Immer hilfloser wirken die Appelle der Bundesregierung, zuletzt von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Dienstag beim Ostdeutschen Wirtschaftsforum. Er wolle ja gar keinen „Vertrauensvorschuss“, so Merz mit Blick auf seine „Reformen“, „aber ich will sehr wohl die Bereitschaft aller Bürgerinnen und Bürger in Anspruch nehmen, daran konstruktiv mitzuarbeiten“. Die Antwort kommt von der Straße und aus den Betrieben.
An mehr als 50 Krankenhäusern haben Kolleginnen und Kollegen in den vergangenen Tagen den „Klinikaufstand“ begonnen. Die Gewerkschaft ver.di fürchtet um hunderttausende Arbeitsplätze, erkämpfte Verbesserungen in der Pflege und die Leben der Patienten. Für Anfang Juli ruft die IG Metall zur „Ruhrpott-Rebellion“ auf. „Klare Kante: Hände weg von unseren Rechten“, heißt es im Aufruf. „Unsere Rechte wurden über Generationen hinweg durch Zusammenhalt, Streiks und großen persönlichen Einsatz erstritten.“ Die Auftaktveranstaltung soll am 3. Juli in Gelsenkirchen stattfinden.
Auch aus anderen Branchen mehren sich Signale des Widerstands. Der DGB mobilisiert für den 27. Juni zu einer Demonstration unter dem Motto „Jetzt reicht’s“. Doch noch wird der Zusammenhang zwischen Kriegsausgaben und Kürzungsorgien weitgehend ausgeblendet. So auch bei der Initiative der Partei „Die Linke“, die am 1. Juni zu Demonstrationen unter anderem in Berlin, Bielefeld und Essen aufgerufen hatte. Zumindest in Essen erwähnte die Bundestagsabgeordnete Cansın Köktürk die horrenden Rüstungsausgaben in ihrer Rede. Aber vor allem lag es an den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, klare Kante zu zeigen: Wer den Sozialstaat verteidigen will, muss Militarisierung und Kriegshaushalt bekämpfen.
Das Gespenst des linken Terrors ist zurück – festgemacht an einer 67-jährigen Frau, die 13 Jahre ins Gefängnis soll. Das frühere RAF-Mitglied Daniela Klette wurde am 27. Mai vom Landgericht Verden für schuldig befunden, zwischen 1999 und 2016 an sechs Raubüberfällen beteiligt gewesen zu sein. Beweise dafür wurden nicht vorgelegt, wie die Verteidiger betonten. Die bürgerliche Presse berief sich vor allen Dingen auf DNS-Spuren, mit denen die Anwesenheit der beiden untergetauchten ehemaligen RAF-Mitglieder Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg in Klettes Wohnung bewiesen werden sollte. Ein Indiz, das immerhin ausreicht, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Um etwas anderes ging es in diesem Prozess auch nicht. Auf das medienwirksame Spektakel der Öffentlichkeitsfahndung folgte die Verhaftung Daniela Klettes, begleitet von unzähligen sensationsheischenden Erzählungen über das Leben im Untergrund. Für 3,6 Millionen Euro wurde eine Reithalle in Verden angemietet und zum „Hochsicherheits-Gerichtssaal“ umgebaut. Kontaktbeschränkungen wurden erlassen, Schikanen ausgeübt. Wer Daniela Klette im Gefängnis besuchte, musste mit polizeilichen Vorladungen und Überwachung rechnen. Mehr Vorverurteilung geht nicht.
Im Windschatten des Prozesses ging der reaktionär-militaristische Staatsumbau voran. Polizeiliche Befugnisse und Überwachungsmöglichkeiten werden ausgeweitet, demokratische Rechte beschnitten.
Nach diesem ganzen Aufwand war ein Freispruch nicht zu erwarten. Zu sehr hatten Politik, Medien und Verfolgungsbehörden in eine Verurteilung der verhassten „Terroristin“ investiert. Schließlich sollte hier nicht nur mit einer Person und „unpolitischen“ Raubüberfällen abgerechnet werden, sondern vor allem mit einem politischen Gegner.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben Rechtsmittel eingelegt. Während die Revision noch läuft, kündigt das Landeskriminalamt Niedersachsen an, weiter „engmaschig“ nach Staub und Garweg zu suchen. Daniela Klette soll in einem weiteren Verfahren wegen vermeintlicher Anschläge der RAF vor mehr als 30 Jahren angeklagt werden. Die Versuche, politisches Kapital aus der Gefangenen zu schlagen, gehen also weiter.
Es soll in unserem Land Menschen geben, die mit den Angeboten der Daseinsvorsorge nicht zufrieden sind. Doch woran liegt das? Etwa daran, dass Kliniken schließen und Schulen verfallen? Oder daran, dass die Busse überfüllt, die Straßen verstopft und die Bahnen zu spät sind? Oder vielleicht doch daran, dass es sich bei den ewigen Nörglern um demokratieverachtende Randgestalten mit „Pessimistenbrille“ handelt? So lässt sich die Fragestellung umreißen, der eine derzeit oft zitierte Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) nachgeht.
In der vergangenen Woche stürzte sich die bundesweite Presse auf den „IW-Gemeindecheck“, schien es doch endlich einmal gute Nachrichten aus den Städten und Gemeinden zu geben. In Nordrhein-Westfalen seien die Kommunen „deutschlandweit am besten versorgt“, flammte der Lokalpatriotismus des „Westdeutschen Rundfunks“ (WDR) auf. Genüsslich zitierte der Regionalsender die unglaublichen Ergebnisse der Untersuchung: 86 Prozent der NRW-Kommunen seien mindestens „gut“ versorgt, mehr als die Hälfte sogar „sehr gut“. Nun hätten derartige Mondwerte schon den leisen Verdacht wecken können, dass es mit dem wissenschaftlichen Wert der IW-Studie nicht allzu weit her sein kann. Nicht so beim WDR: „Ostdeutsche Städte schneiden bei der Studie im Vergleich zu westdeutschen besser ab: 30 Prozent von ihnen sind demnach ‚sehr gut‘ versorgt“, geht es trocken weiter.
Ach, muss das Leben in diesem Deutschland schön sein. Das sehen aber nicht alle so. Auch dafür liefert die Studie eine Erklärung: „Bei der Zufriedenheit der Menschen mit der Versorgung vor Ort gibt es offenbar auch einen Zusammenhang mit der politischen Einstellung“, fasst der WDR das Ergebnis zusammen. Eine begleitende Umfrage des IW habe ergeben, dass „vor allem AfD-Anhänger mit der Daseinsvorsorge an ihrem Wohnort unzufrieden sind. Unter Anhängern von SPD, Union und Grünen halte rund jeder Zweite die Versorgung vor Ort für zuverlässig.“ Und dann wird auch noch Studienautor Matthias Diermeier zitiert: „AfD-Anhänger nehmen selbst die unmittelbare Versorgung in ihrer Gemeinde durch einen Pessimismusfilter wahr.“
Haben Zufriedenheit und Zustand der Daseinsvorsorge also weniger miteinander zu tun als gedacht? „Auf Frust und Unzufriedenheit reagierte die Politik in den vergangenen Jahrzehnten oft mit: Geld. Milliarden flossen für Schulen, Straßen oder Schwimmbäder, kurz, für Daseinsvorsorge“, lügt der „Spiegel“ über die zurückliegende Zeit des Kahlschlags, Stellenabbaus und der Privatisierung in den deutschen Kommunen. Diese milden Gaben würden vor Ort „jedoch oft gänzlich anders wahrgenommen“. Entscheidend sei „die subjektive Bewertung und nicht die objektive Versorgung“. Daher sei es nicht nur wichtig, gute Angebote vorzuhalten, sondern „die Menschen auch in ihrer Wahrnehmung zu beeinflussen“, kommt auch im „Spiegel“ Studienautor Diermeier zu Wort.
Fantasiewerte
Um bei der beeinflussten Wahrnehmung ganz vorne mitzuspielen, hat der „Spiegel“, der die Studie vorab lesen durfte, seinen Artikel mit einem hübschen Werkzeug versehen. In einer Suchmaske können Gemeinden eingegeben werden – und die Maschine spuckt die Bewertung der IW-Studie aus. Also: Frisch ans Werk!
Die Stichprobe beginnt mit Gelsenkirchen, der oft gescholtenen „ärmsten Stadt Deutschlands“. Die IW-Bewertung: fantastisch. In allen fünf Kategorien (Bildung, Gesundheit, Mobilität, Digital und Freizeit) schneidet das Ruhrpott-Paradies mit einem glatten „Sehr gut“ ab. Gut, das liegt ja auch in NRW, dem deutschen „Versorgungsmeister“. Aber auch in den etwas größeren Städten des Ostens hagelt es Bestnoten. Magdeburg, Jena, Chemnitz und das große, aber nur wenig bewohnte Templin in der Uckermark schneiden mit „Sehr gut“ ab. In Neubrandenburg wird zwar die Mobilität als „sehr schlecht“ bewertet, aber in der Gesamtnote ist man nicht kleinlich: „Sehr gut“. Deutliche Einbrüche gibt es nur in den ländlichen Regionen in Ost und West.
An dieser Stelle könnte unsere Berichterstattung enden. Doch weil wir weder beim „Spiegel“ noch beim WDR sind, seien noch drei Fragen gestattet: Was ist das denn für eine Studie? Wie kommt sie zu diesen Ergebnissen? Und was soll das alles?
Lobbyismus eines Tabakriesen
Finanziert und in Auftrag gegeben wurde der „IW-Gemeindecheck“ vom größten privaten Tabakkonzern der Welt, Philip Morris International. Der US-amerikanische Zigarettenriese ist vor allem durch seine Marken Marlboro, L&M und Chesterfield bekannt. Im Osten Deutschlands übernahm Morris die ehemalige DDR-Marke „f6“, wobei die Produktion schon vor einigen Jahren ins Ausland verlagert wurde. Obwohl er sein letztes deutsches Tabakwerk in Dresden im vergangenen Jahr geschlossen hat, ist der Konzern in Deutschland weiterhin präsent.
Von alledem ist auf der Homepage von Philip Morris Deutschland nur wenig zu finden. Stattdessen werden Studien über „Barrieren des Rauchstopps“ vorgestellt und die „Vision“ einer „rauchfreien Zukunft“ entwickelt. Dahinter steckt eine strategische Entscheidung. Der Konzern sieht seine Zukunft vor allem im Geschäft mit E-Zigaretten, Tabakerhitzern und (in Deutschland nicht zugelassenen) Nikotinbeuteln. Diese rauchfreien Produkte machen inzwischen rund 43 Prozent des Umsatzes aus, sind aber auch ständiger Gegenstand von politischen Diskussionen über Regulierung und Besteuerung. Entsprechend groß ist das Bedürfnis des Konzerns nach politischer Lobbyarbeit.
