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Tschechien plant drei neue Mini-Atomkraftwerke und sichert sich Schlüsselrolle in Europa

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In Tschechien setzt man auf eine zuverlässige, grundlastfähige Stromversorgung. Mindestens drei neue Mini-Atomkraftwerke sollen die Energiesicherheit des Landes gewährleisten. Zudem etabliert man sich als Global Player im Small-Modular-Reactor-Sektor. In Prag zählt Pragmatismus wohl mehr als die Klimawahn-Ideologie.

Während man in anderen europäischen Ländern – allen voran Deutschland – dem Irrglauben anhängt, man könne eine moderne Industrienation allein mit wetterabhängigem Wind- und Sonnenstrom betreiben, setzt Tschechien auf Vernunft, Pragmatismus und Versorgungssicherheit. Prag hat nun detaillierte Pläne für den Bau von drei sogenannten Small Modular Reactors (SMR, kleine modulare Reaktoren) vorgestellt. Damit wollen die Tschechen nicht nur die eigene verlässliche Grundlastversorgung sichern, sondern sich auch an die Spitze einer europäischen Atom-Renaissance setzen.

Denn in Tschechien hat man offensichtlich verstanden, dass man als Industrienation nicht auf den unsicheren Flatterstrom von Wind- und Solarkraftwerken zählen kann. Als Standorte für die ersten drei Mini-Reaktoren sind Temelín, Dětmarovice und Tušimice vorgesehen. Doch das ist erst der Anfang. Wie Industrie- und Handelsminister Karel Havlíček nach einem gemeinsamen Werksbesuch bei Škoda JS in Pilsen mit Premierminister Andrej Babiš betonte, werden bereits weitere mögliche Standorte geprüft. „Aktuell haben wir drei Standorte, und wir suchen nach weiteren, aber das ist schon eine ziemlich ordentliche Zahl“, so Havlíček gegenüber dem Portal Echo24.

Die Pläne gehen dabei jedoch weit über die bloße Stromproduktion für den heimischen Markt hinaus. Tschechien will sich mit seiner heimischen Industrie als zentraler Akteur in der stetig wachsenden Lieferkette für europäische Kernenergie positionieren. „Unsere Ambition ist es, Teil der Lieferkette zu sein. Das bedeutet, dass dies für uns nicht nur ein tschechisches, sondern mindestens ein paneuropäisches Projekt ist“, erklärte Havlíček. Die Regierung hat das klare Ziel ausgegeben, dass die tschechische Industrie – insbesondere das Traditionsunternehmen Škoda JS – einen signifikanten Anteil der künftigen SMR-Produktion übernehmen soll.

Man rechnet sich Chancen aus, dass tschechische Komponenten künftig in rund zehn Prozent aller weltweit ausgelieferten kleinen modularen Reaktoren verbaut sein könnten. Die Weichen dafür sind bereits gestellt: Der teilstaatliche tschechische Energiekonzern ČEZ sicherte sich bereits im vergangenen Jahr einen 20-Prozent-Anteil an Rolls-Royce SMR. Im Mai wurde Škoda JS (ein Teil der ČEZ-Gruppe) von den Briten als einer von zwei Hauptlieferanten für entscheidende Bauteile ausgewählt. Zu den Aufträgen gehören unter anderem die Fertigung von Reaktordruckbehältern, internen Reaktorteilen und Ausrüstung für den Primärkreislauf.

Karel Bednář, Vorstandsvorsitzender von Škoda JS, bestätigte, dass man sich fest in der Lieferkette von Rolls-Royce SMR etablieren wolle. Die Kooperation laufe bereits seit knapp drei Jahren und habe den Status vertraglich abgesicherter Vorbereitungsarbeiten erreicht. „Wir haben Verträge für die Vorbereitung der Produktion von Großkomponenten mit langen Vorlaufzeiten unterzeichnet“, so Bednář. Man habe der Regierungsspitze gezeigt, dass Škoda in Pilsen nach wie vor über die Kapazitäten und das Fachpersonal verfüge, um diese hochkomplexen Bauteile zu fertigen. Die ersten drei Mini-Reaktoren von Rolls-Royce SMR sollen im britischen Wales entstehen – das erste Aggregat wird voraussichtlich Mitte der 2030er Jahre ans Netz gehen. Bereits rund ein Jahr später soll der erste tschechische Reaktor folgen.

Tschechien zeigt, dass man in Europa durchaus noch auf zukunftsfähige Technologien setzen kann. Nicht nur, dass das Land auch künftig eine zuverlässige und stabile Stromversorgung haben wird, auch werden so ganz nebenbei zusätzlich hochbezahlte Industriearbeitsplätze geschaffen und der eigene Wirtschaftsstandort gestärkt.

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Verfahren immer noch in der Schwebe: Die Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi

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Im Mai 2023 siegte die Gerechtigkeit: Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Doch die Staatsanwaltschaft hat Einspruch eingelegt, das Verfahren ist in der Schwebe. Die Verfolgung des renommierten Mikrobiologen und wohl bekanntesten Kritikers der Corona-Impfungen geht somit weiter. Der MWGFD hat den Fall inzwischen in seine Dokumentation „Ärzte mit Gewissen“ aufgenommen.

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erörterte Probleme der neuartigen mRNA-Vakzine wissenschaftlich basiert, aber auch für Laien verständlich. Seine Warnungen vor möglichen Spätfolgen der Impfungen hatten für viele Menschen Gewicht: Sie entschieden sich zur Vorsicht und warteten ab. Und tatsächlich sollten sich binnen kürzester Zeit die Warnungen des Mikrobiologen durch Berichte von schwerwiegenden Nebenwirkungen bestätigen.

In Zeiten, in denen die Politik auf eine vollständige Durchimpfung der Bevölkerung drängte, waren warnende Worte von Fachleuten unerwünscht. War Prof. Bhakdi einst ein auch im Mainstream gern zurate gezogener Experte, so wurde er nun plötzlich verunglimpft und als Verschwörungstheoretiker dargestellt. Das gipfelte (wegen Kritik Bhakdis an der Massenimpfkampagne in Israel) im Vorwurf der Volksverhetzung.

Zwar wurde er 2023 freigesprochen, doch das Verfahren ist nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft weiter in der Schwebe. Der Verein MWGFD dokumentiert die inzwischen fünf Jahre andauernde Verfolgung von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi – wir veröffentlichen die Eckdaten seines Falls an dieser Stelle ebenfalls, um erneut an das Unrecht zu erinnern, das kritischen Wissenschaftlern in den Corona-Jahren angetan wurde (und bis heute angetan wird).

Daten vom Portal „Ärzte mit Gewissen„:

Art der Verfolgung

  • Staatliche Strafverfolgung wegen Verdachts auf Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Vorwurf

  • Vorwurf: Verdacht auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB
  • Anlass: ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den genbasierten Impfungen aus dem Frühjahr 2021. Anstoß nahm die Justiz an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der er sich zum Vorgehen des Staates Israel äußerte und einen historischen Vergleich anstellte.

Was ist tatsächlich passiert?

Im April 2021 nahm ich ein rund 90-minütiges Aufklärungsvideo zu den Gefahren der genbasierten Impfungen auf. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen Anstoß an einer Passage von etwa zwei Minuten, in der ich mich über das Vorgehen des Staates Israel gegenüber seiner Bevölkerung äußerte und dabei einen historischen Vergleich anstellte.

Hintergrund waren Zuschriften jüdischer Holocaust-Überlebender, die mich mit der Bitte erreichten, das aus ihrer Sicht Unerträgliche öffentlich zu machen. In meiner Aussage habe ich meine Hochachtung für das jüdische Volk ausdrücklich bekundet; meine Kritik richtete sich gegen das politische Vorgehen Israels im Zusammenhang mit der Impfkampagne, nicht gegen Menschen oder Volkszugehörigkeit.

Am 23. Mai 2023 wurde ich vor dem Amtsgericht Plön in erster Instanz freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig hat Einspruch eingelegt; eine Anhörung am Landgericht Kiel steht bevor.— Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi

Aktueller Stand

  • Erstinstanzlicher Freispruch durch das Amtsgericht Plön (23. Mai 2023)
  • Einspruch der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig
  • Anhörung am Landgericht Kiel anberaumt; ein für Februar 2025 vereinbarter Termin wurde wegen Erkrankung verschoben. Seither wird das Verfahren in der Schwebe gehalten.

Persönliche Auswirkungen

  • Herzprobleme und Bluthochdruck
  • Transitorische ischämische Attacke im Januar 2025

Kollegiale Reaktionen

  • Alte „Freunde” sind verschwunden und durch wunderbare echte neue Freundschaften weltweit ersetzt

Pressereaktionen

  • Die Mainstream-Berichterstattung beschreibt er als „peinlich und zutiefst beschämend”

Ausblick

Alles, was ich dazu zu sagen habe, steht in dem Buch „mRNA-Impfungen”, das ich gemeinsam mit Helmut Sterz herausgegeben habe.

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Energiesicherheit: Ömpel und Grüne liefern Österreich Wind und Sonne aus

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Obwohl es in Österreich durchaus noch Potential zur Nutzung der Wasserkraft – insbesondere durch Kleinwasserkraftwerke – gibt, drückt die Bundesregierung mit Unterstützung der Grünen den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken durch. Die Alpenrepublik soll den Wetterlaunen noch stärker ausgesetzt werden.

Rund die Hälfte des in Österreich erzeugten Stroms kommt von Wasserkraftwerken. Zusätzliche Kleinwasserkraftwerke könnten die Versorgungssicherheit mit wetter- und tageszeitunabhängigem Strom ebenfalls deutlich verbessern. Werden derzeit jährlich etwa 55 bis 60 Terawattstunden (TWh) Strom aus Wasserkraft gewonnen, könnte man dadurch, sowie durch die Modernisierung der bestehenden Wasserkraftwerke mehr als 70 TWh pro Jahr produzieren. Das wären bis zu 20 Prozent mehr an regelbarer und zuverlässiger Stromversorgung. Doch die österreichische Bundesregierung will noch mehr Wind- und Solarkraftwerke – und das noch rascher – im ganzen Land aufgebaut sehen.

Weil sich die Freiheitlichen gegen die Verschandelung der Landschaften durch riesige Windkraftwerke und großflächige Solarfarmen für eine unzuverlässige Stromversorgung aussprechen, wurden von der Ömpel-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos die Grünen zur Erreichung der notwendigen Zweidrittelmehrheit ins Boot geholt. Doch um die Grünen zur Zustimmung für das sogenannte „Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz“ (EABG) zu gewinnen, mussten die Regierungsparteien deutliche Zugeständnisse machen. Denn der Ökopartei ging der ursprüngliche Entwurf nicht weit genug.

Nun sollen konkrete Ausbauziele pro Bundesland und Technologie (also Windkraftwerke, Solarmodule, Wasserkraftwerke, Geothermie-Projekte und Netzinfrastruktur) festgelegt werden. Zudem kommen beschleunigte Genehmigungsverfahren, was insbesondere bei den Windkraftwerken wegen der negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Infraschalls (Report24 berichtete bereits zu diesem Thema) und der möglichen Schäden für Flora und Fauna vielerorts auf Widerstand stößt.

