NEWS 23

🔒
❌
Stats
Es gibt neue verfügbare Artikel. Klicken Sie, um die Seite zu aktualisieren.

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„In den Leitmedien herrscht eine ungeheure Kriegshysterie, die völlig übertrieben ist“

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Angst, Corona, Journalismus, Krieg, Politik: Das sind einige der Themen, mit denen sich Eugen Zentner in seinem neuen Buch auseinandersetzt – in Gedichtform. Warum der Autor gerade diesen Weg gewählt hat, sich mit den schweren politischen Themen auseinanderzusetzen, erzählt er im NachDenkSeiten-Interview. Ein Gespräch über die Ereignisse in der Corona-Zeit, Kriegshysterie und die politische Lyrik. Von Marcus Klöckner.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Marcus Klöckner: Gleich in Ihrem ersten Gedicht geht es um die Zeitenwende. Ich zitiere:

Zeitenwende

Ein Beben dröhnt vom Meeressand
Ein neuer Geist besteigt die Riffe
Er deutet an mit strenger Hand
Autoritäre Übergriffe
Ein Umbruch, eine wilde Zeit
Verwirrung dringt in jede Pore
Die Luft schmeckt ätzend, schmeckt nach Leid
Urplötzlich schließen sich die Tore
Institutionen bündeln sich
Um eine herrschende Agenda
Man unterwirft sich brüderlich
Und drückt die Störer an die Ränder

Sie thematisieren hier ein ganzes Bündel an Problemen, mit denen die Gesellschaft konfrontiert ist. Was würden Sie jemandem antworten, der zu Ihnen sagt, dass Sie zu „schwarz“ sehen und eigentlich doch alles ganz harmlos ist?

Eugen Zentner: Dieses Gedicht thematisiert im Zeitraffer die Corona-Zeit, die für viele Menschen eine Zeitwende darstellte – auch für mich. Für viele aber auch nicht, und die werden in jener Zeit keine Dramatik finden, erst recht nicht nach so viel zeitlichem Abstand. Solche Menschen kenne ich persönlich. Ich würde empfehlen, sich intensiver mit den Ereignissen zwischen 2020 und 2023 zu beschäftigen, möglichst jenseits von offiziellen Erzählungen. Bücher und Erfahrungsberichte gibt es mittlerweile genug. Wer das tut, wird verstehen, dass alles nicht so harmlos war. Das macht auch das Gedicht deutlich, indem es die damaligen Ereignisse sehr realistisch darstellt, in objektiver Weise, so, dass sich darin wie unter einem Brennglas Zivilisationsbrüche zeigen, die vielen leider entgangen sind. Möglicherweise auch deswegen, weil das Abdriften von demokratischen Prinzipien in langsamen Schritten erfolgte. Der Schnelldurchlauf im Gedicht macht die gesellschaftspolitischen Veränderungen umso sichtbarer.

Viele Ihrer Gedichte handeln von der Corona-Zeit und tragen Titel wie „Testpflicht“, „Berufsbezogene Impfpflicht“ oder „Lockdown“. Das hört sich erstmal überhaupt nicht literarisch an. Warum diese Titel, die auch bei den anderen Themen ähnlich sachlich, eher nachrichtlich angelegt sind?

Das ergibt sich ebenfalls aus der Form bzw. aus dem Genre. Zur politischen Lyrik passt weder eine schmachtende, gefühlsbetonte Sprache noch ein abstrakter Titel, der erst einmal nichts über den Inhalt sagt. Im Gegenteil: Ich wollte bereits im Titel klar benennen, warum es in dem jeweiligen Gedicht geht. Wobei es natürlich auch Titel gibt, in denen ich mich zu Wortschöpfungen hingerissen habe. Aber auch sie umreißen ein Thema, ein Ereignis oder ein Zeitphänomen. Der ganze Gedichtband ist eine Sammlung gesellschafts- und manchmal tagespolitischer Gegebenheiten. Diese Art der literarischen Bestandsaufnahme drückt sich formal eben auch in den Titeln aus. Das hat zudem praktische Vorteile für die Leser. Sie können leichter Gedichte zu bestimmten Themen herausgreifen, die sie besonders interessieren – oder bewegen.

Das Schöne an der Lyrik ist ja, dass jeder seinen eigenen Zugang und seine eigenen Interpretationen finden kann. Was ist es, was Sie da für sich lyrisch aus diesem Themenfeld „Corona“ herausziehen können? Können Sie das zusammenfassen?

Das Interessante ist es wohl, dass man als Gedichtproduzent einen Gegenstand von mehreren Seiten betrachten und dadurch noch mehr Facetten entdecken kann, eben weil man mit Reimen, Versmaß und Metaphern arbeiten muss. Diese filigrane Arbeit schärft das Bewusstsein für gewisse Situationen. In dem Gedicht „Coronale Geburt“ zum Beispiel geht es um die Erfahrung vieler Frauen während der Maßnahmenzeit. Ich als Mann ohne Kinder habe sie nicht gemacht und konnte sie auch gar nicht machen. Ich habe darüber nur indirekt erfahren. Als ich diese Situation lyrisch verarbeitete, konnte ich mich in sie besser einfühlen und dadurch auch das ganze Ausmaß der Tragik begreifen. Bei anderen Gedichten wie zum Beispiel „Lockdown“ war es anders. Da schöpfte ich aus eigenen unmittelbaren Erfahrungen und hatte daher auch einen viel expressiveren Zugang zum Gegenstand.

Dann ist da auch noch der Krieg. Im Inhaltsverzeichnis stehen Titel wie „Kriegspropaganda“, „Kriegstüchtig“, „Spannungsfall“, „Sondervermögen“. Was passiert in Deutschland?

Konkret müsste man fragen: Was passiert in der politmedialen Arena? Denn die scheint von der Gesellschaft abgekoppelt zu sein. In den Leitmedien und in den Verlautbarungen politischer Entscheidungsträger herrscht eine ungeheure Kriegshysterie, eine Panik, die völlig übertrieben und nicht zu begreifen ist. Die von Ihnen genannten Gedichte geben diese Stimmung wieder, teilweise in dem gleichen sarkastischen, ja zynischen Duktus jener Meinungsmacher. Diese Stimmung ist in Deutschland stärker ausgeprägt als in anderen europäischen Ländern, das ist zumindest mein Eindruck. Ich war kürzlich in Spanien und hatte nicht das Gefühl, dass man dort immerfort mit Kriegspropaganda beschallt wird.

Ich zitiere aus Ihrem Gedicht „Kriegstüchtig“:

Tüchtig sollen alle sein
Tüchtig in der Kunst des Krieges
Groß sich denken, bloß nicht klein
(…)
Neu zu denken wird verlangt
Menschlichkeit ganz abzuschaffen
Reife, sagt man, wird erlangt
Nicht mit Reden, nur mit Waffen

Mit anderen Worten: Verstand ausschalten und im Sinne des politischen Großvorhabens „Kriegstüchtigkeit“ agieren. Welche Beobachtungen machen Sie in Ihrem Umfeld? Was ist Ihr Eindruck? Verstehen die Leute, was gerade passiert?

Ich bin vielleicht nicht sonderlich repräsentativ. Mein Umfeld besteht größtenteils aus Leuten, die spätestens seit der Corona-Krise kritisch auf Politik, Medien und die sogenannte Zivilgesellschaft schauen. Sie wissen natürlich, was passiert; sie durchschauen die Propaganda und halten die Aufrüstung für hochgefährlich. Viele haben Angst, dass der Ukraine-Konflikt eskaliert und es tatsächlich zu einem dritten Weltkrieg kommt. Nicht wenige engagieren sich genauso wie in der Corona-Zeit, indem sie Demonstrationen, Aufklärungsveranstaltungen oder Diskussionsabende organisieren oder daran teilnehmen. Auch Künstler bemühen sich, mit ihren Arbeiten auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Insofern herrscht auch im Bereich der Gegenöffentlichkeit viel Bewegung. Ich hoffe, dass diese Bemühungen einen größeren Krieg verhindern.

Ist Ihr Gedichtband auch für Schüler und Lehrer geeignet?

Ja, natürlich. Die Gedichte sind ja weder radikal noch agitatorisch. Sie beschäftigen sich in kritischer Weise mit dem Zeitgeschehen und betrachten die Dinge aus einer anderen Perspektive als literarische Werke, die normalerweise in der Schule oder in den Medien Erwähnung finden. Zudem können die Gedichte nicht nur im Deutschunterricht behandelt werden, sondern auch im Geschichts- oder Politikunterricht. Sie lassen sich auf den literarischen Gehalt hin analysieren, bilden aber auch eine probate Grundlage für Diskussionen über die Probleme der Gegenwart. Im besten Fall regen sie zum Nach- und Umdenken an. Generell ist zu wünschen, dass Bücher aus dem Bereich der Gegenöffentlichkeit in der Schule häufiger durchgenommen werden. In der Breite sind sie weitaus interessanter als Werke, die etablierte Verlage derzeit herausbringen.

Angst, Corona, Journalismus, Krieg, Politik: Das sind einige der Themen, mit denen Sie sich in Ihrem neuen Buch auseinandersetzen – in Gedichtform! Warum haben Sie den Weg zu diesen schweren, politischen Themen über die Lyrik gewählt?

Als Schriftsteller versuche ich generell, mit verschiedenen Ausdrucksformen zu spielen. Es hat einen gewissen Reiz, einen Inhalt auf je unterschiedliche Weise zu transportieren. In dem Sachbuch „Kunst und Kultur gegen den Strom“ habe ich die Form der journalistischen Prosa gewählt. In „Corona-Schicksale“ habe ich die Zeit der Maßnahmenpolitik in Kurzgeschichten verarbeitet. Die wiederum müssen anders geschrieben werden als ein Roman – mein nächstes Buch. Dieses beschäftigt sich mit der allgemeinen Unzufriedenheit in Deutschland und dem damit verbundenen Wunsch, auszuwandern. Der vorliegende Lyrikband thematisiert hingegen verschiedene Aspekte der Krisenzeit sowie die Veränderungen der letzten Jahre. Die kurze Form macht es möglich, auf viele Missstände und Ereignisse einzugehen, ohne dass es überladen wirkt wie zum Beispiel in einem Roman. Zugleich ergibt sich aus der kurzen Form die Notwendigkeit, den Inhalt prägnant zuzuspitzen und zu pointieren. In der politischen Lyrik ist das sehr effektvoll, insbesondere in der Vermittlung der Botschaft.

Lesetipp: Eugen Zentner: Die Welt steht Kopf. Gedichte zur Zeit. München 2026, Massel Verlag, Taschenbuch, 100 Seiten, ISBN 978-3948576295, 12,90 Euro. (Erscheinungstermin 28. Februar 2026)

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ apolut

Buchrezension: „Mut zum Widerspruch“ | Von Rainer Johannes Klement

veröffentlicht.
Vorschau ansehen Buchrezension: „Mut zum Widerspruch“ | Von Rainer Johannes Klement

Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten

Eine Rezension von Rainer Johannes Klement zum Buch von Wolfgang Stölzle und Günter Roth.

Als Jesus in einer der Städte war, kam ein Mann, der am ganzen Körper Aussatz hatte. Sobald er Jesus sah, warf er sich vor ihm zu Boden und bat ihn: Herr, wenn du willst, kannst du machen, dass ich rein werde. Da streckte Jesus die Hand aus, berührte ihn und sagte: Ich will es – werde rein! Im gleichen Augenblick verschwand der Aussatz. Lk 5, 12-13

Er sagte zu ihnen: Warum habt ihr solche Angst? Habt ihr noch keinen Glauben? Mk 4,40

An diese beiden Stellen aus der Bibel musste ich während der sogenannten Corona-Pandemie oft denken, denn sie zeigen meiner Meinung nach eindeutig, was Jesus während dieser Zeit im Unterschied zu einem Großteil der Bevölkerung gemacht hätte: nicht mit! Doch wer nicht mitmachte bei dem Einhalten von (grundgesetzwidrigen) Kontaktverboten, dem Tragen von (in den meisten Situationen sinnbefreiten) Masken, und der allgemeinen Bereitschaft zu (ebenfalls sinnlosen) Massentests und Massenimpfungen, der erfuhr in vielen Fällen mehr oder weniger starke Repressalien.

Ähnliches galt bereits für die, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauchten und sich einfach nur kritisch gegenüber all diesen Maßnahmen äußerten. Einige traf es besonders hart – sie verloren ihre Anstellung, Reputation, wichtige soziale Beziehungen und/oder finanziellen Mittel. In dem Ende 2025 erschienenen Buch "Mut zum Widerspruch. Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten" sind einige dieser Fälle gesammelt [1]. Das Buch ist das erste von der neu gegründeten discorso Verlagsgenossenschaft herausgegebene Buch und – um es gleich vorwegzunehmen – es ist ein gelungenes Debüt mit dem Potenzial, ein wichtiges Zeitdokument insbesondere für die Sozialforschung zu werden.

Das Buch beinhaltet 400 Seiten und besteht dabei vor allem aus insgesamt 15 persönlichen Erlebnisgeschichten von Menschen aus dem universitären, medizinischen, staatlichen oder kirchlichen Bereich, die sich einzeln in ca. 30-60 Minuten durchlesen lassen. Der Schwerpunkt bei der Auswahl der Autoren lag dabei klar auf habilitierten Wissenschaftlern, was auch auf die Herausgeber (Wolgang Stölzle und Günter Roth) und die beiden Forscherinnen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel zutrifft, die im letzten Kapitel des Buches eine Reflexion der 15 persönlichen Geschichten anstellen und dabei ihre eigenen Forschungserkenntnisse zu den politisch motivierten Entlassungen von Professorinnen und Professoren während der Coronazeit einfließen lassen [2].

Dieser Schwerpunkt auf die persönlichen Erlebnisse von Professorinnen und Professoren ist deshalb nachvollziehbar, könnte die potenzielle Leserschaft des Buches aber einschränken. Auch bei der Auswahl der kritischen Vertreter aus der Wissenschaft stellt man ein Ungleichgewicht fest, denn die Geisteswissenschaften sind überproportional häufig vertreten, während aus dem Bereich der Naturwissenschaften kein einziger Vertreter als Autor vorkommt – ob das daran liegt, dass dem Corona-Narrativ gegenüber kritisch eingestellte Naturwissenschaftler nur selten von stärkeren Repressalien betroffen waren, weiß ich nicht. Damit sehe ich die potenzielle Leserschaft vor allem bei Sozial-, Politik- und anderen Geisteswissenschaftlern, aber grundsätzlich auch allen Menschen, die während der Coronazeit den Maßnahmen und der offiziellen Berichterstattung kritisch gegenüberstanden.

Diejenigen, welche bis heute noch nicht verstanden haben, dass die sogenannte Corona-Pandemie geplant war, um möglichst viele Menschen mit einer experimentellen Gentherapie zu „impfen“ und letztlich dem Krieg einer kleinen technokratischen Elite gegen die globale Bevölkerung entsprach [3–5], würden zwar besonders von der Lektüre dieses Buches profitieren, werden sich aber wohl kaum dafür öffnen, um ihr Weltbild zu bewahren.

Wenn man von den vielleicht verzerrten Auswahlkriterien der Autoren absieht und sich unvoreingenommen auf alle Berichte einlässt, wird einem beim Lesen nicht langweilig. Denn die Einzelschicksale sind zum einen sehr variantenreich geschildert, zum anderen auch spannend zu lesen – spannend deshalb, weil jede Geschichte nicht nur teils sehr tiefe persönliche Einblicke in die Privatsphäre und Gefühlswelt der Autoren bietet, sondern auch oft überraschende Wendepunkte, die leider oft nicht zugunsten der einzelnen Autoren verliefen.

Spätestens mit der Lektüre dieses Buches dürfte jedem Leser klarwerden: Die Regierungen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz haben in der bzw. seit der Coronazeit ganz offen autoritäre, totalitäre und faschistische Züge angenommen, wie Prof. Dr. Günter Roth, einer der beiden Herausgeber des Buches, in seinem einleitenden Kapitel durch einen Rückblick auf diese Zeit darstellt. Auch andere Wissenschaftler betonten bereits das autoritäre Verhalten von Staaten während der Coronazeit und insbesondere das breite Versagen von Sozialwissenschaftlern und der „kritischen Linken“, auf diese Missstände hinzuweisen [6].

Demnach ist auch der Untertitel gerechtfertigt, denn laut Politiklexikon versteht man unter Dissidenten solche Personen, „die eine vorgegebene politische oder religiöse Ordnung infrage stellen, von ihr abweichen oder ihr widersprechen; [der Begriff] wird v. a. für politische Gegner in autoritären und diktatorischen Regimen verwendet“ [7]. Nach Günter Roth’s Einleitung folgen drei Kapitel, welche die Einzelgeschichten von 15 Persönlichkeiten erzählen: Kapitel 2 namens „Widerspruch in der Wissenschaft“, Kapitel 3 namens „Widerspruch in der Medizin“ und Kapitel 4 namens „Widerspruch in Staat und Kirche“. Im 5. Kapitel namens „Wer – Was – Wie – Warum“ begeben sich die beiden Wissenschaftlerinnen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel wie bereits erwähnt auf eine Spurensuche nach den „Kernelementen und Strukturen, die neben allen Unterschieden der einzelnen Biographien und Persönlichkeiten Gemeinsamkeiten offenbaren“ [1, Seite 373].

Das zweite Kapitel beinhaltet sechs Einzelschicksale von Wissenschaftlern, die Zweifel an dem Corona-Narrativ oder anderen Narrativen, die in einem autoritären System eben nicht infrage gestellt werden dürfen, geäußert hatten. Im Einzelnen handelt es sich um die Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alessandra Asteriti, den Historiker Dr. Daniele Ganser, den Medienforscher Prof. Dr. Michael Meyen, die Politikforscherin Dr. Ulrike Guérot, und die beiden Wirtschaftswissenschaftler Enno Schmidt und Dr. Wolfgang Stölzle, seines Zeichens auch Mitherausgeber dieses Buches.

Ihre Geschichten zeigen, dass sich universitär Angestellte offenbar nicht erlauben können, sich öffentlich (z.B. in sozialen Medien oder Blogs) oder wissenschaftlich zu kritischen Themen zu äußern, die nur eine offiziell von der Regierung genehmigte Sichtweise erlauben. Die Fälle offenbaren ein gemeinsames Muster. Fast immer gab es einen oder mehrere Journalisten, welche – teilweise durch Denunzianten angestachelt – die jeweilige Persönlichkeit in Zeitungsartikeln in ein schlechtes Licht rückt. Das geschieht, wie es Ortwin Rosner in seiner Schilderung des Falls Guérot (dem einzigen Fall, der nicht primär aus der Ich-Perspektive erzählt wird) herausstreicht, durch Verwirrung von Begriffen:

Traditionelle Machtkritik oder wissenschaftlich neugieriges Hinterfragen werden als Verschwörungstheorien, legitime Kritik an der Politik Israels oder das Sprechen auf einer Coronademonstration werden als Antisemitismus und das Wahrnehmen faschistoider Strukturen wird als Verharmlosung des Nationalsozialismus ausgelegt [1, Seite 115]. Die Wirkung solcher Zeitungsartikel war in den geschilderten Fällen stets eine Isolation innerhalb der eigenen Universität und des erweiterten Forschungsnetzwerks, nicht selten sogar die Kündigung oder Nicht-Verlängerung der Anstellung.

Ein weiteres Instrument, mit dem einem offenen wissenschaftlichen Diskurs geschadet wird, wird in Kapitel 3 („Widerspruch in der Medizin“) von Prof. Dr. Dr. Harald Walach geschildert, der eigentlich auch in das 2. Kapitel gepasst hätte. Er beschreibt zwei Fälle von politisch motivierten Zensuren von bereits begutachteten und publizierten Fachartikeln, die ohne eine rechtfertigende Begründung erfolgten. Bei einem dieser Artikel war ich selbst Koautor [8] und wir konnten den Artikel nach nochmaliger Begutachtung in einem anderen Journal erneut publizieren [9]. Auch Walach erlitt die Ächtung seiner Universitäten aufgrund von in den sozialen Medien erzeugten Druck und verlor seine Anstellung an der medizinischen Universität Poznan sowie seine Gastprofessur an der Universität Witten-Herdecke.

Wir haben diese Erlebnisse und was sie über die Verstrickungen von Wissenschaft, Konzernen und Medien aussagen später in einem anderen Artikel in der Fachzeitschrift Journal of Scientific Exploration verarbeitet [10]. Daneben schildern in Kapitel 3 vier Ärzte ihre Erlebnisse während der Coronazeit. Die beiden Landärzte Dr. Andreas Heisler und Dr. Carola Javid-Kistel widersetzten sich den Vorgaben, Patienten nur mit Maske zu behandeln, nahmen an Corona-Demonstrationen teil und engagierten sich gegen die Massenimpfungen der Bevölkerung, was in beiden Fällen stärkste Repressalien zur Folge hatte. Beide wurden in Zeitungsartikeln diffamiert, beide mussten Razzien in ihren Praxen erdulden, beiden wurde die Praxis auch geschlossen und beide erhielten Bußgelder und mussten vor Gericht. Dr. Javid-Kistel musste sogar ins Gefängnis und schildert, wie diese Demütigungen sie gesundheitlich ruiniert haben und ins Exil nach Mexiko zwangen.

Auch die ebenfalls wissenschaftlich tätigen Ärzte Univ.-Prof. Dr. Dr. Christian Schubert und Dr. Andreas Sönnichsen engagierten sich öffentlich in Sachen Corona-Aufklärung und Maßnahmenkritik, was bei Prof. Schubert zu einer Ermahnung, bei Dr. Sönnichsen zu einer Kündigung seitens der Universität führte.

In Kapitel 4 erfährt man dann („Widerspruch in Staat und Kirche“), wie auch Soldaten, Beamte, Richter und Pfarrer bestraft werden können, wenn sie nicht „in der Spur“ laufen. Dazu dienen die Geschichten von jeweils einem Vertreter dieser Berufsgruppen:

Der Soldat Alexander Bittner, der sich dem Befehlt widersetzte, sich die sogenannte Corona-Impfung spritzen zu lassen; der Richter Christian Dettmar, der das berühmte Urteil von Weimar fällte und daraufhin wie ein Verbrecher mit Hausdurchsuchungen und Verurteilung zu 2 Jahren Gefängnis auf Bewährung bestraft wurde; der Beamte Lucian Michaelis, der für seine Teilnahme an Coronademonstrationen mit einem Disziplinarverfahren, Versetzung an einen weit entfernten Dienstort und schließlich der Entlassung bestraft wurde; und schließlich der evangelische Pfarrer Martin Michaelis, der mit viel Humor schildert, wie man innerhalb der Kirche gegen jemanden vorgeht, der sich in einer Krise an seine Vorbilder Jesus und Martin Luther anstelle von antichristlichen Regierungsvorgaben hält.

