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„Gold gegen Glasperlen”: Kritik an neuem Freihandelsabkommen EU-Mexiko

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Das Abkommen wurde neun Jahre verhandelt und braucht noch die Ratifizierung. 72 Organisationen aus Lateinamerika und der EU warnen vor einseitigen Vorteilen für Konzerne. Von Philipp Gerber.

Mexiko-Stadt. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die mexikanische Präsidentin Claudia Sheinbaum haben in Mexikos Hauptstadt ein neues Freihandelsabkommen unterzeichnet. Im Rahmen der Unterzeichnungszeremonie kritisierten 72 Organisationen aus Lateinamerika und der EU das Abkommen, da in erster Linie die Privilegien für Konzerne ausgeweitet würden.

Angesichts der Abschottungspolitik von US-Präsident Donald Trump wollen Mexiko und die EU ihre Handelsbeziehungen und ihre internationale Zusammenarbeit ausbauen. Im Gegensatz zum ersten Freihandelsvertrag aus dem Jahr 2000 werden im „modernisierten Globalabkommen” neben Handelsfragen auch der Klimawandel, Menschenrechte und internationale Zusammenarbeit thematisiert.

Europäische Unternehmen sollen künftig stärker in Bereichen wie Infrastruktur, Energie oder Pharmaindustrie investieren. Mexikanische Agrarbetriebe erhalten zollfreien Zugang zu europäischen Absatzmärkten. Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens am 22. Mai sprach von der Leyen von einem „fantastischen Abkommen” und kündigte Investitionen im Wert von fünf Milliarden Euro an. Sheinbaum erklärte, der Vertrag biete die Möglichkeit, „eine strategische Beziehung zu festigen”, die auf gegenseitigem Respekt und einer gemeinsamen Zukunft beruhe.

Den hohen Erwartungen der mexikanischen Regierung zum Trotz kritisieren viele Organisationen die umstrittenen Aspekte des Abkommens, das neun Jahre lang ausgehandelt wurde und nun noch von den jeweiligen Parlamenten ratifiziert werden muss.

Bettina Müller, Referentin für Handels- und Investitionspolitik der Berliner NGO PowerShift, kritisiert, dass im Abkommen Umwelt- und Menschenrechtsstandards unverbindlich bleiben, „während Unternehmen sehr konkrete Zugangsrechte erhalten”. Zudem erleichtere das Abkommen europäischen Unternehmen den Zugang zu mexikanischen Rohstoffen.

Auch die Mechanismen zum Schutz ausländischer Investitionen werden gestärkt, insbesondere in strategischen Sektoren wie Energie und Bergbau. Raúl Benet, Biologe an der Fakultät für Naturwissenschaften der mexikanischen Universität UNAM, warnt, dass diese Mechanismen es europäischen Unternehmen ermöglichen, vor internationalen Schiedsgerichten Klage gegen den mexikanischen Staat zu erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass neue Gesetze ihre Investitionen oder erwarteten Gewinne beeinträchtigen. „Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn Mexiko Umweltvorschriften verschärft, Bergbauprojekte einschränkt, indigene Gebiete schützt oder Energievorschriften ändert, wobei fairerweise anzumerken ist, dass das Abkommen die Energiesouveränität und das Recht des mexikanischen Staates, in diesem Bereich Gesetze zu erlassen, formal anerkennt”, schreibt Benet.

Der Aktivist und Biologe erinnert daran, dass europäische Unternehmen in Mexiko nicht unbedingt als Träger fortschrittlicher Umweltstandards auftreten, sondern vielmehr „an Rohstoffgewinnung, Energieversorgung, Industrie, Immobilienwirtschaft und Tourismus beteiligt sind, die zu territorialen Konflikten führen”. Das Paradoxon bestehe darin, dass ein als „grün” präsentiertes Abkommen letztendlich „unter dem Deckmantel der Dekarbonisierung eine neue Welle der Rohstoffausbeutung in mexikanischen Territorien” auslösen könnte. „Wir tauschen immer noch Gold gegen Glasperlen ein”, bedauert Benet.

Die jüngsten Beispiele für solche Projekte sind der umstrittene Bau der größten Ammoniakfabrik Lateinamerikas auf indigenem Gebiet in Sinaloa durch das schweizerisch-deutsche Unternehmen Proman, finanziert durch die deutsche KfW IPEX-Bank (amerika21 berichtete). In Michoacán beschuldigen Vertreter von indigenen Nahua-Gemeinden das Bergbauunternehmen Ternium mit Hauptsitz in Luxemburg, in das gewaltsame Verschwinden des Anwalts Ricardo Lagunes und des Aktivisten Antonio Díaz Valencia verwickelt zu sein (amerika21 berichtete).

Auch Manuel Pérez Rocha, Forscher am Institute for Policy Studies mit Sitz in Washington, sieht „eine sehr starke Ungleichheit” in den Freihandelsabkommen. „Die Gewinner sind die großen Konzerne, die exportieren und importieren; ich glaube nicht, dass dies für den Kleinbauern von Vorteil ist”, erklärt er. Pérez Rocha ist der Ansicht, das Hauptinteresse der europäischen Unternehmen sei es, sich in Mexiko als Exportplattform für den US-Markt zu etablieren.

