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US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)

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Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.

  1. Einleitung

    Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.

    Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.

  2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026

    Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.

    Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.

    2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.

    Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.

    Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.

    Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.

    Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.

    Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.

    Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].

    Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.

  3. Regime-Change-Strategien

    Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.

    Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.

    In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].

    Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.

    Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.

    Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.

    Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.

    Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.

  4. Völkerrechtliche Bewertung

    Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:

    • 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel.
    • 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts.

      Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.

    • 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt.

      Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.

      Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.

    • 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand.

    Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.

  5. Schluss / Fazit

    Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.

    Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.

    Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.

In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.

Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.

[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.

[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY

[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights

[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela

[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.

[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people

[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid

[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.

[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen

[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela

[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974

[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.

[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis

[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América

(Auszug von RSS-Feed)

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Krieg gegen die Zivilbevölkerung ist schändlich – das gilt für Russland, das gilt aber auch für die NATO

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Wenn in diesen Tagen über den Ukrainekrieg berichtet wird, geht es meistens um die russischen Angriffe auf die zivile Infrastruktur der Ukraine. Offiziellen Angaben zufolge sind derzeit über eine Million ukrainischer Haushalte ohne Strom, in vielen Gebäuden sind dadurch die Heizungen außer Betrieb – und dies bei knackigen Minusgraden. Keine Frage – die russische Kriegsführung, die sich gegen die Zivilbevölkerung richtet, ist schändlich und muss scharf verurteilt werden. Dies tun zahlreiche Stimmen aus der deutschen Politik und den Medien. Dabei scheinen sie jedoch zu vergessen, dass eine Kriegsführung, die sich gezielt gegen die Zivilbevölkerung richtet, kein Alleinstellungsmerkmal Russlands ist. Gerade die NATO hat sich in der Vergangenheit in dieser Frage auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Von Jens Berger.

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Um es vorwegzunehmen: Wenn ich in diesem Artikel an die Kriegsverbrechen der NATO erinnere, ist dies keinesfalls das, was man Neudeutsch gerne als „Whataboutism“ bezeichnet. Es geht nicht darum, die Verbrechen der russischen Kriegsführung zu relativieren, nur weil die NATO in der Vergangenheit auch aus sehr ähnlichen Motiven Krieg gegen die Zivilbevölkerung geführt hat. Es soll hier vielmehr darum gehen, doppelte Standards als solche bloßzustellen. In Kriegen leidet immer die Zivilbevölkerung, so etwas wie „saubere Kriege“ gibt es nicht. Daher ist nicht der Gegner, sondern der Krieg selbst der eigentliche Feind, den es zu bekämpfen gilt. Und dies gilt immer – im Osten wie im Westen, im Süden wie im Norden. Die Verbrechen des Einen relativieren ohnehin niemals die Verbrechen des Anderen.

Solange der Mensch Kriege führt, richten sich diese Kriege auch mal indirekt, mal direkt gegen die Zivilbevölkerung. Dies war in grauer Vorzeit so, dies war in der jüngeren Vergangenheit so. Die Westalliierten verfolgten im Zweiten Weltkrieg ihre „Moral Bombing“-Doktrin, mit der sie mit gezielten Flächenbombardements auf Wohngebiete die Moral der Deutschen untergraben wollten, und hofften, dass sie den Kriegsgegner Deutschland so zur Kapitulation treiben könnten. Spätestens mit der Neuregelung im Genfer Abkommen von 1949 und speziell durch Artikel 51 des Zusatzprotokolls I von 1977 gelten derartige Flächenbombardements allgemein als Kriegsverbrechen. Selbstverständlich haben auch die Deutschen im Zweiten Weltkrieg vor allem an der Ostfront gezielt einen Vernichtungskrieg gegen die Zivilbevölkerung geführt. Wie gesagt, es geht hier nicht um Relativierung.

Der erwähnte Artikel 51 des Genfer Abkommens hat jedoch einen Haken. Er verbietet ausdrücklich wahllose Angriffe auf die Zivilbevölkerung, beinhaltet jedoch auch den „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“. So sind Angriffe auf die Zivilbevölkerung nicht generell verboten, sondern nur dann, wenn die zu erwartenden zivilen Kollateralschäden im Verhältnis zum erwarteten konkreten und direkten militärischen Vorteil „übermäßig“ sind. Doch was nun konkret verhältnismäßig ist und was nicht, wird wohl jede kriegsführende Partei anders bewerten. Ist beispielsweise die Bombardierung eines Stromkraftwerks nun ein Angriff auf die zivile oder die militärische Infrastruktur? Mit dem produzierten Strom werden ja nicht nur Heizungen und Kühlschränke betrieben, sondern vielleicht auf Waffen produziert. Ist diese Argumentation zynisch? Ja, denn Krieg ist nun einmal zynisch. Und das gilt auch für die Kriege, die der Westen führt. Man denke nur an die Kriege in Vietnam und im Irak.

Um dies vor allem für die deutsche Debatte zu verdeutlichen, gehen wir doch einmal ins Jahr 1999 zurück. Kosovokrieg. Deutschland führte zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg wieder aktiv einen Angriffskrieg; einen Angriffskrieg, der – da gibt es keine Diskussion – völkerrechtswidrig war. Während der Bombardierung Rest-Jugoslawiens warf die NATO – darunter auch deutsche Jagdbomber – damals in ihrem 78-tägigen Bombenkrieg ganze 28.018 Bomben und Raketen ab – einen Großteil davon auf die zivile Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung.

Insgesamt gab es in den 78 Tagen rund 35.000 Lufteinsätze seitens der NATO – mehr als 400 pro Tag. Unterstützt wurde diese massive Luftoperation durch einen ebenso massiven Beschuss durch Cruise-Missiles, die vor allem von den Seestreitkräften der USA und Großbritanniens abgefeuert wurden. Bereits fünf Wochen nach Kriegsbeginn sorgte sich die US Army um ihre Raketenvorräte – von rund 2.000 Tomahawk-Flugkörpern waren zu diesem Zeitpunkt bereits 430 auf Rest-Jugoslawien abgefeuert worden – hunderte weitere sollten folgen, die Rüstungskonzerne konnten gar nicht so schnell produzieren, wie die NATO feuerte.

In den ersten beiden Wochen des Bombenkrieges nahm die NATO in der Tat hauptsächlich militärische Ziele ins Visier – vor allem die jugoslawische Luftabwehr wurde in dieser frühen Kriegsphase förmlich pulverisiert, wodurch eine Ausweitung des Bombenkriegs ohne hohe Risiken für die eigenen Bomber ermöglicht wurde. Dann gingen der NATO jedoch schon bald die militärischen Ziele aus, ohne dass die Belgrader Regierung an eine Kapitulation dachte. Also änderte die NATO ihre Strategie und verfolgte nun das Ziel, die Zivilbevölkerung zu zermürben und zu demoralisieren. Im Zweiten Weltkrieg nannte man das „Moral Bombing“, ein Begriff, der der NATO-Führung 1999 freilich nicht direkt über die Lippen kam. Aber wir wissen ja: „Wenn es aussieht wie eine Ente, schwimmt wie eine Ente und quakt wie eine Ente, dann ist es wahrscheinlich eine Ente.“

In einem Interview mit der New York Times formulierte der damalige oberste Luftwaffenkommandeur General Michael C. Short die neuen Ziele folgendermaßen:

Ich denke, kein Strom für ihren Kühlschrank, kein Gas für ihren Herd, sie können nicht zur Arbeit kommen, weil die Brücke zusammengebrochen ist – die Brücke, auf der sie ihre Rockkonzerte abhielten – und sie alle standen mit Zielscheiben auf dem Kopf. Das muss um 3 Uhr nachts verschwinden.

In den folgenden Wochen folgte die Pulverisierung (O-Ton General Short) der jugoslawischen Infrastruktur – Straßen, Brücken, Strom-, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Die Jugoslawen hatte lediglich das „Glück“, dass die Bombardements im Frühsommer stattfanden – sonst hätten wir in Belgrad damals ähnliche Bilder von frierenden Zivilisten gesehen wie heute in Kiew.

Die deutsche Öffentlichkeit lernte damals den Begriff „Kollateralschäden“. Wobei dieser Begriff damals schon falsch war. Flüchtlingstrecks wurden – wie spätere Recherchen ergaben – vorsätzlich bombardiert. „Humanitär“ war an dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO, der der eigenen Bevölkerung als „humanitäre Intervention“ verkauft wurde, nichts.

Die Kriegsverbrechen des Westens sind bis heute nicht aufgearbeitet. Eine juristische Verfolgung hat es nie gegeben und wird es auch nie geben. Nicht nur darin unterscheidet sich der NATO-Bombenkrieg gegen Rest-Jugoslawien wohl nicht von dem Bombenkrieg, den Russland aktuell gegen die Ukraine verfolgt.

Militärs sprechen dabei schulterzuckend von „C´est la guerre“ – so ist der Krieg nun einmal. Ist das so? Eine Kriegsführung, die auf die Zerstörung der zivilen Infrastruktur abzielt, ist ohne Wenn und Aber zu kritisieren; egal ob es sich um die „guten“ Bomben der NATO oder die „bösen“ Bomben Russlands handelt. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn diese Erkenntnis sich auch bis zur deutschen Regierung und bis zu den Kommentatoren in den Medien herumsprechen würde. Denn hier hat man den Eindruck, dass der NATO-Bombenkrieg gegen Rest-Jugoslawien aus den Erinnerungen getilgt wurde. Getreu der Bergpredigt könnte man fragen: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“

Und wo wir bereits beim Zynismus sind. Verteidiger der russischen Kriegsführung werden nun sagen, dass diese Form der Kriegsführung ja gezielt eingesetzt werde, um die Zivilbevölkerung zu zermürben und den Druck auf die ukrainische Regierung zu erhöhen, einem Friedensvertrag zuzustimmen. Sollen sie doch kapitulieren, dann haben sie auch wieder Strom. Richtig. Exakt so begründete die NATO ja 1999 auch ihre Kriegsführung gegen die jugoslawische Zivilbevölkerung. Was damals falsch und zynisch war, ist aber auch heute falsch und zynisch. Doppelte Standards sind verwerflich, egal welche Seite sie anführt.

Titelbild: Sodel Vladyslav/shutterstock.com

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„Der Mensch ist des Menschen Wolf“ – und Staaten als Wölfe unter sich?

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Auf dem Gipfel in Davos erklärte der kanadische Premierminister Mark Carney, die alte Ordnung, in der der Westen den Rest der Welt durch eine suggerierte Rechtsordnung – die ominöse „regelbasierte internationale Ordnung“ – dominiere, sei vorüber. Die Feststellung des Wesensmerkmals dieser „regelbasierten internationalen Ordnung“ ist an sich für den interessierten Beobachter internationaler Politik zwar keine neue Erkenntnis, für den normalen Michel jedoch schon. Mehr noch: Dass ein westlicher Staatschef dies so unverblümt einräumt, ist schon von besonderer Bedeutung und macht den Bruch in der bisherigen Weltpolitik deutlich. Bedauerlicherweise ging seine mehr als beachtenswerte Rede in dem Zirkus um den rabaukenhaften US-Präsidenten Donald Trump unter. Die Rede des kanadischen Premierministers verdient eine besondere Aufmerksamkeit, da sie einerseits das westliche Verständnis von internationaler Politik, so wie es in den letzten Dekaden geprägt wurde, gegenüber der Öffentlichkeit nun manifestiert. Aber andererseits hat Mark Carney auch diskussionswerte Vorschläge unterbreitet, wie sich Europa aufstellen könnte. Von Alexander Neu.

