Vorschau ansehen
Von Sigrid Petersen (anderwelt)
Dieses ist der Text aus der Präambel des Grundgesetzes. „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“
Darauf folgt gleich in Artikel 1, Absatz 2 des Grundgesetzes „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Nun würde man, diese Sätze als Grundlage des gesellschaftlichen nationalen und national-nachbarschaftlichen Miteinanders verstanden, davon ausgehen, dass bundesdeutsche Regierungen alles daran setzen, Frieden (in der Welt) zu erhalten und zu fördern.
Daran scheiterte 1999 schon die Regierung Schröder, der selbst im Nachgang die Beteiligung Deutschlands an dem Krieg im Kosovo als völkerrechtswidrig bezeichnete. Aber auch der Irak-Krieg 2003 erfolgte insbesondere über die Basis Ramstein und durch die zur Verfügungstellung des deutschen Luftraums mit indirekter Unterstützung Deutschlands.
Das Minsk II-Abkommen, das zu einer friedlichen Lösung des inneren Ukraine-Konflikts nach 2014 führen sollte, war auch nach der eigenen Aussage von Angela Merkel zu nichts weiter gedacht als der Ukraine Zeit zu verschaffen, für einen Krieg gegen Russland aufgerüstet zu werden.
… dem Frieden der Welt zu dienen, … nicht erkennbar
Der von Russland am 15. Dezember vorgelegte Entwurf zu einem „Abkommen über Sicherheitsmaßnahmen zwischen Russland und den Mitgliedstaaten der Nordatlantikpakt-Organisation“ wurde von der deutschen Bundesregierung mit dem Argument „Die russischen Vertragsentwürfe waren an die USA und die NATO gerichtet.“ nicht einmal beantwortet. Und eine weitere Begründung dafür, dass der Entwurf vom Tisch gewischt wurde, war das folgende Argument: „Die russischen Vertragsentwürfe zielten darauf ab, eine russische Einflusssphäre in Europa festzuschreiben und widersprachen den Grundlagen der europäischen Sicherheitsarchitektur, wie sie unter anderem in der Schlussakte von Helsinki von 1975 festgehalten sind.“
(https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006861.pdf – kleine Anfrage von DieLinke – Drucksache 20/6861 Mai 2023 zu diplomatischen Bemühungen der Bundesregierung zur Beendigung des Ukraine-Kriegs)
In der Schlussakte von Helsinki formulierten die teilnehmenden Staaten zehn Prinzipien(!) ( das Wesen eines Prinzips ist, dass nicht nach den Umständen (wer und warum) gefragt werden muss) zur Regelung ihrer Beziehungen. Sie bekannten sich u.a.:
- zur Achtung ihrer souveränen Gleichheit sowie der ihrer Souveränität innewohnenden Rechte — russischer Vertragsentwurf: In ihren Beziehungen untereinander lassen sich die Vertragsparteien von den Grundsätzen der Zusammenarbeit und der gleichen und unteilbaren Sicherheit leiten.
- zum Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt — russischer Vertragsentwurf: Die Vertragsparteien verpflichten sich, keine Bedingungen oder Situationen zu schaffen, die eine Bedrohung der nationalen Sicherheit anderer Vertragsparteien darstellen oder als solche angesehen werden könnten.
- zur friedlichen Regelung von Streitfällen — russischer Vertragsentwurf: Zur Lösung von Fragen und Problemen, die Anlass zur Sorge geben, nutzen die Vertragsparteien dringende bilaterale und multilaterale Konsultationsmechanismen, einschließlich des NATO-Russland-Rates. Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten.
Nur um nur einige Punkte hier aufzuführen.
Zu dem letzten zitierten Satz „Die Vertragsparteien bestätigen, dass sie sich gegenseitig nicht als Gegner betrachten“ Boris Pistorius am 23.2.2024 „Putins Russland ist und wird auf absehbare Zeit die größte Sicherheitsbedrohung für Europa bleiben.“ „Seit zehn (sic!) Jahren führe Russland unter Präsident Putin einen völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine – und werde auch nach der Ukraine nicht Halt machen. „Unsere Art, frei und selbstbestimmt und in Demokratie zu leben, ist das eigentliche Feindbild von Putin. Es geht ihm um mehr als die Ukraine““
(https://www.bmvg.de/de/aktuelles/pistorius-ueber-russische-aggression-5747658)
In der Einleitung zum russischen Vertragsentwurf wird sich explizit auch auf die Schlussakte von Helsinki bezogen: – „in Bekräftigung ihres Bekenntnisses (der Vertragsparteien) den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen, der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von Helsinki (1975), der Grundakte über gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit unter der Russischen Föderation und der Nordatlantikvertrags-Organisation (1997), des Verhaltenskodex politisch-militärischen Aspekten der Sicherheit (1994), der Europäischen Sicherheitscharta (1999) und der Erklärung der Staats- und Regierungschefs von Rom „Die Beziehungen unter der NATO und Russland: Eine neue Qualität“;
sind wie folgt übereingekommen: …“
(Thomas Röper hat den Vertrags-Entwurf dankenswerter Weise auf Anti-Spiegel übersetzt, denn die russische Regierung hatte diesen veröffentlicht.
(https://anti-spiegel.ru/2021/russland-veroeffentlicht-vertragstexte-fuer-abkommen-ueber-sicherheitsgarantien-mit-den-usa-und-der-nato/)
Nun muss man das Datum dieses Vertragsentwurfs beachten! Dezember 2021, also vor der militärischen Intervention Russlands in der Ukraine.
