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Ein großer Verlust für die Demokratie – zum Tod von Marco Bülow

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Am Freitag erfuhren wir, dass der Politiker und langjährige Bundestagsabgeordnete Marco Bülow (früher SPD, dann Die Partei) im Januar 2026 im Alter von 54 Jahren verstorben ist. Nach Angaben seiner Familie erkrankte er am Wochenende vor seinem Tod und starb plötzlich und unerwartet. Die Nachricht hat mich – wie viele andere – sehr erschüttert. Das stärkste Gefühl ist eines von Verlust. Politiker wie Marco Bülow haben wir nicht viele in der Bundespolitik. Ein Artikel von Maike Gosch.

Persönlich kennengelernt haben wir uns 2017, vor der Bundestagswahl. Bei einem Abendessen in Berlin-Mitte, nahe der Volksbühne, sprachen wir über viele der Themen, die er auch in seinen Büchern und späteren Interviews behandelte: Lobbyismus und Korruption, Demokratie und Parteipolitik. Er erzählte mir von seinem schweren Stand in der SPD-Fraktion, da er sich bei vielen Themen aus Überzeugung nicht der Fraktionsdisziplin unterordnen wollte, über seine Desillusionierung über die Arbeit im Bundestag. Er war persönlich freundlich, höflich, intelligent und unprätentiös – und wirkte etwas überarbeitet und müde.

Sein Austritt aus der SPD im November 2018 überraschte mich daher nicht, ebenso wenig wie seine prinzipientreuen Äußerungen und klugen Bücher in den Jahren danach zu Lobbyismus und dem Zustand unseres demokratischen Systems. Offizieller Anlass seines Austritts war das Eingehen der SPD einer großen Koalition mit der CDU, die sie noch im Wahlkampf ausgeschlossen hatte. Aber die Entfremdung war lange vorher passiert. Bis 2021 war Bülow dann fraktionsloser Abgeordneter. 2020 trat er in „Die Partei“ ein und war ihr erster Abgeordneter. Darüber hinaus war er als Publizist und Podcaster tätig. Die letzte Folge seines Podcasts „Lobbyland“ wurde noch wenige Tage vor seinem Tod gesendet. Marco Bülow schrieb mehrere Bestseller, darunter das 2021 im Verlag Das Neue Berlin erschienene Buch „Lobbyland. Wie die Wirtschaft unsere Demokratie kauft“ und aktuell im Westend Verlag das Buch „Korrumpiert. Wie ich fast Lobbyist wurde und jetzt die Demokratie retten will“.

Marco Bülow war ein Idealist, aber kein Träumer. Er sah genau, was im Parlamentarismus falsch lief, aber er weigerte sich, es zu akzeptieren. Er nahm noch nicht einmal den einfachen Ausweg des Zynismus. Stattdessen hielt er beharrlich an unserem demokratischen System fest, so wie es in unserem Grundgesetz vorgesehen ist. Immer wieder wies er in Interviews und seinen Büchern darauf hin, dass es eigentlich das Parlament ist, das im Zentrum der politischen Macht stehen sollte, und nicht die Regierung; dass Volksvertreter die Interessen des Volkes vertreten sollten und nicht die von Parteien, ihrer eigenen Karriere oder die von Lobbyisten. Er rieb sich an einem System auf, in dem vieles nicht mehr so lief, wie es von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes und ihren historischen Vorbildern gedacht war und wie es im Interesse der Bevölkerung funktionieren sollte. In einem Interview vom letzten Jahr mit den NachDenkSeiten warnte er schließlich, dass wir aufgrund der vielen Fehlentwicklungen in den letzten Jahren inzwischen drauf und dran seien, unsere Demokratie abzuschaffen, und wies darauf hin, dass es sich in diesen Zeiten keiner mehr leisten könne, sich nicht für Politik zu interessieren.

Durch seine Haltung, seine Intelligenz, seine Offenheit und Aufrichtigkeit war er ein Ein-Mann-Mittel gegen Politikverdrossenheit. Das wurde ihm vom System nicht gedankt. Im Gegenteil, er wirkte oft wie ein einsamer Rufer in der Wüste. Denn er störte – indem er zeigte, was möglich war: Ein ehrlicher Politiker zu sein, der im Interesse der Bürger handelte, sich nicht verbog, nicht log, keine Kompromisse machte; der viel mehr Transparenz und Kontrolle einforderte – und zwar zur Kontrolle der Mächtigen, nicht der Bürger, wie wir es aktuell verstärkt erleben.

Dafür wurde er von den Menschen umso mehr geschätzt. Zum Beispiel von den Bürgern in seinem Wahlkreis Dortmund, die ihn immer wieder als Direktkandidaten in den Bundestag wählten, insgesamt 19 Jahre lang – egal, wie tief er auf der SPD-Listenaufstellung stand oder wie sehr er im Parteibetrieb isoliert wurde.

Es ist schwer, seinen Tod nicht auch als ein Symbol zu empfinden in diesem langen und kalten Winter, in dem die Demokratie uns langsam durch die Finger zu gleiten scheint wie ein nur halb erinnerter Traum. Wie viele solcher Menschen, solcher Stimmen bleiben uns denn noch unter Berufspolitikern? Das Scheitern seiner Karriere (wenn man es so sehen will) war nicht Folge von irgendwelchen Schwächen oder Fehlern seinerseits, im Gegenteil: Es zeigte den fatalen Niedergang unseres politischen Systems der parlamentarischen Demokratie.

