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Staatsanwaltschaft duldet Antifa-Blockaden gegen AfD-Parteitag

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Die AfD will ihren satzungsgemäßen Bundesparteitag in Erfurt abhalten. Dagegen mobilisiert die Antifa zu Blockaden, die auf eine Verhinderung oder zumindest massive Störung der Veranstaltung abzielen. Strafrechtlich sieht die Staatsanwaltschaft Erfurt darin derzeit jedoch keinen Anfangsverdacht. „UnsereDemokratie™“ zeigt ihr wahres Gesicht ein weiteres Mal.

Wie Apollo News berichtet, sieht die – übrigens weisungsgebundene – Staatsanwaltschaft Erfurt (diese untersteht der Thüringer Justizministerin Beate Meißner, CDU) allerdings keinen Handlungsbedarf. Es gebe keinen „Anfangsverdacht für eine Straftat“. Deshalb werde man die Anzeige des AfD-Bundestagsabgeordneten Torben Braga gegen den Sprecher des Antifa-Bündnisses „widersetzen“, Noa Sander, nicht weiterverfolgen. Ziel der Linksextremisten ist es, den für den 4. und 5. Juli geplanten AfD-Bundesparteitag in Erfurt zu behindern und ihn sogar möglichst zu verhindern.

Eine Strafbarkeit wegen Landfriedensbruchs nach § 125 StGB liege laut Apollo News nicht vor. Dafür müsste sich der Beschuldigte an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen aus einer Menschenmenge beteiligen oder auf eine solche Menschenmenge einwirken, um deren Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern. Eine solche Menschenmenge müsse laut Staatsanwaltschaft jedoch bereits bestehen, um tätig zu werden. Das heißt, entsprechende rechtliche Schritte können demnach nur dann eingeleitet werden, wenn es eigentlich schon zu spät ist, und tausende Antifa-Mitglieder vor Ort sind.

Weiters sieht die Erfurter Staatsanwaltschaft auch keine Strafbarkeit wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung. Selbst eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten sei nicht gegeben, hieß es in der Antwort der Behörde an den AfD-Abgeordneten. Denn der „widersetzen“-Sprecher würde lediglich „über die Planungen“ des Antifa-Bündnisses berichten, jedoch keinen „Appell an andere Personen außerhalb des Bündnisses“ richten. Das heißt, selbst die öffentlich verkündete konkrete Planung einer Straftat (nämlich die Verletzung von §21 VersG, wonach sich jemand strafbar macht, „wer in Absicht, eine nicht verbotene Versammlung oder einen Aufzug zu verhindern, zu sprengen oder sonst zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht“.), scheint für die politisierte Justiz demnach kein Grund für Ermittlungen zu sein.

In Deutschland herrschen offensichtlich ganz eigenwillige Auslegungen dessen, wie man mit dem Versammlungsrecht, dem Parteienrecht und der Gewichtung der grundgesetzlich vorgeschriebenen Freiheiten umzugehen hat. Denn die öffentliche Ankündigung der Blockade der Zufahrtswege rund um das Veranstaltungsgebäude stellt einen massiven Eingriff in die politische Willensbildung dar und ist – im Gegensatz zu allgemeinen Protesten und Demonstrationen – nicht von der Versammlungsfreiheit gedeckt. Doch wenn es gegen die AfD und nicht um Corona geht, scheint man sich plötzlich doch sehr um die Versammlungsfreiheit zu sorgen.

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Migrationsmagnet Sozialstaat: Ausgaben explodieren auf 751 Milliarden Euro

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Die Zuwanderung nach Deutschland belastet den Sozialstaat weiterhin enorm – ebenso wie der schwächelnde Arbeitsmarkt. Die Kosten steigen, während immer weniger Nettosteuerzahler den Laden am Laufen halten sollen. Geht dies so weiter, steigen die Kosten bereits in fünf Jahren auf über eine Billion Euro.

