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Der Bundeskanzler ist kein König: Das hat der Spiegel nicht verstanden

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Eine Spiegel-Kolumnistin darf selbstverständlich Respekt vor Friedrich Merz haben – sie sollte aber aufhören, zu erwarten, dass „wir“ einen solchen Respekt haben. Doch genau das fordert sie in einer aktuellen Kolumne. Interessant ist der Beitrag deshalb, weil er einen tiefen Einblick in eine Grundhaltung gibt, die im Journalismus nichts verloren hat. Aus ihren Zeilen spricht der Geist des Untertanentums, der fehlenden Respekt vor „Amt und Würde“ beklagt und nicht begreifen will: Ein Politiker verdient keinen Respekt durch sein Amt, sondern durch seine Politik und sein Verhalten. Überhaupt: Die Perspektive ist verräterisch. In einer Demokratie hat an erster Stelle ein Politiker Respekt vor den Bürgern zu haben. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Aus medienanalytischer Sicht ist der Kolumnenbeitrag von Susanne Beyer wertvoll. An ihm lässt sich ablesen, wie nicht wenige Journalisten aus dem Medienmainstream ticken. Anstatt in die Vollen zu gehen und anzuklagen, dass ein Bürger von einem Amtsgericht verurteilt wird, der den Bundeskanzler als „Lügenfritz“ bezeichnet hat, schreibt Beyer in der Überschrift: „Es ist nicht irgendein Fritze, es ist der Bundeskanzler“. Die ganze Tragik des Mainstreamjournalismus ist in diesen Aussagen verdichtet – und damit auch das Elend der Demokratie, die unter einer herrschaftsnahen „Berichterstattung“ seit langem leidet.

Für die Kolumnistin ist der Bundeskanzler nicht „irgendein Fritze“ – und als Leser drängt sich einem die Frage auf: Was ist für die Dame wichtiger? Will sie ihrer journalistischen Pflicht nachkommen und Politiker mit der dringend notwendigen Härte kritisieren? Oder den publizistischen Schutzmantel um die Schultern des Kanzlers legen, vor dem man zwar keine Ehrfurcht zu haben brauche, aber doch bitteschön Respekt?

Mit dieser Grundhaltung darf man gerne Pressesprecher des Kanzlers sein. Im Journalismus ist diese Grundhaltung fehl am Platz.

Da steht der Kanzler der Bundesrepublik hinter einer Politik, die das gesamte Land kriegstüchtig machen will, da fließen Milliarden und noch mehr Milliarden zum schweren Nachteil Deutschlands in einen Stellvertreterkrieg, und Beyer vertritt die Ansicht, Respekt vor dem Kanzler sei angebracht.

Zwischen den Zeilen offenbart sich eine Art Psychogramm des Untertanentums. In völliger Verkehrung politischer Mündigkeit und in maximaler Nichtemanzipation wird missverstanden: Der Bundeskanzler ist kein König. Bürger wählen ihn – die überwiegende Mehrheit aller Bürger wollte ihn übrigens nicht als Bundeskanzler – und geben ihm damit einen politischen Auftrag. Merz hat den Rang eines Dieners. Genauer: Er ist Diener dieses Staates – und damit ein Diener von uns allen. Denn wir sind der Staat. Er hat Respekt vor seinem „Herrn“ – dem Volk – zu haben. Ein Diener, der so agiert wie Merz, hat jeden Respekt im Hinblick auf sein politisches Amt und seine Funktion verloren.

Gewiss, da hat die Kolumnistin recht: Merz ist auch Mensch. Und vom Grundsatz her ist Respekt vor Mitmenschen angebracht. Aber so wie man in den Wald reinruft, so schallt es bekanntlich raus. Ein Kanzler sollte nun mal nicht einen Amtseid abgeben, das heißt, feierlich geloben: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“, um dann dem Volk vor die Füße zu spucken.

„Frieden gibt es auf jedem Friedhof“, sagte Merz. Wie sollen Bürger mit einem gesunden Demokratieverständnis, die in einem Land mit einer furchtbaren Weltkriegsgeschichte leben, einem solchen Kanzler „Respekt“ entgegenbringen?

Die Spiegel-Kolumnistin vertritt die Auffassung, Merz sollte zuerst als „Mensch“ betrachtet werden. Was sie offenbar nicht versteht: Die Kritik an Merz richtet sich nicht gegen den Menschen, sondern entzündet sich an einer Politik, die mit „große Sauerei“ noch sehr zurückhaltend umschrieben ist.

Titelbild: Screenshot Spiegel

(Auszug von RSS-Feed)

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Vergessene Kriege – Kamerun

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Während die Weltöffentlichkeit auf die großen Krisen blickt, versinkt ein weiteres afrikanisches Land im Schatten der Aufmerksamkeit. Kamerun steht für koloniale Altlasten, ausgebeutete Rohstoffe, autoritäre Herrschaft und vergessene Bürgerkriege. Der Westen schaut weg – solange Öl, Gas und strategische Interessen gesichert bleiben. Die Leidtragenden sind Millionen Menschen ohne Stimme. Von Dr. Gabriele Lademann-Priemer.

Die achte Wahl von Paul Biya

Es war eher eine Randnotiz in der Mainstream-Presse, dass am 12. Oktober 2025 der 92-jährige Paul Biya (geb. 1933) seine achte Amtszeit als Präsident in Kamerun antrat. Er hatte 53,66 Prozent der Stimmen, sein Rivale 35,19 Prozent. 2008 schaffte Biya die Begrenzung der Amtszeit des Präsidenten ab. Allerdings gab es nach der Wahl Unruhen von jungen Menschen und Oppositionellen, es soll vier Tote und 100 Festnahmen gegeben haben, auch Sicherheitskräfte seien verletzt worden.[1]

Biya regiert das Land seit 1982, er ist der am längsten amtierende und älteste Regierungschef überhaupt. Seine Partei ist die RDPC (Rassemblement Démocratique du Peuple Camerounais). Regelmäßig werden Wahlen abgehalten, die freilich hinsichtlich des demokratischen Verfahrens umstritten sind. Biya hält sich aus gesundheitlichen Gründen weitgehend in der Schweiz auf; seine Familie und seine Klientel verfügen über einflussreiche Posten. Angeblich habe jedoch die Tochter Brenda aufgerufen, ihren Vater nicht zu wählen, wohingegen einer der Söhne von Biyas Ehefrau Chantal als Nachfolger im Gespräch sei.[2] Die Parlamentswahlen, zunächst verschoben auf Februar 2026, sollen mittlerweile auf Dezember 2026 verlegt worden sein.

Das Land Kamerun

Aber was weiß „man“ schon über Kamerun? Allenfalls vielleicht, dass das Land von 1884 bis 1919 eine deutsche Kolonie war. 1884 landete Gustav Nachtigal (1834-1885) in Kamerun. Nachtigal war Afrikaforscher und ein leidenschaftlicher Kritiker des Sklavenhandels, den er selbst in Afrika erlebt hatte. Seit 1882 war er Reichskommissar, der im westlichen Afrika die Flaggen des Deutschen Reiches hisste.[3]

Kamerun ist im Süden begrenzt von Äquatorial Guinea, Gabun und der Republik Kongo (ehemals Kongo-Brazzaville), im Osten von der Zentralafrikanischen Republik, im Norden vom Tschad und von Nigeria und im Westen von Nigeria sowie dem Süd-Atlantik. In der Tourismusbranche wird Kamerun manchmal als „das kleine Afrika“[4] bezeichnet, denn es umfasst die verschiedenen Landschaftstypen und Klimate: Regenwald, Strände, Bergregionen mit dem meistens von Wolken verhangenen Mount Cameroon (4095m, der höchste Berg Westafrikas), sodann Savanne und außerdem Wüste im höchsten Norden des Landes. Seit 50.000 Jahren ist die Region bewohnt, 1472 betrat der Portugiese Fernão do Pó als erster Europäer das Land, später entwickelte sich der Sklavenhandel und dann der Handel mit Gummi und Palmöl.

Kamerun hat ca. 30.640.800 Einwohner, mehr als 100 Ethnien, die Amtssprachen sind Französisch und Englisch, aber darauf komme ich noch. Die Ureinwohner waren Baka-Pygmäen, die bis heute im Urwald leben – eine unterdrückte Bevölkerung, deren menschenrechtliche Probleme gar nicht beleuchtet werden. Bantu und Fulbe wanderten in das Gebiet des späteren Kamerun ein.

