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Die EU gegen Jacques Baud

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Die Kritik an den Maßnahmen der Europäischen Union (und der folgeverpflichteten Nationalstaaten) gegen den Schweizer Autor und Publizisten Jacques Baud entzündet sich daran, dass mit den gegen Baud verhängten „Sanktionen“ die Normalität des Rechtsstaats auf den Kopf gestellt werde. Die Tätigkeit und das Verhalten von Jacques Baud seien nicht – wie verfassungsrechtlich als Grundlage staatlicher Bestrafung zwingend notwendig – gesetzlich verboten und unter Strafe gestellt – im Gegenteil gelte in der EU das Recht auf freie Meinungsäußerung und – soweit hinsichtlich der Tätigkeit von Jacques Baud überhaupt einschlägig – das Recht auf freie politische Betätigung. Die Maßnahmen gegen Jacques Baud seien daher innerhalb des Rahmens rechtsstaatlicher Normalität illegal. Von Erik Jochem.

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Was diese auf rechtstaatliche Normalität gegründete Argumentation freilich übersieht, ist die Tatsache, dass sich – Kinder und Narren sagen die Wahrheit – die EU, jedenfalls aber die sie repräsentierende politische Klasse einschließlich des EU-Parlaments, seit längerem „im Krieg mit Russland“ befindet und die Zeiten der Normalität nach Auffassung der EU-Verantwortlichen damit gerade hinter uns liegen. Die Maßnahmen gegen Jacques Baud geschehen daher offenbar gerade außerhalb der Normalität, die mit ihnen uno actu außer Kraft gesetzt ist.

Die entscheidende Frage ist also: Darf die EU die Normalität außer Kraft setzen? Wenn ja, handelt es sich bei der EU um das weltweite Unikum eines Nichtstaates mit Souveränitätsrechten (Carl Schmitt), was unmittelbar die Frage nach den verbleibenden Souveränitätsrechten der ihn konstituierenden Nationalstaaten aufwirft. Je nach Blickwinkel wird man einen Nichtstaat mit Souveränitätsrechten als institutionelles Wunderwerk oder als Monstrum betrachten. Der amtierende amerikanische Präsident jedenfalls nennt die EU das Problem Europas (was ihm die EU niemals vergeben wird).

Die Unterscheidung in Freund und Feind ist nach Carl Schmitt der Kern des Politischen. Es ist personell die Unterscheidung zwischen denen, für die die Normalität, und denjenigen, für die der Ausnahmezustand gilt. Das gilt nach innen wie nach außen.

Für Jacques Baud gilt mit den über ihn verhängten Maßnahmen, die keineswegs nur symbolisch seine soziale Ausgrenzung – seinen sozialen Tod – bezwecken, zweifellos der Ausnahmezustand. Jacques Baud ist qua Edikt Staatsfeind (Paria) der EU und Deutschlands.

So wie die Sanktionen gegen Russland und die militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine nach der Identifikation Russlands als Feind des Guten schlechthin (der Demokratie, des Völkerrechts, der Menschenrechte etc.) zweifellos Kriegshandlungen unmittelbar unterhalb der Schwelle des eigentlichen Waffengangs darstellen (sollen), sind die Sanktionen gegen Jacques Baud – mehr freilich noch die gegen deutsche Staatsbürger und Bürger anderer Mitgliedstaaten gerichteten Maßnahmen – steigerungsfähige Akte der Gewalt im Innern.

All das ist nicht ohne historische Vorbilder. Im historischen Griechenland und Rom galten in Kriegszeiten für die zeitweiligen Führer des Staates diktatorische Rechte, um der kriegerischen Gefahr nach innen und außen zu begegnen. Selbst in Friedenszeiten konnte der „innere Feind“ verbannt, für vogelfrei erklärt oder notfalls hingerichtet werden. Sokrates soll der Legende nach den Freitod der Verbannung als Feind der öffentlichen Ordnung vorgezogen haben.

Auf einer noch tieferen Ebene funktioniert die Identitätsbildung von Gruppen nicht so sehr über positive Gemeinsamkeit, die immer unbestimmt bleibt, sondern über Ab- und Ausgrenzung.

Für das Homogenitätsgefühl der Gruppe und ihren inneren Frieden ist ursprünglich konstituierend die körperliche Gewalt bis zur Tötung/Opferung gegen Außenseiter.

Der Krise aller gegen alle folgt die tödliche Erlösung aller gegen einen und der Umschlag des Getöteten in die Heiligkeit eines Gottes, ein archaisches Muster, das die Geschichte Jesu Christi menschheitsgeschichtlich offenbart (René Girard) und dazu geführt hat, dass Texte wie der vorliegende inhaltlich verfasst und darüber hinaus auch im Rahmen jedenfalls formell bestehender Meinungsfreiheit geäußert werden können.

Der Weiterentwicklung des Kulturprinzips des Sündenbocks (Menschenopfer unter der Ägide von Priestern lösen das spontane Ereignis ab und werden im Zuge der „Humanisierung“ der Menschheit, die zweifellos stattfindet, durch andere Opfer ersetzt – die „Bindung“ Isaacs in der Bibel) verdankt sich auch der moderne Fall Jacques Baud – was kein Trost ist.

Tatsächlich gilt, dass Jacques Baud der stellvertretende Sündenbock für das ist, was die EU-Verantwortlichen als illegitime Bedrohung ihrer selbstempfundenen Mission der Weltmoralität (Annalena Baerbock) im Sinne einer woken „civil religion“ (Hans-Georg Moeller) durch die öffentliche Meinung empfinden.

Nicht umsonst nehmen sie mit Jacques Baud den fundiertesten und sachlichsten Analytiker des Kriegs in der Ukraine mit vergangener erfolgreicher Friedensvermittlertätigkeit für die UNO in Afrika ins Visier.

Tatsächliches Motiv der Sanktionen ist nicht Parteinahme für Russland und dessen Präsidenten Putin im Ukrainekrieg – diese liegt bei Jacques Baud genau nicht vor. Das wahre Vergehen lautet auf Blasphemie. Jacques Baud glaubt explizit nicht an eine moralische Bewertung des Konflikts, sondern kritisiert deren Prinzip – sein Vergehen ist seine öffentlich vertretene A-Moral (Hans-Georg Moeller), das Bestehen auf rationaler Bewertung und der Möglichkeit der Eindämmung des Konflikts durch rationalen Dialog. Niemand hasst Abtrünnige mehr als die Kirche. Der moralische Wokismus, der angeblich nur den Hass anderer verfolgt, steckt selbst voller Hass.

Dass mit Jacques Baud ein im Sinne der „Anklage“ geradezu offensichtlich Unschuldiger geopfert wird, offenbart aber nicht nur die zugrundeliegende zivilreligiöse Irrationalität. Die Wahl eines unparteiischen Unschuldigen gemahnt als Echo an die christliche Metapher der Opferung des Unschuldslamms und die davon ausgehende besondere Erschütterung, die den Kern des christlichen Glaubenserlebnisses und die damit untrennbar verbundene Rebellion gegen die Gewalt der Opferung ausmacht.

Mit der Wahl Jacques Bauds als Opfer erscheint damit ein Wendepunkt erreicht.

In der Zwischenzeit ist die Frage nach dem Monstrum ungeklärt, während die Idee des Nationalstaats der chauvinistischen Rechten überlassen bleibt.

Titelbild: Jacques Baud beim 36. Pleisweiler Gespräch / NachDenkSeiten

(Auszug von RSS-Feed)

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Stirbt die Demokratie? Drei Gründe sprechen dafür

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In der antiken griechischen Welt entstand die Idee der Demokratie. Das Volk sollte über sein eigenes Schicksal entscheiden. Und Perikles, der athenische Staatsmann, nannte auch das entscheidende Kriterium einer demokratischen Gesellschaft: Die Interessen der Mehrheit müssen sich durchsetzen. Von Oskar Lafontaine.

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Heute wird die Demokratie von drei Kräften unterwandert, wenn nicht unmöglich gemacht:

  • von der zunehmenden Ballung wirtschaftlicher Macht;
  • von der zunehmenden Zerstörung der eigenen Urteilsbildung durch Propaganda und der Steuerung der Meinungsbildung durch psychosoziale und verhaltenspsychologische Techniken;
  • von der zunehmenden Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Cancel-Culture, Regierungen und Institutionen des Staates.

Dass wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährdet und die Meinung der Mehrheit der Bevölkerung stark beeinflusst, ist bekannt. Schon Marx und Engels analysierten: „Die Gedanken der herrschenden Klasse sind in jeder Epoche die herrschenden Gedanken.“

Technik beherrscht Mensch

Nach dem Zweiten Weltkrieg warnten die Ökonomen der Freiburger Schule um Walter Eucken, dass zu große wirtschaftliche Macht die Demokratie gefährde. Das zeigt sich mittlerweile in allen Industriestaaten, besonders in den USA. Schon 2015 bezeichnete der ehemalige Präsident Jimmy Carter die Vereinigten Staaten als eine „Oligarchie mit grenzenloser politischer Bestechung“.

Großen Einfluss hat die Rüstungsindustrie, die Kongress und Senat steuert, mit dem Ergebnis, dass die USA den mit Abstand größten Militärhaushalt der Welt haben. Ehrlicherweise nennen sie ihr Ministerium jetzt nicht mehr Verteidigungsministerium, sondern Kriegsministerium. Seit ihrem Bestehen haben die Vereinigten Staaten zahllose Kriege geführt. Die amerikanische Verteidigungsindustrie hat nicht zuletzt die Nato-Osterweiterung durchgesetzt. Wie von dem langjährigen Doyen der US-Diplomatie, George Kennan, vorausgesagt, führte diese zum Ukraine-Krieg und bescherte den amerikanischen Rüstungsbetrieben Milliardengewinne.

Ebenso großen Einfluss hat die Energiewirtschaft, die für die Ölkriege der USA mitverantwortlich ist. Die Interventionen im Interesse der Energiekonzerne begannen 1953 mit dem Sturz des demokratisch gewählten Ministerpräsidenten des Iran, Mohammad Mossadegh, und setzten sich fort mit der Ermordung Saddam Husseins 2006 und Muammar al-Gaddafis 2011 sowie der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro 2025.

Einen nicht zu unterschätzenden Einfluss hat selbstverständlich auch die amerikanische Finanzindustrie. Als ich Ende der neunziger Jahre in den USA Gespräche führte und für eine Regulierung der Finanzmärkte warb, antwortete mir der damalige stellvertretende Finanzminister Larry Summers: „Das können wir nicht machen, die Wall Street hat den Wahlkampf Bill Clintons finanziert.“ Es war nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzkrise das Weltfinanzsystem erschütterte.

Die Techgiganten der USA haben die Welt in einem noch nicht absehbaren Ausmaß verändert. Sie beeinflussen die Politik Washingtons nicht nur, weil sie große finanzielle und wirtschaftliche Macht haben. Noch entscheidender ist ihre zunehmende Fähigkeit, die Urteile und Meinungen der Menschen zu formen und zu steuern. Der Philosoph Günther Anders veröffentlichte schon 1956 sein philosophisches Werk über die „Antiquiertheit des Menschen“. Er sei moralisch, emotional und in seiner Vorstellungskraft nicht mehr auf der Höhe seiner technischen Möglichkeiten.

Enteignung des Privatlebens

Der Mensch beherrsche nicht mehr die Technik, sondern die Technik beherrsche ihn. Er könne mit den Folgen seiner eigenen technischen Schöpfungen nicht mehr Schritt halten.

Es sieht immer mehr so aus, als werde das „Cogito, ergo sum“ („Ich denke, also bin ich“) des René Descartes durch ein von Algorithmen und Mikrotargeting gesteuertes Denken ersetzt.

Das Microtargeting, das Manipulieren der Menschen durch maßgeschneiderte Botschaften, beruht auf der ständigen psychosozialen Ausforschung des Einzelnen. Er hat kein Privatleben mehr. Unzählige Daten werden über ihn gesammelt, und stolz heißt es aus der Branche: „Wir wissen mehr über dich als du selbst.“

Früher kämpften linke Parteien gegen die Enteignung der Arbeitnehmer im Arbeitsprozess, also dagegen, dass sie durch ihren Lohn zu wenig von dem bekamen, was sie an Reichtum geschaffen hatten.

Die Enteignung des Privatlebens ist vielleicht ein noch viel größeres gesellschaftliches Problem. Aber sie ist kaum ein Thema der Politik, und es gibt noch keine Antwort darauf, wie man diesen zerstörerischen Prozess begrenzen und steuern kann. Wenn das so weitergeht, dann ist das Gerede über Demokratie, über die Herrschaft des Volkes, nur noch ein wirklichkeitsfremdes Geschwätz.

Was uns blüht, hatte schon Edward Bernays, der Neffe von Sigmund Freud, vor hundert Jahren aufgeschrieben. In seinem Buch mit dem Titel „Propaganda“ lesen wir:

Die bewusste und zielgerichtete Manipulation der Verhaltensweisen und Einstellungen der Massen ist ein wesentlicher Bestandteil demokratischer Gesellschaften. Organisationen, die im Verborgenen arbeiten, lenken die gesellschaftlichen Abläufe. Sie sind die eigentlichen Regierungen in unserem Land. Wir werden von Personen regiert, deren Namen wir noch nie gehört haben. Sie beeinflussen unsere Meinungen, unseren Geschmack, unsere Gedanken [. . .]. Wenn viele Menschen möglichst reibungslos in einer Gesellschaft zusammenleben sollen, sind Steuerungsprozesse dieser Art unumgänglich.

Einen täglich spürbaren Einfluss auf Meinungsbildung und Meinungsäußerungen hat die aus den USA stammende Cancel-Culture. Eine Sprachpolizei ist entstanden, die wie die staatlichen Ordnungshüter darüber wacht, ob sich jemand korrekt verhält. Tut er das nicht, folgt ein Shitstorm. Im schlimmsten Fall werden Leute entlassen, weil sie etwas angeblich Falsches gesagt haben.

Tägliche Einschüchterung ist das Programm dieser Demokratieverächter. Ohne einander widersprechende Meinungen aber gibt es keine demokratische Gesellschaft. Daher sollte es eine vorrangige Aufgabe des Staates sein, eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Das Gegenteil geschieht. Unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, wird die Meinungsfreiheit in Deutschland und Europa in immer größerem Maße eingeschränkt. Denunziation und Ausgrenzung anderer bis zur Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz waren Merkmale des Faschismus. „Bestrafe einen, erziehe hundert“, mit dieser Methode versuchte auch Mao Zedong die Bevölkerung zur Konformität zu zwingen.

So als gäbe es kein Grundgesetz

Ein empörendes Beispiel, in welchem Ausmaß freie Meinungsäußerungen unterdrückt werden, sind die Sanktionen des EU-Ministerrates gegen Einzelpersonen, die in einem einmaligen Akt der Willkür, ohne rechtliches Gehör und Gerichtsverfahren, wie im Mittelalter für vogelfrei erklärt werden. Die Vermögenswerte werden eingefroren, die Konten gesperrt, die Sanktionierten dürfen in der EU nicht mehr reisen, und niemand in der EU darf diesen Menschen Geld oder wirtschaftliche Vorteile verschaffen. Derartige staatliche Willkür hat man lange Zeit für unmöglich gehalten.

Eine brutale Form der Ausgrenzung wurde in Deutschland aber schon während der Corona-Zeit eingeübt. So als gäbe es kein Grundgesetz, wurden Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Ohne überzeugende wissenschaftliche Begründung waren Kontaktverbote, Ausgangsbeschränkungen, Einschränkungen der Versammlungsfreiheit, Maskenpflicht, Schulschließungen, Beschränkung der Reisefreiheit und ein unglaublicher Druck, sich impfen zu lassen, an der Tagesordnung. Nach der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte die gesetzliche Impfpflicht für alle eingeführt werden, und die Leute durften sogar ihre sterbenden nächsten Verwandten nicht mehr besuchen – eine unglaubliche Grausamkeit.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker

Die deutsche Justiz versagte. Selbst das Bundesverfassungsgericht enttäuschte, weil es dieser Politik nicht in den Arm fiel. Das Ergebnis war, dass das Vertrauen in das höchste deutsche Gericht von 81 auf 63 Prozent sank.

Die Politik setzt auf Angst, um die Bürger zum richtigen Verhalten zu zwingen. Mehr als die Hälfte der Deutschen sagen mittlerweile, sie könnten ihre Meinung nicht mehr frei äußern, weil sie Nachteile befürchten. Als sei ihnen das völlig gleichgültig, lassen Politiker in Berlin und Brüssel sich immer wieder neue Gesetze einfallen, um die Meinungsfreiheit weiter einzuschränken und vor allem die sozialen Medien zu regulieren. Legendär ist in Deutschland mittlerweile der neue Paragraf 188 StGB, der den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wiederaufleben ließ und die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellte.

Spitzenreiter der beleidigten Politiker ist Friedrich Merz, der laut Welt am Sonntag auf 4.999 Strafanträge kam. Auf Platz 2 folgte FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann mit 1.900, noch vor den grünen Ex-Ministern Robert Habeck und Annalena Baerbock mit 800 beziehungsweise 500 Strafanträgen. Dass dieselben Politiker an der Spitze derjenigen stehen, die Russland im Stellvertreterkrieg mit der Ukraine bestrafen und mit deutschen Taurus-Raketen angreifen wollen, ist ein interessanter Fall für eine psychologische Interpretation.

In der Cancel-Culture-Gesellschaft kommt auch die Denunziation wieder in Mode. Um aufmüpfige Bürger an die Kandare zu nehmen, werden Denunziationsportale eingerichtet. Als der Journalist Henryk M. Broder einmal gefragt wurde, warum die Deutschen das Aufkommen des Nationalsozialismus nicht verhindert hätten, antwortete er: „Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid.“ Da müssten doch alle Alarmglocken klingeln.

Eine neue Art von Faschismus, so scheint es, kommt auf leisen Sohlen. Der Geist der Aufklärung ist nicht mehr lebendig. „Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen können“, sagte Voltaire. Heute bestimmen Dauerempörte, Beleidigte, Canceller, sogenannte Faktenchecker, autoritäre Zeitgenossen, die jede Abweichung als Bedrohung empfinden, die Debatte. Demokratie aber beruht auf Toleranz und Freiheit, und Freiheit ist immer auch die Freiheit der Andersdenkenden.

Dieser Artikel erschien zuerst am 29. Januar 2026 in der Weltwoche Deutschland Nr. 05.26.

Titelbild: Ian Dyball/shutterstock.com

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Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen

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Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen.

Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND oder Berliner Zeitung berichten. Overton geht in diesem Artikel auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten:

„Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“

Lange Haftstrafen möglich

ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen:

„Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft.

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach.

Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen.

Das Parlament nickt ab

Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?

Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ beschrieben.

„Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“

Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link. Laut Multipolar wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper.

Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt:

Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“

Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln.

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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US-Interventionismus: Sanktionen, Regime-Change-Strategien und Völkerrecht (Serie zu Venezuela, Teil 3)

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Die USA mischen sich bereits seit Langem mit zahlreichen Maßnahmen in die inneren Angelegenheiten Venezuelas ein: Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in dem Land offen Strategien des Regimewechsels, die kürzlich gar in die Entführung des Staatsoberhaupts gemündet sind. Diese Politik steht schon lange in klarem Widerspruch zur selbst proklamierten „regelbasierten Ordnung“. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Dieser Beitrag bildet den dritten Teil der Venezuela-Serie. Er kann für sich gelesen werden; ein umfassenderes Verständnis der historischen und strukturellen Zusammenhänge ergibt sich jedoch aus der Lektüre der ersten beiden Teile. Zudem befindet sich im Anhang ein PDF zum Download mit Dokumenten und Leaks.

Den ersten Teil der Serie finden Sie unter diesem Link, den zweiten unter diesem Link.

  1. Einleitung

    Die Außenpolitik der USA in Lateinamerika folgte seit jeher dem Geist der Monroe-Doktrin von 1823, die Nord- und Südamerika zur Einflusszone der USA erklärte und europäische Einmischung als Gefahr für die amerikanische Sicherheit brandmarkte. Was zunächst als antikoloniale Schutzbehauptung einer jungen Republik daherkam, entwickelte sich über die Jahrzehnte zu einem Interventionismus, der die Vormachtstellung Washingtons in der westlichen Hemisphäre zementieren sollte. Bereits zu Zeiten des Kalten Krieges wurden dabei grundlegende Prinzipien des Völkerrechts – allen voran das Interventionsverbot und die staatliche Souveränität – immer wieder gebrochen. Drastische Beispiele sind der Sturz der reformorientierten Regierungen in Guatemala 1954 und Chile 1973 durch direkte oder verdeckte US-Einmischung sowie die militärische Intervention in der Dominikanischen Republik 1965. Guatemala und die Dominikanische Republik stehen stellvertretend für offene hegemoniale Eingriffe im Namen der Containment-Politik[1], während in Chile CIA-gestützte Destabilisierungsaktionen zum blutigen Putsch gegen Salvador Allende führten. Solche Präzedenzfälle untergruben die Norm der Nichteinmischung massiv.

    Diese historische Bilanz US-amerikanischer Einflussnahmen bildet den Hintergrund für die Entwicklung in Venezuela seit 1999, als Hugo Chávez eine anti-neoliberale, bolivarische Politik einschlug und damit ins Visier Washingtons geriet. Schon früh entwickelte sich das Verhältnis zu einem schweren Konflikt, der bis in die Gegenwart fortbesteht.

  2. Venezuelas Leiden unter US-Sanktionspolitik von 1999 bis 2026

    Schon unter Präsident Chávez verschlechterten sich die Beziehungen zu Washington zusehends, was sich zunächst in diplomatischen Verstimmungen und punktuellen Strafmaßnahmen zeigte. Dazu gehörten unmittelbar wirksame Maßnahmen wie die jährliche Nicht-Zertifizierung Venezuelas als Kooperationspartner mit weitreichenden Folgen für gemeinsame Ausbildungs- und Trainingsprogramme, Wegfall von Informationsaustausch und Verzögerungen oder Ausfall bei Wartung und Ersatzteilen, besonders bei den venezolanischen Streitkräften.

    Mittelbare, strukturell, politisch wirkende Folgen waren Reiseunfähigkeit zu Konferenzen oder Trainings, der Ausschluss von medizinischer Versorgung, familiäre Trennungen bei US-basierten Angehörigen und die über allem schwebende soziale und symbolische Stigmatisierung als der „unzuverlässige dubiose Venezolaner“. Dies legte den Keim zur innenpolitischen Polarisierung.

    2006 verhängte die Bush-Regierung ein erstes Sanktionspaket gegen Venezuela, angeblich[2] wegen mangelnder Kooperation im Anti-Terror-Kampf. Nachdem Nicolás Maduro 2013 Chávez’ Nachfolge angetreten war und Massenproteste 2014 gewaltsam niedergeschlagen wurden, schuf der US-Kongress eine gesetzliche Grundlage für Sanktionen: Ende 2014 verabschiedete er den Venezuela Defense of Human Rights and Civil Society Act, der Sanktionen gegen venezolanische Funktionäre ermöglichte, die für Menschenrechtsverletzungen[3] verantwortlich gemacht wurden. Kurz darauf dehnte Präsident Barack Obama diese Politik aus: Im März 2015 erklärte er Venezuela per Executive Order sogar zur „außergewöhnlichen Bedrohung“[4] für die nationale Sicherheit der USA und fror das Vermögen mehrerer Spitzenfunktionäre ein.

    Mit der Amtsübernahme von Donald Trump (2017) verschärfte Washington den Sanktionskurs erheblich. Die Trump-Administration belegte Dutzende weitere venezolanische Regierungsmitglieder, Militärs und Angehörige der Justiz mit Einreisesperren und Kontosperrungen – unter anderem Richter des Obersten Gerichts, die der Entmachtung des oppositionell dominierten Parlaments beschuldigt wurden.

    Bereits ab 2015 wirkten sich informelle Finanzmaßnahmen faktisch wie Sanktionen aus: Banken zogen sich zurück, Kreditlinien wurden gekappt und internationale Transaktionen blockiert. Diese Praxis der ‚Overcompliance’ führte de facto zu einem Ausschluss Venezuelas vom internationalen Kapitalmarkt – lange vor den offiziellen Finanzsanktionen der Executive Order 13808 im August 2017. Im August 2017 dann verhängte die US-Regierung weitere Finanzsanktionen gegen den venezolanischen Staat: US-Bürgern und Banken wurde verboten, neue venezolanische Staatsanleihen oder Schuldverschreibungen des Ölkonzerns Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) zu kaufen. Diese Maßnahme kappte Venezuelas Zugang zu den Kapitalmärkten nun vollständig und lückenlos. Ziel war es, die Maduro-Regierung wirtschaftlich auszuhungern. Zugleich deutete Trump öffentlich eine „militärische Option“ gegen Maduro an – eine Drohgebärde, die in Lateinamerika Alarm auslöste.

    Das Human Rights Council veröffentlichte in seiner 48. Sitzung vom 13. September bis 1. Oktober einen erschütternden Bericht[5], in dem es feststellte, dass ein umfassender Sanktionsrahmen – einschließlich sektoraler Maßnahmen gegen Öl-, Gold- und Minenindustrie – die grundlegendsten Menschenrechte unterminiert habe. Grundlegende Dienste wie Elektrizität, Wasser, Gesundheits- und das Bildungssystem wurden massiv beeinträchtigt. Humanitäre Ausnahmen seien unzureichend, um Verschlechterungen der Lage zu kompensieren. „Over-Compliance“, also Übererfüllung durch Finanzakteure, verstärkte die negativen Effekte über den ursprünglichen Sanktionsrahmen hinaus.

    Nach der in Teilen umstrittenen Wiederwahl Maduros 2018, die die USA und EU als illegitim einstuften, folgte die nächste Eskalationsstufe: Im Januar 2019 erkannte Washington Oppositionsführer Juan Guaidó als legitimen Interimspräsidenten Venezuelas an. Unmittelbar darauf brach Caracas die diplomatischen Beziehungen zu den USA ab. Die US-Regierung schnürte nun ein umfassendes Sanktionspaket mit dem erklärten Ziel, Maduro zu stürzen. Im Frühjahr 2019 wurden zum ersten Mal Sektoralsanktionen verhängt: Die USA belegten das Staatsölunternehmen PDVSA mit einem Öl-Embargo, was faktisch einen Exportstopp für venezolanisches Öl in die USA bedeutete. Zudem fror das US-Finanzministerium alle venezolanischen Staatsvermögen in den USA ein (darunter Milliarden aus Öleinnahmen) und stellte sie später dem Guaidó-Lager in Aussicht. Es folgten Sanktionen gegen die Zentralbank Venezuelas und andere Schlüsselbereiche der Wirtschaft.

    Die EU-Partner schlossen sich dem Druck an, wenngleich in milderer Form: Die Europäische Union verhängte ab 2017 ein Rüstungsembargo und fror Vermögenswerte ausgewählter venezolanischer Amtsträger ein, insgesamt 25 Personen bis 2020[6]. Auch Kanada, Panama, die Schweiz und Großbritannien erließen Magnitsky-ähnliche Sanktionen[7] gegen Maduro-Vertraute. Multilaterale Gremien wie der UN-Sicherheitsrat konnten keine kollektiven Sanktionen beschließen – Russland und China blockierten entsprechende Vorstöße. Stattdessen bildeten die USA mit Gleichgesinnten informelle Koalitionen wie die Lima-Gruppe lateinamerikanischer Staaten, um den wirtschaftlichen und diplomatischen Druck auf Caracas zu erhöhen.

    Insgesamt lässt sich eine stetige Verschärfung der Sanktionspolitik feststellen: von gezielten Strafmaßnahmen gegen Einzelpersonen hin zu umfassenden Wirtschafts- und Ölsanktionen, die Venezuela von den Weltmärkten isolieren sollten. Rechtsbasis waren einerseits Beschlüsse des US-Kongresses und präsidentielle Executive Orders, andererseits Abstimmungen in EU-Räten. Institutionell traten vor allem das US-Treasury Department (OFAC) als Sanktionsbehörde sowie das Außenministerium als Taktgeber auf den Plan. Der UN-Sonderberichterstatter für Sanktionen, Idriss Jazairy, warnte früh, dass die einseitigen US-/EU-Sanktionen erheblichen Schaden für die venezolanische Zivilbevölkerung anrichteten und völkerrechtlich bedenklich seien[8].

    Spätestens ab 2019 griffen die Strafmaßnahmen so tief in den venezolanischen Ölhandel und Finanzsektor ein, dass man von einer wirtschaftlichen Blockade sprechen kann – insbesondere nachdem 2020/21 selbst Drittstaaten-Unternehmen sanktioniert wurden, die Venezuelas Öl exportierten (sekundäre Sanktionen). Diese Entwicklungen rahmen den Konflikt und bereiten den Boden für noch drastischere Regime-Change-Versuche vor, wie im Folgenden gezeigt wird.

  3. Regime-Change-Strategien

    Parallel zur Sanktionsschraube verfolgten die USA in Venezuela offen Strategien des Regimewechsels. Bereits unter Präsident Chávez unterstützte Washington oppositionelle Kräfte materiell und propagandistisch, was im April 2002 in einen kurzzeitigen Putsch kulminierte. An diesem 11. April 2002 nutzten abtrünnige Militärs und Gegner der Regierung gewalttätige Unruhen als Vorwand, um Chávez zu verhaften und eine Übergangsjunta unter Pedro Carmona zu installieren. Die Bush-Regierung in Washington wusste im Voraus über detaillierte Putschpläne Bescheid, wie später freigegebene CIA-Dokumente enthüllten[9]. Statt Caracas zu warnen, reagierte das Weiße Haus jedoch mit stillschweigender Billigung: So behauptete Bushs Pressesprecher Ari Fleischer am Tag nach dem Putsch wahrheitswidrig, Chávez sei freiwillig zurückgetreten, um die Machtübernahme der Putschisten zu legitimieren. Diplomatisch isoliert – selbst die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) forderte die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung – brach das Carmona-Regime jedoch binnen 48 Stunden in sich zusammen, Chávez kehrte dank loyaler Militärs und Massenprotesten ins Amt zurück.

    Nach diesem Fiasko bemühte sich Washington, seine Rolle herunterzuspielen. Gleichwohl belegte ein interner Bericht des US-Außenministeriums, dass US-Stellen (State Department, Verteidigungsministerium) in den Jahren zuvor venezolanische Institutionen und Oppositionsgruppen mit rund 3,3 Millionen US-Dollar unterstützt hatten – darunter auch Akteure, die in den Putsch involviert waren. Ebenso setzte die vom US-Kongress finanzierte National Endowment for Democracy (NED) ihre Fördergeldzahlungen an regierungskritische NGOs und Medien auch nach 2002 unvermindert fort, selbst an Organisationen unter der Leitung bekannter Putschbefürworter. Diese Netzwerke aus USAID-, NED- und OTI-Programmen (Office for Transition Initiatives) begleiteten fortan die venezolanische Opposition mit Trainings, Logistik und Finanzmitteln – offiziell zur Förderung von Demokratie und Zivilgesellschaft, de facto aber oft zur Stärkung anti-chavistischer Kampagnen.

    In den folgenden Jahren versuchte die Opposition wiederholt, Chávez auf legalem Weg zu stürzen (z. B. Recall-Referendum 2004, Generalstreik, etc.), jedoch ohne Erfolg. Nach Chávez’ Tod 2013 übernahm Nicolás Maduro, doch die US-Strategie des Regimewechsels blieb bestehen und intensivierte sich sogar. Ein entscheidender Höhepunkt war 2019: Maduro trat im Januar 2019 seine zweite Amtszeit an, basierend auf den umstrittenen[10] Wahlen von 2018. Die Opposition boykottierte diese Wahlen größtenteils, und im In- und Ausland wurden ihre Ergebnisse als manipuliert angeprangert[11].