Im fünften und letzten Kapitel gehen Heike Egner und Anke Uhlenwinkel nochmals auf Gemeinsamkeiten der in dem Buch vorgestellten Fälle, insbesondere aus der Wissenschaft, ein und stellen dabei fest, dass das Vergehen in allen Fällen daraus bestand, den Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis zu folgen. Diese lässt sich durch drei Merkmale kennzeichnen: (i) Realitätsbezug; (ii) Rückgriff auf bereits vorhandenes Wissen; (iii) differenziertes Denken.

Wiederum muss man hier fragen, warum nicht viel mehr Wissenschaftler sich dieser etablierten Prinzipien bedient haben, was zwangsläufig zu einer Infragestellung der Coronamaßnahmen hätte führen müssen [6]. Denn die angebliche wissenschaftliche Fundiertheit dieser Maßnahmen entsprang eher einem Fundamentalismus im Sinne von Wissenschaft als Kult oder Pseudo-Religion, was man tatsächlich auch als Szientismus bezeichnet [11].

Ein Kennzeichen einer solch falsch verstandenen Wissenschaft ist auch eine eingeschränkte, reduktionistische Denk- und Sichtweise, die nur einen kleinen Ausschnitt der Wirklichkeit beleuchtet [12,13]. Selbst wenn vielen Wissenschaftlern und anderen Menschen dieser Reduktionismus, die Irrationalität und Realitätsferne der Coronamaßnahmen aufgefallen sein sollte – warum hat der Großteil (mal wieder) geschwiegen? Dies ist wohl die Kernfrage, die in diesem Buch adressiert und zusammenfassend so beantwortet wird, dass die Hauptgemeinsamkeit aller vertretenen Autoren in einem inneren Kompass besteht, der es erlaubt, kritisch zu denken und richtig von falsch zu unterscheiden.

Dieser innere Kompass kann durch „regelmässige Praxis der Innerlichkeit“ gestärkt werden, wie es Harald Walach auf Seite 280 ausdrückt, kann aber auch durch fehlende Motivation, Betäubung und Ablenkung durch permanenten Konsum von Nachrichten, Neuigkeiten, Junk Food oder Drogen sowie – und hier wären wir wieder bei den einleitenden Worten Jesu – durch Angst außer Kraft gesetzt werden. Und das ist die wichtigste Botschaft, die das Buch Mut zum Widerspruch vermittelt:

Es lohnt sich, mutig für seine Überzeugungen einzutreten, denn in jeder einzelnen persönlichen Geschichte wird am Ende deutlich: wo äußere Umstände gegen einen bewussten Menschen arbeiten, entstehen persönliches Wachstum, neue Verbindungen und viele positive Möglichkeiten. Habt also keine Angst!

Buchrezension: „Mut zum Widerspruch“ | Von Rainer Johannes Klement

Quellen und Anmerkungen

[1] Stölzle W, Roth G, Hrsg. Mut zum Widerspruch. Dissidenten der Alternativlosigkeit berichten. 1. Aufl. Basel: discorso Verlagsgenossenschaft; 2025

[2] Egner H, Uhlenwinkel A. Wer stört, muss weg! Die Entfernung kritischer Professoren aus Universitäten. 1. Aufl. Neu-Isenburg: Westend

[3] Kyrie V, Broudy D. Cyborgs R Us: The Bio-Nano Panopticon of Injected Bodies? Int J Vaccine Theory, Pract Res 2022; 2: 355–383. doi:10.56098/ijvtpr.v2i2.49

[4] Röper T. Inside Corona. Die Pandemie, das Netzwerk & die Hintermänner. 3. Aufl. Gelnhausen Hailer, Germany: J.K.Fisher-Verlag; 2022

[5] Hughes DA. “Covid-19,” Psychological Operations, and the War for Technocracy. 1. Aufl. Cham, Switzerland: Palgrave Macmillan; 2024

[6] Simandan D, Rinner C, Capurri V. The academic left, human geography, and the rise of authoritarianism during the COVID-19 pandemic. Geogr Ann Ser B, Hum Geogr 2023; doi:10.1080/04353684.2023.2168560

[7] Bundeszentrale für politische Bildung. Das Politiklexikon. Dissidenten. Im Internet: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/politiklexikon/296306/dissienten/; Stand: 26.01.2026

[8] Walach H, Klement RJ, Aukema W. Retracted: The Safety of COVID-19 Vaccinations — We Should Rethink the Policy. Vaccines 2021; 9: 693. doi:10.3390/vaccines9070693

[9] Walach H, Klement RJ, Aukema W. The safety of Covid-19 vaccinations — should we rethink the policy? Sci Pub Health Pol Law 2021; 3: 87–99

[10] Walach H, Klement RJ. Medicine, money, and media: A case study of how the Covid-19 crisis corrupts disclosure and publishing ethics. J Sci Explor 2024; 38: 122–137. doi:10.31275/20243249 PLATINUM

[11] Milgrom LR. Against Scientism: Corrupted Science and the Fight for Medicine’s Soul. Complement Med Res 2021; 28: 56–63. doi:10.1159/000510229

[12] Klement RJ. Die Angst-Kampagne. Rubikon 2020; Im Internet: https://www.manova.news/artikel/die-angst-kampagne

[13] Klement RJ. The SARS-CoV-2 crisis: A crisis of reductionism? Public Health 2020; 185: 70–71. doi:10.1016/j.puhe.2020.06.019

+++

Wir danken dem Autor für das Recht zur Veröffentlichung dieses Beitrags.

+++

Bild: Stiefel und gegensätzliche Pfeile auf Asphalt
Bildquelle: GagoDesign / shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Es gibt sie doch: kritische Juristen

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Unser Rechtsstaat ist in einer Krise. Das behaupten nicht die Autoren der NachDenkSeiten, zumindest nicht nur. Nein, das belegen kritische Richter und Staatsanwälte unter anderem in deren kürzlich erschienenem Sammelband „Der Rechtsstaat in der Krise“ mit Beiträgen des Netzwerks aus den Jahren 2021 bis 2025. Eine Rezension von Anette Sorg.

Insgesamt neun Juristen der Jahrgänge 1949 bis 1978 haben sich in insgesamt 17 Beiträgen mit der Krise unseres Rechtsstaates befasst. Die meisten Namen werden selbst aufmerksamen NachDenkSeiten-Lesern kaum geläufig sein. Einzig Dr. Clivia von Dewitz, Richterin am Amtsgericht Bad Segeberg, könnte bekannter sein. Sie hat im Westend Verlag ein Buch mit dem Titel „Gerechtigkeit durch Wiedergutmachung. Zur südafrikanischen Wahrheitskommission und deren Übertragbarkeit auf den Ukraine-Konflikt“ veröffentlicht und im Oktober 2025 auf den NachDenkSeiten einen Artikel zum Thema geschrieben.

Der Sammelband ist in vier Themenkomplexe untergliedert. Im Ersten geht es um die Corona-Maßnahmen, im Zweiten um die Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Es folgen im dritten Teil drei Beiträge zu den fiskalischen Auswirkungen der Corona-Krise und zuletzt noch ein wichtiger Aufsatz zur globalen Eingriffsermächtigung der WHO. Autor der Artikel im dritten Teil ist ausschließlich Dr. Manfred Kölsch (*1939). Dieser hatte das ihm verliehene Bundesverdienstkreuz aus Protest gegen die Corona-Maßnahmen zurückgegeben.

Hilfreich für Nichtjuristen ist ein Verzeichnis der gängigen Abkürzungen von Gerichten, Rechtsnormen und Publikationen. Dennoch werden sich einige Leser vermutlich mit den eher für ein juristisch vorgebildetes Publikum verfassten Beiträgen ein wenig schwertun. Das Durchbeißen lohnt sich jedoch, weil „sauber“ argumentiert sowie zitiert und belegt wird und es an vielen Stellen noch einige neue Erkenntnisse oder Sichtweisen zu entdecken gibt.

Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA) wurde im Januar 2021 gegründet. Anlass waren die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten Covid-19-Virus, so beschreibt Richard U. Haakh in seinem Vorwort die „Entstehungsgeschichte“. Weiter schreibt er, dass die Auswahl der Beiträge aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen des Netzwerks unter dem Blickwinkel der besonderen Relevanz und deren anhaltender Aktualität erfolgt sei.

Dass die Arbeit der Netzwerk-Autoren mit den Herausforderungen der Corona-Krise keinesfalls ihre Begrenzung gefunden hat, begründet er wie folgt:

(…) Mehr als deutlich wird das beim Stichwort „Klimaschutz“, nunmehr als befristetes Ziel mit noch nicht eindeutiger rechtlicher Bedeutung im Grundgesetz verankert, oder bei der Einschränkung der Handlungsfreiheit des 21. Bundestages durch das Vorgängerparlament durch eine Verfassungsänderung zur teilweisen Aufhebung der Schuldenbremse „auf dem letzten Meter“. Bedenkenswert ist auch die staatlich finanzierte Förderung von sogenannten Nicht-Regierungsorganisationen mit parteipolitischer Agenda, die neben anderen Auswirkungen auch eine wachsende Verengung der Meinungsfreiheit befürchten lässt, oder die zunehmende Auslagerung von staatlichen/hoheitlichen Aufgaben auf private Institutionen. Verfassungsrechtliche Besorgnis wecken weiterhin die Tendenzen zu immer mehr Überwachung, wie sie etwa durch die elektronische Patientenakte oder durch die Einführung digitaler Zahlungsmittel ermöglicht wird. Weitere kritische Themen von verfassungsrechtlicher Bedeutung sind seit langem die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften oder die Abhängigkeit der Richterschaft bzw. Gerichte von den Justizministerien. (…)“

Im ersten Teil, den Aufsätzen zu den Corona-Maßnahmen, wird beispielsweise Folgendes kritisiert:

  • Einseitige Sachverständigenauswahl
  • Fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit
  • Die Änderung des Urkundenstrafrechts „auf Zuruf“
  • Massive Verstöße gegen Dokumentationspflichten (Bsp. Maskenbeschaffung)

Weitere Themen sind die „Zivilrechtliche Haftung bei Schäden durch Covid-19-Impfungen“, „Cancel Culture und Cancel Science“ und das „Hinweisgeberschutzgesetz“, dem insbesondere Beamtinnen und Beamte größere Aufmerksamkeit schenken sollten.

Ein Beitrag widmet sich der „Causa Ulrike Guérot“ und dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht in Bonn (S. 103 ff.). Roland Stöbe, selbst Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, und Falk Meinhardt, Arbeitsrichter in Stuttgart, der von 2011 bis 2013 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet war, bewerten die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf die von Ulrike Guérot erhobene Kündigungsschutzklage wie folgt:

(…) Eine Kündigung ist keine Sanktion pflichtwidrigen Verhaltens. Mit ihr soll vielmehr der Zweck der Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses erreicht werden. (…) Das klassische vorrangige Mittel, um die Gefahr künftiger Störungen im Arbeitsverhältnis zu begegnen, ist die Abmahnung. (…) Wenn man nicht zuvor schon den Vorsatz gänzlich ausgeschlossen hat, wirkt sich auf der Stufe der Interessenabwägung zudem der dann allenfalls noch als gering einzustufende Grad des Verschuldens aus. (…)“

In ihren Schlussgedanken tragen die beiden Autoren u.a. folgende Bedenken vor:

Sollte die Strenge des Arbeitsgerichts Bonn Bestand haben, müssten im wissenschaftlichen Betrieb alle Alarmglocken klingeln. Denn wenn nur die „in jeder Hinsicht fehlerfreie eigene geistige Leistung“ Gewähr bieten kann, nicht nach Jahr und Tag wegen einer Täuschung im Bewerbungsprozess einer Kündigung ausgesetzt zu sein, steigt der Konformitätsdruck zu „politisch korrektem“ Verhalten. (…)“

Dem Netzwerk wäre eigentlich zu wünschen, dass es entweder überflüssig würde oder dass die Mehrheit der deutschen Richter und Staatsanwälte im Netzwerk ihre Heimat und Aufgaben finden. Denn ein Rechtsstaat in der Krise braucht mutige Menschen innerhalb und außerhalb der Justiz, Menschen, die ihre Finger in die Wunden legen und sich gleichzeitig für eine unabhängige Justiz engagieren.

Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) (Hrsg.): Der Rechtsstaat in der Krise – Ausgewählte Beiträge des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte aus den Jahren 2021 bis 2025. Münster 2025, Verlag Thomas Kubo UG, Taschenbuch, 208 Seiten, ISBN 978-3962300371 (oder ISBN 978-3962300388 PDF), 21,95 Euro.

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Ein Völkermord ist auch Selbstmord“ – über die Auflösung der israelischen Gesellschaft

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Was wird aus Israel? Unser Gastautor Shir Hever berichtet in diesem Artikel über den Zustand des Landes und gibt eine Übersicht über die verheerenden wirtschaftlichen und psychischen Folgen des Krieges auch für die eigene Bevölkerung – von „Super-Sparta“, dem Zerbrechen der eigenen Erzählung, über Drogensucht bis zur massiven Auswanderung. Aus dem Englischen übersetzt von Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Am 7. Oktober 2023 begannen viele Israelis, davon zu sprechen, dass der Staat Israel „verschwunden“ sei. Diese Aussage bezog sich zunächst auf das Versagen des Militärs, rechtzeitig zu reagieren und seine Bürger zu schützen. Professor Moshe Zimmermann kommentierte in einem ausführlichen Interview, dass der Staat Israel von der zionistischen Bewegung gegründet worden sei, um einen sicheren Hafen für Juden weltweit zu schaffen, und dass der Angriff vom 7. Oktober daher das Ende des zionistischen Projekts bedeutete.

Aber anstatt zusammenzubrechen, stellte der Staat Israel auf Kriegswirtschaft um, leitete Ressourcen in das Militär und kaufte Waffen im Wert von mehreren zehn Milliarden Dollar. In seiner Rede am 15. September 2025 bezeichnete Benjamin Netanjahu diesen Prozess als die Entwicklung Israels zu einem „Super-Sparta” – isoliert, autark, militaristisch. Seine Rede löste in Israel Panik aus und die Börse brach ein. Am nächsten Tag ruderte Netanjahu zurück. Doch unabhängig davon, ob man es „Sparta” nennt oder nicht, die Fakten vor Ort sind klar:

Das Sozialsystem Israels ist ausgehöhlt, und der Lebensstandard ist gesunken.

Wirtschaftlicher Zusammenbruch und Vertreibung

Der Krieg hat der israelischen Wirtschaft schwer zugesetzt. Innerhalb der ersten neun Monate des Krieges gingen 46.000 Unternehmen in Konkurs. Eine Viertelmillion Israelis wurden aus ihren Häusern und Arbeitsplätzen in der Nähe von Gaza und der nördlichen Grenze von der Regierung evakuiert. Reservisten, die lange Zeit in Gaza gedient hatten, schieden praktisch aus dem Erwerbsleben aus. Eine Umfrage des israelischen Zentralamts für Statistik ergab, dass 40 Prozent der Israelis im Alter von 20 Jahren und älter ihre Lebenshaltungskosten mit ihrem Einkommen nicht decken konnten und ihre Schulden jeden Monat weiter erhöhen mussten.

Die wegen des Kriegs intern aus den Gebieten nahe Gaza und im Norden des Landes evakuierten israelischen Bürger gerieten in eine unmögliche Situation. Sie erhielten Hotelzimmer – israelische Hotels standen ohnehin leer, da der Tourismus zum Erliegen gekommen war –, die jedoch weit von ihren Arbeitsplätzen entfernt waren, und ihre Kinder wurden aus den Schulen genommen. Da es keinen klaren Zeitplan für ihre Rückkehr gab, war es fast unmöglich, neue Arbeitsplätze zu finden oder sich an die neuen Bedingungen anzupassen. Wer sich entschloss, Israel zu verlassen, riskierte, staatliche Unterstützung und mögliche Entschädigungen für den Verlust seines Zuhauses zu verlieren. Einige gaben dennoch auf. Andere kehrten vorzeitig in ihre Häuser in meist verlassenen Kibbuzim oder Dörfern zurück. Große Teile der Öffentlichkeit warfen der Regierung vor, sich nicht um die vertriebenen Gemeinschaften zu kümmern und ihr Wohlergehen freiwilligen Organisationen der Zivilgesellschaft zu überlassen.

Der zwölftägige Krieg mit dem Iran im Juni war auch für den Immobiliensektor in Israel äußerst zerstörerisch, da hierdurch Tausende von Gebäuden beschädigt oder zerstört wurden. Bis Januar 2026 hatte der Ausschuss, der zur Erörterung des Wiederaufbaus dieser Gebäude eingerichtet worden war, seine Arbeit immer noch nicht aufgenommen, weil die Regierung es nicht geschafft hatte, einen Vorsitzenden zu ernennen.

Die Krise im Gesundheitswesen

Das israelische Gesundheitssystem wurde schwer getroffen, insbesondere der Bereich der psychischen Gesundheit. Tausende verletzte Soldaten erhielten vorrangig Behandlung auf Kosten der Allgemeinheit, aber die israelische Armee weigerte sich, die Zahl der hospitalisierten Soldaten offenzulegen. Die Zeitung Haaretz begann, Krankenhäuser anzurufen und stellte fest, dass sich in einem einzigen Krankenhaus mehr Soldaten befanden als die vom Militär gemeldete Gesamtzahl der verletzten Soldaten. Für Zivilisten verlängerten sich die Wartezeiten für Arzttermine dramatisch. Eine Israelin erzählte mir, dass sie anfangs sehr lange auf Termine warten musste, weil Ärzte zum Reservedienst einberufen wurden und nur wenige übrig blieben, um Zivilisten zu behandeln. Als im Januar 2025 der erste Waffenstillstand in Kraft trat, verkürzten sich die Wartezeiten in den Krankenhäusern ihrer Aussage nach dennoch nicht, da so viele Ärzte Israel verlassen hatten.

Die psychiatrischen Dienste Israels wurden nach einem Reformplan von 2015 stark ausgedünnt, wodurch sie geschwächt und auf die Notfallnachfrage nach dem Angriff vom 7. Oktober nicht vorbereitet waren. Die Anfälligkeit der psychiatrischen Dienste war bereits in einer Studie vom Mai 2023 diskutiert worden. Israelische Psychologen bezeichnen die israelische Gesellschaft als „Staat im Traumazustand“. Das israelische Nationale Traumazentrum („Natal”) registrierte jedes Mal, wenn Israel von Raketen aus dem Iran angegriffen wurde, aber auch jedes Mal, wenn Israel einen Waffenstillstand brach, einen Anstieg der Notrufe von Menschen, die unter Panik oder Selbstmordgedanken litten.

Ein Geständnis des israelischen Komikers Udi Kagan, der einen Monolog über sein eigenes Trauma hielt, das aus dem Massaker Israels im Flüchtlingslager Jenin im Westjordanland im Jahr 2002 herrührte, verbreitete sich viral. Millionen Israelis sahen zu, wie Kagan darüber scherzte, dass er, anstatt über seine Taten zu sprechen und sich mit seiner Schuld auseinanderzusetzen – als Nachgedanke bemerkte er beiläufig: „Für das, was ich dort getan habe, verdiene ich es nicht, zu leben“ –, Drogen genommen hatte. Harte, illegale Drogen. Die Drogenabhängigkeitsrate in Israel ist während des Krieges in die Höhe geschossen. Eine israelische Sozialarbeiterin erzählte mir, dass sie als Militärpsychiaterin rekrutiert wurde, obwohl sie keine Ausbildung in psychologischer Betreuung hatte. Als Militärpsychiaterin musste sie traumatisierte Soldaten behandeln.

Das israelische Verteidigungsministerium verfügt über eine Rehabilitationseinheit, die während des Krieges 22.000 neue Patienten aufgenommen hat – Soldaten, die sowohl körperliche als auch psychische Verletzungen erlitten hatten. Vor allem psychische Verletzungen, die israelische Psychologen als „moralische Verletzungen” bezeichneten: Die Teilnahme an einem Völkermord und die Ermordung von Kindern machten es diesen Soldaten unmöglich, mit sich selbst zu leben. Das israelische Verteidigungsministerium kündigte eine Kürzung des Budgets der Rehabilitationseinheit um 30 Prozent an, was zu einem arbeitsrechtlichen Konflikt mit dem überlasteten Personal führte.

Infrastruktur und Alltag

Das Verkehrssystem Israels ist ein weiteres Beispiel dafür, wie sich der Krieg auf die sozialen Dienste ausgewirkt hat. Zehntausende importierte Autos verrosteten auf Parkplätzen, weil viele Haushalte, die eigentlich vorhatten, ein Auto zu kaufen, feststellten, dass sie sich doch keines leisten konnten. Auch der öffentliche Nahverkehr war stark betroffen. Die Notsituation führte zu Störungen im öffentlichen Nahverkehr. Selbst als der öffentliche Nahverkehr wieder aufgenommen wurde, stiegen die Preise, obwohl die Taktfrequenz der Linien nie wieder das Vorkriegsniveau erreichte. Ein Freund aus Jerusalem erzählte mir, dass die Kosten für eine einfache Busfahrt während des Krieges um 60 Prozent gestiegen sind – ein schwerer Schlag für einkommensschwache Familien, die kein Auto besitzen. Der Krieg beeinträchtigte auch die Mobilität der Oberschicht, da der Flughafen mehrfach geschlossen wurde und viele Fluggesellschaften ihre Flüge nach Israel einstellten.

Obwohl zusammengenommen die Wirtschaftsindikatoren wie der Aktienmarkt, das Bruttoinlandsprodukt und die Stärke der israelischen Währung keine Katastrophe widerspiegelten, sah die Realität für die Menschen vor Ort anders aus. Die Lebenshaltungskosten stiegen sprunghaft an, insbesondere für Grundausgaben wie Lebensmittel. Durch die Unterbrechung der Importe lag der südliche Hafen von Eilat infolge der Blockade des Roten Meeres durch die Huthi brach und ging schließlich in Konkurs. Da die Landwirtschaft in den verlassenen Siedlungen weitgehend zum Erliegen gekommen war, wanderten Gastarbeiter in großer Zahl aus, während palästinensischen Arbeitern aus dem Gazastreifen und dem Westjordanland die Einreise verweigert wurde, viele Arbeiter in Transport und Versorgung zum Reservedienst eingezogen wurden und Kunden israelischer Agrarprodukte im Ausland Israel boykottierten. Alle Artikel im Supermarkt wurden teurer. Die offiziellen Inflationszahlen spiegelten den Anstieg der Lebenshaltungskosten nicht wider, da der Verbraucherpreisindex, der zur Berechnung der Inflation herangezogen wird, stark von den Wohnkosten beeinflusst wird. Zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt tendieren die Immobilienpreise nach unten, weil Käufer sich den Kauf von Immobilien nicht leisten können und Verkäufer keine andere Wahl haben, als die Preise zu senken – und wegen der Abwanderung (siehe dazu unten).