Marco Bülow selbst empfahl den Bürgern gegen die Erosion unseres politischen Systems eine „permanente Revolte“ im Sinne Camus‘ – in Abgrenzung zur Revolution, in der seiner Ansicht nach nur neue Eliten an die Macht kämen und die Fehler der Vergangenheit wiederholten. Damit meinte er den dauerhaften, wachsamen Widerstand gegen Machtmissbrauch durch permanentes Kontrollieren der Mächtigen und den Widerspruch gegen Ungerechtigkeit, aber auch eine klare Erweiterung der Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung, zum Beispiel durch Bürgerräte. Oft erwähnte er eine „kooperative Demokratie“ als sein Ideal- und Zukunftsbild. So schwer es in solchen Momenten fällt: Lassen wir seinen Traum nicht sterben!

Titelbild: lobbyland.de, © Julia Bornkessel

(Auszug von RSS-Feed)

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Der Friedensrat und das Ende der Nachkriegsordnung

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Davos ist in diesem Jahr besonders spannend: nicht nur wegen des Konfliktes zwischen der EU und den USA um Grönland, sondern auch wegen eines neuen Projekts von US-Präsident Donald Trump, dem sogenannten „Friedensrat“ (Board of Peace). Wie bei so vielen Nachrichten in diesen Tagen war es auch in diesem Fall zunächst schwer, zu glauben, dass es sich um einen ernsthaften Plan und nicht um „Fake News“ handelte, so geradezu surreal mutet das Projekt an. Was hat es damit auf sich? Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am letzten Freitag, dem 16. Januar 2026, verkündete Donald Trump auf der von ihm bevorzugt genutzten Social-Media-Plattform Truth Social die Einrichtung eines „Board of Peace“ (Friedensrates):

„Es ist mir eine große Ehre, bekannt zu geben, dass DER FRIEDENSRAT gebildet wurde. Die Mitglieder des Rates werden in Kürze bekannt gegeben, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass es der größte und prestigeträchtigste Rat ist, der jemals zu irgendeiner Zeit an irgendeinem Ort zusammengestellt wurde.“

Der Friedensrat und der 20-Punkte-Plan

Dieser Friedensrat war ursprünglich Teil von Donald Trumps „20-Punkte-Plan“ vom 29. September 2025 für Gaza. Dort wurde unter Punkt 9 geregelt, dass Gaza von einer Übergangsregierung in Form eines technokratischen, unpolitischen palästinensischen Komitees verwaltet werden soll, das hierbei von einem Exekutivrat für Gaza und einem neuen internationalen Übergangsgremium, dem Friedensrat (Board of Peace), beaufsichtigt und überwacht werden soll, dessen Vorsitz Präsident Donald J. Trump übernehmen wird. Als weiteres Mitglied wurde damals schon der ehemalige britische Premierminister Tony Blair benannt. Dieses Gremium sollte den Rahmen festlegen und die Finanzierung für den Wiederaufbau des Gazastreifens übernehmen, bis die Palästinensische Autonomiebehörde ihr Reformprogramm abgeschlossen habe.

Annahme durch den UN-Sicherheitsrat

Dieser Plan wurde dann am 17. November 2025 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der Resolution 2803 (2025) angenommen und somit nach UN-Recht legitimiert. China und Russland enthielten sich, obwohl sie die Resolution durch ein „Nein“ hätten verhindern können. Das „Mandat“ der Vereinten Nationen für den Friedensrat wurde für zwei Jahre erteilt (bis Ende 2027).

Die Resolution selbst wurde international stark kritisiert, denn sie schafft eine souveräne Kontrolle über den Gazastreifen für den sogenannten Friedensrat, ohne dass die Palästinenser selbst in irgendeiner Form als souveräne Staatsbürger in einen politischen Prozess einbezogen werden. Sie erkennt das Recht der Palästinenser auf einen eigenständigen Staat nicht an. Ebenso wenig wird die Illegalität der israelischen Besatzung erwähnt oder ist irgendeine Bemühung um „Übergangsjustiz“ (transitional justice) erkennbar, also eine juristische und politische Aufarbeitung der im Gazastreifen und dem Westjordanland begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Israel. Die Resolution hatte außerdem Empörung ausgelöst, weil sie Gaza durch den sogenannten Friedensrat unter Trumps persönliche Kontrolle stellt und das Völkerrecht damit einseitigen amerikanischen Diktaten unterordnet – mit der Unterstützung Europas und eines Großteils der arabischen Welt.

Das Versagen des „Friedensplans“

Trumps von den Vereinten Nationen legitimierter „Friedensplan“ beendete zwar offiziell den Krieg in Gaza, von einer Waffenruhe kann aber keine Rede sein: Das Töten, die Zerstörung und die Vertreibung der Palästinenser durch Israel geht seitdem weiter.