Das für Mexiko besorgniserregendste Thema, betont Pérez Rocha, seien „die zahlreichen Klagen ausländischer Unternehmen, bei denen Zahlungen in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar ausstehen”. Er bedauert, dass „es in Mode gekommen ist, zu sagen, man müsse Rechtssicherheit schaffen, um Investitionen anzuziehen, doch Rechtssicherheit sollte eigentlich dem Staat und den Gemeinden zugutekommen”.

Dieser Artikel erschien zuerst auf Amerika21.

Titelbild: Zafer Kurt / Shutterstock

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Trump war in China. Und was jetzt?

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Welche Bilanz bleibt von Trumps China-Reise? Kurzfristige Deals und ein PR-Erfolg? Oder beginnt nun eine langfristig stabile Beziehung zwischen den beiden wohl wichtigsten Großmächten? Chinas Staatschef Xi Jinping betonte Partnerschaft statt Rivalität. US-Präsident Donald Trump hat Xi Jinping jedenfalls mehrfach als Freund bezeichnet und aggressive Töne vermieden. Außerdem hat ihm offenbar jemand eine ziemlich gute Festrede geschrieben. Von Stephan Ossenkopp.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Der Besuch des amerikanischen Präsidenten Donald Trump mit großen Teilen seines Kabinetts und einer umfangreichen Unternehmerdelegation hat eine Flut von Bildern und Videoclips erzeugt. Die größten chinesischen Tageszeitungen haben große Sonderteile, Fotostrecken und Spezialserien gedruckt. Douyin, das chinesische Tiktok, ist übersät mit Ausschnitten der verschiedenen Begegnungen. Ob der Besuch beim Himmelstempel oder die Selfies beim Abendessen – etwa zwischen dem amerikanischen Industrieboss Elon Musk und dem CEO des chinesischen Tech-Giganten Xiaomi, Lei Jun, der ebenfalls Multimilliardär ist. Besonders bemerkenswert war die Szene, in der der chinesische Präsident seinen amerikanischen Gast in den ansonsten unzugänglichen Regierungsbezirk mitnahm. „Manche dieser Bäume sind 150 bis 200 Jahre alt“, sagte Xi dem erstaunten Trump. „Dieser dort ist sogar 400 Jahre alt.“ Trump erwiderte: „So alt können die Bäume hier werden?“ Xi nickte emphatisch. Das ist chinesische Soft Power: Kontinuität und Wertschätzung.

Der Regierungskomplex Zhongnanhai war vor 400 Jahren ursprünglich ein kaiserlicher Erholungspark mit einem zentralen (zhong) und einem südlichen (nan) See (hai). Nach dem Sturz der letzten Dynastie diente dieser Bezirk als Sitz verschiedener Regierungen. Mit der Gründung der Volksrepublik China zog Mao Zedong hier ein und seitdem ist dieser Ort das politische Herz des Landes. Hier haben der Staatspräsident, der Ministerpräsident und das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei ihren Amtssitz. Hier finden entscheidende Sitzungen und Versammlungen statt. Die chinesischen Medien werteten es als bedeutend, dass Donald Trump hier mit dem chinesischen Staatspräsidenten in einen ruhigen und informellen Dialog treten konnte. Xi zeigte Trump daraufhin den Himmelstempel, einen symbolischen und zeremoniellen Ort, der in der chinesischen Deutung die Beziehung zwischen Himmel, Herrscher und Staat repräsentiert. Seine Gründung geht auf das frühe 15. Jahrhundert zurück. Von der persönlichen Führung durch Xi war Trump sichtlich beeindruckt: „Ein großartiger Ort, unglaublich. China ist schön.“

„Haben Sie über Taiwan geredet?“

Nach chinesischen Zeitungsberichten soll Xi Jinping anschließend den Besuch von Donald Trump als historisch und richtungsweisend bezeichnet haben. Das Wichtigste, was in nahezu allen Artikeln immer wieder hervorgehoben wurde, war, dass man sich auf ein Rahmenwerk geeinigt habe, eine sogenannte konstruktive strategische Stabilität. Das bedeutet, dass bei allen schwierigen Feldern – vom Handelsstreit über die technologische Rivalität bis hin zur Frage des internationalen Führungsanspruchs – keine weitere Eskalation oder Konfrontation gesucht werden solle, sondern zumindest eine stabile Koexistenz, besser noch eine erneute Annäherung der beiden Großmächte. Dies sei nur durch die persönliche Begegnung zwischen den Staatsspitzen möglich und schaffe so die Basis für ein erneutes Vertrauensverhältnis. Die amerikanische Presse schien dafür wenig Verständnis zu haben und warf immer wieder Streitthemen in die Manege. „Herr Präsident, haben Sie über Taiwan gesprochen?“, rief ein Journalist wiederholt. Das US-Medienpublikum sollte mit kurzatmigen Krisenthemen versorgt werden. Man wollte harte Verhandlungen, Streitgespräche und Vorwürfe erleben. Doch das war offenbar nicht der Sinn des Empfangs des US-Präsidenten in China nach neun Jahren Abwesenheit.

