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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

verΓΆffentlicht.
Vorschau ansehen Gerichtserfolg für den CSD Dresden: Das SÀchsische Oberverwaltungsgericht stuft das Straßenfest vorlÀufig als politische Versammlung ein. Damit entfallen die Sicherheitskosten für die Veranstalter. Der Beschluss ist unanfechtbar.
(Auszug von RSS-Feed)
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