In den Jahren nach 2016 wurde gelegentlich von Aufständen berichtet, von „Rebellen“, die den „Staat Ambazonia“ (Hinterland der Bucht von Ambas) ins Leben riefen, sowie von Entführungen von Europäern in der Grenzregion im äußersten Norden, dem Ländereck Kamerun/Tschad/Nigeria. Aber seither hört man nicht mehr sehr viel, andere Konflikte und Kriege erregen deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit. Ob der Besuch des Papstes im April 2026 Spuren hinterlässt, wird sich zeigen.

Französische Kolonie Kamerun

Nach dem Ersten Weltkrieg verlor das Deutsche Reich seine Kolonien, Kamerun wurde dem Völkerbund unterstellt und aufgeteilt in ein britisches und ein französisches Mandatsgebiet. Das britische Gebiet umfasste einen Teil Nordkameruns, der später an Nigeria angeschlossen wurde, sowie einen britischen Streifen im Nordwesten Kameruns, der einige traditionelle Königtümer (Fon-tümer) umfasst. Ein südlicher Teil wurde „Französisch-Kamerun“.

In den Fünfzigerjahren kämpften politische Parteien in Kamerun um die Unabhängigkeit, und Frankreich führte bis 1958 einen in Deutschland völlig unbekannten Kolonialkrieg[5] gegen sogenannte Rebellen. Zum einen war damals das mediale Augenmerk auf die französischen Kolonialkriege in Vietnam (damals Indochina 1945-1954) und Algerien (1954-1962) gerichtet sowie auf den Mau-Mau-Aufstand in Kenia (1952-1960) gegen die Briten, zum anderen flogen zwar französische Piloten Kampfeinsätze in Kamerun, es wurden jedoch afrikanische Truppen gegen die Bevölkerung eingesetzt, wenn auch die Franzosen mindestens Zeugen von Massakern wurden. Jedoch war auch der Widerstand der sogenannten Upécistes (Anhänger der UPC, Union des Populations du Cameroun) gewalttätig.[6] 1958 ermordeten die Franzosen den als charismatisch geltenden „Rebellenführer“ Ruben Um Nyobè (geb. 1913), der die Aufständischen hatte vereinen wollen und Generalsekretär der UPC gewesen war. Sein Name wurde ausgemerzt, und es war gefährlich, sich seines Todes zu erinnern.[7]

Die Aufständischen gingen in den „Busch“, daher ihre Bezeichnung als Maquisards (von Maquis, Busch). Man versuchte, spätestens seit Januar 1958 den Busch abzuholzen und niederzulegen. Gegen politische Gegner und Maquisards wurde mit Gefängnis, Folter und Mord vorgegangen. Anführer wurden auch im Exil verfolgt und zum Teil ermordet. Félix-Roland Moumié, geb. 1925 oder 1926, ebenfalls ein Führer der UPC, wurde 1960 in Genf vom französischen Geheimdienst mit Rattengift umgebracht.[8] Andere Mitglieder der Maquisards wurden gefoltert und, wenn sie überlebten, in Umerziehungslager verbracht.[9]

Der letzte Chef der UPC Ernest Ouandié, geb. 1914, kehrte 1961 aus dem Exil nach Kamerun zurück und kämpfte als Führer der Maquisards gegen das Regime. Beeinflusst waren die Maquisards vom Kommunismus. Ouandié wurde zehn Jahre später in Bafoussam im Januar 1971 mit zwei Kameraden auf dem Marktplatz erschossen, Bischof Ndongmo (1926-1992), der ihn unterstützt hatte, verschwand in einem Umerziehungslager.[10]

1960 erlangte Kamerun seine Unabhängigkeit, und die englischsprachigen Gebiete sollten sich entscheiden, ob sie an Nigeria oder Kamerun angeschlossen werden wollten /sollten. Die Option der Unabhängigkeit bestand nicht. Die Verwaltungen des britischen und französischen Teils unterschieden sich insofern, als die britische Verwaltung föderal war, die französische zentralistisch. Der Weg führte für die Fon-tümer im Nordwesten in den Zentralismus.

Kamerun und die Unabhängigkeit

Der erste Präsident Kameruns von 1960 bis 1982 war Amadou Ahidjo (1924-1989), ein Fulbe; er war ein Gegner Um Nyobès. Einerseits wurde Ahidjo wegen seiner undemokratischen Herrschaft kritisiert, andererseits aber auch gelobt als einer, der die Korruption bekämpfte.[11] Er beendete den Autonomiestatus der ehemaligen britischen Provinzen. 1972 wurde Kamerun zum Einparteienstaat. Englisch und Französisch wurden nicht mehr als gleichberechtigt anerkannt, Hunger, Armut und Arbeitslosigkeit breiteten sich aus.[12] Damit war der Grundstein gelegt für den Kampf um die Abspaltung und die Gründung von „Ambazonia“ im Nordwesten Kameruns.[13]

Ambazonia umfasst ca. 43.000 Quadratkilometer und hat ca. sechs Millionen Einwohner. Was als friedlicher Protest begonnen hatte, wurde immer gewalttätiger auf beiden Seiten. Zunächst gab es Proteste u.a. von Lehrern und Juristen gegen die Benachteiligung der englischen Sprache; die Demonstrationen wurden blutig niedergeschlagen. 2017 wurde nach dem Generalstreik von 2016 die „Republik Ambazonia“ ausgerufen. Paul Biya nannte die „Sezessionisten“ „Terroristen“. Was für den einen Widerstandskämpfer sind, sind für den anderen Terroristen, es kommt auf den jeweiligen Standpunkt an, allerdings schließen sich Widerstandskampf und Terrorismus nicht unbedingt aus.

2024 gab es ca. 600.000 Binnenflüchtlinge, 73.000 Flüchtlinge ins benachbarte Nigeria sowie mehr als 6.500 Tote. Kinder sind durch Schulschließungen von der Bildung ausgeschlossen.

Zugeständnisse der Regierung blieben in der Umsetzung hinter den Vereinbarungen zurück, die Kämpfe flammten seitens der Aufständischen wieder auf. Es handelt sich wohl jetzt in erster Linie um Überfälle kleiner Gruppen, um Entführungen und Attentate, sodass das Gebiet im Nordwesten insgesamt unsicher ist. Der Tourismus ist hier zum Erliegen gekommen. Verschärfend wirken Korruption und Übergriffe durch verantwortliche Politiker. Die Hilfe, die von Kanada (2023) und der Schweiz angeboten wurde, wurde als Einmischung von außen abgelehnt. China investiert in Kamerun, mischt sich jedoch nicht ein, u.a. vermutlich, um keine Konzessionen zu verlieren.

Pressefreiheit gibt es nicht, die Opposition wird eingeschüchtert. 60 Prozent der Bevölkerung sind unter 25 Jahre alt, deren Anliegen werden in der herrschenden Klasse aus Klientelismus und Nepotismus nicht beachtet.[14]

Die Forderung lautet, die Republik Ambazonia sollte anerkannt werden, Staatsoberhaupt solle der Fon (König) Gorji-Dinka werden. Der Fon ist Rechtsanwalt und hat politisches Asyl in England nach Jahren von Gefängnis, Folter, Hausarrest. Ob andere Widerstandsgruppen diesen Plan teilen, ist nicht bekannt.[15]

Im Fon-tum Oku im Nordwesten Kameruns treiben Rebellengruppen ihr Unwesen, allerdings ist nicht bekannt, wer dazu gehört und wer sie genau sind. Die beiden Zufahrtsstraßen dorthin sind unsicher.

Im hohen Norden operieren Gruppen wie Boko Haram grenzübergreifend. Vermutlich ist die Gruppe der Kotoko inzwischen wegen ihres „Heidentums“ ausgerottet von den Islamisten. Die Kotoko vermischten den Islam mit ihrer Tradition. Entführungen und Überfälle sind im äußersten Norden an der Tagesordnung. Schulen sind geschlossen, die Menschen leben in Unsicherheit. Man rechnet hier mit ca. 500.000 Binnenvertriebenen zwischen August 2022 und 2023. [16] Seit 2024 ist ein amerikanisches Hilfsprogramm eingestellt.[17]

Kameruns Wirtschaft

Frankreich unterhält mit Kamerun wirtschaftliche und militärische Beziehungen; der Westen hofft, dass durch das herrschende Regime Rebellengruppen und Kommunisten bekämpft werden.