    Am 23. Januar 2019 erklärte sich daraufhin der Parlamentspräsident Juan Guaidó vor Tausenden Anhängern selbst zum „Interimspräsidenten“ Venezuelas – ein beispielloser Schritt, der offensichtlich koordiniert mit Washington vorbereitet worden war. Wie später bekannt wurde, rief US-Vizepräsident Mike Pence Guaidó am Vorabend persönlich an und versprach ihm volle Unterstützung der USA, sollte er die verfassungsrechtliche Begründung für eine Übergangspräsidentschaft liefern. Dieses grüne Licht aus dem Weißen Haus setzte einen zuvor geheim abgestimmten Plan in Gang, in den US-Diplomaten, Abgeordnete und Oppositionsführer seit Wochen involviert waren. Präsident Trump erkannte Guaidó nur Minuten nach dessen Proklamation offiziell als legitimen Staatschef an. Fast synchron folgten zahlreiche Regierungen dem US-Vorbild: Kanada, Brasilien, Kolumbien, Argentinien, Chile, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Spanien und insgesamt über 50 Staaten sprachen Guaidó innerhalb weniger Tage ihre Anerkennung aus.

    Diese rasche internationale Anerkennungskampagne wurde von Washington orchestriert und diplomatisch forciert. So drängte Pence etwa im April 2019 den UN-Sicherheitsrat, Guaidó anstelle Maduros anzuerkennen, und rief die OAS dazu auf, Venezuelas Sitz neu zu besetzen. Tatsächlich stimmte die Organisation Amerikanischer Staaten kurz darauf mit knapper Mehrheit dafür, den von Guaidó ernannten Gesandten als offiziellen Vertreter Venezuelas zu akzeptieren – ein diplomatischer Erfolg für die USA und OAS-Generalsekretär Luis Almagro, der offen Partei für die Opposition ergriff.

    Die Rolle zentraler Institutionen der US-Außenpolitik bei diesen Regime-Change-Versuchen war unübersehbar: Das US-Außenministerium (unter Mike Pompeo) und der Nationale Sicherheitsberater John Bolton trommelten öffentlich für einen Machtwechsel in Caracas. Bolton zählte Venezuela zusammen mit Kuba und Nicaragua zur „Troika der Tyrannei“ und stellte Maduro ein Ultimatum. Die USAID organisierte im Februar 2019 zusammen mit Guaidós Team eine vielbeachtete, aber letztlich gescheiterte Hilfslieferungsoperation an der kolumbianisch-venezolanischen Grenze – ein Propagandaschachzug, um die venezolanische Armee zum Überlaufen zu bewegen. Die halbstaatliche NED erhöhte zugleich ihre Fördergelder für „demokratische Initiativen“ in Venezuela erheblich.

    Die OAS fungierte als politischer Resonanzboden: Almagro legitimierte Guaidó mit Verweis auf die Interamerikanische Demokratie-Charta, während die ALBA-Staaten (Bolivarianische Allianz) Maduros Präsidentschaft verteidigten. Im Hintergrund zogen US-Gesandte wie der Sonderbeauftragte Elliott Abrams die Fäden, koordinierten Diplomatie, Sanktionen und Geheimdienstaktivitäten. Thinktanks wie der Atlantic Council in Washington erarbeiteten derweil bereits detaillierte „Transition Plans“ für ein Venezuela nach Maduro, in denen die Restrukturierung der Ölindustrie, die Abhaltung freier Wahlen und die Reintegration in die Weltwirtschaft skizziert wurden.

    Trotz dieses mehrgleisigen Vorgehens – Wirtschaftssanktionen, diplomatische Isolation, Unterstützung einer Quasi-Parallelregierung und psychologischer Druck auf das Militär – blieb Maduros Sturz bis 2023/24 aus. Guaidó konnte sich innenpolitisch nicht durchsetzen und verlor bis Ende 2022 sogar den Parlamentsvorsitz; Anfang 2023 löste die Opposition ihre „Interimsregierung“ mangels Erfolgen auf. Dennoch demonstrierte die Episode 2019, wie weitreichend die internationale Inszenierung eines Regierungswechsels mittlerweile gehen kann: Von offenen Appellen an das venezolanische Militär, die Seite zu wechseln, bis zur konzertierten Anerkennung eines Parallelpräsidenten – ein Vorgehen, das einen Präzedenzfall in der diplomatischen Geschichte darstellt und Fragen nach seiner völkerrechtlichen Zulässigkeit aufwirft.

  4. Völkerrechtliche Bewertung

    Die völkerrechtliche Würdigung der US-Strategie gegenüber Venezuela fällt weitgehend kritisch aus. Aus Sicht der UN-Charta und angrenzender Normen werden durch die beschriebenen Handlungen mehrere Grundprinzipien tangiert oder verletzt:

    • 4.1 Das Interventionsverbot und Prinzip der Souveränität (Art. 2 Ziff. 1 und 7 UN-Charta). Dieses untersagt Staaten die Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer souveräner Staaten, insbesondere in deren politisches System. Die gezielte Unterstützung eines Staatsstreichs (wie 2002 versucht) und die Anerkennung einer Alternativregierung (wie 2019 bei Guaidó) stellen zweifellos Eingriffe in den Hoheitsbereich Venezuelas dar. Zwar argumentierten die USA und Verbündete, Guaidó berufe sich auf die venezolanische Verfassung – doch aus völkerrechtlicher Sicht bleibt die Regierung Maduro trotz Wahlzweifeln die De-facto- und De-jure-Regierung, solange keine innerstaatliche Ablösung erfolgt. Die Kollektive Anerkennung Guaidós war ein politischer Akt, der von Ländern wie Mexiko, Uruguay, Russland, China und vielen anderen explizit als Bruch der Nichteinmischung verurteilt wurde. Der ständige Vertreter Russlands Wassili Nebensja etwa mahnte im Sicherheitsrat, Washington solle „aufhören, in die Angelegenheiten anderer Staaten zu intervenieren“[12]. Lateinamerikanische Regionalorganisationen wie die CELAC (Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten) bekräftigten wiederholt das Prinzip, dass jede Änderung in Venezuela friedlich und vom venezolanischen Volk selbst ausgehen müsse – eine klare Absage an äußeren Regimewechsel.
    • 4.2 Das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta) verbietet nicht nur den direkten Einsatz von Waffengewalt, sondern bereits die Drohung mit Gewalt. Schon Trumps wiederholte Andeutung einer „militärischen Option“ könnte man als Drohkulisse werten, die völkerrechtlich problematisch ist. Der am 3. Januar 2026 tatsächlich durchgeführte Militärschlag und die Entführung des Staatsoberhauptes ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats stellt einen eindeutigen Akt der Aggression dar. Schon vor der Entführung wurden ein Teilstreitkräftemarineeinsatz mit Blockadecharakter in der südlichen Karibik und punktuelle Luftschläge auf angebliche Drogentransporte von der US-Regierung initiiert. UN-Experten verurteilten im Dezember 2025 die von Washington verkündete Blockade venezolanischer Öltanker als klaren Verstoß gegen das Gewaltverbot und grundlegende Normen des Völkerrechts.

      Eine Blockade gilt als Einsatz von militärischer Gewalt und wurde von den Vereinten Nationen 1974[13] ausdrücklich als rechtswidriger Aggressionsakt definiert. Die Expertengruppe stellte fest: „Es gibt kein Recht, einseitige Sanktionen mittels einer bewaffneten Blockade durchzusetzen“. Dies käme einem bewaffneten Angriff gleich, der nach Art. 51 UN-Charta das angegriffene Land grundsätzlich zum Selbstverteidigungsschlag berechtigen würde. Die im Herbst 2025 gemeldeten tödlichen Zwischenfälle – über 100 getötete angebliche Drogenschmuggler bei US-Luftangriffen auf venezolanische Boote – bezeichneten die UN-Experten als willkürliche Tötungen, die Menschenrechte verletzen. Sie forderten alle Staaten auf, dagegen diplomatisch und rechtlich vorzugehen, um die internationale Rechtsordnung zu wahren.

    • 4.3 Unilaterale Wirtschaftssanktionen außerhalb des UN-Rahmens sind aus völkerrechtlicher Sicht nicht per se verboten aber umstritten, wenn sie bestimmte Normen wie etwa die Grundrechte verletzen oder humanitäre Auswirkungen haben. Die UN-Sonderberichterstatterin Alena Douhan stellte 2021 fest, die US-/EU-Sanktionen gegen Venezuela hätten „verheerende Auswirkungen“ auf die Bevölkerung und seien „möglicherweise völkerrechtswidrig“ [14]. Das ist nachvollziehbar, sind die Maßnahmen doch völlig unverhältnismäßig, und ihr strafender Charakter zieht ein ganzes Volk in Mitleidenschaft. Man könnte sogar von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sprechen, sollten Sanktionen gezielt Tod und Leid in Kauf nehmen – ein Vorwurf, den Caracas erhebt.

      Eine Studie[15] über die Auswirkungen internationaler Sanktionen auf die altersspezifische Sterblichkeit von 1971 bis 2021 in 152 Ländern kommt zu folgenden zentralen Ergebnissen: Wirtschaftliche Sanktionen töten Kinder unter fünf Jahren und ältere Erwachsene am häufigsten. Unilaterale Sanktionen der USA und der EU töten am wirksamsten. UN-Sanktionen dagegen wiesen laut Studie keine statistisch signifikanten Sterblichkeitseffekte auf.

      Die Autoren schätzen, dass unilaterale Sanktionen weltweit mit etwa 564.258 Todesfällen pro Jahr assoziiert sind – eine Größenordnung, die mit der Sterblichkeit durch bewaffnete Konflikte vergleichbar ist. In der UN-Generalversammlung fand sich eine Mehrheit von Staaten, die die sogenannten unilateral coercive measures verurteilen und deren Aufhebung fordern – ein eindringliches Zeichen, dass die Sanktionspolitik der USA als selektive Rechtsanwendung wahrgenommen wird, die die Souveränität und sozialen Menschenrechte Venezuelas verletzt.

    • 4.4 Die selektive Auslegung des Völkerrechts: Die USA berufen sich einerseits auf demokratische Prinzipien und Menschenrechte, um Druck auf Venezuela zu rechtfertigen, ignorieren aber andere Normen (wie das Gewaltverbot oder die Souveränität) im eigenen Handeln. Dieses doppelte Spiel wird auch in Lateinamerika kritisiert. Uruguay erklärte gemeinsam mit Brasilien, Chile, Kolumbien, Mexiko und Spanien, dass sie einseitige militärische Aktionen, die gegen das Völkerrecht und die UN-Charta verstoßen, ablehnen. Organisationen wie CELAC und UNASUR betonten das Prinzip der Nichteinmischung als Grundpfeiler einer neuen lateinamerikanischen Eigenständigkeit. ALBA-Staaten[16] sprachen von einer „Rückkehr zur Kanonenboot-Diplomatie“ des 19. Jahrhunderts unter neuem Vorwand.

    Insgesamt zeigt die völkerrechtliche Betrachtung, dass die US-Vorgehensweise in Venezuela in einem eklatanten Spannungsverhältnis zur internationalen Rechtsordnung steht. Weder das gezielte Herbeiführen eines Regierungswechsels durch äußeren Druck noch eine militärische Intervention lassen sich mit der UN-Charta vereinbaren, solange keine unmittelbare Bedrohung oder ein Mandat vorliegt. Vielmehr wirken die Ereignisse um Venezuela als Prüfstein dafür, wie belastbar das Nachkriegsvölkerrecht in einer Zeit ist, in der neue Machtzentren (China, Russland) die unilateralen Aktionen der alten Hegemonialmacht USA herausfordern. Dass letztlich kein Konsens in der internationalen Gemeinschaft über die Anerkennung Guaidós oder Sanktionen bestand, unterstreicht die Fragmentierung: Während ein Block westlicher und verbündeter Staaten das Vorgehen der USA mittrug, pochten andere auf das Recht Venezuelas, seinen politischen Weg selbst zu bestimmen. Diese Rivalität spiegelt sich in Begriffen wie „Rules-based order“ (westlich dominiert) vs. multipolare Rechtsordnung wider.

  5. Schluss / Fazit

    Die politischen Interventionen der USA gegenüber Venezuela von 1999 bis 2026 stellen sich als Lehrbeispiel einer selektiven Völkerrechtsanwendung dar. Einerseits reklamieren die USA für sich das Recht, in Namen von Demokratie und Menschenrechten einzugreifen, andererseits verletzen sie dabei grundlegende Normen wie Souveränität, Nichteinmischung und Gewaltverbot. Dieses Vorgehen knüpft an eine lange Historie US-amerikanischer Hemisphärenpolitik an – von der Monroe-Doktrin über den Kalten Krieg bis zur Entführung eines Staatsoberhaupts auf seinem eigenen Territorium – und offenbart doch im 21. Jahrhundert neue Qualitäten.

    Die normative Verbindlichkeit des Völkerrechts wurde in diesem Konflikt mit äußerster Rücksichtslosigkeit hinweggefegt und hat so einen gefährlichen Präzedenzfall geliefert. Internationales Recht ist letztlich so stark wie die Bereitschaft der Staaten, es einzuhalten.

    Letztlich steht das Völkerrecht im 21. Jahrhundert an einer Wegscheide. Der Fall Venezuela illustriert, wie die sogenannte regelbasierte Ordnung des Westens (vom Völkerrecht ganz zu schweigen) durch selektive Befolgung ausgehöhlt wird. In diesem Sinne ist der venezolanische Konflikt mehr als ein regionaler Zwist – er ist ein Gradmesser dafür, ob normative Regeln gegenüber Machtinteressen im neuen multipolaren Zeitalter bestehen können oder ob wir einer Welt entgegensehen, in der am Ende doch wieder (bzw. weiterhin) das Recht des Stärkeren obsiegt.

In diesem PDF finden sich weitere Dokumente und Leaks.

Der folgende vierte Teil der Serie richtet den Blick auf die Ära Maduro. Im Zentrum stehen die ökonomischen Fehlsteuerungen nach dem Ende des Rohstoffbooms, die zunehmende Korruption und Repression sowie die Aushöhlung von Wahl- und Kontrollmechanismen. Zugleich wird untersucht, wie Sanktionen Versorgungslage, Gesundheitswesen und Migration beeinflusst haben. Abschließend geht es um die eine zentrale Abwägung: Welche Verantwortung trägt die Regierung selbst – und wo verstärken externer Druck und internationale Isolierung den inneren Kollaps?

Titelbild: zmotions / Shutterstock


[«1] Containment wurde als eine antiimperialistische Strategie verstanden, um sich der Sowjetunion entgegenzustellen und so das Selbstbestimmungsrecht der Völker aufrechtzuerhalten.

[«2] Seit 2006 stellt der US-Außenminister jährlich fest (zuletzt im Mai 2025), dass Venezuela gemäß Abschnitt 40A des US-amerikanischen Waffenausfuhrkontrollgesetzes (22 U.S.C. §2781) nicht „vollständig mit den Anti-Terror-Maßnahmen der Vereinigten Staaten kooperiert“. Die Vereinigten Staaten haben daraufhin alle kommerziellen Waffenverkäufe und -weitergaben an Venezuela untersagt.

[«3] AI-Report – VENEZUELA: THE FACES OF IMPUNITY

[«4] Ich, Barack Obama, […] stelle fest, dass die Situation in Venezuela […] eine ungewöhnliche und außerordentliche Bedrohung für die nationale Sicherheit und die Außenpolitik der Vereinigten Staaten darstellt, und ich erkläre hiermit den nationalen Notstand, um dieser Bedrohung zu begegnen.

[«5] Visit to the Bolivarian Republic of Venezuela Report of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights

[«6] Council Regulation (EU) 2017/2063 of 13 November 2017 concerning restrictive measures in view of the situation in Venezuela

[«7] Magnitsky-ähnliche Sanktionen sind personenbezogene Zwangsmaßnahmen, die sich gezielt gegen einzelne Verantwortliche für schwere Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Korruption richten – nicht gegen Staaten, Volkswirtschaften oder Bevölkerungen.
Der Begriff geht zurück auf den Fall Sergei Magnitsky, eines russischen Anwalts, der 2009 nach Aufdeckung massiver Korruption in russischem Staatsgewahrsam starb.

[«8] Venezuela sanctions harm human rights of innocent people

[«9] CIA wusste vor dem Putsch über detaillierte Pläne Bescheid

[«10] Die Arbeit von Dorothy Kronick (Berkeley) untersucht die Validität von veröffentlichten Stimmzähldaten und argumentiert, dass bestimmte technische Eigenschaften des venezolanischen Systems eine Fälschung der Zählung schwer bis unwahrscheinlich machen können.

[«11] Hintergrundanalyse, inkl. rechtlicher Perspektiven und Kritik an Wahlbedingungen

[«12] Erklärung des Ständigen Vertreters Wassili Nebensja bei einer Unterrichtung des UN-Sicherheitsrates zu Venezuela

[«13] Resolution 3314 (XXIX) am 14. Dezember 1974

[«14] VI. Conclusions 92. Der Sonderberichterstatter stellt mit Besorgnis fest, dass die sektoralen Sanktionen gegen die Öl-, Gold- und Bergbauindustrie, die Wirtschaftsblockade der Bolivarischen Republik Venezuela, das Einfrieren von Zentralbankvermögen, die gezielten Sanktionen gegen venezolanische Staatsangehörige und Unternehmen aus Drittstaaten sowie die zunehmende Überbefolgung der Sanktionen durch Banken und Unternehmen aus Drittstaaten die bereits bestehende wirtschaftliche und humanitäre Lage verschärft haben. Sie haben die Erzielung von Einnahmen und die Nutzung von Ressourcen zur Erhaltung und zum Ausbau der Infrastruktur und sozialer Unterstützungsprogramme verhindert, was verheerende Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung des Landes hat, insbesondere – aber nicht nur – auf Menschen in extremer Armut, Frauen, Kinder, medizinisches Personal, Menschen mit Behinderungen oder lebensbedrohlichen oder chronischen Krankheiten sowie die indigene Bevölkerung.

[«15] Effects of International Sanctions on Age-Specific Mortality: A Cross-National Panel Data Analysis

[«16] ALBA Alianza Bolivariana para los Pueblos de Nuestra América

(Auszug von RSS-Feed)

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Wer den Iran angreift, legt sich mit den BRICS-Staaten an

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Im Gegensatz zu Venezuela handelt es sich beim Iran um einen wichtigen Handelspartner Chinas, der Vereinigten Arabischen Emirate und der Türkei. Dies zeigt eine Auswertung der Außenhandelsdaten des Landes. Der Iran ist zudem BRICS-Mitglied sowie ein militärischer Partner Russlands. Ein möglicher US-Angriff auf das Land hätte daher weitreichende Folgen und könnte einen Konflikt zwischen den BRICS-Ländern und dem Westen provozieren. Einem geopolitischen Analysten zufolge könnte genau dies das Ziel von US-Präsident Donald Trump sein. Von Karsten Montag.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Derzeit ist die Verlegung eines großen Aufgebots der US-amerikanischen Streitkräfte in den Nahen Osten zu beobachten. Unter anderem ist der US-Flugzeugträger „Abraham Lincoln“ mitsamt Begleitschiffen im Indischen Ozean angekommen, um „bei möglichen US-Operationen gegen den Iran zu helfen“, wie der US-Nachrichtensender CNN berichtet. Ein hochrangiger Vertreter der israelischen Armee (IDF) habe gegenüber dem US-Onlinemagazin The War Zone geäußert, die IDF bereiteten sich auf einen „möglichen amerikanischen Angriff“ vor.

Bereits Mitte 2025 hatten die USA im Rahmen des zwölftägigen israelischen Angriffskrieges gegen den Iran mit B-2-Langstreckenbombern und von U-Booten abgefeuerten Tomahawk-Marschflugkörpern die Atomanlagen des Landes attackiert. Angeblich aufgrund der Proteste im Iran wolle Trump aktuell mit seinem militärischen Aufgebot einen „Deal“ mit dem Land erzwingen. Dessen Inhalte sind jedoch nicht bekannt.

Die nachfolgende Auswertung der Handelsdaten des Irans zeigt, dass ein möglicher US-Angriff auf das Land weit größere Folgen nach sich ziehen dürfte als die Militäraktion in Venezuela. Der Iran ist trotz – oder gerade wegen – der langjährigen Sanktionen der Vereinigten Staaten und der EU wichtiger Handelspartner vieler Länder im Nahen Osten und des Globalen Südens.

Der Iran ist seit Jahrzehnten eines der am meisten sanktionierten Länder der Welt

Die Vereinigten Staaten belegen das Land bereits seit 1979 mit Embargos. Zunächst wurden Importe aus dem Land verboten und iranische Auslandsvermögen in den USA „eingefroren“. 1996 drohten die Vereinigten Staaten das erste Mal damit, Unternehmen zu sanktionieren, die in die iranische Öl- und Gasindustrie investieren. Die Maßnahme wurden nach dem Protest europäischer Länder zunächst nicht umgesetzt.

Mitte 2010 beschloss der UN-Sicherheitsrat aufgrund der Befürchtung, der Iran würde mithilfe seines Nuklearprogramms den Bau von Atomwaffen vorantreiben, das Land mit geeigneten Maßnahmen zu mehr Kooperation mit der Internationalen Atomenergie-Organisation zu zwingen. Die USA nahmen mit der Verabschiedung des „Comprehensive Iran Sanctions, Accountability, and Divestment Act“ die Sicherheitsratsentscheidung zum Anlass, unter anderem auch gezielt Unternehmen zu bestrafen, die in den iranischen Energiesektor investieren oder raffiniertes Erdöl an den Iran verkaufen.

Da der Iran zwar zu einem der größten Ölproduzenten der Welt gehört, jedoch nicht über ausreichende Raffinerien verfügt, um den eigenen Bedarf an Treibstoffen zu decken, ist das Land auf den Import von Benzin und Diesel aus dem Ausland angewiesen. Zwei Tage nach der Verabschiedung des US-Gesetzes beschloss auch der Rat der Europäischen Union, unter anderem Investitionen in die iranische Öl- und Gasindustrie zu verbieten. 2012 untersagte der Rat der EU schlussendlich auch die Einfuhr, den Kauf oder den Transport von iranischem Rohöl, Erdölprodukten und petrochemischen Produkten.

Die darauffolgenden Verhandlungen zur Begrenzung des Nuklearprogramms des Landes führten Ende 2015 schließlich zur Unterzeichnung des „Wiener Abkommens über das iranische Atomprogramm“ (JPCOA) zwischen dem Iran und den fünf Vetomächten des UN-Sicherheitsrates sowie Deutschland und der EU. Die Vereinigten Staaten lockerten daraufhin 2016 einen Teil der Sanktionen gegen den Iran. 2018 kündigte US-Präsident Donald Trump in seiner ersten Amtszeit das Abkommen jedoch einseitig auf und setzte die US-Sanktionen gegen das Land wieder in Kraft. Der Iran erklärte daraufhin 2020, das er sich nicht mehr an das Abkommen halten werde.

Die EU hatte 2016 zunächst alle wirtschaftlichen und finanziellen Nuklearsanktionen der EU gegen den Iran aufgehoben, führte jedoch 2025 sämtliche Embargos gegen das Land wieder ein.

Sanktionen gegen den Iran sind größtenteils wirkungslos

In einem vorangegangenen Beitrag wurde dargelegt, wie sich internationale Sanktionen auf Ölförderländer wie Venezuela und den Irak auswirken können. Auch der Iran gehört mit einem Anteil von Öl, Gas und deren Produkten von bis zu 80 Prozent der gesamten Ausfuhren des Landes zu den typischen Ölförderern. In der Regel lässt sich ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem internationalen Ölpreis und dem Wohlstand dieser Länder in Form des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf feststellen: je höher der Ölpreis, desto höher das BIP pro Kopf und umgekehrt. Als die USA 2017 restriktive Maßnahmen gegen die Erdölförderung in Venezuela eingeführt hatten, war eine deutliche Abweichung von diesem Zusammenhang feststellbar. Trotz steigender Ölpreise blieb das BIP pro Kopf in dem Land niedrig und führte zu einer schweren Wirtschaftskrise.

Es ist also anzunehmen, dass die Sanktionen der USA und der EU einen ähnlichen Effekt auf den Wohlstand des Iraks haben. Zumindest sollte nach 2012 ein deutlicher Einbruch zu sehen sein. Die Realität sieht jedoch erstaunlicherweise vollkommen anders aus.

Abbildung 1: Iran: Ölpreis und BIP pro Kopf, Datenquellen: Weltbank, Statistical Review of World Energy

Trotz der Sanktionen lässt sich kein Einbruch der Wirtschaftsleistung des Irans abseits der Schwankungen des Ölpreises erkennen, selbst nach 2012 nicht. Der Grund dafür wird deutlich, wenn man sich die Zielländer der iranischen Ausfuhren genauer ansieht.

Abbildung 2: Iran: Export in Zielländer in US-Dollar, Datenquellen: Observatory of Economic Complexity (1995-2022), Welthandelsorganisation (2023-2024)

Während Anfang der 2000er-Jahre die EU noch der größte Abnehmer des iranischen Erdöls sowie weiterer Waren des Landes war, traten in den darauffolgenden zwei Jahrzehnten die direkten Nachbarn sowie die heutigen BRICS-Mitglieder China, Vereinigte Arabische Emirate (VAE) und Indien an die Stelle der wichtigsten Zielländer iranischer Ausfuhren. Dieser Trend hat sich laut einem Beitrag des exiliranischen Fernsehsenders Iran International im Jahr 2025 nicht nur fortgesetzt, sondern der Wert der Ausfuhren allein von Rohöl, Erdölprodukten und Erdgas habe in diesem Jahr bei circa 60 Milliarden Dollar gelegen.

Bei Importen ist der Iran nicht auf den Westen angewiesen

Auch bei der Einfuhr von Gütern ist der Iran mittlerweile größtenteils unabhängig vom Westen. 2024 teilte sich der Wert der importierten Waren wie folgt auf: 85 Prozent aus Asien und lediglich 13 Prozent aus Europa.

Abbildung 3: Iran: Export in Zielländer in US-Dollar, Datenquellen: Observatory of Economic Complexity (1995-2022), Welthandelsorganisation (2023-2024)

Insbesondere bei den für die Erdgas- und Erdölförderung wichtigen Maschinen hat sich der Iran größtenteils vom Westen unabhängig gemacht. An die Stelle von Deutschland, Italien und weiteren europäischen Staaten sind China, die VAE und die Türkei als wichtigste Zulieferer gerückt.

Abbildung 4: Iran: Import von Maschinen, mechanischen Geräten und Teilen nach Herkunftsländern in US-Dollar, Datenquelle: Observatory of Economic Complexity

Angriff auf den Iran träfe insbesondere BRICS-Staaten, die Türkei und den Globalen Süden

Die trotz massiver Sanktionen des Westens weiterhin hohen Aus- und Einfuhren des Irans zeigen, dass sowohl die USA als auch die EU nicht über den ausreichenden ökonomischen und außenpolitischen Einfluss verfügen, die Wirtschaftskraft des Landes zu schwächen. Anders als im Falle Venezuelas, das beim Ex- und Import wesentlich auf die Vereinigten Staaten angewiesen ist, sind die wichtigsten Handelspartner des Irans im Globalen Süden verortet. Letztere unterstützen die westlichen Sanktionen nicht, sondern profitieren davon.

Hier zeigt sich ein ähnliches Muster wie bei Russland. 2021 war die EU noch der wichtigste Handelspartner des Landes – sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren. Die Sanktionen der EU ab 2022 haben dazu geführt, dass Russland nun vornehmlich mit den BRICS-Staaten China und Indien Handel betreibt. Innerhalb von zwei Jahren haben Letztere den Ausfall der EU annähernd komplett ersetzt. Im Gegensatz dazu hatte der Iran zwei Jahrzehnte Zeit, sich von der Abhängigkeit vom Westen zu lösen.

Ein möglicher Angriff der US-Streitkräfte auf den Iran stellt damit – anders als bei der Aggression gegen Venezuela – auch einen Angriff auf einen wichtigen Handelspartner und Energielieferanten gleich mehrerer BRICS-Länder dar. Es ist daher äußerst fraglich, ob diese einem militärisch erzwungenen Regime Change im Iran, Angriffen auf die Infrastruktur des Landes oder auf Tankschiffe mit iranischem Öl teilnahmslos zuschauen werden.

Der Iran ist zudem seit 2024 offizielles Mitglied der BRICS-Gruppe und hat Anfang 2025 mit Russland ein 20-jähriges Abkommen über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet. Dieses sieht eine enge militärische, technologische und wirtschaftliche Zusammenarbeit vor. Das Luft- und Raumfahrt-Magazin Flug Revue meldet in einem aktuellen Beitrag, dass der Iran Russland bereits seit Ende 2021 militärische Ausrüstung für „mehr als vier Milliarden US-Dollar“ zur Verfügung gestellt hat, darunter „ballistische Raketen, Drohnen und Munition“. Iranischen Medienberichten zufolge habe Russland im Gegenzug Iskander-Raketensysteme an den Iran geliefert, so das Magazin.

Was hat Trump vor?

Es ist zwar nicht bekannt, ob zwischen Moskau und Teheran auch ein Vertrag über einen gegenseitigen militärischen Beistand im Falle eines Angriffs durch einen Drittstaat existiert. Doch angesichts der Bedeutung des Irans als Russlands Waffenlieferant sowie dessen wirtschaftlichen Verflechtungen mit weiteren BRICS-Staaten würde ein US-Angriff auf das Land im Nahen Osten nicht nur eine erhebliche militärische Eskalation zu dem bereits bestehenden Stellvertreterkrieg in der Ukraine darstellen. Der Iran könnte in der Folge einer weiteren US-Aggression die Straße von Hormus – einen Engpass im Persischen Golf – blockieren und damit den Öl- und Gastransport einer Reihe weiterer Ölförderländer unterbinden. Da über den Seeweg täglich zwischen 17 und 20 Millionen Barrel Öl – circa 20 Prozent des globalen Bedarfs – in alle Welt verschifft werden, würde der Konflikt eine globale Wirtschaftskrise auslösen.

Es stellt sich die Frage, warum US-Präsident Donald Trump, der sich auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos damit gerühmt hat, acht Kriege in neun Monaten beendet zu haben, diese Eskalation und damit möglicherweise einen dritten Weltkrieg riskiert. In einem Interview mit der iranischen Tageszeitung Teheran Times – kurz nach dem Zwölftagekrieg zwischen Israel und dem Iran Mitte 2025 – nannte der US-Wirtschaftsforscher und geopolitische Analyst Jeffrey Sachs den großen Einfluss der „Israel-Lobby“ auf die US-Politik als Grund für die Unterstützung Trumps auf der Seite Israels. So hätten „rund 45 Prozent der Stimmen für Donald Trump“ bei der Präsidentschaftswahl 2024 von „evangelikalen christlichen Zionisten“ gestammt. Die Israel-Lobby in den USA ziehe „weit mehr christliche als jüdische Wähler“ an. Das würde oft übersehen werden. Der moderne Zionismus habe in Großbritannien in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Projekt britischer evangelikaler protestantischer Christen begonnen, erklärte der international renommierte Ökonom, der unter anderem auch für die UNO tätig ist.