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„(…) Heute werde ich über den Bruch in der Weltordnung sprechen, über das Ende einer schönen Geschichte und über den Beginn einer brutalen Realität, in der die Geopolitik zwischen den Großmächten keinen Beschränkungen mehr unterliegt. (…) Über Jahrzehnte prosperierten Länder wie Kanada unter dem, was wir die regelbasierte internationale Ordnung nannten. Wir traten Institutionen bei, priesen ihre Prinzipien und profitierten von ihrer Berechenbarkeit. (…). Wir wussten, dass die Geschichte der regelbasierten internationalen Ordnung teilweise falsch war; dass die Stärksten sich ausnahmen, wenn es ihnen passte; dass Handelsregeln asymmetrisch durchgesetzt wurden und dass internationales Recht je nach Identität des Beschuldigten oder des Opfers unterschiedlich streng angewandt wurde. Diese Fiktion war nützlich, und die amerikanische Hegemonie lieferte insbesondere öffentliche Güter, offene Seewege, ein stabiles Finanzsystem, kollektive Sicherheit und Unterstützung für Rahmen zur Streitbeilegung. (…) Dieses Geschäft funktioniert nicht mehr. Lassen Sie mich direkt sein: Wir befinden uns mitten in einem Bruch, nicht in einem Übergang.“

Die Rede Carneys an sich war von dem Willen motiviert, zu verdeutlichen, dass die demokratischen Mittelmächte sich angesichts des großen weltpolitischen Bruchs gegen die räuberischen Großmächte zusammenschließen müssten. Nur gemeinsam könne man die Souveränität gegen diese Großmächte erfolgreich verteidigen. Gewissermaßen zur Einführung in das Thema konzediert Carney so ganz nebenbei, die „regelbasierte internationale Ordnung“ sei „teilweise falsch gewesen“. Falsch, weil sie selektiv und letztlich instrumentell im Sinn der westlichen Führungsmächte genutzt worden sei, um ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen.

Regelbasierte internationale Ordnung

Die sogenannte „regelbasierte internationale Ordnung“ tauchte im politischen Diskurs irgendwann in den 2010er-Jahren als neue Wortschöpfung auf. Aus dem Englischen wurde die „ruled based international Order“ ins Deutsche als „regelbasierte internationale Ordnung“ wortgetreu übersetzt und zunehmend auch im politischen Berlin zur Standardformulierung – eine Formulierung, die es zu hinterfragen gilt: Was ist die „regelbasierte internationale Ordnung“ eigentlich? Wer versucht, sie mit welcher Legitimation zu etablieren? Warum wird der Begriff des Internationalen Rechts, des Völkerrechts plötzlich nicht mehr oder nachrangig verwendet? Der Begriff „regelbasiert“ hört sich ja erst einmal gut und richtig an: Eine Ordnung, die auf Regeln basiert, ist besser als anarchische Zustände. Aber eine regelorientierte Ordnung hatten wir ja bereits: das Internationale Recht – auf globaler Ebene mit der UNO-Charta und den entsprechenden internationalen Regierungsorganisationen und Unterorganisationen. Also, warum eine begriffliche Neuschöpfung? Ist es denn nur eine begriffliche Neuschöpfung, oder steckt da auch etwas Neues drin?

Die Antwort lautet: Das Völkerrecht, das Internationale Recht also, sollte äußerst geschickt durch die „regelbasierte internationale Ordnung“ ersetzt werden – nicht nur begrifflich, sondern auch inhaltlich. Während das herkömmliche Internationale Recht im Wesentlichen ein konsensuales Recht ist – die Rechtsetzenden (die Staaten) auch die Rechtsunterworfenen sind –, handelt es sich bei dem neuen Geschöpf um eine westliche Ordnungsvorstellung, bei der das Rechte-und-Pflichten-Prinzip auf den Kopf gestellt wird. Es handelt sich also um eine asymmetrische Rechtskonstruktion zur Wahrung und zum Ausbau einer asymmetrischen, hegemonialen Weltordnung. Das bislang herrschende Internationale Recht, insbesondere die UNO-Charta, erfüllt diese Zielsetzung der hegemonialen oder auch imperialen Absicherung eben nicht in ausreichendem Maße.

Da stehen so seltsame Dinge wie souveräne Gleichheit und Souveränität, die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und so weiter drin – also Schutznormen, auf die sich kleine Staaten berufen, um ihre ohnehin begrenzte Unabhängigkeit zu schützen. Solche Schutznormen stören Großmächte, da sie ihre Machtpolitik auf Kosten kleinerer Staaten möglichst ungestört verfolgen wollen. Aufgrund dessen benötigte man ein neues Rechtsmodell, das die Umsetzung westlicher Interessen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Scheins einer Ordnung ermöglicht. An den Erfolg dieses neuen Rechtsmodells haben allerdings nur die westlichen Staaten geglaubt. Der Rest der Welt hat das Wesen der regelbasierten internationalen Ordnung erkannt und diese nicht akzeptiert, was bereits als Führungsschwäche des Westens im Kontext des globalen Multipolarisierungsprozesses zu verstehen ist.

Internationales Recht

Aber selbst die Normen der UNO-Charta wurden seitens der Großmächte zunehmend selektiv genutzt – auch durch Russland. Man denke nur an die an Lächerlichkeit grenzenden Argumentationen zur territorialen Integrität und Souveränität versus Selbstbestimmungsrecht der Völker:

Externes Selbstbestimmungsrecht versus Souveränität/territoriale Integrität – zwei Matrizen
Matrix 1 = Aus westlicher Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien-+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens+

Matrix 2 = Aus russischer Perspektive

Souveränität/
territoriale Integrität Gesamtstaat
Externes Selbstbestimmungsrecht
Gliedstaat od. Volksgruppe
Jugoslawien – Sezession Slowenien+
Jugoslawien – Sezession Kroatien+
Jugoslawien – Sezession Bosnien-Herzegowina+
Bosnien-Herzegowina Sezessionsinteresse Republika Srpska (serbische Entität)+
Jugoslawien – Sezession Makedonien+
Jugoslawien – Sezession Montenegro+
Jugoslawien – Serbien bleibt übrig+
Kroatien – Sezession Krajina und West-Slawonien+
Serbien – Sezession Kosovo (Provinz in Südserbien)+
Kosovo – gewünschte Sezession/Rückführung Nordkosovo (serbisch besiedelt)+
Georgien – Sezession Süd-Ossetien+
Georgien – Sezession Abchasien+
Ukraine – Sezession Ost- und Südukraine+
Ukraine – Sezession Krim+
Spanien – versuchte Sezession Kataloniens??

Widersprüchlicher und instrumenteller könnten die Argumentationen kaum sein mit Blick auf Jugoslawien/Republiken als Nachfolgestaaten einerseits und Georgien/Abchasien und Süd-Ossetien, die Ukraine/Ost-Ukraine und Krim, China/Taiwan oder Dänemark/Grönland andererseits. Die Rechtsnormen der Souveränität/territorialen Integrität versus Selbstbestimmungsrecht wurden je nach Interessenlage unterschiedlich gewichtet. Und genau dieser missbräuchliche Umgang mit dem Internationalen Recht sowie letztlich dessen Ersetzungsversuch durch die „regelbasierte Internationale Ordnung“ konzediert der kanadische Premierminister so ganz nebenbei.

Postnormatives Zeitalter und die Hobbes‘schen Wölfe

Das Völkerrecht ist weitgehend tot. Die „regelbasierte internationale Ordnung“ des liberalen Westens ist nun auch gescheitert, wie Carney es in seiner Rede einräumt. Der internationale Naturzustand ist offiziell zurück – personifiziert durch den US-Präsidenten Donald Trump. Der bekannte Staatsphilosoph Thomas Hobbes (1588 – 1679) prägte die Formulierung des „homo homini lupus“, der „Mensch ist des Menschen Wolf“. In seinem berühmten Werk „Leviathan“ formuliert er ein negatives Menschenbild, nämlich des Menschen, dessen Leidenschaften sein Handeln bestimmen. Die Leidenschaft eines jeden Meschen sei es, genau wie die eines jeden Tieres, zu überleben.

Der Mensch unterscheide sich durch das Tier nur dadurch, dass die Leidenschaft durch die Vernunft ergänzt werde. Diese Vernunft mache den Menschen im Gegensatz zum Tier noch räuberischer, gefährlicher und unberechenbarer, weil der Mensch nicht nur im Augenblick überleben will, wie das Tier, sondern sein Überleben langfristig plane. Und die beste planbare Überlebensstrategie sei es, durch Machtakkumulation andere Menschen zu unterwerfen. „Der Mensch ist des Menschen Wolf“, so Hobbes. Und ist er nicht Wolf, so werde er Hase (homo homini lepus). Ob man dieses negative Menschenbild nun teilen mag oder nicht, es ist eine Charakterisierung der menschlichen Natur, die zumindest nicht gänzlich der empirischen Grundlage entbehrt. Warum sonst gibt es Kriminalität, warum sonst verschließen wir nachts die Haus- oder Wohnungstür – etwa, weil wir nur von Hasen umgeben sind?

Und genau deshalb gibt es Staaten, deren konstitutive Aufgabe die Schaffung der inneren Sicherheit ist. Das ist der grundlegende Gesellschaftsvertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Staat. Ein Staat hingegen, der die innere Sicherheit nicht als zentrale Aufgabe versteht, entledigt sich seines Daseinsrechts.

Und die Wölfe im Sinne Hobbes‘ existieren auch im internationalen Bereich, nämlich die Staaten. Warum sonst gibt es Kriege? Weil es im Wesentlichen um ökonomische und strategische Interessen geht. Die USA überfallen Venezuela, um sich die dortigen Bodenschätze zu sichern (ökonomisches Motiv) und Russland und China aus der „westlichen Hemisphäre“ zu verdrängen (geostrategisches Motiv).

Wenn in der Hobbes‘schen Weltinterpretation Menschen Wölfe sind, so sind es auch Staaten, da ihre Staatenlenker Menschen sind. Und Donald Trump verkörpert den hungrigen und rücksichtslosen Alphawolf wie vermutlich kein anderer Staatenlenker der letzten 80 Jahre.

Großmächte und Mittelmächte

Die westliche Entwicklung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges folgte einem hegemonialstrukturierten Modell: Die USA führten politisch, ökonomisch und militärisch, stellten Westeuropa, und ab den späten 1990er-Jahre auch Teile Osteuropas, unter ihren Schutzschirm. Die Europäer akzeptierten die absolute Dominanz der USA, sie akzeptierten also den Alphawolf USA im gemeinsamen Rudel. Im Gegenzug konnte sich Europa ökonomisch entwickeln. Die EU steht für die ökonomische Integration und den Erfolg – zumindest bis vor wenigen Jahren –, die US-geführte NATO steht für die Sicherheit – zumindest für das, was sie als Sicherheit betrachtete. Die Europäer akzeptierten auch die Völkerrechtsbrüche des Alphawolfs, sei es Regime Change oder auch umfassende Kriege wie Vietnam, Jugoslawien, Irak oder Libyen.

Insgesamt seien es seit Ende des Kalten Krieges allein 251 militärische Unternehmungen, so eine Studie des US-Kongresses (zitiert nach Jonas Tögel, „Kognitive Kriegsführung“). Bisweilen beteiligten sich die Europäer auch aktiv, übernahmen eins zu eins das Rechtfertigungswording aus Washington, um aus einem offensichtlichen Völkerrechtsbruch einen lupenreinen rechtskonformen und altruistischen Akt herbeizufabulieren. Und wenn europäische Staaten, wie im Falle Irak 2003, nicht mitziehen wollten, wurden sie nicht nur von den USA gemaßregelt („altes Europa“), sondern auch von den europäischen Partnerstaaten kritisiert. Wenn nun von einem „Bruch“ gesprochen wird, wie es beispielsweise Mark Carney in Davos formuliert hat, so sind damit faktisch zwei Ebenen gemeint, die wegbrechen.

