NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ Report24

Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

Quellen

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Fürst: UN-Sitz im Sicherheitsrat ist „Nagelprobe für Österreichs Neutralität“

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Im Gegensatz zu Deutschland hat Österreich sich einen Sitz als nicht-ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat sichern können. Ein Grund für Selbstbeweihräucherung ist das jedoch nicht, mahnt FPÖ-Außenpolitiksprecherin NAbg. Dr. Susanne Fürst: Sie sieht darin vielmehr eine „Nagelprobe für die Standfestigkeit der österreichischen Neutralität“.

„Dieser Sitz im Sicherheitsrat, für den die Österreicher mit 20 Millionen Euro teuer bezahlt haben, darf nicht zur Bühne für die Selbstdarstellung einzelner Personen und ihrer brandgefährlichen politischen Irrwege werden“, warnte Fürst in einem aktuellen Statement. „Jede einzelne Abstimmung wird zeigen, wessen Interessen diese Regierung tatsächlich vertritt: die der immerwährenden Neutralität und damit jene der eigenen Bevölkerung, oder die fremder Mächte und Interessen“, erklärte die Freiheitliche.

Dass die Bürger hinter Österreichs immerwährender Neutralität stehen, haben sie in Umfragen immer wieder verdeutlicht. Die herrschende Politik dagegen fiel wiederholt damit auf, ins allgemeine europäische Kriegsgetöse einzustimmen. „Es ist jetzt die Aufgabe der österreichischen Vertreter, in diesem Gremium Vermittlung, Diplomatie und vor allem Neutralität im besten Sinne mit Leben zu erfüllen. Alles andere wäre ein Verrat an den Bürgern und unserer Heimat“, formulierte Fürst überdeutlich.

Skeptisch äußerte sich Fürst insbesondere im Hinblick auf jene Kräfte, die in der Vergangenheit immer wieder eine Aufweichung der Neutralität gefordert hatten. Eine Personalie hat sie dabei besonders im Blick: „Man kann nur hoffen, dass sich auch eine bisher außenpolitische Geisterfahrerin wie Frau Meinl-Reisinger dieser Verantwortung bewusst ist und sich vorerst in diplomatischer Zurückhaltung übt, bevor sie sich in die nächste außenpolitische Sackgasse versteigt!“

Die FPÖ-Außenpolitiksprecherin sieht Österreich im Sicherheitsrat in einer bedeutenden Rolle. Sie fordert von der Bundesregierung daher ein klares Bekenntnis zur Neutralität: „Österreichs Platz ist der eines ehrlichen und respektierten Vermittlers. Wir fordern von der Regierung ein unmissverständliches Bekenntnis, diese Rolle aktiv auszuüben und die Neutralität als unseren größten außenpolitischen Schatz zu hüten.“

Dr. Susanne Fürst warnt die Verantwortlichen, dass die FPÖ ihre Rolle als Kontrollkraft ernst nimmt: „Als patriotische Kontrollkraft werden wir ganz genau darauf achten, dass im UN-Sicherheitsrat nicht gegen die Interessen Österreichs gehandelt wird. Wir werden jeden Verrat an unserer Souveränität aufdecken und bekämpfen!“ Ein Ausverkauf heimischer Interessen auf der Weltbühne werde keinesfalls toleriert.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Der UN-Contest: Herbe Pleite für Deutschland – Österreich immerhin etwas beliebter

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die Verkündung der Stimmenanzahl erinnerte im UN-Hauptquartier in New York etwas an das Song-Contest-Finale: Portugal und Österreich dürfen nun Sitze als „nicht-ständige Mitglieder im UN-Sicherheitsrat“ für zwei Jahre übernehmen, Deutschlands Außenminister Johann Wadephul (CDU) scheiterte total.

Von Richard Schmitt

Portugal und Österreich sicherten sich die beiden Sitze der Regionalgruppe „Westeuropa und andere Staaten“ (WEOG) für die Amtszeit 2027 und 2028. Deutschland, eine der größten Volkswirtschaften der Welt und bisher sechsmaliges Ratsmitglied, scheiterte bereits im ersten Wahlgang krachend. Die Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, verkündete in der Nacht auf heute (MEZ) das Ergebnis: Portugal erhielt 134 Stimmen, Österreich 131 – beide deutlich über der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von 127 Stimmen bei 193 Mitgliedstaaten (Afghanistan und Venezuela waren nicht stimmberechtigt). Deutschland kam nur auf magere 104 Stimmen. Weitere gewählte Mitglieder sind nun Trinidad und Tobago, Simbabwe und erstmals Kyrgyzstan.

Für die Bundesrepublik ist dies eine bittere Premiere. Seit Gründung der UN hatte Berlin bei jeder Kandidatur – traditionell alle acht Jahre – erfolgreich reüssiert, zuletzt für 2019 und 2020. Diesmal kandidierte Deutschland erst spät (offiziell Ende 2024), während Portugal bereits 2011 und Österreich 2013 ihre Bewerbungen angekündigt hatten. Diplomaten sprechen von einem „Staffellauf“, bei dem Deutschland als Schlussläufer chancenlos blieb.

In Wien wird kommentiert, dass nun auch offiziell bestätigt sei, dass Österreich etwas beliebter als Deutschland sei. Was bei diesen Sticheleien auf Social-Media-Plattformen unerwähnt bleibt: Die österreichische Bundesregierung investierte 20 Millionen Euro Steuergeld in die Wahlkampagne, und Beate Meinl-Reisinger, die etwas schrille Außenministerin der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition, ließ zwei ihrer Spitzenbeamten sogar auf die Malediven jetten, um auch dort für eine Stimme für Österreich zu werben.

Wadephul: „Herbe Niederlage“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) räumte nach der Niederlage in New York auf X ein: „Wir haben uns mit Überzeugung beworben. Das Ziel wurde nicht erreicht.“ Dennoch betonte er: „Deutschland bleibt ein verlässlicher Stützpfeiler des multilateralen Systems.“ Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte das Resultat eine „herbe Niederlage“ und „echte Enttäuschung“. Persönliche Konsequenzen schloss er aus und verwies auf den späten Start der Kampagne. Vor der Abstimmung hatte er noch Selfies mit den Konkurrenten Beate Meinl-Reisinger (Österreich) und Paulo Rangel (Portugal) gemacht und von einer „fairen Auseinandersetzung“ gesprochen.