Dennoch verkündeten die USA am 15. Januar 2026 die sogenannte Phase 2 des „Waffenstillstands“ – obwohl Israel sehr viele der Bedingungen aus Phase 1 nicht erfüllt hat. Es gab keinen Truppenabzug aus den bewohnten Gebieten, dafür die weitere Verhinderung der humanitären Hilfe, die Behinderung der Rückkehr der Binnenflüchtlinge in den Norden des Gazastreifens und unausgesetzte weitere Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Zusätzlich verhindert Israel nach palästinensischen Angaben bisher die Einreise gerade der Mitglieder des „technokratischen palästinensischen Komitees“ in den Gazastreifen, die die einzigen Palästinenser sind, die in Trumps 20-Punkte-Plan überhaupt eine, wenn auch untergeordnete und nicht-politische, Rolle spielen dürfen.

Trump überrumpelt alle

Aber zurück zu den neuen Entwicklungen:

Der Friedensrat war also schon im Herbst angekündigt worden, sollte aber der Aufsicht über den Wiederaufbau und die Gestaltung eines Friedens im Gazastreifens dienen (so zumindest das erklärte Anliegen gegenüber den Vereinten Nationen). Aber als wäre das bisher Geschehene nicht schon abenteuerlich genug, scheint Donald Trump jetzt diese juristische und organisatorische Struktur nutzen zu wollen, um eine „alternative UNO“ unter seiner Alleinherrschaft zu schaffen, wie es viele Kommentatoren bezeichnen.

In einer für Trump inzwischen typischen Überrumpelungsaktion hat er eine Satzung (im Original: charter) entwerfen lassen und Einladungen zur Teilnahme an diesem Friedensrat an etwa 60 Regierungen verschickt, darunter auch Deutschland, Israel, Kanada, Frankreich, Russland, Weißrussland, Argentinien, Polen und viele mehr. Argentinien, Kasachstan und Kanada haben bereits offiziell die Teilnahme erklärt. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate sollen das Angebot angenommen haben, ebenso Israel. Besondere Empörung, speziell in der westlichen Presse, rief natürlich die Einladung an Putin hervor – passt sie doch auf den ersten Blick nicht zu sämtlicher westlicher Rhetorik rund um den Ukraine-Krieg und so gar nicht zu der Beschwörung der großen Gefahr durch Russland und China, die mit der illegalen Annexion Grönlands angeblich gebannt werden soll.

Frankreichs Präsident Macron hat Trump bereits eine Absage erteilt und begründete diese damit, dass die Satzung des Gremiums „über den Rahmen des Gazastreifens hinausgeht und ernsthafte Fragen aufwirft, insbesondere im Hinblick auf die Grundsätze und die Struktur der Vereinten Nationen, die nicht in Frage gestellt werden dürfen“.

Deutschland jedenfalls überlegt aktuell noch, ob es das Angebot annimmt.

Die Vereinigten Trump-Nationen retten die Welt

Tatsächlich hat Trump mit diesem Friedensrat etwas sehr Abenteuerliches vor:

Denn jetzt scheint es dabei plötzlich überhaupt nicht mehr um den Gazastreifen zu gehen – in der von Trump verschickten Satzung des Friedensrates wird dieser nämlich mit keinem Wort erwähnt.

Stattdessen heißt es dort in der Präambel:

„In der Erkenntnis, dass zu viele Ansätze zur Friedenskonsolidierung eine dauerhafte Abhängigkeit fördern und Krisen institutionalisieren, anstatt die Menschen über diese hinauszuführen;

unter Betonung der Notwendigkeit einer flexibleren und effektiveren internationalen Friedensorganisation; und

entschlossen, eine Koalition williger Staaten zu bilden, die sich zu praktischer Zusammenarbeit und wirksamen Maßnahmen verpflichten,

geleitet von Urteilsvermögen und Gerechtigkeit, verabschieden die Parteien hiermit die Charta für den Friedensrat.“

Weiter wird unter „1. Mission“ die selbsterklärte Aufgabe des Friedensrats folgendermaßen beschrieben:

„Der Friedensrat ist eine internationale Organisation, die sich für die Förderung von Stabilität, die Wiederherstellung einer verlässlichen und rechtmäßigen Regierungsführung und die Sicherung eines dauerhaften Friedens in von Konflikten betroffenen oder bedrohten Gebieten einsetzt. Der Friedensrat nimmt solche friedensfördernden Aufgaben in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und gemäß dieser Charta wahr, einschließlich der Entwicklung und Verbreitung bewährter Verfahren, die von allen Nationen und Gemeinschaften, die Frieden anstreben, angewendet werden können.“

Das klingt natürlich alles erstmal löblich und positiv – wenn man sich sehr naiv stellt.

Absolutismus is back

Aber wenn man, wie der Schweizer Experte für internationale Beziehungen Pascal Lottaz in einem Video und einem Substack-Artikel, genauer in die Satzung guckt, wird es dubioser und dubioser:

Die gesamte Organisation ist voll und ganz auf Trump und Trump persönlich zugeschnitten. Er wird lebenslang als Vorsitzender (Chairman) eingesetzt und dabei namentlich genannt, was an sich schon ungewöhnlich für eine internationale Organisation ist, ohne diese Position an sein Amt als Präsident der USA zu koppeln, d.h. auch wenn er nicht mehr Präsident der USA sein wird, bleibt er als Privatperson der Vorsitzende einer von ihm geschaffenen internationalen Organisation. Er hat fast absolute Rechte im Rahmen der Entscheidungsfindung, z.B. ein De-facto-Vetorecht über alle Entscheidungen des Rates, volle Entscheidungsmacht darüber, wen er in den Rat einlädt und wen nicht. Selbst im Falle von Konflikten besagt die Regelung zur Beilegung von Streitigkeiten, dass am Ende Trump entscheidet – der zusätzlich auch seinen Nachfolger persönlich bestimmen kann, ohne auch hier irgendwelche Kriterien dafür zu nennen (Amtsträger, Vertreter eines Staates o.ä.), sodass hier die Einrichtung einer Erbfolge, zum Beispiel durch Besetzung des allmächtigen Postens durch seinen Sohn, seine Tochter oder seinen Schwiegersohn, durchaus möglich ist.

