau ansehen Bundeskanzler Friedrich Merz und der französische Präsident Emmanuel Macron wollen bei der EU-Erweiterung auf dem Westbalkan Tempo machen.
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Ostseeraum – die Lunte am Pulverfass wird kürzer

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Der Ostseeraum wird unter Sicherheitsexperten als derzeit potenziell explosivstes Konfliktgebiet zwischen der NATO und der Russischen Föderation betrachtet. Eine Vielzahl von Konfliktpotenzialen konzentriert sich auf diesen Raum. Bereits im Oktober 2025 hatte ich auf den NachDenkSeiten einen Beitrag über den Gefahrenherd Ostseeraum veröffentlicht. Seitdem hat sich die Lage in diesem Raum weiter zugespitzt. Vor wenigen Tagen habe ich die polnisch-russische Grenzregion besucht. Eine gespenstische Stille, nur wenig grenzübergreifender Verkehr mit langen Wartezeiten. Es drängte sich mir der Satz der berühmten „Ruhe vor dem Sturm“ geradezu auf. Im Folgenden sollen einige dieser Konfliktpotentiale skizziert werden. Von Alexander Neu.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Begriff Ostseeraum soll als Raum nicht ausschließlich auf die baltische See begrenzt, sondern auch um die ländlichen Räume weit hinter der Küstenlinie der Anrainerstaaten verstanden werden, da nur so die gesamten Konfliktpotenziale erfasst werden können.

Geopolitische Daten

Das Baltische Meer wird im deutschen Sprachgebrauch Ostsee genannt. Es handelt sich um ein nahezu geschlossenes Binnengewässer mit einer Wasserfläche von ungefähr 413.000 Quadratkilometern und schwachem Salzgehalt. Die Küstenlänge beträgt etwa 8.000 Kilometer. Mittlerweile gehören mit Ausnahme der Russischen Föderation alle Ostseeanrainerstaaten der NATO an: Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Deutschland. Russland selbst verfügt lediglich über zwei kleine Meereszugänge, über die Exklave Kaliningrad und über St. Petersburg. Damit entfallen etwa 7.340 Kilometer Küstenlinie auf die NATO-Staaten und etwa 660 Kilometer auf Russland.

Dementsprechend kontrolliert die NATO rund 92 Prozent der Küstenlinie und Russland knapp acht Prozent. Den einzigen Zugang zum Atlantik stellen die Meerengen in Dänemark und zwischen Dänemark und Schweden dar (Großer und Kleiner Belt und der Öresund). Dänemark und Schweden und somit die NATO kontrollieren auch diese Nadelöhre. Faktisch ist die Ostsee im Kontext der NATO-Osterweiterung zum „NATO-Meer“ geworden. Wie sehr sich die Einflusssphären durch die NATO-Erweiterung verändert haben, wird deutlich, wenn man reflektiert, dass während der Ost-West-Konfrontation der Ostseeraum quasi ein Gewässer des von der Sowjetunion geführten Warschauer Paktes gewesen ist. Die Anrainerstaaten des sowjetischen Machtblocks umfassten: Die DDR, Polen und die Sowjetunion – die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland gehörten zur Sowjetunion. Damit war der südliche und östliche Ostseebereich sowjetisch kontrolliert. Der Norden war neutral angesichts der offiziellen Neutralität Finnlands und Schwedens. Lediglich am äußersten westlichen Rand der Ostsee grenzten die BRD und Dänemark an die Ostsee.

Der strategische Zugang zu beiden russischen Küsten ist angesichts des Endes des Kalten Krieges und der massiven NATO-Osterweiterung ihrer jeweiligen Lage nicht sonderlich vorteilhaft.