Österreich änderte für den UN-Sitz auch Nahost-Kurs

Ein Grund des Scheiterns Deutschlands seien angeblich auch geopolitische Spannungen: Wadephul machte eine russische Einflussnahme verantwortlich, die durch Deutschlands klare Haltung im Ukraine-Krieg und seine Unterstützung Israels geschürt worden sei. Kritiker verweisen zudem auf Berlins Position zum Gaza-Konflikt, die bei manchen UN-Mitgliedern auf Ablehnung gestoßen sei. Österreich punktete mit seinem Image als neutraler, kleiner Staat, der von der Außenministerin auch beim Nahost-Thema auf einen anderen, in Wien durchaus kritisierten pro-palästinensischen Kurs gebracht worden ist.

In Hessen stellt CDU-Minister Manfred Pentz die hohen deutschen UN-Beiträge infrage: „Wenn wir nicht den Einfluss haben, der uns zusteht, warum dann so viel Geld investieren?“ Deutschland sei immerhin einer der größten Geldgeber der Weltorganisation.

Ein Sitz im Sicherheitsrat hätte Deutschland mehr Gewicht bei Konflikten wie in der Ukraine oder im Nahen Osten verliehen. Der Rat kann bindende Resolutionen fassen, Sanktionen verhängen, Blauhelme entsenden oder Militäreinsätze autorisieren. Wadephul und Merz hatten genau diese stärkere Stimme erhofft.

Doch: Die Macht im UN-Sicherheitsrat liegt ohnehin bei den fünf ständigen Mitgliedern (China, Frankreich, Russland, Vereinigtes Königreich, USA), die auch ein Veto-Recht haben.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Offizielle Daten zeigen Ausmaß des Impf-Scheiterns: Wo bleibt das Eingeständnis der EU?

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Gefällige Studienergebnisse werden kritikfrei als absolute Wahrheit verkauft; politisch unbequeme Ergebnisse fallen derweil lieber unter den Tisch. So funktionierte die „Wissenschaft“ auch und gerade in den Corona-Jahren. Doch populationsbasierte Analysen lassen das Impfnarrativ kollabieren. Das Land Niederösterreich hat mit seinem COVID-19-Evaluierungsbericht brisante Daten geliefert und Fehler eingestanden. Auf diesen Bericht nimmt aktuell der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser Bezug. Er fragt: Warum kommen derartige Eingeständnisse nicht auch auf EU-Ebene – und warum geht die Irreführung rund um die Corona-Impfungen weiter?

Der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser kritisiert aktuell erneut die übereilte COVID-19-Impfstoff-Zulassung: „Damals wurde alles zu schnell zugelassen und laut den Experten zu wenig geprüft“, prangert der Freiheitliche in einem Statement an. Dieses überhastete Vorgehen habe sich deutlich gerächt.

Er nimmt dabei Bezug auf den offiziellen Evaluierungsbericht des Landes Niederösterreich: „Die Einheitsparteien aus Konservativen, Sozialisten, Grünen und Liberalen haben die COVID-19-Impfungen jahrelang als angeblichen ‚Game Changer‘ und ‚Lebensretter‘ dargestellt. Unterstützt wurde diese Darstellung von großen Teilen der Mainstream-Medien. Der offizielle COVID-19-Evaluierungsbericht des Landes Niederösterreich zeigt jedoch ein völlig anderes Bild“, so Hauser.

Anders als medial verbreitet, gab es in der Wissenschaft keinen Konsens zur Wirksamkeit und Sicherheit der gepriesenen Impfstoffe. Hauser mahnt an: „In der wissenschaftlichen Literatur finden sich sowohl Studien, die positive Effekte der COVID-19-Impfungen behaupten, als auch Arbeiten, die erhebliche negative Auswirkungen dokumentieren.“ Anhand solcher Studien kann man sich kein eindeutiges Bild machen.

Aufschlussreicher sind die Daten des Evaluierungsberichts: „Da Einzelstudien oft widersprüchliche Ergebnisse liefern, sind populationsbasierte Analysen besonders aussagekräftig“, erörtert Hauser. „Genau diese offiziellen Daten aus Österreich zeigen aus meiner Sicht das Ausmaß des Scheiterns der COVID-19-Impfstrategie. Dem Bericht zufolge fanden zwischen dem 11. März 2020 und dem 29. Juni 2023 insgesamt 94,2 Prozent aller Corona-Infektionen in jener Phase statt, in der bereits 76,1 Prozent der Bevölkerung geimpft waren. Auch 74,1 Prozent aller COVID-19-Todesfälle in Österreich entfielen auf die Impf-Ära.“

Hausers Fazit fällt eindeutig aus: „Diese Zahlen bestätigen aus meiner Sicht frühere Veröffentlichungen, wonach die Impfungen weder Ansteckungen noch die Weitergabe des Virus zuverlässig verhindern konnten.“ Das befeuert die lautstarken Forderungen nach einer umfassenden, transparenten und unabhängigen Aufarbeitung der Pandemiepolitik – auch auf europäischer Ebene. Von der EU-Kommission will Hauser daher nun Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Warum verbreiten die EU-Kommission und die Behörden der EU weiterhin Informationen zu den COVID-19-Impfungen, die von vielen als unvollständig oder irreführend bewertet werden?
  2. Warum gestehen die EU-Kommission und die EU-Behörden nicht – ähnlich wie das Land Niederösterreich im Evaluierungsbericht – mögliche Fehlentwicklungen und Defizite der COVID-19-Impfstrategie ein?
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Fußball: Rapid-Ultras begehren gegen Wokeness und „Diversitywahn“ auf

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Zum Abschluss einer verkorksten Saison hat der größte Fußball-Fanklub Österreichs eine klare Botschaft an den Verein formuliert: Konzentration auf den Sport statt auf woke Diversity-Agenden, Schluss mit dem „Söldner-Modell“ in der Kaderpolitik.

