Nach Terminversäumnissen wird Ihnen der Krankenversicherungsschutz entzogen. Undenkbar? In der „Bürgergeldreform“ ist genau dies möglich. Ihr grundgesetzlicher Anspruch auf ein menschenwürdiges Leben endet: Essen, Trinken, Miete, Heizung, Krankenversicherung – alles weg. Schneller kann man eine Existenz kaum zerstören. Mütter sollen ihre Babys mit einem Jahr in die Krippe geben, um trotz Massenentlassungen nach Arbeit zu suchen. Ein paar historische Gedanken zu den von der Regierung als „Reform“ deklarierten erneuten Verschärfungen im Sozialstaat und der dabei zugrundeliegenden Kampagne gegen Arbeitslose von Frieder Claus.
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Die Hetzjagd auf Arme mit dem Generalverdacht der Faulheit geht wieder um und wurde mit dem Gespenst des „Totalverweigerers“ eröffnet. In der Beratung weiß man, dass sich hinter den „Verweigerern“ im Kern ein gleichbleibender Anteil von Sucht- oder psychisch Kranken, verhaltensgestörten und Menschen mit großen Sprachproblemen verbirgt, die es in den 1950er-Jahren genauso gab wie heute. Doch die neue Propaganda war so erfolgreich, dass selbst Niedriglöhner, die zusätzliches Bürgergeld brauchen, weil der Lohn für die Familie nicht reicht, sich in Talkshows für eine Senkung des Bürgergelds aussprachen. Die Leistung war zum Hassobjekt der Nation geworden.
Doch der Totalverweigerer erwies sich nach einer Untersuchung des Forschungsinstituts der Arbeitsagentur als „Scheinriese“. Er war in den Jobcentern nicht zu finden. Deshalb fielen auch die falschen Zahlen von Kanzler Merz schnell in sich zusammen. Statt der jährlich 5 Mrd. Euro, die mit einem scharfen Vorgehen angeblich einzusparen seien, waren es nach den tatsächlichen Zahlen des Arbeitsministeriums nur 86 Mio. Euro – tatsächlich ein Scheinriese.
Finanziell bringt die lancierte Kampagne nichts, aber man präsentiert einen Sündenbock, um in der aktuellen Krise den naheliegenden Griff auf den Reichtum nicht vornehmen zu müssen. Und es war ein wichtiger Testlauf für tiefere Einschnitte ins soziale Netz, denn die Militarisierung zerstört den Sozialstaat.
Doch das eigentlich Gefährliche liegt im erfolgten Rücksprung in den autoritären Erziehungsstaat. Hier wird keine befristete Sanktion verhängt, sondern der Anspruch auf Existenzsicherung beseitigt. In einem sozialen Rechtsstaat darf man auch den hartnäckigsten Verweigerer nicht unter die Brücken treiben, weil ihm der Leistungsanspruch genommen wird. Dem hatte die Rechtsprechung 1968 einen Riegel vorgeschoben.
Seit dem 16. Jahrhundert entwickelte sich in Europa eine Armenhilfe, die die Arbeitslosigkeit als moralisches Problem sah. Sie verband das Almosenprinzip, wodurch die Reichen ihr Seelenheil mit Gaben an die Armen verbessern konnten, mit dem Selbstverschuldungsprinzip, wobei mit Vertreibung, Zwang und drakonischen Strafen gegen Arbeitslose vorgegangen wurde. Im Nürnberger Bettelorden erhielten die eigenen Arbeitslosen und Armen einen Almosenschein, fremden Bettlern wurde die rechte Hand abgehackt. Reformatoren wie Luther oder Calvin teilten die Armen auf in „würdige Arme“ (Kranke, Alte…), die der Hilfe würdig seien und in „unwürdige Arme“, die zur (nicht entlohnten) Arbeit zu zwingen seien. Luther sah einen engen Zusammenhang zwischen Faulheit, Armut und moralischem Verfall: „Müßiggang ist der Mutterboden aller Laster, und daraus folgt Armut und Schande.“
In den Niederlanden, England und Deutschland entstanden große Zucht-, Spinn- und Arbeitshäuser mit Zwangsarbeit, oft in privaten Textilmanufakturen für Arbeitsscheue, Landstreicher, Waisen oder „Asoziale“, aus denen das Bürgertum die Gewinne zog. Mit Disziplinierung und moralischer Erziehung sollte auch der Ansteckungsgefahr abschreckend begegnet werden. Mit den Ursachen von Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung beschäftigte man sich nicht, denn sie wurden in der Haltlosigkeit gesehen.
