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Jobcenter-Mitarbeiter legt Bürgergeld-Missbrauch offen – und wird fristlos entlassen

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Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen hat mit seiner öffentlichen Kritik am Bürgergeld-System für bundesweites Aufsehen gesorgt. Kurz nach seinem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation, in der er massiven Missbrauch und fehlende Sanktionen anprangerte, wurde ihm fristlos gekündigt. Offensichtlich steht es auch im öffentlichen Dienst nicht gut um die Meinungsfreiheit.

Fred G., über 20 Jahre beim Jobcenter Bremen beschäftigt, hat das System, in dem er selbst arbeitete, scharf kritisiert. In der Reportage „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ berichtete der 60-Jährige von seinen Erfahrungen.

Der Hauptzweck vieler Jobcenter-Mitarbeiter bestehe vor allem darin, Geld auszuzahlen. Würden die Mitarbeiter alle Bürgergeldempfänger in Arbeit vermitteln, wäre ihre Tätigkeit aus seiner Sicht überflüssig. Er schätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Empfänger falsche oder unvollständige Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Wohnsituation machen. Dies sei ein „offenes Geheimnis“. Die Motivation der Leute sei, im System drinzubleiben, er sprach von einer „Lebensalternative Bürgergeld“.

Nur wenige Tage nach der Ausstrahlung erhielt der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter die fristlose Kündigung von der Stadt Bremen. Die Begründung: Das Interview sei nicht genehmigt gewesen. G. habe sich selbst an die ZDF-Moderatorin Sarah Tacke gewandt, um auf die Missstände im Bürgergeld-System aufmerksam zu machen. In dem Kündigungsschreiben vom 28. Mai betont die Stadt Bremen zwar, dass auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Kritik üben dürfen – allerdings nur, solange diese sachlich und konstruktiv erfolgt. Aus Sicht der Behörde habe G. diese Grenze jedoch überschritten. Das Vertrauensverhältnis sei damit zerstört.

Das Jobcenter Bremen wies die Aussagen des 60-Jährigen zurück – für die geschätzten 30 bis 40 Prozent gebe es keine belastbaren Erkenntnisse. Es räumte aber ein, dass fehlerhafte Angaben und Fälle individuellen Bürgergeld-Missbrauchs „selbstverständlich vorkommen“.

G. kündigte an, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Ihm gehe es um Meinungsfreiheit.

Ex-Mitarbeiter legt nach: Betrug werde strukturell begünstigt

Im Podcast von BILD-Journalist Paul Ronzheimer legte er sogar noch nach. Er wehrte sich nicht nur gegen die Vorwürfe, er nannte auch ein konkretes Beispiel für den Bürgergeld-Missbrauch.

„Du förderst einen Führerschein, der kostet mittlerweile ja auch zwei-, dreitausend Euro, dann stellst du noch ein Auto zur Verfügung, das kostet noch mal viertausend. Damit er dahin kommt, weil der Arbeitgeber – in diesem Fall ein Lagerlogistiker – eben nicht mit den Öffis erreichbar ist. Und du stellst fest: Nach 14 Tagen hat er sich wieder schön feuern lassen. Führerschein und Auto behält er natürlich.“

Dieser Fall stehe laut G. exemplarisch für ein System, das Betrug strukturell begünstige. Sanktionen, die bei mangelnder Mitwirkung der Leistungsempfänger eigentlich möglich wären, würden in der Praxis so gut wie nie verhängt. Die zuständigen Abteilungen seien chronisch überlastet – auch er selbst sei überlastet gewesen. Sanktionen seien nur bei besonders auffälligen Beziehern zum Einsatz gekommen.

Seinen Auftritt im ZDF sieht er als Warnruf. G. erklärte, er habe mit seinem Auftritt Missstände ansprechen wollen. Der Beitrag in der ZDF-Dokumentation sei „ein SOS-Funk“ von ihm gewesen. Er habe damit lediglich auf erhebliche Probleme in der Struktur des Jobcenters aufmerksam machen wollen – „in der Vermittlung und letzten Endes dann auch im Verbund mit der Frage nach der Integration“.