Dabei wurde natürlich auch über Taiwan gesprochen. Allerdings gibt es darüber nichts zu verhandeln oder zu debattieren. Für Peking ist seit jeher klar, dass es sich dabei um eine innerchinesische territoriale Angelegenheit handelt, während manch einer im Westen lieber die Ausrufung eines unabhängigen Taiwan sehen würde. Die Sezessionisten in Taipeh haben allerdings eine starke Opposition, die die Aufrüstungsbestrebungen mit amerikanischen Geldern und Waffen so lange wie möglich zu blockieren versucht. Die Chefin der erstarkten Oppositionspartei Kuomintang traf erst kürzlich mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit den chinesischen Staatschef zu einem freundschaftlichen Austausch. Die chinesische Führung beruft sich auf rechtsverbindliche Dokumente, die am Ende des Zweiten Weltkriegs festlegten, dass das von Japan kolonisierte Formosa (Taiwan) an China zurückgegeben werden müsse. Auch wenn es damals noch keine Volksrepublik gab und der Bürgerkrieg erst 1949 entschieden wurde, wurde Peking seit den entsprechenden UN-Resolutionen und den von den USA mit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen unterzeichneten sogenannten „3 Communiqués” völkerrechtlich als die alleinige Vertretung Chinas anerkannt. Xi Jinping hat Trump also nicht – wie der Westen behauptet – gedroht, als er beim Empfang in der Großen Halle des Volkes sagte, dass die Taiwan-Frage nur auf eine Weise korrekt behandelt werden könne.

„Das Letzte, was wir jetzt brauchen, ist ein Krieg.“

Auf dem Rückflug äußerte sich Trump gegenüber Reportern ausführlicher. Xi wolle „keinen Kampf um Unabhängigkeit sehen, denn das würde eine sehr starke Konfrontation bedeuten. Deshalb habe ich mir seine Argumente angehört“, meinte Trump und fügte hinzu: „Das Letzte, was wir jetzt brauchen, ist ein Krieg, der 9.500 Meilen entfernt ist. Ich denke, das ist das Allerletzte, was wir brauchen.“ Zeitgleich veröffentlichte die extrem liberale, sprich antichinesische Washington Post Aussagen eines amerikanischen Militärexperten. China baue „so viele hochentwickelte Arten von Munition, dass unsere Industriebasis nicht annähernd so viel produzieren kann“, so John Culver. „Die Chinesen haben eine Schiffswerft, die mehr Schiffe baut als all unsere Schiffswerften zusammengenommen. Sie lassen jährlich so viele Schiffe zu Wasser wie die gesamte französische Marine.“ Amerika habe zwar Erfahrungen mit unterlegenen Gegnern und Gruppen von Aufständischen, aber keine mit einem gleichrangigen Kriegsgegner. Wer hier zuerst seine Munition verschossen hat, verliert den Krieg, so Culver. „Ich frage mich, wann die Amerikaner beginnen zu sagen, dass wir uns besser nicht in einen Taiwan-Krieg involvieren sollten.“

Es geht natürlich um die Wirtschaft

Die zentrale Frage im Zentrum der Beziehungen zwischen den USA und China ist und bleibt eine wirtschaftliche. Insbesondere: Wie viel mehr Güter soll China von den USA kaufen? Die USA schieben ein gigantisches Handelsdefizit von fast 300 Milliarden US-Dollar gegenüber China vor sich her. Amerika hat dieses Handelsdefizit mit eigentlich allen Regionen der Welt, einschließlich der EU, Mexiko und Kanada. Amerikas Anteil an der globalen Wertschöpfung ist in den letzten 40 Jahren von über 20 Prozent auf unter 15 Prozent gefallen. Die USA tragen also nicht mehr maßgeblich zur Produktion der weltweit gehandelten Güter bei.

Chinas Anteil ist im selben Zeitraum von 2 Prozent auf über 20 Prozent angestiegen. China ist das industrielle Kraftzentrum der Welt geworden, und die Schere geht immer weiter auseinander. Die Auswahl an Produkten, die China den Amerikanern abkaufen muss, wird ebenfalls immer kleiner. Bislang waren Flugzeuge und Agrarprodukte meist die erste Wahl. Doch durch Trumps Zollkrieg hat China den Kauf amerikanischer Flugzeuge und Feldfrüchte stark reduziert und seine Bezugsquellen diversifiziert. Deshalb brachte Trump den Boeing-Geschäftsführer Kelly Ortberg mit nach Peking, um mindestens 200 Linienflugzeuge an chinesische Fluglinien zu verkaufen. Es könnten sogar bis zu 750 werden, sagte Trump. Zusätzlich könnten 450 Triebwerke der Firma General Electric exportiert werden. Deren Geschäftsführer war ebenfalls Teil der Delegation.

Sean Stein, der Präsident des US-China Business Council, wollte Optimismus versprühen, indem er sagte, Amerika und China seien nicht nur die zwei größten, sondern auch die innovativsten Volkswirtschaften. Doch China ist hier der Magnet. Gerade hatte die chinesische Botschaft in den USA Zahlen veröffentlicht, nach denen mehr als 80.000 amerikanische Unternehmen in China investiert hätten, während nur 7.000 chinesische Firmen in den USA ansässig seien. Die staatliche Agentur für Wirtschaftsförderung in Peking meinte, es gebe ein enormes Potenzial für praktische Kooperationen im Wirtschaftsbereich zwischen Peking und Washington. Amerikanische Unternehmen wie 3M stellen bereits mehr als 50 Prozent ihrer in China verkauften Produkte lokal in China her. Manche US-Unternehmen in China verzeichnen bis zu 30 Prozent Wachstum, deutlich schneller als der globale Durchschnitt. Unternehmensführer schwärmen von dem großen Markt, dem vollständigen industriellen Ökosystem, der Unterstützung für langfristiges Wachstum, den schnellen Innovationszyklen und den resilienten Lieferketten Chinas.