Unter dem Friedensrat wird scheinbar nun noch ein allgemeines Exekutivgremium eingesetzt. Dies scheint ein paralleles Organ zu dem bereits erwähnten Exekutivgremium speziell für Gaza zu sein. Pascal Lottaz hat einmal versucht, die Struktur der Organisation, so wie er sie aus der Satzung und anderen Informationen verstanden hat, aufzuzeichnen:

Quelle: pascallottaz.substack.com

Am meisten mediale Aufmerksamkeit erhielt die Regelung, dass Staaten sich für die stattliche Summe von einer Milliarde US-Dollar einen ständigen Sitz im Friedensrat kaufen können. Ansonsten erhalten sie nur einen auf drei Jahre begrenzten Sitz, der vom Vorsitzenden (Trump) nach seinem Gutdünken verlängert werden kann (oder auch nicht).

Das Ende der Nachkriegsordnung

Inwieweit die Resolution 2803 des Sicherheitsrats für Trumps Vorhaben irgendeine rechtliche Legitimation schafft, ist sehr fraglich, da diese sich sehr deutlich nur auf die Verwaltung des Gazastreifens für eine begrenzte Zeit (zwei Jahre – bis Ende 2027) bezog. Es sieht so aus, als würde Trump das ursprünglich rein auf Gaza bezogene Instrument nun aufblasen, um eine alternative Struktur zu den Vereinten Nationen zu schaffen – die im Unterschied dazu vollkommen unter seiner Kontrolle steht. Aber „might makes right“ (Nicht das Recht zählt, sondern die Macht) scheint ja das Motto dieser Tage zu sein. Aber machen wir uns nichts vor: Wenn Trump mit dieser Alleinherrschaftskonstruktion durchkommt, würde dies der juristischen und diplomatischen Weltordnung, die nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde, wahrscheinlich den Todesstoß versetzen.

Für Donnerstag, 22. Januar 2026, hat das Weiße Haus jedenfalls zu einer offiziellen Unterzeichnungsfeier in Davos für den Friedensrat eingeladen. Es wird spannend, ob dieses Husarenstück wirklich gelingt – oder ob, wie der kanadische Premierminister Mark Carney es eingeschätzt hat, diese Satzung als erstes disruptives „Angebot“ zu sehen ist und die anderen Staaten das Konstrukt noch in eine vernünftigere Richtung hin verändern können. Wie das funktionieren soll, dazu fehlt mir allerdings die Phantasie.

Was feststeht, ist, dass das Töten und die Kriegsverbrechen in Gaza und im Westjordanland derweil ungehindert weitergehen. Selbst dieser unglaubliche neue Vorstoß Trumps gefährdet den Bestand unserer internationalen Rechtsordnung daher nicht so sehr wie das absolute Versagen der allermeisten Staaten dabei, die Rechte und das Leben der Palästinenser zu schützen.

Titelbild: ChatGPT – das Bild wurde mit künstlicher Intelligenz erstellt

(Auszug von RSS-Feed)

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„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt

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Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

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Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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Daniel Günther und die Pressefreiheit

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Wenn ein amtierender Ministerpräsident Teile der Medienlandschaft öffentlich als „Feinde der Demokratie“ bezeichnet, lässt das die Alarmglocken schrillen. Die jüngsten Äußerungen von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) bei „Markus Lanz“ zur Pressefreiheit stehen exemplarisch für eine gefährliche Verschiebung im politischen Denken: weg vom Verständnis der Grundrechte als Schutz des Bürgers vor dem Staat – hin zu einem paternalistischen Verständnis, indem der Staat meint, die Demokratie vor ihren eigenen Bürgern und vor Kritik schützen zu müssen. Ein Artikel von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Was Daniel Günther bei Lanz gesagt hat

Gegen Ende eines Gesprächs bei Lanz über die CDU und ihren Umgang mit der AfD in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 7. Januar 2026 übte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther scharfe Kritik an bestimmten Online-Medien und publizistischen Akteuren, wobei er konkret Nius nannte.