St. Petersburg

War die geographische Lage von St. Petersburg zu früheren Zeiten von strategischem Vorteil, so ist spätestens mit der NATO-Osterweiterung um die baltischen Staaten und Finnland St. Petersburg in eine strategische Falle geraten:

St. Petersburg liegt am östlichen Ende des sich um die 400 Kilometer erstreckenden finnischen Meerbusens. Der Zugang wird im Norden von Finnland und im Süden von Estland, also der NATO kontrolliert. Die Distanz zwischen den beiden Gegenküsten variiert zwischen 40 und 120 Kilometer. Dort, wo die Gegenküsten des Finnischen Meerbusens zu russischem Territorium werden, verengt sich der Meerbusen bis zu einem Kanal, an dem Sankt Petersburg liegt.

Damit unterliegt der Finnische Meerbusen mit den NATO-Gegenküsten in Teilen den ausschließlichen Hoheitsrechten Finnlands und Estlands. Das heißt, dass in Teilen „NATO-Hoheitsgebiet“ durchschifft werden muss. Eine Ausfahrt der russischen Kriegsmarine aus dem Finnischen Meerbusen könnte im Kriegsfall wahrscheinlich mit militärischen Mitteln verhindert werden.

Die Baltische Flotte der Russischen Föderation, die in erheblichen Teilen in Kaliningrad stationiert ist, könnte die Ostsee im Konfliktfall angesichts der dänischen Meerengen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verlassen, ohne dass sie durch die NATO versenkt werden würde. Insgesamt ist die strategische Lage Kaliningrads nicht vorteilhafter.

NATO und die „Herausforderung“ Kaliningrad

Die Exklave Kaliningrad ist der westlichste Vorposten der Russischen Föderation. Es handelt sich um einen überschaubaren Raum (rund 15.000 Quadratkilometer), der vom russischen Mutterland durch Litauen abgetrennt ist (Exklave). Die Versorgunglinien per Bahn und Straße können von Litauen und Polen unterbrochen werden, und die Versorgungslinien durch Schiffe oder Flugzeuge via St. Petersburg können ebenfalls seitens der NATO abgeschnitten werden. Allein diese Tatsache machte die Region Kaliningrad abhängig vom Wohlverhalten der Transitländer. Als Litauen jedoch der NATO und der EU beitrat, wurde die geographische Lage Kaliningrads zur „Herausforderung“ für die NATO.

„Mitten“ im NATO-Gebiet liegt eine russische und somit feindliche Exklave – ein unsinkbarer Flugzeugträger. Auch ist dort die Baltische Flotte der Russischen Föderation angesiedelt. Die Existenz der russischen Exklave stellt für die NATO nun ein Problem dar. Nur, um die Chronologie und damit die gewöhnungsbedürftige Argumentation zu verdeutlichen: Die russische Exklave Kaliningrad existiert seit 1991. Zuvor war die Gesamtregion sowjetisch. Die NATO-Erweiterung um das Baltikum und somit Litauen fand 2004 statt. Und nun deklariert die nach Osten vorgerückte NATO die Existenz der Exklave als sicherheitspolitisches Problem – ein schon sehr eigenartiges und selbstbewusstes Verständnis: Dort, wo die NATO ist, sind andere Akteure ein sicherheitspolitisches Problem, so die eigentümliche Logik.

Im Kontext der zugespitzten Lage erklärte der US-Oberbefehlshaber für Europa und Afrika, General Christopher T. Donahue, im Juli 2025, die NATO sei in der Lage, Kaliningrad „vom Boden aus in einem bisher unerreichten Zeitrahmen und schneller zu zerstören, als wir es jemals konnten. Wir haben dies bereits geplant und haben es bereits entwickelt“ (mit „entwickelt“ dürfte die Planung gemeint sein, A. Neu)

Der litauische Außenminister Budrys forderte jüngst in einem NZZ-Interview, womöglich inspiriert durch die Aussagen des US-Oberbefehlshabers Donahue, sogar unverhohlen die Notwendigkeit eines Angriffs der NATO auf Kaliningrad:

Wir müssen den Russen zeigen, dass wir in die kleine Festung eindringen können, die sie in Kaliningrad aufgebaut haben. Die NATO hat die Mittel, um russische Luftverteidigungsbasen und Raketensysteme dort zu zerstören, wenn nötig.

