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Haft für Hilfe: Bundestag verschärft Umgang mit EU-Sanktionen

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Der Bundestag hat kürzlich ein Gesetz gemäß einer EU-Richtlinie verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft: Zuwendungen an sanktionierte Personen wie Jacques Baud oder Hüseyin Droğru könnten für Unterstützer sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen. Das ganze Konstrukt der Sanktionen ist ein Skandal. Ein Kommentar von Tobias Riegel.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die EU sanktioniert auch zahlreiche Einzelpersonen und inzwischen auch deutsche Staatsbürger wie den Journalisten Hüseyin Doğru. Über den Fall haben wir ausführlich berichtet, einige Artikel finden sich unter diesem Text – ebenso zu den EU-Sanktionen gegen den Schweizer Jacques Baud. Personen wie Baud oder Doğru in ihrer von den EU-Sanktionen verursachten Notlage (über reine „humanitäre Hilfe“ hinaus) zu unterstützen, könnte nun gravierende Strafen nach sich ziehen.

Denn der Bundestag hat am 14. Januar gemäß einer EU-Richtlinie ein Gesetz verabschiedet, das Verstöße gegen EU-Sanktionen massiv verschärft, wie ND oder Berliner Zeitung berichten. Overton geht in diesem Artikel auf den Vorgang ein. Nach einer rund halbstündigen Debatte stimmten demnach CDU/CSU und SPD für das Vorhaben, die AfD dagegen; Grüne und Linke enthielten sich. Norbert Häring schreibt zu diesem Abstimmungsverhalten:

„Nur die AfD-Abgeordneten stimmten dagegen. Die sich demokratisch nennenden Parteien meinen, Demokratie sei damit vereinbar, dass die Regierenden Bürger mit unerwünschten Ansichten ohne Anklage, Verteidigung und Urteil drakonisch bestrafen dürfen. Ein neuer Tiefpunkt des deutschen Parlamentarismus wurde erreicht.“

Lange Haftstrafen möglich

ND schreibt zu den beschlossenen Verschärfungen:

„Künftig sind neben Honoraren oder Spenden sämtliche direkten oder verschleierten Zuwendungen von Geld oder wirtschaftlichen Ressourcen an sanktionierte Personen strafbar. Selbst Verlagsverträge oder Tantiemen könnten darunterfallen. Firmen müssen solche Zahlungen einfrieren und tragen eine verschärfte Prüfpflicht. Wer dagegen als Privatperson verstößt, wird mit bis zu fünf Jahren – oder bei besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren – Gefängnis bestraft. Lediglich humanitäre Hilfen sind unter strengen Voraussetzungen ausgenommen – theoretisch.“

Nach dem neuen Gesetz werde auch die Beihilfe zur Einreise von sanktionierten Personen in ein anderes EU-Land mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet, es würden außerdem Fristen verkürzt und Meldepflichten verschärft.

Das Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um, die seit Mai 2024 in Kraft ist und einheitliche Mindeststandards für Sanktionsverstöße vorschreibt. Bislang seien diese in den EU-Ländern mal als Ordnungswidrigkeiten, mal als Straftaten gewertet worden, mit einer Bußgeld-Spanne zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis Mai 2025 umsetzen müssen, hole dies wegen des Regierungswechsels erst jetzt nach.

Weitere Verschärfungen auch für Unternehmen werden in den oben verlinkten Artikeln beschrieben. Der Wortlaut des Entwurfs des neuen Gesetzes findet sich unter diesem Link (relevant sind unter anderem die Seiten 10 und 13). Er wurde mit einigen Änderungen (etwa zur treuhänderischen Verwaltung von Unternehmen) am 14. Januar beschlossen.

Das Parlament nickt ab

Die Verschärfungen und die zunehmende Kriminalisierung von Unterstützungsleistungen für Betroffene sind skandalös: Die Mehrheit des Bundestags praktiziert durch ihre Zustimmung zu dieser EU-Richtlinie das Gegenteil von dem, was ihr die eigenen Phrasen zur Meinungsfreiheit eigentlich vorschreiben würden. Denn dass die Sanktionierung von einzelnen Bürgern wegen einer „falschen“ Meinung über die Betroffenen hinaus einschüchternd wirken soll und die Meinungsfreiheit schwer beschädigt, steht außer Zweifel. Auf eine auch durch die EU-Sanktionen befeuerte Selbstzensur geht der Artikel „EU-Sanktionierung von Jacques Baud: Ist Veröffentlichung seiner Bücher und Interviews jetzt strafbar?