Geschäfte werden mit korrupten afrikanischen Eliten gemacht. Ihre Korruption wird teilweise negiert aus Gründen des Antirassismus. Kamerun bietet Tropenhölzer, die weitgehend nach Arabien und China verschifft werden. In der EU sind meines Wissens Tropenhölzer seit einigen Jahren als Baumaterial verboten. Die Abholzung des Urwalds durch Fällen der Bäume und Anlegen von Straßen zum Abtransport entzieht den Pygmäen ihre Lebensgrundlage. Viele von ihnen arbeiten unter sklavenähnlichen Bedingungen, zersetzt von Krankheit und Alkohol, auf den Farmen der bantustämmigen Bevölkerung. Menschenrechtsorganisationen scheinen diesen Missstand nicht im Blick zu haben. Es gibt in Kamerun eine Menschenrechtsorganisation, eine Kontaktaufnahme scheiterte. Sie ist regierungsabhängig.

Insgesamt ist Zentralafrika unruhig, ein Ende ist derzeit nicht absehbar. Im Golf von Guinea, einem Tiefseebecken, gibt es Ölförderung aller großen Konzerne. Ölplattformen sind vom Strand von Kribi aus zu sehen. ExxonMobil baute ferner zwischen 2000 und 2003 eine Öl-Pipeline von Tschad zum Hafen von Kribi (Kribi Deepwater Port) – mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Umwelt. Inzwischen hat der Konzern seine Anteile an Savannah Energy verkauft, der Konzern ist in London registriert.[18] Es gibt LNG-Projekte u.a. vor der Küste Kameruns, und Europa hofft anscheinend auf LNG aus Afrika. Jedoch scheinen infrastrukturelle Probleme und politische Unsicherheit hinderlich zu sein.[19] Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Einkünfte aus den Konzessionen an die großen Konzerne meistens nicht der Bevölkerung zugutekommen, sondern den jeweiligen Machthabern.

Die Haupteinnahmequelle Kameruns sind Erdgas und Erdöl, andere Exportgüter sind Kakao, Kaffee, Aluminium, Baumwolle und Kautschuk. Für Kaffee und auch Honig gibt oder gab es bäuerliche Kooperativen.

Kamerun und der Papstbesuch 2026

Seit dem 19. Jahrhundert sind die Katholiken mit heute 38,3 Prozent, Presbyterianer und Baptisten heute mit 25,5 Prozent die größten christlichen Kirchen in Kamerun. Die traditionellen Religionen sind verbreitet, der herkömmliche Islam mischt sich mit einheimischen Kulten und Gebräuchen, allerdings breitet sich seit Jahren ein arabisch geprägter Islamismus aus. 24,4 Prozent der Bevölkerung sind muslimisch.[20] Alle anderen werden anscheinend den traditionellen Religionen zugezählt.

In vielen Regionen werden traditionelle Feste gefeiert, Maskenumzüge, Orakellesungen mit einer Mischung von Tradition und Islam sind verbreitet, die alten Götter und Geister werden verehrt. Angeblich macht sogar die herrschende Familie Biya von der Heil- und Kräuterkunde der Pygmäen Gebrauch, auch wenn diese Menschen verachtet sind. Geheimgesellschaften sorgen im Nordwesten für Recht und Ordnung, dem muss sich selbst der Sultan von Foumban beugen; die Geheimgesellschaft zieht ihn alle zwei Jahre für seine Regierungsgeschäfte zur Rechenschaft. Es ist jedoch nicht bekannt, dass je ein Sultan abgesetzt wurde. Natürlich ist der Sultan von der Regierung in Yaoundé abhängig.

Vom 15. bis 18.April 2026 besuchte Papst Leo XIV. Kamerun. Er appellierte an die Regierung, die Korruption zu beenden und sich für den Frieden einzusetzen. Der Papst besuchte auch Krisengebiete wie die anglophone Region um die Stadt Bamenda, wo er bei einem interreligiösen Treffen sprach. Laut der International Crisis Group haben die Kämpfe dort seit 2017 mehr als 6.000 Todesopfer gekostet und 600.000 Menschen sind geflohen.[21] „Scharfe Worte richtete der Papst in seiner mehrfach von Applaus unterbrochenen Rede an die Kriegsparteien. ‚Die Kriegsherren tun so, als ob sie nicht wüssten, dass ein Augenblick genügt, um zu zerstören; dass aber oft ein ganzes Leben nicht ausreicht, um wiederaufzubauen‘, sagte er. ‚Sie tun so, als sähen sie nicht, dass Milliarden Dollars verbraucht werden, um zu töten und zu verwüsten, dass man jedoch nicht die Mittel findet, um zu heilen, zu erziehen und wiederaufzurichten.‘

Weiter erklärte Leo XIV.: ‚Wer euer Land seiner Ressourcen beraubt, investiert in der Regel einen Großteil der Gewinne in Waffen, in eine Spirale von Destabilisierung und endlosem Sterben.‘ Jeder aufrichtige Mensch müsse dies anprangern. ‚Die Welt wird von wenigen Herrschenden zerstört und von Myriaden solidarischer Brüder und Schwestern aufrechterhalten!‘“[22]

Titlbild: EVER STOCK/shutterstock.com

Weitere Literatur:

H.Boum, Les Maquisards, Ciboure 2015 (Roman), hier wird der Tod Ruben Um Nyobès beschrieben

T. Deltombe / M. Domergue/ J. Tatsitsa, La Guerre du Cameroun – L’ Invention de la Françafrique, Paris 2016

A. Mbembe, La naissance du maquis dans le Sud-Cameroun, Paris 1996

V. Seitz, Afrika wird arm regiert oder Wie man Afrika wirklich helfen kann, München 2018


[«1] Vgl. zeit.de/politik/ausland/2025-10/kamerun-praesidentschaftswahl-proteste-douala-biya, abgerufen am 28.04.2026.

[«2] Vgl. evangelisch.de, Nachricht von epd vom 19.09.2025; ferner jeuneafrique.com, abgerufen am 16.04.2025.

[«3] Vgl. G. Rettenmaier unter: kolonialgeschichtema.com/gustav-nachtigal-1834-1885-wegbereiter-der-deutschen-kolonien/, abgerufen am 28.04.2026; vgl. ferner: spiegel.de/geschichte/gustav-nachtigal-afrikaforscher-bei-den-sklavenjaegern-a-1082581.html, abgerufen am 16.0402026.

[«4] Z.B. unter: kamerungo.org › kamerun-das-kleine-afrika , abgerufen am 29.04.2026.

[«5] Ein hier ebenfalls unbekannter Kolonialkrieg wurde 1947 von den Franzosen gegen aufständische Madagassen geführt mit ca. 20.000 Todesopfern.

[«6] Zu den internen Auseinandersetzungen innerhalb der UPC vgl. A. Mbembe, La naissance du maquis dans le Sud-Cameroun (1920-1960), Paris 1996, ohne Seitenzahlen.

[«7] Ebd.

[«8] Vgl. G. K. Glassner, “Dr. Félix-Roland Moumié and the Revolution in French Cameroon, 1948-1960” (1980). Master of Arts (MA), Thesis, History, Old Dominion University, DOI: 10.25777/8m7x-2124 digitalcommons.odu.edu/history_etds/127, abgerufen am 28.04.2026. Vgl. ferner: nzz.ch/schweiz/die-raetselhafte-ermordung-des-doktor-moumie-ld.1433817.

[«9] Vgl.Th.Deltombe/ M. Domergue/ J.Tatsitsa, La Guerre du Cameroun, Paris 2016, S. 210-211.

[«10] Ebd., S. 214-215; youtube.com, équinox TV, Ernest Ouandie’ s Fierce Fight against Colonial Rule in Cameroon, abgerufen am 28.04.2026. In dem Buch Ernest Ouandié von L.K. Kamga wird er als „Le ‚Che Guevara‘ africain“ gefeiert, erschienen 2016 bei Harmattan.

[«11] Vgl. V. Seitz, Afrika wird arm regiert, München 2018, S. 110.

[«12] Zu Ahidjo vg. dokumen.pub/imperialistic-politics-in-cameroun-resistance-amp-the-inception-of-the-restoration-of-the-statehood-of-southern-cameroons-9956558508-9789956558506-9789956715565.html, abgerufen am 28.04.2026.

