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Innere Sicherheit Verfassungsschutz warnt Parteien vor islamistischer Unterwanderung

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Sinan Selen, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Dringen Islamisten gezielt in deutsche Parteien ein? Bei einem Frühstück mit Bundestagsabgeordneten spricht der Chef des Verfassungsschutzes eine Warnung aus. Erst vor zwei Wochen hatte die JF über einen Verdachtsfall in der Linksfraktion berichtet.

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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

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Vorschau ansehen Der hessische Verfassungsschutz darf die AfD im Land weiter als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies eine Klage des Landesverbands ab.
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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD

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Vorschau ansehen BSW-Aussagen zur „Brandmauer“ lösen Spekulationen über AfD-Nähe aus, eine Koalition wird jedoch ausgeschlossen. Es gibt Schnittmengen etwa bei Russlandpolitik, Medien oder Verfassungsschutz. In zentralen Landesfragen bestehen deutliche Unterschiede.
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Entscheidung vor Gericht Verfassungsschutz Niedersachsen darf die AfD hochstufen

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Das Bild zeigt das Logo der AfD-Niedersachsen.

Die AfD-Niedersachsen darf vom Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtspartei kündigt Gegenmaßnahmen an.

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Lüge des Verfassungsschutzes Schwere Schlappe für die Schlapphüte gegen „Tichys Einblick“

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Gegen „Tichys Einblick“ verloren: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verantwortet den dortigen Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz von Bayerns CSU-Innenminister Herrmann behauptet, Medien würden Narrative im Sinne Putins verbreiten. Die JF mahnt den Geheimdienst erfolgreich ab. „Tichys Einblick“ geht weiter und gewinnt einen Prozess.

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Die Demokratie stirbt ohne Privateigentum

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Die Demokratie trägt ihren eigenen Untergang in sich. Die Minderheit der Nettosteuerzahler schafft Wohlstand und Arbeitsplätze, während die Mehrheit die Umverteilung wählt und die Erfolgreichen enteignet. Ohne unveräußerliche Freiheitsrechte, allen voran das Privateigentum, endet jede Demokratie im Sozialismus. Österreichs Verfassungsväter kannten diese Gefahr.

Von Chris Veber

Die Public Choice Theorie erklärt das strukturelle Problem. Ökonomen wie James Buchanan zeigten, dass Politiker und Wähler nicht altruistisch handeln, sondern eigennützig (eigentlich eine Binsenweisheit). Die Mehrheit der Wähler profitiert vom Versprechen auf mehr Umverteilung, während die Kosten auf eine kleine Gruppe von Nettozahlern verteilt werden. Parteien gewinnen Wahlen, indem sie den Leistungsträgern nehmen und an die Leistungsempfänger verteilen. Das Ergebnis ist eine schleichende Enteignung mittels immer höherer Steuern. Die Anreize, sich anzustrengen, schwinden. Immer weniger Menschen gründen Unternehmen, investieren oder tragen wirtschaftliche Risiken. Die Produktivität sinkt, bis alle die Hand aufhalten und der Wohlstand kollabiert. Das ist das Resultat, wenn der Wille der Mehrheit ohne Grenzen durch Freiheitsrechte umgesetzt wird.

Die österreichischen Verfassungsväter von 1867 und 1920 erkannten diese Falle. Im Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger verankerten sie unveräußerliche Freiheiten, die auch Parlamentsmehrheiten nicht einfach abschaffen können. Besonders Art. 5 ist entscheidend: „Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.“. Das Privateigentum ist das Bollwerk gegen die Gier des Kollektivs. Weitere Freiheitsrechte sind die Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit und der Schutz der Person. Diese Rechte sind ein unverzichtbarer Schutz des Bürgers vor der Willkür des Staates und der Willkür der Mehrheit.

