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Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD war sie fest vereinbart: die BAföG-Reform. Schrittweise, beginnend mit dem Wintersemester 2026, sollte die staatliche Unterstützung von Studierenden erhöht werden. Doch am Montag erklärte Regierungssprecher Stefan Kornelius, dass daraus wohl nichts werde. Wörtlich: „Alle Vereinbarungen im Koalitionsvertrag stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Und er ergänzte: „Es gibt für die Erhöhung keinen Automatismus.“
Zuvor hatte Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit ihrer Aussage, es sei „kein Drama, wenn Studierende neben dem Studium jobben“, für mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Die Realität ist selbstverständlich eine andere: Laut Deutschem Studentenwerk (DSW) arbeiten bereits heute über zwei Drittel aller Studierenden neben ihrem Studium. Und fast 70 Prozent von ihnen tun dies, um ihren Lebensunterhalt zu decken.
Gleichzeitig sinkt die Zahl jener, die überhaupt BAföG erhalten. 2024 waren es nur 11,4 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 1972 erhielt in der Bundesrepublik knapp 50 Prozent aller Studierenden BAföG. Zum gleichen Zeitpunkt gab es in der DDR für annähernd 100 Prozent das Grundstipendium. Das waren 200 Mark im Monat, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt wurden.
Jobben neben dem Studium ist in Deutschland also längst zur Regel geworden. Warum eigentlich? An vielen US-amerikanischen, an Schweizer und britischen Universitäten müssen Studierende unterschreiben, dass sie während des laufenden Semesters nicht extern arbeiten. Vorrangig geht es darum, dass die vorgegebene Studienzeit eingehalten werden kann.
Laut Gesetz handelt es sich bei BAföG um eine Sozialleistung (Paragraf 68 SGB I), die Kindern aus wenig begüterten Familien Studium oder Ausbildung ermöglichen soll. Wie viele Kinder aus Arbeiterfamilien (in der Statistik ausgewiesen als „Nicht-Akademikerfamilien“) schaffen es überhaupt auf die Hochschule? Laut dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung waren es bei der letzten Erhebung gerade mal 25 Prozent, und bei Kindern von Eltern ohne jeglichen beruflichen Abschluss sogar nur 8 Prozent (Daten von 2024). Damit ist klar: Wer das BAföG beschneidet, verschlimmert damit die bestehende Bildungsungerechtigkeit.
Heute beträgt der Höchstsatz 992 Euro für Studierende mit eigenem Haushalt und eigener Krankenversicherung, ungeachtet der galoppierenden Mietkosten. Diese liegen im Bundesdurchschnitt inzwischen bei 512 Euro pro Monat. In München liegt der Standardpreis für ein WG-Zimmer bei 775 Euro, während die BAföG-Mietpauschale weiterhin nur 380 Euro beträgt. 83,4 Prozent der Studierenden leben in Städten, in denen die Durchschnittsmiete weit darüber liegt.
Im Koalitionsvertrag wird eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro versprochen. Das ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt viel zu wenig. Wer den BAföG-Höchstsatz erhält, soll zudem mit 475 Euro Grundbedarf auskommen. Davon müssen Strom, Essen, Bücher und vieles mehr bezahlt werden.
Laut Koalitionsvertrag sollte der Grundbedarf beim BAföG auf die Höhe des Bürgergelds und der Grundsicherung im Alter erhöht werden. Das sind derzeit 563 Euro – also 88 Euro mehr als bei Studierenden.
Doch weder 475 Euro noch 563 Euro reichen zum Leben, weil in den letzten Jahren alles immer teurer geworden ist. Auch wenn „die Alten“ rechnerisch 88 Euro mehr bekommen als die Jungen: Der Grundbedarf wurde seit zweieinhalb Jahren auch bei der Grundsicherung nicht erhöht. Es gab nicht einmal einen Inflationsausgleich. Selbst die Rentenerhöhung wird armen Alten automatisch abgezogen, weil sie komplett mit der Grundsicherung im Alter verrechnet wird. Das gilt auch, wenn sich jemand etwas dazuverdient.
Fazit: Jung und Alt dürfen sich nicht gegeneinander ausspielen lassen.



