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Verfassungsschutz: Du hast „Ostküste“ gesagt, du Antisemit!

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In einer neuen Broschüre warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz vor versteckten Botschaften, die sich in „antisemitischen Codes und Chiffren“ verbergen würden. Die Auswahl der angeblich antisemitischen Begriffe, deren Nutzung der deutsche Inlandsgeheimdienst gerne aus den Debatten verbannen will, sowie die jeweiligen Erläuterungen dazu müssen als bizarr bezeichnet werden. Das ist eine indirekte Form der Zensur. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Broschüre des deutschen Inlandsgeheimdienstes, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), findet sich unter diesem Link. Viele Begriffe, die das BfV dort auflistet, sind allerdings erstaunlich:

„‚Globalisten‘: Dieser Begriff steht häufig für eine angebliche kosmopolitische Elite, die keine Bindung (mehr) an ihr eigenes Vaterland, dessen Kultur oder Traditionen habe. Ihr wird unterstellt, nationale Souveränität zugunsten internationaler Organisationen zu untergraben, um geheime menschenfeindliche Pläne global voranzutreiben.“

Oder:

„‚Hochfinanz‘/BlackRock’: Begriffe und Namen wie diese fungieren oft als antisemitische Codes, die das Narrativ einer ‚jüdischen Weltfinanzkontrolle’ bedienen und das Bild eines geheimen, staatenmanipulierenden Zirkels zeichnen.“

Oder:

Larry Fink: Der Name dient als personifizierter Code für die ‚jüdische Finanzmacht‘. Er ersetzt und ergänzt Namen wie Rothschild oder Soros (siehe Kapitel 2.2). So werden antisemitische Vorurteile einfach auf weitere Akteure übertragen.“

Oder

Wall Street: Während der Begriff eigentlich das Finanzviertel in New York (USA) beschreibt,
wird er in antisemitischen Kreisen als Synonym für ein ‚wurzelloses‘, internationales ‚Finanzjudentum‘ genutzt. Er dient dazu, den Kapitalismus als eine fremde, feindselige Macht darzustellen, die gegen die Interessen der jeweiligen nationalen Gemeinschaft agiere.“

Oder:

„‚Großkapitalisten‘: Dieser Begriff wird genutzt, um eine künstliche Trennung zwischen dem ‚schaffenden‘ (einheimischen) und dem ‚raffenden’ (angeblich jüdischen) Kapital zu ziehen. Damit wird das Feindbild eines gierigen Ausbeuters gezeichnet, der keine Loyalität zu ‚Volk und Nation‘ besitze.“

Oder:

„‚Ostküste‘: Dieser Begriff ist ein geografischer Verweis auf den angeblich jüdisch kontrollierten Finanzstandort New York sowie auf Jüdinnen und Juden im Allgemeinen.“

Es gibt noch zahlreiche weitere Begriffe, deren Auswahl und Definition als „antisemitischer Code“ einfach nur grotesk ist.

Lieber Verfassungsschutz: Sind eigentlich alle Banker an der US-Ostküste Juden?

Es wird manchmal behauptet, antisemitische „Codes“ müssten sich gar nicht direkt gegen Juden richten, um antisemitisch zu wirken, – als Beleg für diese These wird vom BfV etwa die Thematisierung des Namens „Rockefeller“ ins Feld geführt: Obwohl die Familie keine jüdischen Wurzeln habe, werde ihr Name aufgrund ihres enormen wirtschaftlichen Einflusses oft mit den Rothschilds gleichgesetzt. Solche Personalisierungen fungieren laut BfV „als Chiffren, die über die konkreten und realen Personen hinaus das Judentum im Allgemeinen als vermeintlich geheime, globale ‚Finanzelite‘ markieren“.

Ich hätte noch eine Frage an die Autoren der Broschüre: Wer sagt, der Begriff „Ostküste“ sei „ein Verweis auf Jüdinnen und Juden im Allgemeinen“ und darum antisemitisch – fördert derjenige denn nicht selber den Antisemitismus, den er offiziell bekämpfen will? Nach meinem Verständnis ist „Ostküste“ viel eher ein Synonym für ungebremste Banken-Macht und nicht für eine religiöse Glaubensrichtung. Ich kenne die Nationalität und die religiöse Überzeugung der meisten Wall-Street-Banker nicht – ich denke aber nicht, dass das alles Juden sind. Ist es also nicht viel eher der deutsche Geheimdienst, der hier „Ostküste“ und „Juden“ gleichsetzt?

Einschränkend ist zu sagen, dass es selbstverständlich zutrifft, dass es antisemitische Akteure gibt, die einige der vom BfV monierten Vokabeln in einer problematischen Form nutzen. Aber daraus den Umkehrschluss zu ziehen, dass die Vokabeln selber bereits einen antisemitischen Charakter in sich tragen, ist inakzeptabel. Auf weitere Aspekte der Antisemitismus-Debatte ist etwa Jens Berger im Artikel „Wenn aus dem Antisemitismusvorwurf Willkür wird“ eingegangen.

Die Kriterien zur Einordnung von Gewalt als antisemitisch wurden in Deutschland den letzten Jahren geändert, mehr dazu hier oder hier oder hier oder hier. Und aktuell versucht das Bundesland Hessen über eine Initiative im Bundesrat, die „Leugnung“ des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.

Demontage des Debattenraums

Das BfV betreibt mit seiner Broschüre eine weitere Demontage des Debattenraums. Wenn man das wirklich so praktizieren würde, wie der Verfassungsschutz aktuell anmahnt, dann würde es bei vielen zentralen und aktuellen Themen erheblich schwieriger, sich kritisch auszutauschen. Das ist mutmaßlich ein Motiv für die Erstellung solcher Broschüren und für die Praxis, Begriffe zu „verminen“.

Wie soll man denn Larry Fink oder Black Rock sonst bezeichnen, wenn bereits die Nennung ihrer Namen einen „antisemitischen Code“ bedient? Durch Vorstöße wie die BfV-Broschüre sollen mächtige Personen, Gruppen und ganze Themenbereiche abgeschirmt werden, indem bereits die Erwähnung „kriminalisiert” wird. Das ist eine indirekte Form der Zensur.

Titelbild: Stokkete / Shutterstock

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Die Kampagne gegen die EU-Sanktionen und für den Journalisten Hüseyin Doğru startet heute

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Zum heutigen Jahrestag der Sanktionen gegen Doğru starten prominente Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Journalismus einen gemeinsamen Aufruf und fordern die Bundesregierung zur sofortigen Aufhebung der Sanktionen auf. Ein Artikel von Maike Gosch.

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Der deutsche Journalist Hüseyin Doğru, Gründer von red.media, wurde am 20. Mai 2025 von der Europäischen Union mit Sanktionen belegt. Zum ersten Jahrestag dieser Sanktionen wurde nun ein breiter Aufruf initiiert und eine Kampagne gestartet.

Hüseyin Doğru wird vorgeworfen, „systematisch falsche Informationen“ zu verbreiten und Zwietracht zu säen. Tatsächlich handelt es sich um eine politische Sanktionierung seiner kritischen Berichterstattung, unter anderem über propalästinensische Proteste in Deutschland. Durch die Sanktionen werden seine Konten gesperrt, sein Vermögen eingefroren und ihm die Reisefreiheit entzogen. Die Sanktionen treffen auch seine Frau und drei kleine Kinder. Jede Form der Unterstützung – auch finanzielle oder sachliche Hilfe – wird kriminalisiert.

Ein Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof, Prof. Dr. Ninon Colneric, und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron bestätigt, dass die EU-Sanktionen gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

BSW-Politikerin Sevim Dağdelen, die Initiatorin des Aufrufs und Vorsitzende des neu gegründeten „Vereins Für Rechtsstaatlichkeit e.V.“, der die Kampagne anführen wird, erklärte hierzu:

„Die EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru sind ein frontaler Angriff auf die Pressefreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit. Ein Journalist wird nicht wegen Straftaten, sondern wegen unliebsamer Berichterstattung wirtschaftlich vernichtet und entrechtet. Das ist keine Sicherheitspolitik, das ist Zensur mit staatlichen Mitteln. Die Bundesregierung darf diese rechtswidrigen Sanktionen nicht länger umsetzen und muss sich im EU-Rat für deren sofortige Aufhebung einsetzen.“

Weiter betont Dagdelen die Notwendigkeit juristischer Gegenwehr:

„Mit dem Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V. fördern wir Aufklärung und juristische Gutachten zu den Auswirkungen des EU-Sanktionsregimes und dessen Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Prinzipien.

Unser Ziel ist die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit dort, wo sie politisch außer Kraft gesetzt wurde. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, uns mit Spenden zu unterstützen. Jeder Euro hilft, die Rechtsstaatlichkeit zurückzuerobern.“ 

Der Aufruf fordert konkret

  • die Bundesregierung auf, die EU-Sanktionen gegen deutsche Staatsbürger nicht länger umzusetzen;
  • die Bundesregierung auf, im Rat der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen gegen Hüseyin Doğru zu stimmen.