Von Eric Angerer

Rapid Wien ist in Österreich der Fußballverein mit der größten Anhängerschaft. Trotz erheblicher Finanzmittel ist auch dieses Jahr wieder der sportliche Erfolg ausgeblieben. Man musste sich mit dem fünften Tabellenplatz begnügen.

Islam-Anbiederung und Söldertum

Wir haben schon an anderer Stelle über den massiven Unmut der Anhängerschaft über die von lokalen SPÖ-Funktionären beeinflusste Vereinspolitik berichtet. Der letzte Höhepunkt der Verärgerung waren Ramadan-Segenswünsche auf diversen Social-Media-Kanälen des Vereins.

Dahinter stehen aber grundlegendere Dinge: Die sportliche Leitung versuchte zuletzt, RB Salzburg und SK Sturm Graz zu imitieren. Spieler aus dem eigenen Nachwuchs, die sich mit dem Verein identifizieren, bekamen kaum mehr die Chance, sich in der Kampfmannschaft zu beweisen, mussten zu anderen Vereinen wechseln. Stattdessen wurden ihnen drittklassige Legionäre aus Afrika, Frankreich und diversen anderen Ländern vorgesetzt, Spieler ohne Herzblut für den Verein. 

Anfang Februar hat der Verein bekanntgegeben: „Ab sofort startet eine Kooperation mit der weltbekannten Fluggesellschaft Turkish Airlines, die nun als offizieller Airline-Partner der SK Rapid GmbH fungieren wird.“ Der Wiener Arbeiterklub also Hand in Hand mit dem türkischen Konzern, dessen Hauptaktionär der türkische Staat ist und der damit von regierenden Islamisten gelenkt wird. Die Ramadan-Segenswünsche in diesem Kontext?

Was vielen Fans zusätzlich aufstößt, ist die beauftragte Security-Firma, von der man sich beim Einlass kontrollieren lassen muss. Ihre Mitarbeiter bestehen nach Bartschnitt und Kopftüchern offenbar zu guten Teilen aus strengen Islambefolgern. Dass die Security-Branche in Wien stark von Islamisten durchsetzt ist, ist ein hartnäckiges Gerücht.

Den Ultras platzt der Kragen

Die Ultras Rapid sind ein Fanklub, dem Loyalität zum Verein über alles geht. Sie haben Kritik sicherlich schon vorher vereinsintern formuliert. Zum letzten Spiel der Saison haben sie nun eine Bilanz gezogen – und damit ihre Sicht öffentlich gemacht.

Über den gesamten Fansektor „Block West“ wurde ein großes Transparent mit folgender Aufschrift aufgezogen: „Anstatt den Diversitätswahn zu prologieren, solltet ihr euch auf den sportlichen Erfolg fokussieren“.

In ihrem Flyer „Go West“, der bei jedem Heimspiel verteilt wird, wurden die Ultras dann noch deutlicher: „Das Präsidium hat das Versprechen ‚Alles für den Sport‘ definitiv nicht eingehalten. Stattdessen wird sich auf irgendwelche woken Themen konzentriert, welche vielleicht beim sinnlosen Songcontestpublikum von Relevanz sind, aber sich nicht beim SK RAPID WIEN. Konzentriert euch auf’s Wesentliche – den Fußballsport, ihr AHNUNGSLOS*INNEN!“

Und weiter: „Natürlich werden wir auch die Zusammensetzung des aktuellen Kaders kritisieren, denn genau das ist es, was uns schon wieder in diese Lage gebracht hat. Augenscheinlich ist die sportliche Leitung mit dem ‚Söldner-Modell‘ gescheitert. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf und fordern echte Identifikationsfiguren für unsere Kampfmannschaft.“

Bild: Foto des Flyers (von privat)

Kampf um Identität

Dass die Rapid-Ultras so deutlich werden, ist bemerkenswert. Es zeigt, wie groß die Frustration in der Anhängerschaft über die aktuelle Vereinspolitik ist. In der Auseinandersetzung geht es letztlich um die Identität des Vereins.

Rapid war traditionell der Verein der einheimischen Arbeiterklasse Wiens, mit einer großen Anhängerschaft auch in Niederösterreich und anderen Bundesländern. Das machte die Identität des Vereins aus.

Und für viele sind das Fußballstadion und die Fanszene auch eine Art Refugium der einheimischen Volkskultur, wo man einigermaßen Ruhe hatte vor der Islamisierung der Stadt und vor den Belästigungen der woken Sprachpolizei. Auch Fangesänge sind dann oftmals nicht „politisch korrekt“ – wenn es etwa gegen die „oaschwarmen FAK“ (den Stadtrivalen) geht. 

All das haben die woke Bundesliga, die Vereinsführung und die (oft kulturlinken) „Fanbeauftragten“ im Visier. Deutlich wurde das etwa in der Aufregung um den damaligen Rapid-Kapitän Guido Burgstaller, der mit den Fans „unkorrekte“ Slogans skandiert hatte – und dafür von Bundesliga und Verein sanktioniert wurde.

Im Präsidium von Rapid sitzen, wie in vielen Vereinen, Figuren, die mit dem politischen und medialen Establishment verbandelt und für dessen Druck empfänglich sind. Und im Vorstand finden sich auch direkt SPÖ-Funktionäre. Das setzt sich nach unten fort. In etlichen Abteilungen des Vereins haben auch SPÖ-Funktionäre über den Einfluss der Stadt Wien und des gemeindenahen Hauptsponsors „Wien Energie“ Versorgungsposten zugeschoben bekommen.

Dieser abgehobene Apparat steht in Widerspruch zur großen Mehrheit der Anhänger. Diese Mehrheit, darunter viele FPÖ- oder Nicht-Wähler, wird von der Vereinsführung systematisch vor den Kopf gestoßen.

Da der SK Rapid immer von der Größe und der Begeisterung seiner Fanszene lebte, ist das vielleicht nicht besonders klug. Da aber die Funktionäre von ideologischen Doktrinen getrieben sind, ist eine nachhaltige Änderung ihrer Linie kaum zu erwarten. Durchaus möglich sind aber weitere Konflikte mit der Fanszene.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Tochter jahrelang vergewaltigt: Österreicher in Thailand zu 1.673 Jahren Haft verurteilt

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Ein schon wegen ähnlicher Delikte vorbestrafter österreichischer Staatsbürger wurde in Thailand wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und der Zuhälterei seiner Tochter zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt. Unfassbar ist, dass ihm ein österreichisches Familiengericht nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach!