Im September 2025 veröffentlichte der israelische Rechnungshof einen vernichtenden Bericht, aus dem hervorgeht, dass Israels Heimatfront nicht auf einen Ausnahmezustand vorbereitet war. Der internationale Druck und die Boykotte, die Kosten des Krieges und die für den Reservedienst abgezogene Arbeitskraft führten zu einem „perfekten Sturm“, der das soziale System Israels zerstörte. Die Regierung richtete ein interministerielles Forum ein, das in den ersten drei Monaten des Krieges zwar insgesamt 27 Sitzungen abhielt, aber zu keinen Entscheidungen gelangte. Die Regierung versäumte es, Arbeitskräfte für die Organisation und Betreuung der Zivilbevölkerung während des Krieges zu rekrutieren (es wurden nur zwei neue Mitarbeiter eingestellt), Pläne und Strategien zur Unterstützung von Menschen zu entwickeln, die ihre Häuser verlassen mussten oder ihren Arbeitsplatz verloren hatten, und öffentliche Dienste während des Krieges zu unterstützen. Sie koordinierte keine zivilen Maßnahmen während des Krieges und stützte sich stark auf freiwillige zivilgesellschaftliche Gruppen.

Drogen und Polizei

Die Kombination dieser Faktoren hatte direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Israelis. Da das Gesundheitssystem nur sporadisch funktionierte, insbesondere im Bereich der psychischen Gesundheit, suchten Tausende Israelis Hilfe durch illegale Drogen, und die Drogenabhängigkeit breitete sich in Israel wie eine Seuche aus. Ein Drittel der israelischen Bevölkerung gab in einer Umfrage an, dass sie eine psychologische Behandlung benötigten. Zum ersten Mal seit der Gründung Israels sank die Lebenserwartung im Jahr 2024.

Besondere Erwähnung verdient die Polizei. Noch vor dem Völkermord gründete Israels Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, die „Nationalgarde“, eine Miliz aus bewaffneten rechtsextremen Schlägern, und setzte sie ein, um linke und oppositionelle Kräfte in Israel zu terrorisieren. Unterdessen wurde die normale Polizei Israels ausgehöhlt. Beamte wurden eher aufgrund ihrer Loyalität als aufgrund ihrer Verdienste befördert. Während die Kriminalitätsrate in Israel in die Höhe schoss, war die Polizei damit beschäftigt, Proteste zu unterdrücken. Die Anwältin Ann Suciu und der Wissenschaftler Nevo Spiegel gehören zu denen, die argumentieren, dass die israelische Polizei nicht mehr als Polizeikraft funktioniere und von Grund auf neu aufgebaut werden müsse. Das Jahr 2025 war mit 46 ermordeten Frauen zudem das tödlichste Jahr für Frauen in der Geschichte Israels.

Auswanderung

Die soziale Krise, die ich hier beschrieben habe, ist zwar schwerwiegend, aber nicht die schlimmste in der Geschichte Israels. Es gab auch früher schon Zeiten, in denen sich Kriegsausgaben negativ auf den Lebensstandard auswirkten und Finanzkrisen, Arbeitslosigkeit und Hyperinflation verursachten. In diesen früheren Fällen betrachtete die israelische Öffentlichkeit die Krise jedoch als vorübergehenden Rückschlag, der überwunden werden konnte. Die Regierungen versprachen, bessere politische Maßnahmen zu ergreifen, und das Leid wurde als nationale Mobilisierung und Opfer für das kollektive (jüdische) Interesse dargestellt. Wenn die Öffentlichkeit von den Versprechungen der Regierung nicht überzeugt war, protestierte sie, wie beispielsweise bei den sozialen Protesten von 2011-2012. Dieses Mal war die Reaktion der Öffentlichkeit jedoch deutlich anders.

Was konnte diesmal Positives für die israelische Öffentlichkeit aus dieser Krise entstehen?

Während des Völkermords in Gaza hat Israel internationale Journalisten daran gehindert, aus Gaza zu berichten, und dort mehr als 250 Journalisten getötet – mehr als in jedem anderen modernen Konflikt einschließlich des Zweiten Weltkriegs. Alle israelischen Medienkanäle verzichteten darauf, Palästinenser zu interviewen, mit Ausnahme des Journalisten Ohad Hemo, der, umgeben von schwer bewaffneten israelischen Soldaten, hungrigen Palästinensern Wasserflaschen gab, wenn sie dafür bereit waren, vor der Kamera „Fuck Hamas“ zu sagen.

Daraus kann man schließen, dass die Israelis wissen, dass die Sanktionen, die bereits Auswirkungen auf Israel haben, der Rückzug internationaler Investitionen, die Zurückhaltung von Touristen, Israel zu besuchen, der Ausschluss Israels aus internationalen Abkommen und Handelsabkommen und die Millionen, die sich weltweit der Boycott-, Desinvestitions- und Sanktionsbewegung (BDS) angeschlossen haben, sich nur noch verschlimmern werden, wenn das ganze Ausmaß der Gräueltaten, die Israel in Gaza begangen hat, öffentlich wird.

Was bringt es, zu demonstrieren? Wenn Netanjahu abgelöst wird, kann kein Politiker die Zeit zurückdrehen und die Toten wieder zum Leben erwecken. Ein Völkermord ist auch Selbstmord – auf kollektiver Ebene.

Daher stimmen Israelis, die die Zeichen der Zeit erkennen, mit den Füßen ab und wandern in großer Zahl aus. Ein Bericht des Zentralamts für Statistik zeigt, dass Familien der Mittelschicht mit höherem Bildungsniveau und Kindern als erste das Land verlassen. Das volle Ausmaß der Auswanderung ist nicht bekannt, da viele, die das Land verlassen, eine Adresse in Israel und eine Registrierung bei den Sozialdiensten behalten, um sich die Möglichkeit einer Rückkehr offen zu halten. Nur diejenigen, die länger als ein Jahr weggegangen und nicht zurückgekehrt sind, werden als Auswanderer gezählt, aber Schätzungen der Gesamtzahl der Israelis, die ohne die Absicht, zurückzukehren, das Land verlassen haben, reichen von 200.000 bis zu einer halben Million.

Die meisten Israelis können zudem nicht einfach ihre Sachen packen und gehen. Belastet durch familiäre und persönliche Verpflichtungen, durch einen Mangel an marktfähigen Fähigkeiten und Verbindungen im Ausland, gibt es eine Kluft zwischen der Zahl der Israelis, die über eine Auswanderung nachdenken (fast 40 Prozent), und denen, die tatsächlich ein Ticket kaufen. Nur eine Minderheit der Israelis besitzt einen zweiten Pass. Diejenigen, die zurückbleiben, sind diejenigen mit weniger Optionen. Von Freunden höre ich, wie sie die Auswirkungen der Auswanderung spüren: längere Wartezeiten für Arzttermine, weil viele Ärzte weggegangen sind, Studienabbruch oder gar keine Immatrikulation, weil die besten Professoren weggegangen sind – und welchen Wert hat ein akademischer Abschluss einer Universität, die einem weit verbreiteten akademischen Boykott ausgesetzt ist?

Gespräche mit denen, die bleiben

Ich versuche, mit Freunden in Israel in Kontakt zu bleiben, aber die Gespräche werden immer trauriger. „Warum bleibst du?“, frage ich, und die Antwort lautet „Ich kann nicht weggehen“, nie „Ich will nicht weggehen“. Ich frage: „Wird sich Israel von dieser Krise erholen?“, und die Antwort lautet: „Israel ist am Ende.“

Nur rechtsgerichtete religiöse Fanatiker klammern sich noch an die Hoffnung, dass Gott die Lage für Israel wenden wird. Ein Familienmitglied, das zu dieser Gruppe gehört, sagte mir, dass Trump Israel nicht untergehen lassen werde. Ich fragte ihn, was passieren würde, wenn die USA ihre Unterstützung für Israel beenden, die Finanzierung des israelischen Militärs reduzieren und ihre Bereitschaft verringern würden, US-Truppen in den Nahen Osten zu entsenden, um Israel zu helfen. Er sagte: „Wenn die USA uns nicht helfen, wird China unser neuer Verbündeter werden.“ Wenn die Israelis darauf setzen, ist es kein Wunder, dass die Mehrheit die Hoffnung verloren hat.

Titelbild: helloRuby / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

„Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen“ – Interview mit Shir Hever zum deutsch-israelischen Cyberpakt

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Mit einem neuen „Cyber- und Sicherheitspakt“ vertieft die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit Israel in sensiblen Bereichen wie Cyberabwehr, Polizei und Geheimdienste. Das Abkommen wurde am 11. Januar 2026 vom deutschen Innenminister Dobrindt mit Israels Premierminister Netanjahu abgeschlossen – trotz breit dokumentierter völkerrechtswidriger Taten der israelischen Sicherheitskräfte in den besetzten Gebieten, u.a. Massentötung von Zivilisten, und der Tatsache, dass der israelische Premier „wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” per internationalem Haftbefehl vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gesucht wird (ausführlich zum Abkommen und den Hintergründen hier. Im Interview sprechen wir mit dem israelischen Politökonomen und Friedensforscher Shir Hever über die politische, rechtliche und gesellschaftliche Bedeutung dieser verstärkten Kooperation. Das Interview führte Maike Gosch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Zur Person: Shir Hever arbeitet unter anderem zur politischen Ökonomie der israelischen Besatzung, zu Rüstungs- und Sicherheitskooperationen sowie zu den Auswirkungen von Militär- und Überwachungstechnologien auf demokratische Gesellschaften. Er lebt in Deutschland und ist regelmäßiger kritischer Analytiker der deutsch-israelischen Sicherheitsbeziehungen.

Maike Gosch: Laut Presseberichten haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu am 11. Januar 2026 in Jerusalem ein weitreichendes Abkommen zur Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet. Der sogenannte „Cyber- und Sicherheitspakt“ sieht eine engere Zusammenarbeit in mehreren Bereichen vor, darunter die gemeinsame Drohnenabwehr, die Bekämpfung von Cyberangriffen, der Einsatz künstlicher Intelligenz gegen Desinformation sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz. Dobrindt äußerte sich dazu folgendermaßen: „Israel ist einer unserer wichtigsten Partner im Bereich Cybersicherheit und wird mit diesem Abkommen unser Premiumpartner.“ Was ist Ihre Einschätzung hierzu, auch aus völkerrechtlicher Sicht?

Shir Hever: Solche Abkommen hat es bereits viele gegeben, und dies ist keineswegs das erste seiner Art. In der Regel stellen Regierungen diese Vereinbarungen weit größer dar, als sie inhaltlich tatsächlich sind. Man möchte öffentlich verkünden: „Wir haben ein neues, wichtiges Abkommen geschlossen.“ Für Israel ist das besonders wichtig, weil es damit signalisieren kann: „Wir sind noch kein Paria-Staat, es gibt noch Staaten in der Welt, die bereit sind, mit uns zu sprechen – wie Deutschland.“ – nur Deutschland eigentlich. Entsprechend wird das Abkommen als etwas Großes inszeniert. Aber ich glaube, inhaltlich ist es nicht besonders neu und auch nicht besonders innovativ. Seine eigentliche Bedeutung erhält es erst durch den politischen Kontext, in dem es geschlossen wurde.

Vor allem hat sich die Kriegsführung verändert. Cyberaspekte von Sicherheit spielen heute eine zentrale Rolle in Kriegen, für die Sicherheit von Staaten und für ihre Souveränität. Israel nutzt Cyberinstrumente, um Menschen im Iran, im Libanon und in Palästina zu töten – es geht dabei um konkrete Lebensgefahr. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anachronismus, dass auf deutscher Seite ein Innenminister, Alexander Dobrindt, dieses Abkommen unterzeichnet hat, denn tatsächlich geht es hier um Verteidigung und um Waffen, nicht um klassische Polizeiarbeit. Das ist ein grundlegender Punkt, den man klar benennen muss.

In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.“

Bezogen auf Ihre konkrete Frage: Dieses Abkommen ist illegal. Was Deutschland hier tut, verstößt gegen das Völkerrecht. Am 19. Juli 2024 hat der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten festgestellt, dass die israelische Besatzung insgesamt illegal ist – nicht nur in Bezug auf Gaza, sondern grundsätzlich. Daraus folgt, dass es Drittstaaten und Unternehmen verboten ist, mit israelischen Firmen oder staatlichen Institutionen zu kooperieren, wenn diese Zusammenarbeit die Besatzung betrifft. Jeder Cyber- oder Sicherheitstechnologieeinsatz, den Israel im Westjordanland, in Gaza oder auf den Golanhöhen nutzt, fällt darunter. Deutschland darf sich daran nicht beteiligen. In diesem Sinne ist das Abkommen eindeutig völkerrechtswidrig.

Zweitens: Minister Dobrindt musste nach Jerusalem reisen, um dieses Abkommen zu unterzeichnen. Warum ist Netanjahu nicht zu ihm nach Deutschland gereist? Der Grund ist klar: Gegen ihn liegt ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs vor. Dieser Haftbefehl ist auch in Deutschland gültig, also auf deutschem Staatsgebiet vollstreckbar. Das bedeutet: Was Dobrindt hier tut, ist Komplizenschaft. Er ermöglicht, dass Netanjahu nicht verhaftet wird, obwohl es – auf deutschem Staatsgebiet – seine Pflicht als Innenminister wäre, genau das zu tun. Statt Netanjahu festzunehmen, reist er nach Jerusalem, um ihn dort zu treffen. Aus juristischer Perspektive ist das äußerst problematisch. Deutschland macht sich damit gemein mit israelischen Verbrechen.

Ein zusätzlicher Aspekt ist noch interessant: In den internationalen Beziehungen gibt es bestimmte Normen und Traditionen, wie solche Treffen ablaufen. Wenn ein Minister einen diplomatischen Termin wahrnimmt, sollte dieser auch auf Ministerebene stattfinden. Das heißt: Dobrindt hätte sich offiziell mit seinem israelischen Amtskollegen treffen müssen. Der israelische Polizeiminister Itamar Ben-Gvir jedoch war Mitglied einer Organisation, die in Israel als terroristisch verboten ist. Er hat genozidale, rassistische und menschenverachtende Äußerungen getätigt und wird dafür in verschiedenen Ländern sanktioniert, unter anderem in der Europäischen Union. In Deutschland würde man für solche Äußerungen im Gefängnis landen – das ist sehr klar. Er hatte auch damals öffentlich zur Ermordung des israelischen Ministerpräsidenten Jitzchak Rabin aufgerufen und immer wieder zu Gewalt – nicht nur gegen Palästinenserinnen und Palästinenser, sondern auch gegen Jüdinnen und Juden. Damals wurde er nicht bestraft, weil er minderjährig war. Heute erhält er weiterhin Unterstützung von Personen wie Meir Kahane und Baruch Goldstein, also den schlimmsten Vertretern jüdischer Vorherrschaftsideologie und terroristischer Gewalt in der Geschichte. Das ist seine politische Linie. Hätte Dobrindt sich mit Itamar Ben-Gvir getroffen und wäre davon ein Foto veröffentlicht worden, wäre das vermutlich für Dobrindt das Ende seiner politischen Karriere gewesen.

Innerhalb Israels gibt es zudem erhebliche Probleme: Der Oberste Gerichtshof erwägt, Ben-Gvir aus seinem Amt zu entlassen, weil er seine Macht als Polizeiminister missbraucht hat. Er benutzt die israelische Polizei wie seine eigene Nationalgarde, um seine politischen Ziele zu erreichen – etwa, um oppositionelle Proteste anzugreifen. Er erlaubt nur Demonstrationen, die ihm politisch genehm sind, nicht aber linke oder Anti-Kriegs-Proteste.

Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht.“

Vielleicht dachte Dobrindt deshalb, es sei politisch weniger problematisch, sich mit Netanjahu fotografieren zu lassen statt mit Ben-Gvir. Das war, glaube ich, eine Fehleinschätzung. Netanjahu hat ebenfalls zu Völkermord aufgerufen, und auch gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Dobrindt hat also in jedem Fall einem wegen Kriegsverbrechen Angeklagten die Hand gereicht. Aber innerhalb Israels kann Netanjahu nun sagen: ‚Seht her, ich kann weiterhin internationale Abkommen abschließen, obwohl ich unter massiven Vorwürfen stehe und obwohl der Internationale Strafgerichtshof gegen mich vorgeht.‘ Insofern ist dieses Abkommen politisch sehr nützlich für Netanjahu.

Aus deutscher Perspektive fällt es mir schwer, zu verstehen, warum Dobrindt sich auf ein solches Abkommen eingelassen hat. Ich glaube, Israel hat hier gezielt einen Hype, also Propaganda genutzt, um sich als weltweiten Experten für Cybertechnologie darzustellen. Dabei muss man sehr konkret fragen: Worin besteht diese angebliche Expertise eigentlich? Es geht um Spionagesoftware, um Programme wie Pegasus. Das sind Technologien, die faktisch Waffen darstellen. Pegasus und ähnliche Programme verschiedener israelischer Firmen sind Technologien, die sich kaum auf demokratische Weise einsetzen lassen.

Können Sie das erläutern?

Die USA haben diese Technologie. China und Russland haben diese Technologie. Aber Israel ist der einzige Staat, der bereit ist, solche Technologie zu verkaufen. Pegasus wurde sogar an Deutschland verkauft – an das Bundeskriminalamt (BKA). Es gibt einen Bericht darüber von der PEGA-Kommission. Diese wurde vom EU-Parlament eingesetzt, um zu untersuchen, ob und wie diese Technologie Menschen- und Bürgerrechte in Europa gefährdet, und die PEGA-Kommission hat entschieden, dass das BKA diese Technologie nicht hätte kaufen dürfen, weil es sich um Spionagesoftware handelt, die extrem tief in die Rechte der Bürger eingreift und das Recht auf Datenschutz verletzt. Da es keine Achtung vor dem Datenschutz gibt, ist es so: Wenn ein Richter sagt, die Polizei hat das Recht, eine bestimmte Person in einem bestimmten Zeitraum zu überwachen, dann gilt das nur in diesem Rahmen. Wenn man jedoch diese Programme nutzt, bekommt man alle Informationen – auch von anderen Menschen und auch über einen viel größeren Zeitraum –, und das ist rechtswidrig.

Das geht also weit über das hinaus, was der richterliche Beschluss erlaubt hat. Deswegen hat das BKA am Anfang gesagt, dass das BKA dieses Programm so nicht kaufen könne. Die israelische Firma, die NSO Group heißt, hat jedoch gesagt, dass sie die Technologie nicht ändern könne. Die Technologie ist im Kern so gefährlich.

Am Ende wurde trotzdem ein Abkommen geschlossen, bei dem die NSO Group eine technische Kontrolllösung entwickelt hat, um zu erreichen, dass ein Teil der Informationen, die über den richterlich genehmigten Rahmen hinaus gesammelt werden, für die deutsche Polizei nicht sichtbar ist. Das bedeutet, dass die Regulierung der deutschen Polizei durch private israelische Firmen erfolgt – und das ist natürlich eine antidemokratische Entscheidung. Deshalb hat sich auch die PEGA-Untersuchungskommission des Europäischen Parlaments damit befasst und darüber berichtet. Das stellt eine große Gefahr für alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Deutschland dar.

Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.“

Pegasus wurde sogar in Deutschland, auf deutschem Boden, verwendet – zum Beispiel in Berlin gegen eine russische Journalistin, die kritisch gegenüber Putin ist und in Berlin Zuflucht gefunden hatte. Trotzdem wurde sie dort mit dieser Cyberwaffe angegriffen, die von einer israelischen Firma verkauft wurde. Das heißt, Deutschland macht dieses Geschäft mit dem falschen Partner. Man müsste vielmehr Mechanismen entwickeln, um sich gegen israelische Cybertechnologien zu schützen, und nicht, um sich mit israelischen Cybertechnologien zu schützen.

Und was wir Mitte September 2024 gesehen haben – also in genau der Zeit, nachdem der Internationale Gerichtshof festgestellt hatte, dass die Besatzung illegal ist und die Vereinten Nationen das in der Generalversammlung bestätigt haben und Konsequenzen gefordert haben –, ist Folgendes: Israel hat im Libanon die Pager-Angriffe durchgeführt.

Dabei wurden Sprengsätze in zivile elektronische Geräte eingebaut. Das verstößt gegen das humanitäre Völkerrecht, insbesondere gegen das Verbot, Waffen in zivilen Objekten zu verstecken, wie es sich aus Artikel 7 Absatz 2 des geänderten Protokolls II (1996) zum VN-Waffenübereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) ergibt.

Und dann können wir sehen, dass die CDU so zynisch geworden ist, dass sie nicht sagen: ‚Solche Technologien sind illegal und gefährlich, wir müssen uns dagegen wehren und deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vor solchen Technologien schützen.‘ Stattdessen wirkt dieser Schritt so, als würden sie sagen: ‚Wir wollen das auch haben.‘ Also: ‚Wir sind begeistert, dass Israel das tun kann, wie toll, dass Israel Attentate gegen Menschen durchführen kann.‘ Das finde ich besorgniserregend und traurig.

Weiter hieß es in der Berichterstattung, dass das Abkommen die Einrichtung eines gemeinsamen deutsch-israelischen Zentrums für KI- und Cyberinnovation vorsieht. Außerdem hat Alexander Dobrindt eine verstärkte Zusammenarbeit der Geheimdienste angekündigt. Dabei soll es um den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad und den deutschen Bundesnachrichtendienst gehen. Dazu hätte ich gern Ihre Einschätzung, denn mehrere Punkte erscheinen mir hier problematisch: Zum einen geht es um den Grundrechtsschutz in Deutschland für deutsche Bürgerinnen und Bürger, gerade wenn man bedenkt, wie israelische Geheimdienste im Bereich Menschenrechte und Grundrechte agieren. Zum anderen stellt sich für mich die Frage der deutschen Souveränität: Machen wir uns nicht sehr abhängig von Israel, wenn wir uns militärisch, technisch und geheimdienstlich so stark vernetzen und die Systeme miteinander verflochten werden? Wir haben solche Verflechtungen ja bereits auch schon stark mit den USA und im Rahmen der NATO. Dadurch entsteht jedoch ein politischer „Lock-in“: Wenn es demokratisch einmal zu einem Kurswechsel gegenüber Israel kommen sollte, ließe sich das nur noch sehr schwer wieder entflechten. Also: Einerseits der Grundrechtsschutz, andererseits Souveränität und politischer Lock-in – wie sehen Sie das?

Lock-in ist ein großes Problem, vor allem bei komplexen Waffensystemen. Die Tatsache, dass die deutsche Armee Radarsysteme oder Raketen aus Israel kauft, bedeutet: Wenn die militärische Zusammenarbeit gestoppt wird – und das ist nur eine Frage der Zeit, das muss geschehen, denn deutsche Beamtinnen und Beamte machen sich meiner Ansicht nach mitschuldig an Kriegsverbrechen –, dann wird zum Beispiel die deutsche Luftwaffe am Ende ohne Radare dastehen. Schade – aber mir ist wichtiger, dass das internationale Völkerrecht beachtet wird. Also eigentlich nicht schade. Mir ist egal, wie viele Radare sie haben. Wichtig ist, dass Menschen nicht ermordet werden, mit israelischer Technologie oder mit irgendeiner anderen Technologie.