Viele Prominente haben bereits als Erstunterzeichner den Aufruf unterstützt. Unter anderem sind das:

  • Brian Eno, Musiker und Produzent
  • Dieter Hallervorden, Schauspieler und Kabarettist
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Gregor Gysi, MdB
  • Sahra Wagenknecht, Publizistin und ehem. MdB
  • Yanis Varoufakis, ehem. Finanzminister Griechenlands
  • Pablo Iglesias, ehemaliger Vize-Ministerpräsident Spaniens
  • Evarist Bartolo, ehemaliger Außenminister Maltas
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Daniele Ganser, Historiker und Publizist
  • Günter Verheugen
  • Martin Sonneborn, MdEP
  • Gabriel Shipton (Bruder von Julian Assange und Gründer von The Information Rights Project)
  • sowie weitere Abgeordnete des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Schriftsteller, Journalisten und Künstler.

Der vollständige Aufruftext und die Liste mit über 150 internationalen und deutschen Erstunterzeichnern ist auf der Kampagnenseite free-dogru.com einsehbar. Dort finden sich auch weitere Informationen zum „Verein für Rechtsstaatlichkeit e.V.“ sowie Möglichkeiten zur Unterstützung.

Der Verein bittet insbesondere um Spenden zum Start. Viele Unterstützer von Doğru, die sich in den letzten Monaten gefragt haben, wie sie den Journalisten unterstützten können, ohne selbst in eine Strafbarkeit zu rutschen, haben jetzt die Möglichkeit dazu:

Spendenaufruf: Verein Für Rechtsstaatlichkeit e.V.
IBAN: DE20 1005 0000 0190 0524 73
Verwendungszweck: „Spende Rechtsstaatskampagne“

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten

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„Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“

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Der Journalist Fabian Goldmann hat in seinem Buch „Staatsräsonfunk: Deutsche Medien und der Genozid in Gaza“ über das Versagen der sogenannten deutschen „Leitmedien“ in der Berichterstattung zum Gaza-Krieg geschrieben. Im hier abgedruckten Kapitel „Druck von allen Seiten“ (im Buch Kapitel 8.6.) berichtet Goldmann über die Angst in den Redaktionen und den Druck auf Journalisten – durch ihre Vorgesetzen, Social-Media-Kampagnen sowie israelische Regierungsvertreter und Organisationen. Ein Blick hinter die Kulissen, der zeigt, wie stark die Pressefreiheit beim Thema Israel und Gaza in Deutschland aktiv eingeschränkt wird und wie sehr auch die Journalisten selbst darunter leiden. Ein Buchausschnitt von Fabian Goldmann.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die NachDenkSeiten hatten hierzu bereits ein Interview mit dem Autor (Teil 1 und Teil 2) sowie eine Rezension des Buches veröffentlicht.

Druck von allen Seiten

„Das Sprechen über Palästina wird beobachtet, eingeschränkt, kriminalisiert. Linien der Sagbarkeit verschieben sich ständig. Viele wollen nichts Falsches sagen und sagen stattdessen nichts.“
Alena Jabarine, Journalistin und Autorin

In den letzten zwei Jahren habe ich mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen über ihren Eindruck von deutscher Nahost-Berichterstattung und die Erfahrungen in ihrem Job gesprochen: bei Veranstaltungen, in sozialen Medien, über offizielle Anfragen, in Interviews und im Bekanntenkreis. Darunter waren Redakteurinnen, Moderatoren und Autorinnen von öffentlich-rechtlichen Medien ebenso wie von regionalen und überregionalen Tages- und Wochenzeitungen. Ihre individuellen Erfahrungen waren naturgemäß sehr unterschiedlich. Aber eine Sache hatten fast alle gemein: ihre Erfahrungen mit zunehmendem Druck und Anfeindungen in Zeiten der Staatsräson.

Die Last, die seit dem 7. Oktober auf Medienschaffende einwirkt, zeigt sich auf vielfältige Weise: Freie Journalisten klagen, dass sie keine Aufträge mehr bekommen, wenn sie zu kritisch berichten. Redakteurinnen berichten, ihre Vorschläge würden nicht mehr angenommen. Viele Medienschaffende erzählen von ewigen Diskussionen, die man führen müsse, sobald man von den gängigen Narrativen abweiche. Auch von der Sorge, sich selbst in der Redaktion unbeliebt zu machen, plötzlich als „Antisemitin“ oder „Hamas-Unterstützer“ zu gelten, etwa weil man palästinensische Stimmen zu Wort kommen lassen wolle, sprechen einige.

Frustration und Erschöpfung sind weit verbreitet: angesichts der ständigen Spannungen in den Redaktionen, der Berichterstattung des eigenen Mediums, des Gefühls, den eigenen journalistischen Ansprüchen nicht genügen zu können, und der ständigen Schreckensmeldungen aus Nahost. Letzteres trifft Journalistinnen mit biographischem Bezug zur Region nochmal viel härter. Angst ist ein Wort, das ich in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren immer wieder gehört habe. Angst vor Job- und Ansehensverlust. Angst davor, zum Ziel organisierter rechter Shitstorms im Netz zu werden. Angst davor, als „Antisemit“ oder „Israel-Hasserin“ in der BILD zu landen. Angst davor, ins Visier der israelischen Botschaft zu geraten.

Das alles wiederum führt zu schlechterer Berichterstattung: weil Medienschaffende sich selbst zensieren, sich anderen Themen zuwenden (oder ihnen zugewendet werden) oder desillusioniert gleich ganz den Job verlassen.

Der Pitbull des deutschen Nahost-Diskurses

Anfeindungen und Einschüchterungsversuche gegen Journalisten gibt es vermutlich schon, solange es Journalismus gibt. Aber speziell in den letzten Jahren hatten orchestrierte Kampagnen gegen unliebsame Medienschaffende besonders viel Erfolg. Das Schema ist meist ähnlich: Reichweitenstarke Akteure im Netz wie der X-Account „ÖRR-Watch“ stellen einen Medienschaffenden (meist mit Migrationshintergrund) öffentlich als Extremisten dar. Rechte Politiker (oft von AfD und CDU/CSU) und Medien (oft vom Springer-Verlag) inszenieren daraus einen „Skandal“ à la „Extremist beim ÖRR“, und sorgen mit immer neuen Beiträgen so lange für Empörung, bis der (oft öffentlich-rechtliche) Arbeitgeber den Journalisten vor die Tür setzt. Nach diesem Schema verloren in den letzten Jahren unter anderem die WDR-Wissenschaftsjournalistin Nemi El Hassan, der KIKA-Moderator Matondo Castlo und gleich sieben Mitarbeiter der Deutschen Welle ihren Job.

Nach dem Angriff der Hamas am 7. Oktober dauerte es nur wenige Stunden, bis diese eingespielte Cancel-Dynamik sich ihr erstes Ziel gesucht hatte. „ARTE distanziert sich in aller Schärfe von Malcolm Ohanwes menschenverachtenden Statements, die nichts mit unserem Verständnis von Journalismus zu tun haben“, tweetet um 18:46 Uhr die Social-Media-Redaktion des deutsch-französischen Kultursenders. Wenig später schloss sich auch der Bayerische Rundfunk der öffentlichen Distanzierung an. Der Grund: Der Journalist hatte gegen Mittag des Tages getan, was sich der Großteil seiner Kolleginnen und Kollegen noch Monate später nicht trauen sollte: Er hatte auf die Vorgeschichte des Tages verwiesen.

Dutzende Kulturschaffende, Wissenschaftlerinnen, Politiker, Aktivistinnen und andere Personen des öffentlichen Lebens wurden seitdem Ziel von öffentlichen Kampagnen. Insbesondere die Medien des Axel Springer-Verlages (BILD, WELT und B.Z.) haben die Rolle eines Wachhundes des deutschen Staatsräson-Diskurses übernommen, der zuverlässig über jene herfällt, die es wagen, den engen Grenzen des Sagbaren zu nahe zu kommen.