Ein 54-jähriger Österreicher wurde von einem thailändischen Gericht zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt, weil er seine eigene Tochter seit ihrem achten Lebensjahr über Jahre hinweg vergewaltigt hat. Er zog das Mädchen nach der Trennung von seiner Freundin alleine auf und übergab sie sogar zweimal an einen befreundeten Fotografen, welcher sie ebenfalls missbrauchte und auch noch Bilder machte.

Das kleine Mädchen erduldete diese sexuellen Übergriffe, weil ihr Vater sie emotional erpresste, und drohte, sie im Stich zu lassen. Aufgeflogen ist der Fall vor etwa viereinhalb Jahren, nachdem eine internationale Hilfsgruppe auf die Chatgruppe des Mannes aufmerksam machte, in der dieser die Missbrauchs- und Nacktfotos seiner Tochter verteilte. Nun, nach einem langwierigen Gerichtsprozess, ist das Urteil gefallen.

Die hohe Haftstrafe kommt deshalb zustande, weil in Thailand jede einzelne Straftat gesondert gewertet wird. Das jahrelange Martyrium seiner kleinen Tochter alleine bei den Vergewaltigungen resultiert in 134 Straftaten, deren Strafmaße addiert wurden. Hinzu kommen die Straftaten Menschenhandel, unsittliches Verbrechen, sowie Verbrechen gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Allerdings sieht das thailändische Recht eine maximale Haftstrafe von 50 Jahren (im Falle solcher Straftaten ohne Möglichkeit auf vorzeitige Haftentlassung) vor.

Damit wird er aufgrund seines Alters mit Sicherheit im Thai-Knast sterben. Die Gefängnisse in dem südostasiatischen Land sind übrigens völlig überbelegt und auch dort stehen Kinderschänder in der sozialen Hierarchie ganz unten. Von den unzureichenden hygienischen Zuständen ganz abgesehen, werden die restlichen Lebensjahre dieses Mannes wohl die schlimmsten seiner kläglichen Existenz sein. Auch wenn dies das erlittene Leid seiner Tochter lange nicht wieder gut machen kann, dürften diese Umstände dem mittlerweile jugendlichen Mädchen zumindest ein klein wenig Genugtuung verschaffen.

Bezeichnend ist, dass der Mann – wohl aus Vorarlberg stammend – bereits zuvor zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte abgesessen hat. Doch es war ausgerechnet ein österreichisches Familiengericht, welches ihm trotz dieser expliziten Vorstrafen nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach. Mit den legalen Sorgerechtspapieren in der Hand packte er seine Koffer und wanderte mit der damals noch im Volksschulalter (ca. 8 Jahre) befindlichen Tochter nach Thailand aus, um sich im dortigen Nordosten (Isan) in der Provinz Nakhon Ratchasima niederzulassen. Fernab der österreichischen Behörden begann er dann umgehend, seine Tochter erneut jahrelang zu missbrauchen.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Universität Wien: Linke Studentenvertretung ÖH bittet Al-Kaida-Terroristen aufs Podium

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Was hat ein langjähriger Al-Kaida-Terrorist auf einer öffentlichen Bühne der Universität Wien zu suchen? Die linkslinke Österreichische Hochschülerschaft scheint sich gerne mit Islamisten zu verbrüdern und keine Berührungsängste zu kennen. Immerhin gibt es dank der unter Linken weit verbreiteten Israelfeindlichkeit auch Verbindungen zur Hamas.

Die von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) organisierte Veranstaltung „Fast 25 Jahre Guantánamo“ an der Universität Wien sorgt für scharfe Kritik und massive Sicherheitsbedenken. Als Redner ist unter anderem Mohamedou Ould Slahi geladen, der in den 1990er-Systemjahren einen Treueeid auf die Terrororganisation Al-Kaida geleistet hat. Es stellt sich die Frage, wie es sein kann, dass unter dem Deckmantel eines Menschenrechtsdiskurses gerade einem islamistischen Gefährder in Österreich der rote Teppich ausgerollt wird.

Während der mediale Mainstream in Österreich offensichtlich keinen Grund dazu sieht, kritisch über diese fragwürdige Veranstaltung zu berichten, regt sich seitens der Freiheitlichen Unmut. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker übt scharfe Kritik an der geplanten Veranstaltung. Dass solche Personen ungestört nach Österreich einreisen und an staatlichen Bildungseinrichtungen als Diskussionspartner hofiert werden, offenbare gravierende Lücken in der heimischen Sicherheitspolitik.

Bild: Screenshot Facebook / ÖH Uni Wien

Dieses Vorgehen reiht sich dabei nahtlos in die ideologische Ausrichtung linker Studentenvertreter ein. Die Nähe vieler linker Gruppierungen zu radikalen islamischen Kräften zeigt sich nicht nur bei der Verharmlosung der Al-Kaida durch solche Einladungen, sondern vor allem in der offenen Sympathie für die Hamas und andere israelfeindliche Organisationen. Unter dem Deckmantel des sogenannten Antirassismus und des Antikolonialismus wird der islamistische Terror gegen Israel systematisch relativiert und sogar gerechtfertigt. Das geht sogar so weit, dass im Zuge der ÖH-Veranstaltungen zum Thema „#UnisRetten“ Unmengen an antisemitischen Postings abgesetzt wurden – offensichtlich auch durch Bot-Netzwerke und KI. Wer den Terror der Hamas gegen unschuldige Zivilisten duldet oder gar verteidigt, hat offensichtlich auch keine Skrupel, langjährigen Al-Kaida-Mitgliedern eine Bühne zu bieten.

