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Der große BAföG-Bluff. Nicht sexy, nicht lustig und garantiert nichts wert 

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Nun sieht auch Raumfahrtministerin Bär keine Chance mehr auf eine zügige Reform der Bundesausbildungsförderung. Dafür wäre weder eine Mehrheit in Sicht noch Geld da, zumal Studierende in Deutschland ohnehin privilegiert seien. Kritiker sind empört und die SPD fühlt sich verschaukelt. Für einen Koalitionsbruch reicht das aber trotzdem nicht. Versprochen! Von Ralf Wurzbacher.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Jetzt hängt der Haussegen so richtig schief. „Wenn die #Bafög-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt, dann gehen wir!“, verbreitete die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner am Montagmorgen auf ihrer Instagram-Seite. Das sollte wohl bedeuten: Genug der Demütigungen, die Sozialdemokraten machen Schluss, falls die Union auch noch das allerletzte Versprechen aus dem Koalitionsvertrag kassiert.

Der Vorgang zeigt: Es kriselt gewaltig zwischen den Regierungspartnern. Erzürnt hatte Wagner ein Vorstoß von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär vom vergangenen Wochenende. Dabei hatte sie der einst fest eingeplanten „großen Novelle“ des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) so etwas wie den finalen Todesstoß versetzt. „Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die BAföG-Reform, und wir sind auch im Zeitplan“, ließ sich die CSU-Politikerin von den Zeitungen der Funke Mediengruppe zitieren.

„Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird.“

Deshalb, so ihr Schluss, erwarte sie keinen schnellen Vollzug des Projekts.

Geht gefälligst jobben!

Dessen Beerdigung erfolgte nach davor schon langer Leidenszeit. Wie die NachDenkSeiten vor einer Woche im Beitrag „Bla, bla, bla. Von Bildung quatschen, aber viel lieber Kampfpanzer kaufen …“ berichteten, hatte davor schon CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) proklamiert, „staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG werden wir absehbar nicht erhöhen können“. Das war Teil eins der Begräbniszeremonie. Teil zwei folgte mit der Nichtbehandlung des fraglichen Gesetzentwurfs in der Bundeskabinettssitzung am 27. Juni – entgegen der Planung, wie die SPD-Fraktion nachher klarstellte.

Für den dritten Akt trat Bär nun höchstpersönlich in die Kanzel. Und kanzelte neben den SPD-Genossen auch noch all diejenigen ab, die einen BAföG-Aufschlag zwar bitter nötig hätten, aber absehbar nicht bekommen werden. Die Studierenden sollten gefälligst jobben gehen, befand die Ministerin. Das sei „kein Drama“, viele sammelten dabei „sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“. Im Übrigen sei ihre Situation sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren und der Staat ermöglicht vielen jungen Leuten überhaupt erst ein Studium.“

Das ist harter Tobak. In Deutschland leben weit über 30 Prozent aller Hochschüler in Armut. Unter denen im BAföG-Bezug sind es noch deutlich mehr. Über zwei Drittel gehen nebenher arbeiten, um über die Runden zu kommen. Vor allem die horrenden Mieten und die stark gestiegenen Lebensmittelpreise treiben immer mehr junge Menschen in Existenznöte. Den letzten Aufschlag beim BAföG, wovon ohnehin nur wenige der rund 2,9 Millionen Hochschüler profitieren, gab es im Herbst 2024. Wie gewohnt hielt die bewilligte Zugabe nicht mit der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung mit.

Faule Ministerin

Bärs Äußerungen lösten prompt wütende Reaktionen bei Studierendenvertretern, Gewerkschaften und der Opposition aus. Zum Beispiel erklärte Nicole Gohlke von der Bundestagsfraktion Die Linke: „Dorothee Bär verhöhnt die Lebensrealität von hunderttausenden Studierenden.“ Die CSU-Frau wiederhole „saudumme Klischees“ vom faulen Studenten, beklagte Juso-Chef Philipp Türmer, und der studentische Dachverband fzs konterte: „Wir werden uns der faulen Austeritätspolitik dieser Regierung und insbesondere der Union entgegenstellen.“ Studierende versuchten, sich irgendwie durch Prüfungsdruck, Fristen, Nebenjobs und private Verpflichtungen zu schlagen, „und die Ministerin, die das BAföG ‚wieder sexy‘ machen wollte, arbeitet einfach nicht“.

