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Von Felicitas Rabe
Am vergangenen Donnerstag bestätigte der Gerichtshof Amsterdam, dass bei den Klagen gegen Bill Gates, Albert Bourla und Mark Rutte und weitere Personen des öffentlichen Lebens die von der Klägerseite beantragten Experten nicht gehört werden. Dies hatte in erster Instanz auch schon das niederländische Gericht in Leeuwarden entschieden. Worum geht es hier?
Im Sommer 2023 hatten in den Niederlanden sieben impfgeschädigte Personen Klage gegen die niederländische Regierung sowie 16 namhafte Personen aus Wirtschaft und Politik eingereicht – darunter der ehemaligen Regierungschef Mark Rutte, der Unternehmer Bill Gates und Pfizer-Chef Albert Bourla. Die angeklagten Personen seien für die gesundheitlichen Probleme der Kläger verantwortlich, so der Vorwurf.
Seitdem verzögert die Seite der Angeklagten mit vielen juristischen Verfahrenstechniken den Fortgang des Verfahrens. So war einer der Anwälte der Klägerseite, Arno van Kessel, am 11. Juli 2025 wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verhaftet und bis zum 20. Februar dieses Jahres in Untersuchungshaft gesteckt worden. Im Februar wurde er aus der Haft entlassen und zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet. Seine Zulassung als Rechtsanwalt wurde ihm entzogen.
Außerdem erklärten Gates' Anwälte, ihr Mandant müsse nicht persönlich vor dem Gericht in Leeuwarden erscheinen. Niederländische Gerichte seien für US-Amerikaner nicht zuständig. Das wiederum entschieden die Leeuwardener Richter anders. Gemäß ihrem Urteil müssten die Angeklagten und ihre Anwälte erscheinen.
Zwischenzeitlich hatte der zweite Anwalt der Klägerseite, Peter Stassen, am 7. März 2025 mit drei weiteren Impfgeschädigten eine weitere Klage eingereicht. Bei diesem Verfahren forderten die Geschädigten eine Anhörung von Zeugensachverständigen der Klägerseite unter Eid. Unter den Zeugen der Kläger waren auch die US-Wirtschaftsexpertin Catherine Austin Fitts oder der britische Pharmakologe und ehemalige Vizepräsident des Pharmakonzerns Pfizer Mike Yeadon.
Die Experten sollten vor Gericht darlegen, inwieweit die Ankläger von den Angeklagten in Bezug auf die angebliche Unbedenklichkeit der Corona-Impfungen in die Irre geführt wurden. Zudem sollten die Sachverständigen die aus ihrer Sicht mit den Impfungen verbundenen Gesundheitsrisiken vorstellen und die Verantwortlichkeiten der angeklagten Personen wie zum Beispiel Gates begründen. In seinem Urteil vom 20. August 2025 hatte das Gericht in Leeuwarden die Anhörung der Experten für die Anklage abgelehnt.
Gegen die Ablehnung der Experten-Anhörung legte der Anwalt Stassen Revision ein. Die Revisionsverhandlung über die Zulassung der Expertenanhörung fand am 9. März vor dem Gerichtshof Amsterdam statt.
Einen Monat später, am 9. April, verkündete der Amsterdamer Gerichtshof das Urteil: Eine Revision ist nicht zugelassen. Mit anderen Worten: Das Amsterdamer Gericht beschäftigte sich nach dem Verfahren am 9. März nicht mit der Begründung Stassens über den Wert der Expertenaussagen für die Beurteilung der Verantwortung der Angeklagten für die Impfschäden. Es lehnte die Revision gemäß der seit dem 1. Januar 2025 in den Niederlanden geltenden Gesetzesänderung ab, wonach man nach Gerichtsurteilen nur noch in Ausnahmefällen in Revision gehen darf.
Das Gericht umschiffte die Entscheidung über die Zulassung der Zeugenaussagen, indem es einfach nur die Revision ablehnte, erklärte die Journalistin und Prozessbeobachterin Djamila le Pair im Interview mit RT DE am 11. April 2026.
RT DE: Frau le Pair, wie haben Sie das Revisionsverfahren über die Zulassung der Zeugen am Amsterdamer Gerichtshof am 9. März erlebt?
Djamila le Pair: Bei seinem Plädoyer ordnete der Klägeranwalt Peter Stassen die Ereignisse einen größeren politischen Zusammenhang ein. Dabei berief er sich auch auf das Konzept des "Great Reset" des ehemaligen Chef des Weltwirtschaftsforum Klaus Schwab und auf die heimliche, weltweite und undemokratische Zusammenarbeit zu dessen Umsetzung. Die persönliche Anwesenheit zweier der fünf Experten – Dr. Sasha Latypova und Dr. Joseph Sansone – und der Austausch mit internationalem Publikum auf der Pressekonferenz machten den 9. März zu einem denkwürdigen Tag.