Der Einfluss der Israel-Lobby bietet zwar eine Erklärung für Trumps Aggression gegenüber dem Iran, nicht jedoch für die Entführung des venezolanischen Präsidenten, die Pläne zur Übernahme Grönlands oder die brutalen Einsätze der US-Migrationsbehörde im eigenen Land. Eine alternative mögliche Erklärung für Trumps innen- und außenpolitisches Vorgehen liefert der chinesisch-kanadische geopolitische Analyst Jiang Xueqin. In einem Interview mit dem norwegischen Politologen Glenn Diesen geht Xueqin davon aus, dass Trump die alte Elite in den USA von der Macht entfernen will, eine neue Weltordnung anstrebt und mindestens eine weitere Amtszeit als US-Präsident plant. Letzteres widerspricht der Verfassung der Vereinigten Staaten, die nur maximal zwei Amtsperioden erlaubt.

Die „beispiellose Gewalt“ und die „außergerichtlichen Hinrichtungen“ der US-Migrationsbehörde auf den Straßen von Minneapolis seien bewusste Provokationen. Trump würde verstehen, dass er einen Bürgerkrieg anzetteln muss, damit er einen Ausnahmezustand ausrufen, Notstandsbefugnisse erlangen und Wahlen außer Kraft setzen kann, erklärt Xueqin. Hinsichtlich der neuen Weltordnung geht der geopolitische Analyst davon aus, dass die Vereinigten Staaten ihre imperiale Vorrangstellung in der Welt nicht aufgeben wollen, ihre Alliierten zur Erreichung dieses Ziels als „Vasallen“ ansehen, um deren Ressourcen zu nutzen, und China wo immer möglich herausfordern.

Fazit

Was der Grund für das Vorgehen des US-Präsidenten und der ihn unterstützenden Elite in den Vereinigten Staaten auch immer ist: Ein weiterer US-Angriff auf den Iran hat das Potenzial, die Gräben zwischen dem globalen Westen und dem BRICS-Bündnis weiter zu vertiefen und China in einen Stellvertreterkrieg im Nahen Osten hineinzuziehen. Dies scheint offensichtlich das Ziel von Donald Trump zu sein. Dahinter könnte die Annahme stehen, dass die USA China zwar auf Dauer nicht wirtschaftlich, jedoch möglicherweise militärisch besiegen könnten. Dass eine US-Regierung unter Trump nicht stillschweigend zusieht, wie sich die unipolare Weltordnung nach dem Ende der Sowjetunion durch den wirtschaftlichen Aufstieg Chinas und das militärische Wiedererstarken Russlands in eine multipolare wandelt, lässt sich allein an dem langjährigen Slogan „Make America Great Again“ erkennen.

Diese gefährliche Entwicklung ließe sich aufhalten, wenn die vermeintlichen US-Alliierten, Vasallen – oder wie man sie sonst noch nennen kann – den Vereinigten Staaten den Rücken kehrten und endlich eine eigenständige Politik betreiben würden, die ihren eigenen Interessen nutzt und ein friedliches Auskommen mit den unmittelbaren Nachbarn anstrebt. Letzteres schließt auch ein, dass man eine gemeinsame regionale Sicherheitsstrategie entwickelt, statt ein transatlantisches Militärbündnis zu erweitern, das sich gegen diese Nachbarn richtet. Für einen derartigen Schritt müssten jedoch jahrzehntelang gepflegte Narrative entschärft und ideologische Mauern, die das Gut-Böse-Schema bedienen, eingerissen werden. Ein derartiger Schritt ist mit dem aktuellen politischen Führungspersonal in europäischen Schlüsselpositionen schwer vorstellbar.

Titelbild: Tomas Ragina/shuttestock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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Verhandlungen in Abu Dhabi: letzte Chance für die Ukraine

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Seit Freitag gibt es wieder direkte Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine. Die Verhandlungen finden in Abu Dhabi statt. Seit der letzten Verhandlungsrunde im Mai des vergangenen Jahres hat sich die Situation fundamental verändert. Einerseits wird die Situation für die Ukraine auf dem Schlachtfeld immer prekärer. Zudem werden durch die dauernden Angriffe Russlands auf die Energieinfrastruktur ukrainische Städte faktisch unbewohnbar. Obendrein zeigt das westliche Bündnis Zerfallserscheinungen. Von Gert-Ewen Ungar.

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Eine neue Runde von Verhandlungen zur Regulierung des Ukraine-Konflikts hat begonnen. Am vergangenen Donnerstag trafen die US-amerikanischen Unterhändler Steve Witkoff, Jared Kushner und Josh Greenbaum zu Gesprächen mit Russlands Präsident Wladimir Putin im Kreml zusammen. Im Anschluss flogen Witkoff und Kushner weiter in die Vereinigten Arabischen Emirate. Dort fanden zweitägige direkte Gespräche zwischen einer Delegation der Ukraine und Russlands unter Vermittlung der USA statt. Besprochen wurden dabei nicht nur die Frage nach Gebietsabtretungen und Sicherheitsgarantien, sondern auch wirtschaftliche Aspekte für die Zeit nach dem Krieg. Über konkrete Ergebnisse ist nichts bekannt. Dem Vernehmen nach ist die Frage der Gebietsabtretungen weiterhin ein zentraler Streitpunkt. Die Verhandlungen sollen am kommenden Wochenende fortgesetzt werden.

Es ist der dritte Versuch, den Konflikt in direkten Gesprächen beizulegen. Einen ersten Versuch hatte es bereits unmittelbar nach Kriegsbeginn im Februar 2022 gegeben. Die Gespräche führten zu einer ausformulierten Übereinkunft. Allerdings wurde die Friedenslösung durch die Intervention der Westeuropäer hintertrieben. Eine zentrale Rolle kam dabei offenbar dem damaligen britischen Premierminister Boris Johnson zu, der Kiew die volle finanzielle und militärische Unterstützung des Westens versichert haben soll. Er soll in diesem Zusammenhang gesagt haben, man sei zum Frieden noch nicht bereit.

Die Bilder von Butscha wurden dann zum Anlass genommen, die Verhandlungen kurz vor Abschluss abzubrechen. Schon aus diesem Grund hält man Butscha in Russland für eine Inszenierung. Frieden sollte durch eine False-Flag-Operation verhindert werden, ist man sich sicher.

Eine weitere direkte Verhandlungsrunde begann im Mai des vergangenen Jahres. Es gab zwei Treffen in Istanbul, bei denen der Austausch von Gefangenen sowie von getöteten Soldaten vereinbart wurde. In den deutschen Medien wurde die Frage, ob Putin zu den Gesprächen erscheinen werde, zum Gradmesser für die Ernsthaftigkeit Russlands gemacht. Selenskyj hatte die Anwesenheit Putins eingefordert, der Mainstream ist aufgesprungen. Das wirkte von außen betrachtet bizarr.

Die Gespräche in Istanbul hatten zunächst technischen Charakter und kamen über dieses Stadium kaum hinaus. Es ist nur schwer vorstellbar, dass ein Staatsoberhaupt in diesem frühen Stadium direkt an Verhandlungen teilnimmt. Das wissen die Journalisten in den politischen Redaktionen des Mainstreams auch. Dass sie die Frage der Anwesenheit Putins dennoch zum Maßstab für die Aufrichtigkeit Russlands machten, zeigt, dass sie das Bemühen um sachliche Information des Publikums und um eine ausgewogene Position aufgegeben haben. Sie schlugen sich auch hier auf die Seite des ukrainischen Populismus und machten etwas zur Richtschnur, von dem im Vorfeld bereits klar war, dass Russland daran scheitern muss, weil es weder den diplomatischen Gepflogenheiten noch der Sache selbst dient. Auch diese Verhandlungsrunde führte nicht zum Ziel der Beendigung des Konflikts. Medial wurde für ein ungünstiges Umfeld gesorgt.

Forderungen zu stellen, von denen man weiß, dass sie Russland nicht erfüllen kann, hat es auch danach gegeben. Merz und die willigen Koalitionäre dringen darauf, dass es zuerst einen Waffenstillstand und im Anschluss Verhandlungen geben soll. Die Gespräche in Abu Dhabi zeigen nun, dass sie sich damit nicht durchsetzen konnten. Die Kampfhandlungen dauerten auch während der Verhandlungen an.

Das Treffen in Abu Dhabi hat die Westeuropäer vom Platz gestellt. Das hat einen guten Grund, denn ihr Manöver ist durchsichtig. Es geht ihnen mit ihrer Forderung darum, Zeit zu gewinnen, die Verhandlungen in die Länge zu ziehen, die Ukraine aufzurüsten und eigene Truppen in der Ukraine zu stationieren.

„Erst Waffenstillstand, dann Verhandlungen“ zielt klar erkennbar nicht darauf ab, „einen dauerhaften und gerechten Frieden“ zu erreichen, wie die Koalitionäre gemeinsam mit der EU-Kommission behaupten, sondern den Krieg zu verlängern und den Konflikt auf lange Zeit in Europa zu halten. Neben Selenskyj sind die westeuropäischen Staatschefs und die EU-Kommission das größte Hindernis auf dem Weg zum Frieden. Sie werden daher inzwischen systematisch draußen und im Unklaren gehalten.

Seit 2022 hat sich die Position der Ukraine kontinuierlich und deutlich verschlechtert. Auch in diese Verhandlungsrunde geht die Ukraine aus einer schwächeren Position als beim letzten Mal, allerdings in noch weit größerem Umfang. Das geopolitische Gefüge verändert sich massiv und zum Nachteil der Ukraine. Auf dem World Economic Forum in Davos, das unmittelbar vor Beginn der aktuellen diplomatischen Offensive zu Ende ging, zeigten sich tiefe Gräben im transatlantischen Bündnis. Der Streit zwischen der EU und den USA um Grönland zieht Aufmerksamkeit und Ressourcen auf sich. Er zeigt, wie die Interessen Westeuropas und der USA immer weiter auseinanderdriften. Die Ukraine geriet dabei aus dem Fokus.

Ebenso wie bisher der Ukraine versichert die EU nun Dänemark volle Solidarität und Unterstützung. Gerade der Konflikt um Grönland zeigt jedoch deutlich, wie geschwächt die EU durch den Ukraine-Konflikt inzwischen ist.

Mit dem Sanktionsregime und dem Versprechen, über die nächsten drei Jahre in den USA Energie für 750 Milliarden Dollar zu kaufen, hat sie sich im Energiebereich in eine bedrohliche Abhängigkeit von den USA begeben. Im Bereich der Digitalisierung ist die Abhängigkeit von US-Tech-Giganten ebenfalls enorm. Die USA sind für die EU und Deutschland nach wie vor das wichtigste Exportland. Die USA wollen das ändern, Deutschland nicht. Am deutschen Geschäftsmodell, Handelsbilanzüberschüsse erzielen zu wollen, hält Kanzler Merz weiterhin fest, obwohl das Zollregime Trumps deutlich macht, dass die USA die deutsche Beggar-thy-neighbour-Politik nicht mehr hinnehmen werden.

In Davos zeigte sich daher deutlich, dass die EU durch die Abhängigkeit von den USA als geopolitischer Akteur ausfällt. Macron hat zwar laut und vernehmlich gebrüllt, ernst genommen hat ihn niemand. Nachdem er erklärt hatte, die „Bazooka“ gegenüber den USA rausholen zu wollen, sagte Merz, wir suchen lieber den Kompromiss. Die EU lieferte insgesamt ein jämmerliches Bild ab. Sie hat selbst in Europa keine echte Gestaltungsmacht mehr. Die Ukraine bekommt das zu spüren.

Diplomatische Kontakte nach Russland unterhalten weder Brüssel noch Berlin, Paris oder London. Zwar haben sowohl Macron als auch Merz mit der Aussage überrascht, man müsse nach fast vier Jahren Krieg auch mal mit Moskau reden. Allerdings folgten der vermeintlichen außenpolitischen Wende keine Taten. Es gibt nach wie vor keinerlei Kontakt.

Brüssel hangelt sich von Sanktionspaket zu Sanktionspaket. Was mit dem ersten erreicht werden sollte, aber nicht erreicht werden konnte, soll nun das 20. bewirken. Das ist klarer Ausdruck absoluter Hilflosigkeit. Die EU agiert mit ihren Sanktionen nach innen gerichtet zudem immer autoritärer. Inzwischen werden die eigenen Bürger jenseits aller rechtsstaatlicher Standards sanktioniert, wenn sie von den von Brüssel vorgegebenen Narrativen abweichen.

Dennoch will Brüssel gegenüber der Ukraine am eingeschlagenen Kurs festhalten. Wie Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán nach einem eilig einberufenen außerordentlichen Gipfeltreffen nach dem für die EU katastrophal verlaufenden Weltwirtschaftsforum berichtet, will die EU insgesamt 1,5 Billionen Euro aufbringen, um die Ukraine noch zehn weitere Jahre zu unterstützen. Demnach hat die Ukraine von der EU 800 Milliarden Euro Unterstützungsleistung gefordert. Die EU will laut Orban der Ukraine zudem über die nächsten zehn Jahre 700 Milliarden Euro für Militärausgaben zukommen lassen. Dafür sollen Schulden aufgenommen werden. Obendrein wird der Ukraine ein beschleunigtes Aufnahmeverfahren für den EU-Beitritt versprochen.

Das macht deutlich, dass man sich in Brüssel weiter der Realität verweigert und am Ziel festhält, der Ukraine zu einer „Position der Stärke“ zu verhelfen, aus der heraus mit Russland verhandelt werden soll. Angesichts der tatsächlichen Situation auf dem Schlachtfeld, auf dem russische Truppen immer weiter vorrücken und dem Ziel, den gesamten Donbass einzunehmen, mit jedem Tag ein Stückchen näher kommen, sowie der Tatsache, dass ukrainische Städte durch den dauernden Beschuss der Energieinfrastruktur durch Russland bei Außentemperaturen weit unter null faktisch unbewohnbar geworden sind, wirkt das Festhalten Brüssels an seinen ursprünglichen Zielen nicht nur realitätsfern, sondern schon im pathologischen Sinne psychotisch.

Welche Folgen der Brüsseler Irrationalismus haben wird, verdeutlichte Selenskyj bei seinem Auftritt in Davos. Er machte den Westeuropäern schwere Vorhaltungen, bezeichnete sie der Schwäche und warf ihnen mangelnden Unterstützungswillen vor. Damit ist klar, was auf die EU und Deutschland zukommt, wenn der Krieg endet. Die Ukraine wird sowohl die EU als auch Deutschland für die Folgen des künstlich in die Länge gezogenen Krieges und damit ihr Elend verantwortlich machen. Westeuropa trägt die Schuld dafür, dass eine ganze Generation ukrainischer Männer in einem Krieg ausgelöscht wurde, den es nicht gegeben hätte, hätte man die von Russland gezogenen roten Linien respektiert. An diesen Vorwurf sollte man sich in Deutschland schon einmal gewöhnen. Da hilft auch der Verweis darauf nichts, dass es Russland war, das in die Ukraine einmarschiert ist. Deutschland hat dieses Mal zwar nicht zuerst geschossen, aber viel dafür getan, dass geschossen wird, um dann dafür zu sorgen, dass möglichst lange geschossen wird. Damit hat die deutsche und die Politik der EU die Verluste für die Ukraine in die Höhe getrieben. Das in etwa ist die Version, die in den Geschichtsbüchern stehen wird.

Dass die EU den von ihr befeuerten Ukraine-Krieg unbeschadet übersteht, glaubt inzwischen kaum noch jemand. Die EU hat sich komplett verrannt, ihr wirtschaftliches Potenzial sowie ihren geopolitischen Einfluss massiv überschätzt. Brüssel hat alles auf Sieg gesetzt und ist dabei, zu verlieren. Sollte die Ukraine Gebietsabtretungen zustimmen, ist der Krieg zu Ende. Sollte sie sich verweigern, geht er noch ein bisschen weiter. Putin hat deutlich gemacht, dass Russland seine Ziele auf jeden Fall erreichen wird – konkret heißt das, entweder durch Annahme der russischen Bedingungen im Rahmen von Verhandlungen oder durch Kapitulation. Eine dritte Variante ist derzeit nicht erkennbar.

Titelbild: Kirill Neiezhmakov/shutterstock.com

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„Wenn das Flugzeug nicht fliegt, gehen wir zu Fuß!“ – Fünf Deutsche über ihren Silvesterurlaub in Moskau

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Seit 2022 ist Russland von Deutschland so gut wie abgeschnitten. Päckchen kommen nur noch mit Verspätung oder gar nicht an. Züge fahren nicht mehr. Flugzeuge fliegen nur noch mit einem Umweg über die Türkei. Der Preis für die Flugtickets hat sich verdreifacht. Eine Hotelbuchung per Internet ist seit 2022 nicht mehr möglich. Durch das 19. Sanktionspaket der EU ist es Reiseagenturen in Deutschland verboten, Reisen nach Russland zu organisieren. Doch es gibt Menschen, die sich für Russland interessieren, das Land vielleicht sogar mögen und die sich in ihrer Reisefreiheit nicht einschränken lassen wollen. Von solchen Menschen handelt der folgende Bericht von Ulrich Heyden (Moskau).

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Ende Dezember 2025 bekam ich aus Deutschland eine Nachricht über Telegram, ob ich nicht Lust hätte, mich mit einer Reisegruppe aus Bremen in Moskau zu treffen. Wir trafen uns am 28. Dezember in einem georgischen Restaurant im Zentrum von Moskau. Es war der erste Tag der Gruppe in Moskau. Die fünf Deutschen wollten von mir etwas über das Leben in Moskau und die politischen Verhältnisse erfahren. Es war ein mehrstündiges, freundliches Gespräch. Am 4. Januar, dem letzten Tag vor dem Abflug, interviewte ich die Gruppe dann über ihre Reiseeindrücke.

Die fünf aus Bremen und Bremerhaven waren zwischen 60 und 70 Jahre alt. Es waren zwei gebürtige Westdeutsche, Wolfgang und Bernd, zwei gebürtige Ostdeutsche, Sophie und Frank, und Olga, eine gebürtige Russin, die seit 1998 in Deutschland lebt. Alle fünf gehören zu einer deutsch-russischen Friedensgruppe.

Moskau im Schnee – überwältigend!

Und so gestaltete sich die Ankunft der Gruppe auf dem Moskauer Flughafen Wnukowo. Das Flugzeug war in Istanbul mit vier Stunden Verspätung gestartet, denn aus Moskau wurde Drohnen-Alarm gemeldet. Dreimal wurde der Start des Fliegers deshalb verschoben. Ob die Stimmung da nicht mies wurde, fragte ich. „Wir wollten nach Moskau“, antwortete Olga. Die Stimmung sei gewesen: „Wenn das Flugzeug nicht fliegt, gehen wir zu Fuß.“

Als die Reisenden dann um 4 Uhr nachts am Moskauer Flughafen ankamen, mussten sie sich erstmal orientieren. Taxis kann man in Moskau nur über Handy bestellen. Die beiden Handys in der Reisegruppe, die in Russland funktionierten, konnten nicht benutzt werden, weil Handys von Ausländern am ersten Tag in Russland aus Sicherheitsgründen nicht freigeschaltet werden. Damit will man verhindern, dass ukrainische Terroristen Drohnen-Navigation importieren.

Als nach einiger Suche dann Taxifahrer umgerechnet 90 Euro für zwei Taxis in die Innenstadt forderten, schlug Ljudmilla vor, für umgerechnet 70 Cent mit der Metro zu fahren.

Bis die Metro fuhr, war noch eine halbe Stunde Zeit, und so setzten sich die fünf zu einem Ankommenswodka in einen Imbiss.

Als sie mit der Bahn im schneebedeckten Stadtzentrum ankamen und die Weihnachtsbeleuchtung sahen, war Bernd „überwältigt“ von den Eindrücken. Verwundert war die Reisegruppe, als sie Sonntag morgens um sieben schon Kolonnen von Schneefegern im Einsatz sahen.

Um 8 Uhr morgens waren sie dann endlich alle im Bett. Was Bernd verwunderte, war, dass in Russland Energieeffizienz offenbar noch keine wichtige Rolle spielt, denn die Heizungen seien immer volle Pulle an. In älteren Gebäuden wird die Zimmertemperatur zur kalten Jahreszeit immer noch mit der leichten Öffnung eines Fensters geregelt.

Die Gruppe war von Anfang an darauf eingestellt, dass es kein völlig normaler Urlaub mit den üblichen Annehmlichkeiten werden würde. Mit den Sanktionen wolle die EU die Deutschen und die Russen ja ganz bewusst voneinander trennen, meinten die Reisenden. Mir schien, ihnen brachte es Spaß, dass sie das letzte Türchen, das es noch nach Russland gibt, aufgestoßen hatten.

Schuld und Verantwortung

Die Reisegruppe hat in acht Tagen ein großes, selbstorganisiertes Besichtigungsprogramm absolviert. Man war auf dem Roten Platz und im Kreml. Ein Spaziergang im Alexandergarten, entlang der Kremlmauer, brachte die Reisegruppe zum Ehrenmal des unbekannten Soldaten. Dort brennt eine ewige Flamme. An dem Ort herrsche eine sehr besondere Stimmung, meinten meine Gesprächspartner.

Als zentrale nationale Gedenkstätte ehrt das Ehrenmal alle gefallenen Soldaten, die anonym in Massengräbern bestattet wurden oder deren Schicksal in Schlachten gegen die Nazi-Invasoren während des Zweiten Weltkriegs (des „Großen Vaterländischen Krieges“) ungeklärt blieb.

Zu lesen ist eine Inschrift „Dein Name ist unbekannt, deine Tat ist unsterblich.“ (Имя твое неизвестно, подвиг твой бессмертен). Wolfgang sagte: „An diesem Ort wurde uns unsere deutsche historische Schuld und gegenwärtige Verantwortung insbesondere gegenüber Russland ergreifend bewusst.“

Entlang der Kremlmauer befinden sich außerdem rechteckige Blöcke aus rotem Stein, in denen sich Urnen mit Erde von den zwölf sowjetischen „Heldenstädten“ befinden. Geehrt werden die Städte Leningrad/Sankt Petersburg, Kiew, Odessa, Stalingrad/Wolgograd, Minsk, Kertsch und andere. Ausgezeichnet wurden die Städte für den heldenhaften Widerstand der dort kämpfenden Soldaten. Die Urnen ehren aber auch das Leid der Zivilbevölkerung.

Eindrücke von der Tretjakow-Galerie

Die Gruppe besuchte in Moskau noch zahlreiche weitere Sehenswürdigkeiten. Eindrucksvoll fanden die Reisenden auch den Besuch in der Tretjakow-Galerie. „Dort sahen wir Russlands Seele“, meinte Wolfgang. „Wieso Seele?“, fragte ich. „Naja, die alten Ikonen, die Landschaftsbilder und Bilder vom einfachen Leben, so etwa denkt man sich doch die russische Seele …“

Manchmal spaltete sich die Gruppe auf. Einige besuchten das Museum des Schriftstellers Michael Bulgakow, andere waren im Zarizyno-Schloss im Süden der Stadt. Das Schloss wurde als Landsitz für die Zarin Katharina die Große gebaut.

Man besuchte im Norden der Stadt die Pavillons des 1939 eröffneten „WDNH“-Ausstellungsgeländes, in dem die Leistungen der sowjetischen Volkswirtschaft gezeigt wurden. Heute haben auf dem Gelände auch die jetzt unabhängigen ehemaligen Sowjetrepubliken eigene Ausstellungspavillons. Dort ließ man sich landestypische Leckereien schmecken.

In einem der WDNH-Pavillons gibt es auch eine Ausstellung des russischen Malers Nikolai Roerich. Roerich ist durch seine einzigartigen Gemälde aus dem Himalaja bekannt. Als Zeitzeuge des Ersten Weltkrieges initiierte der Künstler 1935 einen internationalen Pakt zum Schutz von Kulturgütern, wissenschaftlichen Einrichtungen und Denkmälern.

Auf dem WDNH-Gelände besichtigte man auch das für Russland außergewöhnliche Futurione-Kunstprojekt, das den physischen und digitalen Raum verbindet.

Es gab auch eindrucksvolle Zufälle. Am dritten Reisetag bei einem Rundgang auf dem Friedhof der Neuen-Jungfrauen-Kirche, auf dem viele berühmte russische und sowjetische Persönlichkeiten beerdigt wurden, wurde die Gruppe Zeugin der Beerdigung von Vera Alentowa, einer berühmten russischen Schauspielerin. Sie spielte eine Hauptrolle in dem Film „Moskau glaubt den Tränen nicht“, der 1979 Premiere hatte.

Hotel-Einquartierung auf Vertrauensbasis

Mit den Dienstleistungen in Moskau waren die fünf Reisenden zufrieden. Das kleine Hotel in der Archangelskij-Gasse im Stadtzentrum, in dem sie wohnten, war gemütlich. Das Vier-Sterne-Hotel liegt direkt neben einer alten Kirche. Die Rezeption war sehr zuvorkommend. Da die Reisegruppe an einem Wochenende in Moskau ankam und die Banken, wo man Geld wechseln konnte, nicht aufhatten, durften sie zwei Tage ohne Bezahlung in dem Hotel wohnen. Die Moskauer Banken arbeiten während der Neujahrsfeiertage, die sich bis zum 11. Januar hinziehen, nur eingeschränkt.

Der Aufenthalt der Reisegruppe in Moskau wäre noch angenehmer gewesen, wenn sie die neue Registrierungsprozedur für Touristen durchlaufen hätten. Denn dann kann man mit seinem Handy Konzertkarten kaufen, Restaurantbesuche bezahlen und die Handy-Navigation benutzen.

Wenn ein Ausländer in Russland ein Handy benutzen will, muss er es zunächst registrieren. Das ist eine recht aufwendige Prozedur. Zunächst muss man sich beim Einwohnermeldeamt Gosuslugi.ru online registrieren. Erst dann kann man eine SIM-Karte für sein Handy kaufen. Um aber mit dem Handy auch einzukaufen zu können, muss man als dritten Schritt noch ein Bankkonto eröffnen.

Olga hatte diese Prozedur schon bei einer früheren Reise nach Kaliningrad absolviert. Und nur, weil Olga ein registriertes Handy hatte, konnte Sophie in der Nähe des Roten Platzes eine kostenpflichtige Toilette besuchen.

Bernd war der Zweite in der Gruppe, der ein einsatzfähiges Handy hatte. Das Handy von Bernd lief über einen US-amerikanischen Anbieter. Mit dem Handy konnte man nicht bezahlen, aber immerhin die Navigation benutzen.

Eine wichtige Rolle bei der Führung durch Moskau spielte Olga, die sich in der 13-Millionen-Stadt gut auskennt. Olga hatte schon in ihrer Zeit als Ökonomie-Studentin Touristen aus Tschechien durch die Sowjetunion begleitet. Die Russin erinnerte sich, dass sie damals manchmal Touristengruppen in das damals hochmoderne Moskauer Hotel „Kosmos“ schleuste. Die Touristen aus der sozialistischen Tschechoslowakei wollten damals – in den 1980er-Jahren – mal ein „richtiges ‚kapitalistisches‘ Hotel“ sehen, erzählte Olga. Das Hotel „Kosmos“ war extra zur Olympiade 1980 gebaut worden. Heute hat Moskau Hunderte moderne Hotels.

Sicherheitsfragen

Während unserer Gespräche kamen auch Probleme zur Sprache. Ich erklärte der Reisegruppe, dass es in Moskau vor U-Bahn-Stationen und vor berühmten Gebäuden und Einkaufszentren wegen der Gefahr ukrainischer und islamistischer Terror-Attacken Metalldetektoren und Wachleute gibt, die bei Nutzern dieser Einrichtungen stichprobenartig Taschen kontrollieren. Meine Erläuterungen schienen Sophie nicht zu überzeugen. Sie fragte, ob es denn schon Terrorakte in Moskau gab. Ich zählte ein paar Terroranschläge der letzten Zeit auf.

Im März 2024 wurden von Terroristen aus Tadschikistan und Kirgistan bei einem Anschlag auf den Konzertsaal Crocus City Hall 149 Menschen getötet und 609 verletzt. In den vergangenen zwei Jahren wurden in Moskau zwei russische Generäle durch Bombenattentate getötet. Die russischen Sicherheitsorgane erklärten, dass in allen genannten Fällen die ukrainischen Geheimdienste dahintersteckten.

Keine Diebe, keine Graffitis

Sophie und auch Olga erzählten, dass sie sich in Moskau auf der Straße sicherer fühlen als in Bremen, wo beiden schon mehrere Mal auf der Straße von Dieben Taschen geklaut wurden.

Angenehm fand die Gruppe auch, dass es in Moskau keine Graffitis gibt. In Deutschland sei eigentlich nur der Berliner Hauptbahnhof frei von Graffitis.

Den Reisenden fiel ferner auf, dass sie keine Betrunkenen und keine Obdachlosen trafen. Ich habe einen anderen Eindruck, allerdings lebe ich in einem Außenbezirk. Ich sehe immer wieder Obdachlose und manchmal auch Betrunkene, nicht in Massen, aber man trifft sie schon. Ich sehe sie manchmal, wenn sie nachts in Wohnhochhäusern auf den Feuertreppen schlafen. Auch Graffitis sehe ich gelegentlich in den Außenbezirken.

Nach Angaben der Zeitung Kommersant gibt es in Russland zwei Millionen Obdachlose, davon 238.000 in Moskau. Zur Unterbringung von Obdachlosen gibt es in der russischen Hauptstadt mit ihren 13 Millionen Einwohnern allerdings nur 1.000 Plätze.

Der Kontakt mit den Russen auf der Straße war durchweg freundlich, erzählten die Reisenden aus Deutschland. Im Kaufhaus GUM seien sie von zwei jungen Mädchen angesprochen worden. Die sagten: „Ihr müsst Deutsche sein. Die prüfen immer alles so genau.“ Die Mädchen, eine Moskauerin und eine junge Frau aus Chabarowsk im Fernen Osten, erzählten, dass sie die Sanktionen nicht stören. Die Fünfergruppe hatte den Eindruck, dass Moskau voller Touristen – auch aus dem Inland – ist, denn alle Ausflüge und Führungen in der Stadt waren ausgebucht.

Die Kommunikation in Geschäften lief problemlos. Wenn es nicht auf Englisch ging, war das Personal sofort zu einer Verständigung mittels eines elektronischen Übersetzers bereit.

Silvester kein großes Feuerwerk

Da wir uns gut verstanden und der Rote Platz für die Neujahrsfeier – vermutlich wegen Drohnengefahr – geschlossen war, lud ich die Reisegruppe zu einer Silvesterfeier zu mir nach Hause ein. Meine Gäste wunderten sich, dass in Moskauer Wohngebieten um Mitternacht fast nicht geböllert wird. Ganz ohne Feuerwerk, das kam unerwartet und fühlte sich irgendwie komisch an.

Doch zehn Minuten nach Mitternacht ging es in den Moskauer Wohnbezirken dann doch noch los. Die Menschen machten selbst kleine Feuerwerke.

Wir feierten nach russischer Sitte. In den Minuten vor dem Jahreswechsel hörten wir die traditionelle Neujahrsansprache von Wladimir Putin. Als dann um null Uhr die Kremlglocken tönten, stießen wir auf das neue Jahr an.

Die großen Feuerwerke – organisiert von der Stadt in verschiedenen Bezirken der Stadt – gab es zum Jahreswechsel 2025/26 nicht. Der Grund: Moskau wird regelmäßig von ukrainischen Drohnen angeflogen, die aber seit zwei Jahren alle beim Anflug im Umland von Moskau von der russischen Luftabwehr über Feldern und Wiesen abgeschossen werden, sodass sie in der Stadt keinen Schaden anrichten konnten.

