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Bericht: 28 Mrd. Pfund britischer Steuergelder landeten bei Terroristen und Kriminellen

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Ein vom Telegraph enthüllter geheimer Bericht des britischen Kabinettsamts kommt zu dem Ergebnis, dass zwischen 2015 und 2021 mehr als 28 Milliarden Pfund öffentlicher Gelder letztlich bei Akteuren landeten, die den Interessen Großbritanniens direkt entgegenstehen. Darunter die organisierte Kriminalität, Terroristen, Menschenhändler und feindliche Staaten.

Selbst für britische Verhältnisse sind die vom Telegraph kolportierten Summen, die an verschiedene terroristische bzw. kriminelle Organisationen und an gegnerische Länder flossen, gigantisch. Die Gelder stammen dabei nicht nur aus der Entwicklungshilfe, sondern auch aus Corona-Hilfsprogrammen, Fördergeldern und Sozialleistungen. Laut dem Bericht sollen staatliche Zuschüsse auch an Unternehmen mit Verbindungen zum russischen Staat geflossen sein. Corona-Kredite landeten demnach bei Mitgliedern der Terrororganisation Islamischer Staat. Forschungsförderungen gingen an Unternehmen mit Verbindungen zum chinesischen Militär. Der Inhalt der Dokumente ist so brisant, dass die Vorgängerregierung diese unter Verschluss hielt. Denn eine Veröffentlichung hätte Debatten über die Kontrollmechanismen sämtlicher betroffener Programme losgetreten. Doch wenn solche Milliardensummen in die falschen Hände gelangen, sind das nicht nur Verwaltungsfehler, sondern vielmehr ein strukturelles Versagen.

Besonders interessant hierbei sind auch die Hinweise auf organisierte Kriminalität. Ein erheblicher Teil der veruntreuten Mittel soll bei kriminellen Netzwerken gelandet sein. Dazu gehörten laut dem Bericht auch Menschenhändler, die staatliche Wohn- und Invaliditätsleistungen bezogen. Sicherheitsquellen gehen sogar davon aus, dass manche dieser Netzwerke mit feindlichen Staaten kooperierten. Demnach sollen bestimmte osteuropäische Strukturen gezielt britische Förderprogramme ausgenutzt haben. Ziel sei es unter anderem gewesen, die illegale Migration nach Großbritannien zu fördern. Weitere Details wollten die Quellen aus nachrichtendienstlichen Gründen nicht offenlegen. Tom Keatinge vom renommierten Thinktank RUSI formulierte die Problematik ungewöhnlich offen. Das britische Sozialsystem habe in zahlreichen Fällen als „Geldautomat für Terroristen“ fungiert.

Dass die ganzen Corona-Programme zum Eldorado für Betrüger wurden, überrascht inzwischen kaum noch. Bereits im vergangenen Jahr stellte ein Bericht an das britische Parlament fest, dass allein durch Betrug und Fehler während der Corona-Zeit Schäden von rund 10,9 Milliarden Pfund entstanden seien. Mangelhafte Kontrollen, schlechte Datengrundlagen und eine hektische Vergabepraxis werden als Gründe dafür angegeben.

Doch die aktuelle Enthüllung geht deutlich weiter. Sie legt nahe, dass die Corona-Hilfen nur die Spitze des Eisbergs waren. Die eigentlichen Probleme reichen tief in die Förderstrukturen des Staates hinein. Über Jahre hinweg wurden offenbar Milliarden verteilt, ohne dass ausreichende Sicherheitsprüfungen stattfanden. Gleichzeitig blieb unklar, welche Behörde überhaupt für die nationale Sicherheitsbewertung solcher Programme zuständig war.

