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Das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum

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Iain Davis

Im Gespräch mit dem ehemaligen britischen Premierminister Tony Blair sagte die britische Innenministerin Shabana Mahmood im Dezember 2025:

[M]eine letztendliche Vision für diesen Teil des Strafrechtssystems war es, mithilfe von KI und Technologie das zu erreichen, was Jeremy Bentham mit seinem Panoptikum zu erreichen versuchte. Nämlich, dass die Augen des Staates jederzeit auf Sie gerichtet sein können. [. . .] Wir haben bereits damit begonnen, Live-Gesichtserkennungstechnologie einzuführen, aber ich denke, hier gibt es großen Spielraum, um die Kraft von KI und Technologie zu nutzen, um den Kriminellen ehrlich gesagt einen Schritt voraus zu sein – genau das versuchen wir zu tun.

Die britische Innenministerin trägt die ministerielle Verantwortung für das Portfolio des Innenministeriums. Die angebliche Absicht des Innenministeriums ist es, „die Bürger zu schützen und das Land sicher zu halten“. In Wahrheit jedoch, wie Mahmood selbst offenbart, ist das Innenministerium derzeit Teil eines öffentlich-privaten Staates, der uns angreift, um sich selbst zu schützen.

Obwohl das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum angeblich nur Kriminelle ins Visier nehmen soll, muss der Staat, um diese unter Millionen britischer Bürger zu identifizieren, jeden jederzeit überwachen.

Um es klar zu sagen: Die offizielle Position der britischen Regierung ist es, KI als die „Augen des Staates“ zu nutzen und ihren Blick fest „jederzeit auf Sie“ zu richten. Dies ist der offen erklärte Zweck des offiziellen britischen digitalen Identitäts-Panoptikums.

Jeremy Benthams vorgeschlagenes Panoptikum war ein kreisförmiges Gefängnis mit einem zentralen Beobachtungsposten oder Wachturm, von dem aus potenziell jede Zelle eingesehen werden konnte. Da der theoretische Gefangene nie wusste, ob er gerade beobachtet wurde, war er gezwungen, sich jederzeit vorschriftsmäßig zu verhalten. Die vorgesehene Unterdrückung des Panoptikums beruhte weitgehend auf Selbstregulierung.

Das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum geht weit über alles hinaus, was Bentham sich je hätte vorstellen können. Als seine Gefangenen werden wir keinen Grund haben, auch nur den geringsten Zweifel zu hegen. Wir können sicher sein, dass wir ständig überwacht werden. Anders als im Modell des 18. Jahrhunderts wird sich das moderne, KI-gestützte digitale Panoptikum nicht auf Selbstregulierung verlassen – auch wenn dieser sozial konstruierte Zustand weiterhin bestehen bleibt.

Mahmood behauptet, das Ziel des staatlichen Panoptikums sei es, kriminelles Verhalten zu identifizieren. Natürlich kann sich das, was der Staat als kriminelles Verhalten definiert, jederzeit ändern.

So legt beispielsweise die neu ausgeweitete staatliche Definition von Extremismus fest, dass Intoleranz – also das Ablehnen der Idee – gegenüber dem britischen „System der liberalen parlamentarischen Demokratie und der demokratischen Rechte“ als extremistisch gilt.

Trotz fehlender Beweise für diese Auffassung behauptet der britische Staat weiter:

Extremismus kann zur Radikalisierung von Individuen führen [. . .] und kann zu terroristischen Handlungen führen. [. . .] [D]ie Regierung verpflichtete sich, „extremistische Ideologien zu bekämpfen, die zu Gewalt führen, aber auch jene, die zu weiterreichenden Problemen in der Gesellschaft führen“.

Friedliche, gesetzestreue Bürger, die hinterfragen, ob das Parlament tatsächlich die „oberste gesetzgebende Autorität mit der Fähigkeit ist, jedes Gesetz zu erlassen oder aufzuheben“, gehören zu den vielen, die „weiterreichende Probleme in der Gesellschaft“ darstellen. Wie wir gerade aufgezeigt haben, behält sich der Staat, wenn er – wie er sagt – die Befugnis hat, jedes Gesetz zu erlassen oder aufzuheben, das Recht vor, jederzeit jedes Verhalten als kriminell zu definieren.

Diejenigen unter uns, die den Staat hinterfragen, sind mit ihren Sorgen keineswegs allein. Selbst die loyalsten Untertanen geraten ins Visier.

Als Mahmood ankündigte, dass die Regierung versuche, „die Kraft von KI und Technologie zu nutzen, um den Kriminellen einen Schritt voraus zu sein“, spielte sie auf Strafverfolgungsinitiativen wie Projekt Nectar an. Die Polizei hat den Einsatz kommerzieller Analysesoftware – Palantir Foundry – erprobt, um angeblich vorherzusagen, wann wir „im Begriff sind, ein Verbrechen zu begehen“. Diese angebliche Vorhersagefähigkeit basiert auf einer KI-Bewertung eines aus unserer digitalen Identität erzeugten Risikosignals.

Mit Gesetzen wie dem Terrorism Prevention and Investigation Measures Act und dem Counter-Terrorism and Security Act, die bereits im Gesetzbuch stehen, starrt uns der Blick der Regierung direkt ins Gesicht. Sagen wir das Falsche online, äußern wir die falsche Meinung oder stellen wir die falsche Frage, könnten wir – mithilfe unserer digitalen Identitäten – jederzeit KI-gesteuerten Repressalien ausgesetzt sein, einschließlich Inhaftierung ohne Gerichtsverfahren.

Derzeit sollen die biometrischen Daten – Gesichtserkennungsbilder – von 45 Millionen britischen Passinhabern und, mit Überschneidungen, 55 Millionen Fahrern die biometrischen Authentifizierungs-Tokens bilden, die unsere individuellen digitalen Identitäten innerhalb der vorgesehenen digitalen Identitäts-Datenseen eindeutig kennzeichnen.

KI kann dann unser Identitäts-Token nutzen, um unsere individuellen Verhaltensmuster zu isolieren, Anomalien zu erkennen und alles vorherzusagen, was der Staat als mit unserem Verhalten verbundenes Risiko definiert. Die Echtzeit-Geschwindigkeit der KI-Mustererkennung ermöglicht die ständige Überwachung unserer Aktivitäten. Der Staat kann anschließend KI einsetzen, um vorab festgelegte bedingte Smart Contracts auszuführen, die unseren Zugang zu Waren und Dienstleistungen sofort einschränken oder entziehen – oder Schlimmeres.

Der Staat wird im Besitz des ultimativen Werkzeugs zur sozialen Steuerung unseres individuellen Verhaltens und damit der gesamten Bevölkerung sein. Ein agentischer Staat – ein Staat, der durch autonome, automatische KI-Entscheidungen regiert wird – kann entstehen und eine voll ausgeprägte Technokratie durchgesetzt werden.

Nach Ansicht des britischen Staates:

Eine Identität ist eine Kombination von „Attributen“ (Merkmalen), die zu einer Person gehören. Ein einzelnes Attribut reicht in der Regel nicht aus, um eine Person von einer anderen zu unterscheiden, aber eine Kombination von Attributen kann dies.

Der Staat hat das UK Digital Identity and Attributes Trust Framework (DIATF) eingerichtet, um sicherzustellen, dass diejenigen von uns, „die eine digitale Identität wollen oder benötigen“, eine erhalten. Dies ist eine trügerische Hobson’sche Wahl.

Der einzige Weg, um auf staatliche Dienstleistungen zuzugreifen, wird über die digitale Identität führen. Ob wir eine wollen oder nicht – wir werden eine staatlich genehmigte digitale Identität benötigen, um eine Heiratsurkunde zu erhalten, eine Steuererklärung einzureichen (wo gesetzlich vorgeschrieben), einen Führerschein zu beantragen, eine Immobilie zu mieten oder zu kaufen oder sich für die Gesundheitsversorgung zu registrieren usw. Die britische Regierung bezeichnet diese offensichtliche Notwendigkeit als „optional“.

Das DIATF wird von den Government Digital Services (GDS) überwacht, die Teil des Department for Science, Innovation and Technology (DSIT) sind. Josh Simons MP ist Parlamentarischer Staatssekretär im DSIT. Er ist außerdem führender parlamentarischer Sprecher und Lobbyist der Labour Growth Group PLC. Als solcher besteht Simons’ Ziel darin, die Hindernisse für wirtschaftliches Wachstum abzubauen, indem er im Namen multinationaler Konzerne mutige und praktische Reformen vorantreibt.

Der Trilateralist Keir Starmer, ein enger Vertrauter des ebenfalls trilateralistischen Larry Fink – CEO von BlackRock und Co-Vorsitzender des WEF –, ernannte Simons zum „Minister für digitale Reformen, der die digitalen ID-Pläne der Regierung anführen soll“.

Am 15. Januar erklärte Simons vor dem Parlament, der Zweck der digitalen Identitätspolitik bestehe darin, „den Staat zu transformieren“, indem unser „Zugang zu Dienstleistungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor“ kontrolliert werde. Simons versicherte dem Parlament und dem britischen Volk:

Digitale IDs werden kostenlos an alle ausgegeben, die eine möchten. Wenn jemand keine möchte, muss er keine haben. [. . .] [D]er Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wird nicht davon abhängig sein, [eine digitale ID] zu besitzen. Der Premierminister hat dies klar gesagt, und ich kann dieses Bekenntnis bekräftigen.