Die Kosten für den deutschen Sozialstaat wachsen ungebremst weiter. Im vergangenen Jahr verfeuerte der Staat gewaltige 751,2 Milliarden Euro für Renten, Arbeitslosengeld und Pflege, was einem kräftigen Plus von 5,9 Prozent entspricht. Die Statistiker aus Wiesbaden räumen dabei ungewohnt offen ein, dass neben den Folgen des kränkelnden Arbeitsmarktes vor allem die anhaltende Zuwanderung diese Wohlfahrtskosten massiv nach oben treibt. Bereits in wenigen Jahren dürfte – bei einer ähnlichen Entwicklung wie derzeit – sogar die Marke von einer Billion Euro überschritten werden.

Seit dem Jahr 1991 lag der langjährige Durchschnitt beim jährlichen Zuwachs dieser Zahlungen bei moderaten 3,4 Prozent. Von einer echten Maßhaltung ist die aktuelle Politik jedoch meilenweit entfernt, auch wenn man nun versucht, den Anstieg von 5,9 Prozent als Erfolg zu verkaufen, weil die Zuwächse in den Vorjahren mit 7,4 Prozent für 2024 und 6,9 Prozent für 2023 noch verheerender ausfielen. Das Geld der hart arbeitenden Bürger fließt in unzählige staatliche Kanäle, zu denen neben der Grundsicherung auch Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld und Jugendhilfe gehören.

Die anhaltende wirtschaftliche Talfahrt des Landes hinterlässt den Daten zufolge tiefe Spuren in den Kassen. Der rasante Anstieg der Arbeitslosigkeit bescherte dem Arbeitslosengeld I einen massiven Kostensprung von 19,1 Prozent auf nunmehr 28,2 Milliarden Euro. Ein ähnlich düsteres Bild verzeichnet der Bereich der Sozialhilfe, dessen Ausgaben um 7,8 Prozent auf 44,4 Milliarden Euro kletterten. Den marginalen Rückgang beim umstrittenen Bürgergeld um 1,5 Prozent auf 29,4 Milliarden Euro dürften Regierungsvertreter gerne in den Fokus rücken, doch im Gesamtbild der fiskalischen Belastung fällt diese winzige Einsparung überhaupt nicht ins Gewicht.

Jenseits der Arbeitsmarktkrise belasten die Versorgungssysteme den Bundeshaushalt extrem. Allein die Deutsche Rentenversicherung verschlang 417,9 Milliarden Euro und lieferte damit ebenfalls jenes Plus von 5,9 Prozent. Auch für die Staatsdiener öffnet der Fiskus bereitwillig die Taschen, denn die öffentlichen Pensionen kletterten um 5,1 Prozent auf 95 Milliarden Euro. Im Gesundheitssektor verteilte das System ebenso mit vollen Händen um. Die Ausgaben für das Krankengeld stiegen um fünf Prozent auf 22,3 Milliarden Euro, während die Kosten für das Pflegegeld sogar um drastische 13,1 Prozent auf insgesamt 31,9 Milliarden Euro in die Höhe schossen.

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Staatsverweigerer in Österreich – und die harten Gegenmaßnahmen der Behörden

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Aktuell kursiert eine 12-minütige Audioaufzeichnung von einer österreichischen Frau, die behauptet, die Behörden würden sie wegen einer relativ geringen Schuld aus der Corona-Maßnahmen-Zeit massiv unterdrücken, nötigen und belästigen. Die Umstände wirken zunächst skandalös, die Datei wurde wohl zehntausendfach verschickt, viele Menschen fühlen mit und sind aufgebracht. Der Hintergrund für das harte Durchgreifen der Behörden unter maximalen Sicherheitsvorkehrungen ist ein anderer: Man geht von „Staatsverweigerern“ aus. Weshalb – und worum geht es dabei?