Der Chip-Bann und andere Sanktionen

„Werden Sie Ihre Chips an Huawei verkaufen?“, fragte ein Reporter Jensen Huang, den Chef von Nvidia, während eines Ad-hoc-Interviews. Völlig verdutzt drehte sich Huang zu dem Reporter um und sagte: „Was ist denn das für eine seltsame Frage?“ Die Frage war offensichtlich zu heikel. Nvidia darf seine fortschrittlichsten Computerchips, auf denen vor allem KI-Modelle trainiert werden, nicht nach China verkaufen. Die amerikanische Regierung will dadurch Chinas Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz ausbremsen, da es bislang nicht über die Fähigkeit verfügt, diese High-End-Halbleiter selbst herzustellen. Ähnliches galt bis vor kurzem jedoch auch bei KI-Software. Bis das chinesische Start-up-Unternehmen DeepSeek auf der Bildfläche erschien und dem amerikanischen KI-Modell ChatGPT Konkurrenz machte. Vor Kurzem wurde nun öffentlich, dass DeepSeek seine Modelle künftig auf Prozessoren von Huawei trainieren wird. Der Technologiekonzern Huawei war eines der frühen Opfer von Trumps Boykott- und Sanktionspolitik während seiner ersten Amtszeit. Viele hatten den Untergang von Huawei vorausgesagt. Nun steht der Tech-Gigant wieder ganz oben. Die Verkaufszahlen seiner Smartphones in China haben gerade erst die von Apples iPhone überholt.

Nun spielt Huawei eine wichtige Rolle dabei, auch von Nvidia-Chips unabhängiger zu werden. Eine abgespeckte Version des Nvidia-Chips wurde in China zwar zum Verkauf angeboten, doch bisher haben die Chinesen keine Käufe getätigt und wenden sich nun heimischen Prozessoren zu. Genau davor hatte Jensen Huang gewarnt. Laut dem Forschungsunternehmen Economist Intelligence Unit werden sich chinesische Unternehmen trotz des Gipfeltreffens zwischen Xi und Trump dem möglichen Kauf von Nvidia-Prozessoren verweigern, denn es gebe jetzt „eine goldene Gelegenheit, eigene Produkte anzubieten, da chinesische Firmen Schritt für Schritt die Lücke zu ihren Rivalen in Übersee schließen“. Im Flieger auf dem Heimweg wurde Trump dazu befragt und sagte: „Sie wollen ihre eigenen Chips entwickeln.“ Im Übrigen entwickeln die Chinesen auch ihren eigenen Linienjet, den C919. Der Präsident des Herstellers Commercial Aircraft Corporation of China, kurz Comac, wurde schon am selben Tisch wie der Boeing-CEO Ortberg gesichtet. China will auf gleicher Flughöhe sein.

Zwei Festreden, über die hier niemand berichtete

Dann waren da noch die beiden kurzen, aber erstaunlichen Festreden beim Abendbankett. Xi erwähnte den 15. Fünfjahresplan Chinas und die damit angestrebte „Modernisierung des Landes auf allen Gebieten durch eine qualitativ hochwertige Entwicklung“. Er sprach auch über das 250-jährige Jubiläum der amerikanischen Unabhängigkeit und wie im 20. Jahrhundert das Eis zwischen den USA und China gebrochen wurde: „Vor 55 Jahren entsandte Präsident Richard Nixon Dr. Henry Kissinger zu einem Besuch nach China, und es kam zur ‚Ping-Pong-Diplomatie‘ zwischen unseren beiden Ländern. Durch die Bemühungen beider Regierungen und Völker wurde die Tür, die über 20 Jahre lang verschlossen geblieben war, geöffnet. Dies stellte einen Meilenstein in den zeitgenössischen internationalen Beziehungen dar. Seitdem haben China und die Vereinigten Staaten durch gegenseitige Offenheit und Zusammenarbeit viele Kapitel der Freundschaft geschrieben.“ So ordnet die chinesische Führung den Besuch Trumps also historisch ein.

Trump antwortet auf Xis Rede ebenfalls mit einem Verweis auf die Geschichte: „Die Beziehungen zwischen dem amerikanischen und dem chinesischen Volk reichen bis in die Gründungszeit der Vereinigten Staaten zurück. Der erste amerikanische Konsul in China, Samuel Shaw, kam 1784 mit dem ersten amerikanischen Handelsschiff an, das diese Küsten erreichte.“ Und weiter: „Der Gründervater Benjamin Franklin veröffentlichte die Sprüche des Konfuzius in seiner Kolonialzeitung und die heutige Skulptur, die an diese alte chinesische Ära erinnert, ist voller Stolz in die Fassade des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten eingemeißelt.“ Auf dem Washington-Monument seien zudem die Worte eines chinesischen Beamten zu finden, der General Washington als „Helden der Menschen“ bezeichnet habe. Kurz darauf erhob Trump sein Glas und sprach einen Toast „auf die tiefe und dauerhafte Freundschaft zwischen dem amerikanischen und dem chinesischen Volk“. Irgendjemand hat dem amerikanischen Präsidenten eine erstaunlich harmonische Rede geschrieben.

Wird der Konsens halten?