Wie so oft klafft eine riesige Lücke zwischen ministeriellen Aussagen, ihren mündlichen Zusagen und der Realität der Handlungen des öffentlich-privaten Staates. Zunächst einmal ist die Einführung des offiziellen britischen digitalen Identitäts-Panoptikums keineswegs „kostenlos“.

Allein die Kosten für die digitale Transformation des britischen Gesundheits- und Sozialwesens werden für den Steuerzahler voraussichtlich mehr als 21 Milliarden Pfund betragen. Dies stellt eine direkte Vermögensübertragung von den Menschen – dem öffentlichen Sektor – an globale Konzerne – den privaten Sektor – dar. Multinationale Unternehmen wie Palantir und Oracle profitieren von den digitalen Infrastrukturverträgen zur „Transformation des Staates“. Die Nutzung der Regierung, um unternehmerische Profite aus öffentlichen Geldern zu ermöglichen, ist das primäre Ziel der Labour Growth Group PLC.

Wenn wir, wie Simons behauptet, unsere zugewiesenen digitalen Identitäten nicht benötigen, um auf öffentliche Dienstleistungen zuzugreifen, müssten alternative, nicht-digitale Zugangswege bereitgestellt werden. Derzeit sind keine geplant oder auch nur vorgeschlagen, sodass auch dieser Teil von Simons’ parlamentarischer Erklärung nicht zutraf. Es ist schwer nachzuvollziehen, warum diejenigen von uns, die sich gegen digitale Identitäten entscheiden, Steuern für staatliche Dienstleistungen zahlen sollen, die sie nicht nutzen können.

So werden beispielsweise britische Unternehmensdirektoren gezwungen, ihre Identität online über das One-Login-Portal der britischen Regierung zu verifizieren, um ihre Registrierung als Direktoren zu behalten. Es gibt zwei Wege, diesen staatlichen Dienst in Anspruch zu nehmen.

Sie können entweder ihr biometrisches digitales Identitäts-Token direkt beim Staat registrieren oder sich über einen Dritten „verifizieren“ lassen – einen autorisierten Unternehmensdienstleister (ACSP) oder über die Post. Doch egal welchen Weg sie wählen, ihr digitales Identitäts-Authentifizierungs-Token wird erstellt und sie werden in das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum eingegliedert. Ihre einzige realistische Option ist die Nichtbefolgung.

Als Teil des geplanten Panoptikums bewegt sich die britische Regierung rasch darauf zu, uns zur Nutzung unserer zugewiesenen digitalen Identitäten für den Zugang zum Internet zu zwingen. In Bezug auf die Einschränkung unserer Möglichkeiten, Informationen online zu teilen, wurden staatliche Sprachrohre ausgesandt, um uns davon zu überzeugen, dass das Verbot für unter 16-Jährige, soziale Medien zu nutzen, etwas mit Kinderschutz zu tun habe. Offensichtlich ist dies eine weitere hauchdünne Lüge.

Um unser Alter auf Social-Media-Plattformen zu verifizieren, wird jeder von uns eine digitale Identität nutzen müssen. Der britische Staat hat bereits Gesetze verabschiedet, um diese wahrscheinliche Anforderung über soziale Medien hinaus auszuweiten und bald unseren Zugang zum gesamten Internet zu kontrollieren.

Der Data (Use and Access) Act 2025 (DUAA) schafft einen nationalen Rahmen für die digitale Identitätsverifizierung von Personen zur Nutzung öffentlicher und privater Online-Dienste. Er enthält einige durchaus vernünftige Online-Schutzmaßnahmen für Kinder. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder, der sich der darin lauernden Diktatur widersetzt, von staatlichen Propagandisten als Risiko für Kinder dargestellt werden kann.

Trotz der Tatsache, dass das Vereinigte Königreich die EU angeblich 2016 verlassen hat, hat der DUAA den EU-Rechtsbegriff des „Dienstes der Informationsgesellschaft“ (Information Society Service, ISS) in seine Hammer-Diktate übernommen. Ein ISS ist eine derart vage rechtliche Konstruktion, dass sie über sekundäre Gesetzgebung – genau das sieht der DUAA vor – leicht so ausgelegt werden kann, wie es der Staat wünscht.

Im Ringen mit dieser Unklarheit hat das britische Information Commissioner’s Office (ICO) interpretiert, was ein ISS im Kontext des DUAA bedeutet. Es stellt fest, dass ein ISS „nicht auf Dienste beschränkt ist, die speziell an Kinder gerichtet sind“, und bestimmt weiter, dass ein ISS ist:

[E]in Dienst, der üblicherweise gegen Entgelt, aus der Ferne, auf elektronischem Weg und auf individuellen Abruf eines Dienstleistungsempfängers erbracht wird.

Das ICO fügt hinzu:

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die meisten Online-Dienste ISS sind, einschließlich Apps, Programme und vieler Websites, darunter Suchmaschinen, soziale Medien, Online-Messaging- oder internetbasierte Sprachtelefondienste, Online-Marktplätze, Content-Streaming-Dienste (z. B. Video-, Musik- oder Gaming-Dienste), Online-Spiele, Nachrichten- oder Bildungswebsites sowie alle Websites, die Nutzern über das Internet andere Waren oder Dienstleistungen anbieten.

Es ist völlig offensichtlich, dass die Dienste, für die wir bei einem Internetdienstanbieter (ISP) bezahlen – also das Mittel, mit dem wir auf das Internet zugreifen –, für die Zwecke des DUAA ein „Dienst der Informationsgesellschaft“ sind. Wir werden zwangsläufig eine „hochwirksame Altersverifikation“ – digitale Identität – benötigen, um das Internet im Vereinigten Königreich zu nutzen.

Das Digital Identity and Attributes Trust Framework (DIATF) legt die „technischen und betrieblichen Standards für die Nutzung [digitaler Identität] in der gesamten britischen Wirtschaft“ fest. Ziel ist es, eine „internationale und nationale Interoperabilität“ aller digitalen Identitätsprodukte und -dienstleistungen zu erreichen – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor.

Der Staat behauptet, dies sei unerlässlich, da sich die „digitale Transformation der globalen Wirtschaft“ beschleunige. Daher könne „eine digitale Identität, um Ihr Recht auf Arbeit im Vereinigten Königreich nachzuweisen“, auch dazu verwendet werden, „ein Bankkonto zu eröffnen“. Dies erfordere öffentlich-private Partnerschaften und den Austausch digitaler Identitätsdaten „über die gesamte britische Wirtschaft hinweg“.

Interoperabilität bedeutet, dass unsere erzwungenen digitalen Identitäten „standardisiert aufgebaut und betrieben“ werden.

Software wie Palantir Gotham – einschließlich Palantir Foundry – kann Daten aus jeder Quelle übernehmen, etwa aus Ihrem staatlich ausgestellten Führerschein, Ihrer privat ausgegebenen Bankkarte oder Ihrer Polizeidatei, um „Informationen aus mehreren Systemen in Echtzeit zu visualisieren und zu analysieren [. . .] über die gesamte Einsatzumgebung hinweg, um erfolgreiche Missionsergebnisse zu erzielen“.

Der britische Staat unterhält eine strategische Partnerschaft mit Palantir. Über sein aktuelles Beschaffungsprogramm G-Cloud 14 stellt er Palantir Gotham und Foundry Regierungsstellen und Behörden zur Verfügung – offenbar auch der Polizei. Gotham und Foundry gehören zu den „KI-gestützten Analysewerkzeugen“ der britischen Regierung.

Sobald wir gezwungen sind, unsere digitalen Identitäten zu übernehmen, werden sie über die gesamte britische Wirtschaft hinweg interoperabel gemacht. Dies bedeutet, dass der Staat in der Lage sein wird, „handlungsrelevante Erkenntnisse auf Grundlage des gesamten verfügbaren Datenökosystems zu erzeugen“.

Um das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum zu errichten, benötigen die Regierung und ihre Partner keine neuen Formen digitaler Identität. Zwar versucht man, uns dazu zu manipulieren, unser biometrisches Authentifizierungs-Token in die digitale Identitäts-Wallet von GOV.UK einzubringen, doch für den öffentlich-privaten Staat ist dies lediglich der bequemste Weg, uns in seinem Panoptikum einzusperren.

Wenn wir uns weigern, über One Login in die GOV.UK-Gefängnis-Wallet getrieben zu werden, muss der Staat lediglich sicherstellen, dass die digitalen Identitätssysteme, die wir ohnehin fast täglich nutzen, interoperabel sind, um dieselben Ziele zu erreichen. Sobald die Interoperabilität zwischen sogenannten „anbieteragnostischen“ digitalen Produkten und Dienstleistungen hergestellt ist, müssen Regierung und Propagandisten uns nur noch davon überzeugen, sie weiter zu nutzen.

