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Der Fall Martin Wagener Der Hochschullehrer in der permanenten Revolution

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Ulrich Vosgerau spricht Recht: Jede Woche am Dienstag. Diesesmal geht es um Recht und Unrecht. Heute geht es um das Urteil gegen den Hochschullehrer Martin Wagener.

FrΓΌher war juristisch klar: Relevant ist, was im Grundgesetz steht. Heute kann man sich selbst als Berufsbeamter nicht mehr auf den Wortlaut der Verfassung verlassen, weil Massenmedien und staatlich mitfinanzierte NGOs eine systematische Umdeutung vorantreiben. Die Rechtskolumne von Ulrich Vosgerau.

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