Beim dafür notwendigen Personal hat Philip Morris ins obere Regal gegriffen. In Deutschland laufen die Fäden der Politikbeeinflussung beim Leiter des Geschäftsbereichs External Affairs zusammen, dem ehemaligen Kieler Oberbürgermeister und Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein Torsten Albig (SPD). Nahezu zeitgleich mit der Veröffentlichung des „IW-Gemeindechecks“ drängte auch Albig in die Öffentlichkeit und warb mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen im Osten für eine Zusammenarbeit seiner SPD mit der AfD. Als einen Grund für diesen Vorstoß nannte Albig die unsichere Lage der Bundesregierung, sollte es auf Landesebene zu Minderheitsregierungen kommen, die von der AfD toleriert werden. „Stand heute müsste darüber die Bundesregierung platzen, weil das ja ein Riesenaffront wäre im Miteinander“, so Albig. „Aber das können wir nicht wollen.“
Um sich als politischer und gesellschaftlich engagierter Akteur zu profilieren, vergab Philip Morris im vergangenen Jahr die „Powered by Philip Morris Awards“. In der Jury saß laut Hinweis der Unternehmenswebsite auch der „Linke“-Politiker Gregor Gysi. Darüber hinaus greift der Konzern regelmäßig mit Auftragsstudien in die öffentliche Debatte ein. In der Untersuchung „Wie wir wirklich leben“ kamen die beauftragten Forscher zu dem Schluss, „dass die deutsche Bevölkerung weit weg ist von politischer Resignation“. Unzufriedenheit entstehe gar nicht so sehr durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Staates, sondern vor allem durch die mangelnden Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung, so die These, an der auch der „IW-Gemeindecheck“ anknüpft. Ziel des Ganzen ist eine Stabilisierung der „politischen Mitte“ gegen die „politischen Ränder“ – im gleichen Atemzug genannt werden die AfD und die Linkspartei (in der Untersuchung 2025 waren noch AfD und BSW im Fokus). Dazu passt, dass Philip Morris regelmäßig mit breit gestreuten Parteispenden auf sich aufmerksam macht. Politische Landschaftspflege nennt man dieses Vorgehen, das der CDU, der SPD, der FDP und der CSU beispielsweise im Jahr 2023 jeweils 30.000 Euro einbrachte.
Der Tabakmonopolist hat aber nicht nur einen allgemein politischen Anspruch, sondern auch konkrete Forderungen. So warnt der Manager Tammo Körner auf der Website des Unternehmens vor anwachsenden Schwarzmärkten bei Tabak und E-Zigaretten. Eine Hauptursache: Steuererhöhungen und Regulierungen. „Gute Steuer- und Regulierungspolitik steuert Konsum – ohne illegale Märkte zu befeuern“, so Körner. „Wenn legale Produkte durch Verbote oder praxisferne Auflagen aus den Regalen verschwinden, trifft das nicht nur die Händler. Es stärkt die organisierte Kriminalität – und schwächt lokale Geschäfte, Innenstädte und den Verbraucherschutz.“
Kastrierte Daseinsvorsorge
Mit seiner Lobbyarbeit hat der Zigarettenkonzern das Ökosystem geschaffen, aus dem der „IW-Gemeindecheck“ hervorgegangen ist. Wenn die politische Unzufriedenheit gar nicht aus einem Mangel an Daseinsvorsorge entspringt, sondern vor allem von der politischen Einstellung geprägt wird, gibt es nach der Philip-Morris-Logik auch keinen Grund für Mehrausgaben und Steuererhöhungen, die dann dank des Schwarzmarktes auch noch die Innenstädte veröden. Die allgegenwärtige Militarisierung, die milliardenschweren Ausgaben für Waffen und Rüstung spielen in dieser Denktradition hingegen keine Rolle.
Um zu den benötigten Ergebnissen zu kommen, hat das Institut der Deutschen Wirtschaft eine ideologisch kastrierte Definition von Daseinsvorsorge vorgenommen. Das ganze Thema Wohnen wurde zum Beispiel überhaupt nicht untersucht, was das hervorragende Abschneiden von Großstadtregionen erklärt. Ebenfalls aus der Daseinsvorsorge gestrichen wurden lebensnotwendige Infrastrukturen wie Wasser, Elektrizität und Verwaltungsleistungen. Die Studie erfasst nicht die Zahl der Stromsperren, die hohen Grundversorgungspreise oder den Überlastungsgrad der Bürgerämter.
Auch Qualität und Entwicklung der Angebote spielen keine Rolle. In der Heimatstadt des Autors dieses Artikels, Blankenburg am Harz, gab es vor 30 Jahren zwei Krankenhäuser und eine Poliklinik. Heute ist davon nichts erhalten, lediglich ein Teilstandort für stationäre Behandlungen ist vorhanden. Im „IW-Gemeindecheck“ erhält die Gesundheitsversorgung in Blankenburg dennoch ein „Sehr gut“.
Ob in den Klassenzimmern der Putz von der Decke bröckelt oder ob die Schultoiletten unbenutzbar sind wurde ebenfalls nicht untersucht. Im Bereich Bildung kommt es ausschließlich auf das Vorhandensein von Kitas und „erreichbaren“ Schulen an. Diese „Erreichbarkeit“ wurde als durchschnittliche Dauer ermittelt, die ein bestimmter Prozentsatz der Bevölkerung benötigt, um die Einrichtung mit einem Auto zu erreichen. Je nachdem, wie lange diese theoretische Fahrzeit ist, wird die Versorgung der Bevölkerung mit Schulen, Freizeiteinrichtungen oder Gesundheitseinrichtungen auf einer Skala von „Sehr gut“ bis „Sehr schlecht“ bewertet. Die tatsächliche Erreichbarkeit für Menschen ohne Auto (beispielsweise Schüler) wurde vernachlässigt.
Im Gesundheitsbereich war das Vorhandensein einer „erreichbaren“ Klinik nur eines von vier Kriterien, abgewogen gegen die Existenz von „erreichbaren“ Apotheken, Pflegeheimen und Hausärzten.
Auf die Spitze getrieben wird diese Herangehensweise in der Kategorie „Mobilität“. Weil es zu wenige Daten von Busfahrplänen gibt, untersuchten die Forscher die „Erreichbarkeit“ (mit dem Auto!) und Anschlüsse des nächsten Bahnhofs. Wer mit dem Auto gut zum Bahnhof kommt, punktet im Bereich „ÖPNV“.
Kahlschlag „objektiv“
Es ist nicht ungewöhnlich, dass Großkonzerne, Lobbyverbände und ihre Handlanger Einfluss auf kommunalpolitische Entscheidungen nehmen. Der Wirtschaftsberatungskonzern EY äußert sich regelmäßig zu kommunalen Entwicklungen. Der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) arbeitet mit dem Städte- und Gemeindebund an Konzepten zur „Alkoholprävention“.
Seit Jahrzehnten bemüht sich die Bertelsmann Stiftung darum, eine Haushaltsführung in Städten und Gemeinden einzuführen, wie es sie sonst nur bei privaten Konzernen gibt. Dabei ist das Aufstellen von sogenannten Kennzahlen von erheblicher Bedeutung. Indem Philip Morris die Daseinsvorsorge der Kommunen in ein solches Kennzahlenkorsett presst, wird diese Entwicklung vorangetrieben. Ließe sich die Qualität der Daseinsvorsorge tatsächlich in „Erreichbarkeit“ und Autosekunden messen, wäre ein mächtiges Instrument für den kommenden Kahlschlag geschaffen. So kann der Vorwurf der „Überversorgung“ nach scheinbar „objektiven“ Kriterien erhoben werden, wenn beispielsweise zu viele Krankenhäuser im Umkreis einer Kommune zu finden sind – unabhängig davon, ob diese über eine Notaufnahme oder Geburtenstation verfügen oder ob sie gut oder schlecht ausgestattet sind.
Die politische Debatte vor Ort wird durch pseudowissenschaftliche Datenstocherei ersetzt. Da passt es gut, dass die Studie den „politischen Rändern“ einen „infrastrukturellen Populismus“ vorwirft, der bestehende Defizite instrumentalisiere und den politischen Raum „vergiftet“. Als eine Art Gegengift wird Demokratiesimulation empfohlen. Denn: „Gerade bei potenziell schmerzhaften, aber sachlich notwendigen Reformen – wie der Krankenhausschließung oder bei der Schließung kommunaler Einrichtungen wie Schwimmbädern“ komme es darauf an, „Betroffene frühzeitig, transparent und möglichst kleinräumig einzubinden“.
Die Studie färbt also nicht nur den bereits erfolgten Kahlschlag schön, sondern gibt auch Tipps für die politische Durchsetzung der kommenden Kürzungen. Zwar wird pflichtschuldig auf die (selbst nach den schöngerechneten Daten vorhandene) Unterversorgung des ländlichen Raums verwiesen und mehr Gestaltungsmacht vor Ort eingefordert. Dennoch können und sollen die nun ermittelten Daten explizit auch genutzt werden, um beispielsweise Standorte für Krankenhausfusionen – und damit für die Schließung einzelner Kliniken – zu ermitteln.
So bleibt am Ende eine Frage: Will der weltweit größte private Zigarettenkonzern etwa gar nicht unser Bestes, wenn er die Daseinsvorsorge in Deutschland untersucht? Das hätten die Kollegen in den bürgerlichen Schreibstuben nicht ahnen können.
Hundert Panzer hier, tausend Killerdrohnen da und zwischendrin noch ein paar Kisten Artilleriemunition: Alltag im Bundesministerium für „Verteidigung“. Mehr als 111 Milliarden Euro haben die Leute von Boris Pistorius (SPD) in den vergangenen vier Jahren für Waffen und Ausrüstung auf den Kopf gehauen. Nur: Wohin das ganze schöne Geld geflossen ist, weiß man nicht so recht, wie die Bundesregierung Ende April zugeben musste. Es gebe „eben nicht zu allen Dingen einfach eine Excel-Tabelle“, erklärte Ministeriumssprecherin Natalie Jenning in der Regierungspressekonferenz.
Die Regierung wird sich dieses Problems annehmen. So gefällig es ist, die Rüstungskonzerne mit Steuergeld zuzuschütten – ein paar real existierende Waffen sollten dabei noch herausspringen. Sonst wird es nichts mit der Kriegstüchtigkeit. Ein weiteres Problem bis dahin: der Zivilschutz. Das schönste Angriffsarsenal verpufft, wenn die Bevölkerung nicht an die Fähigkeit der Regierung glaubt, sie vor Gegenschlägen zu schützen. Also heißt es: Bunker bauen, Feldbetten verstauen und Systeme für Raketenwarnungen einführen. Sonst ist’s schnell Essig mit der Heimatfront.
Dafür hat die Regierung den „Pakt für den Bevölkerungsschutz“ ins Leben gerufen. Zehn Milliarden Euro sollen fließen, um das Technische Hilfswerk und wichtige Infrastrukturen für den Kriegsfall zu rüsten. Die NINA-Warn-App soll bald auch Schutzräume in der Nähe anzeigen, für alle, die zu den 0,5 Prozent der Bevölkerung gehören wollen, die einen Platz im Bunker finden. An den Schulen soll „Zivilschutz“ unterrichtet werden, „damit Kinder früh lernen, wie in einem Ernstfall gehandelt werden muss“. Mancherorts ist man schon weiter. In Salzwedel werden Geflüchtete für das THW rekrutiert, weil sie nützliche „Kriegserfahrung“ mitbringen. Integration mal ganz anders.