Die Zusammenarbeit von deutschen mit israelischen Geheimdiensten ist an sich nichts Neues – das gibt es schon seit Langem.

Das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.“

Zu dem geplanten Cyber-Zentrum: Es geht hier nicht um ein Geheimdienstbüro in irgendeinem Keller an einer unbekannten Adresse. Es geht um akademische Forschung. Und so macht die deutsche Regierung Universitäten in Deutschland möglicherweise zu Komplizen bei Verbrechen gegen das internationale Völkerrecht – und ich vermute, genau das ist es, was Israel will.

Israel will, dass an Universitäten, an denen es Professorinnen und Professoren für internationales Völkerrecht gibt, die wissen, dass das illegal ist und nicht sein darf, trotzdem mitgemacht wird. Es gibt Studierendengruppen, die sagen: „Wir wollen das nicht.“ Es gibt Proteste. Aber durch solche Kooperationsprojekte mit israelischen wissenschaftlichen Einrichtungen gibt es Jobs, es gibt Geld, es gibt Forschungsgelder. Und dann gibt es Professorinnen und Professoren und Studierende, deren Karriere oder Studium von dieser Zusammenarbeit abhängt. Sie wollen dann keine Proteste auf dem Campus. Sie wollen lieber nicht hören, was die Ergebnisse israelischer Forschung und Entwicklung in Gaza anrichten. Und das ist ein echtes Problem. Das ist nicht nur eine einfache Zusammenarbeit, das ist ein Angriff auf die Unabhängigkeit und auf die ethischen Richtlinien deutscher Universitäten.

Es gibt Universitäten mit Zivilklauseln, und es gibt leider auch Universitäten, die ihre Zivilklauseln nicht respektieren – wenn es um Israel geht. Und es gibt Druck auf Universitäten, diese Zivilklauseln aufzuheben, damit sie neue Forschungsprojekte und Gelder bekommen können. Die Universitäten brauchen dieses Geld, diese Forschungsgelder, und der Druck ist sehr groß.

Zum Beispiel meine eigene Alma Mater, die Freie Universität Berlin – ich schäme mich sehr, das zu sagen –, hat sehr viele Kooperationen mit israelischen archäologischen Projekten in den besetzten Gebieten, aber auch mit Projekten zu Waffenentwicklung, zu Geheimdienstthemen und Cyberthemen, und sogar juristischer Forschung, bei der es – meiner Meinung nach – darum geht, Rechtfertigungen oder Argumentationslinien zu entwickeln, um israelische Kriegsverbrechen in Gaza zu relativieren oder die israelische Position vor dem Internationalen Gerichtshof zu stärken. Dazu gibt es ein ganzes Dossier, das auflistet, was die Freie Universität aus meiner Sicht falsch macht.

Und auch an vielen anderen Universitäten in Deutschland gibt es Studierendengruppen oder Fakultäten, die an solchen Forschungen beteiligt sind: an der Universität Hamburg zum Beispiel. Ich lebe jetzt in Karlsruhe, und das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) – eine sehr technische Universität – arbeitet sehr viel mit israelischer Rüstungsforschung zusammen. Hier geht es nicht nur um theoretische Fragen wie Jura oder Geheimdienstforschung, sondern um Forschung mit sehr praktischen Konsequenzen: etwa die Entwicklung optischer Systeme für Raketen oder Fernsteuerungen für Bulldozer, die Häuser in Gaza zerstören. Diese Bulldozer werden ferngesteuert, sodass der Soldat die Menschen nicht sieht, die er vielleicht tötet, während der Bulldozer Wohnhäuser zerstört.

Noch ein letzter Punkt aus der Berichterstattung. Da stand: Die Kooperation erstrecke sich auch auf Spezialeinheiten und Geheimdienste. Laut Medienberichten soll die deutsche Spezialeinheit GSG 9 künftig enger mit der israelischen Eliteeinheit Yamam trainieren. Yamam gehört zur israelischen Grenzpolizei, arbeitet mit dem Militär und Geheimdiensten zusammen. Was können Sie uns zu dieser Einheit sagen, und was ist die Bedeutung einer solchen Zusammenarbeit?

Man muss hier einen Punkt klären: Was ist eigentlich mit der sogenannten „israelischen Grenzpolizei“ gemeint? Wenn man „Grenzpolizei“ hört, denkt man an Polizei, an Staatsgrenzen. Das ist hier nicht der Fall. Die sogenannte „Grenzpolizei“ trägt nur diesen Namen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine paramilitärische Einheit, bestehend aus jungen Menschen, die keine ordentliche Ausbildung wie Polizisten erhalten haben. Offiziell sind sie zwar dem Polizeiministerium unterstellt, aber sie sind mit automatischen Gewehren ausgestattet, mit gepanzerten Fahrzeugen. Das entspricht nicht dem, was man üblicherweise unter Polizei versteht. Normalerweise haben sie nichts mit israelischen Zivilistinnen und Zivilisten zu tun, obwohl sie offiziell als Polizei gelten. In Extremfällen jedoch – zum Beispiel, wenn Palästinenserinnen und Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit protestieren und die Regierung diese Proteste sehr hart unterdrücken will – werden Einheiten wie Yamam oder andere Grenzpolizei-Einheiten geschickt. Denn diese Einheiten kommen mit militärischer Gewalt. Sie sind viel brutaler als die zivile Polizei. Sie tragen andere Uniformen, und man sieht sofort: Sie sehen aus wie Soldaten.

Ich kann hier eine kurze Anekdote erzählen: Es gab eine Demonstration in Tel Aviv vor der deutschen Botschaft. Eine kleine Gruppe von Israelis – vor allem jüdische Israelis – protestierte gegen die deutsche Botschaft wegen Beihilfe zum Völkermord. Sie kritisierten Deutschland dafür, dass es seiner Pflicht – insbesondere aus Artikel 25 des Grundgesetzes – nicht nachkomme. Daraufhin schickten die israelischen Behörden die Grenzpolizei. Das ist sehr ungewöhnlich, weil die Grenzpolizei normalerweise nicht im Zentrum von Tel Aviv eingesetzt wird. Aber hier wollten sie die Protestierenden mit großer Gewalt angreifen. Das war sehr brutal. Es gibt Videos von diesen Grenzpolizisten. Ich glaube allerdings, dass es in diesem Fall nicht Yamam war, sondern eine andere Einheit.

Yamam ist eher dafür bekannt, mit Motorrädern zu operieren, zum Beispiel bei Razzien in Beduinendörfern: Sie brechen in Häuser ein, verhaften Menschen oder werfen sie gewaltsam aus ihren Häusern – und anschließend werden die Häuser zerstört.

Zusätzlich zu dieser geplanten Zusammenarbeit zwischen der GSG 9 und Yamman wurde Folgendes angekündigt, ich zitiere den Spiegel:

Deutschland werde zudem erstmals beim US-geführten Büro des Sicherheitskoordinators für Israel und die Palästinensische Autonomiebehörde (OSC) in Jerusalem »mit in die Führung« gehen, erklärte Dobrindt weiter. Diese Funktion werde der bisherige Präsident der Spezialkräfte der Polizei in Deutschland, Olaf Lindner, übernehmen. (…) Deutschland unterstützt schon seit vielen Jahren die Polizei in den palästinensischen Gebieten, um dort zur Stabilisierung der Lage beizutragen. Deutschland wolle Israels Sicherheit mit gewährleisten, sagte Dobrindt.“

Ich stelle mal eine etwas provokante Frage: Glauben Sie, dass diese Zusammenarbeit zwischen israelischen und deutschen Polizeikräften zu einer besseren Einhaltung der Menschenrechte durch die israelischen Kräfte führt oder eher zu einer Verrohung der deutschen Polizei, die dort vielleicht andere und härtere Vorgehensweisen lernt?

Hierzu eine Anekdote: Im Mai 2022 haben israelische Sicherheitskräfte die Al-Jazeera- Journalistin Shireen Abu Akleh ermordet. Wahrscheinlich wurde sie durch einen Scharfschützen in den Kopf geschossen. An demselben Tag, als das geschehen ist, war Doron Turgeman, damaliger Chef der israelischen Polizei in Ostjerusalem, gerade in Berlin und leitete dort ein Seminar für die Berliner Polizei. Von Berlin aus gab er den Befehl, dass auf der Beerdigung von Shireen Abu Akleh keine palästinensischen Fahnen gezeigt werden dürften. Daraufhin stürmte die israelische Polizei – hier ging es um Grenzpolizei – die Leichenhalle bei der Beerdigung, um zu überprüfen, ob sich eine Fahne auf dem Sarg befand. Und dann, während der anschließenden Trauerprozession mit dem Sarg, griffen sie die Trauernden an, um palästinensische Fahnen zu entfernen. Doron Turgeman wurde dann später in Israel kritisiert, dass er diesen Befehl gegeben hat, obwohl er in Berlin war und von dort aus nicht einschätzen konnte, wie provokativ und gefährlich dieser Befehl war und wie schlecht das in den internationalen Medien aussah.

Aber die Berliner Polizei hat von ihm viel gelernt. Genau in dieser Zeit – wir sprechen immer noch vom Mai 2022 – hat die Berliner Polizei in der ganzen Stadt „Racial Profiling“ praktiziert. Wenn jemand mit einer Kufija oder einer palästinensischen Fahne gesehen wurde, wurde diese Person von der Polizei angegangen. Ich kenne sogar jemanden, der im Krankenhaus gelandet ist, nur weil er eine Kufija trug. Er war allein. Die Polizei behauptete, das sei eine illegale „Demonstration“ einer einzelnen Person gewesen.

Das ist das Ergebnis davon, wenn jemand wie Doron Turgeman ein Seminar für die Berliner Polizei geben darf. Ich sage nicht, dass die deutsche Polizei oder die Berliner Polizei kein „Racial Profiling“ angewendet hat, bevor sie sich mit Israelis getroffen hat – es gibt meiner Meinung nach schon seit Langem Rassismus innerhalb der Polizei. Aber der Einfluss der Rechtfertigung durch die israelische Polizei ist entscheidend. Es wird vermittelt: ‚Natürlich müssen wir Menschen, die verdächtig aussehen – wegen ihrer Hautfarbe, ihrer Kleidung oder ihrer Religion –, anders behandeln. Wenn man das nicht tut, dann ist man naiv.‘ Eine solche Haltung, die bei der israelischen Polizei sehr üblich ist, hat – meiner Ansicht nach – negative Auswirkungen auf die Demokratie in Deutschland.

Wir müssen hier sicher dazu sagen, dass daran viel Spekulation ist, weil wir nicht wissen, welche Inhalte das Seminar hatte, das Turgeman in Berlin gegeben hat und ob und wie es sich auf das Polizeiverhalten ausgewirkt hat.

Vielleicht. Die israelischen Firmen sagen aber offen: Wir müssen „Racial Profiling“ betreiben. In Bezug auf sie ist das gar keine Spekulation. Sie sagen: „In Deutschland glaubt man, man müsse Menschenrechte achten, das ist naiv, und deshalb hat man keine Sicherheit. Man braucht uns.“ Aus israelischer Sicht wird das sehr klar geäußert.

Um mal in die andere Richtung zu schauen: Es wird gemeinsam trainiert, das heißt, es kann einen Einfluss in Richtung Deutschland geben, aber es werden auch Deutsche dort ausbilden und an Übungen teilnehmen. Glauben Sie, dass das irgendeine positive Auswirkung auf die israelischen Sicherheitskräfte haben kann? Könnte das nicht auch der Gedanke auf deutscher Seite gewesen sein, zu sagen: Wir helfen dabei, bessere Standards in Israel durchzusetzen?

Ich verstehe, warum Sie diese Frage vorhin provokativ genannt haben. Ich will hier kein großes Lob auf die demokratischen Werte der deutschen Polizei singen. Es gibt natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Polizeieinheiten in Deutschland. In Karlsruhe zum Beispiel ist die Polizei ganz anders als in Berlin, das merkt man deutlich.

Aber es gibt einen anderen Punkt, der für deutsche Polizistinnen und Polizisten sehr wichtig ist, die nach Israel gehen, um dort mit israelischen Polizeikräften zu trainieren. Diese Übungen finden nicht nur an einem neutralen Ort oder in einem Klassenzimmer statt. Es gibt auch physische Trainings, die in besetzten Gebieten durchgeführt werden. Für die israelische Polizei gibt es viele wichtige Stützpunkte im Westjordanland und natürlich in Ostjerusalem. Wenn ein deutscher Polizist an einer solchen Übung teilnimmt, dann begeht dieser Polizist selbst möglicherweise eine Straftat im Sinne des Völkerrechts. Die Israelis werden den deutschen Polizeibeamten nicht mitteilen, wo die Grenze verläuft. Es liegt in der Verantwortung der Deutschen, sich zu weigern, mit ihren israelischen Kollegen im Bus über die „Grüne Linie“ zu fahren, aber die Grenze ist nicht markiert [Anm. d. Red.: „Grüne Linie“ wird in Israel die völkerrechtlich maßgebliche Grenze zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten genannt].

Wie waren denn die Reaktionen innerhalb Israels zu diesem Abkommen und zu der Zusammenarbeit? Wie wurde es dort besprochen?

Es gab sehr wenig inhaltliche Reaktionen oder Kommentierungen dazu in den israelischen Medien. Das passiert übrigens auch in Deutschland. Viele Journalistinnen und Journalisten sind müde, haben sehr viel Arbeit und nicht genug Zeit, gründlich zu recherchieren. Wenn die Regierung eine Presseerklärung verschickt, werden manchmal nur ein paar Worte geändert, und dann wird das veröffentlicht, als wäre es ein Artikel. Das sehe ich hier ganz deutlich.

Das israelische Außenministerium und das israelische Polizeiministerium wollten sagen: Schaut her, wir haben dieses wichtige Abkommen mit Deutschland geschlossen. Genau so wurde das dann auch in israelischen Zeitungen veröffentlicht. Aber viele Israelis – ich glaube, die große Mehrheit – verstehen, dass die Regierung damit Propaganda macht und einfach sagen will: ‚Wir sind so wichtig, wir sind so gut.‘ Deswegen gab es zu dieser Meldung kaum eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Es gab aber eine andere Form der Zusammenarbeit, die tatsächlich eine Reaktion ausgelöst hat. Das war eine KI-Konferenz für Bildungssysteme – also nicht für Sicherheit, sondern für den Bildungsbereich. Der israelische Bildungsminister hat für diese Konferenz hochrangige Beamtinnen und Beamte aus verschiedenen Ländern eingeladen, um darüber zu sprechen, wie KI in Schulen genutzt werden soll. Er hat sehr viele Länder eingeladen, etwa hundert oder so, aber nur sehr wenige haben zugesagt. Länder wie Togo oder Mikronesien haben bestätigt, dass sie kommen. Dazu kamen noch zwei Länder, die nicht so klein oder weit entfernt sind: Österreich und Deutschland. Die israelische Zeitung Haaretz schrieb dann sinngemäß: Die einzigen Länder, die zu dieser Konferenz kommen wollen, sind unwichtige Länder wie Togo und die „Schamstaaten“ Österreich und Deutschland. Viele Israelis sehen Deutschland also als einen „Schamstaat“, der also aus dem Gefühl historischer Schuld alles für Israel tun würde. Das heißt: Wenn Israel sagt, „Wir haben ein Sicherheitsabkommen mit Deutschland unterschrieben“, hat das für viele in Israel keine große Bedeutung.

In einem großen Teil der deutschen Berichterstattung dazu und in der Art, wie das Abkommen auch vom Ministerium für Inneres kommuniziert wird, entsteht der Eindruck, dass dieses Abkommen eine vollständige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und Deutschland einleiten soll – so, als wären die letzten zwei oder drei Jahre gar nicht passiert. Es wird relativ deutlich, dass sowohl der Anschlag in Berlin auf das Stromnetz als auch die Unruhen im Iran genutzt werden, um einerseits ein starkes Bedrohungsszenario innerhalb Deutschlands zu zeichnen und andererseits Israel gewissermaßen von allem reinzuwaschen, was zuvor geschehen ist, und es wieder als verlässlichen Partner gegen „Mullah-Regimes“ und „islamistische Terroristen“ darzustellen. Glauben Sie, dass diese Normalisierung funktionieren wird? Und wie sehen Sie die weitere Entwicklung hierzu?

Aus meiner Sicht hat die Normalisierung Israels von deutscher Seite eigentlich nie aufgehört hat. Bei Jung & Naiv gab es ein Interview mit Olaf Scholz vor den letzten Wahlen, mitten in dem, was ich als Völkermord bezeichne. Er wurde gefragt, was mit den Kriegsverbrechen in Gaza sei, und Olaf Scholz hat seine Augen geschlossen und mit geschlossenen Augen in Bezug auf den Völkermord-Vorwurf gegen Israel gesagt: „Davon gehe ich nicht aus.“

Also: Normalisierung wovon? Das ist die eigentliche Frage. Wenn auf der politischen Ebene in Deutschland – also bei Behörden – Gesetze ignoriert werden, Fakten ignoriert werden und die Realität ignoriert wird. Sie haben es am Anfang schon angesprochen: Es geht nicht nur um den Vorwurf des Völkermords. Es geht darum, dass der Internationale Gerichtshof von einem plausiblen Völkermord gesprochen hat. Die Vereinten Nationen haben das im Rahmen von Resolutionen und Debatten aufgegriffen. Das ist nicht nur ein Vorwurf, die Mehrheit aller Länder der Welt sieht das so. Deutschland behauptet trotzdem immer, man müsse noch besser informiert werden. Aber was bedeutet das, wenn so viele andere Länder das bereits als plausiblen Völkermord einordnen? Wie kann man über Normalisierung sprechen, wenn es von deutscher Seite auch zuvor schon keine Anerkennung dafür gab, dass das, was Israel tut, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist?

Maike Gosch: Vielen Dank für das Gespräch.

Titelbild: FOTOGRIN / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Venezuela – die Erdölfestung: Macht, Profite und der Zerfall einer Nation

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Der Historiker Miguel Tinker Salas deckt in seinem Buch „Venezuela: What Everyone Needs to Know“ die jahrhundertelange Architektur westlicher Interventionen und die menschlichen Kosten eines auf Öl basierenden Staates auf. Eine Rezension von Michael Holmes.

Die Geschichte Venezuelas wird oft auf die warnende Geschichte eines einzelnen charismatischen Führers oder einen plötzlichen wirtschaftlichen Zusammenbruch reduziert, doch die Realität ist eine weitaus erschreckendere Chronik struktureller Ausbeutung und imperialer Kontrolle. Seit über einem Jahrhundert dient die Nation als primäres Versuchslabor für eine bestimmte Art des westlichen Imperialismus – eine, bei der die demokratischen Bestrebungen eines Volkes regelmäßig auf dem Altar der Energiesicherheit und der Unternehmensgewinne geopfert werden. In seinem akribisch recherchierten Werk „Venezuela: What Everyone Needs to Know“ liefert der Autor eine fundierte Aufarbeitung dieser Geschichte und zeigt auf, wie die Maschinerie der internationalen Finanzwelt und ausländische Militärattachés historisch gesehen die Grenzen der venezolanischen Souveränität diktiert haben.

Miguel Tinker Salas ist ein in Venezuela geborener Historiker und Professor für Geschichte am Pomona College, der als führender Experte für die moderne lateinamerikanische Geschichte und die historischen Auswirkungen der Ölindustrie in Venezuela gilt. Das Buch dient nicht nur als politische Einführung, sondern auch als moralische Untersuchung darüber, wie der unterirdische Reichtum einer Nation zu ihrem geopolitischen Fluch wurde. Obwohl das Buch Ende 2015 veröffentlicht wurde und somit vor den akutesten Phasen des aktuellen wirtschaftlichen Niedergangs und der Konsolidierung der Präsidentschaft Maduros endet, liegt sein Wert darin, dass es zeigt, dass die aktuelle Krise keine plötzliche Abweichung ist, sondern das vorhersehbare Ergebnis eines Jahrhunderts ausländischer Einmischung und Konflikte um den enormen Ölreichtum.

Um den modernen venezolanischen Staat zu verstehen, muss man sich zunächst mit dem Geist von Simón Bolívar und dem zerbrochenen Erbe des Unabhängigkeitskampfes auseinandersetzen. Die Befreiung Venezuelas von der spanischen Herrschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts war kein sauberer Bruch, sondern der Beginn einer langen, blutigen Suche nach Identität. Nach der Unabhängigkeitserklärung von 1811 wurde das Land von einer Reihe von Bürgerkriegen heimgesucht, die die Bevölkerung dezimierten und die Wirtschaft in Trümmern hinterließen. Der Traum von Gran Colombia – einem vereinigten Anden-Superstaat – zerbrach unter dem Gewicht des Regionalismus und den Ambitionen lokaler Caudillos. Während des gesamten 19. Jahrhunderts war Venezuela von Instabilität geprägt und erlebte mehr als zwanzig Verfassungsänderungen, während verschiedene Militärmachthaber um die Kontrolle über die Agrarwirtschaft konkurrierten. Doch selbst in dieser Zeit des inneren Chaos war der Einfluss des Westens spürbar. Die junge Republik wurde in eine Schuldenfalle hineingeboren und schuldete britischen Gläubigern, die die Befreiungskriege finanziert hatten, riesige Summen. Diese finanzielle Hebelwirkung wurde lange vor der Entdeckung der ersten Ölvorkommen zum wichtigsten Instrument des westlichen Einflusses.

Der Übergang von einer zersplitterten Agrargesellschaft zu einem modernen „Ölstaat” begann ernsthaft unter der langen, dunklen Herrschaft von Juan Vicente Gómez. Gómez, der von 1908 bis 1935 regierte, war der Inbegriff eines vom Westen unterstützten Autokraten. Er verstand mit zynischer Klarheit, dass sein Überleben im Inland vollständig von seiner Nützlichkeit für ausländische Interessen abhing. Anfang des 20. Jahrhunderts erholte sich Venezuela noch immer von der Seeblockade von 1902, bei der Großbritannien, Deutschland und Italien Kanonenboote eingesetzt hatten, um Schulden einzutreiben. Gómez erkannte, dass er durch die Öffnung der neu entdeckten Ölreserven des Landes für westliche Unternehmen die diplomatische und militärische Unterstützung sichern konnte, die er brauchte, um seine internen Rivalen zu vernichten. Unter seiner Aufsicht wurde die moderne Architektur des Staates zum Zwecke der Ölförderung aufgebaut. Er gewährte Unternehmen wie Royal Dutch Shell und Standard Oil erstaunliche Konzessionen und überließ ihnen oft Tausende von Quadratkilometern Land zu Bedingungen, die es den Firmen ermöglichten, als souveräne Einheiten zu agieren. Bis 1928 war Venezuela zum weltweit führenden Ölexporteur aufgestiegen, aber der Reichtum kam nie bei der Bevölkerung an. Stattdessen finanzierte er eine hoch entwickelte Geheimpolizei und ein Militär, das zunehmend von den USA ausgebildet und ausgerüstet wurde.

