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Von Peter Haisenko
Das Bundesverfassungsgericht hat schon mehrfach festgestellt, dass das Bundeswahlrecht nicht Verfassungskonform ist. Trotz mehrerer Anläufe hat sich das bis heute nicht geändert. Während der letzten fünf Jahre wurde nun an der sogenannten „Grundmandatsklausel“ herumgebastelt. Die kann für die CSU zu einem fundamentalen Problem werden.
Die Rechnung ist einfach: Wenn die CSU bei der nächsten Bundestagswahl weniger als 38 Prozent der bayrischen Wählerstimmen erhält, scheitert sie an der Fünfprozenthürde. Sie dürfte nicht in den Bundestag einziehen. Die Sache hat allerdings mehrere Haken. Bevor ich mich damit beschäftige, zeige ich erstmal auf, was die Folgen wären. Die wären nämlich geradezu amüsant für das beste Deutschland aller Zeiten. Aktuell wird für die CDU eine Wahlprognose von etwa 22 Prozent angegeben. Diese Zahl ist falsch. Tatsächlich sind es nur 16,5 Prozent. 5,5 Prozent kommen von der CSU. Sinkt diese Zahl unter 5 und verliert die CDU weitere Stimmen, werden die „christlichen Parteien“ nur noch mit etwa 15 Prozent im Bundestag vertreten sein, also auf dem Niveau von Grünen und SPD. Aber das ist noch nicht alles.
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