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Von Dagmar Henn
Als plötzlich – nach Jahrzehnten übrigens – eine neue Kategorie in den Verfassungsschutzberichten auftauchte, mit der Überschrift "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates", war das mehr als seltsam. Man könnte daher hoffen, dass ihr Verschwinden eine Rückkehr zur Normalität andeutet. Aber dieser Eindruck täuscht wieder einmal.
Der Begriff irritierte, weil jede historische Erfahrung nahelegt, dass sich ein Staat nur selbst delegitimieren kann. Es ist immer sein eigenes Handeln, das die Kooperationsbereitschaft der Bürger steigert oder senkt; selbst hinter Farbrevolutionen verbirgt sich stets auch ein realer Konflikt. Weitere Verbreitung hatte dieser Begriff der Delegitimierung einzig als Handlungsanweisung für die Westbehörden gegenüber den DDR-Einrichtungen nach der Annektion, der politischen Debatte war er eigentlich fremd.
Aber während der Corona-Proteste brauchte es ein neues Etikett, weil sich plötzlich Bürger zum Protest motiviert sahen, die nicht in die alten Kategorien passten. Medial wurden sie vor allem als "Querdenker" bezeichnet, doch dieses Wort hatte noch vor nicht allzu langer Zeit einen positiven Unterton, war also für eine Verfolgungsbehörde nicht brauchbar. Da man jedoch in Köln nicht allzu kreativ ist (immerhin ist auch diese Behörde an der Spitze von Juristen geprägt), kam dann am Ende diese "Delegitimierung" heraus. Die natürlich den Vorteil hatte, sich mehr oder weniger auf jede Form etwas deutlicherer Kritik anwenden zu lassen. Was immer ein wenig an den Spott erinnerte, den einst, in den 1970ern, die Betonung der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" in den Berufsverbotsverfahren auslöste, und die Neigung, halb vorsorglich, halb ironisch, zu erklären, man stünde selbstverständlich fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung …
Es wurde auch gleich von einigen Landesämtern (schließlich hat Deutschland 17 Verfassungsschutzbehörden) erklärt, man werde diese Kategorie beibehalten. Was man dabei bedenken muss: Es handelt sich nicht nur einfach um Abschnitte in den jährlichen Berichten, es handelt sich um die innere Struktur der Behörden selbst; die Abschnitte im Bericht stehen üblicherweise für entsprechend spezialisierte Abteilungen. Und dann sollte man sich daran erinnern, wie schnell allein die Erklärung, es lägen Erkenntnisse vor, Folgen hat; zuletzt aufs Feinste vorexerziert von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer.
In Köln jedenfalls sollen jetzt also die Beamten, die für die Delegitimierer zuständig waren, auf andere Abteilungen verteilt werden. Selbstverständlich wird in der Zwischenzeit eingestelltes zusätzliches Personal deswegen nicht wieder ausgestellt oder an andere Behörden weitergereicht.
Richtig unangenehm wird es jedoch, wenn man sich ins Gedächtnis ruft, warum diese Kategorie damals eingeführt wurde.
"Mit dem Beginn der Coronapandemie und der Durchsetzung staatlicher Beschränkungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Lage kam es in Deutschland zu gesellschaftlichen Diskussionen und legitimen Protestaktionen gegen diese Maßnahmen. In einigen Fällen gingen die öffentlich geäußerten Meinungen oder Aktionen von Personenzusammenschlüssen und Einzelpersonen jedoch über einen solchen legitimen Protest hinaus und wiesen tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen auf."
Mittlerweile sind mehr als fünf Jahre vergangen. Es ist vielfach belegt, dass die "staatlichen Beschränkungsmaßnahmen" im besten Fall wirkungslos, aber eben aus diesem Grund im Kern verfassungswidrig waren. Dass die aufgedrängte "Impfung" keine war und bei der Zulassung, von blanker Korruption wie bei EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mal abgesehen, jede sonst übliche Anforderung der Medikamentensicherheit ignoriert wurde. Dass die Sterblichkeit sich nie in dem Rahmen bewegte, die derartige Maßnahmen legitimiert hätte. Ja, sogar die Theorie, das Virus entstamme US-Experimenten in einem Labor in Wuhan, ist schon lange keine wilde Verschwörungstheorie mehr, und die gesamte "Gain of function"-Forschung, also Versuche, die Übertragbarkeit von Krankheitserregern zu erhöhen, wird mittlerweile extrem kritisch gesehen.
Doch wie lautet die Begründung des Bundesamts für Verfassungsschutz für die Abschaffung dieser Kategorie? Mitnichten, dass die damaligen Objekte der Beobachtung mit ihrer Sicht und ihrem Protest recht gehabt hätten. Denn wo käme man hin, wenn das eingestanden würde? Nein, die Begründung lautet nur, dass die relevante Personengruppe inzwischen auf 1.500 geschrumpft sei, und die könne man andernorts mitbeobachten.
Drei Jahre lang wurde massivst in das Leben der Deutschen eingegriffen. Die Protokolle des Robert-Koch-Instituts belegen, dass die Maßnahmen politischen Wünschen folgten. Proteste gegen diese Maßnahmen, die soziale Bindungen zerstörten und unzählige psychische Schäden hinterließen, wurden kriminalisiert. Die Einordnung als Beobachtungsobjekte des Innengeheimdienstes unter der Überschrift "verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" war da noch eines der geringeren Übel, man denke nur an die Gewalt, mit der gegen Demonstrationen vorgegangen wurde, und die Strafverfahren, mit denen deren Organisatoren verfolgt wurden.