Und selbstverständlich darf der Klimadiktatur-Ansatz der Grünen nicht fehlen: Denn Grünen-Verhandler Lukas Hammer forderte nicht nur striktere Vorgaben an die Länder ein, sondern auch mehr Eingriffsmöglichkeiten für den Bund – sollten sich diese gegen die Pläne querlegen wollen. Denn einige Länder würden sich in einer Blockadehaltung befinden. Doch was ist, wenn sich die Landesregierungen einfach nur am Willen ihrer Bevölkerung orientieren? Aber so etwas interessiert die Grünen herzlich wenig – Hauptsache, das ganze Land wird mit Windrädern und Solarpanelen zugepflastert.

Das ohnehin schon sehr hoch angesetzte Ausbauziel von 27 Terawattstunden (TWh) Nennleistung auf nunmehr 30 TWh (gegenüber dem Jahr 2020) bis zum Jahr 2030 zu erhöhen, haben die Grünen ebenfalls durchgesetzt. Zusätzlich gibt es nun ein Ausbauziel von 40 TWh bis zum Jahr 2035. Wind und Sonne über alles, über alles in der Welt – und wenn dafür die Stromversorgung im ganzen Land zusammenfällt.

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Jobcenter-Mitarbeiter legt Bürgergeld-Missbrauch offen – und wird fristlos entlassen

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Ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen hat mit seiner öffentlichen Kritik am Bürgergeld-System für bundesweites Aufsehen gesorgt. Kurz nach seinem Auftritt in einer ZDF-Dokumentation, in der er massiven Missbrauch und fehlende Sanktionen anprangerte, wurde ihm fristlos gekündigt. Offensichtlich steht es auch im öffentlichen Dienst nicht gut um die Meinungsfreiheit.

Fred G., über 20 Jahre beim Jobcenter Bremen beschäftigt, hat das System, in dem er selbst arbeitete, scharf kritisiert. In der Reportage „Am Puls mit Sarah Tacke – System Bürgergeld: Leben ohne Leistung“ berichtete der 60-Jährige von seinen Erfahrungen.

Der Hauptzweck vieler Jobcenter-Mitarbeiter bestehe vor allem darin, Geld auszuzahlen. Würden die Mitarbeiter alle Bürgergeldempfänger in Arbeit vermitteln, wäre ihre Tätigkeit aus seiner Sicht überflüssig. Er schätzt, dass 30 bis 40 Prozent der Bürgergeld-Empfänger falsche oder unvollständige Angaben zu Einkommen, Vermögen oder Wohnsituation machen. Dies sei ein „offenes Geheimnis“. Die Motivation der Leute sei, im System drinzubleiben, er sprach von einer „Lebensalternative Bürgergeld“.

Nur wenige Tage nach der Ausstrahlung erhielt der langjährige Jobcenter-Mitarbeiter die fristlose Kündigung von der Stadt Bremen. Die Begründung: Das Interview sei nicht genehmigt gewesen. G. habe sich selbst an die ZDF-Moderatorin Sarah Tacke gewandt, um auf die Missstände im Bürgergeld-System aufmerksam zu machen. In dem Kündigungsschreiben vom 28. Mai betont die Stadt Bremen zwar, dass auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Kritik üben dürfen – allerdings nur, solange diese sachlich und konstruktiv erfolgt. Aus Sicht der Behörde habe G. diese Grenze jedoch überschritten. Das Vertrauensverhältnis sei damit zerstört.

Das Jobcenter Bremen wies die Aussagen des 60-Jährigen zurück – für die geschätzten 30 bis 40 Prozent gebe es keine belastbaren Erkenntnisse. Es räumte aber ein, dass fehlerhafte Angaben und Fälle individuellen Bürgergeld-Missbrauchs „selbstverständlich vorkommen“.

G. kündigte an, rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Ihm gehe es um Meinungsfreiheit.

Ex-Mitarbeiter legt nach: Betrug werde strukturell begünstigt

Im Podcast von BILD-Journalist Paul Ronzheimer legte er sogar noch nach. Er wehrte sich nicht nur gegen die Vorwürfe, er nannte auch ein konkretes Beispiel für den Bürgergeld-Missbrauch.

„Du förderst einen Führerschein, der kostet mittlerweile ja auch zwei-, dreitausend Euro, dann stellst du noch ein Auto zur Verfügung, das kostet noch mal viertausend. Damit er dahin kommt, weil der Arbeitgeber – in diesem Fall ein Lagerlogistiker – eben nicht mit den Öffis erreichbar ist. Und du stellst fest: Nach 14 Tagen hat er sich wieder schön feuern lassen. Führerschein und Auto behält er natürlich.“

Dieser Fall stehe laut G. exemplarisch für ein System, das Betrug strukturell begünstige. Sanktionen, die bei mangelnder Mitwirkung der Leistungsempfänger eigentlich möglich wären, würden in der Praxis so gut wie nie verhängt. Die zuständigen Abteilungen seien chronisch überlastet – auch er selbst sei überlastet gewesen. Sanktionen seien nur bei besonders auffälligen Beziehern zum Einsatz gekommen.

Seinen Auftritt im ZDF sieht er als Warnruf. G. erklärte, er habe mit seinem Auftritt Missstände ansprechen wollen. Der Beitrag in der ZDF-Dokumentation sei „ein SOS-Funk“ von ihm gewesen. Er habe damit lediglich auf erhebliche Probleme in der Struktur des Jobcenters aufmerksam machen wollen – „in der Vermittlung und letzten Endes dann auch im Verbund mit der Frage nach der Integration“.

Auf den Vorwurf der Lüge durch die Landesregierung ging G. ebenfalls ein. In der ZDF-Dokumentation hatte er erklärt, dass 30 bis 40 Prozent der Empfänger keine wahren Angaben machen. Die Bremer SPD-Arbeitssenatorin Claudia Schilling (57) wies diese Zahl scharf zurück: „Die Behauptung, 30 bis 40 Prozent der Leistungsbeziehenden würden Sozialleistungen missbräuchlich beziehen, entbehrt jeder belastbaren Grundlage.“ G. verzerre damit die Realität.

Zahlen könnten sogar höher sein

Im Podcast stellte G. klar, dass er sich auf alle arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger sowie Aufstocker bezogen hatte. Von dieser Gruppe würden 30 bis 40 Prozent falsche Angaben zu Vermögensverhältnissen, der Wohnsituation oder ihrer Partnerschaft machen, um sich Vorteile im Bürgergeld-System zu verschaffen – die Zahlen könnten sogar höher sein.

Das Bürgergeld-System steht seit seiner Einführung unter Dauerfeuer. Während es vom Establishment als moderne, menschenwürdige Grundsicherung gelobt wird, kritisieren Gegner viel zu hohe Anreize zum Verbleib im System, zu schwache Sanktionen und eine Bürokratie, die Missbrauch erleichtert.

Ob G. seinen Job zurückbekommt, wird ein Arbeitsgericht entscheiden. Bis dahin bleibt der 60-Jährige ein Symbol für die Frage: Darf ein Insider die Wahrheit sagen – oder kostet ihn das im besten Deutschland den Job?

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Strafe für „Lügenfritz“: Rechtsanwältin stellt Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft

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Die Causa „Lügenfritz“ sorgt weiterhin für Kopfschütteln – auch und gerade unter Juristen. Die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gestellt: Sie verortet im Verfahren und dem Strafbefehl gegen den Facebook-Nutzer eine Verfolgung Unschuldiger sowie Rechtsbeugung.

Schon nachdem die Strafe von 30 Tagessätzen gegen den Kommentator auf Facebook publik wurde, äußerten Juristen scharfe Kritik und verwiesen auf die Meinungsfreiheit (Report24 berichtete). Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier von der Kanzlei Haintz.Legal hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Verfolgung Unschuldiger nach § 344 Abs. 1 StGB und wegen des Verdachts der Rechtsbeugung nach § 339 StGB gestellt. Das zugehörige Schreiben publizierte sie am 5. Juni auf X.

Dannenmaier nimmt darin Bezug auf die Begründung der Strafverfolgung des Facebook-Users, der Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte: Die Äußerung sei laut Staatsanwaltschaft angeblich „geeignet, das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern, weil sie geeignet war, bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen zu schüren“. Dannenmaier lässt diese Argumentation nicht stehen:

Damit unternimmt die Staatsanwaltschaft den Versuch, aus § 188 StGB ein abstraktes Gefährdungsdelikt zu kreieren. § 188 StGB ist aber kein abstraktes Gefährdungsdelikt, wie z.B. § 130 StGB. Die Argumentation der Staatsanwaltschaft erweckt den Eindruck, dass sie die Tatbestandsvoraussetzung der Eignung zur Friedensstörung des § 130 StGB auf § 188 SIGB übertragen möchte und dies auch getan hat. Das ist jedoch völlig abwegig. Eine solche Eignung ist keine Tatbestandsvoraussetzung des § 188 StGB. Im Rahmen des § 188 StGB muss die Äußerung lediglich geeignet sein, das öffentliche Wirken des Politikers erheblich zu erschweren.

Die Äußerung sei dazu laut Dannenmaier „sicherlich nicht geeignet“: „Wenn der Bundeskanzler derart lügt, wie es Merz getan hat, muss er sich diese Äußerung auch gefallen lassen“, konstatiert sie. Er selbst habe auch keinen Strafantrag gestellt, sondern die Staatsanwaltschaft habe „in ihrem Verfolgungseifer“ eine Strafbarkeit nach § 188 StGB angenommen und einen Strafbefehl diesbezüglich beantragt, so die Rechtsanwältin.

Dannenmaier betrachtet die Äußerung des Facebook-Users als von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt. Er habe sich in keiner Weise strafbar gemacht, zumal auch die Tatbestandsvoraussetzungen des § 188 StGB nicht vorliegen würden. Trotzdem habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt und sogar einen Strafbefehl beantragt, der den Berichten nach bereits rechtskräftig sein soll. Die Juristin äußert daher zusätzlich einen Verdacht auf Rechtsbeugung gegen den zuständigen Dezernenten.

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Studie zu Versorgungssicherheit: Wind- und Solarkraft versagen in 62 Prozent der Zeit!

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Die Propagandamaschine von Politik und Mainstream-Medien preist den Ausbau von „erneuerbaren Energien“ unermüdlich als Lösung aller Probleme an. Doch eine neue wissenschaftliche Untersuchung belegt: Wind- und Solarenergie weisen eine Ausfallquote von bis zu 62 Prozent auf. Ein Land, das sich bei der Stromversorgung auf das Wetter stützt, riskiert laut den Forschern verheerende Blackouts und treibt die Bürger und die Wirtschaft in den Ruin.

Immer deutlicher zeigt sich das fundamentale Problem der grünen Träumereien von einer rein „erneuerbaren“ Stromversorgung durch Wind und Sonne. Eine neue Forschungsarbeit von Sargentis et al. (2026), veröffentlicht unter dem Titel „Stochastic Assessment of Renewable Energy Reliability: A Case Study of North Euboea, Greece“ im Journal of Energy and Power Technology, nutzt stochastische Analysen, um die tatsächliche Wirksamkeit und Verlässlichkeit erneuerbarer Energiequellen (RES) am Fallbeispiel Griechenlands zu untersuchen.