Mit viel Geld und Spucke könnten bald vielleicht mehr als ein Prozent der Deutschen einen Platz im Bunker bekommen. Wenn dann die Raketen fliegen, haben sich die kriegstüchtigen Kürzungen im Gesundheitswesen, in Schulen oder bei der Rente wirklich gelohnt.
Nicht wenige Menschen, die vor zwei Wochen die Stellungnahme der Linksfraktion im sächsischen Landtag lasen, dürften sich im Anschluss gefragt haben: Ist das echt oder Satire? Mit den Stimmen von AfD, BSW und Grünen hatte der Landtag überraschend einem Antrag der Grünen zur „Entlastung kleiner Schlachtbetriebe“ zugestimmt. Die Antragsteller zeigten sofort Reue. „Eine solche Mehrheit schmerzt uns als demokratische Fraktion zutiefst“, kommentierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Franziska Schubert ihren Abstimmungserfolg. Und auch „Die Linke“ zeigte sich schockiert. „Es darf niemals auf Verfassungsfeinde ankommen“, begründete die Landtagsfraktion ihre Ablehnung des Antrags, den sie inhaltlich eigentlich unterstützte. Die Linksfraktion bezeichnete das BSW anschließend als „Vorfeldorganisation der extremen Rechten“. Schließlich hätten „die extreme Rechte und ihre Partnerfraktion“ angekündigt, „den Antrag abzulehnen, und in der Debatte dagegengeredet. Überraschend stimmten sie doch zu und feiern sich jetzt für ihren Betrug.“
Die Linksfraktion hatte es selbst andersherum gemacht. Sie hatte Zustimmung signalisiert, dann aber „geschlossen gegen den Antrag gestimmt“, wie es in der Stellungnahme heißt. Dass er trotz dieses tapferen Gegenbetrugs beschlossen wurde, lag nach Ansicht der „Linken“ daran, dass „zu wenige demokratische Abgeordnete“ (gemeint sind vor allem die Abgeordneten der schwarz-roten Regierungsfraktionen) im Saal gewesen seien.
Dem allergrößten Teil der Bevölkerung dürften solche Manöver am verlängerten Rücken vorbeigehen. Die AfD hingegen kann sich freuen. Das Brandmauergebaren treibt ihr die Wähler zu, die in der Partei ein Gegenstück zum sonstigen Einheitsbrei sehen. Weder Grüne noch „Linke“ können ansatzweise erklären, wie es antifaschistische Positionen stärken soll, wenn sie sich ihr Abstimmungsverhalten von der AfD diktieren lassen – oder sich gar für ihre eigenen Anträge entschuldigen. Die wahren Adressaten der parlamentarischen Kasperei sitzen ohnehin auf den Regierungsbänken. Wenn die Linksfraktion schreibt, dass sie das Thema lieber mit den „demokratischen Fraktionen (…) im Konsultationsverfahren“ geklärt hätte, wird deutlich: Sachsens „Linke“ möchte als Teil des bürgerlichen Politikbetriebs anerkannt werden – auch von den größten Kriegstreibern und sozialen Kahlschlägern. Opposition ja, solange sie in den festgelegten Bahnen verläuft und nicht die regierenden „Demokraten“ beschädigt.
Dahinter steckt ein einfaches Kalkül. Wenn ohne jede politische Analyse von „demokratischen Werten“ gesprochen wird, die sich vor allem im anständigen parlamentarischen Verhalten niederschlagen, dann liegt der Traum einer eigenen Regierungsbeteiligung in der Luft. Und er wird nicht nur in Sachsen geträumt.
Anfang Mai veröffentlichte die neue Strömung „Demokratische Linke“ ihr Grundsatzpapier: „Die Erneuerung der Linken organisieren“. Wie diese „Erneuerung“ aussehen soll, ist klar umrissen. Die „Demokratische Linke“ will ihre Partei auf Regierungskurs bringen. „Rot-Rot-Grün – was sonst?“, heißt es im Selbstverständnis. Und wenn es sein muss, könne man auch mit der CDU zusammenarbeiten, „wenn es um Mehrheiten in Landtagen oder um Zweidrittelmehrheiten im Bundestag geht“.
Dabei ist den „Demokratischen Linken“ klar, dass zuerst die noch verbliebenen friedenspolitischen Grundsätze der Partei geschliffen werden müssen. Deswegen wird dem Krieg gegen Russland das Wort geredet und das Widerstandsrecht des palästinensischen Volkes negiert: „Eine Appeasement-Politik, die die Selbstbestimmung der Ukraine aus Bequemlichkeit opfert, ist ebenso wenig links wie eine Nahost-Politik, die reaktionär-faschistische Kräfte als antikoloniale Befreiungskämpfer durchgehen lässt“, heißt es in dem Papier. Zugleich wird gegen „eine vermeintliche ‚Klassenpolitik‘“ mobil gemacht, „die sich in anti-westlichen Ressentiments oder anti-demokratischen Ressentiments“ erschöpfe. Überhaupt sei der Begriff „Klasse“ oft nur ein „Codewort für Fundamentalismus und Re-Maskulinisierung“.
Ob sich dieses Verständnis auf dem kommenden Parteitag durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Der vom Parteivorstand eingebrachte Leitantrag spart jedenfalls nicht mit „Klassenpolitik“-Rhetorik. Allerdings stellten auch Parteichefin Ines Schwerdtner und die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Heidi Reichinnek, in der vergangenen Woche eine Kooperation mit der CDU in Aussicht. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt werde ihre Partei „alles tun, um die AfD von den Schalthebeln der Macht fernzuhalten“, so Schwerdtner auf die Frage, ob sie eine CDU-Regierung unterstützen würde. Den Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU gegenüber der „Linken“ bezeichnete sie als „lächerlich“.
Die Mehrheitsverhältnisse auf dem Parteitag, der vom 19. bis zum 21. Juni in Potsdam stattfinden wird, sind schwer vorherzusehen. Nach dem Eintritt von zehntausenden Mitgliedern und den ungeahnten wahlpolitischen Höhenflügen der Partei fanden zum ersten Mal Delegiertenwahlen für einen Bundesparteitag statt. Nicht abzusehen ist auch, wie tief und ernsthaft über die programmatische Ausrichtung der „Linken“ gestritten werden kann. Bislang dominiert der vom Parteivorstand geforderte Gehaltsdeckel für Mandatsträger die Debatte. Einen solchen hatte der 9. Parteitag gefordert. Nun liegt ein Modell zur Begrenzung der Mandatsvergütungen auf ein durchschnittliches Facharbeitergehalt von 2.850 Euro netto vor. Das kommt vor allem in Teilen der „Linken“-Bundestagsfraktion nicht gut an. Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow ist gar vor das Schiedsgericht gezogen, um den Antrag des Parteivorstandes noch vor dem Parteitag verbieten zu lassen. Aber vielleicht lässt sich auch anhand dieser Debatte absehen, wie groß die Schere zwischen Orientierung an der Klasse und der Orientierung am Rest des bürgerlichen Politikapparates ist.
Wer wissen will, welche Debatten auf dem Bundesparteitag der „Linken“ sonst noch geführt werden, sollte sich vom 19. bis 21. Juni den UZ-Blog nicht entgehen lassen. Wir berichten in guter Tradition wieder live im Ticker.
Seit dem Jahr 2022 verbietet die Polizei Berlin auf Veranstaltungen zum 8. und 9. Mai das Zeigen von russischen und sowjetischen Symbolen, Fahnen, Musikstücken und Buchstaben. Am 19. Mai hat der Verhandlungstermin für die Klage der DKP Berlin gegen die „Allgemeinverfügung der Berliner Polizei vom 3. Mai 2023“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin stattgefunden. Die Klage rügt die verfassungswidrigen und unverhältnismäßigen Eingriffe in Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit. UZ sprach mit dem Kläger und ehemaligen Landesvorsitzenden der DKP Berlin, Stefan Natke, über das Verfahren.
UZ: Am 19. Mai hat die mündliche Verhandlung zur Klage der DKP Berlin gegen die Auflagen der Berliner Polizei für die Gedenkveranstaltungen am 8. und 9. Mai stattgefunden. Du trittst in diesem Verfahren als Kläger auf. Welche politischen Ziele verfolgt ihr mit der Klage und welchen juristischen Hebel habt ihr gefunden?
Stefan Natke: Wir wollen die beschämenden und unverhältnismäßigen Verbote kippen, mit denen die Berliner Polizei seit Jahren gegen die Symbole und Flaggen der Befreier vorgeht. Trotz des enormen Blutzolls der Roten Armee, trotz der 27 Millionen von den deutschen Faschisten ermordeten Sowjetbürger und trotz der gewaltigen Leistung der Sowjetsoldaten zur Befreiung Europas sollen sie ausgerechnet am 8. und 9. Mai unsichtbar gemacht werden. Ich habe diese Klage bereits im Jahr 2024 eingereicht. In den Jahren zuvor waren unsere Eilanträge und Widersprüche gegen die Auflagen immer wieder abgelehnt worden. Auf Anraten meines Anwaltes Tobias Krenzel habe ich mich dann dazu entschieden, eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage gegen das Land Berlin und die Berliner Polizei einzureichen.
UZ: Fortsetzungsfeststellungsklage? Das klingt kompliziert …
Stefan Natke: Das ist natürlich ein Begriff aus dem deutschen Jura-Gemenge. Mit so einer Klage soll festgestellt werden, dass fortsetzend etwas geschehen ist, was nicht rechtens ist. Im konkreten Fall möchte ich im Nachhinein geklärt haben, dass diese Auflagen seit dem Jahr 2022 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit auch rechtswidrig sind.
UZ: Wie hat denn die Gegenseite argumentiert? Warum sollte es nach Ansicht des Staates rechtmäßig sein, die Symbole der Befreier zu verbieten?
Stefan Natke: Die Oberregierungsrätin, die das Land Berlin und die Polizei Berlin vertritt, hat einen großen Fehler gemacht. Sie stützt die polizeilichen Auflagen auf eine Spekulation und nicht auf empirischen Nachweis. Kurz zusammengefasst sagt sie: Das Zeigen der Sowjetfahne und anderer sowjetischer Symbole sei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, weil es auf einige Menschen provozierend wirken könnte. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es zu Auseinandersetzungen kommt. Das konnte ich leicht entkräften. Schließlich führen wir unsere Gedenkveranstaltung schon seit mehr als zehn Jahren durch. Es kam in dieser Zeit nie zu Problemen oder Gewalttaten.
Die Oberregierungsrätin entgegnete, dass es im Jahr 2022 zu einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine gekommen sei, der alles ändere. Man könne – so ihr Argument – bei der Bewertung von historischen Ereignissen wie dem 8. Mai nicht stehen bleiben. Man müsse mit der Zeit gehen.
An der Stelle ist mir dann auch der Kragen geplatzt. Ich habe gesagt: Was Sie da machen, ist schlicht themenfremd. In der Anmeldung für unsere Veranstaltung steht: Wir ehren die Sowjetsoldaten der Roten Armee, die für unsere Freiheit gekämpft haben. Am Tag der Befreiung und am Tag des Sieges feiern wir mit ihnen und ihren Nachkommen. Und dann muss man auch die Symbole der Sieger zeigen können.