Auf den Vorwurf der Lüge durch die Landesregierung ging G. ebenfalls ein. In der ZDF-Dokumentation hatte er erklärt, dass 30 bis 40 Prozent der Empfänger keine wahren Angaben machen. Die Bremer SPD-Arbeitssenatorin Claudia Schilling (57) wies diese Zahl scharf zurück: „Die Behauptung, 30 bis 40 Prozent der Leistungsbeziehenden würden Sozialleistungen missbräuchlich beziehen, entbehrt jeder belastbaren Grundlage.“ G. verzerre damit die Realität.

Zahlen könnten sogar höher sein

Im Podcast stellte G. klar, dass er sich auf alle arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger sowie Aufstocker bezogen hatte. Von dieser Gruppe würden 30 bis 40 Prozent falsche Angaben zu Vermögensverhältnissen, der Wohnsituation oder ihrer Partnerschaft machen, um sich Vorteile im Bürgergeld-System zu verschaffen – die Zahlen könnten sogar höher sein.

Das Bürgergeld-System steht seit seiner Einführung unter Dauerfeuer. Während es vom Establishment als moderne, menschenwürdige Grundsicherung gelobt wird, kritisieren Gegner viel zu hohe Anreize zum Verbleib im System, zu schwache Sanktionen und eine Bürokratie, die Missbrauch erleichtert.

Ob G. seinen Job zurückbekommt, wird ein Arbeitsgericht entscheiden. Bis dahin bleibt der 60-Jährige ein Symbol für die Frage: Darf ein Insider die Wahrheit sagen – oder kostet ihn das im besten Deutschland den Job?

(Auszug von RSS-Feed)

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Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

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Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

(Auszug von RSS-Feed)

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Bürgergeld-Zuschüsse: Ausländer kassieren doppelt so viel wie Deutsche

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Neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit offenbaren eine massive Unwucht bei kommunalen Sonderzahlungen im Rahmen des Bürgergeldes. Während deutsche Staatsbürger nur einen Bruchteil der Hilfen für Möbel oder Haushaltsgeräte erhalten, fließen mehr als 67 Prozent dieser Mittel an Migranten. AfD-Politiker kritisieren diese Verteilung scharf und fordern eine Priorisierung von Einheimischen.

Die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit liefert den detaillierten Hintergrund zur grundlegenden Verteilung der Sozialleistungen. Von den bundesweit insgesamt rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfängern sind aktuell knapp 2,9 Millionen deutsche Staatsbürger, was einem Anteil von fast 53 Prozent entspricht. Demgegenüber stehen rund 2,6 Millionen Ausländer, die etwa 47 Prozent der Leistungsbeziehenden ausmachen. Unter den ausländischen Empfängern stellen ukrainische Kriegsflüchtlinge mit gut 650.000 Personen die mit Abstand größte Gruppe dar, gefolgt von Syrern und Afghanen.

Der Fokus auf die sogenannten „sonstigen kommunalen Leistungen“ offenbart jedoch ein völlig anderes Verhältnis als die allgemeine Bezieherquote. Bei diesen Zahlungen, die für Wohnungserstausstattungen oder Haushaltsgeräte bewilligt werden, fließen zwei von drei Euro an Nicht-Deutsche, wie Nius berichtet. Der Auswertung zufolge wurden von den rund 225 Millionen Euro im Jahr 2025 bundesweit 151,6 Millionen Euro an Ausländer ausgezahlt. Deutsche Staatsbürger erhielten im selben Zeitraum lediglich 73,7 Millionen Euro aus diesem Topf der Sonderbedarfe.

Auf regionaler Ebene zeigen sich in einigen Ländern noch extremere Ausschläge. Im Freistaat Bayern gingen von den rund 21,3 Millionen Euro für Sonderleistungen sogar volle 75 Prozent an Ausländer, während nur ein Viertel der Gelder bei Deutschen ankam. Einer Auswertung der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2025 zufolge, die auf eine parlamentarische Anfrage der bayerischen AfD-Landtagsfraktion zurückgeht, haben in Bayern knapp 55 Prozent der Bürgergeld-Empfänger keinen deutschen Pass.