Schwieriges Verhältnis – Baltikum und Russland

Es ist schon erstaunlich oder besser gesagt erschreckend, mit welcher Leichtigkeit ein Krieg mit Russland geradezu herbeigeredet wird. Ausgerechnet die baltischen Staaten profilieren sich mit einer auffällig bellizistischen Haltung, ganz so, als seien sie auf jeden Fall durch die NATO geschützt. Die Durchflüge ukrainischer Drohnen durch baltisches Hoheitsgebiet Richtung St. Petersburg und die Region Leningrad heben die Spannungen auf ein neues Niveau. Ob es sich dabei „nur“ um eine geduldete oder eine zwar nicht akzeptierte, indes nur wenig kritisierte Nutzung für den Durchflug ukrainischer Drohnen durch den baltischen Luftraum handelt oder die Drohnen sogar von baltischem Boden aus gestartet werden, entzieht sich meinem Kenntnisstand. Bemerkenswert ist jedoch, dass es schon eine erstaunliche technische Leistung wäre, Langstreckendrohnen zu entwickeln, die von der Ukraine aus starten, über den polnischen und baltischen Lauftraum fliegen, um dann im Norden Russlands energieinfrastrukturelle Ziele anzugreifen. Wie auch immer, in Moskau steigt der Druck auf Präsident Putin, die Balten für die aus Sicht Moskaus ukrainische Nutzung ihres Luftraums zur Rechenschaft zu ziehen.

Unter völkerrechtlichem Aspekt ist zu konstatieren, dass der Neutralitätsstatus eines Staates durch seine Bereitschaft oder auch nur Duldung, sein Staatsgebiet – einschließlich des Luftraumes – für fremdes Militär nutzbar zu machen – mithin dessen Machtprojektion zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen – nicht mehr automatisch gesichert ist. Der „Gastgeberstaat“ kann sich nicht mehr auf seinen Neutralitätsstatus berufen, er ist faktisch Kriegspartei, sofern er die militärisch-operative Nutzung seines Staatsgebietes durch fremdes Militär nicht unterbindet oder glaubhaft zu unterbinden bemüht ist. Und das scheint man in NATO-Brüssel so auch verstanden zu haben. Denn kürzlich wurde eine ukrainische Drohne von einem NATO-Jet im estnischen Luftraum abgeschossen, da der NATO die immense Eskalationsgefahr durchaus bewusst ist.

Der anerkannte US-amerikanische Politikwissenschaftler und Osteuropaexperte des Quincy Institute for Responsible Statecraft, Anatol Lieven, hat hierzu kürzlich einen in einem Aufsatz gekleideten Notruf mit dem Titel: „Washington muss handeln, um das baltische Pulverfass zu entschärfen“, veröffentlicht. Und auch der berühmte US-Ökonom Jeffrey Sachs schrieb vor wenigen Tagen einen Offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz als dringenden Appell, zu handeln, um einen europäischen Krieg abzuwenden. Dieser Brief wurde in der Berliner Zeitung veröffentlicht und ist sehr lesenswert. Zugleich eskaliert der stellvertretende Chef des russischen Sicherheitsrates und ehemalige Präsident der Russischen Föderation am 29. Mai per X die Lage mit folgender Erklärung, wonach Europa sich nun im Krieg mit Russland befinde und die europäischen Gesellschaften sich nicht über Schläge wundern sollten:

Bürger der EU-Länder: Ihr solltet euch darüber im Klaren sein, dass eure Regierungen einseitig einen Krieg mit Russland begonnen haben. Seid also wachsam und lasst euch von nichts überraschen. Der friedliche Schlaf ist vorbei. Aber ihr wisst, wen ihr fragen müsst, warum!“

Die baltischen Staaten als Frontstaaten gehen mit dem bisherigen Kurs ein gewaltiges Risiko für sich und ganz Europa ein: Dabei sind sie es, die in einem Kriegsfall wohl zuerst zerstört werden würden. Ein nüchterner – frei jeglicher ideologischer Borniertheit – Blick auf eine Osteuropakarte kann schon hilfreich sein, die eigene Lage adäquat zu beurteilen.