Die Unterstützung der USA für die Diktatur von Gómez war ein aktiver und wesentlicher Bestandteil seiner Herrschaft. Gómez stand für „Stabilität“ – ein Wort, das im Lexikon des Imperialismus als Euphemismus für den ununterbrochenen Fluss von Ressourcen dient. Solange die Ölfelder offen blieben und die Arbeitskräfte unterdrückt wurden, war der Westen bereit, die Folterkammern und das völlige Fehlen bürgerlicher Freiheiten zu ignorieren. Dies führte zu einem wiederkehrenden Muster, bei dem der moralische Charakter eines Regimes irrelevant war, solange seine Wirtschaftspolitik unterwürfig blieb. Die Ölgesellschaften wurden zu den wichtigsten Geldgebern des venezolanischen Staates und stellten damit sicher, dass die Regierung niemals gegenüber ihren eigenen Bürgern rechenschaftspflichtig war, sondern nur gegenüber ihren ausländischen Gönnern. Diese „Große Mauer der Ausländer” schuf einen Staat im Staat, in dem die Öl-Enklaven zu Inseln westlichen Luxus wurden, umgeben von einem Meer ländlicher Armut.

Der erste echte Versuch, die Ressourcen des Landes zurückzugewinnen, erfolgte während der kurzen demokratischen Öffnung, die als Trienio Adeco zwischen 1945 und 1948 bekannt ist. Drei Jahre lang versuchte eine Regierung unter der Führung des Schriftstellers Rómulo Gallegos, einen „Fifty-Fifty”-Gewinnbeteiligungsplan umzusetzen, und bestand darauf, dass mindestens die Hälfte aller Öleinnahmen in Venezuela verbleiben sollte, um Bildung und Infrastruktur zu finanzieren. Dies war eine radikale Abkehr von der Ära Gómez und stieß sofort auf Feindseligkeit seitens der großen Ölkonzerne und ihrer Verbündeten im Inland. 1948 beendete ein Militärputsch dieses demokratische Experiment gewaltsam. Tinker Salas hebt die Anwesenheit von US-Militärattachés in genau den Kreisen hervor, in denen der Putsch geplant wurde, was den Verschwörern signalisierte, dass eine Rückkehr zur Militärherrschaft von Washington nicht nur toleriert, sondern sogar begrüßt werden würde.

Das darauffolgende Jahrzehnt der Diktatur unter Marcos Pérez Jiménez in den 1950er-Jahren war der ultimative Beweis für die Prioritäten des Westens. Pérez Jiménez war ein Mann, der die Sprache der „Modernisierung” sprach und den Ölreichtum nutzte, um in Caracas großartige Autobahnen und modernistische Architektur zu bauen, während er die demokratische Opposition brutal unterdrückte. Die Vereinigten Staaten belohnten dieses Verhalten mit der Legion of Merit, einer ihrer höchsten Auszeichnungen für ausländische Staatschefs. Für die Eisenhower-Regierung war Pérez Jiménez der ideale Verbündete: Er war ein entschiedener Antikommunist, begrüßte ausländische Investitionen ohne Vorbehalte und sorgte für „Ordnung”. Die Tatsache, dass sein Regime auf politischen Morden und systematischer Korruption beruhte, wurde als interne Angelegenheit betrachtet, die die internationale Gemeinschaft nichts anging. Die Bedeutung dieser westlichen Unterstützung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden; sie verschaffte dem Regime die internationale Legitimität und die militärische Ausrüstung, die es benötigte, um sich fast ein Jahrzehnt lang gegen den Willen seines eigenen Volkes zu behaupten. Tinker Salas fasst die Ergebnisse zusammen:

„Zunehmend nahmen zwei Venezuelas Gestalt an: eines, das von der Ölwirtschaft profitierte, und das andere, das im Schatten der Industrie lebte und dessen Lebensbedingungen sich nicht grundlegend verändert hatten. Das eine war eine moderne, Öl produzierende Nation, die eng mit den Vereinigten Staaten verbündet war, das andere ein lateinamerikanisches Land, in dem selbst so strategische Exporte wie Öl die anhaltenden Probleme der Armut und Ungleichheit für eine große Mehrheit der Bevölkerung nicht lösen konnten.“

Als 1958 endlich die Demokratie zurückkehrte, handelte es sich um eine kontrollierte und kuratierte Version. Der „Pacto de Punto Fijo“ war eine Vereinbarung zwischen den drei wichtigsten politischen Parteien des Landes, die Macht und die Öleinnahmen zu teilen und gleichzeitig linke Parteien zu verbieten. Vierzig Jahre lang verwies der Westen auf Venezuela als „Modelldemokratie“ in einer von Staatsstreichen geplagten Region, aber diese Stabilität wurde durch die Marginalisierung der Armen und oft brutale Unterdrückung erkauft. Der Staat wurde zu einer Patronage-Maschine, und als die Ölpreise schwankten, wurden die Risse in diesem Modell sichtbar. Tinker Salas beschreibt die sozialen Folgen:

„Ein bedeutender Prozentsatz der Bevölkerung hatte langsam einen verbesserten Lebensstandard erfahren, und 1974 wies Venezuela das höchste Pro-Kopf-Einkommen in Lateinamerika auf. Allerdings war die Einkommensverteilung eine der ungleichsten auf dem Kontinent. Laut einer Studie aus dem Jahr 1974 lebten die Campesinos, die ländliche Bevölkerung, von 500 Bolívares pro Jahr, während Fachkräfte 72.000 Bolívares pro Jahr verdienten, also 144 Mal so viel wie die Armen.“

Das Buch erklärt, dass die Regierung bei der Verstaatlichung der Ölindustrie im Jahr 1976 eine „großzügige Formel” anwandte, um sicherzustellen, dass ausländische Unternehmen „vollständig entschädigt” wurden – ein Vorgehen, das von vielen einheimischen Beobachtern als „verwässerte” Maßnahme kritisiert wurde, die erhebliche Schlupflöcher für die weitere Ausbeutung ließ.

Ende der 1980er-Jahre brach der Mythos der „Modelldemokratie” unter dem Gewicht einer massiven Schuldenkrise zusammen. Im Februar 1989 wandte sich die Regierung von Carlos Andrés Pérez unter dem Druck des Internationalen Währungsfonds, eine Reihe von „Schocktherapie”-Sparmaßnahmen umzusetzen, gegen das eigene Volk. Die soziale Explosion, bekannt als Caracazo, ist bis heute eines der bedeutendsten und am wenigsten beachteten Massaker in der modernen lateinamerikanischen Geschichte. Als die Preise für grundlegende Transportmittel und Treibstoff über Nacht in die Höhe schossen, kam es in den Armenvierteln von Caracas zu Protesten. Das Militär reagierte mit scharfer Munition. Während offizielle Angaben die Zahl der Todesopfer auf Hunderte bezifferten, gingen Menschenrechtsorganisationen und spätere forensische Untersuchungen davon aus, dass innerhalb weniger Tage Tausende von Menschen getötet wurden. Viele wurden während einer staatlich verhängten Ausgangssperre erschossen. Das Schweigen des Westens während dieses Massakers war ein vernichtendes Zeugnis für dessen Wertehierarchie. Da die Regierung Pérez die vom IWF und Washington geforderten neoliberalen Reformen umsetzte, wurde die Ermordung Tausender Zivilisten als bedauerliche Notwendigkeit für die „finanzpolitische Verantwortung” behandelt.

Der Aufstieg von Hugo Chávez Ende der 1990er-Jahre muss als direkte Folge des Caracazo und der Jahrzehnte der Ausgrenzung, die ihm vorausgingen, verstanden werden. Das Buch lenkt unsere Aufmerksamkeit auf die Reaktion der USA auf seine Versuche, die nationale Souveränität zurückzugewinnen. Der aktuellste und vielleicht aufschlussreichste Fall dieses imperialen Impulses ist der gescheiterte Putsch vom April 2002. Er wurde von der traditionellen Wirtschaftselite, dem militärischen Oberkommando und vor allem den privaten Medienkonzernen orchestriert. Tinker Salas liefert eine detaillierte Darstellung darüber, wie Fernsehsender wie RCTV und Venevisión zu operativen Zentren der Opposition wurden und sorgfältig bearbeitetes Filmmaterial ausstrahlten, um den falschen Eindruck zu erwecken, die Regierung würde auf unbewaffnete Demonstranten schießen.

Als der Putsch kurzzeitig erfolgreich war und Pedro Carmona, den Vorsitzenden des größten Wirtschaftsverbands des Landes, an die Macht brachte, fiel im Westen die Maske der „Förderung der Demokratie”. Das US-Außenministerium signalisierte sofort seine Unterstützung für die „Übergangsregierung”, machte den gewählten Präsidenten für seine eigene Absetzung verantwortlich und ignorierte die Tatsache, dass Carmona mit einem Dekret an einem einzigen Nachmittag die Nationalversammlung und den Obersten Gerichtshof aufgelöst hatte. Diese Unterstützung einer militärischen Machtübernahme gegen eine konstitutionelle Demokratie zeigte, dass für die Architekten der regionalen Ordnung die Hauptsünde der venezolanischen Regierung nicht der Autoritarismus war, sondern ihre Versuche, die Kontrolle über ihre nationale Ölgesellschaft zurückzugewinnen und diese Gewinne für soziale „Missionen” für die Armen umzuleiten.

Zwischen 1998 und 2013 nahmen Hugo Chávez und die „bolivarianische“ Bewegung an mehr als einem Dutzend verschiedener Wahlen und Referenden teil – darunter das Abwahlreferendum von 2004, das von internationalen Beobachtern wie dem Carter Center und der Organisation Amerikanischer Staaten geprüft und bestätigt wurde – und behielten durch ein hohes Maß an geprüfter Bürgerbeteiligung stets ihr demokratisches Mandat. Dies hielt die USA und ihre Verbündeten jedoch nie von ihren Versuchen eines Regimewechsels ab.

Das Ausmaß der menschlichen Risiken lässt sich an der statistischen Veränderung ablesen, die auf die erfolgreiche Übernahme der Kontrolle über den nationalen Ölkonzern PDVSA durch die Regierung folgte. In den zehn Jahren nach 2003 stiegen die Sozialausgaben als Prozentsatz des BIP dramatisch an. Millionen von Menschen, die ein Jahrhundert lang für den Staat unsichtbar gewesen waren, erhielten plötzlich Zugang zu medizinischer Grundversorgung, Alphabetisierungsprogrammen, subventionierten Lebensmitteln und Wohnraum. Die Armutsquote wurde halbiert, und die extreme Armut ging um über siebzig Prozent zurück. Diese „Missionen” bekämpften genau die strukturellen Ungleichheiten, die die vom Westen unterstützten Regime des vorigen Jahrhunderts ignoriert hatten. Dennoch wurde diese Veränderung als Bedrohung für die internationale Sicherheit angesehen. Das Streben nach regionaler Solidarität wurde von Washington als feindseliger Akt und nicht als Ausübung souveräner Diplomatie interpretiert.

Es ist wichtig, zu beachten, dass dieses Buch, da es 2015 veröffentlicht wurde, den venezolanischen Staat an einem Wendepunkt einfängt. Es dokumentiert den Höhepunkt der sozialen Errungenschaften, kann aber den katastrophalen wirtschaftlichen Niedergang nur vorwegnehmen, der folgen würde. Die von Tinker Salas dargestellte Geschichte macht den späteren Niedergang jedoch verständlicher. Sie zeigt, wie die Abhängigkeit von einem einzigen Rohstoff, eine Struktur, die vor einem Jahrhundert von ausländischen Unternehmen auferlegt wurde, das Land in einzigartiger Weise anfällig für den Zusammenbruch der Ölpreise und die anschließende Verhängung eines drakonischen Sanktionsregimes machte. Der Wirtschaftskrieg der späten 2010er-Jahre baute auf den Grundlagen der Blockade von 1902 und den Mandaten des IWF von 1989 auf.

Von den Kanonenbooten des frühen 20. Jahrhunderts bis zu den mediengetriebenen Staatsstreichen des 21. Jahrhunderts haben sich die Instrumente der Intervention weiterentwickelt, aber das Ziel ist bemerkenswert konstant geblieben: die Aufrechterhaltung eines Systems, in dem die Souveränität Venezuelas immer an Bedingungen geknüpft ist. Die Betrachtung dieser Geschichte zwingt uns, uns mit der moralischen Mitschuld der westlichen Demokratien auseinanderzusetzen, die konsequent die „Stabilität” eines profitablen Status quo gegenüber dem chaotischen, oft konfrontativen Prozess echter nationaler Selbstbestimmung bevorzugt haben. Wir kommen zu der eindringlichen Erkenntnis, dass das venezolanische Volk, solange die internationale Ordnung den Globalen Süden als ein Archiv von Ressourcen betrachtet, die es zu verwalten gilt, und nicht als Gesellschaften mit dem inhärenten Recht, sich selbst zu regieren, in einem Kreislauf gefangen bleiben wird, in dem seine Souveränität immer nur bedingt ist und seine Zukunft niemals wirklich seine eigene ist.

Titelbild: Screenshot Buchcover

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Boehme-Neßler im Interview: „Deutschland ist auf dem Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat“

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

„Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde“ – das sagt Volker Boehme-Neßler im Interview mit den NachDenkSeiten. Der Rechtswissenschaftler sieht eine „Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört“ und spricht von einem „Schulterschluss“ zwischen Judikative und Exekutive in der Coronazeit. Das wirke nach und habe viel Vertrauen in die Institutionen zerstört. Die Politik der Angst mache den Menschen zum „Objekt“ staatlicher Manipulation. Boehme-Neßler fordert ein Amnestiegesetz für die verhängten Strafen während der Coronakrise. Von Marcus Klöckner.

Marcus Klöckner: Herr Boehme-Neßler, mit Ihrem aktuellen Buch „Angst-Politik“ legen Sie den Finger in die Wunde des Grundgesetzes. Sagen Sie uns: Was passiert in Deutschland?

Volker Boehme-Neßler: Deutschland ist auf einem unguten Weg vom demokratischen Verfassungsstaat zum Einschüchterungsstaat. Wir haben eine wunderbare Verfassung, die auf der Menschenwürde basiert und die den Menschen weitgehende Freiheiten garantiert. Seit Corona ist der Respekt für diese Verfassung verloren gegangen. Die Politik agiert immer wieder so, als ob das Grundgesetz nur gilt, wenn es gerade passt. Das ist fatal: Eine Verfassung gilt immer, auch und gerade in einer Krise. Wenn die Politik das immer wieder missachtet, geht der demokratische Verfassungsstaat vor die Hunde. Ein zweites Problem ist aus meiner Sicht: Die Politik hat auch den Respekt vor den Bürgern verloren. Nur so lässt sich erklären, wie sie immer wieder den Willen der Mehrheit ignoriert. Die politische Agenda in der Berliner Blase sieht viel zu oft völlig anders aus, als es sich die politische Mehrheit wünscht. Und wenn die Bürger das kritisieren, werden sie wegen Kleinigkeiten von Spitzenpolitikern angezeigt oder mit völlig unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen eingeschüchtert. In einer echten Demokratie braucht die Politik ein Mindestmaß an Demut vor dem Souverän, dem Volk. Demokratische Demut kann ich im Augenblick immer weniger sehen.

Ihr Buch bildet sozusagen die Schnittstelle zwischen der Coronazeit und heute, zwischen den grundgesetzlichen Verwerfungen von damals und dem Agieren der Politik heute. Sehen Sie eine Verbindungslinie zwischen den Auswüchsen der Coronapolitik und den aktuellen Entwicklungen?

Ja, die sehe ich tatsächlich. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund. In der Coronazeit ist der Respekt vor der Verfassung und den Grundrechten verloren gegangen. In der Krise war die Verfassung – man muss es so deutlich sagen – plötzlich mehr oder weniger irrelevant. Es war schockierend zu sehen, wie massenhaft Freiheiten eingeschränkt wurden, ohne dass die Politik Zweifel hatte oder das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mäßigend eingegriffen hätte. Das hat Spuren hinterlassen. Die Verfassung hat – nach meiner Beobachtung – nicht mehr denselben Stellenwert wie vor Corona – sowohl bei den Politikern als auch bei den Bürgern. Und ich sehe eine zweite, unselige Kontinuität seit Corona. Die Politik kommuniziert nicht auf Augenhöhe mit den Bürgern. Das wäre in einer funktionierenden Demokratie aber zwingend nötig. Die Politiker setzen immer wieder auf Angst als Mittel der Politik. Das begann während Corona mit dem berüchtigten „Angst-Papier“ aus dem Innenministerium während der Anfangszeit der Pandemie. Und es geht jetzt weiter mit vielfältigen Ängsten, die die Politik immer wieder schürt: Angst vor dem Klimawandel, vor der russischen Militärmacht, die Angst vor „Rechts“… Das ist fatal. In einer Demokratie darf Angst kein Mittel der Politik sein.

Im Allgemeinen gilt Rechtssicherheit als Merkmal eines stabilen Landes. Um ein Beispiel anzuführen: Wenn ein Unternehmer in ein Land der Dritten Welt geht, mag es gewisse Vorteile geben – aber auch viele Unsicherheitsfaktoren, sprich: Was heute Gesetz ist, kann morgen schon zu seinem Nachteil geändert sein. Wie ist das bei uns? Bei uns gibt es die Rechtsprechung in der Breite, an den Gerichten quer durch das Land, es gibt das Grundgesetz samt dem Bundesverfassungsgericht als Wächter. Aber irgendetwas stimmt nicht mehr, oder?

Ja, seit Corona hat sich etwas Entscheidendes verändert. Die Bürger haben viel Vertrauen in den Rechtsstaat und die Justiz verloren. Die Erfahrung während Corona war: Karlsruhe ist nicht der Hüter der Verfassung, der es sein sollte. Das Verfassungsgericht hat viel zu viele der überzogenen, unverhältnismäßigen, verfassungswidrigen Coronamaßnahmen kritiklos akzeptiert. Die Richter in Karlsruhe haben keine „roten Linien der Freiheit“ gezogen, wie es das Grundgesetz von ihnen verlangt hätte. Und das gilt auch für die anderen Gerichte in ähnlicher Weise. Es war kein Verlass auf den Rechtsstaat in dieser Krisenzeit. Früher war es ein geflügeltes Wort: „Ich gehe bis nach Karlsruhe“ – und spätestens dort finde ich Gerechtigkeit. Das würden heute viel weniger Bürger sagen, nach den Erfahrungen der Coronazeit. Da hat eine tiefe Erschütterung stattgefunden.

Es gibt in Ihrem Buch einen bemerkenswerten Satz, der ganz schlicht geschrieben ist. Sie sagen: „Angstpolitik ist nicht mit der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz vereinbar.“ Lassen Sie uns über diese Angstpolitik sprechen. In der Coronazeit war sie allgegenwärtig. Können Sie diese derzeit auch beobachten?

Nach aktuellen Umfragen hat knapp die Hälfte der Bürger Bedenken, ihre Meinung frei zu äußern. Für eine Demokratie ist das ein katastrophaler Wert. Das sind Auswirkungen der Angstpolitik. Während der Coronazeit ist es unheilvolle Normalität geworden, Angst zu verbreiten. Die Politik hat immer wieder Ängste geschürt; die meisten Medien haben willig mitgemacht. Wer kritisch war oder Meinungen abseits des Mainstreams äußerte, wurde ganz schnell stigmatisiert und ausgegrenzt. Stigmatisieren und ausgrenzen – das weckt Urängste im Menschen. Seit Corona geht das einfach weiter. Wer sich kritisch mit dem Meinungsmainstream auseinandersetzt, wird als rechts diffamiert, persönlich herabgesetzt und ausgegrenzt. Kritik an Spitzenpolitikern wird völlig unverhältnismäßig geahndet: Für freche Memes gibt es nicht selten Hausdurchsuchungen. Dabei lebt Demokratie von der Kritik, von der Meinung, die der Mehrheit widerspricht. Und natürlich ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit eines der wichtigsten Grundrechte in der Verfassung. Trotzdem erstatten Spitzenpolitiker Hunderte, teilweise über 1.000 Strafanzeigen wegen kritischer Bemerkungen, von denen sie sich beleidigt fühlen. Natürlich schüchtert das dann weiter ein. Die Traumata der Pandemiezeit werden immer wieder auf neue aktualisiert. Das ist Angstpolitik, die auf Dauer die Gesellschaft und die Demokratie zerstört.

In welchem Zusammenhang stehen die Würde des Menschen, des Staatsbürgers und eine Politik der Angst?

Angstpolitik verletzt die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist der höchste Wert in unserem Rechtssystem. So sieht es jedenfalls das Grundgesetz, das in Artikel 1 ganz prägnant formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Menschenwürde wird immer dann verletzt, wenn der Staat einen Menschen als Objekt behandelt, nicht als individuelles Subjekt mit eigenem Willen. Einen Menschen einzuschüchtern, in Angst zu versetzen, macht genau das: Der Mensch wird zum Objekt staatlicher Manipulationen, zum leicht zu beeinflussenden Untertanen. Das Grundgesetz will aber selbstbewusste Bürger mit Zivilcourage, keine eingeschüchterten Untertanen. Das hat die Politik völlig aus dem Blick verloren.

Vor Kurzem hat der Ministerpräsident Baden-Württembergs Angela Merkel eine Goldmedaille verliehen. Es ging um die Würdigung der Coronapolitik der Ex-Kanzlerin. Bei einer Rede sagte Merkel: „Wir haben von den Menschen verlangt, sich nicht menschlich zu verhalten (…).“

Wir haben also eine Angstpolitik, wir sehen ein Problem in Bezug auf die Würde, und da ist nun das Eingeständnis der Kanzlerin, wonach ihre Politik von den Bürgern ein nicht menschliches Verhalten verlangt habe. Mit anderen Worten: Es geht um eine Politik der Unmenschlichkeit. Wie sehen Sie das? Was macht dieser Satz mit Ihnen?

Er macht mich fassungslos. Und er belegt – ebenso wie das schon erwähnte Angstpapier aus dem Innenministerium –, dass die Angstpolitik kein Zufall war: Die Merkel‘sche Coronapolitik zielte darauf, die Menschen in Angst zu versetzen – damit sie den Anordnungen der Regierung ohne Kritik einfach folgen. Das war durch und durch autoritär und undemokratisch. Der demokratische Ansatz wäre gewesen: Merkel kommuniziert offen und auf Augenhöhe mit den Bürgern, welche Gefahren es gibt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollen und welchen Preis man zahlen will. Und der Satz zeigt auch: Die Akteure von damals haben keine Spur von Unrechtsbewusstsein. Sie bescheinigen sich gegenseitig immer wieder: Wir haben alles richtig gemacht. Einsicht, Selbstkritik oder gar Reue? Undenkbar für Merkel und die anderen. Das macht es schwer, die Folgen dieser Angstpolitik aufzuarbeiten.