Man stelle sich den Kontext vor. Präsident Trump hat über Jahre hinweg nicht nur einen De-facto-Handelskrieg und ein Technologieembargo gegen China geführt. Er hat die „Donroe-Doktrin“ begründet und unter Missachtung jeglichen Völkerrechts eine Intervention gegen einen chinesischen Verbündeten, Venezuela, unternommen. Seit Ende Februar führt Trump einen unprovozierten, brutalen und mit barbarischen Sprüchen gespickten Krieg gegen den Iran, einen Schlüsselverbündeten Chinas und BRICS-Partner. Und trotzdem erteilt ihm Xi Jinping keine Abfuhr, sondern schlägt strategische Stabilität vor. Entweder ist Trumps positive Erwiderung darauf nur eine Showeinlage oder es liegt auch einflussreichen Kreisen in den USA daran, zumindest vorübergehend einen Stillhaltefrieden zu erreichen. Denn die Berichte über verwüstete militärische Basen der USA am Golf, erschöpfte Munitionsvorräte, unzufriedene Kampftruppen und eine riesige weltweite Wirtschaftskrise haben inzwischen sogar den US-Mainstream erreicht. China wiederum folgt seiner zivilisatorischen DNA. Es will Stabilität – für sich und global –, da es seine Zukunftsziele, ein vollständig entwickeltes China bis 2049, sonst auch schwerlich erreichen kann. Die Chinesen sehen sich in einer „Schicksalsgemeinschaft”.

Ob Trumps überraschend positive China-Phase von Dauer ist oder ob er in Washington wieder in seinen alten Wahnsinn zurückfällt, wird man ja sehen. Jedenfalls hat Trump seinen „Freund” Xi für den 24. September ins Weiße Haus zum Gegenbesuch eingeladen. Danach werden sie sich sowohl im November beim Asia-Pacific Economic Cooperation (APEC)-Forum in Shenzhen als auch beim G20-Gipfel im Dezember in Miami wiedersehen. Wird diese Serie von Begegnungen und eine mögliche Konkretisierung des gemeinsamen Konsenses über „strategisch stabile Beziehungen” eine höhere Ebene eröffnen, auf der eine zumindest grundlegend friedliche Koexistenz zwischen den USA und China besteht? Oder wird es nur ein weiteres Waffenpaket für Taiwan, einen erneuten militärischen Angriff auf den Iran, eine Wahlschlappe und das Erstarken der Hardliner in den USA oder einen Zwischenfall im Südchinesischen Meer brauchen, um das Rad wieder in Richtung Konfrontation zu drehen? Der Trump-Xi-Gipfel, der Besuch im Himmelstempel und das anschließende Festbankett haben jedenfalls gezeigt, dass man trotz aller Unterschiede und trotz vorhandenen Ressentiments respektvoll miteinander umgehen kann. Von einer erneuerten und dauerhaften Kooperation zwischen den USA und China können alle nur profitieren.

Titelbild: Dilok Klaisataporn

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Neue Grundsicherung: Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft

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Die neue Grundsicherung verändert mehr als ein paar Paragrafen. Sie verschiebt Hilfe in Richtung Prüfung, Kontrolle und Strafe. Damit bekämpft sie nicht Armut, sondern macht arme Menschen zu Objekten staatlicher Erziehung. Die Menschenwürde wird kapitalistischer Verwertungslogik unterworfen. Eine Analyse von Detlef Koch.

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Der Sozialstaat darf viel verlangen. Er darf Auskunft verlangen, Termine setzen, Mitwirkung einfordern und Missbrauch verfolgen. Er darf auch erwarten, dass Menschen, die arbeiten können, Arbeit suchen. Aber es gibt eine Grenze. Das menschenwürdige Existenzminimum ist kein Erziehungsinstrument. Es ist der Boden, auf dem Freiheit überhaupt erst möglich wird. Wer diesen Boden untergräbt, um Verhalten zu erzwingen, verwechselt Hilfe mit Bewährungsauflage.

Genau das ist der Kern der neuen Grundsicherung. Der Streit ist keine technische Frage der Sozialverwaltung, sondern transportiert eine strafende und diskriminierende Ordnungsidee dieses Staates. Nicht Armut, sondern arme Menschen werden bekämpft. Wenn diese „Reform“ das auch nicht offen gegenüber dem Bürger kommuniziert, spricht ihre Mechanik eine deutliche Sprache. Sie verschärft Pflichten, verengt Ansprüche, deckelt Wohnkosten und setzt stärker auf den Entzug existenzsichernder Leistungen und ersetzt das respektvolle Wort „Bürgergeld“ durch Grundsicherung. Hier wird ein System etabliert, das den Leistungsbeziehenden nicht zuerst als Bürger sieht, sondern als möglichen Regelverletzer.

Verdachtsfall für Faulheit

Vermittlung in jede auch nur irgendwie zumutbare Arbeit erhält Vorrang vor Fort- und Weiterbildung. Leistungsberechtigte sollen ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Selbstständige im Leistungsbezug sollen nach einem Jahr darauf geprüft werden, ob eine lohnabhängige Beschäftigung als Arbeitnehmer zumutbar ist.[1] Für Erziehende wird der Schutzraum der Sorgearbeit deutlich verkürzt. Wo bisher das dritte Lebensjahr des Kindes den Maßstab bildete, zwingt die neue Zumutbarkeitsregelung Elternteile dazu, ihr Kind ab dem 14. Lebensmonat in fremde Hände zu geben.[2] Das ist keine neutrale Arbeitsmarktlogik. Es ist die Verlagerung von Betreuungsrisiken in die Familien. Wer sich als alleinerziehende Eltern mit geringem Einkommen nicht einer kapitalistischen Verwertungslogik zu jedem Preis unterwerfen und wer seine 14 Monate alten Kinder nicht fremden Personen einer Institution mit schlechtem Personalschlüssel anvertrauen möchte, wird zum Verdachtsfall für Faulheit.