Die Republik Österreich versteht sich als demokratische Republik und föderaler Bundesstaat mit einer rechtsstaatlichen Ordnung und parlamentarischer Demokratie. Grundlage des Staatswesens ist die Volkssouveränität, wonach das Recht vom Volk ausgeht. Zugleich definiert sich Österreich seit dem Neutralitätsgesetz von 1955 als dauerhaft neutraler Staat. Soweit die Theorie – die Umsetzung in der Praxis lässt spätestens seit der illegalen Massenmigration 2015 zu wünschen übrig. Das bedeutet, dass es immer mehr Menschen gibt, die mit dem Staat nicht einverstanden sind.

Manche dieser Menschen wählen aber nicht den Weg der Demokratie – also der Wahlen – um in Österreich etwas zu ändern. Sie haben sich zu Gruppen zusammengeschlossen, die den Staat generell ablehnen. Manche davon denken, sie können das Recht in die eigenen Hände nehmen. Das beginnt damit, dass sie dem offiziellen Österreich erklären, sie würden außerhalb der Zuständigkeit von Recht und Gesetz fallen. Und es endet damit, dass man eigene Behörden erfindet, die eigene Papiere herausgeben und eigenes Recht sprechen.

(Zum Thema Staatsverweigerung führten wir bereits 2022 ein Interview mit dem deutschen Rechtsanwalt Markus Haintz. Rechtsanwalt Haintz: Staat delegitimieren ist Realitätsverweigerung; Widerstand wo es Sinn ergibt)

Der Staat Österreich lässt sich dies naturgemäß nicht gefallen. Hier greift die Gesetzgebung zu Hochverrat. In Österreich ist Hochverrat in den §§ 242 bis 248 des österreichischen Strafgesetzbuches geregelt. Der zentrale Tatbestand findet sich in § 242 StGB. Danach begeht Hochverrat, wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich zu ändern oder ein Gebiet der Republik von ihr abzutrennen. Geschützt werden damit insbesondere die verfassungsmäßige Ordnung, die staatliche Einheit und die Existenz der Republik. Bereits das „Unternehmen“ der Tat ist strafbar, sofern nach außen erkennbare Schritte zur Umsetzung gesetzt werden. Das Gesetz sieht dafür schwere Freiheitsstrafen vor. Manche Menschen lassen sich davon nicht abschrecken – sie wollten es genauer wissen und haben es herausgefunden.

Staatsverweigerer am Beispiel des „Staatenbund Österreich“

Der sogenannte „Staatenbund Österreich“ war eine staatsverweigernde beziehungsweise staatsfeindliche Gruppierung in Österreich, die die Republik Österreich nicht anerkannte und behauptete, der österreichische Staat sei rechtlich nicht legitim. Die Bewegung wurde 2015 von Monika Unger gegründet und orientierte sich ideologisch an sogenannten „Reichsbürger“- und „Souveränisten“-Bewegungen. Die Gruppierung stellte eigene Fantasiedokumente, Kennzeichen und Ausweise aus, erkannte Behörden und Gerichte nicht an und versuchte, ein eigenes paralleles „Staatsgefüge“ aufzubauen. Führende Mitglieder verfassten nötigende Drohbriefe gegen Beamte der Republik und erließen sogar Haftbefehle.

Gegen führende Mitglieder des „Staatenbundes Österreich“ wurde ab 2018 am Landesgericht für Strafsachen Graz verhandelt. Die Hauptangeklagte Monika Unger wurde zunächst 2019 wegen Hochverrats verurteilt, das Urteil später teilweise aufgehoben und das Verfahren wiederholt. Im zweiten Prozess wurde sie 2020 erneut wegen versuchter Bestimmung zum Hochverrat sowie wegen Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig gesprochen und zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Auch weitere führende Mitglieder erhielten teils mehrjährige Haftstrafen. Grundlage der Anklagen waren insbesondere § 242 StGB (Hochverrat) sowie die Bestimmungen über staatsfeindliche Verbindungen und Bewegungen.

Was das mit dem aktuellen Fall zu tun hat

In der Einleitung referenzieren wir auf einen aktuellen Fall aus Oberösterreich. Hier kam es zu einem großen Polizeieinsatz mit gepanzerten Fahrzeugen, angeblich um ein altes Strafgeld von vier Familienmitgliedern einzutreiben, in Summe ein mittlerer vierstelliger Betrag. Zunächst wurde der Eindruck erweckt, es handle sich um nicht bezahlte Ordnungsgelder aus der Corona-Zeit.