Wie war das Echo in der Heimat?

Auf meine Frage, wie die Verwandten und Freunde auf die Reise der fünf reagierten, bekam ich gemischte Antworten. Eine Frau, die eigentlich auch nach Moskau wollte, habe im letzten Moment abgesagt, erzählte Sophie. Ihr Sohn hatte ihr die Reise wegen der Drohnen-Gefahr verboten. „Meine eigene Tochter wollte auch nicht mit“, erzählte Sophie.

Bernd erzählte, er habe am Anfang der Reise von seiner Familie kein Echo bekommen. Das fand er traurig. Aber nach einigen Tagen hätten seine Verwandten ihm geschrieben, dass sie sich Sorgen machen. Seine Cousine schrieb ihm: „Was, du bist in Moskau? Ist da nicht Krieg?“

Wolfgang kam zum Schluss unserer Gesprächsrunde nochmal ins Schwärmen: „Moskau habe ich als absolute Weltstadt wahrgenommen, die den Vergleich mit Paris oder London nicht scheuen muss – sowohl, was die alten Stadtteile anbetrifft, als auch die neue City“.

Titelbild: Bernd I.

(Auszug von RSS-Feed)

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US-Sanktionen haben schwere Wirtschaftskrise in Venezuela ausgelöst

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Während in vielen etablierten Medien behauptet wird, Korruption und Misswirtschaft unter den Präsidenten Hugo Cháves und Nicolás Maduro seien für die schwere Wirtschaftskrise Venezuelas verantwortlich gewesen, zeichnet die Analyse der Wirtschaftsdaten des Landes ein vollkommen anderes Bild. Nach der Verhängung eines unilateralen US-Embargos in der ersten Amtszeit von Donald Trump zeigt sich ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Wohlstand des Landes und den Sanktionen. Diese hatten höchstwahrscheinlich den Tod von Zehntausenden von Menschen zur Folge. Von Karsten Montag.

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Nach der Entführung des venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro durch die US-Armee gehen internationale Beobachter wie der britische geopolitische Analyst Alexander Mercouris davon aus, dass es sich dabei um einen von den USA unterstützten Staatsstreich gehandelt hat. Nur so lasse sich erklären, warum die Entführung ohne großen Widerstand durch die venezolanischen Streitkräfte erfolgt ist. Im Vorfeld habe es Absprachen zwischen US-Außenminister Marco Rubio, dem CIA und Personen im Umfeld von Maduro gegeben. Hintergrund für den Putsch soll die geplante Übernahme der venezolanischen Ölindustrie durch US-Firmen sein, erklärt Mercouris.

Die Bereitschaft für die Unterstützung des Staatsstreichs durch die Personen im Umfeld des entführten Präsidenten Venezuelas dürfte in der schweren Wirtschaftskrise des Landes gelegen haben. Über deren Hintergründe wird in den Medien viel spekuliert: sinkender internationaler Ölpreis, Korruption, veraltete Ölförderanlagen und politisches Missmanagement.

Während all diese Gründe einen gewissen Anteil an der Krise haben könnten, zeigt eine Analyse der Wirtschaftsdaten des Landes jedoch, dass die unilateralen Sanktionen von US-Präsident Donald Trump während seiner ersten Amtszeit gegen den staatlichen Erdölkonzern Petróleos de Venezuela S.A. (PDVSA) sowie gegen die venezolanische Regierung hauptverantwortlich für die Wirtschaftskrise in dem südamerikanischen Land sind.

In mehreren Verordnungen (siehe hier, hier und hier) hatte Trump persönlich 2017 und 2018 den Zugang von PDVSA und der venezolanischen Regierung zum US-Kapitalmarkt blockiert. Darunter fiel auch die von Präsident Maduro eingeführte Digitalwährung „Petro“, die international gehandelt werden und durch die Ölressourcen des Landes gedeckt sein sollten. Selbst der Ankauf von venezolanischen Staatsschulden wurde untersagt. Mit einer weiteren Verordnung Ende 2018, die Anfang 2019 auf den Erdölsektor ausgeweitet wurde, verbot Trump schlussendlich jegliche Transaktionen mit PDVSA, der venezolanischen Zentralbank und weiteren Organisationen des Landes. Der Export Venezuelas fiel als Folge der Sanktionen auf einen Bruchteil der zuvor erzielten Erlöse.

Abbildung 1: Venezuela: Export in Zielländer in US-Dollar, Datenquelle: Observatory of Economic Complexity

Abbildung 1 zeigt eindrucksvoll, wie stark der Außenhandel des südamerikanischen Landes – und damit dessen Wohlstand – vom Export in die USA abhängt. Im Jahr 2013, auf dem Höhepunkt des venezolanischen Erdölbooms, lag der Anteil des Ölexports bei knapp 83 Prozent der Erlöse aller Ausfuhren. Der Einbruch der Einnahmen aus den Ausfuhren 2015 hängt mit dem Fall des Ölpreises zusammen, wie Abbildung 2 im nachfolgenden Abschnitt verdeutlicht. Der Einbruch ab 2018 ist hingegen nur mit den US-Sanktionen erklärbar. Selbst Großabnehmer wie China, Indien, Europa und auch Kuba haben ihre Öleinfuhren aus dem südamerikanischen Land nach 2019 praktisch auf null reduziert.

Sinkender Ölpreis nicht verantwortlich für die Krise

Dass der sinkende Ölpreis ab Mitte 2015 nicht für den extremen Rückgang der Ausfuhren und damit die Wirtschaftskrise in Venezuela ab 2017 verantwortlich ist, zeigt ein Ländervergleich hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen dem Ölpreis und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf.

Abbildung 2: Venezuela: Ölpreis und BIP pro Kopf, Datenquelle: Statistical Review of World Energy

Die deutliche Parallelität des Verlaufs der Werte in Venezuela bricht 2017 abrupt ab. Erst ab 2023 ist wieder ein leichter Aufwärtstrend beim BIP pro Kopf erkennbar, der sogar entgegen der Entwicklung des Ölpreises verläuft. Im Gegensatz dazu zeigen die entsprechenden Werte in Saudi-Arabien, dessen Ölindustrie keinen Sanktionen unterworfen ist, auch nach 2017 eine parallele Entwicklung auf.

Abbildung 3: Saudi-Arabien: Ölpreis und BIP pro Kopf, Datenquelle: Statistical Review of World Energy

Ein ähnlicher Einbruch der Wirtschaftszahlen wie in Venezuela ab 2017 lässt sich hingegen in einem anderen Ölförderland feststellen. 1991 ging das BIP pro Kopf im Irak aufgrund von Sanktionen nahezu auf null zurück.

Abbildung 4: Irak: Ölpreis und BIP pro Kopf, Datenquelle: Statistical Review of World Energy

Nachdem sich der Wert 1990 nach dem Einmarsch Iraks in Kuweit aufgrund der Übernahme der dortigen Vermögenswerte mehr als verdoppelt hatte, verhängte der UN-Sicherheitsrat ein komplettes Handelsembargo gegen den Aggressor. Diese Maßnahme in Kombination mit dem militärischen Eingreifen der Vereinten Nationen unter der Führung der USA führte zu dem extremen Einbruch der Wirtschaftszahlen des Landes.

Auch Korruption und politisches Missmanagement als hauptsächlicher Grund für die Krise nicht plausibel

Nach der Übernahme der US-Präsidentschaft durch Joe Biden 2021 blieben die von Trump verhängten Sanktionen gegen Venezuela zunächst bestehen. Ende 2023 lockerte Biden jedoch die Beschränkungen. Dies schlägt sich auch in einer einhergehenden gesteigerten Ölförderung sowie einem höheren BIP pro Kopf nieder.

Abbildung 5: Venezuela: BIP pro Kopf und Ölproduktion, Datenquelle: Statistical Review of World Energy

Sollten letztendlich marode Ölförderanlagen und fehlende entsprechende Investitionen der Hauptgrund für die einbrechenden Ölfördermengen Venezuelas nach 2017 gewesen sein, zeigt eine Analyse des Imports von Ausgrabungsmaschinen, dass auch hierfür vornehmlich die US-Sanktionen verantwortlich sind.

Abbildung 6: Venezuela: Import von Ausgrabungsmaschinen in US-Dollar, Datenquelle: Observatory of Economic Complexity

Der extreme Einbruch der Einfuhren dieser für die Erdölförderung notwendigen Maschinen ab 2017 ist hauptsächlich auf die USA zurückzuführen. Sollte die Senkung der Ölförderung tatsächlich von mangelndem oder veraltetem Equipment abhängen, dann waren es insbesondere die entsprechenden Einfuhren aus China, die für den erneuten Anstieg der Ölproduktion ab 2021 verantwortlich sind.

US-Sanktionen gegen Venezuela verstoßen gegen das Völkerrecht

Derzeit entrüsten sich viele Kollegen in den etablierten Medien darüber, dass die Vereinigten Staaten das Völkerrecht ignorieren – insbesondere im Hinblick auf die angekündigte Annexion von Grönland und die Entführung des venezolanischen Präsidenten Maduro. Da US-Präsident Donald Trump die Missachtung öffentlich zugibt, werden die Völkerrechtsbrüche insbesondere mit seiner Person verknüpft. Tatsächlich spricht Trump jedoch nur offen aus, was seit Jahrzehnten angewandte Praxis seines Landes ist. Dies wird unter anderem an den Folgen der Sanktionen gegen Venezuela deutlich, die unter US-Präsident Joe Biden größtenteils bestehen blieben.

Sanktionen gegen ein Land sind dann völkerrechtswidrig, wenn sie gegen die Menschenrechte verstoßen. In Artikel 25 der Deklaration der Menschenrechte heißt es:

Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“

Neben den immensen Folgen der US-Sanktionen auf das BIP pro Kopf – und damit auf den Wohlstand – in Venezuela haben sie auch eine unmittelbare Auswirkung auf die Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gehabt.

Abbildung 7: Venezuela: Import von pharmazeutischen Produkten in US-Dollar, Datenquelle: Observatory of Economic Complexity

Obwohl die US-Sanktionen nur auf den Finanzsektor beschränkt blieben, gingen die Importe Venezuelas von pharmazeutischen Produkten aus den Vereinigten Staaten und Europa zunächst aufgrund des sinkenden Ölpreises und ab 2017 höchstwahrscheinlich aufgrund der Sanktionen stark zurück. Hatten ihre Werte 2013 noch bei 337 Millionen Dollar (USA) und 1,1 Milliarden Dollar (Europa) gelegen, lagen sie 2019 nur noch bei 8,3 beziehungsweise 18,6 Millionen Dollar.

Einem Bericht des „Centers for Economic and Policy Research“ zufolge stieg die allgemeine Sterblichkeit in Venezuela von 2017 bis 2018 um 31 Prozent beziehungsweise um 40.000 Todesfälle. Mehr als 300.000 Menschen seien schätzungsweise aufgrund des mangelnden Zugangs zu Medikamenten oder Behandlungen gefährdet gewesen. Dazu gehörten, so der Bericht, schätzungsweise „80.000 Menschen mit HIV, die seit 2017 keine antiretrovirale Behandlung mehr erhalten haben, 16.000 Menschen, die eine Dialyse benötigen, 16.000 Menschen mit Krebs und 4 Millionen Menschen mit Diabetes und Bluthochdruck“.

Fazit

Die einfachen Vergleiche zwischen BIP pro Kopf und Ölpreis zeigen, dass die venezolanischen Präsidenten Hugo Chávez (1999 bis 2013) sowie sein Nachfolger Nicolás Maduro (seit 2013) wahrscheinlich weder für den wirtschaftlichen Aufschwung noch für dessen Abschwung ihres Landes verantwortlich waren, sondern die Schwankungen des internationalen Ölpreises sowie die US-Sanktionen ab 2017. Die für diesen Beitrag ausgewerteten Daten weisen darauf hin, dass die von vielen Medien – wie beispielsweise der Deutschen Welle – verbreitete Behauptung, Korruption und Misswirtschaft unter Chávez und Maduro seien für die Wirtschaftskrise des Landes verantwortlich gewesen, eine Fehlinformation darstellen könnte. Diese offensichtliche Manipulation der öffentlichen Meinung verschleiert die Verantwortung der US-Sanktionen. Sie verschleiert auch, dass die Sanktionen höchstwahrscheinlich den Tod von Zehntausenden von Menschen nach sich zogen.

Titelbild: Saulo Ferreira Angelo/shutterstock.com

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EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?

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Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen. Von Florian Warweg.

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Hintergrund

Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.

Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile:

Das Schweizer Außenamt greift ein

Mittlerweile hat das Schweizer Außenministerium (Außendepartement), nachdem es zuvor einen Monat zu den Sanktionen gegen den eigenen Staatsbürger geschwiegen hat, gegenüber der NZZ offiziell bestätigt, dass man Ende letzter Woche bei der EU interveniert und „das Recht auf ein faires Verfahren“ sowie „Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit“ eingefordert hat.

Mitte Dezember 2025 hatte das deutsche Auswärtige Amt auf Nachfrage der NachDenkSeiten in der BPK, ob die Bundesregierung der Sanktionierung von Baud bewusst zugestimmt hat, erklärt:

„Alle, die auf diesem Feld unterwegs sind, müssen damit rechnen, dass es auch ihnen passieren kann. (…) Das ist eine Entscheidung, die in Brüssel getroffen worden ist. Ich kann aber noch ein bisschen weitergehen und sagen: Ja, auch wir sind davon überzeugt. Deswegen war es eine einstimmige Entscheidung.“

Die EU-Sanktionierung und die innere Zensurschere bei Verlagen und Medienportalen

In Folge der Sanktionierung und der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit hatte beispielsweise der Westend-Verlag, welcher in Deutschland die Bücher Bauds verlegt, auf Anraten seiner Anwälte sämtliche Bücher des Schweizer Analysten mitten im laufenden Weihnachtsgeschäft vom Markt genommen. Denn vom weiteren Buchverkauf hätte Baud wirtschaftlich profitiert und der Verlag folglich gegen das schon erwähnte „Bereitstellungsverbot“ verstoßen. Seit Anfang Januar bietet der Verlag die Bücher wieder an, muss aber sicherstellen, dass der entsprechende Anteil am Verkauf der Bücher nicht an Baud weitergeleitet wird. Was wiederum aus anderen Gründen den Verlag in rechtlich schwierige Fahrwasser bringt.

Ähnlich präventiv agierten auch viele Medien-Portale mit Artikeln und Interviews, in denen der Schweizer Analyst zu Wort kam. Um von vornherein in einer rechtlich unklaren Lage Probleme zu vermeiden, wurden Dutzende Artikel und Interviews von Baud zunächst offline gestellt. Auch die NachDenkSeiten griffen zunächst auf Anraten zu dieser Maßnahme. Mittlerweile haben die NDS die Interviews von Baud aber wieder online gestellt.

Die Antworten der verantwortlichen Ministerien auf die entsprechende Nachfrage der NachDenkSeiten zu den rechtlichen Konsequenzen in Bezug auf Buchverkauf und Veröffentlichung von Aussagen Bauds zeigen aber nachdrücklich auf, dass auch die Bundesregierung höchstselbst nicht weiß, wie sich die rechtliche Lage des von ihr mitsanktionierten Militäranalysten für Verlage und Medienhäuser darstellt:

„Das kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.“

„Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.“

„Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.“

Auch die Sanktionierung deutscher Journalisten wird weiter vorangetrieben

Zuvor hatte die EU im 19. Sanktionspaket auf Initiative Deutschlands drei deutsche Journalisten und Staatsbürger vollumfänglich sanktioniert. Hüseyin Doğru, Alina Lipp und Thomas Röper. (Die NachDenkSeiten hatten umfänglich z.B. hier, hier und hier darüber berichtet und es auf der BPK thematisiert.)

Wie hanebüchen auch in diesen Fällen die „Begründung“ für die Sanktionierung ausfiel, haben wir unter anderem in dem Artikel „EU und Bundesregierung sanktionieren deutschen Journalisten wegen kritischen Tweets zu Kanzler Merz“ dargelegt.

Im Falle des in Berlin lebenden deutschen Staatsbürgers, Journalisten und Vater von drei Kindern wurde die Daumenschrauben Anfang Januar noch stärker angezogen und ihm wurde die letzte Möglichkeit genommen, noch Lebensmittel zu kaufen.

Doğru war bereits im Mai 2025 von der EU mit der Begründung sanktioniert worden, seine Berichterstattung zu propalästinensischen Protesten in Deutschland würde angeblich „indirekt“ (!) „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützen. Allerdings hatte er über die Bundesbank die „Sondererlaubnis“ – monatlich 506 Euro zum Erwerb von Lebensmitteln für sich und seine Familie, inklusive zwei neugeborene Zwillinge, abzuheben. Doch auch diese letzte Möglichkeit zum Erwerb von Lebensmitteln und anderen überlebenswichtigen Gütern wurde Anfang Januar 2026 laut seiner Aussage blockiert:

DRINGEND: Derzeit habe ich KEINEN Zugang zu Geldmitteln. Aufgrund der EU-Sanktionen kann ich meine Familie, darunter zwei Neugeborene, nicht ernähren. Zuvor hatte ich Zugang zu 506 Euro, um zu überleben, doch auch diese Mittel sind nun gesperrt. Meine Bank hat sie blockiert. Die EU hat de facto auch meine Kinder mit Sanktionen belegt.“

URGENT: As of now, I have ZERO access to any money.

I can’t provide food for my family, incl. 2 newborns, due to EU sanctions.

Previously, I was granted access to €506 to survive which is now also inaccessible. My bank blocked it.

The EU de facto sanctioned my children too.… https://t.co/3KgV7W5Ypm

— Hüseyin Dogru (@hussedogru) January 8, 2026

Auszug aus dem Wortprotokoll der Regierungspressekonferenz vom 14. Januar 2026

Frage Warweg
Das Auswärtige Amt hatte letzten Monat hier in der BPK erklärt, dass die Bundesregierung der umfassenden Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt hat diese Sanktionierung in direkter Konsequenz dazu geführt, dass die Bücher von Jacques Baud mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen, welches bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen, auch nicht aus Buchverkäufen. Da sich die Bundesregierung ja sicherlich mit den Auswirkungen ihrer Zustimmung zu der Sanktionierung befasst hat, würde mich die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums interessieren. Machen sich deutsche Verlage tatsächlich mit dem Verkauf von Büchern von Jacques Baud im Sinne Übertretung des Bereitstellungsverbots strafbar?

Ungrad (BMWE)
Dass kann ich nicht kommentieren. Darüber liegen mir keinerlei Erkenntnisse vor.

Zusatzfrage Warweg
Neben den erwähnten Reaktionen diverser Verlage in der EU haben auch zahlreiche deutsche Medien, um präventiv Problemen aus dem Weg zu gehen, sämtliche Videos von Jacques Baud nach dessen EU-Sanktionierung entfernt. Wie ist denn laut Bundesregierung die rechtliche Lage für Medien, die Interviews von Jacques Baud nach wie vor online halten? Droht da auch Strafverfolgung? Wer fühlt sich zuständig?

Vorsitzende Wefers
Vielleicht die Strafverfolgungsbehörde, würde ich jetzt einmal vermuten.

Kirschner (BMJV)
Die sitzt nicht hier. Wir sind keine Strafverfolgungsbehörde, und die Frage, ob irgendetwas strafrechtlich relevant ist, ist eine Frage, die die Strafverfolgungsbehörden beantworten müssten. Insofern kann ich mich jetzt dazu nicht näher einlassen.

Frage Dr. Rinke (Reuters)
Dann würde ich zumindest das Auswärtige Amt fragen, ob Sie jetzt im Nachhinein finden, dass die EU und vielleicht auch die Bundesregierung mit diesem Sanktionsschritt etwas über das Ziel hinausgeschossen sind.

Giese (AA)
Wir haben das hier ja schon mehrfach besprochen. Wie Sie der Sanktionierung entnehmen können, hat die Bundesregierung ihr auch zugestimmt. Alle Menschen, die sanktioniert werden, finden eine Begründung dieser Sanktionierung in der Sanktionsbegründung. Die kann man online einsehen. Jeder, der sich zu Unrecht sanktioniert fühlt, kann dagegen rechtliche Schritte einleiten. Das ist auch in diesem Fall der Fall, soweit ich weiß.

Frage Warweg
Herr Giese, das erzählen Sie ja immer.

Giese (AA)
Das ist auch so.

Zusatz Warweg
Aber die Grundrechtecharta greift ja erst, nachdem der Schaden eingetreten ist, und damit wird ja eigentlich das klassische rechtsstaatliche Prinzip, hinter dem das Auswärtige Amt, denke ich, sonst auch steht, dass nicht der Staat die Schuld beweisen muss, sondern der Betroffene seine Unschuld – – – Da sind wir ja jetzt angelangt. Das kann ja auch nicht im Interesse des Auswärtigen Amtes sein.

Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon wirklich sehr, sehr häufig über dieses Thema ausgetauscht. Ich glaube, wir werden da nicht auf einen grünen Zweig kommen. Ich habe die Meinung der Bundesregierung hier vertreten, die wir auch in Brüssel bei den Abstimmungen klargemacht haben, und dabei bleibt es.

Zusatzfrage Warweg
Aber ich hätte noch eine Verständnisfrage, Herr Giese. Ich habe jetzt zwei Fälle aufgezählt, in denen deutsche Unternehmen, Verlage, deutsche Medien in der völligen rechtlichen Unsicherheit gelandet sind, wie sie damit umgehen, sozusagen infolge dieser Sanktionierung, der die Bundesregierung sehr bewusst zugestimmt hat. Jetzt war bisher niemand in der Lage, mir zu sagen, wie sich diese rechtliche Lage dann darstellt. Kann ich davon ausgehen oder sehe ich es richtig, dass die Bundesregierung da zugestimmt hat, ohne in irgendeiner Form zu antizipieren, was das für direkte Auswirkungen hat, etwa auf deutsche Verlage, die im Fall von Jacques Baud dessen Bücher hier in Deutschland – mehrere Bestseller darunter – verlegen?

Giese (AA)
Die Rechtsfolgen sind ebenfalls in dieser Sanktionierung enthalten. In der zugrunde liegenden EU-Regulierung kann man die Rechtsfolgen einsehen. In Deutschland wird das über verschiedene Stellen abgewickelt und überwacht. Sie haben gerade gehört, was es mit der strafrechtlichen Verfolgung auf sich hat. Ich glaube nicht, dass da irgendein Verfahren anhängig ist. Im Übrigen, glaube ich, ist zur Sanktionsdurchsetzung jedenfalls nicht das Auswärtige Amt berufen. Insofern habe ich Ihnen das, was ich Ihnen dazu sagen kann, gesagt.

Titelbild: Screenshot NachDenkSeiten, Bundespressekonferenz 14.01.2026

(Auszug von RSS-Feed)

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Blick aus dem Globalen Süden: „Erst beenden wir den Krieg, dann bringen wir die Fabriken wieder in Gang“

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Während die Industrialisierung für die Länder des Globalen Südens nach wie vor oberste Priorität hat, halten schuldenbedingte Austeritätspolitik, Konzern-Dominanz, Kriege und Sanktionen viele ärmere Nationen in Abhängigkeit und Unterentwicklung gefangen. Von Vijay Prashad.

Bei einer Konferenz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) in Saudi-Arabien Mitte November 2025 sagte Basher Abdullah, Berater des sudanesischen Ministeriums für Industrie und Handel:

„Zunächst müssen wir den Krieg beenden. Dann müssen wir die Fabriken wieder in Gang bringen.“

Seine Äußerung bezog sich auf den entsetzlichen Bürgerkrieg im Sudan, hätte aber ebenso gut für viele Länder des Globalen Südens gelten können, die sich entweder in einem bewaffneten Konflikt oder einem Handelskrieg befinden. Für diese ärmeren Nationen wurde Entwicklung zugunsten unmittelbarer Bedrohungen zurückgestellt. Jenseits des Horizonts von Waffen und Erpressung liegt jedoch die Notwendigkeit, sich eine mögliche Zukunft vorzustellen.

Die UNIDO-Konferenz erkannte an, dass die Industrialisierung „für die Erreichung der [UN-]Ziele für nachhaltige Entwicklung unerlässlich“ ist und dass dafür ein „neuer Industrievertrag“ erforderlich ist. Ein Policy Brief der UNIDO vom April 2025 identifiziert viele Hindernisse für eine Industrialisierung im Globalen Süden, darunter Defizite in der Infrastruktur, begrenzte technologische und wissenschaftliche Kapazität, ein Mangel an gut ausgebildeten Arbeitskräften und schwache logistische Netzwerke, einschließlich der digitalen Infrastruktur. Der Policy Brief verweist auch auf „Megatrends“, denen der Globale Süden folgen und sich anpassen muss, wie etwa die Digitalisierung und der Aufstieg der künstlichen Intelligenz, die Umgestaltung globaler Wertschöpfungsketten, die Energiewende und demografische Veränderungen. Diese Trends, so argumentiert der Policy Brief, bergen sowohl Risiken als auch Möglichkeiten. Aber woher werden die ärmeren Länder die Investitionen für Infrastruktur, neue Qualifikationen und sauberere Industrien nehmen? Wie werden sie in der Lage sein, ältere, umweltschädlichere Industriemodelle zu überspringen und sich in moderne Produktionsketten zu integrieren?

Konferenzen wie die in Saudi-Arabien reflektieren selten die Zwänge, denen die ärmeren Länder ausgesetzt sind, und die strukturelle Deindustrialisierung, die sie erlebt haben. Die Deindustrialisierung im Globalen Süden ist weder zufällig noch das Ergebnis „interner Effizienzprobleme“, wie Ökonomen des Internationalen Währungsfonds (IWF) argumentieren. Sie ist eine direkte Folge der Schuldenkrise der Dritten Welt, die Anfang der 1980er-Jahre ausbrach, und der Strukturanpassungsprogramme (SAPs), die vom IWF und der Weltbank in den 1980er- und 1990er-Jahren durchgesetzt wurden.

In den 1980er-Jahren beispielsweise erzwangen die Maßnahmen des IWF Zollsenkungen, die die Textil- und Bekleidungsfabriken Ghanas billigen Importen aussetzten und zum Zusammenbruch des einst florierenden Industriegürtels von Accra führten. In Sambia führten die SAPs in den 1990er-Jahren zur Privatisierung der Zulieferindustrien für Kupferminen und zum Abbau lokaler Gießereien, Maschinenwerkstätten und Chemiefabriken, die die industrielle Basis im Kupfergürtel bildeten.

Im brasilianischen Industriegebiet ABC südlich von São Paulo und in den Fertigungsstätten der Industriekorridore des Großraums Buenos Aires veranlassten Sparmaßnahmen in Zeiten der Verschuldung Währungsabwertungen und die rasche Liberalisierung des Handels in den 1980er- und 1990er-Jahren die Automobil-, Metallverarbeitungs- und Textilfabriken dazu, Arbeitsplätze abzubauen, zu schließen oder ihren Standort zu verlagern, da die Märkte für billigere Importe geöffnet wurden.

Überall im Globalen Süden wurden die peripheren Volkswirtschaften, die mit der Industrialisierung begonnen hatten, in das altbekannte Muster des Exports von Rohstoffen und Imports von Fertigprodukten zurückgestoßen – die eigentliche Struktur der neokolonialen Wirtschaft.

Kaum Beachtung findet auch die Gewalt – von Kriegen und Sanktionen –, die souveräne Staaten destabilisiert und die industriellen Bestrebungen der ärmeren Nationen vereitelt. Konflikte zerstören die industrielle Infrastruktur und spalten und demoralisieren die Arbeiterklasse, die beide für die Entwicklung unerlässlich sind.

Nur wenige Länder des Globalen Südens konnten sich gegen diese Angriffe auf ihre Souveränität verteidigen und ihre industriellen Kapazitäten ausbauen.

Das bemerkenswerteste Beispiel ist Kuba, das trotz einer brutalen sechs Jahrzehnte andauernden Blockade seine industriellen Kapazitäten in den Bereichen Biotechnologie, medizinische Geräte und Pharmazeutika entwickeln konnte – ein Fall von sozialistischer Industrialisierung unter Belagerung.

Vietnam ist ein weiteres Beispiel: Obwohl es durch imperialistische Kriege verwüstet worden war, konnte es sich dennoch dank einer staatlich gelenkten Industriepolitik, die Produktionskapazitäten in den Bereichen Textilien, Elektronik und Schiffbau aufbaute, wieder erholen.

Das erfolgreichste Beispiel ist natürlich China, das staatliche Planung, dezentrale Regierungsführung und öffentliches Eigentum an den Schlüsselbereichen der Wirtschaft – einschließlich Finanzen und Technologie – einsetzte, um in den letzten vier Jahrzehnten ein industrielles Machtzentrum aufzubauen und 800 Millionen Menschen aus extremer Armut zu befreien. Zusammengenommen widersprechen diese Erfahrungen allen neoliberalen Entwicklungsrezepten, die den ärmeren Ländern des Globalen Südens verordnet wurden.

Industriepolitik ist nicht allein eine technische Aufgabe, sondern auch eine politische. Es geht darum, die Bedingungen für industrielle Entwicklung zu schaffen, indem man Souveränität und das Recht auf Entwicklung geltend macht und durch Klassenkampf die Macht der Arbeiterklasse aufbaut.

Ein „neuer Industrie-Deal” kann nicht umgesetzt werden, wenn ein Land systematisch durch vom IWF diktierte Sparmaßnahmen, multinationale Konzerne, die die Rohstoffgewinnung und den Export dominieren, sowie durch die Gewalt von Kriegen und Sanktionen aus der Bahn geworfen wird. Zusammen zerstören diese Kräfte die produktive Infrastruktur, verringern die Kapazität des Staates und erzeugen eine prekäre und politisch geschwächte Bauernschaft und Arbeiterklasse, wodurch demokratische Prozesse untergraben und Planungen unmöglich gemacht werden. Ohne Souveränität kann es keinen neuen Industrie-Deal geben.

In den letzten Jahren hat das Tricontinental: Institute for Social Research eine neue Entwicklungstheorie für den Globalen Süden ausgearbeitet. In diesem Rahmen haben wir die folgenden Voraussetzungen für die Industrialisierung identifiziert:

  1. Arbeiter als zentrale Planer. Die Planung muss demokratisiert werden, wie im indischen Bundesstaat Kerala, der 1996 die People’s Plan Campaign for Decentralised Planning ins Leben gerufen hat. Die Industrialisierung kann nur gelingen, wenn die Planung Beiträge von Arbeiter- und Bauernorganisationen sowie anderen in den lokalen Gemeinschaften verwurzelten Volksgremien einbezieht.
  2. Wiederherstellung der Souveränität. Kriege müssen ein Ende haben, Sanktionen müssen aufgehoben werden, und Regierungen muss der Raum gegeben werden, staatliche Kapazitäten für eine langfristige Planung aufzubauen, einschließlich Investitionen in Infrastruktur, Transport und Logistik, die Produzenten und Verbraucher über Regionen hinweg verbinden und die Kosten der Entwicklung senken können.
  3. Überwindung der Abhängigkeit. Um die Abhängigkeit zu überwinden, muss die staatliche Politik in der Lage sein, die heimische Industrie durch Zölle und Subventionen zu schützen, die Finanzmärkte durch Kapitalkontrollen zu regulieren und den Transfer von Technologie und Wissen sicherzustellen. Dies wird Ländern den Schritt von rohstoffexportierenden hin zu solchen Volkswirtschaften ermöglichen, die auf einer diversifizierten heimischen Produktion basieren.
  4. Ausbau des öffentlichen Eigentums. Strategische Wirtschaftssektoren – wie Land, Finanzen, Energie, Mineralien, Transport und Investitionsgüter – müssen staatlich kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass sie für die nationale Entwicklung und nicht für private Gewinne arbeiten. Staatliche Unternehmen und Institutionen können, wie Meng Jie und Zhang Zibin am Beispiel des chinesischen Hochtechnologiesektors gezeigt haben, konkurrieren und einen öffentlichen Markt schaffen, der die Effizienz steigert.
  5. Süd-Süd-Kooperation aufbauen. Länder in Afrika, Asien und Lateinamerika müssen die Zusammenarbeit steigern – den Bandung-Geist wiederbeleben –, um die Rolle westlicher Monopolunternehmen und -strukturen in den Bereichen Finanzen und Technologie zu brechen.

