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Der große BAföG-Bluff. Nicht sexy, nicht lustig und garantiert nichts wert 

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Nun sieht auch Raumfahrtministerin Bär keine Chance mehr auf eine zügige Reform der Bundesausbildungsförderung. Dafür wäre weder eine Mehrheit in Sicht noch Geld da, zumal Studierende in Deutschland ohnehin privilegiert seien. Kritiker sind empört und die SPD fühlt sich verschaukelt. Für einen Koalitionsbruch reicht das aber trotzdem nicht. Versprochen! Von Ralf Wurzbacher.

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Jetzt hängt der Haussegen so richtig schief. „Wenn die #Bafög-Erhöhung nicht zum Wintersemester kommt, dann gehen wir!“, verbreitete die SPD-Bundestagsabgeordnete Carolin Wagner am Montagmorgen auf ihrer Instagram-Seite. Das sollte wohl bedeuten: Genug der Demütigungen, die Sozialdemokraten machen Schluss, falls die Union auch noch das allerletzte Versprechen aus dem Koalitionsvertrag kassiert.

Der Vorgang zeigt: Es kriselt gewaltig zwischen den Regierungspartnern. Erzürnt hatte Wagner ein Vorstoß von Bundesforschungsministerin Dorothee Bär vom vergangenen Wochenende. Dabei hatte sie der einst fest eingeplanten „großen Novelle“ des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) so etwas wie den finalen Todesstoß versetzt. „Mein Haus hat alle Weichen gestellt für die BAföG-Reform, und wir sind auch im Zeitplan“, ließ sich die CSU-Politikerin von den Zeitungen der Funke Mediengruppe zitieren.

„Ich habe aber auch gehört, dass die Reform von den Regierungsfraktionen nicht mehr unterstützt wird.“

Deshalb, so ihr Schluss, erwarte sie keinen schnellen Vollzug des Projekts.

Geht gefälligst jobben!

Dessen Beerdigung erfolgte nach davor schon langer Leidenszeit. Wie die NachDenkSeiten vor einer Woche im Beitrag „Bla, bla, bla. Von Bildung quatschen, aber viel lieber Kampfpanzer kaufen …“ berichteten, hatte davor schon CDU/CSU-Fraktionschef Jens Spahn (CDU) proklamiert, „staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG werden wir absehbar nicht erhöhen können“. Das war Teil eins der Begräbniszeremonie. Teil zwei folgte mit der Nichtbehandlung des fraglichen Gesetzentwurfs in der Bundeskabinettssitzung am 27. Juni – entgegen der Planung, wie die SPD-Fraktion nachher klarstellte.

Für den dritten Akt trat Bär nun höchstpersönlich in die Kanzel. Und kanzelte neben den SPD-Genossen auch noch all diejenigen ab, die einen BAföG-Aufschlag zwar bitter nötig hätten, aber absehbar nicht bekommen werden. Die Studierenden sollten gefälligst jobben gehen, befand die Ministerin. Das sei „kein Drama“, viele sammelten dabei „sogar wichtige Erfahrungen fürs Leben und den Beruf“. Im Übrigen sei ihre Situation sehr privilegiert. „Es gibt keine Studiengebühren und der Staat ermöglicht vielen jungen Leuten überhaupt erst ein Studium.“

Das ist harter Tobak. In Deutschland leben weit über 30 Prozent aller Hochschüler in Armut. Unter denen im BAföG-Bezug sind es noch deutlich mehr. Über zwei Drittel gehen nebenher arbeiten, um über die Runden zu kommen. Vor allem die horrenden Mieten und die stark gestiegenen Lebensmittelpreise treiben immer mehr junge Menschen in Existenznöte. Den letzten Aufschlag beim BAföG, wovon ohnehin nur wenige der rund 2,9 Millionen Hochschüler profitieren, gab es im Herbst 2024. Wie gewohnt hielt die bewilligte Zugabe nicht mit der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung mit.

Faule Ministerin

Bärs Äußerungen lösten prompt wütende Reaktionen bei Studierendenvertretern, Gewerkschaften und der Opposition aus. Zum Beispiel erklärte Nicole Gohlke von der Bundestagsfraktion Die Linke: „Dorothee Bär verhöhnt die Lebensrealität von hunderttausenden Studierenden.“ Die CSU-Frau wiederhole „saudumme Klischees“ vom faulen Studenten, beklagte Juso-Chef Philipp Türmer, und der studentische Dachverband fzs konterte: „Wir werden uns der faulen Austeritätspolitik dieser Regierung und insbesondere der Union entgegenstellen.“ Studierende versuchten, sich irgendwie durch Prüfungsdruck, Fristen, Nebenjobs und private Verpflichtungen zu schlagen, „und die Ministerin, die das BAföG ‚wieder sexy‘ machen wollte, arbeitet einfach nicht“.

Zur Erinnerung: Vor rund sieben Monate hatte Bär BAföG ein „Galgenmännchenwort“ genannt, das „nicht total sexy“ klinge. Deshalb müsse ein neuer Name her, vielleicht in Richtung „Stipendiensystem“, um die Sozialleistung aus der Wahrnehmungsecke des Altmodischen zu holen. Sagen wollte sie damit wohl, dass das System attraktiver werden müsse, damit mehr Studierende und Schüler ihr Anrecht auf eine Förderung einlösen. Das tut von den Anspruchsberechtigten nur noch eine Minderheit, während nicht einmal mehr zwölf Prozent aller Studierenden von der staatlichen Hilfe profitieren. Allerdings beschlich einen schon damals das Gefühl, Bär gehe es weniger um die Sache als um Symbolpolitik und flotte Sprüche.

Zeitfenster zu

Daraus ist längst Gewissheit geworden. Monatelang hatte sie mit Bundesfinanzminister Lars Klingbeil um die Finanzierung der Pläne gestritten. Der SPD-Kassenwart wollte, dass das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die Kosten aus dem eigenen Etat bestreitet. Die Forschungsministerin nahm dagegen Klingbeil in die Pflicht, damit ihr mehr Geld für ihre Hightechagenda bleibt: für Flugtaxis, Fusionsreaktoren, Hyperloops und Reisen zum Mond. Das endlose Herumgeeiere nährte irgendwann den Verdacht, es könnte bei all dem nur darum gehen, Zeit zu gewinnen mit dem eigentlichen Ziel, das Projekt im Sande verlaufen zu lassen. Selbst nachdem die Streithähne vor einem Monat „endlich“ eine „Einigung“ erzielt hatten, landete Bärs Gesetzesvorlage trotzdem nicht auf dem Kabinettstisch, derweil das Zeitfenster für einen geregelten Gesetzgebungsprozess immer enger wurde.

Jetzt ist das Fenster praktisch zugeschlagen. Passiert Bärs Vorlage für eine 30. BAföG-Novelle nicht vor der Sommerpause, also bis zum 10. Juli, den Bundestag und den Bundesrat, kann das Gesetz nahezu unmöglich im Herbst in Kraft treten. Damit fiele mindestens die erste Stufe der Reform aus, sprich die Anhebung der BAföG-Wohnpauschale für außerhalb des Elternhauses lebende Studierende von 380 auf 440 Euro. Dabei wäre das nur eine unzureichende Erleichterung. Ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft kostet heute im bundesweiten Schnitt 512 Euro, vielerorts deutlich mehr.

Noch geringer erscheinen die Chancen auf eine schrittweise Gleichstellung des BAföG-Grundbedarfs mit dem Bürgergeld – demnächst Grundsicherungsgeld. Ursprünglich geplant war, die Umstellung bis 2029 zu vollziehen. Allerdings würde das Geld kosten, sogar viel Geld, sollten dadurch signifikant mehr junge Menschen auf die Idee kommen, die staatliche Unterstützung zu beanspruchen. Die im Zusammenhang mit der inzwischen wieder obsoleten „Einigung“ genannten Beträge wären dafür viel zu knapp bemessen. Aber die wenigen Mittel will sich Bär ja nun ganz sparen. Begründung: „Wenn Pflegebedürftige sparen sollen und beim Elterngeld Kürzungen vorgenommen werden, dann ist nachvollziehbar, dass man nicht gleichzeitig an anderer Stelle große zusätzliche Leistungen verspricht.“

Unter Finanzierungsvorbehalt

Das Versprechen beziehungsweise die schon gängige Praxis, Fantastilliarden Euro in die deutsche Rüstungsindustrie zu pumpen, blendete sie dabei wohl aus. Wobei ihr Schweigen „nachvollziehbar“ erscheint – zu viel reinen Wein vertragen die Menschen im Land nicht. Kürzen beim Sozialen und Klotzen für die „Kriegsertüchtigung“ sind zwar zwei Seiten einer Medaille, aber die Bürger sollen nur die eine Seite sehen und spüren. Weshalb sich inzwischen auch der Bundeskanzler in die Debatte ums BAföG eingeschaltet hat. Seinen Sprecher Stefan Kornelius ließ Friedrich Merz (CDU) am Montag ausrichten, alle Vereinbarungen im Koalitionsvertrag stünden „unter Finanzierungsvorbehalt“.

Zu diesem Zeitpunkt hatte die Raumfahrtministerin bereits ihren nächsten Offenbarungseid geleistet. Offenbar wegen der heftigen Kritik seitens der SPD-Fraktion, die „geschlossen für die Umsetzung der vereinbarten BAföG-Reform zum Wohle der Fachkräfte von Morgen steht“, verkündete ihr Ressort auf der Plattform X, man arbeite daran, „dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett verabschiedet wird und zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann“. Allerdings tagt der Bundestag erst wieder im September, womit ein finaler Beschluss durchs Parlament und den Bundesrat nicht vor Ende Oktober zu schaffen wäre. Dann aber haben das neue Schuljahr (Schüler-BAföG) und das Wintersemester bereits begonnen.

Treu bis zum Tod

Denkbar wäre allenfalls, die Neuregelungen rückwirkend in Kraft zu setzen. Das würde jedoch den ohnedies massiv überlasteten BAföG-Ämtern einen Berg an Mehrarbeit bescheren und zu noch größeren Verzögerungen bei der Ausstellung der Bescheide führen. Dabei sollte es ja gerade ein Ziel der Novelle sein, die Antragsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die NachDenkSeiten wollten vom BMFTR wissen, wie man mit diesem Widerspruch umgeht. Als Antwort gab es eine riesige Sprechblase:

„Im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) wird – wie die Ministerin gesagt hat – mit Nachdruck daran gearbeitet, dass die BAföG-Reform Ende Juli im Kabinett beraten werden wird. Die Belange der jungen Menschen in Studium und schulischer Ausbildung sind dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ein großes Anliegen. Wir nehmen die Sorgen von Studentinnen und Studenten sowie Auszubildenden ernst, das hat auch die Bundesministerin immer wieder betont. (…) Zu der BAföG-Reform finden intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung statt.“

An anderer Stelle ließ sich ein Sprecher Bärs damit wiedergeben, dass nicht einmal klar sei, ob das Reformpaket am Ende auch die anvisierte Erhöhung der Leistungen enthalten werde. Das wäre natürlich sehr elegant und ein Novum in der BRD-Geschichte: eine „große“ BAföG-Reform ohne geldwerten Vorteil.

Andreas Keller von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geht sowieso davon aus, dass die Ministerin die Öffentlichkeit einmal mehr nur hinhalten will, wie er gegenüber den NachDenkSeiten beschied. Auch um den Laden, sprich die Koalition, irgendwie zusammenzuhalten. Darüber sollte man sich keine Sorgen machen. Besagter Instagram-Beitrag durch SPD-Frau Wagner war am Montagnachmittag schon wieder gelöscht und ist im Internet nur noch durch diverse Screenshots überliefert. Da hat sie wohl übers Ziel hinausgeschossen. „Dann gehen wir!“? Ach was, die SPD bleibt treu und verlässlich, bis unter die Fünf-Prozent-Hürde …

Titelbild: Kristina Nencheva/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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Ostseeraum – die Lunte am Pulverfass wird kürzer

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Der Ostseeraum wird unter Sicherheitsexperten als derzeit potenziell explosivstes Konfliktgebiet zwischen der NATO und der Russischen Föderation betrachtet. Eine Vielzahl von Konfliktpotenzialen konzentriert sich auf diesen Raum. Bereits im Oktober 2025 hatte ich auf den NachDenkSeiten einen Beitrag über den Gefahrenherd Ostseeraum veröffentlicht. Seitdem hat sich die Lage in diesem Raum weiter zugespitzt. Vor wenigen Tagen habe ich die polnisch-russische Grenzregion besucht. Eine gespenstische Stille, nur wenig grenzübergreifender Verkehr mit langen Wartezeiten. Es drängte sich mir der Satz der berühmten „Ruhe vor dem Sturm“ geradezu auf. Im Folgenden sollen einige dieser Konfliktpotentiale skizziert werden. Von Alexander Neu.

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Der Begriff Ostseeraum soll als Raum nicht ausschließlich auf die baltische See begrenzt, sondern auch um die ländlichen Räume weit hinter der Küstenlinie der Anrainerstaaten verstanden werden, da nur so die gesamten Konfliktpotenziale erfasst werden können.

Geopolitische Daten

Das Baltische Meer wird im deutschen Sprachgebrauch Ostsee genannt. Es handelt sich um ein nahezu geschlossenes Binnengewässer mit einer Wasserfläche von ungefähr 413.000 Quadratkilometern und schwachem Salzgehalt. Die Küstenlänge beträgt etwa 8.000 Kilometer. Mittlerweile gehören mit Ausnahme der Russischen Föderation alle Ostseeanrainerstaaten der NATO an: Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Deutschland. Russland selbst verfügt lediglich über zwei kleine Meereszugänge, über die Exklave Kaliningrad und über St. Petersburg. Damit entfallen etwa 7.340 Kilometer Küstenlinie auf die NATO-Staaten und etwa 660 Kilometer auf Russland.