Diese Aufspaltung in würdig und unwürdig zog sich bis zu den großen Arbeiterkolonien Bodelschwinghs, der im „Scheidewasser“ der Arbeit den wesentlichen Prüfstein sah und sich wie Luther auf das Pauluswort „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“ bezog. Der angesehene Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge forderte noch kurz vor dem Faschismus Zwangsmaßnahmen bei „krankhafter Verstandes- und Willensschwäche, ungehemmtem Triebleben … Als Arbeitsscheue, Gewohnheitsverbrecher, Landstreicher, Trinker, Rauschgiftsüchtige und Prostituierte sind sie Parasiten an unserem Volkskörper.“ Der deutsche Faschismus setzte dies konsequent um, in den KZs erhielten sie die schwarzen Winkel zur endgültigen Ausmerzung.
Das Bundessozialhilfegesetz sah bis in die späten 1960er-Jahre vor, dass bei Weigerung zumutbarer Arbeit der Anspruch auf Hilfe endet, bei beharrlicher Weigerung die Freiheit im Arbeitshaus entzogen werden kann oder besonders Willensschwache und Verwahrloste in geschlossenen Anstalten untergebracht werden. Das Bundesverfassungsgericht strich zwischen 1967 und 1970 im Wirtschaftswunder mit dem enormen Arbeitsbedarf alle diese Vorschriften der Entrechtung Armer. Der Staat habe nicht die Aufgabe, seine Bürger zu bessern, hieß es da in einer richtungsweisenden Entscheidung. Und nach einer anderen Begründung sei Leistungsentzug untauglich, weil dieser Personenkreis auf wirtschaftlichen Druck oft nicht anspreche.
Diese wichtige Entwicklung ignoriert die Merz-Regierung mit ihrem Rücksprung in den autoritären Sozialstaat und der Versagung von Grundrechten. Die Zwillinge Armut und Rechtlosigkeit kommen wieder zusammen, eine gefährliche Entwicklung.
Die Unterscheidung von würdiger und unwürdiger Armut war kein Randgedanke der Reformation, sondern eine sozialpolitische Praxis, die sich ab hier durch die Jahrhunderte zieht. Als eigentliche Armutsursache wird Faulheit und als Arznei die Versagung der Hilfebedürftigkeit ausgewiesen. Luther, Calvin, Adam Smith, Malthus, Bodelschwingh, Wichern, ‚Arbeit macht frei‘, Merz … überall findet sich dieser Virus, der die Menschenwürde angreift. In vielen Bereichen hat man inzwischen erkannt, dass Verhaltensänderungen viel wirkungsvoller mit Anreiz- und Belohnungssystemen erreicht werden – man denke nur an das Gesundheitssystem oder die Mitarbeiterführung von Unternehmen. Nur in der Armutspolitik hält man stur am System der Prügelstrafe fest und die Geschichte zeigt, dass der Rückfall dorthin gefährlich ist.
Titelbild: Dueringerto/shutterstock.com
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Eine neue Studie des Ifo-Instituts verkündet frohe Botschaft, Schutzflehende (wie sie von woken Mitmenschen gern genannt werden) schaffen Arbeitsplätze. Je mehr Asylforderer kommen, desto mehr blühe der Arbeitsmarkt. Das klingt wie das biblische Manna, unendlich vermehrbar, macht alle satt. Doch bei genauerem Hinsehen entpuppt sich die frohe Kunde als Luftnummer, die vor allem eines schafft, zusätzliche Belastungen für die einheimische Bevölkerung.
Von Chris Veber
Das Ifo-Institut in München hat Daten aus den Jahren 2007 bis 2021 analysiert und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Zuzug von 100 Asylanten pro 10.000 Einwohner im Schnitt sieben neue Gewerbeanmeldungen und 27 zusätzliche Arbeitsplätze hervorbringt. Insgesamt sollen sogar 109 Jobs entstehen, vor allem Vollzeitstellen in Bereichen wie Verkehr, Gesundheit und Finanzdienstleistungen.
Die Autoren erklären das mit gestiegenem Bedarf und einem größeren Arbeitskräfteangebot. Doch dann kommt der entscheidende Satz, der alles relativiert: „Dabei sei allerdings zu beachten, dass der gestiegene Bedarf eine Folge steuerfinanzierter Transfers sein könnte. In welchem Umfang das der Fall ist, untersuchte die Studie nicht.“ Mit anderen Worten, die Jobs entstehen möglicherweise nur, weil der Staat den Asylanten Sozialleistungen zahlt, von denen sie dann Essen, Wohnungen, Taxifahrten oder Geldtransfers in die Heimat finanzieren. Hoffentlich nicht zum netten Onkel vom IS, der in Syrien gerade Kurden schlachtet, bevor er mittels Familiennachzug auch zu uns kommt.