Die Ergebnisse haben es in sich. In der Studie heißt es unmissverständlich: „Im Gegensatz zu steuerbaren fossilen Brennstoffen oder der nuklearen Stromerzeugung variiert die Leistung von Sonnen- und Windkraft unvorhersehbar mit den Wetterbedingungen, was zu Ungleichgewichten zwischen Angebot und Nachfrage führt.“ Dies verdeutlichen auch die realen Daten. Photovoltaik-Anlagen (PV) können den jährlichen Energiebedarf nur in kläglichen 32 Prozent der Zeit decken. Die Windkraft schneidet mit 44 Prozent kaum besser ab.

Besonders dramatisch ist die Situation, wenn die Verbraucher tatsächlich auf den Strom angewiesen sind: Immer dann, wenn Elektrizität primär zum Heizen (im Winter) oder zum Kühlen (im Hochsommer) benötigt wird, liefern Wind- und Solarkraft in den allermeisten Fällen einfach keinen Strom. Die kombinierte Ausfallquote (Failure Rate) dieser angeblichen „Zukunftstechnologien“ liegt laut den dokumentierten Daten bei sage und schreibe 62 Prozent. Die Studie räumt zudem auch mit der politischen Illusion auf, dass ein sturer „Weiter so“-Ausbau dieses Problem lösen würde. Ganz im Gegenteil: Ein noch höherer Anteil an Wind- und Solarstrom im Netz erhöht demnach das Risiko eines katastrophalen Blackouts massiv – oder zwingt die Stromversorger dazu, erst recht wieder auf fossile Kraftwerke zurückzugreifen, um das Netz überhaupt noch irgendwie am Laufen zu halten.

So halten die Forscher fest, dass PV-Anlagen zwar auf dem Papier theoretisch den Pro-Kopf-Jahresbedarf produzieren könnten, aber ohne gigantische – und bislang nicht existierende – Speicherkapazitäten praktisch nutzlos sind, um das System stabil zu halten. Das paradoxe Fazit für reine PV-Systeme: Sie decken die Nachfrage nur in etwa einem Drittel der Zeit, produzieren aber an sonnigen Tagen extreme Überschüsse, die abgeregelt und weggeworfen werden müssen, weil die Netze sie nicht aufnehmen können.

Der kontinuierliche Umbau der sicheren Energieversorgung durch Kohle-, Gas- und Atomkraftwerke hin zu flatterhaftem „Zufallsstrom“ hat auch gravierende wirtschaftliche Folgen. Die Untersuchung bestätigt, dass eine stärkere Abhängigkeit von Wind- und Solarkraft auch zwingend mit höheren Strompreisen verbunden ist. Die Gleichung „Sonne und Wind stellen uns keine Rechnung“ entpuppt sich als die wohl teuerste Lüge der Energiewende. Demnach treibt der Ausbau die Preise aus drei Gründen unweigerlich in die Höhe:

Erstens entsteht ein Zwang zu einer völlig absurden Doppelstruktur mit Backup-Kraftwerken. Diese „Schattenkraftwerke“ müssen aufwendig und teuer im permanenten Standby-Modus bereitgehalten werden, um rasch einspringen zu können. Hinzu kommen als zweiter Punkt sündhaft teure Not-Eingriffe zur Netzstabilisierung (Redispatch-Maßnahmen), indem Wind- und Solarkraftwerke immer wieder abgeregelt werden. Die Betreiber erhalten aber dennoch Gelder aus Subventionen und Abnahmegarantien – und werden für den „Geisterstrom“ bezahlt. Drittens kommen noch die für ein solches System notwendigen Stromspeicher hinzu, die im Notfall (z. B. bei tage- oder gar wochenlangen Dunkelflaute-Zeiten) die Versorgung aufrechterhalten können. Das wären im Falle Deutschlands nicht nur Milliarden- sondern Billionenbeträge.

Am Ende zahlen wir in Sachen Wind- und Solarstrom dadurch immer mehr Geld dafür, schlussendlich immer weniger Versorgungssicherheit zu bekommen. Wenn das eigentliche Ziel der sogenannten Energiewende und des milliardenschweren Ausbaus von Wind- und Solarparks eine verlässliche Deckung der Stromnachfrage sein soll, dann bescheinigt diese Studie den völligen Realitätsverlust dieser Politik und ihrer medialen Handlanger.

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Todesstrafe verhängt! Das blüht Gruppenvergewaltigern in Pakistan

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In Pakistan wurden zwei Männer zum Tode verurteilt: Sie hatten eine pakistanisch-französische Frau vor den Augen ihrer Kinder brutal vergewaltigt, nachdem sie mit dem Auto auf einer Autobahn liegen geblieben war. In Pakistan steht darauf der Tod durch Hängen.

Ursprünglich wurde das Urteil schon im Jahr 2021 verhängt: Die beiden Männer Abid Malhi und Shafqat Ali wurden wegen Gruppenvergewaltigung, Entführung, Raub und Terrorismusdelikten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. In Pakistan ist die Hinrichtungsmethode der Tod durch den Strick.

Beide Männer legten damals Berufung ein. Wie aktuell die Daily Mail berichtet, wurde die Berufung aber am Mittwoch von zwei Richtern zurückgewiesen.

Die Vergewaltigung ereignete sich am 9. September 2020. Das Opfer war mit ihren drei Kindern im Auto unterwegs, als ihr der Sprit ausging. Sie blieb auf der Autobahn außerhalb von Lahore liegen, verriegelte die Türen und wartete auf Hilfe, die sie telefonisch gerufen hatte.

Diese kam jedoch zu spät. Malhi und Ali schlugen eine Scheibe des Autos ein, zerrten die Frau nach draußen und vergewaltigten sie vor den Augen ihrer Kinder mit vorgehaltener Waffe. Sie stahlen obendrein Geld, Schmuck und Bankkarten, bevor sie die Flucht ergriffen.

Die Frau konnte die Täter trotz ihres Traumas beschreiben. Sie wurden über Mobilfunkdaten ausfindig gemacht und mehrere Tage nach der Attacke verhaftet. DNA-Proben vom Tatort stimmten mit denen der Männer überein und das Opfer identifizierte die beiden. Zumindest Ali war den Berichten nach geständig.

Frau sollte laut Polizist selbst schuld sein: Empörte Proteste

Der Fall sorgte für erhebliche mediale Aufmerksamkeit und verursachte wütende Proteste in ganz Pakistan, nachdem ein Polizist öffentlich eine Mitschuld des Opfers implizierte: Er prangerte nach der Tat in TV-Auftritten an, dass die Frau eine stärker befahrene Straße hätte wählen müssen. Außerdem kritisierte er, dass das Opfer, das eigentlich in Frankreich lebte, Pakistan wohl fälschlicherweise für ähnlich sicher wie Frankreich gehalten hätte. Tatsächlich leben Frauen in Pakistan gefährlich – die Daily Mail weist darauf hin, dass pakistanische Frauen sexuelle Übergriffe aber häufig nicht anzeigen würden. In einer Gesellschaft, in der viele Vergewaltiger ungeschoren davonkommen (was angesichts der Einstellungen, die der Polizist nach der Gruppenvergewaltigung der Mutter offenbarte, nicht verwundert), wäre das oft auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko.

Bei vielen Pakistanis verfing dieses „Victim Blaming“ durch den Polizisten aber nicht: Es kam zu empörten Protesten. Was zu denken geben darf, denn im modernsten und besten Deutschland aller Zeiten geht niemand für die Opfer von Gruppenvergewaltigungen auf die Straße. Höchstens treffen sich ein paar NGO-Mitarbeiter und Linke in Berlin, um auf politischen Zuruf für Zensur und Verbote in den sozialen Netzen zu demonstrieren (Stichwort „digitale Vergewaltigung“).

Die Wut der Europäer brodelt

Auf Plattformen wie X sorgt das Urteil für emotionale Reaktionen. Während viele Menschen im Westen der Todesstrafe stark ablehnend gegenüberstehen und gerade der Tod durch den Strick als mittelalterlich und unmenschlich wahrgenommen wird, werden in Fällen brutalster Übergriffe wie Gruppenvergewaltigungen doch Forderungen nach härteren und mitunter drakonischen Strafen laut. Der Zorn kocht hier auch und gerade angesichts der mehrheitlich pakistanischen Grooming bzw. Rape Gangs im Vereinigten Königreich hoch.

Mehrere Kommentatoren ziehen online Vergleiche und posten Sprüche wie „Pass auf, Keir Starmer – so sollte man mit Vergewaltigern umgehen“. Viele User prangern an, dass solche Täter in europäischen Ländern kaum oder keine Strafen befürchten müssten und zur Belohnung für ihre Verbrechen noch vom Steuerzahler alimentiert werden müssten.

„Wenn das in Großbritannien passieren würde, würde Starmer ihnen kostenlose Häuser schenken! Dieses Land ist erbärmlich!“

Solche Kommentare sollten Regierungen nachdenklich stimmen, denn Wut und Verrohung sind eine direkte Folge einer Politik, die Täter schützt und die Sicherheit der eigenen Bürger an letzte Stelle stellt. Unvergessen ist der Fall aus Deutschland, wo eine Frau länger in Haft musste als mehrere Männer, die gemeinschaftlich eine 15-Jährige im Hamburger Stadtpark vergewaltigt hatten. Das so viel schlimmere Verbrechen der Frau? Ein Wutkommentar gegen die Täter (Report24 berichtete).

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Grüne Energie, dreckige Entsorgung: Windrad-Schrott-Skandal endet vor Gericht

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Ein Windkraft-Entsorgungspionier, der wegen der illegalen Entsorgung ausgedienter Rotorblätter in Untersuchungshaft gesteckt wurde, muss sich in wenigen Tagen vor Gericht verantworten. Anstatt den Windrad-Schrott ordentlich zu entsorgen, ließ er diesen nämlich – vom Steuerzahler subventioniert – illegal im Ausland verklappen.

Die fachgerechte Entsorgung von Windrad-Schrott ist nicht billig. Schon jetzt sind es jährlich etwa 20.000 Tonnen, die von abgebauten Anlagen anfallen. Dank des von der Politik vorangetriebenen Windkraft-Booms dürften es in wenigen Jahren bereits um die 50.000 Tonnen pro Jahr sein. Eine Entsorgung solcher ausgedienter Anlagen kostet bis zu 350.000 Euro. Geld, das sich ein einst gepriesener Recycling-Spezialist für Windrad-Schrott, Michael Roth, den Vorwürfen nach womöglich sparen wollte.

Wie Report24 bereits berichtete, flog die illegale Verklappung der ausgedienten Rotorblätter in der tschechischen Wildnis auf und sorgte für eine Festnahme des Unternehmers. Laut einem Bericht der „Welt“ soll der Gerichtsprozess gegen ihn am 11. Juni vor dem Oberlandesgericht Weiden in der Oberpfalz beginnen. Mitangeklagt ist auch einer seiner Mitarbeiter, der jedoch derzeit auf freiem Fuß ist.