Dementsprechend kontrolliert die NATO rund 92 Prozent der Küstenlinie und Russland knapp acht Prozent. Den einzigen Zugang zum Atlantik stellen die Meerengen in Dänemark und zwischen Dänemark und Schweden dar (Großer und Kleiner Belt und der Öresund). Dänemark und Schweden und somit die NATO kontrollieren auch diese Nadelöhre. Faktisch ist die Ostsee im Kontext der NATO-Osterweiterung zum „NATO-Meer“ geworden. Wie sehr sich die Einflusssphären durch die NATO-Erweiterung verändert haben, wird deutlich, wenn man reflektiert, dass während der Ost-West-Konfrontation der Ostseeraum quasi ein Gewässer des von der Sowjetunion geführten Warschauer Paktes gewesen ist. Die Anrainerstaaten des sowjetischen Machtblocks umfassten: Die DDR, Polen und die Sowjetunion – die drei baltischen Staaten Litauen, Lettland und Estland gehörten zur Sowjetunion. Damit war der südliche und östliche Ostseebereich sowjetisch kontrolliert. Der Norden war neutral angesichts der offiziellen Neutralität Finnlands und Schwedens. Lediglich am äußersten westlichen Rand der Ostsee grenzten die BRD und Dänemark an die Ostsee.

Der strategische Zugang zu beiden russischen Küsten ist angesichts des Endes des Kalten Krieges und der massiven NATO-Osterweiterung ihrer jeweiligen Lage nicht sonderlich vorteilhaft.

St. Petersburg

War die geographische Lage von St. Petersburg zu früheren Zeiten von strategischem Vorteil, so ist spätestens mit der NATO-Osterweiterung um die baltischen Staaten und Finnland St. Petersburg in eine strategische Falle geraten:

St. Petersburg liegt am östlichen Ende des sich um die 400 Kilometer erstreckenden finnischen Meerbusens. Der Zugang wird im Norden von Finnland und im Süden von Estland, also der NATO kontrolliert. Die Distanz zwischen den beiden Gegenküsten variiert zwischen 40 und 120 Kilometer. Dort, wo die Gegenküsten des Finnischen Meerbusens zu russischem Territorium werden, verengt sich der Meerbusen bis zu einem Kanal, an dem Sankt Petersburg liegt.

Damit unterliegt der Finnische Meerbusen mit den NATO-Gegenküsten in Teilen den ausschließlichen Hoheitsrechten Finnlands und Estlands. Das heißt, dass in Teilen „NATO-Hoheitsgebiet“ durchschifft werden muss. Eine Ausfahrt der russischen Kriegsmarine aus dem Finnischen Meerbusen könnte im Kriegsfall wahrscheinlich mit militärischen Mitteln verhindert werden.

Die Baltische Flotte der Russischen Föderation, die in erheblichen Teilen in Kaliningrad stationiert ist, könnte die Ostsee im Konfliktfall angesichts der dänischen Meerengen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verlassen, ohne dass sie durch die NATO versenkt werden würde. Insgesamt ist die strategische Lage Kaliningrads nicht vorteilhafter.

NATO und die „Herausforderung“ Kaliningrad

Die Exklave Kaliningrad ist der westlichste Vorposten der Russischen Föderation. Es handelt sich um einen überschaubaren Raum (rund 15.000 Quadratkilometer), der vom russischen Mutterland durch Litauen abgetrennt ist (Exklave). Die Versorgunglinien per Bahn und Straße können von Litauen und Polen unterbrochen werden, und die Versorgungslinien durch Schiffe oder Flugzeuge via St. Petersburg können ebenfalls seitens der NATO abgeschnitten werden. Allein diese Tatsache machte die Region Kaliningrad abhängig vom Wohlverhalten der Transitländer. Als Litauen jedoch der NATO und der EU beitrat, wurde die geographische Lage Kaliningrads zur „Herausforderung“ für die NATO.

„Mitten“ im NATO-Gebiet liegt eine russische und somit feindliche Exklave – ein unsinkbarer Flugzeugträger. Auch ist dort die Baltische Flotte der Russischen Föderation angesiedelt. Die Existenz der russischen Exklave stellt für die NATO nun ein Problem dar. Nur, um die Chronologie und damit die gewöhnungsbedürftige Argumentation zu verdeutlichen: Die russische Exklave Kaliningrad existiert seit 1991. Zuvor war die Gesamtregion sowjetisch. Die NATO-Erweiterung um das Baltikum und somit Litauen fand 2004 statt. Und nun deklariert die nach Osten vorgerückte NATO die Existenz der Exklave als sicherheitspolitisches Problem – ein schon sehr eigenartiges und selbstbewusstes Verständnis: Dort, wo die NATO ist, sind andere Akteure ein sicherheitspolitisches Problem, so die eigentümliche Logik.

Im Kontext der zugespitzten Lage erklärte der US-Oberbefehlshaber für Europa und Afrika, General Christopher T. Donahue, im Juli 2025, die NATO sei in der Lage, Kaliningrad „vom Boden aus in einem bisher unerreichten Zeitrahmen und schneller zu zerstören, als wir es jemals konnten. Wir haben dies bereits geplant und haben es bereits entwickelt“ (mit „entwickelt“ dürfte die Planung gemeint sein, A. Neu)

Der litauische Außenminister Budrys forderte jüngst in einem NZZ-Interview, womöglich inspiriert durch die Aussagen des US-Oberbefehlshabers Donahue, sogar unverhohlen die Notwendigkeit eines Angriffs der NATO auf Kaliningrad:

Wir müssen den Russen zeigen, dass wir in die kleine Festung eindringen können, die sie in Kaliningrad aufgebaut haben. Die NATO hat die Mittel, um russische Luftverteidigungsbasen und Raketensysteme dort zu zerstören, wenn nötig.

Schwieriges Verhältnis – Baltikum und Russland

Es ist schon erstaunlich oder besser gesagt erschreckend, mit welcher Leichtigkeit ein Krieg mit Russland geradezu herbeigeredet wird. Ausgerechnet die baltischen Staaten profilieren sich mit einer auffällig bellizistischen Haltung, ganz so, als seien sie auf jeden Fall durch die NATO geschützt. Die Durchflüge ukrainischer Drohnen durch baltisches Hoheitsgebiet Richtung St. Petersburg und die Region Leningrad heben die Spannungen auf ein neues Niveau. Ob es sich dabei „nur“ um eine geduldete oder eine zwar nicht akzeptierte, indes nur wenig kritisierte Nutzung für den Durchflug ukrainischer Drohnen durch den baltischen Luftraum handelt oder die Drohnen sogar von baltischem Boden aus gestartet werden, entzieht sich meinem Kenntnisstand. Bemerkenswert ist jedoch, dass es schon eine erstaunliche technische Leistung wäre, Langstreckendrohnen zu entwickeln, die von der Ukraine aus starten, über den polnischen und baltischen Lauftraum fliegen, um dann im Norden Russlands energieinfrastrukturelle Ziele anzugreifen. Wie auch immer, in Moskau steigt der Druck auf Präsident Putin, die Balten für die aus Sicht Moskaus ukrainische Nutzung ihres Luftraums zur Rechenschaft zu ziehen.

Unter völkerrechtlichem Aspekt ist zu konstatieren, dass der Neutralitätsstatus eines Staates durch seine Bereitschaft oder auch nur Duldung, sein Staatsgebiet – einschließlich des Luftraumes – für fremdes Militär nutzbar zu machen – mithin dessen Machtprojektion zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen – nicht mehr automatisch gesichert ist. Der „Gastgeberstaat“ kann sich nicht mehr auf seinen Neutralitätsstatus berufen, er ist faktisch Kriegspartei, sofern er die militärisch-operative Nutzung seines Staatsgebietes durch fremdes Militär nicht unterbindet oder glaubhaft zu unterbinden bemüht ist. Und das scheint man in NATO-Brüssel so auch verstanden zu haben. Denn kürzlich wurde eine ukrainische Drohne von einem NATO-Jet im estnischen Luftraum abgeschossen, da der NATO die immense Eskalationsgefahr durchaus bewusst ist.

Der anerkannte US-amerikanische Politikwissenschaftler und Osteuropaexperte des Quincy Institute for Responsible Statecraft, Anatol Lieven, hat hierzu kürzlich einen in einem Aufsatz gekleideten Notruf mit dem Titel: „Washington muss handeln, um das baltische Pulverfass zu entschärfen“, veröffentlicht. Und auch der berühmte US-Ökonom Jeffrey Sachs schrieb vor wenigen Tagen einen Offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz als dringenden Appell, zu handeln, um einen europäischen Krieg abzuwenden. Dieser Brief wurde in der Berliner Zeitung veröffentlicht und ist sehr lesenswert. Zugleich eskaliert der stellvertretende Chef des russischen Sicherheitsrates und ehemalige Präsident der Russischen Föderation am 29. Mai per X die Lage mit folgender Erklärung, wonach Europa sich nun im Krieg mit Russland befinde und die europäischen Gesellschaften sich nicht über Schläge wundern sollten:

Bürger der EU-Länder: Ihr solltet euch darüber im Klaren sein, dass eure Regierungen einseitig einen Krieg mit Russland begonnen haben. Seid also wachsam und lasst euch von nichts überraschen. Der friedliche Schlaf ist vorbei. Aber ihr wisst, wen ihr fragen müsst, warum!“

Die baltischen Staaten als Frontstaaten gehen mit dem bisherigen Kurs ein gewaltiges Risiko für sich und ganz Europa ein: Dabei sind sie es, die in einem Kriegsfall wohl zuerst zerstört werden würden. Ein nüchterner – frei jeglicher ideologischer Borniertheit – Blick auf eine Osteuropakarte kann schon hilfreich sein, die eigene Lage adäquat zu beurteilen.

Bei allem Verständnis für die negativen historischen Erfahrungen der Balten mit Moskau gilt es, drei Tatsachen zu benennen, die auch die baltischen Staaten berücksichtigen und aufarbeiten müssten, um Dampf aus dem Kessel zu nehmen:

Erstens: Als extrem kleiner und schwacher Nachbar sollte man in Tallinn, Riga und Vilnius bestrebt sein, mindestens das Verhältnis der friedlichen Koexistenz mit Moskau zu erzielen und nicht bei jeder Gelegenheit den Russen einen mitzugeben und damit die NATO und sodann insbesondere die Europäer in einen Krieg gegen Russland hineinzuziehen.

Hinzu kommt: Ob die USA tatsächlich für das Baltikum in einen Weltkrieg eintreten würden, ist zumindest zweifelhaft. Und ob auch die europäischen NATO-Staaten – mit Ausnahme Deutschlands, Polens und möglicherweise Großbritanniens und Frankreichs – zumindest geschlossen diesen desaströsen Schritt wagen würden, ist eher unsicher als sicher. Historische Parallelen sind naheliegend: Polen hatte sich auch 1939 auf den Beistand Paris und Londons verlassen – und wurde dann auch verlassen. Neben den formalen Kriegserklärungen Frankreichs und Großbritanniens am 3. September gegen das faschistische Deutschland geschah mit Blick auf die materielle Kriegsführung sehr wenig – Polen war buchstäblich allein zu Haus.

Zweitens: Auch die drei baltischen Staaten verfügen über eine wenig rühmliche Kollaborationsgeschichte mit Hitler-Deutschland während des Zweiten Weltkrieges. Bis heute werden die baltischen NS-Veteranen gehuldigt und geehrt. Das sollte auch in Westeuropa Fragen aufwerfen, statt die Augen vor NS-Nostalgie zu verschließen. Welches Geschichtsbild wird damit auch in der EU verbreitet? Hinzu kommt, dass das Staatsbürgerschafts- und Sprachenrecht in Lettland und Estland die dort lebenden russischen Minderheiten ausgrenzt statt integriert. Eine geschickte Integrationspolitik würde Moskaus Argumentation, die Auslandsrussen im Zweifel auch mit Gewalt schützen zu wollen, zumindest im Baltikum gegenstandslos machen.

Drittens: Bei allen, ob berechtigten oder simulierten, Befürchtungen einer erneuten russischen Invasion darf nicht vergessen werden, dass die Sowjetunion ihre Sicherheitskräfte 1990/91 aus dem bis dahin sowjetischen Baltikum abzog wie auch in den Folgejahren aus allen osteuropäischen ehemaligen „Bruderstaaten“. Diese Maßnahme hätte seitens der Balten auch konstruktiv aufgenommen werden können, d.h. Moskau die Hand zur Versöhnung zu reichen – zumindest wäre es einen Versuch wert gewesen.

Suwalki-Lücke

Die Suwalki-Lücke beschreibt den geographischen Raum zwischen Weißrussland und der Exklave Kaliningrad und erstreckt sich über rund 100 Kilometer. Die beiden NATO-Staaten Polen und Litauen grenzen in diesem Raum aneinander. Der Begriff Suwalki-Lücke leitet sich von der dort liegenden polnischen Stadt Suwalki ab. Sicherheitsexperten gehen davon aus, dass in einem Konfliktfall Russland versuchen würde, die Suwalki-Lücke zu schließen, d.h. die Landverbindung zwischen der Exklave Kaliningrad und dem verbündeten Weißrussland herzustellen, um so die logistische Verbindung zu Kaliningrad abzusichern. Eine Schließung der Lücke durch Russland würde sinnlogisch die Schaffung einer neuen „Suwalki-Lücke“ bedeuten, nämlich der räumlichen Trennung Litauens von Polen. Damit wäre die Landverbindung zwischen den baltischen NATO-Staaten und dem Rest der europäischen NATO-Staaten gekappt. Für beide Seiten ist die Suwalki-Lücke in der einen wie in der anderen Version aus strategischer Sichtweise eine wenig akzeptable Option.

Angesichts dessen kann nur eine verbale und materielle Demilitarisierung der Region sowie eine ungehinderte Verkehrsverbindung per Bahn und Straße zwischen Weißrussland/Russland und der Exklave Kaliningrad eine gewisse Mindeststabilität, vielleicht sogar eine gutnachbarschaftliche Normalität schaffen.

Die „russische Schattenflotte“ in der Ostsee

Die EU oder die NATO bzw. einzelne EU- oder NATO-Mitgliedsstaaten sind bestrebt, die von ihnen deklarierte russische „Schattenflotte“ festzusetzen (zu kapern) oder gar den Zugang dieser Schiffe zur Ostsee zu blockieren (Seeblockade). Zur rechtlichen Frage der „Schattenflotte“ siehe hier.