Die Macht der BILD bekam am 7. April 2024 auch Helen Fares zu spüren. Die SWR-Moderatorin hatte in einem privaten Instagram-Video positiv über eine App gesprochen, die beim Boykott israelischer Produkte hilft. „Erinnerungen an die Nazi-Parole ‚Kauft nicht bei Juden‘“, schrieb daraufhin Deutschlands größte Tageszeitung. Wieder tobte der Shitstorm durchs Netz, wieder mit Erfolg: Nur zwei Tage später war Fares erneut Thema in der BILD:

„Sender zieht Konsequenzen: Israel-Hasserin darf nicht mehr beim SWR moderieren!“

Ziel einer ganzen Reihe von diffamierenden Beiträgen wurde wenig später auch die Journalistin und Rundfunkrätin Khola Maryam Hübsch. Nachdem sich Hübsch mehrmals öffentlich kritisch zur israelischen Kriegsführung geäußert hatte, lieferte ein Talkshow-Auftritt der BILD-Redaktion den Aufhänger für eine über mehrere Wochen andauernde Kampagne. Im Talk von „Hart aber fair“ vom 29. April 2024 hatte Hübsch versucht, mediale Zerrbilder über islamische Begriffe wie „Scharia“ und „Kalifat“ richtigzustellen. In gleich fünf Beiträgen schmähte die BILD Hübsch daraufhin als „Islamistin“. Die Folge: Anfeindungen im Netz, einbrechende Aufträge und abgesagte Veranstaltungen. Selbst ihre Kinder hätten sich in der Schule rechtfertigen müssen, erzählt Hübsch. Später erreichte die Autorin vor Gericht zwar eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Verlag, in deren Folge BILD die Beiträge offline nehmen musste. Den Schaden für das öffentliche Ansehen und die Karriere von Hübsch konnte das Gericht aber ebenso wenig wieder zurücknehmen wie die abschreckende Wirkung, die Fälle wie dieser im Rest der Medienwelt hinterließen.

Wie Israels Armeesprecher Jagd auf deutsche Journalisten macht

Mit Kampagnen gegen kritische Journalistinnen ist Springer nicht allein. Auch bei FAZ, Tagesspiegel, FOCUS, der Jüdischen Allgemeinen und sogar im ZDF erschienen diffamierende Hit Pieces gegen zu kritische Kollegen. Solche Medienbeiträge sind wiederum nur Teil eines größeren Diffamierungssystems, das darauf ausgelegt ist, die persönlichen Kosten für akkurate und machtkritische Berichterstattung immer weiter in die Höhe zu treiben. Ganz vorne mit dabei sind vor wie nach dem 7. Oktober auch prominente pro-israelische Institutionen wie die Deutsch-Israelische Gesellschaft mit ihrem Vorsitzenden, dem Ex Grünen-Politiker Volker Beck, sowie Vertreter des Staates Israel in Deutschland.

Die TV-Reporterin Sophia Maier berichtet seit vielen Jahren aus den Krisen- und Kriegsregionen dieser Welt. In ihrem Buch „Herz aus Stacheldraht“ beschreibt sie, was ihr passierte, als sie auf X auf die Tötung von Kindern in Gaza aufmerksam machte:

„Die anschließende Welle an bösartigen Unterstellungen, Hassnachrichten bis hin zu Morddrohungen ist enorm. Nutzer schreiben, ich sei eine ‚dreckige Kanakenhure‘ und verdiene es, bespuckt und vergewaltigt zu werden. Später nennt mich ein Sprecher der israelischen Armee öffentlich ‚krank‘.“

Der Sprecher der israelischen Armee, von dem Maier spricht, ist Arye Sharuz Shalicar. Aufmerksame Leserinnen dieses Buches kennen ihn als beliebten Talkshow-Gast und Interviewpartner deutscher Medien (s. Kapitel 2.3). Auch ich habe seine Bekanntschaft schon gemacht. Am 20. Februar 2025 postete Shalicar auf X eine Liste, die er mit „Die Top-10 Verbreiter von Judenhass auf X“ überschrieb. Darunter unter anderem der Macher des Interview-Formats „Jung und Naiv“ Tilo Jung, die freien Journalisten Jacob Reimann und Hanno Hauenstein, der frühere Leiter des ZDF-Studios in Istanbul, Stephan Hallmann, die Nahost-Expertin Kristin Helberg, der langjährige religionspolitische Korrespondent der Deutschen Welle, Martin Gak, und ich. Eine Woche später wiederholte Shalicar seinen Tweet und kommentierte dazu:

„Was für hässliche Menschen. Was für ein widerlicher antisemitischer Sumpf. Sie sollten sich schämen! Spült sie an den Rand der Gesellschaft.“

Dass der Sprecher einer Armee, die zu diesem Zeitpunkt in Gaza und im Libanon über 150 Journalisten getötet hatte, nun auch in Deutschland Jagd auf Kritiker macht, rief in Politik und Medienbetrieb in Deutschland lediglich ein desinteressiertes Schulterzucken hervor. Einzig die junge Welt verurteilte öffentlich den Angriff und solidarisierte sich mit den Betroffenen. Die großen Journalistenverbände DJV und DJU wollten den Einschüchterungsversuch selbst dann nicht verurteilen, als der Journalist Matthias Monroy für die Tageszeitung nd bei ihnen nachfragte. „Uns liegen dazu leider keine eigenen Erkenntnisse vor“, erklärte eine Sprecherin von Deutschlands größter Journalistenorganisation DJV dazu lapidar.

Auch Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, nimmt gern Medienschaffende ins Visier. Zum Ziel werden meist die wenigen Redakteurinnen und Redakteure in etablierten Medienhäusern, die regelmäßig kritisch über Israels Politik berichten, zum Beispiel Daniel Bax. Gleich mehrmals geriet der taz-Redakteur ins Visier der israelischen Botschaft. Sein „Vergehen“: Bax hatte über die Tötung von Journalisten durch die israelische Armee berichtet und in einem Kommentar Israels Teilnahme am Eurovision Song Contest kritisiert. Er kenne solche Angriffe schon länger, berichtet Bax: „Deshalb bin ich da etwas abgehärtet und Gegenwind gewohnt.“ Aber nicht alle würden so entspannt mit solchen Angriffen umgehen:

„Ich habe gemerkt, dass viele Kolleginnen und Kollegen nach dem 7. Oktober 2023 Angst hatten, sich kritisch zum israelischen Vorgehen in Gaza zu äußern oder auch nur solche Texte zu veröffentlichen. […] Das ganze Thema ist extrem angstbesetzt, es ist ein Eiertanz. Niemand hat Lust, Gefahr zu laufen, als Antisemit diffamiert zu werden, darum sind viele extrem vorsichtig. Das schließt Chefredakteure und Journalistenverbände mit ein. Das lässt jenen, die noch jedes israelische Vorgehen vollmundig verteidigen, unverhältnismäßig viel Raum.“

Auch ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann bekam mehrmals den Empörungseifer des Botschafters zu spüren – so etwa am 17. Juli 2025. Von der Tann hatte auf ihrem privaten Instagram-Kanal einen Gastbeitrag des israelischen Holocaust-Forschers Omar Bartov aus der New York Times geteilt, in dem dieser Israel einen Genozid vorwarf. Welche Folgen für die Berichterstattung solche öffentlichen Einschüchterungsversuche und die Angst vor Shitstorm haben, hat von der Tanns ARD-Kollegin Hanna Resch einmal beschrieben:

„Das kann zu einem Reflex führen, Themen, die vom gängigen Narrativ abweichen, gleich besser ganz sein zu lassen. Das ist keine Zensur, die irgendwer ‚da oben‘ angeordnet hat. Das ist Angst, die zu Selbstzensur führt.“

Wenn selbst die eigenen Kollegen sich abwenden

Führen Verleumdungen von Redakteurinnen etablierter Medien wie im Fall von Sophie von der Tann zumindest in Teilen der Branche zu gelegentlichen Solidaritätserklärungen, werden Angriffe auf Journalisten abseits der großen Medienhäuser in der Branche oftmals nicht einmal wahrgenommen, geschweige denn kritisiert. Dabei treffen die Angriffe Medienschaffende ohne etablierten Arbeitgeber im Rücken oftmals noch einmal deutlich härter.

Der Journalist Tarek Baé gehört wahrscheinlich zu den lautesten deutschen Kritikern von Israels Vorgehen in Gaza und dessen Unterstützung durch Politik und Medien. Der Preis, den er dafür zahlen muss, ist hoch. Am 10. Januar 2024 erschien im Online-Angebot von ZDF heute eine als „exklusiv“ angepriesene Recherche über ihn. Er sei ein „Anti-Israel-Influencer“ und Teil eines „islamistischen Netzwerks“, hieß es dort. Wirklich „exklusiv“ war an all dem nichts. Ähnliche Diffamierungen gegen Baé waren bereits zuvor in der Springer-Zeitung WELT und im rechten Online-Medium Apollo News erschienen. Auch diese bestanden, wie für dieses Genre üblich, vor allem aus vagen Andeutungen und Kontaktschuldvorwürfen. Echte Belege für tatsächlich extremistische oder strafbare Vergehen blieb auch der ZDF heute Beitrag schuldig. Dass sich in Baés Kanälen keine extremistischen Inhalte finden lassen, er sich im Gegenteil dort regelmäßig und für jedermann sichtbar gegen Diskriminierung und Rassismus einsetzt, half ihm allerdings nicht.