Bei allem Verständnis für die negativen historischen Erfahrungen der Balten mit Moskau gilt es, drei Tatsachen zu benennen, die auch die baltischen Staaten berücksichtigen und aufarbeiten müssten, um Dampf aus dem Kessel zu nehmen:

Erstens: Als extrem kleiner und schwacher Nachbar sollte man in Tallinn, Riga und Vilnius bestrebt sein, mindestens das Verhältnis der friedlichen Koexistenz mit Moskau zu erzielen und nicht bei jeder Gelegenheit den Russen einen mitzugeben und damit die NATO und sodann insbesondere die Europäer in einen Krieg gegen Russland hineinzuziehen.

Hinzu kommt: Ob die USA tatsächlich für das Baltikum in einen Weltkrieg eintreten würden, ist zumindest zweifelhaft. Und ob auch die europäischen NATO-Staaten – mit Ausnahme Deutschlands, Polens und möglicherweise Großbritanniens und Frankreichs – zumindest geschlossen diesen desaströsen Schritt wagen würden, ist eher unsicher als sicher. Historische Parallelen sind naheliegend: Polen hatte sich auch 1939 auf den Beistand Paris und Londons verlassen – und wurde dann auch verlassen. Neben den formalen Kriegserklärungen Frankreichs und Großbritanniens am 3. September gegen das faschistische Deutschland geschah mit Blick auf die materielle Kriegsführung sehr wenig – Polen war buchstäblich allein zu Haus.

Zweitens: Auch die drei baltischen Staaten verfügen über eine wenig rühmliche Kollaborationsgeschichte mit Hitler-Deutschland während des Zweiten Weltkrieges. Bis heute werden die baltischen NS-Veteranen gehuldigt und geehrt. Das sollte auch in Westeuropa Fragen aufwerfen, statt die Augen vor NS-Nostalgie zu verschließen. Welches Geschichtsbild wird damit auch in der EU verbreitet? Hinzu kommt, dass das Staatsbürgerschafts- und Sprachenrecht in Lettland und Estland die dort lebenden russischen Minderheiten ausgrenzt statt integriert. Eine geschickte Integrationspolitik würde Moskaus Argumentation, die Auslandsrussen im Zweifel auch mit Gewalt schützen zu wollen, zumindest im Baltikum gegenstandslos machen.

Drittens: Bei allen, ob berechtigten oder simulierten, Befürchtungen einer erneuten russischen Invasion darf nicht vergessen werden, dass die Sowjetunion ihre Sicherheitskräfte 1990/91 aus dem bis dahin sowjetischen Baltikum abzog wie auch in den Folgejahren aus allen osteuropäischen ehemaligen „Bruderstaaten“. Diese Maßnahme hätte seitens der Balten auch konstruktiv aufgenommen werden können, d.h. Moskau die Hand zur Versöhnung zu reichen – zumindest wäre es einen Versuch wert gewesen.