Damit bewegte man sich nicht mehr in einem völkerrechtlichen Graubereich, sondern eindeutig rechtswidrig. Es wäre tatsächlich ein offener Bruch des Völkerrechts. Die Navigationsfreiheit (Artikel 17, 58, 87 und 90 des Seerechtsübereinkommens), ein hohes Gut im Völkerrecht, würde außer Kraft gesetzt. Mehr noch: Es wäre ein Verstoß gegen das Gewaltverbot der UNO-Charta (Artikel 2 Abs. 4), da die unter russischer Flagge fahrenden Schiffe die russische Staatszugehörigkeit (Art. 91, Seerechtsübereinkommen) innehaben. Die russische Seite wäre dann berechtigt, entsprechend darauf zu reagieren, und hat bereits vorsorglich Schritte angedroht. Tatsächlich wurden in der letzten Zeit immer wieder unter russischer Flagge fahrende Handelsschiffe auch in der Ostsee gekapert. Russland verstärkt derweil den Schutz seiner Handelsflotte u.a. mit Begleitschiffen der baltischen Flotte und Show-of-force-Demonstrationen der russischen Luftwaffe. Das Eskalationspotenzial ist enorm.

Eine Seeblockade der Ostsee in der dänischen Meerenge für russische Schiffe oder eine Seeblockade vor Kaliningrad oder/und Sankt Petersburg wäre der ultimative casus belli. Eine militärische Nichtreaktion wäre nur bei Selbstaufgabe der russischen Souveränität denkbar. Die aktualisierte Nukleardoktrin der Russischen Föderation hat hierzu Antworten formuliert.

Fazit

Die Gefahr des Explodierens des Pulverfasses ist in allen aufgeführten Fällen ähnlich hoch einzuschätzen. Egal, welcher Hotspot zuerst explodiert, alle übrigen würden unmittelbar folgen, da sie alle nur Puzzleteile eines Gesamtbildes sind: des Weltneuordnungskriegs des frühen 21. Jahrhunderts.

Die Europäischen Entscheidungseliten müssen in ihrer Verantwortung für ihre Völker aufwachen und die Diplomatie wiederentdecken, statt gesinnungsethisch in den Krieg zu schlafwandeln. Dieser Weg ist nicht demokratisch legitimiert.

Titelbild: travelarium.ph / Shutterstock

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Ein ominöser Montag in Manila oder Letzte Zufluchtsstätte Senat

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Was sich da am Montag, dem 11. Mai 2026, in der philippinischen Hauptstadt Manila vor einer verdutzten Öffentlichkeit – zumal live im TV übertragen – zutrug, bot Stoff für eine Mixtur aus stupendem Politzirkus und einer Gaunerei miesester Sorte. Mit dem – nein: besser – einem vorläufigen Resultat: Die oberste Kammer des philippinischen Kongresses, der Senat, verwandelte sich binnen weniger Stunden in einen Hort von kriminellen Halunken und bigotten Schurken. Eine ziemlich unheilige Pfingstposse in (vorläufig) sechs Akten von Rainer Werning.

Bizarres Bühnenbild

Worum ging es? Als am späten Nachmittag jenes 11. Mai im philippinischen Repräsentantenhaus der Hammer fiel, war das Endergebnis historisch: 257 Ja-Stimmen, 25 Nein-Stimmen und neun Enthaltungen. Nicht nur wurde die amtierende Vizepräsidentin Sara Duterte, die Tochter von Ex-Präsident Rodrigo R. Duterte (2016 – 2022), zum zweiten Mal im Rahmen eines Amtsenthebungsverfahrens (impeachment) angeklagt. Allein die schiere Anzahl der Ja-Stimmen – weit mehr als die 215 bei dem gescheiterten Amtsenthebungsversuch von 2025 – stellte einen Rekord dar: die höchste Zahl an Ja-Stimmen bei einer Amtsenthebung in der Geschichte der Philippinen.

Für den Sinneswandel so vieler Abgeordneten dürfte letztlich das Gewicht von Beweisen ausschlaggebend gewesen sein, die im Justizausschuss gegen Duterte vorgelegt wurden und allesamt unwidersprochen blieben, da die Vizepräsidentin und ihr Anwaltsteam sich weigerten, an dem Verfahren überhaupt teilzunehmen. Der Justizausschuss kam aufgrund der Beweislage und Zeugenaussagen zu dem Schluss, dass sich Frau Duterte vier Amtsenthebungsgründen gegenübersieht: Ihr wird vorgeworfen, geheime, ihrem Amt zugewiesene Gelder missbraucht, Beamte bestochen, Beschaffungsrichtlinien umgangen, unerklärlichen Reichtum angehäuft und geplant zu haben, den amtierenden Präsidenten Ferdinand „Bongbong“ Marcos Jr., die First Lady Liza Araneta-Marcos und den ehemaligen Sprecher des Repräsentantenhauses, Martin Romualdez, ermorden zu lassen, falls sie selbst getötet würde. Daraufhin wurde der 24-köpfige Senat in Kenntnis gesetzt und ihm die entsprechenden Dokumente ausgehändigt, damit die Senatoren – nunmehr als Richter des Impeachment-Verfahrens – schnellstmöglich zu einem Urteilsspruch kommen, mit dem über das Schicksal der Vizepräsidentin endgültig entschieden wird.

Erster Akt

Der Senat war an jenem Montagabend allerdings ein anderer als noch am Morgen desselben 11. Mai. Da sind zunächst die amtierenden Senatoren, die in den im letzten Jahr aufgedeckten größten Hochwasserschutzskandal in der Geschichte der Philippinen verwickelt sind. Es handelt sich um Senator Joel Villanueva, Senator Francis Escudero und Senator Jinggoy Estrada. Dann gibt es die Geschwister-Senatoren Mark und Camille Villar, gegen die das Justizministerium wegen Marktmanipulation ermittelt, da es um eine massive Überbewertung von Grundstücken im Wert von 1,33 Billionen Peso (umgerechnet 18,524 Milliarden Euro!) geht, die einer der Immobilienfirmen ihrer Familie gehören. Hinzu kommt Senatorin Loren Legarda, deren Sohn, der Abgeordnete der südlich von Manila gelegenen Provinz Batangas, Leandro Leviste, wegen der Nichteinhaltung seiner Solarenergie-Verpflichtungen gegenüber der Regierung mit einer Geldstrafe von 24 Milliarden Peso und der Kündigung von Verträgen durch das Energieministerium rechnen muss.

Diese Senatoren, gegen die (entweder gegen sie selbst oder gegen ihre Angehörigen) zivil- oder strafrechtliche Ermittlungen der Marcos-Regierung laufen, verbündeten sich im Laufe des 11. Mai just mit jenen Senatoren, die ohnehin als enge Duterte-Anhänger gelten, um durch einen Putsch den mit der Regierungspartei liierten Senatspräsidenten Vicente „Tito“ Sotto III. zu stürzen. Der Senat ist nunmehr unter der neuen Führung von Alan Peter Cayetano zu einem sicheren Hort für alle namhaften Politiker geworden, die tief im Morast von Skandalen, Bestechungsmanövern und Korruption stecken. Hauptprofiteur dieses Spektakels: Vizepräsidentin Sara Duterte samt ihrer politischen Klientel.

Zweiter Akt

Und dann ist da ein Senator namens Ronald „Bato” Dela Rosa. Der korpulente Kahlkopf diente dem Vater der Vizepräsidentin als erster Chef der Philippinischen Nationalpolizei (PNP) und war in dieser Funktion mitverantwortlich für den verheerenden „Antidrogenfeldzug“ von Rodrigo R. Duterte, der laut nationalen wie internationalen Menschenrechtsorganisationen bis zu 30.000 Menschen das Leben kostete. Für diese Taten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sitzt der Ex-Präsident seit bereits gut einem Jahr in Haft im niederländischen Scheveningen, wo der Den Haager Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Bälde das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet.

Dela Rosa hatte sich monatelang versteckt und Senatssitzungen geschwänzt (bei fortgesetzt vollen Bezügen), nachdem die Nachricht eines ebenfalls vom IStGH gegen ihn ausgestellten Haftbefehls erstmalig Ende 2025 durchgesickert war. Ausgerechnet den 11. Mai wählte er für seine Rückkehr – nicht etwa, um sich seinen Anklägern zu stellen, sondern um eine Stimme abzugeben, die entscheidend dafür war, dass Senatspräsident Sotto III. abgewählt und somit die Führung der Kammer an Alan Peter Cayetano übertragen wurde. Cayetano ist ein hartgesottener Fan der Familie Duterte und ward unter anderem Außenminister des Ex-Präsidenten.

Beide – Cayetano und Dela Rosa – sind dafür bekannt, dass sie Menschenrechte ebenso „schätzen“ wie ihr früherer Boss. Gegenüber dem Fernsehsender Al Jazeera bestritt Außenminister Cayetano rundweg, dass Menschen im mörderischen „Antidrogenfeldzug“ buchstäblich hingerichtet wurden. Nein, so Cayetano am 6. Oktober 2017 gegenüber dem Interviewer Hasan Mehdi, wenn darin Menschen ums Leben kamen, handelte es sich durchweg um Kriminelle, die als erste von einer Schusswaffe gegen staatliche „Sicherheits“kräfte Gebrauch gemacht hätten. Und Dela Rosa kommentierte kurz „shit happens“, wenn wieder einmal ein Kleinkind „ein Kollateralschaden des Krieges gegen die Drogen“ wurde!

Dritter Akt

Am Abend des 11. Mai bestätigte der Internationale Strafgerichtshof offiziell, dass er einen Haftbefehl gegen den ehemaligen Polizeichef Dela Rosa ausgestellt hatte. Der Haftbefehl war seit November letzten Jahres geheim gehalten worden. Nun war er öffentlich. Das Gericht sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Dela Rosa im Zusammenhang mit den Tötungen während des Drogenkriegs Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe. Er ist nunmehr der (nach Ex-Präsident Duterte) zweite philippinische Amtsträger, gegen den ein bestätigter Haftbefehl des IStGH vorliegt.

Was auf die Enttarnung von Dela Rosa folgte, war ein bühnenreifes Spektakel mit unbeabsichtigten Momenten, die an Lächerlichkeit kaum zu überbieten waren.

Vierter Akt

Der frühere Polizeichef, der sich stets im Schatten seines Gönners und Schutzherrn Duterte als knallharter Macho geriert hatte, widersetzte sich angerückten Agenten des National Bureau of Investigation (NBI), die den Haftbefehl vollstrecken wollten. Er habe, so Dela Rosa später, sich losreißen können und sich dabei an einem Finger verletzt. Danach sah man Dela Rosa durch die Korridore des Senats rennen, wo er mehrfach strauchelte, als er Treppen hinaufstieg. Doch anstatt verhaftet zu werden, wurde er just von den Kollegen, denen er zur Macht verholfen hatte, in „Schutzgewahrsam“ des Senats genommen.

Die NBI-Agenten, die versuchten, den Haftbefehl zu vollstrecken, wurden wegen Missachtung des Senats angeklagt. Dela Rosa wurde der Vorsitz des Senatsausschusses für Drogen und öffentliche Ordnung übertragen – just jenes Ausschusses, dessen Mandat genau die Art von Polizeiverhalten abdeckt, über die derzeit in Den Haag verhandelt wird. Aus seinem Büro im Senat, wo sich der Gesuchte zwischenzeitlich verschanzt hatte, rief er über Facebook die Bevölkerung auf, sich zu mobilisieren und seine Auslieferung an den IStGH zu verhindern:

„Ich appelliere an Sie, ich hoffe, Sie können mir helfen. Lassen Sie nicht zu, dass ein weiterer Filipino nach Den Haag gebracht wird.”

Berichten zufolge soll sich Dela Rosa auch mit dieser Bitte direkt an Präsident Marcos Jr. gewandt haben.

Fünfter Akt

Apropos „Schutzgewahrsam“ des Senats. Dazu äußerte sich der versierte Jurist und Menschenrechtsanwalt Joel Ruiz Butuyan in seiner am 14. Mai im Philippine Daily Inquirer publizierten Kolumne wie folgt:

„Es gibt absolut keine Bestimmung in unserer Verfassung oder in einem unserer Gesetze, die dem Senat die Befugnis einräumt, eine ‚Schutzhaft‘ anzuordnen, die seine Festnahme selbst innerhalb des Senats verhindern kann. Tatsächlich ist das Argument, auf das sich die Verbündeten von Dela Rosa berufen, verworren. Sie behaupten, dass der IStGH nicht mehr für die Verhaftung von Dela Rosa zuständig sei, da die Philippinen bereits aus dem IStGH ausgetreten seien. Und doch berufen sie sich auf das IStGH-Statut selbst (insbesondere Artikel 59 des Römischen Statuts), das ihrer Meinung nach die Anrufung eines lokalen Gerichts als Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH vorschreibt.“

Und Butuyan fährt fort:

„Es besteht keine Notwendigkeit, bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ein lokales Gericht anzurufen, da wir über ein innerstaatliches Gesetz verfügen, den Republic Act Nr. 9851, der den philippinischen Behörden das Ermessen einräumt, ‚eine beschuldigte Person auf den Philippinen an das zuständige internationale Gericht zu überstellen‘, wenn dieses ‚internationale Gericht bereits die Ermittlungen durchführt oder die Strafverfolgung eines solchen Verbrechens übernimmt‘. Auch der IStGH selbst hat bereits entschieden, dass die Anrufung eines lokalen Gerichts keine zwingende Voraussetzung für die Vollstreckung eines Haftbefehls des IStGH ist (…).“

Das Fazit des Juristen:

„Der Haftbefehl des IStGH wirft Dela Rosa mindestens 32 Morde zwischen Juli 2016 und April 2018 vor, einem Zeitraum, in dem die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren. Wie unser Oberster Gerichtshof rechtskräftig bestätigt hat, behält der IStGH die Zuständigkeit für Handlungen, die Dela Rosa begangen hat, während die Philippinen noch Mitgliedstaat des IStGH waren.“ (Anm. RW: Die während der Amtszeit von Präsident Duterte erklärte Terminierung des Römischen Statuts und damit der Austritt aus dem IStGH wurde erst am 17. März 2019 rechtskräftig.)