Vor einem Jahrzehnt, auf dem Forum für chinesisch-afrikanische Zusammenarbeit (FOCAC) 2015 in Johannesburg, Südafrika, diskutierten die chinesische Regierung und 50 afrikanische Regierungen über das Problem der wirtschaftlichen Entwicklung und Industrialisierung.

Seit 1945 liegt die Frage der Industrialisierung Afrikas auf dem Tisch, ist jedoch aufgrund der neokolonialen Struktur, die jede ernsthafte strukturelle Transformation verhindert hat, nicht vorangekommen. Die am stärksten industrialisierten Länder des afrikanischen Kontinents sind Südafrika, Marokko und Ägypten, aber der gesamte Kontinent macht weniger als zwei Prozent der weltweiten Wertschöpfung im verarbeitenden Gewerbe und nur etwa ein Prozent des globalen Handels mit Fertigwaren aus.

Deshalb war es so wichtig für das FOCAC, die Industriepolitik ins Zentrum seiner Agenda zu stellen. Seine Johannesburg-Erklärung von 2015 bekräftigt, dass „die Industrialisierung unabdingbar ist, um eine unabhängige und nachhaltige Entwicklung Afrikas zu gewährleisten”.

Chinas industrielle Kapazitäten würden durch die Gründung von Joint Ventures, Industrieparks, eines Kooperationsfonds und Mechanismen für den Technologie- und Wissenschaftstransfer in den Dienst von Afrikas Notwendigkeit zur Industrialisierung gestellt. Der Handel zwischen Afrika und China ist von zehn Milliarden US-Dollar im Jahr 2000 auf 282 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 gestiegen. Im Jahr 2024 wertete die chinesische Regierung ihre Beziehungen zu den afrikanischen Staaten zu „strategischen Partnerschaften” auf. Dies ermöglicht eine verstärkte Zusammenarbeit.

Wir haben nun einen Testfall dafür, ob die Süd-Süd-Zusammenarbeit eine souveräne Industrialisierung schaffen kann, die mit den alten Mustern der Plünderung und Abhängigkeit bricht. Letztlich müssen afrikanische Regierungen, Arbeitnehmer und Bewegungen diese Verbindungen als Instrumente der Entwicklung nutzen, anstatt zuzulassen, dass sie zu einem weiteren Regime des ungleichen Austauschs werden.

All diese Debatten über Industrialisierung drehen sich um eine einfache Frage: Werden die Ressourcen des Globalen Südens dazu genutzt, um einige wenige zu bereichern oder um das Leben vieler zu erhalten?

Als ich über das FOCAC las, erinnerte ich mich wieder an den nigerianischen Dichter Niyi Osundare (geb. 1947), dessen Buch „The Eye of the Earth“ (1986) kraftvolle Gedichte über die Beziehung der Menschheit zur Natur enthält. Ein Gedicht aus dieser Sammlung – „Ours to Plough Not to Plunder“ (Unser, um zu pflügen, nicht zu plündern) – wurde so ikonisch, dass es trotz der Unterdrückung durch die 1983 an die Macht gekommene Militärregierung Generationen von nigerianischen Schulkindern gelehrt wurde. Hier sind die letzten beiden Strophen:

Unsere Erde ist ein ungeöffneter Kornspeicher,
eine belebte Scheune in einem entlegenen, unerforschten Dschungel,
ein fernes Juwel in rauem, unglücklichem Staub.

Diese Erde ist
unser, um sie zu bearbeiten, nicht zu verschwenden,
unser, um sie zu hüten, nicht zu verstümmeln.
Diese Erde ist unser, um zu pflügen, nicht zu plündern.

Mit herzlichen Grüßen,
Vijay

Dieser Beitrag ist der 51. Newsletter des Tricontinental: Institute for Social Research, aus dem Englischen übersetzt von Marta Andujo.

Titelbild: Eine Luftaufnahme der in Flammen stehenden Al-Arab Nachbarschaft in der Stadt Omdurma, Sudan – Quelle: Abd_Almohimen_Sayed / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

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Venezuela – die Erdölfestung: Macht, Profite und der Zerfall einer Nation

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Der Historiker Miguel Tinker Salas deckt in seinem Buch „Venezuela: What Everyone Needs to Know“ die jahrhundertelange Architektur westlicher Interventionen und die menschlichen Kosten eines auf Öl basierenden Staates auf. Eine Rezension von Michael Holmes.

Die Geschichte Venezuelas wird oft auf die warnende Geschichte eines einzelnen charismatischen Führers oder einen plötzlichen wirtschaftlichen Zusammenbruch reduziert, doch die Realität ist eine weitaus erschreckendere Chronik struktureller Ausbeutung und imperialer Kontrolle. Seit über einem Jahrhundert dient die Nation als primäres Versuchslabor für eine bestimmte Art des westlichen Imperialismus – eine, bei der die demokratischen Bestrebungen eines Volkes regelmäßig auf dem Altar der Energiesicherheit und der Unternehmensgewinne geopfert werden. In seinem akribisch recherchierten Werk „Venezuela: What Everyone Needs to Know“ liefert der Autor eine fundierte Aufarbeitung dieser Geschichte und zeigt auf, wie die Maschinerie der internationalen Finanzwelt und ausländische Militärattachés historisch gesehen die Grenzen der venezolanischen Souveränität diktiert haben.

Miguel Tinker Salas ist ein in Venezuela geborener Historiker und Professor für Geschichte am Pomona College, der als führender Experte für die moderne lateinamerikanische Geschichte und die historischen Auswirkungen der Ölindustrie in Venezuela gilt. Das Buch dient nicht nur als politische Einführung, sondern auch als moralische Untersuchung darüber, wie der unterirdische Reichtum einer Nation zu ihrem geopolitischen Fluch wurde. Obwohl das Buch Ende 2015 veröffentlicht wurde und somit vor den akutesten Phasen des aktuellen wirtschaftlichen Niedergangs und der Konsolidierung der Präsidentschaft Maduros endet, liegt sein Wert darin, dass es zeigt, dass die aktuelle Krise keine plötzliche Abweichung ist, sondern das vorhersehbare Ergebnis eines Jahrhunderts ausländischer Einmischung und Konflikte um den enormen Ölreichtum.

Um den modernen venezolanischen Staat zu verstehen, muss man sich zunächst mit dem Geist von Simón Bolívar und dem zerbrochenen Erbe des Unabhängigkeitskampfes auseinandersetzen. Die Befreiung Venezuelas von der spanischen Herrschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts war kein sauberer Bruch, sondern der Beginn einer langen, blutigen Suche nach Identität. Nach der Unabhängigkeitserklärung von 1811 wurde das Land von einer Reihe von Bürgerkriegen heimgesucht, die die Bevölkerung dezimierten und die Wirtschaft in Trümmern hinterließen. Der Traum von Gran Colombia – einem vereinigten Anden-Superstaat – zerbrach unter dem Gewicht des Regionalismus und den Ambitionen lokaler Caudillos. Während des gesamten 19. Jahrhunderts war Venezuela von Instabilität geprägt und erlebte mehr als zwanzig Verfassungsänderungen, während verschiedene Militärmachthaber um die Kontrolle über die Agrarwirtschaft konkurrierten. Doch selbst in dieser Zeit des inneren Chaos war der Einfluss des Westens spürbar. Die junge Republik wurde in eine Schuldenfalle hineingeboren und schuldete britischen Gläubigern, die die Befreiungskriege finanziert hatten, riesige Summen. Diese finanzielle Hebelwirkung wurde lange vor der Entdeckung der ersten Ölvorkommen zum wichtigsten Instrument des westlichen Einflusses.

Der Übergang von einer zersplitterten Agrargesellschaft zu einem modernen „Ölstaat” begann ernsthaft unter der langen, dunklen Herrschaft von Juan Vicente Gómez. Gómez, der von 1908 bis 1935 regierte, war der Inbegriff eines vom Westen unterstützten Autokraten. Er verstand mit zynischer Klarheit, dass sein Überleben im Inland vollständig von seiner Nützlichkeit für ausländische Interessen abhing. Anfang des 20. Jahrhunderts erholte sich Venezuela noch immer von der Seeblockade von 1902, bei der Großbritannien, Deutschland und Italien Kanonenboote eingesetzt hatten, um Schulden einzutreiben. Gómez erkannte, dass er durch die Öffnung der neu entdeckten Ölreserven des Landes für westliche Unternehmen die diplomatische und militärische Unterstützung sichern konnte, die er brauchte, um seine internen Rivalen zu vernichten. Unter seiner Aufsicht wurde die moderne Architektur des Staates zum Zwecke der Ölförderung aufgebaut. Er gewährte Unternehmen wie Royal Dutch Shell und Standard Oil erstaunliche Konzessionen und überließ ihnen oft Tausende von Quadratkilometern Land zu Bedingungen, die es den Firmen ermöglichten, als souveräne Einheiten zu agieren. Bis 1928 war Venezuela zum weltweit führenden Ölexporteur aufgestiegen, aber der Reichtum kam nie bei der Bevölkerung an. Stattdessen finanzierte er eine hoch entwickelte Geheimpolizei und ein Militär, das zunehmend von den USA ausgebildet und ausgerüstet wurde.

Die Unterstützung der USA für die Diktatur von Gómez war ein aktiver und wesentlicher Bestandteil seiner Herrschaft. Gómez stand für „Stabilität“ – ein Wort, das im Lexikon des Imperialismus als Euphemismus für den ununterbrochenen Fluss von Ressourcen dient. Solange die Ölfelder offen blieben und die Arbeitskräfte unterdrückt wurden, war der Westen bereit, die Folterkammern und das völlige Fehlen bürgerlicher Freiheiten zu ignorieren. Dies führte zu einem wiederkehrenden Muster, bei dem der moralische Charakter eines Regimes irrelevant war, solange seine Wirtschaftspolitik unterwürfig blieb. Die Ölgesellschaften wurden zu den wichtigsten Geldgebern des venezolanischen Staates und stellten damit sicher, dass die Regierung niemals gegenüber ihren eigenen Bürgern rechenschaftspflichtig war, sondern nur gegenüber ihren ausländischen Gönnern. Diese „Große Mauer der Ausländer” schuf einen Staat im Staat, in dem die Öl-Enklaven zu Inseln westlichen Luxus wurden, umgeben von einem Meer ländlicher Armut.

Der erste echte Versuch, die Ressourcen des Landes zurückzugewinnen, erfolgte während der kurzen demokratischen Öffnung, die als Trienio Adeco zwischen 1945 und 1948 bekannt ist. Drei Jahre lang versuchte eine Regierung unter der Führung des Schriftstellers Rómulo Gallegos, einen „Fifty-Fifty”-Gewinnbeteiligungsplan umzusetzen, und bestand darauf, dass mindestens die Hälfte aller Öleinnahmen in Venezuela verbleiben sollte, um Bildung und Infrastruktur zu finanzieren. Dies war eine radikale Abkehr von der Ära Gómez und stieß sofort auf Feindseligkeit seitens der großen Ölkonzerne und ihrer Verbündeten im Inland. 1948 beendete ein Militärputsch dieses demokratische Experiment gewaltsam. Tinker Salas hebt die Anwesenheit von US-Militärattachés in genau den Kreisen hervor, in denen der Putsch geplant wurde, was den Verschwörern signalisierte, dass eine Rückkehr zur Militärherrschaft von Washington nicht nur toleriert, sondern sogar begrüßt werden würde.

Das darauffolgende Jahrzehnt der Diktatur unter Marcos Pérez Jiménez in den 1950er-Jahren war der ultimative Beweis für die Prioritäten des Westens. Pérez Jiménez war ein Mann, der die Sprache der „Modernisierung” sprach und den Ölreichtum nutzte, um in Caracas großartige Autobahnen und modernistische Architektur zu bauen, während er die demokratische Opposition brutal unterdrückte. Die Vereinigten Staaten belohnten dieses Verhalten mit der Legion of Merit, einer ihrer höchsten Auszeichnungen für ausländische Staatschefs. Für die Eisenhower-Regierung war Pérez Jiménez der ideale Verbündete: Er war ein entschiedener Antikommunist, begrüßte ausländische Investitionen ohne Vorbehalte und sorgte für „Ordnung”. Die Tatsache, dass sein Regime auf politischen Morden und systematischer Korruption beruhte, wurde als interne Angelegenheit betrachtet, die die internationale Gemeinschaft nichts anging. Die Bedeutung dieser westlichen Unterstützung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden; sie verschaffte dem Regime die internationale Legitimität und die militärische Ausrüstung, die es benötigte, um sich fast ein Jahrzehnt lang gegen den Willen seines eigenen Volkes zu behaupten. Tinker Salas fasst die Ergebnisse zusammen:

„Zunehmend nahmen zwei Venezuelas Gestalt an: eines, das von der Ölwirtschaft profitierte, und das andere, das im Schatten der Industrie lebte und dessen Lebensbedingungen sich nicht grundlegend verändert hatten. Das eine war eine moderne, Öl produzierende Nation, die eng mit den Vereinigten Staaten verbündet war, das andere ein lateinamerikanisches Land, in dem selbst so strategische Exporte wie Öl die anhaltenden Probleme der Armut und Ungleichheit für eine große Mehrheit der Bevölkerung nicht lösen konnten.“

Als 1958 endlich die Demokratie zurückkehrte, handelte es sich um eine kontrollierte und kuratierte Version. Der „Pacto de Punto Fijo“ war eine Vereinbarung zwischen den drei wichtigsten politischen Parteien des Landes, die Macht und die Öleinnahmen zu teilen und gleichzeitig linke Parteien zu verbieten. Vierzig Jahre lang verwies der Westen auf Venezuela als „Modelldemokratie“ in einer von Staatsstreichen geplagten Region, aber diese Stabilität wurde durch die Marginalisierung der Armen und oft brutale Unterdrückung erkauft. Der Staat wurde zu einer Patronage-Maschine, und als die Ölpreise schwankten, wurden die Risse in diesem Modell sichtbar. Tinker Salas beschreibt die sozialen Folgen:

„Ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung hatte langsam einen verbesserten Lebensstandard erfahren, und 1974 wies Venezuela das höchste Pro-Kopf-Einkommen in Lateinamerika auf. Allerdings war die Einkommensverteilung eine der ungleichsten auf dem Kontinent. Laut einer Studie aus dem Jahr 1974 lebten die Campesinos, die ländliche Bevölkerung, von 500 Bolívares pro Jahr, während Fachkräfte 72.000 Bolívares pro Jahr verdienten, also 144 Mal so viel wie die Armen.“

Das Buch erklärt, dass die Regierung bei der Verstaatlichung der Ölindustrie im Jahr 1976 eine „großzügige Formel” anwandte, um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen „vollständig entschädigt” wurden – ein Vorgehen, das von vielen einheimischen Beobachtern als „verwässerte” Maßnahme kritisiert wurde, die erhebliche Schlupflöcher für die weitere Ausbeutung ließ.

Ende der 1980er-Jahre brach der Mythos der „Modelldemokratie” unter dem Gewicht einer massiven Schuldenkrise zusammen. Im Februar 1989 wandte sich die Regierung von Carlos Andrés Pérez unter dem Druck des Internationalen Währungsfonds, eine Reihe von „Schocktherapie”-Sparmaßnahmen umzusetzen, gegen das eigene Volk. Die soziale Explosion, bekannt als Caracazo, ist bis heute eines der bedeutendsten und am wenigsten beachteten Massaker in der modernen lateinamerikanischen Geschichte. Als die Preise für grundlegende Transportmittel und Treibstoff über Nacht in die Höhe schossen, kam es in den Armenvierteln von Caracas zu Protesten. Das Militär reagierte mit scharfer Munition. Während offizielle Angaben die Zahl der Todesopfer auf Hunderte bezifferten, gingen Menschenrechtsorganisationen und spätere forensische Untersuchungen davon aus, dass innerhalb weniger Tage Tausende von Menschen getötet wurden. Viele wurden während einer staatlich verhängten Ausgangssperre erschossen. Das Schweigen des Westens während dieses Massakers war ein vernichtendes Zeugnis für dessen Wertehierarchie. Da die Regierung Pérez die vom IWF und Washington geforderten neoliberalen Reformen umsetzte, wurde die Ermordung Tausender Zivilisten als bedauerliche Notwendigkeit für die „finanzpolitische Verantwortung” behandelt.

Der Aufstieg von Hugo Chávez Ende der 1990er-Jahre muss als direkte Folge des Caracazo und der Jahrzehnte der Ausgrenzung, die ihm vorausgingen, verstanden werden. Das Buch lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Reaktion der USA auf seine Versuche, die nationale Souveränität zurückzugewinnen. Der aktuellste und vielleicht aufschlussreichste Fall dieses imperialen Impulses ist der gescheiterte Putsch vom April 2002. Er wurde von der traditionellen Wirtschaftselite, dem militärischen Oberkommando und vor allem den privaten Medienkonzernen orchestriert. Tinker Salas liefert eine detaillierte Darstellung darüber, wie Fernsehsender wie RCTV und Venevisión zu operativen Zentren der Opposition wurden und sorgfältig bearbeitetes Filmmaterial ausstrahlten, um den falschen Eindruck zu erwecken, die Regierung würde auf unbewaffnete Demonstranten schießen.

Als der Putsch kurzzeitig erfolgreich war und Pedro Carmona, den Vorsitzenden des größten Wirtschaftsverbands des Landes, an die Macht brachte, fiel im Westen die Maske der „Förderung der Demokratie”. Das US-Außenministerium signalisierte sofort seine Unterstützung für die „Übergangsregierung”, machte den gewählten Präsidenten für seine eigene Absetzung verantwortlich und ignorierte die Tatsache, dass Carmona mit einem Dekret an einem einzigen Nachmittag die Nationalversammlung und den Obersten Gerichtshof aufgelöst hatte. Diese Unterstützung einer militärischen Machtübernahme gegen eine konstitutionelle Demokratie zeigte, dass für die Architekten der regionalen Ordnung die Hauptsünde der venezolanischen Regierung nicht der Autoritarismus war, sondern ihre Versuche, die Kontrolle über ihre nationale Ölgesellschaft zurückzugewinnen und diese Gewinne für soziale „Missionen” für die Armen umzuleiten.

Zwischen 1998 und 2013 nahmen Hugo Chávez und die „bolivarianische“ Bewegung an mehr als einem Dutzend verschiedener Wahlen und Referenden teil – darunter das Abwahlreferendum von 2004, das von internationalen Beobachtern wie dem Carter Center und der Organisation Amerikanischer Staaten geprüft und bestätigt wurde – und behielten durch ein hohes Maß an geprüfter Bürgerbeteiligung stets ihr demokratisches Mandat. Dies hielt die USA und ihre Verbündeten jedoch nie von ihren Versuchen eines Regimewechsels ab.

Das Ausmaß der menschlichen Risiken lässt sich an der statistischen Veränderung ablesen, die auf die erfolgreiche Übernahme der Kontrolle über den nationalen Ölkonzern PDVSA durch die Regierung folgte. In den zehn Jahren nach 2003 stiegen die Sozialausgaben als Prozentsatz des BIP dramatisch an. Millionen von Menschen, die ein Jahrhundert lang für den Staat unsichtbar gewesen waren, erhielten plötzlich Zugang zu medizinischer Grundversorgung, Alphabetisierungsprogrammen, subventionierten Lebensmitteln und Wohnraum. Die Armutsquote wurde halbiert, und die extreme Armut ging um über siebzig Prozent zurück. Diese „Missionen” bekämpften genau die strukturellen Ungleichheiten, die die vom Westen unterstützten Regime des vorigen Jahrhunderts ignoriert hatten. Dennoch wurde diese Veränderung als Bedrohung für die internationale Sicherheit angesehen. Das Streben nach regionaler Solidarität wurde von Washington als feindseliger Akt und nicht als Ausübung souveräner Diplomatie interpretiert.

Es ist wichtig, zu beachten, dass dieses Buch, da es 2015 veröffentlicht wurde, den venezolanischen Staat an einem Wendepunkt einfängt. Es dokumentiert den Höhepunkt der sozialen Errungenschaften, kann aber den katastrophalen wirtschaftlichen Niedergang nur vorwegnehmen, der folgen würde. Die von Tinker Salas dargestellte Geschichte macht den späteren Niedergang jedoch verständlicher. Sie zeigt, wie die Abhängigkeit von einem einzigen Rohstoff, eine Struktur, die vor einem Jahrhundert von ausländischen Unternehmen auferlegt wurde, das Land in einzigartiger Weise anfällig für den Zusammenbruch der Ölpreise und die anschließende Verhängung eines drakonischen Sanktionsregimes machte. Der Wirtschaftskrieg der späten 2010er-Jahre baute auf den Grundlagen der Blockade von 1902 und den Mandaten des IWF von 1989 auf.

Von den Kanonenbooten des frühen 20. Jahrhunderts bis zu den mediengetriebenen Staatsstreichen des 21. Jahrhunderts haben sich die Instrumente der Intervention weiterentwickelt, aber das Ziel ist bemerkenswert konstant geblieben: die Aufrechterhaltung eines Systems, in dem die Souveränität Venezuelas immer an Bedingungen geknüpft ist. Die Betrachtung dieser Geschichte zwingt uns, uns mit der moralischen Mitschuld der westlichen Demokratien auseinanderzusetzen, die konsequent die „Stabilität” eines profitablen Status quo gegenüber dem chaotischen, oft konfrontativen Prozess echter nationaler Selbstbestimmung bevorzugt haben. Wir kommen zu der eindringlichen Erkenntnis, dass das venezolanische Volk, solange die internationale Ordnung den Globalen Süden als ein Archiv von Ressourcen betrachtet, die es zu verwalten gilt, und nicht als Gesellschaften mit dem inhärenten Recht, sich selbst zu regieren, in einem Kreislauf gefangen bleiben wird, in dem seine Souveränität immer nur bedingt ist und seine Zukunft niemals wirklich seine eigene ist.

Titelbild: Screenshot Buchcover

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Sechs Punkte zur Einordnung der Unruhen im Iran

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Der indische Historiker Vijay Prashad liefert sechs Punkte für die Diskussion, um die Situation im Iran inmitten von Protesten, Gewalt und Drohungen einer militärischen Intervention aus Washington besser zu verstehen.

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Der Iran befindet sich in Aufruhr. Im ganzen Land kommt es zu Protesten unterschiedlichen Ausmaßes, wobei die Gewalt zunimmt und sowohl Demonstranten als auch Polizisten in der Leichenhalle enden.

Was als Arbeitsniederlegungen und Proteste gegen die Inflation begann, vereinte eine Reihe von Unzufriedenen, darunter Frauen und junge Menschen, die von einem System frustriert sind, das ihnen ihren Lebensunterhalt nicht sichern kann.

Der Iran steht unter lang anhaltender wirtschaftlicher Belagerung und wurde von Israel und den USA nicht nur innerhalb seiner Grenzen, sondern in ganz Westasien (einschließlich seiner diplomatischen Enklaven in Syrien) direkt angegriffen. Der von den USA geführte Wirtschaftskrieg hat die Situation für diesen Aufruhr geschaffen, aber der Aufruhr richtet sich nicht gegen Washington, sondern gegen die Regierung in Teheran.

Es gibt Berichte, dass der israelische Geheimdienst eine Rolle bei den Protesten spielt, etwa in der israelischen Mainstream-Zeitung Haaretz vom Oktober 2025 über israelische „Einflussoperationen mit dem Ziel, Reza Pahlavi als Schah von Iran zu installieren“. Und die USA haben den Demonstranten offen gesagt, dass sie Teheran bombardieren würden, wenn die Gewalt der Regierung zunimmt.

Im vergangenen Jahr kam es zu Protesten in zwölf Ölraffinerien in South Pars, wo 5.000 Leiharbeiter der Gewerkschaft der Gasraffineriearbeiter von Buschehr am 9. Dezember in Asaluyeh mit ihren Familien demonstrierten, um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu fordern. Als sie ihren Kampf vor das nationale Parlament in Teheran brachten, wo sie ein Ende des Vertragsarbeitssystems forderten, nutzten die Israelis und die USA diese aufrichtigen Proteste, um zu versuchen, einen legitimen Kampf in eine potenzielle Regime-Change-Operation zu verwandeln.

Um zu verstehen, was gerade geschieht, hier sechs Punkte, die historisch wichtig sind und im Geiste der Diskussion angeboten werden.

Seit 1979 spielt der Iran eine sehr wichtige Rolle in der Bewegung gegen die Monarchien in der arabischen und muslimischen Welt und ist ein wichtiger Verteidiger des palästinensischen Kampfes. Der Iran ist kein Unbekannter, wenn es um ausländische Einmischung geht, angefangen bei der britischen Kontrolle über das iranische Öl ab 1901, dem anglo-russischen Abkommen von 1907, das den Iran in Einflusssphären aufteilte, den Staatsstreich von 1921, der Reza Khan auf den Thron brachte, den Staatsstreich von 1953, der seinen Sohn Mohammed Reza Schah Pahlavi auf dem Thron installierte, und schließlich den hybriden Krieg gegen die iranische Revolution von 1979 bis heute. Hier sind die sechs Punkte:

  1. Die iranische Revolution von 1978 bis 1979 stürzte die Herrschaft des Schahs von Iran, Reza Pahlavi, und mündete aufgrund der Stärke des religiösen Klerus und seiner politischen Formationen im April 1979 in der Gründung der Islamischen Republik, deren Verfassung im Dezember 1979 in Kraft trat.

    Die anderen Strömungen der Revolution (von der kommunistischen Linken bis zu den Liberalen) sahen sich weitgehend an den Rand gedrängt und wurden in einigen Fällen sogar unterdrückt.

    Die Demonstration am Internationalen Frauentag im März 1979 in Teheran folgte auf die Einschränkungen der Frauenrechte (insbesondere gegen die Politik der Hijab-Pflicht) und zwang die Regierung, die Forderungen der Proteste zu akzeptieren – doch dies war nur ein kurzfristiger Erfolg, da 1983 ein Gesetz zur Hijab-Pflicht verabschiedet wurde.

  2. Die Revolution folgte auf den Militärputsch von Zia ul-Haq in Pakistan 1977, die Saur-Revolution in Afghanistan (August 1978), die Gründung der Sozialistischen Partei Jemens (Oktober 1978), die die Demokratische Volksrepublik Jemen in den sowjetischen Einflussbereich brachte und zum Nord-Süd-Krieg in Jemen (Februar bis März 1979) führte, sowie die Machtübernahme durch Saddam Hussein im Irak im Juli 1979.

    Die gesamte Region Südwest- und Zentralasien geriet in politische Umwälzungen. Einige dieser Entwicklungen (Pakistan, Irak) boten den USA Vorteile, während andere (Afghanistan, Iran, Jemen) ihren Zielen in der Region zuwiderliefen. Sehr schnell versuchten die USA, ihre Vorrangstellung auszunutzen, indem sie versuchten, die Islamische Republik Iran, die Demokratische Volksrepublik Jemen und die Demokratische Republik Afghanistan zu stürzen.

  3. Der Druck seitens der USA auf diese Prozesse führte in allen drei Ländern zu einer kriegsähnlichen Situation: Die USA und ihre Verbündeten am Golf drängten den Irak im September 1980 zu einer unprovozierten Invasion des Iran, wodurch ein Krieg begann, der bis 1988 andauerte; die arabischen Golfstaaten drängten den Nordjemen nach der Ermordung von Salim Rubaya Ali (einem Maoisten, der über die Vereinigung der beiden Jemens verhandelte) zur Invasion des Südjemen; und schließlich begannen die USA in Afghanistan, die Mudschaheddin zu finanzieren, um eine Mordkampagne gegen Kader der Demokratischen Volkspartei Afghanistans zu starten.

    Iran, Afghanistan und Jemen sahen ihre sozialen Projekte durch die Angriffe, denen sie von außen ausgesetzt waren, eingeschränkt. Afghanistan stürzte in über 40 Jahre schrecklicher Gewalt und Krieg, auch wenn die Demokratische Republik Afghanistan 18 Jahre lang bestehen blieb; die marxistische Regierung im Südjemen blieb bis 1990, war jedoch nur noch ein blasser Schatten ihrer eigenen Erwartungen; der Iran erlebte unterdessen, dass seine Islamische Republik eine harte Sanktionspolitik überstand, die auf das Ende des Krieges mit dem Irak (1988) folgte.

  4. Die Islamische Republik war mit mehreren großen Herausforderungen nacheinander konfrontiert:

    Die größte Herausforderung kam vom US-Imperialismus, der nicht nur den Krieg im Irak voll und ganz angetrieben hat, sondern auch Initiativen der ehemaligen iranischen Eliten zur Wiederherstellung ihrer Herrschaft sowie israelische Versuche zur Untergrabung der Islamischen Republik (einschließlich direkter Angriffe auf den Iran, Sabotageaktionen und Attentate auf wichtige Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Militär) unterstützt hat.

    Es sind die USA und Israel, die systematisch versuchen, die Macht des Iran in der Region zu untergraben, etwa durch die Ermordung von General Qassem Soleimani im Jahr 2020, den harten Angriff auf die Hisbollah während des israelischen Völkermords und die Ermordung von Sayyed Hassan Nasrallah im Jahr 2024 sowie den Sturz der Regierung in Syrien im Dezember 2024 und die Einsetzung des ehemaligen Al-Qaida-Chefs als Präsident in Damaskus.

    Die alten iranischen Eliten, angeführt zunächst vom Schah bis zu seinem Tod 1980 und dann von seinem Sohn, dem sogenannten Kronprinzen Reza Pahlavi, schlossen sich mit den Europäern und den USA zusammen, um ihre Herrschaft wiederherzustellen. Es ist wichtig, zu wissen, dass der Schah zwar seit 1941 auf dem Pfauenthron saß, aber von 1951 bis 1953 gezwungen war, eine demokratische Regierung zu akzeptieren – die von westlichen Geheimdiensten gestürzt wurde, woraufhin der Schah ermutigt wurde, von 1953 bis zur Revolution von 1978/79 eine absolute Herrschaft auszuüben.

    Der Schah-Block wollte stets wieder an die Macht im Iran zurückkehren. Während die Grüne Bewegung von 2009 nur einen sehr geringen monarchistischen Anteil hatte, repräsentierte sie die herrschenden Klassen, die politische Reformen gegen die eher volksnahe Präsidentschaft von Mahmoud Ahmadinejad wollten.

    Es ist aufschlussreich, dass die USA den Sohn des Schahs, der in Los Angeles lebt, als Symbolfigur des aktuellen Aufruhrs „ausgewählt“ haben.

    Es gab Einschränkungen der transformativen Sozialagenda der Republik, da sie Teile der alten Elite tolerierte, ihnen erlaubte, ihr Eigentum zu bewahren, und damit die Bildung eines Klassensystems zuließ, von dem Teile dieser Eigentumsbesitzer und eine aufstrebende Mittelschicht profitierten.

