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Warum ist „Lügenfritz“ als Bezeichnung für den Kanzler strafbar, „Lügen-Kasper“ oder „Pinocchio“ aber nicht? Die Aufregung um ein Urteil aus Öhringen offenbart grundsätzliche juristische Unschärfen bei mutmaßlichen Meinungsdelikten. Das könnte letztlich dazu beitragen, Politikerbeleidigung als eigenen Straftatbestand wieder zu kippen.
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Der „Majestätsbeleidigungsparagraf“ 188 im Strafgesetzbuch ist seit jeher umstritten. Nun startet die sächsische Landesjustizministerin Constanze Geiert (CDU) einen neuen Vorstoß, das gesellschaftliche Konfliktpotenzial zu entschärfen. Ihre Reformideen sollen Mitte Juni auf der Justizministerkonferenz besprochen werden.
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