Wenige Tage nach Veröffentlichung des ZDF-Beitrages geriet auch Baé ins Visier von Armee-Sprecher Shalicar. „Die Islamofaschisten der Hamas scheinen in Deutschland ganz offensichtlich mehrere Sprachrohre zu haben, die ihre Message täglich auf Deutsch zu euch ins Wohnzimmer tragen“, schrieb dieser in einem Tweet. Darunter standen die Namen der palästinastämmigen Autorin und ehemaligen Staatssekretärin im Berliner Senat Sawsan Chebli und von Tarek Baé. Unterstützung aus der Medien-Branche, so sagt Baé, würde er nicht erfahren. Im Gegenteil: Kollegen hätten sich abgewendet.

„Meine Arbeit erfolgt nur noch unter Begleitung ständiger Morddrohungen. Es ist normal geworden, dass ich als Journalist im Internet als Antisemit, Islamist, Terrorunterstützer oder Hamas-Anhänger diskreditiert werde. Solidarität gibt es lediglich aus der Leserschaft. […] Dazu, dass ich weitermache, hat die deutsche Presse-Bubble nichts beigetragen.“

Kultur der Angst

Vor den Folgen öffentlicher Diffamierungskampagnen und Einschüchterungsversuche für die Pressefreiheit in Deutschland warnte im April 2025 auch Reporter ohne Grenzen. Die Organisation sprach nach eigenen Angaben mit über 60 Medienschaffenden. Viele bestätigten „die Angst vor Bloßstellung in anderen Medien und auf Social Media.“

Öffentliche Diffamierungen und Einschüchterungsversuche sind aber nur die Spitze des Eisbergs, der zum Untergang des deutschen Nahost-Journalismus beitrug. Auch hinter den Kulissen hat der Druck auf Medienschaffende zugenommen. Schon seit Längerem kursieren in der Branche Storys, wonach bei Herausgebern und Chefredaktionen plötzlich die israelische Botschaft anrufe und Änderungen von Beiträgen oder den Rausschmiss von Mitarbeitern verlange. Auch darüber berichtet Reporter ohne Grenzen in seinem Bericht:

„Nicht wenige sehe sich auch durch häufige und massive Interventionen der israelischen Botschaft oder der Deutsch-Israelischen Gesellschaft bei Chefredaktionen unter Druck. Vor allem Journalist*innen bekannter Medienhäuser berichteten, dass sich die israelische Botschaft seit Jahren immer wieder in Mails und Briefen über ihre Berichterstattung beschwere.“

Welche weitreichenden Folgen konstanter medialer und politischer Druck haben kann, zeigt sich zum Beispiel bei der Deutschen Welle. Martin Gak hat zehn Jahre als religionspolitischer Korrespondent bei dem Sender gearbeitet. Er erinnert sich, wie sich schon vor dem 7. Oktober immer wieder staatliche israelische Stellen bei der Redaktionsleiterin des Senders beschwerten und Änderungen im Programm verlangten. Teils mit Erfolg, sagt Gak.

„Sie hatten ständig Angst vor Israels Botschafter, der Bild oder irgendwelchen Politikern. Anstatt sich zu verteidigen, haben sie die eigenen Leute fallen lassen.“

Der Druck auf die Belegschaft sei schließlich so groß gewesen, dass die Redaktionsleitung am 7. Oktober niemand habe finden können, der bereit war, vor die Kamera zu gehen, sagt Gak: „Jeder hatte Angst, was Falsches zu sagen. Jeder hatte Angst, den Job zu verlieren“ Gaks Schilderungen bestätigen auch eine Recherche von Jad Salfiti. Für Al Jazeera sprach der Journalist neben Gak noch mit zwölf weiteren Mitarbeitern der Deutschen Welle. Sein Resümee: „Die Deutsche Welle fördert eine Kultur der Angst unter Journalisten, die über Israels Krieg gegen Gaza berichten sollen.“ Auch im Fall von Martin Gak wirkte der Druck:

„Mir wurde gesagt, dass sie mich kündigen, wenn ich nicht mit den [israelkritischen] Postings aufhöre. Ich habe zwei Kinder zu ernähren, also habe ich aufgehört.“

Gekündigt wurde er trotzdem. Im Oktober 2024 verließ er den Sender.

Titelbild: Manifest Verlag


Ausschnitt aus dem Buch:

Fabian Goldmann: Staatsräsonfunk. Deutsche Medien und der Genozid in Gaza. Berlin 2026, Manifest Verlag, Taschenbuch, 407 Seiten, ISBN 978-3961561452, 22 Euro.

Der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Manifest Verlags.

(Auszug von RSS-Feed)

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EU-Sanktionen gegen Journalisten: Erschreckendes Schweigen und aktives Wegsehen der Zivilgesellschaft

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Wenn Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien sich nicht mehr uneingeschränkt für die Pressefreiheit einsetzen, lässt dies Ungutes für die Zukunft erahnen. An ihren Reaktionen auf eine Presseanfrage zur drohenden humanitären Notlage des sanktionierten deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich ableiten, wie stark diese Organisationen bereits in eine politische Kampagne zur Zensur der Meinungsfreiheit eingebunden sind. Eine Argumentation mit einem Rechtswissenschaftler zeigt die Schwächen der Position auf, die EU-Sanktionen seien mit den Grundrechten vereinbar. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Deutschland ist auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht, teilte die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF – abgeleitet vom französischen Namen „Reporters sans frontières“) vor Kurzem mit. Leser der NachDenkSeiten und anderen oppositionellen Medien dürften als Grund dafür sofort an die EU-Sanktionen gegen deutsche Journalisten im In- und Ausland und den Schweizer Publizisten Jacques Baud sowie an die Verschärfung des Umgangs damit durch die Bundesregierung denken. Auch das rechtlich fragwürdige Vorgehen der staatsnahen Landesmedienanstalten gegen regierungskritische Medien sowie das De-Banking von Journalisten, die nicht auf Regierungslinie sind, kommen in den Sinn.

Doch von alledem ist bei RSF nichts zu vernehmen. Der Grund für die schlechtere Bewertung Deutschlands soll laut der Organisation stattdessen in der „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Reporter liegen, die durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ befeuert werden. Diese würden mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen. Das sind exakt die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne, die spätestens seit der Ampelkoalition auf allen einflussreichen medialen Kanälen vorangetrieben wird, um die wachsende Popularität der Opposition zu schwächen und gleichzeitig die Angst vor Russland in der Bevölkerung zu steigern.

Die internationale Journalistenorganisation RSF behauptet von sich, ihre „strategischen Ziele unabhängig von Interessen Dritter und politischer Einflussnahme“ zu definieren. Deren deutsche Sektion finanziert sich jedoch laut des eigenen Jahresberichts 2024 zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden.

Am Beispiel der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru lässt sich zeigen, wie der Widerstand der Zivilgesellschaft gegen Aufrüstung und Wiedereinführung des Wehrdiensts sowie gegen die Transformation der deutschen und europäischen Industrie zur Kriegswirtschaft gebrochen wird und wie ausgerechnet diejenigen gesellschaftlichen Institutionen, die sich vordergründig für Grund- und Menschenrechte einsetzen, dabei willfährig unterstützen. Diese Organisationen stehen zwischen zwei Stühlen. Auf der einen Seite haben sie sich dem Erhalt und der Verteidigung universeller Prinzipien wie der Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Menschen- und Grundrechten im Allgemeinen verschrieben. Auf der anderen Seite sind sie integrativer Teil einer breiten politischen Kampagne, die eine Einschränkung ebendieser Grundrechte zugunsten einer kriegerischen Lösung des Konfliktes in der Ukraine vorantreibt. An ihren Antworten auf eine Presseanfrage zum Fall Doğru lässt sich erkennen, für welche Seite sie sich entschieden haben.

Hintergrund und Inhalt der Presseanfrage

Der Autor dieses Beitrags hat im Rahmen einer Recherche zu einer Meldung für das Magazin Multipolar eine ganze Reihe von Journalistenverbänden und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbänden, Kirchen, Parteien, Politikern und auch einen Juristen angeschrieben. Erfragt wurden die Reaktionen dieser Organisationen und Personen auf die drohende humanitäre Notlage des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru.

Doğru war im Mai 2025 von der EU auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden mit der Begründung, über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ zu verfügen, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ zu verbreiten, „politische und religiöse Zwietracht“ zu säen sowie damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ zu unterstützen. Abgesehen davon, dass der sanktionierte deutsche Journalist hauptsächlich über den Konflikt in Gaza sowie die Proteste in Deutschland gegen das gewaltsame Vorgehen Israels gegen die palästinensische Bevölkerung berichtet hat und alle Vorwürfe bestreitet, würde keine der Begründung in einem Strafprozess zu einer Verurteilung führen. Denn seine Arbeit ist durch die in Deutschland und Europa geltende Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt.