Zur Erinnerung: Vor rund sieben Monate hatte Bär BAföG ein „Galgenmännchenwort“ genannt, das „nicht total sexy“ klinge. Deshalb müsse ein neuer Name her, vielleicht in Richtung „Stipendiensystem“, um die Sozialleistung aus der Wahrnehmungsecke des Altmodischen zu holen. Sagen wollte sie damit wohl, dass das System attraktiver werden müsse, damit mehr Studierende und Schüler ihr Anrecht auf eine Förderung einlösen. Das tut von den Anspruchsberechtigten nur noch eine Minderheit, während nicht einmal mehr zwölf Prozent aller Studierenden von der staatlichen Hilfe profitieren. Allerdings beschlich einen schon damals das Gefühl, Bär gehe es weniger um die Sache als um Symbolpolitik und flotte Sprüche.

Zeitfenster zu

Daraus ist längst Gewissheit geworden. Monatelang hatte sie mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil um die Finanzierung der Pläne gestritten. Der SPD-Kassenwart wollte, dass das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Kosten aus dem eigenen Etat bestreitet. Die Forschungsministerin nahm dagegen Klingbeil in die Pflicht, damit ihr mehr Geld für ihre Hightechagenda bleibt: für Flugtaxis, Fusionsreaktoren, Hyperloops und Reisen zum Mond. Das endlose Herumgeeiere nährte irgendwann den Verdacht, es könnte bei all dem nur darum gehen, Zeit zu gewinnen mit dem eigentlichen Ziel, das Projekt im Sande verlaufen zu lassen. Selbst nachdem die Streithähne vor einem Monat „endlich“ eine „Einigung“ erzielt hatten, landete Bärs Gesetzesvorlage trotzdem nicht auf dem Kabinettstisch, derweil das Zeitfenster für einen geregelten Gesetzgebungsprozess immer enger wurde.

Jetzt ist das Fenster praktisch zugeschlagen. Passiert Bärs Vorlage für eine 30. BAföG-Novelle nicht vor der Sommerpause, also bis zum 10. Juli, den Bundestag und den Bundesrat, kann das Gesetz nahezu unmöglich im Herbst in Kraft treten. Damit fiele mindestens die erste Stufe der Reform aus, sprich die Anhebung der BAföG-Wohnpauschale für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende von 380 auf 440 Euro. Dabei wäre das nur eine unzureichende Erleichterung. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kostet heute im bundesweiten Schnitt 512 Euro, vielerorts deutlich mehr.

Noch geringer erscheinen die Chancen auf eine schrittweise Gleichstellung des BAföG-Grundbedarfs mit dem Bürgergeld – demnächst Grundsicherungsgeld. Ursprünglich geplant war, die Umstellung bis 2029 zu vollziehen. Allerdings würde das Geld kosten, sogar viel Geld, sollten dadurch signifikant mehr junge Menschen auf die Idee kommen, die staatliche Unterstützung zu beanspruchen. Die im Zusammenhang mit der inzwischen wieder obsoleten „Einigung“ genannten Beträge wären dafür viel zu knapp bemessen. Aber die wenigen Mittel will sich Bär ja nun ganz sparen. Begründung: „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht.“