„Für die Familien der Opfer des Drogenkriegs brachte der Montag eine seltsame Mischung aus Hoffnung und Herzschmerz mit sich. Hoffnung, weil das Gericht weiterhin nach Gerechtigkeit strebt – die Rechenschaftspflicht endet nicht bei dem Mann an der Spitze. Herzschmerz, weil die Institution, die eigentlich das Gesetz durchsetzen sollte, den Nachmittag damit verbrachte, einen der Männer, hinter denen das Gesetz her ist, schützend zu umarmen“,

schrieb der Menschenrechtsaktivist und Publizist Carlos Conde am 12. Mai. Nüchtern konstatiert er:

„Manche Institutionen versagen langsam. Der philippinische Senat entschied sich am 11. Mai 2026 dafür, vor aller Augen zu versagen – lautstark, dreist und vor laufenden Kameras. Was als Nächstes geschieht, wird alles darüber aussagen, ob dieses Land noch daran glaubt, dass Gerechtigkeit etwas bedeutet. Der Senat hat bereits gezeigt, wo er steht.“

Die Kolumnistin Iris Gonzales schrieb am 14. Mai im Philippine Star:

„Der Coup am Montag sollte Vizepräsidentin Sara Duterte schützen, die nun den Rekord hält, zweimal angeklagt worden zu sein. Und doch kann man in unserer Senats-Bananenrepublik wohl mit Sicherheit sagen, dass das Amtsenthebungsverfahren gegen sie bereits vorbei ist, bevor es überhaupt begonnen hat. (…) Laut Quellen gehörte es zu den Plänen des Pro-Duterte-Lagers, den Senat daran zu hindern, als Amtsenthebungsgericht zu tagen. Offensichtlich wurde das Marcos-Lager ausgenutzt, und zwar sehr geschickt. Das ist letztlich das Ergebnis, wenn ein Präsident sein gesamtes politisches Kapital verloren hat. Kurz gesagt: Er ist zu einer Lame Duck (lahmen Ente – RW) geworden. Und nach dem zu urteilen, wie sich die Dinge im Senat entwickelt haben, lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, ob Marcos Jr. seine Amtszeit (bis Ende Juni 2028 – RW) zu Ende bringen kann. Wie der Vater, so der Sohn? Wird sich die Geschichte wiederholen?“

Sechster (und vorläufig letzter) Akt

Am Mittwochabend, dem 13. Mai, hallten plötzlich Schüsse im Senatsgebäude, wo sich Dela Rosa in seinem Büro noch immer verschanzt hielt – protegiert von seinen engsten Pro-Duterte-Kumpanen. Ein sichtlich genervter und vor Wut schnaubender Cayetano erschien wenig später vor einem Pulk von Reportern und Fotojournalisten, um zu verkünden, der Senat sei unter Beschuss geraten und angegriffen worden. Zu dem Zeitpunkt wusste niemand Genaueres über die Schießerei, bis sich herausstellte, dass darin der Ordnungsbeauftragte des Senats, der pensionierte Generalmajor der Polizei Mao Aplasca und Kumpel Dela Rosas aus gemeinsamen Tagen an der Philippinischen Militärakademie, involviert war. Auf jeden Fall ward ab den frühen Morgenstunden des 14. Mai kein Ronald „Bato“ Dela Rosa mehr im Senatsgebäude auffindbar; seitdem ist er flüchtig. Hartnäckig halten sich die Gerüchte, dass der neue Senatspräsident Cayetano nicht nur Dela Rosa vor seinem plötzlichen Auftauchen lange versteckt gehalten, sondern ihm nunmehr auch noch auf direkte oder indirekte Weise zur Flucht verholfen hatte.

Ana Marie Pamintuan, Chefredakteurin des Philippine Star, schrieb am 15. Mai verbittert:

„Dieses widerwärtige Spektakel im Senat, inklusive Gewehrschüsse, die offensichtlich als Ablenkungsmanöver dienten, wäre zum Lachen, wenn wir nicht die hässlichen Folgen dieses Witzes zu spüren bekämen. Zu viele Mitglieder sowohl des Senats als auch des Repräsentantenhauses haben sich über das Gesetz gestellt, sich mit Privilegien umgeben, die nur durch ihre eigene Vorstellungskraft begrenzt sind, und plündern systematisch und ungestraft die Staatskasse. Gewöhnliche Menschen fragen sich gegenseitig: Wollen Sie, dass Ihre Kinder und Enkelkinder in einem solchen Land aufwachsen? Gefällt den jüngeren Generationen, was um sie herum geschieht? Sind sie stolz darauf, Filipinos zu sein? Der Senat ist zu einer nationalen Schande geworden.“

Epilog oder Tiefverwurzelte feudale Gesinnung

Am 4. Juli zelebriert die Republik der Philippinen den 80. Jahrestag ihres Bestehens – nach Jahrhunderten als zunächst spanische und sodann US-amerikanische Kolonie. Ein Ausdruck des spanischen Erbes, das der philippinischen Bourgeoisie beziehungsweise ihren politischen Repräsentanten – im Volksmund kurz „trapos“, traditionelle Politiker, genannt, was im Spanischen „Schmierlappen“ bedeutet – zutiefst zu eigen ist, ist die kastilische Grandezza, mit der Wohlstand und Reichtum ostentativ zur Schau gestellt werden. Hinzu gesellt sich ein vorwiegend römisch-katholisches Vermächtnis, das sich allerdings häufig weniger als frommer Glaube denn als bigotte Darbietung entpuppt. Die Welt der „trapos“ ist ein hermetisch abgeriegelter Kosmos, der – den Volksmassen entrückt – ein magisches Dreieck aus Amnesie, Amnestie und Impunity (Straffreiheit) bildet, in dem sich die in Gestus und Habitus feudal gesinnte Elite des Landes – zusammengesetzt aus (den weltweit dichtesten) Familiendynastien, politischen Clans und geschmeidigen klientelistischen Netzwerken – wohlig eingenistet hat. Auf Kosten der Masse der Filipinos, die mit grassierender Armut, hoher Inflation, Landhunger, Marginalisierung und staatlicher Repression konfrontiert bleiben.

Anmerkung

Als Quellen für diesen Beitrag dienten diverse Ausgaben der philippinischen Tageszeitungen Philippine Daily Inquirer, Philippine Star, Manila Standard in der Woche vom 12. bis zum 18. Mai, das Online-Magazin Rappler sowie Blogbeiträge landesweit bekannter Publizisten wie Eirene Aguila, Gigo Alampay, Carlos Conde, Jose Edmund Guillen und Inday Espina-Varona.

Ausführlich zum Clinch zwischen den verbittert verfeindeten politischen Lagern der Marcoses und Dutertes siehe: Rainer Werning/Jörg Schwieger (Hrsg.): Von Marcos zu Marcos: Die Philippinen seit 1965. Wien 2025: Promedia Verlag

Titelbild: em_concepts/shuttestock.com

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Sag‘s doch mal durch die Blume, Friedrich …

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Die Koalition ist bei den Wählern unten durch und der Bundeskanzler so unbeliebt wie noch kein BRD-Regierungschef vor ihm. Aber Merz hat die Lösung: Er muss einfach nur „besser erklären“, was er mit seiner Kahlschlagspolitik bezweckt. Dann kommt das Vertrauen der Menschen wie von selbst zurück. Ach was!? Ein Kommentar von Ralf Wurzbacher.

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„Soziales Kettensägenmassaker.“ Ein hässliches Wort. Verbreitet hat es das Magazin Cicero, das nicht im Ruf steht, die gesellschaftlichen Verhältnisse überwinden zu wollen. Ein „soziales Kettensägenmassaker“ stehe Deutschland bevor, mit „harten Einschnitten“ in allen Bereichen „bei der Rente“, „beim Elterngeld und beim Wohngeld“, befand vor zehn Tagen (hinter Bezahlschranke) Autor Mathias Brodkorb, Ex-Politiker und immerhin der SPD zugehörig. Man könnte die Liste weiterführen: Kürzungen bei den Krankenkassen, den Kliniken, den Leistungen für Familien, Kinder, Behinderte, Flüchtlinge, Erwerbslose. Über Jahrzehnte gewachsene sozialstaatliche Strukturen will die Bundesregierung mit einem so nie dagewesenen Großreinemachen einfach wegwischen.

Allen voran will das der Bundeskanzler, während sich die SPD beim Massakrieren noch ziert. Eigentlich kann man Friedrich Merz (CDU) fast dankbar dafür sein, dass er mit seinen Plänen und Zielen nicht hinterm Berg hält und in schöner Regelmäßigkeit Sätze wie diesen raushaut: „Wir können uns dieses System, das wir heute so haben, einfach nicht mehr leisten.“ Oder: „Mit Work-Life-Balance und Vier-Tage-Woche lässt sich der Wohlstand unseres Landes, den wir heute haben, in Zukunft nicht erhalten.“ Da wissen die Menschen im Land, woran sie sind und wofür sie ihr Kreuzchen am Wahlsonntag gemacht oder nicht gemacht haben. Wobei immer mehr Bürgern eher Letzteres zu Bewusstsein gelangt.

Historischer Vertrauensverlust

Nach gut einem Jahr im Amt leidet Schwarz-Rot unter einem nachgerade historischen Vertrauensverlust. Zuletzt bewerteten je nach Umfrage zwischen zehn bis 15 Prozent die Arbeit der Koalition noch als „gut“, 69 bis 82 Prozent äußerten sich „unzufrieden“. Besonders desaströs sind die Zustimmungswerte für Merz. Kümmerliche 15 Prozent finden seine Arbeit aktuell in Ordnung, über 80 Prozent nicht. Tatsächlich schickt er sich damit an, der unbeliebteste Regierungschef seit BRD-Bestehen zu werden. Es gibt einen ziemlich naheliegenden Schluss, der sich daraus ziehen ließe: Die Leute haben begriffen, wofür die Regierung und speziell der Bundeskanzler stehen – sie selbst lehnen diesen Kurs aber in großer Mehrheit ab. Oder ganz banal ausgedrückt: Die Menschen wollen kein „soziales Kettensägenmassaker“.

Es ergeben sich im Groben zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Union und SPD machen einfach stur weiter wie bisher, sorgen für noch mehr Verdruss und laufen Gefahr, über kurz oder lang zu stürzen. Oder sie lassen von ihrer politischen Linie ab und das mit den sozialen Grausamkeiten einfach bleiben. Aber so einfach macht es sich Merz natürlich nicht. Er hat eine andere Lösung parat. Präsentiert hat er die beim jüngsten Katholikentag in Würzburg, wo er am vergangenen Freitag bei seiner Rede mit Buhrufen bedacht wurde. Dasselbe hatte er vor einer Woche beim Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erlebt. Auch da provozierte er mit seinem Gerede von „sozialer Kraftanstrengung“ und „tiefgreifenden Sozialreformen“ laute Unmutsbekundungen.

Mit Überbiss zum Bund

Unter diesem Eindruck beschied nun also der Kanzler in Würzburg: „Ich weiß, dass ich in meiner Kommunikation etwas verbessern muss.“ Er werde versuchen, dem Land und der Bevölkerung trotz großer Herausforderungen Optimismus zu geben, dass man es hinbekommen könne. Er müsse aber noch „mehr erklären“. Das ist es in Wahrheit, was den Menschen so zusetzt. Nicht die noch einmal größere Unsicherheit bei der Rente, die noch einmal höheren Zuzahlungen für Medikamente, die drohenden Rückschritte bei der Pflege oder die ständigen Mieterhöhungen. Ach was! Das alles lässt sich hinnehmen und verschmerzen, wenn der Kanzler nur richtig „kommuniziert“ und schlüssig „erklärt“, wozu das alles nötig ist. Etwa dafür, dass die Bundeswehr zur „konventionell stärksten Armee Europas“ aufsteigt oder Deutschlands Milliardäre noch einmal reicher werden können. Das leuchtet ein und mobilisiert Unterstützung.

Zum Beispiel wird dann gewiss auch der noch praktizierende Kieferorthopäde in Berlin Verständnis dafür aufbringen, dass er seinen Job demnächst an den Nagel hängen darf. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht in dem Bereich nämlich „Überversorgung“, will deshalb nur noch auf Fachzahnärzte für Kieferorthopädie setzen und nicht länger auf Zahnärzte, die ihre Kenntnisse über alternative Fortbildungsmöglichkeiten erworben haben. In der Hauptstadt könnten so auf einen Schlag 156 Praxen verschwinden, wie BILD berichtete, und in Nordrhein-Westfalen 200.000 bis 300.000 Kindern „kein Behandler und keine Behandlerin mehr zur Verfügung“ stehen, wie die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein warnt. Das jedoch wäre für Eltern und ihre Sprösslinge halb so wild, wenn der Kanzler nur die richtigen Worte dafür fände, dass ein Überbiss zwar nicht schön sein mag, aber erst ab neun Millimetern Probleme beim Kauen und Sprechen verursacht. Und außerdem: Die Bundeswehr stellt auch hässliche Entlein ein.

Wähler sind vergesslich

Es gehört schon sehr lange zu den gängigen Sprechblasen im Politgeschäft, einen „besseren Kommunikationsstil“ zu geloben, ohne auch nur einen Deut von der eingeschlagenen politischen Marschrichtung abzuweichen. Dabei ist dies selbst nur eine Kommunikationsstrategie: eine von PR-Profis entwickelte Methode, um schlechten Umfragewerten beizukommen. Und die ereilen die Regierenden in Bund und Ländern immer schneller. Wer glaubte, die Ampelkoalition hätte in puncto „Wähler verprellen“ bleibende Maßstäbe gesetzt, hat sich geirrt. Die Wucht der allgemeinen Enttäuschung ist mit der GroKo noch einmal deutlich größer geworden. Nach einem Jahr ist praktisch aller Kredit aufgebraucht.