Er sprach zunächst von der Gefahr von Social Media und der Macht großer Technologiekonzerne, die unseren Diskurs „infiltrieren“ würden und „die es nicht gut mit unserer Demokratie meinen“. Hier wurde er geradezu antiamerikanisch:

Man merkt doch, dass die Vereinigten Staaten ihre politischen Ziele nicht erreichen im Moment, um Demokratie zu stärken, sondern um schlicht und ergreifend ihre Machtinteressen zu vertreten. Und so ist es ja nicht so, dass sie auch in Europa daran interessiert sind, dass wir Stabilität haben, dass demokratische Parteien in unseren Ländern …“ –

An dieser Stelle wurde er von der einflussreichen Journalistin Melanie Amann (Funke Mediengruppe, vormals Der Spiegel) unterstützt, die ergänzte: „An Meinungsvielfalt sind sie auch nicht interessiert.“

Dem stimmte Günther zu. So weit, so noch weitgehend unproblematisch. Dann sprach er aber über die Unzuverlässigkeit von Informationen aus sozialen Medien:

Selbst Politiker, die im Bundestag sitzen, selbst Abgeordnete unserer Fraktion, die gucken sich so’n Quatsch an. Und merken auch nicht, dass bestimmte Medien auch darauf einsteigen.“

Auf Nachfrage von Lanz, was und wen er damit genau meinte, wurde Günther konkreter: Viele Medien stiegen darauf ein, indem sie selbst „politische Agitation“ betrieben und nicht mehr „Journalismus machen“. Auf weitere Nachfrage von Lanz erklärte er, dass es bei „Schieflagen“ in der großen Koalition (schwarz-rot), wie zum Beispiel bei der Diskussion um die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf an das Verfassungsgericht, immer auch daran gelegen habe, dass sich Politik von Medienkampagnen beeinflussen ließe und dass bestimmte Medien auch ihre eigenen politischen Ziele … (durchzusetzen versuchten). Hier nannte er konkret Nius. Und dann legte er los, kritisierte, dass sogar seine eigenen Parteigenossen diese Medien konsumieren würden und sogar in WhatsApp-Gruppen teilten. Und dann fielen die Worte:

Wir müssen viel, viel mehr aufwachen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde der Demokratie sind.“

Lanz hakte nach und bat um Klärung: „Also, was sie jetzt gerade sagen, ist im Grunde: Wir müssen das regulieren, wir müssen notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten.“ Woraufhin Günther antwortete: „Ja.“ Er ergänzte dann und schwenkte dabei zu einem vorigen Diskussionsinhalt um: „Social Media darf bis 16-Jährigen nicht mehr zugänglich gemacht werden“, und sprach vom australischen Vorbild, wo eine solche Regelung kürzlich eingeführt wurde. Lanz lenkte ihn aber wieder zurück zu seiner Kritik an Nius und ähnlichen Portalen, indem er fragte, wie denn hier ein Vorgehen mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre. Günther sprach davon, es wäre nicht nur die Aufgabe der Politik, die Demokratie zu schützen, sondern auch alle zivilen Organisationen müssten sich zur Demokratie bekennen. Dann sprach er von Qualitätskriterien, die die Medien erfüllen müssten. Am Beispiel von Nius kritisierte er, dass in den Artikeln, die er dort gesehen habe, in der Regel nichts stimmen würde, sie im Grunde faktenfrei seien und reine Meinungsmache betreiben würden und die Macher von Nius dann so auftreten würden, als wäre das im Sinne der Meinungsfreiheit etwas, das man in unserem Land sagen dürfe.

Seine Aussagen lösten breite Kritik aus.

Wohl am schärfsten formulierte es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel in der Welt:

Er ist ein Brandstifter im Kostüm eines Biedermanns, der der Pressefreiheit den Krieg erklärt hat. Offenbar betrachtet er die Presse als sicherheitspolitisches Risiko, das vom Staat gemanagt werden soll.“

Inzwischen hat Steinhöfel für das Online-Portal Nius rechtliche Schritte (zunächst in Form einer Abmahnung) gegen die Äußerungen des Ministerpräsidenten eingeleitet.

Auch Wolfgang Kubicki (FDP) fand harte Worte auf X:

Das ist absolut inakzeptables, autoritäres Geschwurbel von Daniel Günther. Finger weg von der Pressefreiheit! WK“

Es gab auch Stimmen, die Günthers Aussagen verteidigten, wie Rüdiger Suchsland von Telepolis. Er scheint Günther in weiten Teilen recht zu geben und kritisiert wiederum die Kritiker unter den Journalisten, die „allesamt in das gleiche Horn tröten“ würden und jegliche Kritik als „Majestätsbeleidigung“ empfänden. Seiner Einschätzung nach richtet sich Günthers Kritik hauptsächlich gegen US-amerikanische Technologiekonzerne und die mit ihnen verbündete US-Regierung, die die Demokratie nicht stärken wollten und – aus Suchlands Sicht ebenfalls berechtigt – gegen „jenen Teil der deutschen Medienlandschaft (…), die seit Jahren an der Zersetzung des politischen Diskurses mitwirken, die faktenfreie Meinungsmache betreiben, oberflächliche Quatschthemen hochkochen, bewusst missverstehen und jedes Sachproblem personalisieren“. (Hervorhebung durch die Autorin)

Auch der Politiker Till Steffen (Bündnis 90/Die Grünen) verteidigte Günther auf X gegen die Kritik:

Daniel Günther will, dass Medien auf Qualitätskriterien achten. FDP-Leute, wie Kubicki oder Dürr verstehen ihn absichtlich falsch und sagen, er wolle die Pressefreiheit einschränken. Das ist ein verzweifelter Versuch der FDP, Aufmerksamkeit zu gewinnen.“

Das ist natürlich eine Verkürzung der Aussagen von Günther. Allein über den Wunsch, auf Qualitätskriterien zu achten, hätte sich sicher niemand aufgeregt. Es ist zunächst kein Problem, mehr Qualitätskriterien einzufordern beziehungsweise die in Deutschland presserechtlich bereits bestehenden Sorgfaltspflichten und Standards einzufordern und notfalls einzuklagen.