Unter Finanzierungsvorbehalt

Das Versprechen beziehungsweise die schon gängige Praxis, Fantastilliarden Euro in die deutsche Rüstungsindustrie zu pumpen, blendete sie dabei wohl aus. Wobei ihr Schweigen „nachvollziehbar“ erscheint – zu viel reinen Wein vertragen die Menschen im Land nicht. Kürzen beim Sozialen und Klotzen für die „Kriegsertüchtigung“ sind zwar zwei Seiten einer Medaille, aber die Bürger sollen nur die eine Seite sehen und spüren. Weshalb sich inzwischen auch der Bundeskanzler in die Debatte ums BAföG eingeschaltet hat. Seinen Sprecher Stefan Kornelius ließ Friedrich Merz (CDU) am Montag ausrichten, alle Vereinbarungen im Koalitionsvertrag stünden „unter Finanzierungsvorbehalt“.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Raumfahrtministerin bereits ihren nächsten Offenbarungseid geleistet. Offenbar wegen der heftigen Kritik seitens der SPD-Fraktion, die „geschlossen für die Umsetzung der vereinbarten BAföG-Reform zum Wohle der Fachkräfte von Morgen steht“, verkündete ihr Ressort auf der Plattform X, man arbeite daran, „dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet wird und zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann“. Allerdings tagt der Bundestag erst wieder im September, womit ein finaler Beschluss durchs Parlament und den Bundesrat nicht vor Ende Oktober zu schaffen wäre. Dann aber haben das neue Schuljahr (Schüler-BAföG) und das Wintersemester bereits begonnen.

Treu bis zum Tod

Denkbar wäre allenfalls, die Neuregelungen rückwirkend in Kraft zu setzen. Das würde jedoch den ohnedies massiv überlasteten BAföG-Ämtern einen Berg an Mehrarbeit bescheren und zu noch größeren Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheide führen. Dabei sollte es ja gerade ein Ziel der Novelle sein, die Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die NachDenkSeiten wollten vom BMFTR wissen, wie man mit diesem Widerspruch umgeht. Als Antwort gab es eine riesige Sprechblase:

„Im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wird – wie die Ministerin gesagt hat – mit Nachdruck daran gearbeitet, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett beraten werden wird. Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein großes Anliegen. Wir nehmen die Sorgen von Studentinnen und Studenten sowie Auszubildenden ernst, das hat auch die Bundesministerin immer wieder betont. (…) Zu der BAföG-Reform finden intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt.“

An anderer Stelle ließ sich ein Sprecher Bärs damit wiedergeben, dass nicht einmal klar sei, ob das Reformpaket am Ende auch die anvisierte Erhöhung der Leistungen enthalten werde. Das wäre natürlich sehr elegant und ein Novum in der BRD-Geschichte: eine „große“ BAföG-Reform ohne geldwerten Vorteil.

Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geht sowieso davon aus, dass die Ministerin die Öffentlichkeit einmal mehr nur hinhalten will, wie er gegenüber den NachDenkSeiten beschied. Auch um den Laden, sprich die Koalition, irgendwie zusammenzuhalten. Darüber sollte man sich keine Sorgen machen. Besagter Instagram-Beitrag durch SPD-Frau Wagner war am Montagnachmittag schon wieder gelöscht und ist im Internet nur noch durch diverse Screenshots überliefert. Da hat sie wohl übers Ziel hinausgeschossen. „Dann gehen wir!“? Ach was, die SPD bleibt treu und verlässlich, bis unter die Fünf-Prozent-Hürde …

Titelbild: Kristina Nencheva/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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Sag‘s doch mal durch die Blume, Friedrich …

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Die Koalition ist bei den Wählern unten durch und der Bundeskanzler so unbeliebt wie noch kein BRD-Regierungschef vor ihm. Aber Merz hat die Lösung: Er muss einfach nur „besser erklären“, was er mit seiner Kahlschlagspolitik bezweckt. Dann kommt das Vertrauen der Menschen wie von selbst zurück. Ach was!? Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.

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„Soziales Kettensägenmassaker.“ Ein hässliches Wort. Verbreitet hat es das Magazin Cicero, das nicht im Ruf steht, die gesellschaftlichen Verhältnisse überwinden zu wollen. Ein „soziales Kettensägenmassaker“ stehe Deutschland bevor, mit „harten Einschnitten“ in allen Bereichen „bei der Rente“, „beim Elterngeld und beim Wohngeld“, befand vor zehn Tagen (hinter Bezahlschranke) Autor Mathias Brodkorb, Ex-Politiker und immerhin der SPD zugehörig. Man könnte die Liste weiterführen: Kürzungen bei den Krankenkassen, den Kliniken, den Leistungen für Familien, Kinder, Behinderte, Flüchtlinge, Erwerbslose. Über Jahrzehnte gewachsene sozialstaatliche Strukturen will die Bundesregierung mit einem so nie dagewesenen Großreinemachen einfach wegwischen.

