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Der EuGH hat Leistungskürzungen für Asylsuchende in sogenannten Dublin-Fällen enge Grenzen gesetzt. Laut einem Urteil aus Luxemburg dürfen Mitgliedstaaten Betroffenen nicht pauschal Leistungen für Kleidung, Haushaltsbedarf und den notwendigen persönlichen Bedarf entziehen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein Abschiebungsbescheid vorliegt.
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Während die Anzahl der Asylanträge in Deutschland und der EU deutlich zurückgeht, tritt am 12. Juni 2026 das reformierte GEAS in Kraft. Die Reform sieht beschleunigte Verfahren an den Außengrenzen, strengere Rückführungsregeln, einheitliche Standards für Asylverfahren und neue Möglichkeiten zur Unterbringung abgelehnter Asylbewerber in sogenannten Rückführungszentren vor.
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