Ich habe sie natürlich auch gefragt, ob jetzt auch die Flaggen Israels und der USA auf Veranstaltungen verboten werden. Schließlich gibt es ja einen offensichtlichen und gut dokumentierten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg dieser beiden Staaten gegen den Iran. Witzigerweise meinte sie dazu, das Thema gehöre nicht in diese Verhandlung. Da gibt es also interessante Unterschiede in den Maßstäben.
UZ: Ließe sich das Argument, dass das Zeigen von Sowjetsymbolen als Provokation aufgefasst werden könnte, nicht gegen alle Demonstrationen und Meinungsäußerungen ins Feld führen? Irgendwer fühlt sich ja immer provoziert …
Stefan Natke: Ja, und vor allen Dingen gibt es keinen Nachweis für die befürchteten Ausschreitungen. Wenn es das Ziel gewesen sein soll, tumultartige Szenen zu verhindern, dann wurde genau das Gegenteil erreicht. Schließlich sind es ja gerade die Auflagen, die dazu führen, dass das ganze Gelände abgesperrt wird und dass Denunzianten unterwegs sind, die schauen, wer einen Sowjetstern oder ein Georgsband trägt, wer welche Lieder singt und so weiter. Die unverhältnismäßige martialische Polizeipräsenz nimmt dem Gedenken die Würde. Menschen werden an den Eingängen drangsaliert. Ich erinnere mich an einen alten ehemaligen jugoslawischen Partisanen. Der kam mit seiner Uniform und der Sowjetflagge zum Ehrenmal am Tiergarten. Die Polizei verhöhnte ihn und schickte ihn weg.
Das alles sind echte und nachweisbare Provokationen! Ebenso die ukrainischen Staatsflaggen, die geschwenkt werden dürfen, während die Flagge der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepublik verboten ist. Wir sind uns bewusst, dass in der Roten Armee auch bis zu einem Drittel Ukrainer gekämpft haben und wir gedenken ihrer. Aber ihre Fahnen und Symbole – die eben nicht diejenigen des heutigen ukrainischen Staates sind – dürfen wir nicht zeigen.
UZ: Wie hast du die Richterin wahrgenommen?
Stefan Natke: Die Richterin hat sehr aufmerksam zugehört. Wir haben rund zwei Stunden verhandelt und hatten Gelegenheit, unsere Argumente darzulegen. Wobei es natürlich noch mehr zu sagen gegeben hätte. Weil uns die Zeit ausging, habe ich ihr noch einen USB-Stick mit Fotografien übergeben. Auf diesen Bildern ist zu sehen, wie Personen in den vergangenen Jahren drangsaliert und gedemütigt worden sind.
UZ: Nach der Verhandlung wollte sich die Richterin mit ihrem Urteil Zeit lassen. Es soll schriftlich ergehen und liegt zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe von UZ noch nicht vor. Unabhängig davon, wie es ausgeht: Hast du den Eindruck, dass es mit der Klage gelungen ist, das Vorgehen der Polizei zu dokumentieren und ins öffentliche Bewusstsein zu rufen?
Stefan Natke: Auf jeden Fall! Die Verhandlung hat uns dabei geholfen, den Fall in die Öffentlichkeit zu bringen. Der Saal im Gericht war zu klein, um alle Unterstützerinnen und Unterstützer aufzunehmen. Hinzu kommt, dass neben der UZ auch andere Zeitungen und Medien berichtet haben. Unser Prozess wurde unter anderem vom „nd“, von der „jungen Welt“ und auch auf RT begleitet. Ich freue mich, dass das gelungen ist und gehe davon aus, dass das Thema noch weiter Kreise ziehen wird.
UZ: Kehren wir noch einmal auf die juristische Ebene zurück. Angenommen, die Klage wird zurückgewiesen. Ist dann das Ende der Fahnenstange erreicht?
Stefan Natke: Es geht auf alle Fälle weiter. „Sich fügen heißt lügen“, wusste schon Erich Mühsam. Es gibt für uns also gar keine andere Option, als weiterzumachen. Wir können nicht zulassen, dass sich das Unrecht durchsetzt. Aber erst mal warten wir ab, wie es ausgeht. Wenn sich die Richterin die Argumente tatsächlich noch einmal durch den Kopf gehen lässt, könnte am Ende ein Urteil zu unseren Gunsten stehen. Das wäre zumindest zu erwarten, wenn alles mit rechten Dingen zugeht. In Anbetracht der bürgerlichen Klassenjustiz wäre es aber naiv, einen allzu optimistischen Blick in die Glaskugel zu werfen.
Puh, da haben wir noch einmal Glück gehabt. Beinahe – so berichteten zahlreiche Medien in den vergangenen Tagen – sei es dem Iran gelungen, eines der edelsten Pflänzchen für immer aus unserem großen demokratischen Garten zu rupfen. Ausgerechnet der allseits beliebte Volker Beck, Grünen-Politiker und Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), soll auf der persischen Abschussliste gestanden haben. Zumindest glaubt das die Bundesanwaltschaft, die vor wenigen Tagen zwei Verdächtige aus dem Hut gezogen hat, die ein Mordkomplott gegen Beck und Josef Schuster, den Vorsitzenden des Zentralrates der Juden, geplant haben sollen. Und woher weiß man das alles? Natürlich vom israelischen Geheimdienst Mossad, der gemeinhin als Hüter von Recht und Wahrheit gilt – und darüber hinaus noch erhebliche Expertise bei der Durchführung von Mordanschlägen vorzuweisen hat. Auch Volker Beck ist voll im Thema. Von Gaza werde „nicht viel übrigbleiben“, prophezeite der DIG-Vorsitzende schon im Oktober 2023, und rechtfertigte das damit, dass Israel die Tunnelsysteme der Hamas zerstören „muss“. Aber auch für Einzelpersonen hatte Beck in der Vergangenheit gute Ratschläge. „Cool down“, riet er auf X zum Beispiel Yuval Abraham, Regisseur des Dokumentarfilms „No other land“, nachdem dieser Morddrohungen erhalten hatte. Sowas sei zwar „schrecklich“, aber er bekomme auch ständig welche und lösche sie einfach. Es ist diese feingeistige Art, die wir alle sehr vermisst hätten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hält nicht viel davon, zu hoffen. Es gehöre zum Wesen der Hoffnung, dass sie enttäuscht werden könne, philosophierte Merz bei einer Podiumsdiskussion auf dem Katholikentag. Er hingegen setze lieber auf Zuversicht, „weil ich mich mit dem Gedanken, enttäuscht zu werden, gar nicht beschäftigen möchte“.
Man darf annehmen, dass sich Merz für seinen Besuch auf dem Katholikentag mehr Sympathien ausgerechnet hatte. Was gibt es Andächtigeres, als einem alternden Millionär zu lauschen, der über seine Angst vor Enttäuschungen fabuliert? Aber es kam anders. Als Merz erklärte, er habe nie behauptet, „dass die Menschen in Deutschland faul sind“, lachte ihn das Publikum aus. Wie schon zuvor auf dem DGB-Bundeskongress schallten Buhrufe und Pfiffe auf die Bühne. Das vermeintliche Heimspiel wurde zum Debakel – und wieder einmal gelobte Merz, dass er seine „Kommunikation etwas verbessern“ wolle.
Das ist natürlich nicht leicht für einen Mann, der von den feinen Herren des militärisch-industriellen Komplexes wie eine eierlegende Wollmilchsau hofiert werden muss, aber den meisten Menschen in diesem Land nur noch als (eine leider gefährliche) Witzfigur erscheint. „Leck Eier“ steht auf den Plakaten der wütenden Jugend, die nicht in den Krieg gezwungen werden will. Ein Spruch, der es inzwischen nicht nur in die Herzen einer ganzen Generation, sondern auch auf unzählige polizeiliche Auflagenbescheide geschafft hat. Denn der Kanzler ist nicht nur angriffslustig, sondern auch empfindlich, wenn seine Ausfälle beantwortet werden.
Doch was soll er machen? Aus seiner Sicht läuft alles so wie es eben laufen muss. Noch vor dem Sommer soll das große „Reformpaket“ stehen, mit dem die Axt an Rente, Arbeitszeit und andere hart erkämpfte soziale Errungenschaften gelegt wird. Das sei „alles keine Bösartigkeit von mir“, wollte Merz die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auf dem DGB-Bundeskongress beschwichtigen, sondern „Demografie und Mathematik“. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“.
Zahlreiche Kommentatoren des bürgerlichen Presseapparates schlugen in die gleiche Kerbe. Sie geißelten die Delegierten, die „die Wahrheit“ („Handelsblatt“) nicht hören wollten. Nun ist das mit der Wahrheit in politischen Angelegenheiten immer eine Frage der Interessenlage. Seit seinem Bestehen versucht das Kapital, den Arbeitstag zu verlängern und die Kosten der Arbeit zu verringern. Der demografische Wandel kommt da gerade recht. Denn wer, wie es die Bundesregierung will, auf private Altersvorsorge setzt, schlägt zwei Fliegen mit einer Klappe. Schließlich fällt auch die private Altersrente nicht einfach aus dem Börsenhimmel, wenn nur lange genug eingezahlt wird. Neben den Auszahlungen müssen auch die Profite der beteiligten Versicherungs- und Finanzkonzerne erarbeitet werden, und zwar von denen, die angeblich heute schon zu wenige sind, um eine gesetzliche Rente zu stemmen. Schließlich arbeitet Geld nicht. Die oft beschworene „Stärkung der privaten Altersvorsorge“ hat mit einer Entlastung der jungen Generation nichts zu tun – im Gegenteil.
Die Reaktionen auf dem DGB-Bundeskongress zeigen nicht mangelnde Einsicht in eine angebliche Notwendigkeit, sondern das notwendige Bewusstsein für neue Möglichkeiten. Denn warum sollten nicht zwei Arbeitende für einen Rentner aufkommen können? Schließlich ist die Produktivität über Jahrzehnte massiv gestiegen. Warum ist der vermeintliche Mangel an Arbeitskräften unser Problem, solange es Millionen Arbeitslose gibt? Solange weitere Millionen so wenig Lohn erhalten, dass es kaum zum Leben und schon gar nicht für Sozialversicherungsbeiträge reicht? Und solange Milliarden für den privaten Profit, für Waffenlieferungen und Hochrüstung verschwendet werden?
Eine andere Gesellschaft, in der die gemeinsam geschaffenen Werte auch gemeinsam genutzt werden, ist möglich. Das beweist die Geschichte und Gegenwart des Sozialismus. Dass sie auch notwendig ist, beweist ausgerechnet Friedrich Merz, wenn er von „Demografie und Mathematik“ redet – aber eigentlich meint, dass seine „Demokratie“ nur so viel Spielraum haben soll, wie es der imperialistische Drang zum Krieg und die Interessen des Großkapitals zulassen.
Matthias Jendricke (SPD), Landrat des Landkreises Nordhausen, hat es geschafft. Innerhalb kürzester Zeit ist der Lokalpolitiker zum bundesweit zitierten Stichwortgeber der unsozialsten Rechtsausleger aufgestiegen. „Wir züchten eine Generation von Faulenzern“, hatte Jendricke im Herbst des vergangenen Jahres mit Blick auf junge Arbeitslose verkündet – und ein in Deutschland bis dahin einmaliges „Pilotprojekt“ ins Leben gerufen.