Noch schärfer ist die Sanktionsarchitektur. Bei Pflichtverletzungen sind 30 Prozent Abzug vom maßgebenden Regelbedarf vorgesehen. Bei Arbeitsverweigerung kann der Leistungsanspruch in Höhe des Regelbedarfs zu 100 Prozent gekürzt werden.[3] Wiederholte Meldeversäumnisse können ebenfalls zu 30 Prozent Minderung führen. „Wer drei Meldetermine hintereinander unentschuldigt versäumt, wird so behandelt, als sei er nicht erreichbar.“ Bei einem Regelbedarf von 563 Euro monatlich im Jahr 2026 bedeutet eine Minderung um 30 Prozent rund 169 Euro weniger. Übrig bleiben etwa 394 Euro für den Monat für Nahrung, Strom, Wasser, Telekommunikation und Hygiene-Artikel, Medikamente, Mobilität, Kleidung und soziale Teilhabe.

Wer einen solchen Betrag aus einem existenzsichernden Regelbedarf herausnimmt, setzt keine Komfortstufe herab. Er beraubt Menschen der Fähigkeit, den Monat menschenwürdig zu überstehen, denn Kürzungen verschlechtern Ernährung, medizinische Versorgung, Mobilität, Kommunikation und soziale Teilhabe.

Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung dokumentierte schon 2009 Hungerphasen, unterlassene Arztbesuche, fehlende Medikamente, Telefonverlust, Schwarzfahren, Rückzug und Schulden bei den Betroffenen.[4] Aus einer Sanktion wird so rasch eine Kette. Erst fehlt Geld, dann bleiben Rechnungen liegen. Es entstehen Energie- oder Mietrückstände und die verzweifelte Person sucht private Hilfe, sofern es sie denn gibt. Wer kein Netz hat, fällt tiefer.

Auch der Schulbedarf bleibt 2026 bei 130 Euro für das erste und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.[5] Das ist keine reale Verbesserung, sondern eine formaljuristisch verordnete Nullrunde. Denn gleichzeitig steigende Preise, Lebenshaltungs-, Schulmaterial- und Fahrtkosten sowie digitale Anforderungen und die allgemeine Inflation[6] mindern so die reale Kaufkraft. Gerade deshalb trifft jede zusätzliche Kürzung Haushalte ohne finanzielle Reserve umso härter.

Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten

Aber die Folgen sind nicht nur rein materiell. Belegt ist, dass Sanktionen Angst, Stress und Verunsicherung erzeugen können. Qualitative Befunde beschreiben Existenzangst, Ohnmacht und Vermeidungsverhalten. Neuere Synthesen berichten von verschlechterter psychischer Verfassung und Misstrauen schon allein durch die Möglichkeit einer Sanktion. Besonders gefährlich ist das für Menschen, die bereits depressiv, suchtkrank, traumatisiert oder wohnungsinstabil sind.[7] Eine Verwaltung, die Druck als Steuerung versteht, kann ausgerechnet jene Menschen schlechter erreichen, die am meisten Unterstützung brauchen.[8]

Wenn Menschen an psychischer Krankheit, Sucht, Wohnungslosigkeit, Sprache, geringer Literalität, instabilen Adressen, fehlendem Internet, Scham oder Überforderung scheitern, sind sie besonders gefährdet, Regeln falsch zu bedienen. Eine Verwaltung, die daraus sofort Charakterversagen liest, produziert neue Pflichtverletzungen und erzeugt eine Meldeversäumnisspirale, die sie dann wieder sanktioniert.

Demütigung und Disziplinierung

Sanktionsdruck als Demütigungs- und Disziplinierungsinstrument wird auf diese Weise zum Musterbeispiel für schwarze Pädagogik. Depressionsbegünstigung, Stärkung von Gefühlen der Resignation und des Kontrollverlustes stärken nicht die Mitwirkung, sie schwächen sie. Wer Angst vor Post hat, Termine meidet, Schreiben nicht versteht oder den nächsten Bescheid fürchtet, wird nicht kooperativer, sondern unsicherer. Sanktionen können dann nicht das gewünschte Verhalten auslösen, sondern die Fähigkeit zu diesem Verhalten mindern. Beratung ohne Vertrauen funktioniert schlechter. Das ist eine Vorbedingung für erfolgreiche Vermittlung. Um es mit dem Bundesverfassungsgericht zu sagen:

„Die den Anspruch fundierende Menschenwürde steht allen zu und geht selbst durch vermeintlich ‚unwürdiges‘ Verhalten nicht verloren.“[9]

Die Wirkung schwarzer Pädagogik unserer Regierung macht auch vor Kindern nicht Halt, auch wenn sie formaljuristisch nicht direkt sanktioniert werden. Kinder leben aber in sanktionierten Haushalten. Wenn in einer Bedarfsgemeinschaft Geld fehlt, wird der Mangel intern verteilt. Dann wird beim Essen, bei Fahrten und bei Freizeit gespart. Kein Kind muss erst einen eigenen Sanktionsbescheid bekommen, um die Züchtigung des Staates schmerzhaft zu spüren.