    Nach dem Tod von Ayatollah Khomeini im Juni 1989 und dem Ende des Iran-Irak-Krieges übernahm die Regierung große Teile der Strukturanpassungsmaßnahmen des Internationalen Währungsfonds, die – in der einen oder anderen Form – jahrzehntelang in Kraft blieben (die Politik wurde von Mohsen Nourbaksh vorangetrieben, der von 1989 bis 1994 Wirtschaftsminister und dann von 1994 bis 2003 Chef der Zentralbank war).

    Die Wirtschaft wurde 1979 nicht nach sozialistischen Grundsätzen organisiert, aufgrund der Erfordernisse der Kriegswirtschaft und des Bekenntnisses zur islamischen Sozialfürsorge hatten der Staat und die öffentliche Planung jedoch eine starke Rolle eingenommen. Nourbaksh konnte den Staat nicht vollständig abbauen, aber er führte eine Währungs- und Bankenreform durch und integrierte den Iran vorsichtig in die Weltwirtschaft.

    Die Klassenunterschiede und die schwierigen Lebensbedingungen für die Mehrheit der Iraner verschärften sich aufgrund der kombinierten Auswirkungen des Sanktionsregimes der USA und Europas, der militärischen Drohungen der USA und Israels (die zu hohen Militärausgaben im Iran geführt haben – mit etwa 2,5 Prozent des BIP sind diese jedoch immer noch deutlich niedriger als die zwölf Prozent während der Herrschaft des Schahs) und der neoliberalen Politik, die von den zunehmend neoliberalen Finanzministern der Regierung verfolgt wurde (wie Ali Tayebnia von 2013 bis 2017 und Ali Madanizadeh von 2025).

    Dies führte zu Zyklen wirtschaftlicher Proteste: 2017 bis 2018 (wegen Inflation und Subventionskürzungen), 2019 (wegen Erhöhung der Kraftstoffpreise), 2025 (von Bäckern) und 2025 bis 2026 (wegen steigender Inflation und Kollaps des iranischen Rial).

  5. Während die aktuellen Proteste größtenteils durch den Rekordkurs des Rial gegenüber dem US-Dollar und eine Inflationsrate von 60 Prozent bei Lebensmitteln ausgelöst wurden, deutet der Übergang von Arbeitsstreiks in South Pars zu koordinierter Gewalt in den Städten auf eine umfassendere Intervention hin.

    Die Regierung hat Teile des Import-Export-Sektors begünstigt, die im Rahmen der Sanktionen tätig waren, um die Rohstoffexporteure auf Kosten der Importeure zu unterstützen – eine Situation, die nicht leicht zu korrigieren ist.

    Der plötzliche Währungsabfall um 30 bis 40 Prozent ist jedoch ein klassisches Anzeichen für externe Finanzmanipulationen.

    Was also als Protest von Unternehmern gegen die Zentralbank begann, verwandelte sich bald in einen gewalttätigen, von oben nach unten gesteuerten Angriff auf das Staatsgefüge. Die „Proteste” verwandelten sich über Nacht von friedlichen Versammlungen in hochintensive Sabotageakte in den Städten, die zum Tod von etwa 100 Polizeibeamten führten. Berichten zufolge wurden einige Polizisten lebendig verbrannt, ein Mitglied der Sicherheitskräfte enthauptet und ein Krankenhaus in Brand gesteckt, wobei eine Krankenschwester ums Leben kam.

    Der Einsatz von Kleinwaffen aus nächster Nähe gegen Zivilisten deutet ebenfalls auf den Versuch hin, die Spannungen im Land zu maximieren und einen Vorwand für eine ausländische Intervention zu schaffen.

    Die geopolitische Orchestrierung hinter dem Chaos wurde unbestreitbar, als das US-Außenministerium und der Mossad die Gewalt offen und in Echtzeit bejubelten. Nachdem die Behörden den Internetzugang unterbrochen hatten, verloren die Proteste deutlich an Kraft, was die Spontaneität der Bewegung in Frage stellt und die These bestätigt, dass eine Destabilisierungsstrategie im Spiel ist, die versucht, von der aktuellen internationalen Lage zu profitieren.

  6. Die Opposition ist auf die Straße gegangen, erkennt jedoch, dass sie nicht die Kraft hat, die Macht zu übernehmen. Es gibt Berichte über Einmischungen der USA und Israels, und es hilft der Opposition nicht, dass der Sohn des Schahs sowohl die Protestaktionen für sich beansprucht als auch sich selbst als deren Nutznießer sieht.

    Mit Trump an der Spitze des Hyperimperialismus und Israel in einer Phase, die es als endlose Siegessträhne empfindet, ist es unmöglich, zu wissen, was diese gefährlichen Cliquen tun werden.

    Mit dem Nachlassen der Mobilisierungen, das eintreten wird, könnten die USA und Israel die Situation ausnutzen, um Teheran und andere Städte mit massiverer Gewalt als im Juni 2025 anzugreifen.

    Dies sollte nicht nur für die Menschen im Iran, von denen die große Mehrheit keinen Angriff auf ihr Land wünscht, sondern auch für die Menschen im Globalen Süden Grund zur Sorge sein – sie werden sich nach Venezuela und dem Iran als nächstes Ziel wiederfinden.

    Die Bevölkerung hat mit realen Problemen zu kämpfen, aber diese Probleme werden nicht durch Luftangriffe der USA und Israels gelöst werden. Die Iraner müssen ihre Probleme selbst lösen. Das Sanktionsregime und die Androhung von Gewalt tun nichts, um dies zu ermöglichen.

    Im Westen, wo Demonstranten geschlagen und sogar getötet werden, weil sie die Palästinenser unterstützen und gegen die Einwanderungspolitik protestieren, ist es leicht, „Solidarität mit den Iranern” zu sagen. Und irgendwie scheint es viel schwieriger zu sein, „Beendet die Sanktionen” zu fordern und damit dem iranischen Volk zu ermöglichen, selbst über seine Zukunft zu entscheiden.

Der Beitrag ist im Original bei Peoples Dispatch erschienen, aus dem Englischen übersetzt von Marta Andujo.

Titelbild: Tomas Ragina / Shutterstock

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Iran: Blut und Öl

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Trump droht mit Krieg und Strafzöllen, um das iranische Öl zurückzuerobern – genau wie 1953, als die CIA Mossadegh stürzte und US-Konzerne sofort 40 Prozent des Öls kassierten. Heute strangulieren Sanktionen das Land, erzeugen Chaos und Leid, das dann als Beweis gegen Teheran missbraucht wird. Das zynische Muster ist immer dasselbe: Die Krise schaffen, um sie auszunutzen. Die größte Bedrohung für den Weltfrieden heißt USA. Von Sevim Dagdelen.

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Was haben Venezuela und Iran gemeinsam? Beide Länder gehören zu den Top 5 der Staaten mit den größten Ölreserven. Dazu kommen noch Kanada, das US-Präsident Donald Trump als 51. Bundesstaat der USA integrieren möchte, die Musterdemokratie Saudi-Arabien und Irak, zu dem seit dem US-Angriffskrieg 2003 zur angeblichen Beseitigung von Massenvernichtungswaffen Ölfirmen wie ExxonMobil und Chevron wieder Zugang haben. In Irakisch-Kurdistan, autonomer Teil des Irak, profitieren Hunt Oil und andere US-Firmen von der durch Vermittlung der USA wiedereröffneten Ceyhan-Pipeline.

Im Iran geht es den USA wie in Venezuela um das Öl. Zugleich soll ein unbequemer geopolitischer Konkurrent in der Region ausgeschaltet werden. Beim Iran wäre es nicht das erste Mal in der Geschichte, dass Washington einen Regime Change nutzt, um seinen Ölfirmen privilegierte Ausbeutungsbedingungen zu garantieren. Das scheint denn auch das Konzept von Trump zu sein, der mit Hilfe eines offenen Raubkapitalismus den durch die KI enorm steigenden Energiebedarf der USA preiswert gedeckt wissen will.

1953 bis heute – Die Blaupause des Putsches

Doch zurück zum Regime Change in Teheran. Gegen den demokratisch gewählten Präsidenten des Iran, Mohamed Mossadegh, hatten die USA 1953 einen CIA-Putsch unterstützt; infolgedessen wurde der Schah, der eine blutige Diktatur im Land errichtete, vom Militär als Staatschef eingesetzt. Der iranische Geheimdienst Savak errichtete mit Hilfe der CIA und des Mossad ein Schreckensregime.

Heute gilt der Diktatorensohn Reza Pahlavi, auch wenn US-Präsident Trump bislang gemeinsame Fotos vermeidet, als Favorit der Vereinigten Staaten, wenn es darum geht, erneut die Monarchisten im Iran an die Macht zu bringen.

Der Vorteil der Herrschaft seines Vaters lag für die US-Ölfirmen auf der Hand. Bereits ein Jahr nach dem Putsch von 1953, der auch durch bezahlte Schlägerbanden provoziert worden war, konnten sich die Vorläuferfirmen von Exxon und Mobil sowie Texaco und andere 40 Prozent des iranischen Öls sichern, 40 Prozent gingen an die Briten, mit Shell.

Sanktionen, Chaos, Krieg – Der aktuelle Drehplan

US-Analysten wie Jeffrey Sachs warnen bereits für 2026 vor einem neuen CIA-Playbook für einen Umsturz im Iran. Durch immer schärfere US-Sanktionen wurde erreicht, dass immer weniger Öl für immer weniger Devisen exportiert werden konnte – mit dramatischem Währungsverfall und massiven Teuerungen für die Bevölkerung. Die Sanktionen sind nicht allein schuld – Misswirtschaft und Korruption spielen mit –, aber sie wirken als entscheidender Eskalationstreiber.

Genau das ist das zynische Standardmuster der US-Sanktionspolitik: Die USA nutzen ihre überlegene Finanzmacht, um Länder wie Iran, Syrien, Kuba oder Venezuela wirtschaftlich zu strangulieren – angeblich zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten.

Das selbst provozierte Leid – Hyperinflation, Medikamentenmangel, Hunger, kollabierende Gesundheitssysteme – wird dann als Beweis für die Inkompetenz und Brutalität der Regierungen präsentiert.

Kurz: Washington schafft die Krise – und missbraucht sie als Propaganda für noch mehr Druck.

Die blutige Niederschlagung der Proteste in Teheran mit unbekannter Todeszahl nutzen die USA nun als willkommenen Vorwand, um offen mit einem unprovozierten, völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu drohen – lautstark sekundiert von der israelischen Führung. Es ist wieder einmal der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu, der versucht, einen US-Angriff regelrecht herbeizureden.

Jedem Simpel müsste auffallen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, wenn ein von Den Haag per Haftbefehl wegen Völkermords gesuchter mutmaßlicher Kriegsverbrecher und ein US-Präsident, der einen Völkerrechtsbruch nach dem anderen begeht, als plötzliche Schutzmacht in Sachen Menschenrechte auftreten.

Der Iran jedenfalls verweigert sich weiterhin, den US-Ölfirmen den Zugang zum Land zu öffnen. Das ist das einzige Verbrechen, das der US-Präsident nicht vergeben kann. Noch zögert Washington, noch will man abwarten, ob die Sanktionen nicht noch größeren Schaden anrichten und sich die wirtschaftliche Lage im Land weiter verschärft und die Destabilisierung voranschreitet. Um das zu erreichen, riskiert Trump selbst den Waffenstillstand im Zollkrieg mit China, der bis Ende 2026 die Zölle für viele Produkte auf 10 Prozent einfriert. Wer mit dem Iran handelt, soll künftig einen Strafzoll von 25 Prozent bei Einfuhren in die USA bezahlen, so der US-Präsident.

Kann der Iran aber kaum mehr Öl ins Ausland verkaufen, wird die Währung völlig einbrechen. Ein finanzieller Kollaps des Landes statt eines kostspieligen Krieges würde besser ins Kalkül Washingtons passen. Aber auch wenn die Ausfuhren iranischen Öls nach China bereits jetzt stark zurückgegangen sind, will sich Peking dem US-Diktat nicht beugen. Dazu kommt, dass die letzte bewaffnete Auseinandersetzung mit dem Iran allenfalls mit einem Patt geendet hat.

Die entscheidende Frage ist, ob für eine erfolgreiche US-Militärintervention Bodentruppen bereitstehen müssen. Die Mobilisierung bewaffneter Milizen, rekrutiert aus den ethnischen Minderheiten, scheint allein infolge der zahlenmäßigen Schwäche der Einheiten wenig erfolgversprechend. Die konservative Zeitung Jerusalem Post berichtet derweil über Versuche des israelischen Geheimdienstes, mehr Einfluss auf die Proteste im Iran zu gewinnen.

Der deutsche Außenminister Johann Wadephul sprach dem „Regime“ im Iran jede Legitimität ab, setzt aber auf den Weg noch schärferer Sanktionen, um einen Regime Change ins Werk zu setzen. In der Türkei bekräftigte dagegen Außenminister Hakan Fidan seine Kritik am Versuch des Mossad, einen Umsturz im Iran herbeizuführen.

Heuchlerische Kriegsgründe und die wahre Bedrohung

Käme als weiteres Argument für den Krieg der USA noch der Kampf gegen den Islamismus. Aber auch hier reicht ein Blick nach Syrien, wo der Alleinherrscher Al-Dscholani mit islamistischen Terrorverbänden in Aleppo kurdische Zivilisten massakrieren lässt, nachdem er sowohl von Washington als auch von Brüssel hofiert wurde, um zu erkennen, dass es mit der vorgeblichen Bekämpfung des Islamismus schlicht nicht ernst gemeint sein kann. In Berlin wird dem Al-Qaida-Mann a.D. kommende Woche denn auch der rote Teppich ausgerollt.

Wer der Kriegspropaganda von Präsident Trump auf den Leim geht, droht einem völkerrechtswidrigen Krieg der USA durch Dummheit den Weg zu bahnen und trägt Verantwortung dafür, dass eine ganze Region ins Chaos gestürzt wird. Rund eine Million Menschen haben den US-Angriff auf das Nachbarland des Iran, auf den Irak, seinerzeit mit dem Leben bezahlt. Es wäre von besonderer Tragik, sollte sich diese Geschichte wiederholen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Versuch, über die Streitfrage der iranischen Urananreicherung eine Kriegslegitimation zu schaffen. Der Vorwurf, dass der Iran sich Massenvernichtungswaffen beschaffen wolle, wird dabei ausgerechnet von Israel – als engem Verbündeten der USA und Deutschlands in der Region – vorgebracht, einem Land, das den Atomwaffensperrvertrag weder unterzeichnet noch ratifiziert hat und nach Schätzungen des Stockholmer Friedensinstituts SIPRI im Besitz von 90 atomaren Sprengköpfen ist.

Es bleibt dabei: Die größte Bedrohung für internationale Sicherheit und den Weltfrieden sind die USA, die selbst gemeinsam mit der deutschen Bundesregierung dazu bereit waren, einen Völkermord an den Palästinensern in Gaza mit zu unterstützen. US-Präsident Trump aber ist zu allem bereit, da sollte sich keiner Illusionen machen, auch dazu, sehr viel Blut zu vergießen, damit die US-Ölkonzerne endlich wieder an das schwarze Gold im Iran kommen.

Dem erneuerten US-Imperialismus in Europa die Rote Karte zu zeigen, heißt, den Abzug der rund 100.000 US-Soldaten zu fordern, wie auch die NATO zu verlassen, denn diese ist allein dazu da, die US-Hegemonie im Nordatlantik herzustellen und als Instrument für eine globale Eskalation im Interesse der Milliardäre in den USA zu sorgen.

Titelbild: Tomas Ragina / Shutterstock

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Kubas Lage und Einschätzungen zum jüngsten US-Terror

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Die jüngsten Aktionen der US-Regierung und ihrer Hightech-Militärmaschinerie treiben einem Tränen in die Augen – Tränen einerseits aus Trauer für die Opfer und Zerstörungen, und Tränen andererseits aus Zorn über die ungebremste Furie eines irrsinnigen Narziss inmitten eines kranken, im relativen Niedergang befindlichen Gesellschaftssystems. Während in Deutschland und der EU manche Spitzenpolitiker der Mitteparteien offenbar Probleme mit der vermeintlichen Komplexität dieser Terrorpolitik der USA haben, ist die rechtliche Bewertung jedem unvoreingenommen Menschen klar. Doch was sind die Folgen für das ebenfalls von den USA ins Visier genommene Kuba? Von Edgar Göll.

In einer Erklärung vom 3. Januar 2026 der kubanischen Regierung heißt es:

Die Revolutionäre Regierung verurteilt aufs Schärfste die militärische Aggression der Vereinigten Staaten gegen Venezuela und bekräftigt gleichzeitig kategorisch die uneingeschränkte Unterstützung und Solidarität Kubas mit dem Bruderland Venezuela und seiner Regierung. (…)

Die feige Aggression der Vereinigten Staaten ist ein krimineller Akt, der gegen das Völkerrecht und die Charta der Vereinten Nationen verstößt. Sie stellt eine gefährliche Eskalation der seit Jahren von den Vereinigten Staaten gegen diese Schwester-Nation geführten Kriegskampagne dar, die sich seit September 2025 mit der aggressiven Entsendung von Kriegsschiffen in die Karibik unter falschen Vorwänden und unbegründeten Anschuldigungen ohne jegliche Beweise verschärft hat.

Kuba fordert nachdrücklich die sofortige Freilassung von Präsident Nicolás Maduro Moros und seiner Frau Cilia Flores durch die US-Behörden.

Es handelt sich um eine unverhüllte imperialistische und faschistische Aggression mit dem Ziel der Herrschaft, die darauf abzielt, die in der Monroe-Doktrin verankerten hegemonialen Ambitionen der USA gegenüber Unserem Amerika wiederzubeleben und uneingeschränkten Zugang und Kontrolle über die natürlichen Reichtümer Venezuelas und der Region zu erlangen. Außerdem soll damit versucht werden, die Regierungen Lateinamerikas und der Karibik einzuschüchtern und zu unterwerfen.“

Und was die völkerrechtliche Einschätzung betrifft, ist die Lage eigentlich auch klar. Schon die Drohungen gegen Venezuela und andere Länder, der Aufbau einer gigantischen militärischen Drohkulisse, illegalen Tötungen von Bootsbesatzungen ohne jegliche Beweise für die konstruierten Vorwürfe (Drogenschmuggel) und die Bombardierung eines Hafens waren eindeutig kriminelle Handlungen. Nun haben die renommierten Völkerrechtsexperten Norman Paech (BRD) und Marjorie Cohn (USA) ein fundiertes Gutachten vorgelegt, welches wohl niemand anfechten oder widerlegen dürfte. Die zentralen Passagen seien hier zitiert:

Der Angriff ist lange vorbreitet worden. Seit September 2025 kreuzte eine immer größer werdende Armada von US-Kriegsschiffen vor der venezolanischen Küste. Sie griff dort kreuzende kleinere Schiffe unbekannter Herkunft an, versenkte sie und tötete zahlreiche Menschen, eine unverhohlene Drohung gegen Präsident Maduro, sich zu ergeben und das Land verlassen.

Völkerrechtswidrige Aggression

Nichts kann all diese Angriffe rechtfertigen. Die UNO-Charta ist klar. In ihrem Art. 2 Ziff. 4 sagt sie: „Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“ Die USA haben die UNO-Charta unterschrieben, gemäß der Supremacy Clause der US-Verfassung sind Verträge das oberste Gesetz des Landes, und Richter wie auch alle Politiker im ganzen Land und die Regierung sind an sie gebunden.“

Was geschah in Venezuela? Erste Erklärungsversuche aus Kuba

In Äußerungen von kubanischen Sicherheitsexperten wurden schon kurz nach dem US-Terroranschlag erste Analysen der ominösen Vorgänge aufgezeigt. Demnach seien die Bombardierung von Caracas und anderen Städten sowie die Entführung von Präsident Nicolás Maduro und Cilia Flores im Rahmen der sogenannten „Operation Resolución Absoluta” nur teilweise eine erfolgreiche Tat der US-Spezialeinheiten von Delta Force und Night Stalkers gewesen, sondern beruhe auf dem vorbereiteten Ausschalten der Verteidigungs-, Geheimdienst- und Spionageabwehrstruktur Venezuelas. Die Präzision, mit der die US-Teams den Wohnkomplex von Präsident Maduro erreichten, sei der Beweis für Verrat auf höchster Ebene. Maduro wechselte aufgrund der Bedrohungslage täglich seinen Übernachtungsort. Wie US-Aggressoren in anderen Ländern bewiesen, erstellen sie umfassende Profile. Die US-Geheimdienste (CIA, NSA, NGA) verfolgten Maduros Bewegungen monatelang, einschließlich seiner Gewohnheiten, Reisen, häufig besuchten Orte und sogar seiner Haustiere.

Dieser Detaillierungsgrad deutet auf ein massives Versagen der venezolanischen Spionageabwehr hin, elektronische Spionage und physische Überwachung aufzudecken und zu neutralisieren. Schließlich seien die kritische Abwehrstruktur, also Verteidigungsministerium, Luftwaffenstützpunkt La Carlota, Kampfflugzeuge und ein Kommunikationsknotenpunkt unmittelbar vor der Attacke zerstört worden. Der innerste Sicherheitsring um Präsident Maduro kämpfte etwa zwei Stunden lang in einem intensiven Kampf gegen die Eindringlinge. In dieser Ehrengarde kämpften auch kubanische Sicherheitskräfte. Da sie keine Unterstützung erhielten und die US-Spezialeinheit offenbar mit voller Brutalität vorging, wurden sie ermordet. Insgesamt hat Kuba 32 Opfer zu beklagen. Nun ist es offensichtlich, dass viele andere Staatsoberhäupter und Regierungschefs der Region, die Trump bedroht, ihre Lektion in Sachen Sicherheitskonzept lernen sollten.

Die Interimspräsidentin Venezuelas, Delcy Rodríguez, ließ am 6. Januar General Marcano Tábata wegen der „Auslieferung” Maduros verhaften. Er war der Chef der Präsidentengarde und Direktor der Militärischen Spionageabwehr DGCIM. Inwiefern er den Verrat begangen hat oder andere, ist noch ungeklärt. Übrigens wurde der entführte Präsident Maduro ausgerechnet zu dem vom US-Militär seit 1903 besetzten Stützpunkt Guantánamo Bay gebracht, bevor er nach New York geflogen wurde – offenbar, um den Kubanern ein makabres Zeichen zu senden.

Die kubanische Bevölkerung hat direkt vor der US-Botschaft in Havanna in einer großen Kundgebung ihre Solidarität mit Venezuela und gegen den US-Imperialismus zum Ausdruck gebracht. Das erfolgte auch in anderen Provinzstädten und wurde teilweise verknüpft mit den alljährlichen Demonstrationen und Feierlichkeiten zur Erinnerung und Würdigung des Jahrestages, an dem 1959 die siegreichen Kämpfer von Santiago de Cuba nach Havanna kamen. Dieses gepflegte Geschichtsbewusstsein ist in Zeiten wie diesen eine wichtige Selbstvergewisserung. Und in einem Artikel der Tageszeitung Granma findet sich in Bezug auf den 100. Geburtstag Fidel Castros (13. August 2026) und seinem Aufruf zum Durchhalten und Widerstand der Satz:

Der imperiale Zynismus verbirgt nicht seinen Anspruch, der kubanischen Revolution den Gnadenschuss zu geben.“

Es sind klare Äußerungen wie diese, die den Groll der reaktionären Gringos in den USA auf sich ziehen, die andere Lebensweisen und Kulturen nicht tolerieren wollen, sich in ihrer beängstigenden Ignoranz und Arroganz als das Beste ansehen. In einem anderen Granma-Artikel desselben Tages steht:

Dennoch steht Kuba aufrecht und kämpft. Natürlich ist es ärgerlich über den Wohlstand, den die imperiale Regierung ihm jeden Tag stiehlt. Aber trotz all ihrer abscheulichen Feindseligkeit und ihrer Macht hat sie es nicht geschafft, es zum Scheitern zu bringen. Und das geht ihr an die Nieren, gibt ihr politische Krämpfe. Der Grund ist der, dass es kein Machtvakuum gibt, ein Element, das den Zustand eines gescheiterten Staates kennzeichnen würde. Die Vereinigten Staaten wissen sehr wohl, dass die Partei, der Staat und die Regierung neben ihrer erhabensten Bastion, dem Volk, nicht aufhören, Lösungen zu finden; und das erschreckt sie noch mehr.“

Negativfolgen für Kuba

Inzwischen hat US-Präsident Trump gegen Kuba weiter eskaliert. Kurz nach der Terrorattacke gegen Venezuela erklärte er, auch Kuba werde bald fallen und zusammenbrechen. Dazu sei keine offene Gewalt notwendig. Nun aber droht er der kubanischen Regierung, sie solle sich schnell auf einen Deal mit ihm einlassen, sonst werde Kuba überhaupt kein Öl mehr aus Venezuela bekommen! Kubas Regierung wies Trumps Drohung und Deal-Angebot umgehend zurück. So warf Außenminister Bruno Rodríguez der US-Regierung kriminelles Verhalten vor, mit dem sie den Weltfrieden gefährde. Auf der Internet-Plattform X schrieb er, sein Land lasse sich auch von den USA nicht erpressen. Kuba habe das Recht, Öl auf den Märkten zu kaufen, wo dies ohne Einmischung der USA möglich sei.

Insgesamt sind wohl viele Menschen in Kuba über die brutale Terroraktion der Trump-Regierung geschockt. Und viele haben Angst, was nun von den USA noch gegen Kuba unternommen werden könnte – es muss wohl mit allem gerechnet und für alles vorgesorgt werden. Was sich abzeichnet, ist eine weitere Reduzierung von Lieferungen aus dem bedrohten Venezuela. Vor allem Öllieferungen dürften weiter reduziert oder gar völlig blockiert werden. Und das heißt, dass noch mehr Stromabschaltungen erfolgen werden, dass dadurch nicht nur der persönliche Alltag empfindlich beeinträchtigt werden wird, sondern dass auch Produktion, Verkehr, Wasserversorgung weiter sinken bzw. prekär werden. Schon jetzt gibt es mangels Öllieferungen weiter Stromabschaltungen, Straßenlaternen bleiben ausgeschaltet, in Hotels werden die nutzbaren Fahrstühle reduziert, es werden wieder verstärkt Strom und Energie gespart.

Ein Energieforscher vom Energy Institute der University of Texas in Austin, Jorge Piñon, erläuterte nun in einem Interview die Gesamtlage des Kraftstoffbedarfs von Kuba. Demnach beträgt der Tagesbedarf Kubas etwa 100.000 Barrel pro Tag, wovon die heimische Produktion 40.000 Barrel abdeckt. Der Fehlbedarf von 60.000 Barrel pro Tag wird bzw. wurde bislang teilweise von Venezuela (etwa 30.000 bis 35.000 Barrel pro Tag), aus Mexiko (etwa 22.000 Barrel pro Tag in den Jahren 2024 und Anfang 2025) und begrenzten russischen Lieferungen sowie Käufen auf dem Spotmarkt – hauptsächlich Diesel und Flüssiggas (LPG) – gedeckt. Der Verlust des venezolanischen Öls, warnte Piñon, wäre katastrophal. „Wenn die Lieferungen eingestellt werden, werden die Auswirkungen in Kuba katastrophal sein – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychologisch.“ Denn, wie Piñon anmerkt: „Die meisten Proteste auf den Straßen Kubas wurden durch Wasserknappheit oder den Mangel an Flüssiggas ausgelöst. Wir beobachten die Flüssiggasversorgung genau, weil wir glauben, dass sie nicht nur wirtschaftliche, sondern auch soziale Auswirkungen hat. Manche Menschen gehen auf die Straße, schreien und protestieren, weil es kein Flüssiggas gibt.“ Nach seinen Einschätzungen sind Alternativen für Kuba derzeit rar. Dazu gehören Angola, Algerien, Brasilien und Kolumbien als potenzielle Lieferanten. Doch sei der zu befürchtende Druck der USA für jede solche Vereinbarung politisch sehr riskant.

Außer Öl und Gas kamen aus Venezuela aber auch wichtige Devisen nach Kuba, und zwar für die Tätigkeit tausender Ärzte und anderen Gesundheitspersonals oder auch Lehrkräften aus Kuba. Noch ist unklar, ob sie auf Druck von Trump ausgewiesen werden, wie dies beispielsweise unter dem rechtsextremen Regierungschef Bolsonaro in Brasilien erfolgte, wodurch große Regionen des Landes ohne hinreichende Gesundheitsversorgung blieben.

Individuelle Ebene der Trump-Politik

Wie es in der Region um die Karibik nun weitergehen wird, hängt sehr von den Aktionen des US-Präsidenten und seinem Außenminister ab. Während Trump immense psychologische Deformationen und Probleme aufweist, scheint Marco Rubio seit Beginn seiner politischen Karriere in den USA von einer hasserfüllten Obsession gegen Kuba getrieben. Hier sei nur kurz auf Trump eingegangen, der ja nun gegenüber Kuba vorschlug, es solle mit ihm „einen Deal“ machen. Und dies, nachdem ebendieser Trump sämtliche bilateralen Gesprächsrunden selbst auf Arbeitsebene zu verschiedenen wichtigen bilateralen Themenfeldern ohne Begründung beendet hat. Aufschlussreich ist daher ein Blick zurück, denn im Zuge von Trumps erster Amtszeit werden die Warnungen Dutzender Psychologen publik und offen diskutiert.

So hatten in dem Buch „Der gefährliche Fall Donald Trump“ 27 psychologische Experten argumentiert, dass Trump ein gefährlicher und verrückter Mann sei. Sie konstatierten unter anderem einen „ungezügelten und extremen Gegenwartshedonismus“, pathologischen Narzissmus, Paranoia und Soziopathie. Sein Wahnsinn sei zudem ansteckend, denn von den Traumata, die Menschen unter der Trump-Regierung erlitten haben, bis hin zu den kultähnlichen Merkmalen seiner Anhänger habe er beispiellose negative Folgen für die psychische Gesundheit in den USA und darüber hinaus verursacht. Dazu gehören Phänomene wie zunehmender Realitätsverlust, deutliche Anzeichen von Unberechenbarkeit und unvorhersehbarem Verhalten sowie eine Neigung zur Gewalt als Bewältigungsstrategie.

Ähnlich warnte die Psychologin Mary Trump vor ihrem Onkel Donald. In ihrem biografischen Buch „Zu viel und nie genug – Wie meine Familie den gefährlichsten Mann der Welt geschaffen hat“ vergleicht sie ihn mit einem Dreijährigen, der wisse, dass er nie geliebt worden sei. Donald Trumps Ego sei fragil und müsse stets gestützt werden, „weil er tief im Inneren weiß, dass er nichts von dem ist, was er vorgibt zu sein“. Und was wir seit seinem Amtsantritt vor einem Jahr erleben, scheint wohl eine Bestätigung dieser weitgehend ignorierten Expertenmeinungen zu sein.