  1. Der US-Präsident legt als Alphawolf, um bei der Hobbes‘schen Begrifflichkeit zu bleiben, den allzu strapazierten Schafspelz beiseite. Er formuliert ganz klar in Anlehnung an die (neo-)realistischen Theorie seine Interessen und deren Durchsetzungsabsichten unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt. Seine Vorgänger hingegen trugen demonstrativ den Schafspelz (Völkerrecht, regelbasierte Ordnung und Werte). Die Europäer wiederum schlüpften unter diesen Schafspelz, um ihre Interessen gewissermaßen trittbrettfahrend und nach außen hin moralisch integer verfolgen zu können. Mit Trumps Ablegen des Schafspelzes entfällt all das – inklusive der gern formulierten wertebasierten Außenpolitik. Und nichts weniger erklärt der kanadische Premierminister in seiner Rede in Davos, so ganz nebenbei.
  2. Der Alphawolf beginnt, sein eigenes Rudel zu fressen, weil er glaubt, er könne es. Egal, wie eine Grönlandregelung letztlich ausschauen wird, sie wird die Handschrift Trumps tragen. Und die Europäer werden sich nur noch um eine gesichtswahrende Formulierung bemühen.

Und hier kommt Carneys eigentliche, durchaus kluge Botschaft seiner Rede ins Spiel: „Mittelmächte müssen gemeinsam handeln, denn wenn Du nicht mit am Tisch sitzt, stehst du auf der Speisekarte.“ Er ruft aber nicht nur nach einer Koalition der Mittelmächte gegen die Großmächte auf, sondern flexibilisiert die Außenpolitik, indem er sich gegen monolithisches Blockdenken wendet: „Um globale Probleme zu lösen, verfolgen wir die ‚variable Geometrie‘ – unterschiedliche Koalitionen für unterschiedliche Themen, basierend auf Werten und Interessen.“ Dementsprechend verkündet er: „In den letzten Tagen haben wir neue strategische Partnerschaften mit China und Katar abgeschlossen.“

Ob die Europäer diesen klugen strategischen Neuansatz Carneys überhaupt kapieren und erst recht auch umzusetzen versuchen, wage ich zu bezweifeln. Die ersten europäischen Staaten laufen bereits wieder in die Arme Trumps:

Der in Davos von US-Präsident Trump ausgerufene und unter seiner auf Lebenszeit alleinigen Leitung gegründete „Friedensrat“, der de facto die UNO ersetzen soll, hat bereits erste Zusagen und sogar Beitrittsstaaten. Darunter sind die EU-Staaten Ungarn und Bulgarien sowie der EU-Beitrittskandidat Albanien und das EU- und NATO-Protektorat Kosovo. So wird das nichts mit einem starken Europa. Die EU und die westeuropäischen Führungsnationen schauen derweil wie ein Kaninchen auf die Schlange – geschockt vom neuesten Coup des Alphawolfs, der sein Rudel ratlos und in Angstzuständen zurücklässt. Vermutlich werden Berlin, Paris und London sich genötigt sehen, auf den Trump-Zug spätestens dann aufzuspringen, wenn Italien unter der Führung Giorgia Melonis die Seiten wechselt.

Wir sind wahrlich Zeitzeugen eines weltpolitischen Umbruchs, dessen Ende wir noch nicht erkennen können – ein Umbruch, der weit über den Fall der Berliner Mauer und das Ende des Kalten Krieges hinausgeht.

Titelbild: Morphart Creation/shutterstock.com

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Die Weltordnung war auch vor Trump/Venezuela/Grönland nicht „regelbasiert“

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Manche deutsche Medien vergießen nun Krokodilstränen über das angeblich erst seit Trump geltende „Recht des Stärkeren“. Man fragt sich, auf welchem Planeten diese Journalisten die letzten Jahrzehnte verbracht haben. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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In manchen großen deutschen Medien (z.B. hier oder hier – und auch in so manchem Alternativmedium) wird momentan der Eindruck erweckt, (erst) seit der infamen Entführung des Präsidenten Venezuelas durch die USA gelte nun das Recht des Stärkeren und die „regelbasierte Weltordnung“ liege darum jetzt in Trümmern.

Durch die plötzliche aufgeregte Kritik an einem US-Präsidenten auch in manchen bislang treu transatlantischen Medien könnte umgekehrt der Eindruck entstehen, dass vor der Entführung Maduros oder vor der Regentschaft Trumps nicht das Recht des Stärkeren (also der USA) gegolten habe. Das ist Unsinn.

USA: Über 200 militärische Interventionen seit 1991

Es gab viele völkerrechtswidrige militärische US-Interventionen bereits vor Trumps Präsidentschaft. Diese waren nicht nur sehr zahlreich, sondern sogar noch viel blutiger als die Handlungen des aktuellen US-Präsidenten – damit wird der kriminelle Charakter der Maduro-Entführung und anderer Trump-Aktionen nicht infrage gestellt. Trump hat bereits einige verwerfliche Dinge getan (Venezuela, Iran, Zoll-Erpressungen und so weiter), aber große Feldzüge wie die in Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien usw. mit jeweils Hunderttausenden Toten hat er (noch) nicht zu verantworten. Das waren unter anderem Barack Obama, Joe Biden und Hillary Clinton, und die stehen immer noch hoch im Kurs bei vielen deutschen Mainstream-Journalisten.

Laut Daten des US-amerikanischen „Congressional Research Service“ aus dem Sommer 2023 haben die Vereinigten Staaten allein in den Jahren zwischen 1991 und 2022 mindestens 251 militärische Interventionen durchgeführt. Der Bericht dokumentiert zudem weitere 218 US-Militärinterventionen zwischen 1798 und 1990. Insgesamt sind damit 469 US-Militärinterventionen seit 1798 vom US-Kongress anerkannt worden – dazu kommen noch die CIA-Operationen und Putschversuche, die bei diesen Zahlen nicht erfasst sind, worauf Florian Warweg in diesem Artikel eingegangen ist. Dazu kommt, dass die USA (laut der Initiative „World Beyond War“) zur Untermauerung ihres „Rechts des Stärkeren“ in den letzten Jahrzehnten 877 Militärbasen in 95 Ländern eingerichtet haben, auch das ist nicht zuerst das Werk Donald Trumps.

Trump lässt die verklärenden Phrasen weg

Es ist also überhaupt nicht neu, dass das Recht des Stärkeren gilt, es wurde nur nicht so benannt. Und der Stärkere, das waren in den letzten Jahrzehnten nunmal eindeutig die USA, auch wenn sich die globalen Machtverhältnisse gerade ändern sollten. Neu ist aber die Kommunikation: Trump lässt die verklärenden Phrasen weg. Das ist erfrischend, aber auch schockierend.

Die Tarnung eiskalter Interessen mit Behauptungen von „Schutz“ und „Demokratie“ ist sehr wirkungsvoll. Vor allem manche US-Demokraten hatten sie in der Vergangenheit perfekt genutzt, um fremde „Zivilgesellschaften“ zu infiltrieren und skrupellose US-Militär-Interventionen zu „begründen“. Man fragt sich einerseits, warum Trump auf diese (zumindest bisher) wirkungsvolle Waffe verzichtet. Andererseits sollte man den hohlen Menschenrechts-Phrasen der US-Thinktanks keine Träne nachweinen.

Geschichtslose Propaganda

Die verschiedenen US-Regierungen, die massenhaft Chaos angerichtet haben, indem sie ihr „Recht“ des Stärkeren ausgespielt und etwa beim verheerenden „Krieg gegen den Terror“ zahllose internationale Regeln gebrochen hatten, haben dieses Chaos dann als „regelbasiert“ bezeichnet – und kaum ein großes deutsches Medium hat gegen diese absurde Darstellung in angemessener Weise prinzipiell Einspruch erhoben – zumindest nicht über kritische Berichte bei Aufsehen erregenden Einzelvorfällen hinausgehend. Darum ist die jetzige Aufregung über die US-Außenpolitik, so begründet sie ist, in ihrer inakzeptablen Verspätung auch befremdlich.

Noch grotesker ist, dass all die Politiker, Journalisten usw., die zu den US-Kriegen geschwiegen haben, oder sie gar propagandistisch unterstützt haben, sich bezüglich des Ukrainekriegs plötzlich gar nicht mehr einkriegen konnten vor lauter Empörung. Der Verweis auf die viel größeren Kriegsverbrechen der USA machen Kriegsverbrechen der Russen nicht „wett“ – aber die doppelten Standards und die krasse Heuchelei bei der moralischen Bewertung müssen schon festgestellt werden. Und nein, liebe Kollegen von ARD bis ZEIT: Es ist kein „Whataboutism“, wenn etwa die jeweiligen Opfer der russischen und der US-amerikanischen Armee der letzten Jahrzehnte in Relation zueinander gesetzt werden.

Die ungleiche Charakterisierung der US-Präsidenten Trump bzw. Joe Biden und ihrer Untaten in vielen deutschen Medien ist nicht überraschend. Geschichtslose Propaganda, ausgeführt in dem begründeten Vertrauen darauf, dass sich viele Bürger mit emotionaler Berichterstattung im Hier und Jetzt festnageln lassen, ist ein Zeichen der Zeit, nach dem Motto: Der Ukrainekrieg hat keine Vorgeschichte, vor Donald Trump waren die USA der Anwalt der internationalen regelbasierten Fairness – und so weiter.

Kritik an den USA ist jetzt „erlaubt”

Seit US-Präsident Donald Trump an der Macht ist, ist neben der unseriösen Dämonisierung der Person Trump auch ein gewisses Maß an Kritik an der US-Politik zu vernehmen – zumindest in einigen großen deutschen Medien und sogar vonseiten mancher Grüner und anderer Falken beim Ukraine-Thema. Aber diese (inhaltlich angebrachte) Kritik hat einen schalen Beigeschmack: Zum einen ist sie oft immer noch zu zahm, zum anderen macht sie die jahrzehntelange und bis vor Kurzem anhaltende Unterstützung zahlreicher US-Verbrechen durch zahlreiche deutsche Journalisten und Politiker umso deutlicher.

Die Bewertung Trumps durch „die Politik“ in Deutschland ist nicht einheitlich: Manche konservative Regierungspolitiker tun sich selbst nach dem US-Überfall auf Venezuela mit echter Kritik an der US-Außenpolitik immer noch sehr schwer. Derweil springen besonders exponierte Ukraine-Akteure wie Roderich Kiesewetter und Marie-Agnes Strack-Zimmermann auf den Zug der Trump-Kritik auf – möglicherweise auch, um ihre Extrem-Positionen zum Ukrainekrieg nicht endgültig als Doppelmoral zu offenbaren.

Charakter der Heuchelei

Fazit: Kritik an der US-Außenpolitik, die nun endlich (seit Trump) auch in manchem deutschen Mainstream-Medium anklingt, ist zu begrüßen. Aber das unterstützende Verhalten vieler deutscher Journalisten bei früheren – noch viel schlimmeren – US-Verbrechen verleiht der Kritik teilweise den Charakter der Heuchelei.

Titelbild: M-SUR / Shutterstock

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Basiert der Kurs der Bundesregierung und der EU auf Lügen?

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Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.

Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.

Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.

Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen

Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.

Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.

Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?

Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine

Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:

„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.

Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.

In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.


Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0

In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.

Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.

In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:

„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.

Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen

Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.

Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.

Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.

Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa

Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.

So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.

Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora

Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:

„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“

Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:

„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“

In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.

An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.

RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.

In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.

Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.

Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor

Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.

Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.

Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.

Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.

Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?

Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.

Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.

Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.

Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.

Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.

Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.

Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.

Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa

Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.

So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.

Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“

Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.

Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung

Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.

Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:

„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“

Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.

Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich

Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.

So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:

„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“

Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.

Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.

Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.

Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:

„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“

Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.

Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.

Was bringt die Zukunft?

Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.

Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?

Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“

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„Tagesschau“ und „Heute“ berichten gar nicht über die inakzeptablen Sanktionen gegen Jacques Baud und deren zerstörerische Wirkung für die Debattenkultur. Und die Beiträge in privaten Mainstream-Medien vollführen einen grotesken Eiertanz zwischen Phrasen zur Meinungsfreiheit einerseits und Forderungen nach Zensur von „Desinformation“ andererseits. Es ist ein Trauerspiel. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

In den Nachrichtensendungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird der Fall Jacques Baud überhaupt nicht thematisiert – das ist zumindest das Ergebnis in den Suchfunktionen bei ZDF Heute, bei der „Tagesschau“ in der ARD sowie im Deutschlandfunk (Stand: heute 9.30 Uhr). Dass die Gebührenzahler also in den Nachrichtensendungen „ihrer“ Sender von der skandalösen Sanktionierung eines unbescholtenen Bürgers nichts erfahren, ist einerseits erwartungsgemäß. Aber andererseits ist es völlig unseriös und inakzeptabel: Der Fall ist von hoher Bedeutung, auch weil er durch seine (mutmaßlich gewünschte) einschüchternde Wirkung weit über die Person Baud hinausreicht.