[«13] Vgl. ambazonia.org, abgerufen am 16.04.2026.

[«14] Vgl. theconversation.com/cameroun-could-do-with-some-foreign-help-to-solve-anglophone-crisis-but-the-state-doesnt-want-it-244770, abgerufen am 16.04.2026; M. Glund, Kamerun, unter: bpb.de/themen/kriege-konflikte/dossier-kriege-konflikte/327306/kamerun/, abgerufen am 15.04.2026.

[«15] Vgl. ambazonia.org.

[«16] caritas-international.de ruft zu Spenden auf und auch vaticannews.va weist auf den Konflikt hin, ferner: A. B. Atabong, Kamerun vor den Präsidentschaftswahlen – Paul Biya zementiert die Scheindemokratie vom 9.10.2025, außerdem mündliche Mitteilungen von H. Christoph.

[«17] dw.com/fr/conflits-armes-inondations-insecurite-alimentaire-plongent-million-personnes-dans-urgence/video-75534766 , abgerufen am 29.04.2026. Dieser Artikel ist vom 17.01.2026.

[«18] Vgl. greenpeace.de/klimaschutz/energiewende/oelausstieg/esso-zerstoert-afrikas-natur-bau-tschad-kamerun-pipeline und jpt.spe.org/exxonmobil-extis-chad-and-cameroon, abgerufen am 30.04.2026.

[«19] Vgl. Hoffnung für Europas Gaskrise: LNG aus Afrika, unter: op-online.de/wirtschaft/hoffnung-fuer-europas-gaskrise-lng-aus-afrifa-zr-94240224.html, abgerufen am 30.04.2026.

[«20] Lt. Wikipedia sub voce Kamerun.

[«21] laouvelletribune.info/2026/04/devant-paul-biya-leon-xiv-reclame-la-fin-de-la-corruption-et-le-respect-des-drits-delhomme-au-cameroun/, abgerufen am 16.04.2026. Selbst wenn sich die Zahlenangaben z.T. überschneiden und notwendigerweise etwas vage sind, zeigt es sich, dass es Hunderttausende von Binnenflüchtlingen gibt, die von Hunger und Elend bedroht sind.

[«22] katholische-sonntagszeitung.de/papst-leo-xiv-in-kamerun-appelle-gegen-krieg-und-auspluenderung-614322/, abgerufen am 29.04.2026.

(Auszug von RSS-Feed)

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Fahne im Wind der Regierung: ZDF heute journal fragt, ob die Bundeswehr bis 2029 „kriegstüchtig“ ist

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Wem ist das ZDF heute journal verpflichtet? Dem Journalismus? Oder der Bundeswehr und der Regierung? Gewiss, die Frage ist rein rhetorischer Natur. Was die Macher des Nachrichtenflaggschiffs sich leisten, ist seit langem zu sehen. Regierungspropaganda, wo herrschaftskritischer Journalismus gefragt wäre – das ist, immer wieder, das Programm. Gestern Abend dann ein Beitrag, der direkt von der Regierung oder aus der Pressestelle der Bundeswehr stammen können. Offene Parteinahme im Nachrichtenjournalismus eines öffentlich-rechtlichen Senders: Journalismus – das war einmal. Zuschauer bezahlen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Journalismus. Sie erhalten aber ein Stück in Ideologie getränkte Propaganda. Eine Kurzanalyse von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

„Die Bundeswehr – sie kämpft an verschiedenen Fronten“, heißt es in einem Beitrag des heute journal, während ein Panzer zu sehen ist, der gerade losfeuert. „Geld ist da“, sagt die Stimme aus dem Off. Und: „Aber die Beschaffung zahlreicher Waffen und Ausrüstung dauert zu lange. Und auch beim Personal müsste es schneller gehen.“

Dem Zuschauer drängt sich die Frage auf: Wer sagt das? Wer spricht da? Hat den Text zu dem Beitrag ein Pressesprecher der Bundeswehr oder der Regierung geliefert? Was die Redaktion des heute journal in diesen Zeilen an die Zuschauer heranträgt, ist das, was die Politik sagt.

Journalisten dürfen diese Positionierung weitergeben. Sie dürfen sie zitieren, direkt oder indirekt – allerdings sollten dann die Aussagen im Konjunktiv stehen.

Schon der erste Satz, wonach die Bundeswehr an „verschiedenen Fronten“ kämpfe, lässt erkennen, was hier passiert. Die Bundeswehr mag zwar an verschiedenen Fronten „kämpfen“, aber: Ob dieser „Kampf“ überhaupt notwendig ist – diese Frage hat das heute journal offensichtlich längst für sich beantwortet. Überraschung: Die unterschwellig transportierte Antwort entspricht ganz der Ansicht von Regierung und Bundeswehr.

Wir alle kennen die Litanei bezüglich einer Bundeswehr, die dringend mehr, mehr und noch mehr brauche und überhaupt „dringend“ modernisiert werden solle.

Doch dieser Satz war nur die Ouvertüre des Teilausschnitts aus einem Beitrag, der als offene Parteinahme interpretiert werden kann. Die „Beschaffung zahlreicher Waffen und Ausrüstung dauert zu lange“ und „auch beim Personal muss es schneller gehen“.

Warum denn das? Warum muss es denn beim Personal „schneller gehen“? Und wieso dauert die Waffenbeschaffung „zu lange“?

Nochmal die Frage: Wer spricht hier? Journalisten? Oder Pressesprecher?

Grundlegende Fragen, die dringend, zwingend von Journalisten zu stellen wären, werden in diesem heute-journal-Beitrag nicht einmal auch nur im Ansatz angedacht – geschweige denn ausformuliert.

Zur Erinnerung an Journalisten: Dass es beim Personal schneller gehen muss, ist die Ansicht der Regierung und des Verteidigungsministers. Dass es bei der Beschaffung von Waffen und Ausrüstung schneller gehen muss, ist ebenfalls die Ansicht der Regierung und gewisser Legitimationsexperten. Und um es ganz klar zu machen: All das ist eine Ansicht. Diese Ansicht darf die Politik vertreten – auch wenn sie weitestgehend ziemlich dumm und vor allem in Anbetracht des politischen Großvorhabens Kriegstüchtigkeit gefährlich ist.

Diese Ansicht dürfen sich auch Journalisten in einem Kommentar zu eigen machen – auch wenn man sich dabei nur die Augen reiben kann.

Was aber nicht geht: In einem nachrichtlichen Beitrag so zu tun, als ob die Positionierung der Regierung und der Bundeswehr einer unverrückbaren Wahrheit gleichkommt.

Doch genau das passiert in dem heute-journal-Beitrag an dieser Stelle. Keinerlei kritische Distanzierung, keinerlei Abstand.

Und es ist nicht „nur“ diese Stelle, die erkennen lässt, dass das heute journal einen Beitrag abliefert, der seine Fahne in den Wind der Politik hängt.

Es folgt ein Schnitt und der Auftritt von „Militärexperte“ Nico Lange, der als Hardliner in Sachen Militär und Russlandpolitik bekannt ist.

Wir haben in Deutschland eine Diskussion, wo wir so tun, wir müssen nur ganz viele Dinge kaufen, und dann sind wir verteidigungsbereit. Das heißt doch, realitätsnah üben, zivil-militärisch üben, das heißt, eine andere Struktur der Streitkräfte zu haben, dass heißt auch die Wehrpflicht einzuführen. Das ist Verteidigungsbereitschaft. Es geht nicht nur um Geld ausgeben.

Nach diesen Worten geht es weiter mit dem Ausschnitt einer Militärübung auf einem Truppenübungsplatz und von der Stimme aus dem Off ist zu hören: „2029 könnte Putin die NATO herausfordern, heißt es. Voll einsatzfähig wird die Bundeswehr bis dahin nicht sein, aber ist sie dann kriegstüchtig? Hochrangige Kommandeure glauben, es ist der richtige Weg.“

Nachdem ein Ausschnitt einer Rede von Generalleutnant Christian Freuding (ebenfalls ein Hardliner) zu sehen ist, folgt wieder eine Filmaufnahme vom Truppenübungsplatz und kommentierend ist zu hören: „Der europäische Teil der NATO muss stärker werden. Die Bundeswehr versucht, ihren Beitrag zu leisten.“

Auch an dieser Stelle die Fragen: Wer spricht hier? Wer sagt, dass der europäische Teil der Nato „stärker“ werden muss? Wer sagt hier einem Millionenpublikum in einem Nachrichtenbeitrag, dass die Bundeswehr „versucht“ ihren Beitrag zu leisten?