Die FPÖ wies bereits in der jüngeren Vergangenheit auf problematische Überschneidungen zwischen islamistischen Aktivisten und linken Universitätszirkeln hin, etwa bei Veranstaltungen im Umfeld der „Dokustelle Islamfeindlichkeit“. Allerdings sind solche gegenseitigen Sympathien zwischen Sozialisten und den Moslems durchaus nachvollziehbar, zumal es sich bei beiden um kollektivistische Ideologien handelt, in denen der Mensch als Individuum nichts zählt.

Trotz wiederholter Warnungen vor der Ausbreitung islamistischer Netzwerke an den österreichischen Hochschulen machen die Verantwortlichen weiter wie bisher. Gerade jetzt, da in Villach ein Prozess gegen einen IS-Terroristen wegen des Mordes an einem Kind stattfindet, ist diese Veranstaltung geradezu eine gezielte Provokation für die Österreicher. Die Freiheitlichen fordern vom Innen- und vom Wissenschaftsministerium nun klare Antworten darauf, welche Sicherheitsbewertungen zu den eingeladenen Personen vorliegen und warum solche umstrittenen Auftritte überhaupt mit Steuergeldern finanziert werden.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Österreichs Klima-Kodex: Einheits-Propaganda ersetzt seriösen Journalismus

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass grundlegende journalistische Standards nicht durch irgendwelche ideologisch motivierten Kodizes ausgehöhlt werden. Nicht jedoch in Österreich, wo sich ganze Redaktionen seit Jahren dem Klimakult unterwerfen. Eine ernsthafte Auseinandersetzung in der Berichterstattung ist so nicht möglich.

Der Klima-Alarmismus ist in den österreichischen und generell den deutschsprachigen Medien seit Jahren allgegenwärtig. Eigentlich darf man sich darüber gar nicht wundern, zumal sich die Mehrheit der Journalisten ohnehin im linksgrünen Bereich verortet. Doch das ist nur ein Teil der ganzen Geschichte. Denn seit dem Jahr 2023 gibt es einen sogenannten „Klima-Kodex„. Dieser wird von den Initiatoren als „Leitlinie für eine angemessene, klare und konstruktive Klimaberichterstattung“ verkauft. Oder, auf gut Deutsch gesagt: Wer diesen Kodex unterzeichnet, hat sich den Narrativen der Klimareligion unterzuordnen.

Alleine schon die Formulierung, wonach dieser Klima-Kodex „das Bewusstsein rund um die Klimakrise in Medien und Gesellschaft“ stärken soll, zeigt, wohin es geht. Wenn sich dann auch noch die Redaktionen von APA (immerhin Hauptlieferant von Pressemeldungen in Österreich), Heute, Kleine Zeitung und anderen Medien diesen Zielen unterwerfen, ist eine kritische mediale Berichterstattung in den meisten Mainstreammedien nicht mehr zu erwarten. Denn über den österreichischen Presserat (der diesen Kodex ebenfalls unterstützt) können Leser Beschwerde einreichen, „wenn ein Medium grobe ethische Verstöße in der Klimaberichterstattung aufweist“.

Das heißt, sollte eine der Zeitungen beispielsweise das CO2-Dogma der Klimasekte infrage stellen, würde das fünfköpfige Kontrollgremium die betreffende Redaktion dazu anhalten, den „Fehler“ richtigzustellen – oder den Ausschluss und eine negative Berichterstattung in den angeschlossenen Medien zu riskieren. Selbst wenn dieser kritische Bericht wissenschaftlich fundiert wäre, würde dies keine Rolle spielen – denn Dissens ist im Klimakult nicht vorgesehen.

Heute, drei Jahre nach der Vorstellung dieses „Klima-Kodex“, sehen wir die Auswirkungen dessen immer deutlicher. Kaum ein Tag vergeht, an dem in den österreichischen Medien nicht vor dem angeblich bevorstehenden „Klimakollaps“ berichtet wird. Beinahe tagtäglich werden die österreichischen Medienkonsumenten mit Meldungen darüber indoktriniert, wie wichtig doch Wind- und Solarenergie seien, während die stabile, konventionelle Stromerzeugung permanent verteufelt wird.

In den Systemmedien geht es mittlerweile ganz offensichtlich nicht mehr darum, Fakten zu vermitteln, sondern vielmehr einfach nur noch um die Verbreitung von Propaganda und bestimmten Narrativen. Auch wenn diese mit der Realität und wissenschaftlichen Erkenntnissen nichts zu tun haben. Immerhin hat man ja einen „Klima-Kodex“ unterzeichnet, der anderslautende Fakten gar nicht erst zulässt. Das sind übrigens auch genau jene Medien, die den alternativen, freien Medien immer wieder vorwerfen, Desinformation und Fake News zu verbreiten.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Nürnberg, Innsbruck, Wien: Rape Gangs sind längst in Europa angekommen

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

In England sind die Grooming Gangs seit über zwei Jahrzehnten ein bekanntes, wenn auch von den Systemmedien verschwiegenes, Phänomen. Dank der Asylmigration haben sie nun auch Kontinentaleuropa erreicht. Fälle in Nürnberg, Innsbruck und Wien offenbaren ein Muster des Missbrauchs junger und jüngster Mädchen.

England hätte uns ein warnendes Beispiel sein müssen. Gruppen meist pakistanischer Migranten muslimischen Glaubens machten sich systematisch an vulnerable britische Mädchen heran. Sie lockten die Opfer mit Geschenken, gespielter Zuneigung und dem Versprechen einer Beziehung an, machten sie dann mit Alkohol und harten Drogen abhängig und zwangen sie anschließend zur Prostitution oder zu Gruppenvergewaltigungen. Die Täter betrachteten die einheimischen Mädchen als minderwertigen Abfall, dem man alles antun darf. Überlebende berichten von Fällen, in denen Mädchen die Zunge auf einen Tisch genagelt wurde, bevor die gesamte Gruppe über sie herfiel. Die Behörden und Sozialdienste schwiegen, weil sie Rassismusvorwürfe fürchteten. Der unabhängige Jay-Report bezifferte allein in Rotherham die Zahl der Opfer mit über 1.400 Mädchen. Ähnliche Netzwerke kamen in Rochdale, Telford und Oxford ans Licht. Das Muster war immer dasselbe: die gezielte Auswahl schutzloser, einheimischer Mädchen, Drogen als Kontrollinstrument und die kulturell-religiös motivierte Verachtung gegenüber westlichen Frauen und Kindern.