Jacques Baud ist nicht der einzige (nicht-russische) Journalist, der von der EU sanktioniert wird, es trifft auch deutsche Journalisten wie Thomas Röper und Alina Lipp oder Hüseyin Doğru, Ohne die drangsalierten Kollegen Röper, Lipp und Doğru geringschätzen zu wollen, ist der Vorgang um Baud in meinen Augen aber noch mehr Schlüsselmoment, wie ich im Artikel „Der Skandal um Jacques Baud: Die EU, die ‚Gedankenverbrechen‘ und die Drohungen der Bundesregierung“ beschrieben habe.

Doppelte Standards in vielen deutschen Medienbeiträgen

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich wie gesagt nicht mit dem Fall befasst, stammen die Berichte, die ich zum Vorgang um Jacques Baud aus den letzten Tagen finden konnte, aus privaten Medien. Dort wird also zumindest überhaupt vereinzelt über den Vorgang informiert, aber das geschieht durchgängig in einer doppelte Standards nutzenden und darum ebenfalls unseriösen Form.

Entweder wird der Weg gewählt, betont trocken zu berichten, wie es etwa die Süddeutsche Zeitung (SZ) in diesem Artikel praktiziert. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn man nicht sicher sein könnte, dass die Zeitung alle emotionalen Register ziehen würde, wenn ein ideologischer Gefährte Opfer von willkürlichen und mutmaßlich illegalen Sanktionen werden würde. Darum kann bereits die betonte Zurückhaltung im SZ-Artikel als das Messen mit zweierlei Maß empfunden werden. Und in Sätzen wie im folgenden scheint auch indirekt ein Unbehagen der SZ durch, dass sogar Personen mit der falschen Meinung „ungehindert“ im Parlament sitzen:

„Personen, die Verständnis für die Sichtweise Moskaus aufbringen und argumentieren, Putin agiere in Wahrheit nur defensiv, sitzen in Deutschland deshalb ungehindert in Parlamenten – oder sie schreiben auch als Journalistinnen und Journalisten in Medien wie der Jungen Welt oder Berliner Zeitung.“

Ideologische Zwickmühle

In eine ideologische Zwickmühle geraten manche deutsche Mainstream-Journalisten, weil sie die Sanktionierung der deutschen Aktivistinnen von „Hate Aid“ durch die USA gerne skandalisieren würden, gleichzeitig aber die Sanktionen der EU gegen Journalisten, Autoren und Publizisten wegen „falschen“ Meinungen möglichst tief hängen möchten. Der Spiegel hat in diesem Artikel zur „Einordnung“ mit einem besonders „unabhängigen“ Sanktionsexperten gesprochen – der versucht, die unüberbrückbaren Widersprüche zwischen den Sanktionen einerseits und den üblichen Phrasen zur Bedeutung der Meinungsfreiheit andererseits mit dem Wort „systematisch“ zu überbrücken:

„Benjamin Hilgenstock, Sanktionsexperte von der Kyiv School of Economics, sagt, die Fälle seien in keiner Weise vergleichbar mit den US-Sanktionen. ‚Es handelt sich um Fälle, bei denen nach Auffassung der EU systematisch russische Staatspropaganda verbreitet wurde.‘ Allein einzelne falsche Behauptungen über Russlands Krieg gegen die Ukraine aufzustellen, reiche nicht aus.“

Mit der Vokabel „systematisch“ möchte sich auch die EU-Kommission laut Spiegel aus der Affäre ziehen:

„Auch aus der EU-Kommission heißt es, niemand sei wegen anderer Meinungen oder Falschbehauptungen auf der Liste gelandet, sondern wegen systematischer Unterstützung der russischen Kriegspropaganda. Juristisch fußt das auf EU-Verträgen, wonach Personen sanktioniert werden können, ‚die die internationale Ordnung‘ bedrohen.“

„Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten“

Die Welt hat dagegen dem Schweizer Publizisten Roger Köppel einen Platz für einen Kommentar zur Causa Jacques Baud eingeräumt. Ich bin mit Köppel oft nicht einer Meinung, aber in diesem Text findet er zum Teil Formulierungen, die dem Skandal angemessen sind und die man in anderen großen deutschen Medien schmerzlich vermisst. Köppel schreibt über den Umgang mit dem „früheren Generalstabsoberst, Nachrichtenoffizier, angesehenen Friedensdiplomat in Diensten unseres Außenministeriums, Beauftragten von Kofi Annan bei der Uno und, zuletzt, Nato-Emissär der ‘Partnerschaft für Frieden’ im Ukraine-Krieg“ Jacques Baud etwa:

„Man muss sich den ungeheuerlichen Vorgang vor Augen halten: Die EU bestraft Jacques Baud mit harten persönlichen Sanktionen, weil er sein europäisches Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt. Baud verletzte kein Gesetz, brach keine Regel, und selbst wenn der Vorwurf zuträfe, er würde ‚russische Propaganda’ in Umlauf bringen, was er beileibe nicht tut, dann wäre das kein Delikt, und keine politische Instanz, die sich demokratisch und rechtsstaatlich nennt, dürfte ihn deswegen mit Sanktionen belegen, skandalöserweise auch noch ohne jedes rechtliche Gehör. Freie Gesellschaften verbieten ‚falsche‘ Meinungen nicht. Sie widerlegen sie.“

Das war der Redaktion der Welt dann wohl doch zu deutlich, um es allein stehen zu lassen – darum hat die Ressortleiterin Außenpolitik einen umso unseriöseren Text dagegengestellt, der so überschrieben ist:

„Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten.“

Im Folgenden soll auch in diesem Artikel der Anschein einer abwägenden Debatte erzeugt werden. Aber immer wieder scheinen die doppelten Standards durch. So müsse die Debatte um Meinungsfreiheit geführt werden, aber doch bitte selektiv „mit den richtigen Argumenten und vor allem mit Vertretern, denen an der Wahrheit gelegen ist – und nicht daran, Putins Narrative zu verbreiten“. Die indirekte Aussage, dass Meinungsfreiheit schön und gut sei, dass man es damit aber auch nicht übertreiben dürfe, wird weiter ausgeführt:

„Gefährlich wird es aber, wenn Menschen unter dem angeblichen Deckmantel der Meinungsfreiheit Unwahrheiten verbreiten, die das Potenzial haben, den so eminent wichtigen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft zu stören und diese zu beschädigen, gar zu untergraben. Und noch gefährlicher wird es, wenn sie damit den Job derjenigen erledigen, deren Ziel es ist, ebendiese demokratischen Gesellschaften abzuschaffen.“

Streckenweise gleitet der Artikel dann stilistisch in den beim Thema üblichen Propagandaduktus ab:

„Putin ist ein Meister darin, sein Gift in westliche Gesellschaft tropfen zu lassen. Man stellt sich förmlich vor, wie er sich die Hände reibt, weil so viele Europäer seine wahrheitswidrigen Narrative verbreiten und glauben.“

Und mit dem folgenden Satz wird indirekt behauptet, dass die von der EU sanktionierten Inhalte „unwahre Tatsachenbehauptungen“ seien, was unter anderem im Fall Baud zurückgewiesen werden muss:

„Muss eine liberale Demokratie aushalten, dass auch Unwahrheiten verbreitet werden dürfen, selbst wenn das denjenigen nützt, die eben jene liberale Demokratie abschaffen wollen? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unwahrer Tatsachenbehauptung?“

„Verbreitung von Desinformation und Propaganda“

Die Stoßrichtung „Meinungsfreiheit ist wichtig, aber …“ praktiziert auch die taz im Kommentar „EU-Sanktionen gegen Schweizer: Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“, in dem es etwa heißt:

„Die Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Doch die Meinungsfreiheit bedeutet nicht die Freiheit, unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt zu streuen. Sie bedeutet auch nicht die uneingeschränkte Freiheit, Propaganda auf professionelle Art zu verbreiten, um die Kriegsziele eines autoritären Regimes zu unterstützen. Und die liberale Demokratie muss auch wehrhaft sein.“

Im Text folgen Behauptungen wie diese:

„Dass aber sowohl Baud als auch Köppel Russlands Kriegsführung durch die Verbreitung von Desinformation und Propaganda publizistisch unterstützen, steht außer Frage. Mit ihren Texten unterstützen sie einen brutalen Angriffskrieg in der Ukraine samt horrenden Kriegsverbrechen gegen Zivilisten.“

Wer definiert den Begriff „Desinformation“?

Das Fazit aus der hier zitierten deutschen Berichterstattung: Viele große deutsche Medien verschweigen den Vorgang, hängen ihn bewusst tief oder sie versuchen teils gar, ihn indirekt zu rechtfertigen. Die mangelnde echte Solidarität mit Jacques Baud könnte sich auf lange Sicht aber rächen – in einem früheren Artikel hatte ich dazu geschrieben:

„Die Solidarität mit Baud in den großen deutschen Medien ist so gut wie nicht vorhanden – man stelle sich das emotionale Feuerwerk vor, das sie abbrennen würden, wenn Baud ein Bürger wäre, dem Russland die Konten sperrt. Dieses Verhalten ist erwartungsgemäß, darum aber nicht weniger bedauerlich: Die Solidarität in solchen Fällen sollte sich über inhaltliche Differenzen hinwegsetzen – übrigens auch aus Egoismus: Man könnte sonst der Nächste sein, der wegen einer „falschen“ Meinung ohne Konto und Reisefreiheit dasteht.“

Dazu kommt eine teils sehr unreife Art der Argumentation: So wird in den hier zitierten Texten an keiner Stelle angemessen verdeutlicht, dass die Deutungshoheit über den Begriff „Desinformation“ ein gefährlicher Freifahrtschein für die Unterdrückung unbequemer Meinungen sein kann. Man kann auch die verteidigende Berichterstattung in vielen großen deutschen Medien (vor allem in der Zeit vor Trumps Präsidentschaft) zu den zahlreichen blutigen US-Militäreinsätzen der letzten Jahrzehnte als Desinformation empfinden – ich würde aber auch hier die Verfasser der betreffenden Beiträge dagegen verteidigen, dass sie für das Äußern ihrer Meinung mit willkürlichen EU-Sanktionen bestraft werden.

Mit ihrem Verhalten zum Fall Baud verteidigen viele Mainstream-Journalisten also (erwartungsgemäß) nicht das „Prinzip Meinungsfreiheit“, sondern sie beschädigen es massiv: Indem sie mit der Nutzung doppelter Standards der einen Seite indirekt das Recht einräumen, die andere Seite durch Willkür, Sanktionen und Einschüchterung zum Schweigen zu bringen.

Titelbild: Jacques Baud beim 36. Pleisweiler Gespräch / NachDenkSeiten

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Der US-Angriff auf Venezuela und das internationale Recht

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In der Nacht vom 2. auf den 3. Januar 2026 griffen die USA den souveränen Staat Venezuela unprovoziert an. Der Präsident des Landes, Nicolás Maduro, wurde gewaltsam in die USA entführt. Über 40 Leibwächter Maduros wurden von US-Kräften getötet, daneben eine unbekannte Zahl von Zivilisten. Die Begründungen für die militärisch erzwungene Entführung sind abenteuerlich: Maduro wird Verschwörung zum Drogenterrorismus, zur Einfuhr von Kokain sowie Besitz von Maschinengewehren und Sprengstoffen vorgeworfen. Ob diese Vorwürfe in der Sache richtig sind oder nicht, ist nicht Gegenstand dieses Beitrags. Nur eine kurze Anmerkung: Es ist schon besonders skurril, einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes Verstöße zum Waffenbesitz in seinem Land vorzuwerfen. Doch, was ist den USA vorzuwerfen? Von Alexander Neu.