Nun fragt sich, wie das US-System mit einem Demonteur wie Trump und seiner MAGA-Bewegung umgeht, die den ausgeklügelten Mechanismus der „checks and balances“ aushebeln. Es gilt, die verfassungsmäßigen (und völkerrechtlichen) Grundsätze zu bewahren, wenngleich diese schon immer mehr oder weniger elitär, reaktionär, rassistisch und imperialistisch ausgelegt wurden. Es wäre die Frage, ob es gegen einen Tyrannen wie Trump angemessene Gegenmittel gibt. Auf jeden Fall werden im Herbst Zwischenwahlen u.a. für den US-Kongress stattfinden, und aufgrund der innenpolitischen Widerstände – harte Kritik an seiner Politik sowie sinkende Werte bei Meinungsumfragen – könnte er Zuspruch und legislative Unterstützung verlieren, er muss seiner Wählerschaft also liefern. Ob dafür irgendeine Art von Sieg gegen Venezuela oder Kuba oder aber der Skalp Grönlands ausreichen werden, ist mehr als fraglich.

Systemische Ebene der US-Politik

Selbstverständlich handelt auch der GröPaZ (Größter Präsident aller Zeiten) Donald Trump nicht völlig solo, sondern agiert auf der Basis der ideologischen, ökonomischen, medialen, und vor allem militärischen und politischen Grundmuster und Infrastrukturen. Und da zeichnete sich bereits in den 1990er-Jahren ein „imperial overstretch“ (US-Historiker Paul Kennedy) ab, eine Überdehnung der Machtausübung in vor allem geografischer Hinsicht. Dass durch Aufrüstung wirtschaftliche Probleme gelöst werden sollten, versuchte unter anderem der Ex-Schauspieler und Star-Wars-Fan Ronald Reagan in den 1980er-Jahren und vervielfachte das Haushaltsdefizit der USA, obwohl der und seine Republikaner immer wieder Demokraten vorwerfen, fortlaufend Schulden zu produzieren. Dass nun Trump die bereits gigantischen Rüstungsausgaben der USA von 900 Milliarden USD um 50 Prozent (sic!) erhöhen möchte, zeigt, dass er unter den konservativen, reaktionären US-Präsidenten in dieser Hinsicht „der Größte“ sein möchte. Das würde das US-Militär zu einem noch größeren Klimakiller machen, als es heute schon ist (derzeit etwa in der Größenordnung von Frankreich).

Ein weiterer Aspekt der gegen Venezuela, Kuba und andere Staaten der Region gerichteten Politik ist das geschickte und sehr penetrante mediale Attackieren und Kreieren von Negativimages sowie Feindbildern der jeweils ungeliebten Regierungen. Das heißt, dass vor konkreten, realen Attacken und Drohungen ein als Feind oder gar als „Bedrohung“ deklariertes System „sturmreif geschrieben“ wird, sodass hinreichende Teile der US-Bevölkerung und der Weltgemeinschaft eine Aggression tolerieren oder gar unterstützen. Diese Arbeit wird u.a. von den 27.000 PR-Experten des Pentagon und mehreren speziellen Agenturen in den USA verrichtet. Und mit KI ist das vermutlich noch einfacher, wie Texte über „kognitive Kriegführung“ erahnen lassen.

Vor diesem Hintergrund kann Trump und seine Männerriege gut und gern als „Kakistokratie“ („Herrschaft der Schlimmsten“) bezeichnet werden. Verwendet wurde der Begriff im 18. Jahrhundert, wurde aber unter anderem im Zusammenhang mit der Wahl bzw. Wiederwahl von Donald Trump zum Präsidenten der Vereinigten Staaten und der Zusammenstellung seines Kabinetts wiederverwendet. Kakistokratie bezeichnet in der Politikwissenschaft eine Herrschaft der Schlechtesten. Ursprünglich wurde der Begriff als Antonym zu Aristokratie verwendet, der Herrschaft der Besten. In der kubanischen Tageszeitung Granma (Januar 2025, S. 10) wurde der Begriff für die aktuelle Trump-Regierung verwendet. Darin heißt es:

Es handelt sich dabei um eine dünn getarnte neofaschistische Version derjenigen, die, um ‚die USA wieder groß zu machen‘, keine Lügen, Verschwörungen, Putsche, Sanktionen, Verleumdungskampagnen, Geheimdienstoperationen, Erpressungen, Drohungen, Bündnisse mit anderen Schlimmeren – wie Milei in Argentinien oder Netanjahu in Israel – scheuen, egal wie groß das Leid, wie zahlreich die Armen oder die Zehntausenden von Toten und Hunderttausenden von Verletzten sind.“

Unterstützung für Kuba ist dringend, denn der Würgegriff der Terroristen wird noch verstärkt

„I can’t breathe“ waren die immer leiser gehauchten letzten Worte, bevor der US-Bürger Eric Garner im Jahr 2014 in NYC durch den unerbittlichen Druck des Knies eines Polizisten zu Tode erstickte. Dieser Akt schlimmsten Sadismus eines für Sicherheit und Ordnung ausgebildeten Staatsbeamten gegen einen wehrlosen Mitmenschen lässt sich vor allem auf die US-Politik gegen Kuba übertragen. Die Erstickungspolitik der USA startete offiziell 1961, und sie hält bis heute an. Unerbittlich. Ohne Gnade und Mitgefühl für die Opfer, für die etwa 10 Millionen Menschen in Kuba, die einen eigenen, selbstbestimmten Entwicklungsweg gewählt haben, deren Menschenrechte vom selbstherrlichen Nachbar, einer militärischen Superpower, einem moralischen Zwerg, jeden Tag aufs Neue verletzt werden.

Nun, die Bombardierung Venezuelas und die Entführung von Präsident Maduro sind ein krasser Bruch des Völkerrechts und sämtlicher zivilisatorischen und religiösen Werte. Und unmittelbar nach seinem „Sieg“ bringt Trump Übergriffe auf weitere Gebiete ins Spiel: Mexiko, Kolumbien, Kuba oder Grönland.

Die bisherigen Versuche vieler Staaten und Organisationen, den Imperialismus der USA zu zügeln, haben bislang wenig Erfolg gehabt. So votiert die Weltgemeinschaft alljährlich seit 1992 in der UN-Generalversammlung mit allergrößter Mehrheit für ein Ende der US-Aggressionen gegen Kuba. Doch Washington missachtet nicht nur diese einhellige Forderung der Weltgemeinschaft, sondern eskaliert die Blockade-, Sanktions- und Subversionspolitik noch weiter. Nachweislich verletzt die US-Administration zahlreiche zivilisatorische und religiöse Prinzipien, Menschen- und Völkerrechte, die UN-Charta, internationale Abkommen und Regeln.

All diese Verbrechen der USA müssen nun endlich gestoppt, bestraft und gesühnt werden, zumal der „Expansionstrieb“ der Trump-MAGA-Bande unersättlich sein könnte und raffinierte Formen annehmen dürfte.

In einer Stellungnahme des bundesweiten „Netzwerk Cuba“ zu den aktuellen Terroraktionen heißt es unter anderem:

Dem aggressiven Regime in Washington geht es darum, Angst und Unsicherheit in einer Region zu verbreiten, die sich langsam von der imperialistischen Supermacht im Norden emanzipiert. Länder dieser Region haben vor Jahren eine „Zone des Friedens“ ausgerufen. Dies ist nun von den USA rücksichtslos bzw. absichtsvoll verletzt worden. (…)

Der Vorstand des Netzwerk Cuba in Deutschland fordert, dass mit dieser imperialistischen Gesetzlosigkeit nach Wild-Welt-Manier [sic] nun endlich Schluss gemacht werden muss. Dazu werden alle politischen und zivilgesellschaftlichen Persönlichkeiten und Organisationen aufgerufen, bei der Gegenwehr gegen das gefährliche, monströse USA-Imperium einen konkret-praktischen Beitrag in ihrem Umfeld und gemeinsam zu leisten.“

Titelbild: Ran Sinee / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Pressekonferenz zum Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung von Jacques Baud: „Es reicht!“

veröffentlicht.
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Am 8. Januar stellten der Journalist Patrik Baab, die BSW-Politikerin Sevim Dagdelen sowie die Friedensaktivistin Laura von Wimmersperg den internationalen Solidaritätsaufruf gegen die EU-Sanktionierung des in Belgien lebenden Schweizer Militäranalysten Jacques Baud vor. Dieser wurde von zahlreichen Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien unterzeichnet. Die politische Breite der Unterzeichner reicht vom Vorsitzenden der DKP über prominente BSW-Vertreter bis zum ehemaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen. Auch der Politikwissenschaftler Prof. Dr. John J. Mearsheimer sowie der Pink-Floyd-Musiker Roger Waters setzten ihre Unterschrift unter den Aufruf. Die NachDenkSeiten kommentieren die Pressekonferenz in voller Länge.

Hintergrund

In ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee sowie des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes mit umfassenden Sanktionen belegt: Ein- und Ausreiseverbot aus dem EU-Raum, das heißt, er darf Belgien nicht mehr verlassen und alle seine Konten in der EU wurden blockiert. Begründung: Seine Analysen zur Entwicklung des Ukraine-Krieges stimmen nicht mit den etablierten Narrativen in der EU einher.

Unterzeichnen kann man den Aufruf hier: free-baud.org

Hier finden Sie den Aufruf „Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU“ im Wortlaut:

„Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.“

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brüssel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Heike Egner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bukarest
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatssekretär im BMF
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas, USA
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Schweiz
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockholm
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, UK
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J. R. Gipple, Des Moines, Iowa, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, USA
  • Hans-Wolff Graf, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach, Schweiz
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Norbert Häring, Publizist und Autor
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor MPI für ethnologische Forschung
  • Klaus Hartmann, Präsident der Weltunion der Freidenker
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis, Tennessee, USA
  • Diana Hohenthal, Kunstmanagerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist und Verleger
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend-Verlag
  • Alexander King, MdA, BSW
  • Dr. Lasha Kazradze, International Relations Analyst, Georgien
  • Leo Keller, Managing Director, Blue Ocean SWS GmbH, Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Klöckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, Investigative Journalist, New York, USA
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i.R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaftler, Humboldt-Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a.D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor Eurasien-Programm, Quincy Institute, USA
  • Andrew Lowenthal, Gründer und CEO liber-net, Australien
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Universität Kyoto, Japan
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl.-Sozialwirtin, Schweiz
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV a.D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava
  • Dr. Krishen Mehta, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australien
  • Vernon Moat, Exeter, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist
  • Gisela von Mutius, Politologin
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe
  • Peter Mertens, Generalsekretär PVDA, Belgien
  • Oberstleutnant a.D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer Nachdenkseiten
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm
  • Agneta Norberg, ehem. Vorsitzende Friedensrat Schweden
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Stephan Ossenkopp, Publizist
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a.D., Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, MIT, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, ehem. Innenminister, Slowakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a.D.
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm
  • Licia Ponno, Business Developer, Mailand
  • Scott Ritter, ehem. UN-Waffeninspektor, USA
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor
  • Dr. Alexander Rahr, Osteuropa-Experte
  • Arnulf Rating, Kabarettist
  • Prof. Dr. Christopher Read, European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut
  • Torsten Rexin, stellv. Vorsitzender Deutsch-Russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historiker
  • Jesús Rodríguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune
  • Coleen Rowley, FBI Special Agent a.D., USA
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer-Songwriter, USA
  • Theo Russell, Vorsitzender New Communist Party, UK
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, UK
  • Michael von der Schulenburg, MdEP
  • Vizeadmiral a.D. Kay-Achim Schönbach
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project
  • Lord Robert Skidelsky, House of Lords, UK
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Max-Planck-Institut
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a.D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner
  • Yves Smith, Financial Analyst
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Autor
  • Oberfeldarzt d.R. Dr. Berthold Spahlinger
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur Marker.sk
  • Prof. Dr. Ola Tunander, PRIO, Norwegen
  • Rosalie Tyler Paul, USA
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Künstler
  • Gert Ewen Ungar, Journalist
  • Ron Unger, US Marine Corps i.R.
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári
  • Gary Villapiano, Executive Producer
  • Erika Vögeli, Psychologin
  • Alexander Wallasch, Journalist
  • Roger Waters, Musiker
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee
  • Margot und Willy Wahl, Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin
  • Edelgard und Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte
  • Julia Wille, Filmausstatterin
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftswissenschaftler
  • Winfried Wolk, Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R.
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a.D.
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a.D. Lawrence Wilkerson, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Titelbild: Valeri Schiller

(Auszug von RSS-Feed)

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Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

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Es folgt ein Aufruf zugunsten von Jacques Baud, den eine große Zahl von engagierten Menschen unterzeichnet hat. Hier ist auch der Link zum Aufruf: free-baud.org.

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrundeliegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
Eva Maria Adler, Unternehmerin
Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
Hauptmann a.D. Ralf Anders, Projektmanager
Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
Volker Braun, Schriftsteller
Sebastian Bahlo, Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes
Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
Cécile Barbier, Brüssel
Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
Hans Bauer, Rechtsanwalt
Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
Volker Bräutigam, Journalist und Autor
Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
Jon Brown, Drehbuchautor, USA
Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
Max Blumenthal, Journalist und Dokumentarfilmer, USA
Oberstleutnant i. G. a. D. Lic. Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus, California State University Channel Islands, USA
Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
Michael Brie, Philosoph, Vorstandsmitglied der Rosa-Luxemburg-Stiftung
James W. Carden, Journalist und Autor, ehem. Berater im US-Außenministerium, USA
Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Historisches Institut, Universität Montreal, Kanada
Richard Carter, Lehrer, USA
Robert Cibis, Journalist, Berlin
Hugo M. Connery, B. Sc., Hobart, Australien
Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
Daniela Dahn, Schriftstellerin
Oberstleutnant a.D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star, USA
Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler, Universität Südostnorwegen
Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slowakei
Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Kanada
Dr. Renate Dillmann, Bochum
Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
Prof. Dr. Heike Egner, Immunbiologin
Ralf Eger, Filmemacher, München
Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bukarest
Thomas Fazi, Autor, Italien
Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatssekretär im BMF
Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
Thomas Fasbender, Journalist
Dr. Markus Fiedler, Soziologe
Marcel Fischer, Radio Marabu
David C. Fisher, Houston, Texas, USA
Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Schweiz
Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockholm
Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
Harald Friese, Historiker, Köln
Elena Fritz, geopolitische Analystin
George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, UK
Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
Magda von Garrel, Politologin und Autorin
J. R. Gipple, Des Moines, Iowa, USA
Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, USA
Hans-Wolff Graf, Dipl.-Psych., Dipl.-Päd., Vermögensverwalter und Journalist
Urs Graf, Psychologe, Sirnach, Schweiz
Tilo Gräser, Journalist, Berlin
Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
Christoph Hein, Schriftsteller
Norbert Häring, Publizist und Autor
Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies, USA
Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor MPI für ethnologische Forschung
Klaus Hartmann, Präsident der Weltunion der Freidenker
Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, USA
Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
Elisabeth Hills, Memphis, Tennessee, USA
Diana Hohenthal, Kunstmanagerin und Kuratorin
Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist und Verleger
Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm
Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
Markus J. Karsten, Verleger, Westend-Verlag
Alexander King, MdA, BSW
Dr. Lasha Kazradze, International Relations Analyst, Georgien
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Friedhelm Klinkhammer, Jurist
Marcus Klöckner, Journalist und Autor
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Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaftler, Humboldt-Universität i.R.
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Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
Markus Kompa, Fachanwalt für Medienrecht
Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
Generalmajor a.D. Dennis Laich, US Army
Dr. Anatol Lieven, Direktor Eurasien-Programm, Quincy Institute, USA
Andrew Lowenthal, Gründer und CEO liber-net, Australien
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Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
Gisela Liebe, Dipl.-Sozialwirtin, Schweiz
Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des BfV a.D.
Aaron Maté, Journalist, Kanada
Ray McGovern, CIA-Analyst i.R., USA
Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
Ursula Mathern, Merxheim
Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
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Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava
Dr. Krishen Mehta, Yale University, USA
Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
Antje Meyen, Journalistin, München
Steven Milosevski, Sydney, Australien
Vernon Moat, Exeter, UK
Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist
Gisela von Mutius, Politologin
Hans-Reimar von Mutius, Politologe
Peter Mertens, Generalsekretär PVDA, Belgien
Oberstleutnant a.D. Peter Misch, Verleger
Albrecht Müller, Gründer Nachdenkseiten
Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm
Agneta Norberg, ehem. Vorsitzende Friedensrat Schweden
Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
Stephan Ossenkopp, Publizist
Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
Prof. Dr. Nikolai Petro, University of Rhode Island, USA
Didier Pfirter, Botschafter a.D., Schweiz
Prof. Dr. Theodore A. Postol, MIT, USA
Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
Vladimir Palko, ehem. Innenminister, Slowakei
Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a.D.
Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
Doris und George Pumphrey, Berlin
Éva Péli, Journalistin, Berlin
Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm
Licia Ponno, Business Developer, Mailand
Scott Ritter, ehem. UN-Waffeninspektor, USA
Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor
Dr. Alexander Rahr, Osteuropa-Experte
Arnulf Rating, Kabarettist
Prof. Dr. Christopher Read, European History, UK
Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor
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Steffi Rist, Unternehmerin
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Coleen Rowley, FBI Special Agent a.D., USA
Dr. Werner Rügemer, Publizist
Darryl Rush, Singer-Songwriter, USA
Theo Russell, Vorsitzender New Communist Party, UK
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Michael von der Schulenburg, MdEP
Vizeadmiral a.D. Kay-Achim Schönbach
Gabriel Shipton, The Information Rights Project
Lord Robert Skidelsky, House of Lords, UK
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Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, USA
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Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
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Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Autor
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Rosalie Tyler Paul, USA
Raymond Unger, Schriftsteller und Künstler
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Dr. phil. Tatjana Weber
Kay Weir, Herausgeber
Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte
Julia Wille, Filmausstatterin
Dr. Volker Wirth, Wirtschaftswissenschaftler
Winfried Wolk, Künstler
Russell Woodward, Lehrer i.R.
Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a.D.
Wenzel, Musiker und Autor
Oberst a.D. Lawrence Wilkerson, USA
Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
Achim Winter, Journalist und Satiriker
Flavio von Witzleben, Journalist

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Basiert der Kurs der Bundesregierung und der EU auf Lügen?

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Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.

Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.

Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.

Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen

Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.

Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.

Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?

Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine

Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:

„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.

Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.

In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.


Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0

In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.

Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.

In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:

„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.

Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen

Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.

Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.

Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.

Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa

Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.

So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.

Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora

Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:

„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“

Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:

„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“

In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.

An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.

RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.

In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.

Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.

Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor

Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.

Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.

Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.

Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.

Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?

Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.

Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.

Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.

Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.

Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.

Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.

Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.

Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa

Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.

So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.

Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“

Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.

Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung

Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.

Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:

„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“

Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.

Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich

Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.

So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:

„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“

Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.

Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.

Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.

Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:

„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“

Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.

Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.

Was bringt die Zukunft?

Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.

Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?

Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com

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Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“

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„Tagesschau“ und „Heute“ berichten gar nicht über die inakzeptablen Sanktionen gegen Jacques Baud und deren zerstörerische Wirkung für die Debattenkultur. Und die Beiträge in privaten Mainstream-Medien vollführen einen grotesken Eiertanz zwischen Phrasen zur Meinungsfreiheit einerseits und Forderungen nach Zensur von „Desinformation“ andererseits. Es ist ein Trauerspiel. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

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In den Nachrichtensendungen des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird der Fall Jacques Baud überhaupt nicht thematisiert – das ist zumindest das Ergebnis in den Suchfunktionen bei ZDF Heute, bei der „Tagesschau“ in der ARD sowie im Deutschlandfunk (Stand: heute 9.30 Uhr). Dass die Gebührenzahler also in den Nachrichtensendungen „ihrer“ Sender von der skandalösen Sanktionierung eines unbescholtenen Bürgers nichts erfahren, ist einerseits erwartungsgemäß. Aber andererseits ist es völlig unseriös und inakzeptabel: Der Fall ist von hoher Bedeutung, auch weil er durch seine (mutmaßlich gewünschte) einschüchternde Wirkung weit über die Person Baud hinausreicht.

Jacques Baud ist nicht der einzige (nicht-russische) Journalist, der von der EU sanktioniert wird, es trifft auch deutsche Journalisten wie Thomas Röper und Alina Lipp oder Hüseyin Doğru, Ohne die drangsalierten Kollegen Röper, Lipp und Doğru geringschätzen zu wollen, ist der Vorgang um Baud in meinen Augen aber noch mehr Schlüsselmoment, wie ich im Artikel „Der Skandal um Jacques Baud: Die EU, die ‚Gedankenverbrechen‘ und die Drohungen der Bundesregierung“ beschrieben habe.

Doppelte Standards in vielen deutschen Medienbeiträgen

Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich wie gesagt nicht mit dem Fall befasst, stammen die Berichte, die ich zum Vorgang um Jacques Baud aus den letzten Tagen finden konnte, aus privaten Medien. Dort wird also zumindest überhaupt vereinzelt über den Vorgang informiert, aber das geschieht durchgängig in einer doppelte Standards nutzenden und darum ebenfalls unseriösen Form.

Entweder wird der Weg gewählt, betont trocken zu berichten, wie es etwa die Süddeutsche Zeitung (SZ) in diesem Artikel praktiziert. Dagegen wäre nichts zu sagen, wenn man nicht sicher sein könnte, dass die Zeitung alle emotionalen Register ziehen würde, wenn ein ideologischer Gefährte Opfer von willkürlichen und mutmaßlich illegalen Sanktionen werden würde. Darum kann bereits die betonte Zurückhaltung im SZ-Artikel als das Messen mit zweierlei Maß empfunden werden. Und in Sätzen wie im folgenden scheint auch indirekt ein Unbehagen der SZ durch, dass sogar Personen mit der falschen Meinung „ungehindert“ im Parlament sitzen:

„Personen, die Verständnis für die Sichtweise Moskaus aufbringen und argumentieren, Putin agiere in Wahrheit nur defensiv, sitzen in Deutschland deshalb ungehindert in Parlamenten – oder sie schreiben auch als Journalistinnen und Journalisten in Medien wie der Jungen Welt oder Berliner Zeitung.“

Ideologische Zwickmühle

In eine ideologische Zwickmühle geraten manche deutsche Mainstream-Journalisten, weil sie die Sanktionierung der deutschen Aktivistinnen von „Hate Aid“ durch die USA gerne skandalisieren würden, gleichzeitig aber die Sanktionen der EU gegen Journalisten, Autoren und Publizisten wegen „falschen“ Meinungen möglichst tief hängen möchten. Der Spiegel hat in diesem Artikel zur „Einordnung“ mit einem besonders „unabhängigen“ Sanktionsexperten gesprochen – der versucht, die unüberbrückbaren Widersprüche zwischen den Sanktionen einerseits und den üblichen Phrasen zur Bedeutung der Meinungsfreiheit andererseits mit dem Wort „systematisch“ zu überbrücken:

„Benjamin Hilgenstock, Sanktionsexperte von der Kyiv School of Economics, sagt, die Fälle seien in keiner Weise vergleichbar mit den US-Sanktionen. ‚Es handelt sich um Fälle, bei denen nach Auffassung der EU systematisch russische Staatspropaganda verbreitet wurde.‘ Allein einzelne falsche Behauptungen über Russlands Krieg gegen die Ukraine aufzustellen, reiche nicht aus.“

Mit der Vokabel „systematisch“ möchte sich auch die EU-Kommission laut Spiegel aus der Affäre ziehen:

„Auch aus der EU-Kommission heißt es, niemand sei wegen anderer Meinungen oder Falschbehauptungen auf der Liste gelandet, sondern wegen systematischer Unterstützung der russischen Kriegspropaganda. Juristisch fußt das auf EU-Verträgen, wonach Personen sanktioniert werden können, ‚die die internationale Ordnung‘ bedrohen.“

„Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten“

Die Welt hat dagegen dem Schweizer Publizisten Roger Köppel einen Platz für einen Kommentar zur Causa Jacques Baud eingeräumt. Ich bin mit Köppel oft nicht einer Meinung, aber in diesem Text findet er zum Teil Formulierungen, die dem Skandal angemessen sind und die man in anderen großen deutschen Medien schmerzlich vermisst. Köppel schreibt über den Umgang mit dem „früheren Generalstabsoberst, Nachrichtenoffizier, angesehenen Friedensdiplomat in Diensten unseres Außenministeriums, Beauftragten von Kofi Annan bei der Uno und, zuletzt, Nato-Emissär der ‘Partnerschaft für Frieden’ im Ukraine-Krieg“ Jacques Baud etwa:

„Man muss sich den ungeheuerlichen Vorgang vor Augen halten: Die EU bestraft Jacques Baud mit harten persönlichen Sanktionen, weil er sein europäisches Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch nimmt. Baud verletzte kein Gesetz, brach keine Regel, und selbst wenn der Vorwurf zuträfe, er würde ‚russische Propaganda’ in Umlauf bringen, was er beileibe nicht tut, dann wäre das kein Delikt, und keine politische Instanz, die sich demokratisch und rechtsstaatlich nennt, dürfte ihn deswegen mit Sanktionen belegen, skandalöserweise auch noch ohne jedes rechtliche Gehör. Freie Gesellschaften verbieten ‚falsche‘ Meinungen nicht. Sie widerlegen sie.“

Das war der Redaktion der Welt dann wohl doch zu deutlich, um es allein stehen zu lassen – darum hat die Ressortleiterin Außenpolitik einen umso unseriöseren Text dagegengestellt, der so überschrieben ist:

„Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten.“

Im Folgenden soll auch in diesem Artikel der Anschein einer abwägenden Debatte erzeugt werden. Aber immer wieder scheinen die doppelten Standards durch. So müsse die Debatte um Meinungsfreiheit geführt werden, aber doch bitte selektiv „mit den richtigen Argumenten und vor allem mit Vertretern, denen an der Wahrheit gelegen ist – und nicht daran, Putins Narrative zu verbreiten“. Die indirekte Aussage, dass Meinungsfreiheit schön und gut sei, dass man es damit aber auch nicht übertreiben dürfe, wird weiter ausgeführt:

„Gefährlich wird es aber, wenn Menschen unter dem angeblichen Deckmantel der Meinungsfreiheit Unwahrheiten verbreiten, die das Potenzial haben, den so eminent wichtigen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft zu stören und diese zu beschädigen, gar zu untergraben. Und noch gefährlicher wird es, wenn sie damit den Job derjenigen erledigen, deren Ziel es ist, ebendiese demokratischen Gesellschaften abzuschaffen.“

Streckenweise gleitet der Artikel dann stilistisch in den beim Thema üblichen Propagandaduktus ab:

„Putin ist ein Meister darin, sein Gift in westliche Gesellschaft tropfen zu lassen. Man stellt sich förmlich vor, wie er sich die Hände reibt, weil so viele Europäer seine wahrheitswidrigen Narrative verbreiten und glauben.“

Und mit dem folgenden Satz wird indirekt behauptet, dass die von der EU sanktionierten Inhalte „unwahre Tatsachenbehauptungen“ seien, was unter anderem im Fall Baud zurückgewiesen werden muss:

„Muss eine liberale Demokratie aushalten, dass auch Unwahrheiten verbreitet werden dürfen, selbst wenn das denjenigen nützt, die eben jene liberale Demokratie abschaffen wollen? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unwahrer Tatsachenbehauptung?“

„Verbreitung von Desinformation und Propaganda“

Die Stoßrichtung „Meinungsfreiheit ist wichtig, aber …“ praktiziert auch die taz im Kommentar „EU-Sanktionen gegen Schweizer: Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“, in dem es etwa heißt:

„Die Meinungsfreiheit ist in einer Demokratie ein hohes Gut, das geschützt werden muss. Doch die Meinungsfreiheit bedeutet nicht die Freiheit, unwahre Tatsachenbehauptungen in die Welt zu streuen. Sie bedeutet auch nicht die uneingeschränkte Freiheit, Propaganda auf professionelle Art zu verbreiten, um die Kriegsziele eines autoritären Regimes zu unterstützen. Und die liberale Demokratie muss auch wehrhaft sein.“

Im Text folgen Behauptungen wie diese:

„Dass aber sowohl Baud als auch Köppel Russlands Kriegsführung durch die Verbreitung von Desinformation und Propaganda publizistisch unterstützen, steht außer Frage. Mit ihren Texten unterstützen sie einen brutalen Angriffskrieg in der Ukraine samt horrenden Kriegsverbrechen gegen Zivilisten.“

Wer definiert den Begriff „Desinformation“?

Das Fazit aus der hier zitierten deutschen Berichterstattung: Viele große deutsche Medien verschweigen den Vorgang, hängen ihn bewusst tief oder sie versuchen teils gar, ihn indirekt zu rechtfertigen. Die mangelnde echte Solidarität mit Jacques Baud könnte sich auf lange Sicht aber rächen – in einem früheren Artikel hatte ich dazu geschrieben:

„Die Solidarität mit Baud in den großen deutschen Medien ist so gut wie nicht vorhanden – man stelle sich das emotionale Feuerwerk vor, das sie abbrennen würden, wenn Baud ein Bürger wäre, dem Russland die Konten sperrt. Dieses Verhalten ist erwartungsgemäß, darum aber nicht weniger bedauerlich: Die Solidarität in solchen Fällen sollte sich über inhaltliche Differenzen hinwegsetzen – übrigens auch aus Egoismus: Man könnte sonst der Nächste sein, der wegen einer „falschen“ Meinung ohne Konto und Reisefreiheit dasteht.“

Dazu kommt eine teils sehr unreife Art der Argumentation: So wird in den hier zitierten Texten an keiner Stelle angemessen verdeutlicht, dass die Deutungshoheit über den Begriff „Desinformation“ ein gefährlicher Freifahrtschein für die Unterdrückung unbequemer Meinungen sein kann. Man kann auch die verteidigende Berichterstattung in vielen großen deutschen Medien (vor allem in der Zeit vor Trumps Präsidentschaft) zu den zahlreichen blutigen US-Militäreinsätzen der letzten Jahrzehnte als Desinformation empfinden – ich würde aber auch hier die Verfasser der betreffenden Beiträge dagegen verteidigen, dass sie für das Äußern ihrer Meinung mit willkürlichen EU-Sanktionen bestraft werden.

Mit ihrem Verhalten zum Fall Baud verteidigen viele Mainstream-Journalisten also (erwartungsgemäß) nicht das „Prinzip Meinungsfreiheit“, sondern sie beschädigen es massiv: Indem sie mit der Nutzung doppelter Standards der einen Seite indirekt das Recht einräumen, die andere Seite durch Willkür, Sanktionen und Einschüchterung zum Schweigen zu bringen.

Titelbild: Jacques Baud beim 36. Pleisweiler Gespräch / NachDenkSeiten

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EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen als Symptom eines strukturellen Demokratiedefizits

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Die Europäische Union versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Doch gerade dort, wo sie besonders entschlossen handelt, wird diese Selbstbeschreibung brüchig. Die Sanktionspraxis gegenüber Einzelpersonen zeigt exemplarisch, wie politischer Durchgriff schrittweise rechtsstaatliche Sicherungen verdrängt. Die Europäische Union leidet nicht primär an mangelnder Zustimmung, sondern an einer institutionellen Struktur, in der zentrale Entscheidungen außerhalb von demokratisch legitimierten Verfahren getroffen werden. Von Torsten Küllig.

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Das Grundübel der EU besteht nach wie vor darin, dass es sich bei dem Europäischen Parlament eben um keinen vollwertigen Gesetzgeber handelt. Entscheidende Initiativen mit grundsätzlicher Bedeutung liegen bei den Exekutivorganen Europäische Kommission und Europäischer Rat.

Bereits 2018 habe ich in einem Interview im Buch „Brauchen wir Europa – Sachsen in der EU?“ das Demokratiedefizit der EU als strukturell beschrieben. Zentrale Entscheidungen werden in Gremien getroffen, die nur mittelbar demokratisch legitimiert sind, während das Europäische Parlament keine vollwertige Gesetzgebungshoheit besitzt. Diese Struktur wirkt sich nicht nur auf politische Akzeptanz, sondern erkennbar bedrohlich zunehmend auch negativ auf den Grundrechtsschutz aus.