Allen voran will das der Bundeskanzler, während sich die SPD beim Massakrieren noch ziert. Eigentlich kann man Friedrich Merz (CDU) fast dankbar dafür sein, dass er mit seinen Plänen und Zielen nicht hinterm Berg hält und in schöner Regelmäßigkeit Sätze wie diesen raushaut: „Wir können uns dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten.“ Oder: „Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich der Wohlstand unseres Landes, den wir heute haben, in Zukunft nicht erhalten.“ Da wissen die Menschen im Land, woran sie sind und wofür sie ihr Kreuzchen am Wahlsonntag gemacht oder nicht gemacht haben. Wobei immer mehr Bürgern eher Letzteres zu Bewusstsein gelangt.

Historischer Vertrauensverlust

Nach gut einem Jahr im Amt leidet Schwarz-Rot unter einem nachgerade historischen Vertrauensverlust. Zuletzt bewerteten je nach Umfrage zwischen zehn bis 15 Prozent die Arbeit der Koalition noch als „gut“, 69 bis 82 Prozent äußerten sich „unzufrieden“. Besonders desaströs sind die Zustimmungswerte für Merz. Kümmerliche 15 Prozent finden seine Arbeit aktuell in Ordnung, über 80 Prozent nicht. Tatsächlich schickt er sich damit an, der unbeliebteste Regierungschef seit BRD-Bestehen zu werden. Es gibt einen ziemlich naheliegenden Schluss, der sich daraus ziehen ließe: Die Leute haben begriffen, wofür die Regierung und speziell der Bundeskanzler stehen – sie selbst lehnen diesen Kurs aber in großer Mehrheit ab. Oder ganz banal ausgedrückt: Die Menschen wollen kein „soziales Kettensägenmassaker“.

Es ergeben sich im Groben zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Union und SPD machen einfach stur weiter wie bisher, sorgen für noch mehr Verdruss und laufen Gefahr, über kurz oder lang zu stürzen. Oder sie lassen von ihrer politischen Linie ab und das mit den sozialen Grausamkeiten einfach bleiben. Aber so einfach macht es sich Merz natürlich nicht. Er hat eine andere Lösung parat. Präsentiert hat er die beim jüngsten Katholikentag in Würzburg, wo er am vergangenen Freitag bei seiner Rede mit Buhrufen bedacht wurde. Dasselbe hatte er vor einer Woche beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erlebt. Auch da provozierte er mit seinem Gerede von „sozialer Kraftanstrengung“ und „tiefgreifenden Sozialreformen“ laute Unmutsbekundungen.

Mit Überbiss zum Bund

Unter diesem Eindruck beschied nun also der Kanzler in Würzburg: „Ich weiß, dass ich in meiner Kommunikation etwas verbessern muss.“ Er werde versuchen, dem Land und der Bevölkerung trotz großer Herausforderungen Optimismus zu geben, dass man es hinbekommen könne. Er müsse aber noch „mehr erklären“. Das ist es in Wahrheit, was den Menschen so zusetzt. Nicht die noch einmal größere Unsicherheit bei der Rente, die noch einmal höheren Zuzahlungen für Medikamente, die drohenden Rückschritte bei der Pflege oder die ständigen Mieterhöhungen. Ach was! Das alles lässt sich hinnehmen und verschmerzen, wenn der Kanzler nur richtig „kommuniziert“ und schlüssig „erklärt“, wozu das alles nötig ist. Etwa dafür, dass die Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee Europas“ aufsteigt oder Deutschlands Milliardäre noch einmal reicher werden können. Das leuchtet ein und mobilisiert Unterstützung.