Mit der Bundesverfassung von 1920 ging Hans Kelsen noch weiter. Er schuf den Verfassungsgerichtshof als unabhängiges Kontrollorgan, das Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten prüfen sollte. Der VfGH war als Hüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vorgesehen. Er sollte dafür sorgen, dass die Demokratie nicht zur Diktatur der Mehrheit verkommt. Die Verfassungsväter verstanden, ohne institutionelle Bremsen siegt die kurzfristige Umverteilungslust zu Lasten des langfristigen Wohlstands. Was Kelsen allerdings nicht vorausahnte, war die Korrumpierung des Verfassungsgerichtshofes durch die Politik. Heute bestimmt die Regierung über die Besetzung des VfGH, eine Perversion der ursprünglichen Idee, die schnell korrigiert werden muss. Verfassungsrichter müssen direkt vom Volk gewählt werden.

Heute versucht die Politik, die störenden Freiheitsrechte systematisch abzuschaffen, allen voran das Recht auf das eigene Eigentum und auf die Freiheit der Rede. Die Vertreter der linkswokegrünen Einheitspartei und ihre scheinkonservativen Verbündeten fordern höhere Steuern bis hin zur Enteignung, sie betreiben Zwangsumverteilung und hetzen gegen die wirtschaftlich Erfolgreichen. Sie nennen es „Gerechtigkeit“, doch es ist die klassische Logik der Public Choice, es ist Stimmenkauf. Die Folgen sind bereits überall zu sehen: weniger Innovation, die Abwanderung von Unternehmern und Fachkräften, steigende Staatsverschuldung und schrumpfende private Wirtschaftsleistung. Ohne starke Eigentumsfreiheit verliert die Demokratie ihren wirtschaftlichen Motor. Die Minderheit der Nettosteuerzahler verliert den Anreiz, Mehrwert für alle zu schaffen. Der Sozialismus schleicht sich mittels vermeintlich „demokratischer“ Gesetze und Regulierungen ein.

Um unsere Freiheit und damit unsere Demokratie zu schützen, müssen wir den Freiheitsgedanken der Verfassungsväter wieder aufgreifen. Das Privateigentum muss absolut geschützt bleiben, nicht als „Privileg der Reichen“, sondern als Grundlage jeder freien Gesellschaft. Die Meinungs- und Redefreiheit muss absolut geschützt bleiben, als Grundlage jeder Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft und als unverzichtbare Säule der Demokratie. Wer diese Freiheitsrechte aufweicht, ist kein Verteidiger der Demokratie, sondern ihr Totengräber.

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JF-TV Unangenehme Fragen an Dieter Stein, den Chef der JUNGEN FREIHEIT

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Zu Beginn brannte sein Auto. Heute brennen vor allem viele Fragen. Auch die unangenehmsten beantwortet er ganz offen: Dieter Stein, Gründer und Chef der Jungen Freiheit im Interview. Foto: JF

Zum 40. Jubiläum der JF stellt sich Gründer Dieter Stein dem härtesten Interview seiner Laufbahn: Die eigene Social-Media-Redaktion fragt nach AfD-Gerüchten, Verfassungsschutz, brennenden Autos, Familienfrieden und dem Weg von der Schülerzeitung zur erfolgreichen Wochenzeitung.

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Sicherheitspolitik AfD-Innenminister? Ehemaliger Verfassungsschutz-Chef befürchtet das Schlimmste

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Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2026 und Co-Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion, auf dem Landesparteitag der AfD Sachsen-Anhalt in Magdeburg. Die Delegierten des Landesparteitages wollen das Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026 final erarbeiten und beschließen.

Ein ehemaliger Verfassungsschutz-Chef befürchtet tiefgreifende Veränderungen, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnen und den Innenminister stellen. Zudem gibt er Tipps, wie andere Bundesländer handeln sollten.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Gruß von Orbán – Gegen die AfD helfen nur noch ungarische Verhältnisse