Was können Sie uns über das öffentliche Interesse im Gericht am Prozesstag in Amsterdam berichten?
Verglichen mit anderen Gerichtsverfahren, in denen der niederländische Staat wegen der Corona-Maßnahmen verklagt wurde, war das Interesse an diesem Prozess relativ hoch. Im September waren Hunderte Interessierte zur Verhandlung nach Leeuwarden gekommen. Die Hälfte wurden nicht in den Gerichtssaal eingelassen. Angeblich sei der Saal voll, so die Begründung des Gerichts. Dabei gab es noch einiges an freien Plätze. Eigentlich hätte das Interesse viel größer sein müssen. Aber da die Mainstream-Presse nichts über diesen Fall veröffentlicht, befindet sich der Großteil der niederländischen Bevölkerung nach wie vor in Unwissenheit.
Was können Sie uns über den Vortrag des Anwalts der Anklage und die Reaktionen seitens des Gerichts am Prozesstag in Amsterdam berichten?
In seinem Plädoyer thematisierte Rechtsanwalt Peter Stassen die Rolle der Geheimdienste, Politiker, Medien und Hollywood-Stars bei der Verbreitung der COVID-19-Erzählung. Die experimentellen Gentherapie-Impfungen verglich er mit Biowaffen. Die Angeklagten hätten zusammengearbeitet, um die Bevölkerung zu täuschen und eine weltweit umzusetzende Agenda zu verwirklichen.
Die niederländische Staatsanwältin Maartje Möhring trug für die Verteidigung der Angeklagten vor. Die Anwälte aller anderen Angeklagten erklärten während der Verhandlung, dass sie sich dem Plädoyer von Möhring anschließen würden. Zu Beginn ihres Plädoyers erklärte Möhring, dass es sehr wohl ein Coronavirus SARS-CoV-2 gegeben habe, dass die Impfungen sicher und wirksam seien und dass diesbezüglich weltweit Konsens unter "unabhängigen, unparteiischen Experten" herrsche. All dies sei aber für die Verhandlung nicht relevant.
Das Verfahren drehe sich ausschließlich um die Frage, ob die von den Klägern benannten Sachverständigen Fragen stellen dürften. Dürften sie zum Beispiel fragen, ob die COVID-19-Impfungen mit Biowaffen verglichen werden können, mit denen Völkermord begangen wird? Die Antworten auf solche Fragen seien jedoch angesichts der Standpunkte der Kläger bereits klar. Deshalb stehe der der Antrag auf Anhörung der Sachverständigen "im Widerspruch zum Sinn und Zweck des Gesetzgebers, dass er kein geeignetes Mittel darstellt, dass die Antragsteller kein Interesse an ihrem Antrag haben und dass der Antrag gegen die ordnungsgemäße Verfahrensweise verstößt".
Tatsächlich ging es bei der Verhandlung am 9. März auch nicht um die Frage, ob diese Sachverständigen zugelassen werden dürften. Die Frage, die laut Möhring und dem Gericht im Mittelpunkt stand, beschränkte sich auf die Zulassung der Revision: Durfte Stassen im Namen der Kläger Berufung einlegen? Diese lehne Möhring ab, da [seit dem 1. Januar 2025] in den Niederlanden Rechtsmittel nicht mehr zulässig seien.
Den Rest ihrer Argumentation – wann eine Berufung möglich ist und warum dies hier nicht zutrifft – kann man im Urteil nachlesen. Im schriftlichen Urteil werden nur wenige Punkte aus Stassens Plädoyer aufgegriffen. Dadurch wird ein verzerrtes Bild der Verhandlung vermittelt.
Nach der Verhandlung erhielt Stassen viel Lob für sein Plädoyer. Die anschließend von der Stiftung "Recht op Recht" organisierte Pressekonferenz wurde von einer beträchtlichen Anzahl unabhängiger Medienvertreter und geladener Gäste besucht. Darunter befanden sich auch die beiden Sachverständigen Sasha Latypova und Joseph Sansone sowie der ehemalige britische Abgeordnete Andrew Bridgen.
Wie haben der Klägeranwalt Peter Stassen und die nicht zugelassenen Experten nach der Verhandlung über die Revision in Amsterdam am 9. März reagiert? Was haben diese auf der anschließenden Pressekonferenz erklärt?