Tatsächlicher Hintergrund ist aber ein Rechtsfall – der Familie wurde im Zuge von Maskenattesten Dokumentenfälschung vorgeworfen. Eine Vorgangsweise der Behörden, die natürlich hochproblematisch ist und viele Menschen betraf, die sich Atteste von ihren Ärzten holten – ebenso verfolgt wurden die Ärzte selbst. Der richtige Weg, solchen Vorwürfen zu begegnen, ist der Weg zum Anwalt. Dann gab es in solchen Sachen auch immer wieder Freisprüche. Erstens, weil sich die Ärzte korrekt verhalten haben, zweitens, weil man dem Patienten wohl kaum die Diagnose eines Arztes als Dokumentenfälschung vorwerfen kann – sollte man meinen.

Die betreffende Familie hat nach eigener Aussage der Dame, die das Tondokument aufgenommen hat, einen anderen Weg gewählt. Man teilte den Behörden, im Speziellen dem Gericht, mit, dass dieses sachlich nicht zuständig wäre. Dabei berief man sich auf das „Namensrecht“, eine freie Erfindung aus dem Bereich der Staatsverweigerung.

Was ist das „Namensrecht“ der Staatsverweigerer

Unter dem Begriff „Namensrecht“ wird meist die Behauptung verstanden, der Staat oder Behörden würden durch die Schreibweise eines Namens — etwa in Großbuchstaben oder durch Einträge in Registern — eine künstliche „juristische Person“ erschaffen, die von der „natürlichen Person“ getrennt sei. Daraus leiten manche Gruppen die Vorstellung ab, staatliche Gesetze, Steuern, Strafen oder Verwaltungsakte würden nur für diese angebliche Kunstfigur gelten und könnten durch bestimmte Erklärungen oder Dokumente zurückgewiesen werden. Für diese Auffassungen gibt es jedoch keine Grundlage im österreichischen Recht. Das österreichische Namensrecht regelt tatsächlich lediglich Fragen wie den Erwerb, die Führung, Änderung und den Schutz von Vor- und Familiennamen, insbesondere im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Namensänderungsgesetz.

Was genau in den „Briefen an das Gericht“ unter Bezugnahme auf das „Namensrecht“ gestanden ist, ist unklar – klar ist aber, dass sich die Behörden dadurch bedroht fühlten und zur Ansicht kamen, sie hätten es mit einer Gruppe von Staatsverweigerern zu tun. Erschwert wurde das Problem dadurch, dass der oben genannte Rechtsfall Rechtskraft erhielt. Die Urteile fielen glücklicherweise relativ milde aus, soweit das bekannt ist, es wurden Geldstrafen ausgesprochen.

Strafen nicht bezahlt, Staat ignoriert

Die besagte Familie entschied sich dazu, diese Strafen nicht einzubezahlen, weil man sich inhaltlich und moralisch im Recht fühlte. Dies ist gegenüber dem Staat, der einen rechtsgültigen Titel erwirkt hat, nicht besonders sinnstiftend. Nach zahlreichen Ansprachen und Einvernahmen durch die Behörden, kam es zu besagtem Großeinsatz der Polizei.

Um das Fazit kurz zu umreißen, möchte ich Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832)
zitieren, der zu seinen Lebzeiten festhielt: Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten. Probleme mit dem Rechtsstaat lassen sich ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln wie Anwälten klären. Fühlt man sich ungerecht behandelt, steht jedem der Weg in die Öffentlichkeit frei. Nicht anzuraten ist, den Staat zu ignorieren oder Staatsbeamte zu bedrohen. Dann wird dem Bürger gezeigt, wer am längeren Ast sitzt – und die Möglichkeiten, die einem dann noch bleiben, sind enden wollend.