Man kann es nicht oft genug sagen – im Rückblick, und unter Einbeziehung der inzwischen bekannt gewordenen Details, waren die Proteste legitim, und die Maßnahmen des Staates illegitim. Maßnahmen, die oft die Delegitimierung in sich trugen; man denke nur daran zurück, wie plötzlich zwischen Landkreisen echte Grenzen entstanden, samt Kontrollen, während die Grenzen zu den Nachbarländern prinzipiell offen waren. Man denke an die Hysterie, mit der Kinder gezwungen wurden, mit Masken vor dem Gesicht in eisigen Klassenzimmern zu lernen. Die Liste der verletzten Grundrechte ist lang: Sie beginnt mit der Menschenwürde, tagtäglich, darauf folgen die Bewegungsfreiheit, die Freiheit der Berufsausübung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die körperliche Unversehrtheit waren zur Verfügungsmasse erklärt worden.
Und jene, die damals dem widerstanden, die also, stellvertretend für alle ihre Mitbürger, für die bedrohten Grundrechte eintraten, werden heute nur deshalb nicht mehr als eigene Kategorie von Verfassungsfeinden geführt, weil viele von ihnen mit dem Verschwinden des Anlasses nicht mehr protestieren. Aber im Grunde wird weiter so getan, als sei das damals alles in Ordnung gewesen, vom Wegsperren über das Verprügeln bis zur öffentlichen Verleumdung.
Das Seltsamste daran ist, dass das nicht dem Verhalten entspricht, das bei einem Fehler zu erwarten wäre. Es fällt vielleicht schwer, aber bei einem Fehler ist es denkbar, dass sich die Akteure anschließend entschuldigen und ein Versehen eingestehen. Das muss noch nicht einmal das Ende der politischen Karriere bedeuten (obwohl das, was 2020 begann, so nah an einem Putsch war, dass es eigentlich eine Frage des Strafrechts sein müsste). So müsste auch das Bundesamt für Verfassungsschutz reagieren – die Kategorie nicht mit einer derartigen Begründung zurückziehen, sondern mit einer Entschuldigung an die Beobachteten, und dem Eingeständnis, als Behörde unrecht gehabt zu haben.
Das passiert nicht. Schon gar nicht mit der medialen Wucht, mit der damals Ungeimpfte zu Blinddärmen und Kinder zu tödlichen Keimträgern erklärt wurden. Oder eben alle Menschen, denen diese ganze Entwicklung quer im Hals saß, zu Verfassungsfeinden. Ohne auch nur wahrzunehmen, dass der große Vorzug der Demokratie darin besteht, die Richtung wechseln zu können, wenn sie sich als falsch erweist. In "unserer Demokratie (TM)" gibt es keine Richtungswechsel mehr. Und schon gar keine eingestandenen Fehler.
Ja, es ist schmerzhaft und beschämend, einen derartigen Fehler eingestehen zu müssen. Aber die Praktizierung einer Coronadiktatur war noch der kleinere Fehler. Allerdings wurde seitdem darauf aufgebaut, und beispielsweise der Krieg in der Ukraine gefördert und der Genozid in Gaza, und alles, was sich während Corona als Einschränkung der Demokratie abzeichnete, wurde seitdem fortgesetzt und weiter verstärkt. Man darf wieder auf die Straße und einkaufen gehen wie zuvor, aber man darf nicht wieder schreiben und sagen, was man denkt, und die Liste der Strafmaßnahmen wuchs stetig weiter.
Das ist dann am Ende das entscheidende Problem, warum das Ende dieser Kategorie leider nicht für einen Fortschritt, eine Erkenntnis steht – nur, wenn das alles kein Fehler war, kein schrecklicher Irrtum (und Menschen können sich durchaus nicht nur ein wenig, sondern schrecklich irren), sondern Absicht; wenn also die Angriffe auf die Grundrechte mindestens Kollateralnutzen, wenn nicht eigentliches Ziel waren, dann wäre ein Eingeständnis, eine Abbitte unmöglich.
Tatsächlich dominiert wohl die Hoffnung, bei all dem Kriegsgetöse rundherum könne es genügen, so zu tun, als sei da nichts gewesen. Ja, bis heute hat man es in Deutschland nicht einmal geschafft, die ganzen – völlig unberechtigten – Corona-Vergehen zu amnestieren, wie die immer noch laufenden Verfahren wegen Maskenattesten belegen. Weil die Feindschaften, die damals geschaffen wurden, diese "scharfgestellten" Opportunisten, immer noch gebraucht werden.
Damals war es einer der Gedanken, die mir durch den Kopf gingen, als die Propaganda derart laut wurde, dass es nur darum gehen kann, mental auf einen Krieg vorzubereiten. Heute, sechs Jahre danach, ist das mehr als belegt. Sogar das Wort "kriegstüchtig" wurde aus der Kiste gezogen und abgestaubt. Und es ist fast verwunderlich, dass der Verfassungsschutz nicht gleich die eine Kategorie durch eine andere ersetzt hat – die der "verfassungsschutzrelevanten Kriegstüchtigkeitsverweigerung".
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