Was an Günthers Aussagen ist nun so problematisch, dass sie zu solch starken Reaktionen geführt haben und z.B. vom Journalisten und ehemaligen Kultus- und Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern Mathias Brodkorb (SPD) im Cicero als „ungeheuerlich“ bezeichnet wurden?

Es ist aus meiner Sicht die gefährliche Selbstgewissheit von Politikern wie Günther, insbesondere drei Punkte für die Gesellschaft definieren zu können:

Was ist Demokratie? Und wer gehört dazu?

Die Tatsache, dass Günther glaubt, definieren zu dürfen, welche Meinungen und Medienportale „demokratisch“ seien, offenbart aus meiner Sicht sein problematisches Demokratieverständnis. Er glaubt, das Schutzgut unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung sei die von ihm definierte „Demokratie“ (unter Ausschluss z.B. der AfD oder rechter Medienportale). Er hätte genauso gut sagen können: „Wir sind die Demokratie“ – im Sinne des absolutistischen Selbstverständnisses „l’état c’est moi“ (der Staat bin ich) – d.h. jeder Angriff auf mich oder uns „wirkliche Demokraten“ ist ein Angriff auf die Demokratie selbst. Kritik wird nicht mehr als demokratischer Widerspruch, sondern als Angriff auf die Demokratie selbst gedeutet.

Er nimmt sich also heraus, definieren zu dürfen, was „Demokratie“ sei und Politiker, Bürger und Journalisten aus dieser Definition auszugrenzen. Damit missversteht er die Systematik unseres demokratischen Systems. Wie Harald Neuber in der Berliner Zeitung richtig sagte:

Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, nicht ein vom Staat zu verwaltendes Privileg.“

Wie kommen Günther und viele seiner „Gesinnungsgenossen“ dazu, diese grundsätzliche Systematik unseres demokratischen Systems zu verkennen, wenn nicht sogar in ihr Gegenteil zu verkehren? Es ist die Umdeutung, die seit einigen Jahren stattfindet. (Siehe hierzu auch hier und hier.) Der Staat ist bedroht von den „Feinden der Demokratie“, d.h. der Staat und „unsere Demokratie“ sind die zu Schützenden. Daher kommt es auch zu solchen massiven Fehlschlüssen, in denen angenommen wird, die Grundrechte seien Abwehrrechte des Staates gegen seine Bürger und nicht umgekehrt. In der tiefen Überzeugung, selbst „die Guten“ zu sein, übersehen sie, wie arrogant und übergriffig es ist, als Politiker zu definieren, wer zur Demokratie gehören darf und wer nicht.

Die Militarisierung des Informationsraums

Wenn aber zunächst in der Corona-Zeit – von vielen sicher aus Angst und in einem Notstandsgefühl – Grundrechte missachtet wurden und Widerspruch zur Gefahr erklärt wurde und dann in den letzten Jahren ständig „hybride Bedrohungen“, „Feindespropaganda“ und „Desinformation“ beschworen werden, hat das nicht nur in der Gesellschaft viel kaputt gemacht, sondern offensichtlich auch bei Politikern wie Günther große Verschiebungen in der Wahrnehmung demokratischer Prozesse ausgelöst:

Kritik an Regierungshandeln wird nicht mehr als notwendiger Bestandteil demokratischer Kontrolle wahrgenommen, sondern als potenziell feindlicher Akt. Diese „militärische Brille“ beim Blick auf den Informationsraum führt dazu, dass Widerspruch delegitimiert wird. Es ist besonders auffällig, wie martialisch Günthers Sprache in dem Interview ist. Er spricht von „Infiltrieren“, von „Zersetzung“, „Propaganda“, „Feinden der Demokratie“ und – als es um den Umgang mit der AfD geht – von „Kampf“ und davon, „sich den Feinden der Demokratie Aug‘ in Aug‘ entgegenzustellen“. Er sieht sich im Informationskrieg, und es müssen aus seiner Sicht deshalb harte Bandagen angezogen werden.

Was ist Journalismus? Und wer definiert das?

Ein weiteres Problem ist, mit welch einer Leichtfertigkeit Günther in der Diskussion Journalisten ihre Eigenschaft als Journalist aberkennt, sich also herausnimmt, entscheiden zu dürfen, wer ein richtiger „Journalist“ sei (seiner Meinung nach wohl nur die bei den „etablierten Medien“, die er ja positiv nennt und stärken will) und wer lediglich „an der Zersetzung des politischen Diskurses“ mitwirke oder „faktenfreie Meinungsmache“ betreibe.

Jetzt ist es vielleicht so beziehungsweise es ist möglich, dass in manchen Medien und auf sozialen Kanälen „faktenfreie Meinungsmache“ betrieben wird oder es einige Akteure gibt, die aktiv und bewusst und gewollt nur den politischen Diskurs „zersetzen“ wollen, aber: Wer entscheidet und definiert das? Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest das Erste (Unterstellung einer zersetzenden Absicht) fast unmöglich zu beweisen ist. Und vor allem: wie leicht sich dieses Kriterium missbrauchen lässt (wie aktuell z.B. im Fall Jacques Baud durch die EU-Kommission), um Kritiker und unbequeme Journalisten und Experten mundtot zu machen und vom Diskurs auszuschließen.