Die Fragen an die Adressaten lauteten:

  • Sind die Folgen der Sanktionsmaßnahmen gegen Hüseyin Doğru mit elementaren Grundrechten wie beispielsweise Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbar?
  • Halten Sie die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar, wie sie in den Menschenrechten, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union oder dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verankert sind?
  • Inwieweit setzen Sie sich für eine Aufhebung der EU-Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und andere Betroffene wie beispielsweise den Schweizer Publizisten Jacques Baud ein?

Die Presseanfrage war mit ausführlichen Hintergrundinformationen sowie zugehörigen Quellen versehen – so zum Beispiel ein von EU-Abgeordneten des BSW beauftragtes Rechtsgutachten, das im EU-Sanktionsregime gegen natürliche Personen eine Vielzahl an Verstößen gegen EU-Recht feststellt.

Schweigen und Ablehnung bei einschlägigen Journalistenverbänden

Die Pressestelle von RSF ignorierte die Presseanfrage trotz Nachhakens. Auf ihrer Webseite bittet die Organisation um Spenden mit der Begründung, weltweit für die Pressefreiheit zu kämpfen. „Reporter ohne Grenzen“ setze sich dafür ein, „dass Journalist*innen sicher und unabhängig berichten können“. Dazu würden die „Unterstützung verfolgter Journalist*innen“, der „Einsatz gegen Desinformation und digitale Zensur“ sowie die „internationale Lobbyarbeit für Medienfreiheit“ gehören. Eine Internetrecherche ergab, dass sich die Organisation bisher in keiner Form zum Fall Doğru geäußert, geschweige denn für ihn eingesetzt hat.

In welchem Maße sich RSF an der breiten politische Kampagne vieler europäischer Regierungen und der EU-Kommission gegen oppositionelle Kräfte, die sich gegen einen direkten Konflikt mit Russland einsetzen, beteiligt, wird in einer Pressemitteilung der Organisation mit dem Titel „Strategien russischer Desinformation“ deutlich. Darin heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen, so RSF. Man braucht den Begriff „externer Akteur“ lediglich durch den Namen „Hüseyin Doğru“ ersetzen und erhält damit eine plausible Antwort, warum sich die internationale Journalistenorganisation zum Fall Doğru in Schweigen hüllt.

Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU), eine Organisation innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie Berufsgruppe innerhalb der Fachgruppe Medien in der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), antworte auf die Presseanfrage, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“. Die Bundesgeschäftsführerin der DJU geht in ihrem Antwortschreiben davon aus, „dass auch der Familie Doğru ein Anspruch auf Grundsicherungsniveau zusteht“.

Auf der Webseite der Gewerkschaft heißt es stattdessen:

„Wir schützen deine Rechte, sichern faire Honorare und kämpfen für gute Arbeitsbedingungen und Pressefreiheit, denn: Wir lieben Journalismus – und die, die ihn machen. (…) Pressefreiheit ist die Grundlage journalistischer Arbeit. Wir informieren, ordnen ein und unterstützen dich dort, wo sie angegriffen und eingeschränkt wird.“

In einer Pressemitteilung der DJU zum Tag der Pressefreiheit 2026 werden die gleichen Schlüsselworte der bekannten politischen Kampagne verwendet, wie sie auch bei RSF zu finden sind. Demnach sollen „Angriffe auf Medienschaffende sowie neue Machtstrukturen in der digitalen Öffentlichkeit“ für „grundlegende Veränderungen journalistischer Arbeitsbedingungen“ sorgen. In Zeiten „zunehmender Desinformation, Propaganda und autokratischer Tendenzen“ wachse die Bedeutung „verlässlicher journalistischer Informationen für die demokratische Öffentlichkeit“. „Professioneller Journalismus“ sorge für „Einordnung, Kontrolle von Macht und transparente Debatten“.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, zu der die DJU gehört, finanziert sich laut ihres Transparenzberichtes ausschließlich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), größte Journalistenorganisation Europas mit Sitz in Berlin und Bonn, ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung nd (Neues Deutschland) äußerte die sich als Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband selbst darstellende Organisation, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig. Solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe der Verband „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Auf der Webpräsenz der Organisation steht hingegen auf einer Seite mit dem Titel „Kein Schönwetterrecht – Pressefreiheit“:

„Pressefreiheit bezeichnet das Recht der Medien, insbesondere der Presse und des Rundfunks, ihre Tätigkeit frei von staatlicher Zensur oder unangemessener Einflussnahme auszuüben. Dieses Recht ermöglicht es Journalist:innen, Nachrichten und Meinungen frei und ohne vorherige Genehmigung oder Eingriffe seitens der Regierung oder anderer staatlicher Organe zu veröffentlichen.“

Auch beim DJV finden sich die Schlüsselbegriffe der politischen Kampagne wieder, die im Grunde eine Zensur von Meinung und Presse vorantreibt. So heißt es auf der Webseite des Verbandes mit dem Titel „Stoppt Fake News“, „zunehmend mehr Akteure aus dem In- und Ausland“ würden versuchen, „das Wahlverhalten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger durch online verbreitete Desinformation zu manipulieren“. Ziel der „Social-Media-Aktion“ des DJV sei unter anderem, „die Verbreitung von Desinformation durch Weiterleitung einzudämmen“.

Der DJV muss als eingetragener Verein seine Finanzierung nicht veröffentlichen. Der Verband bezeichnet sich selbst als „politisch wie finanziell unabhängig“. Es ist davon auszugehen, dass die Finanzierung überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen stammt. Nach Informationen von nd ist Hüseyin Doğru Mitglied sowohl der DJU als auch des DJV, die er durch seine Beiträge mitfinanziert.

Auch weitere einschlägige Journalistenverbände wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), der Medienverband der freien Presse (MVFP), der Deutsche Presserat und die Bundespressekonferenz ignorierten die Presseanfrage oder verweigerten die Stellungnahme. Der Deutsche Presserat antwortete, der Fall Doğru läge außerhalb seiner „Zuständigkeit“, und verwies auf die Organisation „Reporter ohne Grenzen“. Auf den Webpräsenzen dieser Organisationen finden sich ausdrückliche Bekenntnisse zur Verteidigung der Pressefreiheit).

Doch auch dort hallen die Schlüsselworte der politischen Kampagne zum Teil wider. Die Bundespressekonferenz verweigerte gar die Teilnahme des Journalisten Florian Warweg, der vor seinen Tätigkeiten als Redakteur bei den NachDenkSeiten und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung Chef vom Dienst beim Onlinedienst von RT Deutsch war. Warweg gelang es jedoch, seinen Zugang zur Konferenz über den Rechtsweg einzuklagen und zu behaupten.

Auch Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen, Parteien und Politiker verweigern größtenteils die Stellungnahme

Zu den angefragten Organisationen und Personen, welche die Presseanfrage ignorierten beziehungsweise eine Stellungnahme ablehnten, gehören

  • Amnesty International (Verweis an „Reporter ohne Grenzen“)
  • Human Rights Watch,
  • der Europarat (Verweis an die „zuständigen Institutionen der Europäischen Union“),
  • die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
  • das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte,
  • der Sozialverband Deutschland,
  • der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB),
  • die Deutsche Bischofskonferenz,
  • die Evangelische Kirche in Deutschland,
  • der Zentralrat der Muslime in Deutschland,
  • die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
  • die Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU),
  • die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
  • Bündnis 90/Die Grünen,
  • Die Linke,
  • Die Freie Demokratische Partei (FDP),
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier,
  • die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und
  • die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth.

Steinmeier (SPD) hatte 2023 auf dem Bundespresseball – einer Veranstaltung der Bundespressekonferenz – in einer Rede geäußert, eine freie Presse sei „ein wesentlicher Beitrag für die Resilienz unserer Gesellschaft und der Demokratie“. Die Grünen-Politikerin Baerbock hatte 2024 auf der Veranstaltung „Global Media Forum der Deutschen Welle“ in ihrer damaligen Funktion als Bundesaußenministerin gesagt:

„Wenn die Pressefreiheit unter Druck gerät, ist die Freiheit selbst, die Freiheit aller Bürgerinnen und Bürger, in Gefahr – das dürfen wir nicht vergessen. Deshalb setzt sich Deutschland so engagiert für die Medienfreiheit ein.“

In ihrer damaligen Funktion als Kulturstaatsministerin hatte Roth (Bündnis 90/Die Grünen) anlässlich des Tages der Pressefreiheit 2025 in einer Pressemitteilung geäußert:

„Wo die Pressefreiheit eingeschränkt wird, ist auch die Demokratie in Gefahr. Deshalb tragen wir alle eine besondere Verantwortung, Journalistinnen und Journalisten sowie die Strukturen für unabhängigen Journalismus zu schützen und zu stärken.“

Im Grunde hat auch das angeschriebene „Deutsche Institut für Menschenrechte“ zum konkreten Fall von Hüseyin Doğru eine Stellungnahme verweigert, in seiner Antwort jedoch hinzugefügt, dass Grundrechtseinschränkungen „unter anderem rechtsstaatlichen Standards entsprechen“ und demnach „auf einer normenklaren gesetzlichen Grundlage basieren und verhältnismäßig“ sein müssen. Auch die Bekämpfung sogenannter „hybrider Bedrohungen“ müsse „aus menschenrechtlicher Perspektive grundsätzlich rechtsstaatlichen Standards genügen, die Würde von Personen achten und ihr menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten“. Ob dies im Fall Doğru zuträfe, könne das Institut aufgrund seines „Mandatsumfangs“ sowie der „vorliegenden Informationen“ nicht beurteilen.