Besonders heikel ist die Debatte um die Entwicklungshilfe. Großbritannien gehörte im untersuchten Zeitraum zu den weltweit größten Gebern. Jährlich flossen zwischen elf und fünfzehn Milliarden Pfund in entsprechende Programme. Befürworter argumentieren, diese Gelder dienten der Armutsbekämpfung und Stabilisierung. Kritiker fragen seit Jahren, wie viele Milliarden tatsächlich bei den vorgesehenen Empfängern ankommen. Der nun bekannt gewordene Bericht liefert keine pauschale Antwort. Er zeigt jedoch, dass selbst innerhalb der britischen Politik erhebliche Zweifel an den bestehenden Kontrollmechanismen bestehen.

Angesichts dieser Daten stellt sich jedoch auch die Frage, wie viele Gelder aus anderen westlichen Ländern an Terroristen, an Kriminelle und an Feindstaaten fließen, ohne dass dies überhaupt auffällt. Insbesondere auch deshalb, weil die Gutmenschen in den dafür zuständigen Behörden wohl auch kein großes Interesse an effektiven Kontrollen haben dürften. Man könnte ja sonst seitens der verantwortlichen Politiker auf die Idee kommen, irgendwelche Mittel zu kürzen.

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Staat fordert Corona-Hilfsmillionen zurück: OGH bringt Förderkarussell ins Wanken

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Jahre nach den Corona-Lockdowns landen die milliardenschweren Förderprogramme erneut vor Gericht. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Rückforderung von 1,42 Millionen Euro an Corona-Hilfen von einer Raststätten-Gruppe. Gleichzeitig prüft das Finanzministerium weitere Förderfälle und spricht von möglichen Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro. Kritiker halten diese Summe für deutlich zu niedrig und verlangen eine umfassendere Überprüfung der während der Pandemie vergebenen Gelder.

Ausgangspunkt des Verfahrens war die Vergabe von Corona-Hilfen über die staatliche Fördergesellschaft COFAG. Wie zahlreiche andere Unternehmen beantragte auch die betroffene Raststätten-Gruppe finanzielle Unterstützung für die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns und Einschränkungen während der Pandemie. Die Förderungen wurden zunächst bewilligt und ausbezahlt. Später kamen die zuständigen Stellen jedoch zum Ergebnis, dass die nach europäischem Beihilfenrecht zulässigen Obergrenzen überschritten worden seien. Zentral war dabei die Frage, ob die Höchstgrenzen für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns gelten oder für den gesamten Konzern als wirtschaftliche Einheit.

Die Unternehmensgruppe verwies darauf, dass die Förderungen auf Basis der damaligen Vorgaben beantragt und von den zuständigen Stellen genehmigt worden seien. Nach Auffassung der Behörden und später auch der Gerichte war jedoch das europäische Beihilfenrecht maßgeblich. Dieses betrachtet verbundene Gesellschaften grundsätzlich als ein Unternehmen. Dadurch ergaben sich niedrigere zulässige Fördergrenzen als ursprünglich angenommen.

Der Rechtsstreit landete schließlich vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte jetzt in der Entscheidung 1 Ob 23/26b die Rückforderung. Im konkreten Verfahren ging es um rund 1,42 Millionen Euro. Die Richter stützten sich dabei auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wonach unionsrechtswidrige Beihilfen grundsätzlich zurückzufordern sind.

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf weitere Verfahren haben. Zahlreiche Corona-Förderungen wurden in den Jahren 2020 bis 2022 unter vergleichbaren rechtlichen Rahmenbedingungen vergeben. Damit stellt sich die Frage, ob weitere Förderfälle mit ähnlicher Struktur überprüft werden. Parallel dazu laufen Nachprüfungen bereits ausbezahlter Corona-Hilfen. Nach Angaben des Finanzministeriums stehen derzeit Rückforderungen von bis zu 118 Millionen Euro im Raum.

Die Prüfungen werden seit der Auflösung der COFAG durch die Finanzverwaltung durchgeführt. Geprüft werden mögliche Überschreitungen europäischer Beihilfegrenzen ebenso wie die Einhaltung von Fördervoraussetzungen, Umsatzangaben und Berechnungsgrundlagen. Das Finanzministerium verweist darauf, dass rechtswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern seien.