Während sich das Netzwerk der Live-Gesichtserkennungstechnologie im gesamten Vereinigten Königreich ausbreitet, werden in Kombination mit unseren zugewiesenen interoperablen digitalen Identitäten alles, was wir kaufen, jeder Dienst, den wir nutzen, jeder Ort, den wir aufsuchen, jede Person, die wir treffen, jeder Aspekt unseres Lebens – unsere Gesundheits-, Versicherungs- und Finanzdaten usw. – in Echtzeit überwacht, verfolgt und aufgezeichnet. Anschließend können mithilfe von KI in Echtzeit Beschränkungen unseres erlaubten Verhaltens auferlegt werden.

Dies wird unsere gemeinsame Realität sein, wenn wir weiterhin das digitale Identitätssystem nutzen, das im Vereinigten Königreich von aufeinanderfolgenden Regierungen und ihren Partnern bereits aufgebaut wurde.

Der britische Staat nutzt derzeit Täuschung, Zwang und Gewalt, um uns zu regieren. Sobald er seinen agentischen Staat der Technokratie etabliert hat, wird er die vollständige Verhaltenskontrolle über seine Bürgerschaft besitzen und sich nicht mehr so stark auf Täuschung und Einschüchterung verlassen müssen.

Das offizielle britische digitale Identitäts-Panoptikum wird errichtet und es wird von einer britischen öffentlich-privaten Staatsdiktatur kontrolliert werden. Der Staat hat bereits Gesetze verabschiedet, um unseren Zugang zu Informationen im Internet zu kontrollieren, unsere Meinungs- und Redefreiheit zu zensieren, unser angeblich demokratisches Recht auf Protest zu beseitigen, und er hat sich selbst und seinen Agenten Immunität vor Strafverfolgung für jegliche Verbrechen gewährt.

Unser Recht, Gesetze durch ein Geschworenengericht für nichtig zu erklären – also ihnen die rechtliche Gültigkeit zu entziehen –, war über Jahrhunderte hinweg ein fester, wenn auch selten genutzter Bestandteil unserer verfassungsrechtlichen Ordnung. Der britische Staat schränkt dieses Recht auf ein Geschworenengericht nicht nur massiv ein, sondern seine sogenannten Richter behaupten nun, sie hätten die verfassungswidrige Macht, Geschworene zu bestrafen, wenn diese Gesetze aufheben.

Das entsprechende Urteil des Berufungsgerichts ist bestenfalls fehlerhaft und scheint vollständig rechtswidrig zu sein. Leider sind diejenigen unter uns, die noch immer annehmen, dass die britische funktionale Oligarchie – der öffentlich-private Staat – und ihre Helferinnen und Helfer des Establishments irgendein Interesse daran haben, unsere verfassungsmäßige Rechtsstaatlichkeit zu wahren, hoffnungslos verblendet.

Die einzige wirkliche Wahl, die uns bleibt, ist eindeutig.

Unabhängig davon, ob wir uns der neuen digitalen Infrastruktur der Regierung – One Login und der GOV.UK-Wallet – unterwerfen oder nicht, werden diejenigen von uns, die weiterhin die derzeit verfügbaren digitalen Produkte und Dienstleistungen nutzen, mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb des offiziellen digitalen Identitäts-Panoptikums des britischen Staates eingesperrt werden. Unsere einzige kurzfristige Chance besteht darin, sich so gut wie dem gesamten digitalen System zu verweigern.

Wir müssen diese bestehenden Systeme ablehnen, unsere Smartphones wegwerfen, die Nutzung staatlicher Online-Portale verweigern, private Dienstleistungen ablehnen, die unsere digitale Identität zur Voraussetzung machen, und aktiv nach möglichen alternativen Netzwerken suchen und diese übernehmen.

Uns bleibt keine andere Wahl, als alle friedlichen und rechtmäßigen Mittel auszuschöpfen, die uns zur Verfügung stehen, um uns gegen den britischen Staat zu verteidigen.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Verfassungsschutz warnt vor Kontrollverlust und Spionage durch chinesische E-Autos

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Vorschau ansehen Angreifer können „prinzipiell" Fahrdaten und Aufzeichnungen aus dem Innenraum von einige E-Autos erbeuten. Auch eine Datenweitergabe an Peking sei denkbar, sowie ein kompletter Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Epoch Times

Bundestag stimmt für schärfere Strafen bei Terrorismus und Spionage

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Der Bundestag hat grünes Licht für mehrere Gesetzentwürfe der Regierung zur Stärkung der internationalen Strafverfolgung und Terrorismusbekämpfung gegeben. Dabei geht es um schärfere Strafen für Spionage.
(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ Report24

Smartphone als Peilsender: Stille Massenüberwachung durch Werbedaten

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Die allgegenwärtige Werbung auf Webseiten und bei Spielen wird auch zum Standort-Tracking benutzt. Dadurch können die Werbefirmen umfangreiche Datensätze erhalten – und an staatliche Behörden verkaufen.

Wer braucht schon Staatstrojaner und richterliche Genehmigungen für Telefonüberwachungen, wenn man doch einfach die Daten von Smartphone-Nutzern über das Werbetracking kaufen kann? Über Webseiten, Wetter-Apps, Spiele und Navigationsdienste werden dank der “personalisierten Werbung” unzählige Daten gesammelt – und verkauft. Diese Apps sammeln die Standortdaten angeblich für die personalisierte Werbung. Dann landen diese Daten auf digitalen Marktplätzen, werden weiterverkauft, aggregiert, kombiniert. Genau hier setzt eine neue Branche an, die sich selbst “Advertising Intelligence”, kurz Adint, nennt.

Inzwischen bieten mindestens 15 Unternehmen solche Adint-Dienste an, viele davon mit Sitz in Israel, gegründet von ehemaligen Militär- oder Geheimdienstangehörigen. Weitere Akteure operieren aus Europa und den USA. Ihr Versprechen an Sicherheitsbehörden klingt wie aus einem dystopischen Pitchdeck: weltweite Ortung von Smartphones, teilweise in Echtzeit, sogar rückwirkend über Jahre und das ganz ohne Zusammenarbeit mit Telekommunikationsanbietern.

Die Präsentationen, die Le Monde einsehen konnte, lesen sich wie feuchte Träume jedes Ermittlers. Firmen wie RCS, Penlink oder Wave Guard versprechen nahezu lückenlose Bewegungsprofile, minutenaktuelle Updates und globale Abdeckung. “Any device, any time, anywhere” lautet der Slogan – ehrlicher kann man den Kontrollanspruch kaum formulieren. Besonders brisant: Die Daten sollen angeblich anonym sein, sind es aber nur so lange, bis der Kunde die Zusatzoption “De-Anonymisierung” bucht.

Denn fast alle Anbieter werben offen damit, Werbe-IDs realen Personen zuzuordnen. Adressen, Namen, Aufenthaltsorte lassen sich durch Abgleich mit geleakten oder gehackten Datenbanken rekonstruieren. Ein italienischer Anbieter prahlte sogar damit, 95 Prozent der Mobilgeräte eines Landes deanonymisiert zu haben. Datenschutz? Uninteressant.

Besonders perfide ist die juristische Grauzone. Die Anbieter berufen sich darauf, lediglich “Datenpipelines” bereitzustellen oder auf die angebliche Zustimmung der Nutzer beim Akzeptieren von App-Nutzungsbedingungen. Doch genau hier kollidiert das Geschäftsmodell frontal mit europäischem Datenschutzrecht. Werbedaten dürfen nicht ohne erneute Einwilligung für Überwachungszwecke genutzt werden. In der Praxis interessiert das jedoch kaum jemanden, solange Behörden zahlungskräftige Kunden sind und die Kontrolle fehlt.

Hinzu kommt: Die technische Realität ist komplizierter und raffinierter als gerne behauptet wird. Selbst Branchenvertreter räumen ein, dass bis zu 85 Prozent der gesammelten Daten unbrauchbar sind. Fehlende GPS-Signale, ungenaue Ortung, lückenhafte Datensätze. Realistisch lassen sich offenbar nur zehn bis fünfzehn Prozent aller weltweit genutzten Smartphones tatsächlich verfolgen. Für strafrechtliche Ermittlungen ist das oft zu wenig belastbar – für Geheimdienste hingegen mehr als ausreichend, um Muster, Bewegungen und Netzwerke zu erkennen.

Genau darin liegt die eigentliche Gefahr. Adint-Tools eignen sich weniger für Beweisführung als für strategische Auswertung. Wer war in den letzten zwölf Monaten wie oft in einer bestimmten Botschaft? Welche Geräte tauchen regelmäßig an bestimmten Grenzpunkten auf? Welche Bewegungsströme deuten auf Schmuggel, Opposition oder politische Aktivität hin? Solche Fragen lassen sich beantworten, ohne je einen richterlichen Beschluss zu benötigen.

Besonders beunruhigend ist die zunehmende Nähe dieser Branche zum klassischen Spyware-Markt. Französische Behörden schlagen bereits Alarm, weil einzelne Anbieter offenbar begonnen haben, gezielt manipulierte Werbeanzeigen zu streuen, um Schadsoftware auf Smartphones zu installieren. Der Übergang von passiver Datenauswertung zu aktiver Infiltration verläuft fließend – und nahezu unreguliert.