Wenn Politiker und andere staatliche Stellen definieren dürfen, wer ein Journalist ist und wer nicht, und denen, denen sie diese Eigenschaft absprechen, das Recht auf Pressefreiheit und Meinungsfreiheit absprechen: Liegt es dann nicht auf der Hand, dass das von Politikern und dem Staat missbraucht werden kann (ob nun bewusst oder nicht bewusst), um Kritiker und Menschen mit anderer Meinung vom öffentlichen Diskurs auszuschließen?

Da hat jemand das Grundprinzip der Pressefreiheit nicht verstanden.

In Deutschland dürfen Politiker, Behörden oder der Staat insgesamt gerade nicht definieren, wer Journalist ist und wer nicht – und erst recht niemandem den Schutz der Pressefreiheit „aberkennen“. Das ist aus historischen Gründen ganz bewusst ausgeschlossen und verfassungsrechtlich sehr klar geregelt. Die Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat, sie ist kein staatlich zu verleihender Status und der Staat darf nicht festlegen, wer „richtiger Journalist“ ist. Journalist ist, wer publizistisch tätig ist; ob jemand einen wie auch immer definierten „Qualitätsjournalismus“ betreibt, ist dafür irrelevant. Ob Inhalte gefallen oder von Politikern als „demokratiefördernd“, „zersetzend“ oder „russische Talking Points wiedergebend“ angesehen werden oder nicht, ebenfalls. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Wenn es nicht so geregelt wäre, wäre nichts leichter für die Regierung als die Aberkennung des Journalistenstatus unter einem Vorwand, wie es aktuell durch die EU im Fall des ehemaligen Chefredakteurs von Red Media, Hüseyin Doğru, und anderen geschieht.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes äußerte Folgendes auf eine Nachfrage der NachDenkSeiten zu den Sanktionen gegen Doğru:

Sie bezeichnen den Betreffenden als Journalisten. Er wurde unter dem Sanktionsregime für Desinformation gelistet. Das heißt, es geht um einen Desinformationsakteur. Die EU hat im Rahmen dessen in diesem Listungspaket festgestellt, diese Listungsbegründungen sind auch öffentlich einsehbar, dass die betreffende Person im Auftrag mutmaßlich russischer Stellen Desinformation verbreitet. Insofern betrachten wir das, was Sie hier öfter als Kollegen bezeichnen, als Desinformationsakteur.“

So schnell ließe sich dann bzw. lässt sich Pressefreiheit einkassieren. Eine schlichte Bezeichnung als „Desinformationsakteur“ genügt, und vorbei ist es mit dem Schutz der Pressefreiheit. Das sollte uns als Warnung dienen.

Diskurshoheit und Wahrheitsanspruch

Hier offenbart sich noch ein tiefer liegendes, weit verbreitetes Missverständnis. Die Vorstellung bei vielen Politikern: Wir verbreiten keine Narrative, sondern die Wahrheit. Alle, die von unserer Version abweichende Erklärungen und Deutungen veröffentlichen (sei es zu Migration, Ukraine/Russland, Israel, Corona oder sonstigen umstrittenen Themen), verbreiten dann logischerweise „Desinformation“. Denn: Narrative verbreiten immer nur die anderen.

Doch Wahrheit ist kein starrer Gegenstand und keiner hat sie gepachtet. Sie entsteht im offenen Diskurs innerhalb der Gesellschaft, durch Widerspruch, Überprüfung und immer wieder auch Korrektur. Wenn eine bestimmte Deutung staatlich oder medial zur Wahrheit erklärt wird, obwohl sie falsch oder unvollständig ist – wie in der Coronakrise vielfach geschehen –, und Kritik daran sofort delegitimiert wird, wird Korrektur unmöglich. Ohne Meinungsfreiheit gibt es keinen Erkenntnisfortschritt.

Natürlich gibt es Manipulation und Einflussnahme auf diesen Diskursraum – hier hat Günther recht –, aber zu glauben, diese finde nur von einer Seite statt und wäre damit auszuräumen, die Sicht der selbsternannten einzigen „Demokraten“ absolut zu setzen, wird uns nicht weiterführen, sondern direkt in einen autoritären Staat, den er ja gerade verhindern will.

Internationale Beobachtung

Jetzt muss man fairerweise sagen, dass Günther mit dieser Haltung überhaupt in Deutschland leider nicht allein steht, sondern seine Sichtweise inzwischen immer mehr um sich greift. Dass diese Entwicklungen auch international wahrgenommen werden, zeigt der angekündigte Besuch der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 wird sie die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland untersuchen. Allein dieser Umstand sollte Anlass zu kritischer Selbstreflexion unserer Politiker sein. Aber darauf können wir vermutlich lange warten.

Fazit

Daniel Günthers Aussagen sind kein Ausrutscher, sondern Ausdruck eines tiefgreifenden Problems. In Zeiten multipler Krisen steigt der Druck auf politische Systeme – und mit ihm die Versuchung, Kontrolle über den Diskurs zu gewinnen. Große Spannungen wirken auf Deutschland durch die Krise der westlichen Weltordnung und die Risse und Kontinuitäten in der transatlantischen (Zwangs-)Partnerschaft (siehe dazu z.B. hier) und natürlich auch innerhalb von Deutschland durch sich immer weiter verschärfende wirtschaftliche und soziale Probleme.