Kritiker wie das linke Momentum Institut halten die bisher genannten 118 Millionen Euro für zu niedrig. Sie verweisen auf das gesamte Fördervolumen der Corona-Jahre und vertreten die Ansicht, dass weitere Fälle von Überförderungen identifiziert werden könnten. Das ist interessant, da die SPÖ den gesamten Corona-Zirkus bislang stets ohne jegliche Eigen­denkleistung oder Widerstände mitgetragen hat.

Während der Pandemie wurden innerhalb kurzer Zeit Milliardenbeträge an Unternehmen ausbezahlt. Die Programme sollten die wirtschaftlichen Folgen der Lockdowns abfedern. Die Förderlandschaft bestand aus einer Vielzahl unterschiedlicher Instrumente, darunter Umsatzersatz, Fixkostenzuschüsse und Ausfallsboni. Die rechtliche Beurteilung einzelner Förderfälle erfolgt nun erst Jahre später. Das Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat wird so jedenfalls nicht gestärkt. Manche betroffene Unternehmen könnten dadurch wohl in die Insolvenz gezwungen werden.

Quellen

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Finnische Studie: Trans-Behandlungen verschlimmern psychische Probleme

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Anstatt den Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen tatsächlich zu helfen, sorgt der Transgender-Wahn vielmehr für eine Verschlimmerung der Lage. Die „Geschlechtsangleichungen“ haben laut einer finnischen Studie faktisch nur negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit der Betroffenen.

Früher dachte man, man könne beispielsweise schwule Männer mit einer Konversionstherapie zur Heterosexualität „umprogrammieren“. Mit der Folge, dass viele Betroffene unter massiven psychischen Schäden und Depressionen litten und die Selbstmordrate in die Höhe schoss. Dass eine solche sexuelle Orientierung eine biologische, eine genetische Ursache haben dürfte, wurde dabei geflissentlich ignoriert. Zum Schaden jener Menschen, die solchen „Therapien“ unterzogen wurden. Doch während man dort mittlerweile die Notbremse gezogen hat, verlagerte sich die Aufmerksamkeit auf Kinder und Jugendliche, die unter Geschlechtsverwirrtheit zu leiden scheinen.

Die Menschheit ist nicht homogen und auch bei den beiden Geschlechtern gibt es innerhalb derselben große Unterschiede. Manche Männer und manche Frauen sind eben mehr oder weniger maskulin bzw. feminin geprägt. Es gibt eben auch Jungs mit einer femininen Schlagseite, sowie Mädchen, die doch sehr maskulin wirken. Dies dazu zu benutzen, den Kindern und Jugendlichen suggerieren zu wollen, sie befänden sich „im falschen Körper“ und müssten sich einer hormonellen oder gar chirurgischen „Geschlechtsangleichung“ unterziehen, sorgt schlussendlich nur für mehr Schaden als Nutzen.

Finnische Studie nimmt psychiatrische Komorbiditäten unter die Lupe

Die unter dem Titel „Psychiatric Morbidity Among Adolescents and Young Adults Who Contacted Specialised Gender Identity Services in Finland in 1996–2019: A Register Study.“ im Fachjournal Acta Paediatrica veröffentlichte Studie mit umfassenden Daten aus Finnland, belegt die gravierenden negativen Auswirkungen solcher „Gender Dysphoria“-Behandlungen von Heranwachsenden. Dabei haben die Forscher auf die anonymisierten Daten der finnischen Sozialversicherung zugegriffen und diese ausgewertet. Mit einem Ergebnis, das erschüttert.

Demnach haben im Zeitraum von 1996 bis 2019 insgesamt 2.083 Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 22 Jahren (von da an gilt man laut den Forschern medizinisch nicht mehr als Heranwachsender) wegen „Geschlechtsdysphorie“ ärztliche Behandlung in Anspruch genommen – und wurden dabei medikamentös oder gar chirurgisch „therapiert“. Darunter waren 481 Jungs und 1.602 Mädels. Ein stark verschobenes Geschlechterverhältnis übrigens, das sich auch in anderen Ländern deutlich abzeichnet.