Das, was wir hier sehen, ist ein perfides Überwachungssystem, das nicht nur durch den Staat selbst, sondern zunehmend auch durch private Akteure gesteuert wird. Und dank der unzähligen über Werbung finanzierten Apps wird dieses System immer umfassender.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ TKP

Zusammenfassung über Regime-Change-Versuch im Iran

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Die deutschsprachigen Massenmedien waren in den letzten Tagen voll von Berichten über die angeblichen Massaker der iranischen Sicherheitskräfte an "friedlichen Demonstranten". Der geneigte Leser könnte vielleicht interessiert sein, einmal die Zusammenfassung der Ereignisse aus Sicht des Globalen Südens zu lesen. Hier also eine Zusammenfassung, so wie sie außerhalb der Medien der den Iran dämonisierenden Kolonialmächte [...]

Der Beitrag Zusammenfassung über Regime-Change-Versuch im Iran erschien zuerst unter tkp.at.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt

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Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

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Maduro-Entführung: Die USA und ihre neue Methode der Rohstoffrauberei

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US-Militär, Geheimdienste, Finanzgiganten und Tech-Konzerne orchestrierten Maduros Entführung — ein offenes Geständnis modernen Rohstoffraubs, bei dem Gewalt, Profit und digitale Macht zur neuen Weltordnung verschmelzen. …

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Wieso unterzeichnet Innenminister Dobrindt „Cyber- und Sicherheitspakt“ mit Netanyahu und nennt Israel „Premiumpartner“?

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat den vom Internationalen Strafgerichtshof (IstGH) wegen „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Benjamin Netanyahu in Jerusalem getroffen und dabei einen weitreichenden Cyber- und Sicherheitspakt unterzeichnet. In diesem Zusammenhang bezeichnete er Israel als „Premiumpartner“ Deutschlands. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund unter anderem wissen, wie der Minister ein offizielles Treffen mit einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher begründet und ob auch Kooperationen bei KI-basierten Tötungsanwendungen „Made in Israel“ wie „Where’s Daddy?“ geplant sind. Von Florian Warweg.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Hintergrund

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu hatten am 11. Januar in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet.

Das Abkommen umfasst laut Darlegung von Dobrindt unter anderem den „Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation“, die Bekämpfung von Cyberangriffen sowie Drohnenabwehr- und Zivilschutz. In diesem Zusammenhang erklärte der deutsche Innenminister:

„Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“

„Cyberdome“

Besonderes Interesse zeigt Dobrindt an Israels automatisierten Früherkennungssystemen für Cyberangriffe, dem sogenannten „Cyberdome“. Dazu erklärte er in Jerusalem:

„Wir haben ein großes Interesse daran, zu lernen, wie Israel den Cyberdome aufgebaut hat. Wir wollen an den Erfahrungen, am Know-how partizipieren.“

Das unterzeichnete Abkommen sieht die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für Cyberforschung vor. Dobrindt verwies in dem Zusammenhang auch auf die seiner Meinung nach wachsende Bedrohung deutscher Infrastruktur. Mit Verweis auf den jüngsten Brandanschlag im Südwesten Berlins erklärte der Innenminister:

„Ich glaube, dass wir sehr stark nachrichtendienstlich jetzt vorgehen müssen, um den Gruppen stärker auf den Zahn zu fühlen und auf den Pelz zu rücken.“

„Where’s Daddy“ – Die perfide Tötungs-KI der israelischen Armee

Im April 2024 veröffentlichte das israelische Investigativ-Portal +927 Magazine einen umfassenden Bericht mit dem Titel „Lavender“: Die KI-Maschine, die Israels Bombardements in Gaza steuert“.

Der Bericht stützt sich unter anderem auf Zeugenaussagen von sechs israelischen Geheimdienstmitarbeitern, die alle während des aktuellen Krieges im Gazastreifen im Einsatz waren und aus erster Hand Erfahrungen mit diesen KI-Systemen gesammelt hatten.

Sie berichten, dass sich die israelische Armee einen Großteil der Zeit fast ausschließlich auf die KI-Anwendung „Lavender“ zur Identifizierung von Zielen gestützt hat. Das System markierte laut +972 Magazine alleine in den ersten Wochen des Krieges bis zu 37.000 Palästinenser als mutmaßliche „Militante“ und kennzeichnete sie und ihre Häuser für Luftangriffe. Ein zweites KI-System namens „Where’s Daddy“ wurde speziell dafür entwickelt, diese Personen in ihren Familienhäusern und nicht während militärischer Aktivitäten aufzuspüren, da es einfacher war, die Ziele zu lokalisieren, wenn sie sich in ihren Privathäusern befanden.

Dem Bericht zufolge akzeptierte das System Kollateralschäden von 15 bis 20 Zivilisten für einen einzelnen rangniedrigen Kämpfer der Hamas oder des Islamischen Dschihad (PIJ) und über 100 zivile Opfer für einen hochrangigen Kommandeur. Eine Quelle berichtet, dass die Armee den Offizieren pauschal die Genehmigung erteilt habe, die von „Lavender“ generierte Zielliste ohne zusätzliche Prüfung zu übernehmen. Dies, obwohl man in Tel Aviv wusste, dass das System eine Fehlerquote von etwa zehn Prozent hat und regelmäßig Personen markierte, die nur lose oder gar keine Verbindungen zu einer militanten Gruppe hatten.

Verstärkte Zusammenarbeit von Deutschland und Israel im Bereich Spezialeinheiten und Geheimdienste

Der unterzeichnete Sicherheitspakt erstreckt sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. So soll laut Medienberichten die deutsche Spezialeinheit GSG 9 in Zukunft eng mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam ist bei der israelischen Grenzpolizei angesiedelt und arbeitet eng mit Militär und Geheimdiensten zusammen. Die Einheit ist auch dafür bekannt, verdeckte Operationen unter der arabischen Bevölkerung in Gaza, Westbank und angrenzenden Nachbarländern durchzuführen.

Ebenso kündigte Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste an. Ob er sich dabei auf den deutschen und israelischen Inlandsgeheimdienst oder den BND und Mossad bezog, wurde nicht weiter konkretisiert.

Doch weder das breit dokumentierte völkerrechtswidrige Agieren der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten noch die beschriebene Form der unkontrollierten KI-basierten Massentötung von Zivilisten oder die Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird, scheint den Bundesinnenminister und sein Ministerium auch nur im Ansatz bei ihrer Zusammenarbeit mit dem „Premiumpartner“ zu stören.

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Innenminister Dobrindt war ja am Wochenende in Israel, hat sich dort mit dem vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit per internationalem Haftbefehl gesuchten israelischen Premier Netanjahu in Israel getroffen und Israel in diesem Zusammenhang auch als Premiumpartner bezeichnet. Jetzt hat Israel laut UN-Zahlen mit Stand vom 6. Januar allein 20 179 Kinder, 10 427 Frauen und 256 Journalisten in Gaza getötet und agiert auch weiterhin als Besatzungsmacht. Dazu würde mich interessieren: Wie begründet denn der Minister vor dem skizzierten Hintergrund, dass er einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher – siehe entsprechenden Haftbefehl – eine offizielle Aufwartung macht und Israel entsprechend als Premiumpartner bezeichnet?

Frühauf (BMI)
Herr Warweg, Herr Dobrindt war in Israel und hat mit Herrn Netanjahu einen Sicherheits- und Cybersicherheitspakt unterzeichnet. Darauf lag der Fokus dieses Besuches. Dabei ging es vor allem auch um das Thema „Cyberdome“, über das wir auch hier des Öfteren schon gesprochen haben, und dahingehend ist Israel ein wichtiger Partner, gerade was die Cybersicherheit angeht. Mehr habe ich dazu jetzt nicht zu sagen.

Zusatzfrage Warweg
Das heißt, dass er sich dort mit jemandem getroffen hat, der vom Internationalen Strafgerichtshof als mutmaßlicher Kriegsverbrecher eingeordnet wird, stören den Minister und sein Ministerium nicht weiter?

Frühauf (BMI)
Ich werde Ihnen dazu nichts weiter kommentieren.

Frage Dr. Rinke (Reuters Chefreporter)
Ich hätte auch ganz gern Frau Frühauf zu dem Treffen gefragt und gefragt, ob Sie uns vielleicht ein paar Einzelheiten über diesen Cyber- und Sicherheitspakt nennen können, denn der scheint ja zumindest aus israelischer Sicht doch sehr weitgehend zu sein. Er wurde dort gefeiert, auch von dem Büro des Ministerpräsidenten. Was sind also die Elemente dieses Abkommens?

Frühauf (BMI)
Dieser Cyber- und Sicherheitspakt hat verschiedene Elemente. Erst einmal hat man sich auf eine Zusammenarbeit verständigt, zum Beispiel auch bei der gemeinsamen Forschung zum Thema der Cybersicherheit, zum Thema der KI. Aber, Herr Rinke, ich kann Ihnen das, wenn Sie mögen, im Nachgang – wir haben dazu eine ausführliche Ausführung – auch noch einmal schicken, bevor ich jetzt alles hier offeriere.