Hier sprechen Journalisten. Das sind die Worte einer mit viel Geld gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendung.

Bezahlt wird hier für Journalismus. Was der Zuschauer erhält, ist – ob beabsichtigt oder nicht – ein Stück in Ideologie getränkte Propaganda.

Auch an dieser Stelle gerinnt die Position der Regierung und der Bundeswehr zur scheinbar „objektiven“ nachrichtenjournalistischen „Wahrheit“.

Das ist aus journalistischer Sicht unerträglich.

Auch wenn an einer Stelle durch die Formulierung „heißt es“ („2029 könnte Putin die NATO herausfordern“) eine gewisse Distanz eingebaut ist: Journalistisch ist der Beitrag auch hier untragbar.

Was heißt denn „heißt es“? Nur, weil es von politischer Seite etwas „heißt“, heißt das doch nicht, das Journalisten den größten Unfug unhinterfragt, ohne kritische Einordnung verbreiten sollen.

Die ganze Republik weiß spätestens seit der Wiedereinführung des Begriffs „kriegstüchtig“, dass „es heißt“… .

Dringend, zwingend müssten Journalisten die Aussage, wonach Putin die NATO angreifen könne, im Hinblick auf die Interessen einer Politik der Aufrüstung und die Interessen der Kalten Krieger unserer Zeit hinterfragen. Stattdessen ein schwaches „heißt es“ – ohne Gegenstimmen. Und auch der Begriff „kriegstüchtig“ findet seine Verwendung. Ist sich das ZDF der historischen Dimension dieses Begriffs bewusst? Überhaupt: Wie kommt das heute journal dazu zu fragen, ob Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ ist? Nur weil „es heißt“, dass …?

Zudem flankiert der öffentlich-rechtliche Rundfunk erneut einen Beitrag mit den Aussagen eines Experten, dessen Ansichten hinlänglich bekannt sind und im Wesentlichen die Politik der Aufrüstung und Konfrontation stützen.

Gibt es keine anderen Experten? Mit anderen Ansichten? Wo sind Stimmen, zum Beispiel, aus der Friedensbewegung?

Deutlich wird: Dieser Beitrag hat eine massive journalistische Schlagseite. Keine Perspektivierung, keine Gegenstimmen, keine Grundsatzkritik findet sich darin.

Für einen derartigen Beitrag braucht es keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dass könnte – für weniger Geld – auch die Regierung oder die Bundeswehr selbst abliefern. Freilich fehlte dann das Siegel „Journalismus“.

Doch Moment! Wie ist es nach dem Beitrag weitergegangen? Folgte vielleicht doch noch ein „kritisches Stück“?

Nun, was folgte, war ein Interview mit Boris Pistorius …

Die Linken-Politikerin Ulrike Eifler kommentiert den Beitrag auf der Plattform X wie folgt:

Dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht einmal mehr den Eindruck erwecken, als vierte Gewalt die Obrigkeit zu kontrollieren, sondern ihre Berichterstattung bereitwillig der offiziellen Linie der Bundesregierung unterordnen – auch das ist Teil der Kriegsvorbereitung.

Titelbild: Screenshot ZDF heute journal

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Juraprofessor Martin Schwab: „Solche Richter können gar nicht unabhängig sein“/Coronaverfahren Julia Neigel (Interview Teil 2)

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„Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme“, sagt Jura-Professor Martin Schwab im zweiten Teil des Interviews mit den NachDenkSeiten in Sachen Corona-Verfahren Julia Neigel. In diesem Interview bekräftigen Schwab und die Künstlerin Neigel ihre Kritik an der sächsischen Justiz. „Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen“, sagt Schwab. Detailliert schildert Neigel, wie ihr Juristenteam in ihrem Verfahren gegen die Corona-Maßnahmen vorgeht und was sie erlebt hat. Sie spricht von einem „dunklen Mittelalter des Rechtsstaates“ und sagt, scheinbar sei verdecktes Ziel im Prozess, einen „Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden“. Im Hinblick auf einige Corona-Maßnahmen begründet die Sängerin, warum sie darin ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ sieht. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Sie, Herr Schwab, haben, wenn ich das richtig verstanden habe, spezielle persönliche Erfahrungen mit dem Gericht gemacht, und zwar: In der dritten mündlichen Verhandlung wurden Sie nicht per Videoschalte zugelassen. Stimmt das? Und: Wie erklären Sie sich das?

Martin Schwab: Ich hatte den zuständigen Richtern mitgeteilt, dass ich am 29. Januar 2026 nicht an der dritten mündlichen Verhandlung teilnehmen kann, weil ich an diesem Tag meine Vorlesungen in Bielefeld halten musste. Zwei Wochen später wäre das kein Problem gewesen, weil dann schon die Semesterferien angefangen hatten. Das Gericht hat auf meine Lehrverpflichtung keine Rücksicht genommen.

Mehrere Versuche wurden vom gesamten Anwaltsteam unternommen, das Gericht umzustimmen – ohne Erfolg. Selbst als ich am 29. Januar 2026 an meinem Computer saß und bereit gewesen wäre, per Videokonferenz an der Verhandlung teilzunehmen, wurde der Antrag, mich per Video zuzuschalten, abgelehnt.

Ich kann mir das nur so erklären, dass das Gericht nicht wollte, dass ich in der mündlichen Verhandlung zu Wort komme.

Zur Frage, ob und ggf. wann die 2G-Verordnung durch die Lockdown-Verordnung ersetzt wurde, hatte ich in meinen Schriftsätzen vieles ausgeführt und mit einschlägiger Rechtsprechung belegt. Einen sachlichen Grund, meine Teilnahme zu verhindern, gab es also nicht.

Julia Neigel: Tatsache ist, dass jeder im Team sich auf einzelne Aufgaben spezialisiert hat, weil der Prozessstoff extrem aufwändig ist. Darunter fielen Recherchen zu Verordnungen, Studien, Statistiken, Medienaussagen der Politiker, EU-Recht, Medizinrecht, Kulturrecht etc. Prof. Dr. Martin Schwab hat sich unter anderem auf die Verkündungs- und Inkrafttretungsfrage spezialisiert und die wichtigsten Schriftsätze dazu verfasst. Das Gericht hat unsere Anträge auf Zuschaltung meines mandatierten Juristen unsachlich und diskriminierend abgelehnt.

Das erinnert an das, was Sie zuvor angesprochen haben, also den Umgang des Gerichts mit ihrem Gewerkschaftsvertreter.

Julia Neigel: Die Richter maßten sich an, mir erklären zu wollen, welcher Anwalt für mich wichtig wäre und wer nicht. Sie behaupteten, weil er ja kein Verwaltungsrechtler, sondern „nur“ Rechtswissenschaftler sei und ich genug Anwälte hätte, müsse er ja nicht zugeschaltet werden. Das erinnerte mich an die willkürlichen Methoden der Personenbeschränkungen der Corona-Politik. Man hätte auch gleich sagen können: Am Weihnachten musst Du dich z.B. bei fünf Kindern für nur vier entscheiden, weil wir die Anzahl der Zusammenkunft begrenzen werden, oder man darf nur drei von vier Musikern auf die Bühne lassen, weil uns die Nase des vierten Musikers nicht passt. Auch hier fand erneut ein Eingriff der Richter in die prozessuale Waffengleichheit zugunsten des Prozessgegners, der Regierung statt, um mein Juristen-Team zu unterminieren.

Was sind Ihre Schlüsse?

Julia Neigel: Es ist für uns offensichtlich, dass die Richter im dritten Verhandlungstermin im Februar 2026 unseren Vortrag zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme, den neuralgischen Punkten hinsichtlich der schweren Mängel an der Verordnungserstellung sowie die juristischen Konsequenzen, die Prof. Dr. Martin Schwab dazu abgeben hat können, der Öffentlichkeit vorenthalten wollten. Nur so ist es erklärbar, dass die Pressestelle des OVG insbesondere die Medien bezüglich der öffentlichen mündlichen Verhandlung nicht informiert hat und Martin Schwab keine Videozuschaltung erlaubte. Videozuschaltungen sind bei Gerichten gang und gäbe. Hätten wir die Medien nicht drei Tage vor Termin selbst informiert, hätte es an diesem Tag gar keine Zuhörer, geschweige denn Presse im Saal gegeben. Dass Prof. Dr. Martin Schwab hierzu am selben Tage auch nicht angehört werden sollte, passt hierzu ins klare Bild. Man stelle sich vor, die Journalisten hätten gehört, was er zu sagen hat, und hätten darüber geschrieben.