Seitdem müssen Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren im Kreis Nordhausen damit rechnen, eine Aufforderung zum „gemeinnützigen“ Arbeiten in einer Werkstatt, auf dem Bauhof oder in der Grünpflege zu erhalten. Gezahlt werden 1,20 Euro pro Stunde. Wer sich weigert, wird mit Sanktionen bedroht – und muss morgendliche Besuche des kreiseigenen „Vollzugsdienstes“ befürchten. Der kommt stilecht in Uniform, mit Schutzweste, Handschellen und Reizgas ausgerüstet, um die unwilligen jungen Erwachsenen zum Arbeitseinsatz zu fahren.
„Dingdong! Hier klingeln die Bürgergeld-Kontrolleure“, überschrieb die „Bild“-Zeitung ihren Beitrag über den „Besuch bei Drückebergern“. „Wenn morgens die Truppe mit den Handschellen klingelt“, lautete die Schlagzeile in der „Zeit“. Fernsehbeiträge und Fotoreportagen wetteiferten um die Bilder von armen jungen Menschen, die in aller Frühe wachgeklingelt werden, um sie der „Leistungsgesellschaft“ vorzuführen. Die Show ist eingepreist. Trotz des martialischen Auftretens darf der Vollzugsdienst keinen Zwang ausüben, um die Betroffenen zur Arbeit zu bringen. Die Ausrüstung diene der Selbstverteidigung, heißt es. Sie dürfte jedoch vor allem einen einschüchternden und – mit Blick auf die wachsame Nachbarschaft – demütigenden Effekt haben. Wie aus einer Dokumentation des MDR hervorgeht, wurde ein junger Mann über zwei Wochen täglich in seinem Wohnhaus aufgesucht, peinliche Ansprachen im Treppenhaus inklusive. Der Vorwurf: zu spät eingereichte Krankmeldungen.
Erfolgreich sanktioniert
Nach knapp sechs Monaten wird über den Erfolg des „Pilotprojektes“ diskutiert. Neben der Beschimpfung von jungen Menschen als „Faulenzer“ hatte Landrat Jendricke die Maßnahme auch mit Fürsorge begründet. „Wir dürfen die unter 25-Jährigen nicht aufgeben“, ließ er sich zitieren. Laut dem Protokoll der Kreistagssitzung, in der Jendricke seinen Plan vorstellte, sollten „Bürgergeldempfänger unter 25 Jahren (220 Personen) für diverse Arbeiten herangezogen werden mit dem Ziel, sie für den Eintritt in den Arbeitsmarkt vorzubereiten und zu motivieren“. Dafür müsse jedoch „Druck im positiven Sinne ausgeübt“ werden.
Gemessen an diesem Ziel fällt die bisherige Bilanz verheerend aus. Von 68 Personen, die an dem „Projekt“ teilnehmen mussten, hatten im April gerade einmal vier eine Beschäftigung aufgenommen. Doppelt so vielen Personen wurde das Bürgergeld vollständig gestrichen, vor allem weil der Vollzugsdienst sie nicht an ihrer Meldeadresse antraf. Der Landkreis zeigte einige Teilnehmer wegen vermeintlichen Betruges an. Neben den acht Totalsanktionen kam es zu mehreren Sanktionierungen zwischen 10 und 30 Prozent des Bürgergeldes. Rund 43 Personen verließen das „Projekt“ ohne Vermittlung in eine Ausbildung oder an einen Arbeitsplatz. Von 30 beim Sozialträger „Horizont e. V.“ zur Verfügung stehenden Arbeitsplätzen waren durchschnittlich 15 belegt. „Der überwiegende Teil der anwesenden Teilnehmer ist motiviert und will sich in Ausbildung oder Arbeit begeben“, hieß es dazu in einem Protokoll des Kreistages vom Februar dieses Jahres.
Dass sich die Voraussetzungen dafür entscheidend verbessert hätten, ist nicht zu erkennen. Als sich eine Kreistagsabgeordnete nach den Schulabschlüssen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkundigte, zitierte Jendricke allgemeine Statistiken über Schulabgänger. Anschließend führte er laut Sitzungsprotokoll aus, dass „nicht jeder Schüler den Schulabschluss nachholen“ müsse, um in Arbeit zu kommen. Es gebe „eine Reihe von Ausbildungen, die nicht dem höchsten schulischen Anspruch entsprechen. Auch hier ist es eine Frage der Motivation.“
In der gleichen Sitzung des Kreistags zog Landrat Jendricke seine vorläufige Bilanz. Arbeitszwang und die Gängelei an der Wohnungstür erscheinen darin als Selbstzweck. „Der Druck, dass den Jugendlichen Sanktionen drohen, wenn sie nicht mitziehen, wurde mit Erfolg aufrecht erhalten“, heißt es im Protokoll. „Der Aufwand hat sich gelohnt, ansonsten hätte man die Leistungsstreichungen im Zusammenhang mit Falschangaben zum Wohnsitz nicht liefern können“, steht an anderer Stelle. „Es gilt der Appell an die Gruppe von rund 220 jungen Menschen beim Jobcenter, mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres im August 2026 sich selbst etwas zu suchen, dann haben sie keinen Stress mit den Behörden.“
In der politischen Debatte spielen die niedrigen Vermittlungszahlen und die erneut bewiesene Tatsache, dass Zwangsarbeit kein „Sprungbrett“ in sozialversicherungspflichtige Lohnarbeit ist, kaum eine Rolle. Die mit dem Projekt einhergehende Sanktionswelle hat die Popularität der Arbeitspflicht und des initiierenden Landrates in rechten Kreisen eher gefördert. Unlängst reiste Sven Schulze (CDU), Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, in den Landkreis, um sich über den Fortgang zu informieren. „Ich finde, das ist ein Zeichen, das Sie hier setzen. Das ist auch ein gutes Zeichen, dahingehend, dass man sagt, der Staat kümmert sich auch noch um das“, lobte Schulze den SPD-Landrat ebenso wortreich wie inhaltsleer im Mitteldeutschen Rundfunk.
Matthias Jendricke sieht sich durch sein „Projekt“ bestätigt: „Der Sozialstaat lebt von der Akzeptanz und ich halte den Sozialstaat für die Bedürftigen sehr wichtig, aber nicht für die, die uns austricksen wollen“, so der Landrat gegenüber dem MDR. Deswegen soll das Projekt nun auch auf andere Personen im Bürgergeldbezug (beziehungsweise Grundsicherung) ausgeweitet werden. Das stärkt den Verdacht, dass es bei dem „Projekt“ von Anfang an um eine höhere Sanktionsquote und nicht um neue Perspektiven für arbeitslose Jugendliche ging. Und natürlich um die Inszenierung eines knallharten Landrates, der es dem Bodensatz der Gesellschaft mal so richtig zeigt.
Hakelige Karriere
„Zeit auf dem Sofa ist immer bequemer als früh aufzustehen“, ließ sich Jendricke vor einigen Wochen von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ zitieren. „Und das Sofa hat die Sozialbehörde auch noch bezahlt.“ Mit dem Aufenthalt auf Sofas, die aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden, musste der Berufspolitiker seine eigenen Erfahrungen machen. Im Jahr 2013 war er – damals Bürgermeister in Nordhausen – selbst einige Monate zur Untätigkeit gezwungen. Er wurde beurlaubt, während die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen ermittelte. Eine Rathausmitarbeiterin hatte Jendricke angezeigt und ihm vorgeworfen, ihr auf einer Dienstreise K. o.-Tropfen verabreicht zu haben. Nach rund einem halben Jahr wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. „Im Laufe unserer Ermittlungen ist es uns nicht gelungen, einen konkreten Tatnachweis zu führen“, zitierte das regionale Nachrichtenportal „nnz-online“ damals den Sprecher der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft, Dirk Germerodt. Gewalteinwirkungen oder chemische Substanzen seien im Zuge des Verfahrens nicht nachzuweisen gewesen. „Die Erinnerungslosigkeit sei bei der betreffenden Person sehr stark aufgetreten, so dass sie nur lückenhaft den mutmaßlichen Tathergang darstellen konnte“, hieß es in dem Bericht, und weiter: „Die Aussage der Frau sei nicht anzuzweifeln gewesen, so Germerodt, allerdings hätte die nicht gereicht, um eine Straftat nachzuweisen.“ Der Beschuldigte gilt als unschuldig.
Nach seiner Rückkehr ins Rathaus setzte Jendricke seine Karriere fort. Zusammen mit der SPD-Stadtratsfraktion machte er im Jahr 2014 mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den damaligen Oberbürgermeister Klaus Zeh (CDU) auf sich aufmerksam. Er warf Zeh laut „nnz-online“ unter anderem vor, gegen die Vertretungsregelung der Thüringer Kommunalordnung verstoßen zu haben. Anstelle von Jendricke hatte OB Zeh eine Beigeordnete der Linkspartei damit beauftragt, Grußworte auf einem Sportlerball und bei der Kreisfeuerwehr zu halten. In einer weiteren Beschwerde wurde beklagt, dass Jendricke nicht alle externen und internen Briefe an den Oberbürgermeister vorgelegt bekam, wenn Zeh im Urlaub war. Die Kommunalaufsicht wies die Beschwerden ab. Das Verhalten des Oberbürgermeisters sei nicht zu beanstanden gewesen.
Im Jahr 2015 wurde Jendricke erstmals zum Landrat gewählt, doch das Rathaus in Nordhausen beschäftigte ihn weiter. Im Jahr 2023 schickte er den im Jahr 2017 erstmals gewählten parteilosen Oberbürgermeister Kai Buchmann auf das heimische Sofa, indem er ihn kurzerhand suspendierte. Das Landratsamt unter Jendrickes Leitung hatte Buchmann insgesamt 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen, von Fristversäumnissen bis hin zur schlechten Behandlung einer Bürgermeisterin. Buchmann wehrte sich mit einer öffentlichen Stellungnahme, in der kaum verdeckt gegen Jendricke austeilte: „Im gegen mich seitens des Landrates Matthias Jendricke (SPD) in die Wege geleiteten Disziplinarverfahrens wird mir nicht vorgeworfen, mich bereichert oder gegenüber der Stadt Nordhausen finanziellen Schaden verursacht zu haben. Es laufen gegen mich auch keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption, Tätlichkeiten, Vergewaltigung, Totschlag oder Mord.“ Drei Monate nach der Suspendierung und nur wenige Monate vor den anstehenden Oberbürgermeister-Wahlen setzte das Verwaltungsgericht Meiningen die Dienstenthebung Buchmanns aus. Das Gericht äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Es sei „kein Dienstvergehen des Antragstellers ersichtlich, das geeignet wäre, zu seiner Entfernung aus dem Dienst zu führen“.