Dieses Schema zeigt sich nun auch in Nürnberg. Die Bayerische Polizei ermittelt seit Mitte Mai 2026 gegen mindestens zehn junge Männer, überwiegend mit syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft, alle aus muslimischen Ländern. Sie operieren im Umfeld des Nelson-Mandela-Platzes und des Hauptbahnhofs. Dort locken sie minderjährige Mädchen aus prekären Familienverhältnissen mit Kleidung, Kosmetik und scheinbarer Zuneigung an. Sobald die Mädchen drogenabhängig sind, fordern die Täter Sex und Prostitution als Gegenleistung für die Drogen. Die Polizei geht von systematischen sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus und hat eigens die Ermittlungskommission „EKO Kajal“ gegründet. Ein 23-jähriger Syrer sitzt bereits in Untersuchungshaft, weitere Haftbefehle wurden erlassen.

Das ist das britische Grooming-Modell in der deutschen Variante. Die Täter gehen identisch vor, geben kleine Geschenke, täuschen Liebe vor, machen die Mädchen drogenabhängig und beuten sie anschließend sexuell aus. Auch die kulturelle Dimension, die Sicht auf nicht-muslimische Mädchen als verfügbar und minderwertig, wiederholt sich. Politische Korrektheit und die Angst vor „Stigmatisierung“ haben auch hier eine frühere Intervention verhindert, die Szene war schon länger bekannt. Auch in deutschen Jugendzentren kommt es seit Jahren zu Vergewaltigungen junger Mädchen, hier wurde ebenfalls seitens der Einrichtungsleitungen und Behörden wiederholt weggeschaut, um „Islamophobie“ und eine „Diskriminierung“ der Täter zu vermeiden.

Auch in Innsbruck zeigt sich das gleiche Muster. Innerhalb weniger Wochen starben im Frühjahr 2026 mehrere Mädchen im Alter von 13, 14 und 16 Jahren an Drogenüberdosen. Die Drogenberatungsstelle Z6 verzeichnet seit 2020 einen dramatischen Anstieg des intravenösen Konsums bei Minderjährigen, fast ausschließlich bei Mädchen. Die Opfer stammen häufig aus schwierigen Verhältnissen. Ältere Männer aus der Drogenszene nutzen die entstehende Abhängigkeit gezielt aus, um Sex zu erzwingen. Die Behörden reagieren nun mit zusätzlichen Betreuungsplätzen, doch das zugrunde liegende Problem bleibt unangetastet.

Auch der Fall Leonie aus Wien im Jahr 2021 zeigt eine idente Vorgehensweise. Drei afghanische Asylwerber lockten die 13-Jährige in eine Wohnung, setzten sie unter Drogen und vergewaltigten sie. Als das Mädchen starb, legten sie ihren Körper in einem Teppich auf einem Grünstreifen wie Müll ab. Für die Afghanen war Leonie nichts wert.

Die Gemeinsamkeiten in all diesen Fällen zu übersehen, schafft nur eine stramm linkswoke Politik. In allen Fällen handelt es sich um junge einheimische Mädchen aus vulnerablen Milieus, die mit Drogen abhängig gemacht und anschließend vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen werden. Die bekannt gewordenen Täter stammen aus muslimischen Herkunftsländern, in denen westliche Mädchen vielfach als minderwertig und jederzeit sexuell verfügbar gelten. Die Behörden reagieren meistens erst, wenn die Opferzahlen und Todesfälle nicht mehr zu ignorieren sind. Die Asylmigration seit 2015 hat diese Tätergruppen importiert und ihnen durch „political correctness“ den Nährboden bereitet. Die politische und mediale Zurückhaltung aus Angst vor Rassismus- und Islamophobievorwürfen hat das Problem jahrelang vertuscht, verschwiegen und damit vergrößert, exakt wie in England. Damit hat die Politik unsere Kinder den asylantischen Tätern zum Fraß vorgeworfen.

Die Grooming-Gangs sind nicht länger ein fernes britisches Phänomen. Sie sind in Deutschland und Österreich angekommen und fordern einen hohen Preis an zerstörten Kindheiten und toten Mädchen. Solange die Politik an der Massenzuwanderung festhält und alle kulturell-religiösen Realitäten ausblendet, wird das Vergewaltigen und Sterben weiter gehen. Die Vorkommnisse in Nürnberg, Innsbruck und Wien lassen keinen Zweifel. Der britische Albtraum hat Kontinentaleuropa erreicht. Die Grooming-Gangs sind unter uns.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Dänemark: Asylmigration treibt Immobilien- und Mietpreise in die Höhe

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Wieder einmal liefert Dänemark die Daten, die deutsche und österreichische Politiker lieber nicht sehen wollen. Eine Studie der Aarhus University zeigt, Asylmigration ist ein zentraler Treiber für den Anstieg von Mieten und Immobilienpreisen. Das will der linke Wiener Bürgermeister Ludwig dann aber wirklich nicht so genau wissen.

Von Chris Veber

Die Untersuchung stammt von Ökonomen um Anna Piil Damm von der Aarhus University in Zusammenarbeit mit der Rockwool Foundation Berlin. Sie analysiert die Auswirkungen der Asylzuwanderung auf den dänischen Wohnungsmarkt zwischen 1995 und 2016. Die Forscher profitierten von Dänemarks langjähriger Flüchtlingsverteilungspolitik, die Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge zufällig auf die Gemeinden verteilt. Diese Zuteilung erfolgte nach einem festen Schlüssel und ist weitgehend unabhängig von den Wünschen der Betroffenen oder den Attraktivitätsfaktoren der Orte. Dadurch konnten die Wissenschaftler den kausalen Effekt der Zuwanderung isolieren.