Was wäre dann gewesen?

Julia Neigel: Ganz Deutschland hätte sofort lesen können, dass die betroffenen Bürger für den Zeitraum vom 22. November 2021 bis 23. November 2021 wegen rechtswidriger Maßnahmen der sächsischen Regierung Amtshaftungsansprüche stellen können, weil das verkündete Inkrafttreten der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 verpatzt wurde, aber zugleich Strafen und Schließungen von Betrieben verhängt wurden. Zu diesem Zeitpunkt war kein Gesetzes- und Verordnungsblatt gedruckt und damit die Verordnung gesetzlich nicht in Kraft. Die Beweisaufnahme der letzten zwei Jahre hat ergeben, dass die Regierung das sehr wohl wusste, sodass sie den Lockdown und alle etwaigen Strafen während dieser zwei Tage formell nicht erlassen durfte. Die sächsische Regierung hat die Bevölkerung hierbei belogen und getäuscht und wider besseres Wissen gegenüber der Öffentlichkeit den Schein erweckt, dass die Lockdown-Verordnung für diesen Zeitraum gesetzlich wirksam wäre.

Als wir in der Verhandlung zwei Jahre zuvor am 8. Februar 2024 aufzeigten, dass die Lockdown-Verordnung bis zum 25. November 2021 auf der Website der Regierung nur als Entwurf zu finden war und damit möglicherweise der Lockdown über vier Monate unwirksam war, haben die Richter die Prüfung der Unwirksamkeit der Verordnung verweigert. Der Gegner hat die Klageerweiterung auf die Lockdown-Verordnung abgelehnt. Sie haben mit einem Teilurteil die Prüfung der Unwirksamkeit des Lockdowns aus der Klage herausgenommen und den effektiven Rechtsschutz für eine separate Klage vereitelt, weil sie ihrer Hinweispflicht innerhalb der Frist nicht nachgekommen sind.

Wie meinen Sie das?

Julia Neigel: Richter haben eine Hinweispflicht gegenüber dem Kläger. Wenn etwas mit den Anträgen nicht stimmt, müssen sie den Kläger darauf hinweisen, damit dieser gegebenenfalls einen anderen Klageweg in der möglichen Frist bestreiten kann. Diese Frist war ein Jahr. Der gesetzlichen Hinweispflicht sind die Richter hier nicht nachgekommen. Bei Hinweis des Gerichts hätte ich die Klageerweiterung in ein separates Verfahren umwandeln lassen. Dafür genügt ein einfacher Antrag während der Verhandlung. Doch da das Teilurteil drei Jahre dauerte, war die Frist von einem Jahr vorbei. Die Richter meinten, die Klageerweiterung würden man am OVG grundsätzlich als separates Verfahren führen und außerdem hätte diese Lockdown-Verordnung nichts mit der 2G-Verordnung zu tun, zumal der Prozessgegner die Klageerweiterung ablehnte. Daher wäre die Prüfung der Verordnung abzuweisen.

Die Richter widersprachen sich. Die beiden Verordnungen und die formelle Zulassung meiner Klage hängen sehr wohl zusammen und unmittelbar von der Frage ab, wann die Lockdown-Verordnung in Kraft tritt oder nicht. Ist sie zu spät in Kraft getreten, muss das Gericht die Lockdown-Verordnung für unwirksam erklären. Das sollte mit dem Teilurteil verhindert werden. In beiden Verordnungen wurden die Bereiche der Kultureinschränkungen angegriffen. Noch dreister war dann der zwei Tage nach dem Teilurteil getroffene Beschluss der Wiedereröffnung der Beweisaufnahme, die eben genau diese Prüfung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung zum Ziel hatte. Mit dem zuvor durchgeführten Teilurteil war ein mögliches negatives Ergebnis für die Regierung vereitelt und hatte keine rechtlichen Konsequenzen. Es ist mittlerweile so klar zu durchschauen, wie die Richter ergebnisorientiert zu Gunsten ihrer Dienstherren handelten. Ziel war es scheinbar einzig und allein, Haftungsschaden von der sächsischen Staatskanzlei abzuwenden, offensichtlich egal wie. So sieht also das dunkle Mittelalter des Rechtsstaates aus.

Damit ist immer noch nicht Schluss. Frau Neigel, Sie haben in einem Gespräch mir gegenüber erwähnt, dass es einen „Prozessbevollmächtigten“ geben soll, der die Verfassungsnorm, die wegen des Verkündungsmangels von Ihnen herangezogen wurde, angeblich mitverfasst hat. Stimmt das? Und: Was bedeutet das?

Julia Neigel: Ja, das stimmt. Marcel Luthe hat seine Biographie minutiös recherchiert. Der Anwalt der sächsischen Regierung war ab 1. Januar 1991 im Sächsischen Justizministerium tätig. In dieser Funktion hat er die Erarbeitung der Sächsischen Verfassung institutionell begleitet, grundlegende Gesetze des Freistaates entworfen – darunter das Verfassungsgerichtshofsgesetz und jene Bestimmungen, aus denen die Verkündungsanforderungen für Rechtsnormen folgen: nämlich den Art. 75 und 76 der Sächsischen Verfassung, um die es im Verfahren bei der Frage des Inkrafttretens der Lockdown-Verordnung konkret geht.

Er leitete dann bis 2005 die Abteilung Parlamentsdienste der Landtagsverwaltung, vertrat den Landtag vor dem Verfassungsgerichtshof – so kannte er seine eigene Norm also von drei Seiten: als Verfasser, als parlamentarischer Begleiter und später als Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs. Seine biographische Konstellation schließt zu 100 Prozent aus, dass seine wahrheitswidrige Behauptung der Wirksamkeit der Lockdown-Verordnung am 22. November 2021 beim Gerichtsprozess auf Rechtsunkenntnis beruht. Wer die Verkündungsvorschriften selbst entworfen hat und weiß, dass das Gesetzes- und Verordnungsblatt, welches zum Inkrafttreten zwingend benötigt wird, erst am 23. November 2021 zur Post gebracht wurde und bis dahin nur ein Entwurf mit dem Platzhalter „SXXX” online stand, weil diese Drucksache am 22. November 2021 noch gar nicht gedruckt war, kann die Behauptung, besagte Verordnung sei am 22. November 2021 um 0:00 Uhr wirksam in Kraft getreten, im Hinblick auf die Erfordernisse aus der sächsischen Verfassung nicht gutgläubig aufgestellt haben.

Hinzu kommt, dass er, bis wir das Gegenteil bewiesen haben, anfänglich sogar behauptet hat, dass die Drucksache schon am 20. November 2021 gedruckt und verkündet gewesen sei und der besagte Online-Entwurf, der nur mit einem Platzhalter ohne Drucksachennummer versehen war und der lediglich bis zum 24. November 2021 öffentlich zu finden war, ein reines „Versehen“ gewesen wäre. Man habe am 22. November 2021, am Tag der Verkündung, vergessen, den Entwurf auszutauschen. Das war kein Versehen. Vom 20. November 2021 bis zum 23. November 2021 existierte laut der Beweisaufnahme kein Gesetzes- und Verordnungsblatt als Drucksache, weil es noch gar nicht gedruckt war, und die Regierung wusste das ebenso wie deren Anwalt. Dies alles begründet unseren Verdacht des direkten Vorsatzes und unsere Strafanzeige auch gegen Amtsträger eines Ministeriums.

Herr Schwab, wie erklären Sie sich, die Gesamtlage betreffend, die Klage von Frau Neigel?

Martin Schwab: Wenn es in diesem Verfahren mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätte das Gericht den Normenkontrollantrag von Frau Neigel für zulässig erachten und in eine inhaltliche Prüfung der 2G-Verordnung und Lockdown-Verordnung eintreten müssen.