Die „Deutsche UNESCO-Kommission“ antwortete auf die Anfrage, in Deutschland und der Europäischen Union sei „die gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen, wie die, von denen Hüseyin Doğru und Jacques Baud betroffen sind, möglich“. Insofern stehe es den beiden Personen frei, „sich an die zuständigen Gerichte auf nationaler bzw. europäischer Ebene zu wenden“. Man würde die Entwicklungen „mit Interesse“ weiterverfolgen.

Einzig Vertreter der Parteien AfD und BSW haben ausführlich auf die Presseanfrage geantwortet, die Sanktionen als grundrechtswidrig eingestuft und konkrete Maßnahmen zur Unterstützung der Betroffenen angekündigt beziehungsweise Solidarität mit Doğru bekundet. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Bürgerinitiative GemeinWohlLobby eine E-Mail-Aktion wegen der „Sanktionen gegen Einzelpersonen“ gestartet hat, an der sich jeder beteiligen kann.

Ansichten eines Rechtswissenschaftlers zu Pressefreiheit und Desinformation

Auf die Presseanfrage geantwortet hat auch der österreichische Rechtswissenschaftler Matthias Kettemann, Leiter eines Instituts an der Universität Innsbruck, Forschungsprogrammleiter am Leibniz-Institut für Medienforschung in Hamburg sowie Mitglied der „World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology“, ein Beratungsgremium der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Kettemann hatte zum Internationalen Tag der Pressefreiheit 2023 in einem Beitrag auf der Webseite des Leibniz-Instituts für Medienforschung geschrieben:

„Die Pressefreiheit als grundrechtlich geschütztes Gut ist zentraler Bestandteil jeder Demokratie. Wenn Art 5 GG festhält, dass ‚die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film‘ gewährleistet sind und eine ‚Zensur‘ nicht stattfindet, dann heißt das, dass Rundfunk, Presse und andere Medien vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt werden müssen. Staaten sollen keinen Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte verbreitet werden – oder auch nicht verbreitet werden.“

In seiner ersten Antwort verwies der Jurist auf die Begründungen der Sanktionsbeschlüsse gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud und fügte hinzu, er habe „keine eigenen Befunde, die diesen Feststellungen widersprechen würden“. Indes, so führte er mit Verweis auf ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weiter aus, habe das EU-Sanktionsregime „natürlich ein robustes Rechtsschutzsystem und gibt Herrn Baud wie Herrn Doğru die Möglichkeit, die ergangenen Sanktionierungen zu bekämpfen“.

Da die Antworten Kettemanns nicht auf die Fragen eingingen – insbesondere, ob die Sanktionen gegen Journalisten und Publizisten in der EU mit elementaren Grundrechten vereinbar sind – und er anbot, für weitere Fragen zur Verfügung zu stehen, hakte der Autor nach. In der Rückfrage wurde darauf hingewiesen, dass weder Hüseyin Doğru noch Jacques Baud gegen ein in der EU gültiges Gesetz verstoßen haben und ihnen ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren zumindest die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union festgelegten Rechte wie die Berufsfreiheit und das Recht zu arbeiten (Artikel 15) sowie ihr Eigentumsrecht (Artikel 17) entzogen wurden.

In seiner zweiten Antwort behauptete der an der Harvard Law School und der Universität Graz ausgebildete Rechtswissenschaftler, die das EU-Sanktionsregime aufstellende Durchführungsverordnung steht „im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, weil sie einen wirksamen Rechtsbehelf vor einem unabhängigen und unparteiisches Gericht ermöglicht“.

Diese nicht weiter begründete Einschätzung steht in diametralem Gegensatz zu dem bereits eingangs erwähnten Rechtsgutachten. Darin kommen die beiden Rechtsexpertinnen, eine ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof und eine Rechtswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Völkerrecht, zu dem Schluss, dass die Verordnung des Rates der EU, auf denen das Sanktionsregime basiert, „keine notwendigen Bestimmungen zu rechtlichen Garantien“ enthält. Diese sehe beispielsweise „kein Recht auf Anhörung vor, bevor eine Person, der Desinformation vorgeworfen wird, in die Liste aufgenommen wird“. Des Weiteren verstoßen die EU-Sanktionen gemäß des Gutachtens neben den Artikeln 15 und 17 auch gegen die Artikel 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), 8 (Schutz personenbezogener Daten), 11 (Meinungs- und Informationsfreiheit), 16 (Unternehmerfreiheit), 35 (Gesundheitsversorgung) und 45 (Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit) der Grundrechtscharta der EU.

Ferner äußerte Kettemann in seiner zweiten Rückmeldung, dass in dem den Sanktionen zugrunde liegenden Beschluss des Rates der EU für ihn „überzeugend“ dargelegt sei, „warum Maßnahmen erforderlich sind, um gegen die hybride Kriegsführung Russlands, insbesondere die bewusste Nutzung von Informationsoperationen und den Versuch der Destabilisierung Europas vorzugehen“.

Da die Antworten Kettemanns vor dem Hintergrund des Rechtsgutachtens alles andere als überzeugend waren, wollte der Autor in einer zweiten Nachfrage wissen,

  • ob der Rechtswissenschaftler eine Definition von „hybrider Kriegsführung“ nennen kann, die eine klare Grenze zwischen neutraler bis hin zu regierungskritischer Berichterstattung – beispielsweise zu den Hintergründen der Konflikte in der Ukraine oder im Nahen Osten – auf der einen und russischer Propaganda auf der anderen Seite zieht,
  • wie Journalisten vor staatlichen Eingriffen in ihrer Tätigkeit geschützt sind, wenn sie jederzeit damit rechnen müssen, dass der Rat der EU ihnen aufgrund der Ausübung ihres Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit ohne Gerichtsverfahren und vorherige Anhörung ihre Grundrechte entziehen kann, und
  • wie es mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit vereinbar ist, wenn Journalisten sich vorausschauend selbst zensieren, um nicht Gefahr zu laufen, sanktioniert zu werden.

Die von dem Rechtswissenschaftler übermittelten Antworten zeigen, auf welch sandigem Untergrund seine Argumentation aufgebaut ist. So behauptete er, „Teil einer hybriden Bedrohung wäre, wenn mit dem Ziel, Russland zu unterstützen, die Aussage verbreitet wird, der Krieg sei eine Inszenierung der Ukraine oder die Ukraine begehe Völkermord in der Ostukraine“. Ausschlaggebend sei „ein Muster von Informationsmanipulation, das Teil einer hybriden Bedrohung ist“. Doch woher weiß der EU-Ministerrat, dass beispielsweise Hüseyin Doğru und Jacques Baud das Ziel hatten, Russland zu unterstützen, und wer legt fest, was ein Muster ist und was nicht? Die Betroffenen bestreiten eine Unterstützung Russlands, und solange es nicht zu einer unabhängigen juristischen Prüfung kommt, steht hier Aussage gegen Aussage – ganz abgesehen davon, dass auch eine öffentliche verbale Unterstützung Russlands von der Meinungsfreiheit prinzipiell gedeckt ist.

Des Weiteren schrieb Kettemann in seiner Rückmeldung, die Grenzen der Ausübung von Grundrechten seien „die Grundrechte anderer und die Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Stabilität von Staat und EU“. Auch wer jemanden beleidige und dafür bestraft werde, erfahre „einen Eingriff in die Grundrechte“, aber dieser sei – „weil auch andere Menschen Rechte haben“ – gerechtfertigt. Der ausgewiesene Rechtsexperte vergleicht in diesem Fall sprichwörtlich Äpfel mit Birnen. In einem Strafrechtsprozess wegen Beleidigung besteht zunächst die Unschuldsvermutung. Ein Angeklagter kann Rechtsbeistand ersuchen und sich verteidigen. Selbst wenn ein Urteil gefällt wird, bleibt die Möglichkeit der Berufung. Erst wenn es rechtskräftig wird, erfolgt die Strafe – und diese ist zeitlich beziehungsweise materiell begrenzt.