Die ausbleibende Solidarität mit willkürlich EU-sanktionierten Bürgern vonseiten des Bundestags sowie vonseiten großer deutscher Medien ist zusätzlich zum Akt der Sanktionierung bitter. Das (mutmaßlich vorsätzliche) „Versagen“ vieler Medien bei dem Thema EU-Sanktionen wurde auch im Artikel „Das Versagen deutscher Mainstream-Medien beim Skandal um Jacques Baud: „Es gibt kein Recht auf Putin-Propaganda“” thematisiert. Die Schweiz hat inzwischen immerhin in Brüssel für Jacques Baud interveniert, wie die NZZ berichtet. Die (gegenteilige) Haltung der Bundesregierung wird in den Artikeln „Bundesregierung begrüßt EU-Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud“ und Skandal in der BPK: Bundesregierung diffamiert deutschen Journalisten Hüseyin Doğru als „Desinformationsakteur“ beschrieben.

„Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos“

Ein kürzlich erstelltes Rechtsgutachten mit einem vernichtenden Urteil über die EU-Sanktionen findet sich unter diesem Link. Laut Multipolar wurden zahlreiche weitere Politikwissenschaftler und Journalisten wegen Kritik an NATO-Erweiterung in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg, propalästinensischen Positionen oder „Fehlinformationen“ zu Corona mit EU-Sanktionen belegt. Zu erwähnen sind auch die Sanktionen gegen Alina Lipp und Thomas Röper.

Der mit EU-Sanktionen belegte deutsche Journalist Hüseyin Doğru berichtet auf seinem X-Account über die Entwicklungen in seinem Fall und die Auswirkungen der Sanktionen auf sein Leben. Dort schreibt er aktuell, dass ihm seine Versicherung EnivAs die Reisekrankenversicherung kündigen wolle, was auch seine Familie betreffen würde. Immerhin kommt Doğru inzwischen wieder an das ihm zugestandene, aber zwischenzeitlich ebenfalls gesperrte Existenzminimum von 506 Euro pro Monat, wie sein Anwalt in der Jungen Welt erklärt. Zum inakzeptablen Prozedere bei den Sanktionen sagt der Anwalt:

Auf EU-Ebene ist das ein Verfahren, gegen das man sich nur im nachhinein wehren kann. Es gab keine vorherige Anhörung. Die zugrunde liegende Akte der EU ist den Namen »Akte« im Grunde nicht wert. Das sind lediglich Screenshots von der Social-Media-Aktivität von Hüseyin, die alle von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wir haben es hier mit einem außerrechtlichen Verfahren zu tun. Die Sanktionen sind rechtlich völlig substanzlos und offensichtlich politisch motiviert.“

Fazit: Der willkürliche und mutmaßlich illegale Charakter der EU-Sanktionen sowie die Härte in der Umsetzung lassen einen gruseln.

Titelbild: New Africa/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

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Scharfe Kritik von Kennedy an deutscher Coronapolitik – Ministerium reagiert uneinsichtig

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Es war ein Frontalangriff auf die deutsche Coronapolitik: Am Wochenende erhob Robert F. Kennedy in einer Videobotschaft weitreichende Vorwürfe gegen Deutschland. „Was in Deutschland gerade passiert, erfordert eine klare, öffentliche Reaktion“, sagte der US-Gesundheitsminister. Im Zentrum seiner Kritik: Die strafrechtliche Verfolgung von Ärzten und Patienten aufgrund von Attesten zur Maskenbefreiung und vor der Coronaimpfung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erhielt die Nachricht Kennedys zudem persönlich als Brief. Reaktion: Maximale Ignoranz. Ein Kommentar von Marcus Klöckner.

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Was muss noch alles passieren, bis aufseiten der deutschen Politik auch nur ein Hauch von Vernunft zu sehen ist? Die Coronapolitik war der schwerste Angriff auf die Grundrechte, den es jemals in der Bundesrepublik gab. Unveräußerliche Grund- und Menschenrechte waren plötzlich einer Politik unterworfen, die mit ihnen umsprang wie ein Hundebesitzer, der seinen Hund über Leckerli erziehen wollte. Viele Bürger standen mit dem Rücken zur Wand. Ohne Impfung drohte der Jobverlust – und das bedeutete für viele das ökonomische Aus.

Ärzte, die die Gefahren der Impfung erkannten, standen ihren Patienten zur Seite. Und damit wurden sie zum roten Tuch für eine Politik, die vorhatte, die gesamte Gesellschaft durchzuimpfen. Ärzte, die ihren Patienten Atteste zur Befreiung von der Impfung oder vom Tragen der Maske ausstellten, waren ein rotes Tuch für die Politik. Mit harten Mitteln begegnete die Justiz Ärzten und Patienten, die angeblich oder tatsächlich ein „unrichtiges Gesundheitszeugnis“ ausstellten oder nutzten. Klar war: Wenn eine chronisch überlastete Justiz plötzlich mit dem Tempo eines Formel-1-Fahrers agiert, dann muss dahinter politischer Druck stehen. Und an dieser Stelle setzte Kennedy am Wochenende zu einer Kritik an, die wohl auf dieser politischen Sachebene zwischen den USA und Deutschland einmalig sein dürfte.