Trumps ehrliche Erklärung für den Regime Change

US-Präsident Trump selbst erklärte, entsprechend seiner selbstherrlichen Art, die wahren Motive für den Angriff der USA auf Venezuela: Es geht ihm um das venezolanische Erdöl, das in seinen Augen den USA gehöre. Und um das „US-amerikanische Eigentum“ in venezolanischer Erde sicherzustellen, wurde Maduro verschleppt. Darüber hinaus beabsichtigen die USA, Venezuela auf absehbare Zeit selbst zu regieren.

Wir haben es mithin mit einer Vielzahl von Handlungen zu tun, die eine rechtliche Bewertung erfordern:

Gewaltsamer Regime Change inklusive gewaltsamer Entführung eines Staatschefs, Angriffskrieg sowie beabsichtigter Raub venezolanischen Eigentums. Mit Blick auf den Regime Change muss konzediert werden, dass es sich um einen teilweisen Regime Change handelt, dessen Abschluss gegenwärtig noch unbestimmt ist; unbestimmt deswegen, weil die venezolanische Regierung mehr ist als ihr entführter Präsident. Der Enthauptungsschlag ist also bislang personell sehr begrenzt. Es wird sich erst in den nächsten Wochen zeigen, ob die venezolanische Regierung und ihr Militär sich der US-Gewalt beugen oder Widerstand leisten werden. Und wenn ein Widerstand geleistet werden sollte, stellt sich die Frage, ob dieser erfolgreich sein kann bzw. wie viel Kraft die US-Administration bereit sein wird, in einen ausgewachsenen Eroberungskrieg zu investieren.

Im Folgenden sollen drei Themenbereiche beleuchtet werden: Erstens werden die Reaktionen maßgeblicher bundesdeutscher Politiker und Parteien auf den US-amerikanischen Angriff skizziert. Zweitens werden die aus dem finalen Todesstoß des Völkerrechts erwachsenen Konsequenzen in gebotener Kürze erörtert. Drittens wird eine völkerrechtliche Einordnung des Angriffskrieges vorgenommen, um auch das Geheimnis dieses „komplexen“ Falles zu lüften.

Reaktionen aus dem politischen Berlin

Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz drückt sich um eine klare völkerrechtliche Positionierung. Ganz lapidar erklärt er, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei komplex und man benötige Zeit zur Klärung. Erstaunlicherweise lässt die „Tagesschau“ ihm diese Ausrede nicht durchgehen. Sie ist so zutreffend, dass sie hier zitiert wird:

„Wenn Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schreibt, die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes sei “komplex” und man brauche dazu Zeit, dann formuliert er damit eine diplomatische Ausrede. Tatsächlich ist es ein eindeutiger Völkerrechtsbruch, den Regierungschef eines missliebigen Staates mit einer Militäroperation zu stürzen und zu entführen, so schlimm das Regime von Nicolás Maduro auch gewesen sein mag. Komplex daran ist nur die Tatsache, dass es die USA sind, die diesen Völkerrechtsbruch durchgeführt haben.
Auch die Aussage des deutschen Außenministers, die USA sollten den Einsatz rechtlich beurteilen, hält bei genauer Betrachtung einer Überprüfung nicht stand. Man stelle sich vor, Johann Wadephul hätte gesagt, man überlasse Russland die rechtliche Bewertung des Überfalls auf die Ukraine: ein kaum denkbares Szenario. Aber hinter all dem steckt Kalkül: Nur nicht Donald Trump vor den Kopf stoßen.“

Bundeskanzler Merz und Außenminister Wadephul wollen aus transatlantischer Treue und parteipolitischem Selbsterhaltungstrieb keine ehrliche Positionierung vornehmen. Zum einen, weil es sich um die USA handelt, Deutschlands wichtigsten Verbündeten, wie die Bundesregierung nicht müde wird zu beteuern. Und zum anderen will man speziell Trump nicht provozieren, da die Trump-Administration eine besondere Vorliebe für die AfD hegt, was der Union und den übrigen Parteien der Mitte ohnehin gewaltig zu schaffen macht. Auch über den Parteien der Mitte schwebt das Damoklesschwert eines subtilen Regime Changes light, da die US-Administration offensichtlich gerne eine AfD-Regierungsbeteiligung in Deutschland sähe.

Interessant sind die Positionierungen aus den Reihen der SPD und der Grünen. So berichtet das SPD-nahe Medium Vorwärts über die Kritik des SPD-Vorsitzenden und Finanzminister Lars Klingbeil hinsichtlich des Vorgehens der USA als Rechtsbruch, womit in der Regierungskoalition sodann mit unterschiedlichen Stimmen gesprochen wird.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge kritisiert den US-Angriff als klar völkerrechtswidrig – eine erstaunliche Feststellung bei den Grünen angesichts ihres seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO auf Jugoslawien doch eher ambivalenten Verhältnisses zum Völkerrecht. Ob es sich hierbei um eine ehrliche Feststellung handelt oder ob eher das Problem darin besteht, dass Trump und nicht eine von Demokraten geführte US-Administration diesen Angriffskrieg geführt hat und diesen Krieg nicht einmal mit menschenrechtlichen Motiven garnierte, sondern blanke Machtinteressen formulierte, bleibt ein Geheimnis der Grünen.

Ja, selbst Marie-Agnes Strack-Zimmermann von der FDP findet relativ klare Worte in Richtung Völkerrechtsbruch, wenn auch mit ideologisierter Begleitmusik:

„Die USA finden die Weltlage offenkundig nicht so komplex wie der Bundeskanzler. Er sollte sich inzwischen hoffentlich sortiert haben und seinen guten Draht zum US-Präsidenten nutzen, um klarzumachen, dass nach dem Ende einer Diktatur freie und demokratische Wahlen folgen müssen, auf die die Menschen in Venezuela seit Jahrzehnten hoffen.“

Das BSW wiederum vertritt seine völkerrechtliche Positionierung konsequent. So twittert Sahra Wagenknecht:

„Was für eine Doppelmoral! Merz weigert sich, den staatsterroristischen Angriff der USA auf einen souveränen Staat einschließlich der Entführung von dessen Staatsoberhaupt als Völkerrechtsbruch zu verurteilen. Mit ihrer blinden Gefolgschaft gegenüber den USA macht die Bundesregierung Deutschland in der Welt lächerlich und trägt zur Zerstörung des Völkerrechts bei.“

In der AfD wiederum scheinen Programmatik auf der einen und Trump-Treue sowie antikommunistische Ideologie auf der anderen Seite in einen Konflikt zu geraten:

So werden, wie von Beatrix von Storch, der US-Angriff und die Entführung Maduros als Befreiung des venezolanischen Volkes vom Kommunismus gefeiert:

„Venezuela gehört nicht einem kommunistischen Machthaber, sondern seinem Volk. Wer durch Wahlbetrug an der Macht bleibt, kann sich nicht auf „Souveränität“ berufen. Mögen freie, demokratische Wahlen einen Neuanfang für Rechtsstaat und Demokratie bringen. Mit einer legitimen Regierung endet dann die Straflosigkeit – auch für Nicolás Maduro.“

Und auf der anderen Seite hebt gerade die AfD-Programmatik den Schutz des Völkerrechts hervor. So heißt es noch im Wahlprogramm:

„Die AfD bekennt sich zu den Grundsätzen des Völkerrechts, (…). Die AfD stimmt im Geiste des Vertrages von Helsinki dafür, dass sich kein Land in die inneren Angelegenheiten eines anderen einmischen darf. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker darf nicht durch die Agenden zwischenstaatlicher Organisationen, von Nichtregierungs-Organisationen (NGO) und durch den Machtzuwachs global agierender Konzerne ausgehöhlt werden.“

Damit verteidigte die AfD die entsprechenden Normen des gültigen Völkerrechts und steht somit dem außenpolitischen Verständnis fast aller übrigen Parteien (Ausnahme BSW) entgegen, die mit der westlichen Eigenkreation der „regelbasierten Ordnung“ das Interventionsverbot aushebeln und geradezu zu einem Interventionsgebot erheben wollen. Und nun? Offensichtlich entzaubert sich die AfD gerade selbst als neoliberal ideologisierte und transatlantische Partei, der der Kampf gegen den venezolanischen Kommunismus an der Seite Trumps näher zu sein scheint als das im Wahlprogramm hochgelobte Internationale Recht. Alle, die glaubten, die AfD sei eine Friedenspartei, weil sie keinen Krieg mit Russland wolle, sollten die AfD etwas differenzierter sehen. Auch die Aufrüstung und Militärausgaben auf fünf Prozent werden von der AfD unterstützt.

Und die oben zitierte Argumentation von Beatrix von Storch ist besonders wirr: Tatsächlich ist die staatliche Souveränität nicht an ein Regierungs- und Gesellschaftssystem gebunden, ja nicht einmal die Frage, ob Demokratie oder Diktatur, beeinträchtigt das Souveränitätsprinzip. Ob Maduro nun von den USA und der EU als rechtmäßiger Staatschef anerkannt oder nicht anerkannt wurde, ist völkerrechtlich erst einmal völlig unerheblich, da es eine innere Angelegenheit der jeweiligen Staaten und ihrer Gesellschaften ist, wie sie sich konstituieren. Das Völkerrecht kennt keine an die inneren Angelegenheiten gebundene konditionierte Souveränität. Selbst die unilaterale Responsibility-to-protect-Doktrin konnte sich nicht völkerrechtlich etablieren, weil ihr Missbrauch mit der NATO-Intervention in Libyen 2011 zu offensichtlich wurde. Natürlich kann ein Staat seine diplomatischen Beziehungen aufgrund einer für ihn unliebsamen Regierung eines anderen Staates einstellen, aber das ist ein bilateraler Aspekt und hat keine universell völkerrechtliche Bedeutung.

Diese Argumentationsfigur des illegitimen Staatschefs durchzieht direkt oder indirekt nahezu alle Parteien mit Ausnahme des BSW. Direkt, wie bereits ausgeführt, indem versucht wird, Souveränität zu konditionieren; und indirekt, wenn der gewaltsame Regime Change anerkannt wird, indem Neuwahlen und das Wohl des venezolanischen Volkes gefordert werden, statt eine Rückkehr zum Status quo ante zu fordern. Um ein Missverständnis zu vermeiden: Mit dieser Feststellung spreche ich mich natürlich nicht gegen freie Wahlen und das Wohl des Volkes aus. Meine Feststellung bezieht sich lediglich auf die beiden Möglichkeiten, wie auf einen gewaltsamen Regime Change reagiert werden kann. Und das bedeutet: Wer eine Rückkehr zum Status quo ante ablehnt, akzeptiert logischerweise den Regime Change.