Auf dem Reißbrett lassen sich die verschiedenen Säulen der Demokratie und die unterschiedlichen Teilbereiche des Staates wunderbar trennen. Die Realität sieht oft anders aus. In der Theorie steht da die Politik und hier das Recht. Beide sind voneinander getrennt. Entweder gibt es keinen Einfluss, oder aber, wenn es Einfluss gibt, läuft er ins Leere, denn: Die Justiz ist ja schließlich weltanschaulich neutral, unabhängig und objektiv. Wie sieht die Realität aus?

Das Verhalten des Bundesverfassungsgerichts während der Coronazeit hat das Verhalten der Justiz insgesamt geprägt. Das ist kein Wunder; Karlsruhe ist ja die oberste Instanz. Die Gewaltenteilung im Rechtsstaat sieht eine eindeutige Aufgabe für die Justiz vor: Sie kontrolliert unabhängig und kritisch die anderen Staatsgewalten. Das hätte das Bundesverfassungsgericht machen müssen. Es hätte unabhängig und kritisch prüfen müssen, ob die Coronamaßnahmen der Regierung und die Gesetze, die das Parlament gemacht hat, den Anforderungen der Verfassung entsprechen. Es hätte der Regierung in den Arm fallen dürfen und ihr verfassungsrechtliche „rote Linien“ ziehen müssen. Kritische Distanz zur Regierung wäre dafür zwingend notwendig gewesen. Das Gericht hat sich stattdessen eine andere Rolle gesucht. Es hat sich als juristische Unterstützung der Politik in Zeiten der Krise verstanden. Statt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung gab es einen Schulterschluss zwischen Justiz und Exekutive. Symbolisch verdichtet zeigt sich das im berüchtigten Abendessen der Richter mit der Merkel-Regierung im Kanzleramt im Spätsommer 2021 wenige Wochen vor der Entscheidung des Gerichts zur Bundesnotbremse. Gemeinsame Abendessen fördern Nähe und Vertrautheit. Ein Gericht braucht aber kritische Distanz, um unvoreingenommen urteilen zu können. Nicht ohne Grund gibt es deshalb die Regel: Befangene Richter sind vom Prozess auszuschließen. Das gilt nicht für das Bundesverfassungsgericht? Hier ist viel Vertrauen in eine unabhängige und unparteiische Justiz verspielt worden.

Gerade kam eine Nachricht raus, wonach immer mehr Bürger dem Bundesverfassungsgericht nicht vertrauen. 2021 gaben 81 der Bürger bei einer Umfrage an, dem hohen Gericht zu vertrauen, aktuell sind es noch 63 Prozent. Würden Sie das Ergebnis für uns einordnen?

Von 81 Prozent auf 63 Prozent innerhalb von vier Jahren – das ist ein krasser Absturz. Die Umfrage belegt, wie viel Vertrauen das Gericht in der Coronakrise verspielt hat. Und der Vertrauensverlust geht ja auch nach Corona weiter. Die Bürger nehmen Karlsruhe nicht mehr als das Bollwerk gegen einen übergriffigen Staat wahr. Das hat einen guten Grund: Karlsruhe war nicht der überzeugende Hüter der Verfassung, als es wirklich darauf ankam. Das haben natürlich auch die Bürger gemerkt. Es braucht viele klare und mutige Urteile, um das verlorene Vertrauen wiederzugewinnen. Von selbst geht das nicht.

Würden Sie Ihre Kernkritikpunkte an der Justiz bitte kurz zusammenfassen?

Die Justiz im Allgemeinen und das Verfassungsgericht im Besonderen waren zu sehr bemüht, die Regierung während der Coronazeit zu unterstützen. Sie hatten regelrecht Angst, Pandemiemaßnahmen der Behörden aus rechtlichen Gründen zu stoppen. Dachten sie wirklich, ihnen werden Coronatote zur Last gelegt, wenn sie manche Coronaregelungen aufheben? Im Zweifel für den autoritären Kurs, war die Devise. Das war falsch. Die rechtsstaatliche Linie wäre selbstverständlich gewesen: Rechtswidrige Maßnahmen werden aufgehoben. Die Justiz hätte die Bürger vor den autoritären Auswüchsen der Regierung schützen müssen. Ihre Aufgabe ist der Rechtsschutz – der Schutz durch Recht.

Nun ist da die Justiz und da ist die Politik. Es gibt auch noch die Gesellschaft. Sie sprechen in Ihrem Buch davon, dass die Gesellschaft nach Corona regelrecht „vergiftet“ sei. Sehen Sie die Möglichkeit einer Entgiftung?

Wenn man sich die Post-Corona-Gesellschaft anschaut, sieht man viel Verbitterung, Einschüchterung, Aggression und Misstrauen. Eine aktuelle Studie des renommierten Rheingold-Instituts belegt das. 89 Prozent der Bürger sind der Meinung, dass unsere Gesellschaft gespalten und ein gemeinsames Wir-Gefühl verloren gegangen ist. Kaum weniger, nämlich 84 Prozent sagen: Menschen mit unterschiedlichen Meinungen gehen kaum noch aufeinander zu. Fast drei Viertel der Bevölkerung, nämlich 74 Prozent, haben heute weniger Vertrauen in andere Menschen als früher. Wir haben ein Problem. Denn für eine Gesellschaft, die sich als offene und pluralistische und freie Demokratie versteht, sind das alarmierende Zahlen. Das meine ich, wenn ich sage, dass die Gesellschaft seit Corona regelrecht vergiftet ist.

Wir brauchen dringend eine Versöhnung der Gesellschaft. Das wäre – um im Bild zu bleiben – die Entgiftung. Eine Versöhnung halte ich für möglich, aber sie ist sehr schwer. Denn sie setzt zuallererst eine vollständige und schonungslose Aufarbeitung der Coronapolitik voraus. Sie muss auch Täter und Opfer benennen. Sie muss klar sagen, wo, wann und wem Unrecht geschehen ist. Das Unrecht muss– soweit es überhaupt möglich ist – wiedergutgemacht werden. Ein Amnestiegesetz ist deshalb unbedingt nötig. Das wäre immerhin ein Anfang auf dem langen Weg zur Versöhnung. Ob die Entgiftung gelingen kann? Ich bin skeptisch, aber hoffnungsvoll.

Lesetipp: Volker Boehme-Neßler: Angstpolitik: Das Grundgesetz in der Krise – Von den Schrecken der Pandemie zur Versöhnung der Gesellschaft. München 2025, Europa Verlag, gebundene Ausgabe, 160 Seiten, ISBN 978-3958906686, 24 Euro.

Titelbild: r.classen/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Basiert der Kurs der Bundesregierung und der EU auf Lügen?

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die außen- und innenpolitischen Entscheidungen der Bundesregierung und der EU hinsichtlich Russlands werden fast ausschließlich mit Behauptungen begründet, die sich reihenweise als falsch oder nicht belegt herausgestellt haben. So existiert kein einziger handfester Beleg dafür, dass Russland nach einem Sieg in der Ukraine NATO-Staaten angreifen will oder bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen die EU führt. Auf Nachfragen bei entsprechenden Regierungsstellen geben diese Geheimdienstinformationen an, die nicht öffentlich bereitstehen. Auch die derzeit ausgesetzte Einschätzung des Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextremistisch“, basiert ausschließlich auf einem nicht öffentlichen Gutachten. Von Karsten Montag.

Es deutet alles darauf hin, dass die vielen Behauptungen, die derzeit den maßgeblichen Kurs der EU und vieler europäischer Regierungen – darunter insbesondere auch der deutschen – bestimmen, frei erfunden sind. Ob Aufrüstung, Wehrpflicht, Wahlannullierungen oder das angestrebte Verbotsverfahren gegen die AfD – alles wird letztendlich mit Geheimdienstinformationen begründet, die der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung stehen. Die wenigen öffentlichen Informationen haben sich hingegen ausschließlich als nicht bestätigt oder sogar als falsch herausgestellt. Statt dies einzugestehen, zensiert der Rat der EU nun mit rechtlich äußerst fragwürdigen Mitteln und fadenscheinigen Begründungen Stimmen, die auf diesen Missstand hinweisen.

Nachfolgend werden die drei herausstechenden Behauptungen – Russland will weitere EU-Staaten angreifen und befindet sich bereits jetzt schon in einem hybriden Krieg mit der EU sowie die „gesicherte“ Rechtsextremität der AfD – genauer analysiert. Die Umgehung national verankerter Grundrechte mithilfe des Sanktionsregimes des EU-Rates stellt dabei derzeit die bei Weitem am meisten angsteinflößende Entwicklung dar.

Behauptung Nr. 1: Russland will nach der Ukraine weitere europäische Staaten angreifen

Auf dem CSU-Parteitag Mitte Dezember verglich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit dem ehemaligen deutschen Diktator Adolf Hitler. Merz behauptete, dass – ähnlich, wie dem Deutschen Reich 1938 das Sudetenland nicht gereicht habe – auch Putin nicht aufhören würde, wenn die Ukraine fällt. Es ginge ihm um die „grundlegende Veränderung der Grenzen in Europa“ und die „Wiederherstellung der alten Sowjetunion“ in deren Grenzen, so Merz.

Im Juni behauptete Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag, man dürfe nicht glauben, dass Putin an den Grenzen der Ukraine haltmachen werde. Russland sei auch für Georgien, Moldawien und letztlich für die NATO eine Bedrohung. Da Putins Kriegswirtschaft auf einen weiteren Konflikt zuarbeiten würde, müsse Deutschland bis 2029 „kriegstüchtig“ sein, erklärte der Minister.

Dies sind nur zwei Stimmen in einem breiten Kanon ähnlich lautender Aussagen deutscher und europäischer Politiker, Militärs und Geheimdienste. Doch gibt es irgendwelche Belege, die diese Behauptungen bestätigen könnten?

Die Sichtweise des Kremls auf den Konflikt in der Ukraine

Bereits auf dem NATO-Gipfel 2008 in Bukarest hatte Russlands Präsident Putin die Mitgliedsstaaten des Bündnisses gewarnt, dass Moskau eine weitere Ausweitung des Bündnisses Richtung Osten als „direkte Bedrohung“ ansehen werde. Auf dem Treffen wurde die zukünftige Aufnahme der Ukraine und Georgiens in das Verteidigungsbündnis diskutiert und eine zukünftige Mitgliedschaft in Aussicht gestellt.

Am 24. Februar 2022 nannte Putin laut der Nachrichtenagentur Reuters folgende Gründe für den Einmarsch in die Ukraine:

„Ich habe beschlossen, eine spezielle Militäroperation durchzuführen. Ihr Ziel ist es, Menschen zu schützen, die in den letzten acht Jahren Opfer von Mobbing und Völkermord geworden sind. Und dafür werden wir uns für die Entmilitarisierung und Entnazifizierung der Ukraine einsetzen. Und um diejenigen vor Gericht zu bringen, die zahlreiche blutige Verbrechen gegen Zivilisten begangen haben, darunter auch gegen Bürger der Russischen Föderation.“

Nach Angaben der Vereinten Nationen sind in der Zeit des Bürgerkriegs im ukrainischen Donbass-Becken in der Zeit von 2014 bis Ende 2021 zwischen 14.200 und 14.400 Menschen ums Leben gekommen – davon circa 3.400 Zivilisten, 4.400 Angehörige der ukrainischen Armee sowie 6.500 Angehörige der bewaffneten Truppen der Separatisten. Ausgelöst wurde der Konflikt durch den gewaltsamen Umsturz des demokratisch gewählten und in der Region Donezk geborenen Präsidenten Viktor Janukowitsch im Jahr 2014 – dem sogenannten „Euromaidan“.

Es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass der Umsturz vom Westen – insbesondere von den USA – unterstützt worden ist. Das Magazin Der Spiegel berichtete 2015, dass der ukrainische „Rechte Sektor“ eine der „treibenden Kräfte der Maidan-Revolution“ gewesen ist. An der nachfolgenden Übergangsregierung war unter anderem auch die ukrainische rechtsextreme Partei „Swoboda“ beteiligt. Das „Regiment Asow“, von der Frankfurter Rundschau als ukrainische „Eliteeinheit“ bezeichnet, verwendet nachweislich rechtsextreme Symbole. Dies wird unter anderem von den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestags bestätigt.

Die Ergebnisse einer Volkszählung aus dem Jahr 2001 zeigen, dass ethnische Russen 17 Prozent der ukrainischen Bevölkerung ausmachen. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass für 30 Prozent der Bevölkerung Russisch die Muttersprache darstellt. Insbesondere in den südlichen und östlichen Regionen der Ukraine ist der Anteil ethnischer Russen und russischer Muttersprachler besonders hoch. Dieser bewegt sich zwischen einem Anteil von 14 Prozent ethnischer Russen (25 Prozent russische Muttersprachler) in der Region Cherson und 58 Prozent ethnische Russen (77 Prozent russische Muttersprachler) auf der Halbinsel Krim.

In diesen Regionen hatte in der Präsidentschaftswahl 2010 – der letzten Wahl unter Beteiligung aller ukrainischen Wahlkreise – der aus dem Donbas stammende Viktor Janukowitsch, Sohn eines polnischstämmigen weißrussischen Vaters und einer russischen Mutter, teilweise weit mehr als 50 Prozent der Stimmen erlangt.


Abbildung 1: Ergebnisse der ukrainischen Präsidentschaftswahlen 2010, Quelle: Vasyl Babych – Eigenes Werk, CC BY 3.0

In westlichen Medien finden sich fast ausschließlich nur Hinweise darauf, dass die Separatisten von Russland unterstützt worden sind. Aus einem aufwendig recherchierten Bericht der New York Times vom März 2025 geht jedoch hervor, dass die ukrainische Armee bereits unter US-Präsident Barack Obama ab 2014 mit militärischer Aufklärung von den USA unterstützt wurde. In der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump ab 2017 erhielt die Ukraine demnach auch Waffenlieferungen aus den Vereinigten Staaten. Ein ähnlich umfangreicher weiterer Beitrag der britischen Tageszeitung The Times vom April 2025 enthüllt, dass britische Ausbildungstruppen bereits seit 2015 in der Ukraine stationiert waren. Damit erfüllt der Bürgerkrieg im Donbass zwischen 2014 und 2022 die Kriterien eines Stellvertreterkriegs zwischen den USA sowie Großbritannien auf der einen und Russland auf der anderen Seite.

Am 14. Juni 2024 nannte Putin laut Reuters als Bedingungen für einen Waffenstillstand und die Aufnahme von Friedensverhandlungen den vollständigen Abzug der ukrainischen Truppen aus dem gesamten Gebiet der Regionen Donezk, Luhansk, Cherson und Saporischschja sowie das Zugeständnis der ukrainischen Regierung, ihre Pläne für einen NATO-Beitritt aufzugeben. Diese Bedingungen haben sich bis heute nicht geändert.

In einer Rede am 17. Dezember 2025 kündigte der russische Präsident jedoch an, Russland werde weitere Gebiete in der Ukraine mit Gewalt einnehmen, wenn Kiew und die europäischen Politiker sich nicht auf die Vorschläge der USA für eine Friedenslösung einlassen würden. Dabei ging er auch auf die westlichen Warnungen ein, Russland könne eines Tages ein Land des NATO-Militärbündnisses angreifen:

„Ich habe wiederholt gesagt: Das ist eine Lüge, Unsinn, reiner Unsinn über eine imaginäre russische Bedrohung für europäische Länder. Aber das geschieht ganz bewusst.“

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler John Mearsheimer geht davon aus, dass Russland bis zu 40 Prozent des Territoriums der Ukraine erobern wird, darunter auch die beiden Großstädte Odessa und Charkiw, wenn die ukrainische Armee „kollabieren“ sollte. Hintergrund sei die Annahme Putins, dass es nicht zu einem dauerhaften Frieden in der Ukraine kommen wird und Russland das Land so weit schwächen müsse, dass nur noch ein dysfunktionaler Reststaat übrigbleibt. Mearsheimer geht jedoch nicht davon aus, dass Russland die ganze Ukraine einnehmen wird.

Fazit: keine handfesten Belege, sondern nur Behauptungen und angebliche Geheimdienstinformationen

Die hier erfolgte Darstellung dient nicht dazu, das direkte Eingreifen der russischen Armee in den Bürgerkrieg in der Ukraine zu rechtfertigen, sondern um Belege für die Behauptung vieler europäischer Führungspolitiker zu finden, dass Russland nicht nur die ganze Ukraine einnehmen, sondern auch weitere europäische Länder angreifen wird. Weder aus den Aussagen des russischen Präsidenten noch aus der Historie des Konfliktes in der Ukraine lassen sich diese Behauptungen ableiten.

Neben John Mearsheimer halten eine ganze Reihe internationaler geopolitischer Analysten und Beobachter die NATO-Ostererweiterung für den ursächlichen Grund des Konfliktes in der Ukraine – darunter die US-Amerikaner Jeffrey Sachs und Daniel L. Davis, der Norweger Glenn Diesen und der Brite Alexander Mercouris. Mearsheimer nennt explizit die Entscheidung auf dem NATO-Gipfel 2008, die Ukraine und Georgien in das Verteidigungsbündnis aufzunehmen, als Ursache für das „Desaster“ in der Ukraine. Er geht davon aus, dass Historiker eines Tages diese Entscheidung als eine der „schicksalhaftesten“ der Weltgeschichte bezeichnen werden.

Was in die vorliegende Betrachtung nicht einfließen kann, sind etwaige Geheimdienstinformationen, die nicht öffentlich zugänglich sind. Erst kürzlich hat der Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Martin Jäger, laut Tagesschau geäußert, Deutschland dürfe sich nicht „zurücklehnen“ und denken, ein russischer Angriff käme frühestens 2029. Deutschland stände „schon jetzt im Feuer“. Allerdings nennen weder Jäger noch das Nachrichtenformat einen einzigen Beleg für diese Behauptung. Zudem ließe sich nicht ausschließen, dass Russland irgendwann in der Zukunft doch noch weitere europäische Länder angreift – beispielsweise unter einer neuen Regierung im Kreml, die dem westlichen Ausland weniger wohlgesonnen ist als der langjährige russische Präsident Wladimir Putin.

Behauptung Nr. 2: Russland führt bereits jetzt schon einen „hybriden Krieg“ gegen Europa

Auch die Einschätzung, Russland führe einen „hybriden Krieg“ gegen die EU, lässt sich mit öffentlich verfügbaren Informationen so gut wie nicht bestätigen. Das hindert jedoch beispielsweise Bundesinnenminister Alexander Dobrindt nicht daran, wiederholt von „hybriden Angriffen“ Russlands zu sprechen. Konkrete Belege dazu fehlen – im Gegenteil. Die Behauptungen einer „hybriden Bedrohung“ Russlands, beispielsweise aufgrund von Drohnensichtungen, GPS-Störung und Wahlbeeinflussungen, können häufig widerlegt werden oder stellen sich als nicht nachweisbar heraus. Das hält diejenigen, die mit derartigen Aussagen eine angebliche Bedrohungslage dramatisieren, nicht davon ab, weiterzumachen und nicht öffentliche Geheimdienstinformationen als vermeintliche Belege anzuführen.

So behauptete Dobrindt erst kürzlich in einem Interview mit der Tageszeitung Die Welt, das Innenministerium mitsamt seinen unterstellten Behörden würde beobachten, dass Linksextremisten versuchen, „Staat und Institutionen zu delegitimieren“. Themen wie Wehrpflicht und NATO-Aufrüstung spielten dabei eine Rolle. Es sei nicht auszuschließen, dass „ausländische Mächte“ solche Aktivitäten unterstützen. Auffällig sei, so Dobrindt weiter, wie häufig linksextreme Gruppen „russische Narrative“ im Kontext des Ukraine-Kriegs übernehmen. Konkrete Belege dafür nannte er nicht.

Weitgefasste und schwammige Definition von „hybriden Bedrohungen“ öffnen die Büchse der Pandora

Auffällig ist jedoch, wie die Definition von „hybrid“ so weit gefasst wird, dass selbst die Sichtweise der russischen Regierung auf den Konflikt in der Ukraine als „hybride Bedrohung“ dargestellt wird. Mit den rechtlich äußerst schwammigen Begriffen „Desinformation“ und „Propaganda“ hat der EU-Rat bereits im März 2022 die russischen, vom Kreml finanzierten Auslandssender Russia Today und Sputnik sanktioniert. So heißt es in der zugehörigen Verordnung:

„Um ihre Aggressionen gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. Diese Propagandaaktionen wurden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Solche Maßnahmen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar.“

Dass in den westlichen Medien diesbezüglich offensichtlich ein Doppelstandard angewandt wird, kann man an der Reaktion der Intendantin der Deutschen Welle (DW), ein von der Bundesregierung aus Steuergeldern finanzierter Auslandssender, auf dessen Einschränkungen in Russland erkennen. So heißt es in einem Mitte Dezember veröffentlichten Bericht der Tagesschau mit dem Titel „Deutsche Welle in Russland ‚unerwünschte Organisation‘:

„DW-Intendantin Barbara Massing kritisierte die Verschärfung des Vorgehens gegen freie Medien durch die russische Justiz. Der Schritt zeige, ‚wie wenig das Regime von Pressefreiheit hält und wie sehr es unabhängige Informationen fürchtet‘, erklärte DW-Intendantin Barbara Massing. Die Deutsche Welle werde sich nicht abschrecken lassen durch den ‚Versuch, freie Medien zum Schweigen zu bringen‘, so Massing in einer Mitteilung des Senders. ‚Trotz Zensur und Blockade unserer Angebote durch die russische Regierung erreicht die DW mit ihrem Russisch-Angebot heute mehr Menschen als zuvor‘, erklärte sie. ‚Wir werden weiterhin unabhängig berichten – über den Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere Themen, über die in Russland kaum Informationen verfügbar sind. Damit sich die Menschen ihre eigene Meinung bilden können.‘“

In der Meldung der „Tagesschau“ findet sich kein Wort darüber, dass bereits seit März 2022 ein Sendeverbot der Deutschen Welle in Russland herrscht – und dass dieses als Reaktion auf das Sendeverbot von RT Deutsch erfolgte. Zudem fehlt jegliche Reflexion darüber, dass jedes Medium – insbesondere staatlich finanzierte – seinen Mitarbeitern inhaltliche Vorgaben macht. Beiträge, wie sie von den NachDenkSeiten veröffentlicht werden und welche die russische Sichtweise auf den Konflikt in der Ukraine ohne Voreingenommenheit analysieren, sucht man bei der Deutschen Welle vergeblich.