Der Rechtsstaat schützt oft zu langsam und ist kaum eine Hilfe, wenn ein Bescheid erst später korrigiert wird. Der Monat der Kürzung ist dann schon vorbei und die Drangsal schmerzhaft erlebt. Familien ohne Rücklagen erleben Rechtsschutz als Wettlauf gegen Stromsperre, Mahnung, Hunger, Konflikt oder Wohnungsverlust. Das ist verfassungsrechtlich möglicherweise kaum haltbar – sozialethisch ist es ein Skandal.

Das Problem mit der „Zumutbarkeit”

Das stärkste Gegenargument der Jobcenter ist, dass Menschen erreicht werden müssen und Beratung Kontakt braucht. Wer also öffentliche Leistungen bezieht, kann nicht jedes zumutbare Vermittlungsangebot verweigern. Aber der Begriff „Zumutbarkeit“ nach § 140 SGB III ist ein extrem weit gefasster, unbestimmter Rechtsbegriff und hochproblematisch. Nach dem SGB II gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, auch schlecht bezahlte, fachfremde oder weit entfernte Tätigkeiten. Pendelzeiten von bis zu zweieinhalb Stunden täglich gelten rechtlich nicht als Arbeitszeit. Wer für einen Mindestlohnjob täglich mehrere Stunden unterwegs ist, erlebt diese Zumutbarkeit oft anders als das Gesetz. Juristisch mag eine Tätigkeit zumutbar sein. Sozial, gesundheitlich oder familiär kann sie dennoch hoch belastend sein.

So könnte ein Arbeitsvermittler einen vegan lebenden und ehrenamtlich auf dem Gnadenhof arbeitenden erwerbslosen Philosophen im Schlachthof in Arbeit vermitteln. Bei Weigerung könnte er ihn sogar sanktionieren und das Opfer müsste dann erst den Rechtsweg beschreiten, um als wichtigen Grund gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II Gewissensgründe geltend zu machen.[10] Vielleicht sind solche Fälle selten. Vielleicht sind solche Fälle unwahrscheinlich. Aber ein freiheitlich demokratischer Rechtsstaat sollte Grundrechte nicht vom Zufall ethisch motivierter Verwaltungspraxis abhängig machen. Gerade in politisch beweglichen Zeiten ist Rechtssicherheit die robustere Form sozialer Fairness und Schutz gegen Willkür.

Sogar bei Krankheit intensiviert das System Grundsicherung die Kontrolllogik rund um Mitwirkung und Erreichbarkeit. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Zusammenhang mit Meldeterminen können in der Praxis so leicht zum Gegenstand vertiefter Prüfung werden. Im Einzelfall mag solche Klärung sinnvoll sein. Politisch bleibt die Botschaft dennoch riskant: Wer arm ist, muss oft sogar noch seine eigene Verletzlichkeit fortlaufend nachweisen und verwalten.

Politik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise

Noch deutlicher wird die Schieflage beim Wohnen. Die Reform deckelt Unterkunftskosten stärker. Höhere als angemessene Kosten sollen grundsätzlich nur bis zur eineinhalbfachen Höhe der abstrakt angemessenen Aufwendungen anerkannt werden. Ausnahmen in der Karenzzeit mildern das im Einzelfall, etwa bei Unabweisbarkeit oder Kindern. Doch das Problem bleibt. Die abstrakte Angemessenheit trifft auf reale Wohnungsmärkte. In vielen Städten gibt es die passende günstige Wohnung nicht. Dann wird aus einer Rechengröße ein Druckmittel. Der Staat sagt: Deine Wohnung ist zu teuer. Der Markt antwortet: Eine billigere gibt es nicht.

So entsteht eine Wohnkostenpolitik gegen Mieter, nicht gegen Mietpreise. Wer Grundsicherung bezieht, soll sich gefälligst bewegen. Vermieter, Mieten und Knappheit bleiben im Hintergrund. Das ist sozialpolitisch bequem und falsch. Eine Reform, die vor allem auf Deckelung setzt, statt Mietwucher, Nebenkostenmissbrauch, Spekulation und den Mangel an sozialem Wohnraum anzugehen, verschiebt den Druck auf die Betroffenen selbst. Sie erhöht das Risiko von Verschuldung, Wohnungsverlust und informellen Überlebensstrategien.

Die fiskalische Pointe ist bitter. Die Regierung rechnet mit Minderausgaben. Für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden 152 Millionen Euro 2026, 248 Millionen Euro 2027 und jeweils 193 Millionen Euro 2028 und 2029 genannt. Vermögensregeln, Unterkunftsregeln und Mitwirkungspflichten tragen dazu bei. Die Begründung erwartet bei der Abschaffung der Vermögenskarenzzeit auch eine präventive Wirkung: Menschen könnten von einer Antragstellung absehen. Zugleich heißt es, der Entwurf habe keine Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das ist Verwaltungssprache in ihrer kältesten Form.[11]

Denn gespart wird hier nicht, weil Löhne steigen, Mieten fallen oder Qualifizierung besser wirkt. Gespart wird durch engere Ansprüche, schärfere Sanktionen, strengere Vermögensregeln, Wohnkostendruck und womöglich durch unterlassene Anträge. Das ist Ausschluss als Haushaltsmethode. Wer arm ist, wird genauer geprüft. Wer reich ist, begegnet dem Staat meist als Steuerfall, nicht als Erziehungsobjekt.