Es handelt sich hierbei also um nichts weniger als um eine implizite Akzeptanz dieses Angriffskrieges einschließlich erfolgter Verschleppung des Staatschefs. So auch eine Erklärung der EU, in der dann auch noch zynischerweise auf die Gültigkeit des UNO-Völkerrechts verwiesen wird, verfasst von der EU-Außenbeauftragten Kaja Kallas:

„Die Europäische Union fordert Ruhe und Zurückhaltung aller Akteure, um eine Eskalation zu vermeiden und eine friedliche Lösung der Krise zu gewährleisten.
Die EU erinnert daran, dass unter allen Umständen die Grundsätze des Völkerrechts und die Charta der Vereinten Nationen eingehalten werden müssen. Die Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen tragen eine besondere Verantwortung, diese Grundsätze als Säule der internationalen Sicherheitsarchitektur aufrechtzuerhalten.
Die EU hat wiederholt erklärt, dass Nicolás Maduro nicht die Legitimität eines demokratisch gewählten Präsidenten hat, und hat sich für einen von Venezuela geführten friedlichen Übergang zur Demokratie im Land eingesetzt, der in seiner Souveränität respektiert wird. Das Recht des venezolanischen Volkes, seine Zukunft zu bestimmen, muss respektiert werden.
Die EU teilt die Priorität der Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, die weltweit eine erhebliche Sicherheitsbedrohung darstellen. Gleichzeitig betont die EU, dass diese Herausforderungen durch eine nachhaltige Zusammenarbeit im uneingeschränkten Recht und den Grundsätzen der territorialen Integrität und Souveränität angegangen werden müssen.
Wir stehen in engem Kontakt mit den Vereinigten Staaten sowie mit regionalen und internationalen Partnern, um den Dialog mit allen Beteiligten zu unterstützen und zu erleichtern, was zu einer ausgehandelten, demokratischen, inklusiven und friedlichen Lösung der Krise führt, die von den Venezolanern angeführt wird.
Der Respekt vor dem Willen des venezolanischen Volkes bleibt der einzige Weg für Venezuela, die Demokratie wiederherzustellen und die aktuelle Krise zu lösen.“

Der Rechtsnihilismus hat sein Werk vollendet – das Internationale Recht ist tot

Dass die offenen und verkappten Protagonisten dieser mannigfaltigen Völkerrechtsbrüche auf diese Weise das Internationale Recht vollends zerschlagen, scheinen viele dieser Superstrategen in ihrem ideologischen Wahn gar nicht zu kapieren. Der Prozess des völkerrechtlichen Nihilismus begann mit der Intervention und Zerschlagung des alten Jugoslawiens und der völkerrechtswidrigen Anerkennung der jugoslawischen Teilrepubliken 1991/92. Fortgesetzt mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der NATO 1999 und 2003 mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg der von den USA geführten „Koalition der Willigen“ gegen den Irak. Es folgten Libyen, Syrien und nun Venezuela mit den gewaltsamen Regimewechseln. Hinzu kommt eine Vielzahl von den USA begangenen illegalen militärischen Schlägen, Interventionen und illegalen Hinrichtungen von Gegnern – darunter auch Zivilisten – durch Drohnen. Dazwischen auch der rechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Der völkerrechtswidrige Angriff der USA auf Venezuela, die illegale Verschleppung des venezolanischen Staatschefs und der beabsichtigte Raub venezolanischer Rohstoffe sind nicht nur ein weiterer sehr eklatanter Schritt der USA. Er ist der finale Schritt! Nun verstehen auch die letzten Optimisten auf dieser Welt, dass der Schutz des eigenen Staates und der eigenen Regierung nicht durch das Völkerrecht, nicht durch die UNO gewährleistet werden kann und wird. Es bleibt die katastrophale und eigentlich anachronistische Erkenntnis, dass nur die Organisation des Selbstschutzes durch Aufrüstung – und das möglichst auch mit Atomwaffen – ein relativer oder absoluter Sicherheitsgarant sind. Die fatale Staatenanarchie mit dem ihm inhärenten Sicherheitsdilemma wird das Unordnungsweltbild der nächsten Dekaden des 21. Jahrhunderts sein. Klimakrise war gestern, Aufrüstungswettlauf ist heute.

So hat die serbische Regierung auf einer eigens einberufenen Sondersitzung des serbischen Nationalen Sicherheitsrates angesichts des US-amerikanischen Angriffs und der damit einhergehenden Erkenntnis des endgültigen Ablebens des Völkerrechts beschlossen, massiv aufzurüsten. Der serbische Präsident Vucic wird mit folgenden Aussagen zitiert:

„In der heutigen Welt existiert das Völkerrecht praktisch nicht, die Weltpolitik wird ausschließlich durch das Recht des Stärkeren bestimmt, und Serbien muss von dieser Realität ausgehen. (…) Seiner Ansicht nach könne Serbiens Stärke eine ausreichende Abschreckung darstellen, und das oberste Ziel bleibe die Wahrung des Friedens. Das Staatsoberhaupt sprach auch über die weitere Stärkung der Spezialeinheiten und erklärte, Serbien werde in den nächsten anderthalb Jahren seine militärischen Fähigkeiten verdoppeln, nicht zahlenmäßig, sondern hinsichtlich Feuerkraft und technischer Kapazitäten.“

Und Russlands früherer Präsident und jetziger Vize-Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates Russlands sowie führender Politrowdy Dmitri Medwedew erklärt: Der Besitz von Atomwaffen sei die beste Sicherheitsgarantie: „Mit einem guten Wort und einer Pistole erreicht man mehr als nur mit einem guten Wort.“ Und er ergänzte dies mit einem Angebot an interessierte Länder, sie könnten unter den russischen Nuklearschirm schlüpfen, wie auch bereits Weißrussland.

Und all diese Superexperten, die die Rechtsbrüche verharmlosen und sich auch im Fall Venezuela in transatlantischer Nibelungentreue ergeben, werden demnächst die Möglichkeit haben, auch Dänemark schönzureden, wenn die Trump-Administration Grönland okkupieren oder gar annektieren sollte. Man darf schon jetzt seiner Phantasie freien Raum lassen, wie sie Trumps Grönlandabenteuer irgendwie als rechtsverträglich erklären werden. Und Dänemark? Nun, Dänemark hat sich als einer der loyalsten US-Verbündeten der letzten Dekaden bewiesen – aber Dankbarkeit ist in einer von purer Macht bestimmten internationalen Politik nicht zu erwarten.

Die Ironie der Geschichte ist: Dänemark hat die gewaltsame Sezession des Kosovo von Serbien politisch und militärisch unterstützt. Als damaliger Mitarbeiter der OSZE in Kosovo hatte ich immer wieder Kontakt mit dänischen K-FOR-Offizieren. Diese waren ganz und gar der Überzeugung, den Kosovo von Serbien befreit und demokratisiert zu haben, so ihre tatsächlich getätigten Aussagen mir gegenüber. Ob sie die Okkupation und mögliche Annexion Grönlands durch die USA auch als Befreiung von Dänemark sehen werden, ist wohl eher zweifelhaft. So ist das mit den Doppelstandards, sie können zum Bumerang werden.

Rechtliche Einordnung

  1. Selbstverteidigungsfall

    Venezuela hat die USA nicht militärisch angegriffen. Und selbst wenn die Drogenbehauptung richtig sein sollte, so wäre eine militärische Reaktion darauf nicht rechtskonform. Militärische Reaktionen des Staates A sind nur aufgrund militärischer Aktionen des Staates B gegen Staat A zulässig. Daher kann sich die USA nicht auf den Selbstverteidigungsfall des Artikels 51 der UNO-Charta berufen – im Gegensatz zu Venezuela, das sich als angegriffenes Land tatsächlich auf diesen Selbstverteidigungsfall berufen kann.

  2. Sicherheitsratsmandat für die USA

    Die USA haben für ihre militärischen Maßnahmen gegen Venezuela kein Mandat des UN-Sicherheitsrates gemäß Kapitel VII der UNO-Charta. Sie haben sich kraft ihrer Macht erneut selbst mandatiert und damit das Völkerrecht eindeutig gebrochen.

  3. Androhungs- und Anwendungsverbot von Gewalt sowie Interventionsverbot

    „Artikel 2

    Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nachfolgenden Grundsätzen:

    1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.

    2. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, daß der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden.

    3. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

    (…)

    7. Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Die USA haben eindeutig Venezuela zunächst militärische Gewalt durch die massiven Flottenkonzentration vor Venezuela angedroht. Das Kapern von Tankern mit venezolanischem Öl ist bereits als offensiver und rechtswidriger Kriegsakt zu kategorisieren. Die dann vollzogene Luft- und Bodenoperation stellt einen klaren rechtswidrigen Angriff dar. Die Entführung und Verschleppung des venezolanischen Präsidenten ist ebenso ein rechtswidriger Akt, da sie gegen den Immunitätsstatus von Staats- und Regierungschefs sowie Außenministern verstößt. Der Immunitätsstatus entspringt den Rechtsquellen des Völkergewohnheitsrechts und der internationalen Rechtsprechung (IGH-Urteil).

Was daran im Sinne unseres Kanzlers „komplex“ sein soll, bleibt wohl sein Geheimnis.

Fazit

Die offene Schlacht im Weltneuordnungsprozess hat nun für jeden sichtbar begonnen. Das normative Ordnungssystem ist am Boden. Die Frage, ob die neue Weltordnung mit Diplomatie oder Krieg geformt werden wird, ist endgültig beantwortet.

Titelbild: Miha Creative / Shutterstock

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Merz: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex“ – „Wertegemeinschaft“ präsentiert sich mit heruntergelassenen Hosen

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Zweierlei Maß: Es gehört zum festen Standard in der Politik. Ohne Unterlass zeigen deutsche Politiker auf Russland wegen des Angriffs auf die Ukraine. Beim Angriff der USA auf Venezuela und der Entführung Nicolás Maduros sind plötzlich alle sehr kleinlaut. Vonseiten des Bundeskanzlers heißt es: „Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex.“ Das Jahr 2026 beginnt auf der politischen Ebene mit einer „Wertegemeinschaft“, die sich mit heruntergelassenen Hosen der Öffentlichkeit präsentiert – und glaubt, es werde nicht bemerkt. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Mit dem Völkerrecht verhält es sich so wie mit allem, was in den Händen „der Macht“ liegt. Es wird zu Wachs und kann so geformt werden, wie es den Mächtigen beliebt. Russland überfällt die Ukraine? Da vergeht kein Tag, an dem die deutsche Politik nicht das Völkerrecht gegen Russland in Stellung bringt. Der Überfall Russlands auf einen souveränen Staat verletze das Völkerrecht, heißt es. Punkt. Beim Überfall der USA auf Venezuela kommt allerdings ein anderes Verhalten zum Vorschein. Da ist nicht die Rede von einem „illegalen Angriffskrieg“ und selbst die Entführung des venezolanischen Präsidenten Maduro nimmt die westliche Wertegemeinschaft so hin wie die Zwangsrekrutierungen in der Ukraine. Schon jetzt hat Bundeskanzler Friedrich Merz eine Aussage auf der Plattform X veröffentlicht, die in ihrer politischen Einfältigkeit die Pole Position im Wettkampf um die unerträglichste und dümmste Politikeraussage 2026 einnehmen dürfte.

„Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Maßstab bleibt das Völkerrecht. Jetzt darf in Venezuela keine politische Instabilität entstehen. Ziel sollte ein geordneter Übergang hin zu einer durch Wahlen legitimierten Regierung sein.“

Mit diesen Worten reagiert der Kanzler der Bundesrepublik auf den Angriff auf einen souveränen Staat und die Entführung eines Staatsoberhauptes.

„Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex?“ Komplex ist an der rechtlichen Einordnung des Überfalls, der hier als „US-Einsatz“ beschönigt wird, nichts – außer vielleicht die zum Vorschein kommenden Bemühungen der Bundesrepublik, irgendwie auf eine Weise mit zweierlei Maß zu messen, ohne sich der Lächerlichkeit preiszugeben. Man sieht es dem Tweet förmlich an, wie hinter den Kulissen im Kanzleramt Politik und ihre Strategieberater versucht haben, eine Position zu finden, mit der man den „guten Freunden“ nicht auf die Füße tritt. Dummerweise gibt es Situationen, wo sich mit dem, was sonst in der Politik mit reichlich Raffinesse noch funktioniert, nicht mehr weiterkommen lässt.

Ein militärischer Überfall von einem Land auf ein anderes Land? Die Entführung eines Staatschefs? Da gibt es keine Grauzone. Da gibt es kein Lauwarmes. Sowohl die Entführung als auch der Angriff sind nicht durch das Völkerrecht gedeckt. Beides ist illegal. Das kann, darf und muss der Bundeskanzler an dieser Stelle sagen. Merz hat aber etwas anderes getan. Er hat beschönigt, beschwichtigt und damit den Verstoß gegen das Völkerrecht nicht verurteilt, auch wenn er sagt, „Maßstab bleibt das Völkerrecht“. Genau das ist falsch. Wäre das Völkerrecht der Maßstab, dann würde der CDU-Politiker an dieser Stelle so deutliche Worte finden, wie er sie ständig in Sachen Russland veranschlagt. Der Maßstab, wie die Weltöffentlichkeit sehen kann, ist ein ganz anderer. Es ist der Maßstab der Macht, der so misst, wie es der Geo- und Tiefenpolitik gefällt.