Das Ergebnis ist eindeutig. Ein Zuwanderungsschub von Asylanten, der einer Gemeinde innerhalb von fünf Jahren ein Prozent zusätzliche Bevölkerung beschert, treibt die Mieten privater Wohnungen um etwa sechs Prozent und die Kaufpreise von Häusern um rund elf Prozent nach oben. Über den gesamten Untersuchungszeitraum wuchs die dänische Bevölkerung durch Asylzuwanderung im Schnitt um 1,2 Prozent pro Fünfjahresperiode. Hochgerechnet ergibt das einen Preisanstieg von 32 Prozentpunkten, der allein auf die Zuwanderung zurückgeht. Die Immobilienpreise insgesamt stiegen im gleichen Zeitraum um 51 Prozent. Somit ist Asylmigration für etwa 62 Prozent des gesamten Preisanstiegs verantwortlich.

Bemerkenswert ist, dass dieser Effekt trotz des relativ restriktiven dänischen Asylsystems auftritt. Die Zuwanderer drängen vor allem in den Mietwohnungsmarkt, während das Angebot an neuem Wohnraum nur langsam nachzieht. Die Studie zeigt auf Nachbarschaftsebene die Verdrängungseffekte, welche den Druck auf die Preise weiter verstärken.

Für Deutschland und Österreich sind diese Zahlen verbotenes Wissen. Die Folgen der Asylinvasion werden weder erhoben noch dürfen sie benannt werden. Seit 2015 haben beide Länder Millionen von Asylanten aufgenommen, die sich meist in Ballungsräumen mit einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt angesiedelt haben. Die Folgen sind explodierende Mieten in den Großstädten, lange Wartelisten für Sozialwohnungen, junge autochthone Familien, die sich keine Wohnung mehr leisten können.

Beim Wohnen zeigt sich ein weiteres Mal die perverse Wirkung „linker“ Politik, die ja vermeintlich „den einfachen Leuten“ helfen soll. Denn höhere Mieten bedeuten eine Umverteilung von unten nach oben, von Mietern zu Immobilieninvestoren. Weiters erhalten die neuen Mieter staatliche Unterstützung, die letztlich aus Steuermitteln kommt. Mit dieser staatlichen Unterstützung im Rücken können sie Preise bezahlen, die sich die autochthone Bevölkerung nicht mehr leisten kann. Damit steigen die Kosten für einheimische Familien weiter, deren Löhne übrigens nicht im gleichen Maß wachsen. Unter anderem, weil die Steuern das Nettolohnniveau drücken. Die regierenden Politiker ignorieren grundlegende ökonomische Zusammenhänge von Angebot und Nachfrage zum Nachteil ihrer Bürger. Sie siedeln Asylanten an, für deren Wohnraum die arbeitende Bevölkerung bezahlen muss, weshalb die arbeitende Bevölkerung sich diesen Wohnraum selbst nicht mehr leisten kann.

Dänemark hat in den vergangenen Jahren seine Asylpolitik deutlich verschärft und setzt stärker auf Remigration und Abschiebung. Die Studie zeigt, welche Last die frühere linkslastige Aufnahmepraxis hinterlassen hat. In Deutschland und Österreich fehlt bis heute eine ehrliche Debatte über diese Kosten. Stattdessen wird weiterhin so getan, als sei eine unbegrenzte Asylzuwanderung ohne negative Nebenwirkungen möglich.

Wer die Wohnungsnot wirklich lindern will, kommt an der Frage der Zuwanderungskontrolle nicht vorbei. An der Frage der Remigration. Die Studie aus Aarhus und Berlin liefert dafür die empirische Grundlage, ob unsere Regierung sie nun hören will oder nicht. Wie Ayn Rand schon sagte: „Man kann die Realität ignorieren, aber man kann nicht die Konsequenzen des Ignorierens der Realität ignorieren.“

Übrigens ist auch das Verteuern von Energie, Rohstoffen und Arbeit der Bereitstellung billigen Wohnraums nicht förderlich. Aber um das zu verstehen, braucht unsere Regierung wohl eine Studie in leichter Sprache.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Klimawahnsinn: Österreich drohen Milliardenstrafen für unsinnige CO2-Zertifikate

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Ein neuer OECD-Bericht prophezeit Österreich astronomische Strafkosten für den „zu hohen“ CO2-Ausstoß. Anstatt reale wirtschaftliche Probleme zu lösen, soll die Republik wegen verfehlter EU-Vorgaben künftig Milliardenbeträge für fiktive „Verschmutzungsrechte“ an andere Länder überweisen. Für den Steuerzahler bedeutet dieses Brüsseler Diktat einen enormen finanziellen Aderlass ohne jeden messbaren Nutzen für das globale Klima.

Laut der OECD ist Österreich derzeit nicht auf Kurs, die ideologisch festgelegten Klimaziele für das Jahr 2030 zu erreichen. Verfehlt das Land diese EU-Vorgaben, erzwingt ein völlig unsinniger Zertifikatehandel den teuren Zukauf von Emissionsrechten. Dieses Konzept der europäischen Lastenteilungsverordnung (welches übrigens von ÖVP, SPÖ, Neos und Grünen unterstützt wird) zwingt die Mitgliedsländer dazu, für den völlig normalen Betrieb ihrer heimischen Industrie und Infrastruktur massive Strafgelder zu entrichten. Bis zum Jahr 2030 könnten sich diese sogenannten „Kompensationszahlungen“ auf 1,6 bis 5,9 Milliarden Euro belaufen. Da die Europäische Union ihre realitätsfernen Klima-Vorgaben fortlaufend weiter verschärft, könnten die Strafkosten im darauffolgenden Jahrzehnt bis 2040 sogar auf bis zu 9,5 Milliarden Euro explodieren.

Besonders perfide ist dabei die Architektur dieses europäischen Umverteilungssystems. Die geforderten Reduktionsziele orientieren sich primär am Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, wodurch wirtschaftlich schwächere Länder drastisch geringere Auflagen erfüllen müssen als etwa Österreich. Staaten wie Griechenland, Spanien oder Portugal können ihre niedrigen Hürden auf dem Papier leicht übertreffen und diese überschüssige Quote anschließend teuer als Zertifikat verkaufen. Dieses System verschiebt dabei das hart erarbeitete Geld vom österreichischen Bürger in andere EU-Länder, nur weil es in der Alpenrepublik eben noch eine industrielle Produktion gibt, die überhaupt Wohlstand schafft.