Suwalki-Lücke

Die Suwalki-Lücke beschreibt den geographischen Raum zwischen Weißrussland und der Exklave Kaliningrad und erstreckt sich über rund 100 Kilometer. Die beiden NATO-Staaten Polen und Litauen grenzen in diesem Raum aneinander. Der Begriff Suwalki-Lücke leitet sich von der dort liegenden polnischen Stadt Suwalki ab. Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass in einem Konfliktfall Russland versuchen würde, die Suwalki-Lücke zu schließen, d.h. die Landverbindung zwischen der Exklave Kaliningrad und dem verbündeten Weißrussland herzustellen, um so die logistische Verbindung zu Kaliningrad abzusichern. Eine Schließung der Lücke durch Russland würde sinnlogisch die Schaffung einer neuen „Suwalki-Lücke“ bedeuten, nämlich der räumlichen Trennung Litauens von Polen. Damit wäre die Landverbindung zwischen den baltischen NATO-Staaten und dem Rest der europäischen NATO-Staaten gekappt. Für beide Seiten ist die Suwalki-Lücke in der einen wie in der anderen Version aus strategischer Sichtweise eine wenig akzeptable Option.

Angesichts dessen kann nur eine verbale und materielle Demilitarisierung der Region sowie eine ungehinderte Verkehrsverbindung per Bahn und Straße zwischen Weißrussland/Russland und der Exklave Kaliningrad eine gewisse Mindeststabilität, vielleicht sogar eine gutnachbarschaftliche Normalität schaffen.

Die „russische Schattenflotte“ in der Ostsee

Die EU oder die NATO bzw. einzelne EU- oder NATO-Mitgliedsstaaten sind bestrebt, die von ihnen deklarierte russische „Schattenflotte“ festzusetzen (zu kapern) oder gar den Zugang dieser Schiffe zur Ostsee zu blockieren (Seeblockade). Zur rechtlichen Frage der „Schattenflotte“ siehe hier.

Damit bewegte man sich nicht mehr in einem völkerrechtlichen Graubereich, sondern eindeutig rechtswidrig. Es wäre tatsächlich ein offener Bruch des Völkerrechts. Die Navigationsfreiheit (Artikel 17, 58, 87 und 90 des Seerechtsübereinkommens), ein hohes Gut im Völkerrecht, würde außer Kraft gesetzt. Mehr noch: Es wäre ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UNO-Charta (Artikel 2 Abs. 4), da die unter russischer Flagge fahrenden Schiffe die russische Staatszugehörigkeit (Art. 91, Seerechtsübereinkommen) innehaben. Die russische Seite wäre dann berechtigt, entsprechend darauf zu reagieren, und hat bereits vorsorglich Schritte angedroht. Tatsächlich wurden in der letzten Zeit immer wieder unter russischer Flagge fahrende Handelsschiffe auch in der Ostsee gekapert. Russland verstärkt derweil den Schutz seiner Handelsflotte u.a. mit Begleitschiffen der baltischen Flotte und Show-of-force-Demonstrationen der russischen Luftwaffe. Das Eskalationspotenzial ist enorm.

Eine Seeblockade der Ostsee in der dänischen Meerenge für russische Schiffe oder eine Seeblockade vor Kaliningrad oder/und Sankt Petersburg wäre der ultimative casus belli. Eine militärische Nichtreaktion wäre nur bei Selbstaufgabe der russischen Souveränität denkbar. Die aktualisierte Nukleardoktrin der Russischen Föderation hat hierzu Antworten formuliert.

Fazit

Die Gefahr des Explodierens des Pulverfasses ist in allen aufgeführten Fällen ähnlich hoch einzuschätzen. Egal, welcher Hotspot zuerst explodiert, alle übrigen würden unmittelbar folgen, da sie alle nur Puzzleteile eines Gesamtbildes sind: des Weltneuordnungskriegs des frühen 21. Jahrhunderts.

Die Europäischen Entscheidungseliten müssen in ihrer Verantwortung für ihre Völker aufwachen und die Diplomatie wiederentdecken, statt gesinnungsethisch in den Krieg zu schlafwandeln. Dieser Weg ist nicht demokratisch legitimiert.

Titelbild: travelarium.ph / Shutterstock

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Vernunftdämmerung

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Deutschland droht eine direkte militärische Konfrontation, ob es will oder nicht.

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