Und so geht es reihum.

Die BBC fragt in einem Interview den britischen Premierminister Keir Starmer Folgendes:

„Werden Sie die Aktion gegen einen souveränen Staat verurteilen?“

Daraufhin antwortet Starmer:

„Nun, ich möchte (zuerst) alle wesentlichen Fakten zusammenbekommen, wir haben noch immer nicht das komplette Bild … .“

Ob Merz, Starmer und wie diese Politiker alle heißen: Bei ihren Fähigkeiten, sich zu winden, dürfte jede Schlange vor Neid erblassen. Das Jahr 2026 beginnt auf der politischen Ebene mit einer „Wertegemeinschaft“, die sich mit heruntergelassenen Hosen der Öffentlichkeit präsentiert und glaubt, es werde nicht bemerkt.

Titelbild: Victor Mogyldea/shutterstock.com

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Auf, auf liebe Freunde des Völkerrechts! Es gibt was zu tun

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Dass der militärische Angriff auf Venezuela samt der Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Maduro samt seiner Frau ein eklatanter Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt, wird derzeit nur von Friedrich Merz ernsthaft infrage gestellt. Da wir Deutschen ja neuerdings so große Freunde des Völkerrechts sind, müssen nun auch Taten folgen. Ich hätte da ja so ein paar Ideen. Eine Glosse von Jens Berger.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Fangen wir ruhig einmal mit dem, was man auf Neudeutsch gerne „Wording“ nennt, an. Ich bin doch sehr erstaunt, dass selbst die ansonsten stets auf korrekte Wortwahl bedachte Tagesschau den US-Angriff beschönigend nur als „Militäraktion“ bezeichnet. Dabei kritisiert ebenjene Tagesschau doch ansonsten immer wieder scharf, wenn beispielsweise „russische Staatsmedien“ die Invasion der Ukraine ebenfalls beschönigend als „militärische Spezialoperation“ bezeichnen. Da, liebe Kolleg*innen der Tagesschau, sollte man dann aber auch konsequent sein und sich positiv von den Russen abheben. Warum sollte man einen Krieg nicht als solchen bezeichnen? Und wenn man schon so ein ausgemachter Freund des Völkerrechts ist, sollte man den US-Angriff auf den souveränen Staat Venezuela, der ja ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und auch nicht eben unter dem Vorzeichen der Verteidigung oder Notwehr vollzogen wurde, vielleicht besser als „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ bezeichnen. Oder um im in den deutschen Medien üblichen Sprachbild zu bleiben: „Trumps völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“.

Aber es sind ja nicht nur die Begrifflichkeiten. Gerade wir Deutschen legen ja – zumindest seit drei, vier Jahren – großen Wert darauf, uns mit den Opfern von Völkerrechtsbrüchen zu solidarisieren. Gab es eigentlich schon Forderungen, das Brandenburger Tor aus Solidarität mit den überfallenen Venezolanern in den venezolanischen Farben Gelb, Blau, Rot zu illuminieren? Darf die venezolanische Interimspräsidentin Rodríguez nun per Fernschalte zum Deutschen Bundestag sprechen? Verschönert die Berliner Blase jetzt ihre X- oder Mastodon-Profile mit der venezolanischen neben der ukrainischen und der (warum eigentlich?) israelischen Flagge? Nein? Na, denn man tau, würde man nun auf Plattdeutsch sagen.

Und wie sieht es mit der gelebten Solidarität aus? Das Völkerrecht muss schließlich auch mit Waffengewalt gegen den Aggressor verteidigt werden. Das haben wir in den letzten Jahren doch andauernd gehört. Dann sollte man jetzt auch konsequent sein. Haben wir keine tollen Luftverteidigungssysteme, die wir Venezuela schenken können? Und was macht eigentlich der Taurus? Muss Venezuela, als völkerrechtswidrig angegriffener Staat, nicht auch strategisch wichtige Ziele in den USA zerstören können? Auf geht’s! Ich bin mir sehr sicher, dass spätestens in ein paar Stunden die Damen und Herren Strack-Zimmermann, Röttgen, Hofreiter, Masala, Major – und wie sie alle heißen – die Taurus-Debatte für Venezuela eröffnen. Alles andere wäre ja inkonsequent, man ist ja ein Freund des Völkerrechts.

Geld darf dann freilich keine Rolle spielen. Aber das wird Kanzler Merz sicher in seiner kommenden Zeitenwende-Rede noch erwähnen. Milliarden, Billionen, fünf, zehn, zwanzig Prozent des BIPs – wenn es um das Völkerrecht geht, ist uns nichts zu teuer. Und diesmal gibt es zum Glück ja auch richtig viel Geld, das man einfrieren und dem Opfer zur Verfügung stellen kann. Fangen wir doch mit den Geldern des US-Konzerns BlackRock an. Nach eigenen Angaben hat BlackRock stolze 1,8 Billionen Euro in europäischen Assets angelegt. Dagegen sind die russischen Zentralbankvermögen Kleingeld. Auf geht’s, das Geld wird sicher noch heute von der EU-Kommission eingefroren. Dass man gleichzeitig wirksame Sanktionen gegen die USA verhängen wird, ist ebenfalls sehr wahrscheinlich. Mal schauen, als erstes wird sicherlich der Oligarch Elon Musk, der ja eng mit dem verbrecherischen Trump-Regime (so wird die US-Regierung jetzt sicher genannt werden) verbandelt ist, auf die Sanktionsliste gesetzt. Viele andere US-Oligarchen werden folgen. Ihre Villen an der Côte d’Azur und ihre Megajachten werden dann sicher beschlagnahmt und ihre Firmen unter Zwangsverwaltung gestellt. Ob Amazon dann noch pünktlich Pakete ausliefert? Egal.

Ach ja, der DFB wird natürlich schon bald verkünden, dass man die Fußball-WM, die in diesem Sommer in den USA stattfindet, boykottieren wird und ARD und ZDF werden erbost die Übertragungsrechte an die FIFA zurückgeben. US-Sportler werden dann ohnehin von allen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen und US-Künstler kriegen weder im Rundfunk, noch im Fernsehen und schon gar nicht auf der Bühne eine Plattform, wenn sie sich nicht ausdrücklich vom Trump-Regime und dessen völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen Venezuela distanzieren. Alles andere wäre ja auch überraschend, schließlich gilt uns das Völkerrecht ja was.

Folgen wird der Angriff auch auf „Propagandisten des US-Regimes“ haben. Die ersten EU-Sanktionen gegen Sigmar Gabriel, seines Zeichens Vorsitzender der Atlantikbrücke, werden nicht lange auf sich warten lassen. Dann darf Gabriel nicht mehr in Goslarer Supermärkten einkaufen und die Volksbank Goslar sperrt seine Konten. Das ist hart, aber es geht, das dürfen wir nie vergessen, ja um das Völkerrecht, das uns so am Herzen liegt. Der Springer-Verlag, der sich in seiner „Unternehmensverfassung“ ohne Wenn und Aber zur Solidarität mit den USA bekennt, wird dann sicher auch sanktioniert, die URLs von BILD.de und WELT.de werden in die Sperrfilter der Provider aufgenommen. Ja, für Deutschlands Journalisten wird 2026 ein hartes Jahr. Man munkelt, die ersten Entwürfe der EU-Sanktionslisten gegen Propagandisten des Trump-Regimes seien dicker als Telefonbuch von Wanne-Eickel.

Dass uns das alles womöglich teuer zu stehen kommt, ist wohl richtig. Aber was soll’s? Wir haben gezeigt, dass es auch ohne russisches Gas und russisches Öl geht, warum soll es nicht auch ohne Google, Apple, Amazon, Visa, Mastercard, PayPal und die vielen anderen US-Monopolisten gehen? Wir schaffen das! Denn wir sind ja die Freunde des Völkerrechts! Oder?

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Westliche Doppelmoral – USA heben Caesar-Sanktionen gegen Syrien auf

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Die „Ära des Schmerzes“ sei nun vorbei und stattdessen habe die „Ära des Wiederaufbaus“ begonnen. So pathetisch wie zynisch, ganz im Stil seines US-amerikanischen „Kollegen“ Donald Trump, kommentierte der einst per US-Kopfgeld gesuchte Anführer des syrischen Ablegers von al-Qaida, Abu Muhammad al-Dscholani, der inzwischen unter seinem bürgerlichen Namen Ahmad al-Scharaa auftritt, die am vergangenen Donnerstag erfolgte Aufhebung der US-amerikanischen Sanktionen gegen Syrien. [1] Zuvor hatten bereits das US-Repräsentantenhaus und der Senat dem Ende der „Strafmaßnahmen“ zugestimmt – gut ein Jahr nach dem Sturz der Regierung Assad durch den al-Qaida-Ableger Hayat Tahrir al-Scham (HTS). Die US-Administration vervollkommnet mit der endgültigen Aufhebung der Sanktionen ihre Doppelmoral im Umgang mit Syrien, dessen selbst ernannte Regierung nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig Minderheiten verfolgt, entführt, demütigt, foltert, vergewaltigt und tötet. Ein Artikel von Wiebke Diehl.

Schon seit ihrer Machtübernahme am 8. Dezember 2024 werden die HTS-Milizen vom Westen hofiert und als „bessere Alternative“ zur Regierung Assad dargestellt. Während seiner Reise in die USA – Treffen mit Präsident Trump im Weißen Haus inklusive – durfte der selbst ernannte syrische „Präsident“ gar Basketball mit dem Kommandeur des für den Nahen und Mittleren Osten zuständigen US Central Command (CENTCOM) und mit dem Kommandeur der Anti-IS-Koalition, die offiziell Terrorgruppen wie Dscholanis HTS bekämpft, spielen. Die EU hat bereits im Mai einen Großteil ihrer Syrien-Sanktionen aufgehoben. Genau wie im Fall der USA blieben allerdings die „Strafmaßnahmen“ gegen die Regierung Assad und mit ihr verbundene Personen bestehen. Im Juli hob die US-Administration die Einstufung der HTS als ausländische Terrororganisation auf. Am 7. Oktober strich der UN-Sicherheitsrat al-Dscholani und seinen Innenminister Anas Khattab, die sich beide schwerster Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben sollen, von der Liste der speziell genannten globalen Terroristen. Nur China enthielt sich. [2]

Begründet wird die Beendigung des Sanktionsregimes, mit dem fast 15 Jahre lang insbesondere die Zivilbevölkerung Syriens gequält wurde, mit dem Leid ebenjener Syrerinnen und Syrer, mit der humanitären Lage im Land und mit der Notwendigkeit, einem Wiederaufbau des Landes den Weg zu bereiten. Dass eine Verhinderung syrischer Wiederaufbaubemühungen eines der deklarierten Ziele der Sanktionen war, wird dabei geflissentlich verschwiegen – genau wie der Fakt, dass es die „Strafmaßnahmen“ waren, die Millionen von Menschen in eine fatale humanitäre Lage gestürzt haben. Schließlich kann zwar von Menschenrechten und Demokratie [3] im „neuen“ Syrien keine Rede sein. Solange sich die Dschihadisten aber an ihr Versprechen, Israel und US-Interessen nicht anzugreifen, halten und der fortschreitenden israelischen Besatzung in Syrien, das in den Groß-Israel-Fantasien der rechtsextremen Regierung Israels und ihrer Wählerschaft in der Siedlerbewegung eine wichtige Rolle spielt, weiter tatenlos zusehen, dürfen beide Augen zugedrückt werden.