Es braucht gute Politik statt Drangsalierung

Verfassungsrechtlich bleibt der Maßstab streng. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 festgehalten, dass das menschenwürdige Existenzminimum die physische und soziokulturelle Existenz umfasst. Es steht allen zu. Die Menschenwürde geht nicht durch vermeintlich unwürdiges Verhalten verloren. Der Staat darf Mitwirkung verlangen. Doch sobald er existenzsichernde Leistungen entzieht, schafft er eine außerordentliche Belastung. Dann genügen keine bloßen Annahmen. Je länger solche Instrumente bekannt sind, desto weniger reicht der Hinweis, Härte könne schon wirken.13

Genau hier liegt das Risiko der Reform. Sie verschärft Druck, obwohl die Befunde gemischt sind: kurzfristige Beschäftigungseffekte einerseits, materielle Einengung, psychische Belastung, Vertrauensverlust und schlechtere Beschäftigungsqualität andererseits. Das ist für einen Staat, der an die Würde gebunden ist, zu wenig. Verhältnismäßigkeit verlangt mehr als den politischen Wunsch, streng zu erscheinen. Wer das Existenzminimum kürzt, muss zeigen, dass dadurch nachhaltige, würdige, existenzsichernde Arbeit entsteht. Diese Reform zeigt es nicht.

Die Alternative ist nicht Regelverzicht. Sie ist ein anderer Begriff von Ordnung. Gute Jobcenter brauchen stabile Ansprechpersonen, verständliche Schreiben, erreichbare Beratung, Sprachmittlung, Gesundheitsklärung, Schuldnerberatung, Sucht- und psychosoziale Hilfe. Sie brauchen Zeit für Fälle, in denen Post, Termine und Erwerbsdruck nicht das Hauptproblem sind. Sie brauchen Aus- und Weiterbildung, einen sozialen Arbeitsmarkt, Teilzeitwege für Alleinerziehende und Pflegende und Vermittlung, die Arbeit nicht nur schnell, sondern passend macht.

Und sie brauchen eine Politik, die Armut nicht am falschen Ende verwaltet. Bezahlbares Wohnen entsteht durch Mietregulierung, soziale Wohnungsbestände, bessere Durchsetzung gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten, nicht durch Druck auf Menschen mit 563 Euro Regelbedarf. Gute Arbeit entsteht durch höhere Tarifbindung, einen armutsfesten Mindestlohn, Kontrolle von Mindestlohnverstößen, Begrenzung prekärer Beschäftigung und Weiterbildung. Faire Finanzierung entsteht durch Steuerdurchsetzung, durch einen härteren Blick auf hohe Einkommen, Vermögen und Erbschaften, nicht durch die Hoffnung, dass Arme keinen Antrag stellen.

Die Reform enthält einzelne vernünftige Elemente. Gesundheitsbezug, Jugendförderung, Beschäftigungsförderung und ein Vorgehen gegen organisierten Missbrauch können sinnvoll sein. Doch sie werden politisch überlagert von einem Misstrauensregime. Das ist ihr Grundfehler. Sie betrachtet Sicherheit nicht als Voraussetzung von Verantwortung, sondern Unsicherheit als Mittel zur Erziehung, nennt Druck Ordnung, Ausschluss Sparsamkeit und Unterwerfung Mitwirkung.

Ein demokratischer Staat, der Arme nach der moralischen Qualität ihres Mangels beurteilt statt nach ihrem Anspruch auf Würde, erweitert gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit um die Gruppe der Armen und mit Menschenfeindlichkeit haben wir Deutschen ja immer wieder mal Erfahrung gemacht. Es wird endlich Zeit, daraus zu lernen.

Titelbild: chayanuphol / shutterstock.com


Fußnoten

[1] Bundesgesetzblatt (BGB) 2026 I Nr. 107, Art. 1 Nr. 9 Buchst. b: Änderung von § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II; vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV zur Definition von „Beschäftigung“ als nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis.
[2] Die neue Zumutbarkeitsregelung senkt die bisherige Schutzfrist für Erziehende von der Vollendung des dritten Lebensjahres auf den 14. Lebensmonat des Kindes.
[3] BGBl. 2026 I Nr. 107, Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, § 31a SGB II.
[4] Ames, A. (2009): Ursachen und Auswirkungen von Sanktionen nach § 31 SGB II. Eine Untersuchung der Sanktionenspraxis in Hessen. Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung, Edition der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 242.
[5] Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2025): Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2026, BGBl. 2025 I Nr. 243, § 1 Abs. 3 und § 3.
[6] Statistisches Bundesamt (Destatis) (2026): Verbraucherpreisindex und Inflationsrate.
[7] Schubert, M (2012/13): Menschen mit psychischen Störungen im SGB II, (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg; jetzt: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Frankfurt/M.)
[8] Sanktionen nach dem SGB II – Ausgewählte Studien zu bestimmten Personengruppen
[9] BVerfG, Urteil vom 5.11.2019 – 1 BvL 7/16
[10] Verwaltungsgericht Münster Urteil vom 15.07.2008 (Es war einem gläubigen Muslim nicht zuzumuten, an einer Umschulungsmaßnahme “Fleischverarbeitung und -zerlegung” teilzunehmen.)
[11] Deutscher Bundestag (2026): Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/3541.
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