Passend zum Zeitgeist
Man darf Jendricke zugutehalten, dass sich die Niederungen der Nordhäuser Kommunalpolitik nicht allzu sehr von denen im Rest der Republik unterscheiden. Die Forderung von „Recht und Ordnung“ nach unten, bei einem gleichzeitigen „Schauen wir mal“ in der eigenen Sphäre ist weit über Nordhausen hinaus verbreitet. Die Tatsache, dass das auch in der Bundespolitik nicht anders ist, dürfte die große politische Aufmerksamkeit für Jendrickes „Pilotprojekt“ begünstigt haben. Ab dem 1. Juli wird das Bürgergeld durch das neue „Grundsicherungsgeld“ ersetzt. Damit werden die Totalsanktionen von 100 Prozent der Leistung legalisiert, die in Nordhausen bislang nur unter dem Vorwand des „Betruges“ verhängt werden konnten, wenn junge Arbeitslose nicht zu Hause anzutreffen waren. Künftig sollen sie für sogenannte „Totalverweigerer“ gelten. „Die Bundesregierung etabliert damit ein Sanktionsregime, das in weiten Teilen restriktiver ausfällt als das frühere Hartz-IV-System – jenes System also, dessen Sanktionspraxis bereits durch das Bundesverfassungsgericht begrenzt wurde“, schreibt der Sozialrechtler Harald Thomé in seinem Newsletter. „Die Reform markiert einen historischen Richtungswechsel: Sie hinterlässt ein Grundsicherungsrecht, das sich schärfer gegen Menschen in Armut richtet als jede Phase des deutschen Sozialrechts seit 1945.“
Landrat Jendricke liefert mit seinem „Pilotprojekt“ die anekdotische Evidenz für diesen Richtungswechsel. Gegenüber dem MDR spekulierte er über eine große Dunkelziffer beim Leistungsbetrug, nachdem seine Vollzugsbeamten acht vermeintliche schwarze Schafe enttarnt hatten: „Das ist das, was gepredigt wird. Ein Prozent Verweigerer oder Trickser. Jetzt sehen wir, (es sind) im Prinzip 10 Prozent, die mit falschen Angaben unterwegs waren. Meistens stimmte der Wohnsitz nicht. Da haben wir sie nicht erreichen können, weil sie ganz woanders wohnten, mitunter gar nicht mehr im Landkreis waren und einfach das Bürgergeld kassieren, leben in einer anderen Lebensgemeinschaft.“ Statistische Relevanz oder genaue Umstände zählen nicht in einer reaktionären Weltsicht, die auf umfassende Kontrolle, Gängelei und Spaltung setzt.
Die ausbeuterischen 1-Euro-Jobs sind ebenso wie die Sanktionen ein Teil der Strafe für diejenigen, die ihren Platz in der Ausbeutungs- und Verwertungsmaschine nicht gefunden haben. In Nordhausen wurde dieses Modell verfeinert und dank massiver Überwachung in eine praxistaugliche Form gebracht. Es sollte nicht überraschen, wenn es im Zuge der neuen „Grundsicherung“ Schule macht.
Die Kriegsertüchtiger im Bundestag, ihre Medien, Polizeiapparate und Geheimdienste haben es versucht. Bevor der dritte bundesweite Aktionstag des Schulstreiks gegen die Wehrpflicht begann, nahmen die Einschüchterungsversuche zu. Der Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ versuchte, einen Schüler auf dem Weg zur Schule abzufangen. Eine Schülerin wurde während eines Praktikums vom Bundeskriminalamt angesprochen. Der „Bayerische Rundfunk“ warnte in einem ebenso umfangreichen wie inhaltsleeren Beitrag: „Verfassungsfeinde mobilisieren“. Doch genutzt hat es nichts.
Am 8. Mai bestreikten mehr als 45.000 Schülerinnen und Schüler in rund 150 Städten ihre Schulen. Das historische Datum war nicht zufällig gewählt. 81 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung vom Faschismus werde ein neuer Krieg vorbereitet, hieß es im Aufruf „Nie wieder Wehrpflicht! Nie wieder Krieg“. Die Jugend denkt nicht daran, als Kanonenfutter für die Rüstungskonzerne und den Kriegskanzler herzuhalten.
Die empfindlichen Reaktionen der Zeitenwende-Akteure kommen nicht von Ungefähr. Alles deutet darauf hin, dass der in diesem Jahr eingeführte „Neue Wehrdienst“ nur auf wenig Begeisterung stößt. Längst ist ein Informationskrieg über die Antwortquote auf die seit diesem Jahr massenhaft verschickten Fragebögen zur Wehrerfassung entbrannt.
In der vergangenen Woche meldete das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) unter Berufung auf „Bundeswehrkreise“, dass bislang nur 72 Prozent der zur Antwort verpflichteten jungen Männer auf den Fragebogen reagiert hätten. Jeder Vierte hatte demnach keine Angaben zu seiner Wehrbereitschaft gemacht. Zahlreiche Medien zitierten den RND-Bericht, warnten vor Bußgeldern bis zu 250 Euro und verwiesen erfreut darauf, dass „rund die Hälfte der Antwortenden“ ein „Interesse signalisiert“ habe, den sechsmonatigen Wehrdienst zu leisten.
Doch ausgerechnet diese vermeintliche Erfolgsmeldung konnte das Bundesverteidigungsministerium auf UZ-Nachfrage nicht bestätigen. „Durch den sukzessiven Versand der Anschreiben und der geltenden Zeitlinien und Fristen für den Rücklauf können erste Erhebungen noch keine repräsentativen Ergebnisse oder Prognosen liefern“, so eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums am 7. Mai gegenüber UZ. „Erst im Laufe des Jahres gewinnen diese Genauigkeit sowie Aussagekraft und lassen valide Rückschlüsse zu.“
Einen Tag später hatte sich die Informationslage im Ministerium offenbar schlagartig geändert. In einer Pressemitteilung vom 8. Mai verkündete das Haus von Boris Pistorius (SPD), dass 86 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen innerhalb der vorgesehenen Frist ausgefüllt hätten. Nach Erinnerungsschreiben seien es sogar 90 Prozent gewesen. Woher diese erstaunlichen Zahlen kamen, die eigentlich erst „im Laufe des Jahres“ zur Verfügung stehen können, und auf welchen Zeitraum sich diese Aussage bezog, ließ das Ministerium offen. Manche Zahlen waren allerdings zu schlecht, um sie schönzutricksen. So musste das Ministerium zugeben: „Die Rücklaufquote bei Personen anderen Geschlechts, die den Fragebogen im Gegensatz zu Männern nicht ausfüllen müssen, liegt bei rund drei Prozent.“
Junge Frauen haben also wenig Lust, sich der „Truppe“ auszuliefern. Das angerichtete Statistik-Durcheinander kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass das bei der großen Mehrheit der jungen Männer nicht anders aussieht.
Am vergangenen Donnerstag verkündete Pistorius die Standorte für den Aufbau von 24 Musterungszentren in ganz Deutschland. Damit soll die „flächendeckende Musterung ab Mitte 2027“ ermöglicht werden. Die Reaktivierung der Wehrpflicht rückt näher. Spätestens dann dürften auch die Zahlentricks beendet sein. Sobald der Zwang zum Mittel der Wahl wird, spielt das Wollen der jungen Generation keine Rolle mehr. Zehntausende Schülerinnen und Schüler sind nicht bereit, zu warten, bis es so weit ist. Sie haben in der vergangenen Woche trotz aller Repressionen gezeigt, dass Widerstand möglich ist. Dass er auch wirksam ist, zeigt die Nervosität der Gegenseite.
Ein Jahr nach Übernahme der Regierungsgeschäfte ist Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) der unbeliebteste Bundeskanzler der Geschichte. In aktuellen Erhebungen unterbietet er sogar noch den zuvor von Olaf Scholz (SPD) gesetzten Tiefpunkt. Der hatte im Dezember 2024 laut Umfragen immerhin (und unerklärlicherweise) noch 28 Prozent der Bürgerinnen und Bürger auf seiner Seite. Zahlen, von denen die schwarz-rote Regierung derzeit nur träumen kann. Laut dem von den Fernsehsendern RTL und ntv bei Forsa in Auftrag gegebenen „Trendbarometer“ sind nur 13 Prozent der Deutschen mit der Arbeit des Kanzlers zufrieden. Das nimmt sich sogar im internationalen Vergleich schlecht aus. Eine Erhebung des US-Instituts „Morning Consult“ bescheinigte Merz kürzlich, dass er zu den unbeliebtesten Regierungschefs von 24 untersuchten Staaten gehört. Mit 75 Prozent Unzufriedenheit teilte er sich den letzten Platz mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, weit abgeschlagen hinter Volksbeglückern wie dem US-Präsidenten Donald Trump, dem argentinischen Kettensägen-Fanatiker Javier Milei und Italiens Rechtsaußen Giorgia Meloni.
Seit Wochen greifen die Leitmedien „Insider“-Berichte aus Berlin auf, die ein nahendes Ende der schwarz-roten Koalition prophezeien. Zuletzt machten die Schlagworte „Minderheitsregierung“ und „Neuwahlen“ Karriere in den bürgerlichen Schreibstuben. Beim „Wirtschaftstag 2026“ des CDU-Wirtschaftsrates räumte Merz in der vergangenen Woche mit solchen Andeutungen auf. „Ich sage hier sehr klar und deutlich: Eine Minderheitsregierung ist für mich keine Option. Und ich werde sie nicht eingehen. Und ich werde sie nicht auslösen“, so der Kanzler. „Und bitte träume auch niemand von Neuwahlen. Was soll denn danach dabei herauskommen?“
Schon die Frage ist bezeichnend für das Personalproblem und die tiefe Krise der bürgerlich-parlamentarischen Demokratie. Schon vor einem Jahr war klar, dass die neue Regierung von CDU und SPD nichts anderes sein würde als eine Fortsetzung der Ampel mit anderen Mitteln. Diese anderen Mittel beschaffte sich das Merz-Kabinett durch den Kriegskreditebeschluss, der noch vor der Regierungsübernahme mit den alten Mehrheiten des Bundestags verabschiedet wurde und mit wohlwollender Begleitung durch die „linken“ Landesregierungen den Bundesrat passierte. Man darf annehmen, dass Sozialdemokraten aller Schattierungen zu diesem Zeitpunkt noch an einen „Kanonen-und-Butter-Pfad“ glaubten. Angesichts des anschließenden massiven Kahlschlags und der bevorstehenden „Reformen“ im Renten- und Gesundheitssystem dürfte diese Hoffnung inzwischen verpufft sein. Was bleibt, ist eine Regierung, die zum einjährigen Bestehen keinen einzigen Beschluss vorweisen kann, der das Leben der großen Mehrheit in diesem Land auch nur kosmetisch verbessert hätte.