Laut der Anklage wurden Rotorblätter illegal auf einer Halde am Ortsrand der tschechischen Gemeinde Jirikov abgeladen – und die Bürgermeisterin war es, die sich mit ihrem Auto dem letzten Transport von Roths Firma in den Weg stellte und so faktisch den Stein ins Rollen brachte. Auch wirft ihm die Anklage vor, giftige Batterieabfälle illegal nach Tschechien und Polen gebracht zu haben. Ein weiterer Anklagepunkt ist die angeblich vorsätzliche Gesundheitsgefährdung und -schädigung seiner Mitarbeiter. Er habe es unterlassen, eine Anlage zur Trennung von Batteriebestandteilen abzuschalten, obwohl es zur Kontamination und zur Verletzung von Mitarbeitern kam.

Mehr noch schienen vor allem lediglich öffentliche Gelder dazu beigetragen haben, dass Roths Unternehmen überhaupt überleben konnte. Kurz vor der Eröffnung des Konkursverfahrens seien zudem noch Subventionen geflossen. Denn aufgrund des politisch erwünschten Ausbaus von Windkraftwerken ist der Bedarf an Unternehmen, die sich um die abgewirtschafteten Windkraftwerke kümmern, durchaus groß. Doch wo ein permanenter Geldfluss aus Regierungskassen winkt, könnte die Versuchung groß sein, die Gewinnmargen durch die illegale Verklappung im Ausland in die Höhe zu treiben. Michael Roth muss sich nun vor Gericht verantworten. Das Urteil bleibt abzuwarten.

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„Lügenfritz“ strafbar: Das nächste Politiker-Eigentor nach dem Streisand-Effekt

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Für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ muss ein Facebook-Nutzer ein volles Monatsgehalt zahlen. Das Amtsgericht Öhringen verhängte einen rechtskräftigen Strafbefehl über 30 Tagessätze, bei einem Durchschnittseinkommen sind das also etwa 2.000 Euro Strafe. Das Urteil sorgt nun für heftige Debatten – und dürfte die Bezeichnung für den Kanzler im Volksmund eher verfestigen.

Von Richard Schmitt

Auslöser für den Gerichtsprozess war ein Posting der Polizei zum Flugverbot während des Merz-Besuchs in Heilbronn im Oktober 2025. Unter dem Beitrag wurden 39 Kommentare gepostet, die von der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach § 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) geprüft worden sind, 15 Verfahren wurden eingestellt.

Während „Lügenfritz“ und „Ftzn Frieder“ als strafbar gelten, weil sie angeblich „das Vertrauen in die Integrität des Opfers erschüttern“ und „Aggressionen schüren“ könnten, wurden Verfahren wegen „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt: Das sei „zulässige Machtkritik“. Im „Lackaffe“-Fall endete das Verfahren nach einem Einspruch mit einer Geldauflage von 100 Euro.

Die ganze Causa erinnert an die „Schwachkopf“-Debatte um Ex-Vizekanzler Robert Habeck (Grüne). Damals führte ein Meme zu einer Hausdurchsuchung und einem Strafbefehl. Schon damals sorgte die Justiz so für breite Kritik an § 188 StGB, der von vielen Social-Media-Usern als Paragraph zur Ahndung einer Majestätsbeleidigung gesehen wird.

Die deutsche Justiz provoziert mit ihrem Handeln auch den bekannten Streisand-Effekt: Die Verfolgung von Usern, die mit Spottnamen Politiker kritisieren, sorgt erst recht für Aufmerksamkeit, verbreitet die unliebsamen Bezeichnungen und nährt nebenbei den Verdacht, dass die Justiz kritische Bürger einschüchtern will. Mehrere kritische Stimmen setzen nun auf maximale Provokation – so hat Rechtsanwalt Markus Haintz sich wegen der Bezeichnung von Friedrich Merz als „Lügenfritz“ kurzerhand selbst angezeigt.

Der Streisand-Effekt entstand 2003 durch einen klassischen Eigentor der US-Sängerin Barbra Streisand: Die Künstlerin verklagte den Fotografen Kenneth Adelman und eine Website auf 50 Millionen Dollar Schadensersatz, weil sie ein Luftbild ihrer kalifornischen Küstenvilla aus dem Internet entfernen lassen wollte. Das Foto stammte aus einem harmlosen wissenschaftlichen Projekt zur Dokumentation der Küstenerosion. Vor der Klage hatte es das Bild gerade einmal auf sechs Downloads gebracht. Nach dem Rechtsstreit wurde es weltberühmt: Millionen Menschen wollten es plötzlich sehen und es wurde zum Symbol für genau das, was Streisand verhindern wollte.

Die Staatsanwaltschaft betont hingegen, dass politische Amtsträger besonders zu schützen seien.

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Merz „Lügenfritz“ genannt: Gericht verhängt Geldstrafe für Facebook-Kommentar

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Das Amtsgericht Öhringen (Baden-Württemberg) hat einen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, weil er Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz“ bezeichnet hatte. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Der Fall geht auf einen Facebook-Post der Heilbronner Polizei vom Oktober 2025 zurück, in dem die Behörde über ein Flugverbot informiert hatte, das im Zuge des Kanzlerbesuchs verhängt wurde. Unter dem Beitrag entlud sich eine Welle teils scharfer Kommentare. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn prüfte daraufhin 38 Kommentare. Die Verfahren wurden teils an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben, teilweise mangels Tatverdacht eingestellt.

So wurden Bezeichnungen wie „Pinocchio“ oder „Lügen-Kasper“ als nicht strafbar eingestuft.

Im Fall „Lügenfritz“ sah das Gericht dagegen eine strafbare Beleidigung einer Person des politischen Lebens gemäß § 188 StGB. Die Begründung: Die Äußerung sei geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“, weil sie „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte beziehungsweise Aggressionen schüren“ hätte können.

Im Fall der Äußerung „Ftzn Frieder“ verhängte das Amtsgericht Brackenheim am 13. Februar 2026 ebenfalls einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen. Da kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist die Entscheidung inzwischen auch rechtskräftig. Da 30 Tagessätze in etwa einem monatlichen Nettoeinkommen entsprechen, kann die Strafe bei einem durchschnittlichen Einkommen schnell über 2.000 Euro betragen.

Der rechtliche Hintergrund der Verurteilungen ist § 188 StGB („gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung“). Dieser Paragraph schützt Politiker nicht nur in ihrer sogenannten persönlichen Ehre, sondern soll auch verhindern, dass ihr öffentliches Wirken durch Diffamierungen „beeinträchtigt“ wird. Er wird inzwischen vor allem als Mittel der Einschüchterung und als Instrument zur Unterdrückung unliebsamer Kritik wahrgenommen. Seit der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck wurden zahlreiche absurd anmutende Verfahren bekannt, bei denen trotz teilweise minimaler Reichweite gegen Kommentatoren in den sozialen Netzen vorgegangen wurde, die in ihrer Politikerkritik drastischere Worte wählten. Wie beispielsweise die Bezeichnung eines Politikers als „Schwachkopf“ in einem X-Posting dessen politisches Wirken beeinträchtigen sollte, bleibt dabei offen.

Im Fall der Bezeichnung „Lackaffe“ kam es im Falle von Friedrich Merz hingegen nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Zwar sah der ursprüngliche Strafbefehl ebenfalls 30 Tagessätze vor, doch nach dem Einspruch des Angeklagten wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 100 Euro vorläufig eingestellt. Nach Zahlung des Betrags ist das Verfahren beendet.

Noch offen ist hingegen das Verfahren wegen der Bezeichnung „Fo…….Fritz“. Das Amtsgericht Heilbronn verhängte zwar einen Strafbefehl über 30 Tagessätze, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. Nun muss das Gericht den Sachverhalt im Rahmen einer Hauptverhandlung prüfen.

Jurist kritisiert Willkür

Es steht offenkundig nicht gut um die Meinungsfreiheit im besten Deutschland, das es jemals gab. Merz hatte vor der Wahl etliche Versprechungen gemacht, um nach der Wahl das Gegenteil umzusetzen – der Schuldenexzess zulasten kommender Generationen ist nur ein Beispiel. Nach einem solchen Vorgehen darf ein Kanzler nicht Lügner genannt werden? Der Jurist Joachim Steinhöfel hinterfragt die Gerichtsentscheidung auf X jedenfalls scharf:

Wer den Bundeskanzler „Lügenfritz“ nennt, übt zugespitzte politische Kritik. Das ist der Kern der Meinungsfreiheit. Art. 5 GG schützt gerade die scharfe, polemische, auch überspitzte Äußerung, und im Streit um Machtfragen gilt die Vermutung für die freie Rede. Politiker müssen mehr aushalten als jeder andere, nicht weniger. Wer Kanzler wird, hat sich der Kritik zu stellen, nicht den Staatsanwalt zu schicken.
„Lügenfritz“ ist ein Werturteil. Und an Wortbruch-Vorwürfen, Wahlkampfposition hier, Regierungshandeln dort, herrscht kein Mangel. Ein Werturteil mit tatsächlichem Anknüpfungspunkt im politischen Meinungskampf ist geschützt.
Die strafrechtliche Bewertung ist gleich mehrfach falsch.
Falsches Tatbestandsmerkmal. § 188 StGB verlangt, dass die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Begründet wird stattdessen, die Äußerung „schüre Aggressionen“ und „erschüttere das Vertrauen in die Integrität“. Das ist nicht § 188. Dass ein einzelner Facebook-Kommentar das Wirken eines Mannes erheblich erschwert, der täglich Talkshow, Pressekonferenz und Bundestag bespielt, ist rechtlich abwegig.
Umgedrehter Kontext. Die Staatsanwaltschaft räumt selbst ein, die Kommentare hätten sich im politischen Thread „hochgeschaukelt“. Genau das, Sachbezug und hitzige öffentliche Debatte, spricht nach der Schmähkritik-Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts für die Zulässigkeit der Bezeichnung. Hier wird es zum Belastungsmoment verbogen.
Willkür. „Pinocchio“ und „Lügen-Kasper“ eingestellt, „Lügenfritz“ verurteilt, „Lackaffe“ für 100 Euro erledigt. Drei Amtsgerichte, drei Ergebnisse, ein Sachverhalt. Wo Gleiches derart ungleich behandelt wird, wird nicht Recht gesprochen, sondern gewürfelt.

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NRW-Klimainstitut: Industrie soll bei Dunkelflaute abgeregelt werden

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Gerade Nordrhein-Westfalen, einer der wichtigen Industriestandorte Deutschlands, soll dem Klimawahn geopfert werden. Das Wuppertal Institut, welches direkt dem grün geführten Wirtschaftsministerium des Bundeslands unterstellt ist, fordert dazu auf, bei Dunkelflauten einfach die Industrie abzuregeln. Aber die AfD soll eine Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland sein?