Dabei zählt es zu den großen Wunderlichkeiten der Demokratie, dass sich unter diesen Bedingungen jedes Mal wieder neue Regierungen finden lassen, bei nahezu gleichbleibendem Farbenspiel. Eben noch waren die Grünen die Sündenböcke der vermaledeiten Ampel. Aber schon in drei Jahren könnten die verkappten Ökopazifisten rehabilitiert sein und erneut nach der Macht greifen. Selbst die FDP berappelt sich regelmäßig vom „Todesstoß“ und findet zurück auf die große Bühne. Nicht weil ihre Politikangebote überzeugen würden, sondern die Konkurrenz nach vier Jahren Elend mal wieder untendurch ist. Das alles ist tragisch und ein Ausdruck von Alternativlosigkeit und Apathie. Aber leider können sich Politiker auf nichts mehr verlassen als darauf, dass die Wähler vergesslich sind.

Einheitsbrei in Endlosschleife

Mit der erstarkten AfD gibt es faktisch noch weniger Alternativen, weil partout keine Partei sie ins Boot holen will. Immer mehr wählen sie, aber keiner bekommt sie, während der parteipolitische Einheitsbrei in stets neuer, alter Konstellation und in Endlosschleife wiederkehrt. Nicht minder eintönig ist das Programm der Etablierten. Es lautet „Deutschland wettbewerbsfähig machen“ und bedeutet Politik gegen die Mehrheitsbevölkerung: länger arbeiten, Lohnausbeutung, Sozialkürzungen, weniger Rechte, mehr Repression. Mit den multiplen Krisen seit Corona hat sich die Gangart dabei noch einmal deutlich verschärft, was speziell der AfD riesigen Zulauf gebracht hat. Dabei dürften viele ihrer Anhänger nicht ahnen, dass die Partei so neoliberal tickt wie die FDP und den Sozialstaat nicht minder brutal schleifen will wie Merz und seine CDU.

Man darf gespannt sein, ob und wie der Kanzler seine Rhetorik ummodelt, um von seinen Absichten abzulenken. Bisher hat er mit seiner Diktion von Verzicht und Anstrengung durchaus aufklärend gewirkt. Die Menschen haben sehr wohl verstanden, was er will, sprich ihren Interessen zuwiderhandeln. Ob sie das auch verstehen, wenn Merz Verständigkeit vorschützt? Andererseits dürfte es gerade für ihn kein leichtes Unterfangen sein, sich und seine Sprache fürs Publikum weichzuspülen. Lektion eins, Friedrich! Sag mal „soziales Kettensägenmassaker“ durch die Blume?

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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„Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“

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Der Journalist Fabian Goldmann hat in seinem Buch „Staatsräsonfunk: Deutsche Medien und der Genozid in Gaza“ über das Versagen der sogenannten deutschen „Leitmedien“ in der Berichterstattung zum Gaza-Krieg geschrieben. Im hier abgedruckten Kapitel „Druck von allen Seiten“ (im Buch Kapitel 8.6.) berichtet Goldmann über die Angst in den Redaktionen und den Druck auf Journalisten – durch ihre Vorgesetzen, Social-Media-Kampagnen sowie israelische Regierungsvertreter und Organisationen. Ein Blick hinter die Kulissen, der zeigt, wie stark die Pressefreiheit beim Thema Israel und Gaza in Deutschland aktiv eingeschränkt wird und wie sehr auch die Journalisten selbst darunter leiden. Ein Buchausschnitt von Fabian Goldmann.

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Die NachDenkSeiten hatten hierzu bereits ein Interview mit dem Autor (Teil 1 und Teil 2) sowie eine Rezension des Buches veröffentlicht.

Druck von allen Seiten

„Das Sprechen über Palästina wird beobachtet, eingeschränkt, kriminalisiert. Linien der Sagbarkeit verschieben sich ständig. Viele wollen nichts Falsches sagen und sagen stattdessen nichts.“
Alena Jabarine, Journalistin und Autorin

In den letzten zwei Jahren habe ich mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen über ihren Eindruck von deutscher Nahost-Berichterstattung und die Erfahrungen in ihrem Job gesprochen: bei Veranstaltungen, in sozialen Medien, über offizielle Anfragen, in Interviews und im Bekanntenkreis. Darunter waren Redakteurinnen, Moderatoren und Autorinnen von öffentlich-rechtlichen Medien ebenso wie von regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen. Ihre individuellen Erfahrungen waren naturgemäß sehr unterschiedlich. Aber eine Sache hatten fast alle gemein: ihre Erfahrungen mit zunehmendem Druck und Anfeindungen in Zeiten der Staatsräson.

Die Last, die seit dem 7. Oktober auf Medienschaffende einwirkt, zeigt sich auf vielfältige Weise: Freie Journalisten klagen, dass sie keine Aufträge mehr bekommen, wenn sie zu kritisch berichten. Redakteurinnen berichten, ihre Vorschläge würden nicht mehr angenommen. Viele Medienschaffende erzählen von ewigen Diskussionen, die man führen müsse, sobald man von den gängigen Narrativen abweiche. Auch von der Sorge, sich selbst in der Redaktion unbeliebt zu machen, plötzlich als „Antisemitin“ oder „Hamas-Unterstützer“ zu gelten, etwa weil man palästinensische Stimmen zu Wort kommen lassen wolle, sprechen einige.

Frustration und Erschöpfung sind weit verbreitet: angesichts der ständigen Spannungen in den Redaktionen, der Berichterstattung des eigenen Mediums, des Gefühls, den eigenen journalistischen Ansprüchen nicht genügen zu können, und der ständigen Schreckensmeldungen aus Nahost. Letzteres trifft Journalistinnen mit biographischem Bezug zur Region nochmal viel härter. Angst ist ein Wort, das ich in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren immer wieder gehört habe. Angst vor Job- und Ansehensverlust. Angst davor, zum Ziel organisierter rechter Shitstorms im Netz zu werden. Angst davor, als „Antisemit“ oder „Israel-Hasserin“ in der BILD zu landen. Angst davor, ins Visier der israelischen Botschaft zu geraten.

Das alles wiederum führt zu schlechterer Berichterstattung: weil Medienschaffende sich selbst zensieren, sich anderen Themen zuwenden (oder ihnen zugewendet werden) oder desillusioniert gleich ganz den Job verlassen.

Der Pitbull des deutschen Nahost-Diskurses

Anfeindungen und Einschüchterungsversuche gegen Journalisten gibt es vermutlich schon, solange es Journalismus gibt. Aber speziell in den letzten Jahren hatten orchestrierte Kampagnen gegen unliebsame Medienschaffende besonders viel Erfolg. Das Schema ist meist ähnlich: Reichweitenstarke Akteure im Netz wie der X-Account „ÖRR-Watch“ stellen einen Medienschaffenden (meist mit Migrationshintergrund) öffentlich als Extremisten dar. Rechte Politiker (oft von AfD und CDU/CSU) und Medien (oft vom Springer-Verlag) inszenieren daraus einen „Skandal“ à la „Extremist beim ÖRR“, und sorgen mit immer neuen Beiträgen so lange für Empörung, bis der (oft öffentlich-rechtliche) Arbeitgeber den Journalisten vor die Tür setzt. Nach diesem Schema verloren in den letzten Jahren unter anderem die WDR-Wissenschaftsjournalistin Nemi El Hassan, der KIKA-Moderator Matondo Castlo und gleich sieben Mitarbeiter der Deutschen Welle ihren Job.

Nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober dauerte es nur wenige Stunden, bis diese eingespielte Cancel-Dynamik sich ihr erstes Ziel gesucht hatte. „ARTE distanziert sich in aller Schärfe von Malcolm Ohanwes menschenverachtenden Statements, die nichts mit unserem Verständnis von Journalismus zu tun haben“, tweetet um 18:46 Uhr die Social-Media-Redaktion des deutsch-französischen Kultursenders. Wenig später schloss sich auch der Bayerische Rundfunk der öffentlichen Distanzierung an. Der Grund: Der Journalist hatte gegen Mittag des Tages getan, was sich der Großteil seiner Kolleginnen und Kollegen noch Monate später nicht trauen sollte: Er hatte auf die Vorgeschichte des Tages verwiesen.

Dutzende Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen, Politiker, Aktivistinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens wurden seitdem Ziel von öffentlichen Kampagnen. Insbesondere die Medien des Axel Springer-Verlages (BILD, WELT und B.Z.) haben die Rolle eines Wachhundes des deutschen Staatsräson-Diskurses übernommen, der zuverlässig über jene herfällt, die es wagen, den engen Grenzen des Sagbaren zu nahe zu kommen.

Die Macht der BILD bekam am 7. April 2024 auch Helen Fares zu spüren. Die SWR-Moderatorin hatte in einem privaten Instagram-Video positiv über eine App gesprochen, die beim Boykott israelischer Produkte hilft. „Erinnerungen an die Nazi-Parole ‚Kauft nicht bei Juden‘“, schrieb daraufhin Deutschlands größte Tageszeitung. Wieder tobte der Shitstorm durchs Netz, wieder mit Erfolg: Nur zwei Tage später war Fares erneut Thema in der BILD:

„Sender zieht Konsequenzen: Israel-Hasserin darf nicht mehr beim SWR moderieren!“

Ziel einer ganzen Reihe von diffamierenden Beiträgen wurde wenig später auch die Journalistin und Rundfunkrätin Khola Maryam Hübsch. Nachdem sich Hübsch mehrmals öffentlich kritisch zur israelischen Kriegsführung geäußert hatte, lieferte ein Talkshow-Auftritt der BILD-Redaktion den Aufhänger für eine über mehrere Wochen andauernde Kampagne. Im Talk von „Hart aber fair“ vom 29. April 2024 hatte Hübsch versucht, mediale Zerrbilder über islamische Begriffe wie „Scharia“ und „Kalifat“ richtigzustellen. In gleich fünf Beiträgen schmähte die BILD Hübsch daraufhin als „Islamistin“. Die Folge: Anfeindungen im Netz, einbrechende Aufträge und abgesagte Veranstaltungen. Selbst ihre Kinder hätten sich in der Schule rechtfertigen müssen, erzählt Hübsch. Später erreichte die Autorin vor Gericht zwar eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Verlag, in deren Folge BILD die Beiträge offline nehmen musste. Den Schaden für das öffentliche Ansehen und die Karriere von Hübsch konnte das Gericht aber ebenso wenig wieder zurücknehmen wie die abschreckende Wirkung, die Fälle wie dieser im Rest der Medienwelt hinterließen.

Wie Israels Armeesprecher Jagd auf deutsche Journalisten macht

Mit Kampagnen gegen kritische Journalistinnen ist Springer nicht allein. Auch bei FAZ, Tagesspiegel, FOCUS, der Jüdischen Allgemeinen und sogar im ZDF erschienen diffamierende Hit Pieces gegen zu kritische Kollegen. Solche Medienbeiträge sind wiederum nur Teil eines größeren Diffamierungssystems, das darauf ausgelegt ist, die persönlichen Kosten für akkurate und machtkritische Berichterstattung immer weiter in die Höhe zu treiben. Ganz vorne mit dabei sind vor wie nach dem 7. Oktober auch prominente pro-israelische Institutionen wie die Deutsch-Israelische Gesellschaft mit ihrem Vorsitzenden, dem Ex Grünen-Politiker Volker Beck, sowie Vertreter des Staates Israel in Deutschland.

Die TV-Reporterin Sophia Maier berichtet seit vielen Jahren aus den Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt. In ihrem Buch „Herz aus Stacheldraht“ beschreibt sie, was ihr passierte, als sie auf X auf die Tötung von Kindern in Gaza aufmerksam machte:

„Die anschließende Welle an bösartigen Unterstellungen, Hassnachrichten bis hin zu Morddrohungen ist enorm. Nutzer schreiben, ich sei eine ‚dreckige Kanakenhure‘ und verdiene es, bespuckt und vergewaltigt zu werden. Später nennt mich ein Sprecher der israelischen Armee öffentlich ‚krank‘.“

Der Sprecher der israelischen Armee, von dem Maier spricht, ist Arye Sharuz Shalicar. Aufmerksame Leserinnen dieses Buches kennen ihn als beliebten Talkshow-Gast und Interviewpartner deutscher Medien (s. Kapitel 2.3). Auch ich habe seine Bekanntschaft schon gemacht. Am 20. Februar 2025 postete Shalicar auf X eine Liste, die er mit „Die Top-10 Verbreiter von Judenhass auf X“ überschrieb. Darunter unter anderem der Macher des Interview-Formats „Jung und Naiv“ Tilo Jung, die freien Journalisten Jacob Reimann und Hanno Hauenstein, der frühere Leiter des ZDF-Studios in Istanbul, Stephan Hallmann, die Nahost-Expertin Kristin Helberg, der langjährige religionspolitische Korrespondent der Deutschen Welle, Martin Gak, und ich. Eine Woche später wiederholte Shalicar seinen Tweet und kommentierte dazu:

„Was für hässliche Menschen. Was für ein widerlicher antisemitischer Sumpf. Sie sollten sich schämen! Spült sie an den Rand der Gesellschaft.“

Dass der Sprecher einer Armee, die zu diesem Zeitpunkt in Gaza und im Libanon über 150 Journalisten getötet hatte, nun auch in Deutschland Jagd auf Kritiker macht, rief in Politik und Medienbetrieb in Deutschland lediglich ein desinteressiertes Schulterzucken hervor. Einzig die junge Welt verurteilte öffentlich den Angriff und solidarisierte sich mit den Betroffenen. Die großen Journalistenverbände DJV und DJU wollten den Einschüchterungsversuch selbst dann nicht verurteilen, als der Journalist Matthias Monroy für die Tageszeitung nd bei ihnen nachfragte. „Uns liegen dazu leider keine eigenen Erkenntnisse vor“, erklärte eine Sprecherin von Deutschlands größter Journalistenorganisation DJV dazu lapidar.

Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, nimmt gern Medienschaffende ins Visier. Zum Ziel werden meist die wenigen Redakteurinnen und Redakteure in etablierten Medienhäusern, die regelmäßig kritisch über Israels Politik berichten, zum Beispiel Daniel Bax. Gleich mehrmals geriet der taz-Redakteur ins Visier der israelischen Botschaft. Sein „Vergehen“: Bax hatte über die Tötung von Journalisten durch die israelische Armee berichtet und in einem Kommentar Israels Teilnahme am Eurovision Song Contest kritisiert. Er kenne solche Angriffe schon länger, berichtet Bax: „Deshalb bin ich da etwas abgehärtet und Gegenwind gewohnt.“ Aber nicht alle würden so entspannt mit solchen Angriffen umgehen:

„Ich habe gemerkt, dass viele Kolleginnen und Kollegen nach dem 7. Oktober 2023 Angst hatten, sich kritisch zum israelischen Vorgehen in Gaza zu äußern oder auch nur solche Texte zu veröffentlichen. […] Das ganze Thema ist extrem angstbesetzt, es ist ein Eiertanz. Niemand hat Lust, Gefahr zu laufen, als Antisemit diffamiert zu werden, darum sind viele extrem vorsichtig. Das schließt Chefredakteure und Journalistenverbände mit ein. Das lässt jenen, die noch jedes israelische Vorgehen vollmundig verteidigen, unverhältnismäßig viel Raum.“

Auch ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann bekam mehrmals den Empörungseifer des Botschafters zu spüren – so etwa am 17. Juli 2025. Von der Tann hatte auf ihrem privaten Instagram-Kanal einen Gastbeitrag des israelischen Holocaust-Forschers Omar Bartov aus der New York Times geteilt, in dem dieser Israel einen Genozid vorwarf. Welche Folgen für die Berichterstattung solche öffentlichen Einschüchterungsversuche und die Angst vor Shitstorm haben, hat von der Tanns ARD-Kollegin Hanna Resch einmal beschrieben:

„Das kann zu einem Reflex führen, Themen, die vom gängigen Narrativ abweichen, gleich besser ganz sein zu lassen. Das ist keine Zensur, die irgendwer ‚da oben‘ angeordnet hat. Das ist Angst, die zu Selbstzensur führt.“

Wenn selbst die eigenen Kollegen sich abwenden

Führen Verleumdungen von Redakteurinnen etablierter Medien wie im Fall von Sophie von der Tann zumindest in Teilen der Branche zu gelegentlichen Solidaritätserklärungen, werden Angriffe auf Journalisten abseits der großen Medienhäuser in der Branche oftmals nicht einmal wahrgenommen, geschweige denn kritisiert. Dabei treffen die Angriffe Medienschaffende ohne etablierten Arbeitgeber im Rücken oftmals noch einmal deutlich härter.

Der Journalist Tarek Baé gehört wahrscheinlich zu den lautesten deutschen Kritikern von Israels Vorgehen in Gaza und dessen Unterstützung durch Politik und Medien. Der Preis, den er dafür zahlen muss, ist hoch. Am 10. Januar 2024 erschien im Online-Angebot von ZDF heute eine als „exklusiv“ angepriesene Recherche über ihn. Er sei ein „Anti-Israel-Influencer“ und Teil eines „islamistischen Netzwerks“, hieß es dort. Wirklich „exklusiv“ war an all dem nichts. Ähnliche Diffamierungen gegen Baé waren bereits zuvor in der Springer-Zeitung WELT und im rechten Online-Medium Apollo News erschienen. Auch diese bestanden, wie für dieses Genre üblich, vor allem aus vagen Andeutungen und Kontaktschuldvorwürfen. Echte Belege für tatsächlich extremistische oder strafbare Vergehen blieb auch der ZDF heute Beitrag schuldig. Dass sich in Baés Kanälen keine extremistischen Inhalte finden lassen, er sich im Gegenteil dort regelmäßig und für jedermann sichtbar gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzt, half ihm allerdings nicht.

Wenige Tage nach Veröffentlichung des ZDF-Beitrages geriet auch Baé ins Visier von Armee-Sprecher Shalicar. „Die Islamofaschisten der Hamas scheinen in Deutschland ganz offensichtlich mehrere Sprachrohre zu haben, die ihre Message täglich auf Deutsch zu euch ins Wohnzimmer tragen“, schrieb dieser in einem Tweet. Darunter standen die Namen der palästinastämmigen Autorin und ehemaligen Staatssekretärin im Berliner Senat Sawsan Chebli und von Tarek Baé. Unterstützung aus der Medien-Branche, so sagt Baé, würde er nicht erfahren. Im Gegenteil: Kollegen hätten sich abgewendet.

„Meine Arbeit erfolgt nur noch unter Begleitung ständiger Morddrohungen. Es ist normal geworden, dass ich als Journalist im Internet als Antisemit, Islamist, Terrorunterstützer oder Hamas-Anhänger diskreditiert werde. Solidarität gibt es lediglich aus der Leserschaft. […] Dazu, dass ich weitermache, hat die deutsche Presse-Bubble nichts beigetragen.“

Kultur der Angst

Vor den Folgen öffentlicher Diffamierungskampagnen und Einschüchterungsversuche für die Pressefreiheit in Deutschland warnte im April 2025 auch Reporter ohne Grenzen. Die Organisation sprach nach eigenen Angaben mit über 60 Medienschaffenden. Viele bestätigten „die Angst vor Bloßstellung in anderen Medien und auf Social Media.“

Öffentliche Diffamierungen und Einschüchterungsversuche sind aber nur die Spitze des Eisbergs, der zum Untergang des deutschen Nahost-Journalismus beitrug. Auch hinter den Kulissen hat der Druck auf Medienschaffende zugenommen. Schon seit Längerem kursieren in der Branche Storys, wonach bei Herausgebern und Chefredaktionen plötzlich die israelische Botschaft anrufe und Änderungen von Beiträgen oder den Rausschmiss von Mitarbeitern verlange. Auch darüber berichtet Reporter ohne Grenzen in seinem Bericht:

„Nicht wenige sehe sich auch durch häufige und massive Interventionen der israelischen Botschaft oder der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bei Chefredaktionen unter Druck. Vor allem Journalist*innen bekannter Medienhäuser berichteten, dass sich die israelische Botschaft seit Jahren immer wieder in Mails und Briefen über ihre Berichterstattung beschwere.“

Welche weitreichenden Folgen konstanter medialer und politischer Druck haben kann, zeigt sich zum Beispiel bei der Deutschen Welle. Martin Gak hat zehn Jahre als religionspolitischer Korrespondent bei dem Sender gearbeitet. Er erinnert sich, wie sich schon vor dem 7. Oktober immer wieder staatliche israelische Stellen bei der Redaktionsleiterin des Senders beschwerten und Änderungen im Programm verlangten. Teils mit Erfolg, sagt Gak.

„Sie hatten ständig Angst vor Israels Botschafter, der Bild oder irgendwelchen Politikern. Anstatt sich zu verteidigen, haben sie die eigenen Leute fallen lassen.“

Der Druck auf die Belegschaft sei schließlich so groß gewesen, dass die Redaktionsleitung am 7. Oktober niemand habe finden können, der bereit war, vor die Kamera zu gehen, sagt Gak: „Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“ Gaks Schilderungen bestätigen auch eine Recherche von Jad Salfiti. Für Al Jazeera sprach der Journalist neben Gak noch mit zwölf weiteren Mitarbeitern der Deutschen Welle. Sein Resümee: „Die Deutsche Welle fördert eine Kultur der Angst unter Journalisten, die über Israels Krieg gegen Gaza berichten sollen.“ Auch im Fall von Martin Gak wirkte der Druck:

„Mir wurde gesagt, dass sie mich kündigen, wenn ich nicht mit den [israelkritischen] Postings aufhöre. Ich habe zwei Kinder zu ernähren, also habe ich aufgehört.“

Gekündigt wurde er trotzdem. Im Oktober 2024 verließ er den Sender.

Titelbild: Manifest Verlag


Ausschnitt aus dem Buch:

Fabian Goldmann: Staatsräsonfunk. Deutsche Medien und der Genozid in Gaza. Berlin 2026, Manifest Verlag, Taschenbuch, 407 Seiten, ISBN 978-3961561452, 22 Euro.

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Manifest Verlags.

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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Schafft das Wohngeld ab!

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Die Bundesregierung ist offensichtlich wild entschlossen, mit der Kettensäge durch alle Bereiche der sozialen Daseinsvorsorge zu wüten. Die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung hat bereits das Bundeskabinett passiert und soll noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Auf die Versicherten kommen erhebliche Mehrbelastungen und Versorgungseinschränkungen zu. In der Pipeline sind ferner grundlegende Umbauten bei der Renten- und Pflegeversicherung. Von Rainer Balcerowiak.

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Fast im Wochentakt werden neue Reformsäue durch die politische Manege getrieben. Auch Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) ist jetzt in das Rattenrennen um die besten Sparideen eingestiegen und plant massive Einsparungen beim Wohngeld . Ein endgültiges Konzept für die „Umstrukturierung“ genannten Sparpläne soll im Herbst vorgelegt werden. Im Gespräch ist laut Berichten, dass der Bundesanteil beim Wohngeld von 2,4 auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr gekürzt wird.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen, die ihre Miete nicht allein tragen können. Nach der letzten Wohngeldreform 2023 war die Zahl der berechtigten Haushalte stark gestiegen, da Einkommensgrenzen und die zuschussfähigen Mieten und Nebenkosten neu berechnet wurden. Derzeit beziehen rund 1,25 Millionen Haushalte Wohngeld, darunter 44 Prozent Familien und 52 Prozent Rentnerhaushalte. Nach Schätzungen wären weitere 600.000 bis 700.000 Haushalte dazu berechtigt. Durchschnittlich erhalten die berechtigten Haushalte rund 370 Euro pro Monat. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Jahr. Dann muss ein Neuantrag gestellt werden, und es wird überprüft, ob die Berechtigung noch besteht. Generell keinen Wohngeldanspruch haben u.a. Bezieher von Grundsicherungsleistungen sowie Studenten und Auszubildende, die BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, da dabei bereits ein Anteil der Wohnkosten berücksichtigt ist.

Natürlich hagelte es sofort Proteste. Grüne, Linke, Gewerkschaften, Mieter- und Sozialverbände warnten vor einem weiteren Verarmungsschub. Vielen Haushalten drohten Mietrückstände, die zu Kündigungen führen könnten. Bei Geringverdienern und Kleinrentnern könnten Wohngeldkürzungen zudem dazu führen, dass sie in die Grundsicherung abrutschen, was zu erheblichen Einschränkungen bei der persönlichen Lebensführung führen könnte.

Das ist natürlich alles nicht falsch. Die geplanten Einschnitte reihen sich nahtlos in die lange Liste der Vorhaben ein, mit denen der Bundeshaushalt auf Kosten der sozialen Daseinsvorsorge „nachhaltig” kriegstüchtig gemacht werden soll. Aber worüber reden wir hier eigentlich? Dazu lohnt ein Blick in die Geschichte der bundesdeutschen Wohnungspolitik.

Von Konrad Adenauer lernen

Wohngeld wurde in Deutschland im April 1965 mit dem Inkrafttreten des ersten Wohngeldgesetzes eingeführt. Es dient seither als staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte. Seine Einführung war die logische Konsequenz aus einer „Zeitenwende“ in der Wohnungspolitik, mit der die umfassenden Regulierungen des Wohnungsmarktes in der Nachkriegszeit schrittweise abgeschafft und in „normale“ kapitalistische Verhältnisse überführt wurden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gehörte die Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum zu den ganz großen Prioritäten. Basierend auf einem Kontrollratsgesetz vom März 1946 und einigen Übergangsregelungen der ersten Bundesregierung unter Konrad Adenauer (CDU), wurde vom Deutschen Bundestag im März 1953 ein Wohnraumbewirtschaftungsgesetz verabschiedet, das alles andere als „marktwirtschaftlich“ klang. Dort heißt es in dem einführenden Artikel: „Wohnraum unterliegt im Hinblick auf den Wohnungsmangel der öffentlichen Bewirtschaftung nach Maßgabe dieses Gesetzes. Die Wohnraumbewirtschaftung ist eine staatliche Aufgabe; sie wird durch Wohnungsbehörden ausgeübt.“ Und das betraf ausdrücklich auch die Festlegung zulässiger Höchstmieten.

Die Wohnungsämter konnten Wohnungssuchende in leer stehende Wohnungen einweisen. Hausbesitzer hatten freien Wohnraum unverzüglich den Wohnungsämtern zu melden. Verfügte jemand über mehrere Wohnungen, so galten alle bis auf eine als frei. Die Einweisung begründete einen privatrechtlichen Mietvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Wohnungssuchenden. Es galt ein Zweckentfremdungsverbot sowie ein absolutes Verbot des Abrisses von Wohnungen. Wohnungsämter konnten auch gegen den Willen des Eigentümers Wohnungen modernisieren, das heißt mit zeitgemäßen Sanitär- und Versorgungseinrichtungen ausstatten. Weisungen der Wohnungsämter konnten im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.

Das Gesetz verschärfte auch den Kündigungsschutz. Bei einer Kündigung konnten Mieter besonderen Vollstreckungsschutz in Anspruch nehmen, falls kein Ersatzwohnraum angeboten werden konnte. In einem weiteren Gesetz wurde 1955 ferner ein Mietpreisrecht verankert, laut dem Mieterhöhungen in Bestandswohnungen der Kontrolle von Mietpreisbehörden unterlagen und untersagt werden konnten. Wesentlicher Maßstab blieben dabei die jeweils von den Mietpreisbehörden festgelegten Höchstmieten.

Zwar wurden auch Spielräume für Erhöhungen über das Niveau der preisrechtlich zulässigen Miete verankert, diese waren aber eng an konkrete Nachweise der Vermieter gebunden, dass die ihnen für die Bewirtschaftung der Wohnung entstehenden Kosten deutlich über den entsprechenden Richtwerten lagen. Dabei war aber stets zu prüfen, ob eine Mieterhöhung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse der jeweiligen Haushalte überhaupt zumutbar war.

Parallel dazu gab es ein großes Wohnungsbauprogramm. Zwischen 1950 und 1960 wurden in der BRD rund sechs Millionen Wohnungen gebaut, davon 3,3 Millionen durch staatliche Förderprogramme finanziert.