So erklärte Außenminister Johann Wadephul anlässlich des Jubiläums der Schlussakte auf der Plattform X (1.8.2025): „Am 1.8.1975 wurde in Helsinki die KSZE-Schlussakte unterzeichnet: ein Meilenstein für Frieden und Sicherheit in Europa. Ihr Anspruch ist aktueller denn je: Souveränität, Gewaltverzicht, Menschenrechte. Dies ist das Fundament der OSZE und unserer europäischen Friedensordnung. Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg gegen die Ukraine verletzt diese Prinzipien täglich und tritt mit Füßen, wofür Helsinki steht: für Recht statt Macht, Dialog statt Gewalt. Wir stehen fest an der Seite der Ukraine und zur OSZE: Sicherheit und Frieden durch Zusammenarbeit.“
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/50-jahre-ksze-2199604)
Dialog statt Gewalt? Fehlanzeige auch 2021!
Oder Herr Pistorius 2024: Pistorius warnte, dass Putins Aggressionen nicht stoppen würden, wenn der Krieg gegen die Ukraine vorbei sei. „Das hat er auch klar gesagt. Genauso deutlich wie Hitler, der auch immer gesagt hat, dass er nicht aufhören würde“, erklärte Pistorius. Ohne auch nur einen Beleg für diese Aussage. (Siehe oben)
Trump lässt den venezolanischen Präsidenten entführen und es kommt aus Deutschland nicht stante pede die Antwort, begründet auf die Schlussakte von Helsinki, dass die Teilnehmerstaaten sich „zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der anderen Teilnehmerstaaten“ verpflichtet haben. Dito der Krieg der USA und Israels gegen den Iran. „Mit den Vereinigten Staaten und Israel teilen wir das Interesse daran, dass der Terror dieses Regimes aufhört und die gefährliche nukleare und ballistische Aufrüstung gestoppt wird. Die Militärschläge sollen das zerstörerische Spiel eines geschwächten Regimes beenden.“ Und weiter: … selbst umfangreiche Sanktionspakete (dem Iran auferlegt seitens USA und EU) haben über Jahre und Jahrzehnte wenig ausgerichtet. Das hat auch daran gelegen, dass wir nicht bereit waren, grundlegende Interessen notfalls mit militärischer Gewalt durchzusetzen. (Presserklärung Merz am 1.3.2026)
Was für Aussagen! Ich enthalte mich an dieser Stelle eines Kommentars.
Ganz neu ist, dass Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) als Vermittler in den Friedensverhandlungen mit der Ukraine von Putin vorgeschlagen wurde. Die Bundesregierung spricht von einem Scheinangebot (Putin hatte auf einer Pressekonferenz auf die Frage, wer sein bevorzugter Vermittler von europäischer Seite im Ukraine Konflikt wäre, Gerhard Schröder genannt. Es war also nicht einmal ein offizieller Vorschlag.) Kaja Kallas meinte „der würde auf beiden Seiten des Verhandlungstisches sitzen“.
https://www.zdfheute.de/politik/ausland/gerhard-schroeder-putin-ukraine-krieg-verhandlung-russland-100.html
Wäre das nicht allerbeste Voraussetzung für einen Vermittler?
… von dem Willen beseelt, … dem Frieden der Welt zu dienen, ….
Diesen Satz als Maxime betrachtet, erübrigt jede Diskussion über Fragen nach Legitimität jeder Art der Einmischung in innere Angelegenheiten eines anderen Staates. Insbesondere gewalttätiger Einmischung.
Man kann nur feststellen, dass die Idee, die sowohl im Grundgesetz, in der Schlussakte von Helsinki als auch in der UN-Charta Niederschlag gefunden hat, in Politikerköpfen von heute nicht lebt (auch wenn sie ständig in Worthülsen wiedergegeben wird). Es fehlt wohl die Seele.
———–
Interessant an diesen Ausführungen ist, dass sich die BRD von Anfang an nicht an die hehren Versprechungen des Grundgesetzes gehalten hat. Es waren hochrangige Offiziere und Würdenträger im Widerstand gegen Hitler, die nach dem Krieg mit Falschinformationen über die Sowjetunion an Washington den Kalten Krieg hergestellt haben. Sie wollten so verhindern, dass Deutschland erneut ein „Friedensvertrag“ nach Muster Versailles aufgezwungen wird. Das hätte nach ihrer Auffassung das Ende Deutschlands bedeutet. So ist es aber gelungen, die beiden deutschen Staatsgebilde zu Frontstaaten zu machen, die von beiden Seiten aufgerüstet wurden. Alle Kanzler der BRD waren eingeweiht und haben das weiter getrieben, außer Willy Brandt. Dieser Teil der Geschichte wird in Deutschland peinlichst verschwiegen. Der Dank gebührt Reinhard Leube, der das anhand tausender Quellen aufgedeckt hat.
Machen Sie sich kundig und staunen Sie, was sich da alles abgespielt hat, indem Sie diese Werke von Reinhard Leube im AnderweltVerlag.com lesen. Am besten bestellen Sie direkt das Geschichtspaket 1 zum Sonderpreis hier: https://anderweltverlag.com/p/paket-geschichte-01
Art. 146 GG
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Es wird höchste Zeit, Art. 146 GG umzusetzen!