Ein Kommentar von Heinz Steiner

In Nordrhein-Westfalen zeigt es sich wieder einmal deutlich, dass im Falle grüner Regierungsbeteiligungen zur Not eben auch die Klimawahnpläne wichtiger sind als die wirtschaftliche Entwicklung. Während man also einerseits davor warnt, dass eine Beteiligung der Alternative für Deutschland (AfD) so schlecht für die Bundesrepublik als Wirtschaftsstandort sei, sind es nämlich gerade die Ökosozialisten der Grünen, die dem Standort tatsächlich schaden.

Das aktuellste Beispiel ist die irrsinnige Empfehlung des Wuppertal Instituts über eine Studie, wonach man bei Dunkelflauten und damit bei einer Unterversorgung mit Strom mangels Wind und Sonne eben die Industrie und notfalls auch private Verbraucher abregeln solle. Dies, bevor man überhaupt daran denkt, Backup-Kraftwerke einspringen zu lassen. Dieses Institut, welches dem Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens – und damit der Grünen Mona Neubaur (Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes) – unterstellt ist, fordert dies tatsächlich ein. Und zwar in der (bezeichnenderweise von Greenpeace in Auftrag gegebenen) Studie mit dem Titel „Flexibilität statt fossiles Gas“.

Das bisherige Modell einer dauerhaft hohen und gleichmäßigen Stromabnahme durch die Industrie, welche den Netzbetreibern Planungssicherheit verschaffte und den Unternehmen günstigere Tarife, soll nach den Vorschlägen des Instituts ein Ende haben. Denn diese sogenannte „Bandlast“ würde gegenüber der sogenannten „Demand Response“ nämlich „negative Anreize“ setzen. Weil Wind und Sonne nämlich unregelmäßig Strom liefern, müsse sich eben die Wirtschaft anpassen, so die Kernforderung.

Dieser ökosozialistische Wahn, der seit der Ampel-Regierung auch von der Bundesnetzagentur unterstützt wird, stellt jedoch die Industrie unter die Knute des Klimawahns. Anstatt die ohnehin schon Zusatzkosten (auch fürs Nicht-Produzieren) verursachenden Backup-Gaskraftwerke anzuschalten, sollen die Unternehmen eben ihre Produktion herunterfahren. Nun, bei solchen Forderungen müsste man der Industrie wohl lange Winterferien verordnen, weil es in der kalten Jahreszeit eben nicht genügend Strom durch Wind und Sonne gibt. Ausgeglichen werden sollen die wirtschaftlichen Schäden dann durch Subventionen.

Jawohl, der Steuerzahler (also auch die Unternehmen, die tatsächlich noch so masochistisch sind und in Deutschland produzieren) soll also für die finanziellen Schäden aufkommen, welche die Klimawahnsinnigen mit ihren Abregelungsfantasien verursachen. Das sind Ideen, auf die man eigentlich nur kommen kann, wenn man von der Realwirtschaft und der Wirtschaftspolitik absolut keine Ahnung hat, sondern lediglich abstrusen Ideen auf dem Papier folgt. Denn Unternehmen müssen dann produzieren, wenn sie entsprechende Aufträge haben, und auch Liefertermine einhalten.

Doch weil die Abregelung der Wirtschaft im Ernstfall nicht ausreicht, soll die Ausrollung von „Smart Metern“ weiter vorangetrieben werden. Eine Messung der Last jede Viertelstunde soll demnach „zur Steuerung genutzt werden können“. Oder, auf gut Deutsch gesagt: Wenn die Industrie nicht genügend abregelt, wird’s eben auch bei den Privathaushalten dunkel. Und das alles natürlich „fürs Klima“. Wenn der Arbeitsplatz wegen solcher Irrsinnsmaßnahmen wegfällt und die eigene Wohnung im Winter täglich stundenlang ohne Stromversorgung ist, dürfen die Betroffenen dann ganz herzlich allen Wählern der Grünen und deren Steigbügelhaltern an der Macht (also SPD, Union, Linke und FDP) dafür danken. Denn mit der AfD in Regierungsverantwortung wäre ja Deutschland als Wirtschaftsstandort in Gefahr…

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Rape Gangs in UK: Erschütternde Aussagen – Überlebende beschreiben ihr Martyrium

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Der britische Abgeordnete Rupert Lowe, der sich der unabhängigen Untersuchung der pakistanischen Grooming- bzw. Rape-Gangs widmet, hat im Parlament entsetzliche Aussagen von Überlebenden vorgelesen. Die jungen Opfer der moslemischen Serientäter berichten von unvorstellbarem Missbrauch und brutalsten Vergewaltigungen durch mitunter hunderte Männer.

Die Vergewaltigungsgangs in etlichen Städten im Vereinigten Königreich setzen sich überwiegend aus Pakistanis zusammen und sind entsprechend ein politisch unbequemes Thema, dürfte hier doch Islamkritik in der Bevölkerung weiter befeuert werden. Wie organisiert diese Gruppen vorgehen und wie schwerwiegend und weitverbreitet ihre Verbrechen sind, rückte erst im Laufe der letzten Jahre in den Fokus – die Behörden sahen in derartigen Fällen immer wieder weg oder gingen Hinweisen nicht nach, sodass der systematische Missbrauch von jungen Mädchen über Jahrzehnte weitgehend ungestört stattfinden konnte. Die Täter erschleichen sich das Vertrauen ihrer Opfer („Grooming“), verschleppen sie und missbrauchen sie reihenweise, und das teilweise über Jahre.

„Ich will, dass die Welt hört, was wir gehört haben“, kommentierte der Abgeordnete Rupert Lowe (vormals „Reform UK“, nun „Restore Britain“) sein aktuelles Video auf X, in dem er im Rahmen des „Rape Gang Inquiry“ am Montag die schockierenden Zeugenaussagen von mehreren Opfern im Parlament vorlas. Lowe arbeitet die Verbrechen der Grooming Gangs mit einer unabhängigen Untersuchungskommission auf: Die Anhörungen von Überlebenden endeten bereits im Februar. Gestern konfrontierte er anwesende Abgeordnete mit dem Martyrium, das die linke Anbiederungspolitik über die Briten und ihre Kinder gebracht hat.

„Ich wurde von um die 600 oder 700 verschiedenen Männern vergewaltigt“, hat ein Opfer demnach berichtet. Ein anderes beschrieb, wie sie mit 12 oder 13 Jahren von einem Täter mit einer Flasche Jack Daniel’s vergewaltigt wurde. Die Flasche zerbrach dabei. Eine andere hatte mit angesehen, wie eine Zigarette im Gesicht eines Babys ausgedrückt wurde. Einer anderen Aussage nach wurden weiße Mädchen in einem Van in Hundekäfige gesperrt. Die Überlebende beschrieb, von einem Mann festgehalten und von einem Hund vergewaltigt worden zu sein. Eine Überlebende schilderte außerdem, dass Polizeibeamte in den Missbrauch involviert waren.

Die Aussagen sind schwer erträglich und handeln von unvorstellbarer Gewalt und Missbrauch. Immer wieder wurde dabei auf die Rolle von Religion und Ethnie hingewiesen: Nicht nur, dass Gewalt und Gruppenvergewaltigungen während islamischer Feierlichkeiten noch extremer ausarteten („Die Lage spitzte sich rund um Eid zu. Schlimmer. Gewalttätiger. Die Partys waren größer. Mehr Leute waren beteiligt.“).

Gezielter Missbrauch von Weißen

Die Opfer beschreiben auch, wie die Übergriffe sich speziell gegen weiße Mädchen richteten („Es wurde immer wieder kommentiert, dass weiße Mädchen weniger Wert hätten als muslimische Mädchen“, „Die anderen Mädchen, denen ich begegnete oder die zusammen mit mir missbraucht wurden, waren fast alle ausschließlich weiß.“). Der christliche Glaube der Opfer wurde genutzt, um sie während der Taten zu verhöhnen („Als Christin ist das Tragen meines Kreuzes etwas Besonderes für mich. Aber es wurde benutzt, um mich zu brechen. Sie schrien: ‚Wo ist dein Gott jetzt? Hat dein Gott dich verlassen?‘“).

Diese Aussagen zeigen überdeutlich, wo in Europa der wahre Rassismus herrscht: Er richtet sich gegen Weiße, gegen Christen, gegen die autochthone Bevölkerung. Mohammedaner sind nicht die Opfer, zu denen die Politik sie stilisiert. Im Video ist zu sehen, wie Abgeordnete während Lowes Vortrag betreten zu Boden oder zur Seite schauen. In den Kommentarspalten fragen User, ob diesen Personen allmählich bewusst wird, was sie den eigenen Bürgern und den Kindern mit ihrer linken Politik angetan haben.

Lowe richtet klare Ansage an die Täter

Lowe selbst wandte sich in einem weiteren Posting auf X direkt an die Täter und kündigte eine Abrechnung an:

An jene überwiegend pakistanischen Männer, die unschuldigen britischen Kindern das Schlimmste angetan haben, was man sich vorstellen kann: Bitte nehmt Folgendes zur Kenntnis.

Es wird der Tag kommen, an dem sich die Macht des britischen Staates, der eure grausamen Verbrechen so lange vertuscht hat, gegen euch richtet.

Es wird schnell gehen. Es wird brutal sein. Es wird hart sein.

Denn wenn „Restore Britain“ auch nur einen Hauch von Macht bekommt, wird es eine Abrechnung geben. Das verspreche ich euch.

Wir werden euch dieselbe Gnade erweisen, die ihr unseren Mädchen erwiesen habt.

Eure Hautfarbe oder Religion wird euch nicht länger schützen.

Es wird eine Botschaft ausgesendet werden, die auf der ganzen Welt gehört wird.

Wenn ihr unsere Kinder vergewaltigt, werdet ihr dafür bezahlen – und ihr werdet mit allem dafür bezahlen.

Das ist es, was „Restore Britain“ tun wird.

Dieser scharf formulierte Beitrag hat bereits mehr als 100.000 Likes und mehr als 20.000 Retweets gesammelt. Die Menschen fordern Gerechtigkeit. Die Wut der Bevölkerung wird in der Kommentarspalte mehr als deutlich. Sie richtet sich nicht nur gegen die pakistanischen Rape Gangs, sondern auch gegen die Behörden und die Politik, die diese Verbrechen ermöglicht haben.

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Tochter jahrelang vergewaltigt: Österreicher in Thailand zu 1.673 Jahren Haft verurteilt

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Ein schon wegen ähnlicher Delikte vorbestrafter österreichischer Staatsbürger wurde in Thailand wegen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter und der Zuhälterei seiner Tochter zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt. Unfassbar ist, dass ihm ein österreichisches Familiengericht nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach!

Ein 54-jähriger Österreicher wurde von einem thailändischen Gericht zu insgesamt 1.673 Jahren Haft verurteilt, weil er seine eigene Tochter seit ihrem achten Lebensjahr über Jahre hinweg vergewaltigt hat. Er zog das Mädchen nach der Trennung von seiner Freundin alleine auf und übergab sie sogar zweimal an einen befreundeten Fotografen, welcher sie ebenfalls missbrauchte und auch noch Bilder machte.