Frage Warweg
Wenn wir gerade bei dem Cyber- und Sicherheitsaspekt bzw. diesem Pakt sind: Konkret geht es dabei ja auch nach Darlegung von Herrn Dobrindt um die Vernetzung der Sicherheitsbehörden beider Länder. Jetzt begehen israelische Sicherheitsbehörden, oft mittlerweile KI-basiert, nachweislich und regelmäßig schwere Verstöße gegen das Völkerrecht und spielen auch eine zentrale Rolle in der Aufrechterhaltung des Besatzungs- und Überwachungsregimes in Gaza und der Westbank. Dazu würde mich interessieren: Was für konkrete Schritte hat denn die Bundesregierung geplant, um zu verhindern, dass deutsche Sicherheitskräfte, die mit Israel in dem Kontext zusammenarbeiten, ebenfalls in völkerrechtswidrige Aktivitäten eingebunden werden?

Frühauf (BMI)
Darin sind jetzt so viele Unterstellungen. Ich kann nur noch einmal sagen – – –

Zusatzfrage Warweg
Welche denn?

Frühauf (BMI)
Dass die deutschen Sicherheitsbehörden völkerrechtswidrige Aktivitäten vollzogen – – –

Zusatzfrage Warweg
Nein, ich habe ja gefragt, wie die Bundesregierung das verhindert.

Vorsitzende Wefers
Es wäre ganz nett, wenn einmal der eine und einmal der andere redet. Dann könnte man nämlich auch mehr verstehen! – Sie haben das Wort.

Frühauf (BMI)
Vielen Dank. – Also noch einmal: Dieser Sicherheitspakt, den Deutschland und Israel miteinander unterzeichnet haben, hat unter anderem zum Ziel – Sie haben es gerade gesagt -, in der Cybersicherheit, bei den Sicherheitsbehörden gemeinsam zusammenzuarbeiten. Das ist das Ziel, und es geht vor allem auch darum, dass Deutschland in all diesen Belangen auch von Israel profitieren kann, dass man voneinander profitieren kann. Alle anderen Unterstellungen, die ich Ihnen gerade ausgeführt habe, weise ich zurück.

Zusatzfrage Warweg
Israel hat ja in Gaza auch KI-Anwendungen wie Lavender, das besonders perfide „Where is Daddy“ und Gospel eingesetzt, die gezielt zu Tötungen von Zivilisten geführt haben. Dazu würde mich interessieren: Plant denn die Bundesregierung auch eine Cyberzusammenarbeit in den genannten Bereichen oder mit den genannten KI-Anwendungen, insbesondere mit „Where is Daddy“?

Frühauf (BMI)
Dieser Pakt war jetzt erst einmal eine Absichtserklärung. Die Details werden jetzt auch erst in den nächsten Monaten ausgearbeitet.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

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Iran: Blut und Öl

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Trump droht mit Krieg und Strafzöllen, um das iranische Öl zurückzuerobern – genau wie 1953, als die CIA Mossadegh stürzte und US-Konzerne sofort 40 Prozent des Öls kassierten. Heute strangulieren Sanktionen das Land, erzeugen Chaos und Leid, das dann als Beweis gegen Teheran missbraucht wird. Das zynische Muster ist immer dasselbe: Die Krise schaffen, um sie auszunutzen. Die größte Bedrohung für den Weltfrieden heißt USA. Von Sevim Dagdelen.

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Was haben Venezuela und Iran gemeinsam? Beide Länder gehören zu den Top 5 der Staaten mit den größten Ölreserven. Dazu kommen noch Kanada, das US-Präsident Donald Trump als 51. Bundesstaat der USA integrieren möchte, die Musterdemokratie Saudi-Arabien und Irak, zu dem seit dem US-Angriffskrieg 2003 zur angeblichen Beseitigung von Massenvernichtungswaffen Ölfirmen wie ExxonMobil und Chevron wieder Zugang haben. In Irakisch-Kurdistan, autonomer Teil des Irak, profitieren Hunt Oil und andere US-Firmen von der durch Vermittlung der USA wiedereröffneten Ceyhan-Pipeline.

Im Iran geht es den USA wie in Venezuela um das Öl. Zugleich soll ein unbequemer geopolitischer Konkurrent in der Region ausgeschaltet werden. Beim Iran wäre es nicht das erste Mal in der Geschichte, dass Washington einen Regime Change nutzt, um seinen Ölfirmen privilegierte Ausbeutungsbedingungen zu garantieren. Das scheint denn auch das Konzept von Trump zu sein, der mit Hilfe eines offenen Raubkapitalismus den durch die KI enorm steigenden Energiebedarf der USA preiswert gedeckt wissen will.

1953 bis heute – Die Blaupause des Putsches

Doch zurück zum Regime Change in Teheran. Gegen den demokratisch gewählten Präsidenten des Iran, Mohamed Mossadegh, hatten die USA 1953 einen CIA-Putsch unterstützt; infolgedessen wurde der Schah, der eine blutige Diktatur im Land errichtete, vom Militär als Staatschef eingesetzt. Der iranische Geheimdienst Savak errichtete mit Hilfe der CIA und des Mossad ein Schreckensregime.

Heute gilt der Diktatorensohn Reza Pahlavi, auch wenn US-Präsident Trump bislang gemeinsame Fotos vermeidet, als Favorit der Vereinigten Staaten, wenn es darum geht, erneut die Monarchisten im Iran an die Macht zu bringen.

Der Vorteil der Herrschaft seines Vaters lag für die US-Ölfirmen auf der Hand. Bereits ein Jahr nach dem Putsch von 1953, der auch durch bezahlte Schlägerbanden provoziert worden war, konnten sich die Vorläuferfirmen von Exxon und Mobil sowie Texaco und andere 40 Prozent des iranischen Öls sichern, 40 Prozent gingen an die Briten, mit Shell.

Sanktionen, Chaos, Krieg – Der aktuelle Drehplan

US-Analysten wie Jeffrey Sachs warnen bereits für 2026 vor einem neuen CIA-Playbook für einen Umsturz im Iran. Durch immer schärfere US-Sanktionen wurde erreicht, dass immer weniger Öl für immer weniger Devisen exportiert werden konnte – mit dramatischem Währungsverfall und massiven Teuerungen für die Bevölkerung. Die Sanktionen sind nicht allein schuld – Misswirtschaft und Korruption spielen mit –, aber sie wirken als entscheidender Eskalationstreiber.

Genau das ist das zynische Standardmuster der US-Sanktionspolitik: Die USA nutzen ihre überlegene Finanzmacht, um Länder wie Iran, Syrien, Kuba oder Venezuela wirtschaftlich zu strangulieren – angeblich zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten.

Das selbst provozierte Leid – Hyperinflation, Medikamentenmangel, Hunger, kollabierende Gesundheitssysteme – wird dann als Beweis für die Inkompetenz und Brutalität der Regierungen präsentiert.

Kurz: Washington schafft die Krise – und missbraucht sie als Propaganda für noch mehr Druck.

Die blutige Niederschlagung der Proteste in Teheran mit unbekannter Todeszahl nutzen die USA nun als willkommenen Vorwand, um offen mit einem unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu drohen – lautstark sekundiert von der israelischen Führung. Es ist wieder einmal der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu, der versucht, einen US-Angriff regelrecht herbeizureden.

Jedem Simpel müsste auffallen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, wenn ein von Den Haag per Haftbefehl wegen Völkermords gesuchter mutmaßlicher Kriegsverbrecher und ein US-Präsident, der einen Völkerrechtsbruch nach dem anderen begeht, als plötzliche Schutzmacht in Sachen Menschenrechte auftreten.

Der Iran jedenfalls verweigert sich weiterhin, den US-Ölfirmen den Zugang zum Land zu öffnen. Das ist das einzige Verbrechen, das der US-Präsident nicht vergeben kann. Noch zögert Washington, noch will man abwarten, ob die Sanktionen nicht noch größeren Schaden anrichten und sich die wirtschaftliche Lage im Land weiter verschärft und die Destabilisierung voranschreitet. Um das zu erreichen, riskiert Trump selbst den Waffenstillstand im Zollkrieg mit China, der bis Ende 2026 die Zölle für viele Produkte auf 10 Prozent einfriert. Wer mit dem Iran handelt, soll künftig einen Strafzoll von 25 Prozent bei Einfuhren in die USA bezahlen, so der US-Präsident.

Kann der Iran aber kaum mehr Öl ins Ausland verkaufen, wird die Währung völlig einbrechen. Ein finanzieller Kollaps des Landes statt eines kostspieligen Krieges würde besser ins Kalkül Washingtons passen. Aber auch wenn die Ausfuhren iranischen Öls nach China bereits jetzt stark zurückgegangen sind, will sich Peking dem US-Diktat nicht beugen. Dazu kommt, dass die letzte bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Iran allenfalls mit einem Patt geendet hat.

Die entscheidende Frage ist, ob für eine erfolgreiche US-Militärintervention Bodentruppen bereitstehen müssen. Die Mobilisierung bewaffneter Milizen, rekrutiert aus den ethnischen Minderheiten, scheint allein infolge der zahlenmäßigen Schwäche der Einheiten wenig erfolgversprechend. Die konservative Zeitung Jerusalem Post berichtet derweil über Versuche des israelischen Geheimdienstes, mehr Einfluss auf die Proteste im Iran zu gewinnen.

Der deutsche Außenminister Johann Wadephul sprach dem „Regime“ im Iran jede Legitimität ab, setzt aber auf den Weg noch schärferer Sanktionen, um einen Regime Change ins Werk zu setzen. In der Türkei bekräftigte dagegen Außenminister Hakan Fidan seine Kritik am Versuch des Mossad, einen Umsturz im Iran herbeizuführen.