An den beiden Textauszügen ist zu erkennen, dass bei der Sanktionierung russischer Medien in der EU alles davon abhängt, was Verdrehungen und Verzerrungen von Fakten und was unabhängige Berichterstattungen von freien Medien sind. An dieser Stelle wird es rechtlich heikel, denn bei den Maßnahmen ist die EU laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union gebunden – insbesondere an Artikel 11, der die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit garantiert.

RT France hatte stellvertretend für die anderen europäischen Ableger des Senders gegen die EU-Sanktion geklagt. Das zuständige Gericht der Europäischen Union wies die Klage jedoch im Juli 2022 ab. In ihrer Urteilsbegründung argumentierten die Richter, dass mit der Ausübung der Freiheit der Meinungsäußerung Pflichten und Verantwortlichkeiten verbunden sind, die bei „audiovisuellen Medien“ wie RT France besondere Bedeutung hätten. Für „Propagandatätigkeiten zur Rechtfertigung und Unterstützung des illegalen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“ könne der verstärkte Schutz, den die Pressefreiheit nach Artikel 11 der Grundrechtscharta genießt, nicht in Anspruch genommen werden. Dies gelte insbesondere deshalb, da RT France unter der „direkten oder indirekten Kontrolle des Aggressorstaats“ steht.

In der Urteilsbegründung pflichtet das Gericht dem EU-Rat bei, dass er RT France zu Recht aufgrund der Propagandaaktionen zugunsten des militärischen Angriffs der Russischen Föderation „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen hat, definiert jedoch an keiner Stelle, was Propaganda überhaupt ist oder wer dafür zuständig ist, zu definieren, was Propaganda sein soll. Auch sucht man vergeblich nach konkreten Belegen für die „Propagandaaktionen“ von Russia Today – sowohl im Sanktionstext des EU-Rats als auch in der Urteilsbegründung des Gerichts der Europäischen Union.

Damit hat der Rat der EU mit Unterstützung des Gerichts der Europäischen Union die Büchse der Pandora geöffnet, was weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn mit dem Vorwurf, russische Propaganda zu betreiben oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, kann der EU-Rat nun beliebige Unternehmen und Einzelpersonen sanktionieren, ohne rechtlichen Widerspruch fürchten zu müssen.

Trotz dünner Beweislage geht der EU-Rat mit rechtlich äußerst fragwürdigen und drastischen Mittel gegen kritische Stimmen vor

Dass der Rat, bestehend aus den Außenministern der EU-Mitgliedsstaaten, von diesem Instrument reichlich Gebrauch macht, ist an den Sanktionen selbst gegen Journalisten und Publizisten aus der EU und den Mitgliedsländern der Europäischen Freihandelsassoziation zu erkennen. Da die Sanktionen einstimmig beschlossen werden, ist jede einzelne Regierung der EU-Mitgliedsstaaten letztendlich dafür verantwortlich.

Besonders hervorzuheben sind die bereits im Mai verhängten Sanktionen gegen die deutschen Journalisten Thomas Röper, Alina Lipp und Hüseyin Doğru. Die Entscheidung, Jacques Baud, Oberst der Schweizer Armee a. D. und strategischer Analyst, auf die Sanktionsliste zu setzen, zeigt nicht nur, dass der EU-Rat gewillt ist, dieses Instrument weiter zu nutzen. Auch die Rechtfertigungen für die Zensurmaßnahmen werden immer fadenscheiniger. So heißt es in der offiziellen Begründung der EU, Baud sei regelmäßig zu Gast in „prorussischen Fernseh- und Radiosendungen“ und fungiere als „Sprachrohr für prorussische Propaganda“.

Wenn man weiß, in welchen angeblichen „prorussischen“ YouTube-Kanälen der ehemalige Schweizer Geheimdienstoffizier seine ausschließlich auf westlichen Quellen beruhenden geopolitischen Analysen darlegt, wird deutlich, welche Personen zukünftig mit weiteren Sanktionsmaßnahmen der EU zu rechnen haben. Es handelt sich dabei um genau diejenigen, die das Narrativ der EU und vieler ihrer Mitgliedsstaaten eines unprovozierten, brutalen russischen Angriffskriegs in der Ukraine in Frage stellen.

Dazu gehören unter anderem der norwegische Politologe und Professor an der Universität von Südost-Norwegen Glenn Diesen, der pensionierte und mehrfach ausgezeichnete Oberst der US-Armee Daniel L. Davis, die beiden geopolitischen Analysten Alexander Mercouris und Alex Christoforou vom YouTube-Kanal The Duran, der aus dem Iran stammende Professor für Geotechnik an der Universität von Brasília, Nima R. Alkhorshid, sowie der in Japan lehrende Schweizer Historiker Patrick Lottaz. In einer eigenen Sendung behandeln Lottaz und Diesen die Konsequenzen, die sich aus der Sanktionierung von Jacques Baud ergeben. Auch die eher die EU-Narrative unterstützende Neue Zürcher Zeitung kommentiert die Maßnahmen gegen den Schweizer Analysten vornehmlich kritisch.

Was machen diese Sanktionen mit einem regierungskritischen Journalisten in Deutschland?

Ich möchte für die folgende Passage meinen sachlichen Stil beim Schreiben zurückstellen und darüber berichten, wie sich jemand fühlt, der vielleicht nicht im nächsten Sanktionspaket der EU, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit in einem der darauffolgenden mit ähnlichen Einschränkungen konfrontiert sein könnte. Mir gefriert das Blut in den Adern, wenn ich sehe, mit welcher Willkür und Hemmungslosigkeit die EU-Außenminister die Meinungs- und Pressefreiheit unter Umgehung der jeweils nationalen Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten, die über Jahrzehnte elementare Grundrechte garantiert haben, kurzerhand zu Grabe tragen.

Hier findet eine Kommunikation mit einer eindeutigen Nachricht statt: „Wer mit seiner Meinung nicht auf unserer Seite steht, ist gegen uns und wird mit aller Härte der außerordentlichen Macht bestraft, die das Instrument der Sanktionen den Regierungen der EU-Staaten verleiht.“ Auf ein funktionierendes Rechtssystem, das die Betroffenen zeitnah vor dieser Willkür schützt, ist kein Verlass mehr. Dahinter steckt ein Schwarz-Weiß-Denken, das keine Zwischentöne mehr zulässt.

Diese Zwischentöne sind jedoch keine russische Propaganda – was immer das auch sein soll –, sondern bilden eine fundamentale Kritik an der Politik der EU-Kommission, dem Rat der EU sowie an den jeweiligen Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ab. Es handelt sich um eine Sichtweise von innen, die weder von der russischen Regierung finanziert noch von ihr beeinflusst wird. Sie zielt auch nicht darauf ab, die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union zu bedrohen, sondern sie vor einer übergriffigen EU-Kommission samt ihrer nationalen Unterstützer zu bewahren. Jedenfalls spiegelt dies meine persönliche Motivation wider, weiterhin Kritik auf Basis sachlicher Informationen und meines logischen Denkvermögens zu üben. Das halte ich auch für die wichtigste Funktion des Journalismus.

Mit Hüseyin Doğru und Jacques Baud versucht der EU-Rat, Stimmen dieser Zwischentöne von innen mundtot zu machen. Es ist kaum zu glauben, dass die EU-Außenminister zukünftig an dieser Stelle einfach aufhören und im Auftrag ihrer Regierungschefs nicht weitere unliebsame Kritik unterbinden – zumal sie bisher vom Gericht der EU Rückendeckung erhalten haben. Es handelt sich auch bei Weitem nicht um die erste Maßnahme, die in diese Richtung abzielt. Man denke nur an die Kontokündigungen von kritischen Journalisten sowie die Drohschreiben der Landesmedienanstalten an unabhängige Nachrichtenplattformen. Damit müssen Herausgeber, Redaktionen und Journalisten umgehen.

Bei mir erzeugt der Gedanke einer offensichtlichen staatlichen Zensur ein ganzes Spektrum an Gefühlen – von Ohnmacht und Wut über Angst und Trauer bis hin zu Trotz. Wenn ich höre, wie Hüseyin Doğru im Interview mit den NachDenkSeiten darüber berichtet, wie wenig er von Gewerkschaften und Journalistenverbänden unterstützt wird, verlässt mich sogar der Glaube an die Menschheit. Ich frage mich, ob die Politiker, Richter, Journalisten und Funktionäre, die diese, die Grundrechte verachtenden, Maßnahmen vorantreiben – beziehungsweise aus Angst vor persönlichen Konsequenzen keinen Widerstand dagegen leisten –, sich den Folgen ihres Handelns bewusst sind.

Das einzig Positive, das ich an dieser Entwicklung erkennen kann, ist die Tatsache, dass sich die derzeit verantwortlichen Politiker auf Bundes- und EU-Ebene offensichtlich von der Kritik der bisher eher unbedeutenden „alternativen“ Nachrichtenszene bedroht fühlen. Augenscheinlich führen sie ihre schlechten Umfragewerte darauf zurück. Dass sie darauf mit Methoden reagieren, die sie ihren politischen Gegnern vorwerfen und die an das Vorgehen von Autokraten in Unrechtsregimen erinnern, ist ein deutliches Zeichen von Schwäche.

Doch das mindert die Hoffnungslosigkeit und den Weltschmerz, die mich an manchen Tagen heimsuchen, nur kaum. Denn Alphatiere – und dazu gehören nun einmal Menschen, die sich dazu berufen fühlen, Macht auszuüben – haben die Tendenz, ihre Position mit allen ihnen verfügbaren Mitteln zu verteidigen, wenn sie sich angegriffen fühlen. Insbesondere die deutsche Geschichte zeigt, dass sie sich mit „nationalen Bedrohungslagen“ – mögen sie noch so konstruiert sein – schon mehrfach die Rückendeckung in der Bevölkerung absichern konnten.

Was mich als Silberstreif am Horizont vor dem Versinken in Fatalismus bewahrt, ist ein offensichtlich wachsendes qualifiziertes Medienpublikum, das sich von den autokratischen Bestrebungen nicht einschüchtern lässt. Wenn ich nur einen einzigen weiteren Menschen davon überzeugen kann, aktiv in der größten Wissensdatenbank, die der Welt bisher zur Verfügung stand, nach sachlichen, vertrauenswürdigen und konsistenten Informationen zu suchen, um daraus mit dem gesunden Menschenverstand eigene Schlüsse zu ziehen, anstatt sich das selbstständige Denken von Meinungsjournalisten abnehmen zu lassen, hat meine Arbeit für mich einen Erfolg gehabt.

Keine öffentlich zugänglichen Belege für Wahleinmischungen Russlands in Europa

Die bisherige Aufdeckung von falschen oder mangelnden Belegen, die eine angebliche „hybride Bedrohung“ Russlands dokumentieren sollen, ist beeindruckend und zeigt, dass eine kritische Haltung gegenüber den „offiziellen“ Narrativen begründet ist.

So hat sich herausgestellt, dass die angeblich von russischen Geheimdiensten gesteuerte TikTok-Kampagne, die zur Annullierung der ersten Wahlrunde der Präsidentschaftswahlen in Rumänien Ende 2024 geführt hat, nach Recherchen des rumänischen Investigativportals Snoop in Wirklichkeit von der damals amtierenden liberalkonservativen Präsidenten- und Regierungspartei Partidul Național Liberal (PNL) initiiert und bezahlt worden ist. Das hat die rumänische Wahlkommission nicht davon abgehalten, den Gewinner der annullierten Wahlrunde, einen Kritiker der westlichen Unterstützung der Ukraine, von der Wiederholung der Wahl auszuschließen.

Auch die wenigen öffentlich einsehbaren Belege, die deutsche Politiker und Geheimdienste dazu verleitet haben, von einer Beeinflussung der Bundestagswahl 2025 zu sprechen, basieren ausschließlich nur auf Vermutungen. Fragt man beispielsweise beim deutschen Auslandsgeheimdienst nach, woran die Behauptungen festgemacht werden, lautet die Antwort lapidar:

„Der Bundesnachrichtendienst nimmt zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Damit ist keine Aussage getroffen, ob der Sachverhalt zutreffend ist oder nicht.“

Aus einem Interview mit einer Wahlbeobachterin der Parlamentswahlen in Moldawien geht sogar hervor, dass diese nicht etwa hauptsächlich von Russland manipuliert worden seien, sondern von der EU und der amtierenden prowestlichen moldawischen Regierung. Im Gegensatz zu diesem Zeugenbericht, der in der deutschen Presselandschaft schlichtweg ignoriert wird, hat der Auslandssender Deutsche Welle im Vorfeld der Wahlen einseitig von „massiven Sabotageaktionen“ Russlands berichtet.

Drohnensichtungen in Europa stehen fast ausnahmslos nicht mit Russland in Verbindung

Noch dünner und widersprüchlicher stellt sich die Beweislage für angeblich von Russland gesteuerte Drohnen dar, die an europäischen Flughäfen und Militäreinrichtungen gesichtet worden sein sollen. So äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz Anfang Oktober in einem ARD-Interview, dass „wahrscheinlich“ ein „wesentlicher Teil“ der vermeintlichen Drohnen, die unter anderem zur Sperrung des Flughafen Münchens geführt haben, „aus Russland gesteuert“ würden.

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius brachte auf einer Bundeswehrtagung Anfang November Drohnensichtungen in Belgien unmissverständlich mit Russland in Verbindung. Es handele sich dabei um eine „Maßnahme“, die der „Verunsicherung“ und der „Angstmache“ in Belgien diene, um die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen für die Finanzierung der Ukraine zu verhindern, sagte der Minister.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete die Sichtung von Drohnen am Flughafen in Kopenhagen im Rahmen einer Videobotschaft Ende November als „vorsätzliche Versuche, die europäischen Bürger einzuschüchtern“ und die „Entschlossenheit“ der EU zu untergraben, „der Ukraine beizustehen“. Auch hierbei handelt es sich nur um drei prominente Stimmen aus einer ganzen Flut von Behauptungen, die russischen Drohnen in Europa seien Teil der „hybriden Kriegsführung“ Russlands.

Aus einer Untersuchung zweier niederländischer Nachrichtenplattformen geht jedoch hervor, dass bis auf drei Vorfälle an den Ostgrenzen Polens, Rumäniens und Moldawiens alle diese Drohnensichtungen nicht mit Russland in Verbindung standen. Entweder hat sich der Verdacht nicht erhärtet, oder die Behauptungen haben sich sogar als falsch herausgestellt. Konfrontiert mit diesen Erkenntnissen und auf Nachfrage auf der Bundespressekonferenz, welche konkreten Belege eigentlich für die Behauptungen vorliegen, antwortete ein Regierungssprecher lapidar:

„Wir nutzen für ein Gesamtlagebild natürlich eine vielfältige Informationsbreite. Dazu gehören auch Nachrichten und Erkenntnisse unserer Partner und unserer eigenen Quellen, die andere nicht haben. (…) Ich sehe aktuell keinen Grund, aus dem wir unsere Bewertungen der letzten Monate korrigieren müssten.“

Schlussendlich hat sich auch eine angebliche russische GPS-Störung, die zu einer verspäteten Landung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in Bulgarien geführt haben soll, als reine Zeitungsente herausgestellt. Die Aufklärungsarbeit findet dabei nicht in den etablierten Medien mit großer Reichweite statt – im Gegenteil. Dort wird jede noch so vage Behauptung einer russischen Bedrohung als Sensationsmeldung verkündet. Eine Aufarbeitung oder Korrektur der Falschmeldungen findet so gut wie nicht statt. Stattdessen erscheint das Narrativ einer „hybriden russischen Kriegsführung“ durch die ständige Wiederholung nicht bestätigter Behauptungen wie ein Fakt. Tatsächlich gibt es abseits von nicht öffentlichen Geheimdienstinformationen keinen einzigen handfesten Beleg, der die Behauptung einer hybriden russischen Kriegsführung in den Mitgliedsländern der EU rechtfertigen würde.

Behauptung Nr. 3: AfD und BSW sind rechts- beziehungsweise linksextreme Parteien – oder sogar beides zugleich

Die Einschätzung, dass die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen ist, beruht auf einem Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Hier setzt sich das Muster fort, das schon aus der angeblichen russischen Bedrohungslage bekannt ist. Obwohl öffentlich nachvollziehbare Belege fehlen, werden die Beurteilungen von Politikern und Medien übernommen, als handele es sich dabei um einen Fakt.

So äußerte Bundeskanzler Merz Mitte 2024 im Nachgang der Europawahl im Hinblick auf die Parteien AfD und BSW:

„Wir arbeiten mit solchen rechtsextremen und linksextremen Parteien nicht zusammen. Für Frau Wagenknecht gilt ja beides. Sie ist in einigen Themen rechtsextrem und in anderen wiederum linksextrem.“

Bei einem Vergleich der Wahlprogramme zur Bundestagswahl 2025 stellt sich jedoch heraus, dass die Programme der Union und der AfD in vielen Punkten übereinstimmen. Insbesondere beim Thema Migration fällt auf, dass die im Wahlprogramm der AfD formulierten Forderungen hinsichtlich der Zuwanderung sowie der Rückführung von Migranten bei Weitem nicht so radikal sind, wie dies in den Medien überwiegend dargestellt wird. Erstaunlicherweise stimmen die diesbezüglichen Positionen der Unionsparteien im Grunde mit denen der AfD überein und sind in einigen Punkten sogar rigoroser als die der AfD. Dagegen lassen sich wesentliche Unterschiede dieser Parteien bei der Außenpolitik und der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen finden. Im Gegensatz zur Union stellt sich die AfD gegen eine weitere Unterstützung der Ukraine sowie gegen die Ausweitung der Sanktionen gegen Russland. Zudem ist die AfD gegen eine Aufnahme der Ukraine in die EU und die NATO.

Ähnlich verhält es sich am linken Rand des politischen Spektrums. In vielen Punkten stimmen auch die Wahlprogramme vom BSW und der Linkspartei überein. Wesentliche Unterschiede sind auch hier hauptsächlich bei der Außenpolitik zu finden. Im Gegensatz zur Linkspartei setzt sich das BSW gegen eine Ausweitung der Sanktionen gegen Russland ein. Zudem ist das BSW – anders als die Linkspartei – für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen sowie eine schärfere Migrationspolitik.

Aus den Wahlprogrammen kann man daher lediglich schließen, dass die AfD – ähnlich wie CDU und CSU – gesichert rechts und das BSW gesichert links ist. Gemessen an den Positionen zur Migration müsste man die Unionsparteien als noch rechtsextremistischer einstufen als die AfD. Dies steht im fundamentalen Widerspruch zur Darstellung in den etablierten Medien, welche die Union häufig als „konservativ“ und die AfD als „rechtsextrem“ oder wahlweise als „rechtspopulistisch“ bezeichnen.

Da man den vermeintlichen Rechtsextremismus der AfD nicht am Wahlprogramm festmachen kann, müssen die Aussagen einiger Politiker der Partei für die Einschätzung des Verfassungsschutzes herhalten. So wird das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einem Bericht der Tagesschau wie folgt zitiert:

„‚Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes‘, heißt es in der Mitteilung des Inlandsgeheimdienstes. Zum Ausdruck komme dieses Verständnis in Äußerungen teils hochrangiger Parteimitglieder.“

Allerdings gerieten auch CDU- und SPD-Politiker in der Vergangenheit aufgrund rechtsextremer Äußerungen immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Beispiele dazu sind im NDR, in der taz, in der Welt und im Deutschlandfunk zu finden.

Es stellt sich daher die Frage, warum der Verfassungsschutz bisher nicht auch gegen die Union und die SPD ermittelt hat. Ein Hinweis darauf lässt sich anhand der jeweiligen Parteizugehörigkeit der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre finden: Peter Frisch (1996 – 2000), SPD, Heinz Fromm (2000 – 2012), SPD, Hans-Georg Maaßen (2012 – 2018), CDU, und Thomas Haldenwang (2018 – 2024), CDU.

Es drängt sich der Verdacht auf, dass die etablierten Parteien den deutschen Inlandsgeheimdienst missbrauchen, um die größte und bei einigen Umfrageinstituten derzeit vorne liegende Oppositionspartei zu verbieten und damit von der nächsten Bundestagswahl auszuschließen. Der eigentliche Grund für das Verbot dürfte eher in der Haltung der AfD zu Russland und dem Krieg in der Ukraine liegen als in der vorgeworfenen Rechtsextremität.

Was bringt die Zukunft?

Es bestehen begründete Befürchtungen, dass sich die europäischen Gesellschaften angesichts des derzeitigen Kurses der EU und dessen nationalen Unterstützer in den nächsten Jahren drastisch verändern werden. Eine offene, angstfreie und friedliche Haltung der EU-Länder weicht derzeit einer auf Krieg und Zensur ausgerichteten Politik. Da das Gericht der Europäischen Union bisher keiner Klage gegen die Russlandsanktionen des EU-Rates stattgegeben hat, ist zu erwarten, dass diese Entwicklung sich eher beschleunigen wird.

Spätestens dann, wenn es dazu kommen sollte, dass das Gericht auch Klagen der sanktionierten deutschen Journalisten oder des Schweizer Publizisten Jacques Baud abweist, dürften sich die Sanktionen rapide ausweiten. Selbst wenn es den Klagen stattgibt, bleibt das Instrument äußerst wirksam. Denn welche Journalisten, die eher aus Idealismus statt aufgrund der beschränkten Einkommensmöglichkeiten für regierungskritische Magazine tätig sind, können es sich schon leisten, Monate auf Gehalt zu verzichten und dann auch noch teure Anwälte zu finanzieren, die sie vor dem EU-Gerichtshof vertreten?

Titelbild: Nicoleta Ionescu/shutterstock.com

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen als Symptom eines strukturellen Demokratiedefizits

·  veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Die Europäische Union versteht sich als Rechtsgemeinschaft. Doch gerade dort, wo sie besonders entschlossen handelt, wird diese Selbstbeschreibung brüchig. Die Sanktionspraxis gegenüber Einzelpersonen zeigt exemplarisch, wie politischer Durchgriff schrittweise rechtsstaatliche Sicherungen verdrängt. Die Europäische Union leidet nicht primär an mangelnder Zustimmung, sondern an einer institutionellen Struktur, in der zentrale Entscheidungen außerhalb von demokratisch legitimierten Verfahren getroffen werden. Von Torsten Küllig.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Das Grundübel der EU besteht nach wie vor darin, dass es sich bei dem Europäischen Parlament eben um keinen vollwertigen Gesetzgeber handelt. Entscheidende Initiativen mit grundsätzlicher Bedeutung liegen bei den Exekutivorganen Europäische Kommission und Europäischer Rat.

Bereits 2018 habe ich in einem Interview im Buch „Brauchen wir Europa – Sachsen in der EU?“ das Demokratiedefizit der EU als strukturell beschrieben. Zentrale Entscheidungen werden in Gremien getroffen, die nur mittelbar demokratisch legitimiert sind, während das Europäische Parlament keine vollwertige Gesetzgebungshoheit besitzt. Diese Struktur wirkt sich nicht nur auf politische Akzeptanz, sondern erkennbar bedrohlich zunehmend auch negativ auf den Grundrechtsschutz aus.