Das kleine Mädchen erduldete diese sexuellen Übergriffe, weil ihr Vater sie emotional erpresste, und drohte, sie im Stich zu lassen. Aufgeflogen ist der Fall vor etwa viereinhalb Jahren, nachdem eine internationale Hilfsgruppe auf die Chatgruppe des Mannes aufmerksam machte, in der dieser die Missbrauchs- und Nacktfotos seiner Tochter verteilte. Nun, nach einem langwierigen Gerichtsprozess, ist das Urteil gefallen.

Die hohe Haftstrafe kommt deshalb zustande, weil in Thailand jede einzelne Straftat gesondert gewertet wird. Das jahrelange Martyrium seiner kleinen Tochter alleine bei den Vergewaltigungen resultiert in 134 Straftaten, deren Strafmaße addiert wurden. Hinzu kommen die Straftaten Menschenhandel, unsittliches Verbrechen, sowie Verbrechen gegen das Prostitutions- und Kinderschutzgesetz. Allerdings sieht das thailändische Recht eine maximale Haftstrafe von 50 Jahren (im Falle solcher Straftaten ohne Möglichkeit auf vorzeitige Haftentlassung) vor.

Damit wird er aufgrund seines Alters mit Sicherheit im Thai-Knast sterben. Die Gefängnisse in dem südostasiatischen Land sind übrigens völlig überbelegt und auch dort stehen Kinderschänder in der sozialen Hierarchie ganz unten. Von den unzureichenden hygienischen Zuständen ganz abgesehen, werden die restlichen Lebensjahre dieses Mannes wohl die schlimmsten seiner kläglichen Existenz sein. Auch wenn dies das erlittene Leid seiner Tochter lange nicht wieder gut machen kann, dürften diese Umstände dem mittlerweile jugendlichen Mädchen zumindest ein klein wenig Genugtuung verschaffen.

Bezeichnend ist, dass der Mann – wohl aus Vorarlberg stammend – bereits zuvor zwei Haftstrafen wegen ähnlicher Delikte abgesessen hat. Doch es war ausgerechnet ein österreichisches Familiengericht, welches ihm trotz dieser expliziten Vorstrafen nach der Trennung von dessen Freundin das alleinige Sorgerecht zusprach. Mit den legalen Sorgerechtspapieren in der Hand packte er seine Koffer und wanderte mit der damals noch im Volksschulalter (ca. 8 Jahre) befindlichen Tochter nach Thailand aus, um sich im dortigen Nordosten (Isan) in der Provinz Nakhon Ratchasima niederzulassen. Fernab der österreichischen Behörden begann er dann umgehend, seine Tochter erneut jahrelang zu missbrauchen.

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Italien: Fünf Afrikaner gruppenvergewaltigten Touristin drei Tage lang

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Für eine 32-jährige Kolumbianerin wurde ein Italienurlaub zum absoluten Horrorerlebnis. Sie wurde entführt und von fünf Afrikanern ganze drei Tage lang unter Drogen gesetzt, mit dem Tode bedroht und gruppenvergewaltigt. Ein effizienter Grenzschutz und eine vernünftige Migrationspolitik hätten dies verhindert.

Das naive Vertrauen wurde einer 32-jährigen Kolumbianerin in der italienischen Hauptstadt Rom zum Verhängnis. Ein Afrikaner bot der Touristin demnach Cannabis an, woraufhin sie ihm folgte und dann zu einem Lieferwagen führte. Dort wurde sie dann von einem anderen Mann entführt, und zu einem Gebäude am östlichen Stadtrand Roms gebracht. In diesem hielten sich den Behördenangaben zufolge mindestens 22 illegale Zuwanderer auf.

Dort wurde die Frau ganze drei Tage lang unter Drogen gesetzt, mit dem Tode bedroht und dabei mehrfach von insgesamt fünf Männern vergewaltigt. Glücklicherweise gelang ihr die Flucht aus dem Gebäude, und sie wurde schlussendlich halbnackt auf einem Gehweg liegend von einem italienischen Autofahrer entdeckt. Dieser brachte sie daraufhin ins Krankenhaus. Die Ärzte entdeckten die Anzeichen einer Vergewaltigung und informierten die Polizei, welche daraufhin eine groß angelegte Fahndung einleitete.

Innerhalb weniger Tage konnten die Carabinieri die Täter aufspüren und festnehmen. Bei ihnen handelte es sich demnach um zwei Gambier im Alter von 29 und 38 Jahren, einen 43-jährigen Mann aus Mali und um zwei Nigerianer im Alter von 29 und 39 Jahren. Männer in einem Alter also, die man schwerlich in die Kategorie „junge Männer“ stecken kann, die oftmals als Ausrede für die deutlich höheren Kriminalitätsraten unter afrikanischen, nahöstlichen und südasiatischen Migranten herhalten muss.

Weiters konnten die Beamten auch den Mann festnehmen, welcher die Touristin vom Restaurant weglockte, sowie den Fahrer des Vans und den Besitzer des Gebäudes, der die illegalen Migranten offensichtlich einfach dort wohnen ließ. Die Einwanderungsabteilung des Polizeipräsidiums und die Kriminalpolizei, welche die Razzia in dem Gebäude gemeinsam durchführten, fanden dabei insgesamt 22 illegale Migranten. Gegen elf von ihnen wurde die Abschiebung angeordnet, woraufhin man sie in Abschiebezentren brachte.

Dieser brutale Übergriff hätte verhindert werden können, wenn die Europäische Union den Schutz der Außengrenzen ernst nehmen würde. Denn während Touristen, wie die 32-jährige Kolumbianerin, für ihr Schengen-Visum Unmengen an Auflagen erfüllen müssen, reisen die illegalen Migranten einfach so ein. Oftmals ohne überhaupt irgendwelche Ausweispapiere zu haben.

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Velm-Götzendorf: Höchstgericht stärkt Recht der Bürger auf Windrad-Volksbefragung

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Windrad-geplagte Bürger der niederösterreichischen Gemeinde Velm-Götzendorf (knapp 800 Einwohner) forderten eine Volksbefragung für weitere Windrad-Projekte. Bürgermeister, Gemeinde und Land (allesamt ÖVP) stellten sich quer. Dabei trug man das Scheingefecht über das Recht der Bürger auf Mitsprache aus, ohne offen Partei für die Windkraft-Gewinnler zu ergreifen. Vor dem Verwaltungsgerichtshof endete der Spuk nun vorerst – die Bürger dürfen hoffen.

Velm-Götzendorf ist bereits jetzt von Windkraftanlagen schier umzingelt. Eine Bürgerinitiative wollte zumindest ein Mitspracherecht bei weiteren Projekten erstreiten. Mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben deshalb im August 2025 einen Initiativantrag für eine Volksbefragung. Die Frage war einfach formuliert: Soll der Gemeinderat weitere Widmungen für Windkraftanlagen oder Photovoltaikanlagen beschließen?

Angeführt wurde die Initiative von Rudolf Bauer, geschäftsführender Gemeinderat der FPÖ. Politisch stand die Bürgerbewegung damit vor allem der ÖVP-dominierten Gemeindeführung gegenüber. Bürgermeister Gerald Haasmüller von der ÖVP erklärte den Antrag jedoch mit Bescheid vom 18. September 2025 für unzulässig. Die Begründung lautete, die Fragestellung sei rechtlich und fachlich zu unbestimmt. Windkraft und Photovoltaik seien unterschiedliche Materien, weshalb die Bevölkerung keine ausreichend differenzierte Entscheidung treffen könne.

Sorgen um die Lebensqualität

Die Initiatoren sahen darin den Versuch, eine demokratische Mitsprache der Bevölkerung zu verhindern. Sie argumentierten, dass es sich eindeutig um eine zulässige Ja/Nein-Grundsatzfrage handle. Zudem verwiesen sie darauf, dass die Gemeinde seit Jahren massiv vom Ausbau der Windkraft betroffen sei und weitere Projekte tiefgreifende Auswirkungen auf Landschaft, Ortsbild und Lebensqualität hätten.

Gegen den Bescheid des Bürgermeisters wurde deshalb Berufung an den Gemeindevorstand erhoben. Doch auch dieser stellte sich hinter die Linie des Bürgermeisters und bestätigte Anfang Februar 2026 die Nichtbehandlung des Initiativantrags. Damit war der innergemeindliche Instanzenzug ausgeschöpft.

Daraufhin brachten Rudolf Bauer und die Bürgerinitiative Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich ein. Dort stellte sich erstmals ein Gericht gegen die Argumentation der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und kam zum Schluss, dass die Behandlung des Initiativantrags nicht einfach vom Bürgermeister unterbunden werden könne. Die Frage der Zulässigkeit sei letztlich vom Gemeinderat zu behandeln.

ÖVP tat alles, um Mitbestimmung zu torpedieren

Der Konflikt weitete sich damit auf Landesebene aus. Nicht nur die Gemeinde selbst, sondern auch die niederösterreichische Landesregierung griff in das Verfahren ein. Die Abteilung Gemeinden der Gruppe Innere Verwaltung erhob außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof. Damit stellte sich auch das von der ÖVP geführte Land Niederösterreich gegen die Bürgerinitiative.

Die Landesregierung argumentierte weiterhin, die Fragestellung der Volksbefragung sei unzulässig und rechtswidrig formuliert. Die Initiatoren werteten das Vorgehen hingegen als Versuch, den Antrag durch langwierige Verfahren politisch zu verzögern oder ganz zu stoppen, ohne offen für weitere Windkraftprojekte Stellung beziehen zu müssen.

Nun ist der Gemeinderat am Zug

Am 13. Mai 2026 folgte schließlich die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes. Der VwGH wies die außerordentliche Revision zurück. Inhaltlich entschied das Höchstgericht zwar nicht über Windkraft oder Photovoltaik selbst, wohl aber über die Zuständigkeit. Der Verwaltungsgerichtshof stellte klar, dass Angelegenheiten dieser Art verfassungsrechtlich nicht in seine Zuständigkeit fallen. Damit blieb die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts aufrecht.

Für die Bürgerinitiative und die FPÖ Velm-Götzendorf gilt die Entscheidung als politischer Erfolg. Sie sehen darin die Bestätigung, dass Bürgerrechte und direkte Demokratie nicht durch formale Argumentationen ausgehebelt werden dürfen. Die Gemeinde wird sich nun erneut mit dem Initiativantrag befassen müssen.

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Windkraft & Subventionen: Länder-Energieminister frönen dem Klimakult

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Die 16 Energieminister der Bundesländer trafen sich auf Norderney, um ihren Klimakult-Vorstellungen zu frönen. Anstelle von Realismus und Fakten dominierte auf der Konferenz das gängige Narrativ der angeblichen Klimakatastrophe, der man mit „grünen“ Energien entgegenwirken wolle. Die echten Probleme interessierten wohl niemanden.

In Sachen Klima- und Energiepolitik scheint es in Deutschland innerhalb der Gruppe der Brandmauerparteien kaum Dissens zu geben. Auch wenn der Weltklimarat die globale Klimaapokalypse quasi vorerst auf Eis gelegt hat, scheint dies bei den Politikern noch nicht angekommen zu sein. Denn die 16 Energieminister der Länder bleiben stramm auf Kurs, die Stromversorgung Deutschlands noch stärker den Wetterlaunen auszusetzen. Dafür sollen weiterhin Unsummen an staatlichen Subventionen fließen, auch wenn man sich im Bund mittlerweile zusehends dagegen sträubt.