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Sachsen-Anhalt hat seine Verfassung mit einem Fünf-Parteien-Pakt geschliffen, damit die AfD nach ihrem absehbaren Wahlsieg im September keine Richterwahlen blockieren kann. In Mecklenburg-Vorpommern wollen SPD, Linkspartei und Grüne das auch, aber die CDU zieht nicht mit. In Rheinland-Pfalz wird die Rechte um ihr Recht auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen gebracht. Wie stark wollen die etablierten Parteien die Weidel-Chrupalla-Höcke-Truppe noch machen? Und sagen sie eines Tages einfach die Wahl ab? Fragt sich Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ob wohl Viktor Orbán mitbekommt, was gerade in Deutschland los ist? Und wenn ja, mit welchen Empfindungen? Mit Genugtuung vielleicht oder Schadenfreude? Was haben doch hiesige Politiker und Journalisten viele, viele Jahre lang über die rabiaten Methoden des gerade abgewählten ungarischen Regierungschefs geschimpft. Über Attacken auf die Verfassung, aufs Wahlsystem, gegen die Gewaltenteilung, speziell seine Eingriffe in die Justiz, die Art, wie er höchste Richter ab- und durch Getreue ersetzen ließ. Orbáns Gegner bei uns und im großen Rest Europas hatten ohne Frage recht mit ihren Vorhaltungen. Dass hier einer dem Autoritarismus frönt, die Demokratie mit Füßen tritt und sich den Staat so hinbiegt, wie es ihm zur Ausübung und zum Erhalt der Macht am besten passt.

Schlimm war das alles, zweifellos, und natürlich: in Deutschland undenkbar! Tatsächlich? In Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird im September ein neuer Landtag gewählt, zwei Wochen davor auch in Sachsen-Anhalt. In beiden Ländern steuert die AfD auf einen klaren Wahlsieg in der Größenordnung von bis zu 40 Prozent der Stimmen, mithin sogar mehr, zu. Das sind düstere Aussichten. Bei den etablierten Parteien herrscht größte Sorge darüber, was die Rechtspopulisten in Zukunft mit ihrer Macht anstellen könnten. Klar, eine AfD-Regierung will man unbedingt verhindern, koalieren will keiner mit der Partei, und alle hoffen, dass es zu einer Alleinherrschaft nicht reicht. Aber selbst mit einer Fraktionsstärke von mindestens einem Drittel der Sitze hätte die AfD allerhand Gewicht, um den Regierungs- und Parlamentsbetrieb aufzumischen.

„Gezielte Sabotage“

Und hier kommt wieder Orbán ins Spiel. In Schwerin haben sich SPD, die Linke und die Grünen zusammengetan, um die Landesverfassung zu ändern. Ihr Ziel ist es, die Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht gegen mögliche Interventionen der AfD abzusichern. Gegen „gezielte Sabotagen“, wie es SPD-Fraktionschef Julian Barlen gegenüber der Ostsee-Zeitung (hinter Bezahlschranke) ausdrückte. Nach geltender Regelung werden die obersten Richter im Landtag von einem Ausschuss vorgeschlagen und anschließend von mindestens zwei Dritteln des Parlaments ins Amt gewählt. Hätte allerdings die AfD die Sperrminorität von einem Drittel und mehr Sitzen inne, könnte sie die Bestellung von ihr nicht genehmen Kandidaten verhindern.

Der im April eingebrachte Gesetzentwurf sieht deshalb ein abgewandeltes Prozedere vor: Kann sich das Parlament nicht binnen sechs Monaten auf eine Personalie einigen, soll das Gericht selbst geeignete Bewerber nominieren dürfen. Die wären jedoch bloß noch mit absoluter Parlamentsmehrheit, also mit mehr 50 Prozent der Abgeordneten auf ihren Posten zu befördern. Immerhin dafür, so das Kalkül der Antragsteller, müsste es beim kommenden Urnengang für sie noch reichen. Ob das mal hinhaut?