Zusammen mit meiner Mitarbeiterin Annette Merkel, die sich mit ihrem medizinischen Wissen – sie ist staatlich geprüfte Heilpraktikerin –, mit profunden Recherchen, mit zielführenden Aufbau- und Formulierungsvorschlägen und mit wichtigen strategischen Überlegungen an der Schriftsatzarbeit beteiligt hat, hatte ich allein zu diesem Thema zwei dicke Schriftsätze verfasst, die ich dem OVG Bautzen im Verfahren von Julia Neigel vorgelegt habe. Der erste dieser beiden Schriftsätze umfasst 163 Seiten und datiert vom 4. Februar 2024, noch bevor die RKI-Protokolle veröffentlicht wurden. Hierin wird herausgearbeitet, dass schon die damals veröffentlichten Daten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums die Killervirus-Pandemie-Erzählung in keiner Weise stützten. In diesem und außerdem in einem weiteren, 426 Seiten umfassenden Schriftsatz vom 13. Januar 2026 finden sich jede Menge Fakten und Belege, die eindeutig beweisen, dass die Killervirus-Pandemie-Erzählung und die daraus abgeleiteten Maßnahmen nicht nur auf groben Fehlannahmen, sondern auf vorsätzlichen Falschbehauptungen beruhten. Diesem Vortrag hätte das OVG Bautzen nachgehen müssen.

Julia Neigel: Alle Juristen im Team haben jeden Blickwinkel der Maßnahmen auseinandergenommen und reichlich vorgetragen. Die Schriftsätze sind zahlreich und fundiert, zum Beispiel auch zum Thema mildere Mittel, bedingte Zulassung der „Corona-Impfstoffe“ und des Verbotes, dieses als einrichtungsbezogenes Impfpflicht-Mittel für 2G zu nutzen. Wir haben den Verdacht: Die Richter wollten die Klage formell nicht zulassen, weil anhand all unserer Beweise bei materieller Prüfung und bei Nutzung der Denk- und Rechtslogik sich zwingend ergibt, dass 2G für verfassungswidrig, im Mindesten aber für unverhältnismäßig zu erklären ist und die Regierung dadurch einen Schaden ausgleichen muss. Erst recht gilt dies für die Lockdown-Verordnung, die massive Schäden bei der Gesellschaft ausgelöst hat. Um uns den Weg zum Bundesverwaltungsgericht abzuschneiden, wurde durch die Richter des OVG die Revision nicht zugelassen. Wir haben nun Nichtzulassungsbeschwerde und Revisionsbegründung eingereicht. Die Rechtsauffassung dieser Richter, dass man Verordnungen ohne Zugänglichmachung für die Bürger geheim in Kraft treten lassen könne, liest sich wie eine Entscheidung aus den Tagen der Monarchie und des Adels, der glaubt, über sein Fußvolk willkürlich verfügen zu dürfen.

Sie haben jetzt den Schritt in die Öffentlichkeit gewagt. Was sind Ihre Forderungen? Was erwarten Sie?

Julia Neigel: Dieses Verfahren und das Verhalten der Verantwortlichen haben uns gezeigt, dass der Rechtsstaat reformiert und zu seinen tatsächlichen Pflichten zurückgeführt werden muss. Ich erinnere an Art. 6 EMRK, an das Menschenrecht auf ein faires Verfahren. Wir fordern vollständige Aufklärung, da dieser Prozess nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Wir fordern Richter, die neutral, fair und gerecht handeln, das Recht nicht verdrehen, nicht vorverurteilen und erst recht keine Urteilsentwürfe nebst Ergebnis vor Verhandlung und Beweisaufnahme in Stein gemeißelt haben. Wir fordern die Staatsanwaltschaft auf, tätig zu werden und ihre Pflicht zu tun, auch wenn wir wissen, dass sie weisungsgebunden ist. Wir fordern das sächsische Parlament auf, die Pflichtverletzung der betreffenden Ministerin zu prüfen.

Es muss geprüft werden, was am OVG Bautzen versäumt und umgangen wurde, ob es Absprachen gab, um ein für uns günstiges Urteil nicht fällen zu müssen. Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. In jedem Fall gehen wir mit jedem Rechtsmittel gegen diese Methoden vor, bis wir ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und politisch neutralen Gericht bekommen, welches unsere Beweise würdigt und gerecht entscheidet. Das System der Gewaltenteilung krankt an seiner eigenen Korruptheit. Richter müssen von unabhängigen Kollegen sowie ohne Parteibuch berufen werden, nicht von Politikern instrumentalisiert und installiert werden. Diese Methode hat schon zu viel Vertrauen in den Rechtsstaat zerstört und geht dem Rechtsbankrott entgegen. Der Begriff „Bananenrepublik“ kommt nicht von ungefähr.

Martin Schwab: Das Verhalten des Pressesprechers hat jedenfalls gezeigt, dass es keine gute Idee ist, Menschen, die jahrelang in der Ministerialbürokratie ihren Dienst verrichtet haben, anschließend auf einen Richterstuhl zu setzen. Solche Richter können gar nicht unabhängig sein – weil sie die Brille der Exekutive niemals werden ablegen können.

Soweit zur aktuellen Entwicklung. Lassen Sie uns zurückschauen, um besser zu verstehen, wie Sie überhaupt zu Ihrer Klage gekommen sind. Im November 2021 haben Sie ein Normenkontrollverfahren gegen zwei Corona-Verordnungen des Freistaats Sachsen eingereicht. Was ist der Grund?

Julia Neigel: Nach ewig langem Lockdown konnten wir wieder auf Tour, mussten aber die Konzerte unter dem 3G-Regime – als geimpft, genesen, getestet und mit Abstand von 1,5 Metern von Person zu Person – durchführen. Das schon war für uns und unser Publikum Zumutung genug. Indessen häuften sich im Bereich der Kulturschaffenden die Selbstmorde, Insolvenzen, Depressionen, Geschäftsaufgaben. Beinahe jeder Prominente, der Kritik an der Corona-Politik äußerte, wurde zudem in den Medien geächtet.

Selbstmorde?

Julia Neigel: Ja, ich selbst kenne zwölf Kulturschaffende, die sich in dieser Zeit aus Verzweiflung das Leben genommen haben. Monatelanges Arbeitsverbot ohne finanziellen Ausgleich hinterließ seine Spuren. Die Kulturszene stand wegen mangelhafter Fördermittel und politischer „Systemunrelevanz“ schon längst kurz vor dem Kollaps, als wir endlich wieder auf die Bühnen durften. Die Künstler, die dieses politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Desaster überlebt hatten, waren einfach nur noch froh, wieder arbeiten zu können.

Was war nun das Problem?

Julia Neigel: Die 3G-Regel ließ meist nur 25 Prozent der Zuschauerzahl im Verhältnis zur räumlichen Kapazität zu. Die fehlenden Einnahmen durch die Zuschauerbegrenzung wurde durch ein bundesweites Veranstaltungs-Förderprogramm ersetzt. Unsere Tournee als 3G-Veranstaltungen war lange schon ausverkauft. Am 22. November 2021 sollte verkündet werden, dass am 25. November 2021 die pandemische Lage nationaler Tragweite aufgehoben wird. Das wussten wir schon zuvor und machte uns Hoffnung, wieder zur Normalität zurückzukehren.

Das war aber nicht so?

Julia Neigel: Genau. Am 15. November 2021, drei Tage von dem ersten Konzert in Sachsen, kam die Meldung, dass die sächsische Regierung, anstelle die Maßnahmen dann aufzuheben, von 3G- auf ein 2G-Regime – also nur geimpft und genesen – umstellt, obwohl die pandemische Lage nationaler Tragweite im Begriff war, bundesweit aufgehoben zu werden. Die sächsische Regierung rief stattdessen die Überlastung des Gesundheitswesens aus und ging in einem Art Staatsstreich radikal gegen die Freiheitsrechte der Menschen vor. Wie sich später herausstellte, gab es diese allgemeine Überlastung in Sachsen zwar so eben gerade nicht, aber es wurde als Grund für 2G benannt. Bayern und andere Bundesländer wollten dem Beispiel folgen. Die CDU und die SPD debattierten indessen im Parlament schon über die allgemeine Impfpflicht, was 2G zum Dauerzustand gemacht hätte. Während also in anderen europäischen Staaten die Maßnahmen schon längst aufgehoben waren, schon die höchsten Gerichte feststellten, dass ein Kulturlockdown gegen das Diskriminierungsverbot verstieße, sowie 2G verfassungswidrig wäre, ebenso wie ein Lockdown allgemein verfassungswidrig sei, zog man in Sachsen nun die Daumenschrauben an.