Während der Westen und seine arabischen, türkischen und israelischen Verbündeten seit 2011 in Syrien angeblich Demokratie und Menschenrechte umsetzen wollten, ging es in Wahrheit um Regime Change. [4] Weil sich die Regierung Assad weigerte, die israelische Annexion der Golanhöhen hinzunehmen, die „Achse des Widerstands“, bestehend aus dem Iran, der libanesischen Hisbollah, der schiitisch-irakischen Volksverteidigungskräfte und später auch der jemenitischen Ansarollah („Huthis“), genau wie palästinensische Widerstandsorganisationen unterstützte, sollte sie gestürzt werden. Hinzu kam, dass sich Damaskus auch sonst den geopolitischen Interessen des Westens und seiner Verbündeten, wie etwa dem Bau einer Gaspipeline über syrisches Staatsgebiet, die Gas aus Katar bis nach Europa leiten sollte, entgegenstellte.

Neben der Bewaffnung, dem Training und der politischen und logistischen Unterstützung größtenteils aus dem Ausland eingeschleuster dschihadistischer bewaffneter Banden sowie der Instrumentalisierung humanitärer Hilfe, die nur in Gebieten geleistet wurde, die nicht unter Kontrolle der Regierung standen, sollte der Wirtschaftskrieg gegen Syrien dazu führen, das Leid der Bevölkerung so weit zu erhöhen, dass sie sich – so die Hoffnung – gegen ihre Regierung auflehnen würde.

Obwohl bekannt ist, dass genau dies eigentlich nie funktioniert, sondern die Bevölkerung in sanktionierten Ländern im Gegenteil näher an ihre Regierung rückt, während sich die Menschenrechtslage verschlechtert und politische Repression zunimmt statt unterbunden zu werden, wurde eine fatale humanitäre Lage über Jahre hinweg befördert und verschärft. In einem umfangreichen Bericht kam der damalige UN-Sonderberichterstatter für die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, im Jahr 2018 zu dem Schluss, die Sanktionen hätten einen höheren Anteil am Leid der syrischen Bevölkerung als der Krieg. Er stellte zudem fest, dass die Wahrung der Menschenrechte in Syrien unter dem Sanktionsregime nicht möglich sei. [5] Jazairys Amtsnachfolgerin Alena Douhan bestätigte dies Jahre später.

Auch für Syrien ist die mangelnde Wirksamkeit der Sanktionen, was ihr eigentliches Ziel, nämlich den Regime Change, angeht, genauso belegt wie die Tatsache, dass die „Strafmaßnahmen“ fatale Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben.

Im Mai 2016 kam eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veröffentlichte Analyse mit dem Titel „The Role of the EU in the Syrian conflict“ [6] zu dem Schluss, die von der Europäischen Union gegen Syrien verhängten Sanktionen hätten nicht nur ihr deklariertes Ziel, die Politik der Regierung von Baschar Al-Assad zu beeinflussen und den syrischen Präsidenten zum Rücktritt zu zwingen, komplett verfehlt. Vielmehr hätten sie das Gegenteil bewirkt, indem sie einen „systematischen Zusammenbruch und Kollaps der Grundfesten der syrischen Wirtschaft, Infrastruktur und Institutionen“ verursacht, Armut und Arbeitslosigkeit verstärkt, den Frieden im Land erschwert, islamistische Banden wie die Entstehung einer Kriegsökonomie begünstigt und letztlich die Macht der und die Unterstützung für die Regierung gefestigt hätten. Auch die Denkfabrik European Council on Foreign Relations ist im Jahr 2019 zu dem Schluss gekommen, „der Westen“ führe „Krieg (…) gegen die syrische Wirtschaft“. Die syrische Zivilbevölkerung werde von den Sanktionen, die als „inhuman und zerstörerisch“ sowie als „wahllose und willkürliche“ Bestrafung bezeichnet werden, hart getroffen. Ein syrischer Offizieller wird mit den Worten zitiert, der wirtschaftliche Krieg sei viel schlimmer als der militärische. Genau wie die FES schlussfolgert auch der ECFR, die Sanktionen hätten keinerlei Einfluss auf die syrische Regierung und deren Handeln gehabt, stattdessen aber z.B. im Gesundheitswesen enormen Schaden angerichtet. [7]

Auch internationale Organisationen wie die UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien (UN-ESCWA), das Welternährungsprogramm (WFP) oder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben festgestellt, dass unter den Syrien-Sanktionen insbesondere die Zivilbevölkerung gelitten hat.

Die Wirtschaft Syriens, das im Jahr 2011 bereits seit über drei Jahrzehnten unter US-amerikanischen Sanktionen stand, hat unter den seit Beginn des Kriegs massiv verschärften US-amerikanischen und EU-„Zwangsmaßnahmen“ erheblich gelitten. Die Sanktionen richteten sich zunächst gegen Institutionen und Akteure des Militär- und Sicherheitsapparats, gegen das zivilpolitische Establishment und seine Verbündeten in der Wirtschaft sowie – und hier wurden erhebliche und vielschichtige Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung erzielt – gegen die drei miteinander verknüpften Wirtschaftssektoren des Öl- bzw. Energie-Sektors, des Finanzsektors und des öffentlichen Sektors. Auch die Entwicklungszusammenarbeit wurde ausgesetzt. Besonders das Ölembargo hat die syrische Wirtschaft erheblich beeinträchtigt, da die Ölexporte in die EU vor dem Krieg etwa 20 Prozent des syrischen BIP ausmachten. Die sektoralen Sanktionen wurden bereits im Herbst 2011 und im Frühjahr 2012 verhängt. Im Finanzbereich sorgten direkte Sanktionen gegen den Bankensektor als auch solche gegen Dienstleistungen wie Frachtflüge und die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen dafür, dass die Fähigkeit des syrischen Staates zu internationalen Transaktionen erheblich behindert wurde.

Die jetzt aufgehobenen, in weiten Bereichen extraterritorialen „Caesar-Sanktionen“, die im Jahr 2019 verhängt wurden, brachten die syrische Wirtschaft zum Einsturz, ließen die syrische Lira kollabieren und verhinderten den Wiederaufbau des vom Krieg zerstörten Landes. Die syrische Bevölkerung stürzten sie in tiefe Armut. Der „Caesar-Act“ hatte zum Ziel, Syrien finanziell vollständig zu isolieren. All diejenigen, die Geschäfte mit dem Land und seinen Institutionen machten, wurden ins Visier genommen, ganz besonders die Bau- und Energiebranche. Die für die Bevölkerung lebensnotwendige Infrastruktur konnte nicht wieder aufgebaut bzw. in Stand gehalten werden, weil die notwendigen Materialien und Maschinen nicht zur Verfügung standen. Sogar einfache Instandhaltungsmaßnahmen waren nicht mehr möglich. In vorauseilendem Gehorsam und aus Sorge vor dem Verlust ihrer Geschäfte auf dem US-amerikanischen Markt, oder weil das Sanktionsgeflecht zu undurchsichtig war, verweigerten Unternehmen den Handel mit Syrien selbst in denjenigen Bereichen, die von den Sanktionen – etwa aus humanitären Gründen – ausgenommen waren. Hilfsorganisationen beklagten, ihre Arbeit nicht mehr verrichten zu können. Ihre Mitarbeiter konnten teilweise noch nicht einmal Konten eröffnen oder Handyverträge abschließen.

Die Wirtschaftssanktionen haben Syrien in eine schwere Krise gestürzt und die Inflation massiv angeheizt. Die Menschen konnten lebenswichtige Güter nicht mehr bekommen, die Preise für Nahrungsmittel, Medikamente und Brennstoffe stiegen um bis zu mehrere Hundert Prozent. Die Arbeitslosenrate erhöhte sich rapide, die Gehälter sanken – innerhalb weniger Jahre verringerte sich etwa das Gehalt eines durchschnittlichen Angestellten von 200 auf nur noch 20 US-Dollar. 90 Prozent der Bevölkerung lebte zum Zeitpunkt des gewaltsamen Sturzes der Regierung Assad schon seit Jahren unter der Armutsgrenze – und das in einem Land, in dem vor Beginn des Krieges im Jahr 2011 weniger als ein Prozent der Bevölkerung von bitterer Armut betroffen war. Die Beschränkungen im Energiesektor haben die Treibstoff- und Stromknappheit verschärft und die Belastung der Wassersysteme, der Lebensmittelversorgungsketten und der Gesundheitseinrichtungen verschärft.

Auch das syrische Gesundheitssystem hat ganz erheblich unter dem Sanktionsregime gelitten. Nicht nur konnten europäische oder US-amerikanische Medikamente, etwa zur Behandlung von Krebserkrankungen, oder spezielle Antibiotika nicht mehr eingeführt werden. Syrien, das vor dem Krieg 90 Prozent seiner Medikamente selbst hergestellt hatte, gingen auch die hierfür benötigten Rohstoffe aus.

Nicht umsonst haben die Vereinten Nationen die Sanktionspolitik gegen Syrien nie unterstützt, geschweige denn beschlossen. Mehrere ihrer Unterorganisationen haben festgestellt, dass die Sanktionen das Leid der Zivilbevölkerung völlig unverhältnismäßig erhöht und das Leisten humanitärer Hilfe erheblich erschwert haben. Die „Strafmaßnahmen“ gegen Syrien hatten nie eine völkerrechtliche Legitimation. Sie waren immer Waffe in einem Krieg, der zeitgleich mit militärischer Intervention, der Instrumentalisierung humanitärer Hilfe und dem Versuch, Syrien wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, geführt wurde.

Dass die schweren Wirtschaftssanktionen der USA jetzt aufgehoben werden, nachdem die EU es bereits vor Monaten vorgemacht hat, zeigt die ganze Doppelmoral westlicher Interventionspolitik, die vorgibt, Demokratie und Menschenrechte fördern zu wollen, tatsächlich aber eigene geopolitische Interessen verfolgt. Im vergangenen Juni veröffentlichte die Nachrichtenagentur Reuters eine Recherche, [8] die sich auf Aussagen von über 200 Familien, 40 „Sicherheitskräften“ und Kämpfern sowie auf verifizierte Videos und interne Chatprotokolle stützt und zu dem Schluss kommt, dass es sich bei denjenigen, die in mehreren breit angelegten Massakern Tausende Alawiten, Drusen und Christen umgebracht haben sollen, keinesfalls um einige außer Kontrolle geratene Kämpfer handelte. Vielmehr führe deren Befehlskette direkt zu Kommandeuren, die zum Zeitpunkt der Massaker im Dienst der syrischen „Regierung“ standen. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Hassan Abdel-Ghani, persönlich habe die Banden über eine Telegram-Gruppe gesteuert. Die Vereinten Nationen haben sich ebenfalls in mehreren Berichten hoch besorgt gezeigt – nicht zuletzt wegen gezielter Entführungen, dem Verschwindenlassen, Zwangsverheiratungen von und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen syrische Frauen und Mädchen, insbesondere aus der alawitischen Gemeinschaft. Explizite Erwähnung fand auch, dass unter den Tätern „Sicherheitskräfte“ und andere Personen mit Verbindungen zur syrischen „Regierung“ seien. [9]

Titelbild: Flag of Syria (2025) / Wikimedia Commons


[«1] „Caesar Act“: „Ära des Wiederaufbaus“ hat begonnen – USA heben Sanktionen gegen Syrien komplett auf – WELT

[«2] UN-Sanktionen gegen Syriens Übergangspräsident al-Scharaa aufgehoben | tagesschau.de

[«3] https://www.newsweek.com/syrias-election-farce-when-the-world-claps-for-a-scripted-sham-opinion-10850163

[«4] Syrien: Ziel erreicht, Tageszeitung junge Welt, 06.12.2025

[«5] End of mission statement of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights to the Syrian Arab Republic, 13 to 17 May 2018 | OHCHR

[«6] https://www.fes-europe.eu/fileadmin/public/editorfiles/events/Maerz_2016/FES_LSE_Syria_Turkmani_Haid_2016_02_23.pdf

[«7] The economic war on Syria: Why Europe risks losing – European Council on Foreign Relations

[«8] Syrische Truppen massakrierten 1.500 Alawiten. Die Befehlskette führte nach Damaskus. | Reuters

[«9] https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/07/syria-un-experts-alarmed-targeted-abductions-and-disappearances-alawite

(Auszug von RSS-Feed)
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