Die Kombination aus staatlicher Wohnraumbewirtschaftung und massivem Neubau führte allmählich zu einer gewissen Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. Für die Regierung war das Anlass, die Wohnungspolitik wieder in geordnete kapitalistische Bahnen zu führen. Mit dem „Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht“ vom 23. Juni 1960 wurde es den Ländern freigestellt, die Zwangsbewirtschaftung von Wohnraum für bestimmte Landkreise und kreisfreie Städte aufzuheben. Spätestens am 31. Dezember 1965 sollte die Zwangsbewirtschaftung durch Aufhebung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes bundesweit enden. Der Termin ließ sich aber aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt zahlreicher Städte im Bundesgebiet nicht halten und wurde nachträglich auf den 31. Dezember 1967 und für bestimmte namentlich genannte Städte auf den 31. Dezember 1968 verschoben. Der Mietenstopp durch Preisbehörden und das Kündigungsverbot wurden zeitgleich mit Einführung des Wohngeldes im April 1965 aufgehoben.

Wohngeld als Vermietersubvention

Anfang der 1960er-Jahre gaben private Haushalte einen vergleichsweise geringen Teil ihres Nettoeinkommens für die Miete aus – auch weil es im Zuge des „Wirtschaftswunders“ zu merklichen Reallohnsteigerungen kam und die Arbeitslosigkeit deutlich zurückging. Die Wohnkosten beliefen sich für die meisten Haushalte auf weit unter 20 Prozent des verfügbaren Einkommens, was im krassen Gegensatz zur heutigen Situation steht, in der 30 bis 40 Prozent oder gar mehr keine Seltenheit sind.

Im Kern ist Wohngeld also keine Sozialleistung für Bedürftige, sondern eine flankierende Maßnahme zur „Entfesselung“ des Wohnungsmarktes, die Mitte der 1960er-Jahre begann und in den kommenden Jahren in Schüben immer weiter vorangetrieben wurde. Befreit von der staatlichen Wohnraumbewirtschaftung, konnten Vermieter Mietsteigerungen durchsetzen, und riesige Kontingente von preisgebundenen kommunalen Wohnungen, Werkswohnungen und ursprünglich gemeinnützig bewirtschafteten Wohnungen wurden allmählich in den freien Markt überführt. Wohngeld ist in erster Linie eine direkte Subvention für die renditeorientierte Immobilienwirtschaft, die lediglich einen kleinen Umweg als „Sozialleistung” für einkommensschwache Haushalte macht.

Die Forderung, das Wohngeld abzuschaffen, mag zwar etwas überspitzt klingen, aber sie zielt auf den Kern des Problems. Wobei es natürlich nicht darum gehen soll, den aktuell Bedürftigen diese Leistung zu entziehen, weil man noch mehr Fregatten für die Bundeswehr und Munition für die Ukraine braucht. Aber man könnte dem Wohngeld die Grundlage entziehen – durch einen konsequenten Mietendeckel inkl. Mietsenkungen für Bestandswohnungen, die über dem dann geltenden Höchstbetrag in der jeweiligen Wohnungskategorie liegen. Das hatte der Berliner Senat 2020 versucht und teilweise auch bereits umgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht im März 2021 den Deckel kippte. Aber nicht, weil er materiell verfassungswidrig sei, sondern weil das Land Berlin nicht die gesetzgeberische Kompetenz dafür hat. Der Bund könnte durchaus durch entsprechende Gesetzesänderungen Mietendeckel auf den Weg bringen.

Verbunden mit der Abschaffung des vollkommen irren Fördersystems für den „Sozialen Wohnungsbau” und seiner Ersetzung durch ein großes, öffentlich finanzierten Neubauprogramm für dauerhaft preisgebundene und dem Markt entzogene Wohnungen, würde ein derartiger Mietendeckel das Wohngeld in seiner bisherigen Form schlicht überflüssig machen und die Haushalte des Bundes, der Länder und der Kommunen deutlich entlasten, weil ja auch die Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsempfänger deutlich sinken würden. Und nein, das ist keine sozialistische Träumerei, sondern knüpft am Wohnraumbewirtschaftungsgesetz der eher nicht sozialistischen Adenauer-Regierung von 1953 an.

Titelbild: M. Schuppich/shutterstock.com

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Deutsche Journalistin seit über 100 Tagen in syrischer Gefangenschaft – „Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden.“

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Eva Maria Michelmann berichtete über das Wiedererstarken des IS, als sie dort am 18. Januar mit ihrem Kollegen Ahmet Polad von extremistischen Stammesmilizen in Kooperation mit der syrischen Übergangsregierung angegriffen und entführt wurde. Dies geschah in der Stadt Raqqa im Rahmen der syrischen Eroberung der autonomen kurdischen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien, auch als Rojava bekannt. Seit über 100 Tagen behauptet die syrische Regierung, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl Augenzeugen gegenüber den Anwälten der Familie bestätigten, dass ein ranghoher Repräsentant zum Zeitpunkt ihrer Verschleppung dort war. Ihr Bruder, Dr. Antonius Michelmann, sprach mit dem Journalisten Hassan Al Khalaf über die Haftbedingungen und Folter, die seine Schwester im syrischen Gefängnis durchlebt, sowie über das dringend notwendige Handeln der Bundesregierung, aber auch, wie die Familie den fehlenden Einsatz der Bundesregierung, trotz enger Zusammenarbeit mit Damaskus, selbst ausgleichen und nach Zeugen suchen musste.

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Zum Zeitpunkt des Interviews hatte die syrische Übergangsregierung noch nicht bestätigt, was die Familie schon in Erfahrung brachte: nämlich, dass sie Eva Michelmann in einem syrischen Gefängnis festhalten.

Hassan Al Khalaf: Wie haben Sie von Eva Marias Verschwinden erfahren?

Antonius Michelmann: Meine Schwester ist als Journalistin in Rojava gewesen. Dort gibt es eine sehr systematische Solidaritätsarbeit. Eine Organisation namens People’s Bridge, die Übersetzungsarbeiten der kurdischen Nachrichten aus Rojava macht, hat mich am Abend kontaktiert, als meine Schwester infolge des Angriffs entführt wurde. Die Truppen der selbsternannten syrischen Regierung haben die Demokratische Selbstverwaltung Nord von Ostsyrien in Koordination mit islamistischen Stammeskriegern erobert – Leute, die wie der IS so tun, als ob sie muslimisch wären, aber in Wahrheit faschistische Terrorbanden sind. Auf Scharas Befehl wurden Leute attackiert und die Stadt Raqqa angegriffen. Vor diesen Terroristen mussten meine Schwester und 200 weitere Zivilisten in ein Jugendzentrum fliehen. Dieses Jugendzentrum wurde dann von syrischen Regierungstruppen umstellt. Nach Verhandlungen zwischen der syrischen Übergangsregierung mit den SDF, den kurdischen Kräften der autonomen Region, wurden die meisten freigelassen und von besagten Kräften in Sicherheit gebracht – nur meine Schwester und Ahmet Polad nicht. Diese beiden wurden abgesondert und in einem PKW mitgenommen.

Wofür hat sie sich als Journalistin in Rojava eingesetzt?

Meine Schwester ist zuallererst dahin, weil sie von der Revolution, die dort stattgefunden hatte, berichten wollte. In Rojava fand eine kleine Revolution statt, wo die Menschen sich ihre eigene Selbstverwaltung erkämpft haben. Sie kämpften dafür, dass ethnische Minderheiten, religiöse Gruppen und alle Menschen zusammenleben, sowie dafür, dass Frauenrechte in der Region durchgesetzt werden. Sie standen gegen faschistische, brutale Gruppen wie den islamischen Staat, Al-Nusra und Al-Qaida. Es ist somit eine demokratische Revolution gewesen. Sogar ökologische Standards wurden dort berücksichtigt. Darüber wollte sie berichten, weil sie Rojava als Vorbild für die Welt ansah. Sie war stets eine Unterstützerin Geflüchteter, schutzsuchender Frauen und Obdachloser. Ganz konkret ging es in letzten Berichten darum, wie faschistische Kräfte, die diese Region angreifen, dort wieder erstarken. Teilweise waren es ja auch diese IS-Kräfte, die auf Befehl von Al Schara an dieser Eroberung teilnahmen und am Ende meine Schwester auch in dieses Jugendzentrum reingetrieben haben, aus dem sie dann verschleppt wurde.

Welche Lebenszeichen haben Sie von ihr erreicht, seit sie als vermisst gilt?

Wir sind als Familie sehr erleichtert darüber, dass meine Schwester lebt. Monatelang gab es kein richtiges Lebenszeichen von ihr. Gleichzeitig ist uns schlecht vor Sorge wegen ihres Gesundheitszustandes. Durch eigene Arbeit konnten wir vor Kurzem Zeugen auftreiben, die berichtet haben, dass meine Schwester tatsächlich lebt. Es war ein SDF-Kämpfer, der im Rahmen eines Gefangenenaustauschs mit der syrischen Regierung freigelassen wurde. Er hat berichtet, dass meine Schwester als deutsche Journalistin in Aleppo festgehalten wird und dass dort schlechte Zustände herrschen. Er hat sie nicht getroffen, aber es ist ein offenes Geheimnis im Gefängnis, dass dort eine deutsche Journalistin ist.

Das war das erste Lebenszeichen, das uns Anfang April erreicht hat. Ein anderer Zeuge, der auch im Jugendzentrum Zuflucht suchte, sah, wie ein ranghoher Oberst der syrischen Regierung während ihrer Inhaftierung anwesend war. Es handelte sich um den Leiter für innere Sicherheit von Aleppo, Mohammed Abdul Ghani. Durch die Zeugenaussagen war einwandfrei bewiesen, dass meine Schwester lebt und von der syrischen Regierung verschleppt wurde. Erst danach war es auf einmal möglich, dass das Auswärtige Amt meine Schwester innerhalb weniger Tage besuchen konnte, und zwar in Damaskus. Das bedeutet, sie muss kurz nach diesem Gefangenenaustausch, als der Zeuge freikam, von Aleppo nach Damaskus verlegt worden sein.

Wir gehen davon aus, dass ihr Gesundheitszustand sehr schlecht ist.

Unter welchen Bedingungen hält man sie gefangen?

Sie wird dort gegen ihren Willen in einer Incommunicado-Haft gehalten. Diese Form der Haft trifft zu, wenn man ohne Kontakt zur Außenwelt, zu Anwälten und sogar zu Familienangehörigen und unter Leugnung ihrer Verschleppung festgehalten wird. Das ist dieses sogenannte „Verschwindenlassen“. Es ist eine Methode, um Menschen richtig zu foltern, sie zu brechen und die Familienangehörigen zu terrorisieren und sie einzuschüchtern. Nach Maßstäben der UN-Antifolterkonvention gilt die Schwelle zur Folter als überschritten, wenn es länger als 15 Tage dauert, aber meine Schwester ist für 95 Tage in Aleppo unter diesen Bedingungen festgehalten worden. Des Weiteren wissen wir von Zeugen aus Aleppo, dass die Leute dort Hunger leiden, dass sie nicht nur Beleidigungen, sondern auch körperlicher Gewalt ausgesetzt waren.

Wir haben jetzt auch eine neue Zeugin, die ganz gezielt aussagt, dass meine Schwester körperlich gefoltert wurde und dass sie in längeren Verhören Tag und Nacht war. Sie wurde in weitgehender Isolationshaft gehalten. Das sind alles weitere Foltermerkmale. Wir gehen davon aus, dass es meiner Schwester physisch und psychisch sehr schlecht geht. Sie muss da dringend raus. Ahmet Polad ist auch betroffen von dieser Methode, die ganz systematisch gegen Journalisten eingesetzt wird. Das Committee for protesting journalists dokumentierte, dass allein im Januar mehrere Journalisten „verschwinden gelassen“ wurden. Unser Kampf für Eva und Ahmet ist ein Teil des Kampfes dafür, dass all diese Menschen freikommen.

Wie haben Sie Zugang zur neuesten Zeugin erhalten, die bezeugen konnte, dass Eva im Gefängnis Folter ausgesetzt war?

Die Zeugenaussagen, die wir auftreiben konnten, sind dadurch zustande gekommen, dass meine Anwälte Kommunisten sind, die sich seit Jahrzehnten sehr selbstlos und aktiv einsetzen für Migranten, Unterdrückte und für Verfolgte. Dementsprechend arbeiten sie eng zusammen mit Menschen, die verfolgt werden, weil ihnen vorgeworfen wird, Teil der kurdischen Befreiungsbewegung zu sein. Deswegen gibt es dort enge, vertrauensvolle und freundschaftliche Beziehungen wie etwa zu den Menschen bei People’s Bridge. Durch diese Vernetzung und durch das systematische Suchen nach Zeugen, aber auch durch das Bekanntmachen des Falls in der Region, war es möglich, bestimmte Menschen zu finden. Andersherum haben sich dann auch bestimmte Menschen gemeldet, die mit ihr im Trakt waren und dann freigelassen wurden. Die Freigelassenen haben es dann weitergegeben an eine Journalistin, und sie hat es weitergegeben an eine Person, die uns darüber informiert hat. Die Namen liegen unseren Anwälten vor, aber sie bevorzugen, anonym zu bleiben, um sich nicht selbst in Gefahr zu begeben. Es herrscht eine sehr ernste Lage dort. Umso mehr versprühen wir auch ein Riesenmitgefühl und große Solidarität mit all den anderen Menschen, Journalisten, Aktivisten und sogar Anwälten, die dort verschleppt wurden.

Ist Ihnen ein Grund bekannt, wieso Eva Maria immer noch festgehalten und verhört wird?