Heuchlerische Kriegsgründe und die wahre Bedrohung

Käme als weiteres Argument für den Krieg der USA noch der Kampf gegen den Islamismus. Aber auch hier reicht ein Blick nach Syrien, wo der Alleinherrscher Al-Dscholani mit islamistischen Terrorverbänden in Aleppo kurdische Zivilisten massakrieren lässt, nachdem er sowohl von Washington als auch von Brüssel hofiert wurde, um zu erkennen, dass es mit der vorgeblichen Bekämpfung des Islamismus schlicht nicht ernst gemeint sein kann. In Berlin wird dem Al-Qaida-Mann a.D. kommende Woche denn auch der rote Teppich ausgerollt.

Wer der Kriegspropaganda von Präsident Trump auf den Leim geht, droht einem völkerrechtswidrigen Krieg der USA durch Dummheit den Weg zu bahnen und trägt Verantwortung dafür, dass eine ganze Region ins Chaos gestürzt wird. Rund eine Million Menschen haben den US-Angriff auf das Nachbarland des Iran, auf den Irak, seinerzeit mit dem Leben bezahlt. Es wäre von besonderer Tragik, sollte sich diese Geschichte wiederholen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Versuch, über die Streitfrage der iranischen Urananreicherung eine Kriegslegitimation zu schaffen. Der Vorwurf, dass der Iran sich Massenvernichtungswaffen beschaffen wolle, wird dabei ausgerechnet von Israel – als engem Verbündeten der USA und Deutschlands in der Region – vorgebracht, einem Land, das den Atomwaffensperrvertrag weder unterzeichnet noch ratifiziert hat und nach Schätzungen des Stockholmer Friedensinstituts SIPRI im Besitz von 90 atomaren Sprengköpfen ist.

Es bleibt dabei: Die größte Bedrohung für internationale Sicherheit und den Weltfrieden sind die USA, die selbst gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung dazu bereit waren, einen Völkermord an den Palästinensern in Gaza mit zu unterstützen. US-Präsident Trump aber ist zu allem bereit, da sollte sich keiner Illusionen machen, auch dazu, sehr viel Blut zu vergießen, damit die US-Ölkonzerne endlich wieder an das schwarze Gold im Iran kommen.

Dem erneuerten US-Imperialismus in Europa die Rote Karte zu zeigen, heißt, den Abzug der rund 100.000 US-Soldaten zu fordern, wie auch die NATO zu verlassen, denn diese ist allein dazu da, die US-Hegemonie im Nordatlantik herzustellen und als Instrument für eine globale Eskalation im Interesse der Milliardäre in den USA zu sorgen.

Titelbild: Tomas Ragina / Shutterstock

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Kubas Lage und Einschätzungen zum jüngsten US-Terror

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Die jüngsten Aktionen der US-Regierung und ihrer Hightech-Militärmaschinerie treiben einem Tränen in die Augen – Tränen einerseits aus Trauer für die Opfer und Zerstörungen, und Tränen andererseits aus Zorn über die ungebremste Furie eines irrsinnigen Narziss inmitten eines kranken, im relativen Niedergang befindlichen Gesellschaftssystems. Während in Deutschland und der EU manche Spitzenpolitiker der Mitteparteien offenbar Probleme mit der vermeintlichen Komplexität dieser Terrorpolitik der USA haben, ist die rechtliche Bewertung jedem unvoreingenommen Menschen klar. Doch was sind die Folgen für das ebenfalls von den USA ins Visier genommene Kuba? Von Edgar Göll.

In einer Erklärung vom 3. Januar 2026 der kubanischen Regierung heißt es:

Die Revolutionäre Regierung verurteilt aufs Schärfste die militärische Aggression der Vereinigten Staaten gegen Venezuela und bekräftigt gleichzeitig kategorisch die uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität Kubas mit dem Bruderland Venezuela und seiner Regierung. (…)

Die feige Aggression der Vereinigten Staaten ist ein krimineller Akt, der gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen verstößt. Sie stellt eine gefährliche Eskalation der seit Jahren von den Vereinigten Staaten gegen diese Schwester-Nation geführten Kriegskampagne dar, die sich seit September 2025 mit der aggressiven Entsendung von Kriegsschiffen in die Karibik unter falschen Vorwänden und unbegründeten Anschuldigungen ohne jegliche Beweise verschärft hat.

Kuba fordert nachdrücklich die sofortige Freilassung von Präsident Nicolás Maduro Moros und seiner Frau Cilia Flores durch die US-Behörden.

Es handelt sich um eine unverhüllte imperialistische und faschistische Aggression mit dem Ziel der Herrschaft, die darauf abzielt, die in der Monroe-Doktrin verankerten hegemonialen Ambitionen der USA gegenüber Unserem Amerika wiederzubeleben und uneingeschränkten Zugang und Kontrolle über die natürlichen Reichtümer Venezuelas und der Region zu erlangen. Außerdem soll damit versucht werden, die Regierungen Lateinamerikas und der Karibik einzuschüchtern und zu unterwerfen.“

Und was die völkerrechtliche Einschätzung betrifft, ist die Lage eigentlich auch klar. Schon die Drohungen gegen Venezuela und andere Länder, der Aufbau einer gigantischen militärischen Drohkulisse, illegalen Tötungen von Bootsbesatzungen ohne jegliche Beweise für die konstruierten Vorwürfe (Drogenschmuggel) und die Bombardierung eines Hafens waren eindeutig kriminelle Handlungen. Nun haben die renommierten Völkerrechtsexperten Norman Paech (BRD) und Marjorie Cohn (USA) ein fundiertes Gutachten vorgelegt, welches wohl niemand anfechten oder widerlegen dürfte. Die zentralen Passagen seien hier zitiert:

Der Angriff ist lange vorbreitet worden. Seit September 2025 kreuzte eine immer größer werdende Armada von US-Kriegsschiffen vor der venezolanischen Küste. Sie griff dort kreuzende kleinere Schiffe unbekannter Herkunft an, versenkte sie und tötete zahlreiche Menschen, eine unverhohlene Drohung gegen Präsident Maduro, sich zu ergeben und das Land verlassen.

Völkerrechtswidrige Aggression

Nichts kann all diese Angriffe rechtfertigen. Die UNO-Charta ist klar. In ihrem Art. 2 Ziff. 4 sagt sie: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die USA haben die UNO-Charta unterschrieben, gemäß der Supremacy Clause der US-Verfassung sind Verträge das oberste Gesetz des Landes, und Richter wie auch alle Politiker im ganzen Land und die Regierung sind an sie gebunden.“

Was geschah in Venezuela? Erste Erklärungsversuche aus Kuba

In Äußerungen von kubanischen Sicherheitsexperten wurden schon kurz nach dem US-Terroranschlag erste Analysen der ominösen Vorgänge aufgezeigt. Demnach seien die Bombardierung von Caracas und anderen Städten sowie die Entführung von Präsident Nicolás Maduro und Cilia Flores im Rahmen der sogenannten „Operation Resolución Absoluta” nur teilweise eine erfolgreiche Tat der US-Spezialeinheiten von Delta Force und Night Stalkers gewesen, sondern beruhe auf dem vorbereiteten Ausschalten der Verteidigungs-, Geheimdienst- und Spionageabwehrstruktur Venezuelas. Die Präzision, mit der die US-Teams den Wohnkomplex von Präsident Maduro erreichten, sei der Beweis für Verrat auf höchster Ebene. Maduro wechselte aufgrund der Bedrohungslage täglich seinen Übernachtungsort. Wie US-Aggressoren in anderen Ländern bewiesen, erstellen sie umfassende Profile. Die US-Geheimdienste (CIA, NSA, NGA) verfolgten Maduros Bewegungen monatelang, einschließlich seiner Gewohnheiten, Reisen, häufig besuchten Orte und sogar seiner Haustiere.

Dieser Detaillierungsgrad deutet auf ein massives Versagen der venezolanischen Spionageabwehr hin, elektronische Spionage und physische Überwachung aufzudecken und zu neutralisieren. Schließlich seien die kritische Abwehrstruktur, also Verteidigungsministerium, Luftwaffenstützpunkt La Carlota, Kampfflugzeuge und ein Kommunikationsknotenpunkt unmittelbar vor der Attacke zerstört worden. Der innerste Sicherheitsring um Präsident Maduro kämpfte etwa zwei Stunden lang in einem intensiven Kampf gegen die Eindringlinge. In dieser Ehrengarde kämpften auch kubanische Sicherheitskräfte. Da sie keine Unterstützung erhielten und die US-Spezialeinheit offenbar mit voller Brutalität vorging, wurden sie ermordet. Insgesamt hat Kuba 32 Opfer zu beklagen. Nun ist es offensichtlich, dass viele andere Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Region, die Trump bedroht, ihre Lektion in Sachen Sicherheitskonzept lernen sollten.

Die Interimspräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, ließ am 6. Januar General Marcano Tábata wegen der „Auslieferung” Maduros verhaften. Er war der Chef der Präsidentengarde und Direktor der Militärischen Spionageabwehr DGCIM. Inwiefern er den Verrat begangen hat oder andere, ist noch ungeklärt. Übrigens wurde der entführte Präsident Maduro ausgerechnet zu dem vom US-Militär seit 1903 besetzten Stützpunkt Guantánamo Bay gebracht, bevor er nach New York geflogen wurde – offenbar, um den Kubanern ein makabres Zeichen zu senden.