Zum Beispiel wird dann gewiss auch der noch praktizierende Kieferorthopäde in Berlin Verständnis dafür aufbringen, dass er seinen Job demnächst an den Nagel hängen darf. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht in dem Bereich nämlich „Überversorgung“, will deshalb nur noch auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie setzen und nicht länger auf Zahnärzte, die ihre Kenntnisse über alternative Fortbildungsmöglichkeiten erworben haben. In der Hauptstadt könnten so auf einen Schlag 156 Praxen verschwinden, wie BILD berichtete, und in Nordrhein-Westfalen 200.000 bis 300.000 Kindern „kein Behandler und keine Behandlerin mehr zur Verfügung“ stehen, wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein warnt. Das jedoch wäre für Eltern und ihre Sprösslinge halb so wild, wenn der Kanzler nur die richtigen Worte dafür fände, dass ein Überbiss zwar nicht schön sein mag, aber erst ab neun Millimetern Probleme beim Kauen und Sprechen verursacht. Und außerdem: Die Bundeswehr stellt auch hässliche Entlein ein.

Wähler sind vergesslich

Es gehört schon sehr lange zu den gängigen Sprechblasen im Politgeschäft, einen „besseren Kommunikationsstil“ zu geloben, ohne auch nur einen Deut von der eingeschlagenen politischen Marschrichtung abzuweichen. Dabei ist dies selbst nur eine Kommunikationsstrategie: eine von PR-Profis entwickelte Methode, um schlechten Umfragewerten beizukommen. Und die ereilen die Regierenden in Bund und Ländern immer schneller. Wer glaubte, die Ampelkoalition hätte in puncto „Wähler verprellen“ bleibende Maßstäbe gesetzt, hat sich geirrt. Die Wucht der allgemeinen Enttäuschung ist mit der GroKo noch einmal deutlich größer geworden. Nach einem Jahr ist praktisch aller Kredit aufgebraucht.

Dabei zählt es zu den großen Wunderlichkeiten der Demokratie, dass sich unter diesen Bedingungen jedes Mal wieder neue Regierungen finden lassen, bei nahezu gleichbleibendem Farbenspiel. Eben noch waren die Grünen die Sündenböcke der vermaledeiten Ampel. Aber schon in drei Jahren könnten die verkappten Ökopazifisten rehabilitiert sein und erneut nach der Macht greifen. Selbst die FDP berappelt sich regelmäßig vom „Todesstoß“ und findet zurück auf die große Bühne. Nicht weil ihre Politikangebote überzeugen würden, sondern die Konkurrenz nach vier Jahren Elend mal wieder untendurch ist. Das alles ist tragisch und ein Ausdruck von Alternativlosigkeit und Apathie. Aber leider können sich Politiker auf nichts mehr verlassen als darauf, dass die Wähler vergesslich sind.

Einheitsbrei in Endlosschleife

Mit der erstarkten AfD gibt es faktisch noch weniger Alternativen, weil partout keine Partei sie ins Boot holen will. Immer mehr wählen sie, aber keiner bekommt sie, während der parteipolitische Einheitsbrei in stets neuer, alter Konstellation und in Endlosschleife wiederkehrt. Nicht minder eintönig ist das Programm der Etablierten. Es lautet „Deutschland wettbewerbsfähig machen“ und bedeutet Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung: länger arbeiten, Lohnausbeutung, Sozialkürzungen, weniger Rechte, mehr Repression. Mit den multiplen Krisen seit Corona hat sich die Gangart dabei noch einmal deutlich verschärft, was speziell der AfD riesigen Zulauf gebracht hat. Dabei dürften viele ihrer Anhänger nicht ahnen, dass die Partei so neoliberal tickt wie die FDP und den Sozialstaat nicht minder brutal schleifen will wie Merz und seine CDU.

Man darf gespannt sein, ob und wie der Kanzler seine Rhetorik ummodelt, um von seinen Absichten abzulenken. Bisher hat er mit seiner Diktion von Verzicht und Anstrengung durchaus aufklärend gewirkt. Die Menschen haben sehr wohl verstanden, was er will, sprich ihren Interessen zuwiderhandeln. Ob sie das auch verstehen, wenn Merz Verständigkeit vorschützt? Andererseits dürfte es gerade für ihn kein leichtes Unterfangen sein, sich und seine Sprache fürs Publikum weichzuspülen. Lektion eins, Friedrich! Sag mal „soziales Kettensägenmassaker“ durch die Blume?

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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Schafft das Wohngeld ab!

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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.

Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.

Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.

Von Konrad Adenauer lernen

Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.

Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.

Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.

Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.

Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.

Wohngeld als Vermietersubvention

Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.

Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.

Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.

Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.

Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

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