Im Gegensatz dazu ist der Rat der EU bei den Sanktionen quasi Ankläger, Richter und Vollstrecker zugleich. Die Betroffenen können sich zwar im Nachhinein rechtlich wehren, allerdings sind sie im Zeitraum der juristischen Prüfung eines Großteils ihrer Grundrechte sowie ihrer materiellen Mittel beraubt. Die Sanktionen sind zeitlich nicht begrenzt und werden erst aufgehoben, wenn der Rat der EU dies beschließt. Selbst wenn die Sanktionierten nach Monaten oder voraussichtlich eher Jahren den Europäischen Gerichtshof davon überzeugen können, dass sie zu Unrecht „gelistet“ wurden, kann der Rat der EU daraufhin die Sanktionierung mit einer minimal angepassten Begründung fortführen, und der kafkaesk anmutende juristische Prozess geht von vorne los – wie beispielsweise bei den Sanktionen gegen den russischen Unternehmer Dmitry Pumpyansky dreimal hintereinander geschehen.

Zudem schrieb der österreichische Rechtsprofessor als Antwort auf die Nachfrage:

„Niemand kann behaupten, nicht zu wissen, wenn man russische Desinformation verbreitet. (…) Fühlen Sie sich ‚zensiert‘, wenn Sie nicht eine Plattform ins Leben rufen dürfen, in der Desinformationen verbreitet werden und völkerrechtswidrige Angriffe legitimiert werden? Das wäre dann doch ein Verständnis von Zensur, das nicht jenem des Bundesverfassungsgerichts entspricht.“

Seit Jahrzehnten werden im gesamten Spektrum der europäischen Medien Völkerrechtsbrüche sowie Kriegsverbrechen der Vereinigten Staaten und ihrer Alliierten in Berichterstattungen und Kommentaren legitimiert. Erst im Juni 2025 hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz anlässlich des einhellig als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieges der USA und Israel gegen den Iran geäußert, Israel mache die „Drecksarbeit“ für uns alle. Weder gegen die Medien, die diese Auffassung verbreiteten, noch gegen den Urheber der Rechtfertigung sind aus diesem Grund EU-Sanktionen verhängt worden.

Schlussendlich bezeichnete Kettemann die Gefahr, als Journalist jederzeit Opfer von EU-Sanktionen zu werden, wenn Veröffentlichungen von der Sichtweise des EU-Ministerrates abweichen, als „überschießende Befürchtung“. Diese werde „durch entsprechenden Rechtsschutz“, der gegen die Sanktionierungen bestehe, „abgefedert“. Auf entsprechende Rückfragen, die sich aus seinen Antworten ergaben, reagierte der Rechtswissenschaftler nicht mehr.

Warum es sich beim „Kampf gegen Desinformation“ um eine politische Kampagne gegen die Opposition handelt

Im Grunde muss man dem österreichischen Rechtsgelehrten für seine Einschätzungen dankbar sein. Denn sie zeigen, wie man selbst als juristischer Laie immense rechtliche Zweifel an der Argumentation eines promovierten und zum Professor berufenen Rechtswissenschaftlers aufdecken kann. Dies ist deswegen so einfach, weil auf der einen Seite der Argumentation unveräußerliche Grundrechte stehen und auf der anderen Seite eine Verordnung sowie Beschlüsse der Außenminister der EU, die diesen Grundrechten diametral widersprechen. Denn de facto werden die sanktionierten Personen – entgegen jeglicher Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit – für ihre Meinungsäußerungen mit dem zeitlich nicht festgelegten Entzug eines wesentlichen Teils ihrer Grundrechte bestraft.

Die Argumentation zeigt auch, wie fadenscheinig die Begründung derjenigen Organisationen für ihre Untätigkeit im Fall Doğru ist, es lägen „keine weiteren Erkenntnisse“ oder „keine gegenteiligen Informationen“ vor. Denn selbstverständlich liegen diese vor – beispielsweise in Form des von den EU-Abgeordneten in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens oder allein in der Tatsache, dass die Betroffenen die Vorwürfe des EU-Ministerrats bestreiten.

Neben der offensichtlichen Widersprüchlichkeit der Sanktionen mit den Grundrechten besteht deren eigentliche Problematik in der Begründung mit extrem dehnbaren Begriffen wie „hybride Kriegsführung“, „Desinformation“, „Verschwörungstheorien“, „Informationsmanipulation“ oder „Untergrabung der Stabilität und Sicherheit in der Union“. Denn darunter lässt sich im Grunde jede Kritik an den Regierungen der EU-Staaten, an der EU-Kommission oder am EU-Ministerrat einordnen, wenn die Außenminister der Union der Meinung sind, sie könne Russland nützlich sein.

Das seit 2022 direkte militärische Eingreifen der russischen Armee in den seit 2014 bestehenden Bürgerkrieg in der Ukraine wird von deutschen Völkerrechtlern quasi einhellig als völkerrechtswidrig bezeichnet. Tatsächlich erscheint die russische Begründung, die beiden sich für unabhängig erklärten ukrainischen Regionen Luhansk und Donezk offiziell anzuerkennen und ihnen im Rahmen von Artikel 51 der UN-Charta in ihrer Selbstverteidigung kollektiv beizustehen, zumindest ebenso fadenscheinig wie die Rechtfertigung der USA im Jahr 2001, Afghanistan anzugreifen.

Damals behauptete die US-Regierung, der von 19 Terroristen – von denen keiner Afghane war – ausgeübte Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon sei von Afghanistan ausgegangen und man dürfe sich daher gemäß Artikel 51 UN-Charta gegen das Land ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates selbst verteidigen. Mit der gleichen Begründung hätte die US-Armee auch Saudi-Arabien bombardieren können, da 15 der Attentäter aus diesem Land stammten, oder gar Deutschland, weil der Anführer der Gruppe zum Zeitpunkt des Anschlags in Hamburg gemeldet war.

Allein dieser Vergleich zeigt, dass es den vielen europäischen Staaten sowie der EU-Kommission bei ihrer Unterstützung der Ukraine, die prinzipiell von ebendiesem Artikel 51 abgedeckt ist, primär nicht um die Einhaltung des Völkerrechts durch Russland geht. Sonst hätte beispielsweise die Bundesregierung 2001 auch den US-Angriff auf Afghanistan verurteilen müssen, anstatt sich im Rahmen des damals von den USA ausgerufenen NATO-Bündnisfalls an der 20-jährigen Besatzung des Landes zu beteiligen. Noch deutlicher wird der Widerspruch angesichts der aktuellen Reaktion der Bundesregierung auf die Angriffskriege der USA und Israels gegen den Iran.

Auch die Behauptung, Russland würde nach dem Krieg in der Ukraine weitere europäische Länder angreifen, erscheint aufgrund der gebetsmühlenartig wiederholten Dementis des Kremls sowie anhand historischer Vergleiche mehr als fadenscheinig. Als die US-Armee 1999 ohne Genehmigung des UN-Sicherheitsrates Serbien angriff, haben weder die EU-Kommission noch die deutsche oder die meisten anderen europäischen Regierungen dagegen opponiert und vor weiteren Angriffen der USA in Europa gewarnt. Stattdessen haben sich neben Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien noch eine Reihe weiterer europäischer Staaten an diesem weithin als völkerrechtswidrig eingestuften Angriffskrieg beteiligt.

Es bleibt letztendlich nur ein logischer Grund für die beispiellose militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine sowie die immensen Ausgaben für eine zukünftige militärische Auseinandersetzung mit Russland: Eigeninteresse. Hierfür braucht man nicht lange zu suchen, um fündig zu werden. Sei es die Aufrechterhaltung der transatlantischen Allianz mit den USA, die Aufnahme der Ukraine in die EU, um europäischen Unternehmen einen rechtlich geschützten Zugang auf die Ressourcen des Landes zu gewähren, oder die Erweiterung der NATO, um den geopolitischen und militärischen Einfluss des Militärbündnisses in Osteuropa zu erweitern – die Liste der möglichen Eigeninteressen ist lang und gut belegt.

Diesem Vorhaben steht eine stetig wachsende politische Opposition entgegen, die für ein Ende der Sanktionen gegen Russland und der Waffenlieferungen in die Ukraine wirbt – in Deutschland am prominentesten vertreten durch die AfD und das BSW. Was liegt da näher, als diesen Parteien sowie Medien, die einzelne Positionen von AfD und BSW teilen, eine Nähe zu Russland zu unterstellen, ihnen Extremismus und Destabilisierung vorzuwerfen sowie zu behaupten, sie verbreiteten Desinformation und Verschwörungstheorien?