Die kubanische Bevölkerung hat direkt vor der US-Botschaft in Havanna in einer großen Kundgebung ihre Solidarität mit Venezuela und gegen den US-Imperialismus zum Ausdruck gebracht. Das erfolgte auch in anderen Provinzstädten und wurde teilweise verknüpft mit den alljährlichen Demonstrationen und Feierlichkeiten zur Erinnerung und Würdigung des Jahrestages, an dem 1959 die siegreichen Kämpfer von Santiago de Cuba nach Havanna kamen. Dieses gepflegte Geschichtsbewusstsein ist in Zeiten wie diesen eine wichtige Selbstvergewisserung. Und in einem Artikel der Tageszeitung Granma findet sich in Bezug auf den 100. Geburtstag Fidel Castros (13. August 2026) und seinem Aufruf zum Durchhalten und Widerstand der Satz:

Der imperiale Zynismus verbirgt nicht seinen Anspruch, der kubanischen Revolution den Gnadenschuss zu geben.“

Es sind klare Äußerungen wie diese, die den Groll der reaktionären Gringos in den USA auf sich ziehen, die andere Lebensweisen und Kulturen nicht tolerieren wollen, sich in ihrer beängstigenden Ignoranz und Arroganz als das Beste ansehen. In einem anderen Granma-Artikel desselben Tages steht:

Dennoch steht Kuba aufrecht und kämpft. Natürlich ist es ärgerlich über den Wohlstand, den die imperiale Regierung ihm jeden Tag stiehlt. Aber trotz all ihrer abscheulichen Feindseligkeit und ihrer Macht hat sie es nicht geschafft, es zum Scheitern zu bringen. Und das geht ihr an die Nieren, gibt ihr politische Krämpfe. Der Grund ist der, dass es kein Machtvakuum gibt, ein Element, das den Zustand eines gescheiterten Staates kennzeichnen würde. Die Vereinigten Staaten wissen sehr wohl, dass die Partei, der Staat und die Regierung neben ihrer erhabensten Bastion, dem Volk, nicht aufhören, Lösungen zu finden; und das erschreckt sie noch mehr.“

Negativfolgen für Kuba

Inzwischen hat US-Präsident Trump gegen Kuba weiter eskaliert. Kurz nach der Terrorattacke gegen Venezuela erklärte er, auch Kuba werde bald fallen und zusammenbrechen. Dazu sei keine offene Gewalt notwendig. Nun aber droht er der kubanischen Regierung, sie solle sich schnell auf einen Deal mit ihm einlassen, sonst werde Kuba überhaupt kein Öl mehr aus Venezuela bekommen! Kubas Regierung wies Trumps Drohung und Deal-Angebot umgehend zurück. So warf Außenminister Bruno Rodríguez der US-Regierung kriminelles Verhalten vor, mit dem sie den Weltfrieden gefährde. Auf der Internet-Plattform X schrieb er, sein Land lasse sich auch von den USA nicht erpressen. Kuba habe das Recht, Öl auf den Märkten zu kaufen, wo dies ohne Einmischung der USA möglich sei.

Insgesamt sind wohl viele Menschen in Kuba über die brutale Terroraktion der Trump-Regierung geschockt. Und viele haben Angst, was nun von den USA noch gegen Kuba unternommen werden könnte – es muss wohl mit allem gerechnet und für alles vorgesorgt werden. Was sich abzeichnet, ist eine weitere Reduzierung von Lieferungen aus dem bedrohten Venezuela. Vor allem Öllieferungen dürften weiter reduziert oder gar völlig blockiert werden. Und das heißt, dass noch mehr Stromabschaltungen erfolgen werden, dass dadurch nicht nur der persönliche Alltag empfindlich beeinträchtigt werden wird, sondern dass auch Produktion, Verkehr, Wasserversorgung weiter sinken bzw. prekär werden. Schon jetzt gibt es mangels Öllieferungen weiter Stromabschaltungen, Straßenlaternen bleiben ausgeschaltet, in Hotels werden die nutzbaren Fahrstühle reduziert, es werden wieder verstärkt Strom und Energie gespart.

Ein Energieforscher vom Energy Institute der University of Texas in Austin, Jorge Piñon, erläuterte nun in einem Interview die Gesamtlage des Kraftstoffbedarfs von Kuba. Demnach beträgt der Tagesbedarf Kubas etwa 100.000 Barrel pro Tag, wovon die heimische Produktion 40.000 Barrel abdeckt. Der Fehlbedarf von 60.000 Barrel pro Tag wird bzw. wurde bislang teilweise von Venezuela (etwa 30.000 bis 35.000 Barrel pro Tag), aus Mexiko (etwa 22.000 Barrel pro Tag in den Jahren 2024 und Anfang 2025) und begrenzten russischen Lieferungen sowie Käufen auf dem Spotmarkt – hauptsächlich Diesel und Flüssiggas (LPG) – gedeckt. Der Verlust des venezolanischen Öls, warnte Piñon, wäre katastrophal. „Wenn die Lieferungen eingestellt werden, werden die Auswirkungen in Kuba katastrophal sein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychologisch.“ Denn, wie Piñon anmerkt: „Die meisten Proteste auf den Straßen Kubas wurden durch Wasserknappheit oder den Mangel an Flüssiggas ausgelöst. Wir beobachten die Flüssiggasversorgung genau, weil wir glauben, dass sie nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen hat. Manche Menschen gehen auf die Straße, schreien und protestieren, weil es kein Flüssiggas gibt.“ Nach seinen Einschätzungen sind Alternativen für Kuba derzeit rar. Dazu gehören Angola, Algerien, Brasilien und Kolumbien als potenzielle Lieferanten. Doch sei der zu befürchtende Druck der USA für jede solche Vereinbarung politisch sehr riskant.

Außer Öl und Gas kamen aus Venezuela aber auch wichtige Devisen nach Kuba, und zwar für die Tätigkeit tausender Ärzte und anderen Gesundheitspersonals oder auch Lehrkräften aus Kuba. Noch ist unklar, ob sie auf Druck von Trump ausgewiesen werden, wie dies beispielsweise unter dem rechtsextremen Regierungschef Bolsonaro in Brasilien erfolgte, wodurch große Regionen des Landes ohne hinreichende Gesundheitsversorgung blieben.

Individuelle Ebene der Trump-Politik

Wie es in der Region um die Karibik nun weitergehen wird, hängt sehr von den Aktionen des US-Präsidenten und seinem Außenminister ab. Während Trump immense psychologische Deformationen und Probleme aufweist, scheint Marco Rubio seit Beginn seiner politischen Karriere in den USA von einer hasserfüllten Obsession gegen Kuba getrieben. Hier sei nur kurz auf Trump eingegangen, der ja nun gegenüber Kuba vorschlug, es solle mit ihm „einen Deal“ machen. Und dies, nachdem ebendieser Trump sämtliche bilateralen Gesprächsrunden selbst auf Arbeitsebene zu verschiedenen wichtigen bilateralen Themenfeldern ohne Begründung beendet hat. Aufschlussreich ist daher ein Blick zurück, denn im Zuge von Trumps erster Amtszeit werden die Warnungen Dutzender Psychologen publik und offen diskutiert.

So hatten in dem Buch „Der gefährliche Fall Donald Trump“ 27 psychologische Experten argumentiert, dass Trump ein gefährlicher und verrückter Mann sei. Sie konstatierten unter anderem einen „ungezügelten und extremen Gegenwartshedonismus“, pathologischen Narzissmus, Paranoia und Soziopathie. Sein Wahnsinn sei zudem ansteckend, denn von den Traumata, die Menschen unter der Trump-Regierung erlitten haben, bis hin zu den kultähnlichen Merkmalen seiner Anhänger habe er beispiellose negative Folgen für die psychische Gesundheit in den USA und darüber hinaus verursacht. Dazu gehören Phänomene wie zunehmender Realitätsverlust, deutliche Anzeichen von Unberechenbarkeit und unvorhersehbarem Verhalten sowie eine Neigung zur Gewalt als Bewältigungsstrategie.

Ähnlich warnte die Psychologin Mary Trump vor ihrem Onkel Donald. In ihrem biografischen Buch „Zu viel und nie genug – Wie meine Familie den gefährlichsten Mann der Welt geschaffen hat“ vergleicht sie ihn mit einem Dreijährigen, der wisse, dass er nie geliebt worden sei. Donald Trumps Ego sei fragil und müsse stets gestützt werden, „weil er tief im Inneren weiß, dass er nichts von dem ist, was er vorgibt zu sein“. Und was wir seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr erleben, scheint wohl eine Bestätigung dieser weitgehend ignorierten Expertenmeinungen zu sein.