Die Forscher „matchten“ diesen Adoleszenten dabei jeweils vier Personen aus der Bevölkerung zu, die sich in Alter, Geschlecht und sozialem Status glichen. Damit sollte eine Untersuchung darüber möglich werden, inwieweit sich diese jungen Menschen mit gestörter Geschlechtsidentität vom Rest der Bevölkerung unterscheiden. Eine saubere wissenschaftliche Datenlage also, auf der man aufbauen kann. Und die Ergebnisse der Vergleichsdaten haben es in sich.

„Behandlungen“ steigerten Bedarf an psychiatrischen Interventionen

Denn die finnischen Forscher fanden bei einem Vergleich der Zeiträume 1996 bis 2010 und 2011 bis 2019 heraus, dass ein immer größer werdender Anteil der behandelten Heranwachsenden vor dem Auftauchen in einer „Geschlechtsklinik“ bereits in psychiatrischer Behandlung war. So waren es im früheren Zeitraum noch 23,7 Prozent, im späteren Zeitraum jedoch 47,9 Prozent. Das heißt (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es bei der Kontrollgruppe kaum Veränderungen gab), dass man seitens der Psychologen damit anfing, immer mehr psychische Störungen mit dem „Geschlecht“ in Verbindung zu bringen – und die Betroffenen dann eben entsprechend solchen umstrittenen Behandlungsmethoden zuzuführen.

Mehr noch zeigen die Studiendaten, dass sich die psychische Lage der betroffenen Heranwachsenden nicht etwa durch Hormontherapien oder gar chirurgische Eingriffe verbessert hätte – ganz im Gegenteil. Das Risiko, (weitere) psychiatrische Hilfe zu benötigen, stieg bei Hormonbehandlungen beinahe um das Fünffache, bei chirurgischen Eingriffen sogar um mehr als das Sechsfache. Ein einträgliches Geschäft für die involvierten Ärzte und Psychiater, könnte man sagen. Umso wichtiger ist die abschließende Bewertung der Studienautoren:

Nach Bereinigung um bereits vorhandene psychiatrische Erkrankungen wiesen die geschlechtsangepassten Jugendlichen zwei Jahre oder mehr nach dem Indexdatum im Vergleich zu den männlichen Kontrollpersonen einen 5- bis 6-fach erhöhten Bedarf an fachärztlicher psychiatrischer Behandlung auf und im Vergleich zu den weiblichen Kontrollpersonen ein 3- bis 4-fach erhöhtes Risiko, unabhängig von der gewünschten Veränderungsrichtung und dem GR [Gender Reassignment]-Status. Dies stützt nicht die vermutete Verbesserung der psychischen Gesundheit nach einer während der Entwicklungsjahre eingeleiteten medizinischen Geschlechtsangleichung, und angesichts der vorliegenden Ergebnisse scheinen schwere psychiatrische Störungen nicht in erster Linie auf die Geschlechtsdysphorie zurückzuführen zu sein. Psychiatrische Störungen erfordern eine angemessene Behandlung, unabhängig von der Geschlechtsidentität eines jungen Menschen.

Man schafft sich Dauerpatienten

Die Wissenschaftler üben sich zwar in vornehmer Zurückhaltung (vielleicht, um sich nicht zu angreifbar zu machen), doch in verklausulierter Wissenschaftssprache fällen sie ein vernichtendes Urteil über die gängige Praxis gegenüber diesen Kindern und Jugendlichen. Denn die Psychiater reden diesen jungen Menschen ein Geschlechtsproblem ein, das so in dieser Form eigentlich gar nicht existiert, lassen diese dann hormonell oder sogar chirurgisch behandeln, verschlimmern die psychischen Probleme damit nur, um dann quasi Dauerpatienten zu haben. Der hippokratische Eid, den Patienten nicht zu schaden, scheint hierbei jedenfalls für die beteiligten Ärzte keine sonderlich große Rolle zu spielen.

(Auszug von RSS-Feed)
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