EU-Sanktionen gegen natürliche Personen greifen tief in Eigentum, Bewegungsfreiheit und wirtschaftliche Existenz ein. Sie sind zwar keine Strafverfahren, dennoch werden sie ohne vorgelagerte gerichtliche Kontrolle verhängt und beinhalten erhebliche Grundrechtseinschränkungen für die Betroffenen. Der Rechtsschutz nach Art. 47 der EU-Grundrechtecharta greift erst, nachdem der Schaden eingetreten ist. Damit wird das klassische rechtsstaatliche Prinzip umgekehrt: Nicht der Staat muss Schuld beweisen, sondern der Betroffene seine Unschuld.

Ein zentraler Aspekt des römischen Rechts war und ist, dass die Beweislast bei der anklagenden Partei lag, nicht beim Angeklagten. Schon vor über 2.000 Jahren musste der Angeklagte nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Anklage musste seine Schuld belegbar nachweisen. Der berühmte lateinische Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) fasst diesen Gedanken prägnant zusammen. Er besagt, dass ein Gericht eine Person nicht verurteilen darf, wenn nach der Beweisaufnahme noch ernsthafte Zweifel an ihrer Schuld bestehen.

Diese Sanktionspraxis der Europäischen Union ist kein juristischer Betriebsunfall, sondern Ausdruck einer systemischen Schieflage der EU. Das Akronym „EU“ steht hier offensichtlich nicht für Europäische, sondern für „Exekutiv-Union“.

Wo aber demokratische Kontrolle schwach ist, wird Rechtsschutz funktionalisiert. Für die Bürger entsteht so der Eindruck, dass Grundrechte verhandelbar sind – abhängig von geopolitischer Lage, politischem Willen und dem jeweiligen Zeitgeist.

Die Europäische Union braucht nicht weniger, sondern mehr Rechtsstaatlichkeit. Und diese ist ohne echte (basis)demokratische Rückbindung nicht zu haben.

Die EU von oben als ein Elitenprojekt wird und muss scheitern. Wer Europa liebt, muss diese „Exekutiv-Union“ ablehnen.

Was wir brauchen, ist eine EU von unten – ein Europa der Freien Bürger!

Titelbild: photoibo / Shutterstock

(Auszug von RSS-Feed)

☐ ☆ ✇ NachDenkSeiten

Bis hierher und nicht weiter!

veröffentlicht.
Vorschau ansehen

Gegen die Sanktionen der Europäischen Union gegen Jacques Baud hat eine große Zahl von Menschen protestiert. Wir geben im Folgenden den Aufruf zum Protest wieder. Albrecht Müller.

Bis hierher und nicht weiter!
Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen
gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU

Mit ihrem jüngsten Sanktionspaket hat die EU den Militärhistoriker und ehemaligen Oberst der Schweizer Armee und des Schweizer Strategischen Nachrichtendienstes sowie Mitglied des Schweizer Generalstabs Jacques Baud mit Sanktionen belegt. Jacques Baud ist Schweizer Staatsbürger und lebt in Brüssel. Er darf Belgien nicht mehr verlassen, sein Vermögen wurde beschlagnahmt, seine Konten sind eingefroren, seine Bücher dürfen nicht mehr verkauft werden.

Jacques Baud hat unter anderem für die NATO und die Vereinten Nationen gearbeitet. Er ist ein untadeliger Wissenschaftler und ein Ehrenmann. Seine Bücher erfüllen die höchsten Maßstäbe der fachlichen historischen Analyse. Er arbeitet strikt neutral nach dem Grundsatz: Beide Seiten müssen gehört werden.

Es ist kein Verbrechen, die wahren Gründe des Ukraine-Krieges zu nennen. Es ist kein Verbrechen, die Leser auf Unwahrheiten und die eigene Propaganda der EU und der NATO aufmerksam zu machen. Es ist kein Verbrechen, auf die gedankenlose Kooperation des Westens mit ukrainischen Kräften hinzuweisen, die eine gefährliche Nähe zu Faschisten aufweisen.

Der Ministerrat der EU zerstört mit willkürlichen Strafmaßnahmen gegen Jacques Baud und insgesamt gegen 59 Journalisten und Wissenschaftler die Grundlagen der Meinungsfreiheit.

Diese Sanktionen sind illegal und völkerrechtswidrig, denn sie wurden nicht durch den UN-Sicherheitsrat verhängt. Das Gutachten der ehemaligen Richterin am Europäischen Gerichtshof Prof. Dr. Ninon Colneric und der Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Alina Miron von der Universität Angers zeigt, dass die zugrunde liegenden Rechtsakte auch gegen EU-Recht verstoßen. Die EU nutzt die Sanktionsliste als Instrument, Kritiker mundtot zu machen, und manövriert sich immer tiefer in einen Abgrund der Gesetzlosigkeit.

Wir rufen das Europäische Parlament, die Parlamentarische Versammlung des Europarates, den Deutschen Bundestag, die deutschen Landes- und Kommunalparlamente, das gesamte deutsche Volk und die Menschen in allen Ländern der Europäischen Union auf, den Zerstörern der Demokratie und den Kriegstreibern jetzt mit aller Macht entgegenzutreten.

Die Präambel des Grundgesetzes verpflichtet Deutschland, dem Frieden zu dienen.

Das Grundgesetz legt in Art. 5 fest: „Eine Zensur findet nicht statt.” Die Handlungen von EU-Kommission und EU-Rat stehen im Widerspruch zu unserem Grundgesetz. Wir fordern die Bundesregierung auf, gemäß ihrem Amtseid auf diesen ungesetzlichen Vorgang hinzuweisen.

Wir fordern die sofortige Aufhebung der illegalen Sanktionen gegen Jacques Baud sowie gegen alle Journalisten, Wissenschaftler und EU-Bürger.

Wir fordern Bundesregierung und EU auf, konstruktiv am Frieden in der Ukraine mitzuwirken und alle verfassungswidrigen Versuche einzustellen, den Krieg zu verlängern.

Erstunterzeichner:

  • Prof. Dr. Nima Rostami Alkhorshid, Bauingenieur, Universidade de Brasilia
  • Dr. Michael Andrick, Philosoph und Schriftsteller
  • Patrik Baab, Publizist und Politikwissenschaftler
  • Volker Braun, Schriftsteller
  • Max Blumenthal, Journalist u. Dokumentarfilmer, USA
  • Oberstleutnant i. G. a. D. Lic.Phil. Ralph Bosshard, Militärhistoriker
  • Prof. em. Dr. Joseph O. Boyd-Barrett, Professor emeritus an der California State University, Channel Islands, USA
  • Prof. Dr. Peter Brandt, Historiker und Publizist
  • Michael Brie, Philosoph, Mitglied des Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung
  • James W. Carden, Journalist und Autor, ehemaliger Berater des Sonderbeauftragten für zwischenstaatliche Angelegenheiten im US-Außenministerium, USA
  • Prof. Dr. Michael Jabara Carley, Histroisches Institut der Universität Montreal, Kanada
  • Sevim Dagdelen, Publizistin, Bundesvorstand BSW
  • Daniela Dahn, Schriftstellerin
  • Oberstleutnant a. D. Daniel Davis, Träger des Bronze Star für Tapferkeit im Irak und für Verdienste in Afghanistan, USA
  • Prof. Dr. Glenn Diesen, Politikwissenschaftler an der Universität Südostnorwegen, Norwegen
  • Tino Eisbrenner, Musiker und Schriftsteller
  • Thomas Fazi, Autor, Italien
  • Ruth Firmenich, MdEP, Politikwissenschaftlerin
  • Dr. Heiner Flassbeck, Wirtschaftswissenschaftler, ehem. Staatsekretär im Bundesfinanzministerium u. ehem. Chefvolkswirt der UNCTAD
  • Justus Frantz, Dirigent, Gründer des Schleswig-Holstein Musikfestivals
  • Prof. Dr. Hajo Funke, Freie Universität Berlin
  • George Galloway, Vorsitzender Workers Party of Britain, Vereinigtes Königreich
  • Dr. Daniele Ganser, Historiker und Publizist, Schweiz
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin und Publizistin
  • Gabriele Gysi, Schriftstellerin und Regisseurin
  • Marie-Christine Giuliani, Nationalrätin, Österreich
  • Christoph Hein, Schriftsteller
  • Prof. Dr. Stefan Homburg, Öffentliche Finanzen, Leibniz Universität Hannover
  • Andrej Hunko, Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
  • Larry Johnson, ehem. CIA-Analyst und Publizist, USA
  • Markus J. Karsten, Verleger, Westend Verlag
  • Prof. Dr. Dieter Klein, Wirtschaftswissenschaften, Humboldt Universität i.R.
  • Patrik Köbele, Vorsitzender der DKP
  • Roger Köppel, Verleger und Chefredakteur Die Weltwoche
  • Holger Friedrich, Verleger, Berliner Zeitung
  • Markus Kompa, Anwalt für Medienrecht
  • Prof. Dr. Gabriele Krone-Schmalz, Journalistin und Hochschullehrerin
  • Generalmajor a. D. Dennis Laich, US Army
  • Dr. Anatol Lieven, Direktor des Eurasien-Programms am Quincy Institute for Responsable Statecraft, Washington D.C., USA
  • Prof. Dr. Pascal Lottaz, Professor an der Universität Kyoto, Japan
  • Dr. Hans-Georg Maaßen, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz a. D.
  • Aaron Maté, Journalist, Kanada
  • Ray McGovern, Mitgründer der Veteran Intelligence Professionals for Sanity, CIA-Analyst i.R., USA
  • Prof. Dr. John J. Mearsheimer, Politikwissenschaftler, University of Chicago, USA
  • Peter Mertens, Generalsekretär Partij van de Arbeid (PVDA), Mitglied der Abgeordnetenkammer, Belgien
  • Oberstleutnant a. D. Peter Misch, Verleger
  • Albrecht Müller, Gründer und Herausgeber Nachdenkseiten
  • Haralampi G. Oroschakoff, Bildender Künstler und Schriftsteller
  • Prof. Dr. Max Otte, Ökonom
  • Dirk Pohlmann, Journalist und Filmemacher
  • Prof. Dr. Nikolai Petro, Politikwissenschaftler an der University of Rhode Island, USA
  • Didier Pfirter, Botschafter a. D., Vertreter der Schweiz bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs und ehem. Berater des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, Schweiz
  • Prof. Dr. Theodore A. Postol, Emeritus für Wissenschaft, Technologie und Nationale Sicherheitspolitik am Massachusetts Institute of Technology, USA
  • Milena Preradovic, Journalistin, Österreich
  • Scott Ritter, ehemaliger UN-Waffeninspektor und Militärexperte, USA
  • Prof. Dr. Richard Sakwa, University of Kent, Vereinigtes Königreich
  • Michael von der Schulenburg, MdEP, ehem. UN- und OSZE-Diplomat
  • Vizeadmiral a. D. Kay-Achim Schönbach, stellv. Vors. Bündnis Deutschland
  • Gabriel Shipton, The Information Rights Project, Australien
  • Lord Robert Skidelsky, Historiker, House of Lords, Vereinigtes Königreich
  • Prof. Dr. Wolfgang Streeck, Direktor em. am Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung in Köln
  • Prof. Dr. Ola Tunander, Forschungsdirektor em. am Peace Research Intitute Oslo (PRIO), Norwegen
  • Raymond Unger, Schriftsteller und Bildender Künstler
  • Ron Unger, Soldat i.R. des US Marine Corps, Mitglied von Veterans for Peace, USA
  • Prof. Dr. mult. Dr. h.c. mult. László Ungvári, Geschäftsführer der Development in Relations of Industrial and Education Management GmbH
  • Alexander Wallasch, Schriftsteller und Journalist
  • Roger Waters, Musiker, USA
  • Dr. phil. Dieter Weber, Diplomat a. D. und Historiker
  • Wenzel, Musiker und Autor
  • Oberst a. D. Lawrence Wilkerson, ehemaliger Stabschef von US-Außenminister Colin Powell, USA
  • Laura von Wimmersperg, Berliner Friedenskoordination
  • Achim Winter, Journalist und Satiriker
  • Flavio von Witzleben, Journalist

Weitere Unterzeichner:

  • Eva Maria Adler, Unternehmerin
  • Beatrice Altman-Schevitz, Soziologin und Autorin
  • Ilona Anders, Dipl. Ing., Projektmanagement TGA
  • Hauptmann a. D. Ralf Anders, Projektmanager
  • Prof. Dr. Robert Anderson, Amerikanist, University of New Mexico, Albuquerque, USA
  • Gunter Baldauf, Geschäftsführer i.R.
  • Cécile Barbier, Brussel
  • Peter Barret, Antarktisforscher, Wellington, Neuseeland
  • Prof. Dr. Franco Battaglia, Chemiker, Università degli Studi di Modena e Reggio Emilia
  • Hans Bauer, Rechtsanwalt
  • Alexander von Bismarck, Unternehmer, Stendal
  • Barbara Bodechtel, Dipl.-Med., IPPNW
  • Prof. Dr. jur. habil Dr. rer. pol. Volker Boehme-Neßler, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
  • Nel Bonilla, Sozialwissenschaftlerin
  • Volker Bräutigam, Journalist und Autor
  • Dr. Paul Brandenburg, Publizist und Arzt, Schweiz
  • Prof. Dr. Lawrence Bridwell, Lubis School of Business, PACE University, New York, USA
  • Mathias Bröckers, Publizist und Autor, Frankfurt a.M.
  • Jon Brown, Drehbuchautor, USA
  • Heinrich Bücker, Anti-War Café Berlin
  • Richard Carter, Lehrer, USA
  • Robert Cibis, Journalist, Berlin
  • Hugo M. Connery, B Sc., Hobart, Australia
  • Alex Cox, Regisseur und Drehbuchautor, USA
  • G. Bruce Currie, Concord, New Hampshire, USA
  • Jaroslav Daniska, Chefredakteur Marker.sk, Slovakia
  • Nirmal Dass, Editor-in-chief, The Postil Magazine, Canada
  • Dr. Diether Dehm, Schriftsteller und Liedermacher
  • Dr. Renate Dillmann, Bochum
  • Eugene Doyle, Writer, Wellington, New Zealand
  • Dr. Deepa Driver, Academic and Trade Unionist, UK
  • Prof. Dr. Heike Ebner, Immunbiologin
  • Ralf Eger, Filmemacher, München
  • Major d.R. Wolfgang Effenberger, Autor und Publizist, Österreich
  • Dr. Mihail Evans, Research Fellow, New Europe College, Bucharest
  • Thomas Fasbender, Journalist
  • Dr. Markus Fiedler, Soziologe
  • Marcel Fischer, Radio Marabu
  • David C. Fisher, Houston, Texas
  • Dr. Eva-Maria Föllmer-Müller, Psychotherapeutin, Sirnach CH
  • Mattias Forsgren, Dissidentklubben, Stockhom
  • Dr. Gunter Frank, Arzt und Autor
  • Peter Frey, Blogger, Peds Ansichten
  • Harald Friese, Historiker, Köln
  • Elena Fritz, geopolitische Analystin
  • Bruce K. Gagnon, Global Network Against Weapons & Nuclear Power in Space
  • Magda von Garrel, Politologin und Autorin
  • J.R. Gipple, Des Moines, IA, USA
  • Rolf Gössner, Völkerrechtler, ehem. Vorsitzender der Liga für Menschenrechte
  • Prof. Dr. Vladimir Goldstein, Slavic Studies, Brown University, Providence, Rhode Island
  • Hans-Wolff Graf, Dipl. Psych., Dipl. Päd., Vermögensverwalter und Journalist
  • Urs Graf, Psychologe, Sirnach CH
  • Tilo Gräser, Journalist, Berlin
  • Norbert Häring, Publizist, Autor “Der Wahrheitskomplex – Wie NGO’s im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen”
  • Dr. Gordon M. Hahn, Middlebury Institute of International Studies at Monterey, USA
  • Dr. Peter Hänseler, Publizist und Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Chris Hann, ehem. Gründungsdirektor des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung, Halle
  • Klaus Hartmann, Vors. der Freidenker-Bewegung
  • Evelyn Hecht-Galinski, Sicht vom Hochblauen
  • Heidrun Hegewald, Malerin und Grafikerin
  • Prof. Dr. David Hendrickson, Politikwissenschaftler, Colorado College, USA
  • Dr. Roger Higginson, Research Associate, University of Sussex, UK
  • Elisabeth Hills, Memphis TN
  • Dr. Hannes Hofbauer, Historiker, Publizist, Verleger
  • Diana Hohenstein, Kunst-Managerin und Kuratorin
  • Ulrich Hoppe, Freundschaft mit Russland e.V.
  • Wolfgang J. Hummel, Rechtsanwalt, Berlin
  • Hakan Julander, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Jutta Kausch-Henken, Schauspielerin, Friedenskoordination
  • Dr. Lasha Kazradze, International relations analyst, Sokhumi State University Tbilissi, Georgia
  • Leo Keller, Managing Director Blue Ocean SWS GmbH Zürich
  • Friedhelm Klinkhammer, Jurist
  • Marcus Kloeckner, Journalist und Autor
  • Lucy Komisar, investigative journalist, New York
  • Dr. Christoph Krämer, Chirurg, IPPNW
  • Volker Krannich, Projektmanager i. R.
  • Egon Krenz, letzter Staatsratsvorsitzender der DDR
  • Miriam Kühsel-Hussaini, Schriftstellerin, Berlin
  • Mertz Laakso, Dissidentclubben, Stockholm
  • Roberto de Lapuente, Chefredakteur Overton-Magazin
  • Gisela Liebe, Dipl. Sozialwirtin, Sirnach, CH
  • Joe Lombardo, United National Antiwar Coalition, USA
  • Marcel Luthe, Vorsitzender Good Governance Gewerkschaft
  • Almuth und Uli Masuth, Kulturschaffende, Weimar
  • Ursula Mathern, Rentnerin, Merxheim
  • Milosz Matuschek, Journalist, Schweiz
  • Stefania Maurizi, Journalistin, Rom, IT
  • Jonathan McCormick, Journalist, Bratislava, Slovakia
  • Dr. Krishen Mehta, Senior Global Justice Fellow, Yale University, USA
  • Prof. Dr. Michael Meyen, Medienforscher, Universität München
  • Antje Meyen, Journalistin, München
  • Steven Milosevski, Sydney, Australia
  • Vernon Moat, Exeter, Devon, UK
  • Dr. Amir Mortasawi, Arzt und Publizist, Deutschland
  • Gisela von Mutius, Politologin, Bonn
  • Hans-Reimar von Mutius, Politologe, Bonn
  • Mats Nilsson, Senior Analyst, Dissidentclubben Stockholm, SE
  • Agneta Norberg, ehem. Vors. Friedensrat in Schweden
  • Stephan Ossenkopp, Publizist, Berlin
  • Prof. Dr. Norman Paech, Völkerrechtler, Universität Hamburg
  • Vladimir Palko, Ehem. Minister des Inneren, Slovakei
  • Dr. Inge Pardon, Archivdirektorin a. D., Historikern u. Autorin
  • Dr. Andreas Peglau, Psychologe und Psychoanalytiker
  • Rosalie Tyler Paul, Brunswick/Maine, USA
  • Doris und George Pumphrey, Berlin
  • Éva Péli, Journalistin, Berlin
  • Hanrik Petersén, Schriftsteller, Stockholm, SE
  • Licia Ponno, Business Developer, Milano, Italien
  • Dr. Alexander Rahr, Schriftsteller und Osteuropa-Experte, Berlin
  • Arnulf Rating, Kabarettist, Berlin
  • Prof. Dr. Christopher Read, Prof. em. for European History, UK
  • Prof. Dr. Alastair Renfrew, University of Durham, UK
  • Tom-Oliver Regenauer, Journalist und Autor, Schweiz
  • Dr. Günter Rexilius, Psychotherapeut, Mönchengladbach
  • Torsten Rexin, stellv. Vositzender d. Gesellschaft f. deutsch-russische Freundschaft
  • Steffi Rist, Unternehmerin
  • Jan Ristau, Rechtsanwalt und Publizist
  • Dr. Hauke Ritz, Philosoph und Autor, Berlin
  • Prof. Dr. Geoffrey Roberts, Historian, Member of the Royal Irish Academy, University College Cork
  • Jesús Rodriguez-Espinoza, Chefredakteur Orinoco Tribune, Venezuela
  • Coleen Rowley, ret. FBI Special Agent and former Minneapolis Division Legal Counsel, a 2002 TIME Person of the Year along with fellow whistleblowers Cynthia Cooper and Sherron Watkins
  • Dr. Werner Rügemer, Publizist
  • Darryl Rush, Singer and Songwriter, Texas, USA
  • Theo Russel, Vositzender New Communist Party, GB
  • Dr. Jeffrey Schevitz, Soziologe, Universitäten Princeton und Berkeley, USA
  • Peter Schindler, Rechtsanwalt, Wien
  • Dirk Schmitz, Rechtsanwalt
  • Major a. D. Dr. Lothar Schröter, Militärhistoriker, Potsdam
  • Barbara Schwegler, Chirurgin, IPPNW, Braunschweig
  • Prof. Bernd Seegers, Stadtplaner, Berlin, China Intelligent Urbanization Center
  • Yves Smith, Financial analyst, Institute for New Economic Thinking, New York
  • Prof. Dr. José Catarino Soares, Linguist und Schriftsteller, Portugal
  • Anette Sorg, Nachdenkseiten
  • Kayvan Soufi-Siavash, Journalist und Buchautor
  • Oberfeldarzt d. R. Dr. Berthold Spahlinger, Vors. des NAV-Virchowbund BW, Sachsenheim
  • Peter Stevkov, stellv. Chefredakteur, Marker.sk, Slovakei
  • Burkhard Müller-Ullrich, Kontrafunk AG
  • Gert Ewen Ungar, Journalist, Moskau
  • Gary Villapiano, Executive Producer Daniel Davis Deep Dive, New York
  • Erika Vögeli, Psychologin, Sirnach CH
  • Elisabeth Fürstin zu Waldburg-Wolfegg und Waldsee, Bad Waldsee
  • Margot u. Willy Wahl, Herausgeber des Portals Seniora.org
  • Prof. Dr. Harald Wallach, Psychologe, Discorso-Verlag
  • Dr. Bettina Warwitz, Medizinerin, Berlin
  • Edelgard u. Horst Weber, Landwirte
  • Dr. phil. Tatjana Weber
  • Kay Weir, Herausgeber, Wellington, Neuseeland
  • Dr. John Howard Wilhelm, Osteuropa-Experte, Ann Arbor, Michigan, USA
  • Julia Wille, Filmausstatterin, St. Peters, Nova Scotia, Canada
  • Dr. Volker Wirth, Wirtschaftwissenschaftler, Berlin
  • Winfried Wolk, freier Künstler
  • Russell Woodward, Lehrer i.R., New Mexico, USA
(Auszug von RSS-Feed)
❌