Genau das passiert seit Jahren in Österreich und Deutschland. In Österreich leben Hunderttausende Asylanten überwiegend von staatlichen Transfers. Die Beschäftigungsquote unter Asylforderern liegt deutlich unter dem Durchschnitt, viele bleiben dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen. Das AMS meldet regelmäßig überproportionale Arbeitslosigkeit bei Drittstaatsangehörigen. Wenn diese Menschen konsumieren, entsteht natürlich ein Bedarf, aber der wird finanziert von den Steuern der arbeitenden, autochthonen Bevölkerung. Das ist keine Bereicherung, sondern eine Umverteilung von den produktiven Staatsbürgern zu den nicht-produktiven Nicht-Staatsbürgern.
Warum sonst droht der oberste Sowjet der EuSSR den Mitgliedstaaten mit Strafzahlungen von 20.000 Euro pro abgelehntem Asylinvasor? Offenbar ist die Aufnahme von Asylanten aus mittelalterlich-muslimischen Ländern so attraktiv, dass man die Länder dazu zwingen muss. Und warum sind die Herkunftsländer – wie etwa Syrien, Afghanistan, Somalia – keine blühenden Wirtschaften und Gesellschaften, wenn doch ihre Auswanderer angeblich so viel wirtschaftliches Potenzial mitbringen?
Die Sozialsysteme in Europa haben den Kipppunkt längst überschritten. Millionen illegale Zuwanderer seit 2015 haben die Ausgaben für Soziales, Wohnen und unmögliche Integration explodieren lassen, ohne dass dem eine entsprechende Wertschöpfung gegenübersteht. Stattdessen finanzieren die Einheimischen nicht nur den Lebensunterhalt der Asylinvasoren, sondern auch die neu geschaffenen Jobs für Dolmetscher, Sozialarbeiter, Sicherheitskräfte und Verwaltungsbeamte, die mit den Folgen der Invasion fertigwerden müssen. Und natürlich die „NGOs“, die sich uneigennützig um die Schutzflehenden kümmern.
Die Ifo-Studie ignoriert diese Netto-Rechnung bewusst. Sie zählt nur die zusätzlichen Gewerbeanmeldungen, nicht die Kosten, die durch die steuerfinanzierten Transfers entstehen. Linksgrüne, woke Kreise, deren natürliche Lebensform es ist, von eben diesen Transfers zu leben, bejubeln solche Studien natürlich. Für den normalen Steuerzahler bleibt die Erkenntnis, das neue Manna sättigt vor allem jene, die es nicht selbst verdienen müssen und lässt die arbeitende Bevölkerung dafür ausbluten.
Am 31. Mai 2022 geschah im Isar-Amper-Klinikum in München ein Verbrechen, das in seiner Brutalität und Tragik nicht nur die Angehörigen, sondern weite Teile der Öffentlichkeit erschütterte. Die 40-jährige Kamilla N., Patientin in der psychiatrischen Klinik, wurde von einem transsexuellen Mitpatienten auf grauenvolle Weise getötet – in einem Gebäude, das theoretisch Schutz und professionelle Betreuung garantieren sollte. Der Täter hatte die Tat vorher angekündigt.
Kamilla N. litt seit rund 17 Jahren an den Folgen von früherem Drogenmissbrauch. Die tragische Folge war eine chronische psychische Erkrankung. Trotz dieser Belastung bemühte sie sich mit Unterstützung ihrer Eltern um ein möglichst selbständiges Leben. Schließlich entschied sie sich für eine stationäre Behandlung im Isar-Amper-Klinikum, wo eine Langzeittherapie mit einer geplanten Dauer von zwölf Monaten vorgesehen war.
Der Täter, ein damals 33-jähriger Mann, wurde nur wenige Stunden vor der Tat in dieselbe Klinik eingewiesen. Er war polizeibekannt, mehrfach vorbestraft und bereits zuvor wegen massiver psychischer Auffälligkeiten in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht gewesen. Bereits vor seiner Einweisung hatte er gegenüber Polizeibeamten mehrfach geäußert, einen Menschen töten zu wollen. Trotz dieser klaren Warnsignale wurde er auf einer gemischten Akutstation untergebracht, auf der er sich weitgehend frei bewegen konnte.
In den Tagen vor der Tat war es im Wohnumfeld des späteren Täters wiederholt zu Polizeieinsätzen gekommen. Nachbarn meldeten auffälliges Verhalten, laute Schreie und bedrohliche Situationen. Die Beamten trafen den Mann in Zuständen religiösen Wahns an, unter anderem bekleidet mit einem Vorhang, den er wie ein Gewand trug. Er äußerte sich über göttliche und teuflische Einflüsse. Am Morgen des 30. Mai, nur einen Tag vor der Tat, tötete der Mann zudem seinen eigenen Hund.