Je mehr dieser Druck steigt, desto härter, binärer und autoritärer wird der Diskurs. Günther und viele andere Politiker und Menschen in Deutschland halten Trump, Musk, Russland und die AfD für die große Gefahr, die der Demokratie droht. Sie sehen sich als kriegerische Verteidiger der Demokratie und merken dabei vermutlich nicht, wie sehr sie diese gerade selbst gefährden.

Doch ein politisches System, das das Infragestellen seiner eigenen Narrative und Prämissen verbietet, hat bereits begonnen, seinen demokratischen Anspruch selbst aufzugeben. Pressefreiheit ist kein Privileg, das der Staat gewährt. Sie ist ein Schutzschild gegen Machtmissbrauch und für einen freien gesellschaftlichen Diskurs. Wer daran rüttelt, rüttelt an den Fundamenten der Demokratie – egal, wie gut die Absicht dahinter vielleicht auch ist.

Titelbild: Screenshot ZDFheute Nachrichten auf YouTube

(Auszug von RSS-Feed)

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Ein bißchen Spass muss sein

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Was für eine Woche! Das Jahr fängt gerade erst an und die Ereignisse der Weltpolitik überstürzen sich in einer Weise, dass man kaum hinterherkommt – weder intellektuell noch emotional. Weil in solchen Fällen Humor das beste Mittel ist, um seinen gesunden Menschenverstand nicht ganz zu verlieren und die Seele zu stärken, haben wir hier einmal für Sie ein paar Netzfunde zusammengestellt, die Sie hoffentlich zum Schmunzeln bringen. Eine Zusammenstellung von Maike Gosch.

Angriff auf Venezuela

Der Angriff auf Venezuela und die Entführung des venezolanischen Staatschefs Maduro führte nicht nur im Rest der Welt, sondern auch im Herzen des Imperiums selbst zu satirischer Kritik:


(New Yorker Cartoon von Ivan Ehlers).

Übersetzung: „Früher mussten wir noch die CIA benutzen, um heimlich Militärputsche zu finanzieren, wenn wir die Ressourcen eines Landes klauen wollten.“


Übersetzung: „Ich habe gerade Öl in die Pfanne gegeben – und dann ist das passiert.“

Auch der U.S.-amerikanische Satiriker Jon Stewart läuft seit dem Amtsantritt von Donald Trump (nachdem er unter der Biden-Regierung deutlich unkritischer geworden war) wieder zu Hochform auf:

Trump: We’ll get those political prisoners released in Venezuela, but first, oil! pic.twitter.com/pYojFxpIKf

— The Daily Show (@TheDailyShow) January 6, 2026


Grönland

Kurz nach Venezuela kam dann das Thema Grönland (wieder) auf. Trump erklärte, dass die USA die Insel, die zu Dänemark gehört, übernehmen wollen. Auch hierzu gab es einige lustige Kommentare und kreative Vorschläge:

Übersetzung: „Die einfache diplomatische Lösung: Barron Trump heiratet Prinzessin Isabella von Dänemark, und Grönland geht als Mitgift an Amerika.“


Übersetzung: „Rubio, als er begreift, dass er Gouverneur von Grönland werden muss.“


Übersetzung:
„Reden sie immer noch über Epstein?“
„Ja, Sir.“
„Zeigen Sie mir noch mal, wo Grönland auf der Karte liegt.“


Übersetzung: Dänemark sollte Ozempic aus den USA abziehen. Make America Fat Again.



Übersetzung: Dänemark schützt Grönland.


Stromausfall in Berlin

Aber auch näher bei uns gab es Aufreger-Themen. Das Verhalten des regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, zog viel Kritik auf sich. Aber auch lustige Satire:






Russischer Tanker

Brandgefährlich ging es dann weiter, als die USA, mit Unterstützung der Briten, einen unter russischer Flagge fahrenden Öltanker in internationalen Gewässern vor Island beschlagnahmten bzw. kaperten – die Piratenwitze schrieben sich fast selbst:

Übersetzung: „Was sollen wir mit dem russischen Tanker machen..?“ (Anspielung auf das bekannte englische Seemannslied „What shall we do with the drunken sailor“)


Das Rubio-Meme

Wieder musste hier also (wie schon oben bei Grönland) US Außenminister Marco Rubio herhalten. Ein Foto von ihm in einer neutral-deprimierten Haltung auf einem Sofa ist inzwischen ein beliebtes Meme geworden, indem er immer wieder in verschiedene Rollen und Kostüme gesteckt wird. Die Bilder sind ein ironischer Kommentar auf seine vielen politischen Aufgaben und seine Rolle in der Trump-Administration, aber auch eine Kritik an der wahrgenommenen imperialen Gier der US-Regierung, die sich auf immer mehr Länder erstreckt bzw. immer offensichtlicher wird:


2026 Verrücktheit

Den Beginn des Jahres 2026, der Viele von uns überfordert hat, beschreibt diese X-Userin sehr passend so:

Übersetzung: „Danke für die kostenlose 7-Tage-Testversion von 2026. Ich möchte mich von dem wieder abmelden, was zum Teufel das hier sein soll.“

In diesem Sinne: Ein schönes Wochenende und erholen Sie sich gut! Wir können es alle gebrauchen.

(Auszug von RSS-Feed)
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