Laut einem Bericht von „Tichys Einblick“ betonte der Vorsitzende der Konferenz, der niedersächsische grüne Umweltminister Christian Meyer, dass die Länder „bei der Energiewende auf Kurs in Richtung Unabhängigkeit mit heimischen Energien, Speichern und Netzausbau“ bleiben würden. Dabei kündigten vor allem die grünen Landespolitiker – wie Schleswig-Holsteins Energieminister Tobias Goldschmidt – mehr Widerstand gegen die Bundesregierung und insbesondere gegen die Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) an. Man sei dem Bund gegenüber „sehr deutlich geworden“.

Seitens der Länder befürchtet man nämlich, dass Reiche die Förderung der Windenergie einstellen könnte. Entsprechende Einschnitte in Sachen Solarstromeinspeisung gab es ja bereits. Da der Bund gerade beim Ausbau der Stromnetze auf die Kooperation der Bundesländer angewiesen ist, wollen diese den Druck über den Bundesrat erhöhen. Man könnte auch sagen: Man mag die Grünen zwar aus der Bundesregierung gewählt haben, doch dank ihrer Regierungsbeteiligungen in den Ländern haben sie noch einen großen Einfluss auf die Bundespolitik. Immerhin 6 der 16 Minister kommen von den Grünen, 7 von der ebenfalls stark grünisierten SPD. Jeweils einer von CDU, BSW und FW.

Übrigens: Während Vertreter der konventionellen Energiewirtschaft offensichtlich unerwünscht waren, saßen zig Vertreter des Klimakultes (darunter Robert Habeck und Luisa Neubauer, sowie AGORA-Leute, DUH-Vertreter usw.) mit am Tisch. Immerhin sollte ja auch niemand auf die dumme Idee kommen, diese Irrsinnspolitik infragezustellen. Wen interessieren schon Themen wie Versorgungssicherheit, niedrige Energiepreise, Deindustrialisierung und dergleichen? Stattdessen geben die Klimawahn-Lobbyisten den Ton an. Doch wer weiß, wie lange dieses Spiel noch so weitergeht. Denn wenn im Osten die ersten Länder eine AfD-Regierung erhalten, verschieben sich die Mehrheitsverhältnisse doch auch ein wenig. Und vielleicht kehrt dann langsam auch etwas mehr Vernunft in Sachen Energiepolitik ein.

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Dorset: Asylanten 9.000 Prozent häufiger in Sexualdelikte verwickelt

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Offizielle Zahlen aus der südenglischen Grafschaft Dorset belegen eine massive statistische Überrepräsentation von Asylanten bei Sexualdelikten. Obwohl diese Personengruppe weit unter einem Promille der lokalen Bevölkerung ausmacht, werden ihr über sieben Prozent der erfassten Taten zugerechnet. Kein Wunder, dass es immer wieder Proteste gegen staatlich verordnete Asylunterkünfte gibt.

Eigentlich müsste es jedem normal Denkenden klar sein, dass es keine gute Idee ist, hunderte (vor allem junger) Männer aus Ländern mit anderen kulturellen und gesellschaftlichen Wert- und Moralvorstellungen in Asylunterkünften zu konzentrieren. Diese Männer werden nämlich nach Möglichkeiten suchen, ihre sexuellen Triebe auszuleben – und dies notfalls auch mit Gewalt. Gerade bei Moslems, die aufgrund der Lehren des Korans „Ungläubige“ als Freiwild betrachten, sowie bei Afrikanern aus archaischen Gesellschaften, steigt das Risiko solcher Übergriffe. Deutlich wird dies auch an folgendem Beispiel.

Ende September 2025 registrierte das britische Innenministerium 618 Asylanten in der Region Bournemouth, Christchurch und Poole. Bei einer Gesamtbevölkerung von 800.000 bis 820.000 Einwohnern in der Grafschaft Dorset entspricht dies einem Anteil von knapp 0,08 Prozent. Polizeidaten für den Zeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 zeigen jedoch, dass Bewohner von sogenannten Asyl-Hotels in 116 der 1.616 gemeldeten Sexualstraftaten involviert waren. Das entspricht einem Anteil von 7,2 Prozent der Fälle. Die Täterwahrscheinlichkeit dieser Gruppe ist somit extremst erhöht, was relativ betrachtet einer Überrepräsentation von rund 9.000 Prozent entspricht.

Wenn man bedenkt, dass Ausländer deutlich häufiger wegen solcher Delikte verhaftet bzw. verurteilt werden, kann man sich vorstellen, dass der Überrepräsentierungsgrad gegenüber der autochthonen englischen Bevölkerung noch größer ist. So gab es demnach in England und Wales laut einer Auswertung von Polizeidaten im Jahr 2024 etwa 48 Festnahmen wegen Sexualdelikten pro 100.000 bei den britischen Staatsbürgern (inkl. der Eingebürgerten), jedoch rund 165 Festnahmen pro 100.000 bei Ausländern insgesamt. Auch bei den Verurteilungen sieht es nicht besser aus.

Die Behörden fielen bei der Kommunikation der Daten starke Widersprüche auf. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gab die Polizei Dorset zunächst nur einen einzigen registrierten Fall von Vergewaltigung durch einen Bewohner einer Asylunterkunft an. Gerichtsakten zeigten kurz darauf jedoch 116 Anklagen gegen 51 Asylforderer, die in drei Unterkünften an der Küste von Bournemouth lebten. Die Polizei musste die gerichtlichen Daten daraufhin bestätigen und versuchte den Unterschied damit zu erklären, dass Teile der Straftaten andernorts verübt worden sein könnten, das System sie jedoch über die Meldeadresse der Angeklagten lokal erfasste.

Angesichts der Häufung solcher Übergriffe und auch bei anderen Straftaten wächst vielerorts der Widerstand gegen die Errichtung von Asylunterkünften. Und dort, wo die Politik bereits solche Einrichtungen mit Asylforderern aufgefüllt hat, kommt es immer wieder zu lautstarken Protesten der Anwohner und zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei.

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Bürger sollen wegen Dürre verzichten – Datenzentrum saugt Unmengen Wasser ab

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Im US-Bundesstaat Georgia saugte ein gigantisches Rechenzentrum völlig unbemerkt mehr als 110.000 Kubikmeter Wasser aus dem öffentlichen Netz. Während die Behörden die einfachen Bürger in einer Dürreperiode zum Verzicht zwangen, bediente sich der Technologiekonzern gratis. Trotz dieses Kontrollversagens verzichten die Ämter auf Strafen und speisen die empörten Anwohner mit Ausreden ab.

Die Anwohner der Gemeinde Fayetteville wunderten sich bereits letztes Jahr über einen unerklärlichen Abfall ihres Wasserdrucks. Die Ursache dafür lag allerdings nicht in maroden Leitungen, sondern in einem massiven Behördenversagen. Ein riesiges Rechenzentrum der Firma Quality Technology Services (QTS), die zum Investmentriesen Blackstone gehört, hatte sich mit zwei industriellen Anschlüssen an die Wasserversorgung gehängt. Ein Anschluss war dem örtlichen Versorger komplett unbekannt, der zweite wurde gar nicht erst abgerechnet.

Erst als Bürger selbst Dokumente anforderten, kam das Ausmaß ans Licht. Der Konzern verbrauchte rund 110.0000 Kubikmeter Wasser, was dem Inhalt von 44 Olympia-Schwimmbecken entspricht, ohne dafür zunächst bezahlen zu müssen. Dies geschah genau in jener Zeit, als der Bundesstaat wegen einer heftigen Dürre und Waldbränden den Notstand ausrief. Die Wasserwerke forderten die normalen Bürger dazu auf, sich drastisch einzuschränken und die Rasenbewässerung umgehend einzustellen. Im Hintergrund durfte das Rechenzentrum indes unbehelligt das System auslasten und wurde zum größten Verbraucher des gesamten Bezirks.

Seitens der verantwortlichen Behörden gab es lediglich Ausreden. Man habe die Anschlüsse bei der Umstellung auf smarte Zähler übersehen und leide generell unter Personalmangel. QTS hat den rückwirkenden Betrag von knapp 150.000 Dollar zwar mittlerweile beglichen, doch eine Strafe für das Vorgehen blieb aus. Vanessa Tigert, die Leiterin der Wasserversorgung von Fayette County, rechtfertigte diesen Verzicht vor der Presse ernsthaft mit der Begründung, man wolle den neuen Großkunden nicht verärgern, das sei schließlich guter Kundenservice. Manche Leute würden dies jedoch auch als Vorzugsbehandlung für einen Techkonzern bezeichnen, welcher auch noch illegal Wasser abgezapft hat.

Solche großen Daten- und Rechenzentren benötigen Unmengen an Wasser zur Kühlung der Serverfarmen. Doch gerade in Gegenden, in denen Wasser eine knappe Ressource ist, können solche Anlagen die Versorgungsprobleme verschärfen. Die Lokalpolitik und die Behörden ignorieren solche Probleme jedoch oft, weil diese Unternehmen oftmals auch mit ihren Steuerzahlungen Haushaltslöcher der Kommunen stopfen.

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Hormus-Blockade: Europas Gasversorgung droht im Winter der Kollaps

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Die anhaltenden Störungen in der Straße von Hormus bringen Europas ohnehin prekäre Gasversorgung zunehmend in Bedrängnis. Der Energiekonzern Equinor warnt vor massiven Engpässen im Winter, falls die Blockade weitere Monate andauert. Erzwungene Abschaltungen in der europäischen Industrie und explodierende Preise stehen im Raum, während die EU stur an ihren Füllstands-Zielen festhält.

Nach einem langen Winter und enormen Entnahmen startete Europa mit stark geleerten Gasreserven von nur 28 Prozent in die aktuelle Füllsaison. Derzeit dümpeln die Füllstände bei 35 bis 37 Prozent herum und verfehlen die saisonale Norm von 50 Prozent deutlich. Besonders in Nordwesteuropa war die Lage dramatisch. Die Werte in den Niederlanden und Deutschland fielen gegen Ende des Winters auf extreme Tiefststände. Das Erreichen der von Brüssel diktierten Zielmarke von 90 Prozent bis zum Winteranfang ist ernsthaft in Gefahr, so aktuelle Analysen.

Erschwerend kommt ein völlig gestörter Markt mit einer verzerrten Preisstruktur hinzu. Paradoxerweise sind die Sommerpreise für Gas aktuell höher als die Winterkontrakte, was das traditionelle Auffüllen der Speicher in der warmen Jahreszeit (niedrigere Sommerpreise kompensieren die Lagerkosten deutlich) unattraktiv macht. Gleichzeitig verschärft das globale Ringen um knappes Flüssiggas die Lage deutlich. Die Konflikte im Nahen Osten, Probleme an wichtigen Anlagen in Katar und der Wegfall russischer Lieferungen treiben Europa in einen harten und extrem teuren Konkurrenzkampf mit dem asiatischen Markt.