Es gehört zur Incommunicado-Haft, dass man die Opfer der Willkür von Sicherheitskräften ausliefert. Wir haben keinerlei Informationen darüber, was ihr vorgeworfen wird, wir wissen ja nicht mal, in welchem Gefängnis sie ist. Wir gehen aus mehreren Gründen davon aus, dass sie strafrechtlich kriminalisiert wird. Der erste Grund ist, dass sie nicht Teil des Gefangenenaustauschs war. Der zweite Grund ist, dass sie von offizieller Seite verschleppt wurde. Somit sind sie gezwungen, irgendeine Rechtfertigung zu erfinden, die ihre Verschleppung legitimiert. Der dritte Punkt ist: Es gibt zahlreiche, gut dokumentierte Fälle aus jüngster Zeit, zum Beispiel durch das Committee to protect journalists, dass Journalisten, die dort teilweise mit dieser Incommunicado-Haft verschleppt wurden, hinterher Terrorismus und Spionage vorgeworfen wurde.

Unsere Anwälte haben das Strafrecht dort untersucht. Es basiert auch weiterhin auf den Vorschriften des Assad-Regimes. Dort sind willkürlich auslegbare Paragraphen drin, die solche Verfolgungen und Kriminalisierungen ermöglichen. Damit rechnen wir, aber es ist für uns keine Sache, der wir uns unterordnen. Wir fordern die Freilassung meiner Schwester. Eine Journalistin zu inhaftieren und zu kriminalisieren im Zuge einer Eroberung auf fremdem Staatsgebiet in einer selbstverwalteten Region ist ein Verbrechen. Auf Grundlage von Folter und Verbrechen hat man keine Strafverfahren zu führen. Das ist ganz klar die Argumentationslinie, die wir von der Bundesregierung erwarten. Es ist nicht hinnehmbar, wenn nun eine Anklage in Damaskus akzeptiert wird. Eva muss bedingungslos freikommen, und sie darf nicht für ihre Arbeit kriminalisiert werden.

Besteht Grund zur Sorge, dass sie und ihr Kollege Ahmet Polad wegen journalistischer Arbeit so behandelt werden?

Selbstverständlich. Meine Schwester und Ahmet Polad waren dort in Rojava und haben über die fortschrittlich-demokratischen Errungenschaften wie Frauenrechte, Gleichberechtigung von Minderheiten und Anhänger diverser Weltanschauungen berichtet. Das ist so einem Regime wie dem von Al Schara, einem ehemaligen Al-Qaida- und Al-Nusra-Terroristen, zuwider. Sie begehen Massaker an der Bevölkerung und wollen Andersdenkende unterdrücken. Dass denen eine fortschrittliche Journalistin ein Dorn im Auge ist, ist klar. Deswegen ist die Aufklärungsarbeit der Journalisten vor Ort eine wichtige Arbeit, auf die man stolz sein muss. Meine Schwester hat zum Beispiel kurz vor ihrer Entführung vom Wiedererstarken von fundamentalistischen Terrororganisationen, aus denen Al Schara selbst stammt, berichtet. Die deutsche Regierung sucht gerade sehr enge Beziehungen zum Regime von Al Schara. Das ist eine Sache, die uns wirklich Sorgen macht. Wie kann es sein, dass die zusammenarbeiten? Vielleicht will man meine Schwester, Ahmet Polat und all diese Leute unter den Teppich kehren, um diese engen Beziehungen fortführen und ausbauen zu können.

Wie hat es sich angefühlt, zu sehen, dass Ahmad Al Schara in Berlin empfangen wird?

Ich hab da absolut kein Verständnis dafür, dass so jemand in Amt und Würde gehoben wird – ein ehemaliger Al-Qaida- und Al-Nusra-Terrorist, der verantwortlich ist für Massaker an Drusen und Alawiten. Es werden zahlreiche Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverbrechen im jüngsten Syrien dokumentiert. Dass man mit so jemandem Abschiebeabkommen schließt und Geschäfte machen will, dafür fehlt mir absolut jedes Verständnis. Allein die Europäische Union und die Bundesregierung haben hohe Summen für Al Schara versprochen. Natürlich wird das wieder auf deutsche Konten zurückgehen. Menschenrechte scheinen da keine Rolle zu spielen, und das macht mir ernsthafte Sorgen. Ich erwarte von unserer Bundesregierung, insbesondere von Friedrich Merz, Frank-Walter Steinmeier und Ursula von der Leyen, dass sie sich ganz persönlich dafür stark machen, dass eine deutsche Journalistin, die dort verschleppt und gefoltert wird, nur weil sie ihre Arbeit macht, bedingungslos und ohne Kompromiss rausgelassen wird.

Wissen Sie, ob ihr Verbleib gegenüber dem syrischen Präsidenten erwähnt wurde?

Es wurde uns vorher vom Auswärtigen Amt zugesichert, dass es auf der Tagesordnung stehen würde. Im Nachhinein haben sich weder die verantwortlichen Politiker noch das Auswärtige Amt in irgendeiner Pressemitteilung oder einem Pressebericht dazu geäußert. Wir wissen es nicht und wir gehen davon aus, dass es kein Thema war. Auch der Einsatz der Bundesregierung ist meiner Ansicht nach nicht vorhanden. Bis auf leere Worte und freundliche Versprechungen haben wir da nicht viel erfahren. Es ist im Gegenteil sogar so gewesen, dass wir das Auswärtige Amt mit Informationen und mit weiteren Zeugenaussagen versorgen mussten, bis tatsächlich endlich mal was passiert ist. Jetzt ist es auch wieder so, dass wir an der Kurzleine gehalten werden. Meine Schwester wurde jetzt kurz in Damaskus besucht unter Begleitung von syrischem Sicherheitspersonal, und wir kriegen nicht mal gesagt, in welchem Gefängnis sie ist.

Sehen Sie bei der Bundesregierung und dem Auswärtigen Amt ernsthafte Bemühungen, sie aus der Haft zu retten?

Ich möchte einzelnen Sachbearbeitern im Auswärtigen Amt nicht ihre Bereitschaft absprechen, aber es ist Tatsache, dass wir bisher alle Informationen selbstständig aufgetrieben und dem Auswärtigen Amt zur Verfügung gestellt haben. Ganz besonders durch die harte Arbeit der Menschen bei People’s Bridge und von unseren kommunistischen Anwälten, die sehr stark in der internationalen Solidarität vernetzt sind und deshalb Kontakte vor Ort haben. Für uns zählen die Ergebnisse, und das Ergebnis ist die Freilassung meiner Schwester. Obwohl sie dringend da raus muss, ist nichts passiert. Da ist ja nicht mal ein richtiger Besuch möglich gewesen, und das trotz der engsten Zusammenarbeit mit der deutschen Bundesregierung mit diesem Regime. Das ist nicht genug. Sie ist in sehr ernster gesundheitlicher Verfassung.

Wir wissen aus zahlreichen Fällen wie zum Beispiel Deniz Yücel in der Türkei oder bei der Verschleppung von Menschen in Argentinien unter der Militärdiktatur dort, dass wenn sich Regierungen als Chefsache für die Freilassung dieser Menschen eingesetzt haben, dass sie dann auch freigekommen sind. Zugleich wissen wir auch, was passiert, wenn die Regierungen nichts tun, wie im Fall von Elisabeth Käsemann. Sie wurde von der argentinischen Militärdiktatur gefangen genommen, und alle anderen Länder wie Großbritannien und Frankreich haben sich dafür eingesetzt, ihre Staatsbürger zu befreien. Nur die deutsche Regierung hat sie dort sitzen lassen, bis sie dann am Ende getötet wurde. Dazu werden wir es nicht kommen lassen. Deswegen sind wir unbedingt auch auf die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit angewiesen, damit dort nicht einfach durch irgendwelche opportunistischen Verhaltensweisen gegenüber so einem Regime aufgrund von Geschäftsinteressen die Gesundheit meiner Schwester und anderer Journalisten auf der Strecke bleibt. Es muss Aufmerksamkeit darauf fallen, was die Bundesregierung treibt und mit was für Leuten sie zusammenarbeitet, damit der Druck auf die syrische Regierung groß wird.

Können Sie sich erklären, wieso die syrische Übergangsregierung für lange Zeit behauptete, nichts über ihren Aufenthalt zu wissen, obwohl sie laut offiziellen Aussagen des Auswärtigen Amtes in einem syrischen Gefängnis festsitzt?

Jetzt ist meine Schwester eine Zeugin dessen, was dort wirklich passiert. Genauso natürlich die anderen verschleppten Journalisten, die der Übergangsregierung ein Dorn im Auge sind. Wir wissen durch zahlreiche Zeugenaussagen, dass meine Schwester in Syrien verschleppt ist, wir wissen vom Auswärtigen Amt, dass sie besucht wurde, und wir wissen auch, wer die Verantwortlichen waren. Ganz konkret vor Ort war es Mohammed Abdul Ghani, ein Verantwortlicher des syrischen Sicherheitsapparates in Aleppo. Wir wissen, dass der gesamte Angriff auf diese Region, wo meine Schwester war, unter direktem Befehl von Al Schara und der syrischen Übergangsregierung stattfand. Es ist natürlich klar, dass eine Journalistin, die darüber berichtet, wie solche IS-Terrorbanden mit einem Jolani zusammenarbeiten, im Fokus von so einem Regime steht und dass man sie deshalb verschleppen und verstummen will. Zugleich versucht gerade die deutsche Bundesregierung, mit ebenjenem Al Schara eng zusammenzuarbeiten. Das bedeutet dass natürlich beide Regierungen Interesse daran haben, denen die Weste weißzuwaschen, um so zu tun, als ob demokratische Zustände dort herrschen. Das bereitet uns ernste Sorgen.

Sie haben einen Offenen Brief an den Kanzler, den Bundespräsidenten und die EU-Kommissionspräsidentin unterzeichnet. Was sind Ihre konkreten Forderungen?

Erstmal sind wir bezüglich des Offenen Briefs sehr dankbar, dass er von 160 Menschen, von Mitgliedern des Bundestags, von Menschenrechtsaktivisten und von zahlreichen Journalisten unterzeichnet wurde. Unsere Forderung richtet sich vor allem natürlich an die syrische Regierung, dass sie unsere Journalisten Ahmet Polat und meine Schwester Eva Maria Michelmann freilassen sollen. Weiterhin fordern wir, dass die Bundesregierung und die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen diesen Fall persönlich zur Chefsache machen. Die systematische Verfolgung von Journalisten durch enge Verbündete der Bundesregierung kann nicht hingenommen werden. Menschenrechte sind nichts, was bei Verhandlungen hinten steht, das hat ganz vorne zu stehen. Das ist es, was wir fordern mit Unterstützung von den Unterzeichnern.

War Eva Maria Michelmann jemals auf so einen Fall vorbereitet?

Meine Schwester ist eine mutige Journalistin, die das Herz am rechten Fleck hat, aber sie ist gleichzeitig auch keine Abenteurerin oder Träumerin. Sie stürzt sich nicht blind in sinnlose Gefahren. Sie hat einen schlauen und aufmerksamen Verstand. Sie wusste ganz genau, was sie da tut. Sie ist in eine Region gereist, die insgesamt sehr umkämpft ist, aber sie hielt sich in einem sicheren Gebiet auf: die demokratische Region Nordost-Syrien Rojava. Dort musste man sich als Frau und als Journalistin keine Sorgen machen. Dass die syrische Regierung diese Region mit Rückendeckung von Großmächten wie den USA und der Türkei überfällt, bleibt ein Verbrechen. Sie war sicherlich darauf vorbereitet, dass solche Verbrechen passieren können. Ohne das in Kauf zu nehmen, wäre sie dort nicht hingegangen. Nur weil man seine Arbeit ernst nimmt und versteht, welches Berufsrisiko es gibt, ist es keine Rechtfertigung, sie dort alleine zu lassen.

Ist Syrien mit Hinblick auf Presse- und Meinungsfreiheit ein sicheres Herkunftsland, in das die Bundesregierung guten Gewissens abschieben sollte?

Wir haben ja gesehen, wie sicher dieses Land ist, anhand dessen, wie wir unsere Zeugen schützen müssen, weil sie Angst um ihr Leben haben. Dort gab es allein im letzten, aber auch in diesem Jahr außergerichtliche Hinrichtungen auf offener Straße. Es sind Tausende Alawiten und Drusen in Massengräbern hingerichtet worden. In Aleppo sind noch über hunderttausend Menschen auf der Flucht vor diesen Banden. Wir haben jetzt gesehen, wer und was das war, die in Raqqa meine Schwester verfolgt haben. Das waren marodierende Milizen, die auf Befehl der syrischen Übergangsregierung handeln. Wenn man ein freiheitsliebender Mensch ist, seine Meinung sagen will und wenn man gleichberechtigt leben will, dann ist es natürlich kein sicheres Land. Deswegen muss jeder Mensch das Recht haben, von dort zu fliehen. Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass jeder Mensch das Recht haben sollte, zu entscheiden, wo er leben will, aber ich bin nicht dafür, dass jeder Verbrecher sein Land wechseln kann.

Wenn Al Schara oder auch Assad gesagt hätte, „ich will mich vor der syrischen Bevölkerung in Sicherheit bringen”, dann finde ich natürlich, er muss dort bleiben und sich den Konsequenzen stellen. Doch jeder friedliebende Mensch soll in der Lage sein, seinen Lebensort wählen zu dürfen. Ich bin völlig gegen diese Abschiebeabkommen, und erst recht natürlich mit so einem verbrecherischen Regime. Da sieht man, wie sehr die Arbeit von Journalisten, die über die wahre Lage dort aufklären, den Plänen von Al Schara und leider auch unserer Bundesregierung einen Strich durch die Rechnung macht.

Titelbild: wk1003mike/shutterstock.com

Über den Interviewpartner: Dr. Antonius Michelmann engagiert sich seit der Verschleppung von Eva Michelmann mit seiner Familie für ihre Freilassung aus syrischer Haft. Er verfügt über einen Doktortitel in Chemie, unterrichtet Naturwissenschaften an einer weiterführenden Schule, und sogar seine Schüler erstellten ein Video für Social Media, um auf ihre Inhaftierung aufmerksam zu machen. Für die anfallenden Kosten, die dafür notwendig sind, sammelt die Familie Spenden auf Solidarität International e.V.

Die deutsche Journalistin Eva Michelmann arbeitete unter anderem für die Nachrichtenagentur ETHA, beherrscht kurdisch als auch türkisch und lebt seit 2022 in Rojava.

(Auszug von RSS-Feed)
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