Was heißt das?

Julia Neigel: Mehr als ein Drittel des Publikums, der Menschen mit natürlichem Gesundheitsstatus mussten ihre Tickets zurückgeben und vor der Tür draußen bleiben – wie ein durchnässter Hund im Regen. Obwohl die Kulturelle Teilhabe ein Menschenrecht nach Art. 15 UN-Sozialpakt und Art. 17 AEMR ist, schien es niemanden zu interessieren, dass der völkerrechtliche Schutz dieses Teils der Gesellschaft gebrochen wurde. Dabei war das Mittel des Zugangs die sogenannte „Corona-Impfung“, ein nur bedingt zugelassenes und ein sich im medizinischen Versuch befindliches unerforschtes Pharmaprodukt.

Der Umgang mit den Künstlern war für Sie diskriminierend?

Julia Neigel: So ist es. Wir Künstler wurden das ganze Jahr 2020 bis in den Herbst 2021 hinein von den Politikern als unwichtig deklariert, diskriminiert, wirtschaftlich und gesellschaftlich vergessen, unsere Berufsgruppe hatte das längste Arbeitsverbot. Nun sollten wir jetzt auch noch indirekt unter Pharmawerbung jeden kulturell ausschließen und bestrafen, der bei der sogenannten „Impfkampagne“ nicht mitmachte. Ich weigerte mich, dies Menschen anzutun.

Und mit 2G …

… wurde uns die Pistole gezielt auf die Brust gesetzt: Wenn wir 2G verweigern würden, dann gäbe es keinen finanziellen Ausgleich für die Absage von schon entstandenen und hohen Produktionskosten, das Förderprogramm 3G fiel nämlich damit weg. Würden wir 2G aber machen, wäre es andererseits unmöglich, innerhalb ein paar Tagen eine zuvor mit nur 25 Prozent Kapazität ausverkaufte Halle nun zu 100 Prozent zu füllen, zumal die „Ungeimpften“, die Tickets hatten, diese nun zurückgeben mussten, zumal wir damit eine Diskriminierung unterstützt hätten.

Was Sie hier beschreiben, betraf auf die ein oder andere Weise mehr oder weniger alle Bürger.

Julia Neigel: Natürlich, denn Menschenrechte wurden bundesweit überall über Bord geworfen: Wir mussten mitansehen, wie Krankenhäuser und Seniorenheime monatelange Besuchsverbote ausriefen, obwohl die vollständige soziale Isolation von wehrlosen und hilflosen Menschen von über 14 Tagen nach dem Infektionsschutzgesetz und seinem § 28 a Abs. 2 Satz 2 wegen des Verbots der psychischen und körperlichen Folter nach der Nelson-Mandela-Regelung der UNO schlichtweg strikt verboten ist. Menschen durften nur am gesellschaftlichen Leben teilhaben, wenn sie sich einem medizinischen Versuch unterwarfen, über den sie nicht vollständig aufgeklärt wurden. Von dem, was unsere Kinder ertragen mussten, möchte ich erst gar nicht anfangen.

Was heißt das konkret?

Julia Neigel: 2G und all das Beschriebene waren ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und was da mit uns Künstlern und unserem Publikum gemacht wurde, war ein Teil davon und offensichtliche Erpressung und Nötigung. Während zig Millionen gekaufter Dosen im Lager der Verfall drohte, sollten wir, die wir ausgehungert nach Konzerten waren, uns nun für die Pharmaindustrie instrumentalisieren lassen oder uns mit einer eigenen Absage quasi wirtschaftlich selbst ruinieren. Ich lasse mich nicht zum Objekt des Staates machen. Es verstößt auch gegen meine Selbstwürde und mein Gewissen.

All diese Methoden, mit uns umzugehen, haben mich zutiefst schockiert. Ich hätte niemals gedacht, dass dies in Deutschland passieren kann. Deshalb habe ich gesagt: Nicht mit mir.

Und deshalb haben Sie sich zur Klage entschieden.

Julia Neigel: Richtig, ich beschloss, am 16. November 2021 ein Eilverfahren gegen die gültige 2G-Verordnung am sächsischen Oberverwaltungsgericht, dem OVG Bautzen, einzureichen, schon alleine wegen meines Publikums.

Am Freitag, den 19. November 2021, bekam ich vom OVG, übrigens von den Richtern der darauffolgenden regulären Normenkontrollverfahrens, die Mitteilung, dass sie mein Eilverfahren ablehnen.

Mit welcher Begründung?

Julia Neigel: Sinngemäß: Die Menschen hätten sich ja „impfen“ lassen können, dann wäre der kulturelle Ausschluss der Pandemietreiber aus der Gesellschaft nicht nötig geworden – dabei war 2G ja das genaue Gegenteil. Alle „Geimpften“ dachten irrtümlicherweise, dass sie nicht mehr ansteckend wären, weil man das so beworben hat. Zeitgleich propagierte der sächsische Ministerpräsident in den Medien das Nudging „Pandemie der Ungeimpften“. Es war offensichtlich, dass 2G als einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Kultur an den kulturell und sozial ausgehungerten Menschen genutzt werden sollte, um die Impfquote zu erhöhen.

Am 24. November 2021, also noch in der Frist, reichte ich nach Ablehnung des Eilverfahrens deshalb die reguläre Normenkontrollklage gegen die 2G-Verordnung ein, währenddessen der totale Lockdown nebst Ausgangssperren durch den Ministerpräsidenten über die Medien ausgerufen wurde. Der Prozessgegner, die sächsischen Regierung, teilte im Verfahren mit, dass die 2G-Verordnung bei Einreichung der Normenkontrollklage am 24. November 2021 also nicht mehr gültig gewesen sei, obwohl diese laut § 23 der 2G-Verordnung erst am 25. November 2021 außer Kraft trat und eine Pressekonferenz der Regierung noch lange keine rechtsgültige Verordnung ersetzt. Die 2G-Verordnung wäre laut Prozessgegner am 22. November 2024 vorzeitig von einer Lockdown-Verordnung aufgehoben und abgelöst worden.

Stimmte das denn?

Julia Neigel: Nein, später stellte es sich als wahrheitswidrig heraus. Wegen dieser Behauptung aber reichte ich eine Klageerweiterung auf die darauffolgende Kettenverordnung, die Lockdown-Verordnung ein, weil diese am 24. November 2021 online nicht als rechtswirksam in Kraft getretene Verordnung zu finden war. Es ist nun belegt, dass die Regierung mit ihrer Behauptung, die Lockdown-Verordnung sei am 22. November 2021 in Kraft getreten, der Öffentlichkeit sowie gegenüber dem Gericht wider besseres Wissen die Unwahrheit gesagt hat.

Die Berliner Zeitung schrieb zu den gesamten Vorgängen sinngemäß, dass wir hier möglicherweise einen „Sachsensumpf 2.0“ hätten, was ich nachvollziehen kann. Es ist wohl oft schon so gelaufen, aber bisher nicht aufgedeckt worden. Wir wissen spätestens seit dem Urteil des EuGH, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern durch das Justizministerium politisch weisungsgebunden ist und bis heute, trotz Rüge des Europäischen Gerichts, den Makel am § 146 GVG dazu immer noch nicht geändert wurde. Wir wissen auch, dass Richter in ihrer Karriereleiter von der Gunst des Justizministers und dessen Parteiprogramm abhängig sind, oft ein Parteibuch haben, zum Teil ins Ministerium in die „Verwendung“ gerufen werden, um Weisungen zu empfangen und umzusetzen, bevor sie an ein höheres Gericht befördert werden. Der Rechtsstaat muss reformiert werden, sonst verursacht er durch die Verschmelzung mit der Politik noch mehr schweres Unrecht. Die Gewaltenteilung funktioniert nicht mehr. Wir brauchen eine Gewaltentrennung.

Das Titelbild zeigt einerseites das Urteil von 2026 zur 2G-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen Urteilsentwurf und dem Urteil.
Und andererseits das Teilurteil vom Februar 2024 zur Lockdown-Verordnung vs. Urteilsentwurf. Die roten Stellen zeigen die Übereinstimmung zwischen dem Urteilsentwurf und dem Teilurteil.

Titelbild: © Dana Barthel (Julia Neigel)

(Auszug von RSS-Feed)
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