„Ich habe erfahren, dass mehr als 1000 deutsche Ärzte und tausende von ihren Patienten mit Strafverfolgung und Bestrafung konfrontiert werden, weil sie Atteste zur Befreiung vom Tragen der Maske oder von der Coronaimpfung ausgestellt haben“, so Kennedy am Samstag in einem auf seinem Kanal auf der Plattform X veröffentlichten Video.

Und dann sagte der US-Gesundheitsminister:

„Wenn irgendeine Regierung Ärzte für die Beratung ihrer Patienten kriminalisiert, dann wird eine rote Linie überschritten, die freie Gesellschaften immer als heilig betrachtet haben.“

Kennedy forderte auch eine „klare, öffentliche Reaktion“ vonseiten Deutschlands. Die Reaktion kam auch, sozusagen: postwendend! Die Reaktion aus dem Bundesgesundheitsministerium sah so aus, wie sie aus einem Milieu, dessen Fähigkeit zur Einsicht und Selbstkritik bei null liegt, zu erwarten war. In einer Mitteilung von Warken heißt es:

„Die Einlassungen des US-amerikanischen Gesundheitsministers entbehren jeglicher Grundlage, sie sind faktisch falsch und zurückzuweisen. Das erläutere ich ihm gerne auch persönlich. In Deutschland gilt grundsätzlich die verfassungsrechtlich geschützte ärztliche Therapiefreiheit. Ärztinnen und Ärzte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich über die Behandlung von Patientinnen und Patienten. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auf nachgewiesener wissenschaftlicher Evidenz und wird nicht von der Politik festgelegt. Ebenso sind Patientinnen und Patienten frei in ihrer Entscheidung, welche Therapie sie in Anspruch nehmen. Während der Corona-Pandemie gab es zu keiner Zeit eine Verpflichtung der Ärzteschaft, Impfungen gegen COVID-19 durchzuführen. Wer aus medizinischen, ethischen oder persönlichen Gründen keine Impfungen anbieten wollte, machte sich weder strafbar, noch mussten Sanktionen befürchtet werden. Es gab kein Berufsverbot oder Geldstrafe, wenn nicht geimpft wurde. Strafrechtliche Verfolgung gab es ausschließlich in Fällen von Betrug und Urkundenfälschung, etwa bei der Ausstellung falscher Impfpässe oder unechter Maskenatteste.“

Allein der Gebrauch des Begriffes „frei“ zeigt die gespaltene Zunge. Wenn es vonseiten des Gesundheitsministeriums heißt, Patienten seien „frei“ darin zu entscheiden, „welche Therapie sie in Anspruch nehmen“, wird das der Realität der Coronazeit nicht gerecht. Natürlich waren die Patienten dahingehend „frei“, dass sie sich der Coronaimpfung entziehen konnten – allerdings eben unter der Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und des Ausschlusses aus der Gesellschaft. Die Formulierung kommt damit einem Hohn gleich.

Und dass in Deutschland „grundsätzlich“ die „verfassungsrechtlich geschützte Therapiefreiheit“ gilt, hat weder Kennedy noch sonst jemand bestritten. Vom Grundsatz her gelten natürlich in Deutschland auch die Grundrechte. Doch Grundsätze stehen auf dem Papier. In der Coronazeit gab es einen Unterschied zwischen dem, was auf dem Papier stand, und der Realität des Faktischen. Grundsätzlich dienen die Grundrechte vor Übergriffen des Staates auf seine Bürger – faktisch hat der Staat Grundrechte in der Coronazeit suspendiert – basierend unter anderem auf einem angeblichen Fremdschutz der Coronaimpfung, der nie gegeben war.

Auch wenn es in der Erklärung von Warken heißt, es habe kein „Berufsverbot oder Geldstrafe“ für Ärzte gegeben, die nicht geimpft haben, ist das wohlfeil. Es geht um das knallharte Vorgehen gegen Ärzte, die ihre Patienten vor den Gefahren der Impfung schützen wollten und damit gegebenenfalls gegen Recht verstoßen haben. Es geht nicht um Berufsverbote von Ärzten, die nicht impfen wollten.

Die Erklärung aus dem Bundesministerium zeigt wie unter einem Brennglas das grundsätzliche Problem, unter dem die Aufarbeitung der Coronapolitik krankt: Die Verantwortlichen können oder wollen nicht verstehen. Es gibt keinerlei Einsicht und auch kein Interesse daran, den Konflikt zu befrieden. Andere Länder haben längst eine Amnestie gegenüber Verstößen im Zusammenhang mit der Coronapolitik erlassen. Die deutsche Regierung will die Strafverfolgung weiterhin durchziehen. Das kritisiert Kennedy.

Titelbild: Ringo Chiu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)
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