In diesem Zusammenhang scheint es erwähnenswert, dass die Linke zwar auch für einen generellen Stopp von Waffenlieferungen wirbt, jedoch einzelne Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten will. Zudem setzt sich die Partei nicht für die sanktionierten Personen ein, was besonders deutlich wird an der Äußerung der europapolitischen Sprecherin der Linksfraktion gegenüber der Frankfurter Rundschau hinsichtlich der Sanktionierung von Jacques Baud Anfang 2026:

„Russische Desinformation ist ein massives Problem, die bisherigen Sanktionen gegen von Russland finanzierte und gestützte Propagandisten in der EU sind Instrumente einer wehrhaften und handlungsfähigen Demokratie. In diesem Sinne verstehen wir auch die Entscheidungen des Rates im Dezember.“

Schlussbemerkung

Das erschreckende Schweigen und aktive Wegsehen durchweg aller etablierten zivilgesellschaftlichen Organisationen – von Journalistenverbänden über Menschenrechtsorganisationen bis zu den Kirchen – zum Schicksal der von der EU sanktionierten Journalisten und Publizisten lässt kaum einen Zweifel daran zu, dass diese längst Teil einer breiten politischen Kampagne zur Unterdrückung der Opposition und zur Vorbereitung einer direkten militärischen Konfrontation mit Russland sind. Das ist auch daran zu erkennen, dass sie die Schlüsselworte der Kampagne zum Teil längst in ihre Selbstdarstellung integriert haben. Wer sich im ersten Absatz für die Pressefreiheit stark macht und im zweiten Absatz auf die Gefahr von Desinformation hinweist, deren Bekämpfung mit einer Einschränkung ebendieser Pressefreiheit einhergeht, widerspricht sich nicht nur selbst, sondern macht sich verdächtig, mit Orwell‘schem Doppelsprech Gehirnwäsche zu betreiben.

Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle der einflussreichen etablierten Medien. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass bereits eine kritische Einschätzung der westlichen Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine – Stichwort „unprovozierter brutaler Angriffskrieg Russlands“ – als prorussische Propaganda einzuordnen ist und im Grunde wie ein Verbrechen geahndet werden muss. Gleiches gilt für eine kritische Sichtweise auf den Krieg in Gaza und das Vorgehen Israels, wenn Interviews mit Vertretern der Hamas oder die Berichterstattung von pro-palästinensischen Protesten mit Terrorunterstützung und Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die Sanktionen gegen Hüseyin Doğru und Jacques Baud bestärken dieses Vorgehen geradezu. Mitgliederstarke Organisationen müssen aus diesem Grund damit rechnen, dass ein Großteil ihrer Einnahmen wegbricht, wenn sie sich konsequent für die sanktionierten Personen und damit den uneingeschränkten Erhalt der Grundrechte einsetzen – insbesondere dann, wenn sie zusätzlich staatliche Fördermittel erhalten.

Es ist durchaus zu befürchten, dass die derzeitige Entwicklung in noch mehr Zensur und einen autokratischen Staat mündet. Spätestens dann, wenn es tatsächlich zu einer direkten militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und seinen westlichen europäischen Nachbarn kommt, ist damit zu rechnen, dass mit den derzeit noch in der Erprobung befindlichen Instrumenten die politische Opposition verboten und regierungskritische Medien im Namen des Erhalts der Demokratie weiter zensiert werden. Was bleibt, ist die Hülle. Auch die DDR war zumindest ihrem Namen nach „demokratisch“.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)

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Witz der Woche: EU provoziert mit Plakaten zur Meinungsfreiheit

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In einer aktuellen Kampagne praktiziert die EU die Flucht nach vorne: Inakzeptable Sanktionen gegen Publizisten, ein fragwürdiger „Digital Services Act“ und so weiter halten die EU nicht davon ab, sich auf aktuellen Plakaten als Kämpferin ausgerechnet für die Meinungsfreiheit zu feiern. Es ist ein Versuch der dreisten Überrumpelung und eine Machtdemonstration. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Ein Motto der PR-Manager der EU scheint zu lauten: „Dreistigkeit siegt“. So zumindest wirkt eine aktuelle EU-Kampagne, bei der Plakate etwa mit Motiven zur freien Presse oder allgemein zur Meinungsfreiheit auch in deutschen Städten präsentiert werden.

Das ist ausgerechnet in Zeiten, in denen EU-Institutionen für potenziell zensierend wirkende Instrumente wie dem Digital Services Act und für inakzeptable Sanktionen gegen unbequeme Publizisten scharf kritisiert werden, gewagt – um es vorsichtig auszudrücken.

Das Titelfoto zeigt eines der Plakate, auf denen sich die EU für ihren angeblichen Kampf für eine „freie Presse“ rühmt. Und im Vordergrund sieht man den deutschen Journalisten Hüseyin Dogru, der aktuell durch EU-Sanktionen schwer drangsaliert wird, weil er eine aus Sicht der EU-Gralshüter „falsche“ Meinung vertreten hat. Diese Kombination macht den verlogenen Zynismus der EU-Kampagne deutlich und bescheinigt ihr zusätzlich den Charakter einer verzweifelten Vorwärtsverteidigung.

„Das kann man sich nicht ausdenken“

Der Journalist Norbert Häring hat die absurde Wirkung der EU-Plakate bereits vor einigen Tagen auf den Punkt gebracht:

Ganz so als gäbe es keinen Digital Services Act, der befiehlt, ‚schädliche‘ Inhalte zu unterdrücken, keine Faktenchecker, die bestimmen dürfen, was wahr ist, keine Meldestellen und Hinweisgeber, keine Hausdurchsuchungen und mittelalterliche Sanktionen für missliebige Publizisten, inszeniert sich die EU mit einer Plakatkampagne als Verteidigerin der Meinungsfreiheit.“

Dogru selbst hat auf seinem X-Account das Titelfoto dieses Artikels veröffentlicht, zusammen mit der folgenden Botschaft:

Das kann man sich nicht ausdenken. Es ist der Internationale Tag der Pressefreiheit, und vor meiner Haustür stehen diese Plakate: ‚Freie Presse. Schützt, was uns wichtig ist.’ Genau derselbe @eucouncil hat mich buchstäblich genau dafür sanktioniert. Das wird definitiv mein Kampagnen-Poster.“

Neben dem Fall Dogru ist auf all die weiteren durch die EU sanktionierten Einzelpersonen hinzuweisen. Und noch einmal muss betont werden, wie scharf der Kontrast zwischen den nun plakatierten Phrasen und vielen realen Handlungen der EU ist.

Prominent ist auch der Fall des sanktionierten Publizisten Jacques Baud, auf diesen Vorgang sind wir etwa im Artikel Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“ eingegangen, ein bereits im Oktober 2025 erstelltes Rechtsgutachten kommt zu einem vernichtenden Ergebnis, was den rechtlichen Rahmen der EU-Sanktionen angeht.

Die NachDenkSeiten haben sich in zahlreichen Artikeln mit dem EU-Sanktionsregime, mit dem Digital Services Act und weiteren (direkt und indirekt) zensierend wirkenden Maßnahmen der EU befasst – bitte nutzen Sie unsere Suchfunktion.

All die schönen Phrasen zur Meinungsfreiheit …

Es gibt dieser Tage weitere Versuche, mit schönen, aber unzutreffenden Phrasen zur Meinungs- und Pressefreiheit zu punkten. So hat der Börsenverein des deutschen Buchhandels vom 3. bis 10. Mai eine Woche der Meinungsfreiheit ausgerufen. Wie fragwürdig sich der Börsenverein in der antirussischen Propaganda positioniert, haben wir in den Artikeln „Russland ist der Feind“: Karl Schlögel erhält „Friedenspreis“ des deutschen Buchhandels oder Die Russen sind „Unrat“: Pamphlet erhält den „Friedenspreis“ des Buchhandels beschrieben.

Am 3. Mai war auch der Tag der Pressefreiheit – jener Tag, an dem die „Reporter ohne Grenzen“ regelmäßig ihre fragwürdige „Rangliste“ der Pressefreiheit veröffentlichen. Auf dieses jährliche Ritual mit dem Ranking, das potenziell selber zur Meinungsmache genutzt werden kann, sind wir im Artikel Der „Tag der Pressefreiheit“, die „Reporter Ohne Grenzen“ und die erschütternde Selbstsicht unserer Medien eingegangen (der Text ist von 2019, seitdem ist viel passiert).

Das Gegenteil von Meinungsfreiheit

Die Verantwortlichen der EU-Kampagne möchten mit ihren Plakaten nun mutmaßlich auch einen Effekt der geistigen Überrumpelung erreichen, indem einfach offensiv etwas behauptet wird, was ganz offensichtlich nicht mit der EU-Realität in Einklang zu bringen ist. Diese Offensichtlichkeit ist dabei nicht unbedingt hinderlich, sondern sie kann auch die Machtdemonstration verstärken, nach dem Motto: Seht her – wir lassen uns doch nicht von der Realität unsere Kampagnen diktieren!

Der von vielen EU-Publikationen genutzte Begriff der zu bekämpfenden Desinformation setzt übrigens eine Art „Wahrheitsministerium“ voraus, das festlegt, welche Meinungsäußerungen die „richtigen“ und darum die „erlaubten“ Meinungsäußerungen sind. Ein solcher „Kampf für Meinungsfreiheit“, der sich potenziell in Unterdrückung von „falschen“ Meinungen äußert, ist aber das Gegenteil von Meinungsfreiheit.

Titelbild: Screenshot / Hüseyin Dogru

(Auszug von RSS-Feed)
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