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Verfahren immer noch in der Schwebe: Die Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi

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Im Mai 2023 siegte die Gerechtigkeit: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hat Einspruch eingelegt, das Verfahren ist in der Schwebe. Die Verfolgung des renommierten Mikrobiologen und wohl bekanntesten Kritikers der Corona-Impfungen geht somit weiter. Der MWGFD hat den Fall inzwischen in seine Dokumentation „Ärzte mit Gewissen“ aufgenommen.

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erörterte Probleme der neuartigen mRNA-Vakzine wissenschaftlich basiert, aber auch für Laien verständlich. Seine Warnungen vor möglichen Spätfolgen der Impfungen hatten für viele Menschen Gewicht: Sie entschieden sich zur Vorsicht und warteten ab. Und tatsächlich sollten sich binnen kürzester Zeit die Warnungen des Mikrobiologen durch Berichte von schwerwiegenden Nebenwirkungen bestätigen.

In Zeiten, in denen die Politik auf eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung drängte, waren warnende Worte von Fachleuten unerwünscht. War Prof. Bhakdi einst ein auch im Mainstream gern zurate gezogener Experte, so wurde er nun plötzlich verunglimpft und als Verschwörungstheoretiker dargestellt. Das gipfelte (wegen Kritik Bhakdis an der Massenimpfkampagne in Israel) im Vorwurf der Volksverhetzung.

Zwar wurde er 2023 freigesprochen, doch das Verfahren ist nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft weiter in der Schwebe. Der Verein MWGFD dokumentiert die inzwischen fünf Jahre andauernde Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi – wir veröffentlichen die Eckdaten seines Falls an dieser Stelle ebenfalls, um erneut an das Unrecht zu erinnern, das kritischen Wissenschaftlern in den Corona-Jahren angetan wurde (und bis heute angetan wird).

Daten vom Portal „Ärzte mit Gewissen„:

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen Verdachts auf Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Vorwurf

  • Vorwurf: Verdacht auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB
  • Anlass: ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den genbasierten Impfungen aus dem Frühjahr 2021. Anstoß nahm die Justiz an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der er sich zum Vorgehen des Staates Israel äußerte und einen historischen Vergleich anstellte.

Was ist tatsächlich passiert?

Im April 2021 nahm ich ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den Gefahren der genbasierten Impfungen auf. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen Anstoß an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der ich mich über das Vorgehen des Staates Israel gegenüber seiner Bevölkerung äußerte und dabei einen historischen Vergleich anstellte.

Hintergrund waren Zuschriften jüdischer Holocaust-Überlebender, die mich mit der Bitte erreichten, das aus ihrer Sicht Unerträgliche öffentlich zu machen. In meiner Aussage habe ich meine Hochachtung für das jüdische Volk ausdrücklich bekundet; meine Kritik richtete sich gegen das politische Vorgehen Israels im Zusammenhang mit der Impfkampagne, nicht gegen Menschen oder Volkszugehörigkeit.

Am 23. Mai 2023 wurde ich vor dem Amtsgericht Plön in erster Instanz freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat Einspruch eingelegt; eine Anhörung am Landgericht Kiel steht bevor.— Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Aktueller Stand

  • Erstinstanzlicher Freispruch durch das Amtsgericht Plön (23. Mai 2023)
  • Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig
  • Anhörung am Landgericht Kiel anberaumt; ein für Februar 2025 vereinbarter Termin wurde wegen Erkrankung verschoben. Seither wird das Verfahren in der Schwebe gehalten.

Persönliche Auswirkungen

  • Herzprobleme und Bluthochdruck
  • Transitorische ischämische Attacke im Januar 2025

Kollegiale Reaktionen

  • Alte „Freunde” sind verschwunden und durch wunderbare echte neue Freundschaften weltweit ersetzt

Pressereaktionen

  • Die Mainstream-Berichterstattung beschreibt er als „peinlich und zutiefst beschämend”

Ausblick

Alles, was ich dazu zu sagen habe, steht in dem Buch „mRNA-Impfungen”, das ich gemeinsam mit Helmut Sterz herausgegeben habe.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Strafe für „Lügenfritz“: Rechtsanwältin stellt Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

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Die Causa „Lügenfritz“ sorgt weiterhin für Kopfschütteln – auch und gerade unter Juristen. Die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt: Sie verortet im Verfahren und dem Strafbefehl gegen den Facebook-Nutzer eine Verfolgung Unschuldiger sowie Rechtsbeugung.

Schon nachdem die Strafe von 30 Tagessätzen gegen den Kommentator auf Facebook publik wurde, äußerten Juristen scharfe Kritik und verwiesen auf die Meinungsfreiheit (Report24 berichtete). Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Kanzlei Haintz.Legal hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 1 StGB und wegen des Verdachts der Rechtsbeugung nach § 339 StGB gestellt. Das zugehörige Schreiben publizierte sie am 5. Juni auf X.

Dannenmaier nimmt darin Bezug auf die Begründung der Strafverfolgung des Facebook-Users, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte: Die Äußerung sei laut Staatsanwaltschaft angeblich „geeignet, das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Dannenmaier lässt diese Argumentation nicht stehen:

Damit unternimmt die Staatsanwaltschaft den Versuch, aus § 188 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt zu kreieren. § 188 StGB ist aber kein abstraktes Gefährdungsdelikt, wie z.B. § 130 StGB. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft erweckt den Eindruck, dass sie die Tatbestandsvoraussetzung der Eignung zur Friedensstörung des § 130 StGB auf § 188 SIGB übertragen möchte und dies auch getan hat. Das ist jedoch völlig abwegig. Eine solche Eignung ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 188 StGB. Im Rahmen des § 188 StGB muss die Äußerung lediglich geeignet sein, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren.

Die Äußerung sei dazu laut Dannenmaier „sicherlich nicht geeignet“: „Wenn der Bundeskanzler derart lügt, wie es Merz getan hat, muss er sich diese Äußerung auch gefallen lassen“, konstatiert sie. Er selbst habe auch keinen Strafantrag gestellt, sondern die Staatsanwaltschaft habe „in ihrem Verfolgungseifer“ eine Strafbarkeit nach § 188 StGB angenommen und einen Strafbefehl diesbezüglich beantragt, so die Rechtsanwältin.

Dannenmaier betrachtet die Äußerung des Facebook-Users als von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Er habe sich in keiner Weise strafbar gemacht, zumal auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 188 StGB nicht vorliegen würden. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und sogar einen Strafbefehl beantragt, der den Berichten nach bereits rechtskräftig sein soll. Die Juristin äußert daher zusätzlich einen Verdacht auf Rechtsbeugung gegen den zuständigen Dezernenten.

(Auszug von RSS-Feed)
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