Das harte Vorgehen des Staates im Falle von Staatsverweigerung ist nachvollziehbar. Was soll ein Staat denn sonst gegenüber Bürgern unternehmen, die behaupten, der Staat würde für sie nicht gelten? Wenn er sie gewähren lässt, würde sich jeder beteiligte Beamte selbst strafbar machen – und es käme einer Selbstaufgabe gleich. Es ist dabei unerheblich, ob sich einzelne Staatsorgane seit 2015 des Verfassungsbruchs strafbar gemacht haben – weil es sich in jedem Einzelfall um getrennte Sachverhalte handelt. Angenommen, ein Staatsoberhaupt hätte die Verfassung mit Füßen getreten, berechtigt das einen Bürger nicht, eine gerichtliche Strafe zu ignorieren. So funktioniert die Welt nicht.

Finger weg von Reichsbürgern und Staatsverweigerern

Wer sich einer Gruppe von Staatsverweigerern anschließt, muss damit rechnen, dass der Staat die härtesten verfügbaren Maßnahmen gegen ihn anwendet. Ob man das subjektiv als angemessen und gerecht empfindet, steht nicht zur Debatte. Der Strafrahmen beträgt 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe – also identisch, wie bei nationalsozialistischer Wiederbetätigung, die ebenso hart verfolgt wird.

Bei so hohen Strafrahmen werden bei ausreichendem Tatverdacht auch sehr schnell Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen angeordnet. Einem Richter einen dummen Brief zu schreiben, in dem man die Rechtmäßigkeit des Staates und ordentlicher Gerichte in Frage stellt, erfüllt einen solchen Tatverdacht. All das ist kein Spaß und keine Bubendummheit aus Jux und Tollerei heraus. Jeder Mensch, der bei Sinnen ist, lässt die Finger von solchen Unternehmungen, holt seine Freunde da heraus und berät sie gut, wenn sie auf so eine schiefe Bahn geraten – oder hält den größtmöglichen Abstand. Staatsverweigerung hat mit sinnvollem „Widerstand“ und Opposition gegenüber einer Regierung nichts zu tun.

Unser Ratschlag an die betroffene Familie: Suchen Sie sich einen ordentlichen Rechtsanwalt. Bekämpfen Sie Bescheide und Urteile im Rahmen der vorgesehenen Mittel und Wege des Rechtsstaates. Und lassen Sie um Himmels willen die Finger von jeder Art von Staatsverweigerung – denn dann hat der Staat auch die rechtliche Begründung zur Kindesabnahme, die Ihnen offenbar angedroht oder schon umgesetzt wurde.









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Schuldenorgien: Das Gelddrucken der Regierung macht die normalen Bürger immer ärmer

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Die Menschen arbeiten hart, können sich aber keine eigene Wohnung leisten. Alles wird teurer und der Bürger fragt sich, wie das Leben früher mit einem einzigen Gehalt meisterbar war. Ein wesentlicher Grund dafür liegt im systematischen Aufblähen der Geldmenge durch die Regierungen und deren Notenbanken. Dieses Vorgehen treibt die Preise nach oben und verteilt den Wohlstand zu Ungunsten der breiten Bevölkerung.

Das Aufblähen der Geldmenge ist Inflation im klassischen Sinn. Im Gegensatz zur Teuerung, die etwa durch neue Vorschriften oder das Verteuern von Energie entsteht. Neues Geld wird geschöpft, doch es erreicht nicht alle Menschen und Marktteilnehmer gleichzeitig. Der Cantillon-Effekt beschreibt, wie die ersten Empfänger – Banken, große Unternehmen und staatliche Einrichtungen – die neuen Mittel nutzen, um Vermögenswerte wie Immobilien oder Aktien zu kaufen. Die Preise dieser Assets steigen zuerst. Wer später drankommt, etwa normale Lohnempfänger, zahlt höhere Kosten, ohne dass das Einkommen im gleichen Maß nachzieht. Die breite Bevölkerung trägt die Last, während Vermögensbesitzer ihre Positionen ausbauen.