Das Ungleichgewicht sorgt für politischen Zündstoff. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Reinhard Mixl prangert laut Nius den Umgang mit Steuergeldern an und spricht von einer himmelschreienden Ungerechtigkeit gegenüber der arbeitenden Bevölkerung. Nach Ansicht des Politikers müssen hart arbeitende Bürger ihre Einrichtung nach Abzug von Steuern und Abgaben mühsam selbst finanzieren, während Zuwanderer diese Dinge ohne jemals auch nur einen Cent in das System eingezahlt zu haben auf Staatskosten geschenkt bekommen. Vor diesem Hintergrund fordert die Partei eine dringende Überprüfung der Leistungsansprüche im aktuellen System.

Die Deutschen müssen über ihre Steuern und Sozialbeiträge jedes Jahr zig Milliarden Euro für die Zuwanderung ins Sozialsystem bereitstellen. Dies führt nicht nur zu weniger Netto vom Brutto, sondern auch allgemein zur Steigerung der Lohnnebenkosten. Denn irgendwer muss ja für das „Sozialamt der Welt“ geradestehen – und das sind nun einmal jene Menschen, die jeden Tag aufstehen und zur Arbeit gehen.

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Turbo-Einbürgerung wirkt: In nur 18 Monaten Stadt so groß wie Leipzig eingebürgert

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Die Geburtenraten in Deutschland sind zwar eingebrochen, doch neue Bürger bekommt das Land trotzdem: Nach Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts wurden in nur 18 Monaten fast so viele Menschen eingebürgert, wie die Großstadt Leipzig Einwohner hat. 2024 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, wonach die Frist zur Einbürgerung von acht auf fünf Jahre reduziert wurde.

Der folgende Artikel erschien zuerst im Deutschlandkurier:

In Deutschland zeichnet sich ein neuer Einbürgerungsrekord ab: Nach Recherchen von „Welt am Sonntag“ erhielten im vergangenen Jahr mehr als 309.000 Ausländer den deutschen Pass – das ist eine Stadt so groß wie die Bundesstadt Bonn. Zählt man die Pass-Verramschungen aus 2024, dem Jahr des Inkrafttretens des neuen Staatsbürgerschaftsrechts hinzu, wurde in nur 18 Monaten eine Großstadt fast so groß wie Leipzig (630.000 Einwohner) eingebürgert. Schon droht 2027 eine weitere „Neubürger“-Flut, wenn die ersten ukrainischen Flüchtlinge die fünfjährige Mindestaufenthaltsdauer erreichen.

„WamS“ beruft sich auf Daten aus 14 Bundesländern. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fehlen. Aus den Ländern Niedersachsen, dem Saarland und Schleswig-Holstein liegen erst vorläufige Zahlen vor. Bedeutet: Die Gesamtzahlen für 2025 dürften noch einmal höher ausfallen

Ukrainer sitzen schon in den Startlöchern

Mehrere Kommunen berichten laut „WamS“, dass sie aktuell zwar wieder rückläufige Antragszahlen feststellen, sie bereiten sich aber schon auf den nächsten Einbürgerungsboom vor. Denn im kommenden Jahr dürften zunehmend Ukrainer den deutschen Pass begehren.

„Da die erste große Fluchtwelle mit dem Beginn des Ukraine-Konflikts am 24.02.2022 einsetzte, erreichen die ersten Geflüchteten die notwendige fünfjährige Voraufenthaltszeit im Frühjahr 2027″, sagte ein Sprecher des ostfriesischen Landkreises Aurich der Zeitung.

Weil im März 2027 der bislang gewährte kollektive Schutzstatus ausläuft, werden viele Ukrainer, um Rechtssicherheit zu erlangen, absehbar die auf fünf Jahre verkürzte Frist zur Einbürgerung nutzen. Dies zumal, da die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zusätzlich attraktiv macht. Viele Kommunen rechnen deshalb mit einem neuen Einbürgerungsboom in 2027.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts war Mitte 2024 in Kraft getreten. Seither darf, wer nach fünf Jahren Deutscher werden will, grundsätzlich die bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Lediglich Turbo-Einbürgerungen bereits nach drei Jahren hat Schwarz-Rot gestoppt.

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