EU-Sanktionen gegen natürliche Personen greifen tief in Eigentum, Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Existenz ein. Sie sind zwar keine Strafverfahren, dennoch werden sie ohne vorgelagerte gerichtliche Kontrolle verhängt und beinhalten erhebliche Grundrechtseinschränkungen für die Betroffenen. Der Rechtsschutz nach Art. 47 der EU-Grundrechtecharta greift erst, nachdem der Schaden eingetreten ist. Damit wird das klassische rechtsstaatliche Prinzip umgekehrt: Nicht der Staat muss Schuld beweisen, sondern der Betroffene seine Unschuld.

Ein zentraler Aspekt des römischen Rechts war und ist, dass die Beweislast bei der anklagenden Partei lag, nicht beim Angeklagten. Schon vor über 2.000 Jahren musste der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage musste seine Schuld belegbar nachweisen. Der berühmte lateinische Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) fasst diesen Gedanken prägnant zusammen. Er besagt, dass ein Gericht eine Person nicht verurteilen darf, wenn nach der Beweisaufnahme noch ernsthafte Zweifel an ihrer Schuld bestehen.

Diese Sanktionspraxis der Europäischen Union ist kein juristischer Betriebsunfall, sondern Ausdruck einer systemischen Schieflage der EU. Das Akronym „EU“ steht hier offensichtlich nicht für Europäische, sondern für „Exekutiv-Union“.

Wo aber demokratische Kontrolle schwach ist, wird Rechtsschutz funktionalisiert. Für die Bürger entsteht so der Eindruck, dass Grundrechte verhandelbar sind – abhängig von geopolitischer Lage, politischem Willen und dem jeweiligen Zeitgeist.

Die Europäische Union braucht nicht weniger, sondern mehr Rechtsstaatlichkeit. Und diese ist ohne echte (basis)demokratische Rückbindung nicht zu haben.

Die EU von oben als ein Elitenprojekt wird und muss scheitern. Wer Europa liebt, muss diese „Exekutiv-Union“ ablehnen.

Was wir brauchen, ist eine EU von unten – ein Europa der Freien Bürger!

Titelbild: photoibo / Shutterstock

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Auf, auf liebe Freunde des Völkerrechts! Es gibt was zu tun

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Dass der militärische Angriff auf Venezuela samt der Verschleppung des venezolanischen Präsidenten Maduro samt seiner Frau ein eklatanter Verstoß gegen das Gewaltverbot der UN-Charta darstellt, wird derzeit nur von Friedrich Merz ernsthaft infrage gestellt. Da wir Deutschen ja neuerdings so große Freunde des Völkerrechts sind, müssen nun auch Taten folgen. Ich hätte da ja so ein paar Ideen. Eine Glosse von Jens Berger.

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Fangen wir ruhig einmal mit dem, was man auf Neudeutsch gerne „Wording“ nennt, an. Ich bin doch sehr erstaunt, dass selbst die ansonsten stets auf korrekte Wortwahl bedachte Tagesschau den US-Angriff beschönigend nur als „Militäraktion“ bezeichnet. Dabei kritisiert ebenjene Tagesschau doch ansonsten immer wieder scharf, wenn beispielsweise „russische Staatsmedien“ die Invasion der Ukraine ebenfalls beschönigend als „militärische Spezialoperation“ bezeichnen. Da, liebe Kolleg*innen der Tagesschau, sollte man dann aber auch konsequent sein und sich positiv von den Russen abheben. Warum sollte man einen Krieg nicht als solchen bezeichnen? Und wenn man schon so ein ausgemachter Freund des Völkerrechts ist, sollte man den US-Angriff auf den souveränen Staat Venezuela, der ja ohne Mandat des UN-Sicherheitsrats und auch nicht eben unter dem Vorzeichen der Verteidigung oder Notwehr vollzogen wurde, vielleicht besser als „völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“ bezeichnen. Oder um im in den deutschen Medien üblichen Sprachbild zu bleiben: „Trumps völkerrechtswidrigen Angriffskrieg“.

Aber es sind ja nicht nur die Begrifflichkeiten. Gerade wir Deutschen legen ja – zumindest seit drei, vier Jahren – großen Wert darauf, uns mit den Opfern von Völkerrechtsbrüchen zu solidarisieren. Gab es eigentlich schon Forderungen, das Brandenburger Tor aus Solidarität mit den überfallenen Venezolanern in den venezolanischen Farben Gelb, Blau, Rot zu illuminieren? Darf die venezolanische Interimspräsidentin Rodríguez nun per Fernschalte zum Deutschen Bundestag sprechen? Verschönert die Berliner Blase jetzt ihre X- oder Mastodon-Profile mit der venezolanischen neben der ukrainischen und der (warum eigentlich?) israelischen Flagge? Nein? Na, denn man tau, würde man nun auf Plattdeutsch sagen.

Und wie sieht es mit der gelebten Solidarität aus? Das Völkerrecht muss schließlich auch mit Waffengewalt gegen den Aggressor verteidigt werden. Das haben wir in den letzten Jahren doch andauernd gehört. Dann sollte man jetzt auch konsequent sein. Haben wir keine tollen Luftverteidigungssysteme, die wir Venezuela schenken können? Und was macht eigentlich der Taurus? Muss Venezuela, als völkerrechtswidrig angegriffener Staat, nicht auch strategisch wichtige Ziele in den USA zerstören können? Auf geht’s! Ich bin mir sehr sicher, dass spätestens in ein paar Stunden die Damen und Herren Strack-Zimmermann, Röttgen, Hofreiter, Masala, Major – und wie sie alle heißen – die Taurus-Debatte für Venezuela eröffnen. Alles andere wäre ja inkonsequent, man ist ja ein Freund des Völkerrechts.

Geld darf dann freilich keine Rolle spielen. Aber das wird Kanzler Merz sicher in seiner kommenden Zeitenwende-Rede noch erwähnen. Milliarden, Billionen, fünf, zehn, zwanzig Prozent des BIPs – wenn es um das Völkerrecht geht, ist uns nichts zu teuer. Und diesmal gibt es zum Glück ja auch richtig viel Geld, das man einfrieren und dem Opfer zur Verfügung stellen kann. Fangen wir doch mit den Geldern des US-Konzerns BlackRock an. Nach eigenen Angaben hat BlackRock stolze 1,8 Billionen Euro in europäischen Assets angelegt. Dagegen sind die russischen Zentralbankvermögen Kleingeld. Auf geht’s, das Geld wird sicher noch heute von der EU-Kommission eingefroren. Dass man gleichzeitig wirksame Sanktionen gegen die USA verhängen wird, ist ebenfalls sehr wahrscheinlich. Mal schauen, als erstes wird sicherlich der Oligarch Elon Musk, der ja eng mit dem verbrecherischen Trump-Regime (so wird die US-Regierung jetzt sicher genannt werden) verbandelt ist, auf die Sanktionsliste gesetzt. Viele andere US-Oligarchen werden folgen. Ihre Villen an der Côte d’Azur und ihre Megajachten werden dann sicher beschlagnahmt und ihre Firmen unter Zwangsverwaltung gestellt. Ob Amazon dann noch pünktlich Pakete ausliefert? Egal.

Ach ja, der DFB wird natürlich schon bald verkünden, dass man die Fußball-WM, die in diesem Sommer in den USA stattfindet, boykottieren wird und ARD und ZDF werden erbost die Übertragungsrechte an die FIFA zurückgeben. US-Sportler werden dann ohnehin von allen internationalen Wettbewerben ausgeschlossen und US-Künstler kriegen weder im Rundfunk, noch im Fernsehen und schon gar nicht auf der Bühne eine Plattform, wenn sie sich nicht ausdrücklich vom Trump-Regime und dessen völkerrechtswidrigem Angriffskrieg gegen Venezuela distanzieren. Alles andere wäre ja auch überraschend, schließlich gilt uns das Völkerrecht ja was.

Folgen wird der Angriff auch auf „Propagandisten des US-Regimes“ haben. Die ersten EU-Sanktionen gegen Sigmar Gabriel, seines Zeichens Vorsitzender der Atlantikbrücke, werden nicht lange auf sich warten lassen. Dann darf Gabriel nicht mehr in Goslarer Supermärkten einkaufen und die Volksbank Goslar sperrt seine Konten. Das ist hart, aber es geht, das dürfen wir nie vergessen, ja um das Völkerrecht, das uns so am Herzen liegt. Der Springer-Verlag, der sich in seiner „Unternehmensverfassung“ ohne Wenn und Aber zur Solidarität mit den USA bekennt, wird dann sicher auch sanktioniert, die URLs von BILD.de und WELT.de werden in die Sperrfilter der Provider aufgenommen. Ja, für Deutschlands Journalisten wird 2026 ein hartes Jahr. Man munkelt, die ersten Entwürfe der EU-Sanktionslisten gegen Propagandisten des Trump-Regimes seien dicker als Telefonbuch von Wanne-Eickel.

Dass uns das alles womöglich teuer zu stehen kommt, ist wohl richtig. Aber was soll’s? Wir haben gezeigt, dass es auch ohne russisches Gas und russisches Öl geht, warum soll es nicht auch ohne Google, Apple, Amazon, Visa, Mastercard, PayPal und die vielen anderen US-Monopolisten gehen? Wir schaffen das! Denn wir sind ja die Freunde des Völkerrechts! Oder?

Titelbild: ChatGPT, erstellt mit künstlicher Intelligenz

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Bis hierher und nicht weiter!

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Gegen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Jacques Baud hat eine große Zahl von Menschen protestiert. Wir geben im Folgenden den Aufruf zum Protest wieder. Albrecht Müller.

Bis hierher und nicht weiter!
Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen
gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrunde liegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Max Blumenthal, Journalist u. Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic.Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus an der California State University, Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Mitglied des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehemaliger Berater des Sonderbeauftragten für zwischenstaatliche Angelegenheiten im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Histroisches Institut der Universität Montreal, Kanada
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a. D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star für Tapferkeit im Irak und für Verdienste in Afghanistan, USA
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler an der Universität Südostnorwegen, Norwegen
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatsekretär im Bundesfinanzministerium u. ehem. Chefvolkswirt der UNCTAD
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, Vereinigtes Königreich
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend Verlag
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaften, Humboldt Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Holger Friedrich, Verleger, Berliner Zeitung
  • Markus Kompa, Anwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a. D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor des Eurasien-Programms am Quincy Institute for Responsable Statecraft, Washington D.C., USA
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Professor an der Universität Kyoto, Japan
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a. D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, Mitgründer der Veteran Intelligence Professionals for Sanity, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Peter Mertens, Generalsekretär Partij van de Arbeid (PVDA), Mitglied der Abgeordnetenkammer, Belgien
  • Oberstleutnant a. D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer und Herausgeber Nachdenkseiten
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, Politikwissenschaftler an der University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a. D., Vertreter der Schweiz bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs und ehem. Berater des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, Emeritus für Wissenschaft, Technologie und Nationale Sicherheitspolitik am Massachusetts Institute of Technology, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Scott Ritter, ehemaliger UN-Waffeninspektor und Militärexperte, USA
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, Vereinigtes Königreich
  • Michael von der Schulenburg, MdEP, ehem. UN- und OSZE-Diplomat
  • Vizeadmiral a. D. Kay-Achim Schönbach, stellv. Vors. Bündnis Deutschland
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project, Australien
  • Lord Robert Skidelsky, Historiker, House of Lords, Vereinigtes Königreich
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Direktor em. am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln
  • Prof. Dr. Ola Tunander, Forschungsdirektor em. am Peace Research Intitute Oslo (PRIO), Norwegen
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Bildender Künstler
  • Ron Unger, Soldat i.R. des US Marine Corps, Mitglied von Veterans for Peace, USA
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári, Geschäftsführer der Development in Relations of Industrial and Education Management GmbH
  • Alexander Wallasch, Schriftsteller und Journalist
  • Roger Waters, Musiker, USA
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a. D. und Historiker
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a. D. Lawrence Wilkerson, ehemaliger Stabschef von US-Außenminister Colin Powell, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Weitere Unterzeichner:

  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a. D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brussel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B Sc., Hobart, Australia
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slovakia
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Canada
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Prof. Dr. Heike Ebner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bucharest
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Sirnach CH
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockhom
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J.R. Gipple, Des Moines, IA, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, Providence, Rhode Island
  • Hans-Wolff Graf, Dipl. Psych., Dipl. Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach CH
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Norbert Häring, Publizist, Autor “Der Wahrheitskomplex – Wie NGO’s im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen”
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies at Monterey, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung, Halle
  • Klaus Hartmann, Vors. der Freidenker-Bewegung
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, Colorado College, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis TN
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist, Verleger
  • Diana Hohenstein, Kunst-Managerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Dr. Lasha Kazradze, International relations analyst, Sokhumi State University Tbilissi, Georgia
  • Leo Keller, Managing Director Blue Ocean SWS GmbH Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Kloeckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, investigative journalist, New York
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i. R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Miriam Kühsel-Hussaini, Schriftstellerin, Berlin
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl. Sozialwirtin, Sirnach, CH
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Rentnerin, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom, IT
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava, Slovakia
  • Dr. Krishen Mehta, Senior Global Justice Fellow, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australia
  • Vernon Moat, Exeter, Devon, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist, Deutschland
  • Gisela von Mutius, Politologin, Bonn
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe, Bonn
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm, SE
  • Agneta Norberg, ehem. Vors. Friedensrat in Schweden
  • Stephan Ossenkopp, Publizist, Berlin
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, Ehem. Minister des Inneren, Slovakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a. D., Historikern u. Autorin
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Rosalie Tyler Paul, Brunswick/Maine, USA
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Licia Ponno, Business Developer, Milano, Italien
  • Dr. Alexander Rahr, Schriftsteller und Osteuropa-Experte, Berlin
  • Arnulf Rating, Kabarettist, Berlin
  • Prof. Dr. Christopher Read, Prof. em. for European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor, Schweiz
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut, Mönchengladbach
  • Torsten Rexin, stellv. Vositzender d. Gesellschaft f. deutsch-russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor, Berlin
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historian, Member of the Royal Irish Academy, University College Cork
  • Jesús Rodriguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune, Venezuela
  • Coleen Rowley, ret. FBI Special Agent and former Minneapolis Division Legal Counsel, a 2002 TIME Person of the Year along with fellow whistleblowers Cynthia Cooper and Sherron Watkins
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer and Songwriter, Texas, USA
  • Theo Russel, Vositzender New Communist Party, GB
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, Universitäten Princeton und Berkeley, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a. D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker, Potsdam
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW, Braunschweig
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner, Berlin, China Intelligent Urbanization Center
  • Yves Smith, Financial analyst, Institute for New Economic Thinking, New York
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller, Portugal
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Buchautor
  • Oberfeldarzt d. R. Dr. Berthold Spahlinger, Vors. des NAV-Virchowbund BW, Sachsenheim
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur, Marker.sk, Slovakei
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Gert Ewen Ungar, Journalist, Moskau
  • Gary Villapiano, Executive Producer Daniel Davis Deep Dive, New York
  • Erika Vögeli, Psychologin, Sirnach CH
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee, Bad Waldsee
  • Margot u. Willy Wahl, Herausgeber des Portals Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe, Discorso-Verlag
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin, Berlin
  • Edelgard u. Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber, Wellington, Neuseeland
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte, Ann Arbor, Michigan, USA
  • Julia Wille, Filmausstatterin, St. Peters, Nova Scotia, Canada
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftwissenschaftler, Berlin
  • Winfried Wolk, freier Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R., New Mexico, USA
(Auszug von RSS-Feed)

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Westliche Doppelmoral – USA heben Caesar-Sanktionen gegen Syrien auf

veröffentlicht.
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Die „Ära des Schmerzes“ sei nun vorbei und stattdessen habe die „Ära des Wiederaufbaus“ begonnen. So pathetisch wie zynisch, ganz im Stil seines US-amerikanischen „Kollegen“ Donald Trump, kommentierte der einst per US-Kopfgeld gesuchte Anführer des syrischen Ablegers von al-Qaida, Abu Muhammad al-Dscholani, der inzwischen unter seinem bürgerlichen Namen Ahmad al-Scharaa auftritt, die am vergangenen Donnerstag erfolgte Aufhebung der US-amerikanischen Sanktionen gegen Syrien. [1] Zuvor hatten bereits das US-Repräsentantenhaus und der Senat dem Ende der „Strafmaßnahmen“ zugestimmt – gut ein Jahr nach dem Sturz der Regierung Assad durch den al-Qaida-Ableger Hayat Tahrir al-Scham (HTS). Die US-Administration vervollkommnet mit der endgültigen Aufhebung der Sanktionen ihre Doppelmoral im Umgang mit Syrien, dessen selbst ernannte Regierung nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig Minderheiten verfolgt, entführt, demütigt, foltert, vergewaltigt und tötet. Ein Artikel von Wiebke Diehl.

Schon seit ihrer Machtübernahme am 8. Dezember 2024 werden die HTS-Milizen vom Westen hofiert und als „bessere Alternative“ zur Regierung Assad dargestellt. Während seiner Reise in die USA – Treffen mit Präsident Trump im Weißen Haus inklusive – durfte der selbst ernannte syrische „Präsident“ gar Basketball mit dem Kommandeur des für den Nahen und Mittleren Osten zuständigen US Central Command (CENTCOM) und mit dem Kommandeur der Anti-IS-Koalition, die offiziell Terrorgruppen wie Dscholanis HTS bekämpft, spielen. Die EU hat bereits im Mai einen Großteil ihrer Syrien-Sanktionen aufgehoben. Genau wie im Fall der USA blieben allerdings die „Strafmaßnahmen“ gegen die Regierung Assad und mit ihr verbundene Personen bestehen. Im Juli hob die US-Administration die Einstufung der HTS als ausländische Terrororganisation auf. Am 7. Oktober strich der UN-Sicherheitsrat al-Dscholani und seinen Innenminister Anas Khattab, die sich beide schwerster Menschenrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen schuldig gemacht haben sollen, von der Liste der speziell genannten globalen Terroristen. Nur China enthielt sich. [2]

Begründet wird die Beendigung des Sanktionsregimes, mit dem fast 15 Jahre lang insbesondere die Zivilbevölkerung Syriens gequält wurde, mit dem Leid ebenjener Syrerinnen und Syrer, mit der humanitären Lage im Land und mit der Notwendigkeit, einem Wiederaufbau des Landes den Weg zu bereiten. Dass eine Verhinderung syrischer Wiederaufbaubemühungen eines der deklarierten Ziele der Sanktionen war, wird dabei geflissentlich verschwiegen – genau wie der Fakt, dass es die „Strafmaßnahmen“ waren, die Millionen von Menschen in eine fatale humanitäre Lage gestürzt haben. Schließlich kann zwar von Menschenrechten und Demokratie [3] im „neuen“ Syrien keine Rede sein. Solange sich die Dschihadisten aber an ihr Versprechen, Israel und US-Interessen nicht anzugreifen, halten und der fortschreitenden israelischen Besatzung in Syrien, das in den Groß-Israel-Fantasien der rechtsextremen Regierung Israels und ihrer Wählerschaft in der Siedlerbewegung eine wichtige Rolle spielt, weiter tatenlos zusehen, dürfen beide Augen zugedrückt werden.

Während der Westen und seine arabischen, türkischen und israelischen Verbündeten seit 2011 in Syrien angeblich Demokratie und Menschenrechte umsetzen wollten, ging es in Wahrheit um Regime Change. [4] Weil sich die Regierung Assad weigerte, die israelische Annexion der Golanhöhen hinzunehmen, die „Achse des Widerstands“, bestehend aus dem Iran, der libanesischen Hisbollah, der schiitisch-irakischen Volksverteidigungskräfte und später auch der jemenitischen Ansarollah („Huthis“), genau wie palästinensische Widerstandsorganisationen unterstützte, sollte sie gestürzt werden. Hinzu kam, dass sich Damaskus auch sonst den geopolitischen Interessen des Westens und seiner Verbündeten, wie etwa dem Bau einer Gaspipeline über syrisches Staatsgebiet, die Gas aus Katar bis nach Europa leiten sollte, entgegenstellte.

Neben der Bewaffnung, dem Training und der politischen und logistischen Unterstützung größtenteils aus dem Ausland eingeschleuster dschihadistischer bewaffneter Banden sowie der Instrumentalisierung humanitärer Hilfe, die nur in Gebieten geleistet wurde, die nicht unter Kontrolle der Regierung standen, sollte der Wirtschaftskrieg gegen Syrien dazu führen, das Leid der Bevölkerung so weit zu erhöhen, dass sie sich – so die Hoffnung – gegen ihre Regierung auflehnen würde.

Obwohl bekannt ist, dass genau dies eigentlich nie funktioniert, sondern die Bevölkerung in sanktionierten Ländern im Gegenteil näher an ihre Regierung rückt, während sich die Menschenrechtslage verschlechtert und politische Repression zunimmt statt unterbunden zu werden, wurde eine fatale humanitäre Lage über Jahre hinweg befördert und verschärft. In einem umfangreichen Bericht kam der damalige UN-Sonderberichterstatter für die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen, Idriss Jazairy, im Jahr 2018 zu dem Schluss, die Sanktionen hätten einen höheren Anteil am Leid der syrischen Bevölkerung als der Krieg. Er stellte zudem fest, dass die Wahrung der Menschenrechte in Syrien unter dem Sanktionsregime nicht möglich sei. [5] Jazairys Amtsnachfolgerin Alena Douhan bestätigte dies Jahre später.

Auch für Syrien ist die mangelnde Wirksamkeit der Sanktionen, was ihr eigentliches Ziel, nämlich den Regime Change, angeht, genauso belegt wie die Tatsache, dass die „Strafmaßnahmen“ fatale Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben.

Im Mai 2016 kam eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veröffentlichte Analyse mit dem Titel „The Role of the EU in the Syrian conflict“ [6] zu dem Schluss, die von der Europäischen Union gegen Syrien verhängten Sanktionen hätten nicht nur ihr deklariertes Ziel, die Politik der Regierung von Baschar Al-Assad zu beeinflussen und den syrischen Präsidenten zum Rücktritt zu zwingen, komplett verfehlt. Vielmehr hätten sie das Gegenteil bewirkt, indem sie einen „systematischen Zusammenbruch und Kollaps der Grundfesten der syrischen Wirtschaft, Infrastruktur und Institutionen“ verursacht, Armut und Arbeitslosigkeit verstärkt, den Frieden im Land erschwert, islamistische Banden wie die Entstehung einer Kriegsökonomie begünstigt und letztlich die Macht der und die Unterstützung für die Regierung gefestigt hätten. Auch die Denkfabrik European Council on Foreign Relations ist im Jahr 2019 zu dem Schluss gekommen, „der Westen“ führe „Krieg (…) gegen die syrische Wirtschaft“. Die syrische Zivilbevölkerung werde von den Sanktionen, die als „inhuman und zerstörerisch“ sowie als „wahllose und willkürliche“ Bestrafung bezeichnet werden, hart getroffen. Ein syrischer Offizieller wird mit den Worten zitiert, der wirtschaftliche Krieg sei viel schlimmer als der militärische. Genau wie die FES schlussfolgert auch der ECFR, die Sanktionen hätten keinerlei Einfluss auf die syrische Regierung und deren Handeln gehabt, stattdessen aber z.B. im Gesundheitswesen enormen Schaden angerichtet. [7]

Auch internationale Organisationen wie die UN-Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien (UN-ESCWA), das Welternährungsprogramm (WFP) oder die Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben festgestellt, dass unter den Syrien-Sanktionen insbesondere die Zivilbevölkerung gelitten hat.

Die Wirtschaft Syriens, das im Jahr 2011 bereits seit über drei Jahrzehnten unter US-amerikanischen Sanktionen stand, hat unter den seit Beginn des Kriegs massiv verschärften US-amerikanischen und EU-„Zwangsmaßnahmen“ erheblich gelitten. Die Sanktionen richteten sich zunächst gegen Institutionen und Akteure des Militär- und Sicherheitsapparats, gegen das zivilpolitische Establishment und seine Verbündeten in der Wirtschaft sowie – und hier wurden erhebliche und vielschichtige Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung erzielt – gegen die drei miteinander verknüpften Wirtschaftssektoren des Öl- bzw. Energie-Sektors, des Finanzsektors und des öffentlichen Sektors. Auch die Entwicklungszusammenarbeit wurde ausgesetzt. Besonders das Ölembargo hat die syrische Wirtschaft erheblich beeinträchtigt, da die Ölexporte in die EU vor dem Krieg etwa 20 Prozent des syrischen BIP ausmachten. Die sektoralen Sanktionen wurden bereits im Herbst 2011 und im Frühjahr 2012 verhängt. Im Finanzbereich sorgten direkte Sanktionen gegen den Bankensektor als auch solche gegen Dienstleistungen wie Frachtflüge und die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen dafür, dass die Fähigkeit des syrischen Staates zu internationalen Transaktionen erheblich behindert wurde.

Die jetzt aufgehobenen, in weiten Bereichen extraterritorialen „Caesar-Sanktionen“, die im Jahr 2019 verhängt wurden, brachten die syrische Wirtschaft zum Einsturz, ließen die syrische Lira kollabieren und verhinderten den Wiederaufbau des vom Krieg zerstörten Landes. Die syrische Bevölkerung stürzten sie in tiefe Armut. Der „Caesar-Act“ hatte zum Ziel, Syrien finanziell vollständig zu isolieren. All diejenigen, die Geschäfte mit dem Land und seinen Institutionen machten, wurden ins Visier genommen, ganz besonders die Bau- und Energiebranche. Die für die Bevölkerung lebensnotwendige Infrastruktur konnte nicht wieder aufgebaut bzw. in Stand gehalten werden, weil die notwendigen Materialien und Maschinen nicht zur Verfügung standen. Sogar einfache Instandhaltungsmaßnahmen waren nicht mehr möglich. In vorauseilendem Gehorsam und aus Sorge vor dem Verlust ihrer Geschäfte auf dem US-amerikanischen Markt, oder weil das Sanktionsgeflecht zu undurchsichtig war, verweigerten Unternehmen den Handel mit Syrien selbst in denjenigen Bereichen, die von den Sanktionen – etwa aus humanitären Gründen – ausgenommen waren. Hilfsorganisationen beklagten, ihre Arbeit nicht mehr verrichten zu können. Ihre Mitarbeiter konnten teilweise noch nicht einmal Konten eröffnen oder Handyverträge abschließen.

Die Wirtschaftssanktionen haben Syrien in eine schwere Krise gestürzt und die Inflation massiv angeheizt. Die Menschen konnten lebenswichtige Güter nicht mehr bekommen, die Preise für Nahrungsmittel, Medikamente und Brennstoffe stiegen um bis zu mehrere Hundert Prozent. Die Arbeitslosenrate erhöhte sich rapide, die Gehälter sanken – innerhalb weniger Jahre verringerte sich etwa das Gehalt eines durchschnittlichen Angestellten von 200 auf nur noch 20 US-Dollar. 90 Prozent der Bevölkerung lebte zum Zeitpunkt des gewaltsamen Sturzes der Regierung Assad schon seit Jahren unter der Armutsgrenze – und das in einem Land, in dem vor Beginn des Krieges im Jahr 2011 weniger als ein Prozent der Bevölkerung von bitterer Armut betroffen war. Die Beschränkungen im Energiesektor haben die Treibstoff- und Stromknappheit verschärft und die Belastung der Wassersysteme, der Lebensmittelversorgungsketten und der Gesundheitseinrichtungen verschärft.

Auch das syrische Gesundheitssystem hat ganz erheblich unter dem Sanktionsregime gelitten. Nicht nur konnten europäische oder US-amerikanische Medikamente, etwa zur Behandlung von Krebserkrankungen, oder spezielle Antibiotika nicht mehr eingeführt werden. Syrien, das vor dem Krieg 90 Prozent seiner Medikamente selbst hergestellt hatte, gingen auch die hierfür benötigten Rohstoffe aus.

Nicht umsonst haben die Vereinten Nationen die Sanktionspolitik gegen Syrien nie unterstützt, geschweige denn beschlossen. Mehrere ihrer Unterorganisationen haben festgestellt, dass die Sanktionen das Leid der Zivilbevölkerung völlig unverhältnismäßig erhöht und das Leisten humanitärer Hilfe erheblich erschwert haben. Die „Strafmaßnahmen“ gegen Syrien hatten nie eine völkerrechtliche Legitimation. Sie waren immer Waffe in einem Krieg, der zeitgleich mit militärischer Intervention, der Instrumentalisierung humanitärer Hilfe und dem Versuch, Syrien wirtschaftlich in die Knie zu zwingen, geführt wurde.

Dass die schweren Wirtschaftssanktionen der USA jetzt aufgehoben werden, nachdem die EU es bereits vor Monaten vorgemacht hat, zeigt die ganze Doppelmoral westlicher Interventionspolitik, die vorgibt, Demokratie und Menschenrechte fördern zu wollen, tatsächlich aber eigene geopolitische Interessen verfolgt. Im vergangenen Juni veröffentlichte die Nachrichtenagentur Reuters eine Recherche, [8] die sich auf Aussagen von über 200 Familien, 40 „Sicherheitskräften“ und Kämpfern sowie auf verifizierte Videos und interne Chatprotokolle stützt und zu dem Schluss kommt, dass es sich bei denjenigen, die in mehreren breit angelegten Massakern Tausende Alawiten, Drusen und Christen umgebracht haben sollen, keinesfalls um einige außer Kontrolle geratene Kämpfer handelte. Vielmehr führe deren Befehlskette direkt zu Kommandeuren, die zum Zeitpunkt der Massaker im Dienst der syrischen „Regierung“ standen. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Hassan Abdel-Ghani, persönlich habe die Banden über eine Telegram-Gruppe gesteuert. Die Vereinten Nationen haben sich ebenfalls in mehreren Berichten hoch besorgt gezeigt – nicht zuletzt wegen gezielter Entführungen, dem Verschwindenlassen, Zwangsverheiratungen von und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen syrische Frauen und Mädchen, insbesondere aus der alawitischen Gemeinschaft. Explizite Erwähnung fand auch, dass unter den Tätern „Sicherheitskräfte“ und andere Personen mit Verbindungen zur syrischen „Regierung“ seien. [9]

Titelbild: Flag of Syria (2025) / Wikimedia Commons


[«1] „Caesar Act“: „Ära des Wiederaufbaus“ hat begonnen – USA heben Sanktionen gegen Syrien komplett auf – WELT

[«2] UN-Sanktionen gegen Syriens Übergangspräsident al-Scharaa aufgehoben | tagesschau.de

[«3] https://www.newsweek.com/syrias-election-farce-when-the-world-claps-for-a-scripted-sham-opinion-10850163

[«4] Syrien: Ziel erreicht, Tageszeitung junge Welt, 06.12.2025

[«5] End of mission statement of the Special Rapporteur on the negative impact of unilateral coercive measures on the enjoyment of human rights to the Syrian Arab Republic, 13 to 17 May 2018 | OHCHR

[«6] https://www.fes-europe.eu/fileadmin/public/editorfiles/events/Maerz_2016/FES_LSE_Syria_Turkmani_Haid_2016_02_23.pdf

[«7] The economic war on Syria: Why Europe risks losing – European Council on Foreign Relations

[«8] Syrische Truppen massakrierten 1.500 Alawiten. Die Befehlskette führte nach Damaskus. | Reuters

[«9] https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/07/syria-un-experts-alarmed-targeted-abductions-and-disappearances-alawite

(Auszug von RSS-Feed)
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