In Österreich lässt sich dieser Mechanismus anhand der Immobilienpreise nachvollziehen. Eine 100 Quadratmeter große Wohnung in Wien war 1980 noch zu deutlich günstigeren Konditionen zu haben. Alte Marktdaten zeigen, dass Zinshäuser und vergleichbare Bestandsobjekte teilweise bei Preisen um 150 Euro pro Quadratmeter lagen. Heute liegen die Quadratmeterpreise in Wien meist zwischen 5.000 und 8.000 Euro oder darüber, je nach Bezirk und Zustand. In Innsbruck liegen die Preise in einer ähnlichen Bandbreite. Der Unterschied spiegelt nicht nur die allgemeine Teuerung wider, sondern auch die starke Nachfrage nach realen Werten, die durch die Geldmengenausweitung der letzten Jahrzehnte angeheizt wurde.

Der Preisanstieg hat das Verhältnis des Kaufpreises zum Einkommen verändert. Das mediane Nettoeinkommen lag 1980 bei monatlich etwa 8.000 bis 8.500 Schilling (580 Euro). Heute beträgt der monatliche Netto-Median 2.670 Euro. Nominal ist das Einkommen gestiegen, doch die Kaufkraft hat bei zentralen Gütern wie Wohnraum nicht Schritt gehalten. Während der Preis sich um den Faktor dreißig bis fünfzig vervielfacht hat, ist das Einkommen nicht einmal um das Fünffache gestiegen. Die arbeitende Bevölkerung kann sich keine Wohnung mehr leisten.

Das liegt an der Entwicklung der Geldmenge. In Österreich liegt die Geldmenge M3 heute bei etwa 460 Milliarden Euro. 1980 in Schilling war sie mit umgerechnet 22 Milliarden Euro deutlich kleiner. Im Euroraum wuchs die M3 von 1,1 Billionen Euro auf aktuell rund 17,3 Billionen Euro. Jede Ausweitung der Geldmenge, die vor allem staatliche Ausgaben und die Kreditvergabe finanziert, kommt zuerst denjenigen zugute, die Zugang zum frischen Geld haben. Der Rest der Gesellschaft spürt die Folgen als höhere Preise.

Jedes Mal, wenn der Staat seine Ausgaben durch neue Schulden und damit Geldschöpfung ausweitet, wird die Position der Lohnempfänger geschwächt. Die neuen Mittel fließen nicht gleichmäßig in die Wirtschaft. Sie verändern die Preisstruktur zulasten derjenigen, die auf laufende Einkommen angewiesen sind. Wer Vermögen in Form von Immobilien oder anderen Anlageformen hält, kann sich schützen. Wer das nicht kann, bekommt die Verarmung direkt zu spüren, bei der Miete, beim Autokauf oder beim täglichen Leben.

Das Übel ist der Mechanismus der Geldmengenausweitung selbst. Solange dieser Mechanismus von der Regierung genutzt wird, geht die Schere zwischen „den Reichen“ (den Besitzern von Aktien und Immobilien) und dem Rest der Bevölkerung weiter auf. Das liegt aber nicht an den bösen „Reichen“, sondern an der Regierung. Jedes Mal, wenn der Finanzminister ankündigt, neue Schulden aufnehmen zu wollen, kündigt er die weitere Verarmung der breiten Bevölkerung an. Denn alles, was der Staat ausgibt, muss der Bürger bezahlen. Sei es in Form von Steuern oder in Form von Inflation und Verarmung.

Die Lösung des Problems sind nicht immer neue Steuern und immer neue Schulden. Die Lösung des Problems sind weniger Steuern, weniger Staat und keine Schulden. Im Übrigen finde ich, eine Regierung, die kein Budget ohne die Aufnahme neuer Schulden zustande bringt, sollte zurücktreten müssen. Abgeordnete, die ein Schuldenbudget beschließen, sollten keinen Lohn mehr erhalten, bis das Budget wieder im Lot ist. Dann hätte der Wahnsinn ein Ende.

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