Die europäischen Staaten greifen angesichts dieser Verwerfungen zu unterschiedlichen Planwirtschafts-Methoden. Während Italien tief in die Tasche greift und den Händlern die Preisdifferenzen durch staatliche Subventionen (also neue Schulden für die künftigen Generationen) ausgleicht, wählt Deutschland den Weg des regulatorischen Zwangs. Die Bundesnetzagentur gibt den Marktteilnehmern strenge Füllziele vor. Die dabei entstehenden horrenden Kosten werden über eine sogenannte Speicherumlage durch die Trading Hub Europe letztlich wieder auf die Netznutzer und Kunden abgewälzt. Das heißt, dass die Menschen und die Unternehmen so oder so für die aktuellen Verwerfungen bezahlen müssen.

Der norwegische Energiegigant Equinor drängt auf eine schnelle Lösung der Hormus-Krise, da andernfalls katastrophale Folgen für den Kontinent drohen. Hält die Blockade noch ein bis drei Monate an, könnten die ohnehin hohen Gaspreise am niederländischen Knotenpunkt TTF auf bis zu 90 Euro pro Megawattstunde explodieren. Dieser Preisauftrieb würde unweigerlich zu einer Zerstörung der industriellen Nachfrage führen und Unternehmen zwingen, auf andere Brennstoffe auszuweichen oder die Produktion direkt einzustellen.

Denn ungeachtet der Versuche der Politik, den Kontinent auf Wind- und Solarenergie umzustellen, stellt Erdgas nach wie vor ein zentrales Rückgrat der europäischen Energieversorgung dar. Doch anstatt sich der geopolitischen Realität zu stellen, dominiert die Ideologie. Das günstige Erdgas aus Russland bleibt für viele EU-Staaten weiterhin ein Tabu, während man gleichzeitig keine Anstalten macht, Washington und Tel Aviv beim Kampf gegen das islamistische Mullah-Regime in Teheran zu unterstützen.

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Nach von-der-Leyen-Fake: Nächster russischer GPS-„Angriff“ auf Politiker-Jet?

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Der britische Verteidigungsminister John Healey soll auf einem Rückflug aus Estland Opfer einer massiven russischen GPS-Attacke geworden sein. Ein mitreisender Journalist der Times lieferte prompt die passenden dramatischen Beschreibungen eines plötzlichen Verbindungsabbruchs an Bord. Kennern drängt sich sofort der Verdacht auf, dass hier das bereits aufgedeckte Medienmärchen um Ursula von der Leyens Bulgarien-Flug schlichtweg neu aufgelegt wird.

Das aktuell medial verbreitete Spektakel ereignete sich am vergangenen Donnerstag, als der britische Verteidigungsminister nach einem Truppenbesuch an der russischen Grenze die Heimreise antrat. Auf dem dreistündigen Flug mit der Dassault Falcon 900LX der Royal Air Force fielen angeblich die GPS-Signale aus. Der Times-Reporter an Bord schilderte einen schlagartigen Ausfall der Internetverbindung bei Handys und Computern, woraufhin das Cockpit auf alternative Systeme und Funknavigation habe umstellen müssen. Das britische Verteidigungsministerium gibt sich offiziell bedeckt, füttert die Öffentlichkeit über anonyme Regierungskreise aber mit der These einer gezielten elektronischen Kriegsmaßnahme durch Moskau.

Die Parallelen zu einem Vorfall vor neun Monaten sind nicht zu übersehen. Damals befand sich die EU-Kommissionspräsidentin im Anflug auf den bulgarischen Flughafen Plovdiv. Auch hier saß zufällig ein Journalist eines „seriösen Mediums“, der Financial Times, mit im Flugzeug und sorgte für den sofortigen Exklusivbericht. Die Schlagzeilen überschlugen sich mit Details über massiv gestörte Navigationssysteme, Piloten, die plötzlich Papierkarten brauchten, und eine Maschine, die stundenlang hilflos über dem Flughafen kreisen musste.

Wenig später stellte sich heraus, dass dies offensichtlich lediglich Propagandabehauptungen waren. Nüchterne Flugdaten bewiesen, dass der Jet nicht stundenlang über Bulgarien irrte, sondern lediglich eine ganz normale, fünf Minuten dauernde Extrarunde drehte. Der bulgarische Vizepremier Karadschow stellte schließlich öffentlich klar, dass nach Aufzeichnungen der Zivil- und Militärbehörden nicht eine einzige Tatsache die Behauptung einer GPS-Störung stützte. Es gab lediglich eine für dicht besiedelte Gebiete typische, kurze Signalunterbrechung.

Angesichts des verdächtig identischen Drehbuchs beim britischen Verteidigungsminister darf man gespannt sein, ob sich auch diese exklusive Sensationsmeldung in Luft auflöst. Andererseits darf man im Falle einer tatsächlichen GPS-Störung in der Region (wie sie derzeit üblich sind) wohl eher davon ausgehen, dass sich solche Maßnahmen in erster Linie gegen die ukrainischen Drohnen richten, die immer wieder den Luftraum der baltischen Staaten für Angriffe auf russische Ziele durchqueren.

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Nürnberg, Innsbruck, Wien: Rape Gangs sind längst in Europa angekommen

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In England sind die Grooming Gangs seit über zwei Jahrzehnten ein bekanntes, wenn auch von den Systemmedien verschwiegenes, Phänomen. Dank der Asylmigration haben sie nun auch Kontinentaleuropa erreicht. Fälle in Nürnberg, Innsbruck und Wien offenbaren ein Muster des Missbrauchs junger und jüngster Mädchen.

England hätte uns ein warnendes Beispiel sein müssen. Gruppen meist pakistanischer Migranten muslimischen Glaubens machten sich systematisch an vulnerable britische Mädchen heran. Sie lockten die Opfer mit Geschenken, gespielter Zuneigung und dem Versprechen einer Beziehung an, machten sie dann mit Alkohol und harten Drogen abhängig und zwangen sie anschließend zur Prostitution oder zu Gruppenvergewaltigungen. Die Täter betrachteten die einheimischen Mädchen als minderwertigen Abfall, dem man alles antun darf. Überlebende berichten von Fällen, in denen Mädchen die Zunge auf einen Tisch genagelt wurde, bevor die gesamte Gruppe über sie herfiel. Die Behörden und Sozialdienste schwiegen, weil sie Rassismusvorwürfe fürchteten. Der unabhängige Jay-Report bezifferte allein in Rotherham die Zahl der Opfer mit über 1.400 Mädchen. Ähnliche Netzwerke kamen in Rochdale, Telford und Oxford ans Licht. Das Muster war immer dasselbe: die gezielte Auswahl schutzloser, einheimischer Mädchen, Drogen als Kontrollinstrument und die kulturell-religiös motivierte Verachtung gegenüber westlichen Frauen und Kindern.

Dieses Schema zeigt sich nun auch in Nürnberg. Die Bayerische Polizei ermittelt seit Mitte Mai 2026 gegen mindestens zehn junge Männer, überwiegend mit syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft, alle aus muslimischen Ländern. Sie operieren im Umfeld des Nelson-Mandela-Platzes und des Hauptbahnhofs. Dort locken sie minderjährige Mädchen aus prekären Familienverhältnissen mit Kleidung, Kosmetik und scheinbarer Zuneigung an. Sobald die Mädchen drogenabhängig sind, fordern die Täter Sex und Prostitution als Gegenleistung für die Drogen. Die Polizei geht von systematischen sexuellen Übergriffen und Vergewaltigungen aus und hat eigens die Ermittlungskommission „EKO Kajal“ gegründet. Ein 23-jähriger Syrer sitzt bereits in Untersuchungshaft, weitere Haftbefehle wurden erlassen.

Das ist das britische Grooming-Modell in der deutschen Variante. Die Täter gehen identisch vor, geben kleine Geschenke, täuschen Liebe vor, machen die Mädchen drogenabhängig und beuten sie anschließend sexuell aus. Auch die kulturelle Dimension, die Sicht auf nicht-muslimische Mädchen als verfügbar und minderwertig, wiederholt sich. Politische Korrektheit und die Angst vor „Stigmatisierung“ haben auch hier eine frühere Intervention verhindert, die Szene war schon länger bekannt. Auch in deutschen Jugendzentren kommt es seit Jahren zu Vergewaltigungen junger Mädchen, hier wurde ebenfalls seitens der Einrichtungsleitungen und Behörden wiederholt weggeschaut, um „Islamophobie“ und eine „Diskriminierung“ der Täter zu vermeiden.

Auch in Innsbruck zeigt sich das gleiche Muster. Innerhalb weniger Wochen starben im Frühjahr 2026 mehrere Mädchen im Alter von 13, 14 und 16 Jahren an Drogenüberdosen. Die Drogenberatungsstelle Z6 verzeichnet seit 2020 einen dramatischen Anstieg des intravenösen Konsums bei Minderjährigen, fast ausschließlich bei Mädchen. Die Opfer stammen häufig aus schwierigen Verhältnissen. Ältere Männer aus der Drogenszene nutzen die entstehende Abhängigkeit gezielt aus, um Sex zu erzwingen. Die Behörden reagieren nun mit zusätzlichen Betreuungsplätzen, doch das zugrunde liegende Problem bleibt unangetastet.

Auch der Fall Leonie aus Wien im Jahr 2021 zeigt eine idente Vorgehensweise. Drei afghanische Asylwerber lockten die 13-Jährige in eine Wohnung, setzten sie unter Drogen und vergewaltigten sie. Als das Mädchen starb, legten sie ihren Körper in einem Teppich auf einem Grünstreifen wie Müll ab. Für die Afghanen war Leonie nichts wert.

Die Gemeinsamkeiten in all diesen Fällen zu übersehen, schafft nur eine stramm linkswoke Politik. In allen Fällen handelt es sich um junge einheimische Mädchen aus vulnerablen Milieus, die mit Drogen abhängig gemacht und anschließend vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen werden. Die bekannt gewordenen Täter stammen aus muslimischen Herkunftsländern, in denen westliche Mädchen vielfach als minderwertig und jederzeit sexuell verfügbar gelten. Die Behörden reagieren meistens erst, wenn die Opferzahlen und Todesfälle nicht mehr zu ignorieren sind. Die Asylmigration seit 2015 hat diese Tätergruppen importiert und ihnen durch „political correctness“ den Nährboden bereitet. Die politische und mediale Zurückhaltung aus Angst vor Rassismus- und Islamophobievorwürfen hat das Problem jahrelang vertuscht, verschwiegen und damit vergrößert, exakt wie in England. Damit hat die Politik unsere Kinder den asylantischen Tätern zum Fraß vorgeworfen.

Die Grooming-Gangs sind nicht länger ein fernes britisches Phänomen. Sie sind in Deutschland und Österreich angekommen und fordern einen hohen Preis an zerstörten Kindheiten und toten Mädchen. Solange die Politik an der Massenzuwanderung festhält und alle kulturell-religiösen Realitäten ausblendet, wird das Vergewaltigen und Sterben weiter gehen. Die Vorkommnisse in Nürnberg, Innsbruck und Wien lassen keinen Zweifel. Der britische Albtraum hat Kontinentaleuropa erreicht. Die Grooming-Gangs sind unter uns.

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