Trotz dieser Eskalationen wurde der Täter nach einer polizeilich veranlassten Einweisung lediglich in ein Zimmer auf derselben Station wie Kamilla N. gebracht. Eine engmaschige Überwachung oder eine Unterbringung unter erhöhten Sicherheitsauflagen erfolgte nicht. Sowohl am Aufnahmetag als auch am Morgen der Tat verweigerte der Mann mehrfach die Einnahme der ihm verordneten Medikamente und verhielt sich gegenüber dem Klinikpersonal aggressiv. Dennoch verblieb er auf der offenen Akutstation.
Als Detail am Rande ist anzuführen, dass sich der Täter “als Frau fühlte” und Frauenkleider getragen hat. Damit fällt er in ein Muster, das aktuell in Deutschland aus politisch-ideologischen Gründen “volles Verständnis” und eine Besserstellung gegenüber nicht-LGBTQ-Menschen garantiert.
Am Morgen des 31. Mai kam es schließlich zur Tat. Der Täter traf Kamilla N. auf dem Flur der Station, deutete sie im Rahmen seines Wahns als vom Teufel besessen. Zunächst ging er duschen, dann riss er eine Edelstahl-Stange aus der Decke seines Zimmers und drang in das Badezimmer der Frau ein. Dort schlug er mit seiner improvisierten Waffe mindestens vierundzwanzig Mal auf sie ein. Danach band er sie mit ihrem eigenen Pullover am Hals an den Handlauf der Dusche. Sie starb an Ersticken durch diese Fesselung und an eingeatmetem Blut aufgrund der schweren Kopfverletzungen.
An der Leiche führte der Täter schwere sexuelle Misshandlungen aus. Dann türmte er alle verfügbaren Gegenstände auf sein Opfer und zündete den Stapel an. Nach bisherigen Erkenntnissen zog sich die bestialische Untat über einen Zeitraum von mehr als einer Stunde hin, ohne dass ein Eingreifen des Personals erfolgte. Dieses will erst durch den Alarm des Rauchmelders etwas vom Vorfall mitbekommen haben. Die Rekonstruktion des Geschehens gestaltete sich schwierig und zog sich über Monate hin.
Im anschließenden Sicherungsverfahren wurde der Täter aufgrund einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig eingestuft und im Maßregelvollzug untergebracht. Eine strafrechtliche Verantwortung kam damit nicht zustande.
Die Eltern von Kamilla N. kritisieren jedoch bis heute das Vorgehen der zuständigen Behörden. Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gegen Verantwortliche der Klinik wurden nach einem von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachten eingestellt. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen vorgelegen hätten. Eine dagegen eingebrachte Beschwerde blieb erfolglos.
Daraufhin ließen die Eltern vom renommierten Psychiater Prof. Dr. Beine ein eigenes fachärztliches Gutachten erstellen, das zu deutlich anderen Ergebnissen gelangte. Dieses kommt zu dem Schluss, dass wesentliche fachärztliche Untersuchungen entweder nicht oder nicht ausreichend durchgeführt wurden und dass die Gefährlichkeit des Täters falsch eingeschätzt wurde. Zudem seien notwendige Sicherungsmaßnahmen unterlassen worden, obwohl konkrete Hinweise auf eine akute Gefährdung vorlagen.
Auf Basis dieses Gutachtens stellten die Eltern einen Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht München. Sie fordern eine vollständige juristische und institutionelle Aufarbeitung des Falls. Aus ihrer Sicht handelt es sich um ein systemisches Problem im Umgang mit hochgefährlichen psychisch kranken Straftätern innerhalb offener oder unzureichend gesicherter psychiatrischer Einrichtungen.
Doch die Klageerzwingung wurde abgelehnt, die Akte geschlossen – und damit erlosch die letzte Hoffnung auf die Ermittlung von Verantwortlichen und Gerechtigkeit für die ermordete Tochter. Die Forderung der Eltern nach Transparenz und Rechenschaft bleibt bestehen – nicht nur im Interesse der Familie, sondern im Interesse der öffentlichen Sicherheit.
Der Sachverhalt wird in größerem Detail auf dieser Homepage geschildert.

Das Land steht still. Während Reformen höchstens gefordert, aber nicht umgesetzt werden, schimpft die Politik über die angeblich schlechte Arbeitsmoral der Deutschen. Doch das ist nicht angebracht. Warum Deutschlands Problem nicht der Fleiß seiner Bürger ist, sondern die Umsetzungsfähigkeit des Staates. Ein Kommentar.
Dieser Beitrag Ein Land im Reformdauerstau Müssen die Deutschen mehr arbeiten? wurde veröffentlich auf JUNGE FREIHEIT.