Da das Urteil erst einen Monat später verkündet wurde, konnten sie es am 9. März nicht direkt kommentieren. Im März zeigten sich Stassen und die Experten erfreut über die internationale Aufmerksamkeit, die der Fall auf sich gezogen hatte. Unabhängige Journalisten und andere Interessierte waren aus den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Deutschland angereist und verbreiteten den Fall weit über die niederländischen Grenzen hinaus.
Tatsächlich sind die angeklagten Personen trotz des früheren Gerichtsentscheid, wonach diese persönlich zu erscheinen hätten, nicht gekommen. Wieso durften sich Bill Gates, Albert Bourla, Mark Rutte und Co. dem Verfahren entziehen?
Der Gerichtsentscheid war nicht verpflichtend. Eine Prozesspartei darf sich jederzeit durch ihren Anwalt vertreten lassen. Lediglich Agnes Kant, Leiterin des Nebenwirkungszentrums Lareb – des niederländische Pendants zu VAERS –, war über eine Online-Verbindung sichtbar anwesend.
Welche Erwartungen oder Hoffnungen hegten Sie vor dem Termin der Urteilsverkündung des Amsterdamer Gerichtshof am 9. April?
Ich berichte regelmäßig über Gerichtsverfahren, in denen Bürger wegen der Corona-Maßnahmen oder anderer Ungerechtigkeiten gegen den Staat vorgehen. Meiner Erfahrung nach werden diese Fälle nur in Ausnahmefällen von den niederländischen Bürgern gewonnen. Ich hatte daher keine allzu hohen Erwartungen. Vor allem, als sich so viele Anwälte hinter einem einzigen Plädoyer versammelten, also offenbar zusammengearbeitet hatten. Zudem stellte sich auch heraus, dass der Richter ihnen bereits vorgegeben hatte, sich ausschließlich auf die Frage zu beziehen, ob eine Berufung zulässig ist – und somit nicht auf den Antrag, ob die Sachverständigen angehört werden dürfen. So wurde ein positiver Ausgang für die Impfopfer unwahrscheinlich.
Wie wird es mit dem Gerichtsverfahren weitergehen?
Dieses zweite Verfahren über die Anhörung der Zeugen ist damit beendet. Das erste und eigentliche Verfahren mit den sieben Impfgeschädigten findet am 22. Oktober statt. Mittlerweile ist einer der sieben Kläger gestorben.
Wie wird in der niederländischen Gesellschaft und im niederländischen Gesundheitswesen mit durch Corona-Impfungen geschädigte Menschen umgegangen?
Menschen, die durch die COVID-19-Impfung geschädigt wurden, wird hierzulande nur sehr wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Seit dem 1. Juli 2022 konnten sich Menschen mit einer Long-COVID-Diagnose in den Niederlanden über einen personalisierten Behandlungsplan für eine Kostenbeteiligung an der Zusatzversorgung bewerben. Doch diese Regelung läuft Ende dieses Jahres aus und wird nicht verlängert. Viele Opfer der COVID-19-Impfung meldeten sich als Long-COVID-Patienten für diese Erstattung an, da es für sie keine andere Regelung gibt. Die niederländische Regierung hält nach wie vor am Narrativ "sicher und wirksam" fest und organisiert weiterhin jährliche Impfkampagnen.
Vorgestern, also am 9. April, feierte der (niederländische) Dokumentarfilm "De stilte schreeuwt" ("Das Schweigen schreit") im Filmtheater Tuschinski in Amsterdam Premiere. In diesem Dokumentarfilm kommen Experten, COVID-19-Kritiker und einige Opfer der COVID-19-Impfung zu Wort kommen. Es ist geplant, den Film auch in anderen Teilen der Niederlande und der EU zu zeigen.
Findet in den Niederlanden eine Aufarbeitung der Corona-Zeit statt?
Am 28. Juni 2022 war eine temporäre Corona-Kommission ins Leben gerufen worden, um einen Untersuchungsvorschlag auszuarbeiten. Die endgültige parlamentarische Untersuchungskommission Corona war am 13. Dezember 2023 eingesetzt worden, begann jedoch erst am 6. Februar 2024 mit der Untersuchung. Am 11. März 2026 wurde die zweite Kammer über den Fortschritt der Kommission informiert. Demnach fanden bislang 89 nichtöffentliche Vorbesprechungen statt, und seitens der Kommission wurde eine Aktenprüfung durchgeführt. Die öffentlichen Anhörungen im Rahmen der Corona-Untersuchungskommission beginnen in den Niederlanden im Mai 2026.
Mehr zum Thema – Das Paul-(Un)Ehrlich-Institut und der jüngste Skandal in der "Corona-Aufarbeitung"