CDU-Doppelstrategie

Aber es gibt noch eine andere Unwägbarkeit. Für die Verfassungsänderung bedarf es ebenfalls einer Zweidrittelmehrheit, aber die CDU will sich nicht dafür hergeben. „Die Nervosität des Augenblicks ist kein Maßstab für die Ewigkeit“, sagte CDU-Landes- und Fraktionschef Daniel Peters Ende April der Tageszeitung (taz). Demokratie-Resilienz entstehe nicht „durch immer höhere Schutzwälle, sondern durch das Vertrauen der Bürger“ und weiter: „Wir müssen unseren Institutionen zutrauen, auch schwierige Phasen in ihrer jetzigen Form zu überstehen.“

Dass sind starke Worte, die aber kein Maßstab für die Parteikollegen in Sachsen-Anhalt sind. Dort nämlich haben die eingesessenen Parteien, darunter neben SPD, FDP, der Linken, den Grünen auch die CDU, schon vor zwei Wochen eine Parlamentsreform mit noch größerer Tragweite verabschiedet. Kern des Pakets ist exakt dieselbe Neuregelung bei Verfassungsrichterwahlen, wie sie in MV absehbar scheitern wird. Weitere Punkte betreffen die Bestellung des Landtagspräsidenten, Vorkehrungen gegen Steuermittelmissbrauch in Wahlkreisbüros in Reaktion auf die „Vetternwirtschaft-Affäre“ der AfD sowie Modalitäten beim Umgang mit Staatsverträgen. Die können nun nicht mehr allein durch den Ministerpräsidenten gekündigt werden, nötig ist daneben die Zustimmung des Landtags. Das zielt auf Bestrebungen der AfD, die Rundfunkstaatsverträge zu annullieren. Ferner erhält die Landeszentrale für politische Bildung eine gesetzlich zugesicherte „Bestandsgarantie“. Die AfD liebäugelt mit der Abschaffung der Behörde.

Stumpfes Schwert

Mit Blick auf Mecklenburg-Vorpommern titelte die Ostsee-Zeitung: „Demokratie schützen, indem man sie einschränkt?“ Das ist augenscheinlich die neue Marschrichtung. Oder anders: Das Politestablishment macht präventiv kaputt, was die AfD später kaputt machen könnte, und verkauft das Ganze als „Rettung der Demokratie“. So wie dies aktuell in Rheinland-Pfalz passiert. Dort votierte am Mittwoch der alte Landtag für eine Verfassungsänderung, die der AfD im kommenden und frisch gewählten Landtag die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen unmöglich macht. Die Kehrseite: Das „schärfste Schwert des Parlaments zur Kontrolle der Regierung“ bleibt in der anstehenden Legislaturperiode in der Scheide. Und freilich schwächt die konzertierte Aktion der „waschechten Demokraten“ alle künftigen Oppositionsparteien und nicht nur die AfD.

Besagter Landeschef der CDU in MV, Peters, hat dies in einem Gastbeitrag für den Nordkurier treffend formuliert:

„Eine Verfassung gewinnt ihre Autorität aus ihrer Zeitlosigkeit, nicht aus ihrer Anpassungsfähigkeit an die Sonntagsfrage. (…) Wer Rechte beschneidet, um Teile des politischen Randes zu treffen, beschneidet sie für alle Zeiten und für jeden, der künftig in der Opposition sitzt. (…) Ein Richter, der mit einfacher Mehrheit gewählt wurde, ist im Sturm der öffentlichen Meinung weniger geschützt als einer, der den breiten Konsens des Parlaments hinter sich weiß. (…) Wir dürfen nicht den Eindruck erwecken, als hielten wir das Volk für einen Patienten, der vor sich selbst geschützt werden muss.“

Doppelter Boden

Aber warum handelt seine Partei diesen Bekenntnissen andernorts zuwider? Und betreibt damit exakt die Orbánisierung des politischen Systems, die man mit Blick auf andere Staaten Europas so wortreich verteufelt. Olaf Meister von der Grünen-Fraktion im Magdeburger Landtag bleibt diese Doppelbödigkeit selbstredend verborgen, wenn er exakt diese Feindbilder bemüht. Dass die AfD das Landesverfassungsgericht „handlungsunfähig“ mache, sei eine „reale Gefahr“, meint er, denn „wir haben es in Polen gesehen, wir haben es in Ungarn gesehen, wir haben auch die Situation in Thüringen gesehen“. Soll heißen: Von Ungarn und Polen lässt sich Deutschland nichts vormachen.