Die absolute Unverhältnismäßigkeit dieser Milliardenstrafen wird auch aus Fakten zu den weltweiten CO2-Emissionen deutlich. Österreich ist aktuell für marginale 0,2 Prozent des globalen CO2-Ausstoßes verantwortlich. Dennoch soll das Land gigantische Summen für eine unsinnige Luftsteuer entrichten, die das weltweite Klima nicht einmal theoretisch beeinflussen kann. Und dafür wird die österreichische Wirtschaft eiskalt bestraft.

Dass Österreich bereits 86 Prozent seiner gesamten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (vor allem Wasserkraft) gewinnt, lobt der OECD-Bericht am Rande. Den sich im Klimawahn befindlichen Funktionären gehen die bisherigen Belastungen jedoch nicht weit genug, denn sie fordern weitere tiefgreifende Eingriffe in die Existenz der Bürger. Dazu gehören der rasche Wegfall von sogenannten umweltschädlichen Subventionen – worunter unter anderem Erleichterungen für Pendler fallen – sowie noch striktere Vorschriften bei der täglichen Flächennutzung.

Das, was im Namen der Klimareligion auf Österreich zukommt, ist ein gewaltiger Umverteilungsmechanismus zulasten der Wirtschaft und der Bevölkerung. Und all das wegen eines verteufelten Spurengases, ohne welches es kein pflanzliches Leben so wie wir es kennen auf diesem Planeten geben würde. Doch so lange die Bürger den Klimawahnparteien (ÖVP, SPÖ, Neos und Grüne) Mehrheiten verschaffen, wird sich daran nichts ändern. Österreichs verbliebener Wohlstand wird von diesen politischen Kräften am Altar des Klimakultes geopfert.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Herbert Kickl: „Wir sind nicht rechtsextrem, sondern wir haben nur extrem oft recht!“

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem: Diese Taktik spiegelte sich im bereits im Jänner veröffentlichten „Rechtsextremismusbericht“ des linken DÖW deutlich wider. Dr. Stefan Weber hatte prompt massive statistische Manipulationen und wissenschaftliches Fehlverhalten der Ersteller angeprangert, doch der Bericht wird weiter zur Verunglimpfung der laut Umfragen stärksten politischen Kraft in Österreich ins Feld geführt. FPÖ-Chef Herbert Kickl demontierte den Rechtsextremismus-Vorwurf gestern in einer gepfefferten Rede im Parlament.

Wir berichteten bereits über Hintergründe und „Qualität“ des DÖW-Rechtsextremismusberichts:

Nachfolgend sehen Sie die Rede von Herbert Kickl im Parlament:

In seiner Rede im Parlament zum sogenannten „Rechtsextremismusbericht“ rechnete FPÖ-Bundesparteiobmann und Klubobmann NAbg. Herbert Kickl mit den „selbsternannten Gralshütern der Demokratie“ ab: Bei den anderen Parteien versuche man, die Demokratie vor „ganz, ganz bösen Gestalten“ zu retten – der FPÖ. „Die Methoden, die Sie jetzt zur Anwendung gebracht haben, sind nichts anderes, als zu hetzen, zu spalten und selbst in autoritäre Denkmuster zu verfallen. Im sogenannten Parlament der DDR hätte das wahrscheinlich ganz gleich geklungen“, so Kickls Einordnung.

Den Rechtsextremismus-Vorwurf ließ er nicht auf sich sitzen. „Wir sind nicht rechtsextrem, sondern wir haben nur extrem oft recht. Das klingt so ähnlich, ist aber ganz etwas anderes.“ Derweil hätten die Systemparteien immer öfter unrecht. Ausreichend Beispiele finden sich in der Zuwanderungs-, Corona-, EU- oder Sicherheitspolitik. „Und weil Sie damit nicht umgehen können, weil Sie dem inhaltlich nichts entgegenzusetzen haben, müssen Sie eine andere Waffe zum Einsatz bringen“, so Kickl. Er sprach klar von „Framing“.

Politische Gegner zu verunglimpfen und zu kriminalisieren, sei nicht neu. Kickl erinnerte in diesem Kontext an Jörg Haiders Volksbegehren „Österreich zuerst“ aus dem Jahr 1993. Dessen „grundvernünftige, grundanständige, grundsolide, normale Forderungen“ wie ein Einwanderungsstopp oder ein effizienter Grenzschutz seien damals vom politischen Establishment als rechtsradikal diffamiert worden. „Hätten wir das alles umgesetzt, was da drinnensteht, anstatt dass Sie Jörg Haider und die Freiheitliche Partei bekämpft hätten, dann würde es in diesem Land jetzt besser ausschauen.“ Doch FPÖ-Gegner erfanden lieber den Begriff des „Ausländer-Raus-Volksbegehrens“. „Und mit dieser dreckigen Methode, ich sage es in dieser Deutlichkeit, arbeiten Sie bis zum heutigen Tag.“

Kickl wies darauf hin, dass der Begriff „Remigration“ nichts anderes als ein Synonym für eine konsequente Abschiebepolitik sei, wie sie für ein funktionierendes Asylsystem unerlässlich sei. Doch mit diesem Terminus werde nun dasselbe schmutzige Spiel gespielt. Er werde bewusst in die Nähe von Deportation und Nationalsozialismus gerückt, „um den Menschen Angst zu machen, um sie zu verunsichern und um ihnen ein schlechtes Gewissen zu machen.“

Kickl verortet das wahre Problem nicht in der Remigration, sondern in der illegalen „Massenmigration der letzten zehn, zwanzig Jahre“. Das Motto der Systemparteien sei einfach: „Wird der Bürger unbequem, punziert man ihn als rechtsextrem.“ Allerdings treffe diese Keule nicht mehr, weil die Menschen wüssten, wer ihnen „die ganze Suppe eingebrockt hat“. Selbst gut integrierte Zuwanderer würden inzwischen die FPÖ wählen, weil sie kein Verständnis für eine Regierung und ein Land hätten, „das sich auf der Nase herumtanzen lässt, wo die eigenen Regeln nicht eingehalten werden“.

(Auszug von RSS-Feed)
❌