In Anbetracht dieser katastrophalen Bilanz sah sich der sozialdemokratische „Vorwärts“ zu einer Verteidigungsschrift gezwungen: „Fünf Dinge, die Schwarz-Rot im ersten Jahr erreicht hat.“ Aber auch in der geübtesten Schönfärberei Deutschlands wird nur mit Wasser gekocht. Aufgezählt werden das Ablenkungsmanöver „Sondervermögen Infrastruktur“, das zahnlose „Bundestariftreuegesetz“, der militärisch nützliche „Bauturbo“, sowie die „Bürgergeldreform“ und der „Neue Wehrdienst“. Glaubt man dem Artikel, dann lässt sich an einigen Stellen sogar die besondere sozialdemokratische Handschrift erkennen. Schließlich hätte die SPD bei der Zerschlagung des Bürgergeldes durchgesetzt, „dass keine Menschen sanktioniert werden, die wegen psychischer Erkrankungen Probleme haben, mit den Jobcentern zu kommunizieren“. Beim Wehrdienst heftet sich die Parteizeitung natürlich die vorübergehende „Freiwilligkeit“ ans Revers. Und anstatt von den bevorstehenden Rentenkürzungen (ob direkt oder indirekt) zu schreiben, freut sich der „Vorwärts“, dass das „Sparen fürs Alter attraktiver werden“ soll.
Dieses Programm reicht nicht aus, um die SPD-Stammwählerschaft bei der Stange zu halten. Auch in den Gewerkschaften macht sich Unruhe über den kommenden Kahlschlag breit. Und die Sozialdemokraten haben keine halbwegs glaubhafte Erzählung auf Lager, um die von der Fahne gehende Arbeiterschaft einzufangen. Verliert die SPD mit ihrer rechten Politik ihre Integrationsfunktion, ist sie als Regierungspartei erledigt. In Anbetracht dieser Perspektive setzt das Spitzenpersonal auf Flucht nach vorn. Eines der größten Verarmungsprogramme der vergangenen Jahrzehnte ins Auge fassend, kündigte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas in der vergangenen Woche an, dass ihre Sozialstaatsreform „größer als die Hartz-IV-Reform“ werden wird. Kurz darauf kündigte sie das nahende Ende des Acht-Stunden-Tages an. Die sagenhafte Unbeliebtheit ihrer Regierung versucht sie durch Streitereien und Kommunikationspannen zu erklären. „In den vergangenen Wochen hat es ordentlich geruckelt“, sagte Bas gegenüber dem „Spiegel“. Das erinnert an einen anderen großen Sozialdemokraten. Schließlich wusste schon Altkanzler Olaf Scholz am Rande der „Seeheimer Spargelfahrt“ im Juni 2023: „Heute hat es sich zu Ende geruckelt.“ Etwas mehr als ein Jahr später ruckelte Scholz ganz davon. Der Countdown für Bas, Klingbeil und Merz läuft.
Nach der Sitzung des Bundesrates am vergangenen Freitag rieb sich die bundesdeutsche Öffentlichkeit die Augen. Im Handstreich hatte die Länderkammer das große „Entlastungsprojekt“ der schwarz-roten Koalition – die steuerfreie 1.000-Euro-Prämie – beerdigt. Weniger Aufmerksamkeit erhielt die zweite geplante Beerdigung. Denn mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staats Israel“ soll nicht mehr unter die Meinungsfreiheit fallen, was den Fantasievorgaben der „deutschen Staatsräson“ widerspricht.
Der vom Land Hessen eingebrachte und nun in den Rechtsausschuss verwiesene Entwurf droht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für den, der „in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“.
Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Niema Movassat („Die Linke“) kommentierte auf der Plattform X, das sei der „verrückteste Gesetzentwurf, den ich jemals gesehen habe“. Auch die vom Blog „Legal Tribune Online“ befragten Experten schauen sich fragend um. Schließlich gilt: „Leugnen könne man grundsätzlich nur Tatsachen, wie etwa den Holocaust, dagegen gehe es beim Existenzrecht Israels um ein Recht.“ Aber auch dieses „Existenzrecht“ bleibe im Dunkeln. Denn dabei handele es „sich nicht um eine völkerrechtliche Kategorie“.
Die kurze Debatte im Bundesrat zeigte sich von solchen rechtlichen Feinheiten vollkommen unbeeindruckt. Selbstredend spielten weder der israelische Genozid im Gazastreifen noch die Kriege gegen den Iran und den Libanon eine Rolle. Die „Meinungsfreiheit des Grundgesetzes ist nicht grenzenlos“, erklärte der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU). „Unser Grundgesetz und unsere Staatspraxis“ seien ein „Sicherheitsversprechen für uns und den Staat Israel“. Bei der Formulierung handelt es sich um die konsequente Weiterentwicklung der Argumentation, wonach die nirgends festgeschriebene „Staatsräson“ mit den Zielen des Grundgesetzes identisch sei. Folgerichtig tat Heinz sein Bestes, um den Staat Israel mit dem Judentum gleichzusetzen: Für Deutschland sei „die Sicherheit Israels und damit aller Jüdinnen und Juden weltweit Teil der Staatsräson“. Einen Höhepunkt erreichte seine Rede, als er mit Blick auf das Sitzungsdatum am 8. Mai erklärte: „Von deutschem Boden darf nie wieder ein Aufruf zur Vernichtung des jüdischen Staates und jüdischen Lebens ausgehen.“ An dieser Stelle ist ein Blick ins Geschichtsbuch zu empfehlen. Sahen die Nazis anfangs doch im Zionismus und im „jüdischen Staat“ eine Chance, die geplante Vertreibung von Juden aus Deutschland zu forcieren.
Ins gleiche Horn stieß Thomas Strobl (CDU), Innenminister Baden-Württembergs. Bei Parolen wie „From the River to the Sea“ handele es sich nicht um „bloße politische Meinungsäußerungen“. Vielmehr seien sie Ausdruck eines „antisemitischen Weltbildes“. Das sei nicht akzeptabel unter dem „Deckmantel der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit, auch nicht unter dem Deckmantel der Wissenschaftsfreiheit oder der Freiheit von Kunst und Kultur“.
Nun ist jedoch die Gleichsetzung des Judentums mit dem Staat Israel selbst ein zutiefst antisemitisches Narrativ – das in der Sitzungsvorlage für den Bundesrat auf seine Spitze getrieben wurde. Dort heißt es: „Die Verneinung der Legitimität Israels bedeutet (…) eine Ablehnung der Verantwortung der internationalen Staatengemeinschaft und der Bundesrepublik für den Schutz jüdischer Menschen.“ Und weiter: „Diese Meinungsäußerung relativiert damit im Ergebnis nicht nur den Holocaust (…), sondern sie missachtet zugleich die Identitätsprägung der grundgesetzlichen Ordnung als Antwort auf die Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus.“ Israelkritik wird zur versteckten Relativierung der Shoah, eine bemerkenswerte Argumentation.
Geschichtsklitterung, die zum Verfassungsrang erhobene Staatsräson und das gezielte Vertauschen von Israel und Judentum sollen den Weg für eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit ebnen und Proteste gegen Besatzung und Genozid unmöglich machen. Was soll eine derartige Instrumentalisierung von Jüdinnen und Juden für die Zwecke des deutschen Imperialismus und der israelischen Kriegspolitik denn sein, wenn nicht Antisemitismus?
Die Todeszone drängt zum Pragmatismus. So lässt sich vielleicht erklären, dass der unidentifizierte Leichnam eines Bergsteigers, der fast 20 Jahre lang in 8.500 Meter Höhe an der Nordroute des Mount Everest lag, von den vorbeiziehenden Abenteurern schlicht „Green Boots“ genannt wurde. Denn die in den Pfad ragenden neongrünen Stiefel des mit dem Kopf in einer kleinen Felsmulde liegenden Verunglückten dienten seinen Nachfolgern als Wegmarke. Wer an „Green Boots“ vorbeiging, lief richtig. Mehr gab es über ihn nicht zu wissen. Aus dem erfrorenen Menschen war eine Navigationshilfe geworden.
Höchstwahrscheinlich handelte es sich bei „Green Boots“ um den indischen Bergsteiger Tsewang Paljor, der im Mai 1996 als Teil einer Expedition der paramilitärischen indischen Polizeieinheit Indo-Tibetan Border Police (ITBP) aufgebrochen war, um die nördliche Seite des Berges mit Seilen abzusichern. Am 10. Mai gerieten die Bergsteiger nach einem plötzlichen Wetterumschwung in einen katastrophalen Sturm. Drei Mitglieder der Gruppe entschieden sich, abzusteigen. Drei weitere versuchten den Gipfelaufstieg. Keiner von ihnen kam zurück.
Der Schneesturm, der die drei indischen Bergsteiger auf der tibetanischen Seite das Leben kostete, traf auf dem Südhang des Berges auf Scharen von wohlhabenden westlichen Touristen, die sich die Chance, den höchsten Berg der Erde zu besteigen, teuer erkauft hatten. Während die Inder brav mit aufgezählt werden, wenn über die Opfer des großen Everest-Desasters von 1996 berichtet wird, spielen die kommerziell organisierten Freizeitbergsteiger auf der nepalesischen Seite hierzulande stets die Hauptrolle. In zahlreichen Dokumentationen, Büchern, sogar in einem Hollywoodfilm wird minutiös rekonstruiert, was mit den Teilnehmern der Reiseveranstalter „Mountain Madness“ und „Adventure Consultants“ geschah. Von den Streitereien bei der Befestigung von Fixseilen über den Stau auf dem vollkommen überfüllten Gipfelgrat und die Fehlentscheidungen der Tourleiter bis zu dem grausamen Sturm, der die Sichtweite auf Null reduzierte. Fünf Teilnehmer und Bergführer verloren ihr Leben, darunter auch der US-amerikanische Chef von „Mountain Madness“, Scott Fischer, sowie der neuseeländische Expeditionsleiter Rob Hall („Adventure Consultants“). Zahlreiche weitere erlitten schwerste Erfrierungen.
Weniger intensiv wird über diejenigen berichtet, die keine 65.000 US-Dollar übrig hatten, um sich ein Ticket bei einem großen Reiseveranstalter zu kaufen. Über diejenigen, die nicht Selbstüberschätzung und Gipfelfieber, sondern der schlichte Überlebenskampf an den Berg führte und bis heute führt. Etwa 40 Prozent der Menschen, die im vergangenen Jahrhundert auf dem Everest gestorben sind, gehörten zum Volk der Sherpa. Sie werden von westlichen Expeditionen rekrutiert und als Bergführer, vor allem aber als Lastenträger und Arbeiter am Berg eingesetzt. Ihnen kommt die Aufgabe zu, schwierige Abschnitte zu sichern, Seile zu befestigen und Leitern aufzustellen, um die Südroute in eine „Autobahn“ zum Gipfel zu verwandeln, die auch von ungeübten Touristen bezwungen werden kann. Die Bezahlung liegt bei etwa einem Fünftel des Einkommens der Bergführer aus dem Westen. Dafür werden den Sherpas die gefährlichsten Aufgaben übertragen. Allein am 18. April 2014 starben 16 Sherpas bei der Sicherung eines Gletschers durch eine Lawine. Die Bestseller-Veröffentlichungen und Verfilmungen des Unglücks lassen bis heute auf sich warten.
Das Unglück von 1996 ist also keineswegs die größte Everest-Katastrophe der Geschichte, wie gelegentlich kolportiert wird. Und sie begann auch nicht erst mit dem Schneesturm am 10. Mai. Ihr erstes Opfer produzierte die von Scott Fischer angeführte „Mountain Madness“-Tour schon zuvor.
