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Entscheidung vor Gericht Verfassungsschutz Niedersachsen darf die AfD hochstufen

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Das Bild zeigt das Logo der AfD-Niedersachsen.

Die AfD-Niedersachsen darf vom Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ hochgestuft werden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Rechtspartei kündigt Gegenmaßnahmen an.

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