Ach was? In Erfurt blockiert die AfD tatsächlich seit Wochen die Neubesetzung des Richterwahlausschusses. Weshalb sie das tut, spielt keine Rolle, nur, dass sie sich das leistet, aus niederen Beweggründen, versteht sich. So einfach ist das nicht: Ohne die AfD hätte sich kein einziges Parlament in Deutschland der Aufarbeitung der Corona-Krise gewidmet, etwas, das sich sehr viele Bürger wünschen. Die „Lex AfD“ in Rheinland-Pfalz wird ausdrücklich mit deren Absicht begründet, einen Untersuchungsausschuss zum damaligen staatlichen Notfallmanagement anzustoßen. Das aber wollen die etablierten Parteien nicht, weil die Narrative, „Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen“ und die „Impfung war ein Segen“, keinen Schaden nehmen sollen. Auch die Rolle der Justiz als willfähriger Abnicker sämtlicher Grundrechts- und Menschenrechtsverstöße soll die Öffentlichkeit besser nicht interessieren.

Politisierung, Instrumentalisierung

Waren das nicht irgendwie auch ungarische Verhältnisse? Orbán hat die Gerichte mit linientreuen Leuten besetzt. Bei uns verhindern linientreue Parteien, dass die AfD ihr genehme Kandidaten auf Posten hievt, die gefälligst weiterhin von linientreuen Richtern besetzt bleiben sollen. Wo ist der Unterschied? Und wo die Unabhängigkeit? Dabei geht es nicht nur um Richter, die grünes Licht für jede noch so restriktive Corona-Maßnahme gegeben haben. Sie stärken auch zu fast jeder Gelegenheit Sozialstaatskürzern, ob schwarz, rot, grün oder gelb, den Rücken und lassen sich, wie im Fall der Bundesverfassungsrichter, gewohnheitsmäßig zum Abendessen ins Bundeskanzleramt einladen.

Und erinnert sich noch wer an die gescheiterte Kandidatur von Frauke Brosius-Gersdorf um einen Richterstuhl in Karlsruhe? Sie hat ein Buch darüber geschrieben, Titel: „Wahl und Wahrheit.“ Der Presse sagte sie dazu zu Wochenanfang: „Eine solche Politisierung und Instrumentalisierung der Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht hat es vorher nicht gegeben.“ Dafür brauchte es nicht einmal die AfD.

Kreuz mit Abstrichen

Die selbsternannten Gralshüter der Demokratie bei Union, SPD, Grünen und Co. wollen auch nicht, dass ARD und ZDF abgeschafft werden, obwohl signifikante Teile der Bevölkerung das befürworten, weil sie sich manipuliert fühlen, oder dass das Mantra von „Kriegsertüchtigung“, endloser Ukraine-Aufrüstung, NATO-Anbindung oder – letztlich – eines „an sich guten Kapitalismus“ infrage gestellt wird, obwohl der in Wahrheit den Planeten ruiniert. Deshalb gibt es keine Untersuchungsausschüsse und auch keine Richter, die sich an solchen Dingen abarbeiten.

Aber alle arbeiten sich an der AfD ab und wundern sich, dass sie immer stärker wird und womöglich schon bald einen Ministerpräsidenten stellt. Dabei wissen die Wenigsten ihrer Wähler, wie zutiefst reaktionär, neoliberal, asozial und unsolidarisch die Partei programmatisch aufgestellt ist. Vielleicht sollte man sie auf Landesebene einfach mal machen lassen. Auf dass sich die AfD zur Kenntlichkeit regiert, und die anderen Parteien die Demokratie nicht länger zur Unkenntlichkeit verbiegen. Oder man treibt es weiter wie bisher und schränkt demnächst das allgemeine Wahlrecht ein. Kreuzchen gelten dann nur noch bei „demokratischen“ Parteien. Orbán hätte bestimmt gut lachen.

Titelbild: lev radin/shutterstock.com

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Vom Bibel-Gott zum Verfassungs-Gott

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Der Saarländische Landtag hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Nun soll „in der Verantwortung vor Gott" auch im Saarland Politik gemacht werden.

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