Ende April erkrankte der 38-jährige Sherpa Ngawang Topche bei Arbeiten auf dem Berg an einem lebensgefährlichen Höhenlungenödem. Wahrscheinlich aus Angst, nicht wieder angeheuert zu werden, stieg Ngawang jedoch nicht sofort ab. Stattdessen schleppte sich der Sherpa in eines der Camps auf dem Berg und brach dort zusammen. Ngawang wurde ins Basiscamp am Fuße des Berges getragen. Wenn Ngawang atmete, klang es, als würde jemand „Milchshake mit einem Strohhalm vom Boden des Glases schlürfen“, berichtete ein Teilnehmer. Die Atemmaske des Sherpas war immer wieder voller Blut. Expeditionsleiter Scott Fischer sah dennoch keine Notwendigkeit, den schwerkranken Sherpa mit einem Hubschrauber nach Kathmandu bringen zu lassen. Statt des etwa 5.000 bis 10.000 US-Dollar teuren Transportes wurde entschieden, Ngawang zu Fuß ins Tal zu bringen. Das Vorhaben scheiterte und der Sherpa musste im Basislager ausharren, bis ein herbeigerufener Arzt den Helikoptertransport anordnete. Doch es war zu spät. Ngawang Topche hatte irreversible Hirnschäden erlitten und kam nie wieder ganz zu sich. Er starb am 10. Juni 1996.
Im Helikopter wurde der sterbenskranke Arbeiter von seinem Neffen Lopsang Jangbu Sherpa begleitet. Lopsang war ein junger Bergführer und zweifellos einer der stärksten Bergsteiger in Fischers Team. Um seinen Onkel ins Krankenhaus zu bringen, musste Lopsang die eigene Akklimatisierung unterbrechen. Eine Entscheidung mit möglicherweise fatalen Auswirkungen. Denn als Fischers Tour mit dem Aufstieg begann, kamen reihenweise schwere Arbeiten auf Lopsang zu. Er musste neben seinem normalen Gepäck auch das Satellitentelefon der US-amerikanischen Multimillionärin Sandy Pittman bis auf das höchste Camp schleppen. Etwas mehr als 30 Kilogramm zusätzliches Gewicht bei enormer körperlicher Belastung in der Todeszone. Pittman war eine eher durchschnittliche Bergsteigerin, aber auch ein Medienstar. Sie hatte verkündet, die jeweils höchsten Gipfel aller sieben Kontinente besteigen zu wollen. Mit dem Satellitentelefon wollte sie auch während des gesamten Anstiegs Kontakt zur US-Klatschpresse halten, um ihre Geschichte zu vermarkten. Dass es ausgerechnet vom fähigsten Kletterer der Expedition getragen werden musste, rächte sich am Gipfeltag. Lopsang konnte das Telefon nun zwar im Camp lassen, musste jedoch die geschwächte Pittman selbst ans kurze Seil nehmen und den Berg hinaufzerren.
Er kam erst spät am Gipfel an, was nach der Katastrophe zu massiven Schuldvorwürfen führte. Denn Lopsang sollte zusammen mit einem Sherpa der anderen Reisegruppe die Fixseile am schwierigen Aufstieg knapp unterhalb des Gipfels anbringen. Lopsang habe „den Blick dafür verloren, was seine Aufgabe war“, würde ein anderer Bergführer im Nachgang behaupten und den Sherpa zu einem der Hauptschuldigen für das Unglück machen. Lopsang führte später aus, er habe sich um Pittman (die überlebte) und andere Teilnehmer gekümmert. Schließlich seien zwei andere Bergführer vor ihm gegangen. „In meiner Gruppe waren zwei Bergführer, die erheblich mehr Geld bekamen als ich.“ Die Annahme, dass „diese starken Profis darauf warten würden, dass ich komme und die Seile befestige, erschien mir lächerlich“. Lopsang erreichte mit Pittman den Gipfel, und wartete dort ohne zusätzlichen Sauerstoff rund drei Stunden auf den Rest seiner Reisegruppe. Beim Abstieg sollte er sieben Stunden lang versuchen, seinen erheblich geschwächten Chef Scott Fischer durch den inzwischen aufgezogenen Schneesturm den Berg hinunterzutragen. Lopsang Jangbu Sherpa überlebte das Unglück im Mai 1996. Er kam jedoch wenige Monate später bei einem Lawinenabgang ums Leben, als er eine japanische Expedition auf den Everest führen sollte.
Dem Tourismus auf dem Everest tat das Unglück von 1996 keinen Abbruch. Immer noch bilden sich Staus in der Todeszone, strömen Massen nicht ausreichend trainierter Bergsteiger auf den Everest, vermüllen das Gebiet und ruhen sich auf der Arbeit der Sherpas aus. Sie folgen Agenturen, die den Gipfel für bis zu 100.000 US-Dollar pro Aufstieg als Luxusevent verkaufen. Nur auf eine kleine Hilfestellung müssen sie inzwischen verzichten. Nach fast 20 Jahren entfernte ein chinesisches Kletterteam „Green Boots“ aus seiner Felsmulde und bestattete ihn an einem weniger exponierten Ort. Aus dem Wegweiser ist wieder ein Mensch geworden. Aber es gibt genug andere, noch lebende Mahnmale im Wartestand.
Kiels neuer Oberbürgermeister Samet Yilmaz (Grüne) hat ein Problem. Gerade erst im Amt vereidigt, muss sich Yilmaz mit Verfehlungen auseinandersetzen, die er bei seinem früheren Job als Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz begangen haben soll. Laut einem Bericht des „Spiegel“ soll Yilmaz einen Kollegen gebeten haben, ohne dienstlichen Anlass in das Nachrichtendienstliche Informationssystem (Nadis) zu schauen und nach Informationen über einen türkeistämmigen Unternehmer zu suchen. Dem Betroffenen war nach „Spiegel“-Informationen nichts vorzuwerfen, außer dass er ein Vereinsfest organisierte, das Yilmaz in seiner Funktion als Kieler Stadtrat besuchen wollte.
Was dem Geheimdienstmitarbeiter Yilmaz zum Verhängnis werden könnte, soll für den Oberbürgermeister Yilmaz bald kein Problem mehr sein. Die Bundesregierung plant, das Verfassungsschutzgesetz zu ändern, um die Übermittlung von Geheimdienstinformationen an Kommunen zu erleichtern. Zu diesem Zweck soll ein neuer „Übermittlungstatbestand“ ausgewiesen werden. So steht es in einem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums, der sich dem Titel nach mit der „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ befasst.
Kommunen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, „Extremisten“ am Hauskauf zu hindern. Im Wortlaut des Gesetzentwurfes heißt es dazu, es werde „ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand eingeführt, der sozialen Missständen vorbeugen soll, die durch die räumliche Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen entstehen. Damit soll zugleich der segregationsbedingten Abwärtsentwicklung von Quartieren (,trading down‘) vorgebeugt werden, die sich unter anderem in der Entstehung von Schrottimmobilien manifestiert“. Was extrem schwammig daherkommt, birgt massive Gefahren. Klingt die Formulierung mit der „räumlichen Wirkung“ noch so, als würde es ausschließlich um „kriminell“ oder „extremistisch“ genutzte Objekte – wie beispielsweise autonome Zentren – gehen, wird der Entwurf in anderen Abschnitten deutlich klarer.
In Paragraf 24 des Baugesetzbuches geht es um das allgemeine Vorkaufsrecht. Städte und Gemeinden können sich in einen zwischen Verkäufer und Käufer bereits geschlossenen Kaufvertrag einklinken, wenn bestimmte öffentliche Interessen vorliegen. Geschieht das, wird der Kaufvertrag aufgehoben und die Gemeinde tritt an die Stelle des Käufers. In der Vergangenheit wurde diese Regelung häufig genutzt, um bestimmte öffentliche Bauprojekte – etwa Straßen oder Schulen – durchzusetzen, wenn ein Grundstück den Besitzer wechselte. In der neuen Fassung soll Paragraf 24 deutlich erweitert werden. Das Vorkaufsrecht soll auch dann durchgesetzt werden können, wenn „Bestrebungen im Sinne des § 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (bestehen), insbesondere gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, sofern Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Käufer die Verwirklichung dieser Bestrebungen nachdrücklich unterstützt“. Es kommt also gar nicht darauf an, was der Käufer mit dem Grundstück vorhat. Es kommt darauf an, ob die Person verdächtigt wird, „verfassungsfeindliche“ Bestrebungen zu unterstützen.
Die notwendigen Informationen soll der Inlandsgeheimdienst bereitstellen. Damit wird es den Kommunen ermöglicht, unbescholtene Hauskäufer beim Verfassungsschutz zu melden und Informationen zu erbitten. Welcher Art diese Informationen sind und welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, um „die Annahme (zu) rechtfertigen“, dass eine Person ein Verfassungsfeind sei, wird nicht näher ausgeführt. Damit werden Erinnerungen an das sogenannte „Haber-Verfahren“ wach. Das Verfahren ermöglicht es Bundesbehörden, beim Verfassungsschutz nachzufragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Personen oder Organisationen vorliegen. Zuletzt erlangte das Verfahren traurige Berühmtheit, als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer es nutzte, um drei Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen. Welche Informationen der Geheimdienst genau besaß, spielte dabei keine Rolle und wurde auch nicht kommuniziert. Wichtig war nur, dass er welche hatte.
Das neue Baurecht könnte sich auf ähnlich schwammige Aussagen stützen, um abgeschlossene Kaufverträge zu blockieren. Eine juristische Gegenwehr gegen eine nicht näher benannte Geheimdiensteinschätzung ist für die betroffenen Personen weitgehend aussichtslos. Für die potenziell Betroffenen geht der Hauskauf deshalb mit enormen finanziellen Risiken einher. Schließlich sind die meisten Menschen auf die Aufnahme von Krediten angewiesen, um eine Immobilie zu finanzieren. Zieht die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht und drängt den Käufer aus dem Geschäft, bleibt dieser unter Umständen auf Schuldenbergen sitzen – ohne das Haus als Gegenwert zu bekommen.
Während den Räten und Kommunen Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um (vermeintliche) politische Gegner kleinteilig zu schikanieren, schlägt das restliche Baurecht eine andere Richtung ein. Mit dem „Bauturbo“, der erklärtermaßen auch für Bundeswehrprojekte gilt, und dem Zurückhalten von hunderten Grundstücken für eine militärische Verwendung werden die Einflussrechte der Kommunen deutlich beschnitten. Militärisch gewollte Projekte können ohne Zustimmung der Gemeinden geplant und beschlossen werden, zugleich werden Mitspracherechte, Klagewege und Umweltschutzprüfungen geschliffen. Während der Bund auf die „Kriegstüchtigkeit“ der Bodenpolitik hinarbeitet, sollen die Kommunen diejenigen fernhalten, die aus der Reihe tanzen. Eigenheimbesitz, Vereinshäuser oder Kulturzentren sollen denen vorbehalten sein, die an der geschlossenen Heimatfront mitwirken, kein böses Wort über Israel verlieren und auch sonst keinen Anlass geben, an der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu zweifeln. Der reaktionär-militaristische Staatsumbau kennt keine Langeweile – und macht selbst vor trockenen Themen wie dem Baurecht keinen Halt.