Nun fragt sich, wie das US-System mit einem Demonteur wie Trump und seiner MAGA-Bewegung umgeht, die den ausgeklügelten Mechanismus der „checks and balances“ aushebeln. Es gilt, die verfassungsmäßigen (und völkerrechtlichen) Grundsätze zu bewahren, wenngleich diese schon immer mehr oder weniger elitär, reaktionär, rassistisch und imperialistisch ausgelegt wurden. Es wäre die Frage, ob es gegen einen Tyrannen wie Trump angemessene Gegenmittel gibt. Auf jeden Fall werden im Herbst Zwischenwahlen u.a. für den US-Kongress stattfinden, und aufgrund der innenpolitischen Widerstände – harte Kritik an seiner Politik sowie sinkende Werte bei Meinungsumfragen – könnte er Zuspruch und legislative Unterstützung verlieren, er muss seiner Wählerschaft also liefern. Ob dafür irgendeine Art von Sieg gegen Venezuela oder Kuba oder aber der Skalp Grönlands ausreichen werden, ist mehr als fraglich.

Systemische Ebene der US-Politik

Selbstverständlich handelt auch der GröPaZ (Größter Präsident aller Zeiten) Donald Trump nicht völlig solo, sondern agiert auf der Basis der ideologischen, ökonomischen, medialen, und vor allem militärischen und politischen Grundmuster und Infrastrukturen. Und da zeichnete sich bereits in den 1990er-Jahren ein „imperial overstretch“ (US-Historiker Paul Kennedy) ab, eine Überdehnung der Machtausübung in vor allem geografischer Hinsicht. Dass durch Aufrüstung wirtschaftliche Probleme gelöst werden sollten, versuchte unter anderem der Ex-Schauspieler und Star-Wars-Fan Ronald Reagan in den 1980er-Jahren und vervielfachte das Haushaltsdefizit der USA, obwohl der und seine Republikaner immer wieder Demokraten vorwerfen, fortlaufend Schulden zu produzieren. Dass nun Trump die bereits gigantischen Rüstungsausgaben der USA von 900 Milliarden USD um 50 Prozent (sic!) erhöhen möchte, zeigt, dass er unter den konservativen, reaktionären US-Präsidenten in dieser Hinsicht „der Größte“ sein möchte. Das würde das US-Militär zu einem noch größeren Klimakiller machen, als es heute schon ist (derzeit etwa in der Größenordnung von Frankreich).

Ein weiterer Aspekt der gegen Venezuela, Kuba und andere Staaten der Region gerichteten Politik ist das geschickte und sehr penetrante mediale Attackieren und Kreieren von Negativimages sowie Feindbildern der jeweils ungeliebten Regierungen. Das heißt, dass vor konkreten, realen Attacken und Drohungen ein als Feind oder gar als „Bedrohung“ deklariertes System „sturmreif geschrieben“ wird, sodass hinreichende Teile der US-Bevölkerung und der Weltgemeinschaft eine Aggression tolerieren oder gar unterstützen. Diese Arbeit wird u.a. von den 27.000 PR-Experten des Pentagon und mehreren speziellen Agenturen in den USA verrichtet. Und mit KI ist das vermutlich noch einfacher, wie Texte über „kognitive Kriegführung“ erahnen lassen.

Vor diesem Hintergrund kann Trump und seine Männerriege gut und gern als „Kakistokratie“ („Herrschaft der Schlimmsten“) bezeichnet werden. Verwendet wurde der Begriff im 18. Jahrhundert, wurde aber unter anderem im Zusammenhang mit der Wahl bzw. Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten und der Zusammenstellung seines Kabinetts wiederverwendet. Kakistokratie bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Herrschaft der Schlechtesten. Ursprünglich wurde der Begriff als Antonym zu Aristokratie verwendet, der Herrschaft der Besten. In der kubanischen Tageszeitung Granma (Januar 2025, S. 10) wurde der Begriff für die aktuelle Trump-Regierung verwendet. Darin heißt es:

Es handelt sich dabei um eine dünn getarnte neofaschistische Version derjenigen, die, um ‚die USA wieder groß zu machen‘, keine Lügen, Verschwörungen, Putsche, Sanktionen, Verleumdungskampagnen, Geheimdienstoperationen, Erpressungen, Drohungen, Bündnisse mit anderen Schlimmeren – wie Milei in Argentinien oder Netanjahu in Israel – scheuen, egal wie groß das Leid, wie zahlreich die Armen oder die Zehntausenden von Toten und Hunderttausenden von Verletzten sind.“

Unterstützung für Kuba ist dringend, denn der Würgegriff der Terroristen wird noch verstärkt

„I can’t breathe“ waren die immer leiser gehauchten letzten Worte, bevor der US-Bürger Eric Garner im Jahr 2014 in NYC durch den unerbittlichen Druck des Knies eines Polizisten zu Tode erstickte. Dieser Akt schlimmsten Sadismus eines für Sicherheit und Ordnung ausgebildeten Staatsbeamten gegen einen wehrlosen Mitmenschen lässt sich vor allem auf die US-Politik gegen Kuba übertragen. Die Erstickungspolitik der USA startete offiziell 1961, und sie hält bis heute an. Unerbittlich. Ohne Gnade und Mitgefühl für die Opfer, für die etwa 10 Millionen Menschen in Kuba, die einen eigenen, selbstbestimmten Entwicklungsweg gewählt haben, deren Menschenrechte vom selbstherrlichen Nachbar, einer militärischen Superpower, einem moralischen Zwerg, jeden Tag aufs Neue verletzt werden.

Nun, die Bombardierung Venezuelas und die Entführung von Präsident Maduro sind ein krasser Bruch des Völkerrechts und sämtlicher zivilisatorischen und religiösen Werte. Und unmittelbar nach seinem „Sieg“ bringt Trump Übergriffe auf weitere Gebiete ins Spiel: Mexiko, Kolumbien, Kuba oder Grönland.

Die bisherigen Versuche vieler Staaten und Organisationen, den Imperialismus der USA zu zügeln, haben bislang wenig Erfolg gehabt. So votiert die Weltgemeinschaft alljährlich seit 1992 in der UN-Generalversammlung mit allergrößter Mehrheit für ein Ende der US-Aggressionen gegen Kuba. Doch Washington missachtet nicht nur diese einhellige Forderung der Weltgemeinschaft, sondern eskaliert die Blockade-, Sanktions- und Subversionspolitik noch weiter. Nachweislich verletzt die US-Administration zahlreiche zivilisatorische und religiöse Prinzipien, Menschen- und Völkerrechte, die UN-Charta, internationale Abkommen und Regeln.

All diese Verbrechen der USA müssen nun endlich gestoppt, bestraft und gesühnt werden, zumal der „Expansionstrieb“ der Trump-MAGA-Bande unersättlich sein könnte und raffinierte Formen annehmen dürfte.

In einer Stellungnahme des bundesweiten „Netzwerk Cuba“ zu den aktuellen Terroraktionen heißt es unter anderem:

Dem aggressiven Regime in Washington geht es darum, Angst und Unsicherheit in einer Region zu verbreiten, die sich langsam von der imperialistischen Supermacht im Norden emanzipiert. Länder dieser Region haben vor Jahren eine „Zone des Friedens“ ausgerufen. Dies ist nun von den USA rücksichtslos bzw. absichtsvoll verletzt worden. (…)

Der Vorstand des Netzwerk Cuba in Deutschland fordert, dass mit dieser imperialistischen Gesetzlosigkeit nach Wild-Welt-Manier [sic] nun endlich Schluss gemacht werden muss. Dazu werden alle politischen und zivilgesellschaftlichen Persönlichkeiten und Organisationen aufgerufen, bei der Gegenwehr gegen das gefährliche, monströse USA-Imperium einen konkret-praktischen Beitrag in ihrem Umfeld und gemeinsam zu leisten.“

Titelbild: Ran Sinee / Shutterstock

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US-Sicherheitskräfte jetzt im Israel-Modus

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Seit Jahren kooperieren US-Behörden mit israelischen Sicherheitsbehörden und lassen ihre Agenten dort in "Aufstandsbekämpfung" ausbilden. Das Ergebnis wurde nun offensichtlich, als bei einer versuchten Personenkontrolle eine unbewaffnete Frau erschossen wurde. Am 7. Januar erschossen ICE Agenten, jene Bundesbeamten, welche illegale Migranten fassen und für die Ausweisung verhaften sollen, Renee Good drei Mal, durch das Fenster [...]

Der Beitrag US-Sicherheitskräfte jetzt im Israel-Modus erschien zuerst unter tkp.at.

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Basiert der Kurs der Bundesregierung und der EU auf Lügen?

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Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.

Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.

Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.

Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen

Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.

Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.

Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?

Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine

Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:

„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.

Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.

In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.


Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0

In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.

Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.

In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:

„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.

Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen

Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.

Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.

Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.

Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa

Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.

So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.

Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora

Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:

„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“

Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:

„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“

In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.

An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.

RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.

In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.

Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.

Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor

Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.

Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.

Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.

Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.

Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?

Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.

Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.

Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.

Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.

Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.

Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.

Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.

Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa

Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.

So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.

Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“

Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.

Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung

Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.

Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:

„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“

Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.

Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich

Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.

So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:

„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“

Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.

Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.

Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.

Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:

„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“

Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.

Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.

Was bringt die Zukunft?

Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.

Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?

Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com

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US-Geheimdienste steuern jeden ukrainischen Drohnenangriff auf Russland

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Ohne die umfassende Hilfe durch die US-Geheimdienste und das US-Militär könnte die Ukraine die verheerenden Drohnenangriffe auf russische Raffinerien gar nicht durchführen. Washington ist längst …

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